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Das Olympische Bildungsmagazin

Doping in Deutschland: Stellungnahme des BISp

Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft hat eine 39 Seiten umfassende Stellungnahme zum umstrittenen und teilweise hysterisch diskutierten Dopingforschungsprojekt veröffentlicht.

Ich habe das Papier quer gelesen und bemerkt:

  • Das BISp kommt darin außerordentlich gut weg. Perfekt gearbeitet attestiert sich das Institut – und bietet auch eine Erklärung für die Aktenvernichtung an, alles nach Recht und Gesetz, schon 2006, also zwei Jahre bevor der IOC-Präsidentschaftskandidaten-noch-Favorit und oberste Dopinggegner des Landes die Initiative zu diesem Projekt ergriffen … ach, lassen wir das.
  • Das BISp argumentiert im Sinne des DOSB, wenn notiert wird, dass die Forderung nach einem Dopinggesetz auf der Basis der vorgelegten Forschungsergebnisse und der aktuellen Gesetzgebung nicht nachvollziehbar sei.
  • Der Teilbereich der Uni Münster am Forschungsprojekt kommt gut weg. Im Übrigen hat Münster sich auch finanziell am Projekt beteiligt. Die Humboldt Uni eigentlich auch, aber indirekt: denn über ein zweites, inhaltlich viel verworreneres und fürstlich dotiertes Projekt, von dem manche Leute bis heute nicht wissen, was es sollte und was es gebracht hat („Translating Doping“) war die Arbeit von Giselher Spitzer finanziert worden, der deshalb am BISp-Projekt ehrenamtlich mitwirkte.
  • Der Teilbereich der Humboldt Uni kommt ziemlich schlecht weg. Grobe wissenschaftliche Mängel werden attestiert. Interessant finde ich in der Tat den Vergleich zwischen Antragstellung der HU und dem Ergebnis. Da passt einiges nicht, vor allem: Strukturelles und Analytisches bietet auch das 804-Seiten-Papier kaum – IMHO.

(In einer Grundfrage ist ja nun die Süddeutsche Zeitung, die im Juli das Thema groß entdeckte, inzwischen klammheimlich zurückgerudert. Die Autoren sprechen nunmehr vom „systemischen“ Doping in der Alt-Bundesrepublik, so wie Spitzer seit 2011, und nicht mehr vom „systematischen“ Doping, wie die SZ wochenlang geschrieben und damit die Richtung der landesweiten Berichterstattung vorgegeben hatte.)

Ich habe von der HU und den am Projekt beteiligten Personen zwar schon viel gelesen (Arbeiten und Äußerungen), aber wenig bis nichts, was die Darstellung des BISp wirklich erschüttern bzw als Falschdarstellung entlarven würde. Das liegt ganz gewiss allein an meinen Erkenntnis- und Wissenslücken bzw Schwächen. Oder auch nicht.

17 Gedanken zu „Doping in Deutschland: Stellungnahme des BISp“

  1. Pingback: IOC-Countdown (10 Tage): Sportausschuss-Sondersitzung, Kinderdoping, Thomas Bachs Schmalspur-Taktik & more : sport and politics

  2. Da kann man Erik Eggers nur zustimmen.

    Makaber, erbärmlich und doch erwartungsgemäß. Gekaufte Demokratie oder gelenkte Demokratie nach Putinschem Muster ? Amüsant, wie sich Bergner und andere dienstbeflissene Gesellen in vorauseilendem Gehorsam schmierig ihren vorschnell fabrizierten Kommentaren zum bundesdeutschen Doping zu entwinden versuchen.

    Die Barden, die einst hochgelobt und geweiht von allen Hoherpriestern das DDR-Doping besangen, scheint es nunmehr die Sprache verschlagen zu haben. War es nicht unterhaltsam als auch hier gegen Renate Stecher, Marlies Göhr, Marita Koch, Udo Beyer, Täve Schur, Christin Otto und vielen anderen ostdeutschen Sportlern und Trainern unter lang anhaltendem Beifall Rundumschläge verteilt worden und jeder noch so kleine Hinweis auf Angemessenheit und nach Vergleich mit deren westdeutschen Konkurrenten sogleich als Sakrileg vehement zurückgewiesen wurde ?

    Gespannt darf man sein, auf das nächste journalistische Brainstorming über die Kriterien zur Aufnahme eines ehemaligen DDR-Olympiasiegers in die Hall of Fame des deutschen Sports.

    Nö, ich bin nicht hämisch, aber lachen muss ich trotzdem.

  3. Die Ost-West-Schiene bringt hier nun wirklich nicht viel. Ich kann Eggers‘ Empörung auch gut nachvollziehen, jedenfalls in dem Punkt, der das skandalöse von Schwarzgelb durchgesetzte Abwürgen einer wirklichen Debatte im Sportausschuss betrifft, u.a. die fünf Minuten Redezeit für die Forscher.

    Ansonsten ist es aber so, dass hanebüchene Übertreibungen im Auftaktartikel der Süddeutschen eine Erwartungshaltung fabriziert haben, die durch die Studie zu keinem Zeitpunkt gedeckt war. Das betrifft angebliche „akribische“ Belege für „systematisches Doping“ in der alten Bundesrepublik oder auch Ankündigungen wie diese:

    „Viele Sportler, die im Westen als Helden gefeiert wurden, werden nun entzaubert.“

    In der Studie, auch in der von den Forschern inzwischen als Buch veröffentlichten Fassung, fehlen Namen, die das hergeben. Da ist ziemlich durchanonymisiert – frühere Veröffentlichungen von Berendonk und Treutlein/Singler sind aufschlussreicher.

    Insofern finde ich Anregungen zum Umgang mit dem wichtigeren Aspekt der Studie, nämlich dem, was sie strukturell neu akzentuiert hat, sehr viel nützlicher als die Ost-West-Waage (die sich immer auf eine Seite neigen wird, egal, wie viele Namen man kennt). Die gabs im Grünen-Antrag für die Sondersitzung und seit gestern auch von der Initiative „Wir gegen Doping“, auf cycling4fans dokumentiert:

    Brief an Thomas Bach

    und die

    Aufgabenliste für den DOSB

  4. Gar nichts. Denn der Initiator des Dopingforschungsprojekts ist ja nun nicht mehr DOSB-Präsident. Damit hat er nichts mehr zu tun.

  5. Da kann man richtig melancholisch werden. DOSB, CAS, Ghorfa – allen sagt er tschüß. Gut, dass er noch den Kontakt zu den Kuwaitischen Investoren der Holzbude Weinig halten wird. So ganz nackig würde ich mich auch nicht machen wollen. Keiner weiß, ob noch einmal schlechte Zeiten kommen.

  6. Na gut. Aus dem Westen nichts Neues. Genau so hat es Vesper auch schon Mitte des Jahres erklärt

    Wir sind für alle weiteren Vorschläge offen, die das Sportrecht und die ‚strict liability‘ nicht gefährden.

    http://www.dosb.de/de/leistungssport/anti-doping/news/detail/news/vesper_offen_fuer_alles_was_strict_liability_nicht_gefaehrdet/

    und weiter erklärend :

    Die Grenzlinie ist für uns die Beibehaltung der ‚strict liability‘, also der Verantwortung des/r Sportlers/in für alle Stoffe, die sich in seinem/ihrem Körper befinden. Auf dieser Grundlage kann das sportrechtliche Sanktionssystem einen Sportler nach einer positiven Probe oder einem indirekten Beweis eines Dopingvergehens unverzüglich für in der Regel zwei Jahre sperren, ohne aufschiebende Wirkung und mit weltweiter Gültigkeit. Hier ist das sportrechtliche Verfahren dem staatlichen überlegen, weil letzteres auf der Unschuldsvermutung aufbaut, langwierige, eine Sanktion aufschiebende Ermittlungen umfasst, nach einer Verurteilung wiederum langwierige Rechtsmittel auslösen kann und bei Ersttätern regelmäßig nicht über Bewährungsstrafen oder Geldbußen hinausgeht.

    Und hier beginnt der clash of positions und scheint unüberwindbar. Wer Regelverletzungen nach strafrechtlichen Massstäben ahnden will, der muss auf das sportrechtliche Prinzip der Strict Liability verzichten. Da hat der DOSB nun einmal Recht. Die Quadratur des Kreises haben schon viele versucht und sind alle gescheitert.
    Aber das ist ja nur ein untergeordnetes Problem. Die Krux liegt ja woanders.

  7. Ist nicht ganz richtig, Herbert. Denn im Sport gilt bekanntlich weltweit das Prinzip der strict liability.

    Bach, Vesper & Co. haben bisher nicht erklären können, wie das mit den Antidoping-Gesetzgebungen in anderen Ländern (den echten, egal ob nun volle Besitzstrafbarkeit oder Sportbetrug) kollidiert.

    Das werden sie auch künftig nicht versuchen, nehme ich an ;)

  8. Ja, und wie regeln es die anderen dann mit dem von Vesper angesprochenem Problem ? MW haben die Österreicher noch euphorisch unter Gusenbauer mit der Antidopinggesetzgebung begonnen und sind auch nicht effektiv vorangekommen, siehe Matschiner als Ausnahme vllt..
    Da kann man zu Bach & Co. stehen wie man will, der Effektivitätsgrundsatz bei der Einführung einer Antidopinggesetzgebung sollte schon Berücksichtigung finden. Es wäre gut, dazu mal einen (Sport) Juristen außer Bach selbst hören zu können.
    Aber vllt. gibt es darüber ja schon Expertisen. Ich bin ja nur Hobbyist.

  9. „Effektivitätsgrundsatz“ ist ein sehr gutes Stichwort – die Verfolgung von Dopingverstößen im Spitzensport soll bei genau der „Effektivität“ bleiben, wie sie die Nada seit Jahren vorführt ;)

    Expertisen, Für und Wider, sind hier mehr als einmal diskutiert worden. Auch dass der beschworene Konflikt zweier Verfolgungs-Ebenen in anderen Ländern nicht aufgetreten ist.

    Aber Bach/Vesper haben ja wirklich eine neue Strategie, man lese heute auch Bach in Sportbild. Wenn das Arzneimittelgesetz Antidoping-Gesetz hieße, gäbe es hierzulande keine Debatte, „bei gleichem Inhalt“ – das erzählt er allen Ernstes. Das neue Amt macht’s möglich, offenbar …

  10. @Karol
    Gesetze, die Athleten von strafrechtlichen Ermittlungen – entweder wegen Besitzes oder Konsum von Dopingmitteln oder wegen Spotbetrugs, das ist je nach Land verschieden ausgestaltet – nicht ausnehmen.
    Wir haben ein Antidealing-Gesetz, strafbar sind Besitz/Erwerb von „nicht geringen Mengen“ und Inverkehr-Bringen derselben …

  11. Mein Ansatz bezieht sich vis-a-vis Effektivität auf mehr als nur die Erhöhung der Aufdeckungsquote bei Dopingverstößen.
    Die im Antidoping aufgefahrene Maschinerie hat doch nicht etwa den Sport sauberer gemacht ? Denke in diesem Kontext vor allem an all die unvollendet aufgeklärten Skandale. Sobald die Aufklärung über die Sportler hinausgeht, wird geblockt, vertuscht und relativiert. FIFA, UCI, … Kürzlich staunten viele über die Performance von Horner bei der Vuelta. Obwohl man auch hier bei allem Argwohn beim grundlegenden Prinzip der Unschuldsvermutung erst einmal bleiben sollte. Falls positiver Nachweis, dann Strict Liability. Klar.
    Das Prinzip „Der Zweck heiligt die Mittel“ klingt fast martialisch, das Prinzip „Vergleich von Aufwand und Ergebnis“ dann schon vernünftiger.
    Bei aller Möglichelkeit zur Beobachtung bleibt die Ohnmacht.

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