Nachtrag zur Sportausschuss-Sitzung am Mittwoch und zur Propaganda des Sportpolitikkartells (DOSB, DLV, BMI et al.): Die Stellungnahme des derzeit im Sport allgegenwärtigen und auf vielen Seiten tätigen Privatdozenten Martin Nolte.
Ich betrachte das Papier eher als Meinungsäußerung. Ich finde dennoch, dass es sich lohnt sich, die Zeilen zu studieren. Wenn das Kartell damit argumentiert und beispielsweise behauptet, die Überprüfung der Steuermittel für Doper sei kompliziert und Rückforderungen rechtlich kaum möglich, ist das ein Witz. Dies zum einen, zu einem leider in den Medien immer noch unterbelichteten Thema. Denn es geht ja bei der Entschuldungspauschale für Doper und dem Umgang mit Opfern (die es laut Sportausschuss-Chef, SPD-Mann und Reitsportfunktionär Danckert ohnehin kaum gibt) nicht nur um moralische Fragen. Ach Gott. Es geht, knallhart, um die rechtmäßige Verwendung von hunderten Millionen Steuermitteln seit 1991 und um die Verantwortung von BMI, Bundestag (Kontrollfunktion) und Verbänden.
Dieser verwaltungsrechtliche Aspekt bleibt weiter völlig unklar. Aus meiner Sicht ist Nolte bemüht, das Problem maximal zu reduzieren, indem er es zur Frage von Verfassungsrecht, Sportrecht aufbauscht – und das Verwaltungsrecht außer Acht lässt. Das ist eben kein Juristen-Gutachten zur Kontrollmöglichkeit über Zuwendungsbescheide, über die Zulässigkeit der Rückforderung von Fördermitteln. „Fördern und Fordern“, wie etwa diese Passage zeigt:
Der Staat ist allerdings Hauptförderer des Sports. Die Förderung muss mit inhaltlichen Zwecksetzungen (Forderungen) verbunden werden. Dies verlangt das Haushaltsrecht.
Untersucht wird das nicht näher.
Andere interessante Passagen:
Diese Prüfung (durch Verbände) muss schließlich eine kontrollierbare Abwägungsentscheidung sein. Denn nur so erfolgt eine Rückbindung an den fördernden Staat. Die Kontrolle hat aber wiederum die Eigenverantwortung der Verbände zu wahren. Aus alledem ergibt sich ein reduzierter Kontrollmaßstab.
Was heißt das? Die Abwägung hat es nachvollziehbar nicht gegeben?
Oder dies:
Belastbare Falschaussagen zur eigenen Dopingvergangenheit wirken negativ, persönliche Entschuldigungen bei Opfern positiv. Wichtig ist ferner die aktive Mitwirkung von Trainern an der Aufklärung von Dopingpraktiken im Allgemeinen, wie dies beispielsweise im Rahmen von Kronzeugenregelungen bei der Dopingbekämpfung nach dem WADC und dem NADC praktiziert wird. Auch die Tatsache, ob der Trainer aus eigenem Antrieb oder durch Andere zur Aussage über seine Verstrickungen gelangt, ist wichtig.
Hier nun der komplette Text:
Sportausschuss
Ausschussdrucksache Nr. 217
vert. am: 19.06.2009
PRIVATDOZENT DR. MARTIN NOLTE
an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Olshausenstraße 75
24098 Kiel
Umgang mit ehemals in Dopingpraktiken verwickelten Trainern