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Das Olympische Bildungsmagazin

Dienstreise nach Frankfurt: Weinreich ./. DFB

Sitze noch auf dem Hauptbahnhof Frankfurt am Main und warte auf den ICE um 16.13 Uhr nach Berlin. Es war eine erfolgreiche Dienstreise. Vor einigen Monaten hätte ich noch euphorisch vermeldet: „Auswärtssieg“ oder „Sechsnull“. Inzwischen bin ich zurückhaltender und drücke mich nüchterner aus. Zur Information:

Die 3. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts unter Vorsitz des Richters Frowin Kurth hat den Widerspruch des DFB gegen die von mir erwirkte Gegendarstellung (gegen diese DFB-Pressemitteilung) abgewiesen. Das schriftliche Urteil braucht noch einige Tage.  Auch dieses Dokument wird dann hier zu lesen sein.

Vielen Dank für alle guten Wünsche.

43 Gedanken zu „Dienstreise nach Frankfurt: Weinreich ./. DFB“

  1. Glückwunsch! Zählen Auswärtstore nicht doppelt? Ach nee, wäre ja nur bei Unentschieden wichtig.

  2. Ja, dumm, dass man gleich fragen muss: Und welcher blödsinnige Jurustentrick kommt jetzt?

    Trotzdem: Wunderbar!

  3. Kann der DFB dagegen auch nochmal Einspruch einlegen? Oder kommt jetzt tatsächlich die lang ersehnte Gegendarstellung?

    Glückwunsch auch von mir!

  4. :)
    Ist das mit einem Vergleichsangebot seitens des DFB wahr? Wenn ja, kam das vor oder nach deinem Spendenaufruf?

  5. Pingback: Theo Zwanziger - Seite 3 - Fanlager

  6. Mein Eindruck von der Verhandlung:

    Es waren relativ viele Zuschauer da, ca. 10, und der Richter verlegte die Verhandlung in einen größeren Saal. Da erklärte er dann, das wäre der „Fernsehsaal“, in dem Günther Strack mal irgendne Serie gedreht hat und der vom ZDF so hergerichtet wurde.

    Der DFB wurde nur von seinem Anwalt vertreten, sonst war keiner da, und Jens halt zusammen mit seinem Anwalt.

    Die Verhandlung dauerte ca. 1 Stunde und ich hatte nicht das Gefühl, dass der Anwalt des DFB „gewinnen“ wollte, eher schien mir, dass die Niederlage schon einkalkuliert war und es jetzt vor’s OLG geht.

    Ich war gespannt auf die Argumente des DFB und ein bißchen enttäuscht, dass sich deren Anwalt etwas in „Kleinigkeiten“ verzettelte, nämlich u.a. im Text der Gegendarstellung (seiner Meinung nach zu lang, viel sei doppelt, die häufige und wiederholte Nennung desselben Namen überflüssig usw.) und dem Begriff „ohne Anlaß“ in der Presseerklärung des DFB.

    Die Argumentation über den Text der Gegendarstellung konnte ich teilweise nachvollziehen, Jens‘ Anwalt argumentiere aber meiner Meinung nach auch gut dagegen. Es würde mich nicht wundern, wenn das Gericht daran etwas „schnippeln“ würde, aber ich denke, dann nur unwesentlich.

    Anders bei dem Begriff „ohne Anlaß“: Da schien der Anwalt darauf abzuzielen, dass „ohne Anlaß“ eine Meinungsäußerung (!) und keine Tatsachenbehauptung sei (nur letzteres ist wohl gegendarstellungsfähig). Die Argumentation fand ich etwas verworren und wurde meiner Meinung nach auch gut von Jens‘ Anwalt auseinandergenommen.

    Das Gericht schien, soweit man das in einer Verhandlung beurteilen kann, eher der Argumentation von Jens zu folgen. Jedenfalls fand ich mein Rechtsempfinden bestätgt und ging mit einem positiven Gefühl nach Hause.

    Ich habe nicht das Gefühl, dass ein anderes Gericht anders entscheiden würde, wenn der DFB nicht noch andere Argumente vorbringt oder schlüssig darlegt, wieso seine Sicht doch „rechtmäßiger“ ist.

    @Jens: Wenn der Text zu lang oder zu wirr ist, schmeiß ihn ruhig raus *g*

  7. Pingback: Thomas Mrazek

  8. Achja, noch vergessen:

    Highlight aus meiner Sicht war, dass der DFB-Anwalt argumentiert hat, dass das Datum in der Presseerklärung aufgrund einer Art Flüchtigkeitsfehler falsch sei (halt 11. statt 12.11.) und Jens‘ Erklärung via Anwalt vom 12.11. im Prinzip trotzdem fristgerecht eingegangen sei, obwohl es ja erst nach 10 Uhr eingegangen ist, das sehe man im allgemeinen nicht so eng. Darauf bezöge sich der DFB in seiner Presseerklärung.

    DAS fand ich schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen (dazu kommen noch ein paar inhaltliche Ungereimtheiten, falls es denn wirklich so gewesen sein sollte) und ich würde mich nicht wundern, wenn das Gericht es genauso sehen würde.

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  13. Ich hoffe, der DFB sieht langsam ein, dass der Widerstand gegen diesen Feldzug stärker ist als seine „Kommunikationsherrschaft“.

    Herzlichen Glückwunsch!

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  19. Glückwunsch – wieder ein Teilerfolg, aber mehr auch leider nicht.
    Gut finde ich, dass der Anlass des Ganzen Amateure/DFB-DFL hier im Blog so viel Aufmerksamkeit verdient.

  20. Dafür hat Anwalt Dr. Christian Schertz einen anderen Erfolg zu verzeichnnen.

    Mit der Einstweiligen Verfügung vom 24.02.09 des LG Berlin (27 O 129/09) wird mir verboten im Netz unter „falsche Tatsachenbehauptungen von Dr. Christian Schertz“ das Folgende stehen zu lassen:

    * GELÖSCHT * BEMERKUNG VON JENS WEINREICH: Herr Schälike, entschuldigen Sie bitte, aber es geht nicht, dass Sie hier etwas einstellen, was Ihnen woanders verboten wurde – schon gar nicht, wenn es um Schertz und meine Auseinandersetzung mit dem DFB geht. *

  21. Schön, dass die Gerichte doch nicht so schlecht sind, wie ihr Ruf.
    Von mir auch ein Glückwunsch.

    Jetzt müsste es wie beim DFB-Sportgericht gegen Petric weitergehen: Berufungsverhandlung beim selben Richter (nein, nicht wirklich ernst gemeint).

  22. Ich stelle mir gerade einen tobenden Zwanziger in seinem Büro vor, der seine Untergebenen durch Gebäude prügelt. :)

    Inzwischen erwarte ich auch, dass noch was nachkommt aber trotzdem Glückwunsch.

  23. Pingback: 11Freunde Magazin

  24. Erstmal natürlich herzlichen Glückwunsch.

    Du hattest vor ein paar Wochen berichtet, Deine Anwälte hätten beantragt, den DFB durch Verhängung eines empfindlichen Zwangsgeldes zur Verbreitung der Gegendarstellung anzuhalten ( http://jensweinreich.de/?p=2690 ). Ging es eigentlich gestern auch um dieses Zwangsgeld? Hat sich das irgendwie anders erledigt? Oder ist das noch offen?

  25. Zu am 5. März 2009 – 19:56

    Lieber Jens Weinreich,

    mir wurde nicht der von Ihnen gelöschte Text verboten, sondern verboten, diesen wahren Text für meine Meinung auf meiner web-Seite zu benutzen mit dem Kopplung, dass der DFB-Anwalt falsche Tatsachenbehauptungen vorträgt.

    Was Ihre Auseinandersetzungen mit Zwanziger betrifft, so dürfte doch klar sein, dass die inhaltliche Seite im Hintergrund steht. Hauptsächlich geht es doch um nicht für jeden nachvollziehbare Empfindlichkeiten auf seiten beider Parteien. Der DFB-Anwalt dürfte dabei keine unerhebliche Rolle bei der Eskalation der Auseinandersetzungen spielen im Gegensatz zu Ihrem Anwalt.

    Beide Anwälte sind mir gut bekannt.

    Gegen die Löschung Ihrerseits habe ich im Prinzip nichts einzuwenden. Das ist Ihre Entscheidung, welche durchaus zur Vermeidung eines zusätzlichen Risikos begründet ist.

    Insofern ist das Löschen o.k.

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  27. Als Vereinsspieler bin ich ja Zwangsmitglied im DFB.
    Als solcher frage ich Herrn Zwanziger: Meinen Sie nicht, daß das DFB-Geld, das für diese Prozesse ausgegeben wird, besser für die Jugendförderung ausgegeben würde?

  28. FR: Beim Zahnarzt im Wartezimmer

    Am heutigen Mittwoch soll der 63-Jährige als Nachfolger seines 13 Jahre älteren Vorgängers Gerhard Mayer-Vorfelder in das wichtigste Gremium des europäischen Fußballverbandes Uefa gewählt werden.

  29. Pingback: DFB ./. Weinreich: das Finale : jens weinreich

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