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Das Olympische Bildungsmagazin

Treffen in Berlin: Der DOSB sagt zum Fall Pechstein …

Ich weiß noch nicht, was es bedeutet, was sich dahinter versteckt. Aber wichtig genug scheint mir die Sonntagsrunde, die sich gestern in Berlin getroffen hat. Eine Runde mit allen üblichen Verdächtigen, sogar Gerd Heinze durfte teilnehmen. Soeben teilt der DOSB mit:

Erklärung

Gestern haben sich im Berliner Hauptstadtbüro des deutschen Sports auf Einladung von DOSB-Präsident Thomas Bach der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner MdB, der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), Gerd Heinze, Claudia Pechstein, ihr Anwalt Simon Bergmann und DOSB-Generaldirektor Michael Vesper getroffen, um alle anstehenden Fragen nach der Entscheidung des Court of Arbitration for Sport (CAS) vom 25. November 2009 zu erörtern. Das Gespräch verlief in einer offenen, konstruktiven Atmosphäre, in der auch das Verständnis der Teilnehmer für die menschlich schwierige Lage von Claudia Pechstein zum Ausdruck kam. Es hatte im Wesentlichen folgendes Ergebnis:

  1. BMI, DOSB und DESG akzeptieren den Schiedsspruch des CAS als sportrechtlich bindend gemäß den nationalen und internationalen sportrechtlichen Bestimmungen sowie der UNESCO-Konvention zum Kampf gegen Doping.
  2. Zugleich respektieren BMI, DOSB und DESG die Berufung von Claudia Pechstein vor dem Schweizer Bundesgericht als ihr unveräußerliches persönliches Recht.
  3. Der DOSB entspricht dem Wunsch von Claudia Pechstein, ihre persönliche Mitgliedschaft im DOSB bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor dem Schweizer Bundesgericht ruhen zu lassen.
  4. Die DESG wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 6a des Arzneimittelgesetzes stellen. Der DOSB und Claudia Pechstein begrüßen diese Anzeige.
  5. Claudia Pechstein bekräftigt, sie habe nicht gedopt. Sie wird in dem Ermittlungsverfahren im vollen Umfang mitwirken und alle Anstrengungen zur vollständigen Aufklärung des Falles unterstützen.

Ich denke mal, ein (vielleicht nicht mal nachrangiger Aspekt) dieser Erklärung ist, dass Münchens Olympiabewerbung wegen nachhaltiger Differenzen nicht nur einer Athletin, sondern auch eines Verbandes, nicht negativ beeinflusst sehen will. Zum Beispiel. More to say, nur zu …

Ein erster Nachtrag: Claudia Pechstein lässt „ihre persönliche Mitgliedschaft im DOSB … ruhen“, heißt es. Dahinter verbirgt sich dies. Mich erinnert der Vorgang allerdings auch an den Fall Breuer und die damalige Begründung des DLV, keine Sanktionierungsverfahren anzustrengen.

8 Gedanken zu „Treffen in Berlin: Der DOSB sagt zum Fall Pechstein …“

  1. „5. Claudia Pechstein bekräftigt, sie habe nicht gedopt.“

    ich kann mir schon vorstellen, wie das die entsprechenden zeitungen/pr-stellen weiter verbreiten werden.

  2. Für mich klingt das Verb „akzeptieren“ im 1. Punkt irgendwie befremdlich. Aber vermutlich denken sich Juristen nichts bei dieser Formulierung!?

  3. Nicht verkehrt, von Zeit zu Zeit so ein Wink, mit wem man es zu tun hat: Der DOSB also entspricht mit der „ruhenden Mitgliedschaft“ im Präsidium (!) einem Wunsch – statt selbst aktiv zu werden, nachdem die oberste sportrechtliche Instanz, in der UDIOCM bekanntlich auch etwas zu sagen hat, eine Doperin gesperrt hat …

    Und: Was macht Bergner da, beim autonomen Sport?

    Und: Ob das dann nicht Staatsanwälte entscheiden, inwiefern sie Frau Pechsteins Mitwirkung an vollumfänglicher Aufklärung für geboten halten, nach einer Anzeige „gegen Unbekannt“ mit der mutmaßlich Durschlagskraft eines Wattebällchens?

  4. Und ich hatte so gehofft, Frau Pechstein könne unseren Vorschlag für den DOSB-Ethikpreis einreichen.
    BTW: „Alle anstehenden Fragen“ schließt für mich das nunmehr anzustrengende Disziplinarverfahren ein, und die Anwesenden wären doch auch genau die richtige Besetzung für eine diesbezügliche Anhörung.

    Obwohl es natürlich sinnvoll wäre, wenigstens pro forma Herrn Seeger, PHM Pechsteins Vorgesetzter als Präsident der Bundespolizei und an sich zuständig, oder den Leiter von Bad Endorf einzuladen.

    Außerdem halte ich es in einem Rechtsstaat für völlig fernliegend, dass solche Fragen nicht in bspw. Herrn Bergners Büro, sondern auf Einladung des DOSB bei diesem besprochen werden.
    Aber ich will mich nicht mit jeder meiner Anliegen lächerlich machen.

  5. @ralf: Nö, das klingt für zumindest mich auch befremdlich. Als berufsmisstrauischer lese ich so einen satz aber auch anders: „BMI, DOSB und DESG akzeptieren den Schiedsspruch des CAS als allenfalls und wenn überhaupt sportrechtlich bindend gemäß den nationalen und internationalen sportrechtlichen Bestimmungen sowie der UNESCO-Konvention zum Kampf gegen Doping und sonstigem Gedöns.“

    „Sportrechtlich bindend“, d.h. überall sonst eben nicht bindend, z.B. strafrechtlich, bei einem Disziplinarverfahren, zivilrechtlich, …

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