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Suchergebnisse für: ricardo teixeira

Andrew Jennings’ presentation to Senate Committee in Brasilia: “The Truth about FIFA Corruption & Ricardo Teixeira”

  • von Andrew Jennings
  • 31.10.201116.07.2015
  • 32 Kommentare
  • 16 min read

by Andrew Jennings, Transparency in Sport

presentation to Senate Education, Culture and Sports Committee in Brasilia, Wednesday October 26, 2011.

[youtube YfYucw22KOY nolink]

  • Irish Times: Jennings urges Brazil to freeze out corrupt officials
  • BBC: Investigative journalist Andrew Jennings tells Brazil that Fifa „stinks“
  • Reuters: Call to bar any corrupt officials from World Cup preparations

The Truth about FIFA Corruption & Ricardo Teixeira – A verdade sobre FIFA Corrupção & Teixeira Ricardo

Good morning. Thank you for your invitation.

I have been an investigative reporter for 45 years. I research and acquire confidential documents.

Then I write books and articles and make investigation films for the BBC.

I have been investigating FIFA for 10 years.

I have considerable experience in investigating organised crime and I can assure you that FIFA ticks all the boxes in the academic definition of an Organised Crime Family.

Today I want to tell you about the latest corruption crisis at FIFA and how it will impact on the 2014 World Cup.

But first – Meet some of the members of FIFA’s 23-man Executive Committee.

Read MoreAndrew Jennings’ presentation to Senate Committee in Brasilia: “The Truth about FIFA Corruption & Ricardo Teixeira”

Was vom Tage übrig bleibt (85): Teixeira, Rowdypublizist Köppel, IOC, Olympia 2022, FIFA-Pressekonferenz, SRF „Der Club“

  • von Jens Weinreich
  • 02.06.201506.07.2016
  • 5 Kommentare
  • 4 min read

Fundstücke, Kurzkritiken, Lobeshymnen, Verrisse und Lesebefehle – aktuelle Notizen vom Tage. Freue mich über jede Ergänzung und Mitwirkung.

Moin moin. Bin gleich wieder auf dem Weg in meine zweite Heimat, nach Zürich. Heute Abend (22.25 Uhr) Diskussion in „Der Club“ auf SRF 1 mit Roland Büchel (Nationalrat SVP), Walter de Gregorio, Guido Tognoni, Daniel Jositsch (Nationalrat SP) und Gastgeberin Karin Frei:

  • Blatter, seine FIFA und die Korruption

Einige Hinweise:

1) Das kam wegen der FIFA hier zu kurz: Am Sonntag hat IOC-Präsident Thomas Bach die Besetzungen der IOC-Kommissionen veröffentlicht. Wurde alles etwas umgemodelt, werde darauf bald eingehen, bin ab Sonntag beim IOC in Lausanne, da ist Zeit dafür – und auch für die Olympiabewerbung 2022.

Ich habe im vergangenen Jahr während der Sotschi-Spiele mal ein Olympic Poem verfasst, das ich „Olympiagold für ARD-Reporter im Schleimspursurfen“ nannte. Nun, dieser Reporter sitzt jetzt auch in einer der IOC-Kommissionen.

2) Gestern veröffentlicht: Der Evaluierungsbericht zur Mini-Bewerbung um die Winterspiele 2022 mit Almaty und Peking. Dazu kommende Woche mehr live vom IOC-Seminar aus Lausanne.

ISL-Korruption, Havelange, Teixeira, FIFA: Spielverzögerung durch das Schweizer Bundesgericht

  • von Jens Weinreich
  • 23.03.201216.07.2015
  • 7 Kommentare
  • 29 min read

Die juristische Aufarbeitung des ISL-Korruptionssystems, in das vorrangig hohe FIFA-Funktionäre verstrickt waren, erfährt eine weitere bizarre Wendung. Heute hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne der Entscheidung des Obergerichts Zug vom 22. Dezember 2011, die Einstellungsverfügung vom Juni 2010 zu veröffentlichen, eine aufschiebende Wirkung zugesprochen, wie Jean François Tanda in der Handelszeitung berichtet.

Was bedeutet das?

Als-Nichtjuristen dröhnen mir die Ohren. Mein Freund Jean François Tanda, selbst Jurist, hat eine Weile versucht, mir das zu erklären. Ich habe ihn gebeten, mit mir wie mit einem Kinde zu reden, damit ich es verstehe.

Er schreibt:

Es geht um die frage, ob ich das dokument einsehen darf oder nicht.

Die sind dagegen.

Das obergericht in zug war dafür.

Weil die dagegen sind, sind sie ans bundesgericht gelangt.

Normalerweise, wenn man an das bundesgericht gelangt, hat dies keine aufschiebene wirkung. Das heisst der letzte entscheid wird umgesetzt, das bundesgericht sagt dann später ob zu recht oder nicht.

Der letzte entscheid war, dass ich das dokument sehen darf.

Ohne aufschiebende wirkung hätte ich das dokument jetzt sehen gehen können.

Dann hätte ich alles gewusst, bevor das bundesgericht über die beschwerde der anderen entschieden hätte.

Dann wären ihre beschwerden hinfällig.

Dann hätte es ihnen nichts gebracht, falls das bundesericht ihnen – wider erwarten – recht gegeben hätte.

Darum hat das bundesgericht aufschiebende wirkung gewährt.

Nun muss ich warten, bis das bundesgericht die beschwerden abgelehnt hat, um das dokument zu sehen.

Alles klar?

Es geht um das Dokument, dessen Veröffentlichung FIFA-Präsident Joseph Blatter mehrfach versprochen hatte – aber sein Versprechen nicht hält. Nicht nur ich bin der Meinung, Blatter könnte das Papier problemlos veröffentlichen und betreibt bloß eine Verzögerungstaktik.

In der Berichterstattung zum Fall werden übrigens eine Menge Fehler fabriziert. Ständig muss ich irgendwo lesen, Havelange und Teixeira „sollen“ Millionen Schmiergeld kassiert haben. Oft steht dann da meist noch: Sie würden das bestreiten.

Diese Berichterstattung ist falsch.

Richtig ist, der FIFA-Ehrenpräsident Havelange, derzeit im Krankenhaus, und sein ehemaliger Schwiegersohn Teixeira, derzeit im Exil in Miami, haben kassiert. Für Havelange stehen 1,5 Mio CHF in den Akten, dazu wohl ein Anteil über die Tarnfirma Renford Investments, die er gemeinsam mit Teixeira unterhielt (wir reden hier nicht von Havelanges sonstigen dreckigen Geschäften). Für Teixeira stehen zwölf Millionen in den Akten [wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, ich rechne gleich nochmal nach], über Renford und Sanud (wir reden hier nicht von Teixeiras sonstigen dreckigen Geschäften).

Sie bestreiten allein eine strafrechtliche Verantwortung.

Sie sind, ich habe das hundertmal versucht zu erklären – in Beiträgen hier im Blog und in zahlreichen Medien -, hochkorrupt. Sie sind moralisch korrupt. Sie haben ewig lange Schmiergeld kassiert und machen bis heute dreckige Geschäfte. Aber sie sind in der ISL-Causa eben nicht im strafrechtlichen Sinne korrupt. Nur nicht im strafrechtlichen Sinne. Denn es gab und gibt für derlei Korruption in Sportkonzernen keine strafrechtliche Handhabe. Gemäß Gerichtsaussage des ehemaligen ISL/ISMM-Chefs Christoph Malms war das System der Bestechungszahlungen („Provisionen“) von der eidgenössischen Steuerbehörde, der KPMG und renommierten Zürcher Kanzleien (Niederer Kraft & Frey, Prager Dreifuss) „abgesegnet und gut geheißen“ worden.

ISL Schmiergeldbilanz

ISL-Schmiergeldbilanz. Diese Summen an Funktionäre in FIFA, IOC, IAAF, FIBA, FINA etc pp sind gerichtsfest dokumentiert. Die Dunkelziffer ist gewiss ungleich höher.

Erinnern wir uns an den ISL-Strafprozess im Frühjahr 2008 in Zug:Der Richter:

Das hat etwas Verschwörerisches an sich!“

Ein ehemaliger ISL-Manager:

Alle diese Zahlungen waren notwendig, um überhaupt Verträge zu bekommen und dass die (gemeint sind die Sportfunktionäre/d. A.) sich dran halten.“

Schmiergeld an Sportfunktionäre zu zahlen ist:

Als wenn man Lohn bezahlen muss. Sonst wird nicht mehr gearbeitet. Ansonsten wären diese Verträge von der anderen Seite nicht unterschrieben worden. Diese Zahlungen sind betriebswirtschaftlich notwendig, sind echte Aufwandspositionen. Nur die andere Seite möchte nicht genannt werden, das ist das Sensitive.“

Ein anderer ISL-Manager:

Diese Praxis war unerlässlich, sie war branchenüblich, sie gehörte zum Stil des Geschäfts.“

So lief’s Business:

Chart ISMM bribery system, basierend auf Gerichtsakten und Zeugenaussagen

Unfassbar herrlich ist natürlich die Argumentation von FIFA-Anwälten, bei diesen Vorgängen (strukturelle Korruption im FIFA-Exekutivkomitee = Millionen kassieren) handele es sich um …

  • vereinsinterne Sachverhalte, die dem Geschäftsgeheimnis unterstünden.

Hier mit etwas Verspätung noch das Urteil des Obergerichts Zug vom Dezember 2011, das die Offenlegung anordnet. Wie im Herbst bereits dargelegt, handelt es sich bei B 2 um Ricardo Teixeira, damals vertreten von Schweiger Advokatur, und bei B 3 um Joao Havelange, damals vertreten von RA Niedermann.

Es lohnt sich, das Dokument zu studieren.

Kanton Zug, Obergericht, I. Beschwerdeabteilung

Urteil vom 22. Dezember 2011

In Sachen

  • B1, Federation Internationale de Football Association (FIFA), FIFA-Strasse 20, 8030 Zürich, vertreten durch RA Dr. Dieter Gessler, Nobel & Hug Rechtsanwälte, Dufourstrasse 29 / Postfach 1372, 8032 Zürich
  • B2, [Ricardo Teixeira, JW] vertreten durch RA lic.jur. Hans-Rudolf Wild, Schweiger Advokatur / Notariat, Dammstrasse 19, 6300 Zug
  • B3, [Joao Havelange, JW] vertreten durch RA Dr. Marco Niedermann, Niedermann Rechtsanwälte, Utoquai 37, 8008 Türich,

Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, An der Aa 4, Postfach 6301 Zug, vertreten durch OSTA lic.jur. Christian Aebi, Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, An der Aa 4, Postfach, 6301 Zug,

und Jean Francois Tanda, Redaktion Handelszeitung, Förrlibuckstrasse 70, 8021 Zürich,

Beschwerdegegner,

betreffend Akteneinsicht.

Sachverhalt

1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich führte eine Strafuntersuchung gegen B1 (FIFA), B2 und B3 wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung, ev. Veruntreuung. Mit Verfügung vom 11. Mai 2010 wurde die Strafuntersuchung gestützt auf Art. 53 StGB (Wiedergutmachung) eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig (Verfahren 2 A 2005 31601).

2.1 Mit Eingabe vom 30. Juni 2010 stellte der Journalist Jean Francois Tanda bei der Staatsanwaltschaft des Kantons ein Gesuch um Akteneinsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA. Nachdem die Gesuchsgegner B1, B2 und B3 ihre Stellungnahmen eingereicht hatten, bewilligte die Staatsanwaltschaft dem Gesuchsteller mit Verfügung vom 17. Januar 2011 Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010, und zwar wie folgt:

*1.1 Der Name des Gesuchsgegners B1 (FIFA) wird offengelegt und in der Einstellungsverfügung nicht anonymisiert.

1.2 Der Name und das Geburtsdatum des Gesuchsgegners B2, der Name seines Rechtsvertreters, seine Funktion innerhalb der FIFA sowie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse (nicht jedoch seine Wohnadresse) werden offengelegt und in der Einstellungsverfügung nicht anonymisiert.

1.3 Der Name und das Geburtsdatum des Gesuchsgegners B3, der Name seines Rechtsvertreters, seine Funktion innerhalb der FIFA sowie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse (nicht jedoch seine Wohnadresse) werden offengelegt und in der Einstellungsverfügung nicht anonymisiert.

1.4 Der Name sämtlicher nicht beschuldigter Dritter, natürliche und juristische Personen, werden nicht offengelegt und in der Einstellungsverfügung anonymisiert, Davon ausgenommen sind die Namen ISMM/ISL.*

Dagegen erhoben B1, B2 und B3 mit Eingaben vom 28. Januar 2011 bzw. 4. Februar 2011 Einsprache. Mit Entscheid vom 3. Mai 2011 wies die Staatsanwaltschaft die Einsprachen ab (Verfahren VAR 2010 53).

3.1 Gegen diesen Enscheid liessen B1, B2 und B3 (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingaben vom 23. bzw. 24. Mai 2011 Beschwerde bei der I. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug einreichen.

3.1.1 B1 liess in ihrer Beschwerde folgende Anträge stellen (Verfahren BS 2011 43):

*Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens- Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und die Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA (Verfahren 2A 2005 31601) sei zu verweigern; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners.

B2 lies in seiner Beschwerde folgende Anträge stellen /Verfahren BS 2011 44):

„Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und die Einsicht in die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA /Verfahren 2A 2005 31601) sei zu verweigern;

Eventualiter:

Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben;

Die Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA (Verfahren 2 A 2005 31606) sei nur unter vollständiger Anonymisierung bezüglich B2 zu gewähren. Dazu seien der Name der von B2, seine Vermögensverhältnisse sowie sämtliche Informationen, die die Identifikation von B2 ermöglichen, insbesondere auch Hinweise auf dessen Stellung bei der FIFA, Personalangaben und Wohnort abzudecken. Ausserdem seien die folgenden Passagen der Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 vollständig abzudecken:

Rubrum S. 1: Personalien von B2

Sachverhalt Ziffer 2 S. 6: letzter Absatz

Sachverhalt Ziffer 3.2 S. 7: 2. Satz

Sachverhalt Ziffer 3.4 Seite 8: 1. Satz

Sachverhalt Ziffer 3.4 Seite 8: 2. Absatz

Sachverhalt Ziffer 3.6 S. 10: Namen der Auftraggeber der Überweisungen in der Tabelle, der gesamte 2. Abschnitt sowie Namen der Kontoinhaber in der Tabelle

Erwägung Ziffer 1 S. 14: 3. und 5. Satz

Erwägung Ziffer 4.1 Seite 17: Hinweise auf Gesellschaft 1 und Gesellschaft 2

Erwägung Ziffer 6.3.^S. 24: letzte 8 Zeilen

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 25: 7. und 8. Satz

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 27: 3. Absatz

Erwägung Ziffer 6.4 Seite 32: 2., 6. und 7. Satz

Erwägung Ziffer 8.1 Seite 34 f.: Hinweise auf Gesellschaft 1 und Gesellschaft 2

Dem Unterzeichneten sei vor deren Weitergabe an den Gesuchsteller ein Exemplar der anonymisierten Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 zuzustellen und Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.

Subeventualiter:

Der Einspruchsentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen; Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Staatskasse.“

B3 liess in seiner Beschwerde folgende Anträge stellen (Verfahren BS 2011 42):

„Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und die Einsicht in die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA (Verfahren 2 A 2005 31601) sei zu verweigern:

Eventualiter:

Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben;

Die Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA (Verfahren 2 A 2005 31601) sei nur unter vollständiger Anonymisierung bezüglich B3 zu gewähren. Dazu seien der Name von B3, seine Vermögensverhältnisse sowie sämtliche Informationen, welche die Identifikation von B3 ermöglichen, insbesondere auch Hinweise auf dessen Stellung bei der FIFA, sein genaues Alter und Y. abzudecken. Außerdem seien die folgenden Passagen der Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 vollständig abzudecken:

Rubrum S. 1: Personalien von B3

Sachverhalt Ziffer 3.2 S. 7: 1. Satz

Sachverhalt Ziffer 3.6 S. 10: Namen der Auftraggeber der Überweisungen in der Tabelle, der gesamte 2. Abschnitt sowie Namen der Kontoinhaber in der Tabelle

Erwägung Ziffer 1 S. 14: 3. und 5. Satz

Erwägung Ziffer 6.3.1 S. 24: 1. und 2. Satz

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 25: 7. und 8. Satz

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 27: 3. Absatz

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 29: 3. Absatz

Dem Unterzeichneten sei vor deren Weitergabe an den Gesuchsteller ein Exemplar der anonymisierten Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 zuzustellen und Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.

Subeventualiter:

Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners.“

Während die Staatsanwaltschaft auf eine Vernehmlassung verzichtete, beantragte Jean Francois Tanda (nachfolgend: Beschwerdegegner) in seiner Vernehmlassung vom 7. Juni 2011, es seien alle drei Beschwerden vollumfänglich abzuweisen und die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 17. Januar 2011 sowie deren Einspracheentscheid vom 3. Mai 2011 zu bestätigen und ihm somit vollumfänglich und ohne weitere Verzögerung Einsicht zu gewähren in die Einstellungsverfügung 2 A 2005 31601 vom 11. Mai 2010, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer.

In den (unaufgefordert eingereichten) Stellungnahmen vom 15. bzw. 17. Juni 2011 hielten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest.

Auf die Begründung der gestellten Anträge wird, soweit von Belang, im Rahmen der nachstehenden Erwägungen Bezug genommen.

Erwägungen

Gemäß § 79 Abs. 1 lit. BGOG entscheidet die Beschwerdeabteilung des Obergerichts über Beschwerden gegen Justizverwaltungsakte, insbesondere über Verfügungen betreffend die Akteneinsicht bei abgeschlossenen Verfahren. Für dieses Verfahren gelten die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (§ 79 Abs. 2 GOG). Zur Erhebung der Beschwerde ist (u.a.) berechtigt, wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat (vgl. § 41 Abs. 1 lit. A VRG). Die Beschwerdeführer haben als Partei am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen und sind damit ohne weiteres zur Beschwerde legitimiert. Mithin ist auf die Beschwerden einzutreten.

Mit der Beschwerde können alle Mängel des Verfahrens und des angefochtenen Entscheides gerügt werden (§ 42 Abs. 1 VRG). Neue Begehren, neue tatsächliche Behauptungen und die Bezeichnung neuer Beweismittel sind zulässig (§ 42 Abs. 2 VRG).

2.1.1 Die Beschwerdeführer bringen im Wesentlichen vor, es bestehe kein pauschaler und unbeschränkter Anspruch von nicht verfahrensbeteiligten Dritten, in Straferkenntnisse bzw. Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen Einsicht zu nehmen. Ein allfälliges Informationsinteresse des Gesuchstellers sei im Einzelfall nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gegen die öffentlichen und privaten Geheimhaltungsinteressen abzuwägen.

2.1.2 Die Behauptung des Beschwerdegegners, dass er als Journalist „das öffentliche Interesse vertrete“, weshalb im Akteineinsicht zu gewähren sei, könne so nicht akzeptiert werden. Die Presse und die einzelnen Journalisten hätten zwar durchaus einen bestimmten Stellenwert im demokratischen Staatsgefüge, nämlich den eines Bindegliedes zwischen Behörden und Bevölkerung. Sie hätten aber auch ein ganz konkretes kommerzielles Eigeninteresse, nämlich den Absatz ihres Produkts und die Erhöhung ihres eigen Marktwertes. Die Tatsache, dass die Einstellung der Untersuchung im Ermessen der Staatsanwaltschaft liege, vermöge ein Akteneinsichtsrecht keinesfalls zu rechtfertigen. Die Fälle, in denen die Rechtsordnung die Ausübung der staatlichen Tätigkeit in das Ermessen der Behörden stellen, seien nämlich unabsehbar. Zu Recht verlange daher das Bundesgericht zusätzliche Umstände, die darauf hindeuten, dass ein irreguläres Verhalten vorliegen könnte, wie „systematische bzw. häufige Verfahrenserledigungen dieser Art“, die ein Informationsbedürfnis im konkreten Fall geradezu aufdrängten. Komme hinzu, dass sich die vorgefasste Meinung des Beschwerdegegners in dieser Angelegenheit aus seiner bisherigen tendenziösen Berichterstattung mehr als deutlich ergebe. Die Offenlegung der Einstellungsverfügung gegenüber dem Beschwerdegegner sei deshalb kaum geeignet, der angeblichen „besondere(n) Gefahr, dass der Einstellungsentscheid in der Öffentlichkeit nicht transparent und nachvollziehbar erschein(e)“. zu begegnen. Die in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft enthaltenen Angaben reichten vollauf aus. Vollends unbehelflich sei das Argument, dass Einstellungsverfügungen nach Art. 53 StGB „der Geruch einer gewissen Geheimjustiz“ anhafte. Dies sei in keiner Weise dargetan. Die Staatsanwaltschaft habe schliesslich in einem Entwurf der Medienmitteilung „zur Verfahrenseinstellung FIFA“ ausgeführt, sie erachte mit dieser Medienmitteilung jene Fragen als beantwortet, die unter Berücksichtigung des Amtsgeheimnisses aber auch der Persönlichkeitssphäre der durch das Verfahren Betroffenen beantwortet werden könnten. In der tatsächlich herausgegebenen und im Übrigen textlich übereinstimmenden Medienmitteilung vom 24. Juni 2010 fehle dann dieser Passus. Es könne deshalb nicht angehen, dass die Staatsanwaltschaft als Reaktion auf in den Medien erhobene reisserische Vorwürfe klein beigebe und ihren Standpunkt ändere. Von einer Veröffentlichung sein im Rahmen der Vergleichsverhandlungen über eine Verfahrenseinstellung nach Art. 53 StGB nie die Rede gewesen. Die Beteiligten hätten darauf vertrauen drüfen, dass mit der vorgesehenen und realisierten ausführlichen Medienmitteilung das Bedürfnis der Öffentlichkeit auf Information voll abgedeckt sei.

2.1.3 Der Beschwerdegegner begründe das behauptete schutzwürdige Interesse mit demjenigen „der Steuerzahler“ an Wiedergutmachungsleistungen einer angeblich weitgehend steuerbefreiten Organisation sowie mit dem Interesse der „indirekten (Zwangs-)Mitglieder der FIFA“ an der Verwendung angeblich von ihr bezahlter „Lizenzgebühren“. Ganz abgesehen davon, dass beide Gründe nicht zu überzeugen vermöchten, hätten sie nicht das Geringste mit dem vorliegend von der Staatsanwaltschaft und auch der FIFA zu beachtende Schutz der Privatsphäre der Beschwerdeführer B1, B2 und B3 zu tun. Die FIFA sei nicht vom Staat subventioniert und auch nicht steuerbefreit. Sie zahle regelmäßig Ertragssteuern. Auch die Fussballer dieser Welt hätten keinen Anspruch auf Information über die FIFA. Die FIFA lege vereinsintern jeweils Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben nach den anerkannten Standards der IFRS ab und veröffentliche jeweils ihre Zahlen. Auch bei den Fragen, ob, wann und was die Organe der FIFA über die von der Staatsanwaltschaft untersuchten Sachverhalte gewusst hätten, handle es sich um vereinsinterne Sachverhalte, die dem Geschäftsgeheimnis unterstünden. Vollends an der Sache vorbei gingen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft, wonach die Presse ihrer „aus verfassungsrechtlicher Sicht wichtigen Aufgabe der kritischen Durchleuchtung der Arbeit der Justiz“ nachzukommen habe. Das Bundesgericht anerkenne ein schützenswertes Interesse nur „in begründeten Fällen“. Auch die Tatsache, dass der Beschwerdegegner im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren reisserische Berichte ins Netz gestellt habe, vermöge da von ihm zu begründende öffentliche Interesse nicht begründen. Ansonsten hätte es jeder Journalist in der Hand, das Verfahren über die Freigabe geschützter Daten selber zu steuern. Das Gleich gelte auch für die von der Staatsanwaltschaft aufgereihten Schlagwörter wie „Abzocker“, „Korruption“, „Sepp Blatter“ und „Vergabe der Weltmeisterschaft 2018/2022 an Russland und Qatar“. Die Geschichten zu den „Schmiergeldern“ würden Jahre zurückliegen, weshalb die Staatsanwaltschaft sie bei der Einstellung der Strafuntersuchung zu Recht als von geringem öffentlichen Interesse qualifiziert habe.

2.1.4 Die privaten Interessen von B1, B2 und B3 seien nicht etwa bloss „nicht von der Hand zu weisen“, vielmehr stünden sie als „besonders schützenswert“ im Vordergrund. Ebenso sei die Gefahr, dass „die entsprechenden Ergebnisse in den Medien in falschem Licht dargestellt wurden“, nicht „grundsätzlich nicht auszuschließen“, sondern unmittelbar absehbar. Diese unverhältnismässige Prangerwirkung zum Nachteil der Beschwerdeführer werde von der Vorinstanz schlicht in Kauf genommen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass in der Strafuntersuchung nicht abschließend geklärt worden sei, ob eine strafbare Handlung überhaupt vorliege. Die Staatsanwaltschaft habe in ihrer Verfügung ausdrücklich festgehalten, dass die Einstellung nach Art. 53 StGB keine Schuldfeststellung vorraussetze und dass auch keiner der Beschuldigten irgendeine Schuld eingestanden habe. Die Veröffentlichung der Einstellungsverfügung würde aber zu einer Bekanntgabe von zahlreichen nicht näher abgeklärten Verdächtigungen über Vorgänge führen, die größtenteils schon mehr als zehn Jahre zurücklägen. Mit der Veröffentlichung eines ungerechtfertigten Artikels sei der Schaden bereits angerichtet und das Ergreifen von Rechtsbehelfen wirke sich oft kontraproduktiv aus. Die Beschwerdeführer B2 und B3 seien in unserem Land keine Personen, der aktuellen Zeitgeschichte, die eine besondere Medienpräsenz und damit einhergehende Eingriffe in Kauf zu nehmen bräuchten. Sodann seien die der Vorinstanz bekannten Umstände des Beschwerdeführers B3 dergestalt, dass die psychische Belastung negativer medialer Berichterstattung besonders schwer ins Gewicht falle. Mehr als unangebracht sei es schliesslich, wenn die Staatsanwaltschaft ihnen rate, eine „aktive Pressepolitik“ zu betreiben. Damit löse sich die Staatsanwaltschaft vollständig vom Boden des Datenschutzgesetzes. Dieses verbiete die Weitergabe von Daten, wenn nicht zwingende Gründe es erfordern würden.

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Batallón Olimpia oder: Joint Venture des Sports mit Vordemokraten und Diktatoren

  • von Jens Weinreich
  • 10.07.201310.07.2013
  • 4 Kommentare
  • 5 min read

Eher als Notiz zwischendurch, ein um einen Absatz, der nicht in die Zeitungen gepasst hat, leicht ergänzter Leitartikel, der in der Berliner Zeitung und in der Frankfurter Rundschau erschienen ist. Nichts weiter als ein Anriss der Thematik.

Vor ein paar Wochen hat sich Jérôme Valcke verplappert. Zu viel Demokratie sei im weltumspannenden Sportbusiness hinderlich. Da ließen sich Mega-Events nur schwer realisieren, sagte der Generalsekretär des Fußball-Weltverbandes FIFA. In Diktaturen läuft das Geschäft besser.

Nicht wie in Brasilien, wo Millionen Menschen auf die Straße gingen, auch um gegen Korruption und Geldverschwendung für die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 und die Olympischen Sommerspiele 2016 zu demonstrieren – und natürlich gegen die FIFA. Dass Valcke mit dem korruptesten aller korrupten Fußballfunktionäre eng befreundet ist, mit dem im US-Exil lebenden Brasilianer Ricardo Teixeira, gegen dessen Drecksgeschäfte die Brasilianer ebenfalls protestierten, soll hier nicht weiter thematisiert werden.

Valcke ist als FIFA-General für Milliardenprojekte verantwortlich: für derzeit drei Weltmeisterschaften, eine absurd teurer als die andere. 2014 in Brasilien, 2018 in Russland, 2022 in Katar. Bis zum nächsten Wochenende richtet die FIFA zudem eine Nachwuchs-WM in der Türkei aus, einem anderen Brennpunkt demokratischen Aufbegehrens, mit dem Finale in: Istanbul. Zwei dieser Länder, Brasilien und Russland, tragen demnächst Olympische Spiele aus. Das winzige, aber steinreiche Katar wird mit seiner Hauptstadt Doha spätestens 2028 Gastgeber von Sommerspielen sein. Dies nur, um die Kompetenz Valckes zu belegen.

Gehen wir doch lieber in Diktaturen, hat Valcke eigentlich gemeint, da haben wir unsere Ruhe. So denken noch immer mächtige Sportfunktionäre.

Man kann da durchaus mit dem Holzhammer argumentieren und 1936 erwähnen. Damals ließ Adolf Hitler in Berlin seine Olympischen Propagandaspiele austragen, die Nazi Olympics. Olympia verdankt den Nazis vieles, unter anderem den Fackellauf. Leni Riefenstahls zweiteiliger Olympiafilm wurde von Joseph Goebbels finanziert. Es klappte alles wie am Schnürchen in Berlin. Und während in der Stadt die Jugend der Welt um Medaillen wetteiferte, transpirierten vor den Toren der Metropole im Hochsommer einige tausend Menschen, die damit begannen, das Konzentrationslager Sachsenhausen zu errichten.

Elefantes brancos oder: Was erlauben das Volk? Die FIFA und die Proteste in Brasilien

  • von Jens Weinreich
  • 20.06.201316.07.2015
  • 7 Kommentare
  • 3 min read

Eine Frage, die mich seit einiger Zeit interessiert, musste ich gestern kurz an den FIFA-Generalsekretär und Serienlügner Jerôme Valcke los werden:

.@jeromevalcke Did you work for Teixeira on Brazil’s 2014 WC bid after you were fired from FIFA marketing? Did you made $ on Brazil’s bid?

— Jens Weinreich (@jensweinreich) June 19, 2013

Valcke, ein enger Kumpel des vollkorrupten brasilianischen Fußball-Mafiosi Ricardo Teixeira, war derjenige Sportfürst, der den Brasilianern, die nicht Teixeira und Havelange heißen und mit den FIFA-Granden Geschäfte machen, unlängst in den Arsch treten wollte – und sich dann doch wieder missverstanden fühlte, wie so oft.

Beim Spiel im Confederations Cup zwischen Brasilien und Mexiko erschien am Mittwochabend im Stadion von Fortaleza ständig ein FIFA-Werbespruch auf den Werbebanden.

„Football for hope“, hieß es da.

„For the Game – for the World“, lautet sogar der offizielle FIFA-Slogan.

Sepp Blatter verkauft seine korrupte Organisation, die rund 1,4 Milliarden Dollar auf den Konten hortet und damit allerlei Propaganda finanzieren kann, ja durchweg als Weltverbesserungsanstalt.

Frieden und Bildung soll sein Fußball bringen. Zum Beispiel.

[kraut project=“https://krautreporter.de/de/projects/94-macht-moneten-marionetten/“]Doch wenn das Volk sich vom Opium Fußball nicht mehr berauschen lassen will und Millionen auf die Straße gehen (auch gegen die FIFA, auch gegen grassierende Korruption, woran die Cartolas, die Fußballmafia des Landes, die untrennbar mit der FIFA-Mafia verbunden ist, großen Anteil haben), dann reagiert Blatters Truppe beleidigt.

Denn sie können es nicht verstehen.

Wie kann das Volk, zumal das fußballverrückteste der Welt, sich anmaßen, Hoffnungen und Bedürfnisse zu artikulieren, ohne zuvor bei den gestrengen, mit Knebelverträgen agierenden FIFA-Sittenwächtern und knallharten Vermarktungsmonopolexperten schriftlich um Erlaubnis gefragt zu haben?

Was erlauben das Volk?

Missbraucht den Fußball nicht!

Greinte also Sepp Blatter, der Mann, der den Fußball seit Jahrzehnten für seine Interessen missbraucht – gemeinsam, vor allem, mit seinen brasilianischen Kumpanen wie Havelange, Teixeira und Marin. Dann verabschiedete sich Blatter für ein paar Tage in die Türkei zur u20-WM.

Witzig. Wunderbar.

Denn in der Türkei demonstrieren die Menschen auch gerade. Nicht zuvorderst gegen Pläne der Sportkonzerne. Aber es gibt einige Parallelen zwischen dem WM- und Olympiagastgeberland Brasilien und der Türkei bzw Istanbul, das sich um die Olympischen Spiele 2020 bewirbt.

Hochspannende Entwicklungen sind das.

Nicolás Leoz tritt aus dem FIFA-Exekutivkomitee zurück: 1.075.625 (CHF) „gesundheitliche und persönliche Gründe“

  • von Jens Weinreich
  • 23.04.2013
  • 2 min read

Das Urteil des Münchner Richters Hans-Joachim Eckert zur ISL-Causa rückt näher. Und siehe: Schon verlässt wieder ein Ganove das FIFA-Exekutivkomitee. (Sepp, wann verschwindest Du endlich?)

Diesmal ist es der 84 Jahre alte Ewig-Präsident  der Confederación Sudamericana de Fútbol (CONMEBOL) Nicolás Leoz.

[caption id="attachment_8692" align="aligncenter" width="530"]Schmiergeldempfänger Nicolás Leoz (Paraguay), Familienoberhaupt Joseph Blatter (Schweiz), Goldpokal, Schmiergeldempfänger Ricardo Teixeira (Brasilien), Schmiergeldempfänger-Verteidiger Angel María Villar Llona (Spanien) von links: ISL-Schmiergeldempfänger Nicolás Leoz (Paraguay), Familienoberhaupt Joseph Blatter (Schweiz), Goldpokal, Schmiergeldempfänger Ricardo Teixeira (Brasilien), Schmiergeldempfänger-Verteidiger Angel María Villar Llona (Spanien)[/caption]

Die putzige Propagandameldung der FIFA:

FIFA has taken note of the formal resignation of Nicolás Leoz as a member of the FIFA Executive Committee and as President of CONMEBOL (Confederación Sudamericana de Fútbol) for health and personal reasons. Nicolás Leoz informed FIFA of his decision to resign today by letter.

In accordance with the FIFA Statutes (art. 30 par. 9), CONMEBOL will now have to decide immediately on the replacement of Nicolás Leoz as one of its representatives on the FIFA Executive Committee for the remaining period of office.

Der wahre Grund bzw die 1.075.625 Gründe:

Leoz hat von der ISL-Gruppe insgesamt 1.075.625 Schweizer Franken Schmiergeld erhalten.

  • am 12.11.1997: 282.000 CHF
  • am 13.05.1998: 300.000 CHF
  • am 04.12.1998: 282.000 CHF
  • am 20.01.2000: 159.950 CHF
  • am 04.05.2000: 51.675 CHF

Habe ich korrekt addiert?

Das ist die Summe, die wir kennen.

Ich rechne in derlei Fällen ja gern mal hoch, wohl wissend, dass nur maximal fünf Prozent aller Korruptionsfälle je öffentlich werden. Weshalb ich sicher bin, dass die ISL-Gruppe ein Mehrfaches jener 142 Millionen Franken an Sportfunktionäre gezahlt hat, die für die Jahre 1989 bis 2001 gerichtsfest dokumentiert werden können.

Die anderen Schmiergeld-Empfänger aus dem FIFA-Exekutivkomitee (ehemals und aktuell):

live aus Rio (22): † João Havelange und der Wert von Recherchejournalismus

  • von Jens Weinreich
  • 16.08.201601.10.2016
  • 5 Kommentare
  • 10 min read
[caption id="attachment_27674" align="aligncenter" width="1024"]Foto: Nationaal Archief Fotocollectie Anefo, CC BY-SA 3.0 nl Foto: Nationaal Archief Fotocollectie / Anefo, CC BY-SA 3.0 nl[/caption]

RIO DE JANEIRO. Es klingt pietätlos, dennoch: Der Tod des letzten Dinosauriers ist exakt getimt. Die Spiele der XXXI. Olympiade hier in Rio sollten eigentlich ein Freudenfest zu seinem 100. Geburtstag werden. Nun wird es einen Trauer-Gottesdienst und vielleicht noch während der Spiele die Beerdigung geben für Jean-Marie Faustin Goedefroid de Havelange, kurz João, der gestern Nacht im Hospital Samaritano gestorben. Havelange war einer der prägendsten Figuren in der Geschichte des Weltsports. Er war der Chef eines Kartells, der Boss einer global operierenden mafiosen Vereinigung.

Havelange hat Zeit seines Lebens viele Gesetze ausgehebelt. Den Gesetzen der Natur aber konnte er nicht ewig trotzen.

Es bleibt alles in der FIFA-Familie (2): die Valckes

  • von Jens Weinreich
  • 03.06.201403.09.2016
  • 6 Kommentare
  • 6 min read

Ich habe auf Twitter am Montag erwähnt, dass Sébastien Valcke, Sohn des FIFA-Generalsekretärs Jérôme Valcke, bei der Fußball-WM 2014 im lokalen OK als Assistant General Coordinator arbeitet.

[caption id="attachment_19431" align="aligncenter" width="600"]Auszug "2014 FIFA World Cup Brazil™ Decentralisation List" Auszug „2014 FIFA World Cup Brazil™ Decentralisation List“[/caption]

Dazu hatte ich der FIFA am Montag auch einige Fragen gestellt und, ehrlich gesagt, gar keine Antworten erwartet. Denn in der Vergangenheit wurden ganze Fragelisten zu viel wichtigeren Themen nicht beantwortet. Das ging nicht nur mir so, sondern etlichen anderen Journalisten.

#Pep-Pause: Die Cartolas im FIFA-Reich oder wie die WM 2014 nach Brasilien kam

  • von Jens Weinreich
  • 24.06.201324.06.2013
  • 5 Kommentare
  • 8 min read

Wir sind nicht dafür verantwortlich, was passiert ist. Verzeihen Sie mir, aber ich denke nicht, dass die FIFA das Gefühl haben sollte, etwas falsch gemacht zu haben.“

FIFA-Serienlügner und Generalsekretär Jérôme Valcke
in der Zeitung „O Globo“ (via faz.net)

[kraut project=“https://krautreporter.de/de/projects/94-macht-moneten-marionetten/“]Bevor der #Pep Hype in wenigen Minuten jegliche Gedanken und wichtige Themen absorbiert, will ich flink noch einen Text über die brasilianisch geprägte FIFA-Mafia zur Diskussion stellen. Habe gestern für die Berliner Zeitung kurz zusammen gefasst, wie sehr brasilianische Cartolas das FIFA-Geschäft prägen und wie die WM eigentlich nach Brasilien gekommen ist.

Das ist nur ein Anreißer, eine Mini-Summary von Geschichten, die hier und anderswo extensiv beschrieben worden sind.

Als Notiz scheinen mir derlei Basics in der aktuellen Diskussion dennoch wichtig. Bestimmte Zusammenhänge sollte man nicht aus den Augen verlieren.

* * *

Man nennt sie die Cartolas. Eine Kaste korrupter brasilianischer Sport- und Fußballfunktionäre, die seit Jahrzehnten ihr Unwesen treiben – und die bis heute aufs engste mit den Bossen des Fußball-Weltverbandes FIFA verbandelt sind. Die Cartolas, die in den Jahren Milliarden abgezweigt haben dürften, und FIFA-Präsident Joseph Blatter (77) sowie sein Generalsekretär Jérôme Valcke (52) gehören derselben Familie an.

Eine kleine Einführung in die FIFA-Unterwelt, mehr nicht.

Der Pate dieser Cartolas heißt Jean-Marie Faustin Godefroid de Havelange, kurz João Havelange, Sohn eines belgischen Waffenhändlers. Er ist inzwischen 97 Jahre alt. Er hat in Brasilien alle wichtigen Sportfunktionen ausgeübt, er beherrschte den Fußball-Weltverband FIFA von 1974 bis 1998 als Präsident. Havelange holte Blatter einst zur FIFA und setzte ihn erst als Direktor, 1981 nach einem schmutzigen Putsch gegen Blatters Schwiegervater Helmut Käser dann als Generalsekretär ein.

Havelange zu Ehren sollten die Olympischen Sommerspiele 2016 zu seinem 100. Geburtstag im João-Havelange-Stadion eröffnet werden.

„Wir sind das Volk!“ Brasilien, die FIFA, das IOC und steuerfinanzierte Mega-Events

  • von Jens Weinreich
  • 23.06.201324.06.2013
  • 9 Kommentare
  • 7 min read

In my opinion FIFA is one of the most corrupt enterprises, one of the most corrupt institutions on this planet.“

Romário de Souza Faria, Weltmeister 1994, Kongress-Abgeordneter der Partido Socialista Brasileiro 

[kraut project=“https://krautreporter.de/de/projects/94-macht-moneten-marionetten/“]Es ist klar, dass die Entwicklungen in Brasilien, in der Türkei und anderswo (in Sotschi, in Graubünden) zentraler Bestandteil meines Buches werden, das ich per Crowdfunding via Krautreporter finanzieren möchte, und das ich vielleicht etwas verkürzt IOC-Buch genannt habe – um es auf den September und die Wahl des IOC-Präsidenten zu fokussieren.

Aber, das habe ich ebenfalls beschrieben, es geht mir um eine umfassende Betrachtung der Parallelgesellschaft Sportbusiness. Um die Konzerne des Weltsports, um die Strippenzieher aus Politik und Wirtschaft, Milliardenkassierer und Topfunktionäre, die jetzt atemlos nach Brasilien schauen.

Einige Gedanken dazu, anschließend an diese Notizen und etwas erweitert als gestern auf Spiegel Online veröffentlicht.

* * *

Joseph Blatter ist eigentlich hart im Nehmen. Teflon-Sepp nennen manche den Präsidenten des Fußball-Weltverbandes FIFA. Seit mehr als einem Jahrzehnt wird Blatter in den Stadien der Welt nun schon ausgepfiffen. Sein Verband gilt vielen Menschen als Synonym für Vetternwirtschaft und Korruption, für skrupellose Geschäftemacherei. Teflon-Sepp hat über die Jahre nach Gutdünken die protokollarischen Regularien geändert, wie er im Fokus der Fernsehkameras und in den Blitzlichtern der Fotografen bei Events ins Bild gesetzt wird. Das half, ein bisschen, den größten Schmerz zu lindern. Blatter hat darüber hinaus immer darauf gesetzt, dass sich die Empörung der Leute legen würde, wenn der Ball erst mal rolle, ob nun bei einer Weltmeisterschaft oder einem WM-Test wie gerade beim Konföderationenpokal in Brasilien.

Brot und Spiele. Fußball als Opium fürs Volk.

Irgendwie hat das immer funktioniert.

Was der Fußballfürst Joseph Blatter nun in Brasilien erleben musste, nicht nur beim Eröffnungsspiel, als die Stadionbesucher sich minutenlang nicht mehr beruhigten und das Protokoll sprengten, das schockiert ihn zutiefst. Er kann damit nicht umgehen. Und seine fürstlich bezahlten Propagandisten, allen voran Kommunikationsdirektor Walter de Gregorio sowie Blatters persönlicher PR-Berater Bernd Fisa, sind ebenso hilflos. Sie agieren gern aus dem Hinterhalt und verbreiten ihre Propaganda in etlichen Medien, wie gerade wieder in Roger Köppels Weltwoche („Essay“ von Blatter: „Fußball verbessert die Welt“), doch stehen sie auf verlorenem Posten:

Der denkende Teil der Menschheit glaubt den Lügen nicht. Der denkende Teil der Menschheit hat die FIFA längst durchschaut. Das lässt sich auch nicht mit 1,4 Milliarden auf dem Festgeldkonto und weiteren Propagandafeuerwerken korrigieren.

Und das ist auch gut so.

Im fußballverrücktesten Land des Planeten demonstrieren Millionen Menschen nicht nur für bessere Lebensbedingungen, für Bildung, Gesundheitsfürsorge und eine faire Chance an der gesellschaftlichen Teilhabe. Sie demonstrieren  gegen Geschäftemacherei, grassierende Korruption, gegen Gigantismus und die Verschleuderung von Steuermitteln für den Bau überdimensionierter Arenen, die nach der Sause – ob nun nach der Fußball-WM 2014 oder den Olympischen Sommerspielen 2016 in Rio de Janeiro – kaum vernünftig genutzt werden können. Die Menschen demonstrieren gegen diese White Elephants, so nennt man sportive Investruinen, und damit direkt gegen die FIFA und deren Pflichtenhefte, gegen Sepp Blatters engste Freunde und Geschäftspartner: die kriminellen Cartolas, Brasiliens Fußballfunktionärsclique, zu denen Blatters FIFA-Vorgänger Joao Havelange zählt, die seit Jahrzehnten den Lauf der Dinge bestimmt.

142 Mio CHF Schmiergeld: full list of ISL bribery payments to senior sport officials 1989-2001

  • von Jens Weinreich
  • 28.04.201322.09.2016
  • 35 min read

Der Worte sind genug gewechselt. Ich habe mit den Kollegen von Spiegel Online erstmals die komplette Liste zum von der ISL/ISMM-Gruppe geprägten größten Schmiergeldsystem der olympischen Sportgeschichte veröffentlicht.

ISL bribes from 1989 to 2001, CHF 141.919.310,98 in total

Mal sehen, ob sich via Crowdsourcing noch das eine oder andere Detail zu den zahlreichen Tarnfirmen und Stiftungen in Europa, Amerika und Asien finden lässt. Es bleibt noch viel zu tun, denn es ist so:

  • Die 142 Millionen CHF Schmiergeld für Sportfunktionäre sind nur ein Teil dessen, was die ISL-Gruppe gezahlt hat. Die tatsächliche Schmiergeldsumme dürfte ungleich höher sein. Unterlagen für die Zeit von 1982 bis 1989 existieren nicht mehr.
  • Von diesem 142 Millionen sind die Empfänger von mehr als 110 Millionen unbekannt. Nur der Schmiergeldbote Jean-Marie Weber, Freund von Havelange, Blatter und vielen anderen Top-Funktionären, kennt alle Empfänger. Er nimmt sein Geheimnis mit ins Grab.

Wir reden über ein halbes Jahrhundert olympische Machtgeschichte. Aufgeklärt ist fast nichts.

Andrew Jennings: What I told the FBI about the FIFA crooks

  • von Andrew Jennings
  • 27.03.201330.08.2016
  • 11 Kommentare
  • 13 min read

THE REVELATION that the FBI is investigating FIFA should bring an end to three decades of institutional corruption, personified in recent times by President Sepp Blatter. I have been talking with Special Agents from the Organised Crime and Racketeering Section of the Department of Justice in Washington and with an FBI Organised Crime squad from New York since they contacted me seeking evidence nearly three years ago.

[caption id="attachment_10309" align="aligncenter" width="573"]CONCACAF Kongress, Miami, Mai 2011 Sepp, Jack & Chuck at the CONCACAF Congress, Miami, May 2011[/caption]

Law enforcement sources in New York and Washington confirmed today that they are investigating „a major case“ involving allegations of corruption at FIFA. The probe is into allegations of fraud and bribery. It began in the North, Central American and Caribbean regional football confederation but the money trail leads back to FIFA’s HQ in Zurich, Switzerland. Unofficial sources have confirmed that Daryan Warner, eldest son of disgraced former FIFA vice-president Jack Warner of Trinidad, has become a co-operating witness with the FBI probe. Warner jnr has been resident in Florida for the last two months and clearly is not free to leave America. It has yet to be divulged what evidence the FBI have on him but it is likely to be substantial and enough to make him break family confidences in return for serving less jail time.

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