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Ooops: Transparenzoffensive aus dem Sportausschuss

von Grit Hartmann

Da der Hausherr im Moment außer Gefecht gesetzt ist, gebe ich hier kurz den Lückenbüßer für meinen Freund jw:

Denn das neueste Vorhaben des Sportausschusses muss selbstverständlich gewürdigt werden. Zumal es mit diesem Blog zu tun hat, wo zum Ärger einiger Volksvertreter seit einigen Jahren diverse als vertraulich deklarierte Dokumente veröffentlicht und auch noch debattiert werden. Manche sagen sogar, und ich zitiere einen O-Ton aus dem Bundestag:

Es ist ein Sieg für Jens Weinreich.”

Die Fakten: Die Transparenzallergiker (jw) um Klaus Riegert (CDU, FC Bundestag) und Joachim Günther (FDP, bestfrisierter MdB), die im vergangenen Oktober Bürger und Medien aus ihren Sitzungen ausgeschlossen haben, planen gewissermaßen: eine Transparenzoffensive.

Expertisen von Sachverständigen sollen künftig vor den Sitzungen auf der Homepage des Sportausschusses veröffentlicht werden. Die Sache sei, so heißt es, “noch nicht ganz in trockenen Tüchern”. Aber morgen wollen die Obleute darüber beraten. Den Probelauf schoben die parlamentarischen Sportfreunde schon – passender Weise heimlich, still und leise – mit der Tagesordnung der 51. Sitzung ins Netz: Ansätze zur Quantifizierung der finanzpolitischen Bedeutung des Sports.

Natürlich ist das kein schwer erkämpfter Teilerfolg der SPD, die im Herbst auf zähen sportpolitischen Widerstand gegen die “Hinterzimmerpolitik” der Koalition eingestimmt hatte und künftig zu Beginn jeder Sitzung die Wiederherstellung der Öffentlichkeit beantragen wollte. Und es ist auch kein sensationeller sportpolitischer Wahlkampfauftakt der Koalition.

Vielmehr handelt es sich um besagten “Sieg”, um ein neues Reiz-Reaktions-Muster im Umgang mit dem lästigen Hausherrn. Bundesinnenministerium und Staatssekretär Christoph Bergner (CDU, SV Halle) nämlich sollen – nicht zum ersten Mal – erzürnt gewesen sein, als sie den BMI-Bericht zu den Vorgängen am Erfurter Olympiastützpunkt vorab kommentiert auf diesem Blog entdeckten. Ausschuss-Chefin Dagmar Freitag (SPD, Deutscher Leichtathletik-Verband) hatte deshalb zunächst die Schnapsidee geäußert, Ausschussdrucksachen künftig irgendwie “restriktiver” zu verteilen. Der Vorschlag des Hausherrn gefiel ihr dann nicht sonderlich:

Sagen Sie mal, Frau DLV-Vizepräsidentin Freitag: Kann da nicht einfach der Stempel “Geheime Verschlusssache” drauf? Oder geht’s noch geheimer?

Jetzt überraschen die Abgeordneten also mit einer wahrhaft spezialdemokratischen Variante: Sachverständigen-Gutachten online – die politische Debatte darüber weiter hinter verschlossener Tür.

Das kann man für bizarr halten. Für den Sportausschuss läge darin freilich eine gewisse Logik: Die Debatte in diesem Gremium hat ohnehin kaum zu Ergebnissen (im Sinne erfolgreicher parlamentarischer Anträge / Initiativen) geführt. Mag Sportfreund Riegert noch so oft öffentlich wiederholen, hinter verschlossenen Türen ließe sich “effektiver” Fachpolitik betreiben – einen Nachweis ist er selbstverständlich auch in den vergangenen Monaten schuldig geblieben.

Das auf diesem Blog im “vertraulichen” Protokoll der 40. Sitzung nachzulesende Bekenntnis des Bundestags-Fußballers zum Rauswurf der Öffentlichkeit – er werde nicht “Leute belohne(n), die uns zugucken könnten, wenn der Kollege Günther ihm zeige, wie sein Skatspiel auf dem i-Pad gehe” – beschreibt die Lage gewiss treffender.

Die neue Transparenz-Doktrin des Ausschusses unterliegt im Übrigen einer spannenden Teilung. Oder sollte man besser sagen: Zensur?

Zwei weitere Stellungnahmen für die 51. Sitzung liegen vor, stehen aber nicht auf der Homepage des Deutschen Bundestages: ein wenig aussagekräftiger Bericht des BMI zu den Gehältern der Bundestrainer und ein Brief von DOSB-Präsident Thomas Bach an die “sehr geehrte, liebe Frau Freitag” dazu. Zur Einordnung des Themas der Verweis auf diesen Blogeintrag:

Vor reichlich drei Jahren wurde der Stellenwert der Trainer im Spitzensport inklusive der prekären Gehaltsfrage noch öffentlich debattiert. Bach stellt dem Ausschuss (und dem BMI) jetzt ein kompromittierendes Arbeitszeugnis für diesen Zeitraum aus:

Da seit 2008 keine Finanzmittel für eine weitere Vergütungsanpassung bereitgestellt wurden, haben sich die Gehälter der Bundestrainer/innen seit 2009 nicht geändert. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es im Laufe des Olympiazyklus aufgrund bestehender Verträge auch nur in Einzelfällen zu Vergütungserhöhungen kommt.”

Hier beide Schreiben vollständig:

  • Bericht des BMI zu den Gehältern der Bundestrainer:

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  • Brief von DOSB-Präsident Thomas Bach (FDP) an Dagmar Freitag (SPD, DLV):

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Punkt 2b der Tagesordnung kommt ganz ohne Schriftliches aus. Er ist denkbar knapp betitelt: “Zielvereinbarungen”. Das sind jene Vereinbarungen zwischen BMI/DOSB und Fachverbänden, auf deren Grundlage die vom Ausschuss bewilligten Steuermillionen an die Verbände verteilt werden. Über den Skandal, dass diese Kerndokumente der Spitzensportförderung selbst für die Abgeordneten Top Secret sind, ist auch auf diesem Blog schon mehrfach berichtet worden.

Zwei aktuelle Lesebefehle zum Thema:

Ob die Abgeordneten nun, da sie unter sich den Austausch pflegen, den DOSB auf Freigabe dieser Grundsatzdokumente verpflichten können? Es darf bezweifelt werden. Dann stehen die am Ende noch auf diesem Blog!

Sepp Blatter: „Ai Se Eu Te Pego”


Solidar Suisse sagt: “Pfeifen Sie Sepp Blatter Ihre Meinung!” in einer Online-Petition

  • das Dossier von Solidar Suisse zur Fußball-WM 2014 in Brasilien (pdf)

Was vom Tage übrig bleibt (66): Lesebefehle – Play the Game, Mark Pieth, FIFA, Korruption, Euro 2012

ZÜRICH. Es sind Feiertage. Viel Zeit zum Lesen. Einiges möchte ich empfehlen, oder wie das hier standesgemäß heißt: befehlen!

Seit einigen Tagen ist das Magazin der Play the Game Konferenz 2011 in Köln fertig. Viel Vergnügen:

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Der Vollständigkeit halber einmal mehr die Magazine der vorherigen Konferenzen:

Zum Komplex Korruption in der FIFA einige Dokumente, die zuletzt etwas vernachlässigt wurden oder noch gar nicht verlinkt worden sind: weiterlesen »

FIFA-Reformen? Eine Frage der Kommunikationsherrschaft

15.08 Uhr: Ich stelle das Aktuelle mal ausnahmsweise voran und aktualisiere meinen Bericht aus Zürich von vorn.

Sitze gerade in Blatters Pressekonferenz. Sepp verkauft sich als Erneuerer der FIFA. Ich habe mich getäuscht: weder Pieth noch Zwanziger tauchen hier auf. Es ist allein eine Sepp-Blatter-Show. Propaganda. Dafür hat mal jemand das schöne, beängstigende Wort von der Kommunikationsherrschaft geprägt.

Sepps Propagandisten haben im schlecht besetzten Presseraum bereits vor eineinhalb verbreitet, Pieth habe einen schwachen Eindruck vor dem Exko gemacht. Die Botschaft: große Klappe, nichts dahinter – ich wiederhole: so stellen es Blatters Medienlenker dar.

Pieths Bericht steht nun online beim Basel Institute on Governance:

ZÜRICH. Um mal wieder mit einem ganz plumpen Einstieg zu langweilen: Die Sonne scheint nicht mehr über dem Zürichsee. Dabei war so wunderbares Frühlingswetter hier. Doch heute, wenn FIFA-Supremo Joseph Blatter in Kürze seine Blitz-Reform durchpauken will (das hatte er zumindest versprochen), sind Wolken aufgezogen. Es wird kühl. Und sollten die FIFA-Exekutivler, mehrheitlich wohl noch immer dubiose Figuren, in zahlreiche Skandale verstrickt, tatsächlich wahrmachen, was sich in den vergangenen Wochen angedeutet hat, dann wäre die teuer erkaufte Propagandashow der vergangenen Monate endgültig verpufft. Die Bremser wollen mehr Zeit und überhaupt: Statuten ändern? Sich selbst beschneiden? Nur noch ein Vizepräsident pro Kontinent? Transparenz herstellen in Sachen Verdienst und Boni? Ein echtes Kontrollorgan installieren, eine Ethikkommission mit Ermittlungsbefugnis, auch retrospektiv?

Wo kommen wir denn da hin?

Das wäre nicht mehr die FIFA. Das wäre nicht mehr unsere Familie, sagen sich Sepps langjährige Getreuen. Und blocken. Was sonst.

Ich habe mich in den vergangenen Tagen wieder ein bisschen umgehört in Zürich, habe die üblichen Bars und Hotelflure unsicher gemacht. Ein bisschen was gesehen. Ein bisschen was gehört. Und habe gestern zwei Texte dazu gedichtet, erschienen auf Spiegel Online (“Im System von Geben und Nehmen”) und in der Badischen Zeitung (“Die FIFA tut sich schwer mit der Selbstreinigung”).

Weniger aus Großkotzigkeit, sondern viel mehr aus Transparenzgründen, weil ich über Mark Pieth schreibe, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich zu jenen Journalisten gehörte, die Pieth zu einem Hearing seines Independent Governance Committees eingeladen hatte. Gemeinsam mit meinen Freunden Andrew Jennings und Jean Francois Tanda habe ich aber abgesagt und statt dessen eine eigene Reform-Agenda veröffentlicht, eine Liste dringender Maßnahmen, die auch heute – egal was passiert – kaum tangiert werden:

Hier nun eine bloggemäß aufbereitete Variante meiner gestrigen Berichterstattung, ab 15 Uhr geht es los im FIFA-Headquarter, dazu dann später mehr.

* * *

Da liegen sie, die beiden Dokumente, die eigentlich kein Journalist sehen dürfte und die dem Fußball-Weltverband FIFA ein neues Fundament geben sollen. „Bitte nicht zitieren“, ermahnt die Quelle.

Eine schräge Szene, wie in der TV-Werbung: „Nicht anfassen, nur gucken!“

Dann macht es flutsch, und etliche hundert Seiten knallen auf den Tisch eines Zürcher Restaurants. Das Möbelstück hält dem Druck stand. Das Dokument wiegt mehr als ein Pfund, es enthält ingesamt 250, teils grundlegende Änderungen in den FIFA-Statuten, die eine Arbeitsgruppe unter Leitung des gewesenen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger vorgelegt hat.

Viel dünner ist das Papier, das mit großer Spannung erwartet wird und das den Mitgliedern des FIFA-Exekutivkomitees erst am Mittwoch übergeben wurde: Es sind die Empfehlungen des Baseler Strafrechts-Professors Mark Pieth. Auf 21 Seiten, inklusive Anhang, hat Pieth notiert, wie der strukturellen Korruption in der FIFA beizukommen ist.

In großen Lettern prangt die Vokabel „confidential“ auf der Titelseite. Vertraulich. Aber nur bis Freitagnachmittag. Dann wird das Dokument ins Internet gestellt, dann wird alle Welt sehen, ob die FIFA-Regierung die Mindestforderungen von Pieth und Zwanziger erfüllt und wirklich Reformen einleitet.

Pieth und Zwanziger stellen einige gemeinsame Kernforderungen: Etwa die sofortige Einsetzung einer unabhängigen Ethikkommission, die auch retrospektiv tätig werden soll und also die Fälle der ehemaligen Exekutivler Jack Warner (Trinidad), Mohamed Bin Hammam (Katar) oder Ricardo Teixeira (Brasilien) aufarbeiten muss. Vor allem aber stünden dann die WM-Vergaben an Russland und Katar auf der investigativen Agenda. Man fordert auch die Offenlegung der Bezüge und Boni aller FIFA-Manager und Mandatsträger. Eine Forderung, der bislang nicht einmal Präsident Blatter nachkommt, der immer nur von einem Gehalt von etwa einer Million Franken redet.

Pieth und Zwanziger verlangen zudem die Einsetzung einer Nominierungskommission, die ab sofort alle FIFA-Amtsträger durchleuchtet und eine Art polizeiliches Führungszeugnis ausstellen soll. Dagegen wehrt sich das Establishment mit den üblichen Verdächtigen und Vetternwirtschaftlern.

Was bisher geschah in einem hausinternen und grundsätzlich intransparenten Reinigungsprozess, läuft noch unter dem Label „Propaganda“.

Reformen im Formel-1-Tempo hatte FIFA-Präsident Joseph Blatter im Oktober großspurig versprochen. Er wollte damit beginnen und ein brisantes Dokument veröffentlichen, das die FIFA sei Jahren unter Verschluss hält und das sowohl die millionenschwere Korruption im Exekutivkomitee als auch die Mitwisserschaft und Duldung seitens der FIFA-Administration beweist: Es geht um die so genannte Einstellungsverfügung im ISL-Bestechungsskandal. Im Dezember musste Blatter zurückrudern und schob juristische Gründe vor, die gegen eine Veröffentlichung sprächen. Mark Pieth hat nun vergangene Woche in einem Gespräch mit Graham Dunbar von der Nachrichtenagentur AP erzählt, er habe das Dokument mehrfach erfolglos bei Blatter eingefordert.

Der Anfang vom gesicherten Rückzug? Wollte Pieth damit der Welt erklären, er habe es versucht, aber in dieser FIFA sei das halt unmöglich?

Kurz vor dem Showdown lässt sich Pieth dazu nicht mehr befragen. Er hat zuletzt nur wenige Statements lanciert und etwa über den „fürchterlichen Ruf“ der FIFA gesprochen. Für kommenden Montag hat er einen Interview-Marathon organisiert, ich habe mir auch einen Termin gesichert. Klingt beinahe, als wolle jemand ein Wochenende die Ereignisse überschlafen.

Pieths Ruf als weltweit anerkannter Korruptionsbekämpfer ist in der FIFA-Affäre bereits Schaden erlitten. Weniger deshalb, weil die FIFA für die Arbeit Honorar an sein Institut an der Uni Basel überweist und er die Rechnungen nicht offenlegt, sondern vielmehr wegen anderer verbalen Salti. Er wollte sich auf Strukturreformen beschränken und nicht die Korruptionsaffären der Vergangenheit und Gegenwart aufarbeiten, hieß es zunächst. Inzwischenklingt das, nach beträchtlichem öffentlichen Druck, schon anders: Sollten Pieth und Zwanziger mit ihren Ansätzen durchkommen, wären Ermittlungen zu den skandalumtosten Vergaben der Fußball-Weltmeisterschaften 2018 (an Russland) und 2022 (an Katar) möglich. Auch dürfen sich Selbstbediener vom Schlage des kürzlich aus dem FIFA-Vorstand demissionierten Brasilianers Ricardo Teixeira nicht mehr sicher fühlen und müssten um ihre millionenschweren FIFA-Pensionen fürchten.

Doch die Konstellation bleibt absurd, wenn Punkt 28 “Reformprozess” von 32 Tagesordnungspunkten verhandelt wird: Da sitzen Figuren wie FIFA-Finanzchef und Vizepräsident Julio Grondona aus Argentinien, der nach Aktenlage mit mehr als 100 Millionen Dollar gefüllte Auslands-Schwarzkonten unterhält, und sollen mit der eigenen Vetternwirtschaft brechen. Die aktuelle Recherche auf den Fluren der Zürcher Nobelhotels Grand Dolder, Baur au Lac und Savoy ergibt eindeutig: Grondona @ Co wollen gar nichts verändern.

„Es ist ein Skandal, was da abläuft“, sagt ein langjähriger FIFA-Manager. „Die Konföderationen wollen ihre Macht erhalten. Die UEFA lässt Zwanziger hängen. Am Freitag wird das alle Welt wissen.“ Wenn Blatter in der letzten Nacht nicht noch ein Kunststück gelingt gelungen sein sollte.

Er hat seine Bande zwar längst nicht mehr im Griff, doch er ist ein Meister der Improvisation. Abschreiben darf man ihn nie.

Zu den weiteren Absurditäten zählt schließlich auch, dass sowohl Zwanziger als auch Pieth auf Blatter bauen müssen, ausgerechnet auf jenen Mann also, der als FIFA-Direktor (1975-1981), als Generalsekretär (1981-1998) und als Präsident (seit 1998) das System des Geben und Nehmens perfektioniert hat. Und der nun, sich stramm dem neunten Lebensjahrzehnt nähernd, von seinen PR-Soldaten als Reformator verkauft wird. Ausgerechnet Blatter.

Der Vorstand tagt seit Donnerstagnachmittag im abgeschotteten Headquarter auf dem Zürichberg. Die Reform ist in Gefahr. Vergangene Woche wurde Zwanziger beim UEFA-Gipfel in Istanbul niederkartätscht – vor allem von jenen Funktionären, die wie er für die UEFA auch im FIFA-Vorstand sitzen. UEFA-Präsident Michel Platini (Frankreich) lobt die Arbeit des Deutschen zwar öffentlich, intern aber scheint sein wichtigster Wahlhelfer das Sagen zu haben: Marios Lefkaritis, ein steinreicher Zypriot, ist nicht nur der Königsmacher in der UEFA, der Wahlergebnisse stets exakt vorherzusagen weiß, er stemmt sich auch energisch gegen jegliche FIFA-Reformen. Zufall oder nicht, dass Lefkaritis und einige mit UEFA- und FIFA-Exekutivlern verbundene Anwaltsbüros auf Zypern im Zusammenhang mit möglicher Korruption bei der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 immer wieder genannt werden?

Als Blockierer enttarnen sich derzeit in Zürich auch Südamerikas Fußballboss Nicolas Leoz (Paraguay) und Afrikas Verbandschef und Skandalnudel Issa Hayatou aus Kamerun – wenig überraschend. Theo Zwanziger, seit Juni 2011 im Exekutivkomitee und auch deshalb unabhängig, hat wie Pieth damit kokettiert, er habe keine Zukunft in der FIFA, sollten die Reformen scheitern. Zwanziger wird eventuelle Konsequenzen aber wohl noch ein Wochenende überdenken.

Offener Brief zum Dopingverdacht am Olympiastützpunkt Erfurt

ZÜRICH. Ich bin den FIFA-Ehrenmännern auf den Fersen, deshalb kommt diese Notiz heute Nacht etwas spät.

Lesebefehl zu einem Thema, das hier – mit Beiträgen von Grit Hartmann und Bemerkungen und Exklusiv-Dokumenten zum Sportausschuss – ausführlich behandelt wurde:

Es reicht. Seit Jahrzehnten beißen konsequente Doping-Gegner bei Sportorganisationen und nationalen Regierungen auf Granit. Weil es dort um den nationalen Erfolg im internationalen Kräftemessen geht, gilt unausweichlich: Das System duldet Doping, aber keinen Dopingfall. Wir wiederum dulden das nicht mehr. Dem Eindruck, dass sich die Sportverbände aus Ost- und Westdeutschland zusammengefunden haben, auch um das Dopingsystem zu perfektionieren, wollen wir Dopinggegner mit vereinten Kräften entgegen treten. Wir fordern von Politik und Sport ein konsequentes und glaubwürdiges Eintreten für einen sauberen Sport.

Die Unterzeichner 

ERSTER OFFENER BRIEF

  • an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
  • an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
  • an Bundesjugendministerin Dr. Kristina Schröder
  • an die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans
  • an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und die Mitglieder des Bundestagssportausschusses
  • an DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach

DOPINGVERDACHT AM OLYMPIASTÜTZPUNKT ERFURT

Wir verurteilen die Einmischung der Politik in geltende Anti-Doping-Regeln von NADA und WADA, d.h. die von Vertretern von Regierung und Parlament beanspruchte Deutungshoheit für eine Methode der Blutmanipulation, die im Regelwerk von NADA und WADA eindeutig als Doping deklariert wird. Der Streit, seit wann diese Methode formell als illegal zu gelten hat, kann nicht davon ablenken, dass sie bereits in der DDR zu Dopingzwecken angewandt und nach der Vereinigung des Deutschen Sports geduldet und angewendet wurde, heute aber – insbesondere nach Turin 2006 – endgültig und international sanktioniert ist.

Wir kritisieren, dass Vertreter von Regierung und BMI bereits vor der juristischen Klärung des Sachverhalts Partei ergreifen. Egal wie das Ermittlungsverfahren gegen den Erfurter Olympiastützpunktarzt Andreas Franke ausgeht: Es ist nicht Aufgabe des Dienstherrn BMI, in einem laufenden Verfahren Position zu den Ereignissen am OSP Erfurt beziehen.

Wir erwarten, dass das Ermittlungsverfahren gegen Andreas Franke wie zugesagt bis Ende März zum Abschluss kommt und das Ergebnis dem Bundestag sowie der deutschen Öffentlichkeit umgehend mitgeteilt wird.

Wir fordern das BMI auf, unverzüglich die Konsequenzen daraus zu ziehen; das heißt, Steuer/ Fördergelder einzufrieren und zurückzufordern, mit denen gegebenenfalls Doping in Erfurt finanziert wurde.

Statt Doping zu finanzieren, muss das Geld in die Aufklärung der 30 zur Untersuchung anstehenden Fälle durch die NADA fließen.

Wir rufen jene Sportverbände der betroffenen 30 Athleten auf, im Sinne ihrer Fürsorgepflicht Anzeige zu erstatten, da ein vom OSP finanzierter Arzt durch sein Handeln missbräuchlich und gezielt deren Startchancen auch für die Olympischen Spiele in London gefährdet.

Wir dringen auf Klärung, ob die nationalen Sportverbände für die Vorbereitung auf die Olympischen Spiele auch jene Ärzte und Sportler nominieren, die sich der in Frage stehenden Manipulationsmethode bedient haben.

Dazu bedarf es der Offenlegung der Namen der Betroffenen gegenüber allen beteiligten nationalen Verbänden.

Die Unterzeichner (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Herbert Fischer Solms
  • Brigitte Franke-Berendonk
  • Antje Harvey-Misersky
  • Marie Katrin Kanitz
  • Hansjörg Kofink
  • Andreas Krieger
  • Ute Krieger-Krause
  • Claudia Lepping
  • Ilse und Henner Misersky
  • Gerhard Treutlein
  • Uwe Troemer

Lesebefehl auch für diese Übersicht/Chronik der Berichterstattung auf

ISL-Korruption, Havelange, Teixeira, FIFA: Spielverzögerung durch das Schweizer Bundesgericht

Die juristische Aufarbeitung des ISL-Korruptionssystems, in das vorrangig hohe FIFA-Funktionäre verstrickt waren, erfährt eine weitere bizarre Wendung. Heute hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne der Entscheidung des Obergerichts Zug vom 22. Dezember 2011, die Einstellungsverfügung vom Juni 2010 zu veröffentlichen, eine aufschiebende Wirkung zugesprochen, wie Jean François Tanda in der Handelszeitung berichtet.

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Was bedeutet das?

Als-Nichtjuristen dröhnen mir die Ohren. Mein Freund Jean François Tanda, selbst Jurist, hat eine Weile versucht, mir das zu erklären. Ich habe ihn gebeten, mit mir wie mit einem Kinde zu reden, damit ich es verstehe.

Er schreibt:

Es geht um die frage, ob ich das dokument einsehen darf oder nicht.

Die sind dagegen.

Das obergericht in zug war dafür.

Weil die dagegen sind, sind sie ans bundesgericht gelangt.

Normalerweise, wenn man an das bundesgericht gelangt, hat dies keine aufschiebene wirkung. Das heisst der letzte entscheid wird umgesetzt, das bundesgericht sagt dann später ob zu recht oder nicht.

Der letzte entscheid war, dass ich das dokument sehen darf.

Ohne aufschiebende wirkung hätte ich das dokument jetzt sehen gehen können.

Dann hätte ich alles gewusst, bevor das bundesgericht über die beschwerde der anderen entschieden hätte.

Dann wären ihre beschwerden hinfällig.

Dann hätte es ihnen nichts gebracht, falls das bundesericht ihnen – wider erwarten – recht gegeben hätte.

Darum hat das bundesgericht aufschiebende wirkung gewährt.

Nun muss ich warten, bis das bundesgericht die beschwerden abgelehnt hat, um das dokument zu sehen.

Alles klar?

Es geht um das Dokument, dessen Veröffentlichung FIFA-Präsident Joseph Blatter mehrfach versprochen hatte – aber sein Versprechen nicht hält. Nicht nur ich bin der Meinung, Blatter könnte das Papier problemlos veröffentlichen und betreibt bloß eine Verzögerungstaktik.

In der Berichterstattung zum Fall werden übrigens eine Menge Fehler fabriziert. Ständig muss ich irgendwo lesen, Havelange und Teixeirasollen” Millionen Schmiergeld kassiert haben. Oft steht dann da meist noch: Sie würden das bestreiten.

Diese Berichterstattung ist falsch.

Richtig ist, der FIFA-Ehrenpräsident Havelange, derzeit im Krankenhaus, und sein ehemaliger Schwiegersohn Teixeira, derzeit im Exil in Miami, haben kassiert. Für Havelange stehen 1,5 Mio CHF in den Akten, dazu wohl ein Anteil über die Tarnfirma Renford Investments, die er gemeinsam mit Teixeira unterhielt (wir reden hier nicht von Havelanges sonstigen dreckigen Geschäften). Für Teixeira stehen zwölf Millionen in den Akten [wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, ich rechne gleich nochmal nach], über Renford und Sanud (wir reden hier nicht von Teixeiras sonstigen dreckigen Geschäften).

Sie bestreiten allein eine strafrechtliche Verantwortung.

Sie sind, ich habe das hundertmal versucht zu erklären – in Beiträgen hier im Blog und in zahlreichen Medien -, hochkorrupt. Sie sind moralisch korrupt. Sie haben ewig lange Schmiergeld kassiert und machen bis heute dreckige Geschäfte. Aber sie sind in der ISL-Causa eben nicht im strafrechtlichen Sinne korrupt. Nur nicht im strafrechtlichen Sinne. Denn es gab und gibt für derlei Korruption in Sportkonzernen keine strafrechtliche Handhabe. Gemäß Gerichtsaussage des ehemaligen ISL/ISMM-Chefs Christoph Malms war das System der Bestechungszahlungen (“Provisionen”) von der eidgenössischen Steuerbehörde, der KPMG und renommierten Zürcher Kanzleien (Niederer Kraft & Frey, Prager Dreifuss) “abgesegnet und gut geheißen” worden.

ISL Schmiergeldbilanz

ISL-Schmiergeldbilanz. Diese Summen an Funktionäre in FIFA, IOC, IAAF, FIBA, FINA etc pp sind gerichtsfest dokumentiert. Die Dunkelziffer ist gewiss ungleich höher.

Erinnern wir uns an den ISL-Strafprozess im Frühjahr 2008 in Zug:Der Richter:

Das hat etwas Verschwörerisches an sich!”

Ein ehemaliger ISL-Manager:

Alle diese Zahlungen waren notwendig, um überhaupt Verträge zu bekommen und dass die (gemeint sind die Sportfunktionäre/d. A.) sich dran halten.”

Schmiergeld an Sportfunktionäre zu zahlen ist:

Als wenn man Lohn bezahlen muss. Sonst wird nicht mehr gearbeitet. Ansonsten wären diese Verträge von der anderen Seite nicht unterschrieben worden. Diese Zahlungen sind betriebswirtschaftlich notwendig, sind echte Aufwandspositionen. Nur die andere Seite möchte nicht genannt werden, das ist das Sensitive.”

Ein anderer ISL-Manager:

Diese Praxis war unerlässlich, sie war branchenüblich, sie gehörte zum Stil des Geschäfts.”

So lief’s Business:

Chart ISMM bribery system, basierend auf Gerichtsakten und Zeugenaussagen

Unfassbar herrlich ist natürlich die Argumentation von FIFA-Anwälten, bei diesen Vorgängen (strukturelle Korruption im FIFA-Exekutivkomitee = Millionen kassieren) handele es sich um …

  • vereinsinterne Sachverhalte, die dem Geschäftsgeheimnis unterstünden.

Hier mit etwas Verspätung noch das Urteil des Obergerichts Zug vom Dezember 2011, das die Offenlegung anordnet. Wie im Herbst bereits dargelegt, handelt es sich bei B 2 um Ricardo Teixeira, damals vertreten von Schweiger Advokatur, und bei B 3 um Joao Havelange, damals vertreten von RA Niedermann.

Es lohnt sich, das Dokument zu studieren.

Kanton Zug, Obergericht, I. Beschwerdeabteilung

Urteil vom 22. Dezember 2011

In Sachen

  • B1, Federation Internationale de Football Association (FIFA), FIFA-Strasse 20, 8030 Zürich, vertreten durch RA Dr. Dieter Gessler, Nobel & Hug Rechtsanwälte, Dufourstrasse 29 / Postfach 1372, 8032 Zürich
  • B2, [Ricardo Teixeira, JW] vertreten durch RA lic.jur. Hans-Rudolf Wild, Schweiger Advokatur / Notariat, Dammstrasse 19, 6300 Zug
  • B3, [Joao Havelange, JW] vertreten durch RA Dr. Marco Niedermann, Niedermann Rechtsanwälte, Utoquai 37, 8008 Türich,

Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, An der Aa 4, Postfach 6301 Zug, vertreten durch OSTA lic.jur. Christian Aebi, Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, An der Aa 4, Postfach, 6301 Zug,

und Jean Francois Tanda, Redaktion Handelszeitung, Förrlibuckstrasse 70, 8021 Zürich,

Beschwerdegegner,

betreffend Akteneinsicht.

Sachverhalt

1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich führte eine Strafuntersuchung gegen B1 (FIFA), B2 und B3 wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung, ev. Veruntreuung. Mit Verfügung vom 11. Mai 2010 wurde die Strafuntersuchung gestützt auf Art. 53 StGB (Wiedergutmachung) eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig (Verfahren 2 A 2005 31601).

2.1 Mit Eingabe vom 30. Juni 2010 stellte der Journalist Jean Francois Tanda bei der Staatsanwaltschaft des Kantons ein Gesuch um Akteneinsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA. Nachdem die Gesuchsgegner B1, B2 und B3 ihre Stellungnahmen eingereicht hatten, bewilligte die Staatsanwaltschaft dem Gesuchsteller mit Verfügung vom 17. Januar 2011 Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010, und zwar wie folgt:

*1.1 Der Name des Gesuchsgegners B1 (FIFA) wird offengelegt und in der Einstellungsverfügung nicht anonymisiert.

1.2 Der Name und das Geburtsdatum des Gesuchsgegners B2, der Name seines Rechtsvertreters, seine Funktion innerhalb der FIFA sowie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse (nicht jedoch seine Wohnadresse) werden offengelegt und in der Einstellungsverfügung nicht anonymisiert.

1.3 Der Name und das Geburtsdatum des Gesuchsgegners B3, der Name seines Rechtsvertreters, seine Funktion innerhalb der FIFA sowie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse (nicht jedoch seine Wohnadresse) werden offengelegt und in der Einstellungsverfügung nicht anonymisiert.

1.4 Der Name sämtlicher nicht beschuldigter Dritter, natürliche und juristische Personen, werden nicht offengelegt und in der Einstellungsverfügung anonymisiert, Davon ausgenommen sind die Namen ISMM/ISL.*

Dagegen erhoben B1, B2 und B3 mit Eingaben vom 28. Januar 2011 bzw. 4. Februar 2011 Einsprache. Mit Entscheid vom 3. Mai 2011 wies die Staatsanwaltschaft die Einsprachen ab (Verfahren VAR 2010 53).

3.1 Gegen diesen Enscheid liessen B1, B2 und B3 (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingaben vom 23. bzw. 24. Mai 2011 Beschwerde bei der I. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug einreichen.

3.1.1 B1 liess in ihrer Beschwerde folgende Anträge stellen (Verfahren BS 2011 43):

*Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens- Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und die Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA (Verfahren 2A 2005 31601) sei zu verweigern; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners.

B2 lies in seiner Beschwerde folgende Anträge stellen /Verfahren BS 2011 44):

„Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und die Einsicht in die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA /Verfahren 2A 2005 31601) sei zu verweigern;

Eventualiter:

Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben;

Die Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA (Verfahren 2 A 2005 31606) sei nur unter vollständiger Anonymisierung bezüglich B2 zu gewähren. Dazu seien der Name der von B2, seine Vermögensverhältnisse sowie sämtliche Informationen, die die Identifikation von B2 ermöglichen, insbesondere auch Hinweise auf dessen Stellung bei der FIFA, Personalangaben und Wohnort abzudecken. Ausserdem seien die folgenden Passagen der Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 vollständig abzudecken:

Rubrum S. 1: Personalien von B2

Sachverhalt Ziffer 2 S. 6: letzter Absatz

Sachverhalt Ziffer 3.2 S. 7: 2. Satz

Sachverhalt Ziffer 3.4 Seite 8: 1. Satz

Sachverhalt Ziffer 3.4 Seite 8: 2. Absatz

Sachverhalt Ziffer 3.6 S. 10: Namen der Auftraggeber der Überweisungen in der Tabelle, der gesamte 2. Abschnitt sowie Namen der Kontoinhaber in der Tabelle

Erwägung Ziffer 1 S. 14: 3. und 5. Satz

Erwägung Ziffer 4.1 Seite 17: Hinweise auf Gesellschaft 1 und Gesellschaft 2

Erwägung Ziffer 6.3.^S. 24: letzte 8 Zeilen

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 25: 7. und 8. Satz

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 27: 3. Absatz

Erwägung Ziffer 6.4 Seite 32: 2., 6. und 7. Satz

Erwägung Ziffer 8.1 Seite 34 f.: Hinweise auf Gesellschaft 1 und Gesellschaft 2

Dem Unterzeichneten sei vor deren Weitergabe an den Gesuchsteller ein Exemplar der anonymisierten Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 zuzustellen und Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.

Subeventualiter:

Der Einspruchsentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen; Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Staatskasse.“

B3 liess in seiner Beschwerde folgende Anträge stellen (Verfahren BS 2011 42):

„Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und die Einsicht in die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA (Verfahren 2 A 2005 31601) sei zu verweigern:

Eventualiter:

Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben;

Die Einsicht in die Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 in Sachen FIFA (Verfahren 2 A 2005 31601) sei nur unter vollständiger Anonymisierung bezüglich B3 zu gewähren. Dazu seien der Name von B3, seine Vermögensverhältnisse sowie sämtliche Informationen, welche die Identifikation von B3 ermöglichen, insbesondere auch Hinweise auf dessen Stellung bei der FIFA, sein genaues Alter und Y. abzudecken. Außerdem seien die folgenden Passagen der Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 vollständig abzudecken:

Rubrum S. 1: Personalien von B3

Sachverhalt Ziffer 3.2 S. 7: 1. Satz

Sachverhalt Ziffer 3.6 S. 10: Namen der Auftraggeber der Überweisungen in der Tabelle, der gesamte 2. Abschnitt sowie Namen der Kontoinhaber in der Tabelle

Erwägung Ziffer 1 S. 14: 3. und 5. Satz

Erwägung Ziffer 6.3.1 S. 24: 1. und 2. Satz

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 25: 7. und 8. Satz

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 27: 3. Absatz

Erwägung Ziffer 6.3.2 S. 29: 3. Absatz

Dem Unterzeichneten sei vor deren Weitergabe an den Gesuchsteller ein Exemplar der anonymisierten Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 zuzustellen und Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.

Subeventualiter:

Der Einspracheentscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom 3. Mai 2011 (Verfahrens-Nr. VAR 2010 53) sei aufzuheben und zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners.“

Während die Staatsanwaltschaft auf eine Vernehmlassung verzichtete, beantragte Jean Francois Tanda (nachfolgend: Beschwerdegegner) in seiner Vernehmlassung vom 7. Juni 2011, es seien alle drei Beschwerden vollumfänglich abzuweisen und die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 17. Januar 2011 sowie deren Einspracheentscheid vom 3. Mai 2011 zu bestätigen und ihm somit vollumfänglich und ohne weitere Verzögerung Einsicht zu gewähren in die Einstellungsverfügung 2 A 2005 31601 vom 11. Mai 2010, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer.

In den (unaufgefordert eingereichten) Stellungnahmen vom 15. bzw. 17. Juni 2011 hielten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest.

Auf die Begründung der gestellten Anträge wird, soweit von Belang, im Rahmen der nachstehenden Erwägungen Bezug genommen.

Erwägungen

Gemäß § 79 Abs. 1 lit. BGOG entscheidet die Beschwerdeabteilung des Obergerichts über Beschwerden gegen Justizverwaltungsakte, insbesondere über Verfügungen betreffend die Akteneinsicht bei abgeschlossenen Verfahren. Für dieses Verfahren gelten die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (§ 79 Abs. 2 GOG). Zur Erhebung der Beschwerde ist (u.a.) berechtigt, wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat (vgl. § 41 Abs. 1 lit. A VRG). Die Beschwerdeführer haben als Partei am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen und sind damit ohne weiteres zur Beschwerde legitimiert. Mithin ist auf die Beschwerden einzutreten.

Mit der Beschwerde können alle Mängel des Verfahrens und des angefochtenen Entscheides gerügt werden (§ 42 Abs. 1 VRG). Neue Begehren, neue tatsächliche Behauptungen und die Bezeichnung neuer Beweismittel sind zulässig (§ 42 Abs. 2 VRG).

2.1.1 Die Beschwerdeführer bringen im Wesentlichen vor, es bestehe kein pauschaler und unbeschränkter Anspruch von nicht verfahrensbeteiligten Dritten, in Straferkenntnisse bzw. Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen Einsicht zu nehmen. Ein allfälliges Informationsinteresse des Gesuchstellers sei im Einzelfall nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gegen die öffentlichen und privaten Geheimhaltungsinteressen abzuwägen.

2.1.2 Die Behauptung des Beschwerdegegners, dass er als Journalist „das öffentliche Interesse vertrete“, weshalb im Akteineinsicht zu gewähren sei, könne so nicht akzeptiert werden. Die Presse und die einzelnen Journalisten hätten zwar durchaus einen bestimmten Stellenwert im demokratischen Staatsgefüge, nämlich den eines Bindegliedes zwischen Behörden und Bevölkerung. Sie hätten aber auch ein ganz konkretes kommerzielles Eigeninteresse, nämlich den Absatz ihres Produkts und die Erhöhung ihres eigen Marktwertes. Die Tatsache, dass die Einstellung der Untersuchung im Ermessen der Staatsanwaltschaft liege, vermöge ein Akteneinsichtsrecht keinesfalls zu rechtfertigen. Die Fälle, in denen die Rechtsordnung die Ausübung der staatlichen Tätigkeit in das Ermessen der Behörden stellen, seien nämlich unabsehbar. Zu Recht verlange daher das Bundesgericht zusätzliche Umstände, die darauf hindeuten, dass ein irreguläres Verhalten vorliegen könnte, wie „systematische bzw. häufige Verfahrenserledigungen dieser Art“, die ein Informationsbedürfnis im konkreten Fall geradezu aufdrängten. Komme hinzu, dass sich die vorgefasste Meinung des Beschwerdegegners in dieser Angelegenheit aus seiner bisherigen tendenziösen Berichterstattung mehr als deutlich ergebe. Die Offenlegung der Einstellungsverfügung gegenüber dem Beschwerdegegner sei deshalb kaum geeignet, der angeblichen „besondere(n) Gefahr, dass der Einstellungsentscheid in der Öffentlichkeit nicht transparent und nachvollziehbar erschein(e)“. zu begegnen. Die in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft enthaltenen Angaben reichten vollauf aus. Vollends unbehelflich sei das Argument, dass Einstellungsverfügungen nach Art. 53 StGB „der Geruch einer gewissen Geheimjustiz“ anhafte. Dies sei in keiner Weise dargetan. Die Staatsanwaltschaft habe schliesslich in einem Entwurf der Medienmitteilung „zur Verfahrenseinstellung FIFA“ ausgeführt, sie erachte mit dieser Medienmitteilung jene Fragen als beantwortet, die unter Berücksichtigung des Amtsgeheimnisses aber auch der Persönlichkeitssphäre der durch das Verfahren Betroffenen beantwortet werden könnten. In der tatsächlich herausgegebenen und im Übrigen textlich übereinstimmenden Medienmitteilung vom 24. Juni 2010 fehle dann dieser Passus. Es könne deshalb nicht angehen, dass die Staatsanwaltschaft als Reaktion auf in den Medien erhobene reisserische Vorwürfe klein beigebe und ihren Standpunkt ändere. Von einer Veröffentlichung sein im Rahmen der Vergleichsverhandlungen über eine Verfahrenseinstellung nach Art. 53 StGB nie die Rede gewesen. Die Beteiligten hätten darauf vertrauen drüfen, dass mit der vorgesehenen und realisierten ausführlichen Medienmitteilung das Bedürfnis der Öffentlichkeit auf Information voll abgedeckt sei.

2.1.3 Der Beschwerdegegner begründe das behauptete schutzwürdige Interesse mit demjenigen „der Steuerzahler“ an Wiedergutmachungsleistungen einer angeblich weitgehend steuerbefreiten Organisation sowie mit dem Interesse der „indirekten (Zwangs-)Mitglieder der FIFA“ an der Verwendung angeblich von ihr bezahlter „Lizenzgebühren“. Ganz abgesehen davon, dass beide Gründe nicht zu überzeugen vermöchten, hätten sie nicht das Geringste mit dem vorliegend von der Staatsanwaltschaft und auch der FIFA zu beachtende Schutz der Privatsphäre der Beschwerdeführer B1, B2 und B3 zu tun. Die FIFA sei nicht vom Staat subventioniert und auch nicht steuerbefreit. Sie zahle regelmäßig Ertragssteuern. Auch die Fussballer dieser Welt hätten keinen Anspruch auf Information über die FIFA. Die FIFA lege vereinsintern jeweils Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben nach den anerkannten Standards der IFRS ab und veröffentliche jeweils ihre Zahlen. Auch bei den Fragen, ob, wann und was die Organe der FIFA über die von der Staatsanwaltschaft untersuchten Sachverhalte gewusst hätten, handle es sich um vereinsinterne Sachverhalte, die dem Geschäftsgeheimnis unterstünden. Vollends an der Sache vorbei gingen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft, wonach die Presse ihrer „aus verfassungsrechtlicher Sicht wichtigen Aufgabe der kritischen Durchleuchtung der Arbeit der Justiz“ nachzukommen habe. Das Bundesgericht anerkenne ein schützenswertes Interesse nur „in begründeten Fällen“. Auch die Tatsache, dass der Beschwerdegegner im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren reisserische Berichte ins Netz gestellt habe, vermöge da von ihm zu begründende öffentliche Interesse nicht begründen. Ansonsten hätte es jeder Journalist in der Hand, das Verfahren über die Freigabe geschützter Daten selber zu steuern. Das Gleich gelte auch für die von der Staatsanwaltschaft aufgereihten Schlagwörter wie „Abzocker“, „Korruption“, „Sepp Blatter“ und „Vergabe der Weltmeisterschaft 2018/2022 an Russland und Qatar“. Die Geschichten zu den „Schmiergeldern“ würden Jahre zurückliegen, weshalb die Staatsanwaltschaft sie bei der Einstellung der Strafuntersuchung zu Recht als von geringem öffentlichen Interesse qualifiziert habe.

2.1.4 Die privaten Interessen von B1, B2 und B3 seien nicht etwa bloss „nicht von der Hand zu weisen“, vielmehr stünden sie als „besonders schützenswert“ im Vordergrund. Ebenso sei die Gefahr, dass „die entsprechenden Ergebnisse in den Medien in falschem Licht dargestellt wurden“, nicht „grundsätzlich nicht auszuschließen“, sondern unmittelbar absehbar. Diese unverhältnismässige Prangerwirkung zum Nachteil der Beschwerdeführer werde von der Vorinstanz schlicht in Kauf genommen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass in der Strafuntersuchung nicht abschließend geklärt worden sei, ob eine strafbare Handlung überhaupt vorliege. Die Staatsanwaltschaft habe in ihrer Verfügung ausdrücklich festgehalten, dass die Einstellung nach Art. 53 StGB keine Schuldfeststellung vorraussetze und dass auch keiner der Beschuldigten irgendeine Schuld eingestanden habe. Die Veröffentlichung der Einstellungsverfügung würde aber zu einer Bekanntgabe von zahlreichen nicht näher abgeklärten Verdächtigungen über Vorgänge führen, die größtenteils schon mehr als zehn Jahre zurücklägen. Mit der Veröffentlichung eines ungerechtfertigten Artikels sei der Schaden bereits angerichtet und das Ergreifen von Rechtsbehelfen wirke sich oft kontraproduktiv aus. Die Beschwerdeführer B2 und B3 seien in unserem Land keine Personen, der aktuellen Zeitgeschichte, die eine besondere Medienpräsenz und damit einhergehende Eingriffe in Kauf zu nehmen bräuchten. Sodann seien die der Vorinstanz bekannten Umstände des Beschwerdeführers B3 dergestalt, dass die psychische Belastung negativer medialer Berichterstattung besonders schwer ins Gewicht falle. Mehr als unangebracht sei es schliesslich, wenn die Staatsanwaltschaft ihnen rate, eine „aktive Pressepolitik“ zu betreiben. Damit löse sich die Staatsanwaltschaft vollständig vom Boden des Datenschutzgesetzes. Dieses verbiete die Weitergabe von Daten, wenn nicht zwingende Gründe es erfordern würden. weiterlesen »

cheat of the day (III): die effektive Fachpolitik des Kriminalkommissars Klaus Josef Riegert (FC Bundestag)

Die Fachpolitik in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

Erbloggtes

Notizen vom Sportausschuss, wie man sie mittlerweile gewöhnt ist von diesem sich selbst überflüssig machenden Gremium. Ein Trauerspiel:

Der Pharmakologe Fritz Sörgel war am Mittwoch als Sachverständiger zur Erfurter Blut-Affäre geladen, wurde von mindestens einem Bundestags-Abgeordneten, der nicht seine Meinung teilte, unfair attackiert und gab daraufhin, bevor er erbost heim ins Fränkische flog, zu Protokoll:

Das was da abgelaufen ist, war unbeschreiblich, diffamierend. Ich hätte mir diese Sitzung nicht im Entferntesten so vorgestellt. Ich bin von Kollegen vorgewarnt worden und bin als Wissenschaftler einiges gewohnt, aber das war eines der schlimmsten Erlebnisse.”

via Daniel Drepper

Der Kapitän des FC Bundestag, Kriminaloberkommissar Klaus Josef Riegert (CDU), der im Hauptberuf einen Volksvertreter simuliert, hatte Sörgel offenbar einen “Apotheker” genannt. Das legen verschiedene Medienveröffentlichungen nahe, etwa diese:

Bin gespannt, ob das alles – Beleidigungen, Attacken, Schwachsinn, was auch immer – im Wortprotokoll der Sitzung erscheint, das ich in einigen Wochen hier (hoffentlich) exklusiv veröffentlichen werde.

Fritz Sörgel hat wohl noch im Ausschuss gesagt:

Ich hoffe, dass die Äußerungen hier in allen Einzelheiten öffentlich werden.“

Wenn die Ausschuss-Chefin Dagmar Freitag (SPD) allen an Öffentlichkeit Interessierten keinen Strich durch die Rechnung macht. Denn sie zürnt seit einigen Tagen (oder sollte man eher sagen: seit einigen Jahren) wegen diverser Dokumentedie hier erscheinen und öffentlich debattiert werden, so wie es sich in einer Demokratie gehört. Das verstehen nur die MdBs Riegertfreitaggünther… nicht, denn sie werden von Transparenzdefiziten geplagt.

Ein ziemlich böses Gerücht (genau das richtige Material für dieses böse Internet-Tagebuch) besagt sogar, Frau Freitag hätte überlegen lassen, Ausschussdrucksachen künftig noch restriktiver zu verteilen.

Sagen Sie mal, Frau DLV-Vizepräsidentin Freitag: Kann da nicht einfach der Stempel “Geheime Verschlusssache” drauf? Oder geht’s noch geheimer?

Ich meine, dann könnten die Kollegen endlich wieder ungestört am iPad daddeln und müssen sich nicht über blöd-ärgerliche Vorab-Veröffentlichungen echauffieren.

Einen Ansatz von Humor bewies dem Vernehmen nach diesmal – hört, hört – der Abgeordnete Joachim Günther (FDP), der einen nicht näher benannten Journalisten als “Spezialjournalisten” bezeichnete. Auch Günther liest mit, na klar, und er lässt sich offenbar von meinen Tags “Spezialdemokraten/Spezialdemokratie”, “Wahrheitsallergiker” oder neuerdings Transparenzallergiker inspirieren.

Doch kommen wir zurück zum Bundestags-Fußballer Riegert. Denn dieser hatte im Herbst den von ihm initiierten Ausschluss der Öffentlichkeit (im zweiten Versuch) bei Sportausschusssitzungen auch mit der wirren Behauptung begründet, ohne die störenden Live-Reporter ließe sich irgendwie …

… effektiver fachpolitikern.

Oder so.

Wer weiß das schon bei Klaus Josef Riegert.

Originale lesen! Pflichtlektüre zum Sportausschuss: das BMI zur Causa Erfurt

von Grit Hartmann und Jens Weinreich

Aus dem politischen Berlin hört man, Dagmar Freitag (SPD), die Vorsitzende des Sportausschusses des Bundestages und Vizepräsidentin des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), sei heute gar nicht amused gewesen, als sie den gestrigen Blogeintrag lesen musste. Schon wieder wurden hier Dokumente der Ausschusssitzungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, vorab veröffentlicht.

Echt wütend sei Frau Freitag gewesen, berichten Informanten aus dem Bundestag. Bestimmt wieder nur so ein ungeprüftes Gerücht, das im Internet schnelle Verbreitung findet, oder?

Derlei Veröffentlichungen müssten Folgen haben, wurde in Reichweite der Sportausschuss-Chefin wohl getobt. Was tun? Auch noch diesem Blog eine Nichtöffentlichkeit verordnen?

Für Transparenzallergiker wie Frau Freitag und deren Sportkameraden Riegert (CDU/FC Bundestag) und Günther (FDP), vor allem aber für die interessierte Öffentlichkeit: hier nun das nächste Dokument zur Causa Erfurt.

Nachzutragen war noch die Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern (BMI). Das zehnseitige Papier liegt seit heute vor – exklusiv, wie so oft, in diesem Blog:

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Was ist wichtig?

Einige Ansätze nach erster Lektüre:

Unter Punkt 8 behauptet die Ministerialbürokratie – entgegen der fundierten Meinung von Experten wie etwa Georg Engelbrecht -, die in Erfurt praktizierte UV-Behandlungsmethode sei …

… erst nach der ab 01.01.2011 geltenden, insoweit geänderten WADA-Liste als ‘Entnahme, Manipulation und Rückführung von Vollblut in das Kreislaufsystem’ eindeutig verboten.”

Von 2004 bis 2010 habe es diese Spezifizierung nicht gegeben, heißt es …

… vielmehr findet sich ‘Blutdoping’ unter M.1.1 mit der Überschrift ‘Erhöhung des Sauerstooftransfers’. Ob hierunter die UV-Bestrahlung fällt, obwohl keine wissenschaftlich nachweisbare Erhöhung des Sauerstofftransfers stattfindet, erscheint zumindest nicht zweifelsfrei.”

“Nicht zweifelsfrei”?

Der Standpunkt der WADA wird in der Sportabteilung des BMI zumindest wahrgenommen:

Die WADA selbst vertritt – nach zunächst widersprüchlichen Auskünften – nunmehr die Auffassung, dass die besagte Behandlungsmethode auch nach den WADA-Listen 2005 – 2010 verboten war, lässt dies aber weiter durch wissenschaftliche Experten prüfen. Dieser Auffassung hat sich die NADA grundsätzlich angeschlossen.

Einen weiteren Vorgeschmack auf die “juristische Bewertung/ Interpretation der Verbote”, die nun in der Bonner Graurheindorfer Straße abgewartet wird, wird RA Engelbrecht am Mittwoch im Sportausschuss liefern – und zwar unter Berufung auf lange zurückliegende Urteile des Weltsportgerichtshofes CAS. Man wird das im BMI vielleicht nicht unbedingt gern hören.

Das legt zumindest die Parteinahme für den Vertragsarzt des Erfurter OSP und / oder die mindestens 30 in den Fall verwickelten deutschen Höchstleister nahe. Das Entlastungsargument des BMI, der Olympiastützpunkt Thüringen habe von der NADA “nur eine nicht eindeutige Antwort zu einem Verbot”, eine “tendenziell ablehnende” erhalten, zieht ja nicht wirklich. Eingedenk der einzigen, doch unmissverständlichen Auskunft der NADA an den Olympiastützpunkt Thüringen. Sie lautete bekanntlich:

Aus Dopinggesichtspunkten haben wir uns immer strikt gegen jede Eigenblutbehandlung ausgesprochen.

Das Herunterspielen des BMI ist zweckgerichtet, wie in den meisten anderen heiß diskutierten Fällen zuvor (BDR et al): “Als Voraussetzung für „zuwendungsrechtliche Konsequenzen gegenüber dem OSP”, also die Rückforderung von Fördermitteln, gilt nämlich ein “zurechenbares sowie dopingrelevantes Verhalten der Honorarkraft”. Dafür fehle “eine abschließende sportrechtliche Würdigung der Blutbehandlung durch den behandelnden Arzt”. Wir gehen mal davon aus, dass das nur missverständlich formuliert ist – dass also das BMI nicht darauf wartet, bis der Mediziner “dopingrelevantes Verhalten” selbst erklärt

Gemeint ist wohl: Man wartet den Ausgang der von der NADA eingeleiteten Dopingverfahren ab. Die NADA führt zwei, gegen die Eisschnellläuferin Judith Hesse und den Radler Jacob Steigmiller. Das ist bekannt. Neu: Die NADA hat schon ein Verfahren, das einen im Jahr 2011 mit der dubiosen Methode behandelten Athleten betraf, eingestellt. Ob es dafür eine einleuchtende Erklärung gibt, das werden ihre Vorstände Andrea Gotzmann und Lars Mortsiefer am Mittwoch womöglich nichtöffentlich wissen lassen.

[Die Nada hat schon wissen lassen. Siehe Nachtrag unten.]

Dem BMI dürfte es recht sein. Schließlich definiert sich das Ressort von Hans-Peter Friedrich (CSU) selbst als “Partner und Förderer des Spitzensports”. Wo kämen wir denn hin, wenn das in Erfurt mit dem aus Steuermitteln finanziertem Blutservice Doping gewesen wäre. Genau dahin: “Das BMI – Partner und Förderer des gedopten Spitzensports”.

Nur einige weitere Aspekte:

  • Als Zeichen für energisches Durchgreifen will das BMI vermutlich die Mitteilung gewertet wissen, dass es per Mail am 14.2. bei der Erfurter Staatsanwaltschaft angeregt hat, einen möglichen Abrechnungsbetrug bei Franke zu untersuchen. Franke hat ja bekanntlich die UVB nur bis November 2008 exakt abgerechnet, dann nur noch pauschal, bis die Staatsanwaltschaft im April 2011 bei ihm einmarschierte. Die telefonische Auskunft des Oberstaatsanwaltes Hannes Grünseisen auf die Frage, ob man dergleichen erwäge, lautete bereits vor drei Wochen: “Wir führen auch weiterhin nur ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.”
    Die Kernfrage ist in Wahrheit natürlich auch eine ganz andere: Wie pauschal dürfen an einem deutschen Olympiastützpunkt medizinische Behandlungen von Topathleten abgerechnet werden?
  • Zahlungen: zwischen 2005 und 2008 flossen rund 7000 Euro Steuergeld in die Blut-Fürsorge, im Durchschnitt 1750 Euro pro Jahr. Eine UVB kostet maximal 40 Euro. Ergo dürfte Franke durchschnittlich pro Jahr rund 45 Blutbestrahlungen verabreicht haben, eher mehr. Diese Zahl liegt deutlich höher als die bisher bekannten. Vergleicht man das mit den Gesamthonoraren für Franke in den Jahren, als er pauschal, ohne den Vermerk “UVB” abrechnete (2009: 7500 und 2010: 6600 Euro), dann lag überdies ein bemerkenswert hoher Anteil seiner medizinischen Betreuung für Höchstleister im Blut-Service.

Übrigens: Auch der Name von Claudia Pechstein, die ja standhaft jede Auskunft verweigert, wie sie auf die Patientenliste des Erfurter Blutbestrahlers geraten ist, taucht in dem BMI-Dokument auf (Seite 9 unten). Sogar mit einer neuen Information: Die Staatsanwaltschaft München führte das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt im Fall Claudia Pechstein, das in der Erfurter Spur endete, unter dem eingängigen Namen “EV Kufe”.

Wie wird wohl nun das Erfurter Verfahren heißen? EV Spritze? EV Infekte? Oder ganz einfach: EV Spitzensport?

Nachtrag, 20. März 2012, 11.02 Uhr:

Die NADA teilt auf Anfrage schriftlich mit:

Im Fall eines Sportlers hat die NADA das Ergebnismanagement durchgeführt, aber kein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Der Sportler hat glaubhaft gemacht, dass er in den von der NADA vorgehaltenen Zeiträumen nicht in der Praxis von Herrn Franke war und auch keine UV-Behandlung des Blutes erhalten hat – belegt mit einem ärztlichen Attest.

Weitere Anhaltpunkte, die einen Verstoß des Athleten gegen Anti-Doping-Bestimmungen begründen und insbesondere den Urkundsbeweis (Attest) in ausreichender Weise erschüttern können, lagen uns nicht vor. Deshalb war das Verfahren einzustellen.

Und hier noch frisch das Papier von Professor Fritz Sörgel für den Ausschuss:

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