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Das Olympische Bildungsmagazin

Was vom Tage übrig bleibt (69) und das Bloggen verändert …

Das darf ich noch, wenn ich es recht verstanden habe: Den Elektrischen Reporter verlinken, der Anfängern erklärt, worum es beim so genannten Leistungsschutzrecht (LSR) geht, das heute Thema ist im Bundeskabinett:

[youtube ph3XfZvpIZo nolink]

Verlinken, eine Grundidee und Grundtätigkeit des Internets, kann teuer werden, den Beteuerungen der LSR-Lobbyisten wie Christoph Keese & Co., die sich nicht als Lobbyisten zu erkennen geben, sondern „private Meinungen“ und „Gutachten“ vortäuschen, glaube ich sicherheitshalber gar nichts. Heribert Prantl sagt wohl auch nur die halbe Wahrheit. Wer sich einlesen möchte:

Auf weitere (nicht-strafbare) Verlinkungen verzichte ich. Habe in den vergangenen Jahren wohl hundert kluge Texte dazu gelesen – aber eher keinen (oder vielleicht zwei, drei?) in herkömmlichen Medienprodukten, sondern vor allem in Blogs und unabhängigen Webseiten. Denn die Berichterstattung der Verlagsmedien war doch, beschönigend formuliert: unter aller Sau extrem irreführend. Meine Leistung wird übrigens von diesem „Leistungsschutzrecht“ nicht geschützt. (Ich weiß schon, es gibt noch ein Urheberrecht.) Aber darum geht es ja auch nicht. Es geht nur darum, den Verlagen zusätzliche Einnahmen zu bescheren, wogegen die Urheber, jedenfalls die Lohnschreiber, weiter entrechtet werden. Der DJV sagt dazu:

Journalisten sollen an den Erlösen „angemessen beteiligt“ werden. Wie sich das in der Praxis darstellen soll, darüber darf allerdings gerätselt werden. Schon 2010 hatten die Verleger der Tageszeitungsbranche Regelungen unterzeichnet, nach denen hauptberuflich freien Journalisten „angemessene“ Honorare zu zahlen waren. Seitdem hat aber nur eine verschwindende Minderheit deutscher Verlage die vereinbarten Honorarsätze ausgezahlt. Nach wie vor erhält die weite Mehrheit der freien Journalisten Hungerhonorare von unter 50 Cent pro Zeile. Immer wieder kommt es vor, dass freie Mitarbeiter, die sich auf die Vergütungsregeln berufen, umgehend gekündigt werden – bzw. keine weiteren Aufträge mehr erhalten. Und das alles, obwohl aus Sicht mancher freier Journalisten die „angemessen“ genannten Honorarsätze immer noch viel zu niedrig erscheinen.

Dem Abmahnwahn wird durch ein LSR nicht Einhalt geboten, ganz im Gegenteil. Ich hatte mit unverschämten Abmahnkanzleien auch schon zu tun, meine Sache wurde in wenigen Stunden geklärt – doch was mir seither von vielen Betroffenen zugetragen wurde, ist schier unglaublich. Josy Wübben hat in Zapp vor einigen Wochen einige Beispiele zusammengefasst.

Nein, nein, ich vermenge da nichts, was nicht zusammen gehört. Das eine (LSR) hat mit dem anderen (Urheberrecht) natürlich zu tun. Es empfiehlt sich stets, Dinge im Zusammenhang zu betrachten und nicht der Mär von den vielfältigen Lebenssachverhalten zu folgen.

Aber ich bleibe bei meinen Leisten und will nicht zu tief in diese Materie eintauchen. In diesem Revier sind bessere Taucher unterwegs, einige habe ich oben verlinkt. Verlinkt :) Ich wollte jenen, die hier regelmäßig vorbei schauen und denen der Begriff LSR nicht so viel sagt (den meisten Journalisten sagt er nichts, imho, nach meinen Testbefragungen), nur einige Notizen und Empfehlungen mitgeben. Mehr nicht. Wollte sensilibisieren, könnte Mann sagen, sensilibisieren also, nicht den Redaktionsfrieden stören.

Die vielen tausend Links, die Stammgäste wie etwa Ralf hier im Blog seit Jahren setzen, um die Diskussion zu bereichern und quasi ein öffentliches Archiv zu vielen vielen Themen anzulegen, müssen wir überdenken – und mehr.

Ich bin dann mal weg zu einem Arbeitsessen mit einem Anwalt, vielleicht gründe ich unterwegs (und mit dem Anwalt) flink einen Verlag, damit ich richtig abkassieren kann, wenn das LSR kommt. Vorerst gilt diese Lizenz (CC BY-NC-ND 3.0), wie im Impressum (das dringend überarbeitet werden muss) seit langem festgesetzt ist. Verlage und öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten verstoßen allerdings ständig gegen diese Lizenz, wenn sie Quellen für Zitate und Ideen nicht nennen.

Nachtrag, 30. August, 13.58 Uhr:
Ich beginne keinen neuen Blogbeitrag, sondern verlinke zu denen, die es besser erklären können.

Lesebefehle!

Immer wieder sehen wir, wie sich Verlagsangestellte, Suchmaschinen und Internetdienste an den Beiträgen, Fotos und Ideen der Internetnutzer schamlos, ohne Rücksprache und finanzielle Entschädigung bedienen“, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. Da Internetnutzer unter hohem finanziellem Risiko hochwertige Leistungen für Print- und Onlineprodukte erbringen, haben die Internetnutzer ein großes Interesse daran, dass auch ihre Leistungen durch das in Änderung befindliche Urheberrechtsgesetz geschützt werden. „Die Selbstbedienungsmentalität bei Anbietern von Printerzeugnissen, Onlinepublikationen und Diensteanbietern muss ein Ende haben“, fordert Beckedahl. „Die im Vorfeld auch emotional geführten Diskussionen sollen hiermit ein Ende finden: jeder kriegt einen Teil vom Kuchen und am Ende haben alle genau so viel wie vorher!“

31 Gedanken zu „Was vom Tage übrig bleibt (69) und das Bloggen verändert …“

  1. SZ: Lex Google – jetzt überarbeitet

    In ersten Entwürfen aus dem Justizministerium war davon die Rede, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen müssen. Dies ist in dem neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen.

  2. Ein großartiges Gesetz, denn es wird dazu führen, dass Google schlicht alle deutschen Verlage und deren Seiten nicht mehr auflisten wird. Dort, in ihrer selbsterschaffenen besucherlosen Wüste werden die Verlagsleute dann sicher ausführlich lobhudlerische Interviews mit ihren vermeintlichen Rettern veröffentlichen, den Internetallergikern in CDU/CSU und FDP. Die nächste Idee kommt bestimmt: Zwangsverpflichtung für Google.

  3. Bei Internet-Blogs ist zu differenzieren. Sie gibt es in zahlreichen Varianten. Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen.

    soweit so gut..

    Ist z. B. ein Blogger hauptberuflich als freiberuflicher Journalist tätig und setzt er sich auf seinem Blog mit seinem Schwerpunktthema auseinander, dann handelt er, wenn er hierbei Presseerzeugnisse von Dritten nutzt, zu gewerblichen Zwecken. Wenn sich sein Blog als eine verlagstypische Leistung darstellt, kommt der Blogger in den Genuss des neuen Leistungsschutzrechts.

    Der Blogger fällt jetzt zwar unters LSR, muss damit aber auch beim Verlinken wieder aufpassen da er ja jetzt unter den §87g 4. Paragraph fällt, oder?

    (4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.

  4. Bin mal gespannt, wie schnell Springer deutsche Aktivitäten offiziell in die osteuropäischen Tochtergesellschaften auslagert, damit sie nicht von den Folgen des Leistungsschutzrechts betroffen sind.

    Neben dem ganzen wirtschaftlichen und argumentativen Unsinn ist es wirklich himmelschreiend dreist, wie Verlage geistige Leistungen behandeln – nämlich wie billigen Plastikramsch aus Kinderarbeitsländern – und sich dann als die Retter dieser Leistungen hinstellen. Und dass die eigenen Redakteure diesen Wahnsinn ungefiltert weitergeben.

    Letzteres zeigt auch mal wieder, wie weit es mit der Meinungsfreiheit in Redaktionen wirklich her ist. Wenn wirtschaftlicher Druck ausgeübt (oder auch nur angedeutet) wird, haben wir chinesische Verhältnisse. Da schnippelt die Schere im Kopf schon mal fleißig vorab herum, denn bei der nächsten Entlassungswelle könnte man ja sonst in Ungnade gefallen sein.

    Bei gewissen öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern wird auf ähnliche Weise ja auch gerne mal signalisiert, welche Meinungen genehm sind und welche nicht.

  5. Mittlerweile ist es doch so: Wenn man Belanglosigkeiten zu einem Thema lesen will, besucht man eine Verlagsseite. Wenn man journalistische Hintergründe zum Thema lesen will, besucht man einen Blog „seines Vertrauens“ wie z.B. diesen, weist Freunde und Feinde darauf hin und bemüht sich außerdem um eigene nicht-googleartige Recherche („Aber gibt es ein Internet ohne google überhaupt?!“ werden da manche einwenden. Gab es, gibt es, es gibt z.B. hervorragende Blogrolls, probieren Sie es aus).

    Das LSR könnte sich in der „midatischen“ Historie des Internet als genau der große Happen erweisen, an dem man sich aus lauter Gier verschluckt hat: praecox ante Magenerweiterung. Vernetzung andererseits und zugegeben und demgegenüber, wie sie heute stattfindet, ist monopolistisch, ist hyperbolisch, ist aufgeregter Herdentrieb gegenüber dem Neuen, verbunden mit erstaunlichen Vorstellungen der Sinnhaftigkeit von Informationsaustausch qua Viel und Weit. Kurz, falsch verstanden olympisch.

    Die unfreiwillige und also wünschenswerte Folge des LSR könnte durchaus mit der Hoffnung verknüpft sein, daß intelligent kritische Berichterstattung eine differenziertere und damit relativ größere Beachtung findet (geringeres Verlagsrauschen). Man muß es ihnen nur um die Ohren.

    Denn: Sollen sie doch mir doch comme il faut Knüppel zwischen die Beine werfen, wird der Journalist sagen, vive la resistance.

  6. Habe es nur in Auszügen überflogen, aber es scheint mir ein typisch deutsches Gesetz zu sein, das absichtlich so dämlich kafkaesk formuliert ist, dass nur der Recht bekommt, der sich einen anständigen Anwalt leisten kann. Gegen die hanebüchenen Versuche einiger Verlage, den journalistischen Kleinverdienern (also den zunehmend mit syndizierten Billiglöhnen abgespeisten Freien) Tantiemen abzupressen, wird es kaum eine Handhabe sein. Im Gegenteil.

  7. Pingback: “Fusions-Ranking” August 2012: Die 125 einflussreichsten Blogs aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei ebuzzing.de | world wide Brandenburg

  8. Kurze Anmerkung zu Lesebefehl #3, @ Niggemeier:

    Es ist ein einleuchtender sozialer Gedanke, wenn Neumann sagt, daß sich niemand unangemessen an eines anderen Leistung bereichern dürfen solle, daß es zu einem geregelten, fairen Ausgleich kommen müsse, der beiderlei Interessen und Leistungen ebenso fair (qua (DIN-) procedere) berücksichtigt. Man erkennt hier Neumann’s ungeschmnkte Anspielung auf den klassischen Konflikt zwischen Produktion und Profit, zwischen Produzierenden und Profitierenden. Was Marxist Neumann eigentlich fordert, ist, daß die eigentliche Arbeit in Zukunft höher (eben: angemessen) zu bewerten sei als die Verwaltung derselben und dementsprechend abgegolten werden müsse.

    Wir dürfen also erwarten, daß Neumann sich zukünftig, konsequent, für angemessene Löhne und entsprechend hohe Mindestlohnstandards einsetzen wird.

  9. Jens, dien adsense braucht Optmierung – jetzt macht man einmal den adblocker aus um was gutes zu tun udn dann mußman sowas ertragen:

    h??p://w?w.aktion-kig.d?e/kampagne/buergerbewegung_l.html

    Vom ersten Schuljahr an sollen Kinder in Berlin lernen, was Homosexualität, Bisexualität, Transsexualität und „sexuelle Vielfalt“ sind.

    Dagegen müssen wir aktiv werden.

    ja, das muß verhindert werden!

  10. Ach, ich bin mit rotten-com im Netz sozialisiert worden, mich schockt sowas nicht ;-)

    Prinzipiell habe ich ja nichts dagegen, solchen Leuten Geld aus dem Werbeetat zu nehmen, aber evtl wirft sowas halt ein so schlechtes Licht auf Deine Seite, daß der finanzielle Vorteil durch dieses Experiment nach hinten losgeht.

    Womöglich solltest du „Wahrheitsfindung“ nicht als Stichwort für Werbepartner nutzen :-p

  11. Thema adsense:
    Mir wird gerade angezeigt
    „Konzentration steigern – mit B… Kapseln: Wirkung innerhalb 60 Minuten. Ganz legal!“

    Da hat der Google-Bot aber das Thema der Seite knallhart erkannt. Leider genau anders herum.
    Ich denke, das könnte beim Thema Doping öfter passieren.
    Schwierig.

  12. Oh, ich dachte, das galt mir. Denn ich hatte kurz zuvor „bipolare Störung“ gegoogelt.

    Bitte aushalten! Es ist ein Test, den ich einige Wochen durchhalte. Schon deshalb, weil ich Mitte September bei „Besser online“ des DJV einen Workshop zum Thema Blogvermarktung … halte :)

  13. Habe jetzt jedenfalls mal draufgeklickt. Wenn die dir schon den Ruf versauen, dann sollen sie wenigstens dafür zahlen.

  14. Bei mir wird ganz harmlos für ein Iphone 4 von Swisscom geworben. Rufe die Seite aber auch aus der Schweiz auf…

  15. Auch ein lustiger Zusammenhang in der Ad:

    Abmahnung wg. Filesharing?

    Ist das normal, dass man auf die URLs klickt und nichts passiert, sondern nur die erste Zeile im Adtext verlinkt ist?

  16. @ JW: IPhone 5? glaube ich nicht, aber die Abdeckung bis 4 ist in S-Bahnen und Urban Life bei gefühlten 80%, selber besitze ich ein altes Nokia pre paid ohne Internetmglk…

    @Free Wilhelm: genau Tagesanzeiger hatte ich auch, sehr aktuell und nun erstmals passend das Arabische Resort von Dubai (Hotel). Und davor Quatar Aairways, noch passsender!

  17. Tomte, das war ein billiger Trick, um Dich auf dem Blog zu halten.

    Aber den Abschied vom non-Internet-Nokia solltest Du in den kommenden Jahren mal in Erwägung ziehen.

  18. Das haben schon ganz andere versucht… Aber der Zeitraum kommende Jahre lässt Spielraum.

    Ich bin doch eigentlich nur treuer Leser und nicht Kommentierer.

  19. Lieber Herr Weinreich,

    Sonntag wird es wohl kein Sportgespräch geben, oder? Wann wird es voraussichtlich das nächste geben?

    Beste Grüße,

    Robert

  20. Wäre wirklich schade wenn es morgen kein neues Sportgespräch gäbe, welches ich mir die Woche über im Autoradio anhören möchte.

    BTW:Stratos HiDrive kostet ab den dreizehnten Monat dann 6,90 € pro angefangenen Monat.
    (wenn ich schon auf die Werbung klicke, dann erwähn ich das Kleingedruckte…)

  21. @Howie Munson
    du kennst doch den jens: ein ankündigungsweltmeister vor dem herrn.
    wenn also schon nichts angekündigt wird, wirst du wohl vorerst ohne sportgespräch auskommen müssen. quantität qualität geht vor. dafür dann nächste woche mit dem papst persönlich! ;-)

  22. Naja ich hab ja Roberts Interresse unterstützen wollen und wollte überdies nicht nicht das der Werbeteil über den Feed dann zigmal von google gefunden wird… *g*

    Aber ich hab auch jetzt nochmal was zum zweiten Thema: Werbung für Cash über Blogartikelvermittlung find ich etwas suboptimal, hab aber noch keine abschliessende Meinung dazu…

    Warum auf der Olympiaseite vom schweizer Tagesanzeiger die Paralympischen Spiele nicht erwähnt werden und der letzte Eintrag auf den 14.8. datiert. ist zwar leicht rätselhaft, aber ansonsten ok…

  23. @ Robert, Howie: Leider nicht. Habe einiges in der Pipeline, ließ sich bisher aber nicht realisieren. Wollte jetzt auch niemanden quasi über Nacht bedrängen und das Gefühl vermitteln, Lückenbüßer zu sein. Hoffe, in der Woche etwas zwischenschieben zu können.

    Im Übrigen, Howie Munson: Bitte tapfer sein. Ich muss mal ein bisschen mit diesen Google Ads und anderen Dingen experimentieren. Dafür gibt es hier auch wieder mehr Inhalte. Pionierehrenwort. (Auch wenn jetzt einige kommen und behaupten, ich hätte meine Pionierehrenworte zu oft gebrochen.)

  24. Pingback: Blogs aus Brandenburg bei ebuzzing.de – Ranking für September 2012 | world wide Brandenburg

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