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Das Olympische Bildungsmagazin

Steuerbefreiungen für Sportverbände (2): Liebling Schweiz

Sie haben es nicht leicht, die Schweizer. Müssen das Bankgeheimnis wahren, den rund 60 internationalen Sportverbänden im Land – neben dem IOC (das neuerdings Beobachterstatus in den Vereinten Nationen anstrebt), der Fifa und der Uefa auch die olympischen Weltverbände im Rudern (FISA), Baseball (IBAF), Basketball (FIBA), Boxen (AIBA), Radsport (UCI), Reiten (FEI), Fechten (FIE), Turnen (FIG), Handball (IHF), Hockey (FIH), Ringen (FILA), Schwimmen (FINA), Tischtennis (ITTF), Bogenschießen (FITA), Volleyball (FIVB), Eishockey (IIHF), Eiskunstlaufen (ISU) und Skisport (FIS) – wenigstens Steuerleichterungen, wenn nicht gar (den wichtigsten) Steuerbefreiungen gewähren. Die könnten andernfalls abwandern nach Dubai, Doha, Abu Dhabi, Peking, Sotschi oder andere Totaldemokratien.

Die Schweizer müssen zudem sicherstellen, dass die Bestechung von so genannten Privaten, also auch Sportfunktionären, weiter nicht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst wird. Gern segnet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auch Dokumente ab, die Schmiergeldzahlungen in Höhe von 138 Millionen Franken an Sportfunktionäre als rechtens erscheinen lassen, wie im Fall ISL/ISMM.

Sie tun also alles, die Schweizer, um die intransparenten Weltkonzerne IOC, Fifa, Uefa, hoppla, sagte ich Weltkonzerne?, ich meine natürlich: um die Vereine IOC, Fifa, Uefa ungestört ihre Geschäfte machen zu lassen. Denn es sind Vereine, nach dem Schweizer Recht, es gibt – wie jeder weiß – nicht wirklich Unterschiede zwischen diesen Milliardenkonzernen und anderen Schweizer Vereinen wie etwa dem Verein für Pilzkunde Thurgau oder dem Verein Feministische Wissenschaft. Nein halt, im Zweifel gibt es doch Unterschiede: Die Pilzkundler und die Wissenschaftlerinnen werden möglicherweise höher besteuert.

Es könnte alles so schön sein, das Leben, ganz ohne Sorgen. Doch leider gibt es immer mal wieder einen aufmüpfigen Politiker (in der Schweiz! so etwas ist ja selbst in Deutschland und seinem Bundestags-Sportausschuss kaum anzutreffen!), der sich an den paradiesischen Bedingungen für die Profitmacher aus dem Sportbusiness stört. Etwa Kantonsrat Roland Büchel oder Ständerat Alex Kuprecht, dem nicht so recht einleuchten will, …

warum derartige Organisationen wie die Uefa, die Fifa oder das IOC, die Hunderte von Millionen Franken an Gewinnen erzielen, steuerbefreit werden.

Er hatte deshalb folgende Fragen an den Bundesrat:

  1. Verstösst die privilegierte Steuerbehandlung dieser internationalen Sportorganisationen nicht gegen die verfassungsmässig geforderte Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit?
  2. Inwiefern ist allenfalls das Rechtsprinzip der Gleichbehandlung tangiert oder gar verletzt worden?
  3. Ist der Bundesrat bereit, für die Zukunft diese Problematik grundsätzlich anzugehen und unter Einbezug der Kantone Lösungen zu erarbeiten?
  4. Was beabsichtigt die Eidgenössische Steuerverwaltung zu tun, um mit diesen wirtschaftlichen Organisationen einvernehmliche Lösungen zu finden?

Die Antworten auf seine Interpellation kann man hier nachlesen – und wird sie als normalsterblicher Nicht-Jurist und Nicht-Steuerexperte kaum verstehen.

Alex Kuprecht sagte sich deshalb: Na, da frage ich lieber nochmal nach, und er tat das heute Morgen im Ständerat. Ich bin ihm dankbar dafür. Zum Beispiel, weil er dies sagte …

Das sind Geldmaschinen, und sie müssen somit als wirtschaftliche Unternehmen betrachtet und besteuert werden. Alles anders ist eine Farce und lässt die Vermutung zu, dass man lieber einen Bückling vor diesen Organisationen macht, als im Sinne einer gerechten und korrekten Anwendung des DBG vorstellig zu werden und eine adäquate Lösung zu suchen.

… und zum Ende der Diskussion dem Finanzminister Hans-Rudolf Merz folgende Sätze entlockte:

Ich glaube deshalb, dass es richtig war, dass der Bundesrat gesagt hat, dass für diese Verbände, für diese Dachorganisationen, für diese Holdings die Steuerbefreiung gilt, nicht aber für all die Mitarbeitenden, die dort beschäftigt sind. Damit gelingt es uns, diese Verbände in der Schweiz zu halten. Ob wir aber auf alle Zeit die Gewähr haben, das kann ich nicht versichern. Es ist auch möglich, dass andere Staaten gelegentlich sogar mit aktiven Beihilfen versuchen, solche Organisationen aus der Schweiz wegzulocken.

Es wäre tragisch, namentlich wenn das Internationale Olympische Komitee unser Land verlassen würde, weil das ganze Netzwerk um dieses IOC herum dann zerfallen würde.

Mein Gott, wäre das tragisch.

Die komplette Diskussion im Ständerat steht längst online, da können sie sich im Bundestag ein Beispiel nehmen. Da ich zu exzessiven Blogbeiträgen neige und die Debatte so interessant finde, ist der Text auch hier nachzulesen, in epischer Länge:

***

Interpellation Kuprecht Alex:

Besteuerung internationaler Sportorganisationen in der Schweiz

Einreichungsdatum 02.10.08, Ständerat/Conseil des Etats 10.03.09

Le président (Berset Alain, président): Monsieur Kuprecht, êtes-vous satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral ou demandez-vous la discussion?

Kuprecht Alex (Volkspartei, Schwyz): Ich bedanke mich für die Beantwortung der von mir aufgeworfenen Fragen. Ich bin jedoch mit den vom Bundesrat erteilten Antworten nur teilweise zufrieden und beantrage Diskussion.

Le président (Berset Alain, président): Monsieur Kuprecht demande l’ouverture de la discussion. – Ainsi décidé.

Kuprecht Alex (V, SZ): Gestatten Sie mir, bevor ich auf die Antwort des Bundesrates eingehe, Ihnen anhand eines Beispiels meine Gedanken und die Hintergründe zu dieser von mir eingereichten Interpellation darzulegen.

Im Jahr 2006 habe ich als verantwortlicher OK-Präsident zusammen mit acht weiteren Kollegen und über 1200 Helferinnen und Helfern das 17. Schwyzer Kantonalturnfest organisiert und durchgeführt. Über 7000 Turnerinnen und Turner haben sich daran beteiligt, mit tollen Leistungen, bei herrlichem und durstig machendem Sommerwetter, in ausgelassener Stimmung und in kameradschaftlicher Geste, ohne nennenswerte Beschädigungen. Sie haben bei viel Fröhlichkeit und Enthusiasmus zwei tolle Wochenenden erlebt. Die ganze Bevölkerung identifizierte sich mit diesem regionalen, bis weit in die Schweiz ausstrahlenden Grossanlass. Das Alter der Teilnehmenden lag zwischen 15 und 75 Jahren. Viele der hierfür notwendigen Helferinnen und Helfer haben unzählige Stunden zugunsten dieses Anlasses gearbeitet und teilweise mehrere Ferientage dafür eingesetzt. Insgesamt wurden über 17 000 Helferstunden geleistet.

Den krönenden Abschluss bildete danach das Rechnungsergebnis. Gesamthaft konnte ein Reingewinn von knapp 300 000 Franken erzielt werden, der zum einen Teil an den Verband und zum anderen Teil an die drei veranstaltenden Vereine ging. Eines der grössten Probleme des Finanzchefs lag nun plötzlich darin, dass die Rechnung möglichst so abgeschlossen werden musste, dass sowohl den kantonalen wie auch den eidgenössischen Steuerbehörden ein im Rahmen der gesetzlichen und rechtlichen Möglichkeiten möglichst tiefer Steuerbetrag überwiesen werden musste. Auch die drei Vereine kamen selbstverständlich fiskalisch zum Handkuss. Die Mehrwertsteuer kam zusätzlich noch dazu und betrug rund 35 000 Franken.

Vergleicht man nun diese Situation mit derjenigen der in der Interpellation genannten Sportorganisationen, so muss man sich als Vereins- oder Verbandspräsident etwas verschaukelt vorkommen. Man wird für erzielte und grundsätzlich wieder dem Vereinszweck und der Nachwuchsbetreuung zugutekommende Erträge besteuert, während diese Organisationen von internationaler Bedeutung mit Sitz in der Schweiz, die Hunderte von Millionen oder gar über eine Milliarde Franken Reingewinn erzielen und heute als sogenannte kommerzielle Unternehmen betrachtet werden müssen, von einer Besteuerung befreit werden.

In der Tat sieht Artikel 56 Buchstabe g des DBG die Ausnahme von der Steuerpflicht für juristische Personen vor, „die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, für den Gewinn, der ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet ist“. Für mich stellt sich dabei jedoch die Frage, inwiefern die Uefa, die Fifa und das IOC noch als Organisationen mit einem gemeinnützigen Zweckhintergrund einzustufen sind. Verfolgen diese Organisationen tatsächlich primär die Gemeinnützigkeit? Können Organisationen, die derartige Reingewinne machen, derart feudal residieren und ihre Exekutivmitglieder nur in den prunkvollsten Hotels absteigen lassen, noch als gemeinnützig eingestuft werden? Ist es gerecht, dass jede Unternehmung, die in der Schweiz Arbeitsplätze schafft, Lernende ausbildet und somit direkt einen Leistungsbeitrag zugunsten unserer gesamten Volkswirtschaft erbringt, ihren Gewinn teilweise mehrfach besteuern lassen muss, währenddem diese Organisationen davon befreit sind?

Erstaunt bin ich jedoch, dass der Bundesrat mit keinem Wort auf den Begriff und die Frage der Gemeinnützigkeit eingeht. Mit beharrlicher Verschwiegenheit und Schweigsamkeit wird meines Erachtens der zentrale Punkt in der Antwort ausgeklammert. Gerade der Begriff der Gemeinnützigkeit einer von der Steuer befreiten Organisation muss geklärt und zwingend berücksichtigt werden. Gerade die Medieninformation vom Mittwoch, dem 3. Dezember 2008, zeigt doch deutlich auf, welche rein wirtschaftliche Handlungsweise und Ausrichtung diese Organisationen eigentlich haben. So konnte man der „NZZ“ entnehmen, dass das IOK erstmals seit über 50 Jahren einen Fernsehvertrag für die olympischen Spiele mit der Vereinigung der öffentlich-rechtlichen Sender Europas abgelehnt hatte. Es verlangte offenbar eine Summe von fast 1 Milliarde Dollar für die Übertragung der Spiele 2014 und 2016, die diese Vereinigung anscheinend nicht bereit war zu bezahlen. Derartige Forderungen sind dreist und haben alles andere als mit einem gemeinnützigen Zweck zu tun, wie das das DBG im zitierten Artikel verlangt.

Das sind Geldmaschinen, und sie müssen somit als wirtschaftliche Unternehmen betrachtet und besteuert werden. Alles anders ist eine Farce und lässt die Vermutung zu, dass man lieber einen Bückling vor diesen Organisationen macht, als im Sinne einer gerechten und korrekten Anwendung des DBG vorstellig zu werden und eine adäquate Lösung zu suchen.

Andere Beispiele für ähnliche Gepflogenheiten gibt es genug. Man erinnere sich an die letzte Europameisterschaft im Fussball. Die Uefa und deren Organisation verlangte, etwas vereinfacht gesagt, sogar vom Bratwurststandbesitzer horrende Platzgebühren, übertrug den grössten Teil der Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit der Host Cities den Kantonen und dem Bund und bedankte sich nach dem erfolgreich durchgeführten Anlass für die erfolgreiche Organisation. Der Reingewinn in Grösse von mehr als hundert Millionen Franken verblieb – mit dem Vermerk, diesen auch teilweise wieder den nationalen Verbänden zukommen zu lassen – im eigenen Sack. Von etwas muss der zelebrierte Feudalismus ja schliesslich auch bezahlt werden. Dass die Gemeinnützigkeit dadurch kaum mehr aufrechterhalten werden kann, liegt wohl auf der Hand und muss meines Erachtens vom Bundesrat und den Kantonen dringendst hinterfragt werden.

Die von den Kantonen entwickelte Praxis muss im Rahmen der Arbeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung unbedingt überprüft werden. Eine extensive Auslegung von Artikel 56 Buchstabe g DBG durch die verschiedenen kantonalen Steuerbehörden ist unangebracht und verlangt eine einheitliche Anwendungspraxis. Ob der Bundesrat tatsächlich Verständnis für diese Praxis hat, möchte ich im Raum stehenlassen. Wenn dem so wäre, müsste er das ja vertieft prüfen. Es geht schliesslich auch um die Glaubwürdigkeit der Steuerorgane unseres Landes gegenüber der steuerzahlenden Bevölkerung, den KMU-Betrieben und den tatsächlich gemeinnützigen und karitativen Organisationen.

Ich bin Ihnen, Herr Bundespräsident, sehr dankbar, wenn Sie diese Gedanken in die Eidgenössische Steuerverwaltung hineintragen und dafür sorgen, dass eine allseits akzeptable Lösung gefunden werden kann. Ihre Antwort zeigt ja auch, dass Ihnen nicht so recht wohl ist bei dieser Angelegenheit. Unser Land wird zurzeit von verschiedenen Seiten sehr stark unter Druck gesetzt; darunter hat es auch Länder, die überhaupt keinen Grund dazu hätten. Wenn wir nun diesen Ländern und Organisationen mit etwas mehr Selbstbewusstsein und einem gewissen nationalen Stolz gegenübertreten, so erwarte ich dies auch gegenüber den genannten internationalen Sportorganisationen. Wir bieten und leisten etwas für sie, wie sich das unter Partnern und in unserer Tradition auch gehört. Demzufolge können wir auch etwas von ihnen verlangen.

Wenn die Pauschalbesteuerung an irgendeinem Ort vorgenommen werden sollte und könnte, dann wäre dies sicher hier der Fall.

Büttiker Rolf (RL, SO): Ich möchte Ihnen sagen, dass ich dafür bin, dass wir Organisationen wie das IOC, die Fifa, die Uefa und andere in der Schweiz halten können. Das muss die Strategie der Schweiz sein. Ich bedaure, dass einige Sportverbände und andere Organisationen – diese muss man dann noch dazunehmen – ihren Sitz bereits verlegt haben. Ich habe nie richtig herausgefunden, warum z.B. der Internationale Handballverband seinen Sitz nicht mehr in der Schweiz hat. Also diese Strategie muss sein.

  1. Ich bin mit Herrn Kuprecht einig, dass man bei gewissen Gebaren dieser Leute, die diese Organisationen vertreten, Vorbehalte anbringen kann. Aber es geht hier um den Grundsatz: Was können wir tun, um diese Organisationen hier in der Schweiz zu behalten? Es hat wirtschaftliche Vorteile, es geht auch um Prestige, um Renommee, um die Nähe, es geht um Arbeitsplätze usw. In der Regel ist es ja auch so, dass die Schweizer in diesen Gremien noch relativ stark vertreten sind und auch das Sagen haben.
  2. Wir müssen uns nichts vormachen: Es geht auch hier um Standortwettbewerb. Es ist ein knallharter Standortwettbewerb; wir erleben ihn ja gerade jetzt – so wie vielleicht in der Vergangenheit – in der Wirtschaft; es geht auch um gesellschaftliche und politische Zusammenhänge. Wir haben hier in diesem Saal auch schon über Organisationen mit politischer Ausrichtung in der Schweiz diskutiert, wenn etwa Bonn und Genf im Clinch um den Standort einer Organisation standen; das habe ich hier miterlebt. Es geht dann auch um Steuern, Subventionen und Standortfragen. Und dieser Standortwettbewerb findet auch im Sport statt, machen wir uns da nichts vor, und zwar global, weltweit. Auch Schwellenländer machen heute in diesem Standortwettbewerb mit, ich denke da etwa an Südafrika. Einer der Standortfaktoren ist wie auch in der Wirtschaft die Steuerhöhe, das ist zuzugeben.

Nun hätte Herr Kuprecht natürlich Recht. Ich habe mich auch schon aufgeregt etwa als OK-Präsident des Eidgenössischen Schwingfestes und jetzt dann auch des Solothurner Kantonalen Musikfestes über die Mehrwertsteuerabrechnung usw. Daran hat niemand Freude, vor allem dann nicht, wie es Herr Kuprecht richtig gesagt hat, wenn man das ehrenamtlich tut; das ist so.

Aber wenn es auf der Welt nur schöne, weisse Schafe gäbe, Herr Kuprecht, die in Steuerfragen absolut korrekt wären – vor allem auch im eigenen Haus, sie sollten nicht nur mit den Fingern auf die anderen zeigen -, wäre das ja alles gut und recht. Dann könnten wir mit den Organisationen in der Schweiz, die hier angesprochen sind, auch reden. Aber wenn es um diese Organisationen geht, gibt es unter den Standorten auch Wölfe, gegen die man – ob man will oder nicht – Zäune errichten muss. Diese Wölfe sind da, wenn es um die Standortfragen geht.

Was mir in dieser Interpellation fehlt, ist der internationale Vergleich. Natürlich konnte der Bundesrat darauf nicht eingehen, weil dieses Element gefehlt hat. Mich würde interessieren, wie die anderen Länder vorgehen. Deutschland zum Beispiel preist immer wieder über alle Dimensionen hinaus seinen Standort Bonn an, den es jetzt zum Teil nicht mehr gebrauchen kann; er soll Sitz von internationalen Organisationen im Kulturbereich, im Wirtschaftsbereich oder eben auch im Sportbereich werden.

Wir haben es gestern schon bei der Euro-2008-Debatte gesehen: Der Kampf ist nicht nur bei der Durchführung von Anlässen im Gange; wir kennen ja die berühmten Dossiers. Manchmal ist das auch bei nationalen Anlässen der Fall, wenn ich an das letzte Wochenende denke, als es zwischen Burgdorf und Thun um das Eidgenössische Schwingfest ging. Diese Dossiers habe ich etwas näher angeschaut. Diese Standorte haben sich natürlich auch angepriesen und nicht nur auf die gute Luft und den blauen Himmel hingewiesen, sondern eben auch auf Geldleistungen, Leistungen der öffentlichen Hand usw. Um solche Fragen kommen wir nicht herum, sei es bei den internationalen Anlässen, sei es beim Sitz von Verbänden. Wird ein internationaler Anlass ausgeschrieben, dann sehen wir, wer sich bewirbt, welche Länder sich bewerben, welche Dossiers eingereicht werden und wie hart dann um die Vergabe gefeilscht wird; das kann man selbst so sagen. Wenn man dann diese Fragen anschaut, Herr Bundesrat, möchte ich, dass auch die internationale Dimension einbezogen wird. Ich würde dann auch sagen: Die OECD soll schauen, dass – wenn es schon gemacht wird – überall die gleichen Bedingungen herrschen und dass nicht nur bei den Standorten, bei denen die Schweiz im Vorteil ist, über diese Dinge und über die Besteuerung gesprochen wird. Dass das auch in unseren Konkurrenzländern der Fall sein wird, muss gewährleistet sein.

Ein weiterer Punkt: Wir geben in der Schweiz sehr viel Geld aus für Wirtschaftsförderung, Standortförderung, Tourismusförderung oder Kulturförderung; für Freizeitbeschäftigungen werden Anstossprogramme finanziert. Ich frage mich, Herr Bundesrat, wenn es um diese Sportorganisationen geht: Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie für die Schweiz – neben den Steuern, den Geld- und Subventionsfragen -, um diese Verbände zu halten? Das ist in der Interpellation auch nicht enthalten. Wie gesagt, ich möchte, dass diese wichtigen Organisationen in der Schweiz bleiben.

Ein letzter Punkt: Seien wir doch ehrlich, wenn einer dieser grossen Verbände aus irgendeinem Grund gehen würde, dann würde in diesem Land ein Hupkonzert losgehen: „Warum gehen die jetzt, man hätte doch alles tun sollen, um die zu halten, das ist doch schade, das Schweizer Renommee geht kaputt“ usw. Wenn einer geht, müssen wir dann auch ehrlich sein und nicht Interpellationen einreichen und fragen, warum der Bundesrat nichts getan hat, um ihn zu halten.

Zusammengefasst: Ich bin dafür, dass diese Organisationen ihren Sitz in der Schweiz haben. Wir sollten die internationale Dimension sehen, die das Ganze hat, und es muss ausgeleuchtet werden, dass wir im internationalen Wettbewerb stehen. Wir sollten neben den Steuern auch die andern Möglichkeiten evaluieren – es können auch andere Bereiche sein -, um diesen Verbänden in der Schweiz einen guten Standort anbieten zu können.

Reimann Maximilian (V, AG): Ich finde es gut, dass Kollege Kuprecht dem Bundesrat diese Fragen zur Besteuerung der internationalen Sportverbände mit Sitz in der wunderschönen Schweiz – hier trifft dieses Attribut wirklich zu – gestellt hat. Es wird von vielen Steuerzahlern, die natürlich insbesondere durch einige Medien angestachelt weden, als Affront empfunden, dass sogenannt grosse Tiere fiskalisch laufengelassen werden, während die kleinen vom Fiskus regelrecht ausgenommen werden. In dieser ganzen Kontroverse dürfen wir eines nicht vergessen, das besagte Medien auch vermehrt hervorstreichen sollten; ich bin froh, dass mein Vorredner, Kollege Büttiker, auch darauf verwiesen hat:

Es gibt einen knallharten internationalen Steuerwettbewerb, einen Run auf solche Verbände, denn es ist ein Prestige, solche halbgöttlichen Institutionen im eigenen Land beherbergen zu dürfen. Gehen Sie nur einmal auf den Zürichberg hinauf oder an die schönen Gestade des Lac Léman und schauen Sie sich all die Autos und Busse und die Zaungäste darin näher an, die extra hierhergekommen sind oder hier einen Stopp einlegen, in der Hoffnung, daselbst nicht nur die prestigeträchtigen Bauten von Fifa, Uefa und IOC zu Gesicht zu bekommen, sondern vielleicht gar noch die darin residierenden Superpromis wie einen Sepp Blatter, einen Michel Platini oder die Herren Rogge, Samaranch und wie sie alle heissen oder geheissen haben.

Ich habe jetzt etwas salopp gesprochen, aber allen Ernstes: Andere Länder hätten diese Sitze noch so gern bei sich zu Hause, und sie buhlen um deren Umsiedlung, indem sie gewaltige Privilegien versprechen, Gratislandparzellen, privilegierte Pässe, Privilegien bei der Ein- und Ausreise und natürlich Steuerprivilegien, nicht nur für die Institutionen selber, sondern auch für die Funktionäre und Manager.

In diesem harten internationalen Wettbewerb kann die Schweiz natürlich nicht mit leeren Händen dastehen, will sie längerfristig ihre Position halten, und ich will das. Die gleiche Entwicklung stellen wir übrigens auch bei den Abwerbungsversuchen rund um das internationale Genf fest, Bonn am schönen Rhein beispielsweise, mit seinen vielen leerstehenden ehemaligen Bundespalästen, lässt grüssen.

Deshalb habe ich Verständnis für die Haltung des Bundesrates bei der Besteuerung internationaler Sportverbände.

Leer gehen wir, werter Kollege Kuprecht, aber trotzdem nicht aus. Wir kassieren immerhin Einkommens- und Vermögenssteuern der Belegschaft, auch der obersten Bosse, wenn sie Wohnsitz in der Schweiz haben. Und nicht zu vergessen sind all die anderen Steuereinnahmen: Mehrwertsteuer, Motorfahrzeugsteuer bis hin zu den Verkehrsbussen usw. Das ist immerhin nicht nichts, und diese Einnahmen hätten wir nicht mehr, wenn diese Verbände wegzögen.

Schweiger Rolf (RL, ZG): Auch ich spreche wieder etwas gegen den medialen Trend, aber man muss mir attestieren, dass ich es zumindest auf alle Seiten gleichzeitig tue. Ich möchte nun aber nicht ein Votum halten, dass sich mit den nationalen Fragen befasst, sondern versuchen, das Problem einmal ganz juristisch anzugehen.

Wenn Sie Artikel 56 Litera g des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer lesen, sehen Sie, dass die Formulierung wie folgt lautet: „Von der Steuerpflicht sind befreit: juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, für den Gewinn, der ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet ist. Unternehmerische Zwecke sind grundsätzlich nicht gemeinnützig.“ Ich meine, dass die Schweiz bzw. die involvierten Kantone sich an das halten, was ihnen von Artikel 56 vorgegeben wird. Ich versuche dies wie folgt zu begründen:

Es sind zwei Zwecke, die möglich sind, damit eine Steuerbefreiung erfolgen kann, nämlich der öffentliche Zweck und der gemeinnützige Zweck. Ich meine, dass hier der öffentliche Zweck im Vordergrund steht. Hier sind folgende Fragen zu stellen: Betrachten wir Sport, ganz allgemein gesagt, als einen öffentlichen Zweck? Ich glaube, dass man dies bezüglich desjenigen Sports, der von Amateuren betrieben wird, der eben diese kantonalen Schwing- und Jodlerfeste betrifft, unzweifelhaft bejahen sollte, und ich verstehe die Kantone nicht, die dies anders sehen. Die Frage, die sich aber hier stellt, ist eine etwas andere. Gehört auch der – ich nenne ihn mal so – „grosse Sport“ dazu, also derjenige Sport, der auf weltweites Interesse stösst? Im Vordergrund stehen hier diejenigen Sportarten, die grosse Zuschauermassen zu mobilisieren pflegen, wie Fussball und die meisten derjenigen Sportarten, die an der Olympiade gepflegt werden. Kann man nun sagen, dieser Show-Sport – wenn wir das vielleicht auch etwas pointiert sagen wollen – habe noch einen öffentlichen Zweck?

Ich persönlich meine, dass man diese Frage bejahen muss.

Es gibt wahrscheinlich keine menschliche Tätigkeit, die nicht irgendwie durch Vorbilder beeinflusst wird. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass Grossveranstaltungen stattfinden, eben deshalb, weil sie den einfachen Menschen – neben der Befriedigung von Show-Gelüsten – auch dazu animieren, sich mit Sport zu beschäftigen. So gesehen sind Verbände, die sich um solche Grossanlässe kümmern, Verbände, die öffentliche Zwecke verfolgen.

Die Frage ist nun: Ist das Gebaren der Leiter, der zentralen Figuren, die in diesen Verbänden eine Rolle spielen, ein Grund dafür, dies anders zu sehen? Ich glaube, wir müssen auch hier eine gewisse Fairness walten lassen. Diese Grossveranstaltungen finden mit verschiedensten Involvierten statt. Es sind Staaten mit ihren Funktionären, aber auch mit ihren Ministern und Staatschefs daran beteiligt. Es sind Medienunternehmen daran beteiligt, bei denen extrem gewiefte Geschäftsherren mit den Verbänden darüber zu verhandeln haben, wie die Medienrechte verkauft werden. Also ist es doch notwendig, dass in diesen Gremien Personen tätig sind, die in der Lage sind, auf gleicher Ebene mit diesen Leuten zu verhandeln. Diese Leute brauchen auf der einen Seite Kompetenz, sie brauchen aber auch ein gewisses Know-how im Umgang und im Verhalten.

Selbstverständlich kann man sagen, ein Boss der Fifa oder der Uefa oder des Olympischen Komitees könne, wenn er zum Beispiel nach Kapstadt reise, auch in der Pension Abendsonne übernachten. Aber irgendwie würde das Ganze dann nicht mehr verstanden. Dass Personen solcher weltweit tätigen Organisationen sich im Verhaltenskodex dem anpassen, was Staatsleute und Medienleute eben auch tun, scheint meines Erachtens nur verständlich.

Wir dürfen hier nicht päpstlicher als der Papst sein und vor den Realitäten kapitulieren. Wichtig ist, dass diejenigen Leute, die an der Spitze solcher Organisationen stehen, kompetent sind, denn die Organisation solcher Anlässe ist extrem schwierig.

Ein nächster Punkt – wenn solche Organisatoren den infrage kommenden Ländern Auflagen bezüglich Sicherheit usw. machen, wäre das ein Grund, ihnen die Steuerbefreiung zu entziehen -: Sehen Sie, diese Organisationen stehen vor der Situation, dass die Interessenten, welche solche Weltschauspiele veranstalten wollen, Schlange stehen. Die Funktionäre dieser Organisationen sind an sich bedacht, aus dem, was sie tun, ein gewisses Maximum herauszuholen. Das ist eine wirtschaftliche Banalität, die, wenn sie nicht gehandhabt würde, ihnen allenfalls zum Vorwurf gemacht würde. Denn – nun kommt das Entscheidende -: All das Geld, das die Fifa, die Uefa und das Olympische Komitee einnehmen, wird nicht für irgendwelche dubiosen Hintermänner, Eigentümer oder was auch immer bezahlt, sondern es wird für den Sport wiederverwendet. Ich bin zu wenig im Sport drin, um zu wissen, was genau gemacht wird. Ich weiss aber, dass insbesondere die Fifa weltweit die nationalen Fussballverbände unterstützt und damit wahrscheinlich die Voraussetzungen für Hunderttausende von jungen Leuten schafft, überhaupt Fussball spielen zu können.

Dies zusammengefasst lässt mich die Aussage wagen, dass die Schweiz rechtlich richtig vorgeht, wenn sie eine Steuerbefreiung bejaht. Ich sage nicht, dass allenfalls auch eine andere rechtliche Betrachtungsweise möglich sein könnte. Entscheidend aber ist, dass auch diejenige, die heute in der Schweiz gehandhabt wird, möglich ist. Wenn solche Situationen bestehen, muss man sich eben doch die Frage stellen: Dürfen auch gewisse nationale Interessen berücksichtigt werden, die uns, wie von den Vorrednern gesagt, eben doch einiges bringen? Auch ich meine, dass man diese Frage bejahen sollte. Ich stelle mir vor, wie es wäre, wenn beispielsweise eine dieser grossen Organisationen die Schweiz verlassen würde. Es wäre dies wahrscheinlich der Anlass für verschiedene Parlamentarier, eine Motion oder Interpellation folgenden Inhalts einzureichen: War es nicht möglich zu verhindern, dass das so geschehen ist? Darum meine ich, dass der Bundesrat gut daran tut, so er sich da überhaupt engagiert, die Steuerbefreiung der grossen, weltweit tätigen Verbände weiterhin zu bejahen.

Merz Hans-Rudolf, Bundespräsident: Es ist so, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer konkrete Einschränkungen des Grundsatzes der Besteuerung zulässt, namentlich in dem von Herrn Kuprecht erwähnten Artikel 56. Nun ist es so, dass verschiedene kantonale Steuerbehörden den Begriff der Gemeinnützigkeit, der der Idee zugrunde liegt, extensiv auslegen. Daher gab es die Situation – schon vor dem Entscheid des Bundesrates -, dass Sportverbände mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit wurden, namentlich auch im Hinblick auf die Zwecke, die sie erfüllen. Ich glaube, das ist alles von Ihnen gesagt worden. Ich habe eigentlich dieser Diskussion nicht sehr viel beizufügen, aber ich möchte sie noch illustrieren.

Sie müssen zwei Dinge auseinanderhalten: Das eine sind die Sportverbände, das andere sind die Veranstaltungen; das sind zwei Dinge.

Die Sportverbände sind gewissermassen Dachorganisationen oder eine Art Holdings, die sich aus verschiedenen nationalen Anliegen, Delegierten, Subverbänden zusammensetzen und irgendwo eine Zentrale haben. Das typischste Beispiel in der Schweiz ist die Stadt Lausanne. Leider sind jetzt die beiden Vertreter des Kantons Waadt nicht anwesend, sonst könnten sie das noch illustrieren. In der Stadt Lausanne ist das Internationale Olympische Komitee seit Jahren etabliert. Um das Internationale Olympische Komitee herum haben sich etwa zwei Dutzend internationale Organisationen vernetzt und etabliert. In Lausanne und Umgebung sind viele hundert Arbeitsplätze von Angestellten dieser Organisationen, und diese haben alle ihre Steuern zu entrichten. Das sind Einkommen natürlicher Personen, die besteuert werden. Es ist aber nicht nur das, diese Organisationen beschäftigen auch Anwälte, sie benutzen Ausbildungsstätten, Hotels, Seminarräume, Infrastrukturen und den Flughafen. Es sind erwiesenermassen Hunderte von Millionen Franken, die durch diese Organisationen generiert werden. All diese Dienstleistungen werden besteuert, ausser eben bei der Holding, wenn man so sagen kann.

Die Holding – das ist die internationale Dachorganisation des Sportverbandes – ist von der Steuer befreit, aber alles andere wird normal besteuert.

Das andere sind die Events, die Veranstaltungen. Wenn irgendwo eine Europameisterschaft stattfindet, dann wird dieses Turnier besteuert. Da gibt es Mehrwertsteuer, die Gewinnsteuer, und wenn die Fussballer je nachdem Gewinne erzielen, sind das Einkommen, und dann gibt es verschiedene Einkommenssteuersysteme; wir hatten bei der Euro 2008 mit Österreich die ganze Sache international zu regeln. Aber diese Fussballer sind nicht steuerfrei. Es ist nur die Frage, wie die internationale Anknüpfung gehandhabt wird und in welchem Land sie steuern.

Es gibt gelegentlich die Situation – das kennen Sie – der Pauschalbesteuerung für all diejenigen, die z.B. in verschiedensten Ländern Einkommen generieren. Dort ist es zum Teil schwierig, diese Einkommen zu erfassen, weil es Abzüge gibt, die in jedem Land wieder etwas anders organisiert sind und am Ende durch den Fiskus nicht präzis erfasst werden können. Für solche Fälle gibt es dann gelegentlich die Pauschalbesteuerung, die ja bekanntlich wieder ein Thema in sich ist.

Nun ist es so, wie Herr Büttiker gesagt hat: Es gibt internationale Konkurrenz auf diesem Gebiet. Ich muss nicht lange studieren, um Ihnen zu sagen, dass es Standorte wie die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur, Hongkong gibt – Sie haben auch Bonn genannt -, die diese Verbände liebend gern bei sich hätten. Aber mit diesen Verbänden würden Hunderte von Steuerpflichtigen aus der Schweiz abwandern, und sie würden an anderen Orten sogar mit Subventionen empfangen. Diese Gefahr droht.

Ich glaube deshalb, dass es richtig war, dass der Bundesrat gesagt hat, dass für diese Verbände, für diese Dachorganisationen, für diese Holdings die Steuerbefreiung gilt, nicht aber für all die Mitarbeitenden, die dort beschäftigt sind. Damit gelingt es uns, diese Verbände in der Schweiz zu halten. Ob wir aber auf alle Zeit die Gewähr haben, das kann ich nicht versichern. Es ist auch möglich, dass andere Staaten gelegentlich sogar mit aktiven Beihilfen versuchen, solche Organisationen aus der Schweiz wegzulocken.

Es wäre tragisch, namentlich wenn das Internationale Olympische Komitee unser Land verlassen würde, weil das ganze Netzwerk um dieses IOC herum dann zerfallen würde.

Vor dem möchte ich Sie ebenso eindringlich warnen, wie das Herr Büttiker auch schon getan hat.

Herr Ständerat Kuprecht, ich habe volles Verständnis für Ihre Intervention und ich bin mit Ihnen der Meinung, dass wir diese Steuerbefreiungen immer gut reflektieren müssen. Wir müssen sicher sein, dass wir keine Überlegungsfehler machen.

Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir uns im Hinblick auf diese Situation – ich habe mich jetzt insbesondere auf das Beispiel Lausanne bezogen – die Sache nicht leicht gemacht haben. Wir haben diese Verbände angehört, wir haben auch mit dem Regierungsrat des Kantons Waadt gesprochen, wir haben mit einzelnen Organisationen Kontakte gepflegt; Ähnliches gilt auch für den Raum Zürich, für den Raum Basel und andere Orte. Ich glaube, dass wir hier einen Weg gefunden haben, der es ermöglicht, diese Organisationen bei uns zu behalten.

20 Gedanken zu „Steuerbefreiungen für Sportverbände (2): Liebling Schweiz“

  1. Wenn ich das von dem Rolf Schweiger lese, stellt sich mir eine Frage, die mich irgendwie noch immer quält, weil ich das noch nicht so verstanden habe:

    Wohin geht all das Geld, dass diese „Vereine“ einnehmen?

    Woher die das bekommen ist mir so ungefähr klar (vom Steuerzahler…), aber wer das letztendlich bekommt nicht. Läuft es so, dass die FIFA (z.B.) alles in den eigenen Geldspeicher packt und sich dann halt der Sepp 1-4 Mio. nimmt usw. und der Rest für ewig da drinnen bleibt (in der Schweiz sind ja viele Berge, wo das reinkann, also ein weiterer Standortvorteil :))? Oder tun die nur einen Teil da rein, leiten einen anderen Teil an die nationalen Verbände weiter, die dann wiederum was bunkern und den Rest denn tatsächlich zur Jugendförderung einsetzen und halt den großen Vereinen geben, damit ein Ribery etc. nicht so bescheiden leben muss? Gibt es dazu irgendwas oder sind das wieder so Sachen, die vollkommen undurchsichtig sind?

  2. Pingback: Open Access As An Economic War « science nation

  3. schöne diskussion. zum teil offene und ehrliche worte, immerhin.
    („denn es ist ein Prestige, solche halbgöttlichen Institutionen im eigenen Land beherbergen zu dürfen.“ hach, das süffisante grinsen hört man selbst aus dem protokoll raus).

    notabene: die ihf sitzt noch immer in der schweiz (basel), oder habe ich da etwas nicht verstanden? sitzt da nur noch die administration, der verband residiert aber offiziell z.B. in kairo, katar oder kiel (rein rhetorisch begründete zusammenstellung)?

    chapeau, kuprecht. vor der wm 2006 gabs ja (meines wissens) nur von grünen und linken einigen widerspruch gegen die allmachtsansprüche der fifa.

  4. Vielen Dank für diesen Link bzw. Beitrag!

    Sehr interessant wie die Politiker diese Sachlage sehen … ich saß teilweise mit einem zustimmenden Nicken (wenn auch mit einem großen Fragezeichen im Gesicht) vorm PC …

  5. Der Beitrag ist Klasse.

    Bei uns in der Schweiz ist es tatsächlich so, dass den linken Politikern die Steuerbefreiungen der internationalen Grosskonzerne Fifa, Uefa, IOC und Co. völlig egal sind.
    Im Gegenteil, die beiden grössten Sünderinnen, die Städte Zürich und Lausanne werden von Linken regiert. Für ein paar eigene Vorteile und Annehmlichkeiten lässt man auch in der Schweiz seine Grundsätze beiseite…

  6. Offene Worte, die ich mir in den hiesigen „Host Cities“ auch mal ausserhalb dieser Pension Abendsonne hier wünschen würde.

    Davon ganz ab ist es auch immer wieder eine rhetorische Wonne, sich mit der Sprache des Schweizers zu beschäftigen, die er zu offiziellen Anlässen sich zu befleißigen gewöhnt zu sein scheint.

    Da kommt man doch gerne nach dem erfolgreich durchgeführten Anlass zum fiskalischen Handkuss. Putzig.

  7. Uli und seine Fußball-Abgabe…

    SZ: Rund ums Millionengrab

    Für ein fußballfreies TV-Programm wäre ich gerne bereit, 2 Euro bei der GEZ-Gebühr draufzulegen! 2 Euro für mehr investigativen Journalismus…

  8. Kann man das noch Realitätsverlust nennen, oder ist das schon was schlimmeres?

    Wirtschaftswoche: Hoeneß: Zwei Euro im Monat für Fußball

    „Meine große Hoffnung ist, dass die Leute irgendwann bereit sind, zwei Euro im Monat für Fußball zu bezahlen. Das ist nicht mal eine halbe Schachtel Zigaretten oder ein kleines Bier in der Kneipe. […] Dann könnte jeder praktisch kostenlos Fußball gucken.“

  9. Könnte die Schweiz als Verbandsstandort für dubiose Sportfunktionäre auch deshalb so attraktiv sein, weil man da gleich nebenan Schwarzgelder aufs Nummernkonto einzahlen kann? Es gab und gibt ja diverse Funktionäre nicht nur aus „Bananenstaaten“ mit Schweizer Bankkonten.
    Gab es mal Funktionäre, die bei der Einreise mit einem Geldköfferchen aufgefallen sind? Oder reisen die mit Diplomatenpass?

  10. Die reisen mit Diplomatenpass. Und wenn sie keinen haben, pilotieren sie jemanden, der einen Diplomatenpass hat, um nicht kontrolliert zu werden. So hat das der berücktigte André Guelfi, Schmiergeldbote von Elf Aquitaine, in den neunzigern mit IOC-Präsident Samaranch in Mittelasien gemacht. Soll ich eine Guelfi-Geschichte von damals mal exklusiv retrospektiv für Herrn Holle bloggen? Ich bekenne mich zu ollen Kamellen, weil sie ja nie wirklich alt und vergessen sind, sondern das Treiben bis heute beschreiben.

  11. Ich hoffe mal Herr Holle nimmt es mir nicht übel, wenn ich mal für ihn antworte: JA!!
    Und Wein oder so wird ja auch mit dem Alter gut, so dass das schon nicht so schlecht sein wird, wenn der Hausherr mal was von früher bloggt. Es sind ja auch nicht alle so alt, dass sie sich an Sachen aus dieser Zeit erinnern könnten.

  12. @Gua: Nein! @JW: Ja! Über Herrn Guelfi gibt es auch aktuell etwas ziemlich Spannendes zu berichten: Er hat die französische Ölfirma Total auf US$ 4 Mrd. wegen „entgangener Provisionen“ für ein später abgebrochenes Ölförderprojekt in Russland verklagt – und kürzlich den Prozess verloren. Soweit so gut. Nur hat er gemeinsam mit dem russischen Olympischen Kommitee (!!!) geklagt, mit dem er sich die Provisionen teilen wollte… Das stand soweit ich weiß nur in der französischen Presse. Vielleicht korrigiert mich der Hausherr da aber.

  13. La „corruption sportive“ hat Herr Guelfi im Prozess recht anschaulich geschildert: Für die Ölförderlizenz hat er ein Schwimmbad und ein Stadion für US$70 Mio versprochen und wollte sich seine 3% Provision (das wären die US$ 4 Mrd. gewesen) mit dem Russischen Olympischen Komitee teilen. Also ich glaube ich werde jetzt doch Sportfunktionär. A propos: Gibt es eigentlich schon was Neues von den „Nationalen Sponsoren“ der Leichtathletik-WM? Da sollte ein „Dax-Unternehmen“ als Dritter vorgestellt werden. Und dringendere Frage: Für welche politische Gefälligkeit wird das Sponsoring wohl „Provision“ sein?!?

  14. @herr holle
    die Lufthansa sollte doch im Dax gelistet sein (auch wenn sie nocht nicht in der Sidebar auftaucht…). Die Spekulationen über mögliche Gegenleistungen überlasse ich dann gerne wieder dir ;-)
    Gab es in Berlin in letzter Zeit vielleicht Streit um irgendwelche Flughäfen?

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