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Das Olympische Bildungsmagazin

Olympiabewerbung Berlin (2000): „Unkultur im Umgang mit öffentlichen Mitteln“

Berlins Sport- und Politikfürsten biedern sich beim DOSB an, schalten Anzeigen in Berliner Tageszeitungen, beugen sich einem skandalös-intransparenten Verfahren, machen mit öffentlichen Mitteln Stimmung für die angeblich repräsentative Umfrage in der kommenden Woche und sind auch sonst sehr kreatief darin, zum Beispiel Olympiakosten zu verschleiern.

Da ich dem ulkigen Glauben anhänge, olympische Gegenwart und Zukunft habe etwas mit olympischer Vergangenheit zu tun, werde ich in den nächsten Tagen und Wochen immer mal ein süßes Dokument aus dem Fundus vergangener deutscher Olympiabewerbungen posten.

Beginnen möchte ich mit einem meiner Lieblingspapiere überhaupt, mit dem Bericht des Landesrechnungshofes Berlin zu Verschleuderung von öffentlichen Mitteln während der Berliner Olympiabewerbung 2000. Es wurden weitgehend unkontrolliert 51.305.684,12 DM verpulvert:

  • 40,3 Millionen aus dem Berliner Haushalt und
  • weitere elf Millionen vom Bund.

Niemand wurde zur Verantwortung gezogen.​ Diese gemäß Rechnungshof „Unkultur im Umgang mit öffentlichen Mitteln“ wurde auch während der Leipziger Olympiabewerbung 2012 von Buchprüfern gerügt.

Lesen. Staunen. Wundern. Begreifen.

Begreifen?

152 Seiten aus dem prallen olympischen Leben.

In Kurzfassung einige Kernaussagen aus dem Bericht des Berliner Rechnungshofes, der sich liest wie eine Kopie des Leipziger Prüfungsberichts vom November 2003 bzw. umgekehrt:

Eine erhebliche Einschränkung der Erkenntnismöglichkeiten ergab sich auch dadurch, dass der Geschäftsführer der Olympia GmbH Akten der Gesellschaft hatte vernichten lassen (sog. Reißwolfaffäre). Ein Teil der Unterlagen existierte nicht, in der Mehrzahl der Fälle lagen nicht einmal schriftliche Verträge vor. Von den stichprobenweise geprüften Fremdleistungen im Wert von 17,2 Millionen DM lagen jedenfalls nur für Leistungen im Wert von 3,8 Millionen DM (das sind 22 v.H.) Vertragsdokumente vor. Soweit vertragsbegründende Unterlagen wie Angebote, Schriftwechsel über Preisverhandlungen, Aufträge und deren Änderung nicht aufbewahrt wurden oder nicht erstellt worden sind – und das gilt für den weit überwiegenden Teil der geprüften Fremdleistungen –, konnte die Olympia GmbH auch nicht den Nachweis vertragsgemäßer Lieferung und Leistung erbringen. Die Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit auf den Rechnungen – soweit vorhanden – allein ist nicht ausreichend. Der Geschäftsführer hat sogar Millionengeschäfte mündlich abgeschlossen.

Besonders lesenswert, Punkt 124 des Rechnungshof-Berichts:

Die Olympia GmbH hat keine privat finanzierte Olympiabewerbung durchgeführt, sondern fast ausschließlich Steuergelder für diesen Zweck verwendet, und zwar im Umfang von über 50 Millionen DM.

Werden statt einer durchaus denkbaren privaten Finanzierung öffentliche Mittel eingesetzt, unabhängig in welcher Form, ist mit diesen vom Steuerzahler aufgebrachten Geldern besonders sorgfältig zu wirtschaften.

Die Verwendung dieser Mittel darf in keinem Fall der parlamentarischen Finanzkontrolle entzogen sein.

Somit verbietet es sich auch, den Begriff der Wirtschaftlichkeit neu zu definieren und jedwede allgemeine sinnvolle oder auch nur vertretbare Mittelverwendung für die Olympiabewerbung als wirtschaftlich anzusehen.

Der Rechnungshof verkennt nicht den politischen Stellenwert, den die Olympiabewerbung gehabt hat. Dieser rechtfertigt aber nicht, die Verwendung der Mittel letztlich nach dem Grundsatz “Der Zweck heiligt die Mittel” zu beurteilen.

TBC

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