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Das Olympische Bildungsmagazin

Fall Pechstein: Urteil des Bundesgerichts zum Revisionsantrag im Wortlaut

Der Vollständigkeit halber: Ein weiteres Dokument im Fall Pechstein. Das Schweizer Bundesgericht hat zum Urteil vom 28. September 2010 nun den Wortlaut veröffentlicht und soeben zugestellt. Ich denke, inhaltlich passt das ganz gut zum PR-Gedöns um ein Buch.

Ich darf um eine maßvolle Diskussion bitten, wie fast immer bisher. Kann sein, dass ich ohne weitere Vorwarnung diesen oder jenen Kommentar lösche. Wer sich, beispielsweise, über Journalisten beschweren will, die nicht den Namen des Bloginhabers tragen, soll das woanders tun. Pechsteins Anwälte (oder ist es nur einer?) lesen mit und basteln mitunter aus den Diskussionssträngen des Blogs Argumentationen vor Gericht.

Zwei weitere Bemerkungen kann ich mir nicht verkneifen:

  • Sämtliche Dokumente zum Fall gibt es nur hier, in keinem anderen Qualitätsmedium ;)
  • Ich bin gespannt, ob sich eine deutsche Nachrichtenagentur erdreistet/bemüßigt fühlt, ausnahmsweise aus dem Urteil zu zitieren bzw. überhaupt zu vermelden.

Nachtrag, 23.58 Uhr: Kann sein, dass ich etwas übersehen habe. Aber ich habe wie erwartet KEINE Meldung einer deutschen Nachrichtenagentur gefunden, die sich mit dem Wortlaut-Urteil auseinandergesetzt hätte. Es wird einfach nicht vermeldet. Scheint mir doch sehr typisch für die gesamte Pechstein-Berichterstattung zu sein, mehr noch für dpa als für den Sportinformationsdienst: Aus Dokumenten, aus Originalen, aus Gerichtsbeschlüssen etc. wird fast gar nicht zitiert. Man nimmt das kaum zur Kenntnis. Ich finde das: merkwürdig, höflich formuliert.

Urteil vom 28. September 2010 I. zivilrechtliche Abteilung

Bundesrichterin Klett, Präsidentin, Bundesrichter Corboz, Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch, Bundesrichter Kolly, Bundesrichterin Kiss, Gerichtsschreiber Leemann.

Claudia Pechstein, vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Eva Senn, Gesuchstellerin,

gegen

International Skating Union (ISU), vertreten durch Rechtsanwalt Jean-Cédric Michel, Gesuchsgegnerin.

Internationales Schiedsgericht; Revision,

Revision des Schiedsentscheids des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.

Sachverhalt:

A. A.a Claudia Pechstein, Diensdorf/Deutschland, (Gesuchstellerin) ist eine deutsche Eisschnellläuferin.

Die International Skating Union (Gesuchsgegnerin) ist ein Verein schweizerischen Rechts mit Sitz in Lausanne. Sie ist als Weltverband für die Sportarten Eiskunstlauf und Eisschnelllauf anerkannt.

A.b Die Gesuchstellerin unterzog sich zwischen dem 4. Februar 2000 und dem 30. April 2009 zahlreichen Dopingkontrollen, die keine Hinweise auf verbotene Substanzen ergaben. Im gleichen Zeitraum erhob die Gesuchsgegnerin im Rahmen ihres Blutprofilprogramms mehr als neunzig Blutproben der Gesuchstellerin. Insbesondere wurden zwischen dem 20. Oktober 2007 und dem 30. April 2009 siebenundzwanzig Blutproben der Athletin entnommen, die letzten zwölf zwischen Januar und April 2009.

Die im Rahmen des Blutprofilprogramms der Gesuchsgegnerin erhobenen und aufgezeichneten Blutparameter beinhalten unter anderem Hämoglobin, Hämatokrit und den prozentualen Anteil unreifer roter Blutzellen (Retikulozyten). Der Retikulozytenwert ermöglicht als Blutparameter eine aktuelle Beurteilung der Bildung roter Blutkörperchen im menschlichen Organismus.

Während die Gesuchsgegnerin einen Retikulozytenwert zwischen 0.4 % und 2.4 % für normal erachtet, ergaben die Resultate der Blutuntersuchungen bei der Gesuchstellerin Retikulozytenwerte, die weit über 2.4 % lagen und danach jeweils stark abfielen.

Am 7./8. Februar 2009 fand die von der Gesuchsgegnerin organisierte Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Hamar (Norwegen) statt. Am Morgen vor Wettkampfbeginn, also am 6. Februar 2009, wurden von sämt- lichen Athleten Blutproben entnommen. Der Retikulozytenwert der Gesuchstellerin wurde auf 3.49 % gemessen.

Als Folge dieses Resultats erhob die Gesuchsgegnerin am Morgen bzw. am Nachmittag des 7. Februar 2009 zwei weitere Blutproben bei der Gesuchstellerin. Die gemessenen Retikulozytenwerte betrugen 3.54 % bzw. 3.38 %. An den Rennen des nächsten Tages nahm die Gesuchstellerin nicht mehr teil.

Am 18. Februar 2009 wurde bei der Athletin ausserhalb des Wettkampfs eine weitere Blutprobe entnommen. Diese zeigte einen Retikulozytenwert von 1.37 % an.

B. B.a Nach Überprüfung des Blutprofils leitete die Gesuchsgegnerin bei ihrer Disziplinarkommission ein Verfahren gegen die Gesuchstellerin ein. Nach einem in Bern abgehaltenen Hearing vom 29./30. Juni 2009 stellte die Disziplinarkommission der Gesuchsgegnerin mit Entscheid vom 1. Juli 2009 ein Dopingvergehen in Form von Blutdoping fest, aberkannte die anlässlich der Weltmeisterschaft vom 7. Februar 2009 erzielten Resultate und sprach eine zweijährige Sperre ab 9. Februar 2009 gegen die Gesuchstellerin aus.

B.b Am 21. Juli 2009 erklärte die Gesuchstellerin beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung gegen den Entscheid der Disziplinarkommission vom 1. Juli 2009.

Mit Eingabe vom 3. August 2009 reichte die Gesuchstellerin dem TAS ihre Berufungsbegründung ein.

Am 16. September 2009 beantragte die Gesuchstellerin, es sei ihr zu gestatten, schriftlich zur Berufungsantwort der Gesuchsgegnerin Stellung zu nehmen. Diese sprach sich gegen einen weiteren Schriftenwechsel aus. Mit Schreiben vom 23. September 2009 teilte das TAS den Parteien mit, dass es in Anwendung von Artikel R56 des TAS- Code einen weiteren Schriftenwechsel nicht zulasse. Es gewährte der Athletin jedoch ausnahmsweise die Möglichkeit, bis spätestens acht Tage vor dem auf den 22./23. Oktober 2009 angesetzten Hearing unter anderem neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person sowie entsprechende Bemerkungen dazu einzureichen („to present any new evidence deriving from medical investigations performed on her, with comments thereto“).

Am Hearing, das am 22. und 23. Oktober 2009 in Lausanne stattfand, wurden insgesamt zwölf von den Parteien bezeichnete Sachverständige angehört. Die Parteien hatten jeweils die Möglichkeit, Fragen an die Experten zu richten.

Nach den letzten Parteivorträgen und der Schlusserklärung der Gesuchstellerin schloss das Schiedsgericht das Hearing.

Mit Faxschreiben vom 23. und 24. November 2009 reichte die Gesuchstellerin dem Schiedsgericht einen dringlichen Antrag für die Wiedereröffnung des Verfahrens ein, um im Rahmen eines Kreuzverhörs Fragen an Prof. Sottas zu stellen, der am Hearing vom 22./23. Oktober 2009 nicht teilgenommen hatte. Der Antrag wurde damit begründet, dass einer der Rechtsvertreter der Gesuchstellerin vernommen habe, dass Prof. Sottas seine ursprüngliche Meinung aufgrund der von ihr am 14. Oktober 2009 vorgelegten Beweise offenbar geändert habe, und dass er von der Gesuchsgegnerin aus diesem Grund nicht für das Hearing aufgeboten worden sei.

Das TAS wies den Antrag um Wiedereröffnung des Verfahrens und die Berufungen der Gesuchstellerin mit Schiedsentscheid vom 25. November 2009 ab und bestätigte die zweijährige Sperre der Athletin, mit der geringfügigen Änderung, dass die Sperre bereits ab dem 8. Februar 2009 gelte.

B.c Eine von der Gesuchstellerin gegen den Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 eingereichte Beschwerde in Zivilsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Februar 2010 ab, soweit es darauf eintrat.

C.

Mit Revisionsgesuch vom 4. März 2010 beantragt die Gesuchstellerin dem Bundesgericht, es sei der Entscheid des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurückzuweisen.

Die Gesuchsgegnerin beantragt die Abweisung des Revisionsgesuchs. Das TAS hat auf eine Stellungnahme verzichtet.

Am 6. Juli 2010 reichte die Gesuchstellerin dem Bundesgericht eine Replik ein. Dazu nahm die Gesuchsgegnerin mit Duplik vom 3. September 2010 Stellung.

D.

Mit Verfügung vom 23. April 2010 wies das Bundesgericht den Antrag der Gesuchstellerin um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme ab.

Mit Verfügung vom 28. Juli 2010 wies das Bundesgericht das Wiedererwägungsgesuch vom 22. Juli 2010, mit dem die Gesuchstellerin wiederum die Anordnung einer vorsorglichen Massnahme verlangte, ab.

Erwägungen:

1.

Die Gesuchstellerin macht geltend, nach dem Urteil des TAS vom 25. November 2009 habe Dr. Lutz, der Arzt des deutschen National- verbands, am 27. November 2009 „von Kollegen den Hinweis erhalten, dass es gegebenenfalls neue, bislang unbekannte Möglichkeiten der Spezialdiagnostik gebe, mit denen das Blutbild der Gesuchstellerin untersucht werden könnte“. Dr. Lutz habe unverzüglich mit Dr. Andreas Weimann vom CharitéCentrum für diagnostische und präventive Labormedizin Kontakt aufgenommen, der dies habe bestätigen können. Es handle sich genau genommen um erst im Jahre 2009 von einem belgischen Doktoranden entwickelte und bislang zum Teil noch nicht publizierte Auswertungs-Algorithmen zur Erfassung abortiv-milder bis schwerer Formen von Kugelzellen-Anämie. Dr. Weimann sei auf den Sphärozytose- Quotienten erstmals auf einem Fachkongress in Istanbul im Mai 2009 aufmerksam geworden. Er sei an dieser bislang nur mündlich in Fachkreisen publizierten Methodik hoch interessiert gewesen und habe ab November 2009 über die Verfasser der dann eingereichten (aber noch nicht publizierten) Studie die Möglichkeit erhalten, den Quotienten für eigene Forschungszwecke zu erproben.

Dr. Weimann habe Anfang Dezember 2009 mittels der neuen Methodik an fünf Tagen sechs Blutproben der Gesuchstellerin analysiert. Zusätzlich sei die Familie der Gesuchstellerin mit der neuen Mess- methode untersucht worden. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen seien der Gesuchstellerin zum ersten Mal am 7. Dezember 2009 übermittelt worden. Dr. Weimann halte zusammenfassend fest, dass sich die „Diagnose einer hereditären Membranopathie in Form einer abortiv-milden Form von hereditärer Sphärozytose“ ergebe. Diese Konstellation könne „dauerhaft oder intermittierend – also bisweilen auftretend – mit auch deutlich erhöhten Retikulozyten-Werten einhergehen, was durch die erhöhten MCHC-Werte bestätigt“ werde.

Nach Erhalt der Diagnose habe sich die Gesuchstellerin am 15. Dezember 2009 entschlossen, die in Hamar gemessenen Blutwerte auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Hierauf hätten sich zahlreiche Gutachter bei ihr gemeldet, so unter anderem Prof. Winfried Gassmann, Chefarzt der Klinik für Hämatologie und internistische Onkolo- gie am St. Marienkrankenhaus, Siegen, und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Labor in der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie.

Basierend auf den Untersuchungen von Dr. Weimann hätten sich weitere renommierte Experten gutachterlich zu den angeblich neuen Erkenntnissen geäussert und die Diagnose bestätigt.

2.

Das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG; SR 291) enthält keine Bestimmungen betreffend die Revision von Schiedsentscheiden im Sinne von Art. 176 ff. IPRG. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts, das diese Gesetzeslücke gefüllt hat, steht den Parteien eines internationalen Schiedsverfahrens das ausserordentliche Rechtsmittel der Revision zur Verfügung, für das die Zuständigkeit des Bundesgerichts gegeben ist. Heisst das Bundesgericht ein Revisionsgesuch gut, entscheidet es nicht selbst in der Sache, sondern weist diese an das Schiedsgericht, das entschieden hat, oder an ein neu zu bildendes Schiedsgericht zurück (BGE 134 III 286 E. 2 S. 286 f. mit Hinweisen).

2.1 2.1.1 Unter der Verfahrensordnung des OG konnten sich die Parteien auf die in Art. 137 OG vorgesehenen Revisionsgründe berufen, und auf das Verfahren fanden die Art. 140 – 143 OG sinngemäss Anwendung (BGE 118 II 199 E. 4 S. 204; Urteil 4P.120/2002 vom 3. September 2002 E. 1.1, publ. in Pra 2002 Nr. 199 S. 1041 ff.). Dies gilt grund- sätzlich weiterhin für die geltende Regelung des BGG, namentlich für den Revisionsgrund gemäss Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG, der demjenigen von Art. 137 lit. b OG entspricht (BGE 134 III 45 E. 2.1 S. 47, 286 E. 2.1 S. 287).

2.1.2 Nach Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG kann die Revision verlangt werden, wenn die ersuchende Partei nachträglich erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die sie im früheren Verfahren nicht beibringen konnte, unter Ausschluss von Tatsachen und Beweismitteln, die erst nach dem Entscheid entstanden sind.

Die neuen Tatsachen müssen erheblich sein, das heisst sie müssen geeignet sein, die tatsächliche Grundlage des angefochtenen Urteils zu verändern, so dass sie bei zutreffender rechtlicher Würdigung zu einer anderen Entscheidung führen können. Neue Beweismittel haben entweder dem Beweis der die Revision begründenden neuen erheblichen Tatsachen oder dem Beweis von Tatsachen zu dienen, die zwar im früheren Verfahren bekannt waren, aber zum Nachteil des Gesuchstellers unbewiesen geblieben sind. Sollen bereits vorgebrachte Tatsachen mit den neuen Mitteln bewiesen werden, so hat der Gesuchsteller darzutun, dass er die Beweismittel im früheren Verfahren nicht beibringen konnte. Erheblich ist ein Beweismittel, wenn anzunehmen ist, es hätte zu einem anderen Urteil geführt, falls das Gericht im Hauptverfahren davon Kenntnis gehabt hätte. Ausschlaggebend ist, dass das Beweismittel nicht bloss der Sachverhaltswürdigung, sondern der Sachverhaltsermittlung dient. Ein Revisionsgrund ist nicht schon dann gegeben, wenn das Gericht bereits im Hauptverfahren bekannte Tatsachen unrichtig gewürdigt hat. Notwendig ist vielmehr, dass die unrichtige Würdigung erfolgte, weil für den Entscheid wesentliche Tatsachen unbewiesen geblieben sind (BGE 127 V 353 E. 5b S. 358 mit Hinweisen; 110 V 138 E. 2 S. 141; vgl. auch BGE 121 IV 317 E. 2 S. 322; 118 II 199 E. 5 S. 205).

Wird die Revision eines internationalen Schiedsgerichtsurteils beantragt, hat das Bundesgericht gestützt auf die in diesem Urteil aufgeführten Entscheidgründe zu beurteilen, ob die Tatsache erheblich ist und – wäre sie bewiesen worden – wahrscheinlich zu einem anderen Entscheid geführt hätte (Urteile 4A_42/2008 vom 14. März 2008 E. 4.1, nicht publ. in BGE 134 III 286 ff.; 4P.102/2006 vom 29. August 2006 E. 2.1).

2.2 Die Gesuchstellerin reicht dem Bundesgericht zur Begründung ihres Revisionsgesuchs verschiedene neue Gutachten ein, so unter anderem von Dr. Weimann, Prof. Dr. Heimpel, Prof. Dr. Schrezenmeier, Prof. Dr. Winfried Gassmann, Prof. Dr. Anjo Veerman sowie Prof. Dr. André Tichelli, die zwischen Februar und März 2010 erstellt wurden. Ob die nunmehr vorliegenden, allesamt erst nach dem Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 ausgefertigten medizinischen Gutachten als nachträglich aufgefundene Beweismittel im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG zu betrachten sind, erscheint im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut (vgl. letzter Teilsatz) als fraglich (vgl. ELISABETH ESCHER, in: Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz, 2008, N. 6 f. zu Art. 123 BGG; YVES DONZALLAZ, Loi sur le Tribunal fédéral, 2008, Rz. 4710; PIERRE FERRARI, in: Bernard Corboz et al. [Hrsg.], Com- mentaire de la LTF, 2009, N. 22 zu Art. 123 BGG). Dies gilt auch, wenn davon ausgegangen wird, wie dies die Gesuchstellerin vorbringt, dass der nunmehr ins Feld geführte Algorithmus grundsätzlich bereits seit Mai 2009 zur Verfügung gestanden habe, zumal der Algorithmus für sich allein kaum als Beweismittel geeignet wäre, sondern nach Darstellung der Gesuchstellerin auch Dr. Weimann erst „ab November 2009“ die Möglichkeit erhalten habe, „den Quotienten für eigene Forschungszwecke zu erproben“ und eine angebliche Diagnose erst Anfang Dezember 2009 mit Hilfe zahlreicher erneut entnommener Blutproben gestellt werden konnte. Die Frage braucht jedoch nicht abschliessend geprüft zu werden, da das Revisionsgesuch aus anderen Gründen abzuweisen ist.

2.3 Die Gesuchstellerin bringt in ihrem Revisionsgesuch keine neu entdeckten Tatsachen vor, sondern beruft sich vielmehr auf angeblich neu entdeckte Beweismittel zum Beleg ihres bereits im Schiedsverfahren vorgebrachten Einwands, sie leide unter einer Blutanomalie. Wie die Gesuchstellerin selber vorbringt, versuchte sie sowohl vor der Disziplinarkommission als auch vor dem angerufenen Schiedsgericht vergeblich, ihre Behauptung, die erhöhten Retikulozytenwerte seien auf eine Blutabnormalität zurückzuführen, durch medizinische Gutachten zu erhärten. Der Gesuchstellerin wurde im Schiedsverfahren die Möglichkeit eingeräumt, bis acht Tage vor dem am 22./23. Oktober 2009 stattfindenden Hearing neue medizinische Erkenntnisse vorzulegen. Die Frage, ob bei der Gesuchstellerin eine hereditäre Sphärozytose vorliege, die allenfalls die in Hamar festgestellten abnormalen Blutwerte erklären könnte, wurde anlässlich des Verhandlungstermins auch nach der Darstellung im Revisionsgesuch intensiv diskutiert, und sie wurde vom TAS auf Grundlage der verschiedenen von den Parteien eingereichten Gutachten sowie der Anhörung zahlreicher Experten anlässlich des Hearings vom 22./23. Oktober 2009 eingehend geprüft. Das Schiedsgericht hat den Einwand der Gesuchstellerin verworfen und hat es aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens für erwiesen erachtet, dass die abnormalen Blutwerte der Gesuchstellerin vom 6. und 7. Februar 2009 sowie der am 18. Februar 2009 festgestellte starke Rückgang des Retikulozytenwerts nicht durch eine angeborene oder erworbene Anomalie erklärt werden könnten, sondern auf eine Blutmanipulation zurückzuführen seien.

Die Revision ist ein ausserordentliches Rechtsmittel und dient nicht einfach der Weiterführung des Verfahrens. Es obliegt den Prozessparteien, rechtzeitig und prozesskonform zur Klärung des Sachverhalts entsprechend ihrer Beweispflicht beizutragen. Dass es ihnen unmöglich war, Tatsachen und Beweismittel bereits im früheren Verfahren beizubringen, ist nur mit Zurückhaltung anzunehmen (ESCHER, a.a.O., N. 8 zu Art. 123 BGG). Dies gilt ganz besonders, wenn im Revisionsverfahren mit angeblich neu entdeckten Beweismitteln bereits im Schiedsverfahren aufgestellte Behauptungen belegt werden sollen, die vom Schiedsgericht aufgrund eines aufwändigen Beweisverfahrens mit zahlreichen Gutachtern als unzutreffend erachtet wurden. Entsprechend hat der Gesuchsteller im Revisionsgesuch darzutun, dass er die Beweismittel im früheren Verfahren trotz hinreichender Sorgfalt nicht beibringen konnte (BGE 127 V 353 E. 5b S. 358 mit Hinweisen; Urteile 4A_42/2008 vom 14. März 2008 E. 4.1, nicht publ. in BGE 134 III 286 ff.; 4P.102/2006 vom 29. August 2006 E. 2.1).

Die Gesuchstellerin bringt lediglich vor, sie habe erst am 27. November 2009 – mithin zwei Tage nach dem Urteil des Schiedsgerichts – Kenntnis davon erhalten, dass seit Mai 2009 ein neuer Algorithmus zur Verfügung stehe, der „eine genauere Diagnose als bisher ermöglichen könnte“. Darauf will sie von Dr. Lutz, dem Arzt des Nationalverbands, aufmerksam gemacht worden sein, der seinerseits „von Kollegen“ einen entsprechenden Hinweis erhalten haben soll. Mit diesen vagen Behauptungen legt die Gesuchstellerin nicht hinreichend dar, weshalb es ihr nicht bereits während des Schiedsverfahrens möglich gewesen wäre, sich auf die angeblich neu entdeckte Diagnosemöglichkeit zu berufen, genauer bis Mitte Oktober 2009, als die Gesuchstellerin dem Schiedsgericht noch neue medizinische Erkenntnisse hätte vorlegen können. Die Erklärung der Gesuchstellerin dafür, dass sie zwei Tage nach Abweisung ihrer Berufung durch das TAS durch blossen Hinweis des Verbandsarztes eine bisher unbekannte Methode entdeckt haben will, auf die sie sich nur wenige Wochen früher vor dem TAS bei sorgfältiger Beweisführung unmöglich hätte berufen können, erscheint nicht plausibel.

Es kann nicht angehen, sich in einem Schiedsverfahren zunächst auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zu verlassen und entsprechende medizinische Gutachten und Experten zum Beweis anzubieten, um sich nach einem negativ ausgefallenen Schiedsurteil im Rahmen des Revisionsverfahrens nunmehr auf unpublizierte und wissenschaftlich noch wenig erhärtete Methoden zu berufen. Hätte sich die Gesuchstellerin zur Untermauerung ihres Prozessstandpunkts auf weitere denkbare Diagnosemöglichkeiten stützen wollen, wären ihr entsprechende Bemühungen zur Beibringung solcher Beweismittel zumutbar gewesen. Sie zeigt in ihrem Revisionsgesuch jedoch nicht auf, welche konkreten Schritte sie in diese Richtung unternommen hätte (vgl. Urteil 4P.213/1998 vom 11. Mai 1999 E. 3b/aa; JEAN-FRANÇOIS POUDRET, Commentaire de la loi fédérale d’organisation judiciaire, Bd. V, 1992, N. 2.2.5 zu Art. 137 OG, S. 30; ANTONIO RIGOZZI/MICHAEL SCHÖLL, Die Revision von Schiedssprüchen nach dem 12. Kapitel des IPRG, 2002, S. 44 und 46). Auch wäre es der Gesuchstellerin unbenommen gewesen, ihre in Hamar gemessenen Blutwerte bereits während des Schiedsverfahrens weiteren Sachverständigen zugänglich zu machen oder etwa auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen, wie sie dies nach eigenen Angaben nach erfolgtem Schiedsentscheid tat, worauf sich zahlreiche Gutachter bei ihr gemeldet hätten. Es wäre ihr während des Schiedsverfahrens sodann freigestanden, Blutanalysen bei Familienmitgliedern zu veranlassen, wie sie dies nur wenige Tage nach dem Schiedsspruch des TAS getan hat.

2.4 Schliesslich erscheint auch fraglich, ob die nunmehr im Revisionsverfahren vorgebrachten Beweismittel angesichts der im Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 aufgeführten Entscheidgründe als erheblich zu erachten wären. Das TAS hat gestützt auf die Aussage von Prof. d’Onofrio nämlich erwogen, dass selbst die (unwahrscheinliche) Diagnose einer hereditären Sphärozytose die bei der Gesuchstellerin festgestellten Schwankungen in Form von abnormal hohen Werten während der Weltmeisterschaft vom 6./7. Februar 2009 sowie dem anschliessend starken Abfall nicht erklären könnten. Die von der Gesuchstellerin im Rahmen des Revisionsverfahrens angeblich auf einen neu entdeckten Algorithmus gestützte Diagnose einer hereditären Sphärozytose könnte daher lediglich die schiedsgerichtliche Feststellung in Frage stellen, wonach eine solche vererbte Blutanomalie bei der Gesuchstellerin nicht habe nachgewiesen werden können. Vom angeblich neuen Beweismittel unberührt bliebe jedoch die für den Entscheid wesentliche Erwägung des TAS, selbst eine solche Diagnose vermöge die konkreten Schwankungen der Blutwerte nicht zu erklären.

Die Gesuchstellerin behauptet nun zwar, auch dieser Einwand des TAS sei durch die Gutachten von Dr. Weimann, Prof. Gassmann und Prof. Schrezenmeier aus dem Weg geräumt. Die von ihr angeführten Experten bestätigen auch, dass die nunmehr angeblich erfolgte Diagnose mit erhöhten Retikulozytenwerten einhergehen könne. Dass die festgestellten Schwankungen der Blutwerte durch eine Sphärozytose erklärbar seien, wurde allerdings von den von der Gesuchstellerin bezeichneten Gutachtern bereits im Schiedsverfahren vertreten, vom TAS jedoch aufgrund seiner Beweiswürdigung abweichend beurteilt. Die Gesuchstellerin zeigt in ihrem Revisionsgesuch nicht auf, inwiefern die angeblich neu entdeckte Methode über die Diagnose einer Blutanomalie hinaus auch – bisher unbekannte – Rückschlüsse hinsichtlich der festgestellten Schwankungen zulassen soll. Wenn die angeführten Gutachter erklärten, die anhand neuer Blutproben angeblich diagnostizierte Sphärozytose könne zu erhöhten Retikulozytenwerten führen, so ist damit noch keineswegs dargelegt, welche neuen Schlüsse die angeblich neue Methode hinsichtlich der konkret festgestellten Schwankungen im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft in Hamar zulassen soll. In dieser Hinsicht zielen die Vorbringen der Gesuchstellerin bloss auf eine erneute Sachverhaltswürdigung ab. Ein Revisionsgrund ist jedoch nicht schon dann gegeben, wenn das Schiedsgericht bereits im Hauptverfahren bekannte Tatsachen unrichtig gewürdigt haben sollte. Ob die Erwägung des Schiedsgerichts, selbst eine hereditäre Sphärozytose könne die konkreten Schwankungen der Blutwerte nicht erklären, zutrifft oder nicht, kann das Bundesgericht auf Grundlage der Vorbringen der Gesuchstellerin von vornherein nicht überprüfen. Damit erscheinen die nunmehr vorgebrachten Beweismittel unter revisionsrechtlichen Gesichtspunkten als nicht erheblich.

3.

Das Revisionsgesuch ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Bei diesem Verfahrensausgang wird die Gesuchstellerin kosten- und entschädigungspflichtig (Art. 66 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 2 BGG).

Demnach erkennt das Bundesgericht:

  1. Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
  2. Die Gerichtskosten von Fr. 5’000.– werden der Gesuchstellerin auferlegt.
  3. Die Gesuchstellerin hat die Gesuchsgegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 6’000.– zu entschädigen.
  4. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 28. September 2010

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Leemann


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572 Gedanken zu „Fall Pechstein: Urteil des Bundesgerichts zum Revisionsantrag im Wortlaut“

  1. Danke schön, Herr Weinreich!

    Welche juristische Fachkraft kann uns das für Normalsterbliche übersetzen?

    Mein Verständnis: CP hat nichts Neues zur Revision mitgebracht, die TAS hat die Bedenken in der Schiedsgerichtsverhandlung bereits gehört, aber sich durch die Deutung überzeugen lassen, die Krankheit erkläre die Blutwerte nicht allein, Doping daher wahrscheinlich . CP hat sich schon für das Schiedsgericht nicht gut genug vorbereitet, ob wohl das möglich gewesen wäre.

    Interessant ist für mich immer wieder, daß Urteil und die Urteilsbegründung der TAS von Juristen nicht weiter angefasst und als in Stein gemeißelt hingenommen werden, obgleich jeder halbwegs wissenschaftlich vorgebildete Mensch nur den Kopf schüttelt. Das auch schon, bevor die Hintergründe (Sottas Fernbleiben) am Schiedsgerichtstag bekannt wurden.

    Noch interessanter wird jedoch, auf welchem Wege CP und Konsorten doch noch zum nächsten Olympia kommen wollen, jetzt dürfen sie ja nicht. Alles durch das Eurogericht?

  2. Noch interessanter wird jedoch, auf welchem Wege CP und Konsorten doch noch zum nächsten Olympia kommen wollen, jetzt dürfen sie ja nicht. Alles durch das Eurogericht?

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Frau Pechstein während der nächsten 10 Lottoziehungen jeweils 6 Richtige treffen würde ist höher anzusiedeln, als dass der EGMR ihr Recht geben wird.

    Man braucht sich dazu nur die Verfahrensstatistik bei Wikipedia anzuschauen. Die Schweiz ist im Zeitraum von 1999 bis 2006 insgesamt 26 mal verurteilt worden, davon 9 mal im hier relevantenBereich der Nichtgewährung eines fairen Verfahrens. Und das bei ca. 40.000 Fällen, die der EGMR jährlich hat.

  3. @ berolin: Das liest sich doch ganz gut, finde ich. Mann muss die Argumentation nicht in jedem Punkt teilen, doch gibt es verworrenere Juristentexte – auch vom Bundesgericht, wie wir seit fast einem Jahr merken.

  4. @berolin:

    Interessant ist für mich immer wieder, daß Urteil und die Urteilsbegründung der TAS von Juristen nicht weiter angefasst und als in Stein gemeißelt hingenommen werden, obgleich jeder halbwegs wissenschaftlich vorgebildete Mensch nur den Kopf schüttelt.

    Nun, in eine ähnliche Richtung geht auch mein Unverständnis bei dieser Passage des Urteils:

    Ein Revisionsgrund ist nicht schon dann gegeben, wenn das Gericht bereits im Hauptverfahren bekannte Tatsachen unrichtig gewürdigt hat. Notwendig ist vielmehr, dass die unrichtige Würdigung erfolgte, weil für den Entscheid wesentliche Tatsachen unbewiesen geblieben sind

    Also wenn ein Prozeßbeteiligter alle notwendigen Beweismittel vorlegt, aber ein Gericht einfach gesagt schlicht zu bescheuert ist, diese richtig zu werten, kann das Urteil nicht angefochten werden? Selbst wenn erwiesenermaßen und mehr oder weniger unstrittig eine unrichtige Würdigung der Beweismittel erfolgte? Ich denke, da benötigt man unbedingt noch eine zusätzliche Tatsacheninstanz!

    Zumal meiner Meinung nach das Bundesgericht schon die Urteilsbegründung des CAS offensichtlich nicht verstanden hat und es anders interpretiert, als es dort geschrieben wurde. Denn der der Wegfall einer natürlichen Erklärungsmöglichkeit erfolgte ja nur in der irrigen Annahme durch das CAS, man könne eine Anomalie bei Pechstein ausschließen. Insofern stellt zum einen eine neue Diagnostik sehr wohl ein relevantes neues Beweismittel dar (das Bundesgericht hätte sich also mit der Zulässigkeit dieses auseinandersetzen müssen, was es jetzt vermieden hat). Und zum anderen argumentiert damit auch hier wieder die Begründung eines Gerichtes mal wieder an den von den Vorinstanzen geschaffenen Tatsachen vorbei. Schon traurig, wenn man das so liest. Die Juristerei scheint wirklich nicht immer ihre besten Köpfe in die höchsten Positionen zu bringen.

  5. So, nun reichts, Herr Weinreich! Ich halte jetzt so lange die Luft an, bisich endlich Recht kriege Sie ihr Versprechen einhalten, keinen neuen CP-Rechtsstreit-Eintrag mehr zu verfassen.

  6. @ JW

    Ich bin gespannt, ob sich eine deutsche Nachrichtenagentur erdreistet/bemüßigt fühlt, ausnahmsweise aus dem Urteil zu zitieren bzw. überhaupt zu vermelden.

    Ist das etwa eine verdeckte Medienkritik von Ihnen ? Die Rollen waren doch bislang hier anders verteilt. ;)

  7. Insgesamt kann einen ja Angst und Bange werden, wenn man die Begründung der Revisionsabweisung vom Bundesgericht liest. Mit einer Leichtigkeit ( oder auch Unverfrorenheit- darf gelöscht werden) werden hier Fakten ge- und entwürdigt, dass der Leser froh ist, „lediglich“ ein Urteil zur Sportgerichtsbarkeit lesen zu dürfen. Im Strafrecht sind die Richter ja glücklicherweise für den Angeklagten nicht in der strict liability befangen und müssen sich schon sorgfältig mit Beweisentwicklungen befassen. Hier wird simpel abgeschmettert.
    Populistisch formuliert, bekommt man von Anbeginn an den Eindruck, die Ablehnung stand von vornherein schon fest. Wierum es auch kommt, immer zu ungunsten der Antragstellerin.

    blockquote>Während die Gesuchsgegnerin einen Retikulozytenwert zwischen 0.4 % und 2.4 % für normal erachtet, ergaben die Resultate der Blutuntersuchungen bei der Gesuchstellerin Retikulozytenwerte, die weit über 2.4 % lagen und danach jeweils stark abfielen.

    Diese Würdigung würde ich zumindest als tendenziös betrachten, wenn nicht sogar als parteiisch.

    Das TAS hat auf eine Stellungnahme verzichtet.

    Warum auch ? That´s it.

    Ein Revisionsgrund ist nicht schon dann gegeben, wenn das Gericht bereits im Hauptverfahren bekannte Tatsachen unrichtig gewürdigt hat. Notwendig ist vielmehr, dass die unrichtige Würdigung erfolgte, weil für den Entscheid wesentliche Tatsachen unbewiesen geblieben sind

    Ich sehe es so wie Gipsel und empfinde diese Formulierung nicht plausibel und jenseits juristischer Verantwortung.

    Ob die nunmehr vorliegenden, allesamt erst nach dem Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 ausgefertigten medizinischen Gutachten als nachträglich aufgefundene Beweismittel im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG zu betrachten sind, erscheint im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut (vgl. letzter Teilsatz) als fraglich. … Dies gilt auch, wenn davon ausgegangen wird, wie dies die Gesuchstellerin vorbringt, dass der nunmehr ins Feld geführte Algorithmus grundsätzlich bereits seit Mai 2009 zur Verfügung gestanden habe, zumal der Algorithmus für sich allein kaum als Beweismittel geeignet wäre, sondern nach Darstellung der Gesuchstellerin auch Dr. Weimann erst “ab November 2009″ die Möglichkeit erhalten habe, “den Quotienten für eigene Forschungszwecke zu erproben? und eine angebliche Diagnose erst Anfang Dezember 2009 mit Hilfe zahlreicher erneut entnommener Blutproben gestellt werden konnte. Die Frage braucht jedoch nicht abschliessend geprüft zu werden, da das Revisionsgesuch aus anderen Gründen abzuweisen ist.

    Weshalb damit beschäftigen, wenn man es eh nicht verstehen will (kann) ?
    Beweise scheinen nur dann relevant, wenn sie ins Ablehnungsschema passen.

    Ob die Erwägung des Schiedsgerichts, selbst eine hereditäre Sphärozytose könne die konkreten Schwankungen der Blutwerte nicht erklären, zutrifft oder nicht, kann das Bundesgericht auf Grundlage der Vorbringen der Gesuchstellerin von vornherein nicht überprüfen. Damit erscheinen die nunmehr vorgebrachten Beweismittel unter revisionsrechtlichen Gesichtspunkten als nicht erheblich.

    Die Gesuchstellerin hätte sich wohl vor ihrem Antrag über die Möglichkeiten des Gerichts, Beweise prüfen und verstehen zu können, informieren sollen ? Man fasst es kaum.

    Ich dachte immer, Justizia trägt eine Binde vor den Augen, damit sie ihr Urteil unabhängig fällen kann. Vielleicht will sie sich aber nur selbst schützen und nicht wahr haben, was sie mit ihrem Schwert alles so blind anrichten kann.
    Zum Glück bin ich nur Laie und laufe nicht (mehr) Eis.

  8. @ berolin: Für die Frage, warum der TAS-Spruch als in Stein gemeißelt gesehen wird, der kleine Hinweis: Lässt das Bundesgericht jetzt zu, dass nicht mehr die Erkenntnis der Richter zu einem bestimmten Zeitpunkt maßgebend ist, sondern neue medizinische Erkenntnisse vom Bundesgericht irgendwie zu berücksichtigen sind, dann hat das Bundesgericht eine größere Anzahl Sport- und anderer Fälle mehr zu entscheiden. Und vielleicht hat das BG irgendwie auch recht — der Umstand, dass die Sportgerichtsbarkeit keine Wiederaufnahme kennt bei neuen medizinischen Erkenntnissen ist eigentlich nicht das Problem des BG.

    Und ansonsten werden Sprüche von Juristen deshalb als in Stein gemeißelt gesehen, weil es sich um einen Rechtsstaat handelt. Wenn es mal einen demokratischen Naturwissenschaftlerstaat gibt, wird die relevante Wahrheit auch anders ermittelt ;-). Im übrigen kommt diese Kritik meist nur, wenn Juristen die Ansicht des Schreibenden nicht teilen. Sie wäre aber wertvoller, wenn der Schreibende die Ansicht des Juristen teilt und trotzdem etwas grundsätzlich kritikwürdiges findet.

  9. Das Bundesgericht ist keine Instanz der Sportgerichtsbarkeit. Denen ist das schnurzegal ob ein privates Sportgericht richtig oder falsch entscheidet, es sei denn, es wurde dabei gegen schweizer Recht verstossen. Den Bundesrichtern darum alles moegliche zu unterstellen ist daher eher fehl am Platz. Das scheint der eine oder andere aber ein bisschen zu vergessen.
    Das CAS war die letzte Instanz in Sachen Sport und das Ding ist gelaufen, denn da gibts keine Moeglichkeit einer Wiederaufnahme des Falles. Und jeder der sich in Sportrecht ein bisschen auskennt der hat das schon vorher gewusst. Mir ist es darum noch immer schleierhaft, warum Pechstein + Co. die Zeit von Februar bis zur ersten Anhoerung ungenutzt verstreichen lassen, das Angebot der ISU eines Untersuchs auf Blutanomalien ausgeschlagen und stattdessen die Oeffentlichkeit mit Luegen eingedeckt haben. Dass solches Verhalten einen nicht unverdaechtiger macht, darauf haett man ja mal zumindest kommen koennen.

  10. Und ansonsten werden Sprüche von Juristen deshalb als in Stein gemeißelt gesehen, weil es sich um einen Rechtsstaat handelt. Wenn es mal einen demokratischen Naturwissenschaftlerstaat gibt, wird die relevante Wahrheit auch anders ermittelt ;-). Im übrigen kommt diese Kritik meist nur, wenn Juristen die Ansicht des Schreibenden nicht teilen. Sie wäre aber wertvoller, wenn der Schreibende die Ansicht des Juristen teilt und trotzdem etwas grundsätzlich kritikwürdiges findet.

    @nocheinjurist

    Leider sind die Bürger nicht alles Juristen. Das wäre ja auch für die Lebensqualität der Juristen höchst unangenehm. Wenn man als durchschnittlich Gebildeter und mit normalen Menschenverstand das juristische Tun zur Absicherung des Konstrukts Rechtsstatt nur zunehmend schwieriger nachvollziehen kann, wäre ein möglicher Weg, das Rechtsverständnis der Bürger zu verbessern bzw. die Rechtssprechung verständlicher zu gestalten. Man könnte auch entsprechende kostenpflichtige Bürgerseminare organisieren. ;) ;)
    Standes d e n k e n hat dagegen in einem Gemeinwesen ( da hat übrigens schon das Römische Reich schlechte Erfahrungen gemacht) noch nie geholfen. Das Brot vom Bäcker muss man essen können. Erklärungen im nachhinein helfen dem verdorbenen Magen nicht mehr.
    Manchmal wünscht man sich ergänzend zum Rechststaat einen Moralstaat. Das Problem liegt allerdings auf der Hand: Uns ist die Moral abhanden gekommen.

  11. Mein Verständnis: CP hat nichts Neues zur Revision mitgebracht, die TAS hat die Bedenken in der Schiedsgerichtsverhandlung bereits gehört, aber sich durch die Deutung überzeugen lassen, die Krankheit erkläre die Blutwerte nicht allein, Doping daher wahrscheinlich .

    That might very well summarize why the defense strategy has failed so far.

    The blood disease may explain the generally elevated profile (2% instead of the ’normal‘ 1%), but that’s irrelevant for the case. The profile has been accepted by TAS. What TAS did not accept were the ‚abnormal‘ values found at Hamar (which were even ‚abnormal‘ compared with her own profile), followed by the sharp drop.

    I don’t think that Mrs. Pechstein has addressed the crucial issue, which is a statistical one. Therefore, I’m not too optimistic about the outcome of the next round either.

  12. Mir ist es darum noch immer schleierhaft, warum Pechstein + Co. die Zeit von Februar bis zur ersten Anhoerung ungenutzt verstreichen lassen, das Angebot der ISU eines Untersuchs auf Blutanomalien ausgeschlagen und stattdessen die Oeffentlichkeit mit Luegen eingedeckt haben.

    Try this one: she owed the ISU nothing.

    The ISU should have done the proper calculation in Hamar. Instead, they sent the data to Lausanne because they had no idea how to assess the value of this so-called evidence.

  13. @ nocheinjurist:
    Ich denke nicht, daß CP keine leistungsfördernde Maßnahmen an der Grenze der Legalität durchführte. Ich halte sie nur für nicht nachgewiesen. Außer der von Hartmann vorgeschlagenen Epo + Eisen- und Wachstumshormon-Varianten stehen wir doch ohne sinnvolles mögliches Dopingmittel dar, und diese Ideen kamen nicht mal von der ISU! Wie kann da ein Gericht sagen, ein Dopingmittel ist nicht nachgewiesen, eine mögliche Krankheit allein reiche nicht, da nehme wir mal den Epo-Vorwurf, obwohl physiologisch gesehen die Epo-Gabe, die diese Wirkung auf die Retis zeigt, keinerlei Leistungsförderung beim, sondern erst Tage nach dem Wettkampf hervorrufen kann?!? Diese hanebüchende Begründung gegen die überwiegende Mehrheit der Dopingexperten aufrechtzuerhalten, sogar noch dann nicht von selbst eine Revision anzustreben, wenn die ISU in ihren späteren Begründungen weder den Wechsel ihrer Argumentationsstrategie noch dilletantisches Zitieren von Zeitungsinterviews im selben Atemzug mit Expertengutachten scheut, dürften auch Juristen schwer im Magen liegen, denen an einer neutralen Sportgerichtsbarkeit liegt.

    @ carmen
    Ich finde es auch sehr verwunderlich, weshalb CP sich nicht sofort für Untersuchungen zur Verfügung stellte. Olympiavorbereitung hin oder her, bei der Wahl zwischen drohender Sperre oder mehreren verlorenen Wochen wüßte ich, was ich machen würde. Trotz des Zwangs zur Beweislastumkehr.
    [Verschwörungstheorienmodun an] Nimmte man Kuipers Äußerung, man hätte CP seit langem auf der Liste, und sieht man die Lösungsvorschläge und Argumentations- bzw. Rückzugslinien der ISU-Expertenimitate, kommt man nicht umhin, hierin eine gezielte Aktion zur Verhinderung der erfolgreichen Olympiateilnahme zu erkennen. [Verschwörungstheorienmodus aus]
    Andererseits sollten wir nicht vergessen, daß die ISU bereits vor dem ersten Urteil von einem Fettnäppfchen ins nächste tappte und bereits zu diesem Zeitpunkt führende Experten den Blutwerten Anomalität, aber für Doping untypische und eher kontraproduktive Anomalität an die Medien berichteten. Von lückenloser Indizienkette konnte schon damals keine Rede gewesen sein. Wer hätte eine derart parteiische Auslegung der vorgebrachten Äußerungen (mir widerstrebt der Begriff Expertenmeinungen angesichts des offensichtlichen Unsinns, der in der Begründung auftaucht) von Seiten des Gerichts annehmen können?
    Am Ende bleibt: CP hat sich dermaßen schlecht beraten lassen, dass ISU und CAS mit einer Dopingverurteilung ohne ausreichend sichere Indizien durchkommen. Alle Beteiligten haben finanziellen, materielle und Ansehenseinbußen. triple-loose-situation

  14. Try this one: she owed the ISU nothing.

    Doch, eine Erklaerung ihrer erhoeten Werte. Die Grenzwerte waren ja klar. Oder wie bitte soll denn irgendein Verband auf dieser Welt eine Ausnahmegenemigung erteilen? Das laeuft bei Athleten mit angeborenem, erhohetem Haematokritwerten genauso. Die koennen auch nicht daherkommen und was von falschen Messungen und nicht qualifiziertem Kontrolleuren erzaehlen und kriegen dann die erforderliche Bewilligung.

  15. @ berolin: Sie hatten ja eine Frage aufgeworfen, und ich habe versucht, etwas dazu beigetragen. Zu dem, was sie jetzt schreiben: Ich hatte auch mal die Vorstellung, Jura ließe sich abseits des Umstandes betreiben, dass jemand Macht ausüben möchte. Meine Vorstellung ist, naja, Vergangenheit. Ich finde deshalb sympathisch, was sie schreiben, bis auf die Schlussfolgerung der Schlechtberatung, habe aber Schwierigkeiten, da mitzuargumentieren.

    M.E. stellen Sie die falschen Fragen. Warum hat ein Quasi-Monopolverband es nötig, das Verfahren in der eigenen Gerichtsbarkeit zu halten? Warum nicht die erste Überprüfung einer Dopingsperre durch das Amts/Landgericht, mit Instanzenzug? Dann entscheiden zwar weiterhin Juristen, aber der Einfluss auf diese Juristen ist geringer. Warum gibt s keine Möglichkeit der Wiederaufnahme bei wissenschaftlichem Fortschritt in diesem Berufsverbotsverfahren? Wenn Sie für viele der Fragen keine rationalen Antworten finden, finden Sie vielleicht andere.

    @ herbert: Einen Moralstaat wünsche ich mir nicht, aber einfache/re Systeme. Dann ist jura auch leichter verständlich

  16. Am Ende bleibt: CP hat sich dermaßen schlecht beraten lassen, dass ISU und CAS mit einer Dopingverurteilung ohne ausreichend sichere Indizien durchkommen.

    Das ist doch genau der Punkt! Monatelanges Luegen, falsche Anschuldingen und Prozessdrohungen gegen Arie Visser erhoehen halt die Glaubwuerdigkeit nicht wirklich. Und jeder bei der ISU hat doch gewusst, dass das ganze Pechsteinumfeld, inklusive ihr selbst, noch bis am Tag vor der Anhoerung Schmarren erzaehlt. Man kann ja nicht ernsthaft annehmen, die wuerden keine Zeitungen lesen. Da muesst sie dann aber verdammt gute Argumente gehabt haben um den selbstvermittelten Eindruck wieder auszubuegeln.

  17. @ Carmen: völlig richtig, was Sie da sagen. Glaubwürdigkeit erhöhe ich, indem ich kooperiere. Beide Seiten habe ihre Standpunkte jedoch nicht verlassen.
    Weder war die ISU bereit, ein Training weiterhin zu ermöglichen, noch CP, einen Weg zu finden, dann eben auf überwachbare Trainingseinheiten auszuweichen. Mit Gewalt an irgendwelche Laborwerte kommen zu wollen, so dusselig kann doch niemand sein, oder? Vielleicht kann aber jemand verzweifelt genug sein, erstmal irgendetwas Handfestes bekommen zu wollen, um es dann Experten vorzulegen. Ganz will ich die These der zu unrecht verfolgten und deshalb verzweifelt-überhastet-unüberlegt agierenden Unschuld nicht aufgeben, solange uns nicht jemand von der ISU klarmachen kann, worauf sich ihre Verdächtigungen vor Hamar bezogen haben. Die Retis allein glaube ich nicht mehr, seit bekannt wurde, daß es mehrere vergleichbare Fälle gab.

  18. Ja Herr Berolin, wer kann denn hier wen verurteilen und sperren? In wessen Interesse waers wohl eher gelegen, sich kooperativ zu zeigen und Erklaerungen zu suchen? Und zwar eben nicht mit einem „Pechstein’s Boyfriend“ in Hamar, mit Verhaftung etc. Aber wer so ein Angebot der ISU ausschlaegt, aber dafuer anfaengt ueber die Presse zu sticheln, was ja noch vornehm ausgedrueckt ist, der darf sich ja nun nicht wirklich wundern, wenn nachher keiner der Geschmaehten mehr Lust mehr auf Entgegenkommen hat. Wundern tut mich das jedenfalls nicht.

  19. Doch, eine Erklaerung ihrer erhoeten Werte.

    Carmen,

    Try to understand that the conclusion ‚erhoeten Werte‘ should have been underpinned using a statistical calculation. That should have been done as soon as the number was measured. Thousands of production plants do it on a daily basis: check the data for ‚abnormality‘ in real time to keep the production process in control. It takes no more than milliseconds.

    As soon as an ‚abnormal‘ value is measured (fault detection), an analyst will check what is wrong (fault identification) and a technician is send out to correct it – to save the product.

    In the Pechstein case, there was no fault detection, just some gut feeling (Bauchgefühl), and fault identification was left to Mrs. Pechstein. The world upside down.

    In conclusion: she owed them nothing.

  20. @Klaas Faber:

    The profile has been accepted by TAS. What TAS did not accept were the ‘abnormal’ values found at Hamar (which were even ‘abnormal’ compared with her own profile), followed by the sharp drop.

    The problem with that is that the ISU hasn’t really demonstrated such fluctuations like in Hamar couldn’t be just the result of the normal fluctuations. The Hamar values were ~65% above Pechstein’s average value in the considered period of the 14 months before Hamar. The ISU also published some values of an unsuspicious anonymous skater having an average of 1.2%RET with peaks up to 2.0%, which is virtually the same relative difference between peak and average as in case of Pechstein. The ISU simply failed to answer the crucial question why the same relative fluctuations are abnormal in one athlete but unsuspicious in another one.
    The explanation brought forward by the Pechstein side, namely that not only the real physiological changes but also analytical problems contribute greatly to the observed fluctuation, especially when comparing values of different laboratories, is very convincing. And it is backed up by a lot of data from several ring studies showing that especially Advia machines show large deviations between measurements of the same sample in different labs. And as said, the data of the anonymous skater also fits very well to this explanation. On the other side, the criterion for abnormal fluctuations used by the ISU simply does not hold any water, not when checking the background of the criterion and also not when applying it to that unsuspicious anonymous athlete. I would bet a years salary, that the majority of all athletes with more than 10 retics values in the ISU database measured in different labs would show abnormal fluctuations according to the employed criterion in the Pechstein case. If that shows anything, than that the criterion is utter crap. And that would be the scientific name for it ;).

  21. @carmen:

    Doch, eine Erklaerung ihrer erhoeten Werte. Die Grenzwerte waren ja klar.

    1.
    Du unterliegst einem Irrtum. Es gibt keine Grenzwerte für Retis. Das müssen somit immer Einzelfallentscheidungen sein, die nach ausfürhlicher Beratung mit Experten nach Ansicht der Blutparameter und deren Profile, also dem Verlauf der einzelnen Werte, getroffen werden.

    2.
    Schau mal in die WADA-Regeln! Da sind die Beweisregeln für Dopingverstöße niedergeschrieben. Und daraus ergibt sich nun einmal, daß die Anklage (die ISU) zeigen muß, daß diese Werte (ob erhöht oder nicht ist da sekundär) mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch Doping verursacht wurden. Wenn dies erfolgt ist, geht die Beweislast auf den Athleten über, der dann eine natürliche Erklärung beweisen muß. Nur gibt es von der ISU bis heute kein einziges Gutachten, welches diesen Beweis führt. Man hat nur versucht, die „Abnormalität“ des Blutprofils zu zeigen (und ist sogar damit teilweise gescheitert, wenn man naturwissenschftliche Maßstäbe anlegt), nicht das diese Abnormalität vom Doping kommt.

    Als Ergänzung zum zweiten Punkt kann man noch anführen, daß es auf der anderen Seite inzwischen sogar mehrere Gutachten von Dopingexperten gibt, in denen steht, daß die Werte von Pechstein gerade nicht zu Dopingpraktiken/Substanzen passen und mithin die Erklärung durch Doping unwahrscheinlich ist. Ergo hat die ISU den eigentlich von ihr geforderten Beweis nicht geführt und ist immer noch in der Pflicht.

  22. Es gibt zwei Probleme, die häufig nicht auseinander gehalten werden.

    Das erste Problem: Die Sportgerichtsbarkeit ist Zivilrecht und kein Strafrecht. Das ist ein großer Unterschied. Ein Staatsanwalt muss von Amts wegen unabhängig ermitteln und dafür sorgen, dass die Anklage nicht an begründeten Zweifeln zerbricht. Ein Beschuldigter in einem Strafverfahren muss nicht kooperieren – dieses Verfahren schadet in einem Zivilverfahren.
    In einem Zivilverfahren reicht es, eine schlüssige Version vorzulegen. Es ist Aufgabe des Beklagten, dieses zu widerlegen, schon während des laufenden Verfahrens – daher ist die Schlussfolgerung von Klaas Faber In conclusion: she owed them nothing. nicht haltbar.

    Aus dem Grund war die Weigerung von CP, das ISU-Angebot (Juni 2009 [1]) anzunehmen ein Fehler, genauso war es ein Fehler von CP, erst nach dem CAS-Urteil die weiteren Untersuchungen durchzuführen, deren Ergebnisse das Bundesgericht jetzt als nicht ausreichend für eine Revision bewertet hat.

    Der zweite Problem war, sich auf das Schweizer Bundesgericht zu verlassen. Es hätte CP von Anfang an klar sein müssen, dass das CAS die letzte Instanz ist, die Tatsachen bewertet und das nur die Tatsachen bewertet werden die zum Zeitpunkt des Hearings vorliegen.

    Das Schweizer Bundesgericht wiederholt als Tatsachen-Instanz zu „instrumentalisieren“ war keine kluge Strategie. Das Bundesgericht hat keine Kompetenz, Tatsachen neu zu bewerten und will diese auch gar nicht.

    Ebenso hätte CP klar sein müssen, das nach Anhörung und Urteilsspruch des CAS nur noch eine sehr geringe Möglichkeit besteht, neue Beweise einzubringen die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen.

    @berolin
    [1] Ja, die ISU war bereit, CP in dem Zeitraum, in dem die notwendigen Unteruchungen zur Feststellung einer Blutanomalie durchzuführen sind, nicht zu sperren. (ISU-DC Urteil vom 01.07.2009, Abs. 37)

    @gipsel

    Ich denke, da benötigt man unbedingt noch eine zusätzliche Tatsacheninstanz!

    Es gibt jetzt praktisch immer zwei Instanzen, die erste, verbandsinterne Instanz und das TAS als Berufungsinstanz.
    Auch wenn man an der Unabhängigkeit und Qualifikation der ersten Instanz durchaus zweifeln darf. Es steht über allem immer noch die ordentliche Gerichtsbarkeit, die auch im Fall CP tätig wurde. CP hatte bekanntermaßen die möglichkeit, sich sportlich für Olympia zu qualifizieren.
    Was wäre der Vorteil einer weiteren Tatsacheninstanz. Der einzige Vorteil wäre, man könnte das schriftliche Urteil nehmen, und sich aus dem Urteil einen neue Argumentation basteln. Mit der Sichtweise kann man aber auch vier oder sieben Tatsacheninstanzen vorhalten.

    Speziell im Fall CP sehe ich nicht, dass es mit einer dritten Tatsacheninstanz anders verlaufen wäre. Als CP am 23.11.09 beim CAS den Antrag stellte, das Verfahren wieder zu eröffnen, wurde nur mit der Meinung von Sottas argumentiert. Erst eine Woche später wurde CP zufälligerweise eine neue Analysemethode zugänglich gemacht.

    Unabhängig davon halte ich es für grenzwertig, dass das Blutprofil als indirekter Beweis genutzt wird und sportrechtlich mit Blutdoping gleichgesetzt wird. Die Konsequenz daraus ist, dass die Ankläger nicht Vorsatz nachweisen müssen und es somit einfacher haben eine schlüssige Anklage aufzustellen. Wenn man das Blutprofil mit all seinen -offensichtlichen- Problemen (Schwankungen bei den Messwerten, geringere Teststandards) als Beweis nehmen will, sollte man das maximal als versuchtes Doping behandeln können und dem Ankläger die Pflicht aufbürden, Vorsatz nachweisen zu müssen.

  23. In einem Zivilverfahren reicht es, eine schlüssige Version vorzulegen.

    The experts for the ISU committed prosecutor’s fallacy. That’s not allowed, whether one handles a case under civil or criminal law. The standard of proof (‚certainty‘) may vary, but not the logic.

    You can read more about in Chapter 6 of a report to be downloaded from:

    http://www.newcyclingpathway.com/

    Specifically, on p.117:

    Cases have permitted expert testimony to enter the reasoning process as an opinion as to likelihood of guilt which:
    • usurps the role of the decision maker;
    • ignores the pertinent issues regarding the standard of proof; and
    • fails to consider whether the Passport addresses or answers questions which unambiguously go to the question of doping.

    This is old stuff. I am just rehashing it (Deutsch: aufwärmen?).

  24. duesseldorfer,

    A small addition. I follow your basic reasoning. It is entirely correct.

    However, the defense should have recognized at an early stage that the proof was essentially flawed. Then, (only then) my conclusion comes into sight: she owed the ISU nothing.

  25. Dank an die Juristen. Also doch offensichtlich sportrechtliche Nullen, auf die sich CP da verließ.
    Es ist wirklich bedauernswert, daß der versprochene Mitttschnitt der Verhandlung nicht der Öffentlichkeit vorliegt. Ich habe nach wie vor das Gefühl, dass sich die Experten dort ihrer Argumentationen um die Ohren schlugen und ausnahmsweise mal auf Seiten von CP Leute saßen, die sachlich und wissenschaftlich argumentierten. Es fehlt uns, was da an Gegenargument von Seiten der ISU und an Diskussion stattfand. In der Sitzung könnte eventuell, erinnere ich die ersten Reaktionen richtig, zumindest eine Patt-Situationsstimmung entstanden sein, die für eine Verurteilung nicht ausreichte. Daher auch die Teilwahrheiten und falschen Expertenzitate in der Begründung. Anders ist Jelkmanns spätere Erregung ja kaum zu erklären. Warum nimmt den nicht einmal ein Journalist in die Zange, um mehr über den Verlauf des Prozesstags zu erfahren? Vielleicht liest Herr Jelkmann ja mit und lüftet dieses Geheimnis? Ob die Argumentationen der Anwälte dann bei der Urteilsbildung ausschlaggebend waren? Das spräche dann aber eindeutig gegen CP…

  26. @duesseldorfer:

    In einem Zivilverfahren reicht es, eine schlüssige Version vorzulegen. Es ist Aufgabe des Beklagten, dieses zu widerlegen, schon während des laufenden Verfahrens – daher ist die Schlussfolgerung von Klaas Faber In conclusion: she owed them nothing. nicht haltbar.

    Und wofür sind die im WADA-Code definierten Beweislastregeln gut? Dort ist festgelegt, daß die ISU Doping mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beweisen muß. Solange sie das nicht tut (was sie objektiv nicht getan hat), hat Klaas Faber vollkommen recht. Denn erst nach dieser Beweisführung geht laut WADA-Code die Beweislast auf Pechstein über.

    Der zweite Problem war, sich auf das Schweizer Bundesgericht zu verlassen. Es hätte CP von Anfang an klar sein müssen, dass das CAS die letzte Instanz ist, die Tatsachen bewertet und das nur die Tatsachen bewertet werden die zum Zeitpunkt des Hearings vorliegen.

    Na wenn das CAS (oder auch das ISU-Panel) unter Beachtung des WADA-Codes auf Grundlage der Tatsachen entschieden hätte, die vorlagen, wäre ja auch alles gut gewesen. Hat es aber nicht.

    Ich denke, da benötigt man unbedingt noch eine zusätzliche Tatsacheninstanz!

    Es gibt jetzt praktisch immer zwei Instanzen, die erste, verbandsinterne Instanz und das TAS als Berufungsinstanz. Auch wenn man an der Unabhängigkeit und Qualifikation der ersten Instanz durchaus zweifeln darf.

    Also gibt es nur eine unabhängige Instanz.

    Es steht über allem immer noch die ordentliche Gerichtsbarkeit, die auch im Fall CP tätig wurde.

    Die aber, wie Du selber schreibst, keine Tatsacheninstanz ist und auch gar nicht sein will.

    CP hatte bekanntermaßen die möglichkeit, sich sportlich für Olympia zu qualifizieren.

    Nicht wirklich. Sie hat die Möglichkeit gehabt, die Olympianorm zu erfüllen. Eine Qualifikation wäre daraus erst nach einem Urteil zu ihren Gunsten geworden. Da dies nicht erfolgt ist, bestand in der Nachbetrachtung keine Möglichkeit zur Qualifikation.

    Was wäre der Vorteil einer weiteren Tatsacheninstanz. Der einzige Vorteil wäre, man könnte das schriftliche Urteil nehmen, und sich aus dem Urteil einen neue Argumentation basteln. Mit der Sichtweise kann man aber auch vier oder sieben Tatsacheninstanzen vorhalten.

    Man verringert die Wahrscheinlichkeit (offensichtlicher) Fehlurteile. Warum gibt es denn überhaupt normalerweise mehr als eine einzige Instanz?

    Speziell im Fall CP sehe ich nicht, dass es mit einer dritten Tatsacheninstanz anders verlaufen wäre.

    Nun, vielleicht wäre man auf Richter gestoßen, die das logische Denken nicht im Angesicht komplizierter sachlicher Zusammenhänge einstellen?
    Es bleibt doch festzuhalten, daß selbst ohne wirkliches Verständnis dieser Zusammenhänge schon beim aufmerksamen Lesen des ISU- oder auch CAS-Urteils klar werden sollte, daß die Argumentation dort noch nicht einmal ernsthaft versucht Doping nachzuweisen. Und ohne eine solche Beweisführung für den Vorwurf jemanden dessen schuldig zu sprechen ist schon irgendwie seltsam, meinst Du nicht?

    Unabhängig davon halte ich es für grenzwertig, dass das Blutprofil als indirekter Beweis genutzt wird und sportrechtlich mit Blutdoping gleichgesetzt wird. Die Konsequenz daraus ist, dass die Ankläger nicht Vorsatz nachweisen müssen und es somit einfacher haben eine schlüssige Anklage aufzustellen.

    Vorsatz war noch nie für die Feststellung eines Doping-Verstoßes notwendig. Fahrlässigkeit oder auch erwiesenes Nichtverschulden kann höchstens die Strafe mindern.

    Wenn man das Blutprofil mit all seinen -offensichtlichen- Problemen (Schwankungen bei den Messwerten, geringere Teststandards) als Beweis nehmen will, sollte man das maximal als versuchtes Doping behandeln können und dem Ankläger die Pflicht aufbürden, Vorsatz nachweisen zu müssen.

    Da bin ich anderer Meinung. Es stellt lediglich höhere Anforderungen an die Beweisführung, womit zumindest die ISU und auch die damit betrauten (Schieds-)Gerichte offensichtlich im Pechsteinfall schlicht überfordert waren. Das heißt aber nicht, daß man einen so erfolgten Nachweis, sollte er denn wirklich erfolgt sein, nicht genau so behandeln sollte wie einen eindeutig positiven Test.

  27. @berolin:

    Also doch offensichtlich sportrechtliche Nullen, auf die sich CP da verließ.

    Ja, ist schon schlimm, wenn man sich darauf verläßt, daß das CAS aufgrund des WADA-Codes und einer ordentlichen Bewertung der vorliegenden Beweismittel entscheiden würde.
    *SCNR*

  28. @ Gipsel

    1.
    Du unterliegst einem Irrtum. Es gibt keine Grenzwerte für Retis. …..

    2.
    Schau mal in die WADA-Regeln! Da sind die Beweisregeln für Dopingverstöße niedergeschrieben. …..

    Wird doch alles in Punkt 118 bis 126 des CAS Urteils abgehandelt. Auch das mit der Beweislastumkehr. Ich versteh daher die Aufregung nicht.

    Ganz interessant ist aber auch Punkt 205 und vorallem 206
    Prof. Max Gassmann declared at the hearing that on the basis of the new evidence deriving from Prof. Schrenzenmeier’s medical examination and tests, he was now persuaded that the only reasonable explanation of the athlete’s high %retics was blood manipulation.
    und 207
    Schrenzenmeier states with the utmost clarity: “ Overall the diagnosis gives no indication of a hereditary spherocytosis“.
    Wohlgemerkt, das waren zwei auch von Pechstein auf den Plan gerufene Experten und Stand der Kenntnis waehrend dem Prozess. Ja was haette denn nun das CAS fuer einen Entscheid faellen sollen?

    Und ebenfalls erstaunlich, dass das Gutachten Ehninger kurz nach dem Prozess vor der letzten Instanz, genau jenes Ergebnis zutage bringt, welches die Profs Onofrio und Gassmann als Experten der ISU beim Hearing als Pechstein entlastend angesehen haetten. In Punkt 199 wird sogar noch deren Weg wie sie dazu gekommen waeren beschrieben, wenn den die Athletin kooperativ gewesen waere. Da koennt man ja u.a. glatt den Eindruck gewinnen, dass es vielleicht gar nicht so falsch gewesen waere, die von der ISU vorgeschlagenen Tests mit deren Experten zu machen, noch vor dem letzten Schlagabtausch wissenschaftlicher Art. Koennt ja immerhin sein, dass die ja auch ein bisschen eine Ahnung haben wovon sie sprechen.

    Aber es soll doch jeder selber nochmal nachlesen, wie das Tribunal zu seiner Entscheidung kam, welche Argumentationen da so in den Raum geworfen wurden und wie die Gegenseite darauf reagierte. Wurde doch alles wunderbar protokolliert, von beiden Seiten abgesegnet und ist oeffentlich zugaenglich. Das gurkt mich nun wirklich an, alles nochmal zu zitieren.

  29. @carmen:
    Das wurde alles schon praktisch vor Jahresfrist durchgekaut, daher hier nur eine kurze Antwort:

    Wird doch alles in Punkt 118 bis 126 des CAS Urteils abgehandelt. Auch das mit der Beweislastumkehr. Ich versteh daher die Aufregung nicht.

    Die Aufregung kommt daher, daß das CAS zwar anfangs korrekterweise sagt, die ISU müsse Doping nachweisen, aber nachher auch ohne einen solchen Nachweis einen Schuldspruch fällt. Und zur „Beweislastumkehr“ steht in den von Dir erwähnten Punkten schon mal gleich gar nichts.

    Ganz interessant ist aber auch Punkt 205 und vorallem 206
    Prof. Max Gassmann declared at the hearing that on the basis of the new evidence deriving from Prof. Schrenzenmeier’s medical examination and tests, he was now persuaded that the only reasonable explanation of the athlete’s high %retics was blood manipulation.
    und 207 Schrenzenmeier states with the utmost clarity: ? Overall the diagnosis gives no indication of a hereditary spherocytosis?.

    Dazu gibt es immer zu beachten, daß man streng zwischen der Interpretation des CAS und dem, was die Gutachter wirklich geschrieben haben, unterscheiden muß. Dazu kommen teilweise auch noch Übersetzungsfeinheiten (oder auch platte Fehler wie Leber statt Milz in der englischen Übersetzung eines Zitats aus dem Schrezenmeier-Gutachtens). So schreibt Schrezenmeier im deutschen Original wohl: „In der Gesamtheit ergeben diese Befunde keinen Nachweis einer hereditären Sphärozytose“, was schon irgendwie etwas anders klingt als das „indication“ im englischsprachigen Urteil.
    Und da wir schon dabei sind, lies Dir mal den Punkt 205 genau durch. Was sagt das Zitat aus dem Heimpel-Gutachten wirklich aus? Über dieses „Up to now, no definite dagnosis of the type of the [..] abnormality could be made“ gab es hier ellenlange Diskussionen. Mal ganz davon abgesehen, daß Schrezenmeiers Schreiben nur eine vorläufige Einschätzung war (Heimpel hat die Endauswertung gemacht) und er sogar gegen die Interpretation durch das CAS protestiert haben soll, ändert, egal wie man das interpretieren würde, das aber gar nichts daran, daß die ISU wie in den Punkte 118ff. festgehalten den Dopingverstoß nachweisen muß, sprich überzeugend (oder überhaupt erstmal) darlegen, daß die beobachteten Blutwerte durch Doping verursacht wurden (bzw. dann so aussehen würden, wie beobachtet).
    Es reicht aber prinzipiell nie aus, daß einem Gutachter nur der nötige Einfallsreichtum für eine alternative Erklärung fehlt (zumal Gassmann auch kein wirklicher Experte für Dopingfragen ist). Ansonsten verklage ich wohl auch jemanden auf Schadensersatz, nur weil mir gerade kein anderer einfällt, der mich geschädigt haben könnte? Wohl kaum.

    Was der ISU vollständig gefehlt hat, war genau das: ein Dopingexperte, der einfach feststellt, daß die bei Pechstein beobachteten Werte typisch für irgendeine Dopingpraxis (also irgendeine Substanzklasse oder Methode) ist. Dummerweise hat die ISU so einen aber nicht auftreiben können. Vielmehr wissen wir heute, daß praktisch alle renommierten Dopingexperten sich genau entgegengesetzt geäußert haben, Doping erscheint anhand der Blutwerte gerade nicht überzeugend. In Anbetracht der fehlenden Feststellung der Plausibilität von Doping (die hat das CAS stillschweigend vorausgesetzt, was einfach ein grober handwerklicher Fehler ist), ist der fehlende definitive Nachweis einer Anomalität bei Pechstein deswegen unerheblich, vor allem da das Blutbild ansonsten dem einer leichten Anomalie (Sphäro- oder Xerozytose, vollkommen egal, die sind in der Beziehung ununterscheidbar) entspricht und auch wie schon vor dem CAS dargelegt bei einigen Fällen gar kein definitiver Nachweis mit den verfügbaren Methoden möglich ist (Studien sprechen von ~20% aller Fälle, bei leichten Fällen sogar von ~30%). Unter solchen Rahmenbedingungen ist die Aussage von d’Onofrio (ISU-Gutachter) des Ausschlusses einer Anomalität zu 99% einfach als hanebüchen zu bezeichnen.

    Sei es wie es sei, die entscheidende Abwägung, nämlich ob die Blutwerte eher durch Doping (Nachweispflicht bei der ISU, primäre Anforderung für einen Schuldspruch) oder eher durch eine Anomalität (Nachweispflicht bei Pechstein, mehr oder weniger optional) verursacht wurden, hat schlicht nicht wirklich stattgefunden. Und es ist einfach wie schon oft dargelegt ein logischer Fehlschluß, aus einer eventuell niedrigen Wahrscheinlicheit einer Anomalität automatisch eine hohe Wahrscheinlichkeit für Doping zu folgern (die kann trotzdem auch niedrig sein).

    In Punkt 199 wird sogar noch deren Weg wie sie dazu gekommen waeren beschrieben, wenn den die Athletin kooperativ gewesen waere. Da koennt man ja u.a. glatt den Eindruck gewinnen, dass es vielleicht gar nicht so falsch gewesen waere, die von der ISU vorgeschlagenen Tests mit deren Experten zu machen, noch vor dem letzten Schlagabtausch wissenschaftlicher Art.

    Na dann lies mal ein wenig weiter bei Punkt 203! Da steht:

    Prof. d’Onofrio [..] was pleased to see that all the tests he advised the athlete to undertake had been performed.

    Hmm, irgendwie ist Dir gerade Dein Argument abhanden gekommen.
    Und Pechstein hat ja sogar noch mehr machen lassen (zusätzliche Laboruntersuchungen, die Hinweise auf die Ursache für die gemessenen Werte liefern; Gutachten von Dopingexperten, die die Wahrscheinlichkeit von Doping untersucht haben [ähm, hätte das nicht die Stoßrichtung der ISU sein sollen?]), was das CAS sich aber zum Großteil nicht ansehen wollte.

  30. My position is simple and clear: an assessment of the value of the evidence should have taken place in Hamar. That amounts to performing a very simple calculation that takes less than milliseconds.

    They could have used WADA’s operating guidelines that were approved virtually unchanged a week after the CAS verdict, during a party in Stockholm – with royalty.

    Typically, they should have looked at a choice of parameters dating back to a study published in 2003, see p.10 of:

    http://www.wada-ama.org/Documents/Science_Medicine/Athlete_Biological_Passport/WADA_AthletePassport_OperatingGuidelines_FINAL_EN.pdf

    P.28:

    2. Initial Review
    A profile in which the Adaptive Model has identified the Hb or Off-hr score abnormal with a 99.9% probability or more shall be reviewed by a panel of three experts. However, individual Anti-Doping Organizations may choose a lower probability score to identify Samples for further results management.

    Instead, they only looked at reticulocytes. That’s known as selection bias. A clear example of tunnel vision: having high reticulocytes at an event is anything but proof of doping.

    Harm Kuipers later expressed his ’surprise‘ in the press as follows:

    Das darf doch nicht wahr sein.

    That’s a statistical statement. Being a scientist, he should have substantiated.

  31. @duesseldorfer

    Es gibt jetzt praktisch immer zwei Instanzen, die erste, verbandsinterne Instanz und das TAS als Berufungsinstanz.
    Auch wenn man an der Unabhängigkeit und Qualifikation der ersten Instanz durchaus zweifeln darf. Es steht über allem immer noch die ordentliche Gerichtsbarkeit, die auch im Fall CP tätig wurde. CP hatte bekanntermaßen die möglichkeit, sich sportlich für Olympia zu qualifizieren.

    Man darf auch an der Qualifikation der zweiten Instanz zweifeln. Wer die Fachliteratur kennt, für den ist es nur noch peinlich, wie sich der CAS von dem Siemens-Techniker hat einlullen lassen, wie hochpräzise ADVIA doch misst. Dass einige andere, die das Ding selbst benutzen, das bestätigt haben, ist gleichsam nicht überraschend: Wer gibt gerne zu, nicht state-of-the-art ausgerüstet zu sein?
    Der CAS hat hier schlicht gravierende Interessenskonflikte nicht berücksichtigt.

    Im Übrigen ist die Argumentation des Bundesgerichts hochgradig bedenklich. Denn es heisst nicht mehr und nicht weniger genau das, was ich an anderer Stelle bereits kritisiert habe: Juristen dürfen sich die Welt so zusammenerfinden, wie sie wollen. Ich erwarte, dass die Juristen vom CAS und vom BG gemeinsam auf das Dach des Justizpalastes steigen und mit den Worten „Wir erklären die Schwerkraft für nichtig“ in den Abendhimmel davonschweben… Hier hat jemand den Kontakt zur Realität ziemlich verloren. Dass das BG nicht die Tatsachenentscheidung selbst fällen will ist richtig. Richtig wäre aber auch gewesen, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Möglichkeit eines medizinischen Problems wohl doch nicht so abwegig war wie vom CAS ursprünglich gedacht und als solches hätten Mittel und Wege gesucht werden müssen, diesen zu einer Neuauflage zu instruieren. Alles andere ist in Anbetracht der Folgen schlicht pervers und bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass ein paar Juristen sich selbst herausnehmen, aus purer Willkür die Existenzen von Sportlern zu vernichten, die ihnen selbst auch noch ausgeliefert sind, da sie gar keine Alternativen haben. Sportverbände sind schließlich regelrechte Monopolisten – entweder ich unterwerfe mich der ISU oder ich mache keinen Hochleistungseissport. Und aus eben jenem Grund sollte man entsprechend rigorose Ansprüche an Entscheidungen stellen. Dass der CAS Fehler machen kann ist ihm unbenommen. Dass das BG jetzt sagt „Wenn die Juristen vom CAS mal entschieden haben, der Mond ist aus Käse, dann hilft es auch nicht, wenn jetzt jemand mit Mondproben kommt, die das Gegenteil beweisen“ ist aber mehr als Kollegialität als als Seriosität zu bewerten.

  32. @Klaas Faber
    I understand the concept of prosecutor’s fallacy but I do not know if the concept is established under civil-law in general and in private-law in particular. As far as I understand it is established in common-law systems as a ground for appeal, so it should be part of the CAS Regulations.
    The Court of Appellations (Schweizer Bundesgericht) for the CAS is a civil-law court. Further more the proceedings of CAS-Appeals are under private-law rules.
    So there is at least in my opinion no coherent legal framework for CAS cases. That may work in easier cases (direct evidence of EPO) but in more complex cases -as Pechstein v ISU- it will not work.

    As the CP defense preferred the shotgun as defense-strategy, the chance to establish the prosecutor’s fallacy for CAS cases is gone for now.

    @gipsel
    Es gibt in den Doping Codes einen Unterschied zwischen Doping (Der Beklagte muss eine plausible erklärung finden, wieso der Befund kein Doping ist und versuchtem Doping (Kläger muss Vorsatz nachweisen). Und den indirekten Beweis als Doping zu klassifzieren ist nur möglich, wenn für andere Formen des Dopings die selben Beweisstandards gelten. Es kann nicht innerhalb einer Kategorie unterschiedliche Beweisstandards geben, damit wäre einer der wesentlichen Grundsätze des Rechtsstaats verletzt.

    @derDoc
    Wer hatte den die Aufgabe, die genauigkeit der ADVIA-Geräte in Frage zu stellen? Wer hatte die Aufgabe auf Interessenskonflikte aufmerksam zu machen? In beiden Fällen CP.

    Richtig wäre aber auch gewesen, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Möglichkeit eines medizinischen Problems wohl doch nicht so abwegig war wie vom CAS ursprünglich gedacht und als solches hätten Mittel und Wege gesucht werden müssen, diesen zu einer Neuauflage zu instruieren.

    Schlussfolgerungen wie diese aus den vorlegten Beweisen zu ziehen, wäre aber eine Tatsachenentscheidung gewesen. Das Bundesgericht will und darf das nicht. Im übrigen trift kein Revisionsgericht auf der Welt Tatsachenentscheidungen, es geht immer nur um die korrekte Anwendung der Gesetze.

    Die einzige Frage war hier, sind die von CP vorgelegten Beweise „Beweise, die bisher nicht vorbringbar waren“, wenn das Gericht das so gesehen hätte, hätte es die Revision dann zugelassen, wenn es der Ansicht gewesen wäre, das es keine neuen Beweise sind. Es hat vollkommen zu Recht die Beweise inhaltlich nicht bewertet.

    Das Bundesgericht konnte kein Präzedenzfall schaffen, dass in Zukunft bei jedem zivilrechtlichen Streit man die Möglichkeit hat, zufälligerweise zwei Tage nach Urteilsfindung/Urteilszustellung ganz neue Beweise beizubringen oder Beweise vorzubringen, die man bisher nicht vorbringen konnte oder vorbringen wollte. Die Frage der klassifzierung der Beweise als Revisionsgrund ist schon hinreichend in der Schweizer Literatur beschrieben.

    Das Bundesgericht musste für den Fall Pechstein v ISU genau die selben Standards anwenden, wie in Verfahren zwischen zwei Unternehmern, zwischen Unternehmern und Privatleuten oder zwischen zwei Privatleuten.

  33. @duesseldorfer,

    Prosecutor’s fallacy is hardly recognized in courts of law because scientific expert testimonies are a problem an sich. Good reading is the article ‚Conviction by numbers‘, published in Nature in 2007. You can download it from my web site:

    http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Literature/Forensic%20science/Buchanan,%20Nature,%20445%20(2007)%20254-255.pdf

    Judicial Center, an organization created by Congress to improve federal courts, has published a reference manual on the use of scientific evidence, with one chapter devoted to statistics. “But education is only palliative,? says Kaye, who helped to write the statistics chapter. “I don’t think there is any single way to ensure that statistics and other scientific evidence gets used accurately.

    Further mandatory reading is:

    http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Literature/Forensic%20science/Evett,%20Science%20&%20Justice,%2040%20(2000)%20233-239.pdf

    Finally, you’re correct when saying that „Es hat vollkommen zu Recht die Beweise inhaltlich nicht bewertet.“

    The defense lawyers followed a rather weak strategy – indeed, the shotgun – from the beginning, as has been decribed to some detail in a chapter („Longitudinal Profiling, Sports Arbitration and The Woman Who Had Nothing to Lose. Some Thoughts on Pechstein v International Skating Union“):

    http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Cases/Pechstein/David%20McArdle%20final.doc

  34. Prosecutor’s fallacy is hardly recognized in courts of law because scientific expert testimonies are a problem an sich.

    Here it comes. If expert testemonies do not provide a commonly recognized instrument to get as much as possible close to the truth and thus providing the basis for finding a just verdict, aren´t we in a trap ? Being aware of subjectively possible mistakes as fallacies following the testemonies, the gap to just findings can´t be excluded.
    But otherwise this can´t lead to a situation where accused are punished by unsufficient proof. Either testemonies have to be more balanced and carefully drawn up taking into account more than one scientific approach or justice, in our case sports justice, is obviously not meeting their own demands, namely to speak justice.
    It becomes a contradiction as such if even more sophisticated methods and instruments of finding defrauders as the application of correct statistics are introduced but juristiction is not obligded to take them even into account.
    Maybe I´m exaggerating but respective doubts remain especially observing the Pechstein-case from the very beginning.
    To justify verdicts by the stretch of law is not at all an argument. Common sense has to prevail.

  35. Herbert,

    I know that e.g. judges and prosecutors can follow introductory courses in statistics in the Netherlands. It’s really a matter of education. Mathematically, it’s trivial.

  36. @duesseldorfer

    @derDoc
    Wer hatte den die Aufgabe, die genauigkeit der ADVIA-Geräte in Frage zu stellen? Wer hatte die Aufgabe auf Interessenskonflikte aufmerksam zu machen? In beiden Fällen CP.

    Sorry, aber das ist Unfug. Es ist Aufgabe des CAS, das zu tun. Die Beweiswürdigung ist ureigenste Aufgabe eines jeden Gerichtes, auch eines Schiedsgerichtes, und dazu gehört zwingenderweise, dass man sich darüber Gedanken macht, wie zuverlässig eine bestimmte Aussage ist.

    Schlussfolgerungen wie diese aus den vorlegten Beweisen zu ziehen, wäre aber eine Tatsachenentscheidung gewesen. Das Bundesgericht will und darf das nicht. Im übrigen trift kein Revisionsgericht auf der Welt Tatsachenentscheidungen, es geht immer nur um die korrekte Anwendung der Gesetze.

    Es wäre eben keine Tatsachenentscheidung IN DER SACHE gewesen. Das Gericht hätte NICHT entschieden, ob sie gedopt hat oder nicht, sondern einzig und allein, dass eine bestimmte Frage nochmal neu überdacht werden muss.

    Die einzige Frage war hier, sind die von CP vorgelegten Beweise “Beweise, die bisher nicht vorbringbar waren?, wenn das Gericht das so gesehen hätte, hätte es die Revision dann zugelassen, wenn es der Ansicht gewesen wäre, das es keine neuen Beweise sind. Es hat vollkommen zu Recht die Beweise inhaltlich nicht bewertet.

    Muss es ja auch nicht. Die Tatsache, dass es empfindlichere Nachweismethoden gibt, sollte prinzipiell ausreichen.

    Das Bundesgericht konnte kein Präzedenzfall schaffen, dass in Zukunft bei jedem zivilrechtlichen Streit man die Möglichkeit hat, zufälligerweise zwei Tage nach Urteilsfindung/Urteilszustellung ganz neue Beweise beizubringen oder Beweise vorzubringen, die man bisher nicht vorbringen konnte oder vorbringen wollte. Die Frage der klassifzierung der Beweise als Revisionsgrund ist schon hinreichend in der Schweizer Literatur beschrieben.

    Das Bundesgericht kann nicht im Alleingang wissenschaftlichen Fortschritt verbieten, um weniger Arbeit zu haben. Das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun sondern mit Faulheit.

    Das Bundesgericht musste für den Fall Pechstein v ISU genau die selben Standards anwenden, wie in Verfahren zwischen zwei Unternehmern, zwischen Unternehmern und Privatleuten oder zwischen zwei Privatleuten.

    Nein, muss es nicht, denn die Situation stellt sich eben gänzlich anders da. Genauso wie bei uns z.B. an Berufsverbände andere Maßstäbe angelegt werden als an den Skatverein um die Ecke. Wer aus dem Berufsverband rausfliegt, der darf seinen Beruf ggf. nicht mehr ausüben. Wer aus dem Skatclub rausfliegt tritt in den im Nachbarviertel ein. Deswegen werden an Strafmaßnahmen, die existenzbedrohende wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen wesentlich strengere Maßstäbe angelegt. Wenn der Skatverein jemanden rauswirft und der klagt ist das den Gerichten eher lästig und in der Regel wird im Zug der Vereinsautonomie die Klage abgewiesen. Bei existenzbedrohenden Nachteilen erwartet man aber schon eine triftige Begründung, warum die Mitgliedschaft dem Verband nicht mehr zuzumuten ist.

    Die ISU ist eben KEIN Allerweltsverein sondern hat wie andere Sportverbände auch eine monopolartige Position. Um so wichtiger ist es, dass auf die Einhaltung des Willkürverbots geachtet wird.

  37. Die Beweiswürdigung ist ureigenste Aufgabe eines jeden Gerichtes, auch eines Schiedsgerichtes, und dazu gehört zwingenderweise, dass man sich darüber Gedanken macht, wie zuverlässig eine bestimmte Aussage ist.

    Ja, wenn das Verfahren gemäß deutscher Strafprozessordnung durchgeführt wird. Pechstein v ISUist aber gemäß CAS-Regelwerk durchgeführt worden. Andere Gerichte haben andere Statuten und damit andere Beweisführungs- und Ermittlungspflichten.

    Genauso wie [..] an Berufsverbände andere Maßstäbe angelegt werden

    Auch richtig, aber es gibt in Deutschland für die jeweiligen Berufsgruppen Gesetze, die die Pflichten der Berufsverbände regeln. Es gibt aber kein Gesetz über die Sportgerichtsbarkeit. Gesetze die es nicht gibt, kann man nicht anwenden, und man kann nicht imaginäre Vorschriften und Standards erfinden. Das wäre Willkür. Also muss das Gericht allgemeine Rechtsgrundsätze anwenden. Daher:

    Das Bundesgericht musste für den Fall Pechstein v ISU genau die selben Standards anwenden, wie in Verfahren zwischen zwei Unternehmern, zwischen Unternehmern und Privatleuten oder zwischen zwei Privatleuten.

    Es gibt auch noch einen anderen Aspekt, warum soll das höchste Schweizer Gericht zulassen, dass eine Person mit überdurchschnittlichen Ressourcen besser gestellt wird als der Durchschnittsbürger. Es geht auch nicht um Fortschrittsverweigerung, sondern darum Verfahrensstandards zu halten, die allen Personen die selben Rechte und Möglichkeiten gewähren.

  38. @düsseldorfer:

    Es gibt in den Doping Codes einen Unterschied zwischen Doping (Der Beklagte muss eine plausible erklärung finden, wieso der Befund kein Doping ist und versuchtem Doping (Kläger muss Vorsatz nachweisen). Und den indirekten Beweis als Doping zu klassifzieren ist nur möglich, wenn für andere Formen des Dopings die selben Beweisstandards gelten. Es kann nicht innerhalb einer Kategorie unterschiedliche Beweisstandards geben, damit wäre einer der wesentlichen Grundsätze des Rechtsstaats verletzt.

    Was soll mir das denn jetzt sagen? Daß das Verfahren nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen abgelaufen ist, oder was?

    Festzuhalten bleibt, daß Pechstein wegen Dopings verurteilt wurde, nicht wegen des Versuchs dazu. Die ISU muß also keinen Vorsatz nachweisen, sondern einfach nur daß Doping vorlag. Laut WADA-Code kann das entweder aufgrund eines positiven Tests geschehen (dann hat der Beklagte die von Dir beschriebene Möglichkeit, allgemein „Beweislastumkehr“ genannt). Es kann aber Doping auch mit jedem anderen verfügbaren Beweismittel darlegen, hier also durch den sogenannten indirekten Beweis.

    Das prinzipielle Problem beim Pechstein-Fall ist nun aber der, daß sowohl das ISU-Panel als auch das CAS einen Schuldspruch gefällt haben, obwohl die ISU nie Doping nachgewiesen hat, nicht nur nicht zu überwiegender Wahrscheinlichkeit sondern schlicht überhaupt nicht. Lies Dir einfach mal Punkt 210 des CAS-Urteils durch! Dort steht schlicht und ergreifend, daß Pechstein eines abnormalen Blutprofils schuldig ist (der „Nachweis“ dafür ist übrigens zum übergroßen Teil wissenschaftlich nicht haltbar, aber egal). Nur weil das CAS befand, daß eine Blutanomalie unwahrscheinlich sei (ebenfalls sehr einfach wissenschaftlich angreifbar), wird durch einen logischen Fehlschluß eine hohe Wahrscheinlichkeit für Doping konstruiert, die aber durch kein Beweismittel irgendwie fundiert ist. Im Gegenteil, dem CAS haben mehrere Gutachten vorgelegen (z.B. Damsgaard, Schmidt), die dieser Sicht widersprechen. In dem Urteil kommen so viele Fehler zusammen, das ist schon nicht mehr feierlich.

    Wer hatte den die Aufgabe, die genauigkeit der ADVIA-Geräte in Frage zu stellen? Wer hatte die Aufgabe auf Interessenskonflikte aufmerksam zu machen? In beiden Fällen CP.

    Nun, hat CP ja gemacht. Lies mal im CAS-Urteil nach, wie die Einwände vom Chef vom Referenzinstitut für Bioanalytik (die beschäftigen sich genau mit der Genauigkeit und Vergleichbarkeit von verschiedenen Meßgeräten über Laborgrenzen hinweg) einfach weggewischt wurden und die Meßergebnisse praktisch als exakt deklariert wurden. Wirklich jeder, der sich mit so was auch nur ansatzweise auskennt, weiß, daß der gute Mann vollkommen Recht hatte, als er anscheinend beinahe verzweifelt die CAS-Richter anrief, daß man Meßunsicherheiten nie wegdefinieren kann. Allein, er wurde vom CAS ignoriert (aber immerhin wurde sein Einwand im Urteil erwähnt).
    Das CAS hat sich blenden lassen und die Leute von Siemens und der ISU waren unehrlich genug, um das CAS zu täuschen. Ja richtig, die entsprechenden Leute wissen es besser, sie müssen es besser wissen, sonst wären sie vollkommen fehl am Platze. Es ist irgendwie schon ein starkes Stück, wenn man dem CAS vorspiegelt, die eigenen Geräte messen exakt, wenn sogar die frei zugänglichen Spezifikationen der Advia eine relative Meßunsicherheit von +-25% ausweisen (bei 2% Reti-Wert). Das RfB findet sogar beim Vergleich im Laboralltag eher +-45% Abweichungen zwischen verschiedenen Laboren. Alles natürlich nach erfolgter ordnungsgemäßer Kalibration, die vor dem CAS als Begründung angeführt wurde, warum die Werte angeblich exakt seien.
    Nun kann man den Richtern nicht vorwerfen, nicht alle Zusammenhänge zu kennen. Aber ein wenig Nachdenken über die Argumente der Gegenseite wäre vielleicht schon angebracht gewesen anstatt die Sichtweise der ISU einfach durchzuwinken. Denn die Gegenargumente (und die sind auf jeden Fall stichhaltiger, als das was die ISU/Siemens dem CAS vorgemacht haben) gab es durchaus und wurden von der Pechsteinseite mitsamt Gutachtern auch vorgetragen.

  39. @ duesseldorfer

    Ich bin verblüfft, wie leicht sich die Realität beiseitewischen lässt.

    Das Bundesgericht konnte kein Präzedenzfall schaffen, dass in Zukunft bei jedem zivilrechtlichen Streit man die Möglichkeit hat, zufälligerweise zwei Tage nach Urteilsfindung/Urteilszustellung ganz neue Beweise beizubringen oder Beweise vorzubringen, die man bisher nicht vorbringen konnte oder vorbringen wollte. Die Frage der klassifzierung der Beweise als Revisionsgrund ist schon hinreichend in der Schweizer Literatur beschrieben.

    Natürlich kann Wissenschaft zwei Tage nach der Rechtskraft eines Urteils zu einer gegenteiligen wissenschaftlichen Erkenntnis kommen. Und natürlich ist das Recht verpflichtet, diesen Teil der Realität abzubilden, auch wenn in der Wissenschaft Moden immer mal zu bestimmten Übertribungen führen. Natürlich war Asbest 1970 ungefährlich, wenn man es einatmete, jedenfalls für Gerichte (auch für Baubehörden übigens), und natürlich ist es jetzt gefährlich – unabhängig von weiteren Kausalproblemen in derartigen Rechtsstreitigkeiten.

    Lesen Sie mal die sogenannten Wissenschaftsseiten in Zeitungen; dort steht der (aktuelle) Fortschritt. der kann 2 Jahre, aber auch zwei Tage nach Rechtskraft des Urteils bekanntwerden, und ist so zufällig wie die Antwort auf die Frage, ob das Sportgericht ein Urteil spricht oder den Urteilsspruch verschiebt. Die Frage, wie man die befriedende Wirkung, die Urteile haben sollen, mit der wissenschaftlichen Realität, die in einer Art „dynamischer Wahrheit“ besteht, in Einklang bringt, sollte man ernsthaft diskutieren, bevor man Berufsverbote ausspricht.

    Aber mal das Judiz gefagt: Kommt Ihnen das nicht im Ergebnis auch falsch vor, wenn über ein (im übrigen noch nicht einmal gesetzlich geregeltes) Berufsverbot einer deutschen Sportlerin, das Trainings- und Startverbote in Deutschland einschließt, kein deutscher Richter entscheidet? So wegen Art. 12 und 101 GG. Kann ich das Recht, mich mit einem Berufsverbot zu belegen, wirklich per AGB in ein anderes Land delegieren?

  40. @ Joern: Hatte ich nicht gelesen, sorry. Man kann mehrere Berufe haben. Ich wusste nicht, dass in Zweifel gezogen wird, dass Eisschnellauf Teil ihres beruflichen Daseins ist. Sponsoreneinnahmen, Preisgelder aus (Olympia)siegen, natürlich alles zu versteuern.
    Im übrigen ist sie ja deshalb Bundespolizistin, weil sie erfolgreiche Sportlerin ist/war. Der Umstand, dass ihr finanzielles Dasein gesichert ist oder sie einen weiteren Beruf hat, ist mit Blick auf die Grundrechte unabhängig davon, ob sie dem Beruf der Sportlerin/Eisschnelläuferin nachgehen will. Und das kann sie derzeit faktisch nicht.

    (Ihre Argumentation war in den Grundzügen auch jene, warum die DDR keine Berufssportler hatte – die hatten ja alle einen richtigen Beruf, anders als im Westen. Ihre Frage ist natürlich legitim, aber mich amüsiert gerade, wie Gedanken, die jahrelang nicht gehört wurden, plötzlich auftauchen – OT off)

  41. Auch die amtierende Geschäftsführerin der Nationalen Anti-Doping- Agentur (NADA), Anja Berninger, kritisierte die anonyme Erwähnung. «Wir legen ja schon seit längerem Blutprofile an, von circa 800 Athleten im Top-Bereich – da wird ja eine Olympiasiegerin dazugehören.» In diesem Fall könnte die NADA ein indirektes Testverfahren durchführen. Wenn solche Hinweise nicht anonym erfolgen würden, «könnten wir schneller reagieren», sagte Berninger.

    Kritik an Pechstein: «Ross und Reiter nennen»

    Auch für Anja Berninger wäre es wohl besser, einfach nichts zu sagen?

    Eben hat sie noch dem Schwimmverband bescheinigt, die Wada Regeln besser umzusetzen und schon zeigt sie, vom biologischen Pass der WADA hat sie keine Ahnung.

    Ich sage ihr mal, wie es die WADA möchte.Die Blutprofile werden ständig anonym ausgewertet. Wenn drei WADA Experten ( das sind die , die sagen ,Frau Pechstein könne bei diesen Werten kein Doping nachgewiesen werden;-) ) eine Manipulation erkennen, melden sie dies dem Verband, der seinen Athleten erst anhört und dann ein Verfahren eröffnet.

    Unsere NADA handhabt es anders? Sie sammeln schon über 800 Profile, um auf nichtanonyme Anzeigen zu hoffen, um diese auszuwerten?

    Kennen weder Frau Freitag noch Frau Berninger die Hintergründe der Dopingpraxis?

    Herr Damsgaard ( sagt Frau Pechstein kann Doping mit diesen Werten nicht nachgewiesen werden) sagte nicht nur , es gäbe noch einen Athleten mit den gleichartigen Werten wie Frau Pechstein. Er sagte auch 2008, es gibt sogar 5 Athleten, deren Urinprofil gar kein natürliches EPO mehr aufweist, Die WADA sagte damals, ist nicht justiziabel.

    Auch die ISU hat 13 Skater in ihren Datenbänken mit Werten über 3%, wartet die auch auf Anzeigen, wo man Roß und Reiter nennt?

  42. Gipsel,
    darf ich dich mal an unseren Sportrichter Martens erinnern?

    Bei einem indirekten Dopingnachweis liegt die volle Beweislast bei den zuständigen Verbänden. Der Cas hat in seinem Urteil betätigt, dass der Beweis von der ISU korrekt geführt worden ist. Das stellte Sportrichter Martens für die Abgeordneten noch einmal dar. So weit dazu.

    http://www.taz.de/1/sport/artikel/1/immer-noch-verehrt/

    Ist schon ein Jahr her, aber er hat noch nicht das Gegenteil behauptet;-)

    Doch die neuen Verfahrensregeln sind nicht bindend. Im Wada-Kodex steht, dass ein einziges Beweismittel reicht, um einen Athleten des Dopings zu überführen. Das war bei Pechstein der erhöhte Anteil der Retikoluzyten, einer Vorstufe der roten Blutkörperchen. Auch unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien „wäre das Urteil genauso gesprochen worden“, meint Cas-Richter Martens. Wieder so eine Glaubensfrage.

    Er muß ein Witzbold sein? Jedenfalls haben so ziemlich alle Experten der neuen Richtlinien der WADA gegen die Verurteilung gesprochen. Wo will er dann drei Expertenmeinungen herholen?

  43. CP ist derzeit in psychologischer Behandlung , aber wirklich anderes Neues außer der genauen Brücke erfährt man nicht. Sie ist entschieden authentischer als ihr beratungsgeprüfter Medienauftritt. Die x-malige Wiederholung kann man aber dennoch raushören.
    Schade, daß der Interviewer sich nicht über den derzeitigen Entwicklungsstand bezüglich Gerichtsverfahren informierte.

  44. @Walter:

    darf ich dich mal an unseren Sportrichter Martens erinnern?
    http://www.taz.de/1/sport/artikel/1/immer-noch-verehrt/
    Ist schon ein Jahr her, aber er hat noch nicht das Gegenteil behauptet;-)

    Nun, Martens hat ja insofern recht, daß der CAS die Beweisführung der ISU laut Beschluß tatsächlich als überzeugend bewertet hat. Die Crux ist aber, daß irgendwas nicht zur Wahrheit wird, nur weil ein paar Richter das so beschließen. Hier geht es ja nicht um irgendeine Regelauslegung, also juristische Feinheiten auf dem originären Gebiet der Jusristen sondern um die vorgeblich wissenschaftliche Festellung einer Tatsache. Nur wenn man das so beschließt, dann sollte das Ganze natürlich zumindest einer oberflächlichen Prüfung standhalten. Das tut es aber nicht. Vom wissenschaftlichen Standpunkt her ist das Urteil auf allen Ebenen (angefangen von der inkorrekten Auswertung der Meßwerte bis zu den letztendlich daraus gezogenen logischen Fehlschlüssen) schlicht Käse, um mal ein Zitat zu bemühen.

  45. @ Gipsel: Sicher wird nicht das Wahrheit, was Juristen als solche „festlegen“, wenn sie Recht sprechen. Allerdings erlangt des Juristen Ergebnis Geltung, wie man sieht. Wir leben ja im demokratischen Rechtsstaat und nicht im demokratischen Naturwissenschaftlerstaat.

    Ansonsten — hat jede Wissenschaftler- und Nichtwissenschaftlersparte Methoden entwickelt, wie sie für sich die Wahrheit feststellt, also, welche Axiome werden gesetzt, was schlussfolgert man daraus, und wie nimmt man selbstreferentiell darauf Bezug, damit das Gedankengebäude nicht einstürzt. Was gelegentlich fehlt, ist das Verständnis dafür, dass die anderen Methoden der anderen Wissenschaften und Nichtwissenschaften auch dann was bringen können, wenn sie meine Vorstellung nicht treffen. Dass die Juristen hier ausschließlich den dringenden Wunsch nach Handlungsbedarf wachrufen ist allerdings zugegebenermaßen — unschön.

  46. Winfried Gassmann

    Lieber Nocheinjurist!
    Was Sie schreiben, ist primär nachvollziehbar. Sie gehen von einem Gericht aus, dass wie Justitia mit verbundenen Augen sich die Sachverhalte vortragen lässt und sie würdigt. Leider bestehen für die CAS-Verhandlung gegen Frau Pechstein diesbezüglich erhebliche Zweifel, wenn man sich das schriftlich vorliegende Urteil durchliest. Ich habe dazu in einer Stellungnahme mit dem Titel „CAS-Urteil – problematisches Verhalten des Gerichts“ Stellung genommen und einige der vielen Punkte aufegführt, in denen manipulatives Verhalten des Gerichts deutlich wird. Sie findet sich auf der Website des Marienkrankenhauses Siegen irgendwo unter der Rubrik „Pressemitteilungen“.

    Drei Punkte möchte hier hier exemplarisch erwähnen: Das Nicht-Erwähnen der Retikulozytenwerte 6 bzw. 7 Tage vor Hamar 2009, die manipulative Feststellung Nr 187 mit „doping-verdächtigen Hämoglobinanstiegen“ und die Feststellung, man habe im Januar 2009 bei der Sportlerin keine unangemeldeten Trainingskontrollen durchführen können, weil sie ihren Aufenthaltsort so oft gewechselt habe.

    Für einen juristischen Laien stellt sich hier die Frage, wie solches Verhalten eines Gerichts unter strafrechtlichem Aspekt zu beurteilen ist.

  47. Lieber Herr Gassmann,
    für mich ist das Urteil nur mit Schmerzen nachvollziehbar. Obwohl ich diesen Ausgang schon vor einem Jahr ahnte.
    Haben Sie die Diskussion mit Klaas Faber mitbekommen? Er erhielt eine e-mail von Rabin ,sience director WADA.Dort wurde ihm mitgeteilt, dass es sich hier um den longitudinal Pass der ISU handelt und nicht um den Athlete Pass der WADA- verschiedene science and rules ;-)

    Es scheint tatsächlich zwei Wissenschaften zu geben, oder wie Ihnen immer unsinnigerweise vorgeworfen wurde, Parteigutachten. Wo Wissen aufhört fängt der Glaube an und Glaube kann Berge versetzen;-)

    Im Moment überlege ich, ob es auch verschiedene Thermometer und mathematische Programme für die Weltdurchschnittstemperatur gibt. Die einen sagen es wird seit 10 Jahre wärmer und die anderen sagen kälter.
    Und heute die Krönung, auch wenn es kälter wird, wird es eigentlich wärmer.
    Da weiß ich auch nicht mehr , was ich glauben soll;-)

  48. @nocheinjurist:
    Mag ja alles sein, aber der grundlegende Unterschied ist es, daß die Naturwissenschaften den Anspruch erheben, Beobachtungen/Messungen/die Natur/unser Universum an sich nicht nur zu beschreiben sondern auch zu verstehen (natürlich innerhalb gewisser Grenzen, Modellbildung usw., das sollte hier aber nicht das Thema sein). Dabei lernt man grundlegende Prinzipien, die universell anwendbar sind und mit deren Hilfe man verschiedene Thesen zur Erklärung bestimmter beobachteter/gemessener Phänomene beurteilen und gegebenenfalls verwerfen kann. Dabei geht es nie darum sicherzustellen, daß das eigene „Gedankengebäude nicht einstürzt“, wie von Ihnen ausgedrückt. Das mag ja bei den Juristen so sein (was ziemlich übel wäre), aber die wissenschaftliche Methodik ist gerade darauf aufgebaut, daß auch bestehende Hypothesen und Theorien stetig neu überprüft und bei einem Widerspruch schlußendlich angepaßt oder auch schlichtweg verworfen werden. Gerade das ist die Stärke dieser Methodik, da alles andere zu Stillstand und unüberbrückbaren Widersprüchen zwischen Realität und Dogma führt.

    Und wie von mir schon mal geschrieben, das ISU- und CAS-Urteil erhebt den Anspruch der Festellung einer Tatsache (nämlich des Vorliegens von Dopings). Deswegen muß diese Feststellung zwingend auf der Basis eines wissenschaftlichen Vorgehens erfolgen, ansonsten passiert nämlich genau das was ich gerade schrieb, das Urteil wird gewissermaßen zum Dogma, eine unfundierte Meinung wird als unumstößlich festgesetzt, auch wenn die Realität anders aussieht.

    Im vorliegenden Fall muß man aber noch nicht einmal so weit gehen. Das CAS hat sowohl die vorliegenden Fakten und Beweismittel offenbar nicht wirklich unvoreingenommen gegeneinander abgewogen und bewertet und zum anderen war das Gericht scheinbar nicht des logischen Denkens mächtig. Denn die im Urteil anzutreffenden Fehlschlüsse kannten schon die alten Griechen, das sollte einem Richter eigentlich nicht passieren, das sind sozusagen grobe Fehler.

  49. @Prof. Gassmann:

    Drei Punkte möchte hier hier exemplarisch erwähnen: Das Nicht-Erwähnen der Retikulozytenwerte 6 bzw. 7 Tage vor Hamar 2009, die manipulative Feststellung Nr 187 mit “doping-verdächtigen Hämoglobinanstiegen? und die Feststellung, man habe im Januar 2009 bei der Sportlerin keine unangemeldeten Trainingskontrollen durchführen können, weil sie ihren Aufenthaltsort so oft gewechselt habe.

    Bei den ersten beiden Punkten gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Den dritten kann man aber so nicht stehen lassen, denke ich. Im CAS-Urteil taucht das nur in einer Aufzählung der von der ISU vorgebrachten Punkte auf, das CAS selber bezieht sich später nicht mehr auf diesen Punkt. Es zeigt also nur, mit welch‘ unsinnigen Argumenten die ISU angekommen ist, dem CAS würde ich zumindest das nicht explizit vorwerfen wollen. Da gibt es genug andere Sachen.

  50. Last September, I took part in a panel discussion devoted to the biological passport at a conference preceding the world championships of cycling. At that occasion a really excellent report was presented. It can be downloaded from:

    http://www.newcyclingpathway.com/

    For a thorough discussion of the (potential) legality of this indirect evidence, see Chapter 6.

    I was not allowed to bring in the Pechstein case because it was not considered as a biological passport case. Indeed, different science.

    They forgot one thing: the same experts are still providing testimony. How credible is that?

    Anyway, Winfried Gassmann has already convincingly demonstrated that the CAS award is „Käse“.

  51. @ Klaas Faber

    Thank you for the paper.

    Although being aware that there might be – for sure – users who aren´t eager to get acquainted with the paper I have to state a German saying : Repetition is the mother of wisdom.

    I just had a glance on the paper and found this:

    “Dr. Sottas explains that the statistical method of the biological passport or
    the values arising from it do not show the probability of doping; they only
    show that there are abnormal values, which cannot be a result of the natural
    physiological fluctuations. Dr. Sottas states that only an external cause (health
    condition, altitude exposure, if not considered) can explain such fluctuations.
    That stated means that both parties need to prove the cause of abnormal
    value of blood profile the…

    But I have to continue reading and thinking. ;)

  52. Herbert,

    What confuses matters substantially is, that scientific publications on the athlete biological passport present something else than currently implemented in WADA’s operating guidelines.

    Originally, the passport was intended to work according to the principles of Bayesian statistics. That turned out to be too ambitious. One needs more information than just a blood profile with one or two ‚abnormalities‘.

    WADA has subsequently replaced the term ‚Bayesian‘ by ‚adaptive‘ in relevant documents. Unfortunately, they forgot to communicate with the UCI, and other parties.

    The best example of misinforming the public is the site of the Lausanne lab:

    http://www.doping.chuv.ch/en/lad_home/lad-prestations-laboratoire/lad-prestations-laboratoire-passeport.htm

    That’s all nice theory which is not realized in practice.

  53. @Herbert:
    Du hättest mal die nächste Zeile des Zitates aus dem Urteil im Valjavec-Fall auch noch mit hinschreiben sollen, denn genau das ist es auch, was die ISU bei Pechstein versäumt hat:

    Dr. Sottas states that only an external cause (health condition, altitude exposure, if not considered) can explain such fluctuations. That stated means that both parties need to prove the cause of abnormal value of blood profile (whereby the UCI bears the burden of proof). The UCI has not done so.

    Genau das hätte das CAS auch bei Pechstein feststellen müssen. Denn mir ist selbst nach rund einem Jahr vollkommen unerklärlich, wie man jemanden des Dopings verurteilen kann, wenn man Doping nicht nachweist (und es noch nicht einmal versucht), sondern nur einen Beweis für die Abnormalität von ein paar Blutwerten führt (und sogar das noch versaut hat, wenn man mal genauer hinschaut). Doping ist sanktionierbar, abnormale Blutwerte sind es im Allgemeinen nicht.

  54. An ABP program makes sense only if it is piloted by knowledgeable and qualified persons.

    Klaas Faber,
    gab es wenigstens intern unter den Wissenschaftlern(z.B. mit M.Ashenden) Diskussionen zur Pechstein Sache?

    Hat die WADA einen Test für Kompetenz und Qualifikation ihrer Mitarbeiter?;-)

  55. Auch ganz lustig, ist der Screenshot von Sottas‘ ABP-Software (Seite 117), die kenne ich ja nicht. Die Werte sind alle im grünen Bereich dort, der Sportler ist also erstmal vollkommen unverdächtig. Interessant sind aber die individuellen Grenzen, die die Software da zum Beispiel für die Retis ausspuckt. Mal ganz einfach auf die Pechstein-Werte skaliert (nicht perfekt, ich weiß), kommt man da für Pechstein auf individuelle Grenzwerte von 1,09% und 3,35%. Ich weiß jetzt nicht, ob das 95% oder 99%-Grenzen sein sollen, aber von der Farbgebung und Teilung der Farbskale würde ich ja fast auf nur 95% tippen. Aber egal, zieht man jetzt nur noch die sehr gut dokumentierte schlechtere Reproduzierbarkeit der auf Advia gemessenen Werte im Vergleich zu Sysmex in Betracht, landet Pechstein ziemlich sicher mit jeder einzelnen jemals bei ihr genommenen Blutprobe innerhalb ihrer individuellen Grenzen. Ich vermute mal, das könnte schon der Grund sein, warum Sottas noch nie jemandem seine Berechnungen und Werte für Pechstein gezeigt hat, wie Klaas Faber schon mehrfach beklagt hat.

  56. Does an abnormal outcome of the ABP means doping?

    No, for two reasons.

    Firstly, because the decision rule as described above is not based on a true probability of doping, but rather on “how the profile differs from what is expected in clean athletes?. This conceptual difference is well known in forensics for the evaluation of scientific evidence: to sentence an athlete solely from a high level of specificity would be a fallacy of statistical reasoning that results from misunderstanding the idea of multiple testing. A high number of anti-doping tests simply elevates the likelihood of finding a positive by pure chance alone.

    Secondly, doping is not the only possible cause to explain a detected abnormality. A pathological condition must be excluded first. In haematology for example, the prevalence of blood disorders may be high in certain populations – typically a few percents – in function of factors such as age and ethnic origin.

    That information in mind, it is not necessary to increase the specificity higher than 99% since the proportion of athletes presenting a medical condition may be significantly higher than 1% and can be remained undetected with a too permissive threshold. In comparison, in health-related fields, a reference range for a particular test or biological marker is usually defined as the values that 95% – or 2 standard deviations – fall into.

    Gipsel,
    das verstehe ich trotz Google Übersetzer nicht?

  57. @Herbert:
    Also, es gibt zwei Gründe, warum ein abnormaler ABP-Wert (oder irgendein Blutwert) nicht gleichbedeutend mit Doping ist.

    1.
    Schon vom Konzept her kann man mit einem Blutprofil (und dem daraus errechneten ABP-Score) nur feststellen, ob es signifkant von dem abweicht, was man bei einem ungedopten (und gesundem) Menschen normalerweise erwartet. Die Umkehrung gilt aber nicht direkt, sprich, wenn die Werte mal abweichen, heißt das nicht unbedingt Doping. Allein schon dadurch, daß man über die Zeitdauer sehr viele Werte sammelt, wird das Vorkommen eines Ausreißers wahrscheinlicher.

    2.
    Doping ist eben nicht die einzige Erklärung für das Auftreten abnormaler Blutwerte. Es kommen eben auch Krankheiten (akute oder chronische) bzw. Anomalien in Betracht. Die Häufigkeit von Blutbildungsstörungen kann in bestimmten Personengruppen in Abhängigkeit von der Herkunft, dem Alter usw. recht hoch sein, typischerweise bis zu ein paar Prozent.

    Wenn man das betrachtet, macht es demzufolge also auch gar keinen Sinn, die Spezifität (Anteil der erkannten, die wirklich gedopt haben, also nicht falsch positiv sind) großartig über 99% zu steigern, da sich diese Zahl ja nur auf die gesunden „Normalos“ bezieht (und mit erhöhter Spezifität normalerweise die Sensitivität sinkt, das heißt es können Gedopte durchrutschen). Sprich bei 99% Spezifität und 1% Anteil von Leuten mit einer Krankheit/Anomalie werden im Prinzip 2% falsch positiv erkannt, wovon die Hälfte eine Anomalie aufweist. Bei höheren Spezifitäten wird das dann vollends durch die Anomalien dominiert, während die Erkennungsrate von wirklich Gedopten sinkt.

    Eine Anmerkung noch von mir im Allgemeinen zu der Problematik. Häufig wird sich darauf versteift, mögliche Alternativerklärungen für abnormale Werte auszuschließen. Das ist sicherlich eine Aufgabe der Anklage. Allerdings liest man meist Formulierungen wie „no other plausible explanation“, was impliziert, daß auch Doping überhaupt erstmal eine plausible Erklärung sein muß. Die Beweislast dafür liegt auch auf Seiten der Anklage, wie die Disziplinarkommision im Valjavec-Fall ganz richtig festgestellt (der CAS bei Pechstein aber ignoriert) hat.
    Es darf nicht reichen, die Abnormalität festzustellen und alle Alternativerklärungen, die einem gerade einfielen (war man denn einfallsreich genug?) mit einer gewissen, meinetwegen auch hohen Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Wenn die Werte zwar abnormal sind, keine bekannte Krankheit übermäßig plausibel erscheint, Doping aber auch nicht wirklich zu den Werten paßt, kann man meiner Meinung nach niemanden verurteilen. Wenn Gutachter ausführen, daß bei Annahme von Dopingmethode X oder Y, sich mit recht hoher Wahrscheinlichkeit nicht die gemessenen Werte ergeben würden und auch keine andere Methode plausibel erscheint, die das tut, kann man von der Anomalität der Werte nicht auf Doping schließen. Andersherum muß die Verteidigung den Beweis einer Anomalie führen, wenn die Anklage genau das dargelegt hat, nämlich das Dopingmethode X mit hoher Wahrscheinlichkeit Werte wie gemessen hervorrufen würde. Deswegen ist dies ein Beweismittel, welches die Anklage einfach liefern muß.

  58. gab es wenigstens intern unter den Wissenschaftlern(z.B. mit M.Ashenden) Diskussionen zur Pechstein Sache?

    The answer is: no. This is not a biological passport case. Different science. End of discussion.

    Some people appear to overlook that they are easier to replace than Claudia Pechstein. I mean all of them together.

  59. Mal ganz einfach auf die Pechstein-Werte skaliert (nicht perfekt, ich weiß), kommt man da für Pechstein auf individuelle Grenzwerte von 1,09% und 3,35%.

    N.B. Percentages are not Gaussian distributed. The true distribution is skewed to high values. Since we’re talking about small percentages, a log or square root transform will do. A square root is used in the off-score.

    Trying to reproduce what the ABP-software might have output, is of course one of the things I immediately did when I first saw the data. One can also simply do a t-test (while ignoring the distribution being non-Gaussian).

    Technically speaking, the resulting ’normal‘ ranges are confidence intervals. They secure a coverage of the points already measured. N.B. These normal ranges do not secure coverage of future points. If the model is used only once, a prediction interval is correct. Predicting only once is not very practical, hence prediction intervals mainly have theoretical interest. For multiple re-use of the model, one requires so-called tolerance intervals. I reiterate: new, incoming data should be compared with tolerance intervals, whereas old data is covered by confidence intervals.

    However, multiple re-use is not considered in the ABP-software (!) As a result, the ’normal‘ ranges are too narrow and, obviously, the risk of false-positives is systematically underestimated. This is just one of many flaws built in the methodology. This one stands out in particular because that’s really cookbook statistics, see e.g. the following manual:

    Polhemus NW (2001) Statistical analysis using STATGRAPHICS Plus, vol 1, Basic statistical methods. Statpoint, Englewood Cliffs.

    In conclusion, I have good reasons to believe that Mrs. Pechstein should have passed with her passport. To be clear: she should have passed in Hamar, not after days, weeks or months.

  60. Klaas Faber,

    vor einem Jahr sagte Werner Franke, die WADA arbeitet auf unterem biochemischen Level, nun könnte man sagen, sie arbeiten auch auf untersten statistischen Levels… nur, es scheint keinen zu stören…

    Im Februar will Frau Pechstein wieder starten, mal sehen, wie sich ihre Blutwerte entwickelt haben ;-)

  61. @Gipsel

    Je länger man über den Fall Pechstein nachdenkt- du als Spezialist, andere wie ich als Generalist – desto freier von Zweifeln wird der Schluß: Verdammte Flickschusterei in diesem Fall und in manch anderen nicht minder. Wenn Ignoranz und Arroganz Kompetenz ersetzen, bekommt man nur noch einen dicken Hals. Allerdings deutet das ebenfalls auf eine dem ggw. Antidopingsystem inne wohnende offensichtliche Schwäche hin: Regelverletzungen werden nicht nur immer öfters von Dopingsündern, sondern offensichtlich – allerdings ohne jegliche Sanktion – auch von deren Jägern begangen. Was ja wiederum nur menschlich ist, wenn sich letztere nicht allzu oft als das unfehlbare Jüngste Gericht begreifen würden. Je komplizierter der Fall, desto überforderter erscheint das System. Die letzten Meldungen von wachsenden Zweifeln am Blutpass bestätigen das nur.
    Ich hatte mal hier vor längerer Zeit auf einen vermuteten Deal der Beteiligten in der Causa Jan Ullrich hingewiesen. Da war ich aber schnell zum Deppen erklärt worden. Auch in diesem Kontext wurde eine Maschinerie, ähnlich wie bei CP, in Position gebracht und jegliche andere Denke als die des Mainstreams bereits im Ansatz ad absurdum geführt.
    Beide Fälle liegen anders. Die Art und Weise, wie mit ihnen in den meisten Medien umgangen wird, ähneln sich dagegen sehr.
    Die Unfähigkeit zur klaren Beweisführung wird meist – auch im Fall Pechstein – durch die Argumentum ad hominem kaschiert.
    Dazu kommt, dass ab einer gewissen Instanz Logik und Wisssenschaftlichkeit nichts mehr zählen. Da braucht man sich des schwindenden Vertrauens in einen lauteren Antidopingkampf nicht mehr zu wundern.

  62. @ Klass Faber

    Originally, the passport was intended to work according to the principles of Bayesian statistics. That turned out to be too ambitious. One needs more information than just a blood profile with one or two ‘abnormalities’

    Bayesian theories were too complicated to serve WADA´s intent of chasing more effectively doping sinners ? But instead of simultanously to introduce the word „adapted“ can´t be seriously enough. It smells too much like pracmatism where scientific meticoulness is demanded.

  63. Herbert,

    I see the current methodology merely as a temporary (indeed: pragmatic) endpoint in a somewhat erratic historical development. It is arbitrary and therefore ill-defined in many respects. There is no way of telling what the false-positive and false-negative rates will be in practice.

    [Never forget the key issue: how effective is it? It can be evaded, that’s for sure from the very nature of indirect proof. Floyd Landis is a recent illustration and we’re just witnessing the beginning.]

    Initially, the passport was intended to monitor the athlete’s health. Only quite recently (i.e. around 2007), one realized that it could be used to sanction. At that point in time, I guess that the machinery was started to get it included in the World Anti-Doping Code.

    One could have waited until it was thoroughly tested and accepted by the scientific community. With ‚accepted‘ I mean something else than just a few articles being accepted by a journal, after peer review. N.B. The current methodology is NOT what has been published in the scientific literature. So, how can it be accepted by peers?

    The obvious discrepancy between the scientific literature and WADA’s operating guidelines leads me to believe that there was more technology pushing (by the scientists) than pulling (by the authorities).

    However, perhaps even more annoying is the neglect of quality aspects, as detailed by Gipsel. The quality of the labs is the major justification of the ’strict liability‘ of athletes.

  64. @Klaas Faber

    Due to the enormous investment and otherwise raising gain-output in sports the sharpening of competition became in the 90´s tremendous and began to be led by ever more sophistacted performance enhancing means. Before the 90´s Doping was partly used as political means between the two social systems and became afterwards more economicly oriented but not losing its political aspect.
    Instead of scrutinising the philosophy of sports in our times sports had to stand these developments by the old means and even worse, Sports had to provide societies with the image of moral, ethic, fairness and soberness. Thus the IOC and Co. and the national federations had to carry out a task similar of mission impossible, in order to satisfy the acting policy.
    Therefore the pressure went that high, that even the IOC being aware of the difficult enterprise and thus obviously very hesistant, approved the establishment of a permanet and institutionalized body for „restrict“ control within a so-called transperant and fixed frameword – the WADA.
    And – at least I believe – a child was unfurtunately born handicaped. Since the mission gets not possible and the official pressure was even increasing things are not organized in a prober patiently scientific but rather actionist way. Since the mistakes of the on-going antidoping policy don´t visibly strike back on their causes but sacrifice the targets of the doing, the sportswomen and – men, the persons to look after, nobody responsible seems to be disturbed.
    The congenital defects of the latest antidoping system, the „strict liability
    “ or illustrated actually through the biological passport, cause increasing trouble for the persons under control. Instead of repairing the vehicle the damages are just camouflaged.
    False philosophy, bad tools and maybe partly unserious methods and even co-workers will lead to unsatisfied results and ugly image. It´s in my understandung only a matter of time on how long the system can stand it.
    Everything or at least decisive things have to be changed. Why not to start immediately with a better science ? The next to ammend could be the justice of sports.

  65. Herbert,

    Setting up WADA was a good and timely initiative. It was really needed. However, much on the doping list is politically motivated. Pressure from the IOC and certain countries like the USA. Take party drugs. These are responsible for about 50% of the convictions in my country. That’s ludicrous. We only had a single epo-type case for the last three years! If you want to handle party drugs, arrange that within law. Give people a fine, but don’t ban them for two years.

    Even ‚blood hounds‘ like Rasmus Damsgaard have pointed out that the list is not practical. As a result, there’s no focus on what is really perceived as the problem with doping in sports. Clean athletes suffer from unneccessary false-positives as well unneccesary false-negatives, as well as whereabouts and other duties.

    It is difficult to believe that these concerns are not shared within WADA. How to change? How to improve? Rational alternatives have been proposed by people from the alpha sciences. Currently, the discussion is dominated by people from the beta sciences. Beta scientists are typically impressed by their own high-level tools in the lab, but lack the overview to recognize fundamental flaws of an intrinsically rigid system.

  66. Pingback: World Spinner

  67. Beta scientists are typically impressed by their own high-level tools in the lab, but lack the overview to recognize fundamental flaws of an intrinsically rigid system.

    Since when the dealing with science minimizes complex thinking or even fosters narrow-mindedness ?

  68. Falls es nicht hier rein gehört bitte verschieben.

    Gerhard Treutlein im Radio Interview:

    Der gefährliche Weg zum obersten TreppchenProf. Gerhard Treutlein

    Doping-Bekämpfer

    Gerhard Treutlein

    Prof. Gerhard Treutlein kämpft seit Jahrzehnten gegen Doping. Er hat dabei nicht nur Unterstützung erfahren und musste sich stattdessen “Nestbeschmutzer? und “Moralapostel? nennen lassen. Er leitet das Zentrum für Dopingprävention an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg. Für sein Engagement wurde ihm das Bundesverdienstkreuz verliehen. Treutlein hat Sport studiert und gelehrt, er hat Leistungssport betrieben und als Trainer gearbeitet.

    SWR1 Leute

  69. Für die Pechstein-Fans im blog hier die gute Nachricht:

    Bundestrainer Markus Eicher traut Pechstein einiges zu. „Ich habe sie heute gesehen, sie ist gut drauf. Ich bin optimistisch, dass sie zum WM-Team gehören kann“, sagte er, „wir betreiben Leistungssport, und wer Leistung bringt, ist dabei.“

    Bei Formtests in Berlin hatte Pechstein jüngst auf mehreren Strecken die Normzeiten des Weltverbandes Isu unterboten. Am ehesten kommt die fünfmalige Olympiasiegerin für die Teamverfolgung in Frage, es sind aber auch Einzelstarts über 1500 und 3000 Meter möglich. Pechstein bereitet sich mit ihrem Coach Joachim Franke auf ihr Comeback vor.

    Für alle diese Nachricht, die sicher wieder überdurchschnittlich die Gemüter bewegen wird:

    Derzeit bereiten Pechsteins Anwälte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vor. Sie wollen nachträglich die Unrechtmäßigkeit ihrer Sperre feststellen lassen.

  70. @Marco

    Der Fall bleibt interessant.
    Wenn Claudia Pechstein eine Ausnahmegenehmigung wegen zu hoher Retiwerte von der ISU erhält, dann stehen mE ihre Sperre und das Urteil des CAS im nachhinein wieder zur Disposition.
    Verweigert die ISU ihr das grüne Licht, dann begeht sie eine zweifelsfreie sportpolitische Diskrimierung.
    Die ISU wird die möglichen Szenarien durchspielen und sich für das sportrechtlich und finanziell günstigere entscheiden. Nun darf sie aber keinen Fehler machen. Das könnte sehr teuer werden.
    Auf jeden Fall erleben wir ein Novum . Es darf spekuliert werden.

    Pechstein hatte kürzlich zugegeben, dass bei ihr erneut schwankende Retikulozytenwerte gemessen worden seien. Deshalb habe sie bei der ISU einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung gestellt.

    Übrigens, nette Diktion.

  71. Kann jeder draus lesen, was er will. Wenn wieder erhöhte Werte auftreten, sagen die einen „Siehste? Es war nie was“, die anderen „Sie nimmt das Zeug immernoch, ohne dass man es nachweisen kann.“ Interessant wirds erst, wenn keine erhöhten Werte auftreten.

  72. @ stefan: Genau falsch. Treten keine erhöhten Werte auf, wissen fast alle, dass die Sperre okay war. Dann kann jeder selbst daraus schließen, wie er CPs Aussagen bewerten würde ( ich lass das hier mal). Spannend wirds erst, wenn die Werte schwanken. Das könnte den Schluss nahelegen, dass das Urteil materiell falsch war. Mit schwankenden Werten gibts viel mehr Diskussionsstoff – wie sie zustande kommen, wie man sie bewertet, wenn sie natürlich zustande kommen, und was das für Schadenersatzprozesse bedeuten könnte.

  73. Hallo Herbert,
    wirklich eine nette Diktion, die alten Feindbilder sind noch ok;-)

    „erneut schwankende Retikulozyten“ reine Propaganda, sie haben vergessen, dass sie immer schwankten, während des gesamten Prozesses;-)

    Da muß ich gleich erinnern, dass sie sogar weniger schwankten als die des anonymen Skaters der ISU:-(

  74. @nocheinjurist

    Treten keine erhöhten Werte auf, wissen fast alle, dass die Sperre okay war.

    OK, „fast alle“ sind halt die, die am lautesten schreien (qed). Der Rest weiß es eh schon.

  75. Ist ja lustig, am 9.Februar 2011, genau einen Tag nach Ablauf der Sperre von Pechstein, beschäftigt sich der Sportausschuß des Bundestags mit dem Thema.

    Mal ein paar ernstgemeinte Fragen:
    Hat sich dieser Ausschuß eigentlich schon früher mit einzelnen Fällen auseinandergesetzt oder wird da eine Extrawurst für Pechstein gebraten? Was wollen die da überhaupt bereden? Sollte sich der Ausschuß nicht mit den breiteren Problemen auseinandersetzen und nicht mit einzelnen Athleten bzw. ihren Fällen (die Mitglieder besitzen wahrscheinlich für Letzteres sowieso nicht die nötigen umfassenden Informationen/Kenntnisse)? Was soll der Blödsinn?

  76. @gipsel

    Der Disput zwischen Dagmar Freitag und Claudia Pechstein, der per Email ausgetragen wurde und – wie anders zu erwarten- in einer Kontraverse endete, soll jetzt wahrscheinlich durch einen parlamentarischem Wahrspruch aufgelöst werden. Dagmar Feitag hatte erklärt, dass „das Doping-Verfahren gegen Claudia Pechstein … als abgeschlossen (gilt) „, sich über telefonische Belästigungen durch das Pechstein-Management beim BMI beschwert und ansonsten die Email-Kommunikation einseitig als beendet erklärt. ( http://www.claudia-pechstein.de/doping/do59.htm9 ) So weit. Jetzt wird die Causa nach eigentlichem Ablauf ihrer Relevanz vor dem Sportausschuss gehievt, damit dessen Vorsitzende über deren Sachlage berichten kann. Da muss selbst die Arbeit der NADA in den Hintergrund treten.
    Na gut, der Reichstag hat schon schlimmeres erlebt. Man nutzt halt nur seine Möglichkeiten. ;) Ein Schelm, der Arges dabei denkt.

  77. @Herbert:
    Mir kommt es so vor, als wenn sich Frau Freitag irgendwie persönlich angegriffen fühlt [GELÖSCHT] … falls der vulgäre Ausdruck gestattet ist. Der Aufhänger soll ihr Beamtenverhältnis sein. Die Sitzung des Sportausschusses dient dazu, zusätzlichen Druck gegenüber dem Innenministerium aufzubauen, um zu erreichen, daß Pechstein nicht wieder in die Sportförderung aufgenommen wird sondern den normalen Dienst antreten soll bzw. wenn möglich aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird (im Notfall „auf eigenen Wunsch“ Pechsteins).

    Ich halte von solchen Einmischungen von Ausschüssen oder auch Ministern in Einzelfälle überhaupt nichts. Es gibt Regel und ein festgelegtes Procedere, was das alles regelt. Warum überläßt man es nicht den mehr oder weniger bewährten Strukturen? So bekommt das den sehr starken Beigeschmack der billigen persönliche Vergeltung. Zumal sich Freitag (bzw. auch der Innenminister) wirklich nicht übermäßig qualifiziert zu dem Thema geäußert hat. Da kann man Pechstein schon zustimmen. Es wurde von den zuständigen Stellen geprüft, ob sich Pechstein beamtenrechtlich in Fragen Doping was zu Schulden kommen lassen hat. Dieses Verfahren wurde meines Wissens eingestellt. Bei praktisch jedem anderen Polizeibeamten in der Position würden Minister oder irgendein Ausschuß einen Teufel tun bevor sie sich in sowas einmischen. Haben die keine dringenderen Probleme?

  78. Nein, Gipsel, ist nicht gestattet.

    Ich habe weder Lust, über die Qualität der gelöschten Passage und eventuelle juristische Komplikationen zu debattieren, noch über die sportpolitischen Leistungen der erwähnten MdB, die ich gewiss nicht hoch einschätze, sondern als Paradebeispiel für die Verquickungen, Probleme und Begrenztheiten des sportpolitischen Kartells in Deutschland bewerte.

  79. Der Aufhänger soll ihr Beamtenverhältnis sein. Die Sitzung des Sportausschusses dient dazu, zusätzlichen Druck gegenüber dem Innenministerium aufzubauen, um zu erreichen, daß Pechstein nicht wieder in die Sportförderung aufgenommen wird sondern den normalen Dienst antreten soll bzw. wenn möglich aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird (im Notfall “auf eigenen Wunsch? Pechsteins).

    Falls CPs Entlassung aus dem aktiven Beamtenverhältniss so aussehen sollte, wie die von Frau Freitags Parteifreund Speer, dann hätte sie ja ausgesorgt und bräuchte auch keine Sportförderung mehr.

    Wie so oft ist alles eine Frage der Verhältnismässigkeit. Der eine wird wegen eines Leergutbons fristlos gefeuert, der andere bekommt wegen einem Milliardenschaden an Staat, Firma und Kunden oder wegen dem Missbrauch des öffentlichen Amtes zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil eine Millionen schwere Abfindung bzw. die vergoldete frühzeitige Versetzung in den Ruhestand. Schon deswegen interessiert mich, wie es der Arbeitgeber BMI mit seiner nicht subordinierenden, renitenten Beamtin Claudia Pechstein halten wird.

    Ich bin ja echt mal gespannt, wer so alles die Sitzung aus der außerparlemantarischen Gruppe live vor Ort beobachten wird. ;)

  80. Astrid Rawohl für den Deutschlandfunk: mp3-Datei:

    Vor Claudia Pechsteins Comeback – Interview mit ARD-Dopingexperte Seppelt
    Sendezeit: 06.02.2011 19:55
    Autor: Rawohl, Astrid
    Programm: Deutschlandfunk
    Sendung: Sport
    Länge: 03:52 Minuten

  81. @ Gipsel: Warum sollte sich der Ausschuss denn während der Sperre mit dem Thema beschäftigen? Da hat doch dank seiner Autonomie der Sport ein Ergebnis produziert. Am 9. Februar aber stehen die rechtsstaatlichen Malträtierungswerkzeuge für Widerspenstige (gefoltert wird nicht!) zur Ansicht, multipliziert durch die medialen Multiplikatoren. Es werden auch zwei bis drei Kleinst-Informationen erwartet, bei denen man hinterher denken soll „Oh, diese Claudia, wie undankbar/listig/undurchsichtig/arbeitsscheu sie doch ist“. Hoffentlich bleiben Medien auch noch länger und berichten, es geht um NADA-Strukturen. Aber ich fürchte, sie entscheiden sich wie im Falle von „Gorch Fock“ vs. „geöffneter Soldatenpost“ für die personalisierbare Meldung.

  82. Aber ich fürchte, sie entscheiden sich wie im Falle von “Gorch Fock? vs. “geöffneter Soldatenpost? für die personalisierbare Meldung.

    Da versteht ja dann der Konsument das Problem auch entschieden besser als es anhand von Zusammenhängen und Hintergründen nachvollziehen zu müssen. ;)

  83. @ Herbert

    Pechstein muss wieder zum Polizeidienst antreten

    Nostradamus sagte einst: Einen Unschuldigen muß man mit aller Härte verfolgen.
    Vor was hat man eigentlich Angst? Das Pechstein eventuell unter den Top 5 läuft, daß das ganze Verfahren sich als Witz herausstellt? Eigentlich habe ich so etwas erwartet.
    Sie hat sich nicht „stillbildend verhalten“. Wer hat sich den „vorbildlich“ verhalten?
    Wahrscheinlich nur jene die zu allem Ja und Amen sagen.
    Ich kann mich auch nicht daran errinnern, daß C.P. durch besondere Spezialeinsätze
    in der Polizei aufgefallen wäre, höchsten als Werbe Ikone. Wozu also dieser Stress?

  84. Und eine Einmischung in sportliche Angelegenheiten stellt das folgende nicht dar. ;) Von besonderer Ahnung zu und über sportliche Leistungen zeugt diese offizielle Verlautbarung nun aber auch nicht.
    Oder hat man sich gar diesbezüglich mit ansonsten ungeliebten Amtsvorgänger konsultiert ?

    Auf jeden Fall ist es souverän vom BMI, wie es seine politische Macht gebraucht. Chapeau, meine Herren.

    …muss die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wieder normal Dienst leisten. Zudem verliert sie nach Ablauf ihrer Zweijahressperre am Dienstag die Unterstützung durch die Sportfördergruppe der Bundespolizei.
    Die 38-Jährige habe keine Chance mehr auf eine Teilnahme an Olympischen Spielenund die Plätze in der Fördergruppe seien jüngeren Athleten vorbehalten, teilte das BMI mit.

    http://www.spiegel.de/sport/wintersport/0,1518,744007,00.html

    Der Beitrag in der ZDF-Sportreportage vom Sonntag hat das BMI wohl veranlasst, die nationale unsportliche Karte zu ziehen ?

    David Howmann tut sich sichtbar schwer, als er dem ZDF erklärt, dass das Urteil gegen Pechstein Sinn macht. Aus juristischer Sicht sei er zufrieden. Wieso nur aus dieser Sicht ?
    Dem ZDF liegen die Sitzungsprotokolle des WADA-Vorstandes in Stockholm 2010 vor, wonach „der Fall Pechstein einer der wichtigsten im Kampf gegen Doping sei „. „Wenn dieser vom CAS verworfen würde, könnte die WADA in den nächsten 10 Jahren nicht noch einmal mit einem ähnlichen Fall kommen.“ so der Vorstand vor dem Entscheid des CAS. (Vllt. kann Wikileaks mit der Veröffentlichung der Originale helfen.) Das letzte Kapitel sei im Fall Pechstein noch nicht geschrieben, so der abschließende ZDF-Kommentar.

    David Howmann kann allerdings erst einmal weiter zufrieden sein. Dank des BMI wird die Zufriedenheit jetzt auch noch sportlich.

  85. Nach der ISU und dem CAs bekleckert sich auch das BMI nicht gerade mit Ruhm.

    Sollte CP jetzt mit nachgewiesenen schwankenden Werten ein oder zwei Blumentöpfe gewinnen, ist die Werbeikone einsame Rächerin der Entrechteten perfekt.

    Dieser Forscher, der meint, CP könnte dennoch gedopt haben (Epo- Forscher Franz), hatten wir den schon diskutiert? War das die Epo und Eisenpräparat-These? Bei der hätten doch noch andere Blutwerte rumspinnen müssen, wenn ich mich recht erinnere. Gibt es in dieser Hinsicht was Neues zu berichten?

  86. Herbert,
    putzige Frage vom ZDF, hat sie oder hat sie nicht;-)

    Formell hat sie , steht doch in allen Urteilen der Sportgerichtsbarkeiten aller zuständigen internationalen Führungsebenen. Sie haben doch ihre Entscheidung ohne Vorbehalte und nach besten Wissen und Gewissen , mit breiter Unterstützung der deutschen, die Korruption im Sportwesen verfolgenden, Sportjournalistik getroffen;-)
    Ist doch alles sauber gelaufen? Wollen wir es glauben?
    Jetzt ist sie dran, ihr come back. Warum will man es verhindern?

    Etwa ein Zeichen der Zuversicht setzen, für alle zukünftigen 5xmaligen Olympiasiegerinnen? Hört auf die Signale der Sportführung und es wird euch nichts passieren? Ich weiß es nicht;-)

    Hajo Seppelt zweifelt auch noch, die Parteigänger ( wenn man so will , sagt er) wollen am Dienstag die Xerozytose beweisen. Tut das Not? Die ISU hat es doch schon festgestellt. Im CAS Urteil wurde auch schon ihr Mittelwert von 2,3% festgelegt. Nur ihre Schwankungsbreite haben sie kleiner festgelegt als die des anonymen Skaters.
    Die peer-review Prozesse der noch unerforschten HS gehen voran, Vielleicht gibt es ja Neuigkeiten seitens der Wissenschaft?

    Dann ist da noch der schweizer EPO Experte, Herr Franz, der im Tourforum sagte, er wäre kein Experte und der im Interview mit Grit Hartmann sagte, bei CPs Blutweten könne man sicherlich nicht sagen, sie hätte mit EPO gedopt;-)

  87. Auf dem Dopingskandal folgt der sportpolitische Skandal. Das ist einfach nur peinlich. Natürlich nur einer Minderheit. Ich weiß.

  88. Also, verstehe ich das richtig … CP war mit 37 Jahren, krankgeschrieben wegen eines Nervenzusammenbruchs, gesperrt wegen Dopings, Mitglied der Sportfördergruppe. Nun, einige Monate später, gehört sie nicht mehr dazu, obwohl sie gerade jetzt, nicht mehr gesperrt, ihre Leistungsfähigkeit unterstreichen könnte, mit einerm Verweis auf ihr Alter, einem nach dem AGG zunächst untauglichen Differenzierungskriterium. Das BMI kann, sofern es richtig zitiert worden ist, nur wissen, dass CP nicht mehr bei Olympia starten wird, wenn es selbst nominiert Ist das so? Ein sehr unfaires, unsportliches Vorgehen des Rechtsstaates insgesamt.

    Hat sie sich an einen Deal nicht gehalten, der bisher unbekannt ist? Und wie wurde früher in der DDR eigentlich der Abschied vom Leistungssport organisiert? Vielleicht müsste sie einfach nur sagen: „Ich will bei Olympia 2018 in München noch starten“, und alles wäre mit diesem Promotion-Trick gut.

  89. Über die nicht mehr mögliche Olympia-Teilnahme war ich zunächst auch gestolptert und extrem wütend und fassungslos. Wie konnte man es wagen ihr die Fähigkeiten für eine weitere Teilnahme an den OS abzusprechen?

    Nach kurzer Überlegung kam ich leider auf den Boden der Tatsachen zurück. Claudia Pechstein wird mehrfach für ihre Blutanomalie bestraft. Nach allem bisherigen Ärger hat sie nun auch, da sie offiziell als Doper gilt, durch ihre zweijährige Sperre ihr Recht auf jede weitere Teilnahme an OS eingebüßt. Leider ist das so geregelt und es betrifft ausnahmsweise mal alle Sportler aller Länder.

  90. @panni:

    Nach allem bisherigen Ärger hat sie nun auch, da sie offiziell als Doper gilt, durch ihre zweijährige Sperre ihr Recht auf jede weitere Teilnahme an OS eingebüßt. Leider ist das so geregelt und es betrifft ausnahmsweise mal alle Sportler aller Länder.

    Seit wann soll das denn gelten? Da gibt es einige Gegenbeispiele.

  91. @nocheinjurist:

    mit einerm Verweis auf ihr Alter, einem nach dem AGG zunächst untauglichen Differenzierungskriterium.

    Stimmt, so habe ich das bisher noch gar nicht gesehen. Es ist dem Arbeitgeber ja eigentlich verboten, aufgrund des Alters zu diskriminieren.

  92. @Gipsel

    Seit wann die Regel gilt weiß ich nicht. Erstmals davon Kenntnis bekam ich durch eine Diskussion um die Nominierung Jan Ullrichs für die OS 2004. Da seine Sperre allerdings nicht als Folge einer Leistungsmanipulation ausgesprochen worden war, durfte er letztendlich teilnehmen.

    Hmmm……..ich bin plötzlich nicht mehr sicher ob es sich nicht doch nur um eine nationale Regelung handelt.

  93. @ Gipsel, panni:

    beijingnews.net (12.01.11): IOC confirms anti-doping rule, no Olympics for Beijing gold medallist

    The International Olympic Committee (IOC) Wednesday confirmed a rule which does not allow doping offenders with a ban of more than six months such as the 2008 gold medallist LaShawn Merritt to compete at the next Games.
    […]
    The strict IOC rule was decided upon in 2007 and went into effect a year later ahead of the Beijing Games.

  94. @Ralf

    Danke! Das erklärt auch die Entscheidung im Fall Ullrich. Er erhielt seine damalige Sperre wegen Medikamentenmissbrauch und nicht wegen Leistungsmanipulation. Deshalb wurde er nur für ein halbes Jahr gesperrt und damit war es auch möglich an den OS teilzunehmen.

  95. @ panni, Ralf: Nö. Das erklärt es (leider) nicht. Denn die Regel, die sich imho aber nirgends findet, sie ist/war nur eine IOC-Exko-Entscheidung, die durchaus mal variiert wurde, wurde meines Erachtens erst später verabschiedet, ich glaube im Frühjahr 2007, finde das aber gerade nicht.

    Wenn ich das richtig verstehe, wer kann das schon, dann wurde ein Vergehen ja vor Vancouver festgestellt, also nicht im laufenden Olympiazyklus. Insofern, rein theoretisch, spräche nichts gegen Sotschi.

    Dazu müsste man aber erstmal diese „Regel“ finden. Ich war zwar in Lausanne, als über Merritt gesprochen wurde, aber wie so oft: Nix Schriftliches dazu gibt es nicht.

  96. @Ralf

    Dann war es halt zu diesem Zeitpunkt eine rein deutsche Regel mit einem gewissen Ermessenspielraum. Ich als großer Fan von JU habe wirklich keine Meldung über ihn verpasst und da ist mir die Diskussion um seine Olympia-Nominierung selbstverständlich nicht entgangen. Ich erinnere mich an die Begründung dass er nicht bewusst zur Leistungssteigerung manipuliert habe. Daran gab es auch nichts zu deuteln, denn JU war 2002 durch seine Knieprobleme fast ganzjährig verletzt. Bei seinem einzigen Rennen 2002, der Karar-Rundfahrt im Februar, fuhr er bereits mit bandagiertem Knie.

  97. also… die kleine zeitung (bzw. die beliefernde agentur) erwähnte in ihrem bericht explizit die ziffer 45 der olympischen charta als entscheidungsgrundlage.

    wenn man sich die besagte ziffer aber mal durchliest (pdf), komme zumindest ich ein bisschen ins rätseln. man kann es zwar schon irgendwie ableiten aus punkt 2:

    […] Any entry is subject to acceptance by the IOC, which may at its discretion, at any time, refuse any entry, without indication of grounds. Nobody is entitled to any right of any kind to participate in the Olympic Games.

    in verbindung mit der zugehörigen durchführungsverordnung 4:

    […] The NOC […] ensures […] that such competitor is fully aware of and complies with the Olympic Charter and the World Anti-Doping Code

    aber expliziter wird es da nicht (wenn ich nichts übersehen habe).

  98. Kleine Aufklärung. Es liegt auch an der verwirrenden Informationspolitik des IOC. Denn:

    1) In der gültigen Olympischen Charta findet sich der Verweis noch immer nicht.

    2) Aber, mit Datum vom 27. Oktober 2010 hat das IOC einen Zusatz ins Netz gestellt, den man sich mühsam erarbeiten muss, und der eigentlich in die Charta gehört: „REGULATIONS REGARDING PARTICIPATION IN THE OLYMPIC GAMES
    RULE 45 OF THE OLYMPIC CHARTER (OC)“
    .

    Dieses Dokument wurde offenbar auf der Exekutivsitzung am 27. Juni 2008 in Athen verabschiedet.

    Darin heißt es:

    The IOC Executive Board, in accordance with Rule 19.3.10 OC and pursuant to Rule 45 OC, hereby issues the following rules regarding participation in the Olympic Games:

    1.   Any person who has been sanctioned with a suspension of more than six months by any anti?doping organization for any violation of any anti?doping regulations may not participate, in any capacity, in the next edition of the Games of the Olympiad and of the Olympic Winter Games following the date of expiry of such suspension.  

    2   These Regulations apply to violations of any anti?doping regulations that are committed as of 1 July 2008. They are notified to all International Federations, to all National Olympic Committees and to all Organising Committees for the Olympic Games.

    Das ist klar: Sotschi wäre für CP gestorben.

    (Ich hatte in #105 falsch vermutet, der Beginn der Sperre sei entscheidend, nein, es ist das Ende der Sperre.)

    Aber, um die Verwirrung komplett zu machen: IOC-Oberjurist Bach hat gemäß Agenturmeldungen auf der Exkositzung im Januar 2011 erklärt, diese Regel gelte noch.

    Noch. Heißt imho auch: Wenn wir nichts anderes entscheiden.

  99. Hajo Seppelt sprach in #89 von einer möglichen sportlichen Rehabilitierung nach Ablauf der Sperre- Was ist das?

    Bisher hat jeder Sportler nach Ablauf seiner Sperre einfach wieder an den Wettkämpfen teilgenommen-ist er dann rehabilitiert???

    Die medizinische Forschung geht doch weiter. Vor einem Jahr sagte Prof. Ehninger noch, 80% der HS können nicht diagnistiziert werden.

    Vielleicht ist jetzt CPs Familiengeschichte dabei? Wird sie dann rehabilitiert?
    Normal ja, wenn die Sportgerichtsbarkeit sich Verurteilungen anhand 8 Jahre alter Proben vorbehält, müßte es doch auch umgekehrt funktionieren?

    Allerdings sehe ich die Gegenpartei aus Hajo Seppelts Aussagen nicht- “ die Wissenschaft streitet sich noch um die Ursachen für CPs Werte“
    Wer streitet sich denn?

  100. bei CP: Neue Webseite, neuer Sponsor, neues Gutachten.
    Gipsel, derdoc und andere Experten könnt ihr beurteilen, ob damit die Doping-Thesen endgültig vom Tisch sind?

    Als Laie auf diesem Gebiet stolpere ich doch ziemlich bei manchen Begrifflichkeiten, die in meiner Wissenschaft unzulässig wären (sieht genauso aus, also erblich; suggestiver Befund…).
    Schön zu sehen, daß sich CP weiter durchchecken läßt. Wenn ich aber von 50% reduzierten Trainingsumfängen lese, wird mir das Comeback doch zweifelhaft. Aber bei älteren Sportlern ziehen reduzierte Umfänge ja öfter Topleistungen nach sich. Aber derart reduziert, oder ist das eine Ente?!

  101. @jw
    Was das UDIOCM’sche „noch“ anbelangt — ich denke, damit könnte er als alter Jurist auch einfach darauf abgehoben haben, dass ja insbesondere LaShawn Merritt momentan vor dem CAS gegen diese Regelung und seinen daraus resultierenden London-2012-Bann vorgeht. Von daher besteht ja durchaus die konkrete Möglichkeit, dass dem IOC die besagte Charta-Ergänzung demnächst höchstsportrichterlich um die Ohren gehauen werden könnte. In diesem Fall wäre sie ja dann auch hinfällig, auch gegen den Willen des IOC.

  102. könnt ihr beurteilen, ob damit die Doping-Thesen endgültig vom Tisch sind?

    Also Doping kannst Du nie 100% ausschließen, aber die Anomalie ist jetzt wohl wirklich sehr eindeutig belegt. Man schaue sich nur mal Seite 28 des pdf von dem Prof. Ebert an. Da sieht sogar jeder Laie den Unterschied zwischen den Zellen in Pechsteins Blut (oben) und normalem (unten). Pechsteins sind optisch deutlich kleiner und haben überall solche „Gnubbel“. Die haben für die Bilder jetzt nur ein besseres Mikroskop benutzt als vorher. Allerdings wurden schon in einem von der ISU selbst beauftragten Labor in der Schweiz (afair bereits im April 2009!) Echino-Sphärozyten im Blut gesehen (aber dann offenbar ignoriert). Bei den Schrezenmeierschen Untersuchungen wurden auch Veränderungen unter dem Mikroskop beschrieben (was das CAS bei seiner Behauptung, Schrezenmeier habe keine Auffälligkeiten gefunden wohl irgendwie überlesen hat, das war ein wichtiger Punkt in seinem Protestbrief, den man jetzt auch bei Pechstein nachlesen kann). Im Prinzip wird genau das jetzt immer noch gesagt, nur nach fast 2 Jahren eben mit deutlich mehr Untersuchungen untermauert.

    Da jetzt online viele Stellungnahmen und teilweise auch die vom CAS nicht zugelassenen Gutachten nachzulesen sind, scheint das meine Einschätzung zum CAS-Urteil im Nachhinein nur zu bestätigen: die CAS-Richter hätten es besser wissen müssen. Selbst ohne komplette Informationen war die Position der ISU schon nach der Veröffentlichung der Blutwerte durch Pechstein ziemlich schwach (die Werte geben schon ohne Medzin rein statistisch nicht das her, was die ISU behauptet). Schon damals meinte ich, es gibt gar nichts außer einem im Mittel erhöhten Reti-Wert, der sehr gut durch „irgendeine Anomalie“ verursacht worden sein kann. Typische Dopingmuster waren nicht erkennbar. Spätestens nachdem Pechstein ein paar der Meßprotokolle online gestellt hat, sprach eigentlich alles bekannte Datenmaterial für eine Blutanomalie (natürlich nicht 100% konklusiv, aber Doping als Erklärung war erheblich unwahrscheinlicher).

    Ach, wo ich den Schrezenmeier-Protestbrief erwähnt habe, eine Sache noch zu dem Ding mit dem CAS-Zitat aus dem Heimpel-Gutachten, was das Vorhandensein einer Anomalie implizierte und nur das Fehlen des definitiven Nachweises des genauen Typs dieser beschrieb (woraus das CAS aber das Fehlen der Anomalie konstruierte). Einige wollten das ja nicht verstehen (ich erinnere an die Analogie des Scheiterns, die Farbe des Autos auf dem Parkplatz zu bestimmen, was ja auch nicht heißt, es gäbe kein Auto). Nun, man kann zwar das Heimpel-Gutachten nicht nachlesen, aber immerhin eine Stellungnahme von ihm, in der er sich auf seine drei bisher angefertigten Gutachten bezieht und schreibt:

    Ich habe bisher dreimal in englischer Sprache zu der wissenschaftlichen Auseinandersetzung zwischen den Experten der ISU und der beschuldigten Claudia Pechstein bzw. der Deutschen Eislaufgesellschaft Stellung genommen. Ich habe in allen drei Stellungnahmen dargestellt, dass ich aus hämatologischer Sicht keinen Anhalt dafür sehe, dass die teilweise mäßig erhöhten Retikulozytenzahlen, welche der Anklage der ISU und ihrer Gutachter zugrunde lagen, durch die Verabreichung von verbotenen Substanzen, vom Typ des Erythropoetins, bedingt sind. Ich habe vielmehr von Anfang an argumentiert, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Anomalie der roten Blutzellen zugrunde liegt, welche sich in einzelnen hämatologischen Parametern manifestiert, bei etwa [..]

    Tja, Rechthaberei ist zwar kein netter Zug, aber in diesem Fall kann ich es mir nicht verkneifen. Habe ich es nicht gesagt? Insgesamt kann man das nur ein absolutes Armutszeugnis für die ISU und die Sportsgerichtsbarkeit insgesamt nennen.

  103. Betrachtungen zum Fall LaShawn Merrit,

    aus der Sicht Merrit´s Anwalts:

    “ It seems to me the IOC is saying they have this rule but they recognize there are legal procedures that might come into play on a case-by-case basis,“

    und David Howmans, Generaldirektor der WADA :

    „Some say it could be double jeopardy. It hasn’t been worked through at any hearing yet,“ Howman said. „Our position is pretty plain. It’s not a sanction under the code. But it is an issue that needs to be resolved.“

    Die so genannte Osaka-Regel steht. Das IOC erklärte jedoch, dass jeder Fall unterschiedlich und damit Gegenstand entsprechender rechtlicher Verfahren ist:

    In a statement … the IOC said each case is different and subject to the relevant legal procedure.

    Zu erwarten wären damit Klagen vor dem CAS. Man müsste mal schauen, welche Zweifelsfälle es noch gibt.

  104. Gipsel,
    da muß ich gleich mal an den berühmten Trugschluß der ISU Anklage erinnern.
    Er basiert auf der medizinischen Einschätzung von d’Onofrio, wenn sie keine Form der HS hat, muß sie gedopt haben;-)

    Ich habe heute nochmal die Diskussionen hier von Beginn an gelesen, eine fröhliche Vorverurteilung ohne , dass ihr schon damals ein plausibles Anwendungsscenario vorgehalten werden konnte.

    WADA Experten saßen von Beginn an mit am Tisch und es hörte keiner auf sie(Sottas,Jelkmann), für mich immer noch ein undurchsichtiges Machtspiel.

    Ich hatte gleich anfangs gesagt, eine Woche vor dem Wettkampf ist EPO Doping nutzlos, also hat sie es nicht gemacht, außerdem ist Bach’s krimineller Hintergrund nie aufgedeckt worden;-)

    Allerdings hatte ich auch Recht, dass Ihr der Kampf gegen die mächtigen Sportverbände nicht bekommen wird und es sieht so aus, dass diese samt Politik zusammenhalten und ihr Ding bis zu Ende durchziehen.

    Ihr neuer Prof.Eber wurde von Prof. Ganser vorgeschlagen, dem die Beweise jetzt ausreichen, nur Prof. Zanella von der ISU reichten sie vor einem Jahr auch schon.

    Ist schon lustig, dass diese milde XS oder HS bei etwa 1% der Bevölkerung in Mitteleuropa vorkommt, somit auch bei einigen Widersachern von CP??? Vielleicht treffen sie sich ja später mal in der Praxis von Prof. Eber;-)

  105. Gipsel,

    klar das blaue Auto ist unbedingt erwähneswert.

    Einige wollten das ja nicht verstehen (ich erinnere an die Analogie des Scheiterns, die Farbe des Autos auf dem Parkplatz zu bestimmen, was ja auch nicht heißt, es gäbe kein Auto).

    Das war doch die Diskussion mit ha? Nicht so einfach, die Geschichte mit den logischen Schlüssen;-) , da würde mich auch deine Meinung zur Sicherheit der Bestimmung einer „Welttemperatur“ interessieren;-)

  106. Eine Frage an die Juristen:
    Wie ist die Haltung des BMI zu bewerten? Inwieweit sind der oberste Dienstherr und die anderen Äußerungen bezüglich Alter, nicht möglicher Olympiateilnahme usw. zu bewerten?
    In meiner naiven Rechtsvorstellung gehe ich doch davon aus, daß aufgrund ergebnisloser Untersuchung von Seiten des BMI eine derartige Anweisung zum normalen Beamtendienst schlechterdings möglich ist.
    Wenn durchaus realistische Chancen auf Top 3-Platzierungen bei Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und in internationalen Veranstaltungen, im kommenden Jahr sogar im Weltcup bestehen. Es werden ja auch Sportler/inne gefördert, die im Leben nur von vereinzelten Top 10- Erfolgen als Maximalerfolg träumen können.

  107. berolin,

    ich kenne da nur die Geschichte von Larissa Kleinmann, die sich gegen Trainer und Funktionäre des BDR wandte- und postwendet aus der Sportfördergruppe der BW ausgeschlossen wurde, obwohl sie gute Leistungen zeigte.
    Hier wurde der Gehorsam des Sportlers durch die BDR Funktionäre höher eingeschätzt und sie wurde durch die Bundeswehr entfernt.
    Man muß abwarten wie es weitergeht, die DESG hat sich eindeutig geäußert, sie empfangen CP mit offenen Armen.
    Was den BMI antreibt weiß ich nicht.

  108. @berolin

    Die Juristen bewerten ja eher selten Haltung oder gar Gesinnung eines Delinquenten. Sie ziehen sie jedoch strafmildernd oder auch -erschwerend, ob als Richter oder Verteidiger, hinzu.

    Im Fall CP wird es mE frappierend offensichlicher, dass hier die (Sport)politik und die Sportgerichtsbarkeit sich zum entschiedenen Nachteil einer Einzelnen zusammengetan haben. Und da sie das Sagen haben , wollen sie es auch behalten, geht es ihnen ja schließlich schon mehr als „nur“ um das sportliche Schicksal einer 5fachen Olympiasiegerin. Der Einsatz ist hoch. Es geht um die Glaubwürdigkeit der ISU, der WADA, des CAS und jetzt auch noch des IOC. Dass da auch Namen von Persönlichkeiten aus Justiz, Sport und Politik ( hätte ich doch fast die Sportmedien vergessen!) ständig fallen, die nicht geirrt haben wollen und daher das wie ein Damoklesschwert über den olympischen Sport und seine Gerichtsbarkeit hängende Pechsteinurteil tunlichst unberührt lassen wollen, macht eine gerechte Auflösung des Falls nahezu unmöglich. Ich habe da schon lange kein Vertrauen mehr in die Verbände und die Gremien und ihre Bosse.
    Dass die Gerichtsbarkeit jetzt auch noch wackelt und offensichtliche Fehlurteile spricht, bringt den Antidopingkampf ins Zwielicht. Die Damen und Herren mögen ihre weltliche Reputation und ihr Streben nach Eternity in den Halls of Fame dieser Welt retten. Dem Bemühen, angemessen, glaubwürdig, gerecht und vorteilsfrei für einen sauberen Sport zu streiten, werden sie einen weiteren derben Rückschlag versetzen.
    Soweit dann wieder einmal zu Moral, Ethik und Fairplay im Sport. Oder betrifft das gar nur die Athleten ?

    @Walter

    Danke für deine „Denk“male. Weshalb bist du nicht Sportjournalist oder Chefredakteur eines Sportmediums ? Da würdest du zumindest nicht tot geschwiegen. ;) Oder wartest du gar auf einen Kommentar aus dem Blätterwald ?

    Bei Hajo Seppelts DF-Interview stolpere ich auch über die „Rehabilitation“. Sicher ist das lediglich ein lapsus linguae in Richtung Freudscher Versprecher. ;)
    Aber wissen wir, was in der Szene so wirklich diskutiert wird ?
    Ich glaube kaum, dass Zweifel am Vater des Gedankens zurzeit freiwillig öffentlich gemacht werden.

  109. @walter:

    klar das blaue Auto ist unbedingt erwähneswert.
    Das war doch die Diskussion mit ha? Nicht so einfach, die Geschichte mit den logischen Schlüssen;-)

    Ich glaube ja bezüglich Grit Hartmann. Genau diese hat auch gerade was für den Deutschlandfunk geschrieben. Ohne jetzt zu kritisch zu werden (der Gastgeber wünscht ja keine solche Medienschelte), aber Grit Hartmanns Fragen werden eigentlich alle in dem von Prof. Eber gestern ausgegebenen Material beantwortet. Auch die nach dem angeblichen Widerspruch von Sphäro- zu Xerozytose. Da finden sich z.B. folgende Sätze:

    Im weiteren Sinn gehören diese Veränderungen in die Gruppe der hereditären stomatozytären Membranopathien oder Störungen des Kationenfluss. Es gibt dabei mehrere Mischformen, vor allem mit der hereditären Sphärozytose. Der bislang für die bekannten Permeabilitätsdefekte untypische, verkleinerte Erythrozytendurchmesser von Claudia und ihrem Vater weist auf eine Mischform mit der hereditären Sphärozytose hin. In neueren Veröffentlichungen konnte gezeigt werden, dass der hereditären Sphärozytose und der Xerozytose die gleiche Mutation zugrunde liegen kann.

    Außerdem kommt man mit nur ein klein wenig Nachdenken auf die ganz einfache Antwort, daß der genaue Typ für die Beurteilung völlig unerheblich ist (was ich übrigens schon seit mehr als einem Jahr sage). Der Name, dem man dem Ganzen gibt, kann rein prinzipiell nie eine 100% exakte Aussage über das „Krankheits“bild geben. Zum einen führen eine Vielzahl von und zu einem nicht unerheblichen Teil noch unbekannte Mutationen in unbekannten Genen zu solchen oder sehr ähnlichen Veränderungen. Die Bandbreite der Erscheinungsformen und Stärke der Ausprägung ist oft fließend (selbst bei identischer Mutation bei zwei Personen! Stichwort: Genexpression). Das ist keine Besonderheit hier bei Pechstein, das ist wirklich allgemein gültig. Wer sich dieser Wahrheit verschließt, will die Realität negieren.

  110. [GELÖSCHT]

    Ein Prof. Eber steigt doch in keine Bütt?
    Wenigstens hat sie Herrn Franz nicht angeführt , wie Hajo Seppelt in #89.

    Naja, die Diskussion ist ja nicht wirklich überschäumend….

    Meine lieben deutschen Dopingexperten haben sich aber auch noch nicht entschuldigt( die Geschichten von den Reporterzellen oder wenn sie nicht Leukämie hat, muß sie gedopt haben)
    Ich würde mich entschuldigen….;-)

  111. @Walter

    Meine lieben deutschen Dopingexperten haben sich aber auch noch nicht entschuldigt( die Geschichten von den Reporterzellen oder wenn sie nicht Leukämie hat, muß sie gedopt haben)

    Es geht wahrscheinlich immer nur Aug´ um Aug`, Zahn um Zahn.
    Da hat wahre Größe keinen Platz. Offene Rechnungen schmerzen offensichtlich mehr als neue Wunden.

  112. @Walter:

    Meine lieben deutschen Dopingexperten haben sich aber auch noch nicht entschuldigt( die Geschichten von den Reporterzellen oder wenn sie nicht Leukämie hat, muß sie gedopt haben)
    Ich würde mich entschuldigen….;-)

    Ich hätte diese blödsinnigen Äußerungen damals schon einfach nicht verzapft ;). Dann muß man hinterher auch nicht nicht zu Kreuze kriechen oder aber als charakterlos dastehen. Ich würde ja fast vermuten, einige entscheiden sich für Letzteres.

    Und ja, die entsprechenden Äußerungen waren damals wie zu jedem anderen Zeitpunkt Blödsinn. Das haben genügend Leute auch damals schon erkannt und gesagt und konnte auch jedem Journalist, der seine Aufgabe ernst nimmt und ein wenig Interesse am Thema zeigt, auch damals schon auffallen.

    [GELÖSCHT]

    Aber was soll’s. Von diesen Personen erwarte ich sowieso nichts, schon gar nicht, daß sie ein Mindestmaß an Selbstkritik zeigen, von Größe ganz zu schweigen. Diese könnte man Ganser zusprechen, der sich ausdrücklich zitieren läßt, daß die medizinischen Erkenntnisse jetzt auch ihn vollauf überzeugen. Wenn man sich nicht durch Fakten vom Gegenteil der eigenen Meinung überzeugen läßt, ist man einfach nur der Vertreter eines Dogmas. Das ist für jeden, der sich Wissenschaftler nennt, schlicht inakzeptabel.

  113. Sportausschuss: Kontroverse im Fall Pechstein

    «Die Forderung nach einer politischen Rehabilitierung Pechsteins halte ich für unprofessionell», konterte Grünen-Politiker Winfried Hermann. «Das wäre ein völlig unangemessener Eingriff in das System», fügte er hinzu.

    Zuvor hatte Staatssekretär Christoph Bergner (CDU) den Abgeordneten die Gründe für die BMI-Entscheidung erläutert. Obwohl auch dem Ministerium die Gutachten über eine mögliche Blut-Anomalie bei Pechstein vorlägen, «können wir nicht die Respektierung der Sportgerichtsbarkeit einfordern und andererseits deren Urteile in irgendeiner Form im Zweifel ziehen.»

    Ist ja putzig, die Lösung für den Erhalt des Respektes gegenüber der überforderten Sportgerichtsbarkeit und für den Schutz des Systems ist-
    wir versuchen die Ursache – Frau Pechstein- aus dem System zu entfernen.

  114. @gipsel

    Das ist für jeden, der sich Wissenschaftler nennt, schlicht inakzeptabel.

    Da beginnt ja das Problem. Wenn die Elite ihrer Verantwortung nicht gerecht wird und sich lieber auf mediale Image-Aktionen konzentriert, dann ist der Schaden für die öffentliche Meinungsbildung schon dramatisch.

    @Walter

    Hätt´ich nicht gedacht (geschah aber wahrscheinlich ohne vorherige innerparteiliche Besprechung):

    Ich habe kein gutes Gefühl und würde öffentlich das Urteil gegen Claudia Pechstein nicht verteidigen», erklärte CDU-Sportsprecher Klaus Riegert bei der Sitzung des Sportausschusses in Berlin. Wenn Pechstein ihre letzten rechtlichen Chancen wahrnehme und Recht bekomme, «wäre uns allen sehr viel wohler» , meinte Riegert.

    Was aber auch gleich vom CDU-Staatssekretär mit einem astreinen Bekenntnis zur Rechtsstattlichkeit gekontert wird ;) :

    Zuvor hatte Staatssekretär Christoph Bergner (CDU) den Abgeordneten die Gründe für die BMI-Entscheidung erläutert. Obwohl auch dem Ministerium die Gutachten über eine mögliche Blut-Anomalie bei Pechstein vorlägen, «können wir nicht einerseits die Respektierung der Sportgerichtsbarkeit einfordern und andererseits deren Urteile in irgendeiner Form im Zweifel ziehen.»

    Nee, das kann doch wohl nicht die Meinung des Mitglieds einer Partei sein, die einst an Systemen rüttelte. Da muss man sich ja schämen.

    «Die Forderung nach einer politischen Rehabilitierung Pechsteins halte ich für unprofessionell», (so)… Grünen-Politiker Winfried Hermann. «Das wäre ein völlig unangemessener Eingriff in das System», fügte er hinzu.

  115. In die gleiche Richtung der Artikel bei Welt-Online:

    „Ich will ausdrücklich die Entscheidung des Ministers begrüßen“, sagte Winfried Herrmann von den Grünen. Pechstein sei ihrem Dienstherrn in den letzten zwei Jahren auf der Nase herumgetanzt und habe die nötige Treue und Loyalität vermissen lassen.

    Eine Frage muß in dem Zusammenhang erlaubt sein: Wie sieht es eigentlich mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren aus, nachdem dieser ja offensichtlich formal festgestellt hat, daß sich Pechstein nichts zu Schulden hat kommen lassen (das Disziplinarverfahren wurde ohne Sanktionen eingestellt). Zur Fürsorgepflicht findet man z.B. auch diese Aussage:

    Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch um den Schutz anderer Rechtsgüter des Arbeitnehmers (wie Ehre, Eigentum, Gleichbehandlung oder Probleme aus Sprachschwierigkeiten ausländischer Arbeitnehmer) zu kümmern.

    Dies gilt beim Staat als Arbeitgeber von Beamten natürlich im Besonderen, auch weil bei Pechstein die (offenbar ungerechtigten) Vorwürfe im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Aufgabe in der Sportförderung standen. Und das Pechstein dem Dienstherren auf der Nase herumgetanzt sei, ist vielleicht ein subjektiver Eindruck von Hernn Herrmann, objektiv unterlegen läßt er sich aber nicht. Formal war Pechstein bei allen fraglichen Aktivitäten im Urlaub bzw. später aufgrund einer Krankschreibung (von einem Arzt der Bundespolizei!) vorübergehend nicht diensttauglich.

  116. können wir nicht einerseits die Respektierung der Sportgerichtsbarkeit einfordern und andererseits deren Urteile in irgendeiner Form im Zweifel ziehen.

    Natürlich geht das. Die Unabhängigkeit der Sportgerichte ist ein Prinzip, die Pflicht zum ordnungsgemäßen und halbwegs rechtsstaatlichen Ablauf der Verfahren ein anderes Prinzip. Ich sehe nicht, daß das unvereinbar wäre. Man kann also sehr wohl kritisieren und darauf dringen, daß die Sportsgerichtsbarkeit nochmal über ihre Strukturen und Abläufe nachdenkt und diese entsprechend korrigiert. Daß man praktisch keine Möglichkeit hat, eine Entscheidung des CAS anzufechten (die bei Pechstein so ziemlich den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt) und zudem praktisch nach dem a priori nicht unabhängigen Schiedsentscheid des jeweiligen Verbandes einfach keine neuen Beweismittel einbringen darf, kann nicht sinnvoll sein.

  117. Klaus Riegert in SZ:

    Ich habe kein gutes Gefühl und würde öffentlich das Urteil gegen Claudia Pechstein nicht verteidigen», erklärte CDU-Sportsprecher Klaus Riegert bei der Sitzung des Sportausschusses in Berlin. Wenn Pechstein ihre letzten rechtlichen Chancen wahrnehme und Recht bekomme, «wäre uns allen sehr viel wohler» , meinte Riegert.

    in Welt online:

    Zuvor hatte sich Klaus Riegert (CDU) dem Lob für die BMI-Entscheidung angeschlossen. „Der Dienstherr war langmütig und nicht kleinkariert.“ Die Entscheidung sei nachvollziehbar. Dennoch müsse man auch die menschliche Komponente beachten. „Pechsteins verzweifelten Versuch vor den Gerichten zeigen, dass sie sich in einer Sackgasse verrannt hat.“

    Das verstehe wer will, die Frau hat nicht gedopt, hat nur eine kleine Anomalie vererbt bekommen, die gerade erst hart nachweisbar wurde und hat sich in eine Sackgasse verrannt?
    Ich bin sicher, wenn es keinen Fall Pechstein gegeben hätte, wären milde Formen der HS bis heute nicht nachweisbar.
    Ich bin mir auch sicher, selbst wenn zeitnah ein genetischer Nachweis gelänge würden sie sagen, warum hat sie das nicht eher gemacht. Diese Art von Ignoranz hat wohl keine sachlichen Hintergründe , sondern hat eher was mit Schadensvermeidung zu tun.

  118. Je länger man über das Urteil diskutiert, desto unverständlicher wird es.
    Seine amtlichen Befürworter argumentieren bereits irrational.
    Wenn man sich überlegt: Der Verband statuiert ein Exempel an einer Sportlerin anhand eines halben Parameters und verändert anschließend das Regelwerk, sodass die gerade sanktionierte Sportlerin ab sofort straffrei ausgehen würde.
    Ist es nicht schon ein Skandal, dass die Sportgerichtsbarkeit einfach so en passant im Nachhinein eine Veränderung des Regelwerks des klagenden Verbandes hinnimmt ? Die formalen Begründungen für solch ein Vorgehen kann man nicht mehr hören. Das Recht ist doch kein Selbstzweck, sondern soll den Einzelnen vor Willkür schützen und bewahren.

  119. @ Gipsel, Herbert, Walter: Ich sage es zum hundertsten (?) Mal: Wenn Ihr etwas an meinen Beiträgen, egal in welchem Medium, auszusetzen habt, dann ist hier der richtige Platz. Nur zu. Alles ist erlaubt, was nicht unter die Gürtellinie geht. Auch dazu ist dieses Blog da, ich wünsche es mir so und nicht anders.

    Wenn es darum geht, andere Journalisten zu rupfen mit Bemerkungen, die nichts weiter sind als Unterstellungen, dann LÖSCHE ich mitunter, wie soeben an einigen Stellen geschehen.

    Es empfiehlt sich, auch das ist tausend Mal gesagt worden, direkten Kontakt zu den betreffenden Personen und deren Medien aufzunehmen.

  120. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Mehr kann man zu diesem Verhalten der Arbeitgeber nicht sagen. Es gibt keine erfolgreichere Sportlerin in ihren Reihen.
    Das ist einfach nur noch erbärmlich, das nach der ISU-Posse jetzt die DeMaizere-Posse folgt.
    Noch eine Frage an Juristen für folgendes Szenario:
    1. CP ist sportlich erfolgreich (damit meine ich Top 10-Plätze und ein oder zwei Podien).
    2. CP tritt den Dienst nicht an, wird gefeuert. CP bleibt sportlich erfolgreich.
    3. Europäisches Gericht spricht Recht.
    Könnte CP dann nicht nur die ISU, sondern auch das BMI mit guten Aussichten verklagen?

  121. @JW:

    Wenn es darum geht, andere Journalisten zu rupfen mit Bemerkungen, die nichts weiter sind als Unterstellungen, dann LÖSCHE ich mitunter, wie soeben an einigen Stellen geschehen.

    Nur zur Klarstellung:
    In der gelöschten Passage bezog ich mich auf keine Journalisten, sondern ganz allgemein auf nicht näher benannte „Experten“, für die manchmal ihre Selbstdarstellung in den Medien wichtiger zu sein schien, als sich mit der Sache zu beschäftigen bzw. zu ihrer Aufklärung beizutragen. Und daß es solche Leute gab/gibt, ist doch bei ehrlicher Betrachtung kaum abzustreiten, oder?

  122. Lieber JW,
    gönnen Sie mir doch die „Aufarbeitung“, ich habe mir diese Periode auch schon vor einem halben Jahr vorstellen können, zu einer Zeit, als ich hier unerträglich belehrt wurde, mit nicht sehr sachlichen Argumenten;-)
    Dazu stelle ich fest, dass ich nachwievor keinen bezahlten oder unbezahlten Auftrag dieser „Pechsteinpartei“ habe und mich nur auf meinen gesunden Menschenverstand verlasse;-)

    Aus der Geschichte der „professoralen Pechstein-Parteigänger, die ihm hier die zweifelhafte Ehre erweisen“ werde ich mich raushalten, geht mich auch nichts an.

    Gipsel,
    jetzt habe ich auch das Gutachten von Klaas Faber gelesen. Nun verstehe ich ihn besser als letztes Jahr. Kurz ausgedrückt, die Wissenschaftler der WADA sind , was ihren indirekten Beweis betrifft ein bißchen überfordert und sollten einen guten Statistiker einstellen( Klaas Faber sagte damals sinngemäß- richtige Mathematiker lächeln über die Berechnungen im CAS Urteil)

    Man darf auch nicht vergessen, dass die ISU erst nach Berechnungen von Sottas ihr Verfahren aufnahm- die Retiwerte seien abnormal. Sie stellte es auch nicht mehr ein, als Sottas die Seiten wechselte.

    So wird sich auch das Ende darstellen, keiner hatte Schuld, die ISU verließ sich auf Sottas, d’Onofrio verließ sich auf die Berechnungen der Daten und das CAS stellte zweifelsfrei fest, alle Funktionäre haben ihr menschenmögliches getan, um Gerechtigkeit walten zu lassen.

  123. @Jens

    Ich akzeptiere, dass sie Ihre Regeln und Ihre Hausordnung eingehalten haben möchten.

    Sie vergessen dabei aber sicherlich auch nicht, dass gerade die von Ihnen hier präsendierten Themen, in den meisten Sportmedien und damit auch durch eine gute Anzahl Ihrer Kollegen besprochen und kommentiert werden und im blogg mit einfließen. Dabei geht es mE nicht gerade zärtlich und zurückhaltend zu. Die Sachlage und vor allem oft auch die sich im Spannungsfeld befindlichen Personen werden dabei kontravers bzw. im roten Bereich ihrer Persönlichkeit behandelt. Da habe ich des öfteren weder Zurückhaltung, noch Dünnhäutigkeit betreffs des medialen Umgangs mit diesen Betroffenen feststellen können. Es erstaunt mich manchmal schon, was da so seitens bestimmter Personen des öffentlichen Interesses ausgehalten werden muss. Die Zustellung einer einstweiligen Verfügung ist ja dann doch überraschenderweise eher selten.
    Ich glaube daher, dass gerade die Vertreter des freien Wortes Gleiches bezüglich ihrer Äußerungen und Pamphlete aushalten sollten. Sie provozieren ja mitunter geradezu eine klare, kaum schmeichlende Erwiderung, wobei ich die Einhaltung der persönlichen Nettiquette gern vorausetze. Allerdings bin ich bisher auch kaum einen Journalisten begegnet, der sich von einem Konsumenten seiner Kunst beleidigt gefühlt hat. Ich gehe soweit anzunehmen, dass die im Genre Tätigen den Widerspruch suchen und auch brauchen. Das ist ja mE auch ein Vehikle der Meinungsbildung, das gerade durch den Journalisten regelmäßig bewegt wird.
    Vorgesagtes gilt nicht minder für alle anderen, ob Jurist, Wissenschaftler, Funktionär oder Politiker, die sich an der Diskussion, mitunter auch an der Verhinderung, öfters auch der Aufdeckung der Wahrheit und ihrer Zusammenhänge in der Öffentlichkeit beteiligen. Nur austeilen und nichts einstecken wollen, funktioniert allerdings nicht. Da es keinen besonderen Code of Behaviour für öffentliche Diskussionen gibt, müssen sich die Beteiligten an den aus ihrer Kinderstube in Erinnerung gebliebenen halten. Leider ist da nicht immer ausreichend zum Erinnern vorhanden.

    Jens, wenn Ihre Kollegen sich missverstanden und zu Unrecht kritisiert fühlen sollten, dann wäre es doch nichts leichter als das, sich – mit welchen nick auch immer – der Sache zu stellen. Wie man unschwer verfolgen kann, gibt es außer Ihnen ja hier weitere nicht nur mitlesende, sondern auch schreibende Sportjournalisten, die sich durchaus auch der kritischen Betrachtung ihrer forumulierten subjektiven Auffassung stellen. Wenn ihnen allerdings die Meinung ihrer Leser zu unqualifiziert oder gar zu blöd ist, dann muss ich bei Wahrung der Nettiquette vorschlagen: Dann schnell den Beruf wechseln oder Pressesprecher bei der Kanzlerin werden. ;)

    Wir können jedoch auch wieder zum Ausgangspunkt der Betrachtung zurückkehren und und so tun, als gäbe es keinen Widerspruch oder wir unterlassen einfach seine Forumulierung. Ich gebe zu bedenken, dass darunter evtl. die Attraktivität, Informationstiefe und Meinungsvielfalt des bloggs http://www.jensweinreich.de leiden könnte.

  124. Walter, Herbert: Muss mich kurz fassen, bin unterwegs, kann die naechsten Stunden auch nicht reagieren. Es ist aber auch schon alles oft gesagt. Ich habe kein Problem damit, mich zu stellen. Ich finde auch, dass sich Journalisten grundsätzlich immer einer Diskussion stellen müssen. Alles bestens, mit kleineren Entgleisungen, Wutanfällen, gelegentlichen Kommentarsperren etc pp, wir haben alle miteinander inzwischen telefoniert und verstehen Argumentationen und Beweggründe sicher besser. Ich lasse mir da auch nichts einflūstern von anderer Seite. Sie beide sind mir lieb und teuer, trotz aller Differenzen.

    Aber, andere, deren Name hier nicht drüber steht, finden das – zurückhaltend formuliert, nervend und komisch – wenn sie bzw ihre Arbeit im öffentlichen Raum hier kritisiert werden oder angegriffen, auch das empfinden sie so. Ich sehe vieles anders, bitte allerdings darum, wie nun wiederholt geschehen, diese Diskussion/Kritik zu verlagern und möglicherweise auch direkt an ein Medium oder einen Adressaten zu senden. Nichts weiter. Ich weiss selbst, dass das meinen Grundsätzen hier widerspricht, meinen eben, es gibt andere.

  125. Grünenpolitikerin Viola von Cramon:

    „Wenn es eine unabhängige Gerichtsbarkeit im Sport geben soll – und dafür haben ja die meisten hier plädiert – dann muss man diese Instanzen auch ernst nehmen und in ihrer Unabhängigkeit auch so belassen.

    Das schließt dann aber auch ein, dass die Entscheidungen der unabhängigen Gerichtsbarkeit im Sport keine wie auch immer gearteten Konsequenzen, vor allem Ein- und Beschränkungen ziviler Rechte der Betroffenen nach sich ziehen. Und gerade das ist im FaLL Pechstein offensichtlich passiert.

  126. Hier noch der Link zur offiziellen Pressemitteilung des Budestages:

    Ausschluss Pechsteins aus der Sportförderung der Bundespolizei kontrovers beurteilt

    Wenn’s für C.P. nicht so ernst wäre, eigentlich was zum Schmunzeln!

    Die Welt ist eine Scheibe – Vom CAS festgestellt und von deutschen Politikern akzeptiert und bestätigt.

    Sich entgegen aller mittlerweilen bekannter Erkenntnisse aus Medizin, Wissenschaft und Dopingforschung hinter dem CAS-Urteil zu verstecken, zeugt schon von immenser Ignoranz (und Arroganz ?) und /oder völliger Unkenntnis einiger Sportausschussmitglieder.

    Anders kann man sich die folgende Aussage nicht erklären:

    Dies sei ein unangemessener Eingriff in das System und nicht Aufgabe des Sportausschusses. Auch in Bezug auf die Sportförderung habe man sich nach der Gerichtsbarkeit zu richtendie Sportgerichtsbarkeit

    Auch wenn das Urteil noch so falsch ist, der Sportler gehört also auch mit hauseigenen Mitteln zusätzlich bestraft. Ob das die Damen und Herren vom Sportausschuss auch so sehen würden, wenn sie selbst zu Unrecht verurteilt worden wären …

    Von einem deutschen Sportausschuss erwarte ich, daß gerade solche krassen Fehlurteile Anlaß sein sollten, sich erstens aktiv um eine Rehabilitation des Sportlers und zweitens, noch viel mehr, um eine Verbesserung eines Systems zu kümmern, damit wenigstens künftig Sportler nicht mehr unschuldig verurteilt werden.

    Leider haben im heutigen Sportgerichtsystem die Betroffenen keine Chance, trotz eindeutiger wissenschaftlicher Beweise, Recht zu bekommen und rehabilitiert zu werden. Das Schweizer BG als letzte Instanz nimmt, wie wir gelernt haben, automatisch alle Feststellungen des CAS als unwiderlegbare Tatsachen an, auch wenn sich zwischenzeitlich herausstellt, daß diese Feststellungen falsch waren. Einem Betroffenen bleibt somit offenbar nur auf den EuGMR zu hoffen…

    Von Ausschussmitgliedern, die für Ihre Tätigkeit sogar noch extra bezahlt werden, erwarte ich mir schon etwas mehr Engagement um an einem solchen System schnellstmöglich etwas zu ändern. Zu Unrecht ?

  127. @JoJo:
    Ich habe nicht umsonst in #128 die Fürsorgepflicht von Pechsteins Dienstherrn, die Beamtin der Bundespolizei ist (was die Bundesrepublik höchstselbst zu ihrem Dienstherrn macht), angesprochen. Dies ist das Gegenstück zur Dienst- und Treuepflicht eines Beamten. Und das kann man schon so interpretieren, daß die Bundesrepublik im Prinzip sogar gesetzlich verpflichtet ist, ihr in angemessenem Umfang beizustehen und ihr zur Durchsetzung ihrer Rechte zu verhelfen bzw. zur Kompensation von ihr geschehenem Unrecht beizutragen (und bei Ermessensentscheidungen wohlwollend zu verfahren), da diese ganze Geschichte unmittelbar mit ihren dienstlichen Pflichten und den dabei auftretenden Risiken zu tun hatte. Und mit Artikel 33 (4,5) des Grundgesetzes hat das sogar Verfassungsrang.

  128. @ nocheinjurist & co: auf das was Gipsel gerade schrieb, wollte ich hinaus. aber noch hat sich hier kein Fachjurist dahingehend geäußert.

    Meiner Auffassung nach besteht angesichts der eigenen ergebnislosen Untersuchung ja geradezu die Pflicht, CP nicht in den Normaldienst zu zwingen, wenn sie in ihrer Disziplin unter dern 5 besten deutschen Sportlerinnen zu finden ist. Außer Becker und der Sprinterin sehe ich da aber niemanden, der da reinpassen würde.
    Das Gesülze des BMI ginge nur, wenn die Sportförderung einzig und allein auf Olympia ausgerichtet ist. Ist das denn der Fall?
    Diese Gehabe mach mich wirklich ratlos. Was die Politiker fast aller Parteien sich da leisten, ist wirklich offene Heuchelei.

  129. Klage vor dem EGMR und die Folgen
    Die erste Hürde wird es sein, einen Fall zu konstruieren, der überhaupt vom Gericht angenommen wird, generell werden nur ca. 1% der Schweizer Fälle angenommen. Hierzu muss man unter anderem zeigen, dass ein vergleichbarer Fall noch nicht vor dem EGMR verhandelt wurde, dass die stehende Rechtsprechung des Gerichts falsch ausgelegt wurde, dass ein möglicher Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention vorliegt.

    Dann ist die Frage, was wird verlangt, ein Freispruch, eine Aufhebung des CAS-Urteils, eine Aufhebung des Bundesgerichtsurteils. Werden die zugrunde gelegten Verfahrensregeln [ISU und CAS] angegriffen, daraus folgen dann die Konsequenzen.

    Ich glaube nicht, dass ein Verfahren noch vor den Olympischen Spielen 2014 abgeschlossen wird, wenn es überhaupt ein Verfahren gibt. Daher wird es schwierig sein, das Verfahren zu anderen Zwecken als der juristischen Entlastung von Frau Pechstein zu nutzen.

    Ob die Fürsorgepflicht hier greift, halte ich für fragwürdig, diese gilt für Verhältnis zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn. Ob man sich bei angeblichen Ansprüchen gegenüber Dritten [ISU], die nicht aus dem originären Dienstverhältnis -Bundespolizist- beruhen, darauf berufen kann halte ich für fragwürdig. Also ob das BMI Pechstein bei der weiteren juristischen Auseinandersetzung unterstützen muss.

    Streichung aus dem Olympiakader
    Die Herausnahme aus dem Olympiakader ist ein Verwaltungsakt, hierzu gibt es Richtlinien [?], die das Verfahren bestimmen. Dagegen kann Pechstein innerhalb von vier Wochen, nachdem der Verwaltungsakt zugestellt wurde Einspruch vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

    Das Problem des BMI ist, dass der Rechtsweg beendet ist und dass sämtliche Präzedenzfälle dem BMI keinen Spielraum lassen, die festgestellte und rechtskräftige Verurteilung zu ignorieren. Der CAS ist ein unabhängiges Gericht, die Unabhängigkeit des Sports ist Bestandteil des Europäischen und Deutschen Rechts, die Anerkennung eines Schweizer Urteils in Deutschland ebenso.

    Das diese Maßnahme jetzt erfolgt ist und nicht schon, als die Sperre rechtskräftig war, zeugt von schlechtem Still, genauso wie die Tatsache, dass sich der Sportausschuss jetzt damit befasst – dass er sich grundsätzlich damit befasst ist richtig, weil es um Steuergelder geht. Aber es zeugt auch von schlechtem Still von Pechstein, den Jahresurlaub zu nutzen, um dem (neuen) Nebenberuf nachzugehen.

  130. @berolin

    Wenn Sie den Druck standhält, traue ich C.P. duraus zu unter den Top 5 zu laufen.
    Kommt auch darauf an, wie sie den Trainings- und Wettkampfrückstand wegsteckt.
    Das sie gekündigt wird, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, auch wenn große Töne seitens BMI gesprochen wird. Eine Kündigung bzw. Aufhebung des Beamtenstatus ist mit großen Schwierigkeiten verbunden und würde unweigerlich vor Gericht landen. Und zwar nicht vor einem „dubiosen“ Sportgericht. Ferner müsste man erklären, worum C.P. plötzlich nicht mehr freigestellt werden wird und auch sachliche Begründen. Wie # 92 ist sie nicht durch „wahnwitzige“ Polizeieinsätze aufgefallen. Ihr wurde eine andere Rolle zugeteilt.
    Wenn C.P. vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen sollte, dann wäre es sicher ein Paukenschlag für Politiker und Funktionäre und würde ihr Oberwasser bescheren.
    Die Chancen dafür sind nicht schlecht, wenn der sportliche Erfolg zurückkehrt und die schwankenden Blutwerte gleichbleiben.

    Zu dem Sportausschuß möchte ich auf eine Passage, die ich
    a href=“http://www.welt.de/sport/article12492328/Parteien-loben-Bundesinnenminister-fuer-Ausschluss-von-Pechstein.html“>Weltonline

    gefunden habe, eingehen.

    Ich will ausdrücklich die Entscheidung des Ministers begrüßen“, sagte Winfried Herrmann von den Grünen. Pechstein sei ihrem Dienstherrn in den letzten zwei Jahren auf der Nase herumgetanzt und habe die nötige Treue und Loyalität vermissen lassen. Der Sportausschuss folge den Urteilen der Sportgerichte und könne keine Glaubensgemeinschaft nach dem Motto sein: „Claudia, wir glauben Dir!

    Ich hab selten soviel Blödsinn gehört. Von Zivilcourage keine Spur. Niemand erwartet eine Rehablitierung seitens der Politik noch ein Lippenbekenntnis, was sowieso nicht die Stärken der Politik ist.
    Aber auf demokratische Gründsätze verweisen, nach dem eine Person solange unschuldig ist, wie ihr eine Schuld nachgewiesen werden kann. Was für ein „Mafiaboss“ gilt, kann auch für ein/e Sportler/in gelten.

  131. @düsseldorfer:

    Ob die Fürsorgepflicht hier greift, halte ich für fragwürdig, diese gilt für Verhältnis zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn. Ob man sich bei angeblichen Ansprüchen gegenüber Dritten [ISU], die nicht aus dem originären Dienstverhältnis -Bundespolizist- beruhen, darauf berufen kann halte ich für fragwürdig. Also ob das BMI Pechstein bei der weiteren juristischen Auseinandersetzung unterstützen muss.

    Zum Letzteren gebe ich Ihnen recht. Allerdings ging es mir eher um den Abzug Pechsteins aus der Sportförderung und der damit verbundenen Aufforderung zum Dienstantritt. Zudem umfaßt die Fürsorgepflicht meines (geringen) Wissens nach in einem gewissen Umfang auch den außerberuflichen Bereich (sie umfaßt z.B. die Familie, wenn der Beamte im Dienst verletzt wird), solange die Schädigung des Beamten im Zusammenhang mit der Diensttätigkeit stehen, und dies ist bei Pechstein ja der Fall.

    Aber es zeugt auch von schlechtem Still von Pechstein, den Jahresurlaub zu nutzen, um dem (neuen) Nebenberuf nachzugehen.

    Ich wäre ja sehr an einer Variante im guten Stil interessiert, die es Pechstein erlaubt an den nächsten Weltmeisterschaften teilzunehmen. Der Vorwurf erscheint mir ein wenig praxisfern. Soll sie etwa jetzt klein beigeben? Das hätte sie schon vor 2 Jahren machen können. Man sollte dabei ja nicht vergessen, daß sie offenbar die ganze Zeit (objektiv, vielleicht nicht juristisch) im Recht war.

  132. Zu lesen in der aktuellen HP des BMI :

    Bei der Entscheidung für dieses System der Förderung des Leistungssports ließ sich das Bundesministerium des Innern von dem Grundgedanken leiten, dass es nicht zu verantworten sei, lediglich die sportlichen Fähigkeiten junger Menschen auszunutzen, ihnen aber keine berufliche Perspektive zu geben. Nach Beendigung ihrer sportlichen Laufbahn stehen den Athletinnen und Athleten hier gute Entwicklungsmöglichkeiten im vielfältigen Aufgabenbereich der Bundespolizei offen.

    Erfolgreiche Spitzensportlerinnen und -sportler der Bundespolizei sind neben vielen anderen die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, die Biathletin Martina Glagow, die Leichtathletin Betty Heidler, der Skispringer Michael Uhrmann und die Radsportlerin Christin Muche.

    Die Preussen schießen bekanntermaßen langsam.

  133. Dort kann man auch was zu den Bedingungen lesen, unter denen man dort aufgenommen wird:

    Neben den allgemeinen Voraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst müssen die Bewerberinnen und Bewerber eine bei der Bundespolizei geförderte Wintersportart betreiben, einem Kader der Sportverbände (A-, B-, C- D/C-Kader) angehören und in der Prognose Leistungen auf Weltniveau erzielen können.

    Mehr Bedingungen stehen da nicht (was natürlich nicht heißt, daß es nicht noch mehr geben könnte).

  134. Hallo,

    habe hier zwar nur einen Teil geselesen, ich vermute aber stark, dass der folgende Aspekt auch hier noch nicht angesprochen wurde.

    Mich interessiert (auch) die Frage, wer ggf. das „Opfer“ der Pechstein-Rückkehr ist.

    Neutral gesagt – ich habe ja auch gar nichts gegen sie und dagegen, dass sie läuft – mir scheint, dass der Aspekt, dass sie Teil von etwas ist, was doch wohl ein Nulsummenspiel ist, (WIEDER) zu wenig Rechnung getragen wird. Das sollte die klassische Berichterstattung tun – dem Rechnung tragen.

    Also: Startplätze (für Nationen) sind nicht endlich. Bekommt nun jmd. keinen, eine andere Deutsche? Wenn ja: Auf welcher Grundlage wird Claudia Pechstein nach abgelaufener Sperre gleich nominiert?

    Ich las den Trainer klagen (oder zumindest feststellen), dass sie in der B-Gruppe laufen muss. Wenn dem so ist, ist das natürlich – aus subjektiver Sicht jedenfalls – beklagenswert. Aber das ist möglicherweise nur ein Teil der Wahrheit, und ein anderer (unerwähnter) eben der, dass jmd. anderer gar nicht zum Zuge kommt.

    Was ich nach wie vor überhaupt nicht begreife: Dass die „Opfer“-Fragen vor einem Jahr niemanden interessiert hat (jedenfalls nicht die Medien).

    Nochmal zur Erinnerung: Als C.P. per Gerichtsbeschluss in den USA laufen durfte (Dezember 2009) hatte das zur Folge, dassKatrin Mattscherodt in die B-Gruppe abgerutscht wäre – nur aufgrund von Absagen ausländischer Läuferinnen (Zufall oder evtl. auch nicht) kam sie doch in die A-Gruppe und hatte so überhaupt die Chance, C. P. zu übertreffen (was ihr gelang). Andernfalls hätte Mattscherodt gar nicht den zweiten Teil der Olympia-Norm erbringen können.

    Dasselbe in Grün in Sachen Vanouver: Ist ja in Ordnung, dass darüber berichtet wurde, dass C. P. per Gericht doch noch in die Maannschafz wollte. Aber wiedergriff die Berichterstattung zu kurz, denn wäre sie zum Zug gekommen, hätte jmd. anderer (der Leistung gebracht hatte) weichen müssen.

    Und: Es ist wirklich ein Witz. Wider jede Wahrscheinlichkeit – nach Vielem Hin und her – hat besagtes „Mauerblümchen“ Mattscherodt schließlich Gold geholt (im Team). Eine tolle Geschichte. GESCHICHTE – eine journalistische Story. Aber niemand hat sie aufgegriffen … Wirklich krass, zumindest einige Medien graben ja Sachen aus, bringen (auch) Hintergründiges. Aber, egal wie und wo ich drauf hingewiesen habe, diese Sache hat noch niemanden (von den medialen Entscheidungsträgern) gejuckt. Katrin Mattscherodt wäre vermutlich nichtmal nach Vancouver gekommen, wenn es den Fall Pechstein nicht gegeben hätte. Ohne Pechstein öffnete sich auf einmal die Tür zum Gold … nur kümmert es so gut wie keinen.

    Grüße Ralf Kohler

  135. Winfried Gassmann

    Ein gordischer Knoten

    Der Innenminister und die Grünen im Sportausschuss haben Recht: Frau Pechstein darf keine öffentliche Sportförderung mehr erhalten, denn sie ist eine verurteilte Sportbetrügerin. Jetzt ist nur die Sperre abgelaufen. Dies begründet keinen Anspruch auf Staatsförderung – ganz im Gegenteil!

    Der Bundes-Innenminister muss sich heute natürlich die Frage stellen lassen, warum er Frau Pechstein nicht bisher strenger verfolgt hat. Immerhin ist sie seit etwa 15 Monaten rechtskräftig (vom CAS) verurteilt.

    Die gleiche Frage stellt sich auch für das parlamentarische Kontrollorgan in dieser Sache, den Sportausschuss des Bundestages. Ist er seinen Kontroll-Pflichten nachgekommen. Wurde hier Steuergeld verschwendet für eine Dopingsportlerin?
    Hier ergibt sich Frage 1: Warum ist das Thema jetzt so wichtig?

    Die Antwort darauf ist banal: Bislang hat Frau Pechstein weitgehend privat trainiert. Das hat niemand gesehen und niemanden ernsthaft interessiert. Ab sofort wieder sie jedoch wieder öffentlich eislaufen und jeder wird das Dilemma des Ministers und des Sportausschusses sehen. Eine verurteilte Doping-Sportlerin läuft mit finanzieller Unterstützung des deutschen Staates.

    Daraus folgt Frage 2: Warum haben Minister und Sportausschuss die Eisschnell-Läuferin überhaupt so lange gewähren und trainieren lassen?

    Die Antwort ist banal: Beide waren in einer Zwickmühle. Einerseits muss das Urteil des obersten Sportgerichts CAS durchgesetzt werden, andererseits waren sie nicht voll vom Urteil überzeugt. Es gab zu viele Zweifel an der Richtigkeit des Urteils: Sottas, Ashenden, Damsgaard, Schmidt (Bayreuth), Pöttgen und Schänzer (letzterer mit Einschränkung: „Im Zweifel für die Angeklagte“). Das vom Minister in Auftrag gegebene Gutachten zur Sache entlastet die Sportlerin. Warum dürfen wir es nicht lesen? Frau Pechstein, um deren medizinische Daten es ja schließlich geht, würde es wohl erlauben.

    Die Auflösung der Zwickmühle, das bisherige stillschweigende Wegsehen, funktioniert ab sofort nicht mehr.

    Gordischer Knoten – Teil 1: Das Urteil des obersten Sportgerichts darf prinzipiell nicht angezweifelt werden, wenn der Anti-Doping-Kampf erfolgreich sein soll. Was aber soll man tun, wenn man ein Urteil für falsch hält? Wie kann man ein von vielen als falsch, von sehr vielen als problematisch angesehenes Urteil aus der Welt schaffen, ohne die Reputation der Institution CAS zu zerstören? Darf man wirklich eine vermutlich Unschuldige für eine gute Sache, hier der Doping-Verfolgung, opfern? Gegenwärtig tut man es noch, aber man diskreditiert dadurch das Ganze.

    Aktuell ist Festhalten am Urteil ist die gewählte Strategie. So kann man eventuell durchkommen. Vielleicht gibt Frau Pechstein ja irgendwann auf und das Thema verschwindet in der Versenkung. Justiz ohne Fehlurteile ist eben unmöglich, sagen Juristen wahrscheinlich zurecht.

    Gordischer Knoten – Teil 2: Die Aufhebung des Urteils durch welches Verfahren auch immer würde, wie man hört, die International Skating Union in dramatische wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, weil dann Schadensersatzzahlungen in großer Höhe unweigerliche Folge wären. Hierzu gibt es keinerlei Idee. Vielleicht wäre Heiner Geisler ein geeigneter Vermittler zwischen dem Pechstein-Management und dem Verband in der Sache ISU-Gate 21.

    Die Lösung dieses Problems würde die die Überwindung des wichtigeren ersten Teils des gordischen Knotens wesentlich einfacher werden lassen. Wie aber kann man dann hier zum Ziel kommen. Und wer kann es tun? Der Sportausschuss des Bundestags könnte die Fachleute einladen und sich die Problematik erläutern lassen, sowohl Fachleute pro ISU als auch solche pro Pechstein oder wen immer er will.

    Entschuldigung für diesen langen und nicht-medizinischen für mich fachfremden Beitrag. Falls medizinische Fragen bestehen, stehe ich zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Winfried Gassmann

  136. @RalfKohler:
    Mit anderen Worten, Mattscherodt hat das Manschaftsgold nur geholt, weil es Pechstein (der ohne die Dopingaffäre zusätzlich auch noch Einzelmedaillen über 3000 und 5000m zuzutrauen gewesen wären) aufgrund einer ungerechtfertigten Sperre nicht holen durfte. Darüber zu diskutieren, ob Mattscherodt jetzt mehr Glück oder Pechstein mehr Unglück widerfahren ist, bringt uns jetzt nicht wirklich weiter, oder?

    Zu Deine Frage, auf welcher Basis Pechstein gleich wieder nominiert wird, nun, das wird sie ja gar nicht. Sie muß am Wochenende erst mal die Qualizeit laufen, um wieder an Weltcups in der B-Gruppe teilnehmen zu dürfen (wo sie eventuell sogar alleine laufen muß). Bei diesem Weltcup hat sie dann die Möglichkeit, die Quali für die WM zu schaffen (was schwieriger als der erste Schritt wird). Und danach zählt hauptsächlich das Leistungsprinzip, wer schneller laufen kann, der läuft.

  137. Es geht nicht vorrangig um Glück oder Pech im Vergleich. Das übergeordnete Thema (meines) sind ZUSAMMENHÄNGE.

    Die dürfen (SOLLEN) Journalisten aufzeigen. Der Fall Pechstein ist einer in dem zumindest solche Zusammenhänge nicht aufgezeigt werden (im engeren Doping-Kontext, im wissenschaftlichen Sinn geht es natürlich schon darum). Das ist personalisierte Berichterstattung – im falschen Sinne. Teilweise ist sie statt vorrangig analytisch noch auf unpassende Weise emotional(isierend).

    Ein absurder Witz war übrigens auch, dass (auch) seriös oder besonders seriös tuende Zeitungen so etwas wie „C. P. plante Selbstmord“ geschrieben haben. PLANTE! Und das offenbar nur, weil die Frau – verständlicher Weise frustriert – als Autorin ein bißchen rumgesponnen hat und damals dem Manager eine zynische SMS („suchen uns `ne Brücke …“) geschickt hat. Wenn jedem, der mal „ich bringe mich um“ oder so etwas murmelt, deshalb gleich entsprechendes PLANT … naja… eigentlich ist planen das Gegenteil von Sprücheklopfen (nicht dasselbe). Das Beste war ja noch, dass diese Planungs-Berichterstattung genau zum Jahrestag von Robert Enke erfolgte. Da hätte einem der Unterschied erst recht auffallen können.

    Woher wissen wir (du jedenfalls), dass die Sperre nicht gerechtfertigt war. Und wenn dem so sein sollte: WARUM? Hätte sie mangels Beweisen nicht gesperrt werden dürfen oder ist sie (deiner Meinung nach) gar erwiesenermaßen unschuldig?

  138. @ RalfKohler
    „Woher wissen wir (du jedenfalls), dass die Sperre nicht gerechtfertigt war. Und wenn dem so sein sollte: WARUM? Hätte sie mangels Beweisen nicht gesperrt werden dürfen oder ist sie (deiner Meinung nach) gar erwiesenermaßen unschuldig?“

    you made my day

    Wer außer Ihnen, der CAS und neuerdings dem BMI hält denn noch an der Mär vom indirekten Dopingbeweis im Falle CP fest?! Selbst die ISU musste einräumen, das etwas auftrat, das nach CAS-Urteil ausgeschlossen war: eine Anomalie im Blut. Sogar Grit Hartmann schreibt nicht mehr, daß das Urteil gerechtfertigt sei.
    Doping ist nicht nachgewiesen, eine Alternativerklärung der Werte liegt vor, eine schlüssige Theorie, die die Blutwerte mittels Dopingmittel x,y oder z erklärt, hat die ISU von Anfang an nicht geliefert.

    Mattscherot ist Olympiasiegerin, Gratulation. Aber was Strampel-Anni geschafft hat, hätte Doping-Claudi wohl auch noch geschafft. Wo ist denn außer Beckert der Nachwuchs, dem CP einen Platz wegnimmt? 2 Jahre sind doch wohl Zeit genug, sich zu etablieren. Morgen sind wir schlauer.

  139. Der CAS ist doch keine Heilige Kuh, obwohl er doch schon seit knapp 30 Jahren Sportrecht spricht.
    Offensichtlich wird er aber und ist überfordert, rein wegen der jährlichen Steigerungsraten der von ihm zu entscheidenden Fälle. Da sprechen wir noch gar nicht über deren diffizile sachliche Komplexität.

    1995 wurde der CAS nur in 13 Fällen angerufen. Inzwischen haben die 272 Richter aus 78 Ländern, darunter zwölf aus Deutschland, alle Hände voll zu tun: 2008 stieg die Zahl auf 318 Verfahren. Damit stößt der CAS mit seinen 18 Mitarbeitern und einem Jahresbudget von 7,9 Millionen Schweizer Franken (rund 5,17 Millionen Euro) an seine Kapazitätsgrenze.

    Dabei soll es zu 60 Prozent um Rechtsfragen, den Fussball betreffen, und insgesamt um 30 Prozent um Dopingfälle gehen.

    http://www.n24.de/news/newsitem_5302149.html

    Schaut man sich die Regularien des CAS an, so kommt man zu dem Schluß, dass bereits vor dem Urteil der ISU und seiner Bestätigung durch den CAS nicht alle Möglichkeiten zu einer moderaten Lösung des Falls genutzt worden sind.
    Hier fiel bereits der Name Heiner Geißler. Der CAS hat selbst Vermittler aus den Verbänden benannt, u.a. ist Sepp Blatter einer. Also die Regeln des CAS hätten eine Schlichtung erlaubt. Sicherlich hatte die ISU kein Interesse angesichts der mithilfe des Pechstein-Fall zu erwartenden Kostensenkung bei Dopingnachweisen. Kurzsichtig und fatal. Nicht nur für Claudia Pechstein, wie wir inzwischen alle bemerken können. (Selbst der Vertreter der CDU im Sportausschuss bekam Gewissensbisse. ;) )

    Mediation is a procedure by means of which parties seek, with the help of a third party, called a mediator, to find an amicable solution to their dispute. It is distinguished from arbitration essentially by its non-formalistic nature, the parties’ control over the proceedings and the absence of enforceability of the agreements signed by the parties.
    Mediation may be provided for by a clause inserted in a contract or by a separate agreement once the dispute has arisen (see below).

    http://www.tas-cas.org/news

  140. @RalfKohler:

    Woher wissen wir (du jedenfalls), dass die Sperre nicht gerechtfertigt war. Und wenn dem so sein sollte: WARUM? Hätte sie mangels Beweisen nicht gesperrt werden dürfen oder ist sie (deiner Meinung nach) gar erwiesenermaßen unschuldig?

    Siehst Du, genau da fängt es an, absurd zu werden.
    100% erwiesene Unschuld kann es in einem Dopingverfahren nie geben. Aber klare Antwort, sie hätte nicht gesperrt werden dürfen, weil realistisch betrachtet kein einziger Beweis oder auch nur Indiz für ihre Schuld vorliegt. Sie hatte anfangs kein beweisbares Alibi (Nachweis einer Blutanomalie), aber nur wegen eines fehlenden Alibis wird doch niemand verurteilt! Es wurden nie Beweise für das Vorliegen von Doping präsentiert, deswegen hätte sie freigesprochen werden müssen.

    Alles was die ISU präsentiert hat, waren Indizien für ein abnormales Blutprofil und damit auch wegen des Fehlens einer kausalen Verbindung zu Doping (die ISU hat noch nicht einmal versucht, so eine Verbindung herzustellen!) Indizien für eine bestehende Anomalie, die die gemessenen Werte plausibel gemacht haben. Es gab also zu jeder Zeit eine plausible Erklärung für die Werte (das Bestehen einer Anomalie, das bestätigen sogar die ISU-Gutachter, d’Onofrio bestreitet bloß mit 99% Wahrscheinlichkeit die Existenz, Zanella hält sie dagegen sogar für sehr wahrscheinlich, Sottas immerhin für wahrscheinlicher als die Erklärung von Pechsteins Werten durch Doping), allerdings nie eine plausible Erklärung durch Doping. Letzteres wurde zwar mehrfach behauptet (im Sinne von vorausgesetzt), aber nie auch nur mit einem einzigen Argument untermauert (ganz im Gegenteil).

    Das CAS-Urteil beschäftigt sich z.B. ewig lange damit, ob und warum eine Anomalie eine plausible Erklärung sein könnte oder nicht. Allerdings gibt es keine einzige Zeile, die sich mal ernsthaft mit der Plausibilität durch Doping auseinandersetzt. Es gibt keinen Gutachter (seitens der ISU), der sich gefragt hat, ob man mit Doping die gemessenen Werte erklären könnte. Bzw. wenn er sich das gefragt hat (Sottas), wurde er kurzerhand von der Verhandlung wieder ausgeladen. Von Pechstein und der DESG beauftragte Gutachter (Prof. Schmidt fertigt angeblich aus prinzipiellen Gründen keine Gutachten im Auftrag von Sportlern an sondern nur für Sportverbände!), die als ausgewiesene Dopingexperten gelten (Schmidt, Damsgaard, Pöttgen), sagen übereinstimmend, daß Pechsteins Werte durch Doping nicht plausibel erklärt werden können. Diese Meinung vertreten überdies so ziemlich alle Dopingexperten, die sich die Werte mal angeschaut haben, auch z.B. Vertreter der WADA. Diese Betrachtungen wären zwingend seitens der ISU erforderlich gewesen (und mit den Ergebnissen hätten sie gar kein Schiedsverfahren einleiten dürfen).

    Daß die Behandlung und Auswertung der Daten und das „Testmanagement“ (also Kalibrierung, die Tests selber, Datenübertragung usw.) ebenfalls nur dilettantisch zu nennen sind und bei genauerer Betrachtung der Fehlerquellen die gemessenen Schwankungen zu einem Großteil auch durch Unsicherheiten der Messung selber erklärt werden können, kommt da auf grundlegender Ebene noch dazu. Die ISU hat Tatsachen behauptet, die jeder halbgare Naturwissenschaftler/Statistiker mit minimaler Recherche als statistisch überhaupt nicht haltbar entlarven kann. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang ja auch, daß anhand der Meßprotokolle von Hamar (ältere sind bis auf wenige Ausnahmen durch Verschulden der ISU nicht verfügbar) fehlerhafte Meßwerte (physiologisch unmögliche Werte und auch große Abweichungen zwischen verschiedenen Durchläufen der gleichen Probe => Meßapparatur arbeitete nicht korrekt oder wurde falsch bedient) sogar bei diesem wichtigen Test (im Prinzip ist sie ja nur wegen diesem verurteilt worden) nachzuweisen sind. Unerklärlicherweise konnte oder wollte die ISU auch die Kalibrierungsprotokolle der Maschine in Hamar nicht vorlegen. Da kann sich ja wohl jeder selber einen Reim drauf machen.

    Was bleibt also als belastbares Indiz übrig? Zählen wir mal auf:

    1. erhöhter Durchschnittswert der Retis (im langjährigen Mittel 2,0-2,1% bei Pechstein, wenn mit Advia gemessen)
    Ein erhöhter Durchschnittswert deutet eigentlich immer auf eine Anomalie hin, da bei halbwegs zufällig genommenen Tests keine Dopingprozedur zu dauerhaft deutlich erhöhten Retis führt. Anders ausgedrückt, egal wie man dopt, der langfristige Durchschnittswert der Retis bleibt praktisch konstant, da er ein Maß für die Lebensdauer der roten Blutkörperchen ist (die sich durch EPO nicht ändert). Zumal Pechstein im Mittel immer auf die 2% Retis kommt, egal ob man die Tests im Sommer, bei Weltcups, WMs oder out-of competition genommen hat. Einziges Szenario, dies künstlich zu produzieren wären dauerhafte mittlere bis relativ hohe EPO-Gaben bei gleichzeitig dauerhaften ständigen Aderlässen ohne Reinfusion. Nicht plausibel, da man das dann erstens auch gleich ganz lassen kann und zweitens die nötigen relativ hohen EPO-Dosen um 2% Retis zu halten zu einem Nachweisfenster der EPO-Tests führen, das mehrere Tage (4 oder gar mehr) lang ist. Pechstein wurde in der Saison wohl im Mittel über die letzten 10 Jahre grob alle 10 Tage getestet. Statistisch ist es extrem unwahrscheinlich, daß das nie einen positiven oder auch nur auffälligen Test produziert hätte.
    => Anfangsverdacht für eine Anomalie, nicht für Doping

    2. Schwankungen der Werte sind nicht konklusiv
    Ein Blick auf die Herstellerspezifikationen der Advias, auf die Ergebnisse von Ringversuchen, die die Ergebnisse der Messung identischer Proben in verschiedenen Laboren vergleichen und in ein paar Veröffentlichungen, die sich mit den natürlichen Schwankungen der Retis bei gesunden Menschen beschäftigen, genügt, um zu erkennen, daß der weit überwiegende Teil der (scheinbar) gemessenen Veränderungen mit der Kombination von immer bestehenden Meßunsicherheiten und den eben natürlich vorkommenden physiologischen Änderungen in einem üblichen Bereich zufriedenstellend erklärt werden können. Pechstein weist gerade nicht deutlich größere relative Schwankungen auf, als andere Personen, deren Werte unter ähnlichen Bedingungen gemessen wurden (wie der anonyme und von der ISU als unverdächtig deklarierte Skater). Kurz, die Unterschiede bei der Kalibrierung und Handhabung der Advias in verschiedenen Laboren ergeben Unsicherheiten, die so groß sind, daß man aus den Schwankungen nur schwer irgendwas ablesen kann. Die Advias sind offenbar deutlich weniger robust als andere Meßsysteme in diesem Bezug, so daß deutliche Unterschiede zwischen den Laboren auftreten können. Dieses Problem wird noch dadurch verstärkt, daß die ISU praktisch nie auf die Dienste von WADA-Laboren zurückgegriffen hat, sondern eine Vielzahl lokaler, kleinerer Labore nutzte, die die Kalibrierung ihrer Geräte teilweise offenbar mangelhaft dokumentierte (oder gar mangelhaft durchführte?).
    => kaum verwertbar

    Eigentlich ist schon an dieser Stelle der Versuch des Dopingnachweises gescheitert, wenn man ehrlich ist. Es besteht einfach gar kein Anfangsverdacht. Aber die ISU hat ja weitere Daten gesammelt.

    3. Untersuchung einer Pechstein-Blutprobe in Vorbereitung auf die ISU-Verhandlung parallel in zwei WADA-Laboren auf zwei verschiedenen Geräten (Sysmex/Advia) liefert deutlich unterschiedliche Resultate (1,3% vs. 2,4%)
    Das sollte definitiv nicht normal sein. Dieser Trend wurde in einer von Pechstein beauftragten Untersuchung später bestätigt. Im Mittel liegen für Pechsteins Blut die Advia-Werte bei 192% der Sysmex-Werte. Üblicherweise liegen die Abweichungen eher bei ~30% oder weniger. Dies hätte der ISU zwingend zu denken und zu weiteren Untersuchungen Anlaß geben müssen. Denn es weist recht klar auf ein Problem bei den Messungen hin. Und da es sich als reproduzierbar herausgestellt hat, ist dies ein Zeichen dafür, daß Pechsteins Blut offenbar etwas außergewöhnliche Eigenschaften besitzt, sprich eins oder beide Geräte mit irgendwas nicht klarkommen, wodurch sich diese Abweichungen ergeben (Sysmex und Advias benutzen verschiedene Meßprinzipien und unterschiedliche Farbstoffe, die für „normales“ Blut aber zu halbwegs vergleichbaren Ergebnissen führen). Beide Systeme versuchen Retis (die RNA darin) speziell anzufärben, dazu werden auch Chemikalien eingesetzt, die die Membranen der Zellen angreifen (um die durchlässiger für den Farbstoff zu machen bzw. im Fall der Advias die Zellen auch kugelförmig zu bekommen, Advias messen also immer an künstlich sphärisch gemachten Zellen). Daß hier Membrandefekte (die sich durch ihre unterschiedliche Zusammensetzung durch abweichende Durchlässigkeiten für verschiedene Stoffe/Ionen ausdrückt) einen deutlichen Einfluß auf die Ergebnisse haben können, liegt eigentlich auf der Hand.
    => Indiz für Anomalie, nicht für Doping

    4. Bei einer ebenfalls in Vorbereitung auf die ISU-Verhandlung vorgenommenen Untersuchung einer Blutprobe in einem Schweizer Labor im Auftrag der ISU im April 2009 finden sich unter dem Mikroskop Sphäro-Echinozyten
    Echinozyten bezeichnen rote Blutzellen, die Ausstülpungen zeigen (kleine Auswüchse, Knospen). Dies passiert z.B. bei Lagerung von Blut bzw. kann aber auch bei der Präparation für’s Mikroskop vorkommen. Sphäro-Echinozyten sind der Endpunkt dieser Entwicklung, sie erscheinen im Mikroskop deutlich kleiner (wie normalerweise auch Sphärozyten). Allerdings ist bekannt, daß bei bestimmten Anomalien diese Echinozyten auch mal gehäuft vorkommen (z.B. bei Xerozytose). Xerozyten selber haben erstmal laut Definition nur Wasser verloren (keine gravierende Formveränderung), allerdings sind sie wohl deutlich anfälliger gegenüber der Ausbildung solcher Knospen. Wie das dann durch ein auf diese Änderungen besonders empfindliches Phasenkontrastmikroskop aussieht, kann man gut auf Seite 28 dieses pdf-Files erkennen (oben Pechstein, unten das Blut von Prof. Eber).
    => wenn das Labor sauber gearbeitet hat, Hinweis auf Anomalie

    5. weitere mitgemessene Parameter
    Die ISU mißt auf den Advias eine Menge weiterer Parameter mit (Makro- und Mikrozyten, hyper- und hypochrome Zellen, MCHC, Anteil der jungen/mittleren/alten Retis, um nur ein paar zu nennen). Von all diesen Parametern ist durch Studien bekannt, wie sie sich unter Einfluß von EPO (oder jedem anderen ESA) verhalten. Es wäre doch wohl ein Leichtes gewesen, mal zu prüfen ob irgendwas davon mit der Dopinghypothese stimmig erscheint. Aber zum einen hat es die ISU schlicht nicht gemacht und zum anderen hat sie diese Werte erst 3 Tage (!) vor Ablauf der Einspruchsfrist beim CAS rausgerückt (also erst einige Zeit nach dem Urteil im eigenen Schiedsverfahren). Die Gutachten, die sich auch mit diesen Meßwerten beschäftigen, konnten deshalb nicht mehr innerhalb der Einspruchsfrist eingereicht werden. Zudem hat das CAS auch nicht akzeptiert, daß sie innerhalb der Nachfrist, die das CAS für Gutachten, die Untersuchungen an Pechstein betrafen, festgesetzt hat, nachgereicht werden. Aber egal, das ist jetzt nicht Thema. Entscheidend ist, daß sich kein einziger dieser Parameter so verhält, wie es bei EPO-Doping zu erwarten wäre.
    => Indiz gegen Doping, auf dem die ISU seit Beginn des Ganzen gesessen hat

    Reicht das erstmal als Begründung?

  141. Bin gerade über ein Interview mit der bayrischen Justizministerin gestolpert, in dem sie beklagt, die Schwerpunktstaatsanwaltschft für Doping in München hätte nicht genügend gesetzliche Handhabe, um effektiv vorzugehen. Aus dem Interview:

    Wenn ein Athlet zum Beispiel per positiver Probe als Doper überführt wird, besteht für den Staatsanwalt nach dem geltenden Gesetz noch kein ausreichender Verdacht, um gegen diesen Sportler ermitteln zu dürfen. Das ist ihm nur erlaubt, falls eine nicht unerhebliche Menge bestimmter Dopingmittel im Besitz des Athleten gefunden beziehungsweise vermutet wird. Etwa eine Menge Anabolika, mit der man Handel treiben kann. Wenn aber die Angabe des Sportlers, die gefundenen Substanzen dienten dem Eigengebrauch, plausibel erscheint, dann ist die Strafverfolgungsbehörde machtlos. Das kann es doch nicht sein. Meine Staatsanwälte bestätigen ganz klar, dass man so nicht arbeiten kann.

    Wenn man das so liest, dann fragt man sich doch glatt, auf welcher gesetzlichen Grundlage genau diese Schwerpunktstaatsanwaltschaft eigentlich die Durchsuchung von 21(!) Objekten im Pechsteinfall genehmigt bekommen hat. Da wurde ja alles durchsucht, neben Pechsteins Wohnung auch Wohnung und Praxen mehrerer Ärzte, diverse Trainingsstätten, Geschäftstelle der DESG, die Wohnung vom Teamchef Helge Jasch, sowie die Wohnungen der überhaupt nicht unter Dopingverdacht stehende Eisschnellläuferinnen Heike Hartmann und Bente Kraus (*). Wenn die Staatsanwaltschaft also angeblich so machtlos ist, dann liegt das doch nur daran, daß man die Regeln wohl nicht immer so auslegt, wie im Pechstein-Fall.

    Das nur noch mal zu dem Punkt „Extrawurst, die für Pechstein gebraten wird“.

    (*): Gefunden wurde ja offenbar nicht das Geringste, das hätte die Presse doch wohl ordentlich ausgeschlachtet, oder?

  142. Winfried Gassmann

    Lieber Gipsel!

    Sehr schöne Analyse! Toll!

    Weniger gut informierte Journalisten oder Politiker sagen oft, es gäbe halt Experten, die für und solche die gegen Pechstein Stellung beziehen. Das ist ja prinzipiell auch richtig. Ich hielt es aber vor diesem Hintergrund deshalb für sinnvoll, mal alle diese Expertenmeinungen zusammenzustellen egal ob pro oder kontra Pechstein.

    Folgendes ist die Zusammenfassung. Die Position jedes einzelnen ist separat in einem Beitrag dargestellt, der ab nächste Woche auf der Website des Marienkrankenhaus (in der Rubrik meiner Abteilung) angesehen werden kann.

    Wer es vorher schon haben will, kann es per E-Mail anfordern: w.gassmann@leukemia-images.com

    Zusammenfassung: Mir sind die publizierten Meinungen von 16 Anti-Dopingexperten und 15 Spezialisten für Blutkrankheiten bekannt, die sich zur Doping-Frage und/oder zur Frage der Blutanomalie bei Frau Pechstein geäußert haben.

    Für schuldig halten die Sportlerin neben den ISU-Gutachtern: Moran, Kuipers, Stray-Gundersen, D’Onofrio auch noch Franke, Frank und Sörgel.

    Der ISU-Gutachter Prof. Zanella hält eine Blut-Anomalie mit der Möglichkeit der Erhöhung der Retikulozytenzahl für wahrscheinlich. Der ISU-Gutachter Hoyer äußert sich nicht direkt zur Schuldfrage und Sottas geht nicht von einem Dopingvergehen aus.

    Für unschuldig oder nicht verurteilbar (im Zweifel für die Angeklagte) halten die Sportlerin folgende Gutachter: Jelkmann, Heimpel, Schrezenmeier, Damsgaard, Schmidt, Ehninger, Ganser, Gassmann, Eber, Pöttgen, Ashenden, Kohne, Schänzer, Steinacker, Braumann, Tichelli, Sottas, Pagel, Waller.

    Vier ehemalige oder aktuelle Vorsitzende von nationalen hämatologischen Fachgesellschaften bescheinigen Frau Pechstein eine retikulozyten-erhöhende Blutanomalie: Tichelli, Ehninger, Heimpel, Waller.

    Die vier in Blutanomalie-Fragen in Deutschland meist-konsultierte Ärzte haben sich in gleicher Weise geäußert: Heimpel, Schrezenmeier, Eber, Kohne.

    Folgende Gutachter sind Direktoren universitärer Kliniken oder Institute oder waren es vor ihrer Emeritierung: Franke, Zanella, D’Onofrio, Schmidt, Ehninger, Ganser, Heimpel, Jelkmann, Schänzer, Schrezenmeier, Waller.

    Habe ich jemanden vergessen? Welche WADA-Mitglieder haben sich in zitierbarer Weise wie geäußert. Diese Liste wird aktualisiert.

  143. Ihnen, Prof. Gassmann, gilt mein besonderer Dank für Ihre informative, sachdienliche und stets moderate Teilnahme an der Diskussion hier. Schön zu wissen, dass es Wissenschaftler gibt, die bereit sind, normal Sterblichen Ihr Wissen zu erklären und es mit ihnen zu teilen.
    Vllt. sollte man das von Ihnen erstellte Kompendium in Golddruck binden und es den Richtern des CAS zur ewigen Erinnerung schenken. ;)

  144. Jürgen Roth für den Deutschlandfunk: mp3-Datei:

    Glosse zur Causa Pechstein – „Der Krampf geht weiter“
    Sendezeit: 13.02.2011 19:32
    Autor: Roth, Jürgen
    Programm: Deutschlandfunk
    Sendung: Sport
    Länge: 04:29 Minuten

  145. Ich weiß, für die meisten Leser ist es eine Binsenweisheit:

    Es gibt keine jungen und alten (Sportler und Sportlerinnen *), nur gute und schlechte!

    Und mit der „zweitschnellsten Zeit einer deutschen Läuferin in diesem Jahr“ (aus FAZ), beim Wettkampf über 3000 Meter in Erfurt gehört C. P. wohl zweifelsohne zu den Guten (Sportlerinnen) unter den Deutschen…

    * gilt natürlich für alle Berufsgruppen.

  146. Um mal Jürgen Roth zu zitieren:

    Der Schwachsinn darf kein Ende nehmen!

    Da hat er wohl Recht, wenn vielleicht auch anders, als er es gemeint hat. Oder kurz:

    Wir wissen nicht, wie viele Säcke Reis in den vergangenen 24 Monaten umgefallen sind.

    Genau! Und offenbar fallen sie immer noch um. Aber über den Inhalt bzw. Inhaltsleere diverser Köpfe werde ich im Gegensatz zu Herrn Roth hier nicht „faseln“ spekulieren. Das darf jeder gerne selber machen.

    @JW: Bleibt das stehen, wenn ich es als Glosse deklariere?

    Und mal eine Frage zur Person, ist das der Jürgen Roth, der laut Selbstauskunft als „investigativer Journalist“ unter anderem das Buch mit dem Titel „Anklage Unerwünscht – Korruption und Willkür in der deutschen Justiz“ geschrieben hat? Hmm. Eher wahrscheinlich ist wohl dieser hier, der mit solch Werken wie „Rettet das Rauchen!“, „Best of Öde Orte“ oder mit „Anschwellendes Geschwätz“ zumindest mir unbekannt geblieben ist.

  147. Irgendwie sehe ich noch nicht, dass C. P. in Salt Lake City starten wird. Vielleicht muss sie ja noch mal zum Amtsarzt, um mal eine Schikane rechtsstaatliche Maßnahme in die Runde zu werfen,

  148. Treffenderes Roth-Quote:

    Der Krampf geht weiter.

    Auch hier – Pechsteins fünfte Kolonne beklatscht einander.

  149. @mylordy:
    Du verwendest die blockquote Tags offenbar nicht korrekt.
    Aber falls ich das richtig lese und die Aussage mit der fünften Kolonne ist Deine, dann muß ich Dich leider enttäuschen. Aber ist schon komisch, daß Du Leute, die wagen, sich mal eigene Gedanken zu machen und nicht einfach die Lesart des betreffenden Sportverbandes nachbeten gleich als fünfte Kolonne Pechsteins bezeichnest. Aber vielleicht solltest Du auch einfach mal versuchen auf die sachliche Ebene zu kommen und z.B. was zu den von mir oben (#154) dargestellten Punkten sagen. Falls Du da mit validen Argumenten kommst, können wir gerne diskutieren.

  150. @Ralf und den verlinkten Kommentar:
    Was daran unverfroren sein soll, müßte mir auch mal jemand erklären. In §7 der Sonderurlabsverordnung für Bundesbamte heißt es unter Ziffer 8, daß bezahlter Sonderurlaub gewährt werden kann:

    für die aktive Teilnahme
    a) an den Olympischen Spielen, sportlichen Welt- und Europameisterschaften, internationalen sportlichen Länderwettkämpfen und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen auf Bundesebene, wenn die Beamtin oder der Beamte von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verband als Teilnehmerin oder Teilnehmer benannt worden ist,
    b) an Europapokal-Wettbewerben sowie den Endkämpfen um deutsche sportliche Meisterschaften, wenn die Beamtin oder der Beamte von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verband oder Verein als Teilnehmerin oder Teilnehmer benannt worden ist,
    c) an den Wettkämpfen beim Deutschen Turnfest

    Pechstein erfüllt die Voraussetzungen für den Sonderurlaub bei Qualifizierung für die betreffenden Wettkämpfe (sogar mit passablen Chancen für gute Platzierungen). Das ist nämlich völlig unabhängig von der Sportförderung. Warum sollte sie den denn nicht beantragen? Ich stelle mal die These auf, daß jeder andere Bundesbeamte mit den Platzierungschancen den problemlos genehmigt bekommen würde.

    Und was da noch so steht in dem Kommentar, da geht es dann um unbezahlten Sonderurlaub. Also genau sowas, was ihr vor ihrer Krankschreibung abgelehnt wurde. Damals hat sich das BMI darauf zurückgezogen, daß man die Genehmigung gewissermaßen als Unterstützung einer Umgehung des Trainingsverbots ansehen könnte (was aber auch Blödsinn ist, da es sich nur auf Trainingsmaßnahmen des Verbandes bezieht, privates Training ist ja nicht verboten). Dieser Grund fehlt nun. Viele Beamte beantragen aus privaten Gründen mal unbezahlten Sonderurlaub. Das wird üblicherweise recht wohlwollend genehmigt. Nur bei längeren Dauern von mehr als 3 Monaten wird eine ausführliche und gute Begründung verlangt. Auf internationalem Niveau an Sportwettkämpfen teilzunehmen, ist da gar nicht mal die schlechteste ;)

  151. Gipsel,
    sehe es doch Michael Reinsch nach, letztens hat er noch geschrieben Urteil gegen Claudia Pechstein „wasserdicht“
    und nun läuft sie wieder und will rehabilitiert werden, da ist die Welt einfach nicht mehr so, wie sie sein sollte;-)

    Von Sportrechtsprofessor Nolte kommt hingegen Lob für die stichhaltige Urteilsbegründung.

    Auch nicht schlecht, was sagt er heute?
    Ich nehme sowieso an , es ging nur um die Vorherrschaft des indirekten Beweises. Die ISU wollte mit CP ihre Longitudinal Pass etablieren und verlor die sicherlich hoch dotierte Ausschreibung der WADA gegen den Athlete Pass der UCI. Für Klaas Faber sind beide nicht ausgereift, für faire Verurteilungen?

    Ansonsten ist es doch putzig, was so geschrieben wird;-)
    Bin mir aber über die Botschaft nicht im klaren, auch eine 5 malige OS kann arbeitsscheu werden oder auch eine 5malige OS muß ein Urteil anerkennen, auch wenn es ein Fehlurteil war- besser haben sie es nicht gekonnt….oder an die jungen Athleten, macht lieber, was der Weltverband sagt..?

  152. Mir scheint, dass einige versuchen, die verlorene Stellung auf „Teufel komm raus“ zu halten. Da bedauert man dann schon mal selbst den geplagten Innenminister und sein Sportbudget. Oh jeh, liebe Verständnisentwickler für den Minister, man merkt doch allzu durchsichtig, dass es doch eher um euch als um ihn geht. Wer zwei Jahre so für die offizielle Partei argumentiert hat, sollte entweder sich in eine fachliche Diskussion einlassen – wie von Gispel angeboten -, einfach mal ne Themenpause einlegen oder feststellen, dass das Urteil nun doch nicht gerade das Gelbe vom Ei gewesen ist. Wenn letzteres aus Gründen der „Selbstachtung“ nicht funktioniert, dann hilft, einfach mal nichts sagen.

  153. Fachliche Diskussionen über Doping bei einzelnen Sportlern sollte die Politik doch wohl den zuständigen Verbänden überlassen, oder gleich Nägel mit Köpfen machen und den Sportbetrug einführen und es so der (offiziellen) Judikative übertragen. So wies jetzt ist kann das Ministerium nur das Urteil nehmen wie es ist und daraus Konsequenzen ziehen. Ob man nun dafür oder dagegen ist.

  154. Stefan,
    das denke ich auch, das BMI hat das beamtenrechtliche Verfahren abgeschlossen und sollte sich aus dem Sport heraushalten. Die DESG hat CP nominiert und dafür gelten die Regeln #169 für die Teilnahme an Wettkämpfen.

    Freilich wäre es für CP besser, sie wäre von einer Staatsanwaltschaft angeklagt worden, dann würde die Revision vor einem ordentlichen Gericht stattfinden und der Zivilprozeß wäre auch schon bestellt;-)

  155. Das Problem ist jedoch, dass BMI kann sich als oberste Dienstherrin von Frau Pechstein nicht raushalten, da es gemäß §8 SUrlV für die Genehmigung des Urlaubs verantwortlich ist. Wenn eine Nominierung für ein Event durch den DESG erfolgt ist, kann diese als Grundlage für den Sonderurlaub genehmigt werden.

    Die Frage ist, ob die SUrlV überhaupt Anspruchsgrundlage hier ist. Kann man aus §7 SUrlV ein Anrecht auf eine umfassende und dauerhafte Dienstbefreiung herleiten, die notwendig ist um auf Profi-Niveau trainieren zu können. Das Gesetz spricht von maximal zehn Urlaubstagen im Jahr im Normalfall.

    Wenn es Pechstein wichtig ist, nochmal an olympischen Spielen teilzunehmen, soll Sie um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten und als Berufssportlerin ihr
    Talent und das Vermarktungspotential, dass sie besitzt, nutzen.

    Nochmal zum Gerichtsverfahren:
    Die Revision hat vor einem ordentlichen Gericht stattgefunden. Es ist Energieverschwendung, hier das Gegenteil zu behaupten.
    Es gibt bei Dopingvergehen keinen Rechtsanspruch auf ein Strafprozess, daher ist es müssig, darüber zu spekulieren ob ein Strafprozess besser gewesen wäre.

  156. @düsseldorfer:
    Pechstein will auf Grundlage von §7 nur eine Woche Sonderurlaub, also 5 Werktage (genau für die Zeit der WM).
    Der andere Kram betrifft soweit ich weiß einen unbezahlten Sonderurlaub aus privaten Gründen. Die Beantragung eines solchen wurde Pechstein dem Vernehmen nach vor dem Eingreifen des Bundesinnenministers ja sogar empfohlen.

  157. düsseldorfer,

    Nochmal zum Gerichtsverfahren:
    Die Revision hat vor einem ordentlichen Gericht stattgefunden. Es ist Energieverschwendung, hier das Gegenteil zu behaupten.
    Es gibt bei Dopingvergehen keinen Rechtsanspruch auf ein Strafprozess, daher ist es müssig, darüber zu spekulieren ob ein Strafprozess besser gewesen wäre.

    geht es nicht etwas genauer? Das BG ist ein ordentlliches Gericht, dass aber keine Sachbeweise überprüfte , sondern nur die ordre public.

    Strafprozeß bezog sich nur auf den manchmal gehörten Wunsch nach einem §en für Sportbetrug, also einem Umstand bei dem auch Thierry Henry vom Platz weg verhaftet worden wäre.Aber das gibt es nicht.

    Die abschließende zweistufige Sportgerichtsbarkeit bestand aus ISU Gericht und CAS Gericht. Die hätten es aber wirklich besser machen können.
    Zumal Sottas die ISU vor einer Verurteilung warnte, diese aber durchzog mit einem Papier von Sottas, in dem er die Abnormität der Retiwerte darlegte.

  158. Wenn das so ist, ist dagegen natürlich nichts einzuwenden. Andererseits habe ich nichts zu einem unbezahlten Sonderurlaub gefunden.

    Die FAZ schreibt, dass Pechstein bis zum 11.03.2011 Erholungsurlaub (Sport Kompakt) bzw. den Jahresurlaub (Kommentar) genehmigt bekommen hat.
    Schon in dem Text, der in Sport-Kompakt steht, dass Pechstein, bezahlten Sonderurlaub beantragt hat, schreibt aber nicht auf welchen Zeitraum sich der bezieht und wie lange der Sonderurlaub sein soll. Vielleicht will man auch den genehmigten regulären Urlaub durch Sonderurlaub ersetzen, um den regulären Urlaub dann später nutzen zu können.

  159. @düsseldorfer:

    Vielleicht will man auch den genehmigten regulären Urlaub durch Sonderurlaub ersetzen, um den regulären Urlaub dann später nutzen zu können.

    Genau darum geht es für die WM.
    Und das mit dem unbezahlten Urlaub (alles andere macht doch gar keinen Sinn) für die Zeit danach kommt von Grengel.
    Es wundert mich schon ein wenig, daß die Bild-Zeitung das mal habwegs korrekt wiedergeben kann, aber ein großer Teil der Berichte in den „Qualitätsmedien“ das nicht auf die Reihe bekommt.

  160. Sag’s durch die Blume…

    Heute gibt es Butter bei de Fische.
    Weiß jemand wie CP die Eigentestung bei ihren Wettkampfteilnahmen gewährleistet? Labor 28 kann doch nicht immer jemanden schicken, oder?

  161. @Ralf:
    Wenn man den zweiten Bericht mal genau liest, dann erkennt man, daß Pechstein zur regulären Blutabnahme bestellt wurde, als sie da pünktlich erschien aber wieder weggeschickt wurde und in der Folge 2 Stunden lang von jemandem begleitet wurde, bis dann schlußendlich doch ihr Blut abgenommen wurde.
    Offensichtlich nehmen sie es bei ihr jetzt besonders genau mit den WADA-Richtlinien (die 2 Stunden Abstand zwischen Training und Blutentnahme vorgeben). Aber dann hätte sie man ja erst gar nicht hinbestellen sollen, oder? Das meinte Franke damit, daß er ordentlich informiert werden möchte.

    Oder um mal Dein Zitat zu vervollständigen:

    „Das ist doch eine Zumutung. Man muss vorher über die Termine genau informieren“, sagte Pechsteins Trainer Joachim Franke. Erst am Mittag konnte die Berlinerin zum Hotel zurückfahren. „Das ist in der Vorbereitung sehr störend“, so Franke.

    Oder anders gesagt empfand Franke das als Schikane.

    Und falls jemand wegen der Ankündigung der Tests irritiert ist, die Vorabtest vor großen Wettkämpfen (wo alle getestet werden) hat die ISU schon immer angekündigt. Aus organisatorischen Gründen bekommt da jeder Athlet (per Aushang im Hotel bzw. in der Eishalle) mitgeteilt, wann er sich dort zu melden hat.

    Und den ersten Bericht von Klaus Blume mit dem Vergleich der Zeiten von Erfurt nach 2 Jahren Wettkampfpause mit Calgary oder 2008 in Moskau brauche ich wohl nicht weiter zu kommentieren (auch nicht die zwischen ausgewählten Jahren in ihrer Vergangenheit, 1998 hat sich z.B. der Klappschlittschuh durchgesetzt, der bessere Zeiten ermöglicht, die Verbesserung der Zeiten ist also vollkommen normal und bei praktisch jedem Athleten zu sehen). Und daß Pechstein jetzt in Erfurt über 1500m 5,28s langsamer als 2008 war, nun, ich will Klaus Blume die mal laufen sehen ;)

  162. In der Tat: 6:51:62, bei 5000 m 15 sekunden schneller als die Zweite der Gruppe B.

    Na, was nun, Herr Blume?!

    Mal sehen, was das Resultat im Vergleich zur A-Gruppe Wert ist.

    Aber erst mal abwarten, was die ISU bei der Prüfung der Dopingprobe rausfindet.

  163. Korrektur, nur knappe 10 Sekunden war sie besser.

    Warum sind CP und Sablikowa sich sympatisch?

    Nochmals die Frage: macht CP auch in Salt Lake eigene Bluttests, und wer übernimmt das?

  164. Und den ersten Bericht von Klaus Blume mit dem Vergleich der Zeiten von Erfurt nach 2 Jahren Wettkampfpause mit Calgary oder 2008 in Moskau brauche ich wohl nicht weiter zu kommentieren

    Für solche „objektiven“ Berichte zahlen wir Gebühren!

    Dabei hatte sie noch im November 2008 in Moskau mit 1:55,94 Minuten verblüfft, womit sie schneller war als alle gedopten Athletinnen jemals zuvor.

    Besonders diesen Satz fand ich genial. Welche gedopten Athletinnen meint er wohl?

  165. Besonders diesen Satz fand ich genial. Welche gedopten Athletinnen meint er wohl?

    Zumal z.B. Annamarie Thomas schon 1999 (okay, in Calgary) schneller war …

  166. Nochmal ein Zitat aus dem Beitrag von Klaus Blume:

    Dass Pechsteins Coach Joachim Franke aber kühn hochrechnet, seine Meisterschülerin werde bei Olympia 2014 in Sotschi, mit dann 42 Jahren, um Bronze kämpfen, scheint utopisch. Der 70-Jährige muss die internationale Entwicklung wohl verschlafen haben.

    Denn allein, um im März in Inzell über 3000 Meter zu reüssieren, müsste sie sich in nur vier Wochen um rund 10 Sekunden verbessern.

    Wirklich lustig zu sehen, daß Pechstein jetzt in Salt Lake Platz 3 im Zeitranking recht sicher mit ~3,5 Sekunden Vorsprung auf Platz 4 erreicht hat. Irgendwie scheint das für die Zukunft (nich für die kommende WM!) von Franke ausgegebene Ziel für die 5000m Distanz von Platz 3 hinter Sablikova und Beckert selbst mit suboptimaler Vorbereitung nicht vollkommen utopisch zu sein.

  167. Gipsel,

    es lohnt sich nicht, dieses Machwerk von KB zu kommentieren, er ist sportlich unkundig und shrieb wohl nur die Stimmungslage seiner Kollegen auf. ;-)

    Jeder Satz spitz und hintergründig;-)

  168. Respekt! Diese Transparenz ist nicht zu verachten, siehe das folgende Zitat von der CP-Webseite, das meine obige Frage beantwortet:
    „Aus diesem Grund habe ich auch hier in den USA in Eigenregie Blutproben von mir entnehmen lassen, deren Ergebnisse ich veröffentlichend werde. Und in diesem Zusammenhang möchte ich einen letzten Dank loswerden. Und zwar an die US-amerikanische Eisschnelllauflegende Eric Heiden (5x Olympiasieger). Heiden arbeitet heute als Mediziner und hat die Blutentnahme in einem Hospital, nahe der Wettkampfhalle, bestens organisiert. Auch nach dem morgigen Rennen über 1.500 Meter werde ich dort noch einmal vorstellig werden.“

  169. Obwohl „unverfroren“, freut es „Pechsteins fünfte Kolonne“:

    Pechstein löste nach dem 5000-m-Ticket auch über 1500 m die Fahrkarte
    Fahrkarte für die WM in Inzell (10. bis 13. März).

  170. Walter, einerseits kennen wir das alte Sprichwort vom Glashaus, andererseits kann man ahnen, was Bart Veldkamp aus sehr persönlichen Gründen zu dieser Äußerung veranlasst hat. Da will ich aus Anstand gar nicht zu deutlich werden.
    Häme, Neid und Missgunst sind doch längst gewöhnliche Begleiter des ordinären Profisports geworden. Wem wunderts ? Es geht doch bloß ums Geld. Sportlichkeit und Fairness sind doch da nur noch Mauerblümchen. Wenn einer abtritt und schweigt, dann stürzt sich doch auch bloß die Kamarilla auf ihn. Redet er, hat er gleich verloren. Also, was tun ?
    Wir brauchen Sensation und Spektakel, sachlich und veranwortungsvoll geht´s doch nicht. Oder willst du lesen, dass Ricco ein unverbesserlicher, charakterlich mieser kleiner Radfahrer ist, der gut ins System gepasst hat ? Nein, wir wollen lesen, dass Cancellara, ein unbefleckter Jahrtausendfahrer, sich über Ricco endlos ärgert und für den sauberen Radsport plädiert.
    Übrigens, an nicht wenigen ablehnenden Reaktionen zur sportlichen Rückkehr von Claudia Pechstein erkennt man, warum es eigentlich immer ging. Nicht etwa um Eisschnelllauf und Doping. Es ging vor allem ums Füttern von Vorbehalten, um ein beliebtes Gesellschaftsspiel. Wen wunderts, dass da die Beteiligten den Sport aus den Augen verloren haben.

  171. Herbert,
    ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass wir gar nicht wissen, was Bart eigentlich sagte. Sagte er CP ist ein Krebsgeschwür, wie es die SZ möchte oder sagte er, die Doping-Affaire CP ist ein Krebsgeschwür, wie es die Zeit deutet.
    Das kann ich aber deuten, wie ich will, die SZ nicht.
    Nichts ist so wie es scheint;-)
    Neid muß man sich hart erarbeiten.

  172. @Walter
    Ich glaube schon daß er Pechstein persönlich meinte, und nicht die Affäre Pechstein an sich.
    Errinnern wir uns an damals( ich krieg das nicht mehr ganz zusammmen).
    Sprach er doch von einem „faulen Shrimp“ der einem den Appetit verderben würde.
    Da war Pechstein persönlich gemeint.

  173. Es wäre schon interessant, was Bart Veldkamp tatsächlich gesagt und gemeint hat, denn selbstverständlich gilt auch hier

    „Was Peter über Paul sagt, sagt mehr über Peter als über Paul.“ .

  174. Auf der CP-Seite sind jetzt auch aktuelle Reti-Werte zu finden. Kann jemand was damit anfangen?

  175. @berolin:

    Auf der CP-Seite sind jetzt auch aktuelle Reti-Werte zu finden. Kann jemand was damit anfangen?

    Außer daß sie im Mittel etwas höher als bei der Normalbevölkerung liegen, kann man daraus gar nichts schlußfolgern. Aber das traf ja auch schon auf die von der ISU genommenen Proben der fast 10 Jahre davor zu.

    Wenn die Kontrolldichte wieder steigen sollte (aber die ISU rückt wohl die Werte ihrer Kontrollen nicht raus, die NADA tut es offenbar), dürften ab und zu auch wieder Werte von 3%+ dabei auftauchen. Auch messen die Advias bei Pechstein immer noch signifikant höhere Werte als die Geräte anderer Hersteller und es fällt immer noch eine erhöhte Anzahl hyperchromer Zellen auf. Insofern erstmal nichts Neues. Pechsteins Blut und dessen Bildung scheint sich in den letzten beiden Jahren nicht geändert zu haben.

  176. Es wäre schon interessant, was Bart Veldkamp tatsächlich gesagt und gemeint hat, denn selbstverständlich gilt auch hier

    „Was Peter über Paul sagt, sagt mehr über Peter als über Paul.“ .

    Bart Veldkamp is frustrated and with good reason.

    If Claudia Pechstein has doped prior to the Hamar event, then it stands to reason that she has possibly doped for at least ten years. And lied about it, etc.

    Obviously, the big problem is the ‚if‘. The doping charges against her lack any sound foundation.

    Bart Veldkamp is just one of the few people honest about his feelings. He has been chastized for his public statements by his employer, TVM, and severely criticized fore example in the following column in the Telegraaf (with 2.5 million readers by far the biggest in NL). For those who can read Dutch or wish to take the trouble translating it:

    http://www.telegraaf.nl/telesport/columns/ton_boot/9142973/__Column_Boot__Walgelijk___.html?sn=telesport

    All with good reason. No doubt about that.

    However, personally, I don’t have a problem with Bart Veldkamp. In my opinion, he’s poorly informed and perhaps even indoctrinated to some extent. Doping has been the new tabu for some years now, and one can therefore wait to see this kind of reactions.

  177. STRIKE! *SCNR*

    As an extra penalty, CAS has cancelled all of Pelizotti’s results from May 17, 2009. He will lose his second place at the Giro d’Italia (he finished third but Danilo Di Luca was subsequently disqualified for doping), his stage victory at the Tour de France and his polka-dot climber’s jersey.

    Da wird das Wettdopen noch eine Nummer unattraktiver.

  178. Es ist interessant, einen wesentlichen Unterschied zum Pechstein-Urteil bereits der Pressemeldung des CAS entnehmen zu können:

    More particularly, the variations in the haemoglobin concentration values during the period between April and October 2008 could not be considered as physiological but on the contrary were characteristic of blood taking thus demonstrating the blood manipulation in view of doping.

  179. @ Gipsel

    Ja, es wird interessant werden, die volle Urteilsbegründung zu lesen. Auch im Falle Cauchioli, der gestern ebenfalls im Sinne von UCI/WADA entschieden wurde. Ausstehend noch die Entscheidungen in den Fällen Valjavec und de Bonis. Die Entscheidung im ersten Fall ist lt. cyclingnews bis zum 24. März zu erwarten.

  180. @Gipsel

    Auch dem CAS scheint die autodaktische Methode „Learning by doing“ nicht fremd. Für die Sportgerichtsbarkeit sollte sie allerdings nicht aprobat werden, wissend, dass sie am ( evtl. unschuldigen) lebenden Menschen exerziert wird. Es sei denn, man nimmt collateral damage von vornherein billigend in Kauf.

    Aber mal ernsthafter. Wie wir wissen, haben nicht wenige mit der Materie „Blutwerte“ befasste und in der Szene anerkannte Protagonisten von vornherein auf das Problem individuelle Veranlagungen hingewiesen. Sie wurden jedoch ignoriert oder gar mundtot gemacht. Die von dir zitierte Verlautbarung des CAS zu der Causa Pelizotti wirft daher mE wieder schlechtes Licht auf den CAS. Es ist zumindest scheinheilig zu werten, wo er doch im Fall Pechstein genau dieses Problem simpel ignoriert und ausgesessen hat.
    Die Unabhängigkeit der Sportgerichtsbarkeit war scheinbar für den CAS ein höheres Gut als die eigentliche Aufgabe, nämlich Recht zu sprechen. ;-)
    Da fällt mir dann sofort der ZDF-Beitrag zur WADA ein, wonach dieser in seiner Kopenhagener Beratung im November 2010 in einem internen Papier feststellte, dass eine Revision des CAS-Urteils zu Pechstein die WADA bei der Durchsetzung künftiger derartiger Fälle stark behindern würde. Hat der CAS etwa unter Druck gestanden ?
    Leider hat das ZDF dieses Papier bislang nicht der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Schade eigentlich.

  181. Mit der Veröffentlichung des vollständigen Urteils ist lt. CAS-Press Release erst in den nächsten Wochen zu rechnen. Auf jeden Fall muss etwas zu den individuell physiologischen Merkmalen gesagt worden sein. Sonst macht die diesbezügliche Verlautbarung ja wenig Sinn.

    Interessant, dass sich der UCI seinen Bio-Pass “ in detail“ durch den CAS „absegnen“ läßt. Ob das sportrechtlich oder sportmedizinisch oder umfassend gemeint ist, wird jedoch nicht ganz klar.
    Außerdem ist nicht ohne Interesse, wer das erwähnte CAS-Panel in persona darstellt.

    With the assistance of the experts appointed by the parties, the CAS Panel has reviewed in detail
    the biological passport program applied by the UCI and has found that the strict application of
    such program could be considered as a reliable means of detecting indirect doping methods.

  182. Der Münchner Hämatologe Klaus Eber hatte im Sommer 2010 auch das Blut von zwei weiteren deutschen Eisschnellläuferinnen untersucht. Auch bei Heike Hartmann (Inzell) und Bente Kraus (Berlin) waren schwankende Blutwerte gemessen worden. In einem Fall konnte Eber – wie bei Pechstein – ein Gutachten für Xerozytose-Anomalie ausstellen. «Aufgrund dieses Gutachtens konnte sie völlig unbehelligt weiter Sport treiben», sagte Eber.

    Ja, und nun ? Man gibt besser keinen Kommentar.

  183. Der CAS hat das Urteil
    das Urteil Pietro Caucchioli gegen CONI & UCI en francais im Wortlaut veröffentlicht. Englisch soll folgen.
    Beim ersten Überfliegen fällt auf, dass sich regelmäßig auf das Pechstein-Urteil
    (Pkt. 35, 37, 52, 55) bezogen wird. Scheinbar auch, weil 1. der CAS unbedingt die Kontinuität der wissenschaftlichen Begutachtung und Begründung wahren will und 2. bei der Causa Caucchioli ebenfalls Prof. D´Onofrie als der unabhängige Experte, diesmal für den UCI, agierte.
    Aber warten wir besser den englischen Text ab.

  184. Möglich ist auch, dass sie noch während der WM in Inzell vom Eislauf-Weltverband ISU erneut mit einer Schutzsperre belegt wird.

    Wenn das passiert, dann kann die ISU künftig derartige Fälle gleich von Anbeginn der Glaubenskongregation der römisch-katholischen Kirche übergeben. Vllt. haben die „Sünder“ dann eine vergleichsweise fairere Chance. ;-)

  185. Markus Eicher sagt kein Wort von Schutzsperre. Dann war es hoffentlich nur ein hämischer Wunsch des Bayrischen Rundfunks. So etwas soll es ja im Fall von Claudia Pechstein geben.

  186. @Herbert:
    Habe jetzt nur mal eine schlechte Google-Übersetzung überflogen, aber die gezogenen Parallelen betreffen zum einen die formalen Beweisregeln (die im CAS-Urteil gegen Pechstein ja anfangs korrekt wiedergegeben, hinten im Urteil aber schlicht mißachtet wurden) und dann noch ein Hinweis auf die Chain-of-Custody und mögliche Abweichungen bei den Blutparametern bei unkorrekter Lagerung bzw. Transport.

    „Spicy“ ist der Paragraph 53 des Caucchioli-Urteils:

    In this case, indicators MCV, MCH and MCHC of samples on the basis of ABP [athlete biological passport] show remarkable stability over a long period and in many laboratories in different countries. This stability allows to exclude the possibility of inappropriate conditions of storage and sample management (See the opinion of Prof.. D’Onofrio dated September 30, 2010, pp. 27 et seq.) Moreover, the values of these indicators are seen as indicating a good sample quality.

    Hmm, genau das war bei Pechstein nämlich nicht der Fall. Die Werte schwankten auch fröhlich vor sich hin (was von Pechstein-Gutachtern auch vorgetragen wurde). Mal ganz abgesehen davon, daß die UCI wohl nur WADA-Labore nutzt.

    Insgesamt erfüllt das Urteil (auch wenn mir ein oder zwei Schwächen in der Argumentation aufgefallen sind und es nicht gerade sehr ausführlich ausfällt) aber deutlich besser ein paar der fundamentalen Kritikpunkte. So ist ja z.B. (im Gegensatz zum Pechstein-Fall) ein plausibles Szenario zur Erklärung der gemessenen Werte seitens der UCI beschrieben worden (Blutentnahme dann und dann nach einer Rundfahrt zwischen zwei Kontrollen), welches auch konsistent mit den gemessenen Werten und den bekannten Reaktionen des Körpers darauf ist. Insofern hat die Sache mit Caucchioli auf den ersten Blick schon deutlich mehr Hand und Fuß. Auch, weil deutliche Schwankungen im Hämoglobinwert zu beobachten war und er Schwankungen des OFF-Scores außerhalb des Cut-Offs zeigt. Es paßt einfach besser zusammen.

  187. @ Herbert

    Doch, das wird im Urteil diskutiert. Die UCI hat offensichtlich probiert, eine entsprechende Zeugenaussage Kohls als Beweisstück anzuführen, was die Verteidigung nach Kräften zu verhindern suchte. Das Gericht sah die Würdigung dieses Dokumentes aber für nicht notwendig an, da die übrigen Beweise ausreichend seien.

  188. Winfried Gassmann

    Hallo!

    Die Schutzsperren-Diskussion bei hohen Retikulozytenwerten ist interessant. Ich würde gern den Namen des Arztes wissen, der dies als erster vorgeschlagen hat. Offen gestanden kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein Arzt war. Eine entsprechende Bemerkung kenne ich nur vom Pharmazeuten (Apotheker) Prof. Dr. Sörgel. Medizinisch ist es zwar völlig richtig, Sportler mit zu vielen roten Blutkörperchen mit einer Schutzsperre zu belegen und sie somit vor sich selbst zu schützen. Denn bei erhöhten Hämoglobin- oder Hämatokritwerten besteht die Gefahr von Thrombosen, Herzinfarkten und Schlaganfällen, insbesondere mit man dabei Sport treibt und eventuell zu wenig trinkt. Erhöhte Retikulozytenwerte hingegen stellen keinerlei Gefahr dar, solange der Hämoglobinwert nicht zu weit abgefallen ist.

    Zweites Thema: Pelizottis Blutwerte und die der anderen Doping-Verdächtigen sind offenbar bekannt. Kann die mal jemand hier nennen?

  189. Winfried Gassmann

    Ergänzung:

    Ich denke, die sogenannte „Schutzsperre“ bei hohen Retikulozytenwerten stellt nur eine Trick-Möglichkeit dar, Sportler vom Wettbewerb auszuschliessen, die man für Doper hält und denen man es nicht nachweisen kann. Dieses Instrument hätte keinen anderen Sinn als, den Rechstweg zu umgehen. Dabei klingt das dann auch so zu human: Ja, wir haben den Sportler ja nur schützen wollen.

    MfG
    Winfried Gassmann

  190. @ Winfried Gassmann

    Nein, die Werte von Pellizotti + Co sind meines Wissens nach nicht öffentlich verfügbar. CP hatte ihre Werte ja aus eigenem Antrieb veröffentlicht, Pellizotti und Co. haben dies bisher nicht gemacht.

  191. Pingback: Sportwoche 10/11: Missbrauch, Plagiate und Korruption | Daniel Drepper

  192. SpOn: Wada besorgt über Kontroll-Lücken

    Nach Recherchen der ARD-Sportschau und des WDR-Magazins „Sport Inside“ lassen mehrere Dachorganisationen Dopingproben in Laboren gar nicht oder nur in geringem Maße auf klassische Dopingmittel wie Epo und Wachstumshormone untersuchen.

    Unter anderem ließ der Eislauf-Weltverband Isu im Februar 2009 bei der Eisschnelllauf-WM in Hamar eine Urinprobe von Claudia Pechstein nicht auf Epo testen.

  193. Toll. Schönes Foto von SpOn. Man spürt die Absicht und ist verstimmt. ;-)
    Müht man sich um Information oder um Beruhigung des Gewissens ?
    Klar ist nur, an den Versäumnissen und Fehlern in der Doping-Kontrollpraxis der Verbände haben die Sportler keine Schuld.
    War CP die einzigste, die nicht auf EPO kontrolliert wurde oder gibt´s noch andere Namen ? Man müsste dazu nur in die Ergebnislisten von Hammar schauen. Hat man sich wohl nicht getraut ?
    Na, dann machen wir mal Quote, heute abend.

  194. @Herbert

    Die Absicht ist wahrlich nicht zu übersehen. So mancher kann vermutlich nicht aus seiner Haut und versucht Claudia Pechstein bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu diskreditieren. Wo ist eigentlich das Problem? Es gibt doch inzwischen reichlich neue Dopingroben von Pechstein aus der Zeit während und nach ihrer Sperre und ihr Blut soll, so konnte man lesen, mehrere Male bereits wieder erhöhte Retikulozythenwerte aufgewiesen haben. Vielleicht sollte man erst mal Informationen zu diesen Proben einholen, bevor man mit aller Macht versucht den Verdacht gegen sie erneut zu schüren.

  195. @panni
    kann es sein, dass — achtung, steile these — man nur das liest, was man lesen will? oder warum glaubst du, dass (ausgerechnet!) die berichterstattung über etwaige schlampereien bei der isu teil der schmutz- und medienkampagne™ gegen claudia pechstein sein soll?

    (die menge an gehirnschmalz, die in die bebilderung von nachrichtenagentur-texten gesteckt wird, dürfte doch zumindest erfahrungsgemäß unter jeder nachweisgrenze liegen)

    aufschlussreich fand ich da schon eher die aussage, dass wachstumshormon-doping im biathlon ja „vermutlich“ sowieso nichts bringen würde. biathlon ist eben doch: der fußball des winters.

  196. @cf

    Ja, der Zufallsgenerator und die mediale Berichterstattung. Ich könnte heulen, wie unschuldig und aufrecht. Nee, alles sollte man sich nun auch nicht einreden lassen. Auf welchem Niveau wird denn der Leser jetzt erwartet ?
    Könnte es es sein, dass du im genannten Zusammenhang etwas überlesen und übersehen hast ?
    Panni scheint jedenfalls das Gleiche wie ich bemerkt zu haben: Eine vordergründig dümmliche Pechstein-Anmache.

  197. @cf

    SpOn hat doch nur das aufgegriffen was der von Ralf verlinkten WDR Pressemappe zu entnehmen ist und mit einm Foto von CP garniert. Der WDR-Beitrag ist unmissverständlich und für mich das eigentliche Ärgernis. Es wird darauf hingewiesen dass die Dopingprobe vom Tag des eigentlichen Anstoßes, also als CP sich wegen verdächtig hoher Reti-Werte von der WM in Hamar zurückziehen sollte, bereits vernichtet wurde. Da der Verbleib der B-Probe nicht geklärt werden kann, könne man eben diese Probe weder jetzt auf EPO noch später mittels neu entwickelter Tests auf andere Dopingsubstanzen nachkontrollieren. Da wird ein Verdacht am Köcheln gehalten und ich frage mich was das soll. Die Recherche zum WDR-Beitrag hat ja nicht rein zufällig ergeben dass auch eine Dopingprobe CP´s, so wie viele anderer Sportler auch, weder auf EPO noch andere Substanzen überprüft wurde, sondern es wurden gezielt Pechsteins Proben hinterfragt. Da Dopingproben grundsätzlich anonymisiert werden, kann es sich bei der Pechsteinprobe nicht um einen Zufallsfund handeln. Man muss sich zwangsläufig fragen was mit der „Enthüllung“ bezweckt werden soll. Claudia Pechstein hat weiterhin schwankende und zeitweise hohe Reti-Werte und es gibt genügend neue Dopingproben von ihr. Ihre aktuellen Proben können, sofern die ISU sie des Dopings überführen wollte und könnte, jederzeit auf EPO und andere Dopingsubstanzen (nach)kontrolliert werden.

  198. Da wird ein Verdacht am Köcheln gehalten

    Panni, darum gehts. Wir erleben das doch nicht zum ersten Mal. Die (All)Macht der medialen Präsenz wird ausgekostet und für die stete Suggestion einstmal verkündeter Auffassungen bei Ignoranz neuer Entwicklungen genutzt.
    Gestern abend setzte der Beitrag Dopingkontrolle außer Kontrolle
    im WDR das unzweifelhaft fort. Da wird eine Ärztin aufgespürt, die nach entsprechender Frage bestätigt, dass CP nicht nach EPO vorm Wettkampf in Hammar getestet wurde, weil EPO-Einnahme bekanntermassen kurz vorm Wettkampf leistungsfödernd keinen Sinn macht. Dass wissenschaftlich mehrheitlich begründet, EPO nicht die Ursache für die Unregelmäßigkeiten sein kann und vielmehr eine vererbte Anomalie des Blutes – gutachterlich nachgewiesen – dafür „zuständig“ ist, wird mit keinem Wort erwähnt. CP ist zwei Jahre aufgrund eines umstrittenene Urteils gesperrt worden. Aber das scheint nicht zu reichen. The same procedure as every year and in every case. Die Sau wird also durchs Dorf gejagt.
    Gefällt etwa einigen die sportliche Antwort von CP nicht ?

    Das Hinterfragen von Ereignissen und Zusammenhängen ist ja eine journalistische Kunst, die nicht jeder besitzt. So z.B. hätte man David Howman in dem vorgenannten WDR-Beitrag auch fragen können, weshalb denn die WADA in ihrer Kopenhager Tagung in einer internen Besprechung sich der von Pechstein veranlassten Revision des CAS-Urteils intensiv gewidmet hat. Im nachwievor nicht veröffentlichten diesbezüglichen WADA-Protokoll, was dem ZDF vorliegt, sollte mehr dazu drin stehen. U.a. hatte die WADA große Sorge, dass eine Revision des Urteils die Arbeit mit dem biologischen Pass für Jahre erschweren würde. Der WADA selbst schien höchstwahrscheinlich das CAS-Urteil zu CP zu wackelig.

    Ja, das hätte man auch fragen können. Aber daran gab es keinerlei Interesse.
    Statt dessen wurde ein Biathlet als Mummenschatz präsentiert, eine konsternierte praktizierende Ärztin nach der von der WADA festgelegten Zufallsregel bei Dopingtests befragt und der Verlust von Dopingproben beklagt. Ich erinnere mich noch, wie man in die Fanfare stieß als das IOC die Aufbewahrung der Pekinger Proben auf 8 Jahre verkündete. Jetzt läßt die WADA die Verbände die Proben eigenständig wegwerfen.
    Das System Antidoping funktioniert nicht. That´s it. Der Versuch, Versäumnisse, Unterlassungen und Fehler im Nachhinein am und mit dem Sportler auszumachen, sind unangemessen und anmassend zugleich.
    Das System in alle seinen Facetten muss in Ordnung gebracht werden. Und danach sollte der Sportler dann behandelt werden. Jeder kocht hier sein eigenes Süppchen und der Sportler soll die Suppe auch noch demütig auslöffeln.

    Vorbeugend ist zu bemerken, dass auch Journalisten sich der Kritik, wenn schon nicht der Kontrolle, der Öffentlichkeit stellen müssen und das sicher auch gern tun.

  199. Winfried Gassmann

    Lieber Herbert!

    Ich finde, Sie interpretieren den Bericht im WDR zu negativ. Die Ärztin im WDR, die ich gesehen habe war Frau Dr. Moran. Sie war Gutachterin der ISU für das Schweizer Bundesgericht. In ihrem Gutachten für das Schweizer Bundesgericht zitiert sie zustimmend die Position Prof. Dr. D’Onofrios, dass das Pechstein-Blutbild zu einer niedrig-dosierten kontinuierlichen Epo-Gabe über vier Wochen hinweg passe: siehe Audran et al: Effects of erythropoetin administration in training athletes and possible indirect detection in doping control. Med Sci Sports Exerc. 31:639-45, 1999: 50 IU/kg pro Tag für 26 Tage.

    Wenn sie sagt, man habe Frau Pechsteins Urinproben weggeworfen oder finde sie nicht mehr, spricht das nicht wirklich gegen Frau Pechstein sondern gegen die Dopingfahnder der ISU. Ich glaube, kein vernünftiger Mensch wird dieses Problem der Sportlerin anlasten.

    Der WDR hat also aufgedeckt, was zumindest ich schon wusste, die ISU-Doping-Kontrollen sind unbeschreiblich schlecht. Ich möchte hier auch auf meine Analyse hinweisen, wie die ISU-Doping-Kontrolleuren bei doping-verdächtigen Pechsteinschen Blutwerten vorgegangen sind. Bis Hamar 2009 haben sie praktisch nie versucht, die Sportlerin durch ganz gezielte Zusatzkontrollen zu überführen oder zu entlasten. Wenn man sich die Zahlen ansieht, wäre die Spotlerin wohl in allen Fällen entlastet worden. Aber man weiß es nicht sicher. Die Analyse ist auf der Website des Marienkrankenhauses unter meiner Abteilung mit etwas Mühe zu finden.

    Zurück zum Ausgangspunkt: Die Hamar-Proben sind merkwürdigerweise verschwunden. Dann suchen wir doch bitte einmal die Dopingproben, die 5 bzw. 6 Tage vorher in Erfurt genommen wurden. Nach dem D’Onofrio-Moran’schen Modell hätte Frau Pechstein dort Epo/ESA gespritzt haben müssen. Dann möge die ISU doch diese Proben untersuchen lassen. Sind diese Proben auch verschwunden?

    Ich denke, man wird auch diese nicht finden oder hat sie vielleicht schon still und heinlich mit negativem Ergebnis untersucht.

    Erstens denke ich, es besteht für Sportverbände auch die Verpflichtung, Dopingproben aufzubewahren, damit der Sportler sie gegebenenfalls zu seiner Entlastung untersuchen lassen kann.

    Zweitens muss den Dopingkontrolleuren öffentlich auf die Finger geschaut werden. Im Ausdauerbereich müssen die Blutwerte im folgenden Jahr öffentlich gemacht werden. Man kann dann sehen, ob z.B. ein brasilanischer Dopingkontrolleur die brasilanischen Eisschnellläufer ganau so akribisch verfolgt hat wie die holländischen. Zusätzlich würden die Sportler sehen, Weltmeister X hat ja einen niedrigeren Hämoglobinwert als ich. OK, dann ist sein Weltmeister-Titel wohl nicht Folge eines Blutdopings. Ich muss einkalkulieren, dass er eventuell doch besser ist als ich. Solches Wissen ist die beste Prophylaxe gegen Doping.

    MfG

    Winfreid Gassmann

  200. Below are fragments from a letter of the ISU lawyer to Mrs. Pechstein’s lawyers, dated Juli 23, 2009:

    „We have been informed that the urine B sample from Ms. Pechstein collected on Feb. 8, 2009 is still available at the Oslo laboratory that was designated to perform tests on urine samples from the 2009 World Allround Speed Skating Championships. The sample has been frozen.

    The ISU has no objection against sending, upon your written request, the frozen sample to the Cologne lab for further tests, provided that you pay the costs of the tests and transportation. Please inform me of the tests you desire the Cologne lab to perform so that we may give the lab appropriate instructions. We will ask the Cologne lab to perform any additional tests that they deem appropriate and to simultaneously report all test results in writing to you and the ISU, and invoice the ISU for its services. We will thereafter inform you of the sum to be reimbursed by you to the ISU.
    We have made inquiries within the ISU and believe that no other samples from Ms. Pechstein exist.

    As we previously informed you, negative results of further urine tests for the presence of Prohibited Substances will not have any impact with respect to the Decision of the ISU Disciplinary Commission (DC) finding that Ms. Pechstein violated the ISU Anti-doping Rules since the charges and proof presented in her case before the DC were based on her abnormal values of hematological parameters identified in a series of blood screening tests. The ISU has never claimed that any Doping Control test of Ms. Pechstein has shown a positive finding of any prohibited Substance.“

  201. @Herbert
    @Herr Gassmann

    Leider habe ich den gestrigen TV-Bericht verpasst und kann ihn deshalb nicht beurteilen. Ich habe allerdings den von Ralf verlinkten WDR-Beitrag gelesen und eine andere Schlussfolgerung, als dass hier gezielt der Dopingfall Pechstein am Leben erhalten werden soll, kann ich leider nicht ziehen. Ich denke dass man zwei verschiedene Sachverhalte betrachten muss, einerseits das gezielte Hinterfragen der Pechstein-Dopingprobe von Hamar (wie sonst konnte der WDR-Bericht aufdecken dass es sich bei anonymisierten Proben um die ihre handelt) und andererseits das grottenschlechte Kontrollverhalten der ISU und die daraus resultierenden Folgen für Claudia Pechstein. Vielleicht sollten die Journalisten des WDR demnächst recherchieren was aus der Erfurter Probe geworden ist und damit die Berichterstattung vom Kopf auf die Füße stellen. Nicht der Name Pechstein sollte im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen, sondern die merkwürdigen Kontrollmaßnahmen der ISU.

    Ich frage mich angesichts der mangelhaften Dopingkontrollen nun erst recht, wie es möglich war dass die ISU vor dem CAS eine Dopingsperre gegen Claudia Pechstein durchsetzen konnte. Ich bin fassungslos.

  202. Winfried Gassmann,
    es könnte sein, dass ich aus Empörung zu den angesprochenen Passagen den WDR-Bericht zu emotional und daher in diesem Fall zu negativ werte.
    Ich habe schon auch die Worte von Prof. Simon und Prof. Digel (die ja indirekt miteinander geredet haben ;-) ) oder Dr. Moran, dem Österreicher Matschiner und WADA-Howman mit Aufmerksamkeit und Interesse vernommen.
    Ich gehöre weder zur Pechstein-, noch zu der Partei, die selbige unaufhörlich verurteilt. Wenn, dann bin ich durchschnittlicher Betrachter mit sportlich- familiärem Hintergrund.
    Das permanente Nachkarten der (siegreichen ;-) ) Anti-Pechstein-Front und ihre Ignoranz ggü. den Erkenntnissen nachweislich unbefangener Wissenschaftler legt den Verdacht nahe, dass sie die abgessene Sperre der Sportlerin noch lange nicht befriedigt. Da kann schon die Frag erlaubt sein, auf welchem Thron diese Leute denn zu sitzen glauben. Wenn sie sich schon für die Elite des Antidopingkampfes halten, dann sollten sie zumindest herabsteigen und sich der Debatte stellen. Das tun sie aber nicht. Rechthaberei und scheinbar spektakuläre Shots dienen doch lediglich nur dazu, die Sache „am Köcheln“ zu halten, wie panni schrieb.

    Aus dem von Klaas Faber hier dankenswerterweise geposteten Brieffragmenten kann man vermuten, dass keine weiteren Urinproben von CP, auch nicht von Erfurt, existieren. Die ISU schien mir auch nicht an einer weiteren Untersuchung der Urinproben interessiert zu sein. Warum auch ? Für sie war klar und gesichert :

    Ms. Pechstein violated the ISU Anti-doping Rules since the charges and proof presented in her case before the DC were based on her abnormal values of hematological parameters identified in a series of blood screening tests. The ISU has never claimed that any Doping Control test of Ms. Pechstein has shown a positive finding of any prohibited Substance.?

    Die ISU schien unter Druck, die Causa ohne weiteren Zeitverlust durchzuziehen. Was ja auch gelang.
    Wenn Seppelt/Kempe auf die merkwürdige Praxis der Dopingkontrollen der ISU hinweisen, dann ist das lauter. Wenn sie dazu lediglich auf den spektakulären Pechstein-Fall zurückgreifen, unterstelle ich ihnen zumindest eine einseitige Sicht und eine weitere Absicht. Die Kontrollpraxis eines internationalen Verbandes auf dem Rücken einer Sportlerin – ich gebe zu einer sehr bekannten und erfolgreichen – zu prüfen, ist weder repräsentativ, noch aussagekräftig. Weshalb wird es dann trotzdem gemacht ? Die Antwort wird von den Autoren des Beitrags offen gelassen. Das wird der Freiheit der Gedanken des Zuschauers überlassen.

    Winfried Gassmann, die Position und das Behaviour der ISU bleiben im Kontext der Causa Pechstein dubios, wie immer man es betrachtet.
    Sie weisen auf die von Dr. Moran gestützte Position Prof. Dr. D’Onofrios hin, dass das Pechstein-Blutbild zu einer niedrig-dosierten kontinuierlichen Epo-Gabe über vier Wochen hinweg passe. Wennn die ISU allerdings nicht auf EPO prüft oder geprüft hat, ist das lediglich eine akademische, und wie in der auch hier geführten Diskussion festgestellt, eine sehr schwache, ja unwissenschaftliche und nicht gerichtsfeste Position. Die ISU wußte das, und hat sich da gar nicht erst eingelassen. Leider hat sich der CAS da eingereiht und andere Gutachten gar nicht erst zur Kenntnis genommen.

    Übrigens, die WADA kennt das Problem der so genannten Mikrodosierungen schon lange. Wie aus dem Radsport immer wieder kolportiert, und mit leider wenig glaubhaften Zeugen wie Floyd Landis diskutiert, scheint es schon längere Zeit eine Rolle zu spielen. Ich frage mich dann bloß, weshalb dazu noch keine Versuchsreihe aufgenommen wurde, um das menschliche Blut auf mögliche, vor allem langfristige Reaktionen diesbezüglich zu untersuchen. Anhaltende Verdächtigungen alleine können doch da nicht die wissenschaftlichen Beweise ersetzen.
    Leider ist zu vermuten, dass die WADA erst einmal auf den biologischen Pass und damit den indirekten Dopingnachweis setzt und damit glaubt, das fragile Antidopingsystem stabilisieren zu können.

  203. Herbert,
    ich denke bei der Beurteilung, ob mit dem Beitrag gezielt die Verdächtigungen gegen Pechstein am Köcheln gehalten werden sollen oder ihr Fall einfach nur ein guter Aufhänger ist, um die „Stringenz“ des Antidopingkampfs der ISU zu hinterfragen, werden wir wohl nicht mehr zusammenfinden. Sparen wir uns also etwaige gegenseitige Vorwürfe von Paranoia und/oder blinder Ignoranz für ein anderes mal auf ;-)

    Was das „dubiose“ Verhalten der ISU angeht:
    könnte es nicht relativ plausibel erscheinen, dass es der ISU — gerade in Anbetracht ihrer offenbar relativ laxen Kontrollpraxis — in gewisser Hinsicht quasi als eine Art Geschenk des Himmels vorkommen musste, plötzlich einen so dicken Fisch an der eher lustlos und ohne Köder (die kosten schließlich Geld!) ausgeworfenen Doping-Angel vorzufinden. Dieses Geschenk hat die ISU natürlich dankbar angenommen — unter kräftiger Mithilfe des CAS, zugegeben. Mit so einer kapitalen Trophäe lassen sich schließlich unangenehme Fragen nach der Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit der eigenen Antidoping-Bemühungen recht bequem abbügeln (und je heftiger der Fisch zappelt, umso eindrucksvoller die Leistung des Anglers).

    Aber warum soll die ISU dabei unter Zeitdruck gestanden haben? Wenn es in dem Verfahren jemand eilig hatte, dann doch wohl Pechstein?! — jedenfalls am Ende, am Anfang ja eher weniger.

  204. @cf

    Ich will ja keine Spielverderber sein, zumal du deine Munition später einsetzen möchtest. ;-)
    Fest steht, je mehr Informationen, desto mehr Erklärungen können passen. Das ändert leider nichts an der Sache: Der Fall ist dubios.

    Der indirekte Dopingnachweis im Fall von CP war der letzte „seiner Art.“ Wie wir wissen, traten kurz nach dem CAS-Urteil neue WADA-Richtlinien in Kraft, nach denen sie hätte nicht verurteilt werden können. So erklärt sich mir, dass die ISU unter Zeitdruck stand.

    «Das ist ein dicker Hund», kommentierte ihr Anwalt Christian Krähe. «Pechstein wird mit nur einem auffälligen Wert gesperrt und für alle anderen gelten künftig neue Guidelines»,

    http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1259305134761

  205. Pingback: Sportwoche 11/11: Bin Hammam, Simon gegen Digel | Daniel Drepper

  206. Update
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute den Eilantrag auf Wiederaufnahme in die Sportfördergruppe der Bundespolizei abgelehnt –
    Pressemitteilung des VG Berlin 10/2011 – Das Aktenzeichen ist VG 36 L 88.11.

    […] Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag ab. Es sei schon fraglich, ob die Antragstellerin sich auf ein subjektives Recht auf Aufnahme in die Sportförderung berufen könne. Diese liege nämlich vorrangig im öffentlichen Interesse. […] Bei der Entscheidung über die Wiederaufnahme in die Sportförderung habe die Antragsgegnerin daher neben dem Lebensalter vor allem berücksichtigen dürfen, dass Pechstein nach den sog. Osaka-Regeln des Internationalen Olympischen Komitees nicht berechtigt sei, an den Olympischen Spielen in Sotschi 2014 teilzunehmen. Damit könne das Ziel der Sportförderung, den Mitgliedern die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen, insbesondere den Olympischen Spielen, zu ermöglichen, in ihrem Fall nicht mehr erreicht werden.

  207. Pingback: Fall Pechstein: Urteil des Bundesgerichts zum Revisionsantrag im …

  208. Grit Hartmann für den Deutschlandfunk: Dopingermittlungen gegen Erfurter Mediziner – Staatsanwaltschaft durchsucht Olympiastützpunkt und Arztpraxis

    Weniger zurückhaltend ist die Staatsanwaltschaft. Sprecher Hannes Grünseisen teilt mit, ermittelt werde gegen „einen Mediziner aus Erfurt“, und zwar wegen „unerlaubter Anwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken bei Anderen“.
    […]
    Der Sprecher der Staatsanwaltschaft München sagt immerhin so viel: Ja, man habe „ein Verfahren nach Erfurt“ abgegeben. Eines aus den Ermittlungen gegen Unbekannt „im Fall Claudia Pechstein“.

  209. Bislang war viermalige Schwimm-Weltmeisterin Jessica Hardy (beide USA) von der Osaka-Regelung betroffen. Jetzt darf sie in London 2012 starten.

    Ist diese Entscheidung ein Präzedenzfall für ähnliche Fälle oder nur die Ouvertüre für das generelle Kippen der Osaka-Regel durch das CAS, wie vom einstigen Initiator selbst erwartet ?
    Die Entwicklungen rund um diese Regel zeigt deutlich, dass sich auch allmächtig erscheinende Gremien des Sports irren können. Umso freudiger ist zu sehen, wenn sie, sicherlich auch gewissen Zwängen Rechnung tragend, noch die Größe haben, ihre Irrtümer einzugestehen. Das läßt auch für die WADA hoffen.

  210. Grit Hartmann für den Deutschlandfunk: Grundsatzurteil im Streit um Pechstein – Hamburger Landgericht gibt dem Pharmakologen Fritz Sörgel Recht

    Sörgel bestand darauf, dass Pechstein seiner Meinung nach gedopt hat.
    […]
    Zunächst untersagte die Pressekammer des Hamburger Landgerichts Sörgel diese Äußerung per Einstweiliger Verfügung. Mehr noch: Die Richter verboten sogar, „den Eindruck zu erwecken“, Pechstein habe Dopingmittel genommen oder verbotene Methoden zur Leistungssteigerung angewandt. Das hieß: Man durfte öffentlich nicht sagen, was Sportgerichte festgestellt und auch Schweizer Bundesrichter nicht korrigiert haben.

  211. Grundsatzurteil? was ist denn hier gemeint?

    Angenehm ist doch nur, dass Herr Sörgel durchgängig nicht als Dopingexperte betitelt ist, der er aber für die Journaille noch letztes Jahr war.

    Jetzt deutet nur noch das WIR im Satz

    „Dies“, so Sörgel wörtlich, „steht fest. Nur was es war, können wir noch nicht sagen.“

    auf eine Mitgliedschaft in einer Dopingexpertengemeinschaft hin.

    Nun, kann er oder seine Kollegen( was bedeutet“ wir“?) es denn heute sagen?

    Also ich hätte mich an dieser Stelle für eine Entschuldigung entschieden. Die ISU tat dies zwar auch nicht, sie änderte einen Tag nach dem CAS Urteil ihre Regeln, so dass Claudia Pechstein mit den gleichen Retiwerten, wie vor 3 Jahren, zweimal WM Bronze gewann.

    Ich nehme an, dass Nachweisverfahren über das, was uns ihre Reporterzellen schon immer berichten wollten, ist inzwischen peer reviewt worden?
    Kann Sörgel dann immer noch darauf bestehen, dass Claudia Pechstein gedopt hat?
    Auch der medizinische Fortschritt ist nicht aufzuhalten, nur die Antipathie bleibt?

    Dabei hatte ich Sörgels Äußerungen damals ignoriert, schlimmer waren für mich die Äußerungen von „Experten“ die sagten, wenn sie nicht gedopt hat, dann hat sie eine Art Leukämie.

  212. Winfried Gassmann

    Zur Frage „Peer Review“ der Untersuchungsmethoden und Stellungnahmen zu Claudia Pechstein

    Die Mullier-Ergebnise sind in der Zeitschrift Annals of Hematology mit Datum vom 22.12.2010 veröffentlicht als published ahead of print (Abstract verfügbar, Paper muss gekauft werden). Auf die Problematik des Indexes aus kleinen Erys/hypochrome Erys ist dort wie auch schon vorher von mir im Sommer 2010 hingewiesen, wenn die Zahlen niedrig sind und das Problem der Division durch noch kleinere Zahlen auftritt (siehe Website meines Krankenhauses).

    Die Analysen der Pechstein-Blutwerte sind im Oktoberheft der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin publiziert (und online volltext-mäßig verfügbar).

    MfG
    Winfried Gassmann

  213. Herr Gassmann,
    vielen Dank, dachte ich mir, dass Mullier inzwischen peer reviewt ist.

    Dann ist es wohl deshalb ein Grundsatzurteil , weil der Zeitpunkt der Meinungsäußerung entscheidend ist, hier wurde von Sörgel gesagt, es stehe für ihn fest, dass sie manipuliert hat. Nun darf er es so oft wiederholen oder den Anschein erwecken, wie er gerne möchte. Er könnte auch einfach sagen, er habe sich geirrt aber das ist wohl zu viel verlangt?

  214. Wird De Bonisa nicht mehr allzu sehr bewegt haben. Seit 17. Juni kann er wieder fahren. Allerdings braucht er noch ein Team.

  215. Die Claudia läßt nicht locker.

    Biss hat sie.

    Das sollten ihr selbst die hartgesottensten Gegner nicht absprechen können.

  216. @ Herbert:

    Sicher von Vorteil, alle juristischen Gefechte bereits vor London 2012 auszutragen. Die BDR-Funktionäre haben jedoch ohnehin Zweifel:

    Burckhard Bremer: «Im Bahnradsport handelt es sich um eine komplexe technische Disziplin. Ich weiß nicht, ob das im Handumdrehen zu lernen wäre, auch, wenn man vielleicht ständig auf dem Rad trainiert.»
    […]
    Detlef Uibel: «Ich denke, für die Kurzzeit-Disziplinen ist das Unterfangen aussichtslos. Da fehlen Claudia Pechstein die Grundlagen. Und sie kommt ja eher von den Ausdauer-Disziplinen. Zudem hat sich der Frauen-Radsport in den letzten Jahren international sehr stark entwickelt.»

  217. Wir müssen ja nicht gleich wieder in den Clinch gehen. Ich seh´s eher sportlich als sportrechtlich und schließe mich daher Helge Jansch an. Werner Otto ist sicher vor allem aus Marketinggründen dafür. Detlef Uibel weiß sicher auch in vielerlei Hinsicht, worüber er redet. Wie immer gibt es geteilte (Fach)Meinungen. Die Osaka-Regel sehe ich, ehrlich gesagt nicht als das Problem. Der CAS wird´s sicher im Sinne von IOC und USOC entscheiden. Lassen wir uns daher überraschen.

    «Andere haben es vorgemacht, dass die beiden Sportarten gut zueinander passen. Ich finde es eine gute Sache und bin sicher, dass Claudia die konditionellen Voraussetzungen mitbringt. Für sie selbst wird eine neue Motivation freigesetzt. Ich finde es spannend, dass sie es probiert», sagte Teamchef Helge Jasch.

    Die, die es ehrlich meinen, ob nun pro oder contra CP, können doch so etwas von entspannt sein.
    Dpa bekleckert sich wieder mit Ruhm. ;-) Um sich vom Urteil vom vielgeschmähten Bald-Renter Bremer überzeugen zu lassen, da musste man bislang schon sehr sportabstinent gewesen sein.

  218. Herbert,
    die Jungs sehen das nicht entspannt, schließlich sollte uns zwei Jahre eingeredet werden, dass CP gedopt hat.
    Mir ist es eine Freude, die damaligen Posts zu lesen. Wir lagen mit wenigen Mitstreitern, da fällt mir besonders Gipsel ein, richtig. Das war eine Vorverurteilung ersten Grades , für man sich eigentlich auch entschuldigen könnte;-)

    Da passte kein Indiz ans andere und war nur mit der nötigen vorgefassten Meinung falsch zu verstehen und da habe ich noch nicht mal über unsere glorreichen deutschen Antidopingexperten geredet;-)

  219. Walter, du erwartest doch wohl nicht, dass da jemand von den Jungs und dem Mädel der Sache noch ein Wort würdigt ? ;-)
    Nur, wenn´s in dem Kram passt. Aber damit kannst du doch als Medienkonsument leben ?
    Ich warte auch noch immer auf eine Antwort. Bevor man einem Outsider Recht gibt, schweigt man lieber. Was anderes hat man doch auch nicht nötig. Ach so ja: Ich seh´s entspannt.

  220. Eigentlich muss man sich bei Michael Reinsch bedanken, wie sachlich er das Ganze schildert.
    Der Skandal wird immer offensichtlicher. Aber man kann ja Recht kaufen und auch verkaufen.

  221. So kanns laufen…einmal zu lange in der Currywurstbude gestanden, und prompt den falschen Leuten statt Autogramm eine Vollmacht gegeben ;-)

  222. Sebastian Beck in der SZ: Hausmeister in Rockerkluft

    Dass Pechstein ihren Hausmeistern von den Hells Angels Geheimnisse verraten haben könnte, hält man bei der Bundespolizei für unwahrscheinlich: Dafür sei sie wegen ihrer Sportkarriere schon viel zu lange vom Dienst beurlaubt.

  223. So kanns laufen…einmal zu lange in der Currywurstbude gestanden, und prompt den falschen Leuten statt Autogramm eine Vollmacht gegeben ;-)

    Ja, Stefan, take care.

  224. Herbert,
    was ist nun schlimmer für den Rechtsstaat
    – der mögliche Verrat von Traingsplänen an die Höllenengel
    oder
    -die Preisgabe von Durchsuchungsergebnissen durch ihre Beamtenkollegen;-)

    Dachte schon jetzt kommt die große Entschuldigung für zweijährige Vorverurteilung ;-)

    Nein, das dient nur der Festung des Feinbildes;-)

  225. Walter, so etwas lief früher unter Konterpropaganda. Einige können halt ihre Vergangenheit nicht ablegen. ;-) In diesem Stand ist schon etwas los. Amüsant ist ist es aber, das musst du schon zugeben.

  226. Pingback: Wie berichte ich über Doping und wissenschaftliche Quellen? | Daniel Drepper

  227. Der Weltverband hatte Pechstein mit Hilfe des indirekten Nachweises im Februar 2009 wegen erhöhter Retikulozyten-Werte für zwei Jahre gesperrt. Pechstein glaubt, mittlerweile bewiesen zu haben, dass die erhöhten Werte ihrer frischen roten Blutkörperchen das Ergebnis einer vererbten Anomalie sind. Zahlreiche international anerkannte Hämatologen sind derselben Ansicht. Ein Freispruch im zweiten Anlauf würde ihren Ruf wiederherstellen und ihre Erfolgschancen bei einer bereits angekündigten Schadenersatzklage gegen die ISU verbessern.

    Spannend.
    Mal seh´n, was stärker ist ? Die Macht des Systems ( und der Verbände) oder der Wunsch einer Einzelnen nach Gerechtigkeit.
    Vielleicht sollte man mal wetten. ;-)

  228. «Auf jeden Fall ist es ein klares Signal an die Öffentlichkeit, dass Blutdoping ausgeschlossen werden kann. Ich kann nur hoffen, dass sich nun die Türen zur Wahrheitsfindung wieder öffnen», so der DESG-Präsident weiter. Für seinen Verband hat inzwischen die Nationale Anti-Doping-Agentur das komplette Ergebnismanagement übernommen. Die DESG werde die NADA in jeglicher Hinsicht bei der Aufklärung des Falles unterstützen, unterstrich Heinze. Die WADA war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/sport/detail_dpa_32460816.php

  229. Auf jeden Fall ist es ein klares Signal an die Öffentlichkeit, dass Blutdoping ausgeschlossen werden kann.

    Lächerlich. Das glaubt er ja wohl hoffentlich selber nicht, der Herr Präsident. Einen Satz vorher bezeichnet er die Selbstanzeige auch als „völlig legitim“ — und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das schon alles ist, woraus der DPA-Schreiber einen Zugzwang für ISU und WADA ableitet. Wobei mich das ja durchaus interessieren würde, ob so eine Selbstanzeige irgendeine Wirkung haben kann. Die Frage, ob ein Realsatiriker wie Herr Heinze diesen Schritt für legitim hält, ist dafür nur eben herzlich belanglos.

    Im übrigen gilt, was der Inner Ring zum Fall Longo kommentiert hat:

    We might all have our views but speculation is awkward and those who occupy official roles are paid not to have views but to carry out a job.

  230. RA Lehner : Mutig und ein taktisch kluger Zug

    „Skandal, dass man keine gerechte Lösung gesucht hat.

    Die Sportlerin wurde „gut beraten“, sich selbst anzuzeigen.

    Wenn der Verband und die Sportgerichtsbarkeit nicht auf die Selbstanzeige der CP reagieren, wäre das „Strafvereitlung im Sportrecht“.

    „Der Verband muss ein Verfahren eröffnen“.

    Wenn CP nach der Selbstanzeige frei gesprochen wird, dann kommt es zur „Wiederaufnahme des 1. Verfahrens“.

    Bei Freispruch ist ihr zu raten, vor eine ordentliches Gericht zu gehen.

    Mal schau´n, ob sich „die Monopolmacht durchsetzt“ oder der Fall gerecht gelöst wird.

    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sport/1557130/

    Claudia Pechstein und kein Ende. Respekt wie eine sportrechtlich Verurteilte um ihr Recht kämpft.
    Für viele scheint der Fall abgehakt, einige verdrängen bewußt seine Entwicklung. Das Sportrecht wird der sicherlich Fall beeindrucken.

  231. Der Fall Pechstein beeindruckt nicht nur die Rechtssprechung.

    Ähnlich der Causa zu Guttenberg wird bei der Anti-Doping Problematik klar, dass es nicht angeht, sich im großen Stile über Natur- und Fachwissenschaften hinweg zu setzen. Ich frage mich ja seit Anfang an, wieso man offensichtlich alles Juristen überläßt.

    Die Selbstanzeige im Falle eines gleichbleibenden Blutprofils unterliegt der tieferen Logik eines erkannten Sachzusammenhanges bei reproduzierten Meßwerten. Das ist insofern kein Schachzug, sondern streng wissenschaftlich. Die Agenturen (NADA z.B.) müssen sich jetzt auch befragen lassen, wie weit sie eigentlich damals schon Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem sportmedizinischen Bereich der Forschung ignoriert haben.

    Und vor allem mit welchem Recht.

    mfg

  232. Ich frage mich ja seit Anfang an, wieso man offensichtlich alles Juristen überläßt.

    Wenn lediglich formal rechtlich, entgegen jeder neuen wissenschaftlichen Erkenntnis in einem diffizilen Fall über das Wohl und Wehe eines Sportlers entschieden werden darf und wird, dann bestätigt sich, was schon viele sehr lange wissen: Das Sportrecht mit seinem dazugehörigen Kontrollsystem hat ein Riesenproblem.

    Die Fall Pechstein ist ja von einigen Protagonisten schon wie ein Glaubenskrieg geführt worden. Da fragt man sich schon, woher manche ihre Überzeugung von der Schuld eines Menschen nehmen. Wahrscheinlich sind hier fachliche und sachliche Normen und Standards sekundär und man bedient Vorbehalte anderer Natur. Ich find´s einfach nicht akzeptabel, wenn dabei einige nicht über ihren menschlichen Schatten springen können. Es geht doch nicht darum, Recht zu haben. Es geht um Gerechtigkeit. Der Schaden für die Glaubhaftigkeit des Antidopingkampfes ist nicht mehr zu übersehen.

  233. Lausanne, 28 September 2011 – The Court of Arbitration for Sport (CAS) will issue its decision in the arbitration procedure between the United States Olympic Committee (USOC) and the International Olympic Committee (IOC) with respect to the validity of the “Regulations Regarding Participation in the Olympic Games – Rule 45 of the Olympic Charter” on Thursday, 6 October 2011. The arbitral award and a media release will be published on the CAS website at around 11.00am (Swiss time).

    http://www.tas-cas.org/news

    Die Mühlen der Sportjustiz mahlen nachwievor sehr langsam.
    Diese oben angekündigte Entscheidung hat ja nicht nur Relevanz für das Nationale Olympische Komitee der USA. Für den DOSB und Claudia Pechstein ist es nicht weniger von Bedeutung.

  234. In dem ISU-Schreiben an die DESG stehe, so Pechstein, dass sie nun lebenslang mit diesen hohen Werten starten dürfe, obwohl ISU und CAS geurteilt hatten, dass diese Werte nur durch unerlaubte Manipulation entstanden sein können.

    Nee, das kann nicht wahr sein. Die ISU wagt sich etwas. Ein Rechtsverständnis vom Allerfeinsten. Worum geht´s eigentlich ? Antidoping ? Ach so.
    Wenn das so stimmt, kann man den WADA-Code in die Tonne stecken, und noch einiges mehr.

  235. CAS: Arbitration USOC / IOC

    „The IOC Executive Board’s June 27, 2008 decision prohibiting athletes who have been suspended for more than six months for an anti-doping rule violation from participating in the next Olympic Games following the expiration of their suspension is invalid and unenforceable.“

  236. SZ-Kommentar von Thomas Hahn: Niederlage im Scheingefecht

    Osaka-Regel ja oder nein? Im Grunde ist das wieder nur so ein Scheingefecht der Sportbranche, die gerne so tut, als würde sie ganz feste gegen Doping kämpfen. Dabei tut sie das gar nicht. Sonst würde sie zum Beispiel viel kompromissloser fordern, dass sich auch die Strafverfolger dafür interessieren, was ein positiv getesteter Sportler so alles macht, um seine Leistung zu manipulieren.

  237. So leise weinend sollte sich man sich nun doch nicht von Claudia Pechstein verabschieden. Sie jedenfalls tut es von uns nicht:

    Dritte beim Weltcup im Ural

    Die mit Abstand älteste Läuferin im Teilnehmerfeld hat damit endgültig bewiesen, dass sie trotz ihres Alters im internationalen Vergleich immer noch ganz vorne mitläuft.

    http://www.morgenpost.de/sport/article1830684/Claudia-Pechstein-ueberrascht-mit-Platz-drei.html

    Die Meinung „ihrer Freunde und Freundinnen“ würde mich schon mal interessieren. Aber sie werden sie uns nicht verraten, weil sie lieber schmollen.

  238. Ich lese die Texte zur gefallenen Osaka-Regel erst jetzt und lese u.a. den Begriff „Desaster“ in der FAZ – nur leider versäumt es die FAZ uns den Namen des Chefs der juristischen IOC-Kommission zu nennen, einen Namen, der in der FAZ traditionell als erstklassiger, weitblickender IOC-Chefjurist gerühmt wird. Er ist dann also verantwortlich für das „Desaster“? Thomas Bach.

  239. Ist ja meine nicht beachtete Rede seit langen: DER WADA-Code bedarf einer Überarbeitung. Man hinkt auch im Regelwerk der Entwicklung immer hinterher und braucht sich nicht zu wundern, dass man sich berechtigterweise zum Gespött der Leute macht. Finde ich schon lustig, wenn der CAS dem IOC in der Presseerklärung vorschlägt, wie die OSAKA-Regel sportrechtlich hätte im WADA-Code abgesichert werden müssen.

    Das Gleiche betrifft – auch wenn es wieder keinen zu jucken scheint und es ausgesessen werden soll – die „Causa Reti“. Es ist schon ein Präzedenzfall, den die ISU da fabriziert hat. Da kann man sich auf die nächsten ähnlichen Fälle freuen.
    Der Blutpass steht auf einem festen Fundament. ;-)

  240. I have not been following the discussion for a while, and will therefore restrict myself to a single noteworthy development.

    In dem ISU-Schreiben an die DESG stehe, so Pechstein, dass sie nun lebenslang mit diesen hohen Werten starten dürfe, obwohl ISU und CAS geurteilt hatten, dass diese Werte nur durch unerlaubte Manipulation entstanden sein können.

    That’s an unfortunate misunderstanding on the part of the defense. The generally elevated level has been used to establish the ‚abnormality‘ of the values observed in Hamar. Mrs. Pechstein was convicted for those values only.

    Point 182 on p.51 of the CAS award:

    …the Panel is of the opinion that, to the benefit of the Athlete, the mean value of 2.1 might be safely taken into consideration as a basis for comparison of the Athlete’s %retics values recorded in Hamar on 6 and 7 February 2009.

    It is assumed to work for the past, so it is assumed to also work for the future. In absence of an alternative.

    Harm Kuipers improvised in Hamar. Rather than comparing the values observed at that very moment with her historical profile in a statistically valid way, he followed his gut feeling. At the end, one finds a nonsensical calculation method in the CAS award. That’s bizar, but even more bizar is the misunderstanding on the part of the defense.

    A week later, WADA approves guidelines according to which there would never have been a case. Why did Kuipers not use those guidelines in the first place?

  241. @Klass Faber

    There was no further discussion in your absence. Thus you didn´t miss almost nothing. It seems to be the interest got lost by the main opponents of the discussion to further deal with the case of Pechstein although there are signs of longer lasting implications.
    The withdrawal of the main verbal prosecutors seems moreless to be an indication of their hopelessness on how to direct the discussion after.
    The basis of discussion has changed and therefore the party mentioned abstains from the further exchange of opions. Regrettably, especially there is reason to believe the case as such is not yet finished and – as you mentioned – its general consequences are not yet drawn.
    After competing on several occasions, and even successfully, Claudia Pechstein has instituted legal proceedings against herself. As far as I know the NADA of the FRG has not yet responded by now. But otherwise the case as such is not anymore a single case with individual importance and consequences. It´s on its way to become precedent with international effects and repercussionsce. Thus silence can´t be a wise answer neither on the side of NADA nor WADA.
    Antidoping has already too much shortcomings and problems to create new ones by the responsible supervisors themselves.

  242. The heat goes on !

    Pechstein setzt Weltverband neue Frist

    Die erfolgreichste deutsche Winter-Olympionikin setzte dem Verband eine neue Frist bis zum 1. Dezember, um auf ihre Selbstanzeige bzw. auf ihren Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zu reagieren.

    „Sollte Claudia Pechstein keine zufriedenstellende Antwort erhalten, wird sie nach Fristverstreichung den CAS anrufen und ein Verfahren wegen Untätigkeit gegen die ISU anstrengen“,…

    Sollte der Verband die Selbstanzeige nicht akzeptieren, verstoße er damit gegen den aktuellen WADA-Code.

    Pechstein hatte angekündigt, dass sie um ihre Ruf kämpfen werde – zur Not auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

    http://www.zeit.de/news/2011-11/21/wintersport-pechstein-setzt-weltverband-neue-frist-21173002

  243. Bisher wird lediglich die DPA-Meldung veröffentlicht. Mal seh´n, ob ein Protagonist der Anti-Pechstein-Partei über seinen Schatten springen kann und sich den vorgelegten Argumenten öffnet. Bin eher skeptisch und nehme an, dass persönliche Eitelkeit und Rechthaberei obsiegen. Korrigiere mich aber gern.

  244. Die Unabhängigkeit der Sportgerichtsbarkeit war scheinbar für den CAS ein höheres Gut als die eigentliche Aufgabe, nämlich Recht zu sprechen. ;-)
    Da fällt mir dann sofort der ZDF-Beitrag zur WADA ein, wonach dieser in seiner Kopenhagener Beratung im November 2010 in einem internen Papier feststellte, dass eine Revision des CAS-Urteils zu Pechstein die WADA bei der Durchsetzung künftiger derartiger Fälle stark behindern würde. Hat der CAS etwa unter Druck gestanden ?
    Leider hat das ZDF dieses Papier bislang nicht der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Schade eigentlich.

    Ich zitiere mich mal selbst, aus # 210.

    Ja. Schade eigentlich. Im ZDF-Archiv ist dieser Beitrag – es war ein Video von der angesprochenen Beratung – nicht mehr zu finden.
    Nachwievor sehe ich hier eine direkte Verbindung. Die Pechstein musste einfach dran glauben, weil ein höheres Gut , i.e. der Blutpass, sonst frühzeitig beschädigt worden wäre. Verschwörungstheorie ? Vllt. kann es auch mit dem einfachen Worten „Druck“ und „Bauernopfer“ erklärt werden. Nun sage niemand, so etwas gibt´s ja gar nicht. Wir sind gerade hier in Deutschland Zeuge eines viel dramatischeren Versagens – nicht zufällig, sondern bewußt – der Strafverfolgung und Rechtssprechung.

  245. Winfried Gassmann

    Stellungnahmen zu Pechstein

    Wen es interessiert kann eine Zusammenstellung aller mir bekannten öffentlich zugänglichen Expertenpositionen zu Frau Pechstein auf der Website meines Krankenhauses nachlesen. http://www.marienkrankenhaus.com: Aufgelistet sind dort die jeweiligen Originalzitate. Sie findet sich in der Rubrik meiner Abteilung (Hämatologie und internistische Onkologie) unter Pechstein März 2011.

    Mit Prof. Dr. d’Onofrio habe ich bei einer Tagung in München kürzlich über die Pechstein-Datenlage kurz gesprochen. Er möchte sich zur Thematik nicht mehr äußern und hat dies auch mir gegenüber nur andeutungsweise getan. Dies respektiere ich und gebe dementsprechend auch nichts von unserem Gespräch weiter.

  246. @ Winfred Gassmann

    Danke für das Angebot. Schön, Sie zu lesen.
    Ich finde es nur fair, dass Sie das Ihren Kollegen gegebene Wort halten.
    Vllt. ist ihm aber eines Tages das unverdiente Schicksal einer ihm eher Unbekannten näher als der eigene Ruf. ;-)

  247. Pechstein von NADA entlastet
    Nach MDR-Informationen lässt die Nationale Antidoping-Agentur (NADA) alle Doping-Vorwürfe gegen Claudia Pechstein fallen.

    „Wir haben auf die Selbstanzeige von Frau Pechstein reagiert und die Ermittlungen aufgenommen sowie Überprüfungen durchgeführt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir keine Anhaltspunkte für einen Verstoß sehen und somit auch keine Einleitung eines Verfahrens für begründet halten“, sagte NADA-Vorstand Dr. Lutz Mortsiefer.

    ARD-Dopingexperte Hajo Seppelt schränkte im MDR FERNSEHEN aber ein: Von einer Rehabilitation Pechsteins in Bezug auf den Blutdopingverdacht könne keine Rede sein. So beziehe sich die NADA ausschließlich auf die im Jahr 2011 erhobenen Werte. Man müsse jedoch sportrechtlich bewerten, ob die aktuellen Werte, die tatsächlich den Befund einer Blutanomalie nahelegen könnten, auch auf das Verfahren von 2009 bezogen werden könnten.

    Das vorsichtige Zurückrudern ist peinlich, zumindest für alle, die den Verlauf der öffentlich geführten Diskussion verfolgt haben. “ Eine sehr knifflige sportrechtliche
    Frage“ meint Seppelt. Irgendwie bekommt man das Gefühl als versuchen hier einige ihren persönlichen Ruf zu schützen. Aber auch Investigativjournalisten sind Menschen, die irren können. Sie müsste nur den Ar*** in der Hose haben und sich von ihrem Podest herunterholen. Übrigens wäre die Lage anders, wenn man nicht gleich als Journalist wie eine Rechtsinstanz den Sportler vehement verurteilt, sondern lediglich unparteiisch über das Handeln der Akteure die Öffentlichkeit infomiert hätte. Hoffentlich lernt man daraus.
    Man kann nur gespannt sein, ob und was da noch von einigen kommt, die sich ja möchtig ins Zeug gelegt haben als es um die wasserdichte Begründung der Dopingsperre von Pechstein ging.
    Wenn nichts Gescheites kommt, findet man sein Vorurteile bestätigt und ist um eine Enttäuschung reicher. Dem Image des Antidopingkampfen schaden solche erbarmunglosen, den Menschen im Sportler oft verachtenden Praktiken jedenfalls sehr.

    http://www.mdr.de/sport/pechstein-urteil100.html

  248. Lieber Herbert,

    ich sage nicht, dass Sie nicht etliches Wahres formuliert haben. Wir haben uns ja, zum Beispiel, oft genug darüber auseinander gesetzt, dass sich auch Journalisten der Verantwortung für ihre Produkte und der Diskussion stellen müssen.

    Nun, ich wollte gestern Abend meinem Unverständnis nicht gleich freien Lauf lassen. Ich will auch gar nicht auf Pechstein einhacken. Will nur sagen: Der Autor jenes Beitrages, den ich in der Tagesschau gesehen habe (wo dann sogar ein zweiter Beitrag in den Tagesthemen angeteasert wurde, sehr, sehr ungewöhnlich!), ist bislang eher nicht durch Hintergründiges aufgefallen. Mehr mag ich dazu gar nicht sagen. Jedenfalls, ich fand das alles komisch, habe mich telefonisch mit jemandem beraten und dann begriffen, dass da journalistisch extrem unsauber gearbeitet wurde. Wie von PR-Leuten gesteuert. Von Dummheit auf journalistischer Seite will ich gar nicht sprechen – eher von Absicht. Vielleicht auch von einer Kombination aus beidem, wenn man betrachtet, wie das auf anderen ARD-Kanälen begleitet wurde.

    Okay, back to the point.

    Gerade hat die NADA diese Pressemitteilung verschickt:

    02. Dezember 2011

    Keine „Wende im Dopingfall“ Pechstein

    Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) reagiert mit Unverständnis auf den Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zum Fall Pechstein, der am Donnerstagabend in der Tagesschau und den Tagesthemen der ARD gesendet wurde. „Insbesondere die Interpretation des Sachverhalts in der MDR-Presseinformation mit der Überschrift ,Wende im Dopingfall um … Claudia Pechstein‘ ist irreführend“, sagte die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann.

    In dem MDR-Beitrag werden nach Auffassung der NADA zwei Sachverhalte vermischt. „Unsere Entscheidung, aktuell kein Verfahren gegen Frau Pechstein einzuleiten, hat nichts mit dem längst abgeschlossenen Dopingfall zu tun, in dem die Sperre bereits im Februar 2011 abgelaufen ist. Bei Frau Pechsteins so genannter Selbstanzeige geht es für uns darum zu beurteilen, ob in dem Zeitraum seit ihrem Comeback Unregelmäßigkeiten vorliegen, die dem Regelwerk widersprechen“, erklärte NADA-Vorstandsmitglied Dr. Lars Mortsiefer und unterstrich: „Rückwirkend von einer Rehabilitation zu sprechen, ist deshalb falsch.“ Von einer generellen Entlastung Pechsteins könne ebenfalls keine Rede sein.

    Alle für die NADA relevanten Daten sagen lediglich aus, dass es derzeit keinen Hinweis auf einen Anfangsverdacht für einen neuerlichen Verstoß von Claudia Pechstein gegen die Anti-Doping-Bestimmungen gibt. „Das entspricht auch den Ergebnissen unserer Zielkontrollen“, so Mortsiefer. Als unabhängige Einrichtung zur Dopingbekämpfung sei die NADA verpflichtet, alle in die Beurteilung eines möglichen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regularien einfließenden Daten und Erkenntnisse genauestens zu überprüfen, sofern sie den Standards der von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) akkreditierten Labore entsprechen.

    Claudia Pechstein war 2009 vom Eissport-Weltverband ISU wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt worden. Ausschlaggebend für die Sanktion war ein indirekter Nachweis über ihre von der Norm abweichenden Blutwerte nach den damals im Code der WADA festgelegten Regeln.

  249. Ergänzen kann man noch, dass sich ein Check unter der Fragestellung lohnt, ob es Verbindungen zwischen Pechsteins Umgebung und dem MDR gibt. Zum Ost-Sender, der nicht nur im Unterhaltungsbereich durch ausgeprägtes Milieu und besondere Verbindungen auffällt. Und es wird auch noch etwas kommen zum Fall Pechstein von dieser Zierde des ARD-Senderverbunds.

  250. @Jens
    So ca. das sagte ich auch zu meiner Freundin gestern, als wir diesen Bericht gesehen haben. Als fleißiger JW-Leser sollte man da andere Voraussetzungen haben. :-)

  251. @Otto
    Und das meinte ich auch noch…na ja, ich wollte das hier aus den bekannten Zwanzig Gründen nicht so genau schreiben…

  252. Markus Völker in der taz: Ende der Wende – Wie die ARD im Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein eine Falschmeldung unter das Volk bringt und es daraufhin Dementis hagelt

    Das war auch den Dopingexperten der ARD schnell klar, die an diesem Beitrag nicht mitwirkten. Verantwortlich für den Bericht war Tom Scheunemann, ein Ex-Eisschnellläufer, der seit diesem Jahr für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) tätig ist.

    TA: Doping-Experte Franke attackiert NADA im Fall Pechstein

    Zugleich hält der Zellbiologe daran fest, einige frühere Blutwerte Pechsteins sprächen eher für Doping durch relativ niedrig dosierte Gaben androgener Steroide als für andere Ursachen.

    SpOn: Pechstein jubelt allein

  253. Es ist doch offensichtlich, dass es ähnlich wie bei anderen Fällen, doch nahezu nur noch um das Verteidigen von Auffassungen als um das Finden der Wahrheit geht.

    @Jens
    Gerade Sie müssten doch wissen, was generell immer so Backstage abläuft und was davon dann schließlich auf die Bühne kommt.
    Der Kollege, den Sie gestern angerufen haben, wäre doch mit dem Klammersack gepudert, wenn er nicht eine Lücke gefunden hätte, die seine Auffassung zum Fall Pechstein bewahren hilft. Ich habe mich sowieso gewundert, dass er nicht selbst auf dem Sender kam.

    GELÖSCHT von jw am 3.12.2011, 15.31]

    Dass der Zellbiologe Franke wieder eine Erklärung parat hat, war ja zu erwarten. Der macht das ja öfters, ohne mit den konkreten Werten befasst zu sein.
    Der Sportjournalist, mit dem ich gestern telefoniert habe, fand es jedenfalls an der Zeit, über diesen Fall und die gesamte Antidopingszene mal Tacheles zu reden. Glaubenskriege, wie sie geführt werden, beschädigen jedenfalls auch in den Augen ansonsten unparteiischer Beobachter das Image des Antidopings enorm. Das scheinen jedoch deren Protagonisten nur noch nicht begriffen zu haben. Oder es geht ihnen am Allerwertesten vorbei, was aber nur arrogant und nicht professionell wäre.

  254. Herbert, mein Freund, alter Ossi:

    Es ist doch offensichtlich, dass es ähnlich wie bei anderen Fällen, doch nahezu nur noch um das Verteidigen von Auffassungen als um das Finden der Wahrheit geht.

    Nein. Um das Finden der Wahrheit ging es in diesen MDR/ARD-Beiträgen ABSOLUT NICHT.

    Gerade Sie müssten doch wissen, was generell immer so Backstage abläuft und was davon dann schließlich auf die Bühne kommt.

    In guten Medien läuft weniger ab, als sie denken, bzw wird Journalismus selten behindert. Sie immer wieder mit Ihren Verschwörungstheorien.

    Der Kollege, den Sie gestern angerufen haben, wäre doch mit dem Klammersack gepudert, wenn er nicht eine Lücke gefunden hätte, die seine Auffassung zum Fall Pechstein bewahren hilft.

    Sie wissen nicht, mit wem ich telefoniere. Es beleidigt diesen Kollegen nicht, wenn ich sage, dass wir eigentlich nicht telefonieren. Hierzu noch nie.

    Der Sportjournalist, mit dem ich gestern telefoniert habe, fand es jedenfalls an der Zeit, über diesen Fall und die gesamte Antidopingszene mal Tacheles zu reden. Glaubenskriege, wie sie geführt werden, beschädigen jedenfalls auch in den Augen ansonsten unparteiischer Beobachter das Image des Antidopings enorm.

    Nur zu, der darf sogar hier Tacheles reden und einen Artikel schreiben. Aber dafür ist er gewiss zu feige. Sage ich einfach mal frech ins Blaue hinein. Hat er ein bisschen Ahnung?

  255. Winfried Gassmann

    Pechstein 2011 – die Fakten
    Mich erstaunt die Heftigkeit der gegenwärtigen Diskussion über Frau Pechstein.

    Es wird beim Lesen deutlich, dass vielen Journalisten beim Schreiben ihrer Beiträge die Originaldaten nicht zur Verfügung standen. Ein Journalist der taz hat z.B. moniert: „Der Verband soll daraufhin einen ähnlich hohen Wert gemessen haben, nachzulesen im Blutprotokoll der Claudia Pechstein ist er aber nicht. Ausgerechnet dieser Wert fehlt in der Auflistung“. Herbert Fischer-Solms schreibt: „Ganz abgesehen davon, dass die der Erkenntnis zugrunde liegenden Blutwerte in Labors ermittelt wurden, die nicht bei der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA akkreditiert sind. Was im Dopingkontrollsystem hingegen verbindlich festgelegt ist.“

    Man würde sich wünschen, dass die Originaldaten immer auf der Pechstein-Website bereitgestellt würden. Dafür sind sie auf der Website meines Krankenhauses http://www.marienkrankenhaus.com nachzulesen (unter meiner Abteilung Hämatologie/Onkologie) Die Reti-Werte seit der Sperre in 2009 sind unter der Bezeichnung September 2011 zu finden. Die englische Version ist die ausführlichere, die deutsche die Kurzfassung.

    Zu Fischer-Solms: Dabei sieht man, dass die NADA-Entlastung bezüglich 2011 auf Daten der Dopingkontrolleure beruht. Ob diese ISU-Messungen als auch die von 2009 durch WADA-akkreditierte Labors erfolgt sind, weiß ich nicht – es sind aber offizielle Messungen.

    Der Sachverhalt lässt sich in zwei Punkten zusammenfassen:

    1. Bei Frau Pechstein liegt nach Auffassung der Blutspezialisten eine Blutanomalie vor, die die wechselnd erhöhten Retikulozytenzahlen erklären kann. Mir ist kein Hämatologe bekannt, der in den letzten 12 Monaten nach den zusätzlichen Untersuchungen bei Prof Dr. Eber, München, etwas anderes formuliert hat (siehe Stellungnahme März 2011). Dies ist kein Unschuldsbeweis. Sie könnte durchaus zusätzlich gedopt haben.

    2. Im März 2011 hat sie Retikulozytenwerte gehabt, die denen im März 2009 sehr ähnlich waren. Da an sieben der letzten 10 Tage vor der WM 2011 negative Dopingkontrollen erfolgt sind, muss man akzeptieren, dass die Reti-Erhöhung 2011 keine Doping-Folge ist. Dies ist kein Unschuldsbeweis für die Situation 2009. Es zeigt jedoch, dass der Reti-Verlauf von 2009 auch ohne Doping erklärbar ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Winfried Gassmann
    Ein Post-scriptum für alle: Schaum vor dem Mund verbessert nicht die Fähigkeit zur Analyse.

    Mit freundlichen Grüßen
    Winfried Gassmann

    Ein Post-scriptum für alle: Schaum vor dem Mund verbessert nicht die Fähigkeit zur Analyse.

  256. @Jens

    Exzellentes Handwerkszeug, wie auch immer Sie es einsetzen, Courage und den entwickelten Sinn für die Lücke habe ich Ihnen noch nie abgesprochen. Bei Regionalpatriotismus bin ich da schon vorsichtiger und sie ja auch. ;-)

    1. Was das Finden der Wahrheit betrifft, so wird das durch das überwiegende Bedienen des Mainstreams behindert. Wie wurden denn lange die anderen Gutachten zu Pechstein behandelt ?
    Eher wurden sie zwischen zwei Fingern hochgehalten. Bei Ihnen hier nicht. Richtig.
    Da ich mein Geld anderswo verdienen muss, habe ich leider nicht die Zeit, alles en detail zu verfolgen, auch um meine Familie nicht noch mehr zu verärgern.
    Deshalb habe ich erst vor kurzen festgestellt, als ich Prof. Gassmann auf seine HP Marienkrankenhaus gefolgt bin, dass eine oder die journalistische Hauptgegnerin der Claudia Pechstein sich der Argumente eines entschiedenen Fachgegners von Gassmann in ihren Beiträgen bediente. Da war ich schon überrascht, weil ich angenommen hatte, dass sie das aus eigener Kompetenz und Überzeugung tat.

    2. Ich weiß natürlich nicht, mit wem Sie telefonieren und mit wem nicht.
    That´s true. Aber ich wollte mit verhaltener Chuzpe ein wenig für einen guten Zweck ;-) provozieren. Geb ich ja zu. Aber der, um denn es mir ging, sah echt nicht gut aus in seinem MDR-Gespräch.

    3. Was den Telefonpartner von mir betrifft, muss ich sagen, dass er zu denen gehört, die sich oft äußern und sogar Bücher verkaufen, deren Inhalt nicht den Mainstream bedient. Feige ist er nicht. Aber gut, vllt. hört er mein „Flehen“ oder liest Ihre kleine Provokation und schreibt mal hier. Ehrlich, ich könnte ja mal Unterstützung gebrauchen. Walter ist ja leider auch nicht mehr der Alte.

    4. Übrigens, ich hatte gestern Gelegenheit, mit Täve zu sprechen. Er sieht das alles um seine Person herum weitaus entspannter als man glauben könnte. Das eine ist der Mensch, das andere, was aus ihm gemacht wird.
    Ich halte jedenfalls schon lange an dem Prinzip fest, dass die Meinung von jemanden zu einer Schfrage nicht auf seinem Charakter schließen lässt. Die Form und die Sprache, in der er sich äußert, schon eher. Aber auch da kann man sich irren.

    Ich würde ja gern weiter argumentieren, nur um zu widersprechen. ;-)
    Aug um Aug ist jedoch noch immer besser als Kommentar um Kommentar.
    Aber da mein Lebenn hier von eher seltenen virtuellen Begegnungen und dann auch noch von eher unangenehmen geprägt war/ist, bin ich ja schon froh, dass nicht das argumentum ad hominem gezogen wird.

    Auf jeden Fall ist es ein schlechtes Argument, mir den Hang zu Verschwörungstheorien zu unterstellen. Aber ich nehm´s nicht krumm.
    Das müssten doch gerade Sie – die FIFA mit ihrem großen Steuermann an der Spitze ständig im Gedächtnis – besser wissen als ich. Ansonsten, wenn Sie Zeit haben, mal Oliver Janisch lesen.
    Argwohn hat auch etwas mit selbst Erlebten und Lebenserfahrung zu sein. Zumindest bei mir ist das so. Bei Ihnen doch sicher auch, no doubt ? Und Anlass gibt es allemal zu Hauf.
    So wies ich ja ungehört darauf hin, dass ich das Video im Archiv des ZDF vermisse, wo der berüchtigte Satz auf der WADA-Konferenz in Kopenhagen 11/2010 vorkommt, der CAS solle ja die Pechstein verurteilen, um den Blutpass nicht in Gefahr zu bringen (nur inhaltlich widergegeben!). Blöd oder senil bin ich nicht und habe es demnach so verstanden, wie man es nur verstehen kann.

    Ansonsten wünsche ich ein schönes Wochenende. Jugendfussball findet ja zurzeit in der Halle statt.

  257. Aus dem auto: herr gassmann, bitte ruhig blut und nicht so billige parolen: wer hat denn hier schaum vorm mund?

    Sie?

  258. Winfried Gassmann

    Lieber JW
    Welche billige Parolen?
    Ich plädiere nur dafür, dass man sich die Fakten ansieht. Meine Bewertung muss man ja nicht teilen. Wer sie nicht teilt, kann ja mal schreiben, welche Fakten ich falsch interpretiert haben.
    MfG
    WG

  259. Zugleich hält der Zellbiologe daran fest, einige frühere Blutwerte Pechsteins sprächen eher für Doping durch relativ niedrig dosierte Gaben androgener Steroide als für andere Ursachen.

    Welche?

    Dass der Zellbiologe Franke wieder eine Erklärung parat hat, war ja zu erwarten. Der macht das ja öfters, ohne mit den konkreten Werten befasst zu sein.

    Ich glaube, ich habe hier auch schon früher ausgedrückt, daß ich Franke nicht mehr wirklich ernst nehmen kann. Und das hat auch gar nichts mit Pechstein zu tun, diese Meinung hatte ich mir schon vorher gebildet. Seine Leistungen unbestritten, aber der hat manchmal stark was von einem Dampfplauderer, wenn der Tag lang ist.

    Und da er der versammelten Mannschaft der Antidopingjäger fehlendes naturwissenschaftliches Grundlagenwissen vorwirft („haben keine Ahnung“), muß ich doch mal zu seinem letzten Satz in dem von ralf verlinkten Artikel was anmerken:

    Eine solche Anomalie müsste sich direkt auf DNA-Ebene zeigen.

    Lieber Prof. Franke, das tut sie auch, wenn sie und ihre Kollegen noch 20 oder 30 Jahre weiter fleißig forschen, so daß man dann auch weiß, welche Kombination von Genen dafür genau verantwortlich ist, also weiß, wo man nachschauen muß.
    Es zeigt sich übrigens im Prinzip auch auf DNA-Ebene, warum ihre Nase so aussieht, wie sie aussieht. Kann man deswegen heute aus der DNA eines Menschen ein Bild seiner Nase rekonstruieren? Sehen Sie!

    Argh! Wie ich solches Dummschwatzen hasse!

  260. Hmm, bin gerade noch über das Hajo Seppelt Interview gestolpert. Und nachdem er schon sagt, daß das Verfahren der ISU „auf sehr gläsernen [sic!] Füßen“ stand und „ist auch in der Rückschau betrachtet Einiges sicherlich mit Skepsis zu betrachten“, warum kommt man dann nicht mal zu der klaren Aussage, daß die Beweislage (Anmerkung von mir: nicht nur in der Rückschau!) die Verurteilung nicht hergibt und auch damals nicht hergab?

    Und das Gerede, daß die jetzt gemesenen Reti-Werte „den Schluß nahe legen könnten“, daß Pechstein eine Anomalie hat, läßt mich irgendwie Schmunzeln.

    [GELÖSCHT von jw am 3.12.2011, 15.26]

    Die Untersuchungen und Einschätzungen durch eine ganze Reihe von Ärzten, haben den Schluß ziemlich zwingend gemacht (und wenn man es genau nimmt, lag die Vermutung bereits bei Ansicht der von der ISU zwischen 2000 und 2009 genommenen Pechsteinschen Blutwerte schon recht nahe, wie auch Sottas ja im Prinzip gesagt hat). Und eine Menge Gutachter haben diese Sicht auch bereits dem CAS gegenüber zum Ausdruck gebracht, so daß sich dieser offenbar gezwungen sah, sein Urteil mit selektiven und sinnentstellenden bzw. inhaltlich schlicht falsch wiedergegebenen Zitaten aus diesen Gutachten auszuschmücken (Farbe des Autos auf dem Parkplatz).

    Das Urteil war damals schon ein Fehlurteil (ich begreife immer noch nicht, was das CAS geritten haben mag) und die nachfolgenden Untersuchungen und Bestätigungen des Vorliegens einer Anomalie machen das nur deutlicher. Die einzig offene Frage ist die nach der Rehabilitation Pechsteins. Da wehren sich natürlich eine Menge Leute mit Händen und Füßen dagegen, aber mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, daß das einfach erforderlich ist. Wenn sich der Sport (hier vertreten durch die ISU) so gegen die Aufhebung eines praktisch offensichtlichen Fehlurteils sträubt, beschädigt das meiner Meinung nach den Anti-Doping-Kampf deutlich mehr, als das Eingeständnis eines Fehlers. Offensichtlich hat dort niemand den Mut, reinen Tisch zu machen.

  261. … der Doping-Entscheid von 2009 ist und bleibt abgeschlossen.

    Was jetzt als sauber gilt, könne auch früher kein Betrug gewesen sein, glaubt sie, aber der Eisschnellauf-Weltverband hat inzwischen seine Statuten für den indirekten Dopingbeweis geändert.

    Herbert Fischer-Solms enttäuscht mich. Statutenänderung als Argument der Unantastbarkeit falscher Entscheidungen. Wenn sogar regelmäßig
    (Doping)Geschichte neu geschrieben werden kann, dann ist ein Doping-Bescheid so etwas von revisionsanfällig. Das sollte doch ein guter Journalist wissen.
    Und hier liegt die Sache ja noch ganz anders.
    Übrigens, Prof. Gassmann spricht ja nie von der Unwahrscheinlichekit des Dopings, er spricht immer nur von dem medizinisch und damit sportrechtlich falschen Schluss. Darüber könnte man auch reden. Aber das läßt die Rechthaberei ja nicht zu und thematisiert wird es schon gar nicht. Einige wollen immer nur zu 100% Recht haben. Das ist nicht nur erkenntnistheoretisch falsch, sondern auch noch extrem unsymphatisch.
    Zum Glück sind wir in keiner Diktatur. ;-)

  262. Offensichtlich hat dort niemand den Mut, reinen Tisch zu machen.

    Immer wieder die alten Herren. Kennen wir ja leider allzu oft aus der Geschichte.

    Ja, stimmt, Hajo Seppelt entkräftet das Argument des wasserdichten Verfahrens selbst. Daraus muss ja jeder schlussfolgern, dass auch er handfeste Zweifel am Urteil hat. Also, tönernde, bei ihm gläserne Füsse waren ja noch nie etwas sicheres.

    Und was die Feststellung von Gipsel betrifft,

    Wenn sich der Sport (hier vertreten durch die ISU) so gegen die Aufhebung eines praktisch offensichtlichen Fehlurteils sträubt, beschädigt das meiner Meinung nach den Anti-Doping-Kampf deutlich mehr, als das Eingeständnis eines Fehlers.

    kann ich nur zustimmen. Hat der Anti-Dopingkampf wirklich so schlechte Berater und wird nur von Einzelfall zu Einzelfall geführt ? Ich kann darin keine Spur von Strategie erkennen.

  263. @Jens, ich möchte Dich bitten, einige widerliche Äußerungen von #313, 316 und 321 zu streichen.
    Die Inhalte dieser Kommentare sehe ich dadurch nicht beeinträchtigt.

  264. @mb:

    einige widerliche Äußerungen von #313, 316 und 321

    Ich würde ein Fehlverhalten meinerseits gerne in der Zukunft vermeiden wollen, allerdings mangelt es mir offenbar an Einfühlungsvermögen, so daß sich mir die Widerlichkeit einiger meiner Äußerungen im Kommntar 321 jetzt nicht ganz erschließt. Über einen etwas spezifischeren Hinweis würde ich mich freuen.

  265. Aus dem Flugzeug: Zwei Passagen habe ich gelöscht.

    @ W. Gassmann: Unterstellen Sie nichts. Lesen Sie was Sie schreiben. Beugen Sie die Wahrheit nicht. Diskutieren Sie sachlich. Sonst schmeißt Sie der geduldige Hausherr raus.

    Herzlich

    jw

  266. Winfried Gassmann

    Ich beuge die Wahrheit? Könnte Sie mir einen Hinweis geben, an welcher Stelle ich das getan habe?

  267. Ist ja interessant. Meine Anmerkung, daß Hajo Seppelt beim MDR-Interview irgendwie erkältet aussah, war widerlich?!? Okay, ich werde es künftig unterlassen, Mitgefühl bei Erkrankungen meiner Mitmenschen auszudrücken. Wieder was gelernt. :~|

    @JW:
    Prof. Gassmanns momentane Verwirrung*) ob Ihrer Drohung des Rauswurfs kann ich allerdings gut nachvollziehen …

    *): Disclaimer, um einer Löschung vorzubeugen: Ich meine die „Verwirrung“ natürlich nicht als Anzeichen einer Erkrankung, sondern lediglich als Unverständnis durch Nichtplausibilität der Ereignisse.

  268. Having missed only a few days of this discussion, I must admit that it’s going too fast for me!

    I will limit myself to NADA’s press release. Obviously, that’s important stuff. Or, perhaps more precisely: it should be.

    Take the following claim:

    Claudia Pechstein war 2009 vom Eissport-Weltverband ISU wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt worden. Ausschlaggebend für die Sanktion war ein indirekter Nachweis über ihre von der Norm abweichenden Blutwerte nach den damals im Code der WADA festgelegten Regeln.

    In my opinion, the opposite is true and I will support with obvious proof.

    It’s not really a secret that Mrs. Pechstein has requested her blood values to be assessed according to WADA’s operating guidelines. For some reason, these guidelines were only available at the time in ‚provisional‘ form. For some reason, they were approved a week after the CAS award, on December 1, 2009. As expected, not a single real change was made, because the necessary research was finalized years before.

    Let it sink in a while: 11 months after WADA enabled prosecution.

    Perhaps I should note here what WADA’s science director Oliver Rabin stated in a private e-mail, dated May 13, 2010:

    Mrs Pechstein’s case was not reviewed under the Athlete Passport model as developed by WADA, but under the ISU longitudinal model. Not the same rules and not the same science in support.

    Not the same science. I still don’t know what to make of that statement.

    In 2010, the Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin devoted a special issue to the case (Nr.10). I contributed myself with a note. At the end, one can read:

    It has been argued in the media that Mrs. Pechstein’s case should
    have been reviewed under WADA’s operating guidelines. Calculations
    (not shown for brevity) show that this could have affected
    the outcome. This observation has profound legal implications.
    From paragraph 117 in the CAS award:
    “even in cases of adverse analytical findings, departures from
    WADA international standards do not invalidate per se the analytical
    results, as long as the anti-doping organisation establishes that
    such departure did not cause the adverse analytical finding”

    Perhaps someone can press NADA for a clarification?

    As an aside, I repeat (cetero censeo) that Harm Kuipers should have applied WADA’s operating guidelines in Hamar. Mrs. Pechstein would have continued to skate. Who can disagree with that observation?

  269. @ gassmann, gipsel, herbert

    Sie haben, glaube ich, die Grundregel dieses Blogs verletzt.

    Beschimpft werden dürfen, gern auch verletzend, Politiker, Sportfunktionäre und des Dopings verdächtige Sportler.

    „Investigative“ Journalisten sind dagegen als Helden zu behandeln und gefälligst zu verehren.

    Nehmen sie sich bitte ein Beispiel an #309 und #310. So macht man es richtig.

  270. @ Marko

    Auch wenn ich es gewußt hätte, ich hätte mich aus zivilen Ungehorsam nicht daran gehalten. ;-)

    Außerdem:

    1. Ich finde die Abmahnung von Prof. Gassmann einfach nur witzig. Ich hoffe, er hat Humor. Schaum hatte er jedenfalls nicht vorm Mund.

    2. Irritert mich hier mächtig, dass ein scheinbar Außenstehender den Hausherrn erfolgreich um Löschung bittet. Etwa weil er sich persönlich beleidigt fühlt ?

    3. Hier haben Sportler (sind Namen erwünscht ?) vergleichsweise ganz andere Widerwärtigkeiten erfahren müssen und keinem, zumindest mb nicht, ist es aufgefallen.

    4. Ich hoffe nicht, dass wir hier einen Rückfall erleben. Aber vllt. sollte man den Hausherrn verstehen. Wir bringen eh alles durcheinander. Die Pechstein hat gedopt und Schluss.

    5. Irgendwie macht mich das jetzt auch an. Vllt. ist das einsame kommentarlose Setzen von Links zu bevorzugen. Zumindest bewahrt es den Hausfrieden.

    6. Jens, last but not least hoffe ich, es gab eine sichere Landung nach all den Turbulenzen.

  271. @ Klaas Faber

    It´s obvious for ordinary observers as me, there has to be something changed from the bottom to the top.
    Why it is done in this way ? No ordinary logic, insistence on wrong interpretations, application of questionable procedures, total ignorance of other scientic finding and nevertheless claiming the ownership of the one and only truth. What is the reason for ? Fear of loosing influence and image or narcissistic believe in unfallibility ?
    I assume, science can only but suffer from such attitudes. As regards antidoping we can´t match the challenge by methods like that at all.
    Mistake times mistake is never just.

  272. Herbert,

    habe ich eine Entschuldigung bei Claudia Pechstein verpasst? ;-)

    Die Nada Erklärung ist wirklich unterirdisch an der Realität vorbei. Das Urteil wurde auf Grundlage ISU Longitudinal Pass gesprochen und von der WADA überprüft. Verschleiert war das Prozedere durch Sottas’s Fehleinschätzung zur Abnormität der Retiwerte. Hatte Sottas zwar unmittelbar vor dem CAS Urteil zurückgenommen, wie dann im Januar erklärt, aber hatte keinen Einfluß auf das CAS Urteil.
    Funktionäre sind so, sie wollen immer das Beste für den Sport ;-)

    Da war also eine Heerschar von WADA Experten beim CAS zugegen und die NADA hat es nicht wahrgenommen. Putzig ;-)

    Erinnern möchte ich an Thomas Bach, er sagte nach dem CAS Urteil, jetzt, wo CP schuldig ist, soll sie ihre kriminellen Hintermänner offenlegen ;-)

    Wie sagt Dieter Nuhr immer , Einfach mal die Kl……… ;-)

    Hier hat die Zensur aber wieder richtig zugeschlagen, da fühle ich mich an alte Zeiten erinnert ;-)

  273. Herbert,
    das ISU Urteil wurde natürlich nicht von der WADA überprüft, sondern vom CAS!

    Die WADA hatte zu diesem Zeitpunkt ihre Leitlinien mit dem neuen biologischen Athletenpass überarbeitet. Mit diesen neuen Leitlinien sind die WADA Experten beim CAS angereist, wurden aber ignoriert.

  274. Hallo Herr Gassmann, Herr Faber, Gipsel,

    bin ich in meiner Wahrnehmung gestört oder wird hier ein neuer pseudowissenschaftlicher Welterklärungsversuch gestartet ;-)

  275. @ Marko Lehmann # 330: In aller Herzlichkeit: Sie sind ein Trottel.

    @ Herbert # 331: Sie wissen einiges besser, Sie kennen einige Antworten. Etliches wurde aus meiner Sicht schon tausendmal ausdiskutiert und ich habe mich oft genug dazu geäußert. Insofern hätten Sie sich einen Teil Ihrer Aufzählung sparen können.

  276. Herbert,

    „Why it is done in this way ?“

    Once the decision was made in Hamar, there was hardly a way back. Don’t forget that Mrs. Pechstein was under suspicion for ten years.

    I have compared her case with a famous miscarriage of justice here in the Netherlands. The case of Lucia de Berk, a nurse who was suspected of multiple murder. All these patients could not have died by chance. It therefore had to be murder. Replace the mysterious death cases and murder, respectively, by abnormal blood values and doping, and you have the perfect analogy. Mrs. De Berk was realeased after serving 6 years of her lifetime sentence. She has been compensated for an unknown amount.

    Cases like the one of Mrs. De Berk have lead to changes of procedures.

    The current case represents a school example of tunnel vision.
    – Hb was normal over the entire period, so how was that reasoned away?
    – %Ret was high in competition instead of a few days earlier. What could be the purpose of that?
    – She apparently doped in the same (ineffective) way for 10 years. Who has ever seen an elite athlete not changing doping habits over such a length of time?

    All of that is counter evidence of doping, if it proves anything.

    No real quality system in place etc. etc. I can hardly see a single positive thing on the side of the prosecution.

    Last but not least:
    About a month ago, Harm Kuipers stated in the media that in his opinion there was no doubt that she had manipulated. Her new ‚abnormal‘ values apparently could not make an impression.

  277. Walter,

    „Die Nada Erklärung ist wirklich unterirdisch an der Realität vorbei.“

    Exactly.

    „Da war also eine Heerschar von WADA Experten beim CAS zugegen und die NADA hat es nicht wahrgenommen. Putzig ;-)“

    I would really like to see NADA respond to some of this.

  278. @ Walter, Klass Faber

    Ich denke, dass die Erklärung vor allem taktisches Kalkül hat. Erkannt hat man sowohl bei der ISU und den sportrechtlichen zuständigen Körperschaften NADA
    und WADA schon lange, dass da eine ganz schwierige sportrechlich und evtl. sogar zivilrechtliche Nummer bezüglich der Haftung auf sie zukommt. Und jetzt taktiert man erst einmal, um Zeit zu gewinnen. Die Front darf deshalb auch um Gottes Willen nicht aufgebrochen werden. Daher auch die poltrige Sofortreaktion der NADA nach dem Tagesthemenclip.
    Die NADA ist jetzt sozusagen etwas martialisch gesprochen, das Vorauskommando und sucht die Minen. Wenn eine hochgeht, dann müssen neue Überlegungen angestellt werden. Vllt. spekuliert man ja auch damit, dass Claudia Pechstein nur Getöns macht und sich dann, wenn der Gegendruck groß wird, zurückzieht. Da würde ich mal sehr skeptisch sein, wenn ich ihre bisherige Gesamtperformance seit 3 Jahren betrachte. Hinzu kommt die moralische Unterstützung von der DESG.

    Was die Anti-Doping-Allianz ISU-CAS-WADA-NADA mit ihrer medialer flächendeckender Unterstützung betrifft, werden sie in Not, einen Rückzug auf Raten mit möglichst großer Schadensbegrenzung inszenieren wollen, wo die ISU allerdings die meisten Federn lassen muss. WADA und NADA werden eh von allen Seiten beargwöhnt und können auch mit ein wenig „Schimpf und Schande“ mehr getreu dem Motto „Ist der Ruf erst einmal ruiniert, …“ leben. Der CAS auf seinem Olymp wird letztendlich „nur“ in seinem bereits lädierten Ruf bestätigt werden, jedoch keine wirtschaftliche Konsequenzen erleiden. Die mediale Zunft steht sowieso beyond good and bad, hat ja nur „berichtet“ und kann zur Not auch das Lager wechseln, wie es der ARD beinahe „geschehen“ wäre.

    Es wird und muss einen Modus Viventi geben, um so wenig Schaden wie möglich von der Allianz abzuwehren. Über einen außergerichtlichen Vergleich mit Claudia Pechstein sollte die ISU schon mal langsam nachdenken. Falls sie ihren Hochmut bewahren will, dann weiß sie ja, dass nur der Fall folgen kann.

  279. @ Herbert # 331: Sie wissen einiges besser, Sie kennen einige Antworten. Etliches wurde aus meiner Sicht schon tausendmal ausdiskutiert und ich habe mich oft genug dazu geäußert. Insofern hätten Sie sich einen Teil Ihrer Aufzählung sparen können.

    Maybe. Leider kenne ich wirklich nur einige Antowrten.
    Jedoch an einem Prinzip halte ich schon langen fest: Die Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.

  280. @ Marko

    Nicht selten baut so etwas auch wieder auf.
    Welche Chancen hat man denn als Rezipient und Konsument ,als Fragen zu stellen, zu hinterfragen und zu zweifeln?
    Da man immer weniger Wahrheiten erfährt, bleiben u.a. nur der logische Menschenverstand, die eigene Erfahrung und die gute Erziehung.
    Das ist das Dilemma. Da sollte sich niemand wundern. Wenn ich nur glauben will, dann gehe ich in die Kirche.
    Das nicht Nachvollziehbare ist allerdings, dass scheinbar die gleiche Haltung gegenüber täglich verkündeten Wahrheiten Investigativjournalisten besitzen, sich aber wundern, wenn man ihnen nicht sofort und komplex alles abnimmt und es im Gegenteil hinterfragt. Gerade sie sollten doch am besten wissen, was da so in einem vorgeht und diese oben beschriebene Haltung auch anderen uneingeschränkt zubilligen.

  281. Meine letzte Bemerkung in diesem Blog.

    Ich habe mich häufig hierher „verirrt“, weil sie ein interessantes und in Maßen auch wichtiges Thema „beackern“. Ihre selbstgefällige und arrogante Art nimmt man da schon mal in Kauf. Das sie aber noch nicht einmal die Ironie meines letzten Beitrages erkannt haben, erschreckt mich dann schon ein bisschen. Wenn sie Stil haben, dann ist Herr Blatter ein Ehrenmann.

  282. @Marko

    Anstatt zu schmollen, heb den Handschuh auf und wirf ihn in einem günstigen Augenblick zurück. :D

    @all
    Im Zusammenhang mit einem Beitrag im rbb auf Sportplatz von Hajo Seppelt (ohne Foto) gestern abend anläßlich der Wahl Claudia Pechsteins zur 2. Berliner Sportlerin des Jahres, fiel mir auf, wie fatal doch eigentlich immer wieder argumentiert werden muss. Lediglich die Begründung ihrer Sperre anhand der damals kurzzeitig geltenden Guidelines der WADA und unter Negierung der anderen Umstände (Gutachten, diagnostizierte vererbte Blutanomalie) vorzutragen zu müssen, zeigt doch das eigentliche Dilemma der Verteidiger des Urteils.
    Man stelle sich doch bloß mal vor, die NADA&Co. erklären doch damit, dass mit der Einführung des Biopasses die Schwelle des Verdachts und suksessive einer Verurteilung angehoben worden ist. Die Kriterien für einen Dopingnachweis sind damit nach Pechstein offensichtlich milder und der Antidopingkampf großzügiger geworden. Das ist doch der eigentliche Witz in dieser Argumentation, der sich im Fall Pechstein bedient wird.

    http://brandenburg.rbb-online.de/sportplatz/archiv/sportplatz_vom_041/wie_weiter_mit_claudia.html

  283. Seltener Fall: Ich bin mit Dr. Thomas Bach einer Meinung:

    «Man kann ein NOK nicht dafür bestrafen, dass es die WADA-Regeln übererfüllt», erklärte IOC-Vize Thomas Bach in Lausanne, «der Geist der WADA ist es, Doping zu bekämpfen. Wir müssen aufpassen, dass sich unsere eigenen Regeln nicht gegen uns wenden.»

  284. Interessanter wäre zu wissen, ob das IOC auch „aufpasst“, wenn ein Land die Regeln nicht einhält bzw. „untererfüllt“.

    Bach verstellt wohl hier auch den Umstand, dass die von ihm geleitete juristische Kommission des IOC mit der Osaka-Regel handwerklich gepfuscht hat.

  285. Klaas Faber,

    Bach ist ein hermeneutischer Filigranarbeiter ;-)

    Übererfüllung hat in Deutschland noch nie geschadet, deshalb freuen wir uns über jeden Übererfüller ;-)
    Ist die ISU nicht auch ein solcher gewesen, was hat sich Bach über das CAS Urteil gefreut und von Pechstein die Auslieferung ihres kriminellen Hintergrundes gefordert ?
    Die WADA war auch hier in Gestalt ihrer Experten der Gegner, den es zu zügeln galt.;-)

  286. Walter,

    I recall that about half an hour after publication of the CAS-verdict, the director of the Dutch doping authority expressed to the media to be happy about the result.

    I was asked my opinion that same day, but considered any statement to be premature. It took me about a week before I told journalists that I fel from my chair when reading it. That led to a provocative article in the Dutch quality journal NRC.

    Two days later, I was depicted as a conspiracy thinker in what is known as the other quality journal here, namely Volkskrant.

    I read both. Still.

    Lesson to be learned? This is a poorly regulated area. Few people understand what is going on. Even journalists with a legal background get lost. I can safely state now that this lack of good regulation not only favors the athletes who want to cross an invisable line.

  287. @ Klaas Faber

    This is a poorly regulated area. Few people understand what is going on. Even journalists with a legal background get lost. I can safely state now that this lack of good regulation not only favors the athletes who want to cross an invisable line.

    It´s an unfurtunatly ever-recurring knowledge. There are interests and aims beyond the one of clean sports. This has nothing to do with conspiracy.
    When someone comes with pure human and even sientific logic, which is not supporting the official argumentation, he gets in the majority of cases either ignored oder slendered.
    Discussion is only wanted to confirm an official verdict, but not to challenge it.
    But the committment to truth and fairness in sports and elsewhere urges to accept almost every path to Roma.
    While getting annouyed with the matter of fact mentioned above I calm down myself by recognizing a simple truth: To challenge the mainstream is not at all comfortable.

  288. bundestag.de: Sportausschuss – 14.12.2011

    Von dem FDP-Abgeordneten Joachim Günther auf die Situation um die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein angesprochen, deren Blutwerte anders als noch vor zwei Jahren jetzt als unbedenklich gelten, sagte Gotzmann, relevant seien lediglich die „Wada-konformen Proben“. Diese bewegten sich im Normbereich, so die Nada-Chefin. „Es gibt keine Grundlage, um einzugreifen.“

  289. Winfried Gassmann

    Was ist WADA-konform?
    Hat die ISU in Inzell bei der WM nicht WADA-konform messen lassen?
    08.03.2011 ISU-Sysmex 1,8%
    09.03.2011 ISU-Advia 2,7%
    10.03.2011 ISU-Advia 2,1%
    11.03.2011 ISU-Advia 2,6%
    13.03.2011 ISU-Advia 3,1%
    Das sind die offiziellen ISU-Werte. Wie ist eine WADA-konforme Blutzellmessung definiert?

  290. Hat die ISU in Inzell bei der WM nicht WADA-konform messen lassen?

    Wahrscheinlich nicht bzw. nicht vollständig. Eventuell bezieht sich deswegen die NADA-Frau auch nur auf die Proben, die unter Verantwortung der NADA/WADA (gemäß der WADA-Richtlinien) genommen wurden.

    Zum Ablauf der Blutkontrollen hat die WADA ziemlich detaillierte Richtlinien erlassen, die kann man auch auf der WADA-Webseite finden (habe den Link gerade nicht zur Hand, hatte mir die aber irgendwann mal durchgelesen). Da ist z.B. auch definiert, wie (und wie lange) der Athlet bei (bzw. vor) der Blutabnahme zu sitzen hat, im Protokoll muß vermerkt werden, ob die Blutabnahme eventuell nach einem harten Training genommen wurde (iirc darf überhaupt keine Blutprobe innerhalb von 2 Stunden nach Training/Wettkampf genommen werden) und so weiter und so fort. Mit der entsprechenden Umsetzung hat die ISU offenbar nicht sofort nach Verabschiedung dieser Richtlinien (eine Woche nach Pechsteins CAS-Urteil, allerdings gab es die bereits schon recht lange vorher praktisch identisch als Entwurf) begonnen.

  291. Von dem FDP-Abgeordneten Joachim Günther auf die Situation um die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein angesprochen, deren Blutwerte anders als noch vor zwei Jahren jetzt als unbedenklich gelten, sagte Gotzmann, relevant seien lediglich die „Wada-konformen Proben“. Diese bewegten sich im Normbereich, so die Nada-Chefin. „Es gibt keine Grundlage, um einzugreifen.“

    This is all about rules, not about guilt or innocence.

    Have the ‚proper‘ rules been followed? That’s the question. One can always adjust/refine the ‚proper‘ rules afterwards.

    Friday December 2, NADA issued a press release stating that the verdict was definitive, because WADA’s guidelines had been used. Not prosecuting now under identical circumstances does not change anything.

    I notified the Dutch newspaper NRC that the direct opposite was true, namely that Mrs. Pechstein had requested herself to be assessed using WADA’s guidelines. That request was refused. A week later those guidelines were approved with negligible changes („allerdings gab es die bereits schon recht lange vorher praktisch identisch als Entwurf“). The difference between wining and loosing a case.

    Tuesday December 6, the Dutch newspaper NRC quoted me on that issue.

    Wednesday December 7, I learned that NADA had altered its press release on that point without changing the date of the press release.

    Well, you can check and draw your conclusions.

  292. zu # 244:

    Grit Hartmann für den DLF: Neuer Blutdoping-Verdacht im deutschen Eisschnelllauf – Ermittlungen gegen früheren Mediziner am Olympiastützpunkt Thüringen

    Nach Deutschlandfunk-Informationen wurde ein Disziplinarverfahren gegen eine Eisschnellläuferin eingeleitet, die ihr Blut bei dem Mediziner behandeln ließ.
    […]
    Im Frühjahr beschlagnahmten die Fahnder Unterlagen in seiner Praxis und im Olympiastützpunkt, für den der Arzt Eisschellläufer, Radsportler und Leichtathleten betreute.
    […]
    Der Arzt soll eine fragwürdige Dienstleistung an Athleten praktiziert haben: UV-Bestrahlung des Blutes.
    […]
    Im April, als der Deutschlandfunk erstmals über Erfurt berichtete und nachfragte, wollte Pechstein nicht sagen, ob sie bei diesem Arzt war.

  293. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sport/1650025/

    Frau Hartmann bleibt dran. Ergibt sich die Frage: Zyklische Vermehrung der Retikoluzyten durch UV-Bestrahlung des Blutes und/bzw. Verursachung einer Erbkrankheit ? Das wäre doch dann wieder ein Fall für einen Gutachter.

    Der Frage nach der Mitwisserschaft von Funktionären sollte beflissentlich weiter nachgegangen werden. Lohnt sich bestimmt.
    Ich hoffe allerdings, dass der ganze Aufwand nicht nur der finalen Rechthabe in der Causa Pechstein dient.

  294. @Ralf: Du hast in deiner Zusammenfassung den wichtigsten Satz vergessen:

    Bei der Eisschnellläuferin, gegen die nun ein Dopingverfahren läuft, handelt es sich nicht um Pechstein.

    Es sind also schon zwei ;-)

  295. Verstehe ich das richtig? Die selben Ermittlungen, bei denen Claudia Pechstein keinerlei Aktivitäten bzw. Verbindungen nachgewiesen werden konnten die die Erhärtung eines Dopingverdachts rechtfertigten und deshalb eingestellt wurden, förderten als Nebenprodukt einen Dopingverdacht gegen einen Arzt zu Tage. Wären denn die Ermittlungen eingestellt worden, wenn sich eine Verbindung Pechsteins zu diesem Arzt hätte herstellen lassen?

  296. Es ist doch immer wieder schön, welche Volten die Dopingfahndung so schlägt. Da werden mal Weichmacher im Blut nachgewiesen, dann wird plötzlich Blut mit UV bestrahlt. Währenddessen kündigt vor kurzem eine erfolgreiche Wintersportlerin in der Blüte ihrer Jahre ihren Rücktritt nach der Saison an.
    UV-Strahlen kann man nicht nachweisen, die entsprechenden Sportler müssen sich sehr sicher gewesen sein nicht erwischt zu werden. Außer natürlich, es werden Akten beschlagnahmt. Bleibt die Frage, was UV-Bestrahlung mit Blut und Blutkörperchen machen; können Erbkrankheiten quasi simuliert werden? Hatten diverse Gutachter das auf dem Schirm? Hat es überhaupt eine Wirkung?

    @panni: Die Ermittlungen wurden ja nicht eingestellt, sondern abgegeben.

  297. @Stefan

    Die Ermittlungen wurden abgegeben. Aber die gegen Pechstein wurden doch eingestellt, oder?

    Tja, die Blutweichmacher mussten ja eine ganze Weile als starkes Indiz für Contadors vermeintliches Eigenblutdoping herhalten. Glücklicherweise wurde der peinliche Fehler, nachdem er für ausreichend Belustigung in einem Radsportforum gesorgt hatte, irgendwann bemerkt und korrigiert.

  298. Markus Völker in der taz: Schwarzlicht-Blutdoping aus Thüringen: Strahlende Spezialbehandlung

    Seit April 2011 läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Andreas F., der bis zu seiner Suspendierung Vertragsarzt des Olympiastützpunkts Thüringen war; auf seiner Internetseite steht zudem, dass er Mitglied der Ärztekommission des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV ) sei – der DLV kann das nicht bestätigen.
    […]
    Es gebe überdies „andere Fälle, in denen wir prüfen“, wie Nada-Sprecher Berthold Mertes sagt. Es soll sich um Radsportler handeln. Laut Mertes gehe es in dem laufenden Disziplinarverfahren um einen „subjektiven Tatbestand“, das heißt, es werde überprüft, ob vom Sportler der Versuch unternommen worden sei zu dopen.

  299. @panni

    Die Ermittlungen wurden abgegeben. Aber die gegen Pechstein wurden doch eingestellt, oder?

    Klar wurde damals die Öffentlichkeit informiert, dass die Ermittlungen gegen Pechstein erfolglos eingestellt wurden. Von Abgeben war nie die Rede.

    Hier

    Die Staatsanwaltschaft München I hat keine Indizien für eine Doping-Verstrickung von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gefunden. Die Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft stellte daher das Verfahren gegen Unbekannt ein, das die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) gemäß dem Anti-Doping-Aktionsplan des DOSB am 30. November 2009 mit einer Anzeige ausgelöst hatte. Wie die DESG am Mittwoch mitteilte, seien im Nachgang zur zweijährigen Sperre der fünfmaligen Olympiasiegerin keine strafrechtlichen Dopingvergehen nachgewiesen worden.

    Grit Hartmann berichtet aber so:

    Die Staatsanwaltschaft München stieß bei ihren Ermittlungen gegen Unbekannt im Fall Claudia Pechstein auf den Mediziner aus Erfurt. Kurz bevor sie ihre Bemühungen einstellte, gab sie das Verfahren gegen den Arzt nach Thüringen ab.
    Im April, als der Deutschlandfunk erstmals über Erfurt berichtete und nachfragte, wollte Pechstein nicht sagen, ob sie bei diesem Arzt war.

    Ich finde daher so eine Berichterstattung nicht in Ordnung, ja irreführend und tendeziös. Nicht die Bemühungen, sondern die Ermittlungen wurden eingestellt. This makes the difference. Journalisten benötigen doch keine semantischen Erklärungen. Man sollte sich die Dinge nicht einfach so zurecht schreiben dürfen. Es gibt doch einen Kodex oder nicht ?
    Was ich bei einem unter Verdacht stehenden Sportler als Journalist nicht akzeptieren kann, darf ich aber selbst auch nicht tun.
    Insofern hat sich mein Verdacht, unter #’357 geäußert, bestätigt.
    Oder gibt es etwa noch eine andere Erklärung?

  300. Oder gibt es etwa noch eine andere Erklärung?

    Die einfachste ist: Frau Hartmann möchte den Begriff „Ermittlungen“ aus stilistischen Gründen nicht zweimal hintereinander verwenden. Eine andere ist, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem Verfahren und einer Ermittlung.

    Eine Ermittlung im juristischen Sinne ist die Erforschung eines Sachverhaltes…Das Gerichtsverfahren oder kurz „Verfahren“ ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen.

    Insofern mag es Verfahren geben, in denen Staatsanwaltschaften aus verschiedenen Bundesländern ermitteln.
    Im übrigen ist es ja auch nicht so, dass Verfahren nicht wieder aufgenommen werden könnten.

  301. Und wenn hier jemand verfälschend berichtet, dann ist es die Staatsanwaltschaft München. Jedenfalls hat sie die Weitergabe des Verfahrens nicht erwähnt, man kann so was aber aus der PM auch nicht ausschließen.

  302. @ Stefan

    Das überzeugt mich aber jetzt nicht. Infolge von derartigen Kuddelmuddel kann man schlecht sachlich diskutieren.
    Man stelle sich mal die Wahrmehmung des weniger an dem Fall Interessierten vor. Woher soll denn ein normaler Medienkonsument erfahren, dass die STAA München verfälschend berichtet ? Und stimmt das überhaupt, was Frau Hartmann behauptet ? So kann man ja auch fragen bzw. ich frage dich, woher du weißt, dass die STAA München ihre Information an die Medien verfälscht hat. Gerade bei Investigation kommt es doch auf Akkuratesse an. Wenn die Basisinformation nicht stimmt, ist die Schlussfolgerung falsch.

    Du gibst mir doch sicherlich recht, dass der von dir geäußerte Verdacht schwerer als meiner wiegt ?
    Wer es auflösen könnte, wäre Grit Hartmann. Aber ich schätze mal, eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als das sie sich hier dazu äußert.

  303. Sehe ich alles nicht so problematisch. Die Staatsanwaltschaft München hat wohl nur das berichtet, was sie mussten. „Wir haben keine Anhaltspunkte gefunden und stellen unser Verfahren ein“. „Wir haben das aber den Kollegen in Erfurt weitergereicht“ oder „unser Verfahren ist abgeschlossen, darüber, was andere machen, sagen wir nicht“ muss man nicht unbedingt dazusagen, vielleicht ja auch aus ermittlungstaktischen Gründen. Wenn Frau Hartmann auf demgleichen Stand wie wir waren, wird sie sich nun etwas anders äußern müssen.
    Wenn in Erfurt etwas auftaucht, wird natürlich wieder ermittelt, ganz egal, wer nun vorher was eingestellt hat. Wäre ja nett, wenn die StA Erfurt sich äußern würde.
    Interessanter finde ich eh die neuen Fakten. UV-Bestrahlung…wurde seit den 20er Jahren ausprobiert, in der DDR wurde es auch getestet. Weiß da jemand mehr?

  304. Übrigens sehe ich grade, dass wir beide auch nicht genau gelesen haben.

    Die Staatsanwaltschaft München stieß bei ihren Ermittlungen gegen Unbekannt im Fall Claudia Pechstein auf den Mediziner aus Erfurt. Kurz bevor sie ihre Bemühungen einstellte, gab sie das Verfahren gegen den Arztnach Thüringen ab.

    So also. Ermittlungen gegen Pechstein eingestellt, gegen den Arzt nach Thüringen abgegeben.

  305. @ Stefan:

    Aus dem taz-Artikel:

    Das Lichtdoping ist im Übrigen keine Erfindung des Doktors aus Thüringen. Es wurde schon in den 80er Jahren im DDR-Sport angewendet. Manfred Höppner, Chefalchimist im DDR-Dopingsystems, wusste der Staatssicherheit schon 1983 zu vermelden, dass im Sport-Club Dynamo Berlin eine Untersuchung „zur Ultraviolett-Bestrahlung des Blutes durchgeführt und teilweise an Aktiven erprobt“ worden sei. Auch die österreichischen Biathleten ließen ihr Blut jahrelang bestrahlen.

    ORF: Doping durch UV-Licht bestrahltes Eigenblut?

  306. Danke Ralf, das hatte ich ja gelesen. Nur, ob es Erfolge gab damit, steht da nicht. Vielleicht kennt ja jemand interne Akten von damals oder neuere Untersuchungen?

  307. @Stefan

    Ich sehe das so wie Herbert. Die Formulierung führt in die Irre.

    Was mich aber besonders stört ist der Verweis darauf dass Claudia Pechstein sich auf Nachfrage nicht dazu geäußert hat. Warum sollte sie auch? Warum sollte sie ausgerechnet mit denen kooperieren, die sie, trotz nachgewiesen ererbter Blutanomalie, permantent wie einen Dopingsünder behandeln? Es gab Ermittlungen gegen Claudia Pechstein und diese waren, mit dem Erbebnis nichts Dopingrelavantes gefunden zu haben, eingestellt worden. Im Rahmen dieser Ermittlungen war die StA München auf eine andere Spur gestoßen, die Dopingmachenschaften vermuten ließ. Was hat das alles noch mit den durch die StA München abgeschlossenen Ermittlungen zu Claudia Pechstein zu tun?

  308. Was hat das alles noch mit den durch die StA München abgeschlossenen Ermittlungen zu Claudia Pechstein zu tun?

    Die Antwort gibst Du Dir selbst:

    Im Rahmen dieser Ermittlungen war die StA München auf eine andere Spur gestoßen

    Mal ehrlich, jetzt mal wieder hier die „böse voreingenommene Journalisten“-Karte zu spielen ist wulffen auf hohem Niveau. Konzentrieren wir uns doch lieber auf die Erfurt-Spur.

  309. @ Stefan:

    Du hättest noch ergänzen können, daß eine gewisse Ähnlichkeit in Bezug auf die betriebene Sportart besteht…

  310. Stets ist es der gleiche ärgerliche Stil. Nämlich zu versuchen, auch wenn es noch so klemmt, Zusammenhänge herzuleiten. Das stört mich an der Doping-Berichterstattung und bei einigen Investigativjournalisten immer wieder. Da sind diese aber dann nicht mal so wie Wulff. Sie kommunizieren mit der „dumpfen Masse“ erst gar nicht mehr. Wulff versucht es wenigstens. :D

  311. Es nervt wieder mal. Grit Hartmann gehört zu den wenigen Journalisten, die sich hier immer mal wieder stellen, auch einer Kritik stellen, zu den wenigen also, die überhaupt mal online kommunizieren.

    Der Radiobeitrag beruht auf einer exklusiven Recherche. Es ist angesichts der Geschehnisse der vergangenen Jahre nur logisch, dass auch der Name Pechstein darin vorkommt. Ein Beitrag aber, der sogar Neues bringt wie dieser, kann nicht alle Geschehnisse erneut einbauen und erwähnen.

    Punkt.

  312. Jens, ich widersprech mal und sage Komma.
    Ist ja okay. Man darf doch auch als Leser seine Vorbehalte und Fragen offen äußern. Journalisten arbeiten und leben doch in der gleichen Atmosphäre wie andere. Wenn man nicht überhöht, dann gibt es es erst recht keinen Response. War doch nebenbei auch noch interessant und trug weiter zum Selbstverständnis der Problematik bei. Schweigen tut das nicht. And nobody is perfect, neither Grit. Sie kann das sicher verkraften.
    Wie heißt es so schön in Panorama, Monitor oder Frontal: Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

  313. Winfried Gassmann

    Zur UV-Bestrahlung von Blut und deren Folgen habe ich primär keine Kenntnisse. Ich habe deshalb die Datenbank Medline bezüglich dieser Frage durchsucht. In dieser Datenbank sind alle Publikationen aller halbwegs relevanten medizinischen Zeitschriften der Welt mit ihren Kurzfassungen aufgeführt. Folgende Begriffe wurden ohne zeitliche Begrenzung gesucht:

    • „extracorporeal ultraviolet blood radiation“: 20
    • „ultraviolet irradiation blood“ 220
    • „extracorporeal ultraviolet“ 57
    • „ultraviolet and doping“ 1
    • „extracorporeal and doping“ 2

    Folgende Limits zur Begrenzung der Suche wurden gesetzt: Humans, Clinical Trial, Editorial, Letter, Meta-Analysis, Practice Guideline, Randomized Controlled Trial, Review, Clinical Trial, Phase I, Clinical Trial, Phase II, Clinical Trial, Phase III, Clinical Trial, Phase IV, Comment, Consensus Development Conference, Controlled Clinical Trial, Guideline.

    Es wurden bis 1988 zurück etwas über 300 Artikel gefunden. Wenn Interesse an den gefunden Publikationen besteht, kann die Liste der gefundenen Artikel bei mir angefordert werden. Man kann die Suche auch für sich selbst wiederholen: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed. Hat jemand noch eine Idee, welche andere Kombination von Begriffen gesucht werden könnte? Bei den gefundenen

  314. Winfried Gassmann

    UV-Bestrahlung: Der Beitrag ist aus Versehen losgegangen. Der letzte Satz sollte heißen: Bei den gefunden Publikationen habe ich keine gefunden, die die Nützlichkeit der UV-Bestrahlung für Dopingzwecke unterstreichen.

  315. Danke. Ich nutze meist scirus.com, Suchbegriffe UV radiation blood, habe dies gefunden:

    The effect of excessive artificial UV radiation on the measurement of blood parameters and phagocytosis in calves

    Mehr erstmal nicht, vielleicht morgen.

  316. Andreas Burkert in der SZ (Printausgabe vom 14.01.): Brisante Zeugenliste – Ermittlung gegen Erfurter Sportmediziner interessiert die Nada

    Im Zuge des Verfahrens werden weitere Sportler als Zeugen vernommen – womit weitere Verfahren drohen könnten. Wie Hannes Grünseisen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, der SZ bestätigte, umfasse die Liste der einzuvernehmenden Athleten ‚eine Zahl im zweistelligen Bereich‘.
    […]
    Die in ihrer Wirkung umstrittene Eigenblut-Methode zur Verbesserung u.a. der Sauerstoff-Aufnahmefähigkeit ist bei der Nada seit Jahren verboten
    […]
    Justizsprecher Grünseisen macht zu dieser brisanten Zeugenliste keine konkreten Angaben. ‚Aber schwerpunktmäßig handelt es sich um Erfurter Sportler‘, um Thüringer oder dort am Stützpunkt angesiedelte Athleten. ‚In etwa zwei Monaten‘ seien die Ermittlungen abgeschlossen.

  317. Noch was Neueres:
    http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1011134499000573

    It seems that UV-B radiation can partly activate platelets by stimulating the platelet secretory process and metabolism of arachidonate.

    Hmm, und was bringt es die Platelets zu aktivieren, sprich, eine Blutgerinnung auszulösen? Ich stelle mir das eher kontraproduktiv vor, wenn man in den Dosisbereich kommt. Nunja, einige Dopingmethoden sind wohl eher esotherischer Natur und wirken nur über den Placebo-Effekt. ;)

  318. Sorry, es war spät und ich hab das nicht komplett durchgelesen. Aber Deine letzte Frage ich durchaus berechtigt: Wenn das alles in den esotherischen Bereich fiele, wieso sollte dann eine relevante Zahl an Athleten diese Methode anwenden? Wenns nur einer (so wie „Ich warte die B-Probe ab“-Mühlegg) gewesen wäre, könnte man es ja noch mit einer gewissen Verwirrtheit erklären.

  319. Winfried Gassmann

    UV-Bestrahlung von 50 ml Blut und Rückgabe innerhalb von 10 Minuten

    Ich glaube, die Suche in der aktuellen wissenschaftlichen Literatur wird kaum etwas zur Frage eines Doping-Effektes einer UV-Bestrahlung von Blut bringen. Diese sehr umstrittene Behandlungsmethode wird bei wiederholten Infektionen angewandt. Sie ist nur in den ehemaligen Ostblockländern verbreitet. Die Publikationen aus jener alten Zeit wurden im Westen kaum gelesen und dürften sich nicht in der von mir angegebenen Datenbank Medline finden, weil deren US-amerikanischen Macher die Zeitschriften als nicht ausreichend bedeutend eingeschätzt haben.

    Folgende unten aufgeführte Arbeiten könnten nach meiner Literatur-Recherche am ehesten Daten liefern zur Frage, ob die in Erfurt in der Diskussion stehenden Entnahme von 50 ml Blut, dessen UV-Bestrahlung und die Rückgabe innerhalb von 10 Minuten einen Doping-Effekt haben könnte.

    Mein Problem ist, ich kann weder Russisch noch Chinesisch und komme auch nicht an die Zeitschriften. Vielleicht könnte jemand mit wissenschaftlichem Hintergrund aus den östlichen Bundesländern an die Zeitschriften kommen. Vielleicht kennt er auch Ärzte, die das Verfahren einsetzen oder früher eingesetzt haben. Die haben vielleicht Publikationen, die praktisch nur im „Osten“ verfügbar sind. Kennt jemand die unten aufgeführten Autoren aus Jena?

    [Autotransfusion of ultraviolet-irradiated blood: the problems and outlook]. Ivanov EM. Vopr Kurortol Fizioter Lech Fiz Kult. 1988 Nov-Dec;(6):66-9. Review. Russian. No abstract available.
    [The medical aspects of using ultraviolet irradiation of the blood]. Tkachenko IuIa. Lik Sprava. 1996 May-Jun;(5-6):36-40. Review. Russian. No abstract available.
    [Current status of research in ultraviolet blood irradiation therapy]. Liu L, Yang WS, Cheng Y. Zhonghua Nei Ke Za Zhi. 1993 Jul;32(7):483-5. [Article in Chinese, no abstract available]
    Current problems of ultraviolet irradiation of the blood]. Komarov NV. Klin Khir. 1988;(1):75-8. Review. Russian. No abstract available.
    [The rheologic effects of ultraviolet irradiation of autologous blood with and without lymphocytes]. Belgrad D, Zwiener U. Institut für Pathologische Physiologie, Friedrich-Schiller-Universität Jena. Z Gesamte Inn Med. 1989 May 1;44(9):284-6.

  320. Grit Hartmann für den DLF: mp3-Datei:

    Blutdoping-Fall bringt die NADA in Bedrängnis
    Sendezeit: 15.01.2012 19:27
    Autor: Hartmann, Grit
    Programm: Deutschlandfunk
    Sendung: Sport
    Länge: 04:50 Minuten

  321. DLF: Brisante Akten in Erfurt – Blutdoping-Fall bringt Nationale Antidoping-Agentur in Bedrängnis

    Hannes Grünseisen, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, sagt, [die NADA] habe sogar „vollumfänglich Akteneinsicht“ in das Verfahren gegen den Mediziner. Und was in den Akten steckt, das ist nach Deutschlandfunk-Informationen mindestens in einem zweiten Fall ein glasklarer Dopingverstoß.
    […]
    Die Münchner stellten ihr Verfahren im letzten Sommer ein. Da ermittelten die Erfurter Kollegen längst mit Hochdruck gegen den Arzt, der für den Olympiastützpunkt Eisschnellläufer, Radsportler und Leichtathleten betreute.
    […]
    Noch bekannter als dieser Doktor, zu dem Athleten nicht nur aus Erfurt pilgerten, ist übrigens sein einstiger Praxispartner. Bei dem handelt es sich um einen Kollegen mit ausgewiesener Doping-Expertise, um Horst Tausch. Der Medizinalrat war bis 1989 Verbandsarzt der DDR-Schwimmerinnen. Als ihr Doper bekam er 1999 zehn Monate Bewährungsstrafe.

  322. Ich kann das ja mal wieder überhaupt gar nicht beurteilen.

    Aber aus meiner medizinischen Volllaien-Sicht hat jemand, der sein Blut freiwillig mit UV-Strahlung beschießen lässt, nicht mehr alle Latten am Zaun. Und wenn dies jemand macht, nur weil er auf einen Doping-Effekt hofft, dann spricht das für eine sehr ausgeprägte Regeltoleranz und für eine gewisse Unabhängigkeit von den eigenen körperlichen Interessen, um es mal vorsichtig auszudrücken. So jemanden als Doper zu bezeichnen, viele mir nicht schwer, völlig egal, ob das Verfahren einen sportmedizinisch messbaren und vielleicht sogar noch positiven Effekt hat.

  323. jemand, der sein Blut freiwillig mit UV-Strahlung beschießen lässt, [hat] nicht mehr alle Latten am Zaun

    Ich würde ohne zu zögern das auf alle Dopingarten ausdehnen. Muss man nur mal an die Bilder von Fuentes´ Konservenlager zurückdenken.

  324. @ sternburg:

    jemand, der sein Blut freiwillig mit UV-Strahlung beschießen lässt, [hat] nicht mehr alle Latten am Zaun

    Unterschreibe ich. Das sollte der kleinste gemeinsame Nenner sein, und ja: wer das tut, ist ein DOPER.

    Wer das nicht erkennt und nach Ausreden sucht, dem ist nicht zu helfen.

  325. Winfried Gassmann

    UV-Bestrahlung des Blutes -Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses

    Als Arzt beurteile ich die therapeutischen Maßnahmen anderer Kollegen zurückhaltend. Dennoch darf ich feststellen, dass es für mich keine gesicherten Erkenntnisse gibt, dass die UV-Bestrahlung des Blutes einen therapeutischen Gewinn bringt. Es handelt sich nach Auffassung vieler/einiger Kollegen um ein erfolgreiches Behandlungsverfahren. Das Gutachten des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ bestätigt meine Auffassung. Hier wird deutlich, dass es sich um ein Behandlungsverfahren handelt, dass relativ breit (??) oder zumindest gelegentlich in der Allgemeinmedizin angewandt wird.

    Wörtliches Zitat: „1. Zusammenfassung: Die Beratung der Ultraviolettbestrahlung des Blutes (UVB), synonym fotobiologische Therapie, vor dem Arbeitsausschuss „Ärztliche Behandlung“ des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist mit Datum vom 05.08.1999 durch den AOKBundesverband beantragt worden.

    Die Veröffentlichung des Themas erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 203 vom
    27.10.1999 sowie im Deutschen Ärzteblatt 96(43) vom 29.10.1999. Nach Eingang
    der Stellungnahmen, Recherche und Aufarbeitung der wissenschaftlichen Literatur
    durch die Geschäftsführung des Arbeitsausschusses ist die Methode indikationsbezogen in der 30. und 34. Sitzung des Arbeitsausschusses beraten worden. In die Abwägung des möglichen Stellenwertes der HOT bei den von Stellungnehmenden und von Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen propagierten Indikationen hat der Ausschuss alle Stellungnahmen und die maßgebliche wissenschaftliche Literatur einbezogen.

    Die differenzierte Auseinandersetzung mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur HOT hat gezeigt, dass für diese Therapie randomisierte kontrollierte Studien möglich sind und durchgeführt werden. Die hochwertige Studie von Bühring et al. konnte einen Nutzen der HBO nicht belegen. Insgesamt hat die Analyse und Bewertung aller Stellungnahmen, der aktuellen wissenschaftlichen Literatur und sonstigen Fundstellen für alle überprüften Indikationen keine belastbaren Nachweise für den Nutzen und medizinische Notwendigkeit einer Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung ergeben.

    Ablauf, Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen hat der Arbeitsausschuss in dem hier vorliegenden, umfassenden Abschlussbericht zusammengefasst und einvernehmlich verabschiedet. Zum Abschluss seiner Beratungen fasste der Bundesausschuss am 11.12.2000 den Beschluss, die UVB der Anlage B (nicht anerkannte Methoden) der BUB-Richtlinie zuzuordnen. Der vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandete Beschluss wurde am 22.03.2001 im Bundesanzeiger und am 30.03.2001 im Deutschen Ärzteblatt bekannt gemacht. Der Beschluss ist seit dem 23.03.2001 in Kraft.“

  326. Herr Gassmann, ich will Sie nicht missverstehen, auch Danke ich für die Quellen, die Sie da zusammentragen.

    Nur: Wir sind uns sicher einig, dass es weniger interessiert, ob ein leistungssteigernder Effekt in wissenschaftlichen Arbeiten nachzuweisen ist, sondern dass es vielmehr darum geht, dass hier

    a) erneut der Wille zur Manipulation deutlich wird, also zum Doping (gemäß gesundem Menschenverstand/s. sternburg und gemäß WADA-Code) …

    und dass hier

    b) erneut so genannte Ärzte/Mediziner mit derlei Praktiken befasst sind, denen die Zulassung entzogen gehört.

    Ich belasse es mal bei diesen zwei Punkten a und b.

    Man lese den Beitrag von Grit Hartmann aufmerksam und stelle fest, dass diese Geschichte noch andere, schwer wiegende sportpolitische Komponenten hat.

  327. FR-Kommentar von Jörg Winterfeldt: Betrüger

    Dopende Sportler arbeiten in der Zeit des Profitums mit seinen riesigen Gewinnmargen in kriminellen Netzwerken. Über Urinkontrollen durch pensionierte Polizeibeamte nach Wettkämpfen lachen sie sich kaputt.
    […]
    Zum Wohl der Ehrlichen braucht es endlich die größtmögliche Härte gegen die kriminellen Sportler. Sie sind Betrüger.

    Grit Hartmann in der FR: Abwarten und herunterspielen

    Kann eine solche Dopingpraxis, für deren systematische Anwendung viel spricht, Funktionären und Trainern tatsächlich über Jahre hinweg entgangen sein?

  328. Kann eine solche Dopingpraxis, für deren systematische Anwendung viel spricht, Funktionären und Trainern tatsächlich über Jahre hinweg entgangen sein?

    radsport-manager hans-michael holczer auf die frage, wie seine behauptete ablehnung jeglichen dopings zu seinem neu-engagement beim russischen katjuscha-rennstall passe:

    Ich werde meine Nulltoleranz auch hier weiterführen.

    glaubt das eigentlich noch wer?

  329. @leipo
    ich vermute doch, herr holczer meint mit null-tolerenz seine toleranz einer null-antidopingpolitik. das fände ich dann durchaus glaubwürdig. ;-)

  330. zu #385:

    Mir kommen vor Rührung die Tränen. Über mehr als 5 Jahre wird Jan Ullrich wie die Sau durchs Dorf getrieben. Und auch nicht die kleinste Dreckpfütze durfte er auslassen. Von Beckmann bis was weiß ich stimmte beinahe jeder aus der Zunft in die Hatz – und Hasstyraden ein und war sich dabei zu nichts zu schade. Und jetzt fällt einen dieser Protagonisten ein, dass Jan Ullrich Täter und Opfer eines Systems zugleich sein könnte. Das kann doch gemessen an der vermuteten sozialen Kompetenz und den intellektuellen Möglichkeiten des Mannes in Rede doch nicht mehr als ein plumper Bauerntrick sein, um die Story the day after zu akquirieren. Wie dämlich soll denn Ullrich nun noch sein, nachdem man an seiner Persönlichkeit über die Jahre ja nun fast gar nichts mehr gelassen hat.
    Mit solchen Spezis würde ich kein Wort mehr reden, gerade wenn sie im Schafspelz daherkommen. Und wenn ich was zu sagen hätte, dann nur zu Menschen, die mich in meiner Not menschlich behandelt haben. Punkt.

  331. dpa: Mediziner wehrt sich gegen Dopingverdächtigungen

    «Es gibt weltweit keine einzige wissenschaftliche Untersuchung, die dieser Art von Infektbehandlung eine leistungssteigernde Wirkung zubilligt, geschweige denn nachweist», schrieb er.
    […]
    «Bei dieser Behandlungsmethode werden auch keinerlei Arzneimittel oder verbotene Wirkstoffe zugeführt», betonte der Diplommediziner und erklärte: «Die vorgenannte Methode der Infektbehandlung deshalb mit Doping oder gar Blutdoping in Zusammenhang zu bringen, ist absurd.»

  332. Ich bin wegen des Fehlens jeglicher leistungssteigernden Wirkung schon denkansatzweise nicht darauf gekommen, dass diese Infektionsbehandlung dopingrelevant sein, geschweige denn irgendwann einmal als dopingrelevant eingestuft werden könnte.

    Wenn das seine Verteidigungsstrategie sein soll, dann herzlichen Glückwunsch! Da sollte man als erfahrener Sportmediziner doch wissen, dass Profisportler noch nicht mal Asthmamittel ohne Ausnahmegenehmigung bekommen dürfen. Und wenn Blut entnommen und wieder injiziert wird, ist es halt verboten, da ist es egal, ob man eine Voodoo-Puppe drin tanzen lässt oder sonstige Geschichten. Wenn ich schon lese „Blut mit Sauerstoff aufschäumen“ wird mir schon schlecht.

  333. sport1.de: Frankes UV-Bestrahlung im Kreuzfeuer

    Nach SID-Informationen hat die Staatsanwaltschaft Erfurt nach der bereits im April 2011 erfolgten Durchsuchung der Erfurter Praxis des Mediziners und Beschlagnahmung von Computerdaten Verfahren gegen zwei Sportler eingeleitet.
    […]
    Wenig später reagierte die Nationale Anti Doping-Agentur zurückhaltend. NADA-Chefjustiziar Lars Mortsiefer meinte in einer Stellungnahme:

    „Ob und inwieweit es sich bei der von Herrn Franke eingesetzten Methode um eine verbotene Methode im Sinne der WADA-Verbotsliste handelt, haben Schiedsrichter beim Deutschen Schiedsgericht zu klären.“

    „Soweit dies bejaht wird, gilt es ebenso zu entscheiden, ob die jeweils betroffenen Athleten einen schuldhaften Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen begangen haben oder nicht,“ fügte der Jurist hinzu.

    Mortsiefer meinte zur Behandlungsmethode des Mediziners: „Unseres Erachtens ist jedenfalls ein solcher Verstoß nicht von vornherein ausgeschlossen. Auf eine Leistungssteigerungsabsicht kommt es beim Einsatz der Methode nicht an.

  334. Also klar ist noch lange nicht, ob es sich im Erfurter Fall um einen Verstoß gegen den WADA-Code, insbesondere um eine verbotetene Methode handelt.
    Da war wieder voreilig der Wunsch der Vater des Gedanken.

    So steht nirgenwo im WADA-Code, dass der behandelnde Sportarzt vor der Anwendung nicht gelisteter Methoden die WADA um Zustimmung bitten muss. Also kann die WADA im nachhinein auch nicht eine von ihr bislang nicht ausdrücklich sanktionierte Methode als solche deklarieren.
    Der scheinbare Verstoß ist nicht eineindeutig auszumachen. Ein bisserl mehr Contenance wäre angebracht anstatt voreilig einen Erfurter Dopingskandal in bislang nicht dagewesenem Ausmass zu kolportieren.

  335. Hier noch auf englisch (WADA 2012 Prohibited List):

    M2. CHEMICAL AND PHYSICAL MANIPULATION
    The following are prohibited:
    […]
    3. Sequential withdrawal, manipulation and reintroduction of any quantity of whole blood into the circulatory system.

    WADA: Methods Prohibited At All Times

    Bliebe noch die Frage, seit wann dieser Passus enthalten ist…

  336. @stefan

    Reicht das ?

    Wahrscheinlich nicht. Wenn es bis 2011 erlaubt war ( und auch im konkreten Fall keine Leistungssteigerung erzielt wurde), ergibt sich schon mal das Verbot der nachträglichen Sanktionierung.
    Dazu braucht man sicherlich auch das Deutsche Schiedsgericht ?

  337. aber auch die alten passagen von 2010 sind, so weit ich sie verstehe, zumindest halbwegs zutreffend, was die zufuhr von blut angeht:

    M1.1: Blood doping, including the use of autologous, homologous or heterologous blood or red blood cell products of any origin.

    oder auch bezüglich intravenöser infusionen im allgemeinen, die auch früher schon nur bei handfester medizinischer indikation erlaubt waren:

    M2.2 (2010): Intravenous infusions are prohibited except for those legitimately received in the course of hospital admissions or clinical investigations.

    M2.2 (2008): Intravenous infusion is prohibited. In an acute medical situation where this method is deemed necessary, a retroactive Therapeutic Use Exemption will be required.

    M2.b (2006): Intravenous infusions are prohibited, except as a legitimate acute medical treatment.

    auch wenn es erst im 2011er-code explizit aufgeführt wird, lässt sich ein verbot des abzapfens, bearbeitens und wiederzuführens von blut meiner unmaßgeblichen meinung nach also auch aus den älteren versionen durchaus herauslesen. selbst wenn aus irgendwelchen gründen M1.1 hier nicht angewendet werden können sollte, wäre es immer noch am sportler, jeweils die akute medizinische notwendigkeit der infusion zu belegen.

  338. Andreas Burkert in der SZ (Printausgabe vom 18.01.): Das zweite Verfahren

    ‚Es stimmt, wir haben nun in einem zweiten Fall, hier gegen einen Radsportler, Ermittlungen eingeleitet und werden jetzt in Kürze auch gegen ihn das Verfahren eröffnen‘, sagte Nada-Vorstandsmitglied Lars Mortsiefer.
    […]
    Die Nada ist grundsätzlich der Ansicht, Blutmanipulation sei nicht erst mit der jüngsten Neufassung des Wada-Codes ab 2011 unzulässig – sondern schon durch die nationalen Code-Fassungen 2006 und 2009.
    […]
    Zudem ist davon auszugehen, dass die Nada angesichts ihres engen Finanzrahmens – der Bund will ihn 2013 sogar noch verkleinern – zunächst die Urteile zu den ersten beiden Verdachtsfällen vor dem Sport-Schiedsgericht abwartet.

  339. Herr Gassmann (darf ich Winfried sagen?), ich bin als – wie gesagt – Volllaie etwas irritiert. Der G-BA legt doch nur fest, ob eine Behandlungsmethode so sinnvoll ist, dass sie bei bestimmten Indikationen von der GKV bezahlt wird, tut er nicht?

    Damit ist doch keine Aussage darüber, ob und welche anderweitigen Wirkungen die Methode zeitigt, getroffen?

  340. Winfried Gassmann

    Der Gemeinsame Bundesausschuss verbietet keine Behandlungsmethoden. Er stellt nur fest, dass sie nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden dürfen. In der Regel bedeutet dies jedoch, dass er auf der Basis sehr intensiver Recherchen durch Experten zu der Auffassung gekommen ist, dass die Behandlung eher als wirkungslos anzusehen ist.

    Guten Abend
    Winfried

  341. Winfried Gassmann

    Nachtrag: als wirkungslos im medizinischen Sinn. Das ist kein Beleg für die Wirkungslosigkeit im Dopingkontext.

  342. Winfried Gassmann

    Der Beschluss des G-BA ist auf folgende Weise einsehbar: Man muss auf http://www.g-ba.de gehen. Dort muss man das Informationsarchiv anklicken. Dann gibt man in der Such-Funktion ein: UV-Bestrahlung. Dann erhält man unter anderem Zugang zu dieser Stellungnahme

  343. Das ist kein Beleg für die Wirkungslosigkeit im Dopingkontext.

    Na, dann sind wir doch einer Meinung. Ungewohntes Gefühl, aber nicht schlecht.

  344. Blutmanipulation

    Was dann zu beweisen wäre. Oder greift auch hier bereits die Strict Liability und der Sportler bzw. der Arzt müssen beweisen, dass dem nicht so ist ?
    Interessant u.a. in diesem Zusammenhang:

    Blutmanipulationen dienen generell dem Zweck, die Sauerstofftransportkapazität zu erhöhen und damit die aerobe Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dies gelingt unter der Voraussetzung, dass der zusätzlich zugeführte Sauerstoff auch von der Muskelzelle genutzt werden kann. Bei Untrainierten sind die oxidativen Strukturen und Funktionen des Muskels nur schwach ausgebildet, so dass eine Blutmanipulation keine Leistungsverbesserung nach sich zieht.

  345. @Herbert: Unter uns Laien. Eine Manipulation ist erst mal nichts weiter, als ein verändernder Eingriff von Außen. Eine UV-Bestrahlung darunter zu subsumieren, finde ich nicht gerade gewagt.

    Sollte die Bestrahlung von vornherein tatsächlich _gar_ keinen Effekt haben können (was sich mit meinen begrenzten Physik- und Medizinkenntnissen nicht vertrüge), dann wäre es eine versuchte Manipulation, also versuchtes Doping (m.E. ebenfalls strafwürdig). Die Leute werden diese Prozedur ja wohl nicht ausschließlich aus Spass an der Freude, zur Feier des Tages und zur Abwechslung durchgeführt haben, sondern werden vielmehr zumindest von einer Manipulationsmöglichkeit ausgegangen sein.

    Ob diese Manipulaton irgendwie – z.B. als Heilbehandlung – gerechtfertigt war, dass wäre dann wieder mehr Herrn Gassmanns oder Herr Frankes Thema. Die fehlende Anerkennung als Teil des Leistungskataloges der GKV weist da wahrscheinlich in die richtige Richtung, würde ich persönlich vermuten.

    Deinem Zitat der Uni Bochum fehlen aus meiner Sicht die Formulierungen „In aller Regel“, „normalerweise“, „bei unserem Thema hier, nämlich Sportmedizin“ und „warum sollte man so einen Quatsch auch sonst machen?“, die man sich nach meinem Verständnis hineinlesen darf. Aber man steckt nicht drin.

  346. @sternburg

    Bedeutung bekommt eine derartige, für Volllaien sicherlich unerhebliche Differenzierung zwischen Manipulation und versuchter Manipulation in einer abschließenden sportrechtlichen Bewertung schon. Da können wir sicher sein.
    Nur wohin das Pendel schlägt, wissen wir nicht.

    Ob hier Herr Franke weiter helfen kann, bezweifle ich. Er hat ja schon wieder polternd politisiert, ohne sich wissenschaftlich zu äußern.
    Zur Klärung trägt das nicht bei, wenn man von der Festigung seiner/der Vorbehalte mal absieht. ;-)

    Zu deiner Frage, warum man das macht ?
    Ich weiß, dass es bei erkrankten Sportlern angesichts der sportlichen Wettkämpfe und Höhepunkte oft darum geht, sie schneller und effektiver zu kurieren als es bei normalen Arbeitnehmern notwendig erscheint. Da sind dann auch andere wirtschaftliche Überlegungen im Spiel. Der Einsatz unorthodoxer und nicht verbotener medizinischer Massnahmen ist da nicht auszuschließen.

  347. Ich weiß, dass es bei erkrankten Sportlern angesichts der sportlichen Wettkämpfe und Höhepunkte oft darum geht, sie schneller und effektiver zu kurieren als es bei normalen Arbeitnehmern notwendig erscheint.

    Aber sicher doch! Wieso haben sich dann diese Sportler nicht einfach eine Ausnahmegenehmigung geben lassen? Wieso hat dann einer der Sportler zu einem anderen gesagt, UV-Strahlung sei „nicht nachweisbar“?
    Das wird zunehmend lächerlich.

  348. mal ehrlich – ohne blutdoping kann in ausdauersportarten heute niemand mehr in der weltspitze mitmischen.

    zweifelt noch jemand ernsthaft daran, dass neuner, henkel, biedermann, steffens, pechstein und co. vor jedem wettkampf mit eigen-erythrozyten bis zum gerade noch erlaubten hämatokritwert aufgeblasen werden? ich jedenfalls nicht.

  349. @leipo:

    mal ehrlich – ohne blutdoping kann in ausdauersportarten heute niemand mehr in der weltspitze mitmischen.

    zweifelt noch jemand ernsthaft daran, dass neuner, henkel, biedermann, steffens, pechstein und co. vor jedem wettkampf mit eigen-erythrozyten bis zum gerade noch erlaubten hämatokritwert aufgeblasen werden? ich jedenfalls nicht.

    Solltest Du aber. Die Zeit, in der sich bis an den Grenzwert herangedopt wurde, ist schon eine ganze Weile vorbei (das ist zu auffällig im Blutprofil). Das haben die regelmäßigen Blut- und EPO-Kontrollen zumindest erreicht. Man konnte auch mal lesen, daß zumindest im Rad- und Skisport die durchschnittlichen Hämatokrit- bzw. Hämoglobinwerte seit der EPO-Hochzeit merklich gefallen sind. Das wurde also schon zurückgeschraubt und eben eventuell durch andere Methoden ergänzt bzw. ersetzt. Und zu einem kleinen Teil kann man ja auch mal hoffen, daß der Sport vielleicht doch ein ganz klein wenig sauberer geworden ist. Natürlich nicht bei allen, das ist klar.

  350. Winfried Gassmann

    Lieber Sternburg!

    Einige, offenbar auch Du, beurteilen die UV-Bestrahlung von Blut ja als medizinischen Quatsch. Ich als höflicher Arzt sage, es handele sich um ein Behandlungsverfahren ohne nachgewiesenen Nutzen. Es handelt sich dabei um ein „alternativmedizinisches“ Behandlungsverfahren aus dem „Osten“. In gleicher Weise beurteile ich auch homöopathische Verfahren im „Westen“ wie die die Verdünnung pflanzlicher Lösungen im Verhältnis 1 zu Weltmeer und die Misteltherapie bei Krebserkrankungen. Nicht jeder, der ein alternativ-medizinisches Verfahren bei sich einsetzen lässt, hat Dopingabsichten.

    Bei meiner Suche nach biologisch-medizinischen Daten zur UV-Therapie bin jetzt auch auf einen Leserbrief gestoßen, den das Deutsche Ärzteblatt im Jahr 2010 abgedruckt hat. http://www.aerzteblatt.de/archiv/77165/Ultraviolettbestrahlung?src=search. Immerhin haben die Verantwortlichen unseres „Zentralorgans“ im Jahr 2010 diese Therapieform nicht für völlig unsinnig gehalten. Sonst hätten sie diesen Brief nicht abgedruckt.

    Zur Doping-Absicht des Erfurter Arztes: Wenn er das UV-Verfahren nur bei Sportlern und nicht bei anderen eingesetzt hätte, wäre dies ein starkes Indiz für Doping-Absichten zumindest des Arztes.

    Ich habe immer noch keine Arbeit gefunden, die mir Hinweise auf die Doping-Potenz des UV-Blut-Bestrahlungsverfahrens gibt. Einige zitierte Arbeiten im Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses könnten vielleicht darüber Auskunft geben. Ich komme an die Zeitschriften aus der DDR-Zeit nicht heran. Wer kann helfen.

    Auch wenn jede Blut-Behandlung bzw. –manipluation verboten ist und zur Bestrafung führen kann, wäre es für Doping-Ankläger sehr hilfreich, wenn sie eine Publikation hätten, die zeigt, dass das Verfahren die sportliche Leistungsfähigkeit verbessert.

  351. Winfried Gassmann

    Vielen Dank Stefan!
    Ich frage da morgen mal nach. Ob die mir was geben? Aber ich suche eigentlich nicht nach Belegen, dass jemand UV-Bestrahlungen des Blutes vorgenommen hat – das ist journalistische oder kriminalistische Aufgabe. Ich suche als Arzt nach biologisch-medizinischen Daten, dass so etwas im Doping-Sinn wirkt. Aus der Tatsache, dass manche asiatischen Männer geriebenes Horn vom Nashorn zur Potenzstärkung einnehmen, ergibt sich nicht, dass dieses wirkt.

  352. Erst ein Mal Danke für die Antwort, lieber Winfried.

    Der von Dir verlinkte Leserbrief stammt offensichtlich von diesem Mann hier:

    1955 – 1966 Medizinstudium in Rostock, Assistentenzeit in der Klinik für Innere Medizin Universität Rostock
    1967 Facharzt für Transfusionsmedizin
    1978 facultas docendi
    Ab 1979 Leitung der Blutspendezentrale der Universität Greifswald
    1981 – 1992 Vorlesungen für Immunologie und Transfusionsmedizin
    1985 Habilitation über Funktionsmessungen an Blutplättchen
    Ab 1971 zusammen mit Dr. Wiesner, Sternberg, Forschungen über die Wirkungsweise der Ultraviolettbestrahlung des Blutes
    Seit 1990 stellvertretender Vorsitzender der Internationalen Ärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Ultraviolettbestrahlung des Blutes und Hämatogene Oxidationstherapie e.V.

    Ich will Herrn Dr. Frick nichts unterstellen, aber das wirkt auf mich so, als könnte der Ihre (und damit unsere) Fragten beantworten – so er dies denn möchte.

  353. Winfried Gassmann

    An Leipo: Sie denken wie viele andere, dass Weltklasseleistungen im Ausdauerbereich nur mit Blutdoping möglich sind. Es gibt dabei sicher sehr viel Blutdoping in bestimmten Bereichen.

    Beim Eisschnell-Lauf scheint Blutdoping jedoch keine große Rolle zu spielen. Dies geht aus der Arbeit von Kuipers et al (2007) hervor. Die Hämoglobin-Verteilungskurve zeigte in der Olympiasaison keine doping-verdächtige Abweichung von Normkollektiven. Also die Hämoglobinwerte waren genau so hoch wie bei etwa 1000 Probanden einer Normwertstudie der DGHO. Der Hämoglobin-Mittelwertder Normwertstudie lag für Männer bei 15.6 g/dl, für Frauen bei etwa 13.8 g/dl.

    Hier die Kurzfassung der Arbeit von Kuipers etal: Kuipers H, Moran J, Mitchell DW, Shobe J, Dubravcic-Simunjak S, Sakai H, Ambartsumov R: Hemoglobin levels and athletic performance in elite speed skaters during the olympic season 2006. Clin J Sport Med 17: 135-139, 2007:

    Objective: To test the hypotheses that the hemoglobin (Hb) distribution curve in elite male and female long track speed skaters is not normally distributed and that there is a positive relationship between competitive success and Hb concentration.

    Design: A venous blood sample was taken before the events from all skaters. The Hb concentration distribution curves of all ranked from 1 to 30 were tested for normality. In addition, individual Hb concentrations were plotted against ranking in the matching events.

    Setting: 2006 major championships and Olympic winter games. Participants: All elite male and female speed skaters (217 men and 200 women) competing in major international championships in 2006 and in the Olympic winter games 2006.
    Main Outcome Measurements: Hb concentration and individual ranking in the matching event.

    Results: The mean Hb levels in men and women were 15.7 +/- 0.8 g/dL and 14.0 +/- 0.7 g/dL, respectively. The distribution curve in men would meet the criteria for normal distribution when 4 values from 2 skaters with naturally high Hb levels were neglected. In the women, the distribution curve did not meet the criteria for normality because of low frequency in the right side of the distribution curve and a high frequency at the left side. The curve failed to have a steep drop off at the right side. When plotting Hb concentration against ranking, there is no correlation and relationship between Hb concentration and competitive success.

    Conclusions: The Hb concentrations are within the normal range for endurance athletes, and there is no indication that the values are titrated toward the upper allowed limit. In addition, there is no relationship between Hb concentration and competitive success in elite speed skaters.

    Ergänzender Kommentar: Die bei den Frauen nach „links“ verschobene Kurve bedeutet, dass der Anteil der Sportlerinnen mit Hämoglobinwerten unterhalb des Normwertes größer war als in der Allgemeinbevölkerung.

  354. Winfried Gassmann

    Lieber Sternburg!
    Vielen Dank für den Link zu Dr. Frick. Ich weiß nicht, ob das Ärzteblatt den Leserbrief gedruckt hätte, wenn es seine Website vorher gesehen hätte. Die UV-Bestrahlung von Blut ist schon durchaus windig, wie sscheinbar seine Repräsentanten.
    Winfried

  355. die geben sich vermutlich nur noch reife erythrozyten – das hält die retikulozyten-qoute schön niedrig…

    ;)

  356. Winfried Gassmann

    Lieber Leipo! Bemerkung Nr. 432! Bei aller Höflichkeit.Ich möchte mir hier einen Kommentar ersparen.

    Zu Bemerkung Nr 433 ist anzumerken, dass es sich zum Teil um angemeldete Kontrollen vor den Wettbewerben handelt (ich denke, die könnte man auch wegen der Manipulationsmöglichkeiten auch lassen). Die anderen Kontrollen sind teils unangemeldete Trainingskontrollen, teils Kontrollen nach einem Wettbewerb. Wie die Sportler (alle – nicht etwa ein einzelner) im Wettbewerbskontext ihren Hb-Wert manipulieren sollen, ist mir nicht klar. Der Hämoglobinverlauf ist dabei vor und nach Wettbewerben genau so, wie man es von ungedopten Sportlern erwartet (oft Abfall des Hämoglobinwertes nach einem Ausdauer-Wettbewerb).

  357. … Does this prove that doping is not happening? Of course not – riders are smart, they micro-dose, they mask doping by using EPO to switch RBC formation back on when infusion would normally switch it off. …

    vor dem wettkampf wird dann bei bedarf mit kochsalzlösung nachverdünnt, damit auch der hb/dl-wert stimmt…

  358. @leipo
    nur kommen an der stelle dann wieder die tatsächlich getretenen leistungen ins spiel, die allem anschein nach ja deutlich unter den mondwerten eines herrn armstrong liegen. im zusammenspiel ergibt sich das bild: auch wenn man annehmen will, dass immer noch gedopt wird, nur eben anders, ausgefeilter — so doch anscheinend auch vorsichtiger und weniger (effektiv).

    und auch/nur das kann ziel einer anti-doping-politik sein: exzessive und akut gesundheitsgefährdende praktiken (stichwort: hämatokrit 60+) möglichst unterbinden und ansonsten zumindest das verhältnis von aufwand (finanziell, logistisch) zu ertrag (leistungsplus) von doping nach kräften in die höhe treiben. denn eines zeigt die grafik ja — sobald es eine glaubhafte abschreckung gibt, reagieren die sportler auch darauf.

  359. die geben sich vermutlich nur noch reife erythrozyten – das hält die retikulozyten-qoute schön niedrig…

    Schau mal auf die Farben in der von cf verlinkten Grafik! ;)
    Nach Einführung des EPO-Tests schoss der Anteil der Tests mit extrem niedrigen Retis in die Höhe
    => Eigenblutdoping (mit natürlich reifen Erys)
    Nach Einführung des Blutpasses bei den Radlern, ist auch der absolute Anteil der auffälligen Reti-Werte deutlich gefallen.

    Dort nicht erwähnt ist, daß z.B. bei den Skilangläufern (Oder waren es die Radsportler? Müßte ich suchen.) nach der Einführung entsprechender Kontrollen auch der durchschnittliche Hämoglobin-/Hämatokritwert gefallen ist und sich der Normalbevölkerung angenähert an. Kuipers behauptet ja iirc, daß solche Änderungen bei den Eisschnellläufern (also der Gesamtheit) nicht zu beobachten waren. Dies würde bedeuten, daß entweder gänzlich andere Methoden benutzt werden oder es sauberer zuging als bei den Skilangläufern und Radrennfahrern.

  360. Grit Hartmann in der FR: Erfurter Dummenfang

    Langläufern und Biathleten zapfte man in Kuren bis zu einem halben Liter Blut ab und führte es nach UV-Bestrahlung zurück. Athleten bestätigten, dass sie der „Therapie“ bis zum Ende der DDR ausgesetzt waren.
    […]
    Als nach den Spielen in Salt Lake City 2002 eine Putzfrau im Teamquartier blutverschmierte Utensilien fand, argumentierte [Walter Mayer] so bizarr wie nun der Erfurter Franke: UV-Bestrahlung sei „kein Blutdoping“, sondern Infekt-Vorsorge. Was freilich die nach den Antidoping-Regeln vorgeschriebene medizinische Indikation für Blutbehandlungen verfehlte.

  361. Passende Ergänzung zu # 397:

    Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Selbstmedikation mit diesem Cocktail gab es für die Weltklassesprinter weder einen wissenschaftlich gesicherten Grund zu der Annahme, dass sich hierdurch ihre Sprintleistung verbessern würde, noch war klar, mit welchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sie zu rechnen hätten.

  362. Robert Kempe für den DLF: Dopingdealer trifft Dopingjäger – Kontroverse beim Ärzte-Workshop in München

    „Also mir fehlt ein bisschen das Verständnis dafür, denn wenn ich als Sportmediziner Freizeitsportler betreue, kann ich mir so etwas erlauben. Aber in dem Moment, wo ich weiß, dass ich Kaderathleten betreue, und der Olympiastützpunktarzt weiß das. Dann muss ich darüber informiert sein, was ist erlaubt, was ist momentan zweifelhaft und was geht nicht.“

  363. Grit Hartmann in der FR (Printausgabe vom 26.01.): Ein Fall von fehlender Einsicht – Die Nada laviert im Umgang mit dem Erfurter Dopingskandal

    „Wir wollen unter anderem wissen, wer die Blutmanipulationen bei dem Arzt finanziert hat“, sagt [Viola von Cramon]. „Der Olympiastützpunkt und damit der Steuerzahler?“
    […]
    Schon seit Juni, so viel ist bekannt, hat die Nada aus den Erfurter Ermittlungsakten einen weiteren klaren Dopingfall auf dem Tisch – Fragen dazu, warum sie diesbezüglich kein Verfahren anstrengt, lässt sie konsequent unbeantwortet.

    Vor allem aber: Die Bonner Speerspitze der Betrugsbekämpfung interessierte sich monatelang nicht im Mindesten für die Ermittlungen, auch nicht für die Sportler, die in diesem Zusammenhang als Zeugen ausgesagt haben. Vielmehr wurde die Nada, wie es der Zufall so will, erst wieder aktiv, nachdem der erste Medienbericht zum aktuellen Stand im Erfurter Blutdoping-Skandal erschienen war.

  364. Und nun wirds ja doch noch interessant:

    Brisante Details der Ermittlungen gegen den Erfurter Sportarzt Franke: Auf der Liste von Kunden Frankes soll auch der Name von Eisschnelllaufstar Claudia Pechstein stehen. Die 39-Jährige weist allerdings nach wie vor jeden Dopingvorwurf zurück.

    Schaun wir mal, dann sehn wir schon. Und schneller als Ralf war ich auch. :-)))

  365. Nochmal kurz ein paar ergänzende Infos aus medizinischer Sicht, weil sich derzeit viele journalistische Artikel zur „Causa UV-Bestrahlung durch Erfurter Sportmediziner“ viel zu sehr um die Frage drehen, ob man durch die UV-bestrahlung eine nennenswerte Leistungssteigerung erreicht:

    1. Dass die UV-Bestrahlung entnommenen Blutes gemäß WADA-Code verboten ist unbestritten! (von daher ist es eigentlich unnötig, sich überhaupt die Frage zu stellen, ob sich die Sportler mit der Methode einen Vorteil verschafft haben).

    2. Mit genau demselben Instrumentarium, mit dem eine UV-Bestrahlung vorgenommen wird, kann man auch klassisches Blutdoping betreiben, der Unterschied liegt einzig und allein im Zeitpunkt der Rücktransfusion des entnommenen Blutes.
    Bei der UV-Behandlung bekommt der Sportler sein Blut noch am selben Tag oder einen Tag später zurück, so dass der Hb-Gehalt im wesentlichen unverändert bleibt.

    Wenn man dagegen das Vollblut nur ein bis zwei Wochen bei 4°C kühlt (es ist bis zu 35 Tagen haltbar), bevor man es dem Sportler zurück transfundiert, ist in dieser Zeit der Hb-Wert des Sportlers nach Entnahme bereits angestiegen (wg. endogener Epo-Ausschüttung) und mit der Rücktransfusion bekommt man „übernormale“ Werte.

    Von daher ist es mehr als plausibel, anzunehmen, dass die vermeintliche UV-Bestrahlung zur Infektprophylaxe eine reine Schutzbehauptung war/ ist und es sich bei den jetzt bekannt gewordenen Fällen um klassisches Blutdoping gehandelt hat.

    Dass der Fall schon seit 1 Jahr der NADA bekannt ist und bis jetzt erst bei ein oder zwei Sportlern ein Verfahren eingeleitet wurde (eine davon wg. Selbstanzeige) obwohl viel mehr Namen bekannt und belegt sind) ist natürlich ein sportpolitischer Skandal ohnegleichen!!

  366. Die Athletinhat zum Vorwurf schriftlich Stellung genommen, die in der ARD unveröffentlicht blieb. Morgenpost Online liegt sie ebenfalls vor. Darin schreibt Pechstein: „Wie ja bereits bekannt ist, bin ich weder Betroffene der staatsanwaltlichen Ermittlungen noch der daraus resultierenden Verfahren der Nada (Nationale Antidoping-Agentur, d. Red.). Von daher bitte ich um Verständnis, dass ich mich im Rahmen von Verfahren, die sich zum Teil gegen eine meiner Teamkolleginnen richten, nicht äußern werde. Darüber hinaus möchte ich einmal mehr betonen, dass ich während meiner gesamten Karriere niemals gedopt, niemals zu unerlaubten Mitteln oder Methoden gegriffen habe. Ich bitte darum, dies anlässlich einer etwaigen Berichterstattung zu berücksichtigen und alles zu vermeiden, einen anderen Eindruck zu erwecken.“

    Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass bis 2011 in den Regularien der Welt-Antidoping-Agentur Wada unterschieden wurde zwischen nicht verbotenen Blutinjektionen (bis 50 ml) und verbotenen Blutinfusionen (größere Mengen). Seit vergangenem Jahr gibt es diese Unterscheidung nicht mehr, seither ist beides verboten.

  367. Wieso unveröffentlicht? Im Sportschau-Beitrag wurde ziemlich genau das folgende gesagt:

    Alle genannten Athleten bis auf Claudia Pechstein äußerten sich auf Anfrage nicht. Pechstein ging in ihrer Stellungnahme auf keine der zu dem Sachverhalt gestellten Fragen der Sportschau-Redaktion ein.

  368. Darüber hinaus möchte ich einmal mehr betonen, dass ich während meiner gesamten Karriere niemals gedopt, niemals zu unerlaubten Mitteln oder Methoden gegriffen habe.

    da habt ihr´s – claudia pechstein hat überhaupt nix mit doping zu tun. oder glaubt ihr ihr etwa nicht?

  369. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) erhält im Zusammenhang mit möglichen Verstößen eines Sportmediziners gegen das Arzneimittelgesetz ab sofort neue Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Damit ist für die NADA die Voraussetzung geschaffen, um auf sportgerichtlicher Ebene weitere Verfahren wegen des Verdachts von Athleten-Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen auf den Weg zu bringen. „Wir erhoffen uns aus den neuen Unterlagen weitere Anhaltspunkte, um entscheiden zu können, bei welchen Sportlern wir weiter vorgehen“,

    Die relevante und sportrechtlich entscheidende Instanz ist erst so weit weit. Andere – zwar keine Instanzen und sportrechtlich ohne Bedeutung – sind schon wieder mal längst weiter. ;-)

  370. dpa: Freitag: Doping-Ärzten Approbation entziehen

    In einem Brief an den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat Dagmar Freitag um Auskunft darüber gebeten, auf welcher Rechtslage es bei Vergehen von Ärzten «im Bereich der aktiven oder passiven Mitwirkung bei Dopingpraktiken zum Widerruf von Approbationen» kommen könne. Außerdem kündigte sie an, die Doping-Affäre am Erfurter Olympiastützpunkt (OSP) am 21. März auf die Tagesordnung des Sportausschusses in Berlin zu setzen.

  371. #452
    Das kennzeichnet die Sportausschuss-Vorsitzende, auf Aktivität und Durchgreifen zu machen und anzukündigen, dass sie das Thema Erfurt „auf die Tagesordnung setzen lassen will“.
    Auf der steht es seit zwei Wochen für den 21. März.
    Nachzulesen in #442.

  372. „Jakob wartet nun sozusagen auf Antwort. Gegen einen weiteren meiner Fahrer, der mit Jakob bei der NADA war, wird kein Verfahren eröffnet“, sagte Werner.

    Der eine bekommt ein Verfahren, der andere keines. Warum ? Weshalb ? Weswegen ? Hier würde sich doch mal etwas Präsizieres lohnen. Immer dieses selektive Hinzu – und Weggeschreibe. Da kann einem schon der Kragen platzen.

  373. Der Leiter des Kreischaer Doping-Labors Detlef Thieme erklärt die Hintergründe :

    http://www.mdr.de/mdr-info/audio165094.html

    „Das ist mehr im Bereich des Okkultismus angesiedelt.“ Thieme verwies zudem auf die lange Geschichte dieser Methode, deren Wirkung nie nachgewiesen werden konnte. Thieme erläuterte, dass ein „Riesenunterschied“ zum Blutdoping bestehe. Beim Blutdoping werde eine viel größere Menge Blut entnommen und eine enorme Leistungssteigerung sei zudem nachgewiesen.

    Das klingt schon etwas anders als vieles, was bisher dazu zu lesen und zu hören war. Und Detlef Thiemeist weder befangen, noch verwickelt.

  374. Detlef Thieme hat schlicht keine Ahnung. Muss man hier leider so sagen. Er sollte sich den WADA-Code genauer anschauen.
    Es ist doch klar, dass beinahe alle Institutionen, die zum Sport oder seinen Randgebieten zählt, nun versuchen, diesen Fall zu minimieren. Thomas Bach meldet sich ja auch mutig damit zu Wort, „ab 2011“ sei das verboten.

    Richtig ist: Auch vor 2011 waren Entnahme, Manipulation und Rückfuhr von Vollblut bis zu einer Menge von 50ml verboten, wenn es dafür keine medizinische Indikation gab. Der Arzt argumentiert mit „Infektbehandlung“. Jeder Mediziner sagt aber: Erstens ist die Wirkung von UVB generell umstritten (deshalb zahlen die Kassen nicht). Zweitens kann sie gar nicht wirken, wenn ein Infekt erst mal da ist, dafür gibt es detaillierte Begründungen. Maximal, drittens, und das sind schon die Aufgeschlosseneren, könne das zur Infektvorsorge, zur Stärkung des Immunsystems dienen.

    Das allerdings ist keine medizinische Indikation. Ergo: verboten.

  375. Hinzu kommt noch das folgende:

    Für eine solche Behandlung hätten bei der NADA aber medizinische Ausnahmegenehmigungen beantragt werden müssen. Keiner der Athleten tat dies nach Sportschau-Informationen.

  376. #459
    So einfach wie in der Sportschau dargestellt ist es – steht zu befürchten – nicht.
    Eine Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt man für generell verbotene Substanzen, vielleicht auch generell verbotene Methoden. Blutbehandlung war aber, bis 50ml, nicht generell verboten – aber eben erlaubt auch nur, siehe oben: bei klarer medizinischer Indikation.

    Für Infektbehandlung gibt es genug andere Mittel und Methoden. Diese zählt nicht dazu.

  377. Detlef Thieme hat schlicht keine Ahnung. Muss man hier leider so sagen. Er sollte sich den WADA-Code genauer anschauen.
    Es ist doch klar, dass beinahe alle Institutionen, die zum Sport oder seinen Randgebieten zählt, nun versuchen, diesen Fall zu minimieren.

    Ha, genau. Das fällt dann unter Laborschelte. Wenn er eine andere Meinung hat, dann hat er keine Ahnung und muss als Laborleiter abgelöst werden. Das wäre dann der Algorithmus.

    Da Sie den WADA-Code 2009 und die jährlich adaptierten Verbotslisten kennen, wissen Sie auch, dass es vor allem darum gehen muss:

    Hier aus 2010:

    M1. ENHANCEMENT OF OXYGEN TRANSFER
    The following are prohibited:
    1. Blood doping, including the use of autologous, homologous or heterologous
    blood or red blood cell products of any origin.
    2. Artificially enhancing the uptake, transport or delivery of oxygen, including but not limited to perfluorochemicals, efaproxiral (RSR13) and modified
    haemoglobin products (e.g. haemoglobin-based blood substitutes,
    microencapsulated haemoglobin products), excluding supplemental oxygen.

    M2. CHEMICAL AND PHYSICAL MANIPULATION
    1. Tampering, or attempting to tamper, in order to alter the integrity and
    validity of Samples collected during Doping Controls is prohibited. These
    include but are not limited to catheterisation, urine substitution and/or
    adulteration (e.g. proteases).
    2. Intravenous infusions are prohibited except for those legitimately received in the course of hospital admissions or clinical investigations.

    Für 2012 wurde es so wie oben übernommen und ergänzt wurde wie folgt :

    3. Sequential withdrawal, manipulation and reintroduction of any quantity of whole blood into the circulatory system.

    Abgesehen, dass der Begriff Blutdoping unbewiesen strapaziert wird, wie auch Thieme argumentiert, hat doch wohl die Ergänzung unter M2 mit 3. einen Sinn. Demnach war eben zweifelsfrei diese Methode bis 2011 erlaubt. Scheinbar Nuancen, aber sportrechtlich macht es den Unterscheid.
    Außerdem ist nicht klar, ob die Methode der Sauerstoffanreicherung überhaupt dienen kann.

    Zusätzlich steht für mich die prinzipielle Frage, ob ein Athlet präventiv oder krankheitsbedingt sich von seinem (Sport)arzt einfach so behandeln lassen darf oder ob er sich erst die Genehmingung der NADA für die von seinem Arzt vorgeschlagene Behandlung einholen muss.

  378. Sie müssen es doch gar nicht verstehen, Herbert.

    Auch wenn es ganz simpel ist. Diese Methode war auch bis Ende 2010 nicht erlaubt. Da es schwer fallen wird, zu zeigen, dass sie bei Infektbehandlung (medizinische Indikation) angezeigt ist.

    Dagegen hat die Schulmedizin recht gute Argumente, und nicht einmal Alternativmediziner glauben das durchgängig. Vielleicht kommt ja die Gutachterschlacht der Alternativmediziner. Wäre mal etwas anderes ;-D

  379. Winfried Gassmann

    Biologisch-medizinischer Betrachtungswinkel.
    Ich halte auch nichts von der UV-Bestrahlung von Blut (50 ml entweder einmal oder mehrmals) (siehe auch Wikipedia). Dies gilt für viele weitere medizinische Behandlungsmethoden ohne in Studien nachgewiesene Wirksamkeit – auch für solche, die im „Westen“ üblich sind.

    Reicht Euch wirklich die Tatsache, dass ein Behandlungsverfahren schon einmal oder wiederholt mit Doping-Absicht durchgeführt wurde für eine Verurteilung späterer Nutzer? Nach meinem Rechtsempfinden müsste ein biologisch-medizinischer Wirksamkeitsnachweis vorgelegt werden. Ich habe ihn trotz intensiver Suche nicht gefunden. Meine Aufforderung an dieser Stelle, mir einen zu nennen, ist bislang ohne Antwort geblieben. Ich bitte nochmals darum.

  380. Da würde ich meine Spekulation wiederholen, auch versuchtes Doping sei strafwürdig.

    Und auch ein untauglicher Versuch ist ein Versuch. Wenn z.B. jemand Pillen aus einem mit „Anabolika“ beschrifteten Packung mampft, welche tatsächlich aus Traubenzucker bestehen. Das ist ein untauglicher Versuch des Dopings. Aber genau das weiß ich nicht: Bestraft der Sport den bloßen untauglichen Versuch des Dopings?

    Gehen wir doch mal spaßeshalber davon aus, da in Erfurt hätten Sportler eine vollkommen hahnebüchene Esogrütze an sich vollziehen lassen, die auf Grund ihrer Wirkungslosigkeit (und, da bleibe wir einfach mal bei Herbert, wegen unbedeutender Entnahmemenge) tatsächlich keine verbotene Methode, objektiv kein Doping war. Gleichzeitig haben diese Sportler aber – unzutreffend – aus ihrer Sicht gewusst und gewollt, dass mit dieser Behandlung die körperliche Leistungsfähig gesteigert würde. Und außerdem haben diese Sportler – unzutreffend – aus ihrer Sicht sicher gewusst, dass diese Methode als Doping verboten ist.

    Und gehen wir zudem davon aus, dass dies alles auch der Nada problemlos beweisbar ist, z.B. durch Telefonmitschnitte der StaA (deren Verwertbarkeit in diesem Zusammenhang ich übrigens zumindestens nachdenkenswert finde). Was nun?

    Im Nada-Code steht dazu eindeutig uneindeutiges:

    [Verboten ist]
    2.2K Der Gebrauch oder der Versuch des Gebrauchs einer Verbotenen Substanz
    oder einer Verbotenen Methode durch einen Athleten.
    2.2.1 (…)
    2.2.2K Der Erfolg oder der Misserfolg des Gebrauchs einer Verbotenen
    Substanz oder einer Verbotenen Methode ist nicht maßgeblich.
    Es ist ausreichend, dass die Verbotene Substanz oder die Verbotene
    Methode gebraucht oder ihr Gebrauch versucht wurde, um
    einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu begehen.

    In den zum Regelwerk gehörenden Begriffserklärungen und Kommentaren heißt es dazu:

    Versuchter Gebrauch einer Verbotenen
    Substanz: Vorsätzliches Verhalten, das einen
    wesentlichen Schritt im geplanten Verlauf
    einer Handlung darstellt, die darauf
    abzielt, in einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu enden.

    Die Darlegung des „Versuchten Gebrauchs” einer Verbotenen
    Substanz erfordert den Nachweis des Vorsatzes
    des Athleten. Die Tatsache, dass zum Beweis dieses
    speziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen
    Vorsatz erforderlich ist, widerspricht nicht dem
    „Strict-Liability“-Prinzip, das für Verstöße gegen Artikel
    2.1 und Verstöße gegen Artikel 2.2 hinsichtlich des
    Gebrauchs einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen
    Methode gilt.

    An sich also ganz einfach:

    Die Absicht der Sportler war es, eine verbotene Methode zu gebrauchen. Und sie haben auch jeden dafür notwendigen Schritt unternommen. Ergo: strafbar.

    Die Absicht der Sportler war es nicht, eine tatsächlich verbotene Methode zu gebrauchen. Es handelt sich um einen bloßen unbeachtlichen Rechtsirrtum, so wie wenn mir jemand erzählt, in Einbahnstraßen dürfe man nicht rauchen, ich dies auch glaube, und es gleichwohl trotzdem mache. Ergo: nicht strafbar.

    Ich persönlich tendiere auf Grund gewisser Mindestanforderungen an die Bestimmtheit solcher Rechtsnormen (egal, wie man diese klassifizieren mag) übrigens zu letzterem. meine Güte, das muss doch irgendwo schon ein Mal durchgeturnt worden sein? Wo ist der CAS, wenn man ihn mal braucht?

    Inhaltlich bin ich übrigens (wie immer) unentschieden. Einerseits möchte ich Leute, die dopen wollen und aus ihrer Sicht auch tun, nicht sehen. Da macht es für mich wenig Unterschied, wenn sie tatsächlich zu blöd zum dopen sind. Insofern würde ich mir also eine klare Richtigstellung der Strafbarkeit von der Wada wünschen. Andererseits müsste das wohl in der Konsequenz bedeuten, dass jeder Trainer, der den örtlichen Hexer Geflügel im Strafraum verscharren lässt, wegen Doping bestraft gehört. Und das ginge mir dann doch zu weit.

    Zumal der Versuch übrigens genau so hart bestraft wird wie die erfolgreiche Durchführung.

  381. Andreas Strepenick in der BadZ: Doping mit System in Erfurt

    „Die Bestrahlung von Blut mit UV-Licht ist allerdings eindeutig Doping“, sagte Professor Perikles Simon, der Leiter der Sportmedizin in Mainz. Selbst wenn die leistungssteigernde Wirkung nicht nachgewiesen sei, so handle es sich doch in jedem Fall „um eine ethisch bedenkliche Methode, die eindeutig gegen die guten Sitten im Sport verstößt“.
    […]
    Drittens könne die UV-Behandlung „auch Zellen zerstören. Dass dabei dann Blutbilder herauskommen wie bei einem Menschen mit einer pathologischen Bluterkrankung, ist nicht erstaunlich.“ Als mögliches Beispiel nannte Simon die Eisschnellläuferin Pechstein. Sie war bereits von 2009 bis 2011 wegen erhöhter Blutwerte gesperrt. „Möglicherweise hat sie keine vererbte Blutanomalie – sondern sich nur ihre Erythrozyten mit UV-Licht verbruzzelt.“

    dapd: Gretsch und Degenkolb in UV-Affäre verwickelt – Kittel-Team bringt weitere Namen ins Spiel

    sport inside-Video: Erfurter Vorsorge

  382. @ sternburg

    Man könnte mögliche Szenarien weiter denken, und käme immer wieder zu deinem Schluß. Aufgrund der mE – wie so oft – vorschnell an Richters statt für die und in der Öffentlichkeit gezogenen und auch durchgezogenen Feststellungen – Doping, Dopingskandal – werden wir auch jetzt wieder niemanden der Involvierten finden, der freiwillig bereit ist, freimütig mit irgendjemanden jenseits von NADA & Co. zu reden. Wir sind durch diese stringente Art der Festschreibung des Verdachts als sportrechtliche Straftat von vornherein am point of no return.

    Was mir nicht ganz plausibel erscheint, ist, ob der unter Verdacht der Manipulation stehende Athlet gemäß Strict Liability einen angenommenen Vorsatz entkräften oder er ihm bewiesen werden muss. Lediglich letzteres würde Sinn machen.

    @ha
    Gestern noch meinten Sie, dass Detlef Thieme schlicht keine Ahnung hat. Heute haben sich Prof. Schänzer

    Wilhelm Schänzer, Leiter des Kölner Doping-Labors, schließt Blutdoping aufgrund der abgenommen Mengen von nur 30 bis 50 Millilitern aus. „Für Blutdoping sind größere Mengen nötig, sonst hat es keinen Sinn. Da braucht man mindestens 250 Milliliter“, sagte Schänzer der Nachrichtenagentur „dapd“.

    und Prof. Gassmann zu dem Ahnunglosen dazu gesellt.
    Schänzer schließt Blutdoping aus und Gassmann fordert einen biologisch-medizinischen Wirksamkeitsnachweis. Sie könnten sagen, letzterer kann fordern, was er will. Aber was sagen Sie zu Schänzer ?
    Wenn sich die Sportgerichtsbarkeit auf ein Verfahren einläßt, dann ergibt sich das aus ihrem Selbstverständnis und Anspruch. Dass sie sich dabei allerdings über die Erkenntnisse einschlägiger Dopingkontrollexperten wie Prof. Schänzer – der sicherlich WADA-Code und Prohibited List kennt und zu interpretieren weiß – hinwegsetzen wird, kann ich mir nicht vorstellen. Aber das muss ich ja auch nicht können.

  383. @Herbert
    Da wird man wohl die Ermittlungsergebnisse abwarten müssen. Schänzer ist und Anderen ist insofern zuzustimmen, dass 50 ml gar nichts bringen. Aber: Ich habe auch keine Information gefunden, nicht einmal bei Alternativmedizinern, dass dieses Verfahren, und wäre es zur Infektvorbeugung (nicht -behandlung), nur einmal angewendet wird. Dagegen zahlreich Angaben, dass UVB in Kuren praktiziert werden muss, soll sie überhaupt wirken – wogegen auch immer.

    Das entspricht übrigens auch der Praxis der DDR-Dopingärzte, die sich Leistungssteigerung zumindest versprachen: Seinerzeit, nachweisbar für die 80er Jahre, wurden mehrfach Mengen von 45 ml entnommen, bestrahlt und zurückgeführt, über vier bis sechs Wochen hinweg. Walter Mayer wiederum entnahm wohl 150ml Blut zur Bestrahlung.

  384. Der Schwachpunkt in der Argumentation von Grit Hartmann, zumindest in den Hörbeiträgen, ist, dass sie eingangs stringent von Doping spricht und mittendrin ihre diesbezüglich scheinbar definitive Feststellung selbst entkräftet. Sie weiß wohl, dass ein dopingrelevanter leistungssteigender Effekt der UV-Bestrahlung nicht nachgewiesen ist.
    Ihr Dopingkonstrukt wird bislang lediglich an einer unterstellten Dopingabsicht und angeblich verbotenen, der NADA jedoch bekannten und von der WADA bis 2011 offensichtlich gebilligten Methode festgemacht.

    Prof. Simon argumentiert ähnlich.

    „Die Bestrahlung von Blut mit UV-Licht ist allerdings eindeutig Doping“, sagte Professor Perikles Simon, der Leiter der Sportmedizin in Mainz. Selbst wenn die leistungssteigernde Wirkung nicht nachgewiesen sei, so handle es sich doch in jedem Fall „um eine ethisch bedenkliche Methode, die eindeutig gegen die guten Sitten im Sport verstößt“.

    Die Begründung, dass Doping vorliegt, wenn eine zwar nicht leistungssteigernd nachgewiesene, jedoch ethisch bedenkliche Methode verwendet wird, ist sportrechtlich nicht relevant. Die Verletzung der allgemein anerkannten Normen von Moral und Ethik wird leider – und so ist es auch im Strafrecht – nie als Gesetzesbruch und damit als Straftat geahndet. Im Sport gilt, worüber man nicht zugegebenermassen unbedingt froh sein kann, das geltende Sportrecht mit seinen Lücken, Ecken und Kanten.

    Ich wiederhole mich und verweise auf die 2012er Ergänzung der WADA-Verbotsliste:

    3. Sequential withdrawal, manipulation and reintroduction of any quantity of whole blood into the circulatory system.

    Es ist zwingend logisch, dass es vorher diesbezüglich zumindest eine scheinbare Rechtslücke in der Verbotsliste gegeben haben muss.
    Wenn man schon mit dem Sportrecht argumentiert, sollte man das nicht so einfach ignorieren.

  385. Wolfgang Hettfleisch in der FR: Doping mit UV-Licht

    Wie so oft, wenn es um solche Vorwürfe geht, hebt eine verwirrende Kakophonie an, und wie so oft wird dabei ausgiebig ein beliebtes und von Juristen gern empfohlenes Stilmittel zur Verharmlosung und Verschleierung eines sehr ernsten Sachverhalts angewendet: Man wehrt sich empört gegen Vorwürfe, die niemand erhoben hat.
    […]
    „Wenn die das nicht hinkriegen, weshalb zahlen wir ihnen dann 6,5 Millionen pro Jahr? Wir haben die mit Abstand schlechteste Testquote in Europa. Wenn dann nicht mal die entsprechenden Verfahren eingeleitet werden, dann können wir uns den ganzen Laden auch sparen.“

    FR-Kommentar von Matti Lieske: Pechsteins Pech

  386. Lässt eigentlich die Tatsache, dass sämtliche Beiträge zur vermeintlichen Dopingaffäre um den Arzt Andreas Franke und seine umstrittene Behandlungsmethode dem Fall Pechstein zugeordnet werden, irgendwelche Rückschlüsse zu oder ist das Zufall? Wenn man sich die Medienberichterstattung, speziell seit der Ausstrahlung des Beitrags in der ARD-Sportschau, zu Gemüte führt, so könnte man zumindest den Eindruck bekommen Claudia Pechstein solle nun endlich des Dopings überführt werden. Sie scheint Dreh- und Angelpunkt zu sein. Dabei ist sie doch nicht die einzige betroffene Sportlerin, sondern eine von einer ganzen Reihe aus verschiedenen Sportarten. Die Liste mit den Namen der 28 „verdächtigen“ Sportler ist scheinbar nach Geburtsdatum geordnet. In einem Radsport-Fanforum haben sich einige user „kriminalistisch“ betätigt und versucht Namen und Sportdisziplinen herauszufinden. Demnach steht Claudia Pechstein an letzter Stelle und wenn man dem Kameraschwenk folgt, so kann man wohl auch das dazu gehörende Jahr 2006 erkennen. Mehr weiß man nicht und mehr wird man in nächster Zeit wohl auch nicht von ihr persönlich erfahren.

    Ich frage mich seit Tagen worum es eigentlich geht. Geht es um Säuberung bzw. Sauberhaltung des Sports, also um einen ehrlichen Antidopingkampf, oder geht es um Rechthaberei? Eine ergebnisoffene Berichterstattung in den Medien stelle ich mir jedenfalls anders vor. Seit Tagen dreht sich mehr oder weniger alles um die selben und längst bekannten Fakten und Vermutungen. Das alles erinnert mich irgendwie an ein kleines trotziges Kind, mit den Füßen heftig auf den Boden stampfend und verboten…. verboten….. verboten schreiend. Sollte man nicht Claudia Pechsteins Fersen, an die man sich so intensiv zu heften versucht, nicht mal aus den Augen lassen, um auch nach rechts und links schauen und wahr nehmen zu können was andere zum „Fall“ zu sagen haben? Aber nachdem wir nun schon zur Kenntnis nehmen durften dass der Leiter des Kreischaer Labors keine Ahnung hat, lassen sich vermutlich auch alle anderen Einwände nach und nach locker vom Tisch wischen. Oder noch besser, man erwähnt sie gar nicht erst. Es gibt eine WADA-Verbotsliste und die hat sich seit 2006, auch was jegliche Blutbehandlung betrifft, verändert. Sollte man sich nicht, bevor man Namen von vermeintlichen Dopern in die Öffentlichkeit zerrt, klären was konkret zu welchem Zeitpunkt erlaubt bzw. verboten war, bevor man den betroffenen Sportlern Dopingabsicht unterstellt und ihnen nicht wieder gut zu machenden Schaden zufügt?

    Da gibt es z. Bsp. das bisher skandalfeie niederländische Radsportteam Project 1t4i, bis Ende der Saison 2011 unter dem Namen Skil Shimano bekannt. Marcel Kittel ist in diesem Team seit 2011 als Fahrer unter Vertrag. Bereits in seiner ersten Profisaison, Kenner der Radsportszene werden das wissen, entwickelte er sich zum Aushängeschild und Stolz des Teams. Zwei weitere junge talentierte deutsche Fahrer, Zeitfahrspezialist Patrick Gretsch und die ganz große Hoffnung für die Klassiker, John Degenkolb, haben sich für die neue Saison ebenfalls von 1t4i unter Vertrag nehmen lassen. Auch diese beiden kommen aus der Talente-Schmiede Thüringer Energieteam und auch für sie war im Krankheitsfall der Arzt des OSP Erfurt, Dr. Andreas Franke, zuständig. Nicht genug damit dass in Deutschland kein hochklassiges Radsportteam mehr existiert und diese Fahrer sich ausschließlich im Ausland um einen Vertrag bemühen konnten, nun bereiten sie ihrem bisher unbescholtenen und für seine Antidopinghaltung bekannten Team Kummer und vermeintliche Schande. Ich bin nur Radsportfan und weder als Fahrer noch Team direkt betroffen, aber selbst ich könnte vor Wut und Enttäuschung schreien. Wie müssen sich da erst die Sportler und Teamverantwortlichen fühlen? Wie sollen die sich bei der Hatz auf ihren Sport konzentrieren? Seit mehreren Monaten ist ein neuer Sponsor für das Team im Gespräch. Spekulationen zufolge könnte es sich um ein bekanntes deutsches Unternehmen handeln. Der Teamnahme Project 1t4i soll dann durch den des Sponsors abgelöst werden. Anstatt dem großen Moment mit Vorfreude und ersten sportlichen Erfolgen entgegen zu fiebern, steht nun Krisenmanagement auf der Tagesordnung und man muss sich Sorgen machen wie Marcel Kittel die Anschuldigungen verkraftet. Er hat 2011 den Hauptanteil an Siegen, 17 an der Zahl, zum Erfolg von Skil Shimano beigesteuert. Das Team unter Leitung seines niederländischen Managers geht sehr offensiv mit der Verwicklung von Marcel Kittel und Patrick Gretsch (John Degenkolb hat diesen Arzt selbstverständlich auch aufgesucht, hat aber diese spezielle Behandlung nicht bekommen und steht deshalb nicht auf der Liste.) in die vermeintliche Dopingaffäre um. Transparenz hat sich dieses Team u. a. auf die Fahne geschrieben und Transparenz bietet man auch in diesem Fall. Auf der Team-HP nimmt man ganz konkret Stellung zu den Vorwürfen.

  387. Ich meine: Keiner der Rechercheure beabsichtigt den Sport zu zerstören. Kein Seppelt, kein Kempe. Kein Weinreich, kein Paniczek. Kein Drepper, keine Hartmann… Diese und viele weitere geschätzte Kollegen verfolgen einzig das Ziel die Öffentlichkeit über Vorgänge zu informieren, von denen sie denken, die breite Masse sollte es erfahren.

    Ja, ich finde gut, dass jemand seine Kollegen öffentlich verteidigt. Ich habe gar nicht bemerkt, dass da bereits Scharmützel stattfinden.
    Allerdings habe ich einen großen, schon öfters hier geäußerten Vorbehalt. Informationen über Vorgänge in die Medien zu hieven, ist doch okay und auch von allen gewünscht. Die Frage ist doch bloß, ob es legitim ist, sofort und unausgegoren und auch ohne jegliche Rücksicht auf die dann meist schon namentlich Erwähnten Feststellungen zu treffen, die den Kontrollbehörden und den sportrechtlichen Instanzen obliegen. Gegen Kittel, Degenkolb, Gretsch und Pechstein laufen im Zusammenhang mit dem Erfurter Fall – der ja auch gleich als der zweitgrößte Skandal nach Freiburg gepusht wird – keine Verfahren. Trotzdem hört man schon wieder die lakonische Feststellung: Und wieder hat der Radsport gedopt und die Pechstein noch dazu. Was dann später noch ein Dementi und eine Richtigstellung bewirken, wissen wir. Wenn das die Absicht ist, dann frage ich mal nach Moral und Ethik.
    Die Krux ist hier. Der journalistische Verdacht auf Doping wird sofort als die Dopingtat präsentiert. Vorverurteilungen sind an der Tagesordnung. Und das wird von vielen, die überhaupt noch bereit sind mitzudenken, nicht akzeptiert.
    Langfristig schadet sich dadurch der Antidopingkampf.

  388. @panni

    Wenn man sich die Medienberichterstattung, speziell seit der Ausstrahlung des Beitrags in der ARD-Sportschau, zu Gemüte führt, so könnte man zumindest den Eindruck bekommen Claudia Pechstein solle nun endlich des Dopings überführt werden. Sie scheint Dreh- und Angelpunkt zu sein.

    Das fällt mir auch auf. Man bekommt den Eindruck, als hätten da einige noch eine Rechnung mit Claudia Pechstein offen. Aber wer die Angelegenheit verfolgt hat, kann sich da mehr als einen Reim machen. Eigentlich schade, wenn Dinge unter dem Deckmantel der neutralen Information so laufen sollten.

  389. Hier die Stellungsnahme von Andreas Franke:

    1. Aus medizinischer und juristischer Sicht ist die Darstellung falsch, dass es sich bei der UVB Blutbestrahlung um Doping handeln könnte.

    2. Der Paragraph M 1.1 verbietet jede Erhöhung des Sauerstofftransfers
    Die Methode der UVB Blutbestrahlung ist nicht geeignet, den Sauerstofftransfer zu erhöhen. Konkret wird ca. 1 % des Blutvolumens abgenommen und mit einer Methode behandelt, welche definitiv zu keiner Erhöhung des Sauerstofftransfers führt, und nach 10 min dem Kreislaufsystem wieder zurückgeführt.
    Eine Erhöhung des Sauerstofftransfers findet bei Anwendung dieser Methode nicht statt und wurde auch bei einer Anfrage an die NADA im Jahr 2007 nicht als Doping klassifiziert.
    Somit verstößt diese Methode eindeutig nicht gegen de Paragraphen M 1.1.

    3. Der Paragraph M 2.2. regelt die Anwendung von Infusionen und Injektionen?
    Nach dem Paragraphen M 2.2 ist eine Injektion mit bis zur 50 ml erlaubt.
    Bei der Anwendung der UVB Blutbestrahlung wird diese Menge nicht überschritten.
    Folglich liegt bei Anwendung der UVB Blutbestrahlung kein Verstoß gegen Paragraph M 2.2 des WADA Codes vor.

    4. Der seit 01.01.2011 gültige Paragraph M 2.3. verbietet die Abnahme, Manipulation und Reinfusion für das gesamte Jahr 2011.
    Bei Paragraph M 2.2 unterscheidet die WADA seit Jahren sehr genau zwischen Infusion und Injektion, somit wurde die Formulierung für den Paragraphen M 2.3 nicht zufällig gewählt.
    Bei der UVB Blutbestrahlung wird eine Reinjektion und keine Reinfusion durchgeführt.
    Folglich verstößt diese Methode nicht gegen den Paragraphen des WADA Code.
    Ab 01.01.2012 wurde hinsichtlich des Paragraphen M 2.3 das Wort Reinfusion durch den Sammelbegriff Reintroduktion ersetzt. Somit könnte die Methode der UVB Blutbestrahlung frühestens ab 01.01.2012 (Mitteilung am 24.08.2011) möglicherweise als Verstoß gegen die Anti-Doping Regularien gewertet werden. Diese Methode wurde ab 04/2011 vorsorglich nicht mehr von mir an Sportlern angewandt.

    5. Zusammenfassend liegt bei Anwendung der UVB Blutbestrahlung bis einschließlich 2011 kein Verstoß gegen den WADA Code vor. Konkret liegt somit kein Doping vor.

    6. In meiner ersten Pressemitteilung vom 15.01.2012 habe ich darauf verwiesen, dass anlässlich der DOSB-Fachtagung für Verbandsärzte am 25./26.11.2011 in Oberursel ich von Arztkollegen darauf hingewiesen worden sei, dass die von mir, wie auch von vielen anderen Ärzten in Deutschland angewandte Infektbehandlungsmethode keinerlei leistungssteigernde Wirkung hat. Überraschenderweise stellt der DOSB laut Medienberichten jetzt in Abrede, dass es diese Fachtagung am 25./26.11.2011 in Oberursel überhaupt gegeben hat. Lediglich ein Jahr vorher, d.h. am 26.11.2010 habe laut DOSB-Sprecher Christian Klaue eine solche DOSB-Fachtagung stattgefunden (Dokument 1). Diese Aussage von Herrn Klaue ist nicht richtig. Ich füge als Dokument 2 dieser Pressemitteilung ein Bericht über die von mir angesprochene DOSB-Fachtagung am 26.11.2011 in Oberursel bei. Also hat es sie gegeben.

    7. In meiner ersten Pressemitteilung habe ich über eine mir zugegangene e-mail des DOSB vom 10.05.2011 berichtet. Der DOSB-Sprecher behauptet, dass dieser e-mail ganz klar entnommen werden könne, dass diese nicht die von mir seit Jahren praktizierte Infektbehandlungsmethode meine. Dies ergibt sich meines Erachtens aus dieser e-mail gerade nicht. Ich füge sie als Dokument 3 dieser Pressemitteilung bei. Eine ähnliche Mitteilung hat der Deutsche Leichtathletik-Verband als Rund-e-mail am 12.05.2011 versandt (Dokument 4). Dort heißt es wörtlich:
    „Aus aktuellem Anlass weist die NADA auf schärfere Bestimmungen für Infusionen hin, die besondere für im Spitzensport tätige Ärzte wichtig sind. Hiernach muss auch bei Infusionen in kleinen Dosen (sogenannte Kurzinfusionen) im Vorfeld eine medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) erteilt werden, auch wenn die zu verabreichende Menge unter 50 ml liegt und die Substanz grundsätzlich erlaubt ist. Lediglich im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes sind Kurzinfusionen sowie Infusionen erlaubter Substanzen weiterhin legitim.
    Die Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass weiterhin nur intravenöse Injektionen mit einer Spritze über eine Nadel oder über Butterfly zugelassen sind. Generell darf dabei die Gesamtmenge von 50 ml auch bei erlaubten Substanzen nicht überschritten werden.“

    8. In diversen Medienberichten wird behauptet, dass die von mir angewandte Infektbehandlungsmethode die Sauerstoffaufnahmefähigkeit des Blutes verbessert. Dies ist wie gesagt falsch. Die Behandlungsmethode hat keinerlei leistungs¬steigernde Wirkung, auch nicht bezüglich der Sauerstoffaufnahmefähigkeit des Blutes. Ich betone noch einmal, dass es weltweit kein einziges Gutachten gibt, das eine solche leistungssteigernde Wirkung belegt. Diesbezüglich empfehle ich, sich an den Hersteller des UV-Bestrahlungsgerätes zu wenden. Die Firma heißt Eumatron GmbH, Medizintechnik für Photobiologische Eigenbluttherapien(UVE, UVB, HOT), Reichenhaller Str. 48, 81547 München.

    9. Ich stelle fest, dass eindeutig und unstreitig die von mir seit Jahren bei meinen Patienten angewandte Infektbehandlungsmethode bis zum 24.08.2011 dopingrechtlich unbedenklich war.

    10. Die Aussage von DOSB-Sprecher Christian Klaue, auf die Tatsache, ob die von mir bei klaren Indikationslagen angewandte Infektbehandlungsmethode leistungssteigernd wirke oder nicht, komme es nicht an, ist meines Erachtens rechtlich nicht haltbar. Athleten sind keine Menschen zweiter Klasse. Insofern können Sie sich auch wie jeder andere Mensch bei Erkrankungen ärztlicher (schulmedizinischer und ggf. auch alternativmedizinischer) Hilfe bedienen. Dopingrechtlich problematisch sind bei ihnen lediglich Behandlungsmethoden, die leistungssteigernde Wirkung haben oder diese verschleiern. Dies ist bei der von mir angewandten Infektbehandlungsmethode eindeutig nicht der Fall.

    11. Der Olympiastützpunkt Thüringen hat mich nicht suspendiert, sondern ich habe unmittelbar nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens von mir aus gegenüber dem Olympiastützpunkt Thüringen erklärt, dass ich bis zur Klärung der Vorwürfe eine weitere Zusammenarbeit für nicht sinnvoll erachte. Eine Suspendierung ist nicht erfolgt.

    Erfurt, 30. Januar 2012
    Dipl.-med. Andreas Franke

    Quelle: http://www.cycling4fans.de

  390. #465

    Dass dabei dann Blutbilder herauskommen wie bei einem Menschen mit einer pathologischen Bluterkrankung, ist nicht erstaunlich.“

    Herbert,
    jetzt hat es Perikles auch erwischt. Das muß eine Art pathologischer Verfolgungswahn sein.
    Was hat Pechstein nur gemacht ;-)

    Da bezieht sich Perikles Simon eindeutig auf Pechstein. Und das von einem Forscher, der Gendoping nachweisen will. Nach seiner Logik müsste dann der Vater von Pechstein auch in Erfurt bei Franke gewesen sein oder wie hat er seine Erythrozyten „verbruzzelt“ und überhaupt wenn nur die Erythrozyten verbruzzelt wurden, was war mit den Retis?

    Dagegen war die Aussage von Perikles S. sehr logisch, dass jeder Trainer nur an der Leistungsentwicklung seiner Athleten Doping sehen kann, sonst hätte er seinen Beruf verfehltr ;-)

  391. Winfried Gassmann

    Zu Sternburg 464: Zu Placebo in einer Packung mit der Aufschrift „Dopingmittel“.

    Vielen Dank für Deine ausführliche und offensichtlich sorgfältige Antwort. Deine Argumentation setzt aber voraus, dass der Sportler weiß, dass jemand anders dieses Verfahren mit Dopingabsicht angewendet hat. Ist dies der Fall?
    Wenn die UV-Bestrahlung von Blut zur Dopingverurteilung führen würde, müsste im Urteil etwa folgendes stehen:

    1. Das angewendete Verfahren ist zwar wirkungslos. Das ist jedoch ohne Belang. Es kommt nur auf die Absicht an.

    2. Die Absicht des Sportlers kennen wir zwar nicht. Das ist jedoch ohne Belang. Tatsache ist, andere haben dieses Verfahren zu Dopingzwecke angewendet.

    3. Ob der Sportler das wusste, wissen wir zwar nicht. Das ist jedoch ohne Belang. Er hätte es wissen müssen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Für die WADA ergibt sich dann jedoch die Konsequenz: Sie muss den Sportlern zusätzlich eine Liste unsinniger wirkungsloser Dopingverfahren zur Verfügung stellen – mit dem Hinweis, dass auch deren Nutzung als Doping gewertet wird.

  392. Ob der Sportler das wusste, wissen wir zwar nicht. Das ist jedoch ohne Belang. Er hätte es wissen müssen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    FR (15.01.12): Abwarten und herunterspielen

    Auch ein aufgezeichnetes Telefonat, schon von den Münchnern zu den Akten gegeben, entlarvt angeblich diesen Sportler [diese Sportlerin?]: In dem empfiehlt er die Spezialität des Erfurter Doktors einem anderen Athleten. Der äußert Bedenken, fragt, ob das nicht Doping sei. Antwort des Tippgebers: UV-Bestrahlung sei doch nicht nachweisbar.

  393. Danke, Ralf.

    Für die WADA ergibt sich dann jedoch die Konsequenz: Sie muss den Sportlern zusätzlich eine Liste unsinniger wirkungsloser Dopingverfahren zur Verfügung stellen – mit dem Hinweis, dass auch deren Nutzung als Doping gewertet wird.

    Tut sie das nicht mit dem Hinweis, Entnahme, Manipulation und Reinjizierung sei verboten?

    Drittens könne die UV-Behandlung “auch Zellen zerstören. Dass dabei dann Blutbilder herauskommen wie bei einem Menschen mit einer pathologischen Bluterkrankung, ist nicht erstaunlich.”

    Wo ist das Problem? Herr Simon nutzt sein Recht auch als Experte, seine freie Meinung zu sagen. Finde ich ja witzig, dass ich vor Wochen schon eine ähnliche Idee hatte (#360)

    Bleibt die Frage, was UV-Bestrahlung mit Blut und Blutkörperchen machen; können Erbkrankheiten quasi simuliert werden?

    Aus Rücksicht vor dem Geldbeutel des Hausherrn etwas verklausuliert, aber Herr Simon wird schon wissen, was er tut. ;-)
    Hier die Firma, von der Herr Franke der Gerät bezieht. Da ist ständig von Durchblutungsstörungen die Rede, nicht von Infektbehandlungen. Mit Sauerstoff aufschäumen geht auch.

    Viele Indikationen bieten sich zur Therapie an, vor allem Durchblutungsstörungen und deren Folgeerkrankungen, aber auch prophylaktisch und zur Verbesserung des Allgemeinbefindens…
    durch festgelegte Blutmenge (50 ml), Behandlungszeit des Blutes (10 Minuten) und konstante UV-C-Lichtintensität (elektronisch geregelt)

    Interessant: Man kann also 50 ml alle 10 min durchschleusen!
    Es gibt auch ein paar Studien.

  394. Auch interessant das folgende:

    Ökonomie:
    * Höchstnote beim A & W-Rendite-Check
    * Amortisation bereits nach 5 Patienten
    * Therapievarianten UVE, UVB und HOT erlauben angepaßte Liquidation

  395. Habe mir nun die Studien mal angesehen. In dieser hier wurden Patienten mit arteriellen Durchblutungsstörungen mit HOT behandelt. Dort wurde eine deutliche Erhöhung der schmerzfreien Laufleistung (hört, hört!) behauptet.
    Ich will nun gar nichts über den Wert der Studie sagen. Nur, wenn so eine Studie quasi mit dem Gerät ausgeliefert wird, kann mir doch keiner erzählen, dass es denen in Erfurt um Infektbehandlung ging.

  396. @Winfried, Du hast mich nicht ganz richtig verstanden:

    Nach dieser _Hypothese_ eher so:

    „1. Das angewendete Verfahren ist zwar wirkungslos. Das ist jedoch ohne Belang. Es kommt nur auf die Absicht an.

    2. Die Absicht des Sportlers kennen wir ganz genau. Er wollte ein verbotene Methode benutzen um damit unerlaubt seine Leistungs zu steigern und sich gegenüber den Konkurrenten einen künstlichen Vorteil zu verschaffen.

    3. Was der Sportler wusste, wissen wir ganz genau. Er wusste sicher, dass er eine solche verbotene Methode nutzte und damit seine Absicht erreichte. Nach seinem Wissen war der Dopingvorgang abschließend erfolgreich beendet.

    Dieses Wissen war zwar falsch. Tatsächlich hat er nämlich gar keine verbotene Methode verwendet. Das ist jedoch ohne Belang. Er hat es anders gewusst und gewollt und zumindest aus seiner Sicht auch alles wesentliche getan. Bei Erfüllung der subjektiven Tatbestandsmerkmale schützt das Nichtvorliegen der objektiven Merkmale nicht vor Strafe.“

    Wie gesagt, das würde ein deutsches Strafgericht so nicht entscheiden und auch der Sportgerichtsbarkeit traue ich dies eher nicht zu.

  397. Die Welt Anti Doping Agentur WADA hat die Angaben des niederländischen Teams Porject 1t4i bestätigt, wonach die UV-Blutbehandlung, der sich unter anderem auch Marcel Kittel und Patrick Gretsch am Olympiastützpunkt Erfurt unterzogen hatten, erst seit Januar 2011 auf der WADA-Verbotsliste steht.
    Im Fall von Kittel liegt die Behandlung aber bereits rund vier Jahre zurück. Und auch bei Gretsch wurde im vergangenen Jahr die umstrittene Methode nicht mehr angewendet, wie sein früherer Team-Manager Jörg Werner gegenüber Radsport News bestätigte.
    „Ich kann bestätigen, dass M2.3 im Jahr 2011 der Liste der verbotenen Substanzen und Methoden hinzugefügt wurde als Reaktion auf eine Anzahl von Blut-Manipulationen, auf die die WADA aufmerksam gemacht wurde“, sagte der WADA-Pressesprecher Terence O’Rorke zu velonation.com.

    Und genau das hätte den mit der Materie professionell Befassten, noch bevor sie ihre Beiträge ARD und anderen Medien zur Verfügung stellten, auffallen müssen. Eine Unterlassung, die mE die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt.
    Selbst mir als Laien sind die Veränderungen in Code und Liste gleich eingangs aufgefallen. (s. # 462). Aber ich muss das ja nicht verstehen, wie ha meinte. ;)

    Wenn man nur beabsichtigte, eine öffentliche Debatte zu entfachen, dann ist das geglückt. Wenn man allerdings wieder mal dem Sport und seinen Protagonisten „auf die Schliche kommen wollte“, dann scheint die Mission vorerst gescheitert.

  398. @ Herbert:

    Vorsicht! Wenn es so einfach wäre, würde die NADA nicht bereits seit Monaten prüfen. Bei velonation.com findet man im übrigen auch das folgende:

    “Please be advised that WADA has not yet received the specific technical aspects concerning the ‘UV black light treatment’ you refer to,” he said, responding to VeloNation’s questions on the matter. “However, similar approaches have been investigated by WADA in the recent past.

    “If the treatment involves taking blood from athletes, manipulating it and then re-injecting it, then that process is prohibited under section M2.3.”

  399. 2. Intravenöse Infusionen sind verboten, außer sie werden legitim im Zuge von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen verabreicht.

    So hieß es schon vor 2011. Selbst wenn man ausschließen würde, dass Entnahme, UV-Bestrahlung und Reinfusion ohne Zusatz von irgendwelchen Stoffen darunter fällt, so wurde doch bei der UV-Behandlung noch Natriumcitrat zugesetzt (siehe Link weiter oben). Natürlich kein Dopingmittel, aber ein Gerinnungshemmer.

  400. Allerdings definiert die WADA tatsaechlich Infusionen erst oberhalb von 50ml. Bis 50ml zaehlt es als Injektion, wenn eine simple Spritze benutzt wird. Deswegen ist die Einfuehrung von M2.3 bzw. deren Abaenderung ja so wesentlich (meiner Meinung nach ist aber aus der Erlaeuterung von M2.3 ersichtlich, dass von der Intention her schon seit 2011 und nicht erst seit 2012 diese UV-Methode verboten sein sollte bzw. ist).
    Und zu der Sache mit den TUEs (therapaeutic use exemptions): die sind erforderlich, wenn eine ansonsten verbotene Methode/Substanz aufgrund einer medizinischen Indikation angewendet wird. Nicht verbotene Methoden benoetigen natuerlich auch keine TUEs.

  401. @Stefan #481

    Drittens könne die UV-Behandlung “auch Zellen zerstören. Dass dabei dann Blutbilder herauskommen wie bei einem Menschen mit einer pathologischen Bluterkrankung, ist nicht erstaunlich.”

    „Wo ist das Problem? Herr Simon nutzt sein Recht auch als Experte, seine freie Meinung zu sagen.“

    Ich habe kein Problem damit,wir hatten schon Pharmakologen, die sich mit noch nicht erforschten heriditären Sphärozytosen auskannten oder -ich lasse es lieber- sonst regt sich Jens wieder auf ;-)
    also warum sollte man sich nicht ein Blutbild zurechtbruzzeln? (wie in #466 beschrieben )

    Mich wundert es eh, warum Röttgen noch nicht ein sauberen ökologischen CO2 Fußabdruck von unseren Sportlern verlangt. Die sind so eingeschüchtert, die würden alles machen ;-)

  402. Andreas Burkert in der SZ: Probleme mit dem Kleingedruckten

    Am Dienstag sagte Wada-Sprecher Terence O“Rorke der SZ nach Rücksprache mit den Hausjuristen zur ‚Entnahme von Blut, seiner Behandlung und Reinjizierung‘: ‚Schon früher war diese Blutmanipulation verboten unter den Punkten M1 und M2, die seit 2004 auf der Wada-Liste stehen.‘ Man habe den Passus 2011 ’nur wegen neuer Dopingmethoden präzisiert‘.
    […]
    Eine Grundlage der Erörterung müssten die Regeln des Sports sein, wie die ‚Richtlinien der medizinischen Kommission des IOC vom 31. Januar 1999‘. Von Bachs Kollegen wurde schon damals schnörkellos definiert: ‚Blutdoping bedeutet die Gabe von Blut, Erythrozyten, künstlichen Sauerstoffträgern oder von analogen Blutprodukten‘.

    Michael Voß in der TA: Landessportbund findet harte Worte zur Erfurter Blutaffäre

    In der Antwort habe die Nada dann darauf hingewiesen, „sich immer strikt gegen eine Eigenblut-Behandlung ausgesprochen“ zu haben. Beilschmidt ist der Inhalt bekannt – er war danach mehrfach Gesprächsthema. „Doch die Nada-formulierung war sehr schwammig. Sie ließ mehrere Interpretationen zu.

  403. Grit Hartmann in der FR (Printausgabe vom 01.02.): Im richtigen Licht

    Zum Mysterium der UV-Lampen hat Sörgel einige der raren Arbeiten ausgegraben. 1964 etwa legte ein Ärzteteam der Universität Göttingen Patienten mit diversen Hautkrankheiten unters UV-Licht. Resultat: Die Retikulozyten-Zahl fällt erst, zwischen dem 13. und 15. Tag aber kommt es zur „überschießenden Regeneration“, zu einem Plus von 36 Prozent.
    […]
    Die dritte Arbeit schließlich, publiziert 1986 von der Ukrainischen Akademie der Wissenschaften, hält ebenfalls Interessantes fest: UV-Licht schädigt die Membranen der roten Blutkörperchen.

    Anomalie der Membranen, verrückt spielende Retis – das sind auf den ersten Blick verblüffende Parallelen zu Pechsteins Blutbild. Allerdings: UV-Lampen wirken anders als Eigenblutmanipulation, wie der Arzt und Epo-Forscher Stefan Franz ergänzt

  404. Pingback: Grit Hartmann: Fragen zum “Morbus Pechstein” : jens weinreich

  405. Jörg Mebus für den sid: Pechstein droht zweite Klage

    Darf man auf so etwas antworten oder wird da der Thread geschlossen ?

  406. Ha Ralf, ich glaube, Du liest die Artikel nicht komplett. ;-)
    Am Ende:

    Claudia Pechstein und die Rocker-Razzia: SPIEGEL-TV-Magazin am kommenden Sonntag ab 21.55 Uhr auf RTL

  407. Michael Reinsch in der FAZ: Polizeigewerkschaft stützt Pechstein

    Im übrigen hätte der Personalrat sich im Sommer 2010 im Sinne der Gleichbehandlung aller Beamten einsetzen sollen. „Was sich Claudia Pechstein damals herausgenommen hat, ist ohne Beispiel“, sagte Gerster. „Wochenlange Krankmeldungen vorzulegen und zwischendurch Urlaub einzureichen, um sportliche Höchstleistungen etwa bei Inline-Wettbewerben zu erbringen.“

  408. Sie startet für Deutschland

    Das scheint diesem Herrn auszureichen, um alles mögliche zu rechtfertigen. Das ist der gleiche Verein, der bei der Telekommunikationsüberwachung „Soviel spähen wie möglich“ möchte, das Verfassungsgericht ignorierend. „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“, sagte G.W. Bush, und CP gehört halt zu denen.

  409. Ach Stefan, wo hast du dich denn nun wieder hin verirrt ?
    Halt doch bitte mal den Ball ein bisschen flacher und lass´ es gut sein.

  410. Hallo Herbert,
    habe ich etwas verpasst, hat sich irgendeiner aus der Schar der Verfolger von Frau Pechstein entschuldigt ? ;-)

  411. Hallo Walter,
    ich dacht´ schon du fährst auf der „Costa Allegra“. Lange keinen Forengang gehabt.
    Hier hast du aber nichts verpasst. Die Reihen sind nachwievor fest geschlossen. Nur die Berichterstatter ruhen sich zurzeit im Hinterland aus. Aber man weiß ja nie, ob nicht ein weiteres Scharmützel bevorsteht. An Entschulding ist nicht zu denken.

  412. Pechstein kündigt auf ihrer Website einen ARD-Boykott an:

    Und eines ist auch klar: Die Sportschau bekommt erst dann wieder ein Interview von mir, wenn es eine öffentliche Entschuldigung gegeben hat.

    In diesem Sinne, bleibt mir gewogen. Und habt Verständnis dafür, wenn Ihr nach den Rennen, die von der ARD übertragen werden, bis auf Weiteres auf eine Stellungnahme von mir verzichten müsst.

    Und ein paar Zeilen vorher rudert sie zurück, doch kein Verfahren gegen Loke/ Seppelt;

    Mein Anwalt hat mir allerdings relativ deutlich zu verstehen gegeben, dass man in Deutschland kaum einen Staatsanwalt finden würde (wegen Angst vor schlechter Presse? ;-)), der gegen Journalisten wegen falscher Berichterstattung ein Strafverfahren eröffnen wird. Stattdessen hatte er mir empfohlen, eine gerichtliche Unterlassung gegen den WDR zu erwirken, um so die falsche Berichterstattung verbieten zu lassen. Kurz vor Einreichung der entsprechenden Unterlagen durfte ich nun aber feststellen, dass jemand anderes etwas schneller war als ich. Dr. Franke selbst hat beim Landgericht in Köln eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach ist dem WDR ab sofort untersagt, zu behaupten, Herr Franke habe verbotene Blutbehandlungen durchgeführt, die bis 2005 zurückreichen und 28 Athleten betreffen.

  413. Ist ja wunderhübsch.
    So sehen leere Drohungen aus. Ein bisschen Vorabschelte gegenüber „deutschen Staatsanwälten“ im Allgemeinen, nachdem im Speziellen schon fast alle anderen juristischen Instanzen dran waren.
    Immerhin: Pechstein scheint inzwischen einen Anwalt zu haben, der klüger ist als sie selbst. Praktisch, dass sich so eine Aussage dazu, wie sie auf die Erfurter Patientenliste kommt, vermeiden lässt…
    Aber wer wollte es ihr verübeln? Solange man ein Hausblatt hat, über das man eine Einstweilige Verfügung als „Urteil“ feiern kann, ist die Pechstein-Welt sicher in Ordnung:
    Pechi jubelt über Gerichtsurteil

  414. Sorry, muss ja auch hier ;-D rechtssicher sein: Nicht Pechstein feiert ein „Urteil“, das ist die Interpretation der Kurier-Schreiberlinge.

  415. @ ha

    Ja, jetzt begreife ich, weshalb der Pechstein-Thread so plötzlich geschlossen werden musste.
    Täusche ich mich, wenn ich feststelle, dass Sie sich betreffs der letzten Erfurter Entwicklungen ein wenig ärgern ?
    Den mir manchmal vom Hausherrn vorgeworfenen Unterton verstehen Sie dann aber auch gut zu pflegen.

  416. Es gibt keine „letzten Erfurter Entwicklungen“. Es gibt nur eine Einstweilige Verfügung, die, wie es ein Gericht darf, wenn keine Schutzschriften eingelegt worden sind, ohne Anhörung der Gegenseite erlassen wurde. Mener Meinung nach wird diese EV keinen Bestand haben. Es wird nur etwas dauern, sie aus der Welt zu schaffen. Das ist ein bisschen ärgerlich.

    Nein, gelegentlich wundert es mich (noch immer), für wie dämlich Pechstein ihr Publikum hält. Und eben war mir danach, das zu sagen. Kleine Schwäche oder so etwas ;-D

  417. @ ha

    Na nicht, dass der Hausherr den Thread wieder schließen muss. Und dann bin ich´s wieder gewesen. ;-)

    Ich weiß, ich hab´s leichter als Sie beim Monitoring und so, weil ich noch immer unvoreingenommen ggü. der Pechstein bin. Vorbehalte zu bedienen, ist nicht immer leicht, wie auch ich weiß. :D

  418. Am modernen Pranger

    Das Ziel besteht jedoch nicht darin, die Angeklagten nach rechtstaatlichen Regeln zu überführen, sondern sie und alle, die zu ihnen stehen, zu unterwerfen. Deshalb ruft im Skandal – anders als im Strafprozess – nichts größere Empörung hervor als die Weigerung der Angeklagten, ihre Schuld zu gestehen und die Unverfrorenheit von Nonkonformisten, sich zu den Skandalisierten zu bekennen.

  419. Pingback: Polizeigewerkschaft stellt sich hinter Pechstein

  420. Man stelle sich vor, eine Fraktion hätte mit Innen- und Sportpolitikern diese Gewerkschaftertruppe empfangen – und das käme in einem solchen Beitrag auch noch vor.
    Man stelle sich weiter vor, zu Matthias Große hätte es statt Uralt-Nachrichten (offensichtlich zusammengekehrt, weil der Mensch nun auch gegenüber der ARD das Rumpelstilzchen gespielt hat ) ein wenig Recherche gegeben statt dieses bedeutenden Satzes: „Die ARD hatte daraufhin rechtliche Schritte geprüft.“
    Und man stelle sich schließlich vor, Wochen nach den ersten Zeitungsberichten zur GdP-Aktion wäre mal das zuständige BMI befragt worden.
    Unvorstellbar.

  421. Claudia Pechstein verklagt die ISU auf Schadenersatz

    Toll. Rechtzeitig zum Jahreswechsel, bevor auch hier das Blog einschläft.

    Mittlerweile gilt die Expertise von Mediziner Stefan Eber (München), der Pechstein eine vererbte Blutanomalie als Ursache für die auffälligen Werte attestiert, als unantastbar.

    „Alles Entlastende wurde einfach ignoriert. Der Kardinalfehler der ISU war, dass sie Claudia Pechstein trotz ungesicherten Wissens angeklagt hat“, sagt Summerer. …

    „Ich werde diesen Kampf unter Aufbringung meiner letzten Mittel und unter Ausnutzung sämtlicher Möglichkeiten führen“, teilt Claudia Pechstein mit. Ihre sportliche Karriere wird wohl eher beendet sein als diese letzte Runde im Kampf um Rehabilitation und materielle Wiedergutmachung.

    http://www.welt.de/sport/wintersport/article112275021/Claudia-Pechstein-reicht-Millionenklage-ein.html

  422. „…frisch gestärkt und gut durchblutet…“ Nett formuliert. Nachrichten über diese Person sind bloß noch durch Satire zu ertragen. =)

  423. dpa: Stars setzen sich für Pechstein ein

    Wie die „Sport Bild“ berichtet, haben mehr als 100 Eisschnelllauf-Stars, Trainer und Funktionäre auf Initiative der 41-Jährigen einen Appell an den Eislauf-Weltverband ISU unterzeichnet, in dem eine öffentliche Rehabilitierung durch den Verband gefordert wird.

  424. Na durchsichtig ist das schon, was die ISU hier mit dem Dampfhammer durchgibt. Sie ruft gleich drei Institutionen der absoluten und ewigen Wahrheit – die WADA, den CAS und auch noch die deutsche Bundesregierung – zum Bündnis gegen eine einzige Eisschnellläuferin auf. Wo muss der ISU denn bloß das Wasser stehen, was in ihrem Fall zu Eis gefroren ist, wenn sie so nervös wird ?
    Erst will sie Pechstein nach Hause ins Krankenbett schicken. Dann sperrt sie die erkrankte Sportlerin, weil sie partout nicht ins Bett wollte. Obwohl der ISU die Gutachter umfallen, steht ihr der CAS bei. Dann ist die Eistrulla auch noch wirklich krank und wagt sich mit einer Erbkrankheit wieder aufs Eis. Nach der Sperre ist vor der Sperre, denkt die uneinsichtige Deutsche und zeigt ihre Retis gleich mal vorbeugend selber an. Die ISU schweigt und läßt sie laufen, da es ja nur um Eissport geht. Jetzt aber geht´s um die Ehr´und ums Geld, um viel Geld sogar. Das kann die International Skating Union nun nicht einfach aussitzen und sie kehrt mit scheelem Blick nach München zurück in die Antidoping-Bütt. Helau.

  425. Sicher geht der Spaß schon lange zu weit und in sein v i e r t e s (!!!) Jahr. Bei aller Parteilichkeit muss sich jeder die Frage stellen, wie stumpf und unpräzise denn die zum Einsatz kommenden Antidopingstrukturen und – institutionen denn eigentlich nun noch sein können. Der Glaube, dass diesen prekären Zustand ein Antidoping-Gesetz entscheidend aushebeln kann, bleibt erst einmal ein Irrglaube.
    Wenn etwas einigermaßen funktioniert, dann ist es die Sanktionierung von Sportlern. Aber das kann doch nicht alles sein und ist ja – von allen zugegebenermaßen – nicht alles. Ringsherum – da fallen mir nur die repräsentativen Fälle von Landis, Armstrong, Ullrich, Pechstein und Rasmussen ein – bleiben immer mehr Fragen offen. Der gedopte oder des Dopings verdächtigte Sportler ist nicht einmal ein Siebentel des Eisbergs. Der „Rest“ sind Teams, Sportliche Leiter, Verbände, Funktionäre, Ärzte oder gar Kliniken, Sponsoren und Dealer. Ja, und dazu kommt dann noch die „Unfehlbarkeit“ von Gerichten, Richtern, Anwälten, Gutachtern und – fast hätte ich es vergessen :D – von Journalisten. Beinahe „einer gegen alle“. Und vom Scheiterhaufen herunter lächelt es sich wahrscheinlich nicht besonders charmant. Je unschuldiger, desto bissiger.

  426. Winfried Gassmann

    Lieber Stefan!
    Das Wort „Spaß“ wirkt in diesem Kontext schon etwas menschenverachtend, wenn es jemand wagt, sich vier oder auch sechs Jahre gegen ein Urteil zu wehren, dessen inhaltliche Berechtigung von vielen Medizinern und Wissenschaftlern bestritten wird.

  427. Bei den deutschen Meisterschaften in Inzell setzte sich die fünfmalige Olympiasiegerin über 3000 m in 4:07,20 Minuten vor der zweitplatzierten Beckert (4:12,76) durch und gewann in persönlicher Saisonbestleistung ihren zehnten Titel bei einer Einzelstrecken-DM.

    http://www.handelsblatt.com/eisschnelllauf-dm-pechstein-schlaegt-beckert-zum-auftakt/8989536.html

    Damit ist Claudia Pechstein für Sotschi nominiert und bringt die ISU weiter in die Bredouille.
    Wie kann ein Verband nur so unintellligent sein ?

  428. Ob CP mit ihrer Klage durch kommt, steht wohl in den Sternen. Eines hat sie aber erreicht:
    Der größte Teil der – sich informierenden – Öffentlichkeit steht hinter ihr und versteht das Vorgehen von ISU und Co nicht mehr.
    Ob sie wirklich gedopt hat, interressiert dabei gar nicht mehr und wird wahrscheinlich auch
    nicht zu klären sein. Darin steckt ja auch das Hauptproblem.
    Jemanden ohne wirklichen Beweis zu verurteilen, ist eben problematisch.

  429. Das war schon immer und wird bei Indizienbeweisen ja so bleiben. Auslegung bleibt immer subjektiv. Im Strafrecht gibt es dafür ja ausreichend Fälle, wo die Indizien nicht zwingend sind, jedoch für drastige Urteile herhalten müssen. In den USA kann das die Verdächtigen sogar in die Todeszelle befördern. Ja, Richter sind bekanntermassen auch nur Menschen und stehen nicht über den Dingen. Daher darf auch immer gezweifelt werden, auch wenn das nicht allen in den Kram passt. Was wäre die (Sport)welt denn ohne Zweifel ? Da könnte man ja sonst gleich die Sparte Investigation auflösen. ;)
    Wenn ein Indiz als Dopingbeweis herhalten muss, als Indiz für eine Erbkrankheit jedoch nicht ausreicht, dann wird´s schon sehr ambivalent.

    Das Sportrecht ist ein relativ junges und komplexes Recht, was nichts entschuldigen, jedoch erklären kann. Wer da so alles unbeleckt herumturnt, kommt noch erschwerend hinzu. Wie der CAS mit den Zeugen und den Gutachten in der Causa Pechstein umgegangen ist, spricht diesbezüglich Bände.

  430. Diese Kurzmeldungen haben eigentlich keinen Wert. Ohne die Urteilsbegründung zu kennen, muss man nicht drüber diskutieren – und kann auch kaum adäquat berichten.

    Der DOSB verschickt gerade dieses Statement:

    Zur Rechtssprechung des Landgerichts München I im Fall von Claudia Pechstein erklärt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper:

    „Wir haben Verständnis dafür, dass Claudia Pechstein versucht, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Sie war Mitglied der Deutschen Olympiamannschaft und wird vom DOSB wie jede andere Athletin oder jeder andere Athlet auch behandelt. So wurde sie auf Grund ihrer sportlichen Leistung für die Olympischen Winterspiele in Sotschi nominiert. Das heutige Urteil wird an unserem Verhältnis zu Claudia Pechstein nichts ändern.

    Die Aussagen des Gerichtes zur Athletenvereinbarung beziehen sich nicht auf die Athletenvereinbarung, die Claudia Pechstein mit dem DOSB vor den Olympischen Spielen in Sotschi geschlossen hat, sondern auf die Athletenvereinbarung mit dem nationalen und internationalen Fachverband.

    Zur Frage der generellen Gültigkeit von Athletenvereinbarungen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Aussagen des Gerichtes stehen im Widerspruch zur herrschenden Meinung, die zuletzt vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Udo Steiner in der Zeitschrift für Sport und Recht (Heft 1/2014) begründet worden ist. Zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Dopingfragen besteht keine Alternative. Nur so kann sichergestellt werden, dass Dopingvergehen weltweit gleich behandelt werden.

    Im Übrigen werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau anschauen und prüfen.“

    Musste lachen bei der Formulierung „herrschende Meinung“. Wer herrscht wo und welche Meinung beherrscht andere?

    Gelernt ist gelernt: In der Disziplin, Meinungen zu bestellen und dann zur herrschenden M zu erklären, war und ist TB ein wahrer Olympiasieger.

  431. Ohne die Urteilsbegründung zu kennen, muss man nicht drüber diskutieren

    Ganz Deiner Meinung! Ich wollte nichts weiter als darauf aufmerksam machen, daß ein Urteil ergangen ist.

  432. Andere Quellen zitieren aus dem Urteil des/eines Landgerichts (!) auch so:

    Ohne die Unterzeichnung (der Athletenvereinbarung) wäre Pechstein „nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden und dadurch in ihrer Berufsausübung behindert gewesen“.

    Und da hätte man doch tatsächlich beinahe geglaubt, die Frau sei Polizistin von Beruf ;)

  433. Eine Pressemitteilung kann man veröffentlichen, ohne das LSR zu beachten:

    26.02.2014 – Pressemitteilung 03/14

    Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen (Kein Schadensersatz für Eisschnellläuferin nach Dopingsperre)

    Das Landgericht München I hat mit heute verkündetem Urteil (Az. 37 O 28331/12) die Klage einer bekannten deutschen Eisschnellläuferin abgewiesen. Die Klägerin hatte die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer gegen sie verhängten Dopingsperre gefordert, und außerdem die Zahlung von rund 3,5 Mio. Euro Schadensersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld von 400.000,- Euro sowie die Feststellung der Erstattung künftiger Schäden.

    Die Beklagten sind der deutsche (Beklagte zu 1) und der internationale Eisschnelllaufverband (Beklagte zu 2).

    Zum Hintergrund:

    Die Klägerin war im Jahr 2009 nach der Feststellung erhöhter Retikulozytenwerte im Blut von der Disziplinarkommission der Beklagten zu 2) für zwei Jahre gesperrt worden. Die Klägerin hatte mit beiden Beklagten Athletenvereinbarungen unterzeichnet, in denen eine Schiedsgerichtsvereinbarung enthalten war. Auf Anrufung des Internationalen Sportschiedsgerichts CAS durch die Klägerin hat dieses die Rechtmäßigkeit der Sperre bestätigt.

    Zur Urteilsbegründung:

    Einer Anrufung des Landgerichts München stand nicht die Schiedsgerichtseinrede der Beklagten auf Grund der unterzeichneten Athletenvereinbarungen im Wege, da die zwischen den Parteien geschlossenen Schiedsvereinbarungen unwirksam sind. Diese Vereinbarungen wurden seitens der Klägerin nicht freiwillig getroffen. Im Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsvereinbarungen bestand ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen der Klägerin und den Beklagten. Die Beklagten haben als nationaler und internationaler Eisschnelllaufverband eine Monopolstellung inne. Die Klägerin hatte bei der Unterzeichnung der Schiedsvereinbarungen keine Wahl. Ohne die Unterzeichnung wäre die Klägerin nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden und dadurch in ihrer Berufsausübung behindert gewesen.

    Einer Entscheidung des Gerichts über die Frage, ob die Dopingsperre rechtswidrig war, steht jedoch die Rechtskraft der Entscheidung des Internationalen Sportgerichts CAS entgegen. Die 37. Zivilkammer des Landgerichts konnte und durfte hinsichtlich des Feststellungsantrags nicht prüfen, ob die Dopingsperre rechtmäßig war. Die Rechtskraft des Schiedsspruchs war anzuerkennen. Im Zeitpunkt der Anrufung des CAS bestand zwischen den Parteien kein strukturelles Ungleichgewicht mehr. Der Wettkampf war vorbei und die Klägerin war im Verfahren vor dem CAS von Rechtsanwälten vertreten. Die von der Klägerin nunmehr ins Feld geführten Gründe, wie Fehler bei der Bildung des Schiedsgerichts oder der Auswahl der Schiedsrichter wurden im Verfahren vor dem CAS nicht geltend gemacht. Eine entsprechende Rüge wäre erforderlich und zumutbar gewesen. Auch die Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung steht einer Anerkennung des Schiedsspruchs nicht entgegen. Die Klägerin hat trotz Kenntnis von der fehlenden Freiwilligkeit beim Abschluss der Schiedsvereinbarung den CAS angerufen und dort auch diesen Mangel nicht gerügt. Zudem verstößt die Entscheidung durch den CAS nicht gegen grundlegende rechtsstaatliche Grundsätze.

    Die geltend gemachten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche waren nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem CAS. Insoweit war die Klage zulässig. Diese Forderungen scheitern jedoch daran, dass im Rahmen der Frage, ob derartige Ansprüche tatsächlich bestehen, jeweils zu prüfen ist, ob die Dopingsperre gerechtfertigt war. Das Gericht ist aber bezüglich dieser Frage an die Ausführungen des CAS gebunden und musste daher ohne eigene weitere Prüfung davon ausgehen, dass die Sperre rechtmäßig war.

    (Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 37 O 28331/12; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig)

  434. Interessante Begründung. Vor allem über die Nichtigkeit der Athletenvereinbarung sollte man mal nachgrübeln. Damit ist die Sportschiedgerichtsbarkeit ja quasi ausgehebelt. Da sollte nun dringend das Dopinggesetz kommen.
    @ha
    Wäre sie denn Polizistin, wenn sie nicht schnell im Kreis fahren können dürfte?

  435. @Stefan
    Das war nicht nur Ironie. Wenn die ausführliche Urteilsbegründung sich wie die PM darauf stützen sollte, dass Pechstein an ihrer „Berufsausübung“ gehindert wird durch die Athletenvereinbarung, dann könnte man trefflich Urteilsschelte betreiben. Dann hat dieses Urteil für Profisportler Gültigkeit, was ja auch spannend ist, aber eben beispielsweise nicht für Athleten im Bundesdienst.

    Und im oben verlinkten SZ-Artikel steckt eine weitere interessante Frage: die nach dem Schweizer Recht.

    Die Frage, die mit der „Pechstein-Revolution“ diskutiert wird (Zwang – Freiwilligkeit) berührt im Grunde die Europäische Menschenrechtskovention (Artikel 6: Recht des Zugangs des Einzelnen zu einem staatlichen Gericht). 2005, im so genannten Fall Stretford, stand sie schon einmal zur Debatte. Dass es sich um Zwang handelt, haben in England der High Court of Justice und der High Court of Appeal zurückgewiesen.

  436. Die geltend gemachten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche waren nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem CAS. Insoweit war die Klage zulässig. Diese Forderungen scheitern jedoch daran, dass im Rahmen der Frage, ob derartige Ansprüche tatsächlich bestehen, jeweils zu prüfen ist, ob die Dopingsperre gerechtfertigt war. Das Gericht ist aber bezüglich dieser Frage an die Ausführungen des CAS gebunden und musste daher ohne eigene weitere Prüfung davon ausgehen, dass die Sperre rechtmäßig war.

    Geiles Konstrukt. Da können nur Richter drauf kommen. Aber die Jurisdiktion ist ja unabhängig, auch von der Logik. ;) Oder besser: Was hat denn die zivile Rechtsprechung mit der Sportgerichtsbarkeit zu tun ? Unschuldsvermutung gegen Strict Liability oder wie ?
    Claudia Pechstein sollte sich mal an RA Gerhard Strate wenden, der hat schon ganz andere herausgeboxt und ehrenhafte JustizminsterInnen in Verlegenheit gebracht.

    Tja, man darf jedoch, wenn man schon mit dem Fall Stretford argumentiert, nicht vergessen, dass dabei die Sportgerichtsbarkeit aus sehr durchsichtigen und durchaus pragmatischen Gründen gestärkt werden sollte und wurde. Es erscheint mir schon beinahe schizophren, wenn die Gleichen, die einerseits gern die Unabhängigkeit des Sportgerichtsbarkeit durch staatsrechtliche Verfahren ausgehebelt sehen wollen andererseits mit Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit argumentieren.

    BTW, übrigens ist es auch nicht haltbar, immer dann, wenn die Europäische Menschenrechtskonvention ins Kalkül passt, sie zu ziehen und wie in diesem Fall ihren Art. 6 aus pragmatischen Gründen zu ignorieren. Diesen Spagat wird keiner lange halten können.

  437. Hier ein Kommentar von einem Juristen zum Urteil, der Autor übt durchaus Kritik am Urteil, da
    die Verunsicherung für die Athleten nicht kleiner geworden ist.
    Die Anwendung/Interpretation Schweizer Rechts durch das Landgericht München ist nicht korrekt.
    Legal Tribune Online

  438. Eigenartig. Schweigen bei Jens Weinreich, Schweigen bei Grit Hartmann zu den neuesten Entwicklungen im Fall Pechstein. Die sonst wortgewaltigsten Doping-Anprangerer auf einmal auf Tauchstation? Komisch. Der vielgepriesene CAS stellt sich als unechtes Schiedsgericht mit dubios zustande gekommener Zusammensetzung und fragwürdigen Benachteiligungsregeln heraus, die Schiedsvereinbarungen als monopolistische Knebelverträge. Kein Kommentar wert? Freut man sich auf das Finale? Wenn denn die Beweise der ISU über ein angebliches Doping von Pechstein so wasserdicht und glasklar sind und zu einer rechtmäßigen Sperre führten, wie auch Jens Weinreich und Grit Hartmann (und Herr Seppelt und Herr Winterfeldt noch Frau Tyron und einige andere) seit Jahren weis machen wollen, dann müßten sie ja allesamt die Münchner Entscheidung vom 15. Januar 2015 bejubeln und die Beweisaufnahme beim OLG München gar nicht abwarten können, um der Pechstein endlich ihre öffentlichen Doping-Abstreitungen gerichtlich austreiben zu lassen. Denn das deutsche Gericht würde ja wohl die angeblich wasserdichten Beweise von der ISU präsentiert bekommen und könnte doch angesichts der vorgeblich erdrückenden und angeblich einzig den Doping-Schluss zulassenden ISU-Beweise zu gar keinem anderen Ergebnis in seinem Urteil kommen können, als Jens Weinreich und Grit Hartmann in ihren (Vor-)Urteilen. Oder etwa doch? Gibt es da vielleicht ein wenig Muffensausen bei Leuten, die sich in ihrem (Vor-)Urteil vergaloppiert haben?

  439. Tauchstation?

    Wenn ich der Suchfunktion glauben darf, habe ich am 10.11.2010 zum letzten Mal einen eigenen Beitrag dazu produziert bzw ein Dokument zur Diskussion gestellt – dies hier ist der 551. Kommentar dazu, nachdem ich die Kommentarfunktion zwischenzeitlich deaktiviert hatte.

    Schiedsvereinbarungen als monopolistische Knebelverträge. Kein Kommentar wert?

    Kann mich nicht erinnern, „Schiedsvereinbarungen“ und andere Knebelverträge des Sports (z. B. Host City Contracts) je bejubelt zu haben.

    Freut man sich auf das Finale?

    Welches Finale?

    Gibt es da vielleicht ein wenig Muffensausen bei Leuten, die sich in ihrem (Vor-)Urteil vergaloppiert haben?

    Was ist Muffensausen?

  440. Zunächst zur letzten Frage, hier die Antwort für den Sprachgourmet der deutschen Sportjournalisten: „Muffensausen“ steht schon seit 1986 im Duden, als Synonym für Bammel, Bange, Furcht.

    Ansonsten:

    Das Internet vergisst auch die Kommentare von Jens Weinreich nicht.
    (Von der aus heutiger Sicht einfach nur noch peinlichen „Hommage“ an Grit Hartmanns nur als „journalistische Flatulenz“ zu bezeichnende Verdächtigung gegen Pechstein über angebliches „Doping“ in Erfurt abgesehen, an denen sich leider auch Jens Weinreich [Zitat: „ganz klar Doping“] eifrig beteiligte und die sich schließlich – schon ihrem Wesen entsprechend – geräuschlos in Luft auflöste).

    Am 25.11.2009 freute sich Jens Weinreich noch auf Spiegel Online über das angebliche Schrezenmeier-„Gutachten“ als Kardinalbeweis der Verurteilung, über das die MDR-Doku letzte Woche aufklärt, dass es gar kein Gutachten war und seine Deklaration als „Beweis“ gegen Pechstein vielmehr ein Kardinalfehler des CAS -, um sodann zu fabulieren:

    „Man stelle sich nun vor, es gäbe in Deutschland einen Straftatbestand des Sportbetruges…Man stelle sich vor, die Ermittler würden losziehen, das Umfeld der Claudia Pechstein ausleuchten (Trainer, Betreuer, Mediziner und den deutschen Verband), Kontobewegungen prüfen, Vernehmungen durchführen. Anhaltspunkte liefert das Urteil, das auf ’sophisticated methods‘ des Blutdopings hinweist. Derlei Recherchen, energisch durchgeführt mit dem Instrumentarium von Strafverfolgungsbehörden, könnten dabei helfen, sich der Wahrheit anzunähern. So aber ist im Fall Pechstein weiter ein Spiel mit Emotionen möglich. Angeblich, so behauptet es der Sportinformationsdienst, glauben rund 60 Prozent der Deutschen an die Unschuld von Claudia Pechstein. Noch immer.“

    Etwas später auf seinem Blog in seinem „Spiel mit Emotionen“ die Prognose: „REAGIEREN werden NADA und DOSB überhaupt nicht. Nur auf Anfragen antworten. Noch einmal: Der Sport hat die fünfmalige Olympiasiegerin längst ausgestoßen und sein letztes Urteil gesprochen.“ bzw. “ Der Sport (Ausnahme DESG) hat das Thema Pechstein offiziell abgehakt. Das Schlusswort ist gesprochen. Für DOSB, IOC etc.“
    Und natürlich durfte auch eine Unterstellungen über Pechsteins angeblichen „Wille zur Manipulation“ nicht fehlen.

    Am Ende des Tages bleibt davon übrig:

    Alle Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen mangelndem Tatverdacht eingestellt. Das Disziplinarverfahren „Doping-Vorwurf“ wegen Unschuld eingestellt. Das Sportrechtsurteil des CAS wegen Missbrauch der Kartellmacht und unfairen Verfahrensregeln für deutsche Gerichte nicht bindend und obsolet. Die Behauptungen der ISU und des CAS, „die erhöhten Blutwerte von Claudia Pechstein sind nur durch eine unerlaubte Manipulation des eigenen Blutes zu erklären“ sind laut DOSB-Expertenkommission (da reagierte wohl doch noch jemand beim DOSB?) ein glattes „Fehlurteil“. Eine stattliche Anzahl Spitzenathleten unterstützt die angeblich von der Sportwelt „ausgestoßene“ Pechstein öffentlich und nachdrücklich.
    Aufwendungen der Sportlerin für Anwalts- und Gutachterkosten im Rahmen des missglückten WADA-/ISU-/CAS-Experiments „indirekte Beweisführung“ am lebenden Objekt: bereits weit jenseits der 750.000 Euro.
    Anzahl der Häme-Artikel über die Sportlerin: ungezählt.

    Die angebliche Frage aller Fragen, die laut Jens Weinreich nur Claudia Pechstein beantworten kann, ist beantwortet, und zwar mit einem klaren: NEIN. Und sie ist inzwischen frei von jedem Verdacht, so wie Anni Friesinger, Thomas Müller oder Kathi Witt. Wovon sie noch nicht frei ist: nachtragenden falschen Verdächtigungen.

    Nun also die (hoffentlich) anstehende, finale Beweisaufnahme in München.

    Wie viel Prozent der Deutschen wohl inzwischen an die Unschuld von Claudia Pechstein glauben, Herr Weinreich? Und vor allem: Warum?

    Offenbar ist die ganze Pechstein-Doping-Story, an der sich die Hartmanns und Seppelts und auch Jens Weinreich so delektierten, auf dem Weg, sich als das herauszustellen, was sie wohl von Anfang an war: eine fulminante „Ente“, aufgeblasen von eilfertigen Funktionären, am Leben gehalten von oberflächlichen und schlampigen „Gutachtern“ der ISU und einem Nicht-Schiedsgericht, gefüttert von „investigativen“ Sportjournalisten mit ausgeprägter Anti-Doping-Manie und gehätschelt mit immer neuen spekulativen Verdächtigungen von (mit der Sache selbst gar nicht befassten) Anti-Doping-„Experten“ wie Franke, die als Statler und Waldorf der Verfahrensshow Spekulationsthesen vom Balkon rufen.
    Eine unheilige Allianz von Entenzüchtern.
    Pechstein hatte das Pech (nomen est omen), zur falschen Zeit am falschen Ort dieser Gesellschaft ins Gatter zu laufen.

    Einigen Funktionären dämmerte es wohl schon seit Jahren, dass man im überschäumenden Eifer des Anti-Doping-Gefechts mit der Waffe des indirekten „Beweises“ und der unsäglichen Beweislastumkehr wohl mit Pechstein „das falsche Schwein geschlachtet“ habe. Wer im Anti-Doping-Kampf jedes Mittel bis zur Entrechtung für geheiligt hält, wenn es nur dem übergeordneten Zweck diene, der läuft Gefahr sich zu verrennen und in solche üblen Sackgassen.

    Kein Sportjournalist störte sich je daran, dass diejenigen, die es betrifft, nämlich die Sportler selbst, am ganzen Konstrukt des Anti-Doping-Kampfes und seinen Regeln überhaupt nichts mitzubestimmen haben. Nie wurde das CAS-System „investigativ“ in Frage gestellt. Mit großer Selbstverständlichkeit wurde die aus einem paranoiden Generalverdacht geborene faktische Abschaffung des Persönlichkeitsrechts aller Spitzensportler zugunsten einer 24-h-Überwachung, die sonst nur bei gemeingefährlichen Straftätern angewandt wird, zur Kenntnis genommen.

    Für Jens Weinreich war das „Fehlurteil“ des CAS Anlass genug, Frau Pechstein unter dem Rubrum „Doping“ eine eigene Dauer-Rubrik als verewigtem Pranger der Schande zu widmen.
    Für das offensichtliche Wenden des Blattes hat er nun keine Zeile übrig.
    Auch das sagt einiges aus.

    Ich wüsste wirklich (ganz allgemein) gern mal, wie sich Leute fühlen, die einen anderen Menschen jahrelang mit Süffisanz, Häme und spitzfindigen Bemerkungen über die Mittel seiner Verteidigung durch die eigenen oder andere Medien jagten. Die wussten oder wissen konnten, wie unfair das Sportrechtssystem ist und das es zu Fehlurteilen einlädt, und dazu schwiegen. Die wussten oder wissen konnten und schweigend hinnahmen, dass es bei Doping-Verurteilungen weder eine echte Revisions-/Kassationsmöglichkeit gibt noch eine Verfahrenswiederaufnahme bei neuen Beweisen, die dafür aber die feigenblattartig das Unfairnesssystem beschönigenden formaljuristischen Schweizer Bundesgerichtsbeschlüsse wie eine Monstranz vor sich hertrugen und im Wortlaut druckten.
    Was muss das für ein Gefühl sein, zu erkennen oder von anderen nachgewiesen zu bekommen, dass man nicht nur im sachlichen Irrtum war, sondern sich eifernd an einer unfairen Jagd beteiligt hat? Hat man da den Drang zur Entschuldigung in sich?
    Das wüsste ich zu gern.
    Treiben Sie die gleichen Fragen um wie mich?

    Sollte Frau Pechstein vor einem ordentlichen Gericht ihre Rehabilitation gelingen, so wäre interessant, ob auch die überaus kritische, investigative und meinungsstarke deutsche Sportpresse zu einer Rehabilitation und einem, wenigstens leisen, „Sorry, Claudia Pechstein!“ in der Lage wären.
    Würde der gute Heinrich Böll noch leben, er würde sein Lehrstück über „Die verlorene Ehre der Claudia Pechstein und wie so etwas entstehen kann“ verfassen.

  441. @Steve Kadisha
    Da Ihre Kommentare von Ernsthaftigkeit getragen sind und Sie u.a. auch mich direkt ansprechen, eine Antwort. Vorab: Dass dieses letzte Urteil in Sachen Pachstein eine Reform des CAS anregt, ist zu begrüßen, das ist gar keine Frage. Inklusive der Erweiterung von Wiederaufnahmemöglichkeiten – eine tatsächlich unabhängige Prüfung der von Pechstein vorgelegten „Beweise“ für ihre Blutkrankheit im Rahmen des internationalen Sportrechts wäre absolut wünschenswert. (Vielleicht erfahren wir dann auch, warum diese Kondition im deutschen Eisschnelllauf verbreiteter ist.) Dies, obgleich ich die dieser Tage häufig vorgetragene generelle Behauptung, dass der CAS überwiegend gegen Athleten urteile, für nicht belegbar halte. Und auch nicht dazu neige, das Urteil eines Münchner Richters affirmativ als Allerheiligstes zu betrachten.
    Überdies: Viele mit diesem (vorläufigen) Richterspruch verbundene gewichtigere (mögliche) Auswirkungen sind bislang noch nicht einmal angesprochen worden. Ohne darauf hier detailliert einzugehen: Ich halte es für ganz und gar erstaunlich, wie plötzlich beim Thema Doping eine rein deutsche Perspektive derart dominieren kann.
    Zum Erfurt-Komplex, zu dem ich gearbeitet habe: Über ein Verfahren der Staatsanwaltschaft zu berichten und zu versuchen, Hintergründe dieser Methode der Manipulation am Blut zu recherchieren – das würde ich jederzeit wieder tun. Letztlich hat es Dutzende Experten gebraucht und eine Nada, die einen 16-Jährigen als Präzedenzfall vor das deutsche Sportschiedsgericht bringt, bis festgestellt war, warum das – dank einer vagen Regel im WADAC – in den fraglichen Jahren nicht als Doping einzustufen war, anders als vor Inkrafttreten des Codes. Ich räume ein, dass aus heutiger Perspektive der Fokus auf Pechstein zu stark war (obwohl sie den Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegeben hatte). Allerdings: Pechstein hat lange genug Antworten auf journalistische Anfragen verweigert – zum Beispiel auch auf die, wie oft sie sich einer solchen Behandlung unterzogen hat.

    Wie auch immer: Der Fall verträgt ganz sicher jede weitere Begleitung und weiteren (Meinungs-)Streit.

    (Von mir aber nicht an dieser Stelle.)

  442. @ Steve Kadisha #552

    Was Sie da von mir zitieren aus dem Jahr 2009 ist so ganovenhaft gar nicht, wie Sie glauben, sondern könnte heute erneut geschrieben werden. Hier reden diejenigen, die Sie kritisieren, sogar mit Ihnen. In anderen Medien geschieht das nicht. Hier wurde einige Jahre lang ein Forum zur Diskussion geboten – mit Dokument-Sammlungen, in anderen Medien geschah das nicht, lange Zeit waren diese Kommentarspalten ein zentrales Forum mit Für und Wider, Pro und Contra, in dem sich viele bedienten.

    Manche behaupteten deshalb, ich sei ein Umfaller und würde Pechsteins Propagandisten fördern. Andere behaupteten, wie jetzt Sie, ich sei ein Hardliner oder, wie Sie so schön formulieren, „ein Entenzüchter“. Zwischen diesen Extremen bleibt Raum für andere Deutungen.

    Sie mengen jetzt etwas viel zusammen. Adressieren Sie Ihren Zorn doch bitte direkt an die betreffenden Institutionen und Personen.

    Ich denke schon, dass ich mich nochmal mit einigen (hoffentlich vernünftigen) Gedanken dazu äußern werde.

  443. @ grit hartmann # 553

    Herrn Weinreich sei Dank ist in anderen Teilen dieses Blogs (wo es um Korruption geht) ja das Thema Moral und Anstand stark vertreten.
    Ich schließe daraus, dass es auch ein Grundanliegen der Hommage würdigen Verfasser von Beiträgen insgesamt ist.
    Auch Dank für die Debattenmöglichkeit per se, Herr Weinreich.

    Frau Hartmann, es erstaunt und erfreut zugleich, dass Ihnen wenigstens nach Jahren Ihres persönlichen und mit viel Verve und noch mehr personifizierter Zuspitzung geführten Anti-Doping-Kampfes auffällt, dass da gleichwohl im System irgendwas nicht stimmen kann.
    Nur: warum haben Sie dieses „Begrüßen von Reformen des CAS“ eigentlich all die Jahre unterlassen?

    Und weiter: Es geht nicht, wie Sie meinen, darum, ob der CAS mehrheitlich für oder gegen Sportler urteilt.
    Es geht darum, ob er rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt. Und das ist nach den übereinstimmenden Feststellungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts nicht der Fall. Er ist kein „echtes“ Schiedsgericht nach deutschem Verständnis von Recht und Gesetz. Er hat in seinem Zustandekommen und seinem Regelwerk so schwere strukturelle Defizite, dass er nicht als legitimer Ersatz für ein ordentliches Gericht gelten kann. Ein Nicht-Gericht tagt in Lausanne.

    Sportjournalisten wie Sie müssen sich fragen und sogar vorwerfen lassen, warum gerade Sie als Anti-Doping-Journalisten dem strukturellen Unrecht nie nachgegangen sind und Ihnen nicht auffiel, dass gerade in den brisanten Doping-Fällen fragwürdig ausgewählte Leute mit eigenartigen Regeln zu Gericht saßen, die den schmückenden Rechtstitel „Schiedsgericht“ einfach nicht verdienten.

    Gerade den journalistischen Gralshütern des Anti-Doping-Kampfes hätte es doch ein Herzensanliegen sein müssen, dass schon wegen der Glaubwürdigkeit der Anti-Doping-Politik der Nachweis und die Aburteilung von Doping nur nach allerhöchsten Qualitätsmaßstäben des Rechts und in vorbildlichster Art und Weise vorgenommen werden darf.

    Gerade Sie, Frau Hartmann, haben sich sogar in die Welt der Kugelzellen und Blutzusammensetzungen begeben und sich darin hoffnungslos verirrt, statt die einfachen und naheliegenden Fragen zu stellen, wie dieses eigenartige Privatgericht in Lausanne eigentlich zu Gericht sitzen kann. Ich hätte Ihnen zugetraut, einen schönen Artikel in der Süddeutschen oder sonst wo zu bringen, dass es nicht so propper ist, wenn sich im Sportrecht Ankläger, Richter und Henker in einer Person wiederfinden.

    Aber es hat Sie nicht interessiert, wer da wie verurteilt. Sie interessierten sich nur für die Angeklagten und den Tatvorwurf, die Rechtmäßigkeit des gerichtlichen Tatnachweises war Ihnen offenbar so schnuppe wie die Legalität der Richter.

    Die von Ihnen reklamierte „unabhängige Prüfung der von Pechstein vorgelegten ‚Beweise’ für ihre Blutkrankheit“ oblag dem „internationalen Sportrecht“ in Form des CAS bereits bei seinem Urteilsspruch. Er hat nur nicht seine richterliche Pflicht getan.
    Der Grund liegt (neben der freien Erfindung eines urteilsrelevanten angeblichen „Schlussgutachtens“) gerade im „internationalen Sportrecht“ selbst und das wissen Sie ganz genau: das „internationale Sportrecht“ muss vorgetragene Beweise schlichtweg leider nicht unabhängig und schon gar nicht tiefgründig prüfen. Es gilt, das wissen Sie, die Beweislastumkehr (strict liability) und vor allem: es gilt das – angesichts der existenzbedrohenden Folgen eines Schuldspruchs lächerlich niedrige und inakzeptable – Beweismaß der hinreichenden Überzeugung (comfortable satisfaction), und leider nicht das Beweismaß ordentlicher Gerichtsbarkeit.

    Dieses strukturelle Defizit des „internationalen Sportrechts“ (wie auch die Nichtmitsprache der Sportler bei der Richterbestellung, bei der Verabschiedung der Anti-Doping-Codes, der Ausgrenzung der Sportler bei der Festsetzung der unsäglichen Verfahrensregeln des CAS usw.) stehen einer Wiederaufnahme des Verfahrens Pechstein vor einem Sportgericht schlichtweg objektiv entgegen. Kurz gefasst: Man kann kein Wiederaufnahmeverfahren vor einem Nicht-Schiedsgericht betreiben.
    Sie schlagen die Quadratur des Kreises vor, Frau Hartmann. Absichtsvoll?

    Das gegenwärtige internationale Sportrecht ist strukturelles Unrecht und verletzt das Fairneßgebot und das Rechtsstaatprinzip.

    Gerade Sie, die doch so leichtfertig schon eine honorige Wissenschaftlervereinigungen wie die DGHO der „wissenschaftlichen Manipulation“ bezichtigte und anerkannte Wissenschaftler als „professorale Parteigänger der Kufenläuferin“ schmähte, müssten doch ein Interesse daran haben, dass Beweise endlich durch ein ordentliches Gericht mit höherem Beweismaßanspruch geprüft werden. Warum wollen Sie dann Wiederaufnahmeverfahren vor Schiedsgerichte bringen, die keine sind?

    Warum verteidigen Sie das schlampige Niveau des „internationalen Sportrechts“?
    Weil nur ein solches „Recht im Ungefähren“ den Nährboden für spekulative Geschichten bietet? Weil ein niedrige Beweismaß des lediglich „comfortable satisfaction“ so schön viel Raum eröffnet für das Ausschmücken weiterer möglicher Skandalgeschichten, Verschwörungstheorien, Was-wäre-wenn-Geschichten?
    Oder weil es Ihnen egal ist, wie ein Urteil zustande kommt, Hauptsache abgeurteilt?

    Sie wissen, dass die von Frau Pechstein mühsam und auf ihre irren Kosten zusammengetragenen Beweise ihrer persönlichen Unschuld objektiv überhaupt nichts zu anderen Sportlern aussagen können, weil sich die Gutachten eben nur mit ihr befassen.
    Ihr unfairer Klammersatz („…warum diese Kondition im deutschen Eisschnelllauf verbreiteter ist.“) löst aber die Frage aus: Was motiviert Sie eigentlich immer wieder zu solchen versteckten rhetorischen Fouls und Unterstellungen? Das würde mich echt mal interessieren.

    Und: Sie irren mit Ihrer Behauptung, dass „plötzlich beim Thema Doping eine rein deutsche Perspektive derart dominieren kann“. Sie dominiert nicht „beim Thema Doping“, denn ein Doping-Fall liegt wohl selbst nach der Einschätzung der DOSB-Expertenkommission gar nicht vor und es wird (gegenwärtig noch) nicht über die Tatbehauptungen vor Gericht debattiert. Die „deutsche Perspektive“ ist vielmehr auf das Thema Sportrechtstandards gerichtet. Es wäre doch verwunderlich, wenn nicht der deutsche Rechtsstaat, sondern China oder Jamaika das Thema Rechtsstaatlichkeit im Sportrecht besetzen würden, meinen Sie nicht auch?

    Und die rein deutsche Perspektive ist auf die Frage gerichtet, wie sportrechtliche Fehlurteile zustande kommen können, wie Rehabilitation zu verschaffen ist und welche menschenzerstörerische Macht ein jahrelanger Shitstorm von Pressevertretern, eifernden „Experten“ und hyperventilierenden (Sport-)Politikern auszulösen vermag. Diese Melange, dieses Boiler-Prinzip des gegenseitigen Aufheizens der beteiligten Anti-Doping-Verfolger führte im Fall Pechstein zu einer aberwitzigen und so sehr auf restlose Ansehens- und Existenzvernichtung gerichteten Kraft, dass einem Angst werden kann.

    Das ist nämlich die ethische Komponente des Falles Pechstein und er stellt Fragen an die Moral, auch und gerade der Journalisten.

    Es bewegt mich sehr, wenn Sie sich mit ihrem vorletzten Satz womöglich ausflüchten wollen, das Kampagnenopfer hätte sich vielleicht durch aufmüpfiges Verhalten, Berliner Kodderschnauze, verweigerte Presseauskünfte, einen angeblich die Presse nervend belehrenden Manager, das Mitfahren in Protzkarren, die Eröffnung von Bratwurstbuden, die Bettgenossenschaft mit einem vorgeblichen Berliner Rüpel und überhaupt und generell irgendwie ja selbst in diese Situation gebracht, dass man sie in einigen Schreibstuben der Redaktionen nicht so mag und gar nicht anders gekonnt hätte, als ihr weiter nachzustellen und sie medial unter fertigmachenden Dauerverdavht und -beschuss zu stellen. Diese Mischung reicht aus, um jeden Rehabilitierungsversuch von Pechstein zu diskreditieren, lächerlich zu machen, ins Fragwürdige zu schreiben?
    So was hört man sonst nur über die Schuld des Minirocks des Vergewaltigungsopfers an der ihr zugefügten Gewalttat; Heinrich Böll läßt nochmals grüßen.

    Wer sich die Ballung an wirklich übel bösartig verfassten Schmähartikeln über Pechstein, ihren Lebenspartner, ihren Manager, die Wissenschaftler, ihr Umfeld pp. seit 2009 aus dem Netz zieht (und Sie, verehrte Frau Hartmann, haben nicht wenige dagrenzwertige Formulierungen zu beigetragen), fragt sich besorgt, wie es so weit kommen kann, dass jede Distanz und journalistische Professionalität flöten geht und die beleidigte Leberwurst den Griffel führt.

    Sie müssen sich die öffentliche Kritik gefallen lassen, in der „Causa Erfurt“ (und nicht nur da) schlichtweg maßlos überzogen zu haben.
    Und anders als Sie behaupten, hatte nicht Frau Pechstein „Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegeben“, sondern das von den DOSB-Experten so bezeichnete Fehlurteil des CAS hatte zur Strafanzeige gegen Unbekannt geführt und zu den unsäglichen Persönlichkeitsrechtseingriffen gegen Pechstein und andere Personen wie Hausdurchsuchungen, geheime E-Mail- und Telefonkontrolle, deren Protokolle dann kriminell an die Presse verscherbelt wurden, die daraus eine Doping-Ente zauberte.

    Zudem: Sie berichteten über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, beschweren sich aber darüber, dass eine mindestens als Zeugin involvierte Person wie Pechstein sich im laufenden Verfahren nicht gegenüber der Presse, sondern allenfalls gegenüber den Strafverfolgungsbehörden äußert, und nehmen das sogleich als hinreichenden Grund einer öffentlichen Skandalisierung und Verdächtigung?
    So funktioniert Qualitätsjournalismus?
    Sie berichteten leider nicht nur über ein Verfahren der Staatsanwaltschaft(en), sondern sponnen sich eigene Fäden, Mutmaßungen zurecht, spekulierten, skandalisierten. Sie fragten nicht nur und hakten bei widersprüchlichen Äußerungen nach. Nein, Sie legten sich fest. Und zwar im Ergebnis falsch.

    Hätten Sie in Ruhe die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet und hätten über deren nüchterne Ergebnisse berichtet, wären Sie und auch Frau Pechstein besser bedient gewesen.

    Ich freue mich auf Ihren „Sorry, Claudia Pechstein“-Kommentar in irgend einer Zeitung nach einer Beweisaufnahme des OLG München.
    Wenn Sie den Mumm dazu haben.

  444. @Steven Kadisha
    Anmerkung: Sie werden von mir keinen „Schmähartikel“ des von Ihnen bemühten Inhalts finden:

    Es bewegt mich sehr, wenn Sie sich mit ihrem vorletzten Satz womöglich ausflüchten wollen, das Kampagnenopfer hätte sich vielleicht durch aufmüpfiges Verhalten, Berliner Kodderschnauze, verweigerte Presseauskünfte, einen angeblich die Presse nervend belehrenden Manager, das Mitfahren in Protzkarren, die Eröffnung von Bratwurstbuden, die Bettgenossenschaft mit einem vorgeblichen Berliner Rüpel und überhaupt und generell irgendwie ja selbst in diese Situation gebracht, dass man sie in einigen Schreibstuben der Redaktionen nicht so mag und gar nicht anders gekonnt hätte, als ihr weiter nachzustellen und sie medial unter fertigmachenden Dauerverdavht und -beschuss zu stellen. Diese Mischung reicht aus, um jeden Rehabilitierungsversuch von Pechstein zu diskreditieren, lächerlich zu machen, ins Fragwürdige zu schreiben?
    So was hört man sonst nur über die Schuld des Minirocks des Vergewaltigungsopfers an der ihr zugefügten Gewalttat; Heinrich Böll läßt nochmals grüßen.
    Wer sich die Ballung an wirklich übel bösartig verfassten Schmähartikeln über Pechstein, ihren Lebenspartner, ihren Manager, die Wissenschaftler, ihr Umfeld pp. seit 2009 aus dem Netz zieht (und Sie, verehrte Frau Hartmann, haben nicht wenige dagrenzwertige Formulierungen zu beigetragen), fragt sich besorgt, wie es so weit kommen kann, dass jede Distanz und journalistische Professionalität flöten geht und die beleidigte Leberwurst den Griffel führt.

    Dies ist eine von Ihnen fabrizierte, um im Vokabular zu bleiben, Schmähung. Nichts dergleichen habe ich fabriziert, statt dessen inhaltlich gearbeitet. In Ihren Augen sicher eine Ausnahme: meine Kritik an einigen Wissenschaftlern und ihrer zu 99,99% nachgewiesenen Sphärozytose (die dann in der Tat von den Gutachtern selbst korrigiert worden ist in Richtung der unbekannten Blutanomalie).

  445. Es reicht, Steve Kadisha. Sie durften Ihre Schmähungen ablassen. Fühlen Sie sich jetzt besser?

    Suchen Sie sich nun bitte einen anderen Tummelplatz und andere Gegner – den DOSB, den CAS, das Deutsche Sportschiedsgericht, die ISU, die DESG, das IOC, Michael Vesper, Thomas Bach, Ottavio Cinquanta, den Sportausschuss des Bundestages, Auftragsgutachter, Hundertschaften Juristen, die auf beiden Seiten vom System profitieren, echte und so genannte Wissenschaftler, Journalisten, die sich keiner öffentlichen Debatte stellen, sondern nur ihre Beiträge veröffentlichen – und einige mehr.

    Kommentieren Sie bitte unter Ihrem Klarnamen. Sie haben an anderer Stelle Verleumdungen und Falschbehauptungen über mich verbreitet. Mag sein, dass Sie dafür entlohnt werden. Vielleicht aber ist Ihre Empörung echt.

    Sie schmeißen jetzt munter alles in einen Topf. Kochen Sie woanders.

    Dopingberichterstattung ist per se auch Verdachtsberichterstattung. Es ist Recherche mit Irrungen und Wirrungen – selten gewollt, immer unter Druck von allen Seiten, auch der eigenen so genannten journalistischen. Und es ist automatisch sportpolitische Berichterstattung, weil kaum ein komplizierterer Fall nicht auch fundamentale Probleme im Parallel-Rechtssystem des Sports (und der Allianz mit der Sportpolitik) aufwirft, die Journalisten, wenn sie ihren Job ernst nehmen, ebenfalls beschreiben.

  446. Habe noch einen Gegner vergessen: All die jämmerlichen DOSB-NOK-DSB-Athletenvertreter, die jahrzehntelang dieses Sportrechtssystem 100prozentig verteidigt haben. Manche von ihnen fallen nun plötzlich um. Würde mich nicht wundern, wenn einige auch diverse Pechstein-Briefe unterschrieben haben.

  447. Ich frag mich ja, wie man von „Existenzvernichtung“ sprechen kann bei einer Frau, die ja noch als „verurteilte Doperin“ im Polizeidienst war und selbst krankgeschrieben munter Ovale aufs Eis malen konnte. Diese Art von Existenzvernichtung würden sich Millionen Hartzer hier im Land wünschen. SCNR

  448. Also das müssen Sie beide, Jens und Grit Hartmann, jetzt aber aushalten können. Und nicht versuchen, den Spieß schon wieder zu drehen. Frau Hartmann war verbal nie kleinlich und auch nicht gerade fein, wenn es darum ging, ihre Auffassung u.a. auch mit dem berüchtigten argumentum ad hominem zu verteidigen. Wenn wir hier zurückscrollen, können wir so manche grenzwertige Auslassung gegen Pechstein und andere jenseits von good and bad finden. Auch wenn es schwer fällt, wahre Größe kann ein Journalist auch in der Relativierung oder Aufgabe seiner Behauptungen zeigen, wie jeder andere normal Sterbliche auch.
    @Stefan
    Ihre Parteinahme für “ Millionen Hartzer“ ist ja rührend.

  449. Ich drehe keinen Spieß, Herbert. Es nervt. Erzählen Sie mir nicht, was ich aushalten muss. Habe ne Menge ausgehalten hier in all den Jahren. Steve Kadisha, oder wie er immer heißt, durfte hier ebenfalls seine Botschaften verbreiten. Er hat aber an anderer Stelle Dreck über mich verbreitet, dummes Zeug, Unfug, Mist. Das soll er lassen. Anderswo und hier.

    Ende der Diskussion.

  450. Die Äußerungen von Steve Kadisha sind doch harmlos gegen das, was man hier und anderswo gegen CP geschrieben hat. Ist ja alles im Netz und hier nachlesbar.

    Aber wenn es gegen die eigene Person geht, wird das Eis wohl dünn.

  451. Dünnes Eis? Dummes Zeug.

    Sorry, aber Sie sind offenbar zu dumm zu begreifen, was ich hier seit Jahren mache. Ich sondere nicht nur Texte ab wie die meisten Journalisten, die zu diesem Thema publiziert haben, ich stelle mich der Diskussion und biete überhaupt erstmal eine Diskussion.

    Ok, Chris Feigling, Steve Kadisha Feigling, die Sie sich hinter Kürzeln verstecken (oder ist der Name Steve Kadisha echt?): Dann mit offenem Visier, Namen und Adresse – machen Sie den Anfang oder trollen Sie sich.

    Cojones?

  452. Jens, da hat Chris aber nun mal recht. Mit Glacehandschuhen wurde Claudia Pechstein nun nicht gerade angefasst. Und auch nicht die vielen, durchaus sehr kompetenten User, die hier zur Diskussion beitragen wollten, wurden schnell mal formalistisch abgefertigt. Und was jetzt Steve Kadisha hier und anderswo schreibt, sind keine Überhöhungen, sondern eine sachliche Auflistung rund um die Causa Pechstein. Dass er dabei wertend auch Personen und deren Auftritt benennt, ist ja unumgänglich.
    Wir sind allerdings erst am Anfang einer neuen Betrachtung zur Affäre Pechstein, und die ist ohne Retrospektive nicht möglich. Da können wir uns sicher sein.
    Eigentlich bräuchten wir jetzt Contenance.

  453. Erst lesen. Dann schreiben.

    SK oder wie er auch immer heißt, kommentiert nichts sachlich, er wirft mit Dreck nach mir auf verschiedenen Webseiten. Ich werde darauf nicht eingehen.

    Ich habe gesagt, dass ich mich u.U. in einem Beitrag dazu äußern werde. Mehr habe ich momentan nicht zu sagen. SK und Konsorten sollen sich an andere Medien wenden und dort ein Forum suchen.

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