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Das Olympische Bildungsmagazin

Das Original: „Gesetz zur Bekämpfung des Dopings und der Korruption im Sport“

Dass ich das noch erleben darf! Einen Entwurf für ein

Gesetz zur Bekämpfung des Dopings und der Korruption im Sport

zu veröffentlichen, ist eine feine Sache.

Tausendmal habe ich darüber geschrieben und dargelegt, warum der Straftatbestand Sportbetrug wichtig ist, habe das „Strukturproblem Korruption in der Spezialdemokratie Sport“ beschrieben und die sträfliche Vernachlässigung des Thema Korruption in den drei Rechtswelten des Sports, habe versucht, Präventionsmaßnahmen zu entwickeln usw. usf… Ich kann es mittlerweile auswendig. Und darf einmal mehr unser gemeinsames Buch „Korruption im Sport“ aus dem Jahr 2006 empfehlen, mit Beiträgen von Experten wie Britta Bannenberg, Andrew Jennings, Thomas Kistner und vielen anderen.

Die Debatte ist durch die Initiative der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) extrem bereichert worden. Frau Merk engagiert sich auf diesem Gebiet schon lange (SZ-Interview: „Ich bin ja der Depp, wenn ich nichts nehme“). Ãœber ihre aktuelle Gesetzesvorlage hat Heribert Prantl heute in der Süddeutschen Zeitung geschrieben – „Zehn Jahre Haft für Doping und Sportbetrug“ –, es war der Aufmacher, und hier stelle ich den Gesetzentwurf zur Diskussion.

Natürlich im Original, natürlich in Gänze als pdf-Datei. Niemand sagt, dieser Entwurf sei die Rettung, sei genial, sei wasserdicht. Mir fällt bei der ersten Durchsicht zum Beispiel auf, dass Funktionärskorruption gar nicht erfasst wird, oder? Aber es ist ein hoffentlich ernsthafter Versuch, über den auf Grundlage aller Details debattiert werden sollte. Deshalb gibt es das Dokument, den Referentenentwurf, der noch andere bayerische Ministerien passieren muss und sicher verändert wird, hier im Blog komplett zum Lesen, zum Downloaden – und zum gehaltvollen Diskutieren.

Auch wenn es manchen nervt, ich sage es noch einmal und werde es noch etliche Male sagen: das ist meine Vorstellung von Journalismus im dritten Jahrtausend.

Bevor ich zum Merk-Papier komme, noch einige Dokumente zum Vergleich:

Demnach sind empfindliche Geldstrafen und Haftstrafen von bis zu zehn Jahren in schweren Fällen schon heute möglich. Schon lange möglich. Bloß, das ist die Crux, es gibt nicht nur ein kolossales Vollzugsdefizit, sondern auch eine unheilige Allianz von Sport, Politik und allerlei anderen Playern, die die Umsetzung verhindert. Darüber sind schon viele Bücher und Zeitungsartikel geschrieben worden, dass ein ganzer Wald dafür abgeholzt werden musste. (Beispielsweise ist ja auch nie einem Dopingarzt die Zulassung entzogen worden in diesem Lande.)

Wenn ich es also richtig verstehe, sollen die derzeit gültigen Doping betreffenden Passagen im AMG und in der Strafprozessordnung aufgehoben und ersetzt werden durch das:

Absolut neu und zentral sind beispielsweise § 5 (Sportbetrug) und § 6 (Bestechlichkeit und Bestechung im Sport). Insgesamt liest sich das derzeit so:

Artikel 1 – Sportschutzgesetz (SportSG)

§ 1 Definitionen

(1) Doping ist die Anwendung, Aufnahme, Injektion oder Einnahme eines Dopingmittels im Sinne des Absatzes 2 oder die Anwendung einer Dopingmethode im Sinne des Absatzes 3, sofern dies im Einzelfall anderen Zwecken als der Behandlung von Krankheiten dient und bei Menschen erfolgt oder erfolgen soll.

(2) Als Dopingmittel im Sinne dieses Gesetzes gelten die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.

(3) Als Dopingmethoden im Sinne dieses Gesetzes gelten die im Anhang des Übereinkommens gegen Doping (Gesetz vom 2. März 1994 zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping, BGBl. 1994 II S. 334) in der jeweiligen Fassung aufgeführten Methoden zur Erhöhung des Sauerstofftransfers sowie die dort beschriebene nicht therapeutische Anwendung von Zellen, Genen, Genelementen oder der Regulierung der Genexpression (Gendoping).

(4) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen im Sinne von Absatz 2 oder Methoden im Sinne von Absatz 3 zu bestimmen, soweit dies geboten ist, um eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit des Menschen durch Doping zu verhüten.

(5) Als sportlicher Wettkampf im Sinne dieses Gesetzes gilt ein sportlicher Wettkampf, an dem Sportler ihres Vermögensvorteils wegen teilnehmen.

§ 2 Aufklärung der Bevölkerung

Die nach Landesrecht zuständigen Stellen sowie die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sollen die Bevölkerung, namentlich Kinder und Jugendliche, über die Gefahren des Dopings aufklären und Beratung anbieten.

§ 3 Berichtspflichten

Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag im Abstand von drei Jahren unter Einbeziehung der Länder über die in diesem Zeitraum ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings.

§ 4 Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. mit Dopingmitteln (§ 1 Abs. 2) zu Dopingzwecken im Sport Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt oder sonst in den Verkehr bringt,
  2. Dopingmittel (§ 1 Abs. 2) zu Dopingzwecken im Sport verschreibt, verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt,
  3. einem anderen eine Gelegenheit zum Erwerb oder zur Abgabe von Dopingmitteln (§ 1 Abs. 2) zu Dopingzwecken im Sport verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum Verbrauch solcher Dopingmittel zu Dopingzwecken im Sport verleitet oder
  4. Dopingmittel (§ 1 Abs. 2) zu Dopingzwecken im Sport sich zu verschaffen unternimmt oder besitzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Dopingmethode im Sinne des § 1 Abs. 3 zu Dopingzwecken im Sport bei einem anderen anwendet oder einen anderen dazu verleitet, dass er eine solche Dopingmethode an sich vornehmen lässt.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 und des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar.

(4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

  1. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 oder des Absatzes 2 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten zusammengeschlossen hat,
  2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 oder des Absatzes 2 einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit bringt oder
  3. Dopingmittel (§ 1 Abs. 2) zu Dopingzwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren abgibt, verabreicht, diesen Personen zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder diese Personen zum Verbrauch solcher Dopingmittel zu Dopingzwecken im Sport verleitet oder in den Fällen des Absatzes 2 gegenüber Personen unter 18 Jahren handelt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

(6) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

§ 5 Sportbetrug

(1) Wer an einem sportlichen Wettkampf (§ 1 Abs. 5) teilnimmt und dabei ein Dopingmittel im Sinne des § 1 Abs. 2 oder eines seiner Metabolite oder Marker im Körper hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn das Dopingmittel, der Metabolit oder der Marker aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer nach Anwendung einer Methode zur Erhöhung des Sauerstofftransfers (§ 1 Abs. 3) an einem sportlichen Wettkampf (§ 1 Abs. 5) teilnimmt.

Satz 1 gilt nicht, wenn die Anwendung der Methode nach ärztlicher Erkenntnis wegen eines konkreten Krankheitsfalles angezeigt gewesen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

  1. sich die Tat auf einen Vermögensvorteil großen Ausmaßes bezieht oder
  2. der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach §§ 4 oder 5 zusammengeschlossen hat.

§ 6 Bestechlichkeit und Bestechung im Sport

(1) Wer als Teilnehmer, Trainer eines Teilnehmers oder Schiedsrichter eines sportlichen Wettkampfes (§ 1 Abs. 5) einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er das Ergebnis oder den Verlauf eines sportlichen Wettkampfes in unlauterer Weise beeinflusse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Teilnehmer, Trainer eines Teilnehmers oder Schiedsrichter eines sportlichen Wettkampfes (§ 1 Abs. 5) einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er das Ergebnis oder den Verlauf eines sportlichen Wettkampfes in unlauterer Weise beeinflusse.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Handlungen in einem ausländischen Wettkampf.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

  1. sich die Tat auf einen Vermögensvorteil großen Ausmaßes bezieht oder
  2. der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten zusammengeschlossen hat.

§ 7 Erweiterter Verfall und Einziehung

(1) § 73d des Strafgesetzbuches ist anzuwenden in den Fällen des § 4 Abs. 4 Nr. 1, des § 5 unter den in § 5 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 bezeichneten Voraussetzungen und des § 6 unter den in § 6 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 bezeichneten Voraussetzungen.

(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach den §§ 4 bis 6 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

Artikel 2 – Änderung der Strafprozessordnung

§ 100a Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:

  1. In Nummer 4 wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt.
  2. In Nummer 5 wird nach dem Wort „Asylverfahrensgesetzes“ das Wort „oder“ angefügt.
  3. Folgende neue Nummer 6 wird eingefügt: „eine Straftat nach § 4 Abs. 4 des Sportschutzgesetzes, nach § 5 des Sportschutzgesetzes unter den in § 5 Abs. 4 Satz 2 des Sportschutzgesetzes bezeichneten Voraussetzungen oder nach § 6 des Sportschutzgesetzes unter den in § 6 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 des Sportschutzgesetzes bezeichneten Voraussetzungen.“

Artikel 3 – Änderung des Arzneimittelgesetzes

Das Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:

1. § 6a wird aufgehoben.

2. § 95 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Nr. 2a und Nr. 2b werden aufgehoben.

b) Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 wird aufgehoben.

Artikel 4 – Einschränkung von Grundrechten

Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Artikel 5 – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Im Gesetzentwurf (Stand: 25. November 2009) heißt es einleitend:

Gesetz zur Bekämpfung des Dopings und der Korruption im Sport

A. Problem und Ziel

Immer neue Dopingskandale erschüttern die Glaubwürdigkeit des Sports. Der Öffentlichkeit vermittelt sich zunehmend der Eindruck, dass es dem Sportler namentlich in bestimmten Kraft- und Ausdauersportarten nicht gelingen kann, in den Spitzensport vorzudringen, wenn er nicht zu Dopingmitteln und Dopingmethoden greift. Die Problematik ist jedoch nicht auf den Spitzensport beschränkt. Doping ist auch im Breitensport anzutreffen. Einen gesonderten Komplex bildet der Missbrauch vor allem anaboler Steroide im Fitness- und Bodybuildingbereich.

Mit dem Missbrauch von Dopingmitteln und -methoden sind schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit und das Leben des Sportlers verbunden. Dafür liefern wissenschaftliche Erkenntnisse und bekannt gewordene Fälle von Dauerschädigungen nach langjährigem Doping sowie eine Reihe von Todesfällen, die auf Doping zurückgeführt werden, deutliches Zeugnis. Schädliche Wirkungen hat das Doping aber nicht nur für die Sportler selbst, sondern für die gesamte Gesellschaft. Der Sport nimmt in der modernen Gesellschaft einen herausragenden Stellenwert ein und wird dementsprechend vielfältig, auch staatlich, gefördert. Wird in breitem Umfang gedopt, so geht die Legitimation für die Förderung verloren. Hinzu kommt, dass der Spitzensportler Vorbildfunktion für junge Menschen hat. Verfestigt sich der Eindruck, dass der Spitzensport von Manipulationen geprägt ist, so geht diese Vorbildfunktion verloren bzw. wirkt sich negativ im Sinne eines Anreizeffekts auf den jungen Menschen aus, selbst zum Doping zu greifen. Schließlich werden im professionellen Sport hohe Summen verdient. Doping stellt über die Verhaltensweisen hinaus, in denen der Betrugstatbestand schon heute greift, auch in einem weiteren Sinn Betrug namentlich zulasten der Mitkonkurrenten und der Zuschauer dar.

Trotz erhöhter Anstrengungen der Sportverbände sowie des Gesetzgebers ist es bislang augenscheinlich nicht gelungen, das Dopingproblem effektiv zurückzudrängen. Auch aus dem Sport wird unter Hinweis auf spezifische Anti-Doping-Gesetze in anderen Staaten daher vermehrte Unterstützung durch den Staat eingefordert. Verwiesen wird vorrangig darauf, dass den staatlichen Behörden Zwangsbefugnisse und Ermittlungsmaßnahmen zu Gebote stünden, über die der Sport nicht verfüge. Das gelte umso mehr, als beim Vertrieb von Dopingmitteln netzwerkartige Strukturen festgestellt worden seien. Es sei darüber hinaus angezeigt, gegen den Sportler, der der Nachfrager nach Dopingmitteln sowie Dopingmethoden und damit eine Zentralgestalt des Geschehens sei, mit spezifischen strafrechtlichen Handhaben vorzugehen.

Die Glaubwürdigkeit des Sports leidet zudem unter den Wett- und Manipulationsskandalen der jüngeren Vergangenheit. Manipulationen im Sport rütteln an den Grundfesten des sportlichen Wettkampfes, da die Unvorhersehbarkeit des Ausgangs seine Basis ist und der Wettkampf hieraus seinen besonderen Reiz gewinnt.

Es werden immer neue Vorwürfe erhoben, Sportler würden gegen Bezahlung ihr Verhalten unter Hintanstellung des Wettkampfgedankens nicht an den Wettkampferfordernissen ausrichten, sondern an den Vorgaben des Bezahlenden betreffend Verlauf und Ergebnis. Im Herbst 2009 hat die Uefa 40 Partien der Champions League und des Uefa Cup auf Unregelmäßigkeiten untersucht. Zuletzt hatte die Uefa im April 2009 einen mazedonischen Verein wegen Spielmanipulationen für acht Jahre von allen europäischen Wettkämpfen ausgeschlossen. Die Problematik der Manipulation von sportlichen Wettkämpfen ist nicht auf den Spitzensport beschränkt. So besteht der Verdacht, dass in Deutschland u.a. Fußballspiele von der zweiten Liga bis zur sechsten Liga verschoben wurden. Die derzeitige Rechtslage wird den manipulativen Erscheinungsformen im Bereich sportlicher Wettkämpfe nicht hinreichend gerecht. Nach dem Bundesliga-Skandal im Jahr 2005 hat der Sport erhöhte Anstrengungen unternommen, um mit Überwachungssystemen Manipulationsversuche aufdecken und Manipulationen verhindern zu können. Dennoch ist es nicht gelungen, Manipulationen von sportlichen Wettkämpfen effektiv einzudämmen. Aus den Reihen des Sports wird daher eine bessere Hilfe des Staates gefordert. Von den Sportverbänden wird vorgebracht, die Strategie, die Preisentwicklungen auf den Wettmärkten zu verfolgen, greife häufig nicht mehr, da oft erst dann gewettet werde, wenn die Wettkämpfe schon begonnen haben. Sportverbänden fehlten Ermittlungsbefugnisse wie Wohnungsdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen. Dies wäre jedoch in vielen Fällen erforderlich, um Beweismittel zu finden. Die Manipulation von sportlichen Wettkämpfen habe erhebliche Dimensionen. Zumeist stünden große Organisationen mit netzwerkartigen Strukturen hinter den Manipulationen. Ein Großteil der Manipulationsversuche laufe über das Ausland. Dort liege das Zentrum der illegalen Wettgeschäfte.

B. Lösung

Der Entwurf greift die Forderungen nach einem Gesetz zum Schutz des Sports vor Manipulationen durch Doping und Korruption im Sport auf. Er will zur Bekämpfung des Dopings im Sport neben Aufklärungs- sowie Beratungspflichten eine turnusmäßige Berichtspflicht einführen. Ferner will er zur Bekämpfung des Dopings und der Korruption im Sport ein effektiveres straf- und strafverfahrensrechtliches Instrumentarium schaffen. Die verbesserten Handhaben im Strafrecht sollen dabei Maßnahmen des Sports und der Sportgerichtsbarkeit nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen.

Der Entwurf enthält im Wesentlichen die folgenden Vorschläge:

  • Aufklärungs- und Beratungspflichten öffentlicher Stellen über die Gefahren des Dopings.
  • Turnusmäßige Berichtspflichten über die gegen Doping gerichteten Maßnahmen und deren Bewährung vor allem im präventiven Bereich.
  • Erweiterte Strafvorschriften gegen den Vertrieb und die Abgabe von Dopingmitteln; Verbrechenstatbestände namentlich gegen gewerbs- und bandenmäßiges Handeln.
  • Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden bei anderen.
  • Strafbarkeit des Besitzes und der Besitzverschaffung von Dopingmitteln.
  • Schaffung eines Vorfeldtatbestandes des „Sportbetrugs“.
  • Schaffung eines Tatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport.
  • Ermöglichung der Ãœberwachung der Telekommunikation bei bestimmten schweren Straftaten nach dem Sportschutzgesetz.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

Für den Bund entstehen weder Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand noch nennenswerter Aufwand beim Vollzug.

II. Länder und Kommunen

Für die Länder und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand. Die Schaffung neuer Strafbarkeiten und die Ermöglichung bestimmter Ermittlungsmethoden wird zu einem Mehraufwand bei der Strafjustiz und der Polizei führen, der allerdings nicht sicher abgeschätzt werden kann.

E. Sonstige Kosten

Der Wirtschaft und den sozialen Sicherungssystemen entstehen keine Kosten. Auswirkungen des Gesetzes auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Alternativen? Keine – heißt es im Entwurf. Das sehe ich auch so.

163 Gedanken zu „Das Original: „Gesetz zur Bekämpfung des Dopings und der Korruption im Sport““

  1. Pingback: Jens Weinreich

  2. Als Gründer der „Initiative zum Schutz des ersten Wortes in journalistischen Texten, wenn man mal von Ãœberschriften absieht“ muss ich gegen deinen Text protestieren, Jens.

  3. Solltest Du den verdammten Rechtschreibfehler im ersten Wort (!!!) gemeint haben – der ist stillschweigend korrigiert. Der erste Satz aber bleibt!

  4. Pingback: djk-sportjugend

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  7. > Doping ist (…), sofern dies im Einzelfall anderen Zwecken als der Behandlung von Krankheiten dient und bei Menschen erfolgt oder erfolgen soll.

    Und die deutschen Pferde dürfen weiter dopen?

    Ansonsten scheint mir das 3jährige Berichtsintervall für die Anfangsphase zumindest als zu lang.

    Per se begrüße ich den Vorstoß.

  8. @ jw, ebenfalls wichtig ist die Forderung nach (voller) Besitzstrafbarkeit, §4 Abs. 1, Nr.4.

    Bisher ist nur der Besitz „nicht geringer Mengen“ strafbar, also faktisch der Handel mit Dopingmitteln.

  9. Ich bin da ja irgendwie zwiegespalten.

    Einerseits werde (nicht nur) ich nicht müde, den Drang des Gesetzgebers anzuprangern, jede (vermeintliche) Strafbarkeitslücke zu schließen, ohne sich Gedanken über Alternativen zu machen oder wenigstens die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz dann auch mit auch nur halbwegs angemessenen Mitteln auszustatten.
    Ganz zu schweigen von der Tendenz der Gesellschaft, das Strafrecht als ultima ratio des Rechtsstaats gegen so ziemlich jede Lästigkeit oder für rein wirtschaftliche Interessen einzusetzen.

    Ein paar schöne Beispiele finden sich in der Entwurfsbegründung: „C. Alternativen
    Keine.“ heißt es da lapidar. Man könnte sich ja wenigstens mal Gedanken darüber machen, warum ein von der Bundesrepublik dominiertes Unternehmen keine Sponsorenverträge abzuschließen scheint, die Rückzahlungen bei positiven Dopingproben vorsehen. Oder warum Bundesbeamte nur dem Kontrollregime der Verbände unterworfen sind.
    Und mindestens genauso „schön“ und typisch: „Die Schaffung neuer Strafbarkeiten und die Ermöglichung bestimmter Ermittlungsmethoden wird zu einem Mehraufwand bei der Strafjustiz und der Polizei führen, der allerdings nicht sicher abgeschätzt werden kann“. Genau. Ãœber den sich später bei Dauerspardruck aber auch nie wieder jemand gedanken machen wird. Mit dem Ergebnis, das wir jetzt schon in quasi jedem Bereich der Wirtschaftskriminalität erleben (und um nichts anderes handelt es sich ja hier): Wenn denn schon mal jemand so blöde ist, sich erwischen zu lassen, bleibt dem Staatsanwalt angesichts Kisten voller Aktenordnern, denen er rettungslos alleine gegenübersteht, nichts anderes übrig, als nach Opportinitätsgesichtspunkten einzustellen.

    Wenn dann der (auch dank der „Strafbarkeitslücke schließenden“ Rechtssprechung) sowieso schon uferlose Betrugstatbestand letztlich noch ausgeweitet wird…

    Andererseits bin ich in diesem Fall definitiv für eine Strafbarkeit. Und weiß aber nicht genau, wie inkonsequent das ist, und mit meinen perönlichen Interessen als Sportfan zu tun hat.

    Den entwurf selber finde ich übrigens missglückt. Aber das ist nicht schlimm. (Nicht nur) meiner Meinung trifft dies auf sämtliche Gesetzesinitiativen im strafrecht der letzten Jahre zu.
    Ein jeder Vorschlag würde wohl sowieso niemals so aus der Maschinerie herauskommen, wie er hinein ging. Also ist es wichtig, erst einmal überhaupt einen Vorschlag zu haben.

    Wen meine kritikpunkte im einzelnen interessieren (im Grunde _dürfte_ dass eigentlich nicht möglich sein, dass ein kleiner Referendar an seinem Schreibtisch den entwurf eines Landesministeriums sinnvoll kritisiert), einige Beispiele:

    – § 4 Abs. 1 halte ich für viel zu weit formuliert. Es wird sich erkennbar am BtMG orientiert. Aber anders als bei den „Drogen“ sieht man einer bestimmten Substanz nicht an, ob sie „zu Dopingzwecken im Sport“ abgegeben etc. wird. Zusammen mit der Versuchs- und Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und der fehlenden Einschränkung auf Profis (vgl. § 1 Abs. 5) ist das schon ein DoS-Angriff auf die Verfolgungsbehörden.

    – § 4 Abs. 2 ist – da „im Wettkampf“ ja schon in § 5 behandelt wird – nichts anderes als eine strafbare Beihilfe zu (weiterhin strafloser) eigenverantwortlicher Selbstkörperverletzung. Unserem Strafrecht völlig fremd.

    – § 4 Abs. 4 Nr. 3 ist eine Spezialregelung eines Unterfalles der Körperverletzung eines Minderjährigen und insofern in der Strafbarkeit völlig überzogen. Nach § 223, 224 StGB steht darauf jetzt schon 6 Mon bis 10 Jahre. Hier gibt es plötzlich „nicht unter einem Jahr“ (bis 15 Jahre). Warum es einen so riesigen Unterschied machen soll, wenn ich einem Kind Dopingmittel oder bspw. Kloreiniger verabreiche erschließt sich mir nicht. Wenn die Körperverletzung eine Mißhandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB wäre (dass sie es m.E. nicht ist, daran könnte man ja mal arbeiten), selbst dann gäbe es nur sechs Monate bis 10 Jahre. Erst wenn zusätzlich noch eine schwere Folge (§ 225 Abs 3 StGB) hinzuträte, gäbe es mindestens ein Jahr. Das steht alles in keinem Verhältnis.

    @Jens:

    Mir fällt bei der ersten Durchsicht zum Beispiel auf, dass Funktionärskorruption gar nicht erfasst wird, oder?

    Dürfte aber meiner bescheidenen Meinung nach in aller Regel entweder unter § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, unter § 266 StGB Untreue, § 246 Unterschlagung, § 6 Abs. 2 des Entwurfs oder unter Beihilfe zu § 4 oder 5 des Entwurfs fallen. Die Wahlen der Spezialdemokratien fallen da zwar immer noch in eine Lücke, aber die unterstehen seltsamerweise ja eh nicht unserer Staatsgewalt.

  10. Apropos „Teilnahme“ (Anstiftung, Beihilfe), Mittäter: So würde man dann auch die Trainer und Netzwerke drankriegen.

  11. @ sternburg:

    Dürfte aber meiner bescheidenen Meinung nach in aller Regel entweder unter § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, unter § 266 StGB Untreue, § 246 Unterschlagung, § 6 Abs. 2 des Entwurfs oder unter Beihilfe zu § 4 oder 5 des Entwurfs fallen.

    Ich fürchte, die bestehenden Regelungen greifen nicht. Sonst hätte man/hätten wir schon mal etwas davon gehört/hören müssen. Das ist ja das ein Problem, das u.a. bei Olympiabewerbungen im internationalen Rahmen und/oder bei der Diskussion über die Einbeziehung internationaler Sportkonzerne ins Schweizer UWG und/oder bei der Frage der Einbeziehung derartiger Konzerne in internationale Anti-Korruptionsabkommen ausführlich diskutiert wurde: Sie entziehen sich nahezu allen Regelungen.

    Aber mein Problem ist: Bin kein Jurist. Du kannst besser einschätzen, was theoretisch jetzt schon möglich sein könnte. Ich weiß nur, dass fast nie etwas passiert.

  12. sternburg, habe das hier gerade zum Thema Jürgen Emig und Korruption verlinkt. Die dazugehörige Frage: Wenn leitende ARD-Angestellte Amtsträger sind, könnte man nicht hohe Sportfunktionäre in Verbänden, die ja Steuermittel … blablabla … auch damit kriegen?

    Hier das Zitat vom BGH, das wie gesagt im Emig-Beitrag ebenfalls verlinkt ist:

    Der 2. Strafsenat hat insbesondere die Auffassung des Landgerichts bestätigt, dass die verantwortlichen Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Amtsträger im strafrechtlichen Sinne anzusehen sind, weil sie „bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung … wahrnehmen“ (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB). Deshalb finden auf sie die Bestechungstatbestände der §§ 332, 334 StGB Anwendung. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind als Anstalten des öffentlichen Rechts institutionalisiert. Sie finanzieren sich durch eine Gebührenpflicht, die ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus anknüpft. Mit der Sicherstellung der unerlässlichen Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen erfüllen sie eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks steht dieser Bewertung nicht entgegen. Zwar folgt aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit, dass die Rundfunkanstalten dem staatlichen Einfluss entzogen oder höchstens einer beschränkten staatlichen Rechtsaufsicht unterworfen sind. Dennoch handelt es sich bei der Erfüllung des sog. „klassischen Rundfunkauftrags“ nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um eine öffentliche Aufgabe der Bundesländer, die diese ihrerseits den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugewiesen haben, weil sie ihn wegen des Gebots der Staatsfreiheit nicht unmittelbar wahrnehmen können. Dem entspricht es, dass auch das Bundesverfassungsgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ungeachtet ihrer Staatsfreiheit als Träger mittelbarer Staatsverwaltung gewertet hat.

  13. „Damit“ kriegen jedenfalls nicht.

    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind als Anstalten des öffentlichen Rechts institutionalisiert. (…) erfüllen sie eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung (…) als Träger mittelbarer Staatsverwaltung

    Eine Rundfunkanstalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so wie die Humboldt-Universität oder die Gemeinde Wandlitz. Mittelbare Verwaltung, aber Verwaltung.
    Bei den Sportverbänden, -vereinigungen und Vereinen können wir noch so viel Zynismus aufbringen, aber diese sind das nicht (da hilft auch keine Personengleichheit der Organe).

    Ob der BGH diese Leute trotzdem als Amtsträger ansehen würde ist schwer zu prognostizieren, da ist in der tat viel im Fluss und Bedienstete einer pivatrechtlichen Institution, die in wahrnehmung öffentlicher Aufgaben so handelt, dass sie als „verlängerter Arm des Staates“ erscheint, sind schon als solche angesehen worden.
    Aber auch so weit würde ich bei den Sportverbänden nicht gehen, zum Vergleich: Die Frankfurter Flughafen AG hat der BGH nicht darunter fallen lassen. Und die gehört immerhin dem Staat (alles verkürzt).

  14. Aber mein Problem ist: Bin kein Jurist. Du kannst besser einschätzen, was theoretisch jetzt schon möglich sein könnte. Ich weiß nur, dass fast nie etwas passiert.

    Jetzt mal Butter bei die Fisch: Ich kann auch nur auf kärglich vorhandenes theoretisches Wissen, ein paar kleinere Bücher und ganz wenig praktische Erfahrung zurückgreifen. Das gilt auch für alles andere der letzten Tage: Wenn mich ein Kollege mit Spezial- (oder Überhaupt-) Kenntnissen aus dem Beamtenrecht, dem Haushaltsrecht oder VV des BMI (die allerdings dem Verantwortlichen auch um die Ohren gehauen gehören) korrigieren möchte: Nur zu!

    Zur „Funktionärskorruption“: da müsste man ja erst einmal fragen: Welcher Funktionär und welche Korruptionshandlung?
    Wenn man das ganze mal auf einen Vorstand des ausgedachten TuS Wiebelmund e.V. herunterbricht:

    Wenn er sich vom Schreibwarenladen an der Ecke einen Hunderter dafür zustecken lässt, dass dieser den TuS in Zukunft mit Radiergummis beliefern kann, statt des Papiergeschäfts zwei straßen weiter, dann macht er sich nach § 299 StGB der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafbar. Als Vorstandsmitglied des TuS ist er dabei „Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes“ im Sinne der Norm.

    Steckt er sich die vom Verein bezahlten Radiergummi in die eigene Manteltasche, um sie zu Hause selber zu nutzen, so wird dies eine Untreue oder eine Unterschlagung sein. Wer mag, darf sich das auch als Diebstahl konstruieren.

    Wenn er einen Schiedsrichter besticht oder selber als Schiedsrichter tätig ist und sich bestechen lässt (zum Beispiel vom Schreibwarenhändler, der macht das ja anscheinend öfter), dann unterfällt dies nicht dem oben erwähnten § 299 StGB. Denn diese Tätigkeit erfolgt nicht im Rahmen eines geschäftlichen Betriebes. Diese Lücke schließt hier der § 6 des Entwurfs.

    Wenn er Ulles Blutproben verschwinden lässt, dann ist dies ggf. kein strafbares Verhalten, weil Ulles Verhalten zumindest nicht wegen des Dopings allein schon strafbar ist (wir hatten das). Nach dem § 5 des Entwurfs wäre dies dann als Beihilfe oder Mittäterschaft strafbar (auch wenn mir da auf Anhieb einige ordentliche Verteidigungsstrategien einfallen).

    Bezahlt unser Vorstand einzelne Mitglieder, damit sie ihm auf der nächsten Hauptversammlung ihre Stimme für eine weitere Amtszeit geben oder verspricht er dem Abteilungsleiter der Tennisabteilung, in immer mit dem Auto zu den Vorstandssitzungen mitzunehmen, wenn dieser ihm die Stimmen der Mitglieder aus der tennisabteilung „verschafft“, dann ist dies m.E. nicht strafbar und wäre es jedenfalls auch nach dem Entwurf nicht. Jedenfalls nicht, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt.

    Schickt er Mitglieder der Abteilung „erlebnisorientierte Fans“ kurz vor der Abstimmung an einzelne Tische, dann wäre dies hingegen wohl als Nötigung strafbar.

    Wenn das bei Spitzenfunktionären teilweise anders zu laufen scheint, kann ich über die Gründe nur spekulieren.
    Teilweise wird es daran liegen, dass die deutsche Staatsgewalt territorial nicht zuständig ist.
    Teilweise könnte es an dem grundsätzlichen Problem der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität liegen: Begrenzten Ressourcen.
    Teilweise liegt es auch an Korruption begünstigenden Regeln und Strukturen. So pönalisiert § 299 StGB zum Beispiel nur die Gegenleistungen für künftige unlautere Bevorzugungen. Das Korruption oft anders funktioniert, liegt auf der Hand. Auch sonst ist das ganze nicht meist nicht sehr schwer zu verschleiern und außerdem ist es schwer, in einem durch Korruption beeinflussten Markt Teilnehmer zu finden, die brauchbare Zeugen abgeben. Aber wem erzähle ich das. Der Punkt ist: das ist kein Einzelproblem des Sports.
    Naja.. und teilweise könnte es natürlich auch so sein.. dass… öchött ochött.. interessegeleitet, quatsch, ähm.. nun.. äh.. ähm.. ich denke, das war es im großen und ganzen.

  15. @ sternburg:

    Zur “Funktionärskorruption�: da müsste man ja erst einmal fragen: Welcher Funktionär und welche Korruptionshandlung?

    Meinste nicht ernst, die Frage, oder? Ich sage nur: Jean-Marie und seine 138 Millionen – und Spitzenfunktionäre aus zahlreichen Weltverbänden und dem IOC, wobei wir nur von wenigen die Namen wissen. Die Kameraden haben allesamt – gemäß kollektiver Bestätigung aller in der ISL-Causa angeklagt gewesenen Manager – dafür kassiert, dass sie teure Marketingrechte an eben die ISL vergaben (und anderes).

    So hat die ISL (Sporis hieß damals noch die Holding) 1996 unter skandalösen Umständen einen 2,8 Milliarden CHF Vertrag über die TV-Rechte der Fußball-WM 2002 und 2006 gemeinsam mit Leo Kirchs Prisma erhalten. Etwas später noch einen 880 Mio CHF Vertrag (frei wiedergegeben) für denselben Zeitraum und die FIFA-Sponsorenpakete.

    So etwas meine ich, keine Radiergummis.

  16. @jw: Was ich damit meine, ist, dass die Frage „(…) dass Funktionärskorruption gar nicht erfasst wird, oder?“ so nicht zu beantworten ist, weil sie (viel) zu unspezifisch ist.
    Und deshalb wirst Du auch kein Gesetz finden, dass die „Korruption des Sportfunktionärs“ unter Strafe stellt.

    Das sieht man ja an deinen Beispielen („Karibik-Sportreisen“ und „Egypt-Votes“ dazu, und die Sache ist rund). Das sind im Zweifel und wenn die Familienmitglieder nicht völlig auf den kopf gefallen sind, alles hochkomplexe Sachverhalte, vermengt mit viel Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht etc., die du nicht auf das Handeln von Sportverbänden und ihren Organen herunterbechen kannst. Und nicht auf ein einzelnes, evtl. strafbares Verhalten.
    Das ist aber, wie gesagt, nicht das Schicksal des Sport, sondern das der Wirtschaft insgesamt.

    Aber wo Du es so schön einfach zusammenfasst: „Die Kameraden haben allesamt dafür kassiert, dass sie teure Marketingrechte an eben die ISL vergaben“ Siehst Du hier in der grundlegenden Bewertung (also alles außer „wie viel?“, „wie teuer?“, „wie wichtig?“ und „wer?“) einen Unterschied im Sachverhalt zu meinem Beispiel mit den Radiergummilieferungen? Nein? Ich auch nicht.

    Das gleiche wird dir mit dem Karibier und dem Ägypter gelingen.

  17. schon klar. aber weil du gerade den karibier erwähnst – einen hab ich noch, bevor mir die augen zufallen, was heute sehr früh passiert.

    das foto hat mir vor ein paar minuten gerade ein freund aus puerto rico geschickt, taufrisch:

    Gordon Brown und Jack trafen sich gerade beim Commonwealth Summit in Port of Spain. Sie haben sich einiges zu erzählen über Enghlands kriselnde WM-Bewerbung.

    Dazu mehr in den nächsten Tagen. Programmvorschau: Ich melde mich ab Sonntag aus Südafrika. Der Karibier ist auch da. Und Sepp natürlich :)

  18. Werde gerade darauf hingewiesen, dass Thomas Kistner in der SZ noch ein Interview mit Beate Merk nachgelegt hat. Das habe ich auf dem Weg nach Südafrika übersehen. Online habe ich es nicht gefunden. Die Online-Such-Debatte (SZ/FAZ) hatten wir kürzlich schon. Also, sollte es jemand finden, vielleicht wird es ja morgen freigeschaltet, dann bitte verlinken!

  19. dagmar freitag hat sich eben im dlf-interview übrigens (zumindest indirekt, aber eigentlich eindeutig) für ein sportbetrugsgesetz ausgesprochen — jedenfalls meinte sie:

    das problem ist, dass die union dagegen ist

    (gedächtniszitat)

  20. Ich habe garde benerkt, dass man den ganzen Sermon ab „Korruption“ auch kürzer fassen kann:

    Korruption im Sport wird von diesem Gesetz (abgesehen von der Schiedsrichterbestechung) nicht erfasst. Das ist aber auch gut so, weil es (abgesehen von der Schiedsrichterbestechung) kein dergestalt sportspezifisches Problem ist, dass es mit speziellen regelungen des Strafrechts bekämpft werden könnte oder sollte.

    Bekämpft werden kann es dadurch, dass einerseits die Bekämpfung der Korruption überhaupt, nunja, intensiviert wird und andererseits simple, für eine Demokratie im Grunde selbstverständliche Grundregeln beachtet werden. Meinetwegen auf dem Wege von Verwaltungsvorschriften.
    Letzteres meint Dinge wie „Wir unterwerfen uns als Gemeinwesen nicht den Forderungen erwiesenermaßen intransparenter und korrupter Organisationen.“, „Steuerbefreiung? Noch ganz dicht?“ oder „Gefördert wird, was dem Gemeinwesen dient. Profifussball und Ausdauerleistungssport gehört dazu nicht. Goldmedaillien und Autobahnabfahrten zu Parkplätzen von Eventarenen auch nicht“.
    Ersteres wäre bspw. mit einer Spur durchdachterer Gesetze und etwas mehr Personal hier und da ein klein wenig erfolgversprechender. Letztlich das, was hier ja auch schon oft genug anklang: Die Forderungen von u.a. Transparency International.

    Das sind die Forderungen, die wir als Bürger an unsere Vertreter stellen müssten. Aber was soll man von einem Gemeinwesen halten, das innerhalb eines Jahrzehnts bei gleich zwei sog. Olympiabewerbungen offensichtlich über den Tisch gezogen wurde, ohne sich vernehmlich zu beschweren.

  21. Winfried Hermann im StZ-Interview: „Die Angst vor dem Gefängnis hilft“

    Sie könnten morgen einen Schiedsrichter bestechen, damit der für Ihren Lieblingsverein pfeift, aber passieren würde Ihnen strafrechtlich nichts.
    […]
    von dem Moment an, wo unabhängige Organisationen die Hand für öffentliches Geld aufmachen, muss der Staat auch mitreden können.
    […]
    Professor Dieter Rössner, ein anerkannter Experte, arbeitet gerade an einem neuen Gesetzentwurf. Wir werden diesen prüfen und für eine eigene Initiative vermutlich zur Grundlage nehmen.
    […]
    Selbst in Nachrichtensendungen wird sogar über Startpositionen berichtet, als gäbe es nichts Wichtigeres auf der Welt als diese durchkommerzialisierte Rennshow. Oder nehmen Sie diese unsäglichen Boxveranstaltungen in ARD und ZDF, wo keiner so genau weiß, welcher Verband wen hinschickt und wer da eigentlich wo gegen wen und um was boxt. Da wurde und wird aus nichts, jedenfalls nichts von sportlichem Wert, ein Riesenspektakel veranstaltet.

  22. @ Sternburg
    Ich stimme Ihnen weitgehend zu, wenn es um die spezifisch strafrechtlichen Probleme geht. Es mag auch sein, dass Frau Merk die ganz dicke Keule rausholt, um am Ende des Gesetzgebungsprozeßes mit akzeptablen Strafdrohungen herauszukommen.

    Wie wenig ausgereift der Gesetzentwurf ist, kann man erstens an § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 sehen. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 wird bestraft, wer mit Dopingmitteln Handel treibt. Nach Abs. 3 wer dies gewerbsmäßig tut. Nun zeige mit bitte jemand einen Dopinghändler, der dies nicht zur teilweisen Deckung seines Lebensunterhaltes tut. D.h. Dopinghandel ist immer ein Verbrechen und somit eine Straftat, die zu den schwersten des deutschen Rechtssystems gehört. Raub mit Waffen,gemeingefährliche Brandstiftung, Totschlag und Mord stehen da noch drüber.

    Zweitens: § 5 Abs. 4 Nr. 1 Qualifikation, wenn sich das Doping auf einen Vermögensvorteil großen Ausmaßes bezieht. Bitte vergleicht hierzu mal die Qualifikation beim Betrug in § 263 Abs.3 Dort ist das gleich Ausmaß bestraft, wenn ein Vermögensverlust großen Ausmaßes angestrebt wird. Nach der vorliegenden Formulierung im Sportbetrug muss der Vermögensverlust aber nur angestrebt sein bzw. sich darauf beziehen. Passieren muss gar nichts. Außerdem: Gilt die Qualifikation nur für Sportler, die eine Siegprämie auch wirklich erreichen können. Also aus aktuellem Anlass beispielsweise Frau Pechstein. Oder gilt das auch für den Wasserträger, bei den großen Eintagesfahrten im Radsport, die eh niemals gewinnen werden und deshalb keine Siegprämien einstreichen, auch wenn sie bis unter die Schädeldecke vollgepumpt sind.

    Was ist eigentlich mit Doping im Amateurbereich, in dem Leute Anabolika schlucken, weil sie es geil finden, dicke Muckis und kleine Pimmel zu haben? Greift dort § 4 Abs. 1 mit der Folge, dass Anabolika wie Heroin (ok, etwas steile These) zu behandeln ist.

    Zweite steile These:

    Die Hälfte der Straftatbestände verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot. Hier führt die moralische Empörung und das Schielen auf Wählerstimmen die gestzgeberische Feder.

    Es tut mir leid, mir fällt da nur noch ein: Die spinnen, die Sportpolitiker. Das ist Populismus auf höchstem Niveau

    @jens weinreich und sternburg

    Umso mehr ärgert es mich, dass dieser Gesetzentwurf hier positiv aufgenommen wird. Erklärt mir bitte nochmal, was das Problem beim Doping ist. Analog könnt ihr es mir ja auch nochmal bei Betäubungsmitteln erklären, die (nunmehr) vergleichbar hysterisch behandelt werden.

    Es bleibt doch dabei: Doping wird von frei verantwortlichen und mündigen Bürgern genommen, um die eigene Leistung zu steigern. Damit „betrügen“ sie die Bürger im Sport, die keine Dopingmittel nehmen. Aber welche Schäden richten diese Bürger wirklich an:

    1. Vermögensschäden:
    Schwierige Sache: jedenfalls könnte es sein, dass saubere Athleten um die Siegprämien betrogen werden. Wie sich das genau ausrechnen lässt (und darauf kommt es an, wenn man die Gefährdung oder Verletzung eines Rechtsgutes erfassen will), ist ein ungelöstes Problem. Aber von mir aus, hier findet sich eine Begründung für den Tatbestand „Sportbetrug“. Rechtfertigt das aber eine Strafhöhe von Straftaten, die höchste Rechtsgüter Leben, Gesundheit etc. angreifen? Ich meine nein; und bitte lasst den Systemzwang: Hochleistungssport ist per se nicht gesundheitsförderlich.

    2. Gesundheit, Leben:
    Der Athlet willigt in die Selbstschädigung ein. Es ist seine (mehr oder minder) freie Verantwortung. Gleiches gilt auch für Boxer, und hier ist der Systemzwang wohl stärker, die müssen sich nämlich auf die Fresse hauen.

    3. Moral im Sport aka der olympische Gedanke
    Ich will nicht zynisch klingen, aber einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Ich zitiere diesen Blog als Beleg.

    So, ich hoffe, mein Beitrag, wenn er auch etwas emotional gefärbt ist, wird nicht entnommen, dass ich Doping verteidige oder beschönigen will. Ich wehre mich lediglich dagegen, dass bei nicht klar definierten Schäden an Rechtsgütern Menschen wie Schwerstverbrecher behandelt werden. Und ja, Minderjährige mit Dopingmitteln zu pushen ist unter aller Sau.

  23. P.S.
    die angebliche Alternativlosigkeit des Gesetzentwurfes ist beschämend. Sternburg hat alles hierzu gesagt.

  24. @Jurist III: Ich habe ja schon dargestellt, dass ich da zwiegespalten bin. Einerseits bin ich seit langem für eine solche Strafbarkeit des Dopings, andererseits erkenne ich da an mir selber – der ich immer gegen unnötige und wenig zielführende Tendenzen bin, jedes gesellschaftliche Problem durch eine weitere Strafnorm zu lösen – eine gewisse Inkonsequenz.
    Ich kann mich schwer gegen den Gedanken wehren, dass dies mehr, als mir lieb sein kann, damit zu tun haben könnte, dass Doping mich auch persönlich nervt.

    Ich würde sehr gerne mal den Versuch erleben, dass eine Gesellschaft/ die Politik/ die Exekutive mit den vorhandenen Mitteln ein solches Übel versucht auszumerzen.
    Wozu man eigentlich nicht so sehr viel mehr benötigte, als das unbedingte Wollen wenigsten einer erheblichen Zahl der Beteiligten. Will mir scheinen. Mir will aber auch scheinen, dass wir auf diesen Versuch noch lange warten könnten. Deshalb lege auch ich meine Hoffnungen mittlerweile eher in eine Dopingstrafbarkeit.

    Die aufgeführten weiteren Schwächen des Entwurfs sind völlig richtig, und es sind mühelos weitere zu finden („einige Beispiele“ hatte ich oben wörtlich gemeint – hier sind ja nicht alle Juristen).
    Leider lässt sich gerade mit Verweis auf das BtMG so einiges an Gegenargument finden, weil dort vergleichbare Verstöße vergleichbar normiert sind. Auch deshalb hab ich mich mit dieser Argumentation zurückgehalten.
    Tatsächlich bin ich der festen Ãœberzeugung, dass in beiden Fällen es der eigentliche Zweck der „großen Keule“ ist, die Abhörrechte zu legitimieren.

    Dabei wäre eine auch nur halbwegs ordentlich ausgestattete Polizei (und StA) den allermeisten Berufsdopern wohl so meilenweit überlegen, dass es derartiger Grundrechtseingriffe gar nicht bedürfte. Wie ja die kleinen Erfolge der Vergangenheit angedeutet haben.

    So viel zur Vorbemerkung. Was die geschützten Rechtsgüter angeht, haben sie natürlich recht. Das, worum es uns allen im Grunde geht, nämlich die „Sauberkeit des sportlichen Wettkampfs“, der „Spass am Zuschauen können“ wird schwerlich als solches anzusehen sein können.

    Gesundheit/ Leben etc. kann nur bei nicht Einwilligungsfähigen, d.h. bei Kindern geschützt sein, das ist selbstverständlich richtig (und deshalb oben von mir ja auch schon ausgeführt;). Das dopen bei Kindern und auch Jugendlichen eine große Sauerei ist, sollte m.E. in den Körperverletzungstatbeständen besser abgebildet sein (wohlgemerkt für alle Angriffsmöglichkeiten), diese gehören aber insgesamt schwer reformiert. Und auch nicht erst seit heute.

    Was übrig bleibt, reicht aber nach meiner Ansicht, nämlich Vermögen und Wettbewerb. Denn womit wir es hier zu tun haben, ist ganz klassische Wirtschaftskriminalität.

    Und diese wird nicht von den Wettbewerbern hinreichend bekämpft werden, dass zeigt uns die Erfahrung aus anderen Gebieten.
    Dass der Entwurf auf mannigfaltiger Ebene Schrott ist, ist da fast nebensächlich. Wie gesagt: welcher im Bereich des Strafrechts in den letzten 20 Jahren war es bitte nicht?

  25. Pingback: Paderborner Staatsanwalt mit Kinderpornos? | Kirschfest

  26. Anno Hecker in der FAZ: Sportpolitik: Freies Spiel für die Zentralgestalt

    In 170 Doping-Fällen ermittelte die Münchener Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Doping seit ihrer Gründung am 1. März 2009. […] Die Erfolgsquote ihrer Gruppe im Spitzensport: null.
    […]
    „Man kann nur eine effektive Strafverfolgung betreiben, wenn bestimmte Verhaltensweisen bei Doping oder Spielmanipulation strafrechtlich erfasst sind.“ In Bonn weiß man ein Lied davon zu singen.
    […]
    Jetzt soll es den Hintermännern im Fall Pechstein an den Kragen gehen. Und zwar neun Monate nachdem die Berlinerin und ihr Team von den Doping-Vorwürfen ihres Verbandes erfuhren.

  27. Anno Hecker in der FAZ: Couragierter Gegenkurs einer Radfahrerin

    „Ich muss noch was zu Minister de Maizière und Thomas Bach sagen. Doping ist so ein Betrug wie er jetzt bei der Wettaffäre geschildert wird. Aber warum wird er nicht genauso geahndet? Ich kann nicht nachvollziehen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.“ Bach schaute verdutzt. De Maizière lächelte milde.
    […]
    Als müssten die Schaltstellen der Sportpolitik von der Basis hören, was gut für Athleten ist. Angst vor einer „Kriminalisierung“ des Sportlers, die Bach fürchtet, hat sie jedenfalls nicht.

  28. Bernd Kastner in der SZ: Prozess in Passau – Kriminelle Muskelmacher

    Dass dopenden Profiathleten strafrechtlich kaum beizukommen ist, ist bekannt, der Nachweis von Blutdoping beispielsweise ist äußerst schwierig. „Aber auch im Hobbysport stehen wir beim Kampf gegen Doping noch am Anfang“, sagt Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger. Sie leitet jene Abteilung in München, die bayernweit für Doping zuständig ist.

  29. ha, ich hielt die DOSB-Meldung auch für billige PR. Mir fehlt hier jedoch etwas das juristische Fachwissen. Vielleicht liegt ja auch die österreichische Presse falsch!?

  30. Ralf,
    unten ist es klarer. Das Problem scheint zu sein, dass der DOSB Äußerungen einer Debatte von Anfang November einbezieht; in dieser Woche ist das Gesetz aber durch den Nationalrat. Der Kernpunkt sieht eher nicht nach Angleichung ans Vorbild Deutschland aus: Dopenden Sportlern droht künftig Haft

    Bisher konnten nur Personen, die Dopingmittel organisieren, strafrechtlich verfolgt werden. Sportlern, die dopen, drohten „lediglich“ Sperren. Als Betrüger strafbar machen sich aber nur Doper, bei denen die besonderen Tatbestandsmerkmale des Betruges – Vorsatz der Bereicherung, der Täuschung und der Vermögensschädigung – vorliegen.

  31. Michael Vesper im WELT-Interview: „Es ist doch ein Kinderglaube, dass wir plötzlich eine heile Welt hätten“

    Durch die Strafbarkeit des Besitzes nicht geringer Mengen wurde vor zwei Jahren eine Tür aufgestoßen. Die Staatsanwaltschaft muss nur durch sie hindurchgehen.
    […]
    „Die effiziente Bekämpfung von Sportbetrug im Zusammenhang mit Doping ist im Rahmen der bestehenden Straftatbestände des Strafrechts zu verschärfen und sicherzustellen“, wird dort zum Beispiel zitiert. Dieses Gesetz zum Vorbild für Deutschland zu erklären und deswegen hier ein Sportbetrugsgesetz zu fordern, ist geradezu lächerlich.
    […]
    Ich bitte Sie! Es gibt doch keine größere Abschreckung als das, was schon jetzt mit Sportlern passiert, denen Doping nachgewiesen wird. Die stehen doch alle vor dem Aus. Das ist doch viel abschreckender als ein Verfahren vor einem Amtsgericht.

    Glaubt der das eigentlich selbst alles, was er da so erzählt?

  32. Der verurteilte Saur P. gestand also SEIT 2006 anabole Steroide „importiert“ zu haben.

    Da ist es ganz interessant, dass er einige NADA-Trainingskontrollen hatte. Zuletzt am 21. November 2006. In jenem Jahr vorher am 19. August am 1.Juni und am 23. März. Damals wurde er als DC- als CD/C- bzw. bei der ersten der Kontrollen als C-Kader-Athlet bezeichnet. In den B-Kader kam er offenbar später (bei den Kontrollen fiel er also offenbar nicht auf. Vier von 155 Trainingskontrollen im Gewichtheben entfielen 2006 auf ihn. Kontrolliert wurden 46 Männer und Frauen, die in Deutschland Gewichtheben. Offenbar gehörte damals keiner zum A-Kader. Einige Athleten wurden vier Mal kontrolliert. Mehr Trainingskontrollen (je fünf) hatten nur die damaligen B-Kader-Athleten Christian Thomas und Maleike Schäfer. Der spätere Olympiasieger Matthias Steiner, damals noch auf dem Weg vom Österreicher zum Deutschen, taucht in der Trainingskontrollstatistik für 2006 einmal auf.

    2005 scheint Saur P. (als Mitglied des D/C-Kaders) zwei Mal kontrolliert worden zu sein, zuletzt am 30. August.

    2007, 2008 lag die Zahl der Trainingskontrollen bei den Gewichthebern leicht unter der Zahl der Jahre 2005, 2006. Die Gesamtzahl der Kontrollen bei Gewichtbern in Deutschland stieg aber an. Die Zahl der Wettkampfkontrollen lag 2008 bei 56 und damit doppelt so hoch wie im Jahr 2006. Allerdings: Erhöht bis verdoppelt hat sich offenbar auch die Zahl der Gewichtheber, die im Trainingskontrollsystem der NADA hinterlegt sind. Zuletzt waren es 95. Wie gesagt: 2006 waren 46 kontrolliert worden …

    Festzustellen ist aber auch, dass das Verhältnis Zahl der Kontrollen/Zahl der Athleten bei den deutschen Gewichthebern gar nicht schlecht ist, die Kontrollwahrscheinlichkeit für den Einzelnen eher überdurchschnittlich hoch ist, was sicher auch mit der Risikobewertung für die verschiedenen Sportarten zu tun hat.

    Diese Entwicklung könnte also dazu beigetragen haben, dass Saur P. in den vergangenen beiden Jahren (zumindest im Training) nicht kontrolliert wurde. Ein paar Informationen fehlen, so dass sich zwar ein grobes, aber kein abgerundetes Bild zusammenfügen lässt.

    Noch zur Einordnung: Saur P. erreichte in etwa 125 Kilogramm im Reißen und 160 Kg im Stoßen (Klasse bis 85 Kilogramm), wurde Landesmeister.

  33. Pingback: Bericht: BKA verbreitet Kinderpornos | Kirschfest

  34. Jochen Leufgens und Hajo Seppelt für sport inside: „Netz mit zu großen Maschen“

    Während in Italien und Österreich das Gesetz gegen Sportbetrug erfolgreich angewendet wird, feierte der deutsche Sport schon die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, das den Medikamentenhandel und das Verabreichen von Doping bestraft. Allerdings: Wenn sich ein Sportler selbst dopt, verstößt er dennoch gegen kein Gesetz.

  35. LVZ: Das ausgeschriebene Interview mit DOSB-Generaldirektor Michael Vesper

    Wir begrüßen es sehr, dass der Freistaat Bayern als erstes Bundesland eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in München geschaffen hat. Und wir würden uns sehr freuen und fordern das auch, dass auch in den anderen Ländern eine solche Schwerpunktstaatsanwaltschaft geschaffen wird, denn das ist ein spezielles Delikt, wo die Staatsanwälte Fachkenntnis brauchen, wo sie besondere Methoden auch anwenden müssen. Und deswegen brauchen wir da spezialisierte Staatsanwälte.

  36. RN: Dagmar Freitag über Dopingkampf und Olympia 2018

    Sie gelten als eine der energischen Verfechterinnen eines Anti-Doping-Gesetzes…

    Freitag: Daran hat sich nichts geändert, ich werde weiter dafür kämpfen. Ich bin überzeugt, dass zusätzliche Strafen zu einer Sperre abschreckende Wirkung haben. Allerdings ist das im Moment nicht in Sicht: Die jetzige Regierung hat nach meiner Wahrnehmung das Thema Doping nicht ernsthaft auf ihrer Agenda. Zumindest sind mir keine Aktivitäten bekannt, die über die geltende Rechtslage hinausgehen würden.

  37. Die Frau Freitag scheint aber immerhin bei den Jugendspielen genauer hingesehen zu haben, als hier zu lesen war:

    Einen Wermutstropfen lieferte mein Blick auf das „Cultural and Education Programme“, das den Jugendlichen nach dem erklärten Willen des IOC den Blick für die Olympischen Werte schärfen sollte. Hier suchte man einen eigenständigen Baustein zum Anti-Doping-Kampf vergeblich – aus meiner Sicht ein absolutes Versäumnis, denn welche Zielgruppe wäre für Anti-Doping-Präventionsprogramme besser geeignet als 14- bis 18jährige?

  38. @ mylordy: Dafür, dass Du das Programm nicht gelesen hast, kannst Du mich aber nicht verantwortlich machen. Ich habe zumindest verlinkt auf deren Website, Du hättest es also vorher lesen können. Ich kann Dir nicht alles abnehmen, lediglich etwas zur Diskussion anbieten.

  39. Ralf Meutgens und Anno Hecker in der FAZ: Groteske Lücken

    Was machen zwei von drei Radrennfahrern, denen ein Hamburger Arzt Doping-Mittel gegeben haben soll? Sie fahren weiter Rad. Und zwar in Wettbewerben des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR). Als wäre nichts gewesen. Aber da war doch etwas: In der Hansestadt ging im Juni 2008 ein Verfahren gegen einen Mediziner zu Ende. Er akzeptierte zum Abschluss einer fast zweijährigen Auseinandersetzung einen Strafbefehl über 39 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft wies ihm nach, zwischen Ende 2002 und Ende 2005 gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) verstoßen zu haben.
    […]
    Aber erst in diesen Tagen, zwei Jahre nach der Zustellung des Strafbefehls an den Humanmediziner, kommt der Sport in Bewegung. Der BDR ermittelt: „Ja, es ist richtig, dass wir nach Einsicht in die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft Hamburg einige in den Akten erwähnte Athleten um Stellungnahme gebeten haben. Die Auswertung ist allerdings noch nicht abgeschlossen“, teilte BDR-Generalsekretär Martin Wolf am Dienstag auf Anfrage mit.
    […]
    Unter einer schärferen Gesetzeslage hätte es kaum zwei Jahre gedauert. Weil mit einer Kehrtwende in der Sportpolitik nicht zu rechnen ist, muss die Nada einen anderen Weg gehen. Berninger schlägt vor, ihre Institution in die Verwaltungsvorschrift namens MiStra einzubinden. Diese Anordnung verpflichtet Staatsanwaltschaften – etwa bei Anklagen gegen Beamte -, die entsprechende Behörde zu informieren. Würde die Nada einer Behörde gleichgesetzt, dann erführe sie auf Antrag von Strafverfahren, in denen Doping-Vergehen eine Rolle spielen.

  40. Grit Hartmann für dradio.de: mp3-Datei:

    Zweifelhafte Rechtslücke – Wie die Nada ihr Nichtstun und den BDR deckt
    Sendezeit: 06.11.2010 19:35
    Autor: Hartmann, Grit
    Programm: Deutschlandfunk
    Sendung: Sport
    Länge: 05:56 Minuten

  41. Grit Hartmann für dradio.de: Zweifelhafte Rechtslücke

    Der BDR aber ignorierte den Hinweis auf jene Akten, die ihn zuerst hätten interessieren müssen – die zu den Athleten. Damit verzögerte er die Einleitung sportrechtlicher Verfahren. Und die Nada? Sie hat sich in Wahrheit nicht im vergangenen, sondern erst in diesem Jahr für den Fall interessiert, reichliche anderthalb Jahre nach dem Strafbefehl gegen Steinmeier:

    „Ein erster Antrag der Nada ging hier am 8. Januar 2010 in dem Verfahren gegen den betroffenen Arzt ein. Diesem Antrag hat die Staatsanwaltschaft am 18. Januar 2010 stattgegeben.“

    Bei einer Genehmigung nach zehn Tagen kann von „schwierigen Verhandlungen“ kaum die Rede sein.
    […]
    Warum kaschiert die Nada ihr jahrelanges Nichtstun mit falschen Angaben? Warum deckt sie einen umstrittenen Verband wie den BDR?

  42. gruene-bw.de: Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg

    Doping im Sport bekämpfen

    Doping gefährdet die Integrität des Sports. Wettbewerbsverzerrenden und gefährlichen Praktiken im Spitzen- und Breitensport sowie den Doping-Netzwerken werden wir mit der Errichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft entgegenwirken. Wir werden außerdem zusammen mit der Wissenschaft und dem Sport eine Konzeption für Dopingprävention im Breitensport erarbeiten.

    Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) muss von den Ländern angemessen finanziell unterstützt werden. Dafür wird sich Baden-Württemberg auch in der Sportministerkonferenz einsetzen. Grundsätzlich machen wir die Sportförderung des organisierten Sports von einer aktiven und konsequenten Dopingbekämpfung abhängig.

  43. Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen – besonders nicht demjenigen, der hier in mühevoller Kleinarbeit die Nachrichtenlage sondiert – kann ich nicht anders als fragen: Ist der Austauch von Ansichten altmodisch geworden ? Oder wird zurzeit nur der Sumpf antagonistischer Meinungen ausgetrocknet ? Oder wagt sich keiner mehr, den Handschuh zu werfen ? Oder ist es gar das langsame Sterben eines Mediums ?

    Irgendwie kann einem da schon gruseln, wenn es nichts außer Links zu verlinken gibt. Dabei gibt´s das Füllhorn voller uniformierter (Sport)Nachrichten, die geradezu den Widerspruch des einsamen Lesers herausfordern.

  44. @ Herbert: Das betrübt mich auch. Eins darf ich schon mal versprechen: in spätestens sieben Wochen, also noch vor Durban und der Entscheidung über die Winterspiele 2018, geht es hier ganz energisch und – ja – hochklassig weiter. Im besten Fall werden Sie sagen: Das Warten hat sich gelohnt.

    Aus 10.000 Kilometern Entfernung sage ich noch flugs: Kein Medium stirbt, dieses jedenfalls nicht. Das Medium wird seine Blüte erst noch erleben. Und es gab ja in den vergangenen Monaten nichts, was an seine Stelle hätte treten können.

    Bin heute übrigens durchs Olympische Museum von Seoul geschlendert. Ein Wahnsinn, welche Geschichten dort aufgereiht sind, die muss man nur erzählen, immer wieder erzählen, immer wieder mal anders und besser erzählen.

    Und darüber diskutieren.

    Bald wieder, Herbert :)

  45. Pingback: Zweite Doping-Staatsanwaltschaft in Stuttgart geplant | Daniel Drepper

  46. Schade, dass Ines Geipel hier nicht nachgefragt hat. Ein grundlegendes Problem in unserer Gesellschaft und wir verdrängen es einfach:

    Wir leben in einer Zeit, wo das, wir Enhancement nennen, zur Norm geworden ist. Viele Menschen gehen heute zum Arzt, nicht etwa weil sie krank sind, nein, es geht ihnen gut, sondern weil es ihnen noch besser gehen soll, sie wollen sich besser fühlen, sie wollen bessere Leistungen bringen. Das zieht sich durch alle Felder menschlicher Ambitionen.
    Das ist eine Kultur. Sie greift um sich und setzt sich mehr und mehr durch. Und dann haben wir den Elitesportler, dem wir sagen: Du kannst nicht Teil dieser Gesellschaft sein. Du darfst dich nicht dopen. Und genau an der Stelle wird die Gesellschaft in 20 oder 30 Jahren scheitern. Das heißt, wenn es die einhellige Ansicht durch die Gesellschaft gibt, der Athlet darf gar nichts, aber die Gesellschaft alles, um sich zu optimieren, ist das das Ende jeder Dopingdiskussion. Denn wie wollen sie das dem Sport gegenüber noch begründen? In dem Moment sagen wir doch, Doping ist kein berechtigtes Problem mehr. Im Grunde sagt die Gesellschaft dann: Wenn die Chemie der Weg ist, das Beste aus dir herauszuholen, dann ist das auch das Beste für die Gesellschaft oder die menschliche Rasse.

  47. Pingback: Deutschland und die Korruption: Kartell der Schande : jens weinreich

  48. Jens Hungermann in der Welt: Wie viel ist uns der Kampf gegen Doping wert?

    Zwar bezeichneten sich die Sportverbände „öffentlich als dem Antidopingkampf verpflichtet“, ständen den Gesprächsangeboten der Schwerpunktstaatsanwaltschaft „jedoch überwiegend zurückhaltend bis ablehnend gegenüber“. Neben der Einführung einer Kronzeugenregelung und der Erhöhung des Strafrahmens empfehlen die Münchner u.a. die „Einführung eines Straftatbestandes des ‚Sportbetrugs’“.

  49. Pingback: Datenschützer: Dopingkontrollen "rechtlich nicht akzeptabel" | Daniel Drepper

  50. Immer das gleiche Szenario. Da wird für eine neue gesetzliche Regelung, hier den Straftatbestand Sportbetrug, politisch Lobby gemacht, ohne sich mal überhaupt auch nur im Geringsten um die sich im best case (aus der Sicht der Befürworter)erforderlichen praktischen und intellektuellen Kapazitäten einen Kopf zu machen. Blablabla, Hauptsache ein Gesetz, dann andere machen lassen und eine neue Dimension der Unerträglichkeit herbeiorganisieren.
    Es wäre zumindest vorteilhaft, mal bei den Österreichern nachzufragen, wie sie mit ihrem Antidopingesetz und den laufenden Prozessen klar kommen. Die letzten Nachrichten von dort im Fall Mayer zeigen da eher, dass mehr gehadert als gelobt wird.
    Dabei wird heute vergessen, dass die Unterwerfung von Doping und Sportbetrug unter das Strafrecht auch bedeuten wird : Im Zweifel für den Angeklagten.
    Ich höre jetzt schon den Aufschrei der Lobbyisten für die in Rede stehende gesetzliche Regelung, wenn es Freispruch gibt.
    Zum Glück scheint es aber auch noch bodenhaftige Politiker zu geben, die das System vorerst nicht noch konfuser machen wollen.

  51. @76 Dazu kann man doch die praktischen Erfahrungen von Frau Merk hinzunehmen, die im o.a. Link ja auch nochmal verlinkt sind.

    Aber hinter die Netzwerke der Manipulation können nur die staatlichen Behörden schauen. Wer sie auflösen will, wird Hausdurchsuchungen, eine Ãœberwachung der Telekommunikation, Beschlagnahmen durchsetzen müssen…Meine Staatsanwälte stehen sozusagen Gewehr bei Fuß. Ich habe auch auf den Ratschlag von DOSB-Präsident Thomas Bach hin in München zum 1. März 2009 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet. Die Staatsanwälte dort sind hochspezialisiert, bestens vernetzt und haben Dopingverstöße ganz gezielt im Auge…Wenn aber die Angabe des Sportlers, die gefundenen Substanzen dienten dem Eigengebrauch, plausibel erscheint, dann ist die Strafverfolgungsbehörde machtlos. Das kann es doch nicht sein.

    Usw…Ich will gar nicht mehr zitieren, sonst löscht Jens die Hälfte.

  52. #74, 75 und 76. Im DLF-Interview gibt es keine Forderung der SPD nach einem Straftatbestand Sportbetrug. Es ist unfassbar, wie das mit der Forderung nach einer vollen Besitzstrafbarkeit verwechselt werden kann.

  53. Mit Sportbetrug hat Gersters Vorschlag in der Tat Null zu tun. Vielmehr ist die SPD offensichtlich genau wie die Bundesregierung – und anders als Merk – gegen einen „Straftatbestand Sportbetrug“. Kommt nur besser, wenn man das nicht so sagt ;-D

    Die statt dessen vorgeschlagene Besitzstrafbarkeit, soll sie nicht neues totes Recht sein, würde eine Voraussetzung verlangen: Dass Sportverbände/die Nada demnächst geruhen / oder gar verpflichtet werden (vom BMI als Bedingung für Alimentierung aus dem Steuersäckel), bei Vorliegen einer positiven Probe Staatsanwaltschaften vor den Athleten zu informieren. Nur dann wären Hausdurchsuchungen sinnvoll (falls Sportler derlei zuhause aufbewahren).
    Nach Angaben der Münchner Staatsanwaltschaft unlängst im Bundestag hat es eine solche Vorabinformation aber bisher in keinem einzigen Fall gegeben.

    Kurios klang für mich Gersters Forderung nach einem „Verbrechenstatbestand“ bei banden- und gewerbsmäßigem Handel mit Dopingmitteln. Ich hatte ja angenommen, so etwas fiele schon lange ins Strafrecht.

  54. Nachdem ich mir das Interview von Gerster noch einmal angehört habe, muss ich mb und ha Recht geben.
    Bleibt beim Leser die Frage, wie die redaktionelle Bearbeitung des Interviews beim DLF (zumindest in der Headline) und bei Anno Hecker von der FAZ diesen Trugschluss produzieren konnte ?
    Allerdings – ohne jeglichen Versuch einer Provokation – ist es genau das, und diesmal fällt es dazu Kollegen auf, was schon öfters zu Verärgerung geführt hat.
    So abwegig ist es daher nicht, wenn mehr journalistische Sorgfalt, Akkuratesse und Verantwortung bei der Kommentierung derartiger Sachfragen und überhaupt eingefordert wird.

  55. @79, ha (zur Frage der Rechtslage bei gewerbs- und bandenmäßigen Dopingdelikten): Die Kenntnis der derzeit geltenden Strafbestimmungen des §6a und §95 AMG wird sich sicher bei weiteren Akteuren des Gesetzgebers weiter verfestigen. Es ist bei diesem Kenntniserweiterungsprozess sicher förderlich, dass die SPD diesen Rechtsverschärfungen am 5. Juli 2007 im Deutschen Bundestag zugestimmt hat.

  56. Pingback: Was bekommen die Sportverbände vom Bund? | Daniel Drepper

  57. @zum Kommentar Nummer 81: Danke, ein echter mb. Ganz so wie früher. Du wirst hier schmerzlich herzlich vermisst.

  58. Günther Lohre im StZ-Interview mit Tobias Schall: „Sportbetrug muss ein Straftatbestand sein“

    Wer glaubwürdig gegen die Hydra Doping kämpfen will wie der Deutsche Olympische Sportbund, sollte jede Hilfe annehmen, die er bekommen kann. Der zentrale Punkt sind die Möglichkeiten mit einem Gesetz, diese Straftaten aufzudecken. Bisher ist es doch so: die Athleten werden gesperrt, die Drahtzieher bleiben weiter im Geschäft. Man braucht deshalb ein Gesetz, um endlich die Hintermänner drakonisch bestrafen zu können.
    […]
    Ich habe vor einiger Zeit mit einem unserer Wurftrainer gesprochen und ihn gefragt, wie er die Entwicklung sieht. Er meinte, solange wir qualitativ auf diesem hohen Niveau trainieren, habe er keine Angst. Andere versuchen es über den einfachen Weg der Manipulation. Schwer wird es, so sagte er, wenn andere so gut trainieren wie wir und manipulieren.

  59. @#83, danke für das Geblüm. Ich hätte nicht gedacht, dass rt, plh und melh zu derartig unbeobachteteten Nischen werden können. Der parteipolitische Wettbewerb – immerhin konstitutiv und auch prägend (Gerhard Lehmbruch) für die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik – ist in den letzten Monaten in der Sportpolitik völlig zusammengebrochen. Eine Halbzeitbilanz durch Akteure oder Beobachter – ach wo, warum denn? Eine Kleine Anfrage als Politikersatz – immer her damit, es darf berichtet werden! Die Kabinettsentscheidung vom 6. Juli zur Sportförderung 2012 ist dagegen für Politik und Medien offenbar eine Geheimsache.
    Das sind alles easy baskets für die Politik.

  60. Thomas Kistner für den DLF: Frontaler Angriff

    „Es braucht eine gesetzliche Grundlage des Anti-Doping-Systems“, sagt [Sylvia Schenk] wörtlich […]. „Zudem gehört das gesamte sportliche Umfeld sehr viel stärker eingebunden: strukturelle Bedingungen, Betreuer und Funktionäre.“
    […]
    Baden-Württembergs neue grüne Sportministerin Theresia Bauer ist engagiert in der Dopingfrage, sie könnte zur Kombattantin von Bayerns Justizministerin Beate Merk werden.

  61. @#88, kurz und trocken: das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wird durch Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD) geleitet.

  62. Die Juristin Sylvia Schenk ist noch nie als Befürworterin eines Antidoping-Gesetzes aufgefallen – jedenfalls nicht in bisher diskutierten Zusammenhängen: Sportbetrug oder volle Besitzstrafbarkeit. Vielmehr hat sie solche Vorschläge abgekanzelt, als die von Leuten, die von der Sache nichts verstünden.
    Insofern erschließt sich nicht wirklich, was dieser Vorstoß zum Datenschutz (auf Meldepflichten und Sichtkontrollen zielend) mit der Merk-Initiative zu tun haben könnte.
    Vermutung: nicht das Geringste.

  63. Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg ist bisher ebenfalls nicht als eine Befürworterin eines Anti-Doping-Gesetzes (Sportbetrug und/oder Besitzstrafbarkeit) in Erscheinung getreten. Der hier als #59 verlinkte Koalitionsvertrag vom Frühjahr 2011 bleibt in dieser Frage überraschenderweise politisch meinungslos.

    Ich war über die diversen Presseartikel und Interviews, die diese Frage hätten stellen müssen, sehr erstaunt.

  64. Robert Kempe für den DLF: Kritik am Dopingkontrollsystem, Sorgen um die Mannschaften

    Staatssekretär Christoph Bergner, CDU:

    „Also ich mache darauf aufmerksam, dass diese Chiffre Antidopinggesetz jetzt gewissermaßen wie ein Wunderwort immer wieder mit vielerlei Bedeutung, vielerlei Bezügen und Erwartungen gehandelt wird. Ich weiß nicht, inwieweit man durch einen gesetzlichen Rahmen gewissermaßen die Stärke des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Athleten tatsächlich mildern will.“

  65. NÖN: Mehr Polizeibefugnisse gegen Terror und Doping

    Auch im Doping-Bereich sollen die Ermittlungsmöglichkeiten ausgedehnt werden. Dazu bedient sich die Regierung einer Definitions-Änderung: Vergehen gegen das Anti-Doping-Bundesgesetz gelten laut Entwurf – wie im Falle von Drogenkriminalität – nun ebenfalls als „gefährliche Angriffe“. […] Die Rechtfertigung: Doping im Sport beeinflusse nicht nur die sportliche Leistungsfähigkeit und widerspreche dem Grundsatz der Fairness im sportlichen Wettbewerb, sondern bringe auch „eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Sporttreibenden mit sich“.

  66. Professor Jahn war bereits in der 35. Sitzung des Sportausschusses am 20. Juni 2007 als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren eingeladen. Eine gewisse Meinungsvorfestlegung dürfte sich damit abzeichnen.

  67. Prof. Matthias Jahn am 22.09.11:

    „Das ist eine spannende, aber auch besonders herausfordernde Aufgabe. Sie erfordert jetzt erst einmal eine umfassende Bestandsaufnahme zur Dopingbekämpfung der vergangenen Jahre in der Bundesrepublik.“

    Prof. Matthias Jahn am 13.09.06:

    „Der konsequente Ausbau des Systems der verbandsautonomen Verfolgung von Dopingvergehen und deren finanzielle Unterstützung durch den Staat in Verbindung mit einer intensiven Kontrolle der Verwendung von Mitteln aus der Sportförderung durch die Verbände unter dem Gesichtspunkt der Effektivität ihrer Bemühungen bei der Dopingbekämpfung ist der derzeit erfolgversprechendste Weg zur Bekämpfung des Dopings im Sport“

  68. Ein wirkungsvoller Schlag gegen das Doping wäre es, wenn es einen Straftatbestand „Sportbetrug“ gäbe, der Sportlern erlaubt einen nachgewiesenen Doper auf Vermögensschaden zu verklagen.

  69. Grit Hartmann für den DLF: mp3-Datei:

    Erlanger Professor evaluiert Anti-Doping-Gesetzgebung
    Sendezeit: 22.09.2011 22:56
    Autor: Hartmann, Grit
    Programm: Deutschlandfunk
    Sendung: Sport
    Länge: 02:26 Minuten

  70. @Ralf: In der Sache ist durch das Datenschutzgutachten eine Menge in Bewegung. Kippen die NADA Kontroll-Prozesse, wird „Sportbetrug als Straftatbestand“ wieder zum Thema und die Fans eines sauberen Sports dürfen wieder hoffen.

  71. dpa: Platini fordert härtere Gesetze gegen Sportbetrug

    Der [Europarat] hatte am Vormittag eine Empfehlung ausgesprochen, Spielbetrug im Sport zu bekämpfen.
    […]
    In seiner Rede vor dem Europarat warnte Platini vor Spielmanipulation durch organisierte Betrügerringe als größte Bedrohung für den Sport. […] Bislang hätten nur einige Länder wie Italien oder Spanien Gesetze erlassen, mit denen sich Sportbetrug als Straftat verfolgen ließe. Andere Länder müssten das aber auch tun.

  72. Pingback: Liveblog aus dem Sportausschuss: Sport und Korruption | Daniel Drepper

  73. Pingback: Ermittler fordern Sportschutzgesetz, Politik lehnt weiter ab | Daniel Drepper

  74. Jochen Klingovsky für die StN: Schumacher wird nun doch angeklagt

    Schumacher habe bewusst die Unwahrheit gesagt, es liege eine Bereicherungsabsicht und ein Vermögensschaden vor – alles Betrugstatbestände.
    […]
    Sollte Schumacher nun wegen Betrugs verurteilt werden, hätte dies womöglich die gewünschte abschreckende Wirkung – schließlich hätten die hartnäckigen Stuttgarter Staatsanwälte den Beweis geführt, dass Dopingsündern auch mit den bestehenden Gesetzen weitaus mehr Ungemach droht als nur die Verurteilung durch Sportgerichte.

  75. Jochen Klingovsky in den StN: Fall Schumacher entzweit die Experten

    Christoph Schickhardt beurteilt den Fall Schumacher anders. Ganz anders. „Doping gehört aufs Härteste bestraft“, sagt der renommierte Sportrechtler aus Ludwigsburg, „aber es ist ein Irrweg, dies über Betrugsverfahren zu tun.“ Aus Sicht von Schickhardt ist die Sache klar: Wenn Schumacher betrogen haben soll, muss unter anderem eine gelungene Täuschungshandlung vorliegen. „Beim Betrug bedarf es eines Getäuschten, das wäre in diesem Fall der Gerolsteiner-Rennstall. 2008 aber hat doch schon kein Mensch mehr geglaubt, dass Radsportler nicht dopen„, erklärt der Anwalt, „deshalb war es auch keine Irreführung.“ Schickhardt glaubt zudem nicht, dass ein Urteil gegen Schumacher größere Auswirkungen hätte: „Ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass Strafrecht Leute abschreckt. Sonst würde es ja keine Diebstähle, Vergewaltigungen oder Verkehrsdelikte mehr geben.“

  76. APA: Doping-Dealer-Pärchen in Kärnten verhaftet

    Eine Gruppe von Dopinghändlern soll seit dem Jahr 2000 über mehrere Webseiten international Steroide vertrieben und damit einen Gewinn von mindestens 50 Millionen US-Dollar (38,6 Mio. Euro) erzielt haben.

    Kleine Zeitung: Dopinghandel via Internet: Ehepaar in Haft

    Nach Erkenntnissen amerikanischer Dopingfahnder sollen die Eheleute über ein Netzwerk von Firmen im Internet weltweit verbotene Muskelaufbausubstanzen an Abnehmer, vor allem in der Bodybuilderszene, abgesetzt haben. Konkret geht es um die dem menschlichen Wachstumshormon Testosteron nachempfundenen Substanzen mit den Bezeichnungen „Masteron“ und „Decadurabolin“.

  77. Anno Hecker und Ralf Meutgens in der FAZ: Riss in der Kette

    Überwachungsprotokolle zu Lasten Dritter reichen dem [Bundessportschiedsgericht] nicht aus. Ohne die Befragung des Beamten, der zugehört und aufgezeichnet hat, taugt das Papier nichts.
    […]
    „Dass wir desinteressiert sein sollen, stimmt nicht“, sagt Lars Mortsiefer, Chefjurist der Nada, „im Gegenteil. Es ist nur von außen nicht so leicht zu erkennen, dass wir taktisch vorgehen müssen.“
    […]
    Zwar betreibt sie inzwischen unter anderem im Auftrag und auf Rechnung des Bundes Deutscher Radfahrer das sportjuristische Management im Falle eines Dopingverdachtes. Von der Fahndung über die Ermittlungen bis hin zur Anklage. Sie übernimmt aber mitunter auch das Risiko der Prozesskosten. Würde die Nada in den 30 von der Staatsanwaltschaft genannten Fällen rund um den Erfurter Mediziner F. gleichzeitig das volle Programm fahren, dann stünde bei einer Niederlage vor dem Deutschen Sport-Schiedsgericht (DIS) wohl die Existenz der Institution auf dem Spiel.
    […]
    Entscheidend aber war wieder eine Diskrepanz zwischen staatlichen und sportjuristischen Mitteln: Der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft weigerte sich, dem BDR zur Verfügung zu stehen. Eine schriftliche Anfrage hat er nie beantwortet. Wieder reichten allein die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft dem BDR nicht aus.
    […]
    Der Frust bei deutschen Doping-Fahndern wächst mit fast jedem Fall.

  78. Pingback: Grit Hartmann: Fragen zum “Morbus Pechstein” : jens weinreich

  79. europarl.europa.eu: Auf Trab bringen – EU-Abgeordnete gegen Sportbetrug und Doping

    europarl.europa.eu: BERICHT über die europäische Dimension des Sports

    28. unterstreicht, wie wichtig die Unterstützung der Bekämpfung von Doping durch Vorbeugungs- und Informationskampagnen unter Wahrung der Grundrechte der Sportler ist, insbesondere in Bezug auf die jüngsten Sportler; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Handel mit Dopingmitteln in der Welt des Sports dem Drogenhandel gleichzustellen und entsprechende nationale Rechtsvorschriften zu verabschieden, um die Koordinierung auf europäischer Ebene in diesem Bereich zu verbessern; ruft die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) dazu auf, ein leicht zu handhabendes Verwaltungssystem zu schaffen, das mit dem EU-Recht vereinbar ist, und betont, dass Statistiken über den Einsatz von Dopingmitteln und das Nichterscheinen zu Dopingtests erstellt werden müssen, um einen maßgeschneiderten Ansatz für die Bekämpfung von Doping zu entwickeln;
    29. vertritt die Auffassung, dass der Beitritt der EU zur Anti-Doping-Konvention des Europarates ein notwendiger Schritt ist, um eine einheitlichere Anwendung der Anti-Doping-Regeln der WADA in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten;
    30. tritt für eine stärkere Harmonisierung der Rechtsvorschriften ein, um die Kooperation von Polizei und Justiz bei der Bekämpfung von Doping und anderen Formen der Manipulation von Sportveranstaltungen effektiv zu gestalten;

  80. Jörg Winterfeldt in der Berliner Zeitung: Keine Schonung für Doper

    Weil Leistungssportler wie Unternehmer agieren, muss ihre Schuld bei eklatanten vorsätzlichen, vor dem Wettkampf organisierten Regelverstößen wie Doping nach Maßstäben des Strafrechts beurteilt werden, nicht mit sanften sportrechtlichen Rügen als Kavaliersdelikt. Der ausufernde Dopingsumpf verlangt, der Bagatellisierung des Betrugs durch die Sportführer erfolgreiche Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften auch gegen Sportler entgegenzusetzen, nicht nur gegen Hintermänner.
    […]
    Dopingjäger sollten Blut- und Urinproben nehmen, Sportverbände Sanktionen verhängen. So ließe sich der Prozess beschleunigen, sagen die Sportverbände. Contador, der trotz positiven Dopingbefunds eineinhalb Jahre ungestört weiter Rennen gewinnen durfte, beweist den Unsinn des Arguments.

  81. Grit Hartmann in der Berliner Zeitung (Printausgabe vom 11.02.): Spiel auf Zeit

    Viola von Cramon, die sportpolitische Sprecherin der Grünen, belebt jetzt ein Schreckgespenst der parlamentarischen Sportkameraden wieder, das 2007, im Jahr des Telekom-Skandals, beerdigt schien: „Es reicht nicht, über das Arzneimittelgesetz allein gegen die Hintermänner von Doping zu ermitteln“, sagt sie. Erfurt zeige, dass im kommerziellen Sport auch Athleten im Fokus stehen müssten. „Das wird nur mit einer Erweiterung des Strafrechts um den Tatbestand des Sportbetrugs möglich sein.“

  82. Herr Simon fordert internationale staatenunabhängige Kontrollen….selten so gelacht. Die Sackgasse, in die sich der Anti-Doping-Kampf brachte, wird an den aktuellen Beispielen deutlich. Blut raus und wieder rein ist Doping, auch wenn es nicht um eine Doping Absicht geht. Ob UV-Bestrahlung des Blutes die Leistungsfähigkeit verbessert ist umstritten. Datenschützer finden die Whereabouts extrem kritisch. Pechstein ist sauber. Die NADA scheitert an intelligenten Kontrollen. Der Fall Dr. Franke (Erfurt) ist bestenfalls ein Hinweis darauf, dass die Schöße der Docs noch fruchtbar sein könnten. Haben wir das nicht schon vor den „Enthüllungen“ von Herrn Seppelt gewußt? Einziger Lichtblick: die Forderung von Sportbetrug als Straftatbestand. Das werden DOSB und DFB aber zu verhindern wissen.

  83. The solution to the doping problem is simple and already in use: polygraph testing

    http://www.naturalbodybuilding.com/pages/pages/banned_substances.php

    Don’t forget to inject a truth serum. That would be my personal innovative contribution.

    Risk of false positives and false negatives is virtually non-existent because you can match all the stories you get.

    Human rights are not an issue since these rights are currently violated to the extent you need.

    The only problem I see, is, that thousands of doping hunters will be unemployed. Including Simon.

    I have explained this on several occasions, even in a TV-interview and nobody disagrees.

  84. Klaas Faber,

    Risk of false positives and false negatives is virtually non-existent because you can match all the stories you get.

    Klaas, this Situations prevails already since the Wada Code exists. ;-)

    Human reason and logic are out of application. ;-)

  85. KF:“ this Situations prevails already since the Wada Code exists. ;-)

    Human reason and logic are out of application. ;-) “
    geht es so???

  86. Walter,

    Klaas, this Situations prevails already since the Wada Code exists. ;-)

    Human reason and logic are out of application. ;-)

    I can’t agree with the first part. The current positives are isolated results from a fishing expedition. Sometimes, a positive is found from targeting, but that would be the exception.

    Read the following petition text and ask youself: what was the 12-year-old karter targeted for? Why was he suspicious enough to be tested?

    http://www.ipetitions.com/petition/alberto-contador/

    More importantly: did he dope?

    You need to realize that systematic testing started because athlete’s health was at risk. The death of Tom Simpson gave it a boost. Even the recording of blood values was asked by riders themselves. I know that from first hand. EPO changed the whole perspective. It was the unbeatable drug. Before that, doping didn’t make much of a difference and the sanctions were likewise. A penalty of a few minutes in the TdF. Quite innocent. EPO, however, was dangerous in the beginning.

    Much later, focus shifted entirely to ‚catching cheats‘. I asked a few of these doping hunters and they are quite hones about their motivet: no, I don’t care about health, I want to catch cheats. No names given. Well, then of course it doesn’t matter what you’re looking for, as long as you find something.

    To finish: why not ask athletes after giving them a truth serum? What’s the problem? Ethical? I don’t think so.

    P.S. WADA was undoubtedly a good initiative. And a universal Code is also not the problem per se.

  87. Walter

    gun,

    Simon ist der Hammer mit seinen verbruzzelten Erys.

    sorry wo kann ich den artikel finden ?

    Sicherheitsstufe 1Plus :<

  88. Ähm, Klaas.

    Nur der Sicherheit halber (ich hab’s ja bekanntlich nicht so mit den Fremdsprachen): Verstehe ich Dich richtig, dass Du ernsthaft dafür votierst, die gesamte Dopingbekämpfung durch verbindliche Lügendetektor-Tests zu ersetzen? Und zur Vermeidung der systemimanenten Fehlschlüsse den Sportlern vor der Befragung Wahrheitsdrogen verabreichen willst?

    Ernsthaft?

  89. Sternburg,

    That’s correct. Now athletes are obliged to deliver the proof on a silver plate (urine, blood, even DNA is considered), although the large majority is not under suspicion in any way – not as an individual. The Dutch police was asked to provide DNA to prevent complications in criminal cases (through contamination), but they succesfully rejected that proposal. If these people want to be considered to be honest, why would they refuse?

    The lie detector is already in use in some areas, but without the truth serum. Far from perfect!

    Torturing would be the next step. Just a thought: the wonderful in dubio pro reo principle has prevented few civilized countries during two millenia to help the defendent with his memory, in case the prosecution ‚doubted‘.

    Testing animals is okay. In breeding, sport or the food/feed chain.

    Testing humans is okay, but for health purposes only. One can attach a ’sanction‘ in the form of a non-stopping rule but no more. That would be perfectly defensible and equally effective.

    About ten years ago it was already predicted that doping rules would be challenged in a court of law because these rules violate laws. That’s what we are witnessing now.

    Anyway, I’m not joking. The system is a joke.

  90. Okay, dann kann ich ja jetzt frei heraus festhalten, Dich (Sie?) nicht mehr ernstzunehmen.

    Begründung, anyone?

  91. Gut, ich hab es mir überlegt. Wer als allenfalls 31/32-Laie und Drittelinteressierter einen ausgewiesenen Fachmann jedes weitere Ernstnehmen verweigert, der schuldet wohl bereits aus Höflichkeitsgründen eine Erläuterung, selbst wenn diese einem noch so offenkundig dünken mag (mal ganz davon abgesehen, dass ich hier schon deshalb deutlich im Höflichkeitsminus bin, weil ich standhaft weiter in meiner Muttersprache herumfabuliere).

    Zunächst zur Frage, ob der Vorschlag zielführend ist:

    Der sogenannte Lügendetektor wird aus gutem Grund allenfalls in wenigen extrem zurückgebliebenen Rechtskreisen als Beweismittel anerkannt: Ein ungenaueres und leichter zu manipulierendes Instrument zur Wahrheitsfindung wird schwer zu finden sein. Ethische Probleme und Fragen der Menschenwürde seien zumindest da ruhig außen vor gelassen.

    Ob dies durch sogenannte Wahrheitsdrogen verbessert wird, dies kann ich schwer beurteilen, aber ich wage es doch stark zu bezweifeln. Eine Wahrheitsdroge kann aus meiner Laiensicht nur eine Substanz sein, die schwer in die Hirnchemie eingreift, also in Abläufe, die wir als Spezies bis heute auch nicht nur annähernd verstanden zu haben uns zu erdreisten wagen können. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass irgendjemand auf diesem Planeten die Effektivität einer Wahrheitsdroge auf jedes einzelne menschliche Individuum fundiert beurteilen kann.

    Dies ist letztlich auch aber auch irrelevant: Jeder, der unter dem Einfluss einer solchen Drogen welche Aussage auch immer tätigen sollte, wird diese vor jedem auch nur halbwegs rechtsstaatlichen Verfahren als unbeachtlich abschießen können. Nicht nur auf Grunde der virulenten ethischen Probleme und Fragen der Menschenwürde – die hier immer noch beiseite gelassen bleiben sollen – sondern schon deshalb, weil niemand sicher beurteilen kann, ob die Droge nicht der tatsächliche Urheber der Aussage ist. Ich persönlich kann mir im Jahr 2012 auch unter der Vielzahl fragwürdiger Regime auf diesem Erdball nur ganz wenige vorstellen, unter deren Verantwortung es offizielle Verfahren gäbe, in denen Aussagen unter Drogenverabreichung formal wirksam einbezogen würden.

    Kommen wir zur grundsätzlichen Zulässigkeit:

    Denn dessen ungeachtet bleiben dann weiterhin die ethischen Probleme und Fragen der Menschenwürde: Alle bisherigen Verfahren zur Dopingaufklärung mögen tief in die Privatsphäre, Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und sonstige Rechte der Athleten eingegriffen haben, eines haben sie alle gemeinsam: Der Athlet gibt etwas ab. Seien es Körperflüssigkeiten, Stoffwechseldaten oder private (Aufenthalts-) Informationen. Niemals ist jemand auf die Idee gekommen, dem Sportler etwas zu verabreichen. Etwas, dass qua Definition schwer und mit ungewissem Ausgang in dessen Körperchemie eingreift. So etwas kann niemand von einem Sportler verlangen, und dies kann der Zweck, einen dopingfreien oder zumindest dopingarmen Sport zu gewährleisten, auch nicht rechtfertigen.

    Andersherum formuliert: Ich bin gerne der erste, der den Ball im Feld der Sportler findet und diese in der Bringschuld sieht, mich als Konsument und Verteiler der wertvollen Ware „Aufmerksamkeit“ aus eigenem Antrieb davon zu überzeugen, dass es sich um saubere Sportler handelt, um Sportler, die meine Aufmerksamkeit wert sind. Und wenn die Sportler dies innerhalb der heutigen Möglichkeiten und Risiken nicht vermögen sollten, dann sage ich auch gerne, dass dies nicht mein Problem sein kann. Aber wenn ein Sportler sich irgendwelche Drogen in die Hirnrinde ballern muss, um mich von seiner Unschuld zu überzeugen, dann ist die Grenze dessen überschritten, was ich als Konsument mitzutragen bereit bin. Wenn dies nötig sein sollte, um Doper von Nichtdopern zu scheiden, dann möchte ich bitte mit beiden nicht mehr behelligt werden.

    Jetzt mal ganz abgesehen davon, dass die Wahrheitsdroge wohl selber Doping im Sinne des Wada-Codes darstellen sollte – und eine medizinische indikation sähe ich da auch nicht.

  92. Aber wir hätten tolle neue Geschäftsfelder für Dopingköche: Das Antiwahrheitsdrogendoping und das Doping zur Verschleierung von lügenverratenden Körperfunktionen. Da muss doch das Herz jedes experimentierfreudigen Sportarztes höher schlagen.

  93. @Axel_K
    Nagel auf den Kopf!

    Auch wenn ich nach wie vor der Meinung bin , dass der Kommentar von Klaas Faber (und insbesondere dessen vorletzter Satz: I’m not joking.) seinem inhärenten Wesen nach zutiefst ironisch ist, bringt das (#121) die Sache doch ganz wunderbar auf den Punkt: Es kann und wird daher niemals ein perfektes Antidopingsystem geben. Selbst die denkbar radikalsten Eingriffe würden dieses Ziel keinesfalls erreichen können, sondern die Spirale lediglich einen Zacken weiter drehen.

  94. @Klass: My Point is, that this Vorschlag is so not purposeful an so not admissible, and that in so an obvious way, that I had to doubt your sanity.

    I’m not in the mood nor the ability to formulate the substantiation above with less german or more english words. Possibly somebody else can help me out – or explain to me, where I’m wrong, how knows?

    @cf: Wenn ich allerdings tatsächlich bloß dem Schlingel auf dem Leim gegangen sein sollte, dann ersuche ich natürlich allseits untertänigst um Vergebung.

  95. @sternburg
    immerhin hast du es ja nun schriftlich, dass du mehr geleistet hast als albert einstein. oder so ähnlich. that nobody makes you so quickly after!

  96. @sternburg
    gute frage. ich würde als letzte amtshandlung des tages aber mal spontan einen knappen fünfer dagegen wetten.
    (du solltest nicht vergessen, dass englischkenntnisse heutzutage ja nichts besonderes mehr sind.)

  97. sternburg,

    Some loose thoughts for your consideration.

    You need to realize that systematic testing took off in the sixties because health was at risk. Before that doping was not much of an issue. To the contrary. For a long time, doping was considered to be necessary to deliver superhuman performances.

    The following offers good reading:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Doping_at_the_Tour_de_France

    Even blood testing was requested by the riders themselves because they were scared. To a lesser extent because there was no level playing field. I know that from first hand, but you can read it here:

    http://www.nzz.ch/nachrichten/sport/aktuell/die_blutspur_des_radsports_1.536876.html

    Gradually, the aspect of ‚cheating‘ has been more and more highlighted and ‚cultivated‘ (‚cheaters‘ criminalized) until the point of current hysteria.

    As an aside, the Erfurt-method is not considered as doping by the Dutch NADO:

    http://jonathansachse.de/2012/erfurter-dopingaffaere-interview-kittel/#more-1496

    Es gab von der holländischen Anti-Doping Behörde, dass es kein Doping ist. Von der WADA gab es eine Aussage. Dementsprechend war das für die Fahrer kein großes Ding.

    I have no idea what the rationale could be that something qualifies as doping as per a certain date. What was the highest mountain before the Everest was discovered?

    If the ‚cheating‘ had been the focus from the start (during the sixties), I’m sure that the lie detector would have been seriously considered. Ceteris paribus.

    As a matter of fact, it is in use in certain areas, but without the truth serum.

    The current doping problem is largely artificial and so is the current approach.

    It’s not even successful. Beijing Games: less than 0.5% ‚positives‘. Now, WADA comes with the message that 1 in 10 is doping. It’s an open invitation to dope.

  98. Siegfried Fröhlich für rsn: Wer Scharia kann, kann auch Sport

    Der organisierte Sport nimmt noch immer für sich in Anspruch, selbst über Verfehlungen der Sportler entscheiden zu wollen. Dieses Recht auf Selbstverwaltung ist aus Sicht der Sportverbände und –organisationen unantastbar. Zeitgemäß ist es jedoch nicht mehr.

  99. Wenn schon, dann sollte die Komplexität des Beitrags von Siegfried Fröhlich Aufmerksamkeit verdienen.

    Die Nebenberuflichkeit der Sportrichter führt derweil noch zu ganz anderen Absurditäten: Vor fast drei Jahren beauftragte mich ein Sportler, ihn in einem Verfahren wegen einer angeblich verpassten Trainingskontrolle zu vertreten.
    Meines Erachtens konnte man gut darlegen, weshalb der Sportler gerade keine Kontrolle verpasst hatte. Seit Einreichung der Verteidigungsschrift im Jahr 2009 wartete der Sportler auf eine Antwort. Sämtliche Anfragen, wann denn mit einer Entscheidung zu rechnen sei, blieben unbeantwortet. In einem anderen Verfahren sind seit der Abgabe einer Verteidigungsschrift nunmehr fast 12 Monate vergangen, ohne dass sich etwas in der Sache getan hätte. Begründung auf Nachfrage: Der Richter sei umgezogen, habe einen neuen Job und daher keine Zeit. Das mag ich diesem Richter nicht vorwerfen; doch das Problem meines Mandanten kann es aber auch nicht sein.

    Im staatlichen Strafrecht ist die Trennung von Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine der großen Errungenschaften einer freiheitlichen Grundordnung. Weshalb sie im Sportstrafrecht keine Rolle spielt, ist nicht nachvollziehbar.

    Gleichfalls wäre es „im echten Leben“ unmöglich, dass ein Bundestagsabgeordneter einerseits ein Gesetz beschließt, andererseits in einem Gerichtsverfahren über dessen Rechtmäßigkeit urteilt. Im Sport wird dies hingenommen. Und wie kann es eigentlich sein, dass Jan Ullrich ein halbes Jahrzehnt nach seinem Rücktritt als aktiver Sportler sein Urteil vom CAS erhält?

    Aus diesen und vielen anderen Gründen bin ich dafür, dass ein Sportstrafverfahren gegen Berufssportler grundsätzlich vor einem staatlichen Gericht verhandelt werden muss; auf Grundlage staatlichen Prozessrechts. Nur so kann ein unabhängiges und faires Verfahren erreicht werden, welches nicht nur weniger angreifbar ist, sondern vor allen Dingen der Glaubwürdigkeit der Entscheidung dient.

    Die sportrechtlichen Absurditäten nehmen zu und Licht ist am Ende des Tunnels auch nicht zu sehen. Wie sagt Fröhlich ? Es liegt am System.
    Die Lösung könnte schon sein: Wer Scharia kann, kann auch WADA.

  100. justizportal-bw.de: Vorstellung der neuen Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten – Enge Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung, Nationaler Anti-Doping-Agentur und Sportverbänden vorgesehen

    Im Herbst muss die Bundesregierung eine Evaluierung vorlegen. „Ich gehe davon aus, dass wir dann über weitere mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Dopingbekämpfung diskutieren werden“, sagte der Minister, „unter anderem darüber, ob wir neue Straftatbestände brauchen.“ Er nannte den Tatbestand des Sportbetrugs: Damit würde unter Strafe gestellt, wenn Berufssportler gedopt an einem Wettbewerb teilnehmen. „Sollte der Bund nicht selbst aktiv werden, behalten wir uns eine entsprechende Initiative vor“, so Stickelberger.

  101. Christian Rath in der taz: Freiburger Teilzeit-Modell

    Stickelberger will aber auch gegen das Doping im Profibereich vorgehen. […] Allerdings muss eine positive Dopingprobe nach den Regeln der Anti-Doping-Agentur dem betroffenen Sportler spätestens nach sieben Tagen mitgeteilt werden. „Für heimliche Ermittlungen ist das nur ein schmales Zeitfenster“, sagte gestern ein beteiligter Staatsanwalt.

  102. Andreas Strepenick in der BadZ: „Wir bohren ein dickes Brett“

    Für den Kampf gegen Doping im Leistungs- und Spitzensport fehlt nach Aussage der Münchner Fahnder auch die gesetzliche Handhabe. Oberstaatsanwalt Kai Gräber erklärte dazu der Badischen Zeitung, die Staatsanwaltschaft könne „in der Regel erst tätig werden, wenn aussagekräftige Informationen von der Nada oder den Verbänden kommen – oder der Athlet sich selbst den Behörden offenbart“. Die bayerische Justizministerin Beate Merk hatte es zuletzt noch drastischer formuliert: „Die Staatsanwälte sind machtlos.“

  103. BadZ-Kommentar von Andreas Strepenick: Ganz bewusst in Freiburg

    Es ist nur konsequent und ganz sicher auch schmerzhaft für so manchen konservativen Sportpolitiker, wenn Grün-Rot jetzt den Spieß umdreht. Jetzt soll sich Freiburg zu einem Kompetenzzentrum im Kampf gegen Doping entwickeln.
    […]
    Die neuen Doping-Ermittler allein werden noch nicht viel bewirken können. Sie sind auf die Hilfe der Sportverbände angewiesen. Vor allem aber bräuchten sie ein scharfes Bundesgesetz gegen Sportbetrug. Es stimmt nicht gerade optimistisch, dass just die Verbände dieses überfällige Gesetz nach wie vor vehement ablehnen.

    Frank Ketterer in der FR: Brisanz und Logik

  104. Auch wenn Justizminister Rainer Stickelberger und der leitende Oberstaatsanwalt Peter Häberle am Donnerstag jeden Bezug zur Universitätsklinik vermieden, als sie die Arbeit der Ermittler beschrieben: Das politische Signal hat Stuttgart ganz bewusst gesetzt. Freiburg war seit den 1950er Jahren ein Kompetenzzentrum für Doping im westdeutschen Spitzensport. Der Einsatz von Medikamenten wurde auch von politischer Seite in den 1970er Jahren ausdrücklich gewünscht.

    Am besten wäre, sich weiter alles schön zu reden, weiter scheinheilig hinter pseudo- juristischen Hinternissen zu verstecken und ja nichts unternehmen zu müssen. Zum Ausgleich kann man sich ja gen Ost richtig austoben und sogar ausreichend Meriten einheimsen.
    Ich finde es immer wieder aufs Neue abscheulich, wie sich ständig der gleichen Methoden bedient wird.

  105. DLF-Sport hat die Gesetzeslage schon mal selbsttätig geändert, natürlich Für sauberen Sport:

    Der Standort Freiburg wurde gewählt, weil hier in den Doping-Verfahren gegen deutsche Radprofis bereits viele Erfahrungen gesammelt wurden.

    Aha. So echt investigative Redaktionen glauben gar nichts – da kann ein Staatsanwalt, ein Justizminister denen doch erzählen, was er will (warum es einen Straftatbestand Sportbetrug braucht und solchen Kram) ;-D

  106. Pingback: Die miserable Erfolgsquote der NADA : jens weinreich

  107. justiz.bayern.de: Bayern präsentiert neuen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Dopings im Sport

    Grit Hartmann in der FR: Persilscheine aus Bonn

    „Erkenntnisse aus den staatsanwaltlichen Akten sind in einem Schiedsverfahren gegen eine andere Person aufgrund der nationalen Gesetzeslage nicht ohne weiteres nutzbar.“ […] Träfe das zu, müsste der DOSB jetzt gewaltig ins Schwitzen kommen. Wie soll dann die Arbeitsteilung zwischen Staat und Sport überhaupt funktionieren?

  108. Pingback: Anklageverweigerung in Freiburg: die Einstellungsverfügungen : jens weinreich

  109. BMI/BMG: Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Dopingbekämpfung im Sport – Gemeinsame Pressemitteilung des BMI und BMG

    Bei der Evaluation hat sich gezeigt, dass sich die mit dem DBVG eingeführten Neuregelungen grundsätzlich bewährt haben.
    […]
    Gleichwohl hat sich im Rahmen der Evaluierung ergeben, dass folgende gesetzliche, teilweise auch justizorganisatorische Maßnahmen von Bund und Ländern zu einer weiteren Stärkung der Bekämpfung des Dopings im Sport beitragen könnten:

    – Änderung der Voraussetzungen für die Festlegung der dem Besitzverbot unterstellten Stoffe (§ 6a Absatz 2a AMG)
    – Einführung einer weiteren Tathandlung des „Erwerbs“ von Dopingmitteln im AMG
    – Prüfung der Erweiterung des Vortatenkatalogs des § 261 StGB (Geldwäsche)
    – Vereinheitlichung der Sachbehandlung von Dopingstraftaten (bezüglich der erforderlichen Intensität der Verdachtsmomente/Ausbau der Schulungs- und Fortbildungsangebote)
    – Aufnahme der Zusammenarbeit mit der NADA in die Richtlinien für das Strafverfahren und das
    – Bußgeldverfahren (RiStBV)
    – Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften
    – Einführung eines Js.-Aktenzeichens „DOP“ bei den (Ermittlungsverfahren der) Staatsanwaltschaften.

  110. Pingback: Beckert und Pechstein: An guten Auftakt anknüpfen

  111. Pingback: Der Sport im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD: “möglichst flächendeckende Einführung von Good Governance Standards” und andere Rätsel • sport and politics

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