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Das Olympische Bildungsmagazin

Deutsches „Anti-Doping-Gesetz“? Abschreckung ist nicht geplant

Ich denke, gerade in Deutschland wäre ein hartes Anti-Doping-Gesetz sehr wichtig. Es ist doch einfach ein Unterschied, wenn man als Strafe zwei Jahre nicht Radrennen fahren kann – oder ob man vielleicht sogar im Gefängnis sitzt.

Marcel Kittel, Radprofi

Welche neuen Sündenfälle auch immer offenbar werden aus der Welt des Spitzensports – in der Welt der deutschen Sportpolitiker und Sportfunktionäre hält man fest an der Überzeugung, dass die Branche es schon allein richten wird mit ihrer Gesunderhaltung.

Die neue-alte Nachricht:

In Deutschland wird es weiter kein Antidoping-Gesetz geben, das dopende Sportbetrüger strafrechtlich zur Verantwortung zieht.

Um es mit Marcel Kittel zu sagen:

Abschreckung ist nicht geplant.

Dafür liegt nun schriftlich, sagen wir es so: der Versuch einer Begründung vor, auf 59 Seiten mit dem Evaluierungsbericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des geltenden Arzneimittelgesetzes.

Der Report basiert auf einem Gutachten von Prof. Dr. Matthias Jahn. Bemerkenswert daran ist einzig die Vielzahl der Verfahren wegen Dopinghandels, fast 1600 im Jahr 2011 – die eingedenk der angenommenen Dunkelziffer von 90 Prozent unentdeckter Verstöße ein Licht darauf wirft, wie groß das Problem in Deutschland ist. Mehr als einige kosmetische Änderungen im Gesetz und in einigen Vorschriften waren aber trotzdem nicht zu erwarten – auch, weil Jahn vorbelastet ist. Er gilt als einer der Erfinder der derzeitigen Regelung, siehe hier.

Ende November soll das Papier im Bundestags-Sportausschuss besprochen werden. BMI und Bundesgesundheitsministerium haben es plötzlich eilig: Ein paar Änderungen wollen sie „im Rahmen zweier bereits laufender Gesetzgebungsverfahren“ umsetzen, die schon zum Jahresende abgeschlossen sein sollen. Auf sich warten lässt hingegen die seit einem reichlichen Jahr von der SPD angekündigte Gesetzesinitiative zu Einführung einer vollen Besitzstrafbarkeit.

Und ich habe für einen Artikel in der Frankfurter Rundschau/Berliner Zeitung mit Prof. Dieter Rössner gesprochen, der 2006 einen profunden Vorschlag zur Einführung eines Straftatbestandes Sportbetrug unterbreitet hat:

* * *

Das Thema Dopingbekämpfung liegt im Trend, und so überraschte es wenig, dass es unlängst sogar den Weg in die Bundespressekonferenz fand. Regierungssprecher Steffen Seibert belobigte das seit 2007 gültige, verschärfte Arzneimittelgesetz, dessen Wirksamkeit die Bundesregierung gerade überprüfen ließ: „Die Evaluation kommt zu dem Schluss, dass sich dieses Gesetz grundsätzlich bewährt hat.“

Inzwischen stellte das zuständige Bundesinnenministerium den 59 Seiten starken Prüfbericht sogar online. Ein diskreter Umgang mit derlei Informationen, wie er bislang eher üblich war, bietet sich nicht an in Zeiten, in denen italienische Staatsanwälte nicht nur gegen den Dopingdoktor Michele Ferrari ermitteln, sondern auch munter dessen Sportler-Kunden ins strafrechtliche Visier nehmen.

Das ist ein Vorgehen, das die deutsche Gesetzeslage nicht hergibt, das sich aber zum Beispiel Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) dieser Tage wieder einmal laut wünschte:

Meine Staatsanwälte sagen mir, dass die gesetzlichen Instrumente schlicht nicht geeignet sind, um an den dopenden Spitzensportler heranzukommen.“

Hierzulande unterliegen Athleten, die gegen die Antidopingbestimmungen verstoßen, nur der Sportgerichtsbarkeit. Strafrechtlich verfolgt werden können nach dem Arzneimittelgesetz seit 2007 lediglich der Besitz „nicht geringer Mengen“ von Dopingsubstanzen, denn der gilt als Indiz für das Dealen, und der gewerbsmäßige Handel mit Substanzen zur unerlaubten Leistungssteigerung.

Es spricht also einiger Offensivgeist aus dem Vorgehen des BMI, mit Eigenlob nationale Imagepflege betreiben zu wollen. Zum aktuellen Prüfbericht, der das ermöglicht, trug als Sachverständiger Matthias Jahn bei, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und einer der Väter der geltenden Regelungen. Ihren Erfolg weist der Professor nun mit Statistiken nach: Mehr als die Hälfte aller Staatsanwaltschaften lieferte demnach Daten zu Ermittlungsverfahren zwischen 2009 und 2011, dem bislang erfassten Zeitraum, in dem die Neureglung für Dopingstraftaten gegriffen hat.

Auf den ersten Blick sind sie eindrucksvoll:

Noch 2007/08 leiteten die Ermittler nur etwa 280 Verfahren ein, von denen 20 mit Urteilen inklusive Strafbefehlen beendet wurden. Diese Zahl kletterte auf mehr als das Fünffache – auf 1592 Verfahren im Jahr 2011, für das 236 Urteile vermerkt sind.

„Positiv überrascht“ hat das Plus auch Dieter Rössner. Der emeritierte Professor von der Uni Marburg ist einer der intellektuellen Väter der von Beate Merk befürworteten scharfen Gesetzgebung, die Ermittlungen auch gegen Athleten ermöglichen soll. Nun sagt er:

Die Neuregelungen haben doch Erfolge in der Dopingverfolgung gebracht.“

Vor allem sei wohl die Aufmerksamkeit für das Dopinggeschehen gestiegen, „natürlich auch durch die Einrichtung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München“. Eine solche Fokussierung habe schon bei anderen Delikten ähnliche Effekte erzeugt. Tatsächlich leiteten die bayerischen Strafverfolger 2011 fast ein Drittel aller Verfahren ein, nämlich 459. Auf der Haben-Seite verbucht Rössner zudem die „beachtenswerte Zahl“ der Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität, in dem der bandenmäßige Dopinghandel erfasst wird: 158 im Jahr 2011.

Allerdings: Über die Lage im Spitzensport sagte der Evaluierungsbericht so gut wie nichts aus. Knapp erwähnt wird zwar, dass die Nationale Antidoping-Agentur seit 2011 bei positiven Tests generell Anzeige erstattet. Ob aber auch nur eines der so initiierten Verfahren in Urteile mündete, erfährt man nicht.

Die delikateste Auslassung betrifft eine andere Frage:

  • Welche Spuren zu Leistungssportlern und ihrem Betreuer-Umfeld haben die vielen Verfahren der Staatsanwaltschaften in jüngerer Zeit ergeben?

Der Bericht nennt nicht eine.

„Man könnte folgern“, sagt Rössner, „dass Topathleten so gut wie gar nicht dopen.“

Näher liege aber die Vermutung, „dass die Bezugswege für Dopingmittel im Profisport andere sind als die mit der Gesetzgebung erreichbaren“. Lieferanten im Spitzensport sind selten jene Gestalten, die mit illegal importierten Produkten in der Fitness-Szene Handel treiben, worum es offenbar beim Großteil der eingeleiteten Verfahren ging. Topathleten bedienen sich wie in Freiburg der Dienste vermeintlich seriöser Apotheker und Ärzte. Die Botschaft zum Stand der deutschen Dopingbekämpfung lautet also: Es wird ernst gemacht, nur nicht für den Spitzensport. Von Jahn angeregte Maßnahmen wie die, künftig neben dem Besitz auch den Erwerb größerer Mengen von Dopingmitteln unter Strafe zu stellen, werden daran kaum etwas ändern.

Der Evaluierungsbericht wird nun im Sportausschuss besprochen. Die Abgeordneten der Koalition, mit den Sportfunktionären seit je einig in der strafrechtlichen Schonung für Athleten, werden dafür sorgen, dass es nicht mehr als ein kurzes Geplänkel wird.

24 Gedanken zu „Deutsches „Anti-Doping-Gesetz“? Abschreckung ist nicht geplant“

  1. Es gibt keine Alternative zum Verbot von Doping im Sport, aber es gibt eine Alternative zu einem Antidoping-Gesetz.
    In Anbetracht der mangelhaften Kapazitäten, Möglichkeiten und wahrscheinlich auch Fähigkeiten der Justiz, die herkömmlichen Rechtsbrüche zu be- und verurteilen, kann einem nur angesichts des Dilemmas bei einer Vielzahl der zu erwartenden Sportbetrugsverfahren mullmig werden. Denke ich an einige CAS-Urteile und die dabei bereits sichbare Überforderung einiger Richter, bin ich um den Schlaf gebracht.
    Die Alternative zu einem Antidoping-Gesetz liegt in der Befreiung des gegenwärtigen Antidoping-Kampfes von politischen, sportpolitischen und vor allem wirtschaftlichen Interessen. Wenn Verbandschefs und andere Sportfunktionäre wie Manger von Wirtschaftsunternehmen agieren (müssen), dann bleibt die einst beabsichtigte und mit entprechendem sportrechtlichem Instrumentarium ausgestattete Antidopingwacht immer der Verlierer. Über die Performance anderer in der Antidopingszene Agierender will ich mich da gar nicht erst äußern.

  2. Doping und Fußball/Bayer Leverkusen. Passt nicht ganz hierher, ist aber in hiesigen Medien (noch) keine Nachricht :

    Leverkusen goes to CAS over UEFA anti-doping fine

    Die UEFA hat Bayer schon im März mit einer Geldstrafe von 25.000 Euro belegt, weil die ihre whereabouts nicht angeben. Bayer klagt vor dem CAS; Verhandlung am 30. November.

    Offenbar sind sie bei der Nada brav ;)

  3. @#2: Ich bin verwirrt: Sind für ihre Whereabouts nicht die Sportler selbst verantwortlich? Wie ist da der Verein/Arbeitgeber involviert?

    Zum eigentlichen Thema: Ich bin nicht der Ansicht, dass die Glaubwürdigkeit kommerzieller Veranstaltungen eine öffentliche oder gesellschaftliche Aufgabe sein sollte, deshalb lehne ich eine staatliche Verfolgung von Dopingverstößen ab. Dass diese Kommerzveranstaltungen mit Hunderten Millionen öffentlicher Gelder selbst subventioniert werden, ist mir klar, aber eine schlechte Sache rechtfertigt nicht die andere. Auch wenn nur der Spitzensport im Fokus der Aufmerksamkeit steht – die Austrocknung illegaler Vertriebskanäle trifft immerhin diejenige Klientel, die sich durch Dopingbekämpfung überhaupt noch beeinflussen lässt. Der Dopinganreiz ist zumindest im professionellen Ausdauer- und Kraftsport stärker als die Wirkung scharfer Gesetze, dazu genügt ein Blick nach Italien. Mehr Verbot bewirkt vor allem mehr kriminelle Energie.

  4. @Piti
    Nun, wie sähe den Ihr Vorschlag aus, den Sport aus diesen kriminellen Dopingsumpf zu bekommen?
    Fest steht doch eins, der Sport ist nicht mehr in der Lage sich selbst zu heilen.

  5. In wie weit soll denn überhaupt eine Abschreckung erfolgen? Die deutsche Rechtsprechung zielt ja weniger auf die Bestrafung der Täter ab, als sie eher versucht den Resozialisierunsgedanken versucht Rechnung zu tragen. Hinzu kommt noch, das Schadensersatz kaum in nennenswerten Beträgen erfolgt.

    Wenn also ein Sportler tatsächlich erwischt und verurteilt wird, was soll ihm dann überhaupt passieren? Gefängnisstrafe? Halte ich persönlich für illusorisch, mehr als Bewährung wird der normale, reuige Sünder kaum bekommen.

    Sein Name wird während des Prozeßes durch die Schlagzeilen gondeln und seine Karriere vermutlich beendet sein.

    Im Endeffekt wird also dasselbe passieren, was derzeit auch passiert wenn einen die Sportgerichtsbarkeit überführt. Nur, das dann ein „Urteil im Namen des Volkes“ erfolgt und die Justiz unter Umständen mehr eingebunden wird.

    Ich würde da eher die Sponsoren ins Boot holen, wenn dann ein Profi überführt wird, kommt der Sponsor auf eine schwarze Liste, die öffentlich ist und wird für ein/zwei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen usw. ausgeschlossen. Von solchen Maßnahmen würd ich mir noch am ehesten eine gewisse Reinigung versprechen.

  6. @ha: Merci. Gelesen und immer noch kaum schlauer als zuvor. Schönes Beispiel für die irren Auswüchse, die die Antidopingbürokratie bei letztlich maximaler Ineffizienz treibt.

    @Andi: Ich wollte ich hätte eine zufriedenstellende Lösung. Wie bekämpft man Drogenkriminalität, wenn man nicht sämtliche Dealer und Konsumenten wegsperren kann und möchte? Indem man den Junkies die Möglichkeit verschafft, legal an ihren Stoff zu kommen. Was wäre denn die Konsequenz, wenn man für Leistungssportler mit dem gefühlten Zwang zum Doping den Weg verschließt, über eine einvernehmliche Arzt-Kunden-Beziehung seinen Stoff zu beziehen? Man treibt ihn in die Fänge von skrupellosen Pfuschern wie Fuentes oder Selfmade-Dopingexperten wie Matschiner. Gewonnen wäre dadurch nichts.

  7. Das kommt ja nun völlig überraschend, wirkt aber nicht abschreckend:

    Die 2009 gestartete Studie zur Aufarbeitung der Dopingvergangenheit in Deutschland bleibt wohl unvollendet

    Forscher der Berliner Humboldt Universität prangerten zudem Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit durch den Auftraggeber an. So hätten sie umfangreiche Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben müssen. Dies bedeute, dass auf die Veröffentlichung der Namen von wichtigen Funktionsträgern aus Politik und Sport verzichtet werden müsse. Außerdem berichteten die Forscher über Schwierigkeiten, Zugang zu den Archiven von Sportverbänden zu bekommen.

    http://www.stern.de/sport/sportwelt/doping-aufarbeitung-wird-behindert-1920257.html

    Da wird jetzt sicher ein Sturm der Entrüstung über uns hereinbrechen.

  8. Winfried Gassmann

    Doper müssen damit rechnen, alle 50 Jahre erwischt zu werden.

    Problem 1: Der biochemisch-analytische Kampf gegen Doping ist gescheitert – könnte man meinen. Wissenschaftlich klug beratene Täter werden im Regelfall offenbar nicht mit biochemischen Untersuchungsmethoden gefasst, wie der Fall Armstrong und der seines Teams zeigt. Folgender Rechenvorgang macht dies deutlich:
    Von 1996 bis 2005 wurde in den Armstrong-Teams systematisch gedopt. Geht man von nur jeweils 10 verpflichteten und dopenden Fahrern aus (das Team ist normalerweise deutlich größer), so wurde nach meiner Kenntnis 2 Mal ein Fahrer des Teams/der Teams positiv getestet: Jeweils Lance Armstrong (1999 TdF: Cortison, 2001 Tour de Swiss: Epo). Habe ich einen Fall übersehen? 10 Fahrer mal 10 Jahre entsprechen 100 Fahrer-Jahren. Zwei positive Proben pro 100 Fahrer-Jahren heißt, dass man im Mittel bei kluger Dopingstrategie alle 50 Jahre erwischt wird. Ergo ist/war Doping unter den Bedingungen der Dopingkontrollen der 2000er-Jahre eine kluge Strategie.
    Auf der anderen Seite wäre die Doping-Problematik ohne biochemisch-analytische Testverfahren (insbesondere solche in der Trainingsphase) noch viel größer.

    Es fehlt die zweite Fahndungsebene. Offenbar werden die konventionellen kriminologischen Methoden (Hausdurchsuchungen bei Verdachtsfällen, Leibesvisitationen, Zeugenaussagen) nicht adäquat genutzt bzw. können wegen der Rechtslage nicht adäquat genutzt werden. Solange das so bleibt, ist der Kampf gegen Doping zahnlos.

    Problem 2: Es gibt im Sport keine Kultur, Mitteilungen über Doping-Beobachtungen zu melden.
    Problem 3: Wir wissen spätestens seit der Causa Armstrong-US Postal-UCI, dass sehr viele Radsport-Sieger gedopt waren. Wer gesteht, verliert seine Titel und eventuell seine Preisgelder. Wer weiter lügt, bleibt ungeschoren. Das kann so nicht richtig sein, es verfestigt das Schweigekartell. Über die Möglichkeit strafmildernder Selbstanzeigen wie im Steuerrecht sollte nachgedacht werden.

    Fazit 1: Man muss den Fahndungsdruck erhöhen zum Wohle der nicht-dopenden Sportler. Das hat nichts mit generellem Misstrauen zu tun. Schließlich akzeptieren wir alle an jedem Flughafen Leibesvisitationen gern, weil sie unsere Sicherheit verbessern.

    Fazit 2: Man muss nach Wegen suchen, zusätzliche Strafen gegen die Mannschaft und/oder den zuständigen Trainerstab, die Verbandsärzte und den Verband auszusprechen. Damit werden die „Offiziellen“ gezwungen, sich um intensiv um die Dopingfrage zu kümmern. Bei Fan-Ausschreitungen wird auch der entsprechende Verein bestraft.

    Fazit 3: Die juristische Basis für erhöhten Fahndungsdruck muss dringend geschaffen werden.

  9. @ Winfried Gassmann, my2cents:

    Problem 1: Ja. Dass diese (vom organisierten Sport ohnehin nur halbherzig verfolgten) Versuche gescheitert sind, haben mit Zahlenspielen auch schon Perikles Simon & Co gezeigt. Wir weisen hier im Blog (vor allem Grit Hartmann) auch seit Jahren auf die miserable Erfolgsquote der NADA hin.

    Es fehlt die zweite Fahndungsebene. Offenbar werden die konventionellen kriminologischen Methoden (Hausdurchsuchungen bei Verdachtsfällen, Leibesvisitationen, Zeugenaussagen) nicht adäquat genutzt bzw. können wegen der Rechtslage nicht adäquat genutzt werden. Solange das so bleibt, ist der Kampf gegen Doping zahnlos.

    Die Verbrecher an der Wahrheit und am sauberen Sport sitzen im BMI, im DOSB, im Sportausschuss und in den Verbänden. Sie wollen genau das nicht, was seit vielen Jahren offensichtlich ist, und was Sie da kurz noch mal zusammenfassen.

    Problem 2:

    Es gibt im Sport keine Kultur, Mitteilungen über Doping-Beobachtungen zu melden.

    Genau so ist es. Warum: Offenbar ist der Hochleistungssport im Grunde ein verkommenes Gewerbe. Sonst hätten sich die, die angeblich sauber sind und betrogen werden, seit Jahrzehnten lautstarker gemeldet. Das kritisiere ich wie viele andere Berichterstatter seit langer Zeit. Gelegentliche Statements offizieller deutscher „Aktivensprecher“ wie Betonkopffunktionär Breuer & Co klingen stets wie von Vesper/Bach diktiert, klingen leblos und unglaubwürdig.

    Problem 3:

    Wer gesteht, verliert seine Titel und eventuell seine Preisgelder. Wer weiter lügt, bleibt ungeschoren. Das kann so nicht richtig sein, es verfestigt das Schweigekartell. Über die Möglichkeit strafmildernder Selbstanzeigen wie im Steuerrecht sollte nachgedacht werden.

    Es gibt bereits Kronzeugenregelungen. Nur werden die (in Deutschland) nicht oder nur höchst selten genutzt. Und wir wissen, dass die wenigen, die auspacken, auch im offiziellen deutschen Sport Aussätzige bleiben.

    Fazit 1:

    Man muss den Fahndungsdruck erhöhen zum Wohle der nicht-dopenden Sportler. Das hat nichts mit generellem Misstrauen zu tun. Schließlich akzeptieren wir alle an jedem Flughafen Leibesvisitationen gern, weil sie unsere Sicherheit verbessern.

    Absolut. Ein alter Hut. Aber es ist nicht gewollt.

    Fazit 2:

    Man muss nach Wegen suchen, zusätzliche Strafen gegen die Mannschaft und/oder den zuständigen Trainerstab, die Verbandsärzte und den Verband auszusprechen. Damit werden die „Offiziellen“ gezwungen, sich um intensiv um die Dopingfrage zu kümmern. Bei Fan-Ausschreitungen wird auch der entsprechende Verein bestraft.

    Es gibt bereits Möglichkeiten. Die aber werden kaum genutzt. In Deutschland schon gar nicht.

    Mein Lieblingsbeispiel, erzähle ich mittlerweile seit Jahrzehnten, war auch ewige Zeiten Thema in IOC- und WADA-Kreisen, wenn wir darüber mit Dick Pound diskutierten: Er ist der einzige, dem ich abnehme, dass er Gewichtheben und Radsport (um nur zwei zu nennen) aus dem olympischen Programm geschmissen hätte, wenn er gekonnt hätte. Aber alle anderen, die Macht ausüben, waren dagegen – allen voran der Mister-Zero-Tolerance und Vebruggen-Kumpel Jacques Rogge.

    Ein Olympia-Rausschmiss hätte manches bewirkt und auf jeden Fall abschreckend gewirkt.

    Fazit 3:

    Die juristische Basis für erhöhten Fahndungsdruck muss dringend geschaffen werden.

    Klar. S.o.

    In Deutschland vom sportpolitischen Kartell der Mittäter und Verbrecher an der Wahrheit aber nicht gewünscht.

    Darum ging es in diesem Beitrag von Grit Hartmann (auch) einmal mehr.

  10. @ Piti:
    Vergibt man öffentliche Steuergelder, so sollte man auch erwarten können, dass diese nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Da sehe ich schon einen Unterschied.
    Eine konsequente Strafverfolgung sollte nicht vor einem „autonomen Sport“ halt machen.
    Der Sport steht nicht über dem Gesetz.

    @ Davidoff:
    Ich sehe noch mehr Leute in der Verantwortung, als nur Sponsoren.
    Ich sehe uns alle in der Verantwortung. (Politik, Verbände, Medien und auch Zuschauer)
    Wir alle wollen Erfolge sehen und „unsere Helden “ feiern.
    Doch zu welchem Preis?
    Also, wo soll man am Besten anfangen?
    Und was kann jeder einzelne tun, das der Sport sauberer wird?

  11. So verdienstvoll die Ankündigungen aus BW auch sind – mir scheint, dort hat man (oder nur die Pressestelle der Landesregierung?) die bestehenden gesetzlichen Regelungen noch nicht so ganz durchschaut ;)

    „Künftig“ solle auch der Handel mit Dopingmitteln unter Strafe gestellt werden, steht da zum Beispiel. Hm.

  12. Bislang sei es lediglich strafbar, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden sowie bestimmte Dopingmittel in nicht geringer Menge selbst zu besitzen. Die Strafbarkeit muss nach Ansicht des Justizministers auf den Erwerb bestimmter Dopingmittel und auch auf das Handeltreiben mit Dopingmitteln erweitert werden.

    ?

  13. „Inverkehrbringen“ ist legal definiert und meint umgangssprachlich: Handel.

    (Wenn’s ganz genau sein soll: nach § 4 Abs.17 AMG umfasst „Inverkehrbringen“ das Vorrätighalten zum Verkauf oder zur sonstigen Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere.)

    Auch das Indiz für Handel („der Besitz nicht geringer Mengen“) ist strafbar.

  14. Was aber verwunderlicher ist, jedenfalls meiner Meinung nach: Justizminister Stickelberger (SPD) kommt nun mit dem Sportbetrug und tut ein wenig so, als erfänden sie in Stuttgart das Fahrrad neu. Sportbetrug war bekanntlich der Straftatbestand, den Bayerns Beate Merk über Jahre vergeblich durchzusetzen versucht hat – weshalb sie nun, diesen Sommer, davon abgerückt ist zugunsten schärferer Bestimmungen des AMG.

    Denkt man dazu an die angesichts der Gesetzeslage völlig unangebrachten Spitzen, die es bei Gründung der Freiburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Richtung der bayrischen Staatsanwälte gab – sinngemäß: Man werde nicht nur, wie in München, ein paar Bodybuilder aus dem Verkehr ziehen -, ergibt das ein merkwürdiges Bild. Für mich leider eins des Profilierenwollens entlang parteipolitischer Fronten. Hilfreicher wäre es vielleicht, wenn BW und Bayern beim Thema Antidopinggesetzgebung an einem Strang zögen, auch wenn das eine Schwarz-Grün-Rote Koalition bedeuten würde.

  15. Grit Hartmann in der FR (Printausgabe vom 28.11.): Römisches Recht

    90 Prozent aller Urteile, mit denen der Sportgerichtshof [CAS] dopingverstrickte Trainer und Betreuer aus dem Verkehr zieht, basieren auf Beweisen, die staatliche Ermittlungen in Italien ans Licht bringen.

  16. Pingback: Strafbarkeit des Eigendopings der Athleten? Doch nicht in Deutschland! : sport and politics

  17. Lange nichts dazu geschrieben. Obwohl sich einige doch jetzt bestätigt fühlen müssen.
    Bin ja gespannt, was das Gesetz denn bringen wird. Volle SVAnstalten oder ein weiteres Instrument nach dem Blutpaß, das nicht funktioniert ?
    Jedenfalls wollen einige Sportler lt. RA Lehner ( der Hartung und Heidler vertreten soll) dagegen klagen. Kommt Zeit kommt Rat, aber kein sauberer Sport. Wie auch ?

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