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Das Olympische Bildungsmagazin

Bundesgericht lehnt vierten Pechstein-Antrag ab

Zum Jahreswechsel: Die vierte Eilverfügung des Schweizer Bundesgerichts im Dopingfall Pechstein. Die fünfmalige Olympiasiegerin wollte an den kommenden Wettkämpfen teilnehmen, um sich bis zur letzten Nominierungsrunde des DOSB am 22. Januar ihre Olympiachance für Vancouver zu erhalten. Abgelehnt.

Die Verfügung, wenige Minuten alt, wie gewohnt im Wortlaut. Schwierig zu konsumieren und doch eine gute Zusammenfassung der verschiedenen Aktivitäten des Bundesgerichts bisher:

Cause célèbre Embargo: gemäss Anweisung des präsidierenden Mitglieds Kolly ohne Sperrfrist

Verfügung vom 30. Dezember 2009 I. zivilrechtliche Abteilung

Bundesrichter Kolly, präsidierendes Mitglied.

  • Claudia Pechstein, (…), Deutschland, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Bellerivestrasse 201, 8034 Zürich,

gegen

  1. International Skating Union, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne, Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-Cédric Michel, rue François-Bellot 6, 1206 Genève,
  2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Menzingerstrasse 68, DE-80992 München, Deutschland, Verfahrensbeteiligte,

Internationales Schiedsgericht; Ordre public,

Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.

In Erwägung,

dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die Beschwerdeführerin während zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, für gesperrt erklärte und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union (Beschwerdegegnerin) organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;

dass die Beschwerdeführerin dem Bundesgericht am 7. Dezember 2009 eine Beschwerdeschrift einreichte, mit der sie den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 anfocht und insbesondere folgenden prozessualen Antrag stellte:

„Der Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne Anhörung der Beschwerdegegnerin (1), eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen, sodass die Beschwerdeführerin per sofort an alle Wettkämpfe und Trainingseinheiten zugelassen wird und insbesondere am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City starten darf.“

dass die Beschwerdeführerin zur Begründung dieses Gesuchs vorbrachte, dass das Rennen in Salt Lake City für sie die letzte Möglichkeit darstelle, sich für die Olympischen Spiele in Vancouver im Februar 2010 zu qualifizieren, und dass unmittelbar nach diesem Rennen, am 17. Dezember 2009, die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V (abgekürzt DESG) die Nominierung des DESG- Olympiakaders vornehme;

dass mit Präsidialverfügung vom 7. Dezember 2009 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme nach Art. 104 BGG superprovisorisch angeordnet wurde, dass die Beschwerdeführerin am 11.-13. Dezem- ber 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eis- schnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;

dass die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Dezember 2009 ein Gesuch um Erläuterung und Ergänzung der Präsidialverfügung vom 7.Dezember 2009 einreichte und den Antrag stellte, die Beschwerdeführerin sei superprovisorisch, ohne Anhörung der Gegenpartei, an die Wettkämpfe und Trainingseinheiten betreffend die Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 11.-13. Dezember 2009 in den Disziplinen 1500 Meter, 3000 Meter und im Teamwettbewerb zuzulassen;

dass dem Erläuterungsantrag mit Präsidialverfügung vom 10.Dezember 2009 entsprochen und die Präsidialverfügung vom 7. Dezember 2009 dahingehend ergänzt wurde, dass die Beschwerdeführerin auch am Training teilnehmen dürfe, soweit dieses als Vorbereitung zum 3000 Meter Rennen diene;

dass dagegen der Antrag auf Ausdehnung der Präsidialverfügung vom 7. Dezember 2009 auf andere Rennen abgewiesen wurde, weil jene Verfügung auf einer – nach der Darstellung der Beschwerdeführerin – besonderen Situation und Interessenlage beruht habe, die in Bezug auf die anderen Rennen, insbesondere die Teamrennen, eindeutig nicht gegeben sei;

dass die Beschwerdeführerin am 11. Dezember 2009 ein erneutes Gesuch mit dem Antrag stellte, es sei superprovisorisch anzuordnen, dass sie von der Beschwerdegegnerin und der DESG an die Wettkämpfe und Trainingseinheiten betreffend das Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 12. Dezember 2009 in der Disziplin 1500 Meter zuzulassen sei, sofern die Beschwerdeführerin sich am Eisschnelllauf Weltcuprennen am 11. Dezember 2009 über 3000 Meter nicht unter die ersten acht Läuferinnen klassiere;

dass dieses Gesuch mit Präsidialverfügung vom 11. Dezember 2009 abgewiesen wurde;

dass das TAS und die Beschwerdegegnerin je mit Stellungnahmen vom 17. Dezember 2009 die Abweisung des mit der Beschwerdeschrift vom 7. Dezember 2009 gestellten Gesuchs um Gewährung der aufschiebenden Wirkung beantragten;

dass die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Dezember 2009 in Ergänzung ihres Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen darum ersuchte, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Beschwerdeführerin sei von der Beschwerdegegnerin und der DESG per sofort an alle Wettkämpfe und Trainingseinheiten zuzulassen, sodass sie an allen Weltcuprennen, den Eisschnelllauf Europameisterschaften vom 9.-10. Januar 2010 in Hamar (Norwegen), den Eisschnelllauf Weltmeisterschaften vom 19. – 21. März 2010 in Heerenveen (Holland) und für den Fall der Selektionierung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an den Olympischen Spielen 2010 in Vancouver starten dürfe;

dass mit Präsidialverfügung vom 22. Dezember 2009 entschieden wurde, dass das Gesuch um Erlass von weiteren superprovisorischen vorsorglichen Massnahmen abgewiesen werde, und die Beschwerdegegnerin und das TAS eingeladen wurden, bis zum 18.Januar 2010 zur Ergänzung des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen gemäss Eingabe der Beschwerdeführerin vom 17. Dezember 2009 Stellung zu nehmen, wobei Stillschweigen als Einverständnis ausgelegt werde;

dass in der Begründung der Präsidialverfügung namentlich festgehalten wurde, dass mit Bezug auf die eventuelle Teilnahme der Beschwerdeführerin an den Olympischen Spielen 2010 keine zeitliche Dringlichkeit dargetan sei, die den Erlass einer superprovisorischen Massnahme im beantragten Sinn rechtfertigen könnte, und dass auch bezüglich der Teilnahme der Beschwerdeführerin an anderen Rennen bzw. an Trainingseinheiten kein dringliches und überwiegendes Interesse dargetan sei, das nicht schon in den vorhergegangenen Präsidialverfügungen berücksichtigt worden wäre und den Erlass einer superprovisorischen Massnahme im beantragten Sinn rechtfertigen könnte;

dass die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. Dezember 2009 folgenden verfahrensleitenden Antrag stellte:

„Die den Beschwerdegegnern und dem TAS vom Bundesgericht mit Verfügung vom 22. Dezember 2009 angesetzte Frist, zum Antrag der Beschwerdeführerin vom 17. Dezember 2009 Stellung zu nehmen, sei derart zu verkürzen, dass eine Entscheidung des Bundesgerichts über diesen Antrag vor den am 8.-10. Januar 2010 stattfindenden Eisschnelllauf Europameisterschaften in Hamar (Norwegen), eventualiter vor der abschliessenden Nominierungsrunde des Deutschen Olympischen Sportbundes für die Olympischen Spiele in Vancouver (Kanada) am 22. Januar 2010, ergeht.“

dass die Beschwerdeführerin zur Begründung des verfahrensleitenden Antrags vorbrachte, die Ansetzung der Vernehmlassungsfrist bis zum 18. Januar 2010 verunmögliche ihr von vornherein eine Teilnahme an den Europameisterschaften und verhindere faktisch ebenfalls, dass das Bundesgericht vor dem 22. Januar 2010, dem Tag der zweiten und abschliessenden Selektionsrunde des DOSB, über die aufschiebende Wirkung entscheide;

dass zunächst hervorzuheben ist, dass die Präsidialverfügung vom 22.Dezember 2009 in Kenntnis der von der Beschwerdeführerin geschilderten zukünftigen Ereignisse – Europameisterschaften in Hamar am 8. – 10. Januar 2010, Nominierungstermin am 22. Januar 2010 – erging;

dass daraus einerseits geschlossen werden muss, dass mit der Präsidialverfügung vom 22. Dezember 2009 ein Entscheid über das Gesuch um aufschiebende Wirkung vor dem 22. Januar 2010 bewusst ausgeschlossen wurde;

dass andererseits mit der ausdrücklichen Abweisung des Gesuchs um Anordnung einer weiteren superprovisorischen Massnahme und der diesbezüglichen Begründung eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde, dass die von der Beschwerdeführerin geschilderten zukünftigen Ereignisse keinen ausreichenden Grund bilden, eine kürzere Frist anzusetzen;

dass der verfahrensleitende Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. Dezember 2009 somit abzuweisen ist, weil die vorgebrachten Gründe bereits mit der Präsidialverfügung vom 22. Dezember 2009 verworfen wurden und unter den gegebenen Umständen kein Anlass besteht, auf diese Verfügung zurück zu kommen;

verfügt das präsidierende Mitglied:

  1. Der verfahrensleitende Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. Dezember 2009 wird abgewiesen.
  2. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 30. Dezember 2009

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied:

Kolly

34 Gedanken zu „Bundesgericht lehnt vierten Pechstein-Antrag ab“

  1. Pingback: Jens Weinreich

  2. Wow … habe die Verfügung jetzt zweimal gelesen .. und vielleicht 60% verstanden .. ok, dann ein drittes Mal.

    Aber viel wichtiger: Danke für deine sportjournalistische Arbeit und viel Erfolg im Jahr 2010.

  3. @JW

    Zunächst mal vielen Dank für die Zurverfügungstellung der Originaltexte, so kann sich jeder sein eigenes Bild über die jeweiligen Argumente und Begründungen machen!

    Allerdings fehlt mir in den bisherigen Dokumenten die Präsidialverfügung vom 22.12.2009 auf die in dieser letzten Eilverfügung verwiesen wird.

    Läßt sich die noch irgendwie auftreiben? Dann wäre die Sammlung der Eilverfügungen vom Schweizer Bundesgericht m. E. komplett.

  4. Leider kann ich damit nicht dienen. Was die Kameraden aus der Schweiz zur Verfügung gestellt haben, wurde postwendend veröffentlicht.

  5. Wieviele andere wichtige Sachen wohl in Lausanne liegen bleiben mussten, weil man sich dort mit gezwungenermaßen mit Eingaben beschäftigen muss, zu denen es dann heißt: „die vorgebrachten Gründe [wurden] bereits…verworfen“ und es bestehe „unter den gegebenen Umständen kein Anlass“ auf die Entscheidung zurück zu kommen. Das kommt dabei heraus, wenn die Urteile des Zwei-Instanzenzugs der Sportgerichtsbarkeit mit allen rechtsstaatlichen Mitteln attackiert werden können. Next Stop Den Haag? Oder gleich die UNO-Vollversammlung?

  6. Wenn Du meinst. Ich habe es jetzt aus dem Original gelöscht. Auch wenn, wie eine Google-Stichprobe ergab, doch flächendeckend bekannt sein dürfte, wo sie wohnt.

  7. State of the Art – im Sportjournalismus. Off topic: Wäre für den sogenannten Behindertensport auch wünschenswert: qualitativ. Immer wieder erhellend, hier zu lesen. Viel Erfolg, noch mehr Leser und Tatendrang auch in 2010!

  8. ich wünsche dir einen guten rutsch und für 2010 weiterhin so tolle arbeit und gutes wohlergehen…
    ne andersrum, denn das erste geht ja nicht ohne das zweite! :)

  9. @JW.

    Klasse. Finde deine Rescherchen wirklich
    super. Bist wirklich immer am Ball. Mach weiter so.
    Gutes neues Jahr wünsche ich dir.

  10. Danke, dass Sie sich immer gern aus dem Winterschlaf wecken lassen, um die Leser nicht darben zu lassen. Guten Rutsch und schöne Geschichten für 2010 wünsche ich.

  11. ich sagte doch gelegentlich: wir werden noch freunde. dass sie mal wieder vorbei schauen!

    ebenfalls alles gute! die schönen geschichten sind garantiert. die schreibt das leben.

  12. auch von mir allen Mitlesern und natürlich dem Hausherrn einen Guten Rutsch und alles Gute für 2010 ! :)

  13. vollinhaltlich?
    naja, ich würde ggf. noch eine dreifaltige unterteilung in mitleserschar, kommentatorenheer sowie den gottvater hausherrn anregen.

    das leitmotiv des guten rutsches möglichst aller in die 10er-ära kann ich natürlich nur vollumfänglich unterstützen. rein sportlich muss man sich um 20-10 ja kaum eine sorge machen. insofern hoffe ich einfach mal auf weiterhin hochklassige unterhaltung, information und diskussionen an dieser stelle.

    @jens
    wie war das mit der für zwischen den jahren angekündigten leseempfehlungsliste?
    schon gute vorsätze für den start ins neue jahr? ;-)

  14. Von mir mal ein paar verschiedenartige Überlegungen und FRAGEN in Sachen Blutprofile:

    Hätte die ISU eine Handhabe gehabt, Claudia Pechstein an einer weiteren Teilnahme an der WM in Hamar zu hindern (und an einer Teilnahme an weiteren Wettbewerben), ehe ein Urteil gesprochen wurde?

    Bei klassischen Fällen von Dopingverstößen ist es ja so, dass ein gedopter Sportler an Wettbewerben teilnimmt, und die Ergebnisse nachträglich annulliert werden (müssen).

    Beim indirekten Nachweis stellt sich die Frage, wann ist der richtige Zeitpunkt, um Doping annehmen zu können? Und wann ist ein Blutprofil genügend abweichend? (Bei der Gelegenheit die Frage: Lässt sich medizinisch denn sagen, das Profil eines – gesunden – Menschens sieht in etwa so aus oder ist solch eine generalistische Argumentation nicht möglich und es lässt sich nur pro Individuum feststellen, dass sich das Profil im Vergleich zur Vergangenheit verändert hat?).

    Zurück zur Handhabe-Frage: Ich versuche zu ergründen, welche Alternative(n) es zu dem von der Pechstein-Seite als Kuhhandel bezeichneten Vorgehen gegeben hätte.

    Ich habe die Vermutung, dass sich das Ganze so ergeben hat, und gar nichts Geheimnisvolles dahintersteckte. Sprich: Die ISU wollte aufgrund der Erkenntnisse, dass Pechstein nicht weiter antreten würde (hätte das aber nicht ohne Weiteres verhindern können). Und der DESG und Claudia Pechstein kam es gelegen, dass der Dopingverdacht als „Gegenleistung“ für den Rückzug nicht gleich an die Öffentlichkeit kam. Erst recht wenn man annimmt, dass Verband und Läuferin annahmen (egal ob zu recht oder zu unrecht), dass der Dopingverdacht ausgeräumt werden könnte.

    Was meinen die Juristen: Hätten die ISU oder der WM-Ausrichter C. Pechstein (oder auch jmd. anderen) aufgrund von Hausrecht oder dergleichen ausschließen können (OHNE sich konkret auf eine Verfehlung des Sportlers berufen zu können?

    Ich denke nicht. Und selbst wenn, hätte das natürlich auch „Ärger“ gegeben: C. Pechstein bzw. die Deutschen hätten sich so etwas nicht gefallen lassen und die ISU hätte daraufhin evtl. einen Rechtsfertigungsdrang gesehen, der dazu geführt hätte, dass das Dopingthema in Sachen Pechstein auch gleich an die Öffentlichkeit gekommen wäre.

    Insofern: Der geräuschlose Rückzug war wohl im Interesse aller, im Prinzip sogar im Sinne der Sache. Denn, wenn der Fall so glasklar gelegen hätte, dann würde er „uns“ nicht noch immer so beschäftigen.

    Übrigens: Wie ist das eigentlich mit den Blutproben: Werden die ausschließlich (national/international) dazu genutzt, Profile anzulegen.

    Oder werden auch konkrete Dopingnachweise über Blutproben geführt, lässt sich wie beim Urin eine A- und B-Probe bilden und analysieren?

    Wird eine Blutprobe also alternativ zu einer Urin-Probe eingesetzt bzw. liesse sie sich so einsetzen oder sind Blutproben in der Praxis nicht nur im Allgemeinen, sondern konkret, wenn ein Athlet getestet wird, eine Ergänzung zur Urin-Probe (sprich wird eine Blut-Probe im Zusammenhang mit der gängigeren Urin-Probe genommen)?

  15. @ RalfKohler

    Ich habe keinen kompletten Überblick für welche Doping-Substanzen die Blutproben zum Nachweis Verwendung finden. Definitiv werden sie aber für den Nachweis von CERA genutzt. Auch im Urin lässt sich CERA nachweisen, allerdings äußerst selten da die Molekülgröße häufig das Passieren der Niere erschweren bzw. verhindern soll. Ich verfüge nur über laienhaftes angelesenen Wissen, aber durch die Tour 2008 und deren Doping-Nachbeben ist mir bekannt, dass Ricco während der Tdf mittels Urinprobe und Schumacher, Kohl und Piepoli mittels Blutprobe CERA-positiv getestet wurden. Alle Nachkontrollen auf CERA, auch die von den OS, wurden anhand der Blutproben durchgeführt. Es gibt definitiv A- und B-Proben. Schumacher z. Bsp. hat seine B-Probe von der Tour nicht öffnen und analysieren lassen.

  16. @JW „schwer zu konsumieren“:

    Konnte mir dann doch die kleine syntaktische Analyse nicht verkneifen.
    Das Verb („verfügt“) kommt nach rekordverdächtigen 836 Wörtern, wenn ich mich nicht verzählt habe. Danach erst das Subjekt („das präsidierende Mitglied“). Das heißt, wir haben ein 836 Wörter langes formales Akkusativobjekt in einem 861-Wort-Satz. Manche Uno-Resolution ist kürzer. Und Thomas Mann schrieb dagegen Steno.

    Beste Wünsche an die Schweizer Gerichts-Linguisten, dass sie auch 2010 den Überblick nicht verlieren! Und Dank an die Mitleser und den Hausherrn, dass sie den Wortsalat sortieren.

  17. @ jw: Meine Abwesenheit resultiert vor allem aus dem Kauf eines netbooks. Mit Linux. Das klappt Mozilla immer ein, wenn die Kommentare erscheinen. Wie auch beim heddesheimblog.

    Blende. Veranstaltungstipp

    Ringvorlesung
    GRENZEN LOS? Spitzensport / Globalisierung / Regionalisierung
    Thema: Werkstattbericht – Alba Berlin als Sportverein. Oder wie der Sport dringend neue Begriffe braucht
    Referent: Henning Harnisch
    Mo 11.01.2010
    17:15 c.t.-19:30 Uhr
    Unter den Linden 6
    Raum 2097
    Unter den Linden 6, 10099 Berlin

  18. Habe Sie echt vermisst. Vielleicht eine dämliche Frage: Mit anderen Browsern haben Sie es versucht?

    Habe bei anderer Gelegenheit schon bekannt, dass ich stets mehrere Browser probiere – bei einem klappt’s bestimmt.

    Diesen Kommentar schreibe ich auch gerade auf einem Netbook, das ich mit Windows7 bestückt habe – und es ist gefühlt deutlich schneller als zuvor unter XP. Neu in meiner Browserliste ist seit kurzem übrigens Chrome von Big Brother Google. Ganz erstaunlich, finde ich, kann unter Windows und SnowLeopard nur beste Ergebnisse melden. Aber ich schweife ab :)

  19. Ehrlich, ich nehme den Browser, der drauf war. Mal gucken, ob man noch was anderes installieren kann. Auf dem Netbook muss wohl ne leicht kastrierte Mandriva-Version drauf sein.

    Dachte, Streifreunde bräuchten Sie nicht zu suchen :-)

  20. (das der firefox unter linux/solaris(?) hier sehr gerne den abflug macht, habe ich auch schon feststellen müssen. damals waren aber auch extrem viele flash-videos eingebunden (stichwort waca-umfrage). quasi schuldzuweisung. vielleicht liegt es aber auch an der rechten spalte der letzten kommentare, mit der man im notfall wahrscheinlich auch unkraut vernichten könnte. wie dem auch sei, jedenfalls: opera kam klar.)

  21. @ cf: Hast natürlich recht mit der Unkrautvernichtungsmaschine. Es ist nicht schön, aber doch selten. Wo werden schon die letzten 145 Kommentare angezeigt? Und jetzt trolle ich mich besser, denn sternburg und andere wollen das sonst wieder mit Urzeit und Beitrag versehen haben und ich muss gestehen, dass ich das nicht kann …

  22. in der tat — die darstellung der letzten 145 kommentare (sind es wirklich so viele?) ist ein echtes alleinstellungsmerkmal ;-)

    (die unkrautvernichtungsfähigkeiten bezogen sich aber auch weniger auf die schiere anzahl sondern vielmehr auf die darin eingeflochtene verknotung der html-struktur — nicht umsonst verwendet der firefox so circa ab dem 50. kommentar eine größere schrift… aber da das ja wohl komplett von einem plugin gemacht wird, hast du darauf ja wahrscheinlich eh keinen einfluss?)

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