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Dr. Theo Zwanziger ./. Weinreich

Zur Abwechslung mal ein Thema, das alle angehen könnte, die sich auf Blogs verewigen und also Kommentare schreiben. Ein bisschen geht es dabei wohl auch ums Presserecht, wenn ich es recht verstehe. Straight zur Sache: Ich habe den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, unlängst in einem Kommentar nebenan beim Direkten Freistoß als “unglaublichen Demagogen” bezeichnet. Dies geschah meiner Überzeugung nach sehr sachbezogen. Diese Überzeugung und meine Argumentation teilte im September zunächst das Landgericht Berlin – und im Oktober auch das Kammergericht.

Theo Zwanziger hatte mir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abverlangt. Er sah sich offenbar von mir in eine rechtsradikale Ecke gedrängt. Warum, weiß ich nicht. Ich habe diese Unterlassung natürlich nicht abgegeben. Also ging die Sache vor die Pressekammer des Landgerichts Berlin. Eine kurze Chronologie des Rechtsstreits:

“Killt das Kartellamt unseren schönen Fußballstandort?” hatte René Martens am 25. Juli im Direkten Freistoß gefragt. Er erörterte einige Sachverhalte zur Verwertung der TV-Rechte an der Fußball-Bundesliga:

Was erlauben Kartellamt? So lautete sinngemäß die Reaktion vieler Fußball-Funktionäre in den vergangenen Tagen, nachdem sich abgezeichnet hatte, dass die Kontrollbehörde das von der Deutschen Fußball Liga (DFL) vorgesehene Vermarktungsmodell für die TV-Rechte ab der Saison 2009/10 nicht akzeptieren wird. Keine Luca Tonis könnten mehr verpflichten werden, hieß es – wobei so getan wurde, als hätten sämtliche Hoffnungsträger aus der Ferne hier derart eingeschlagen wie der Italiener. Zudem sei die Finanzierung neuer Stadien gefährdet. DFB-Boss Theo Zwanziger dramatisierte: „Das Kartellamt gefährdet die internationale Wettbewersfähigkeit des deutschen Fußballs“, das gelte auch für „unsere Nationalmannschaften“ (…)

Ich habe mich mit zwei Kommentar-Einträgen an der Diskussion beteiligt und geschrieben:

25. Juli:

Ich habe Zwanziger gerade auf dem Kongress des DOSB erlebt, den sein Freund Thomas Bach ausrichtet, mit dem und Blatter er Anfang der Woche ja bei Schäuble wegen der lächerlichen 6+5-Regelung intervenierte. Ich darf noch anfügen, dass ich schon viele (zu viele) Auftritte von Sportfunktionären erlebt habe, aber dieser von Zwanziger war einer der schlimmsten in meiner nach unten offenen Peinlichkeitsskala. Er dreht nach der Kartellamtsentscheidung völlig durch. Er ist ein unglaublicher Demagoge. Schuld an allen Problemen des Fußballs, des DFB im allgemeinen und der DFL im besonderen ist einzig und allein das Bosman-Urteil – das behauptete Zwanziger fast wörtlich mehrfach. Es ist das alte Lied, wenn er sagt: “Die Spezifika des Sports hat man in der europäischen Entwicklung schlicht und einfach nicht gesehen und verschlafen.? Es ist das Lied derer, die die Kosten vergesellschaften und die Gewinne privatisieren. Derer, die nach Autonomie schreien, wenn es Vergehen von Funktionären zu vertuschen gilt, die aber immer dann nach Sonderregeln und Ausnahmegesetzen schreien, wenn ihr Milliardengeschäft an ganz normalen Gesetzen und Gesetzmäßigkeiten gemessen wird.

“Wenn sie die Kommunikationsherrschaft nicht haben, sind sie immer Verlierer?, sagte er – und das war wenigstens mal ein ehrliches Wort.

27. Juli:

Wenn “der Fan, der ins Stadion geht?, seinen Verein die CL gewinnen sehen will, soll er halt ein paar zehntausend Euro an die bedürftigen Vereine spenden. Aber bitte nicht die Allgemeinheit dafür verantwortlich machen, nicht das Kartellamt und das europäische Rechtssystem, und nicht noch weitere offene und verdeckte Subventionen von den Verwaltern des Steuergeldes fordern, wie es Fußballfunktionäre ständig in lächerlicher Weise tun.

Ich kann nicht verstehen, wie man immer noch so naiv sein kann, auf die verlogene Argumentation des deutschen Fußballkartells hereinzufallen. Es wird nun schon seit den neunziger Jahren so argumentiert, wann immer man es braucht. Und es brauchte kein Klinsmann-Interview als Beweis dafür, dass diese Argumentation – “wir-schluchz-sind-international-schluchz-nicht-mehr-wettbewerbsfähig-schluchz-weil-die-anderen-schluchz-mehr-geld-haben-schluchz? – Nonsens ist.

Wo schlechter gearbeitet wird, sieht man international auch keine Erfolge. Oder haben der FC Porto die Champions League und ZSKA Moskau den Uefa-Pokal gewonnen, weil sie in jenen Jahren die teuersten Mannschaften hatten? Andere Beispiele ließen sich finden, Zenit klammere ich bewusst aus. Zudem: Man muss sich nur die Liste jener Mannschaften ansehen, gegen die deutsche Vereine in den vergangenen Jahren nach oft jämmerlichen Vorstellungen reihenweise früh aus dem Uefa-Pokal gegen No-names ausgeschieden sind – bitte mal nachfragen bei Dieter Hoeneß und anderen. Und auch in der Champions League war das nicht immer eine Frage des Etats. Der Etat war genau so wenig entscheidend, als der FC Bayern 2001 die CL gewann – oder als Leverkusen 2002 ins Finale kam.

Ich möchte den Sachverhalt nicht noch einmal kommentieren. Sicher hätte ich besser argumentieren können, mir fallen auch noch etliche Argumente ein. Aber eins scheint mir doch relativ klar zu sein: Es ist mitnichten so, dass ich irgendjemanden in eine rechte Ecke gerückt habe. Dennoch erhielt ich am 18. August, da war ich gerade in Peking, Fax von einem Anwalt des DFB-Präsidenten. Er behauptete, die Formulierung “unglaublicher Demagoge” stelle “eine schwere Persönlichkeitsverletzung” seines Mandanten dar und führte aus, der DFB-Präsident habe sich immer genau für das Gegenteil eingesetzt, also in allen denkbaren Varianten gegen Volksverhetzung gekämpft. Das habe ich nie bestritten, weshalb sich mir der Zusammenhang zum im Direkten Freistoß diskutierten Thema nicht erschloss – und ich die Unterlassungserklärung selbstverständlich nicht abgegeben habe. Mein Anwalt Ulrich Amelung teilte der Gegenseite folglich mit:

Mein Mandant hat mit seiner Äußerung den Auftritt Ihres Mandanten auf dem Kongress des DOSB und die dort geäußerten harschen Vorwürfe gegenüber der Entscheidung des Bundeskartellamtes, das Vermarktungsmodell der DFL für die Fußball-TV-Rechte zu verbieten, kritisiert. Ihr Mandant hat sich in diesem Zusammenhang mit populistischen Äußerungen wie “das Kartellamt gefährde die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Fußballs” hervorgetan. Diese und andere Äußerungen zielen erkennbar darauf, öffentlich Stimmung gegen die Entscheidung des Kartellamts zu machen. Die wertende Beurteilung als “Demagoge” mag Ihrem Mandanten deshalb nicht gefallen – von dem Recht meines Mandanten auf freie Meinungsäußerung ist sie zweifellos gedeckt. Der in Ihrem Schreiben hergestellte Bezug zum Tatbestand der “Volksverhetzung” oder gar rechtsradikalen Gesinnung besteht nicht.

Vorsorglich hinterlegte mein Anwalt beim Landgericht eine Schutzschrift. Für Nicht-Juristen, also den größten Teil der Menschheit: So eine Schutzschrift ist wirklich eine feine Sache, um zu verhindern, dass ein Gericht einfach so, ohne die Argumente der Gegenseite zu hören, entscheidet und eine einstweilige Verfügung erlässt. Ich kannte das Mittel der Schutzschrift nicht. Und siehe: Ich habe wieder etwas gelernt.

Am 9. September entschied das Landgericht Berlin, den “Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung” zurückzuweisen. Im Beschluss wird u. a. ausgeführt:

Mit der Äußerung des Antragsgegners, der Antragsteller sei ein “unglaublicher Demagoge”, wird dessen Persönlichkeitsrecht nicht rechtswidrig verletzt, weil es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt, die keinen schmähenden Charakter hat.

Da es Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen. Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind. Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für “falsch” oder für “ungerecht” halten. Auch die Form der Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äußernden. Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung; (…)

Nach diesen Grundsätzen kann vorliegend keine Rede davon sein, dass es dem Antragsgegner ausschließlich um eine Herabsetzung des Antragstellers ohne Sachbezug geht. Vielmehr geht es dem Antragsgegner darum, das Verhalten des Antragstellers zu kritisieren, der nach Auffassung des Antragsgegners nach der jüngsten den DFB betreffenden Entscheidung des Bundeskartellamtes für die Probleme des Fußballs “einzig und allein” das Bosman-Urteil verantwortlich macht. Dass er dies in der Öffentlichkeit so vertrete, hält der Antragsgegner für demagogisch. Weshalb dies unzulässig sein soll, erschließt sich auch aus der Antragsschrift nicht. Dass Diktatoren demagogisch agieren mögen, führt jedenfalls nicht dazu, dass derjenige, den man einen Demagogen nennt, mit einem Diktator gleichzusetzen wäre.

Da ich in Bezug auf Sportverbände immer mal Transparenz propagiere, will ich selbst nicht nachstehen. Hier der Beschluss in Gänze:

Gegen diesen Beschluss legte die Gegenseite Beschwerde ein und verlangte, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung solle ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro festgelegt werden, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Als Nicht-Jurist kann man da einen ziemlichen Schreck bekommen. Aber egal, so sind die Usancen in dieser Branche.

Die Gegenseite behauptete weiterhin, mir wäre es allein darum gegangen, den DFB-Präsidenten zu beleidigen, zu kränken und in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Es gehe mir nicht um eine Kritik in der Sache. Ferner heißt es, ich würde bei Lesern unweigerlich die deutsche Vergangenheit heraufbeschwören und den DFB-Präsidenten “mit dem menschenverachtenden Verhalten der Nationalsozialisten” in Verbindung bringen. Als ich das las, wähnte ich mich erneut im falschen Film. Ich weiß nicht, wie man darauf kommt, so etwas zu behaupten. Dass ich dem kolossal widerspreche, wiederhole ich gern noch einmal.

Der Rest ist schnell erzählt. Mit Beschluss vom 30. September wurde der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss vom 9. September nicht stattgegeben. Automatisch landet so ein Fall dann beim Kammergericht. Der 9. Zivilsenat des Kammergerichts hat die Beschwerde am 10. Oktober 2008 ebenfalls zurückgewiesen.

Ob nun noch etwas kommt – Hauptsacheklage? Verfassungsbeschwerde? – weiß ich nicht. Ich weiß auch noch nicht, was mich das kostet. Was vorerst bleibt? Ich weiß jetzt, was eine Schutzschrift ist und habe erkannt, dass ich eine bessere Rechtschutzversicherung brauche.

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  1. [...] Nachtrag: Jens Weinreich berichtet in seinem Blog ausführlich in eigener Sache. [...]

  2. [...] das natürlich in keinschda (ach nee, ich bin ja gar nicht Yogi) keiner Weise verbieten. Dafür schildert er den Rechtsstreit auf seinem Blog. Das Ganze bestätigt einmal mehr mein Bild vom [...]

  3. [...] Dr. Theo Zwanziger ./. Weinreich : jens weinreich Einstweilige Verfügung wg. Blog-Kommentar. Sehnen wir uns bald nach Mayer-Vorfelder zurück? (tags: Weinreich Zwanziger DFB Fußball) [...]

  4. [...] dazu: Medien-Blogger Stefan Niggemeier greift die Sache genüsslich auf, und Jens Weinreich dokumentiert den Fall in seinem [...]

  5. [...] Hier dokumentiert Weinreich die Causa. Und hier feiert Oliver Fritsch auf seinem Weblog Direkter Freistoß das Urteil als „Sieg für die Meinungsfreiheit“. [...]

  6. [...] Demagoge” gefällt Zwanziger offenbar so gar nicht. Hier zwei Auszüge von Jens Weinreichs Kommentar: Ich habe Zwanziger gerade auf dem Kongress des DOSB erlebt, den sein Freund Thomas Bach [...]

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  8. [...] Leser darum gebeten, per E-Mail oder Blog-Kommentar Fragen an den DFB-Präsidenten zu stellen. Im Blog von Jens Weinreich können Sie die Sache sehr genau nachlesen, dort finden Sie auch Schriftsätze [...]

  9. [...] … hat mir einen offen Brief geschrieben. Ich denke, dass darf man so sagen, schließlich hat er Oliver Fritsch vom Direkten Freistoß ein Interview gegeben, in dem es – sorry, dass ich mich hier so in den Vordergrund dränge – vor allem um einen Rechtsstreit geht, den der DFB-Präsident gegen mich angestrengt hat. Die ersten beiden Instanzen hat er verloren, der Fall ist hier dokumentiert. [...]

  10. [...] rechtliche Auseinandersetzung mit dem DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, die auch im Direkten Freistoß und bei [...]

  11. [...] ist Zwanziger dem dritten Eigentor verdächtig nah. Zumal er selbst bei der Benutzung des Wortes in bezug auf Journalisten eher [...]

  12. [...] gegen Jens Weinreich, der in einem Blog-Kommentar behauptet hatte, Zwanziger sei ein “unerträglicher Demagoge” (weil mangelnde internationale erfolge deutscher Vereine dem Bosman-Urteil angelastet wurden – eine [...]

  13. [...] Lesebefehle, heute ausnahmsweise in eigener Sache, sorry, transparenter geht [...]

  14. [...] nie beabsichtigt habe und was überhaupt nicht Thema meiner Kommentare war, habe ich hier im Blog mehrfach formuliert. (Freunden der Linguistik sei der Beitrag “Die etwas anderen Demagogen: links, [...]

  15. [...] – Justizia lässt grüßen. In der Folge hat sich nämlich ein pikanter Rechtsstreit entwickelt. Für diesen Satz verlangte Theo Zwanziger von Jens Weinreich eine Unterlassungserklärung. Sowohl das Landgericht wie und das Kammergericht Berlin entschieden zugunsten Jens Weinreichs. Das [...]

  16. [...] ausgeschöpft und sieht nun zu, dass da nichts übrig bleibt. Ein paar Links zur Vorgeschichte: 1) Wie alles begann 2) Eskalation und Reaktionen (hier und hier) 3) Mein Senf zur Kommunikationsherrschaft, Teil 1 und [...]

  17. [...] Namen der Anwälte der Gegenseite und der Richter sind – wie schon in der Zwanziger-Sache von mir getilgt worden. Im Original gibt es also weniger weiße Stellen als hier im Blog. Ich [...]

  18. [...] geschlagen, doch der DFB weitete seine Verleumdungskampagne gegen mich aus. Zwanziger erhebt keine Klage in Koblenz, doch mit keinem Wort wird erwähnt, dass er mit seinen Unterlassungsbegehren vor dem Berliner [...]

  19. [T] torben's blog, 14.11.2008

    Missbilligung der “Diffamierungsmissbilligung” des DFB…

    Als Fußballfan und leidenschaftlicher Leser von Medienblogs missbillige ich auf das Schärfste die vom DFB herausgegebene “Missbilligung der Diffamierung von Dr. Theo Zwanziger”.

    Die ganze Geschichte ist schon mehr als skurril und lässt den DFB …

  20. [...] gesamte Vorgang ist inklusive zahlreicher Originaldokumente (Beschluss des Landgerichts u. a. m.) auf diesem Blog umfassend und transparent dokumentiert. Wogegen der DFB kaum eine [...]

  21. [...] dokumentiert, so dass man sich auch als Außenstehender einen relativ guten Überblick über den Sachlage machen konnte und auch weiterhin [...]

  22. [...] um die vom DFB angestrebte Kommunikationsherrschaft zu gehen scheint (mehr dazu hier). Statt Fußball-Funktionär Theo Zwanziger und Sportjournalist Jens Weinreich stehen sich mittlerweile der Deutsche Fußball-Bund, der zudem seine Kontakte zu [...]

  23. [...] seinem Blog beschreibt Weinreich den unglaublichen gerichtlichen Vorgang minutiös. 22. Oktober 6. November 12. November 14. November 15. [...]

  24. [...] einige Aufmerksamkeit erregt: DFB Präsident Dr. Zwanziger forderte von Jens Weinreich eine Unterlassungserklärung wegen der auf einen konkreten Sachverhalt bezogenen Bezeichnung “unglaublicher [...]

  25. [...] Mr Weinreich was in Beijing, working at the Olympic Games, he received a fax from the DFB, claiming that referring to Mr Zwanziger as an “incredible demagogue” was libel and slander and that Mr Zwanziger had always [...]

  26. [...] dann bekommt der großartige Demokrat, Verfechter der Meinungsfreiheit, nicht-”Prozesshansel” (auch wenn es nicht [...]

  27. [...] des Landgerichts Berlin gegen Zwanzigers Antrag auf Einstweilige Verfügung (kann man hier finden). Der Vorfall in Gießen (Zwanziger wirft einem Journalisten “demagogische [...]

  28. [...] und die Formulierung, Zwanziger sei ein „unglaublicher Demagoge”, vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin unterlegen war, verbreitete der DFB eine Pressemitteilung, in der diese Gerichtsbeschlüsse [...]

  29. [...] und die Formulierung, Zwanziger sei ein „unglaublicher Demagoge”, vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin unterlegen war, verbreitete der DFB eine Pressemitteilung, in der diese Gerichtsbeschlüsse [...]

  30. [P] Dreinull : jens weinreich, 26.11.2008

    [...] in der gebotenen Sachlichkeit, damit nicht wieder jemand unverfroren behauptet, ich hätte die ersten beiden Gerichtsbeschlüsse in diesem Blog gefeiert. Korrekt ist: Ich habe sie vermeldet. Und ich vermelde nun den dritten [...]

  31. [...] Jens Weinreich dokumentiert ausführlichen diesen seinen Fall: Dr. Theo Zwanziger ./. Weinreich. [...]

  32. [...] geht mal wieder um den Streit zwischen DFB Präsident Dr. Zwanziger und Jens Weinreich. Nach einem zunächst schon merkwürdig anmutenden Vorgehen seitens des DFB geht die unschöne [...]

  33. [...] dass er nicht bereit ist, in dem Rechtsstreit nur einen Schritt zurückzuweichen. Sowohl das Berliner Landgericht als auch das Kammergericht hatten eine einstweilige Verfügung des DFB abgelehnt und die Aussage als “zulässige [...]

  34. [T] business-on.de, 04.02.2009

    @klauseck: nicht nur mehdorn v netz, sondern auch zwanziger-dfb v weinreich-blog-spiegel-on http://jensweinreich.de/?p=1437

  35. [...] Landgericht und das Kammergericht Berlin sind nicht der Meinung, dass der DFB/der DFB-Präsidentmir die Kommentierung “uD” aus [...]

  36. [...] da schon in einem Blog und dann antwortet der nichtmal sondern nur ein Anwalt, und das mit einem echten Brief. Und der soll auch noch kosten! So nicht hat sich dann der Herr Weinreich gedacht und auch einen [...]

  37. [...] des DFB, Dr. Theo Zwanziger, mit der von Herrn Dr. Zwanziger beanstandeten Formulierung „unglaublicher Demagoge” zu keinem Zeitpunkt in die Nähe eines Volksverhetzers rücken wollte. Der DFB hat erklärt, dass [...]

  38. [...] um die Deutung des Begriffs “unglaublicher Demagoge? geeinigt. Weinreich erklärt dazu, was er schon immer erklärt hat: dass er DFB-Präsident Theo Zwanziger mit seiner Wortwahl nie in die Nähe eines Volksverhetzers [...]

  39. [...] ich habe wiederholt, was ich seit dem 22. Oktober, als ich erstmals auf diesen Fall aufmerksam machte, mehrfach gesagt [...]

  40. [...] passierte? Jens Weinreich bezeichnete DFB-Präsident Theo Zwanziger als Demagogen, der DFB sah seinen Präsidenten [...]

  41. [...] Landgericht und das Kammergericht Berlin sind nicht der Meinung, dass der DFB/der DFB-Präsident mir die Kommentierung “uD” aus [...]

  42. [...] Juli 2010 wurde Matthias Sammer, der als Sportdirektor des DFB geführt wird, nach Bekanntgabe von Theo Zwanziger zum Nachwuchskoordinator „degradiert“. Damit hat Bierhoff die Verantwortung für den [...]

  43. [...] [...]

39 kommentare zu Dr. Theo Zwanziger ./. Weinreich

  1. Ralf am 22. Oktober 2008 um 15:34 #1

    Die Blog-Einträge erfolgten unter Klarnamen mit Links auf jensweinreich.de? Wie wurde nachgewiesen, daß die Blog-Einträge tatsächlich von Dir stammten?

  2. Jens Weinreich am 22. Oktober 2008 um 15:47 #2

    @ Ralf: Hätte nicht gedacht, dass jemand die Frage stellt. Wäre selbst nie auf eine solche Frage gekommen. In einem anwaltlichen Schriftstück ist ausdrücklich davon die Rede, dass, wer auf “jw” klickt, zur Webseite http://www.jensweinreich.de gelangt. Das hat mich amüsiert und verwundert zugleich. Als würde es da etwas Konspiratives geben. Ich meine, ich zeichne meine Kommentare meistens mit “jw” oder ganz und gar mit “Jens Weinreich” und verlinke immer auf mein Blog, also ist das nie anonym, sondern immer der Klarname, oder nicht? Vielleicht überrascht es manche Juristen, dass ein Link zum Autoren führt, ich weiß ja auch nicht.

  3. Josch am 22. Oktober 2008 um 15:50 #3

    Was Martin Morlok zu Demagogie schreibt ist höchst amüsant im Kontext zu Dr. Theo Zwanziger (Martin Morlock: Hohe Schule der Verführung. Wien/Düsseldorf ’77, ISBN 3430168236, Seite 24.).

    Dass die Anwälte des Herrn Doktor aber die Vokabel in die Ecke der “Nazis” rücken, ist nicht nur einseitig, sondern im heutig verwendeten Kontext völlig überzogen. Der Demagogie bezichtigten sich gegenseitig alle radikalen Strömungen (wobei “Radikal” auch nur Subjektiv zu bewerten ist) – und das nicht immer im negativen Sinne. Ein Demagoge zu sein war auch mal durchaus positiv besetzt. Damit wird der Doktor schließlich auf eine Stufe des griechischen Alkmeonidensprosses Perikles gesetzt.

    Aber vielleicht ging es gar nicht um den Begriff Demagogie sondern schlicht und einfach nur um eine Gelegenheit der Klageführung. Aber das ist letztendlich nur meine persönliche Meinung.

    Beste Grüße,
    Josch, viel Glück bei einer neuen RSV wünschend.

  4. Ralf am 22. Oktober 2008 um 15:51 #4

    Ich meinte eigentlich, daß sich ja theoretisch jeder als “jw” oder “Jens Weinreich” ausgeben kann. Eigentlich kann nur der Betreiber des “Direkten Freistoß” wissen, ob Du tatsächlich der “Echte” bist…

  5. Martin Sommerfeld am 22. Oktober 2008 um 15:54 #5

    Schön dass du nicht unterkriegen lässt. :-)

  6. Jens Weinreich am 22. Oktober 2008 um 15:55 #6

    Kannst Du mal sehen, wie naiv ich bin. Auf diese einfache Erklärung bzw. diesen jederzeit möglichen Betrug bin ich gar nicht gekommen :(

  7. Tobi am 22. Oktober 2008 um 15:59 #7

    @Ralf, Jens

    Selbst der Breteriber von direkter-freistoss kann es nicht wissen sondern nur der Provider über den Jens die seite besucht und den Kommentar abgegeben hat. Uns selbst der nicht genau je nachdem von wo aus der Zugriff erfolgte.
    Interessant, dass Zwanziger zwei simple Textfelder genügen um den Kommentar zweifelsfrei dir zuzuordnen. Da du (Jens) durch deine Antwort an Zwanziger wohl klar gemacht hast, dass der Kommentar von dir ist war das wohl auch gar nicht mehr wichtig. Wenn mans drauf anlegt hätte Zwanziger die herausgabe der IP einklagen können und beim Provider die herausgabe der Anschlußinformationen – glaube ich.
    Jens, du hättest den Kommentar von Olympia aus schreiben sollen. Das wäre (aus technischer Sicht) bestimmt unterhaltsam wie die rausfinden wollen das du das tatsächlich gewesen bist.

  8. Ralf am 22. Oktober 2008 um 16:01 #8

    Für diese kleine Nebensächlichkeit hat sich demnach also auch kein Richter interessiert…

    Ich war der Meinung, für Blog-Einträge ist zuallererst der Seitenbetreiber verantwortlich. Möchte dieser verständlicherweise nicht für die Äußerungen seiner Nutzer geradestehen, könnte er die Nutzerdaten offenlegen. Aber vielleicht ist auch diese Ansicht naiv!?

  9. Joachim O. am 22. Oktober 2008 um 16:05 #9

    Lieber Herr Weinreich,

    Rechtsstreitigkeiten um Meinungsäußerung bzw. presserechtliche Unterlassungsansprüche sind in den Standardpaketen der Rechtsschutzversicherer nicht enthalten. Ein Fall wie dieser ist ziemlich sicher nicht in der RSV versicherbar, Sie bloggen und kommentieren also weiter auf eigenes Kostenrisiko.

    Anwaltskosten und Gerichtskosten aus den beiden Verfahren werden im Ergebnis nicht an Ihnen hängenbleiben, Ihr Anwalt wird seine Gebühren routinemäßig gegen Herrn Zwanziger festsetzen lassen. (Nur wenn Sie ein höheres Honorar als die gesetzlichen Gebühren vereinbart haben, müssen Sie einen Teil selbst zahlen).

    Interessant und vielleicht recherchewürdig wäre allerdings die Frage, ob Zwanziger die Kosten aus eigener Privatkasse zahlt oder der DFB sie ihm erstattet.

    Gruß
    Joachim O.

  10. Tobi am 22. Oktober 2008 um 16:09 #10

    Fragt mal beim Niggemeier bzgl. Kommentaren und Betreiberhaftung nach…

  11. "jw" am 22. Oktober 2008 um 16:14 #11

    Wie bei Herrn Niggemeier schon jemand schrieb: Herr Zwanziger hätte halt in Hamburg klagen solle. Als Alternative scheint ihm jetzt nur zu bleiben, mit weltfern formulierten “ja, abers” die Instanzen zu durchlaufen und den Bösewicht finanziell bluten zu lassen.

  12. Blo am 22. Oktober 2008 um 19:33 #12

    @jw (der von 16:14h)
    coole Aktion: eindrucksvoll argumentiert.
    Gehässig wäre gewesen, die Domain “nichtweinreich.de” tatsächlich zu registrieren und auf den DFB weiterzuleiten…

  13. Jens Weinreich am 22. Oktober 2008 um 19:39 #13

    ja, fand ich auch sehr putzig.
    jw, der echte.

  14. Oliver Fritsch am 22. Oktober 2008 um 21:24 #14

    Ich habe jws Beitrag, um den es hier geht, in meinem Blog an anderer, prominenterer Stelle unter seinem Echtnamen zitiert. Allerdings nicht, um ihm rechtliche Probleme zu bereiten, sondern um seiner lesenswerten Aussage mehr Gewicht zu geben. Wie konnte ich damit rechnen, dass sie jemand für justiziabel hält? Und, logisch, auch mich, den Blog-Betreiber, hätte es erwischen können. Nun könnte man spekulieren, warum nicht.

  15. Jens Weinreich am 22. Oktober 2008 um 21:31 #15

    Hier wird nicht spekuliert!

  16. Oliver Fritsch am 22. Oktober 2008 um 21:38 #16

    Das wollte ich ja damit sagen.

  17. Jens Weinreich am 23. Oktober 2008 um 00:15 #17

    Fritsch, Du willst wohl immer das letzte Wort haben?

  18. B.Schuss am 23. Oktober 2008 um 09:01 #18

    Ist das bloss mein Eindruck, oder sind Sportfunktionäre überhaupt nicht kritikfest ?
    Sobald man auch nur den Ansatz einer Kritik äussert, schmeissen die mit Anwälten und Unterlassungsverpflichtungserklärungen um sich, als ob sie 5 Jahre alt wären, und man ihnen im Sandkasten die Schaufel weg genommen hat.
    Armselig, und peinlich, finde ich.

    Was die Vorgehensweise des DFB betrifft, wäre interessant zu erfahren, wie die überhaupt von deinem Kommentar bei indirekter-freistoss wissen konnten.
    Ich meine, ich nehme nicht an, dass solche blogs zur täglichen Lektüre der Führungsetage des DFB gehören, oder ? ^^
    Irgendwer hat dich verpfiffen…

  19. Ex-Amateursportler am 23. Oktober 2008 um 10:51 #19

    Einem Meinungsgegner unterstellen, er würde einen per “Volksverhetzung” “in die rechte Ecke stellen”. So macht man sich vom Angeklagten (im Kartellrechtsstreit) zum vermeintlichen Opfer – man kann’s ja mal versuchen, gell, Herr Zwanziger?

    Großartige Informationen, lese immer wieder gern hier.

  20. Ex-Amateursportler am 23. Oktober 2008 um 11:06 #20

    Ich habe mal mein verstaubtes Altgriechisch-Lexikon herausgeholt (Leistungskurs mit Note 1, Jahaa!):
    Demos = das Volk, klar.
    agein (bei lebenden Wesen) =
    1. hinführen
    2. fortführen
    3. verfolgen (!)
    seltener:
    - plündern, rauben (Vieh, Sklaven)
    - verfolgen, gerichtlich anklagen, zur Bestrafung ziehen.
    Insofern stimmt’s jetzt umso mehr!

    Wenn Sie einen Anwalt für den Rechtsstreit ./. Zwanziger brauchen, dann fragen Sie doch mal bei Herrn MV, der hilft sicher gern auch kostenlos ^^

  21. Christian am 23. Oktober 2008 um 12:02 #21

    Demagoge –> Synagoge –> Antisemitismus –> rechtsradikale Ecke

    Der Gedankengang ist doch logisch und völlig einleuchtend, oder? ;-)

  22. sternburg am 23. Oktober 2008 um 13:42 #22

    Falls es noch jemanden interessiert: Darüber, ob die – nebenbei sehr angenehmen – Äußerungen tatsächlich von Herrn Weinrich stammten, durfte das Gericht gar nicht nachdenken, weil dieser Umstand spätestens mit der Einreichung der Schutzschrift* von den Beteiligten unstreitig gestellt wurden.

    Und ja, jeder, der meinungsfreudig an die Wände des Internet schreibt, sollte sich neben grundlegenden Kenntnissen darüber, was man sagen darf, und was nicht (der oben zitierte Beschluss stellt schon mal einen guten Einstieg dar), wenigstens etwas mit dem typischen Verfahren im einstweiligen Rechtschutz beschäftigt haben. Und da gehört das Thema “Schutzschrift” unbedingt dazu. Insofern, Jens, nimm das Vorgehen von Zwanziger doch einfach als willkommenen Gratiskurs.
    Zumal da auch nichts mehr kommen dürfte, jedenfalls nichts, was deinen Blutdruck ansteigen lassen sollte. Aber das wird dir dein Anwalt sicher besser erklären.

    LG Hamburg: Hier ging es ja nicht um die Haftungsreichweite, sondern um die Rechtswidrigkeit einer bestimmten Äußerung. Insofern wäre da wohl kein Unterschied gewesen

  23. sternburg am 23. Oktober 2008 um 14:06 #23

    Umd das * noch aufzulösen: Wenn die nicht hypothetisch formuliert ist.

    Und ich fände es tatsächlich interessant, ob Herr Zwanziger seine gut 1000 €(?) selber begleicht, oder dies seinem Arbeitgeber überlässt.

  24. enrasen am 23. Oktober 2008 um 14:21 #24

    Wie wärs mit einer Unterlassungklage gegen den Doktor, er dürfe nicht mehr verbreiten, dass der weinreich in als “rechten” Demagogen beschimpft? Hat der Doktor eine Schutzschrift?
    Und bitte gem. Joachim O. beim DFB journalistisch recherchieren, ob dieser Rechtsstreit vom DfB bezahlt wird. Herrlich….

  25. Jens Weinreich am 23. Oktober 2008 um 15:50 #25

    @ Christian: Der von Dir dargelegte Gedankengang überzeugt mich.

    @ Sternburg: Danke für die juristische Aufklärung. Aber keine Sorge, ich rege mich zwar oft zu schnell auf, aber in diesem Falle gar nicht. Habe das eher amüsiert zur Kenntnis genommen und mich auf den Blogeintrag gefreut.

    zu den von Dir ins Spiel gebrachten 1000€: leider kommen wir hier auch mit dem Infromationsfreiheitsgesetz nicht weiter :)

  26. Sven am 24. Oktober 2008 um 10:43 #26

    Seit wann kann man für einen Kommentar so einen Stress bekommen?

    Wieso wurde nicht der Seitenbetreiber angeschrieben?

    Nehmen die jeden Kommentar von einem jw als bahre Münze?

    Wo steht denn, dass der Kommentar, den man einfach so in dieses Internetz schreiben kann, auch von jw geschrieben wurde?

    Glücklicherweise wurde die Klage abgelehnt.

    Aber der Punkt, dass der Kommentar angeblich von jw stammt, ist für mich der eigentliche Hammer.

  27. B.Schuss am 24. Oktober 2008 um 12:43 #27

    naja, Sven, wie Sternburg schon sagt, mit Einreichen der Schutzschrift hat Jens ja zugegeben, dass er der Autor war. Die Urheberschaft war also zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt.

  28. Sven am 24. Oktober 2008 um 22:31 #28

    @B.Schuss Erst kam die Unterlassungserklärung, dann die Schutzschrift. Gab es so einen Fall schon? Das ich für Kommentare auf dritten Webseiten eine Unterlassungserklärung bekomme?

  29. Jens Weinreich am 26. Oktober 2008 um 01:00 #29

    @Sven: das würde mich auch interessieren.

  30. Matze am 26. Oktober 2008 um 12:38 #30

    Sehr interessantes Verhalten seitens Zwanziger. Ich bin überrascht. Danke für den Artikel, ich habs auch mal bei mir verlinkt und angesprochen.

  31. sternburg am 28. Oktober 2008 um 13:49 #31

    @Jens, Sven: Keine Ahnung. Aber wenn man sich mal in die Lage des Anwalts und seines Mandanten versetzt: Jens Weinreich ist – zumindest in diesen doch wohl interessierten Kreisen – von gewisser Prominenz. Ein Klick führt zu seinem regelmäßig geführten und offensichtlich tatsächlich ihm zugehörigen Blog. Die verlinkten streitbefangenen Kommentare gehen in Qualität und Umfang über das Gewöhnliche weit hinaus und erscheinen bei flüchtiger Betrachtung dem selben Schreibstil zu entstammen. Und selbst bei oberflächlicher Betrachtung wirkt es so, als wäre Jens mit Oliver Fritsch persönlich bekannt sowie öfter und regelmäßig auf dessen Site, so dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgesehen werden kann, dass bei einem Segeln unter falscher Flagge durch einen Dritten einer der beiden der Autorenschaft des Kommentars widersprochen hätte.

    Also ganz ehrlich – ich hätte meinen Brief in diesem Fall auch an Jens adressiert. Sollte dieser dann behaupten, den Kommentar noch nie gesehen zu haben, kann man sich darüber immer noch Gedanken machen.
    Das bedeutet noch lange nicht, dass irgendjemand bei anderen verlinkten 08/15-Kommentaren ähnlich verfährt.

  32. Jens Weinreich am 28. Oktober 2008 um 13:55 #32

    Mag sein, dass ich auf der Leitung stehe. Aber ich habe doch schon deutlich machen wollen, dass ich gar nicht daran interessiert bin, was Anonymes zu schreiben und mich hinter einem gefakten Namen zu verstecken.

    Übrigens, kommt gerade aus dem Nachrichtenticker: Zwanziger kandidiert laut dpa “wider Willen” in 2009 für einen Platz im Uefa-Exko. Dazu sagt der Kaiser, Achtung:

    “Mit seinem rhetorischen Geschick und seiner Erfahrung, mit seinem juristischen Sachverstand und seiner Fähigkeit, gerade in schwierigen Diskussionen und Situationen die richtigen Argumente und Wege zu finden, wird er die Entwicklung des Fußballs in Europa mit vorantreiben.”

  33. sternburg am 28. Oktober 2008 um 14:09 #33

    Tja, “vorantreiben”, er sagt ja nicht, in welche Richtung. :)

    Ich hatte Sven (und also auch dich) so verstanden, das ihr euch wundert, wie man bei der dünnen Beweislage nur auf Grund einer Homepageangabe bei einem Kommentar Post vom Anwalt bekommen kann. Und dahinter die Befürchtung vermutet, in Zukunft ständig damit rechnen zu müssen, von Unterlassungserklärungen/ Abmahnungen belästigt zu werden, nur weil irgendeine Pfeife euren Blog oder Homepage bei seinem justiziablen Kommentar angibt.

  34. Jens Weinreich am 28. Oktober 2008 um 14:18 #34

    Nö :)
    Wenn ich im Beitrag was Missverständliches formuliert haben sollte – sorry. Im ersten Kommentar von mir ist es eigentlich relativ klar.

    Ansonsten gilt ja – siehe Niggemeier-Fall – die Pflicht der Moderation von Kommentaren. Da musste ich bislang selten eingreifen, das hält sich hier alles in Grenzen. Wenngleich wir ja alle wissen, dass es dennoch juristische Ansatzpunkte geben könnte. Die Sportfreunde sind da sehr findig.

  35. Ralf am 28. Oktober 2008 um 14:20 #35

    Hallo Jens! Da ich die ganze Diskussion ja quasi angezettelt habe, möchte ich hierzu nochmal kurz was sagen. Natürlich stehst Du zu allem, was Du schreibst. Würde ich genauso machen. Ich habe mich nur gewundert, daß sich tatsächlich ein Richter die Zeit nimmt, einem Blog-Eintrag nachzugehen…

  36. Jens Weinreich am 28. Oktober 2008 um 14:22 #36

    … der Arme musste sich die Zeit nehmen.

  37. sternburg am 28. Oktober 2008 um 14:30 #37

    Hui, deinen ersten kommentar hatte ich völlig vergessen. Nur nochmal zur Klarstellung (schönes Beispiel dafür, dass diese Kommunikationsform ebend auch Nachteile hat): ich bezog mich ausschließlich auf “Sven am 24. Oktober 2008 – 22:31″. Dann liest sichs sicher besser. :)

    Dein Hinweis auf die konspirative Darstellung in dem Schriftsatz ist aber gar nicht uninteressant. Nicht, weil er so peinlich ist, von solchen Skrupeln muss man sich als Anwalt tatsächlich befreien. Sondern weil er nichts anderes tut, als dem Gericht zu erklären, dass man in dieser Frage die Beweislast auf klägerischer Seite, aber keine Beweise sieht. Statt weiterhin einfach die Klappe zu halten und zu Recht daruf zu vertrauen, dass du ja offensichtlich zu deinen Kommentaren stehst. Aber wer bin ich, Kritik zu üben..

  38. Jens am 26. Februar 2009 um 16:00 #38

    Bei Äußerungsdelikten (“Delikt” ist hier ein Begriff aus dem Zivilrecht!) ist das mit der Schutzschrift problematisch: Theoretisch ist Gerichtsstand überall, und man müßte die Schutzschrift daher bei allen Landgerichten Deutschlands hinterlegen …

    Theoretisch ist wohl der Antragsteller verpflichtet, dem Gericht auch die außerprozessuale Gegenäußerung des Antragsgegners vorzulegen …

  39. Jan am 8. März 2010 um 10:00 #39

    Herr Zwanziger steckt in dieser “Naziangst” fest. Auch deshalb hat er den DFB in einen politischen Kampf mitgezogen, der teilweise grotesk wirkt und durchaus zweifelhafte Partner mit in’s Boot holt, die aus dem linksradikalen Bereich kommen. Böses kann nur von ‘rechts’ kommen und die Nazikeule kann in jeder Situation genutzt werden.
    Hier ist jemand durch Geschichte traumatisiert und verarbeitet es auf diese Weise.

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