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Das Olympische Bildungsmagazin

„Wem gehört der Sport? Journalismus, TV-Rechte und die Kontrolle der Bilder im Zeitalter von Twitter“

VANCOUVER. Ich habe gestern im Beitrag „Vancouver 2010: die ersten Olympischen Social-Media-Spiele“ gefragt, ob ich nicht einen Text von René Martens aus der Zeitschrift Funkkorrespondenz veröffentlichen könne, der mir sehr wichtig scheint. Dieter Anschlag, Chefredakteur der Funkkorrespondenz, reagierte schnell und stellt den Beitrag zur Verfügung. Vielen Dank.

Martens liefert für meine Begriffe einen ziemlich guten Überblick zum Thema, habe das bisher nirgendwo sonst so ausführlich und vielschichtig gelesen. Manches scheint schon wieder überholt, was im Twitter-Zeitalter nicht verwundert, anderes ließe sich in der Diskussion ausbauen und ergänzen. Ich habe den Beitrag mit Gewinn gelesen. (Verlinkungen muss ich mir aus Zeitgründen leider diesmal sparen, sorry.)

Wem gehört der Sport?

Journalismus, TV-Rechte und die Kontrolle der Bilder im Zeitalter von Twitter

von René Martens

Man darf ihn durchaus als wegweisend bezeichnen, den Vortrag, den David Schlesinger, Chefredakteur von Reuters News, im Juni dieses Jahres vor der Pressekommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hielt. „Rethinking rights, accreditation, and journalism itself in the age of twitter“, lautete der Titel. Übertragungsrechte, Akkreditierungsregelungen und der Journalismus selbst müssten also im Zeitalter von Twitter komplett überdacht werden. Bemerkenswert ist die Forderung nicht zuletzt deshalb, weil sie ein renommierter Vertreter der alten Medienwelt formuliert hat. Neben dem in seiner Überschrift erwähnten Mikroblogging-Service Twitter, der Nutzern auf 140 Zeichen beschränkte Mitteilungen ermöglicht, ging Schlesinger auch auf das soziale Netzwerk Facebook ein. Beide Dienste spielen in dieser Diskussion eine zentrale Rolle, weil sie es jedem Journalisten und jedem Stadionbesucher erlauben, zwar nicht live, aber nur geringfügig zeitversetzt von einem Sportereignis zu berichten, ohne dafür einen nennenswerten Aufwand betreiben zu müssen.

Bisher, erläuterte Schlesinger, hätten Akkreditierungen für Sportereignisse stets die formalen Grenzen der Berichterstattung festgelegt. Um dafür ein Beispiel aus Deutschland zu nennen: In den Akkreditierungsbestimmungen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) findet sich der Passus, es gelte „insbesondere zu beachten, dass eine Akkreditierung als Print- oder Hörfunk- oder Internet-Journalist nicht dazu berechtigt, ’Spielbilder‘ im Sinne der Durchführungsbestimmungen zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen Geräts (bspw. Foto- oder Videokamera) kann vom jeweiligen Heimverein verwehrt werden.“ Zu den Spielbildern gehörten „alle visuellen oder audiovisuellen Aufnahmen“. Die „Nichteinhaltung“ dieser „Vorgaben“ könne „den sofortigen Entzug der Akkreditierung zur Folge“ haben. „Weitere Schritte“ behält die Liga sich vor.

Schneller als Nachrichtenagenturen

Solche Unterscheidungen scheinen hinfällig geworden zu sein, und zwar aus mindestens zwei Gründen: Die meisten Journalisten führen im Stadion ein Mobiltelefon mit sich, das auch als Foto- oder Videokamera dienen kann – die implizite Drohung, dass Mitarbeiter eines Vereins ihnen dieses Gerät abnehmen könnten, ist schlichtweg wirklichkeitsfremd. Zweitens ist es fraglich, ob es weiterhin sinnvoll ist, die journalistischen Tätigkeiten noch so strikt zu unterscheiden wie es beispielsweise die DFL tut. Mit Hilfe eines Handys oder anderer mobiler Endgeräte kann jeder Journalist bei Facebook oder Twitter Informationen einstellen, entweder auf den entsprechenden Seiten, die seine Zeitung oder sein Sender dort eingerichtet haben, oder auf seinen eigenen. Im einfachsten Fall kann er diese Dienste für einen Live-Ticker nutzen. Darüber hinaus kann er Fotos und – sofern es sich um ein besonders leistungsfähiges Handymodell handelt – auch bewegte Bilder im Internet platzieren. Nicht zuletzt sind ganz gewöhnliche Stadionbesucher in der Lage, all dies auch zu tun, wobei ihnen beispielsweise die Twitter-Zusatzdienste twitpic.com (für Fotos) und twaud.io (für radioähnliche Beiträge) von Nutzen sind. Mit anderen Worten: Jedermann im Stadion kann entfernt zeitungs-, radio- oder fernsehverwandte Kurzbeiträge produzieren, unabhängig davon, in welchem journalistischen Genre er eigentlich tätig ist beziehungsweise ob er überhaupt als Journalist arbeitet. All dies reicht zwar bei weitem nicht aus, um die klassische Berichterstattung in diesen Bereichen zu ersetzen, aber es kann sie zumindest ergänzen.

Derzeit produziert vermutlich nur eine Minderheit solche Inhalte. Doch bei den nächsten Olympischen Sommerspielen, die in zweieinhalb Jahren in London stattfinden, werde das ganz anders sein, sagt David Schlesinger. Er rechnet mit einer schwer zu überschauenden Zahl von Videos, die mit Mobiltelefonen produziert und „innerhalb weniger Minuten“ auf Seiten wie YouTube hochgeladen werden. Außerdem sei es wahrscheinlich, dass Twitterer bei der Übermittlung von Ergebnissen schneller sein würden als Nachrichtenagenturen. Und weil die Nachrichten von Twitter-Nutzern „mit Hilfe von Schlüsselbegriffen gesucht werden können“, sei jeder Internet-Nutzer in der Lage, aus aggregierten Einträgen und hochgeladenem Bildmaterial der Zuschauer einen Beitrag zusammenzustellen.

Damit, so Schlesinger, ergebe sich für eine Nachrichtenagentur wie seine und auch für die klassischen Rechteinhaber eine völlig neue Situation. Der einzige Weg, darauf zu reagieren, sei, „das Neue zu umarmen“. Dieses Bild benutzte vier Monate später auch ein weiterer vom Internationalen Olympischen Komitee geladener Experte. Das IOC könne sich vor der „digitalen Revolution nicht verstecken“, vielmehr müsse der olympische Sport sie „umarmen“, wenn er „das jüngere Publikum“ nicht verlieren wolle, sagte Sir Martin Sorrell, der Vorstandsvorsitzende der internationalen Werbeagenturen-Holding WWP beim 13. Olympischen Kongress des IOC in Kopenhagen.

Die Ausweitung des Pressebegriffs

Dass nicht alle Olympia-Funktionäre die Ratschläge ihrer Gastredner verstehen, bekam kurz nach dem Kongress in der dänischen Hauptstadt der australische Amateurfotograf Richard Giles zu spüren. In seiner Mailbox fand er einen Brief von Howard M. Stupp vor, der beim IOC als „Director of Legal Affairs“ amtiert. Der Grund des Schreibens: Giles hatte Bilder, die er im August 2008 als normaler zahlender Zuschauer während der Olympischen Spiele in Peking unter anderem bei der Leichtathletik, beim Boxen und beim Basketball gemacht hatte, auf der Fotoplattform flickr hochgeladen. Weil Bilder der Spiele sowie die Olympischen Ringe, die Embleme und die Maskottchen der Veranstaltung nicht ohne „schriftliche Genehmigung“ genutzt werden dürften, forderte das IOC den Amateurfotografen auf, seine Bilder sofort zu entfernen. Nachdem sich Giles entschlossen hatte, den Brief öffentlich zu machen, ernteten die Sportfunktionäre allerdings massiven Protest, weshalb man sich mit dem Fotografen schließlich auf einen Kompromiss einigte.

Die Causa ist entfernt vergleichbar mit einem Fall, über den in Deutschland eine kleine Gruppe von Journalisten, Sportfunktionären und nicht zuletzt Juristen seit Frühjahr 2008 diskutiert. Es geht um die „Hartplatzhelden“, eine Plattform, auf der Anhänger des Amateur- und Jugendfußballs kurze Videos mit spektakulären Szenen aus den unteren Ligen hochladen. Oft stammt dieser sogenannte User Generated Content von Freunden oder Eltern der Freizeitkicker. Dem Württembergischen Fußballverband (WFV) missfällt allerdings, was da medial geschieht. Er klagt gegen die Hartplatzhelden, weil auf deren Website auch Videos von Spielen aus dem Hoheitsgebiet des Verbandes zu sehen waren. Der WFV bekam bisher zweimal Recht, zuletzt im März dieses Jahres vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Aber die Betreiber der Videoplattform haben sich entschieden, beim Bundesgerichtshof (BHG) Revision einzulegen. Die Beteiligten rechnen damit, dass der BGH im Lauf des kommenden Jahres, möglicherweise aber auch erst 2011 eine Entscheidung fällt.

Das Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts zeige, dass „eine Ausweitung des Pressebegriffs faktisch längst stattgefunden hat, aber noch nicht politisch und rechtlich“, sagt Oliver Fritsch, einer der Betreiber der Plattform. Unabhängig davon, ob man den Bürgerjournalismus, dem die Hartplatzhelden ein Forum bieten, nun generell für eine große Chance hält oder eher für überbewertet: In den Diskussionen darüber ist bisher untergegangen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese neue Art der Berichterstattung überhaupt noch nicht geklärt sind. Es gibt zwar wesentliche Unterschiede zu dem Vorgehen des IOC gegen den Fotografen: Denn flickr, das zum Suchmaschinenkonzern Yahoo gehört, verdient Geld mit seiner Plattform, während die der Hartplatzhelden für die Betreiber bisher ein Zuschussgeschäft sind (auch wenn sich das langfristig ändern soll). Außerdem geht es im ersten Fall um Spitzen- und im zweiten um Breitensport.

Aber beide Fälle werfen ähnliche Fragen auf: Können Veranstalter Einfluss nehmen auf die Verbreitung von privaten Aufnahmen, an denen sie keine Rechte haben? Können sie auf diese Weise kontrollieren, welche Bilder in Umlauf kommen? Ist es nicht kontraproduktiv, gegen diese Art mittelbarer Werbung vorzugehen? Nicht zuletzt: Müssen die klassischen Medien nicht befürchten, dass aus Regelungen, die gegen kleine Online-Anbieter gefunden werden, restriktive Maßnahmen gegen die althergebrachte Berichterstattung abgeleitet werden?

Videoaufnahmen: Nachgeahmte Wirklichkeit?

Zum Verhängnis ist den Helden des Hartplatzes bisher das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geworden. Ein Fußballspiel sei „eine nachahmungsfähige Leistung“ im Sinne des Paragrafen 4 UWG, sagt das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil (Az.: 2 U 47/08). Jürgen Kalwa schreibt dazu in seinem Blog „American Arena“, „der eigentliche Skandal, der leider untergeht, wenn man den anhängigen Streit nur als Auseinandersetzung zwischen den Hartplatzhelden und dem WFV definiert“, sei das „Konstrukt, wonach Videoaufnahmen, die die Wirklichkeit abbilden“, eine „Nachahmung“ seien. Auf dieses „Konstrukt“ muss man tatsächlich erst einmal kommen.

Das Recht an Videos von Privatleuten begründen die Württemberger Fußballfunktionäre vor allem mit ihrer Rolle als Mitveranstalter. Ohne die organisatorischen Vorleistungen des Verbandes – Spielplangestaltung, Ausbildung und Bereitstellung der Schiedsrichter – sei ein Spielbetrieb gar nicht möglich. Von derartigen organisatorischen Vorleistungen profitieren letztlich aber sämtliche Medien, die über Sport beziehungsweise über Veranstaltungen allgemein berichten. Die Auffassung, dass sich daraus Exklusivrechte an Bewegtbildern ableiten lassen, war bis zu den Entscheidungen über die Amateurfußballvideos allerdings nicht verbreitet. „Ob auch einige klassische Medien demselben Interesse dienen wie die umstrittene Internet-Plattform und sich schon lange großer Beliebtheit erfreuten, ist für die Rechtsbeziehungen der Parteien zueinander nicht von Belang“, äußert das Stuttgarter Gericht dazu lapidar.

Die Entscheidung erscheint umso abwegiger, weil die Hartplatzhelden-Clips nicht einmal ansatzweise etwas gemein haben mit der „umfassenden Fernseh- oder Hörfunkberichterstattung, aus der sich die rechtlichen Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur ergeben“, wie ihr Anwalt Fabian Reinholz argumentiert. Denn wer auf der Hartplatzhelden-Seite das Geschehen in einer Bezirksliga seiner Wahl verfolgen will, wird dort keine entsprechenden Informationen finden, sondern lediglich unkommentierte spektakuläre Szenen, die im besten Fall wenig Aufschluss zulassen über den Rest eines Spiels und grundsätzlich gar keinen über die Lage der Liga – anders als bei den im Übrigen professionell produzierten Web-TV-Berichten über Partien aus dem Bereich des WFV, die auf den Online-Plattformen diverser regionaler Tageszeitungen (etwa „Backnanger Kreiszeitung“, „Nürtinger Zeitung“ und „Pforzheimer Zeitung“) zu finden sind.

Für die Richter jedoch ist Bewegtbild gleich Bewegtbild – unabhängig vom Inhalt. Diese Interpretation drängt sich auch bei deren Einschätzung auf, dass unentgeltliche „Übertragungen oder Berichterstattungen“ insbesondere im Fernsehen einem Veranstalter „auch im Amateurbereich“ einen „Teil der wirtschaftlichen Verwertung seiner Leistung“ nähmen und dass „die Internet-Berichterstattung in diesem Bezug nicht anders beurteilt werden“ könne. Immerhin räumte das Oberlandesgericht Stuttgart ein, dass diese Sache von „grundsätzlicher Bedeutung“ sei. Unter anderem, weil die Entscheidungen, die man für das Urteil in Sachen Hartplatzhelden heranzog, „teils noch das alte UWG voraussetzten und durchweg zum Profisport ergangen sind“, sei die Revision zulässig, schreiben die OLG-Richter in ihrem Urteil. Eine von ihnen mehrfach zitierte Entscheidung, in der Rechtsliteratur unter dem Schlagwort „Vortragsabend“ bekannt, stammt aus dem Jahr 1963; seinerzeit gab der BGH einem Kabarettveranstalter Recht. Sogar aus dem Jahr 1958 stammt die Entscheidung in der sogenannten „Boxprogrammhefte“-Sache, die dis Stuttgarter Richter zur Definition des Veranstalterbegriffs heranzogen.

Die Randständigkeit des Amateurfußballs

Dank des bisherigen Erfolgs des WFV haben andere Verbände Oberwasser bekommen, wie einige Vorfälle aus der jüngeren Vergangenheit illustrieren. Kurz nach dem OLG-Urteil untersagte der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) Vereinen, die direkt mit den Hartplatzhelden kooperieren wollten, eine solche Zusammenarbeit. Im Sommer bat der Hessische Fußballverband (HFV) den Verein VfL Philippstal, Videos mit Spielszenen, die Klubmitglieder bei YouTube hochgeladen hatten, „zeitnah“ zu löschen.

Absurd ist an dem Vorgehen der Verbände, dass die Amateurfußballvereine solche Art von Berichterstattung eigentlich dringend benötigen. Die Zuschauerzahlen sind generell rückläufig, und als existenzgefährdend empfindet man vielerorts die seit Anfang der Saison 2009/10 in der 1. und 2. Fußball-Bundesliga geltenden Anstoßzeiten. Durch die Schaffung dreier neuer Spieltermine – sonnabends um 13.00 und sonntags um 13.30 Uhr in der 2. Liga sowie sonntags um 15.30 Uhr in der 1. Liga – hofft die DFL die Attraktivität der beiden obersten Spielklassen für das Pay-TV zu erhöhen, weil der Abonnent nunmehr eine noch größere Zahl von Live-Spielen zu unterschiedlichen Zeiten zur Auswahl hat.

Die neuen Anstoßzeiten konkurrieren aber mit den Terminen im Amateur- und Jugendfußball. Das spielt eine Rolle, weil die Zuschauer der „kleinen“ Vereine gleichzeitig immer auch Fans eines Profivereins sind, den sie sich im Stadion oder im Fernsehen anschauen wollen, oder weil die Freizeitkicker selbst mit einem großen Verein sympathisieren und für dessen Heimspiele Dauerkarten besitzen. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), der – zumindest auf dem Papier – die Interessen der Amateurvereine vertritt, hat diesen Regelungen zugestimmt, und insofern ist es für viele Klubs unverständlich, dass einige Landesverbände die Lage der Amateurklubs noch zusätzlich verschlechtern, indem sie versuchen, die Verbreitung potenziell werbeträchtiger Spielszenen zu verhindern.

Obwohl es in der Hartplatzhelden-Causa und bei den Folgefällen um grundsätzliche Fragen geht, hat das Verhalten der Verbände bisher nur in kleinerem Rahmen Protest hervorgerufen. Das dürfte auf die Randständigkeit des Amateurfußballs zurückzuführen sein. Sollte beispielsweise die DFL im großen Stil gegen Bilder von Bürgerjournalisten vorgehen oder für Stadionbesucher, die ihr Mobiltelefon entsprechend einzusetzen gedenken, Sanktionen ankündigen, fielen die Reaktionen womöglich heftiger aus. Die DFL wird sich so etwas aus Image-Gründen daher gewiss reiflich überlegen. In den USA beispielsweise hat die South Eastern Conference, eine College-Football-Organisation, entsprechende Verbote für Fans nach kurzer Zeit wieder zurücknehmen müssen.

Der Schutz der klassischen Rechteinhaber

US-amerikanische Sportorganisationen sind es auch, die sich bisher am ausführlichsten zur Twitter- und Facebook-Nutzung von Athleten geäußert haben. Die Profisportligen National Basketball Association (NBA) und National Football League (NFL) etwa haben harte Regelungen für die Aktiven verabschiedet. Ende September verschickte die NBA ein Memo an alle Teams, dem zufolge 45 Minuten vor und nach dem Spiel keine Mobiltelefone und andere Kommunikationsgeräte genutzt werden dürften. Mit solchen Regeln will man offensichtlich die klassischen Rechteinhaber schützen. Ein nach dem Spiel geführtes Interview könnte, so die Befürchtung, an Bedeutung verlieren, wenn ein Sportler bereits vorher getwittert hat, wie er seine Leistung oder die der Mannschaft einschätzt. Das spricht aber nicht dafür, den Sportlern das Twittern zu untersagen, einmal ganz abgesehen davon, dass sich – wenn es hart auf hart käme – in einem zivilisierten Land wohl kein Richter fände, der die entsprechende Absicht eines Vereines, eines Verbandes oder einer Liga gutheißen würde. Vielmehr sollte die Tatsache, dass Sportler Twitter nutzen, für die Fernsehsender ein Ansporn sein, eine hintergründige Nachberichterstattung auf die Beine zu stellen, die über banale Interviews weit hinaus geht.

Athleten bietet Twitter die Möglichkeit, die traditionellen Medien, die ihnen oft genug auf die Nerven gehen, links liegen zu lassen und sich direkt an die eigenen Fans zu wenden. Den Klubs gefällt es in der Regel gar nicht, dass ihre Angestellten jetzt die Möglichkeit haben, eigene Ansichten auf schnellem, kaum zu kontrollierendem Weg zu verbreiten. Die Reaktion der Vereinsmanager auf die veränderten Verhältnisse beschränkt sich im Wesentlichen darauf, gegen allzu informationswillige und meinungsfreudige Sportler Sanktionen zu verhängen. In den USA und Großbritannien gibt es bereits zahlreiche Fälle dieser Art. Ein Fußballer des britischen Premier-League-Klubs Hull City wurde zum Beispiel gezwungen, sich für einen äußerst banalen Tweet zu entschuldigen. Die Kurznachricht enthielt die Information, dass ihn sein Trainer für ein Spiel kurzfristig nicht nominiert hatte, weil er zu spät zum Treffpunkt erschienen war.

Die Vereine liefen Gefahr, an Autorität einzubüßen, wenn sie nicht in die direkte Kommunikation mit den Fans einstiegen, schreibt das britische Fußballmagazin „When Saturday Comes“ in seiner Dezember-Ausgabe. „Einfach dieselbe alte Propagana verbreiten, während Spieler und Fans die wahren Themen diskutieren“, sei wenig hilfreich. Es werde für die Profis zusehends leichter, aus den „Ketten auszubrechen, die ihnen die Klubs in den vergangenen Jahren angelegt haben“, so das Monatsblatt weiter. Das bezieht sich darauf, dass Profifußballer in ihrer freien Meinungsäußerung in der Regel stark eingeschränkt sind. So ist es in Deutschland üblich, dass Spieler der 1. und 2. Fußball-Bundesliga ihre eigenen Interviews von der Pressestelle des Vereins autorisieren lassen müssen – als wüssten die Mitarbeiter besser, was die Spieler in dem Gespräch gesagt haben. Beim FC Bayern München ist diese Verpflichtung sogar in den Arbeitsverträgen verankert – ein kurioses Detail, das kürzlich in der Öffentlichkeit bekannt wurde, nachdem Bayern-Nationalspieler Philipp Lahm der „Süddeutschen Zeitung“ ein Interview gegeben hatte, das er selbst autorisiert hatte.

Durch Twitter sind aber nicht nur Sportler in eine neue Position gelangt, auch im Verhältnis zwischen Medienunternehmen und deren Mitarbeitern sind Veränderungen zu beobachten. Die US-amerikanische Sportsendergruppe ESPN hat eigens Richtlinien erlassen, in denen beschrieben ist, wie die Mitarbeiter den Mikroblogging-Dienst nutzen dürfen. Im Kern besagen die Regeln, dass die eigenen Journalisten nur mehr oder weniger Privates twittern dürfen, jedenfalls nichts, was sich auf Sport bezieht. Offenbar befürchtet man bei ESPN allen Ernstes, dass die offizielle Berichterstattung des Hauses Schaden nähme, wenn Mitarbeiter in Echtzeit persönliche Eindrücke zu Sportereignissen in Kurzmitteilungen verbreiteten. Eigentlich sollten die Hierarchen in der Lage sein zu begreifen, dass letztere erstere gut ergänzen können.

Die Demokratisierung der Publikationsmittel

Die Kernfrage, mit der es sich auseinanderzusetzen gilt, und zwar „nicht juristisch, sondern kulturell und politisch“, hat Erik Hauth im April 2008 in seinem Blog „Ringfahndung“ formuliert: Sind durch die „Demokratisierung der Publikationsmittel“, die das Internet und das Web 2.0 mit sich gebracht haben, „Werkzeuge freier Meinungsäußerung“ entstanden oder müsste deren Nutzung „lizenzpflichtig sein“?

Wenn man beispielsweise ein Fußballspiel „als eine kollektive kulturelle Handlung, eine soziale Veranstaltung begreift, zu deren Teilnahme mich eine Eintrittskarte berechtigt, wer darf mir dann verwehren, von meinem Platz aus per Telefon meine Meinung zu verbreiten? Als Privatmann, ohne kommerzielle Interessen und von jedem journalistischen Anspruch befreit, kann ich einem kommerziellen Verwerter gar nicht schaden“, schreibt Hauth. Es handle sich um „eine Bereicherung, die im Wesen nichts mit einer medialen Verwertung des Produktes Fußball zu tun hat“. Zusammengefasst lautet die Frage: Wem gehört der Sport? Offensichtlich ist, dass Verbände, Vereine und Ligen auf verlorenem Posten stehen, wenn sie, von einer Kontrollmanie getrieben, auf ihrer Haltung beharren, er gehöre quasi ihnen. Oder, um den Sachverhalt mit einer rhetorischen Frage von Reuters-Chef Schlesinger an seine Zuhörer bei der IOC-Pressekommission zu verbildlichen: „Können Sie sich vorstellen, dass bewaffnete Sicherheitskräfte versuchen, jedes Telefon jedes Zuschauers zu konfiszieren?“

Offensichtlich ist auch, dass die herkömmlichen Medien die neuen Plattformen und Netzwerke wie etwa Twitter oder Facebook in viel stärkerem Maß als bisher selbst für ihre Live-Berichterstattung von Sportereignissen nutzen müssen. Warum sollte man hier den Zuschauern das Feld überlassen? Darüber hinaus muss sich die herkömmliche Berichterstattung verändern. Eine Maxime, die aus David Schlesingers Ratschlag, die eigene Arbeit komplett zu überdenken, folgen könnte, lautet: Zu wiederholen, was über Twitter und Facebook bereits in die Welt gelangt ist, ist wenig sinnvoll. Vielmehr gilt es, Inhalte zu produzieren, die sich auf diesen Kanälen nicht umsetzen lassen.

Quelle: Funkkorrespondenz 50/09 vom 11. Dezember 2009

39 Gedanken zu „„Wem gehört der Sport? Journalismus, TV-Rechte und die Kontrolle der Bilder im Zeitalter von Twitter““

  1. Pingback: Jens Weinreich

  2. Pingback: Jens Weinreich

  3. Ich stimme in vielen Punkten zu und zitiere gerne auch aus den Akkreditierungsvorgaben der Re:publica2010

    Wir schreiben das Jahr 2010 und wir sind alle irgendwie “Presse�. Für Vertreter der klassischen Medien steht daher leider nur ein begrenztes Kontingent an Akkreditierungen zur Verfügung. Diese kann über das folgende Formular beantragt werden, nur durch schriftliche Freigabe durch die Veranstalter kann kostenloser Zugang zur re:publica 2010 erfolgen. Die Vorlage eines Presseausweises an den Veranstaltungstagen genügt dafür nicht.

    Ich wüßte gerne, wie man das auflösen kann, dass einerseits die Rechte derer die dafür bezahlen geschützt werden und gleichzeitig die Besucher nicht gegängelt werden.
    Die DFL muss ich übrigens mal in Schutz nehmen. Es gibt da keine Probleme mit Twitter und anderen Diensten. Aber Bilder vom Spiel selbst sind tabu. Und das kann ich nachvollziehen. Denn ich zahle nicht für die Übertragungsrechte. Und gleichzeitig wird man nicht mit einer Profikamera als Zuschauer in ein Stadion kommen.

  4. Pingback: Pulstreiber

  5. Pingback: Christian P Fichtner

  6. Vielmehr sollte die Tatsache, dass Sportler Twitter nutzen, für die Fernsehsender ein Ansporn sein, eine hintergründige Nachberichterstattung auf die Beine zu stellen, die über banale Interviews weit hinaus geht.

    Da liegt m. E. eine Kernaussage, die offensichtlich noch nicht angekommen scheint, bzw. umgesetzt wird. Seit Jahren.

    Zu ESPN kann man sich mal sie Tweets von Adam Shefter ansehen. Die scheinen mir nicht so sehr nach der ESPN Devise, mir war aber so, dass diese auch noch geändert wurde. Finde aber keinen Link auf die Schnelle.

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  9. @Sebastian

    Warum sollten Bilder von Veranstaltungen tabu sein?

    Die DFL muss ich übrigens mal in Schutz nehmen. Es gibt da keine Probleme mit Twitter und anderen Diensten. Aber Bilder vom Spiel selbst sind tabu. Und das kann ich nachvollziehen. Denn ich zahle nicht für die Übertragungsrechte. Und gleichzeitig wird man nicht mit einer Profikamera als Zuschauer in ein Stadion kommen.

    Bilder können privater Natur sein oder mit wirtschaftlichen Interessen aufgenommen werden. Ich finde es nicht nachvollziehbar, dass es verboten sein sollte, dass ich mir Fotos zu meinem Privatvergnügen mache. Selbst, wenn ich sie hinterher veröffentlichen will. Entscheidungskriterium ist in meinen Augen vielmehr die wirtschaftliche Nutzung der Bilder. Solange ich sie keinem für Geld anbiete, kann auch keiner etwas dagegen habe. Das Recht auf Erinnerungsfotos sollte im Eintrittsgeld mit enthalten sein.

    Jens

  10. Ich spinne die Gedanken gleich weiter:

    1. Beispiel Kino:
    Ein Raubkopierer schneidet den Film während der Vorführung mit. Hier hat nimmt der Filmproduzent Schaden, weil die Geschäftsidee des Kinos die wiederholte Vorführungen des Films am Stück ist. Im Gegensatz zu einem Sportereignis, welches einmalig stattfindet und nicht replizierbar ist.

    Es gilt der Ausspruch Goethes: Augenblick, verweile doch, Du bist so schön. Goethe sah die Erfindung des Fotoapparates schon vor zweihundert Jahren kommen.

    2. Beispiel Nichtkommerzieller Journalismus, z.B.kostenlose Tageszeitungen, Blogs, etc.
    Jemand macht sich die Mühe, in seiner Freizeit etwas für andere zu produzieren. Solange es sein Hobby ist, kann es ihm in meinen Augen nicht verboten werden. Genauso sehe ich es auch mit einem semiprofessionellen Hobbyreporter im Stadion. Wenn er sich die Mühe macht, einen (möglicherweise hochqualitativen) Beitrag zu produzieren, darf er ihn auch veröffentlichen.

    Die Verbände sollen für die Gesellschaft da sein. Es sollte nicht sein, dass die Verbände die Gesellschaft aus Wirtschaftlichkeitsinteressen bevormunden (können).

    Jens

  11. Ergreift René Martens wieder Partei für die Hartplatzhelden. Scheint ein Lieblingsthema von ihm zu sein. Meinetwegen (und wenn sich damit Geld verdienen lässt). Das Projekt Hartplatzhelden hat für mich rein gar nichts mit Journalismus zu tun (evtl. mit Ausbeutung, wobei Journalismus inzwischen dann und wann auch mit Ausbeutung … zu tun hat).

    Wie auch immer. Hier ein Leserbrief von mir, der stark gekürzt im „Journalist“ veröffentlicht worden ist. Seltsamerweise hatte die DJV-Zeitschrift den Kollegen Martens im Heft 11/2009 auch über Hartplatzhelden schreiben lassen. Warum auch nicht, gibt ja keine wichtigeren Probleme für Journalisten:

    „Zugegeben, ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich mich der Meinung des Württembergischen Fußballverbands (WFV) anschließen soll, der gegen das Heraufladen von Clips bei „Hartplatzhelden.de“ vorgeht, allerdings sehe ich auch kein Problem, wenn Szenen aus Amateurspielen nicht so einfach hochgeladen werden können. Vor allem sehe ich diesbezüglich kein Problem für den professionellen (!) Journalismus. Der Beitrag „Vom Platz getellt“ von René Martens ist ja durchaus interessant, nur ist der Autor doch mehr oder weniger parteiisch (wie in dieser Sache schon einige vor ihm).

    Im Rahmen einer Tagung habe ich die Ausführungen von WFV-Justiziar Frank Thumm gehört und die Position des Verbands besser verstehen können. Es geht ja nicht darum, beispielsweise Eltern zu verbieten (für private Zwecke) ihre Kinder beim Fußballspielen zu filmen. Die Frage ist aber, ob ein Anbieter wie „Hartplatzhelden“ ohne Rücksprache mit dem Verband mit solchen Produkten arbeiten (und gegenwärtig oder in Zukunft damit Geld verdienen) können sollte. Zur Erinnerung: Auch sonst müssen dann und wann für Bewegtbilder, zuweilen sogar für Hörfunk-Berichte, Lizenzgebühren entrichtet werden, während Printmedien (glücklicherweise) nicht bezahlen müssen.

    Auch „Die Ligen“ stehen nicht unbedingt für höchste journalistische Qualität, aber das Vorgehen der Verantwortlichen ist in jedem Fall im filmischen Bereich um Einiges planmäßiger als bei den „Hartplatzhelden“, die einfach ein Portal bereitstellen – nicht zuletzt haben „Die Ligen“ das Gespräch mit dem WFV gesucht. Die Filmer und meines Wissens auch der Verband bekommen Geld von „Die Ligen“. Vor diesem Hintergrund sollten gewisse Vorbehalte gegen den Wildwuchs auf dem Portal der „Hartplatzhelden“ nachvollziehbar sein – auch für das Organ des Deutschen Journalistenverbands. Ich will nicht ausschließen, dass es zusammengeht, dass Oliver Fritsch einerseits bei einem Qualitätsmedium wie der „Zeit“ als Online-Sportredakteur arbeitet und er andererseits mit „Hartplatzhelden.de“ den Journalismus in seiner Ausprägung als Spielwiese für Laien und Fans fördert. In jedem Fall bin ich aber der Ansicht, dass es ertragreicher gewesen wäre, auch mal der Frage nachzugehen, wie dass für ihn zusammengeht, anstatt einfach nur die längst bekannte Gerichtsentscheidung noch einmal aufzurollen.

    Ralf Kohler“

  12. Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Um mal ein Beispiel zu bringen, was (un)möglich ist: Dieses Video habe ich bei einem Testspiel von der Pressetribüne aus aufgenommen. Und es sofort online gestellt und via Twitter publik gemacht. Qualitativ kann man dieses miserable Video sicher verbessern. Aber es war eben sofort online. Und da verstehe ich, um beim Beispiel zu bleiben, die DFL, wenn sie sagen, dass sie ihre Rechte exklusiv vermarkten und so etwas in einem regulären Bundesligaspiel nicht gestatten. Sie unterscheiden, soweit ich das richtig verstanden habe, zwischen Ãœbertragung und Berichterstattung. Nach dem Spiel kann ich Bilder, die ich während des Spiels gemacht habe (Ablauf einer gewissen Schutzfrist) auch publizieren. Der Fan ist also eher gar nicht betroffen. Eher wenig Vorschriften gibt es um das drumherum. Aber DFL ist auch Tagesgeschäft. Kommen wir zu den Big Players wie FIFA, IAAF oder IOC. Dort sieht es ja anders aus und Du dokumentierst das mit den „Bloggerrichtlinien“ sehr gut. Die Stärke von Blogs und anderen Social Media Diensten wäre in dem Fall, dass jeweils ein anderer Blick auf und hinter die Kulissen geworfen werden kann. Und da halte ich diese Vorschriften für weltfremd. Wenn ich dann lese, dass olympischer Geist durch die Texte wehen soll, frage ich mich, wo da die Grenzen bei der freien Meinungsäußerung gezogen werden. Ehrlich gesagt erwarte ich von Journalisten, dass sie bei solchen großen Ereignissen Blogs (oder was auch immer) nutzen, um neben dem Tagesgeschäft einen tieferen Einblick zu gewähren.

  13. Pingback: Jens Behler

  14. Bravo, Jens Weinreich!

    Dieser Artikel wird als wegweisender Klassiker in die zahlreichen hier berührten Debatten eingehen, da er diese in ihrer einen Gemeinsamkeit zugleich berührt: der – meines Erachtens vollkommen illegitimen, da mythisch-gewaltsamen, oder, in einem Wort, archaischen – Total-Verrechtlichung der Welt des Lebens als solcher.

    Dem Sport wird – rechtlich gesehen, soweit ich weiß, allüberall – eine Ausnahme („die Autonomie des Sports“, auch bekannt unter der Parole don’t mix politics with games) gewährt; wird über diese Schiene – von wem auch immer – propagandistisch-autoritär die Fiktion besetzt, die letztlich das arcanum imperii regiert (und die in der Fiktion einer zwingenden, a priori vorauszusetzenden Verbindung von – „selbstverständlich“ staatlich vorgegebener – Norm und Leben, von Gesetz und Gesetzlosigkeit, von Autorität und Gesetzeskraft besteht), welche juridisch-politisch wiederum „die Regel oder Norm (des Staates) – d. h. dessen souveräne Bannkraft – bestätigt“, so kann der Zweck der in sämtlichen Bemühungen jener alten (in Anführungszeichen oder nicht geschriebenen) „Rechteinhaber“ eines Informationsmonopols eingelegten Rechtsmittel nichts anderes als das Diktat einer (nicht das erstemal) über dieses Hintertürchen wiederauferstehenden – äusserst fragwürdigen, sich autokratisch dann als „tatsächlich souverän“, d. h. sich als die über den „‚Ausnahmezustand‘, der zur Regel geworden ist“ (W. Benjamin) als solchen allein entscheidende Souveränität bezeichnenden – totalitären Autorität sein.

    Oder einfacher gesagt: Es sollte doch nicht unbedingt ausschließlich ein jeweiliger Polizeistaat über den Sport organisiert werden, wenn er sich (zumindest im Westen) schon Demokratie nennt?

  15. @JW, danke für den Artikel! Ich stimme enrasen zu, dass die Sportberichterstattung der professionellen Medien zu großen Teilen einfach nur schlecht ist. Gerade noch nach dem DFB-Pokal-Spiel: „Wie enttäuscht sind Sie jetzt?“ Was für eine bescheuerte Frage an einen Spieler der unterlegenen Mannschaft in einem KO-Spiel. Oder wartet man immer noch auf das überraschende „Ach wissen Sie, eigentlich sind wir froh. Wir wollten uns sowieso mehr auf die Liga konzentrieren.“? Die Professionalität erschöpft sich leider viel zu oft in der Ãœbertragungstechnik und dem Sendeplatz.

    Den Punkt im Kommentar von Jens fand ich auch wichtig: was ist denn die Rolle der Verbände im Breitensport? Sie sollen ermöglichen, dass möglichst viele ihren sportlichen Hobbys nachgehen können. Da man für alles Geld braucht, verschiebt sich der Fokus leider viel zu oft auf die Sicherung von Geldquellen. Ãœberhaupt scheint Großzügigkeit (eine Eigenschaft, die ich an den Amerikanern schätze – aber ich schweife ab) in Deutschland sehr auf dem Rückmarsch zu sein. Schade eigentlich.

  16. Pingback: Gerald Fricke

  17. Entschuldigt bitte, dass ich nicht ausführlich diskutieren kann. Muss jetzt mal kurz ins Bett. Habe aber ja versprochen, dass ich die Thematik einige Male streife in den kommenden Tagen.

    Kurz nur:

    @ Ralf Kohler: Bitte mal einen Augenblick zurücklehnen und den Groll abstreifen, wenn das geht. Das Problem hinter dem Fall Hartplatzhelden ist schon auch vielschichtiger, als sie es darstellen. Nur ein Aspekt: Es ist freier Wille derjenigen, die den Sport betreiben, die Videos hochzuladen. Sie tun/taten es, hatten ihre Freude dran. Es wurde trotzdem verboten.

    Und die Grundfrage ist doch: Die komplette Berichterstattung verändert/revolutioniert sich. Wer will das aufhalten? Selbst 20er vom DFB kann das nicht. Das IOC hat während der Peking-Spiele eine Armada von Juristen Youtube kontrollieren lassen – und 19.000 Urheberrechtsverletzungen festgestellt und ist sofort eingeschritten. Hallo. Damals hatte Facebook rund 100 Millionen Nutzer, demnächst (oder schon) 400 Millionen. Twitterer gab es damals keine 2 Millionen, jetzt etwa 65 Millionen.

    Die digitale Revolution in ihrem Lauf halten weder Ochs noch Esel noch die Journalistenverbände auf. Das tut mir ja auch leid.

    @ Sebastian: Zu Deinen letzten Bemerkungen: Absolut richtig. Mea culpa: Das habe ich die Tage aus vielerlei Gründen auch ein bisschen vernachlässigt. Aber der Bach-Text von heute entspricht Deiner Forderung wohl. Hoffe ich.

    @ Robert: Mir ging es weder mit der Nachverwertung dieses Beitrages von René Martens noch mit meinen vorherigen beiden Beiträgen zu den IOC-Blogging-Guidelines um Grundsatzkritik an Fragestellern im Fernsehbusiness und auch nicht um Grundsatzkritik am Journalismus. Nee, ich wollte mich mehr an das Thema heranpirschen, wie alle Grenzen verschwimmen (was man schon lange weiß, ich weiß) und jeder zum Berichterstatter wird, und welche Auswirkungen auf Rechte und Rechteinhaber das haben könnte. Dazu hat Martens einen guten ersten großen text vorgelegt, dabei bleibe ich.

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  22. Ich befürchte, daß der Zuschauer über AGB-Hinweise auf dem Ticket „bla, bla, bla, – nachzulesen unter http://www.bla.bla.bla/agb.html“ doch gegängelt werden kann. Ob das juristisch tragfähig ist weiß ich nicht – in Dtld. könnte man mit ‚überraschender Klausel‘ argumentieren.

    Allerdings, wenn es Usus wird, dann ist wohl nix mehr mit Ãœberraschung.

    Ein zweiter Aspekt: Ich denke nicht, daß die Abgrenzung nach kommerzieller und nicht-kommerzieller Verwendung viel weiterhilft. Auf den ersten Blick scheint das nicht nur möglich, sondern auch eine wünschenswerte Unterscheidung.
    Aber der Journalist, der nebenbei bloggt, macht so ja auch Werbung für sich, und der Privatmann Otto Müller, der Bilder aus dem Stadion sendet, veröffentlicht sie vielleicht auf einer Seite, auf der Werbebanner geschaltet sind, die ihm 2,95€ pro Monat einbringen, wenn es gut läuft.

    Außer er filmt zufällig so einen Roberto-Carlos-Freistoß den dann 500 Millionen ansehen wollen.

    500 000 Fußballamateuere, die Schnipsel irgendwo hochladen – da verdient auch keiner was dabei – außer vielleicht die Plattform, die 500 000 Mitglieder hat.

    Und die absolute Kontrolle der Verwertungskette liegt ja den Verbänden sehr am Herzen. Wenn erstmal 5000 Leute vom Hartplatz berichten ist das nicht lukrativ, aber womöglich bildet sich das schon ein Gewohnheitsrecht und ein Widerstansnest, gegen die man später nur noch schwer angehen kann.

    Einen Einzelkämpfer kann man auch leichter in die Knie klagen, aber wenn da schon 5000 Leute sind, dann unterstützen die sich vielleicht gegenseitig, und fechten einen Präzedenzfall durch.

    Ich finde die totale Vermarktung auch abstoßend, und denke der Sport schadet sich damit, wenn er die Zuschauer zum idiotischen Konsumvolk zu degradieren versucht, das an jeder Ecke nochmal gesondert abdrücken soll, aber nicht sich selbst kreativ einbringen, und der ganzen Sache erst Leben verleihen.

    Arbeiten die Rosenmontagszüge auch schon an Handschellen für die Besucher? Bei derartigen Veranstaltungen im Freien – auch Tour de France oder Stadtmarathons – dürfte es schwieriger sein, etwas durchzusetzen.

    Letztlich kann der Sport das wohl machen, aber je mehr er sich zu einer kommerziellen Veranstaltung entwickelt, umso weniger legitim sind öffentliche Hilfen und Ausgaben dafür. Wenn jeder Bericht über die Olympiade eine Markenrechtsverletzung ist, sofern das Wort ‚Olympia‘ darin vorkommt, dann muß man die Berichte halt lassen, oder in der Zeitung als Werbung kennzeichnen, und Gebührengelder dürfen dann dafür auch nicht verwendet werden. Dann ist das sowas wie „Schlag den Raab“, wenn ich das vom Hörensagen richtig verstanden habe – selbst geschaut hab‘ ich es nicht.

    P.S.: Die Regelen bei der WM hatten auch schon totalitäre Züge.
    Man durfte keine mit Marken bedruckte Kleidung im Stadion anhaben, wenn diese nicht offizielle Sponsoren der WM waren, hieß es. In die AGBs reinschreiben kann man zur Abschreckung viel, und ob der Veranstalter damit durchkäme ist fraglich, solange es niemand drauf ankommen läßt. als Zuschauer war man aber froh überhaupt ein Ticket bekommen zu haben.

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  24. Jens Weinreich, so wie Gesine Tettenborn nicht, jedenfalls nicht automatisch, bereut hat, habe ich nicht „dargestellt“.

    Mein Rede-Beitrag bezog sich hauptsächlich auf einen hier nicht vorliegenden aber dem hier vorliegenden doch ähnlichen Beitrag von René Martens.

    In jedem Fall, wenn ich dafür bezahlt würde, würde ich mich der Thematik noch intensiver widmen. Hoffentlich intensiver als es der Kollege im Hinblick auf den „Journalist“-Beitrag gemacht hatte.

    Aber etwas anderes: Leute, redet nicht nur über die DFL, sondern (auch) über die DFBL. Ist im Prinzip ehe dasselbe, mit dem Unterschied, dass denen mit dem B das Geld fehlt.

    Die Endrunde um die Deutsche Faustball-Meisterschaft scheint jedenfalls allein der DFBL (Deutsche Faustball Liga) zu gehören. Und die scheint es sich leisten zu können, Journalisten, Fotografen, einfach so ausschließen zu können. Ohne Angabe von Gründen übrigens.

    Betroffener: Andreas Einbock (mein Kollege, Freund und früherer Faustball-PR-Partner), der an der Uni Leipzig vor ein paar Jahren auch den Dozenten Jens Weinreich genossen hat. (Ein Genuß wird es hoffentlich gewesen sein).

    Presseausweise wären kein Problem, Auftrage kein Problem (trotz der „Abseitigkeit der Materie). Ein Platzproblem sollte es auch nicht geben. Zumindest bei den großen Faustball-Meisterschaften, die ich erlebt habe, sind sich weder Journalisten noch Fotografen auf den Füßen gestanden.

    Falls jemand die Posse aufgreifen möchte … gerne Bescheid geben.

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  26. So richtig interessant wird es ja dann, wenn eben *keine* journalistischen Genres, wie Sport-Berichterstattung, live oder expost vorgenommen werden, sondern Standortmeldungen einzelner Bürger. Parteisch, individuell und eben durch das GG geschützt. Anders, als bei der kommerziellen Auswertung (vgl. den Streit Radio HH vs. FCSP), die ja auf eine Spielart zielt, die Pressefreiheit, ist dieses Grundrecht imho noch stärker. Eine Diskussion hierüber scheint die DFL auf jeden Fall vermeiden zu wollen – wie Beispiele aus Berlin, oder auch St. Pauli zeigen. ;(

  27. Warum überträgt eigentlich die ARD am Samstag zur Sportschau-Zeit Olympia?

    Läuft das wieder auf solch einen Murks wie am ersten Tag der Leichtathletik-WM hinaus, als dem Gebührenzahler die Live-Berichterstattung vorenthalten wurde, es praktisch nur Leichtathletik-Konserven gab.

    Da es zwei Öffentlich-Rechtliche gibt, ließe sich das ja besser verteilen. Hoffentlich bzw. sicherlich ist aber auf Eurosport Verlaß.

    Nochmal zu Jens Weinreich und Hartplatzhelden: Die, die den Sport betreiben, haben Videos hochgeladen? Die Spieler haben sich ja nicht selbst gefilmt …

    Sie hätten möglicherweise das Recht … am eigenen Bild.

    Ansonsten wäre noch die Frage, ob es ein Unterschied (zu hartplatzhelden) ist, wenn ich von mir gedrehte Videos auf meiner privaten Homepage zugänglich mache … Ich tendiere zu ja.

    Also mich interessiert das wirklich: Oliver Fritsch arbeitet für ein Qualitätsmedium und fördert nebenbei den „Journalismus“ in der Form als Spielwiese für Hobbyfilmer. Nicht selbstverständlich diese Konstellation. Evtl. können Sie (?) aufzeigen, WIE das zusammengeht …

    Naja, vielleicht liebt er einfach nur das Spiel (so wie wir alle?).

    Leuten, die Tischtennis-Videos drehen oder Kanu-Rennen filmen kann er (noch) nicht helfen, wenn die das Gefilmte aus freien Stücken öffentlich zugänglich machen wollen?

    Ist vielleicht dem Zufall geschuldet oder perșnlichen Vorlieben, hat vielleicht aber auch Рwas ja legitim ist Рmit Gewinnstreben zu tun.

  28. Pingback: Holger Grigutsch

  29. Die Sponsorenleistungen, die der Kollege erwähnt, sind in Wirklichkeit doppelt so hoch.

    Ein Beispiel aus der Praxis, ich hatte es, glaube ich, schon mal erwähnt: Allein während der Peking-Spiele wurden von den IOC-Fahndern 19.000 Urheberrechtsverletzungen auf Youtube festgestellt und geahndet.

  30. Pingback: Bemerkenswerte Links für den Februar 2010 « Johnny's Blog

  31. Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen:
    Zeitungen machen die Gesellschaft klüger

    Blogger und Medienjournalisten und auch Medienwissenschaftler überbieten sich mit ihren oft euphorisch-brüllenden Prognosen, wann die letzte Zeitung gedruckt wird – und sie übersehen dabei: Noch gibt es kein publizistisches Forum, das in ähnlicher Weise Themen von allgemeiner Relevanz auf die Agenda zu setzen vermag, sie überhaupt professionell auszuwählen und publikumsgerecht zu arrangieren verstünde.

    Zeitungen und Zeitschriften sind – gewiss nicht immer, aber doch idealerweise – Medien des zweiten Gedankens, die eine Aktualität hinter der Aktualität sichtbar werden lassen. Sie versorgen, wenn es gut läuft, diese Gesellschaft Tag für Tag und Woche für Woche mit neuen Deutungsvorschlägen und Wahrnehmungen.Sie verwandeln Ahnungen in Behauptungen und individuelle Befindlichkeiten in Begriffe und kollektive Bilder, sie verknüpfen Besonderes und Allgemeines, Konkretes und Abstraktes
    .

    http://www.abendblatt.de/kultur-live/article1412278/Zeitungen-machen-die-Gesellschaft-klueger.html

    Einerseits bestärkt mich das Gedruckte in meinem eher distanzierten Verhältnis zu täglichen Printmedien, andererseits verdeutlicht es die Ahnung, dass es ohne sie nicht und nimmer gehen wird.

  32. @Herbert: Da verwechselt mal wieder jemand Form und Inhalt. Ein Text wird nicht dadurch klug, dass er auf Papier gedruckt wird, sondern dadurch, dass jemand gründlich recherchiert hat. Wo ist das in der Praxis noch der Fall?

    Leider glauben auch die meisten Journalisten noch, es wäre ein Beleg für die Qualität ihrer Arbeit, wenn ihre Artikel auf Papier gedruckt werden. Eine fatale Einstellung, die zur jetzigen Krise geführt hat.

    Lustig finde ich übrigens die Worte, sie „verwandeln Ahnungen in Behauptungen“. Genau das ist viel zu häufig der Fall… ;-)

  33. @Axel_K

    Ich find es auch lustig. Oft wird´s aber eher tragisch für die davon Betroffenen.
    Beweise dafür bedarf es nicht. Wir sind ja schon wieder zwischendrin.

  34. Pingback: Die Hartplatzhelden oder: Wem gehört der Fußball? Wem gehört der Sport? Wem gehören die Bilder? : jens weinreich

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