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Das Olympische Bildungsmagazin

Sieg für die Hartplatzhelden

Herzlichen Glückwunsch, Oliver Fritsch et al. Und meine tiefste Verbeugung vor so viel Mut, Standhaftigkeit, Ausdauer und Überzeugung. Ein Urteil, über das gewiss noch ausgiebig debattiert wird. Ein Schock für den Württembergischen Fußballverband/den DFB. Hartplatzheld Oliver Fritsch macht Schlagzeilen. Völlig zurecht. Ich freue mich!

Und natürlich ruft sich der Fritsch umgehend zum Fußballkommunikationsherrscher aus :) Der darf das.

Der Bundesgerichtshof teilt soeben mit:

Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Amateurfußballspiele

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die Beklagte betreibt unter der Internet-Adresse „www.hartplatzhelden.de“ ein durch Werbeeinnahmen finanziertes Internetportal, in das Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme einstellen können, die einzelne Szenen des Spielgeschehens von ein- bis eineinhalbminütiger Dauer wiedergeben. Die Filmausschnitte können von anderen Internetnutzern kostenlos aufgerufen und angesehen werden.

Der Kläger, der Württembergische Fußballverband e.V., ist der Ansicht, dass ihm als Veranstalter der Spiele in seinem Verbandsgebiet das ausschließliche Recht zu deren gewerblicher Verwertung zusteht. Er hat daher von der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Leistungsübernahme, der wettbewerbswidrigen Behinderung sowie des Eingriffs in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Unterlassung verlangt.

Die Klage hatte vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Berufung zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Maßgeblich dafür war, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG* unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt. Die vom Kläger erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedarf im Übrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Unter diesen Umständen hat der BGH ein besonderes Ausschließlichkeitsrecht von Sportverbänden auch unter den weiteren vom Kläger herangezogenen Gesichtspunkten verneint.

46 Gedanken zu „Sieg für die Hartplatzhelden“

  1. Herzlichen Glückwunsch an die Hartplatzhelden!!!

    Erleichternd, wieviel vernünftige Urteile an unseren Bundesgerichten gesprochen werden – und beschämend, in was für Fällen gute Initiativen beklagt werden!

  2. Grund zum Jubeln. Ich freue mich und beglückwünsche O. Fritsch und die Hartplatzhelden. Außerdem gebührt ihnen Dank für den Mut und die Überzeugung diesen Prozeß geführt zu haben. Danke!

  3. Es gab hier vor einiger Zeit ein paar Kommentatoren, die sich rund um die Frage, ob der Hausherr gespendetes Geld an die Hartplatzhelden weiterreichen kann, sehr hässlich über das Internetportal geäußert haben. Und damit über Menschen, die den Mut hatten, dem Verband die Stirn zu zeigen. Vielleicht kommt aus dieser Ecke aus Anlass der BGH-Entscheidung noch das eine oder andere mea culpa? Oder ist das zuviel verlangt?

  4. Das Urteil ist ein Sieg für den Amateursport und von daher zu begrüßen!

    Inhaltlich bleibt für mich eine Frage offen. Es heißt:

    „Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden.“

    Eröffnet dieser Satz nun dem Verband die Möglichkeit, seinen Vereinen per Satzung etc. vorzuschreiben, dass Videoaufnahmen verboten werden müssen? Oder missverstehe ich hier das Urteil des BGH?

  5. Ein gutes Urteil.
    @Henning Wiegert
    Ich glaube kaum, dass die Vereine das Hausrecht durchsetzen werden. So wie ich das mitbekommen habe, steht ein Großteil der Vereine eher hinter den Hartplatzhelden. Auch der WBV meinte bereits, dass eine Filmverbot in der Praxis nicht umsetzbar sei.

  6. @Henning Wiegert
    Leider steht es zu befürchten, dass dies die Bekloppten machtgeilen Säcke vom der Verband tut.
    Nun möchte ich aber nicht den Teufel an die Wand malen, sondern hoffen, dass die Vernunft annehmen.
    Naja, sobald Herr Fritsch sich eine neue Hose kauft, gehts dann wohl mit den ANWEISUNGEN des Hausherren DFB auf den Bezirkssportanlagen los.

  7. Pingback: â€¦And Justice for All « Der vierte Offizielle

  8. Henning: Er könnte, aber der WLV hat schon mitgeteilt, dass er einen Weg über das Hausrecht als unrealistisch einstuft. Man sei gegen das Verbreiten, nicht gegen das Filmen. Insofern kommt da jetzt hoffentlich nix mehr.

  9. Es fehlt jetzt eigentlich nur die Rücktrittsdrohung von 20ger um den Tag perfekt zu machen.

    Herzlichen Glückwunsch und Respekt.

  10. Pingback: “Fußballkommunikationsherrscher”: Die Hartplatzhelden siegen vorm BGH — CARTA

  11. Bin ich eigentlich der einzige, der dieses Urteil aus grundsätzlichen Gründen begrüßt, und nicht weil Herr Fritsch so ein durfter Kerl ist? Meine Güte, in weiten Teilen dieses Internetz kann man ja den Eindruck gewinnen, der WFV habe versucht, kleinen Kindern das lizenzfreie Kicken von Cola-Dosen verbiten wollen.

    Hartplatzhelden – das mag eine pfiffige Idee sein, auf die Beine gestellt mit viel Arbeit ohne allzu großes Verdienstpotential. Aber letztlich war und ist es doch eine kommerzielle Veranstaltung mit grundsätzlichem Gewinnerzielungsinteresse. Was keine Schande ist. Aber auch kein Grund, dieses Unternehmen eine irgendwie vorzugswürdige Behandlung zu gönnen, egal, wie sympathisch jungmännerhaft es rüberkommen mag.

    Nein, meine Sympathien (und meine Freude, habe ich eigentlich schon gratuliert?) liegen nicht wegen Ihres Wirkens bei der Hartplatzhelden GmbH, sondern wegen Ihres Gegners. Ich mag es nicht, wenn Leute sich mittels fragwürdiger Argumentationen und gestützt auf unverdiente Machtpositionen Rechte zuschreiben wollen, welche sie nicht besitzen. Und ganz besonders mag ich ein solches Verhalten nicht bei Sportfunktionären, deren gesamtes Geschäftsmodell auf exakt solches Verhalten aufgebaut zu sein scheint.

    Ich sage es mal ganz offen: ich hätte hier auch Bild oder RP-Online*1 die Daumen gedrückt. Gleichzeitig wäre ich sofort*2 auf der anderen Seite, wenn der TuS Wibelmund oder der dort spielende linke Verteidiger einem Besucher Filmaufnahmen oder deren Veröffentlichung untersagen.

    *1: Daumen drücken hin oder her: Da Oliver und seine Mitstreiter wohl über weniger Ressourcen als die Genannten verfügen, bleibt natürlich noch die Dankbarkeit, dass sie Geld, Zeit und Nerven aufbrachten und standhaft blieben.

    *2: Im Grundsatz. Ausnahmen sind denkbar.

  12. @Henning Wiegert, die Verbände werden sicher nicht das Filmen und Fotografieren ganz verbieten wollen, denn dann würden ja nicht jede Woche Hunderte von Fotos und bisher noch wenige Videos auf dem verbandseigenen Portal (betrieben von der Telekom) http://www.fussball.de hochgeladen werden.
    Die Community dort hat sich in den letzten Jahren (Start März 2007, wie die Hartplatzhelden) laufend verbessert, aber es gibt noch einiges zu verbessern.

    Vor allem ist es unübersichtlich und wer sich nicht auskennt, findet evtl, nicht das, was er sehen möchte. Mit dem Portal will man ja Einnahmen erzielen, indem viele sich dort Fotos und Videos anschauen. Aber man hätte aus Verbandsicht eben gerne ein Monopol gehabt.

    Die beiden Portale können sich gut ergänzen: Spielzusammenfassungen erscheinen bei fussball.de und kurze Videos mit Toren, Torwartparade o.ä. können bei den Hartplatzhelden (bzw. zusätzlich) gezeigt werden. Dort gibt es dann die Awards des Monats usw.

    @sternburg, ich glaube, es geht vielen auch nicht unbedingt darum, dass gerade Herr Fritsch mit seinem Portal Hartplatzhelden der Sieger ist sondern es geht schon um die Sache. Aber die Hartplatzhelden waren nun mal diejenigen, die das Portal erschaffen haben und sich auch nach 2 gerichtlichen NIederlagen nicht entmutigt lassen haben. Und besonders dafür muss man denen dankbar sein.

    Ich habe beim Fußballverband Mittelrhein folgende Aussage entdeckt:
    „Zum Schutz der berechtigten Interessen der Verbände ist jetzt der Gesetzgeber gefordert.“
    http://www.fvm.de/news-fvm-detail.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6505&cHash=a71da7a323

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  14. Pingback: Uns gehört der Fußball! Hartplatzhelden gewinnen vor dem BGH | ☠ r2

  15. @sternburg, um eine solche (grundsätzliche) Entscheidung herbeizuführen bedarf es erst mal der gewissen Ressourcen, die Du ganz richtig aufzählst, nämlich „Geld, Zeit und Nerven“.
    Und die muss von einem (kleinen) kommerziellen Unternehmen doch auch genau so aufgebracht werden, wie von einer einzelnen (privaten) Person.
    Von daher verstehe ich Deine Aversion nicht, weil bei den Hartplatzhelden auch kommerzielle Interessen mit eine Rolle spielen.

    Es geht doch genau um diese „David gegen Goliath“-Konstellation bzw. um die Versuche, sich (allmächtige) Monopolstellungen zu erhalten, respektive sich lästiger Konkurrenten zu entledigen, weil man am vermeintlich längeren Hebel sitzt (sprich über die grösseren Ressourcen) verfügt. Und es geht auch um die Versuche einiger Funktionäre ihre eigenen Interessen zu schützen, die aber in direkten Widerspruch stehen zu den Interessen derer, die sie vertreten, bzw. die sie aus (anderen Gründen)
    gewählt haben. Bezeichnend ist dafür die Aussage:

    „Wir bedauern, dass der Bundesgerichtshof nicht zugunsten der Amateurverbände entschieden hat“

    Quelle: die gleiche Mitteilung die schon von Ingrid unter Nr.18 verlinkt wurde.
    (Link ist übrigens defekt, aber man findet die Meldung dort auch so recht schnell.)

    Hier spielt sich übrigens mMn etwas vergleichbares ab: Wie die Bahn kreative Konkurrenz zerstört

  16. Wie wären denn die Sympathien der Netzgemeinde verteilt gewesen, wenn der WLV nicht gegen drei engagierte Unternehmensgründer vorgegangen wäre, die den „indirekten Freistoss“ quersubventioneren wollen, sondern wenn beispielsweise die Deutsche Telekom, Rupert Murdoch oder Google so eine amateurfussball-bezogene Videoplattform mit wieviel redaktionellem Content auch immer aufgezogen hätten, um Dividenden für die Unternehmenseigentümer zu erwirtschaften?
    Ich vertrete hier mal die Minderheitenmeinung und denke, dass die Amateurvereine („der WLV“ ist ja nur der Interessenvertreter dieser Vereine oder sollte es sein) durchaus ein Recht haben, an den Einnahmen solcher Videoplattformen zu partizipieren und die Frage der Zugehörigkeit der Bildrechte dabei von entscheidender Bedeutung ist.
    Die ehrenamtlichen Trainer/Spieler/Platzwarte/Vereinsfunktionäre der Amateurvereine erbringen mit den Darbietungen eine Leistung und wenn diese in bewegten Bildern kommerziell verwertet wird – sei es durch die Hartplatzhelden, Telekom, Sky, Youtube oder sonstwen – sollte man sich auch über den fairen Anteil der daraus erzielten Umsätze und Gewinne unterhalten, der den Vereinen zusteht.
    In den oberen Ligen ist es auch nicht anders, auch wenn es da um ganz andere Summen geht.
    Dass sich auf der Amateurebene damit die auf Profiebene auch noch längst nicht abschließend geklärte Frage „Selbstvermarktung der Bewegtbilder durch die Vereine vs. Zentralvermarktung durch die Verbände?“ wiederholt, erklärt vielleicht das unterschiedliche Vorgehen der Landesverbände.

  17. Pingback: „Hartplatzhelden" siegen in Karlsruhe | fritzwalterwetter

  18. @Her Holle

    Sie sagen:

    „…Ich vertrete hier mal die Minderheitenmeinung und denke, dass die Amateurvereine (“der WLVâ€? ist ja nur der Interessenvertreter dieser Vereine oder sollte es sein) durchaus ein Recht haben, an den Einnahmen solcher Videoplattformen zu partizipieren und die Frage der Zugehörigkeit der Bildrechte dabei von entscheidender Bedeutung ist.“

    So wie ich das Urteil verstanden habe, hat das Gericht doch nichts gegenteiliges entschieden.

    Aber, um sich diese kommerzielle Nutzung zu sichern, müssten der Verband und seine Vereine erst mal selber eine Leistung erbringen. Diese Leistung bestünde darin, selber für das zu vermarktende Bildmaterial zu sorgen. Also per Hausrecht das Filmen durch die Zuschauer zu verhindern und dann eigene Beobachter einzusetzen, die exklusiv das Verbandsportal bedienen.

    Solange der Verband aber den dafür nötigen organisatorischen und finanziellen Aufwand scheut, und freies Filmen durch Zuschauer, Trainer, Aktive etc. zulässt, muss der Verband es hinnehmen, dass diese Aufnahmen nicht ausschliesslich auf der Verbandsseite sondern auch an anderer Stelle veröffentlicht werden.

    Dass die Menschen, die dann eine solche Seite veröffentlichen, versuchen sich ihre redaktionelle und andere Arbeit bezahlen zu lassen ist doch auch nur zu verständlich und legitim.

    Mögen die Juristen unter uns mir weiterhelfen, falls ich hier auf dem Holzweg bin und ich den Hinweis auf das Hausrecht falsch verstanden habe.

    Grüße

  19. Hallo,

    der WFV hat ja ein Ãœbereinkommen mit „Die Ligen“.

    „Die Ligen“ haben sich wohl – möglicherweise wegen des Hartplatzhelden-Konflikts – an den Verband gewandt, die Kooperation gesucht. Möglicherweise zahlen sue auch (schon) Geld.

    (Warum sollten sie sich nun eigentlich weiter kooperativ verhalten).

    „Die Ligen“ sorgen für die Bereitstellung von etwas, das schon eher ein journalistisches Produkt ist (das mir als Journalist schon mal etwas näher steht): Da werden Menschen mit dem Filmen eines Spiels beuaftragt, da wird geschnitten, werden Spielminute, Torschütze eingeblendet, werden Interviews geführt. Natürlich: Die Filme werden auch (an Zeitungen) verkauft.

    Aber ist Oliver Fritsch wirklich der nur vom Idealismus beseelte Robin Hood für C-Liga-Kicker?

    Wäre es der Unergang des Abendlands, wenn es keine solche Plattform gäbe? (Das vermutlich nicht, bis vor Kurzem gab es so etwas ja noch nicht). Null kommerzielles Interesse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft?

    Wo ist die Hartplatzhelden-Eigenleistung? Werden nicht im Zweifelsfall Amateurfilmer übertölpelt, wird da nicht fremde Leistung abgegriffen, werden Leute, abgesehen davon, dass sie sich ein Loch in den Bauch freuen kennen (ob der Möglichkeit der Selbstinszenierung auf größerer Plattform) nicht mehr oder weniger ausgebeutet – so sich eben lassen?

    Ja, es verdient Respekt, wie er gekämpft hat, das durchgezogen hat. Trotzdem lasse ich mich da nicht vereinnahmen. (Könnte ja auch sein, dass es Geldgeber im Hintergrund gibt).

    Was ist mit der Rolle des Journalisten- mit seiner Unabhängigkeit?

    Ist das ausgerechnet bei Fritsch gar kein Thema (Hallo, Jens Weinreich …). Keine (Gefahr von) Vermischung von Journalismus und geschäftlichen Interessen, keinerlei Ineinanderfließen von Journalismus und PR …

    Haben wir an dieser Stelle nicht zum Beispiel darüber debattiert, ob Sabine Hartelt bei Olympia ihren Moderatorenjob (im öffentlich-rechtlichen Fernsehen) machen darf, wenn ihre Freundin Teilhaberin an einem beteiligten Pferd ist …?

  20. RalfKohler: Sie vermischen zu viel, finde ich. Will Sie jemand vereinnahmen, huch!?

    Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint.

    Nicht mehr und nicht weniger. Das kann man gut finden oder auch nicht. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass der BGH Grundsatzaussagen zum Journalismus getroffen hätte.

    Oliver Fritsch darf selbstverständlich ein kommerzielles Interesse haben. warum nicht? so wie die von Ihnen genannte Firma ein kommerzielles Interesse hat und viele andere Projekte.

    Auch ich betreibe Journalismus und habe geschäftliche Interessen, denn ich muss vom Journalismus und – in Teilen – auch von dieser Webseite leben. Vielleicht erscheint hier demnächst Werbung, na und. Auch das hätte dann erstmal nichts mit der BGH-Entscheidung zu tun, sondern wäre ganz allein meine Sache.

    Also, bitte wieder beruhigen und vielleicht Jürgen Kalwa #5 lesen.

    Ich glaube im Übrigen, dass Sie den Fall Hartelt entstellend verkürzt wiedergeben. Möchte allerdings keine neue Diskussion darüber aufmachen, die mich im vergangenen Jahr um ein Haaar in juristische Auseinandersetzungen verwickelt hätte. Deshalb weise ich vorsorglich daraufhin, dass hier nicht über Hartelt und Co. diskutiert wird, ich würde entsprechende Verweise/Äußerungen ohne weite Vorwarnung löschen.

    Immer schön beim Thema bleiben.

  21. @seizew, Ingrid: Hach, jetzt geht das schon wieder los. Ich sehe das doch alles genauso und bin den Kleinunternehmern für Ihre Beharrlichkeit sehr dankbar. Vielleicht habe ich das wohl nicht deutlich genug gemacht (unter „Und meine tiefste Verbeugung vor so viel Mut, Standhaftigkeit, Ausdauer und Ãœberzeugung“ müsen meiner Meinung auch nicht zwingend weitere ähnliche Ausführungen – aber meinethalben: meine auch), aber wie man auf eine bei mir vorliegende Aversion kommt, bleibt mir verschlossen.

    Mir geht es einfach darum, dass nach meiner – ganz sicher nicht unfehlbaren und sowieso ganz, ganz oberflächlichen – Beobachtung der Reaktionen in der (sagt man das noch?) Blogosphäre sich mal wieder lauter supersympathische Menschen gegenseitig Ihrer Supersympathigheit versichern und dafür gratulieren, auf der Seite der coolen Underdogs zu stehen und den doofen Internet-Ausdruckern endlich mal eine mitgegeben zu haben.

    Dahinter verschwimmt aber das wichtige Anliegen in der Sache. Für die Freude aus Emphatie ist es sicher wichtig, wer hier gewonnen hat. Für die, mit Verlaub, wichtigere Betrachtung ist das aber womit und wofür entscheidend.

    Und da halte ich es mit einer leichten Abwandlung mit Herrn Holle: Und wenn der WLV drei mal nicht gegen drei engagierte Unternehmensgründer vorgegangen wäre, die den “indirekten Freistoss� quersubventioneren wollen. Und wenn dreimal statt dessen die Deutsche Telekom, Rupert Murdoch, Google, Scientology oder die FIFA so eine amateurfussball-bezogene Videoplattform mit wieviel redaktionellem Content auch immer aufgezogen hätten, um Dividenden für die Unternehmenseigentümer zu erwirtschaften. Auch dann hätte der WFV diesen Rechtsstreit nicht gewinnen dürfen.

    Denn es sind die Sportler (oder wer sonst grade durchs Bild latscht) und die Amateurvereine, welchen eventuell und unter Umständen ein Recht zustehen könnte, die Veröffentlichung solcher Aunahmen zu regeln und gegebenenfalls auch an den Einnahmen solcher Videoplattformen zu partizipieren. Und denen, wer weiß, vielelicht sogar dass Recht zusteht, diese Rechte auch auf jemand anderen, vielleicht sogar auf den WFV, wirksam zu übertragen.

    Niemals jedoch können solche Rechte irgendwelche dahergelaufenen Fussballfunktionäre ine haben, welche in jahrzehntelang erfolgreich geübter Realitätsverweigerung sich einem feuchten Dreck darum scheren, ob Ihnen irgendwelche Rechte an irgendetwas (gegebenenfalls sauber abgeleitete Rechte) zustehen könnten, sondern einfach davon ausgehen, dass die Menschheit genau sie zu Regelung genau aller Vorgänge berufen hat, bei denen ein Ball und eine Vermarktungsmöglichkeit beteiligt sein könnten.

    Deshalb ist die sachlage auch völlig anders zu beurteilen, _wenn_ tatsächlich mal ein Sportler (oder wer sonst grade durchs Bild latscht), ein Amateurverein, oder eine Gemeinde _nicht_ bei den Hartplatzhelden erscheinen möchte. Wenn ich mir Internetpräsenz, allgemeines Auftreten und AGB der Hartplatzhelden GmbH so anschaue, habe ich jedoch wenig Bedenken, dass dieser dies durchaus bewusst ist.

  22. Im Übrigen lege ich Wert darauf, dass Jürgen Kalwa seinen Kommentar #5 garantiert nicht an mich adressiert hat.

  23. Vorsicht Pyrrhus-Sieg!? Das Urteil lies den Verbänden doch via Hausrecht die Möglichkeit offen künftig Filmaufnahmen bei den Spielen zu verbieten.
    Da sehe ich schon -zumindest von Regional- bis Landesliga – streitlustige Kleinbürger in Vereins- und Security-Uniformen auf Handy- & cam-user losgehen…

  24. @ sternburg: Ich bin leider gerade etwas unpässlich, weil ich mir bei der tiefsten Verbeugung (in meinem Alter! in meinem Fitness-Zustand!) möglicherweise das Rückgrat gebrochen habe, das journalistische. Aber lass mich doch einfach mal jubeln und verbeugen, in meinem Wohnzimmer.

    Ich finde, es geht auch eine Nummer kleiner, als dass Du jetzt das Blogosphären-Internetausdrucker-Fass aufmachst.

    Kein Wort habe ich dazu geschrieben. Darum geht es auch nicht, und wenn an anderer Stelle darüber diskutiert und das so interpretiert wird, bitteschön.

    Ich habe weder Aktien an den Hartplatzhelden, noch glaube ich, dass diese Entscheidung dem Projekt automatisch zum Durchbruch (von mir aus auch einem finanziellen) verhelfen muss. Mein Respekt und meine Verbeugung galt vor allem OF. Als Jurist, also als einer, der immer auf der sicheren Seite steht, müsstest Du wissen, was ich meine, Du hast ja einst auch die Auseinandersetzung einer anderen Person verfolgt, die sich verteidigen musste, weil sie nicht in drei Parallel-Verfahren bis zum BGH gegangen ist und jenes Geld, das aus der Spendenaktion übrig blieb, zum Teil an die Hartplatzhelden weiterleiten wollte.

    Nun ist’s gut. Ich habe mich selten so gefreut wie gestern und gönne es ihm. Was man da alles hinein interpretiert, ist mir ziemlich wurscht. Nur lasse ich mir, siehe auch #28, die Diskussion nicht aufdrängen.

  25. @sternburg #29: Das kann ich bestätigen. Ich habe daran überhaupt nicht gedacht.

    Ich habe an die dummdreisten Kommentare von vor einiger Zeit gedacht, die den Hartplatzhelden ein kommerzielles Interesse zu- und ihnen eine gesellschaftliche Rolle absprachen. Tatsächlich haben sie in diesem konkreten Streitfall der Allgemeinheit einen enormen Gefallen getan. Sie haben – ohne wirtschaftliche Ressourcen – die Anmaßung eines wohlhabenden Verbandes (und damit die der dahinterstehenden anderen DFB-Verbände) abwehren können. Eine Anmaßung, die

    1. die Rechte der Vereine einschränken wollte
    2. die (Urheber)Rechte der Videohersteller abschaffen wollte
    3. die über kurz oder lang Lizenzansprüche gegen lokale Tageszeitungen durchzusetzen versucht hätten, was ein Eingriff in die Berichterstattungsfreiheit bedeutet hätte
    4. die Kreativität von Leuten beschneiden, die sich etwas ausgedacht hatten, worauf der Verband im Traum nicht selbst gekommen wäre
    5. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu pervertieren versuchte.

    Wer die Motive der Hartplatzhelden hinterfragt und ihnen vorhält, sie hätten ein kommerzielles Interesse, sollte

    1. zunächst mal die Motive und Machtkonstellationen in den streitbereiten Verbänden hinterfragen, deren Angestellte und Justitiare ihre Gehälter aus den Abgaben von darbenden Vereinen beziehen
    2. als weiteres herausfinden, weshalb der WFV eine vom Oberlandesgericht vorgeschlagene außergerichtliche Einigung mit den Hartplatzhelden abgelehnt hat (ich tippe mal, der Verband wollte Geld sehen und eine harte Linie fahren)
    3. den Hartplatzhelden nachweisen können, dass sie aus ihrer Leistung (Werbung für die Attraktivität von Amateurfußball) nennenswerten wirtschaftlichen Nutzen gezogen haben
    4. sich mit der Urteilsbegründung der BGH-Richter auseinandersetzen (auf die ich sehr gespannt bin).

    Jede konstruierte Konstellation wie etwa, dass auch die Telekom eine solche Plattform wie die Hartplatzhelden auf die Beine gestellt haben könnte, ist übrigens absurd. Das Denken der Marketingleute in solchen Firmen ist von keinem Hauch an Emphase für die Sache selbst geprägt. Auch YouTube wurde nicht von einem Konzern erfunden. Und erst sein Erfolg hat YouTube zu einem Faktor im neuen Medienalltag gemacht.

    Sollten die Hartplatzhelden jemals wirklich Geld abwerfen, sollte man sie hartnäckig fragen, in welcher Weise sie davon etwas an andere abgeben. Zum Beispiel in Form von Honoraren an die Videoproduzenten. Aber bis dahin sollte man sie unterstützen. Es gibt zu wenige, die den Machthabern die Stirn zeigen.

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  27. Ich sehe es so: Die Hartplatzhelden – die sch ihren Namen nun redlich verdient haben – bilden (im Rahmen derselben „marktwirtschaftlichen“ Realitäten, wo bitte sonst in dieser mondmäßigen Marktwirtschaftswüste?) den entscheidenden gesellschaftlichen Kontrast zu der – von mir als vollkommen sinnlos empfundenen – Spektakelgesellschaftsnummer der etablierten Verbände, wie weiters zu deren demagogischen „Sport“-, bzw. sportpolitisch-kommerziellen Marketing-Avancen, kurz zu deren sehr weit fortgeschrittenen, durchaus gesamtgesellschaftlichen, auf das Potenzial jedes einzelnen Menschen (die „human ressources“ bzw. die sogenannte Verfassung derselben in toto) gerichteten, suspentativ (habe ich gerade erfunden, das Wort) wert-abschöpferischen Monopolgelüsten, welche Gelüste auf die Bewusstseinsmanipulation oder, andersherum, die wehr- und hilflose Darbietung schlechthin (bzw. auf „unseren geliebten Sport“, wie es ein gewisser Thomas Bach kurz und bündig sagt) sind.
    Der entscheidende Unterschied – den man ganz leicht erkennen kann, wenn man die Hartplatzhelden und die von ihnen unter diesem richtigen, zutreffenden, nichts verheuchelnden right-on-target-Namen gefeatureten, gottverdammt-nocheinmal privat und großartig und jenseits jedes vampiristischen Verbands-Gedöns noch aus reinem Spaß an der Freude agierenden, sowie hier erst sozusagen wieder in ihr Geburtsrecht eingesetzten, eigentlichen Hartplatzhelden einmal auf dem Internetz aufruft – besteht in einem ganz einfachen Umstand: Die haben Herz – etwas, das der Kommerz-Kamarilla der Verbände auf allen ihren Ebenen sowie deren sportpolitischen Speichelleckern in der etablierten Parteipolitik aber sowas von abgeht (zur Hölle mit denen).
    (Und insofern, Herr Sternburg: Jawohl, gerne auch, Chapeau vor dem BGH und der auf dieser nicht ohne weiteres und von jedem erklimmbaren Ebene der Prozessordnung ausnahmsweise einmal intakten Rechtsordnung für diese Entscheidung!)
    Es leben die Hartplatzhelden auf allen Hartplätzen der Welt, hoch!

  28. @ Pecas: Ich mochte schon #16, aber #35 ist genial. Das mag nicht jedermanns Geschmack sein, mir aber hat es sehr gefallen. Wie der Fritsch eben, mit Herz!

    Leider konnte ich nicht besser applaudieren, denn meine Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt, da ich mir beim Tiefstverbeugen vor dem Hartplatzheld möglicherweise das journalistische Rückgrat gebrochen habe, wie ich weiter oben bereits vermutet habe.

  29. @sternburg: vielen Dank für die Erwiderung bzw. Verdeutlichung. Sooooo weit liegen wir also gar nicht auseinander….
    Ihre/Deine vermeintliche Aversion habe ich übrigens nicht im Zusammenhang mit dem Kommentar von J.Kalwa abgeleitet, sondern aus den in meinen Augen missverständlichen ersten beiden Absätzen…. aber dies ist ja nu‘ geklärt.

  30. @pecas #35

    strike!
    und wer so formuliert wie du, der kann bestimmt auch bald verfügungen an schweizer gerichtshöfen verfassen.

  31. @ jens weinreich: Gute Besserung und besten Dank auch im Namen aller Betroffenen sowie der Poesie!
    Sagte mir einmal ein Freund: „Die Zeit, die man sich nicht nimmt, ist für immer verloren.“
    Das gilt gerade für das Rückgrat, wie ich dann herausfinden konnte.
    Das journalistische Rückgrat, freilich, sieht sich gerade – also insbesondere – mit dieser Attacke konfrontiert, mit dieser Zeit-Frage, bzw. dem Wegdrehen ihrer Möglichkeit überhaupt. Ist es nicht so? Friss (was WIR, die Kommunikationsherrscher, Dir – als unseren Zeitgeist – bieten), Vogel, oder stirb! (Ein kleiner Dissens hilft hier auf jeden Fall prompt, führt zur Genesung, zur Gesundung innerhalb einer Rekordzeit: Sollen sie doch an Kokolores angeben, was sie wollen, es glaubt doch eh‘ niemand wirklich dran – anderenfalls wird’s natürlich gefährlich.)
    Es ist damit genau gleich mit dem Rückgrat von jedermann, bloß dass es sich bewusst macht, „ins Netz stellt“ (ob dieses Internetz nun schon als solches existierte oder nicht).
    Hat jedenfalls jemand erst einmal die Freiheit der Ganzheit in ihrer Einheit erkannt, ist das alles kein Problem mehr, sondern das generelle Spiel in der absoluten Gegenwart.
    Daher hat jeder Recht, der sich gegen die Einschränkung seiner mentalen Bewegungs-, d. h. Meinungsfreiheit zur Wehr setzt (von der Brutalität der dabei zum Einsatz kommenden Mittel völlig zu schweigen).
    Daran wollte ich aus gegebenem Anlass bloß erinnern.

  32. @a.b: (habe zwischenzeitlich schon einmal fast denselben Text hochgeladen, der jedoch verschwunden zu sein scheint; vielleicht taucht er ja wieder auf, anyway:) Kannst ja mal hier gucken. Da kommt sicher in der nächsten Zeit noch mehr Klarheit ‚rein, die dann durchaus alpine Höhenluft neuer Art atmen könnte.

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