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Das Olympische Bildungsmagazin

Vom Urheberrecht oder: wie dapd zu Geld kommen will

ZÜRICH. Lange keine Post vom Anwalt mehr bekommen. Vergangenen Samstag lag nun die Überraschung im Briefkasten. Es will mal wieder jemand Geld haben. Die Abmahnmaschine Nachrichtenagentur dapd hat Advokaten (ksp. Rechtsanwälte, Hamburg) damit beauftragt, offenbar großflächig Geld einzutreiben in diesem Internet.

Von mir verlangt man für ein Zitat aus dem Oktober 2008, das von AP Deutschland stammt und das ich nun nach Eingang der Anwaltspost gelöscht habe, insgesamt 463,07 Euro.

Mit Zinsen natürlich und Anwaltsgebühren – und auf Basis der Vergütungsregeln des Deutschen Journalistenverbandes.

Das ist besonders frech und absurd, denn diese Vergütungsregeln hält kaum eines (oder eher: keines) jener Medienunternehmen ein, die derzeit wie irre aufs Urheberrecht/Leistungsschutzrecht pochen, und wohl auch nicht dapd, denn da schrieb mal jemand von „Dumpinglöhnen“.

Aber wenn man Geld eintreiben will bei Textdieben wie mir, sind derlei theoretische Vergütungsregeln, die Journalisten ein vernünftiges Einkommen garantieren und sogar Zeit für Recherche finanzieren würden, natürlich eine Benchmark.

Wie immer in diesem Theater, das Original, Anwalts Schreiben:

Anwaltsschreiben im Auftrag der dapd, Seite 1

Anwaltsschreiben im Auftrag der dapd, Seite 2

Anwaltsschreiben im Auftrag der dapd, Seite 3

Ich habe sofort dapd angeschrieben. Bislang ohne Reaktion.

Ich will jetzt unbedingt auch mehr verdienen. Ob es eine gute Idee ist, ksp. damit zu beauftragen, festzustellen, welche Medien/Journalisten Texte/Textpassagen/Dokumente/Ideen von diesem Blog, nun ja, stehlen? Oder sagen wir: sich ohne Nutzungsrecht und ohne Quellenangabe bedienen?

dapd werde ich nun besonders beobachten.

112 Gedanken zu „Vom Urheberrecht oder: wie dapd zu Geld kommen will“

  1. Nächstes mal einfach exakt 1000 Zeichen zitieren, dann wäre kein Schadenersatz fällig und die Kosten wären um 300 Euro geringer.

  2. aber sag mal jens, ganz ehrlich: dagegen müssen dir die sportfürsten in ihrem kleinen paralleluniversum doch direkt sympathisch vorkommen — die holen sich ihr ehrlich verdientes geld wenigstens von seriösen geldgebern… oder lassen sich in einer persönlichen notsituation von einem guten freund helfen (nein, herr wulff, sie sind nicht gemeint!)

    der im emig-artikel gesetzte link (auf die komplette meldung?) ist mittlerweile(?) jedenfalls tot. links sind eben auch nicht unsterblich. beim magazin mit den fakten findet sich jedoch noch eine version, die zumindest in den zitierten passagen nahezu wortgleich ist. bleibt aber irgendwie trotzdem ein witz, nach 3 1/2 jahren damit um die ecke zu kommen…

  3. @tim
    nicht ganz: mit 340 zeichen weniger würde der kostensatz ja nicht auf 0, sondern nur um 100 auf läppische 200€ sinken. (mal abgesehen davon, dass mit jedem zeichen weniger das zitatrecht ein bisschen mehr greift)

    @cf
    das nächste mal vor dem abschicken nochmal F5 drücken!

  4. @ 5, 7:

    In der Abmahnung ist nur von „>< 1000“ die Rede. Der Fall „= 1000“ wäre demnach kostenlos…

  5. Mir passierte im vergangenen Sommer Ähnliches. Ich verlinkte auf meinem eigenen Blog auf das Foto eines Wasserschweins, das eine Dusche nimmt. Das Bild betrachteten laut Google Analytics innerhalb eines Jahres etwa 40 Besucher. Kostenpunkt laut ksp.-Anwälten: 450 Euro.

    Nachdem in einem anderen Fall Wolfgang Zehrt, der Pressesprecher der dapd, mitteilte, man wolle keinesfalls private Blogger treffen, wenn das doch irrtümlich geschehen, solle man sich „gerne persönlich an ihn“ (oder so) wenden, tat ich genau das. Auf meine Mail kam nicht einmal eine Antwort. Schade.

  6. Unabhängig von der ganzen Geschichte, wäre es doch interessant zu wissen, welcher der Herr Doktoren seinen Titel unplagiiert erworben hat.

  7. Der Tatvorwurf ist womöglich zutreffend. Trotzdem ist es – wiedermal – eine Frechheit, sowas mit relativ imensen Kostennnoten abzumahnen.
    Da ich das vorliegende Angebot an sport-politischen Informationen gerade auch in diesem Jahr mit EM und Olympia nicht missen möchte, habe ich 23,15 € (also 5% des von ksp. Rechtsanwälte geforderten Betrages) überweisen.

    Ich hoffe aus der dapd-Beobachtung resultieren einige lustige Geschichten.

  8. Sehr geehrter Herr Weinreich,

    darf ich freundlich aus Ihrene eigenen AGBs für IHRE Website/Blog zitieren:

    „Keine kommerzielle Nutzung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.“

    Da wir von nicht kommerziellen Nutzern auch keine nachträglichen Honorare erlangen wollen kann ich Ihre Haltung nicht ganz verstehen.

    Denn wer ganz oben auf seiner Website auffordert „Hier könnte Ihre Werbung stehen“ ist mitnichten ein privater Hobby-Blogbetreiber.

    Und um den alleine in den vergangenen 12 Monaten 100 neu eingestellten Journalisten bei dapd auch weiterhin vernünftige Gehälter zu zahlen werden wir wie dpa, AFP, Reuters, Bloomberg, PA, AP, ANSA, PAP… die KOMMERZIELLE Nutzung unserer Inhalte ohne Honorarvereinbarung nicht akzeptieren.

  9. @ralf
    in der tat! wenn da mal keine anspruchslücke klafft!
    und dürfen leerzeichen eigentlich genauso viel wie richtige buchstabenzählen? ohne leerzeichen wurden jedenfalls nur 1157 zeichen zitiert, von denen wiederum 151 ihrerseits wörtliche zitate des richters sind…

  10. Nachtrag, vergessen: ich bin Pressesprecher und Vorstand bei dapd und seit 1994 ein entschiedener Befürworter des absolut freien Zuganges zum Internet…

  11. Hallo Jens,

    es ist irgendwie recht witzig. Die DAPD hat mich auch über die KSP wissen lassen, dass ich ein Dieb bin und (so klang es zumindest) eingesperrt gehöre.

    Ich habe mittlerweile zum Thema DAPD gegen mich eine ganze Artikelserie veröffentlicht, die je nach Sachlage immer mehr erweitert wird.

    Nebenbei, wenn du willst, schreib mich einfach mal an (Die Email-Adresse wird dir ja mitgeliefert). Wir sollten uns kurzschließen.

    Viele Grüße,
    Henning Uhle

  12. Ich will jetzt unbedingt auch mehr verdienen.

    Bei jeder Falschmeldung einer Agentur Schadensersatz und Verdienstausfall fordern. Schmerzensgeld bei kritiklos verbreiteter PR von FIFA/IOC/CP etc. pp.

  13. Pingback: Journalist übt Kritik an Abmahnung von Nachrichtenagentur -Presserecht aktuell

  14. @cf: Ein Leerzeichen ist wohl auch ein Zeichen. Das schöne Wort „Anschlag“ ist leider entschwunden.
    Aber man könnte das natürlich per Javascript im Browser generieren zufällig auswürfeln lassen und die Hände in Unschuld waschen. ;-)

  15. @ Wolfgang Zehrt #13: Habe ich jemals behauptet, ich sei „ein privater Hobby-Blogbetreiber“?

    Das unterstellen Sie.

    Und mache ich mich mit derlei (Achtung, Ironie) ungelenken Aufrufen dazu, Qualitätsjournalismus zu unterstützen, strafbar bzw. automatisch zur Zielperson Ihrer Inkassoanwälte?

    Hobbymäßig und amateurhaft ist hier im Blog maximal das Impressum (inkl. Nutzungsbedingungen) formuliert, da muss ich nachbessern (obwohl, der Link zu Creative Commons funktioniert ja).

    In den Nutzungsbedingungen heißt es auch:

    Im Fall etwaiger Probleme setze ich einen gesunden Menschenverstand und normale Kommunikationsabläufe voraus. Ich bin keinesfalls beratungsresistent. Bitte nehmen Sie erst Kontakt zu mir auf und besprechen das Problem, bevor Sie dem Anwalt Ihrer Wahl zu besseren Umsatzzahlen verhelfen.

    Während Sie als Pressesprecher hier noch attackieren, kommuniziere ich mit anderen dapd-Mitarbeitern sachlich und lösungsorientiert.

    Eins aber noch: Es ist vor allem so, dass dieses Blog in der Branche Themen setzt und die Inhalte dieses Blogs gern von allerlei Medienunternehmen bzw Journalisten aufgenommen werden – Zitate, Ideen, Dokumente, Recherchen -, fast ausschließlich OHNE Quellenangabe. Einfach so.

  16. Bangemachen gilt nicht. (Dafür gibt es doch garantiert auch einen Verfasser, oder?) Klingt sehr verdächtig nach der üblichen Internet-Abzocke. So wie es die Telekom mit ihren phantaistischen Anwaltsbüro „Seiler und Koolegen“ macht. Also: abwarten und Tee trinken. Und: No sports. Heieiei, dieser Kommetar wird teuer ;-)

  17. @ ALLE:

    Die Nummerierung der Kommentare kommt durcheinander, tut mir leid. Da ich einige Kommentare freischalten muss, schieben die sich zwischen die anderen und bringen die Zahlen durcheinander.

    [cf, was hast Du getan. Bitte handeln!]

    So habe ich mich gerade auf #13 von Wolfgang Zehrt bezogen, der inzwischen die #15 geworden ist.

    Verdammt kompliziert, dieses Internetz.

  18. @Wolfgang Zehrt
    http://www.bildblog.de/37196/selbsterfuellende-moslem-prophezeihung/

    In den nächsten Stunden übernahmen die Nachrichtenagenturen den verzerrten „Bild“-Blick auf die Studie.

    http://www.bildblog.de/search/dapd/
    Wieviel Geld haben Sie dem BildBlog schon gespendet, weil er ihre Fehler korrigiert hat? Wieviele Mitarbeiter wurden bei ihnen schon wegen Missachtung der eigenen Regeln (2. Quelle etc.) abgemahnt? Wann hat man ihre Agentur zum letzten Mal wegen Volksverhetzung oder Beleidigung angezeigt? Wäre es, wenn man laufend selbst Fehler macht, nicht mal angebracht, in so einem Fall wie hier einen anderen Weg einzuschreiten oder sind Sie da ähnlich veranlagt wie die Deutsche Bahn, die bei eigenen Versäumnissen gern um Entschuldigung bittet, sonst aber gern mal Minderjährige aus dem Zug schmeißt?

  19. @jens
    ich bin unschuldig! ehrlich.
    die kommentare werden seit jahr und tag nach schreibdatum sortiert (was equivalent sein sollte zur sortierung nach ID, die ja beim aufschlagen in der DB einfach seriell vergeben werden — schau dir mal die nummern am ende der kommentarlinks an). das gilt auch für diejenigen, die erstmal in der moderationsschleife landen — die werden erst nach dem freischalten sichtbar und reihen sich dann entsprechend ein und verdrängen dann die in der zwischenzeit eingegangenen, nicht im filter hängen gebliebenen kommentare nach unten. da wüsste ich spontan nicht, was man auf die schnelle dagegen machen könnte — sortierung nach freischaltdatum ist, jedenfalls meines wissens nach, keine in WP vorgesehene option.

  20. So was Lächerliches wie diese dapd-Abmahnung hab ich noch selten gelesen. Sicherlich ist das Zitat sehr ausführlich, aber die Quelle korrekt angegeben und vor allem: Was bitteschön war denn die eigene intellektuelle Leistung von dapd (bzw. seinerzeit AP Deutschland) bei diesem Textabschnitt? Das sind bloß ein paar zusammengeschnippelte Aussagen des Richters, mal in direkter, mal in indirekter Rede. Eigenleistung: marginal. Wenn überhaupt müsste dem Richter das Urheberrecht an einem Großteil der beanstandeten Passage zustehen :-)

    Aber jeder blamiert sich eben, so gut er kann…

  21. @Tim#6: Schöne Beobachtung. Wenn diese RAs bei all ihren Fällen immer eine Fallunterscheidung auslassen. Dann hilft es vielleicht, den (Dr.) Richter schon im Team zu haben … (Vorsicht, Ironie!)

  22. #15/ @Wolfgang Zehrt:

    Denn wer ganz oben auf seiner Website auffordert “Hier könnte Ihre Werbung stehen” ist mitnichten ein privater Hobby-Blogbetreiber.

    Nur eine Frage: Wie oft haben sie diese Website vor dem 13. März 2012 schon besucht?

  23. hach ja… schön zu sehen, dass ausgerechnet der (mutmassliche) Pressesprcher sein möglichstes tut, sich und seinen Laden zum Affen zu machen. Ohne jede geistige Eigenleistung (zusammengestöpselte Zitate von Richtern) nach über drei Jahren Urheberrechte geltend machen, dazu gehört schon was.

    Ich würde mich dagegeben wehren: erstmal prüfen, wie das Recht dazu vor drei Jahren war und wie deren Bedingungen damals waren (das müssten sie alles erstmal beweisen), anschliessend Verjährung erklären. DJV Vergütungsregeln gelten übrigens nur, wenn dapd die auch selbst bezahlt… was sie mutmasslich nicht tun.

  24. Wieso ist das eigentlich abmahnfähig? Nach der oben verlinkten Seite im Cache steht das Zitat doch ganz ordentlich im Rahmen einer eigenen geistigen Leistung, die sich mit den Inhalten auseinander setzt.

    ???

  25. @cf: nun, man könnte die Nummern weglassen. Und die ID beim Datum verlinken.
    Ja, nicht schön, aber wenn die Nummern eh nicht stabil sind…

  26. ich bin sicher auch kein Freund von Abmahnungen, aber nur so aus Neugier, und weil ich selbst nicht vom Fach bin: wo ist denn die Grenze zwischen dem Zitatrecht, und der unzulässigen kommerziellen Nutzung von Texten, die andere erstellt haben ( und diese „Leistung üblicherweise gegen Geld an Journalisten verkaufen ) ?

    Es ist nun mal so, dass Stefan als Medienjournalist quasi berufsmäßig die Arbeit anderer Journalisten und Medienschaffender zitiert. Kommt er da nicht automatisch fast immer in diese Grauzone ?
    Oder ist das auf der Meta-Ebene ( Journalist, der über die Arbeit anderer Journalisten berichtet ) was anderes ?

  27. Bezeichnend. Eine Armutserklärung der dapd . Zu Herrn Zehrt, sofern er den Eintrag denn wirklich vorgenommen hat, braucht man keine Worte verlieren, diese Selbstdisqualifikation dürfte in der Branche für entsprechendes Schenkelklopfen sorgen. ksp … tja, hatte mit den Damen und Herren auch schon längere Zeit Spaß, als die sehr hartnäckig versuchten, längst verjährte und zudem von mir bestrittene, da niemals belegte Forderungen eines Mobilfunkproviders durchzusetzen. Kanzleien wie ksp sind das beste Argument für eine sehr strenge Deckelung des Abmahnunwesens. Aber der Gesetzgeber verkauft ja lieber Leistungsschutzrechte als Verbraucherschutz.

  28. @ blafasel: Ich finde die Nummern hilfreich. Aber wenn wegen dieses Themas so viele neue Kommentatoren dazu kommen, die frei geschaltet werden müssen, ist es natürlich etwas blöd.

    @ClaudiaBerlin: Na ja, ich habe den Eintrag, es ist ja nur eine Notiz zum wichtigen Fall Emig, damals geschrieben und die Schwerpunkte auf faz.net und Ans Tageslicht empfohlen. Später kam eine Passage der Meldung hinzu, die ja fast nur – wie Franz richtig feststellt – aus Äußerungen des Richters besteht. Dabei habe ich auf ein Portal verlinkt, wo dieser Text auch unter der Rubrik Pressemeldungen stand. Meine „geistige Leistung“ ist also relativ gering. Es ist eher, wie oft hier im Blog: Ich habe Arbeit investiert, um Informationen zu einem sehr wichtigen journalistischen Thema (der Fall Emig war einst auch einer der Auslöser zur Gründung des sportnetzwerks) zu filtern und weiterzugeben. Ich habe, wie so oft, einen Lesebefehl ausgesprochen. Oder wie manche heute gern sagen: ich habe kuratiert :)

    Normalerweise ist das Verhältnis zwischen eigenen Textpassagen und Fremdpassagen bzw Zitaten kolossal anders gestaltet. Aber ich will hier gar keine Diskussion um die Grenzen des Zitatrechts führen, denn wer meint, das Thema sei auf dieser Ebene zu verhandeln, irrt.

  29. @ ker0zene #36: Den Text von Daniel Bouhs hatte ich oben schon verlinkt, aber unauffällig, denn, wenn ich recht informiert bin, arbeitet Daniel Bouhs ja jetzt für dapd, da wollte ich ihn mit Jugendsünden nicht in Schwierigkeiten mit dem neuen Arbeitgeber bringen.

    #35: Die betrachten sich ja nicht als Abmahnanwälte, auch das hatte ich oben bereits verlinkt. Ich – Achtung, Gefahrenquelle – zitiere einfach mal von deren Webseite und hoffe, nicht die nächste Kostennote zu bekommen:

    Wir sind der Überzeugung, dass sich das Abmahnmodell überlebt hat. Der Fokus bei uns liegt auf dem imagewahrenden Rechteschutz und der Durchsetzung der Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber. Durch eine Fokussierung auf die Durchsetzung der Schadensersatzforderung werden Abmahnungen und Unterlassungsforderungen im Regelfall entbehrlich. (…) Durch dieses „schlanke“ Verfahren sinkt die finanzielle Belastung der Verletzer. Denn die hohen Kosten bei Abmahnverfahren sind nach unserem Eindruck vielfach für das negative Image von „Abmahnanwälten“ verantwortlich.

    Wir möchten die Werthaltigkeit der Bilder, der Texte und der Software unserer Mandanten etablieren und deren Urheberrechte schützen. Dabei bieten wir speziell auf jedes Unternehmen zugeschnittene Leistungen an. Unsere Mandanten erzielen nachhaltig Einnahmen. Wichtig ist, ein Bewusstsein bei den Internetnutzern zu schaffen, das Bilder, Texte oder Software auch im Internet nicht kostenlos sind. Denn das Produzieren und Vorhalten kostet Geld. Durch den bewussten Verzicht auf Abmahnungen und Unterlassungsklagen wollen wir das positive Image von Agenturen und Verlagen schützen.

    Besonders wichtig ist in diesem Fall auch, dass die gesamte Herangehensweise mit der notwendigen Sensibilität betrieben wird. Denn wir bedenken in Ihrem Sinne, dass ein Schuldner, der bisher Kunde war, dies auch zukünftig wieder sein kann. Hier bringt die Seriosität und Professionalität einer Kanzlei einen entscheidenden Vorteil.

    Just in case, liebe Anwälte: Nehmen Sie dieses Zitat trotz seiner mehr als 1000 Zeichen doch einfach als das, was es ist: Kostenlose Werbung für Sie auf diesem Webspace.

    Wenn auch nicht gänzlich ironiefrei.

  30. Jens,
    ich würde dringend alle Namen der Rechtsanwälte (Briefkopf und Unterschrift) auf den Scans schwärzen. Wegen solcher Namensnennungen gab es schon häufiger Ärger. Manche Kanzleien wollen das nicht und du riskierst die nächste Abmahnung.

  31. @ jw: Sorry, die Verlinkung war zu unauffällig für mich ;)

    Wie man sich bei ksp selbst sieht oder gerne gesehen werden möchte bleibt denen natürlich ungenommen. Eine Internetsuche fördert da einiges zu Tage. Ich möchte nicht in Abrede stellen, das da auch eine Menge berechtigte Forderungen dabei sind, man agiert aber sicherlich nicht übertrieben sorgfältig in der Auswahl der übernommenen Mandate und bei der Prüfung bzl. der Berechtigung der behaupteten Forderungen. Das ist schlichweg Massengeschäft, zumindes im Inkassobereich. Man setzt auf 10+ RAE im Briefkopf, fordert erst mal frech und guckt, wer es denn bis zum gerichtlichen Mahnverfahren kommen läßt. In meinem Fall waren die Forderungen einst hahnebüchen, ich bin nicht eingeknickt und irgendwann hat man bei ksp dann beschlossen, Porto und Arbeitszeit doch irgendwie gewinnbringender einzusetzten und sich nicht mehr gemeldet. Gerade an dieser Stelle fehlt es in unserem Rechtssystem leider daran, Anwälte/Inkassofirmen empfindlich auf die Finger zu klopfen, wenn trotz offensichtlich falscher, nicht belegbarer oder widriger Forderungen erstmal auf die Drohkulisse „großer Anwalt“ gesetzt wird. Das geht vermutlich viel zu oft gut für die aus.

  32. @ Stefan K. Jawoll. Ich kriege es von unterwegs gerade nicht besser hin, habe aber mal etwas geändert.

    @ ker0zene #40: Das geht in der Tat vielen so. Habe auch schon Nachrichten von Leuten erhalten, die das bislang nicht öffentlich gemacht haben. Und das sind auch nicht alles Trottel und Diebe.

  33. @ Zitatrecht: Es kommt natürlich auf den Einzelfall an. Das mag manchmal ein schmaler Grat sein, aber hier (ohne Experte zu sein) meiner Meinung bei aller juristischen Spitzfindigkeit nach hoffentlich ja wohl nicht. Das betreffende Zitat erfüllt seinen Zweck im Rahmen der Funktion und der Bedeutung des Blogeintrags, ich hätte übrigens auch keine Probleme zu sagen: auch unter Berücksichtigung von Jens‘ langjähriger journalistischer Arbeit. Es geht hier, wie bei die vielen, vielen anderen Zitaten und Verlinkungen hier, immer um einen Hinweis auf weitere Quellen und andere Darstellungen, aber eben im Rahmen journalistischer Auseinandersetzung mit sportpolitischen Themen.

    Wer ein Zitat einer (eigenen trifft es ja nicht so ganz) geistigen Leistung derart bekämpft, offenbart sein Verständnis von (angeeigneten) Meinungen als geistigem Eigentum in dem Sinn, das es sie als Schatz zu hüten und zu verteidigen gilt. Und dass man sie am besten gar nicht teilt. Für jemanden, der mit Informationen sein Geld verdient (Wolfgang Zehrt würde wahrscheinlich das Wort KOMMERZIELL hier verwenden, das klingt so schön anrüchig), eine wahrlich atemberaubende Einstellung über die eigene Rolle in der Gesellschaft. Ihr Nachrichtenleute, Ihr genießt den besonderen Schutz der Pressefreiheit, weil ihr der Informationsfreiheit verpflichtet seid. Ihr genießt es genau deswegen, weil Ihr hinnehmen müsst, dass man über Euch redet, Euch kritisiert, sich mit Euch auseinandersetzt, Ihr verlinkt werdet.

    Und da lass ich gar nichts gelten von „Ist uns bei 5000 anderen schlimmen Fällen leider durchgerutscht“. Das Missliche an dieser ganzen Unart des Abmahnungs-Geschäftsmodells ist doch, dass es auf die Feinheiten des Urheberrechts aus der Perspektive der Anspruchsteller gar nicht so ankommt. Die Masse machts, da verliert man halt ein paar Prozesse, wo gehobelt wird, da fallen Späne – es lohnt sich trotzdem. Irgendjemand trifft die Entscheidung, ab welchem Punkt man die angebliche Urheberrechtsverstöße verfolgen will; wie weit man da ins Risiko reingeht; wie weit man da mit der Angel fischt, dem Kescher oder dem Fangnetz. Und zwar genau deswegen, weil er es so will.

  34. 1,5 Geschäftsgebühr für die anwaltliche Tätigkeit ist schon mal überhöht. Dafür müssten sie darlegen, warum die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Ansonsten darf die Geschäftsgebühr maximal 1,3 betragen (bei Gegenstandwert 300,00 € Geschäftsgebühr=32,50,Auslagenpauschale=6,50).

  35. @ Wolfgang Zehrt. Danke für die Klarstellung. Ich werde dapd künfitig in allen Belangen restlos ignorieren. Sie machen sich als Nachrichtenagentur Freunde in der Journalistenbranche, Glückwunsch!

  36. Ein Urteil des OLG Karlsruhe dazu, das hier linksicher steht.

    Interpretationsfähig, mir gefällt diese Passage:

    Die in § 49 Abs. 2 UrhG statuierte Ausnahme vom Urheberrechtschutz gilt nur für „vermischte Nachrichten tatsächlichen Inhalts“ und – ohne Bedeutungsunterschied – für „Tagesneuigkeiten“. Die Anwendung dieser Vorschrift scheidet schon dann aus, wenn der Text sich nicht auf die reine Mitteilung von Nachrichten beschränkt, sondern daneben erläuternde oder belehrende Kommentierungen, Betrachtungen, Ergänzungen oder Erläuterungen enthält.

    Auch wenn ich nicht sicher bin, ob ich die überhaupt verstehe ;-D

  37. ZAPP (15.02.12): Dapd – Die „aggressive“ Nachrichtenagentur

    Wolfgang Zehrt: „Bei einem Wachstum, bei einer Verdopplung der Mitarbeiterzahl in drei Jahren, bei den zitierten mehr als 100 Neueinstellungen in den vergangenen zwölf Monaten, ich kann Ihnen versichern, in der Medienbranche wird untereinander viel geredet. Wenn das so stimmen würde, was Sie sagen, dann wären diese 100 auch nicht gekommen.“

    Allerdings haben in den vergangenen zwei Jahren, und das bestätigt dapd, auch einige Mitarbeiter die neu gegründete Agentur verlassen.

    Eine ehemalige dpad–Mitarbeiterin: „Ich frage mich auch nach wie vor, wieso man bei einem Unternehmen, das man selbst als gesund und solide bezeichnet hat, so viele Leute gehen lässt, um danach neue Leute einzustellen und sich damit zu rühmen, dass man so viele Neueinstellungen vorgenommen habe.“

  38. Zum Thema „ksp-Anwälte“: Von diesen Herrschaften habe ich auch schon mal Post bekommen. Und zwar wollten sie viel Geld von mir, weil ich der Mobilcom AG kein Geld für meine Telefonrechnung überwiesen hatte.

    Das war korrekt. Denn ich hatte bereits Monate vor dem ksp-Schreiben meinen Mobilcom-Vertrag fristgerecht gekündigt und diese korrekte Kündigung von der Mobilcom auch schriftlich bestätigt bekommen.

    Äh? – Ja, genau: Die wollten Geld von mir für einen Zeitraum, in dem ich nachweislich gar kein Kunde von ihnen mehr war. Tolles Geldbeschaffungsmodell: All die Kunden, die doofer sind als ich, blechen der Mobilcom angeblich ausstehende Zahlungen und den ksp-Anwälten hohe Anwaltsgebühren.

    Ich bin damals zur Verbraucherzentrale und hab mich erfolgreich gewehrt. Möchte nicht wissen, wieviele (damals wurden zehntausende in ähnlicher Weise „versehentlich“ abgemahnt) klaglos gezahlt haben.

    Entschuldigt haben sich weder Mobilcom noch ksp jemals. Das wäre auch zuviel erwartet, klar. Hab aber viel gelernt bei der Sache bzgl. des Umgangs mit Anwälten und dubiosen Firmen etc.

  39. apropos „geschäftgebühr“ (#43)
    mich faszinieren ja auch die veranschlagten 95€ „dokumentationskosten“ — haben sie da im rahmen der beweissicherung einmal dieses „internet“ ausgedruckt?

  40. Na also, geht doch. Mit Journalismus kann man noch Geld verdienen: 200 Euro für bis zu 1000 Zeichen. Ich sollte mal auf die Jagd nach meinen Texten gehen. Anwälte, die mir dann helfen, kenne ich ja jetzt. ;-)

    Und meine bisherigen Auftraggeber werde ich mal über Honorar… äh … anpassungen informieren. *träum*

  41. Pingback: Trainer Baade » dapd fordert auf famosem Weg Geld von Jens Weinreich

  42. operation mindfuck
    von deutscherarschlochpressendienst – nicht zu verwechseln mit dem Mitbewerber dapd, dessen Monogramm z. B. irreführenderweise auf uns hindeuten könnte

    Sehr geehrter Herr Weinreich,

    als angesagter Informationswiederbeschaffungsdienst mit Sitz und besten Beziehungen in Berlin – alleine in den vergangenen 12 Monaten 100 neu eingestellte Journalisten! – haben wir uns mit unserer vor etwa Jahresfrist gestarteten Operation Mindfuck (- „Volle Kontrolle genügt nicht ohne kreative Zerstörung“ -) vorgenommen, sämtliche Konkurrenz zu überflügeln und ganz im Sinne der Kommunikationsherrschaft der neoliberalen Schule der aktuellen Bundesregierung sowie der sie steuernden TBTB (The Powers To Be) die Deutungs- bzw. Missdeutungshoheit hinsichtlich des geschriebenen, gedruckten und/oder verlinkten Wortes nicht zuletzt mithilfe gleichgesinnter Anwaltskanzleien als Monopol zu beanspruchen.

    Wenn wir, um nur ein Beispiel oder zwei zu nennen, einen Fall von unabhängiger, aus der Reihe der freigegebenen Themen tanzender Recherche, und/oder einer nicht von uns resp. unseren Auftraggebern autorisierten Berichterstattung über irgend ein betreffendes Sujet in irgend einem Medium – sei es mechanisch oder elektronisch – zur Kenntnis nehmen müssen, konstruieren unsere Spezialisten todsicher aus der im einzelnen dort konkret vorgefundenen Masse an Informationen eine auf Anhieb rundum hinreichend – also vor allen Dingen den jeweiligen Adressaten gefügig machen zu können geeignet – erscheinende Begründung, die dann dem betreffenden Berichterstatter bzw. Delinquenten in der Form einer kostenpflichtigen Abmahnung zugeht.

    Unser – patentierter, also gern offengelegter – Trick ist es dabei, stets von „unerlaub-unerlaubten Veröffentlichungen“ zu sprechen (bzw. unsere Anwälte in deren Hinweis unserer Mandantschaft sprechen zu lassen), um sämtlichen denkbaren, möglicherweise rechtskräftigen Erwiderungen der von uns angefeindeten Klientel den Boden zu entziehen und damit von vornherein zum Scheitern zu verurteilen: ist etwas erst einmal als von UNERLAUB unerlaubt hingenommen, bzw. ist auf diese transzendente Größe unsererseits durch den von uns angegangenen, nunmehr unbedingt profaneren Rechtsgegner in irgendeiner Form reagiert worden, hätte sich nämlich innerhalb der juristischen Argumentationskette schlicht vorher schon kein Widerspruch mehr erlaubt gehabt – und der wie auch immer gelagerte Fall ist somit auf jeden Fall klar für unsere Seite entschieden.

    Wie Sie zweifellos sehen und feststellen werden können – denn gerade auch ein Nicht-Reagieren wird sich bekanntlich noch schneller als fatal für unsere Adressaten auswirken -, verehrter Herr Weinreich, ist mit uns nicht gut Kirschen essen, den Stein bekommen hundertprozentig die anderen ab … wir hingegen das Fleisch.

    Da uns Ihre Domain nun wie ein hobbymäßig betriebenes Blog – und damit für unsere zugegebenermaßen schlussendlich auf Täuschung ausgerichteten, insofern für jeden Realisten freilich vollkommen im Einklang mit den Zeitläuften stehenden und ausschließlich indirekt anzusteuernden Zwecke äusserst geeignet – erscheint, wären wir gegen Gewährung einer gegenseitigen Nichtangriffsklausel an der Nutzung der von Ihnen (nun ironisch oder auch nicht) angebotenen Werbefläche im Kopfbereich Ihres Internetauftrittes interessiert, welche wir mit dem Banner einer unserer Frontorganisationen (Slogan: Freiheit der Information und Kommunikation) zu belegen gedenken.

    Sofern Sie Fragen zu dem Angebot haben, haben Sie es nicht verstanden; wir senden Ihnen unsere Banner-Vorlage in Kürze zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    deutscherarschlochpressendienst,
    Vorstand Operation Mindfuck (pecas)

  43. Ach kieck an…
    ksp – mit denen hatte ich auch mal privat zu tun.
    Ich würde mich erst einmal die Vollmacht von denen zeigen lassen.
    Ansonsten denke ich mir meinen Teil zum Thema Rechtsanwälte bei denen.

  44. Hehe, am besten finde ich, dass DAPD hinter den Kulissen Shitstorm-Eindämmungspolitik betreibt (so versteh ich das), während der PR-Mann uneingeweiht hier herumvuvuzelat. :D

  45. Danke Thomas Cloer, der Freundeskreis freut sich sicherlich.

    @JW, ich habe mir heute mal erlaubt, den Artikel zu twittern, und zwar mit dem Kommentar „Mit dem falschen angelegt“.

    Ich meine, was soll denn das? Hier bloggt ein Journalist, dort wird der gleiche Journalist von journalismusähnlichem Hirngespinst verhauen. Das muss man nicht verstehen.

    Jedenfalls kann ich euch sagen: Es formiert sich allmählich sowas wie eine Front gegen KSP / DAPD / AFP / Labahn und Konsorten.

    Im Übrigen gibt’s da einen sehr netten Pro-Abmahnwahn-Vuvuzela-Blogbeitrag von „Recht am Bild“. Komisch, dass der auch erst ganz druckfrisch ist.Drücken Sie bitte…… JETZT

  46. Pingback: Henning Uhle | Urheber werden instrumentalisiert

  47. Deutsche Nachrichtenagenturen sind schlecht und inkompetent, gerade in sportpolitischer Hinsicht. Sie sind sogar eine Gefahr.

  48. @Herr Zehrt: Ich werde Ihnen spenden, damit Sie Ihre Ruhe haben. Meine Frage ist: Wie viel muss ich Ihrer Agentur überweisen, damit Sie Ihren Dienst, Ihre tägliche Desinformation, für immer einstellen? Können Sie mal bei Ihrem Chef nachfragen, kriegen wir da einen Deal hin?

  49. Hallo Grit:

    ich glaube, der § 49 Abs. 2 UrhG ist ein ganz wichtiger in diesem konkreten Zusammenhang. Mehr Info hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pressespiegel.

    Davon abgesehen machen die Anwälte vom dapd einen besonderen taktischen Fehler (vielleicht auch mehrere, aber das Fass lass ich jetzt mal in Ruhe). Es wäre etwas anderes, wenn sich der Hausherr die fragliche Textpassage ohne Nennung der Quelle und ohne Verlinkung des Gesamttextes angeeignet hätte. Hat er aber nicht. Er hat zitiert.

    Wie sehr gerade der inkriminierte Blog-Eintrag den Charakter eines Pressespiegels hat, sieht man an den Kommentaren. Sie bestehen überwiegend auf weiteren Hinweisen auf Veröffentlichungen in Zeitungen. Natürlich müsste man einen Richter im Rahmen eines Prozesses zunächst einmal davon überzeugen, dass ein Blog heutzutage mitunter durchaus auch so etwas sein kann wie ein Pressespiegel. Aber dafür gäbe es in diesem Fall dingfeste Belege.

    Davon abgesehen: Ist das hier eigentlich inzwischen Makulatur? „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.“ (§ 51 UrhG)

  50. Interessant, dass zuerst das Anwaltsschreiben versandt wird und dann jemand, der behauptet Pressesprecher des Klägers zu sein, auf einmal doch gewillt ist die Kommunikation zur Sache zu suchen.
    Sagt so einiges über das Geschäftsgebahren dieser Agentur aus.

    Die unweigerliche Konsequenz: Jeder Interessierte hat jetzt ein besonders negatives Augenmerk auf die künftigen Veröffentlichungen dieser Agentur. Bravo! So geht schlechtes Image. Eine Bärenleistung von dapd für deren Mitarbeiter.

  51. Mal ganz abgesehen von der Reichweite des Zitatrechts: Die urheberrechtliche Schöpfungshöhe kann man bei einem Nachrichtentext durchaus mal grundsätzlich anzweifeln. Im Perlentaucher-Urteil hat der BGH sich ziemlich viel Mühe damit gegeben, in Ausgangsmaterial und Abstract besonders hübsche und kreative Formulierungen zu finden, die die Bewertung „unfreie Bearbeitung“ rechtfertigen. Bei Nachrichtentexten, bei denen die zugrundeliegende Sachlage kaum eine abweichende Gestaltung zulässt und die keine wesentlichen eigenschöpferischen Elemente enthalten, kann das anders sein. Schutzgegenstand ist ja die schöpferische Qualität, nicht die wirtschaftlich-organisatorische Leistung. Und genau so ist das ja auch gewollt: Tatsachenmitteilungen sollen eben nicht schutzfähig sein, schon um den freien Meinungsaustausch und die Meinungsbildung nicht zu beeinträchtigen. Und noch gibt es ja kein Leistungsschutzrecht für Presseprodukte…

  52. dapd ist ein potemkin’sches Dorf: Durch das Feigenblatt der aufgekauften deutschen AP versucht diese Agentur, sich den Anschein einer international aktiven Qualitätsagentur zu geben. In einem Flugblatt hat dapd 2010 mit soundsoviel Pulitzerpreisen geworben und dabei verschwiegen, dass sie von den Preisen der Nachrichtenagentur AP spricht. Hinter der Fassade ein großes Nichts. Das ist auch die Strategie dieses Pressesprechervorstandsgeschäftsführer-Profis (lest mal seinen selbst-geschriebenen Wikipedia!) – die mensch-gewordenen leere Sprechblase schlechthin. Nun reklamiert diese Heißluftbuftblase die Rechte der AP für sich und fordert Geld für die nicht-kommerzielle Nutzung – erheblich mehr Geld, als die völlig unterbezahlten ehemaligen ddp-Mitarbeiter bekommen. Wenn es mit den Umsatzsteigerungen im normalen Kundenumfeld nicht klappt, muss man sich halt an jedem verfügbaren Strohhalm festhalten…Keine Strategie, kein Plan, nur große Sprüche und dreiste Verbiegung der Realitäten. Jedem echten Journalisten muss da kotzübel werden.

  53. [Ich kann die Tatsachenbehauptungen in diesem Kommentar nicht überprüfen und habe den Kommentar deshalb komplett gelöscht, nachdem ich gestern bereits zwei Beleidigungen gelöscht hatte. Mit der Bitte um Verständnis: JW. 14.3.2012, 11.51 Uhr]

  54. Servus Jens

    hab das gerade hinter mit mir mit der KSP….wenn du ein paar Infos brauchst bzw. was ich unternommen habe (oder auch nicht), dann schreib einfach ne Email an mich…

  55. @ Jochen Hoff: Ich musste die Begriffe löschen, Sie werden das verstehen, selbst wenn ich Ihnen inhaltlich beipflichte und selbst gern auch derlei Begriffe wähle bei meinen Themen.

    But: Betreiberhaftung.

  56. #61, Jürgen Kalwa

    I knew ;-D

    Was aber immer noch etwas jenseits meines Verständnisses liegt: Wie Journalsiten mit Journalisten umgehen. Gut, hier ist es so etwas wie ein Geschäftsmodell, an der Grenze zu einem solchen jedenfalls. Und schön, dass es offenbar nicht umgesetzt wird in diesem Fall.
    Dennoch: Über so einem Blog schwebt ja regelrecht eine nach unten offene Waffenkammer mit lauter Damoklesschwertern. Wie schnell da eins fallen kann, nicht nur juristisch. Und eine doch beeindruckende Zahl der Fäden wird von Leuten durchtrennt, die Journalisten sein wollen, öffentlich arbeiten, aber in Bezug auf sich selbst die Kategorie Öffentlichkeit nicht denken wollen/mögen/können.
    Mag hier leicht anders liegen – aber dafür für die bisweilen seltsamen Risiken unseres Berufes ist dieses Blog (sicher auch andere, aber dieses kenn ich am besten) schon eine faszinierende Schule.

  57. Die Sache ist vom Tisch. Ich schreibe dazu flink einen neuen Beitrag.

    Klasse! Dies ist wirklich erfreulich!

    Wie hast du dies geschafft? (ich warte auch auf deinen neuen Betrag :)

    ralf

  58. Zitiert von turi2

    Möglicherweise findet auch jemand anderes, dass dieser Kommentar auf turi2 interessante Aspekte zu den Geschäftgebarden enthält:

    Jens Weider (Besucher)
    Dienstag, 13. Mär, 2012 @ 16.26:40

    Das der dapd Geld mit veröffentlichten Textenverdient ist mir ja klar. Und das die die Rechteverletzer massiv verfolgen gab es ja auch schon öfters als Meldung (z.B. auch bei Bildern).

    Für micht ist es aber ein echter Branchenwitz, da eine Nachrichtenagentur ihre eigenen Berichte, zu deren Veröffentlichung sie gesetzlich verpflichtet sind/wären, dann lieber doch nicht veröffentlicht.

    Das ist doch mal eine Headline: Nachrichtenagentur verweigert sich der Veröffentlichung

    Noch mehr erstaunt mich, dass sich keiner traut die Finanzinvestoren, denn die Gesellschafter sind lt. HGB die Ansprechpartner, mit dem gebotenen Nachdruck zur Veröffentlichung aufzufordern. Schließlich verklagen die doch Gott und die Welt. Und bei einem Mußgeld von bis zu 50.000 Euro, soweit ich das verstanden habe, sollte es doch irgendwo einen Rechtsanwalt geben, der so wie die DAPD-Anwälte, noch den einen oder anderen Euro mitnimmt.

    Eigenartig, oder liegt es am politisch besetzten Beirat, der möglich macht, was sonst so nicht möglich ist.

    Irgendwie ziemlich kurios diese „Nachrichten Gesellschaft ohne Namen aber mit Investoren mbH“

  59. Pingback: dapd sagt: Schadenersatzforderung gegenstandslos : jens weinreich

  60. Hallo Jens,

    auch das anwaltliche Schreiben unterliegt dem Urheberrechtsgesetz und wenn Du es in Gänze veröffentlichst, könnte das ein Verstoß sein, der geahndet werden kann.

    Gibts nicht? Doch – musste ich auch lernen.

    Deshalb – wie auch sonst – hier das Zitatrecht anwenden und wesentliche Passagen, die zur Stützung und im Kontext des eigenen Artikels notwendig sind, gerne zitieren, aber aus Sicherheitsgründen nicht alles.

    Gruß
    Hardy

  61. Geiles Geschäftskonzept

    Weils mich interssiert, habe ich mal weiter geschaut und es scheint so, als habe dapd auch die Fahndung nach Bildrechte-Verletzern/Bilderdieben optimiert.
    Da gibt es den Service von Photopatrol.de.
    Illegale Bildnutzungssuche mit Anwaltsanschluß
    Schaut man sich die Anschrift an, dann landet man wo?
    Just da wo auch dapd sitzt: Reinhardtstr.52, 10117 Berlin.
    Schön, wenn man so mitbekommt wem die von Steuerzahlern finanzierte Förderung zunutze kommt: Entwickelt wurde das Monitoring-System in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut HHI und wird durch ein Förderprogramm der Bundesregierung (ZIM-Projekt) unterstützt. (Steht in einer der Pressemitteilungen).
    Toll, dass es jetzt mal so richtig los geht und sich eine Nachrichtenagentur um die Kleinkriminellen im Netz kümmert.
    Das konnte ja so nicht weitergehen.
    Und da die Nachrichtenagtur das allgemeine Bild über das Gesindel im Netz maßgeblich bestimmen kann, durch die Beiratsbesetzung Zugriff auf politische Kreise hat, durch die Investorenhistorie ingesamt bestens vernetzt ist, wird es wohl kaum ein entkommen geben.
    Die Deutschland AG ist wieder aktiv.
    Schönes, neues Wirtschaftswunderland.
    Ein Paradies für Investmentmanager.
    Bitte zahlen Sie vor dem ausschalten des PCs mit Kreditkarte an der Online-Kasse …

  62. Pingback: Die Barrieren des Jürgen Emig : jens weinreich

  63. Stimme Hardy zu – ein anwaltliches Scheiben ist urheberrechtlich geschützt. Hatte mal eines in einen Mailverteiler gepackt (nicht mal auf dem Blog veröffentlicht) – und zack, kam neben dem ursprünglichen Übel gar noch eine Anzeige deswegen….

  64. wer erweitert den Wikipedia Eintrag von Wolfgang Zehrt um dieses schöne Thema?
    Die Nachwelt sollte davon erfahren…

  65. Pingback: Neues leistungsschutzrecht ist da! - Seite 2

  66. Was ich bei dieser SWache so denke :

    http://www.flickr.com/photos/rhebs/6819303682/sizes/o/in/photostream/
    dapd Fotografen haben bei der Verabschiedung von Bundespräsident Wulff sehr intensiv fotografiert. Das hab ich auch, z.B. Wulff innerhlab einer tausendestel Sekunde beim zufüäälligen Blinzeln/Schließen seiner Augen erwischt. Das linke Auge war zu 50% geschlossen, das rechte Auge zu 85,67%. Wenn ich jetzt bei dapd ein ähnliches Foto entdecke können die mich dann verklagen, oder ich sie, weil ich zwei Hundertsel vorher auf den Auslöser drückte?

  67. Klagen kann jeder der das Kostenrisiko trägt

    @Richard Hebstreit am 14. März 2012 um 02:45:

    In unserem Rechtssystem kann jeder klagen, der
    a) die Knete hat und
    b) der berechtigt ist (also meist der dessen Recht verletzt werden).
    Somit erfüllt dapd beide grundlegenden Anforderungen.

    Dann braucht es noch fiffige Anwälte, die die Rechtssystematik aus dem ff beherrschen (gibt zu den gleichen Bedingungen wie unter a) angegeben) und schon kann es losgehen.

    Danach beginnt dann die lt. ZPO gültige Regelung der Tatsachenfeststellungen aufgrund der jeweils gültigen Beweisregeln.

    Eigentlich bekommt man jeden Fotografen in den Griff, wenn man nur das wirtschaftliche Risiko hoch genug ansetzt. Wenn dann der Begklagte die Angelegnhiet privat finanzieren muss, lässt sich im Laufe eines Zivilprozesses die Angelegenheit durch z.B die Forderung nach Stellungnahmen von gerichtlichen Sachverständigen so teuer machen, dass die Auseinandersetzung die wirtschaftliche Existenz gefährdet. Anders ist es nur, wenn der Fotograf Prozesskostenhilfe bekommt. Dann wird die Allgemeinheit die Kosten tragen.
    Von daher isnd die besten Opfer die, die noch nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.

    Hey, was meinst Du, warum die Investoren/Unternehmensgründer/Marktumstrukurierer bei DAPD eine juristische Ausbildung als eine hervorragende Grundlage für ihr Geschäftsmodel ansehen? Es geht doch nicht um Nachrichten, es geht um Rendite!

  68. Anwaltsschreiben können nur urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie als „Werk“ anzusehen sind. Dazu müssten sie allerdings persönliche geistige Schöpfungen der Literatur, der Wissenschaft oder der Kunst sein.

    Der Wikipedia-Artikel dazu ist ganz gut:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Werk_%28Urheberrecht%29

    Daraus ergibt sich relativ eindeutig, dass wohl die allerwenigsten Anwaltsschreiben urheberrechtlich geschützt sein können. 0815-Abmahnungen sind es mit Sicherheit nicht.

  69. Es kommt immer auf den Einzelfall an, Theo – auch hier gilt: „Vor Gericht und auf hoher See, bist du in Gottes Hand“
    Riskieren, würde ich es die komplette Veröffentlichung nicht ohne weiteres -je nach „Gusto“ kann das auch nach hinten losgehen….
    In meinem Fall, war es nicht das Veröffentlichen der EV – sondern das dem davor eingehenden (witzigen) Schreiben des Anwaltes.
    Bei Abmahnungen ist es ähnlich – es kommt dann auf den Richter an, ob er „schöpferische Höhe“gegeben sieht
    und dann das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“….
    http://lexikon.buskeismus.de/Ver%C3%B6ffentlichung_von_Anwaltsschreiben

  70. Pingback: Nachruf auf die aktuelle Abmahnung von Jens Weinreich

  71. @ jw: Sie haben wirklich ein Händchen für Anwälte auf der Gegenseite, die einfach mal, wie sagt man es am unverfänglichsten, „aktiv“ werden. Nun haben die Anwälte offenbar eine Passage in den Fokus genommen, der weitgehend direkte und indirekte Zitate enthält. Diese richtig wiederzugeben, ist ja auch nicht so leicht (vgl. den Streit um die Zitierung von Eva Herman), aber wenn man es richtig macht, ist beim indirekten Zitieren die korrekte „Umwandlung“ in den Konjunktiv wohl die hervorzuhebende Leistung.

    Was natürlich zu der Frage führt, wer der Urheber von in Anführungszeichen gesetzten Zitaten ist. In dem Kaufland-Prospekt, der wöchentlich den Weg in meinen Briefkasten findet, gibt es immer mal Wortlautinterviews, und ich frage mich, ob ich die Antworten ohne Angabe der Quelle verwenden dürfte und ich mir nur als Beweis die entsprechende Seite aufheben muss. Denn Quelle ist ja der Antwortende selbst.

    Der urheberrechtliche Schutz von Anwaltsschreiben, die an Dritte gehen (ich meine also nicht Vertragsgestaltungen), ist eines der Dinge, die wirklich schnell abgeschafft werden sollten. Es verhindert bisher, dass sich Betroffene offensiv wehren – nicht durch Shitstorms, sondern durch die Ansammlung von mehr oder weniger fundiertem Wissen durch Kommentierende.,, wie es auch hier geschehen ist.

  72. Urheber - Nutzungsrechte - Selbstbedienung

    Da ist mal ein schönes Beispiel, wie schamlos sich viele Medien an der Tätigkeiten, Aktivitäten und Ergebnissen anderer bedienen:

    Hannelore Kraft und der Sprint zum Büffet – Ein Video und seine Geschichte

    Bezeichnend ist die Darstellung von Fabian Kuntz: „Ich habe keinen einzigen Follower bei Twitter hinzugewonnen, keinen neuen Abonennten bei YouTube erhalten. In meiner Bewerbung werde ich es nicht verwenden können und Geld habe ich auch keins erhalten.“

    Und resümierend: „Macht nichts.“

    Bedauernd, denn wäre er der Anwalt einer Presseagentur, dann würde dass schon eine Menge machen.

    Es ist erstaunlich wie wenig Resonanz diese „Diebstähle“ erzeugen, die man täglich sehen kann.

  73. Pingback: PR-Beiträge 11-14/2012: PR- & Marketing-Strategie | kommunikationsABC.de

  74. Hallo Zusammen,
    mit großen Interesse habe ich heute diese Einträge gelesen. Ich bin Betreiber einer privaten Internetseite zum Thema Ägypten. ( ja, ab und an verdiene ich damit auch den einen oder anderen Euro für Werbung )
    Mir ist gestern ebenfalls ein Schreiben des ksp wegen Urheberrechtsverletzung zugegangen. Was habe ich gemacht, 2008 gab es auf focus online einen Nachrichtenartikel wegen eines Busunglückes in Ägypten. Habe damals ca. ein Viertel des Textes kopiert und bei uns im Forum gepostet. Dazu dann den Link gesetzt zum Originaltext. Wußte nicht das ich dadurch eine Urheberverletzung begangen habe, bis gestern. Gesamtbetrag 464,99.
    Bin begeistert.

    Michael

  75. Pingback: KSP Kanzlei Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der dapd GmbH

  76. gulli.com:
    1&1 Content-Modul: Privatperson wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt

    Das Amtsgericht Hamburg verurteilte Johann Kulcsar, weil er nach dem Kauf von papsnet.de nicht auf mögliche Urheberrechtsverletzungen des auf der Webseite implementierten 1&1-Content-Moduls achtete. Das Verfahren gegen die dapd nachrichten GmbH wird ihn mindestens 4.000 Euro kosten. 1&1 fühlt sich für den Schaden nicht zuständig. Kulcsar geht in Berufung, um keine Insolvenz anmelden zu müssen.

    Ohne Worte:

    Profi-Inhalte für Ihre Website

    1&1 Content-Module für Ihre Website

    So kommen ständig frische News auf Ihre Website: Wir zeigen Ihnen im folgenden Workshop, wie Sie die 1&1 Content-Module in Ihre Internetpräsenz integrieren und Ihren Besuchern zusätzliche Inhalte bieten wie sonst nur die großen Portale. Und so geht´s. ……

  77. Hyllo, mich hat es nun auch erwischt so um die 400 Kröten!

    @jensweinreich: Wie handhabst du es bei dir, bezahlst du?

    Ich habe einen Mahnbescheid bekommen und den widersprochen jetzt Prozess anstreben, oder zahlen?

    Grüße Jens

  78. Hy Jens,

    bei mir ist es ähnlich wie in deinem Fall, bolß das die KSP keine Ruhe gibt. Habe gedacht man handhabt das so wie mit diesen „Abmahnanwälten“ und reagiert einfach nicht

    Habe eine Pressemitteilung 1:1 übernommen mit Quellen, Autor, Datum und Link. Meine Webseite ist eine kostenlose Community-Seite auf der aber quasi um den Server,… zu finanzieren Google Adsense läuft. Habe recherchiert betreffend dem Urheberrecht, bloss bin ich mir nun doch ein wenig unsicher. Grob gesagt sind doch private Blog-Betreiber davon nicht betroffen?

    Nun verlangt die dapd für den Text, das von AP Deutschland stammt und das ich ebenfalls nach Eingang der Anwaltspost gelöscht habe, insgesamt 465,80 Euro, das war am 09.05.2012.
    Dann am 30.05.2012 ein zweiter Brief: 466,70 Euro, dann am 13.06.2012 ein Ratenzahlungsangebot und nun waren es schon 467,26. Am 27.06.2012 ein weiterer Brief – ergo 467,85 Euro. Nun kam es dicker am 31.07.2012 ein gerichtlicher Mahnbescheid dem ich am 06.08.12 widersprochen habe, ach ja 503,26 Euro.
    Aktuell ist es so dass ich den letzten Brief am 24.08.2012 bekommen habe mit Androhung auf einen Prozess.

    Vielleicht ungünstig ist, dass dies nun schon das zweite Mal ist und ich dummerweise das erstemal gezahlt habe ( am 16.06.2011: 814,06 Euro) warscheinlich denken die nun die sind im Recht oder da kann man es holen?!

    Wie soll ich weitervefahren? Oder hast du mir vielleicht dein schreiben an die dapd bzw. KSP oder ist das zu spät?

  79. Ich habe leider keine Idee. Außer der, dass alle Betroffenen – so unterschiedlich die Fälle sein mögen – ihre Interessen endlich bündeln müssten. Zumal ja etliche Betroffene Material aus dem 1&1 „Content-Modul“ verwendet haben – und dafür nun zahlen sollen.

  80. @Jens Weinreich

    Bezüglich 1&1 “Content-Modul” schau mal hier:

    Wie Sie Plagiate von Ihrer Homepage aufspüren

    1&1 Online-Erfolgs-Center empfiehlt ausgerechnet das Programm „TextGuard“ von der Lernhaus GmbH Hamburg als nützliche Tipps. Ist das nicht genau das Programm, mit welchem nun private Blogger als „vermeintliche Urheberrechtsverletzer“ von der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft im Internet aufgespürt werden sollen?

    Toller Kundenservice, über Veränderungen der Nutzungsbedingungen der Content-Module im Control-Center der Kunden wird allerdings nach wie vor nicht im Internet informiert.

    FINGER WEG VON DEN CONTENT-MODULEN!

    Topaktuelle Nachrichten auf Ihrer Homepage

    Wer vermutet denn mit diesem kostenlosen Tool und vor allem dieser Werbung Urheberrechte zu verletzen?

  81. Empfehlung für weiter Betroffene:

    Abmahn-Systemhaus Binary Services ist offline

    „Die Abgemahnten formieren sich in Foren und Sozialen Netzen.“

    © WEKA FACHMEDIEN GmbH

    Hier geht es zwar um die wunderlichen Facebook-Abmahnungen. Aber vielleicht findet sich ja ein engagierter Fachanwalt für IT-Recht oder Urheberrecht, welcher diese neuerliche Abmahnwelle der ksp einmal bündelt? Das ist zumindest ein sehr interessanter Artikel zum Thema Massenabmahnungen.

  82. Das Problem bei den Abmahnanwälten ist, dass die gar nicht mehr selbst arbeiten.
    Soll heißen: Das ist computergenerierter Papierkram. Soll heißen. 99% der Spinner (sry) kann man aufhalten, in dem man Widersprüche schreibt.
    Der Gewinn der sog. Anwaltskanzleien ist nämlich der Gestalt, dass sie sich keine Arbeit machen müssen.
    Denn es gibt Programme, die erkennen bspw. „sueddeutsche.de“ als Link, speichern die webadresse, suchen den Betreiber und zack, geht der Brief raus.
    Der content ist gar nicht überprüft worden.
    Das Bittere ist, dass diese Widerlinge selbst an die „Rechteinhaber“ herantreten, um ihnen das Geschäft vorzuschlagen.
    Jemand wie AFP oder sueddeutsche.de sucht gar nicht den Content, der angeblich gestohlen worden ist, sondern andere treten heran, versprechen den „Rechteinhabern“ 200 Euro pro „Regelverstoss“ und sacken 200 – 1000 Euro selber ein.
    Capiche?
    Heißt: Das computergesteuerte Verfahren STÖREN, in dem Papierkram erzeugt wird. Also Briefe schreiben. Dann hat der Anwalt Arbeit. Und das will er ja gerade nicht, denn das müsste er nachweisen, dass der „Verletzer“ wirklich eine Verletzung begangen hat. Und das kostet zeit und das lohnt nicht.

    Auf keinen Fall zahlen, sondern sich einen Antwortbrief im Internet suchen und sich wehren.

    Viel Spaß!

  83. „Das ist computergenerierter Papierkram.“

    Ist nach meiner Meinung richtig erkannt. Auch wehren sollte man sich auf jeden Fall. Was mich nun allerdings bereits mehr als irritiert. Die 1&1 Internet AG kassierte im März 2012 ein Urteil (1&1 Internet AG, Urteil des OLG Koblenz vom 28.03.2012, – 9 U 1166/11 ) vom Bundesverband der Verbraucherzentralen „1&1 Internet AG darf Kunden das Widerrufsrecht nicht verweigern“ und geht vermeintlich jetzt mit der Nutzung der 1&1 Content-Module ähnlich mit den Kunden um? Mal so klammheimlich werden die Nutzungsbedingungen im Control-Center geändert, der Kunde darüber nicht informiert? Oder noch schlimmer, der Kunde erhält nun eine Inkassorechnung von der ksp für die Nutzung der 1&1 Content-Module und wird auch noch Amtsgericht Hamburg verurteilt?

    Wie geht das? Keine Haftung für den Provider, sondern volle Haftung für den Kunden?

  84. Pingback: Um schnell gutes Geld vzu verdienen gibt es viele Anleitungen, aber nur EINE, die wirklich was bringt...

  85. Textguard und ksp sind zusammen eine echte Gelddruckmaschine. Wir gehen davon aus, dass hier zunächst vmtl ohne konkreten Auftrag gescannt wird. Nach Auswertung unserer Logfiles von 2012 sind uns Regelmässigkeiten aufgefallen, die sich am ehesten durch eine Änderung unserer .htaccess auf
    deny from .textguard.de
    deny from .textguard.com
    deny from .dyndns.biz
    bekämpfen lassen. Vielleicht auch für andere interessant?

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