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Das Olympische Bildungsmagazin

live aus Rio (11): Strafanzeige gegen den IOC-Präsidenten

BARRA DA TIJUCA. Ein deutscher Staatsbürger hat am 27. Juli 2016 in Berlin eine Strafanzeige gegen den IOC-Präsidenten Thomas Bach wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung in mehreren Fällen und großflächigen Sportbetruges gestellt (Aktenzeichen 160727-1338-I00154).

Der Anzeigensteller verweist auf die Vorgänge rund um das russische Staatsdopingsystem, über das im Juli 2013 erstmals in der britischen Zeitung Daily Mail berichtet wurde. Thomas Bach war zu diesem Zeitpunkt IOC-Vizepräsident und wurde im September 2013 IOC-Präsident. Bach wäre „entsprechend der Olympischen Charta verpflichtet gewesen, diesen Hinweisen mit seiner Organisation zu verfolgen und ggf. zu sanktionieren“, schreibt der Anzeigensteller.

Bildschirmfoto 2016-08-09 um 10.01.21

„Spätestens ab der Übernahme der Präsidentschaft des IOC bis zum heutigen Tag muss Dr. Thomas Bach in allen nachgewiesenen Dopingfällen (siehe McLaren-Report) eine Beihilfe durch Unterlassen unterstellt werden.“

Bach habe als IOC-Präsident in Kauf genommen, „dass mehrere hunderte, aber vermutlich noch weit mehr Menschen durch Doping schwer an der Gesundheit geschädigt wurden“. Den weltweit erbittert diskutierten Umstand, dass auch nach Veröffentlichungen des McLaren-Berichts, den Bach als vorläufig bezeichnet, „keine Bestrafung“ des russischen NOK erfolgte, bewertet der Anzeigensteller als „weitere Unterlassung, die für viele zukünftige Generationen von Sportler schwere körperliche Schäden zur Folge haben“ könnte.

Ich habe den IOC-Kommunikationsdirektor Mark Adams und Christian Klaue, IOC-Kommunikationschef für den deutschen Sprachraum, heute schriftlich gefragt, ob Ihnen und/oder dem IOC-Präsidenten diese Anzeige bekannt sei und wie sie diese bewerten.

Christian Klaue teilte kommentarlos mit:

Dieser Sachverhalt ist uns nicht bekannt.

Bach lasse „in seinen Äußerungen keineswegs Unrechtsbewusstsein erkennen, schreibt der Anzeigensteller der Berliner Polizei. Er bezieht sich auf den organisierten Betrug bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi und die Unterminierung des Dopingkontrollsystems mit kriminellen Methoden.

Neben den körperlichen Schäden, sind natürlich auch Verfälschungen von sportlichen Ergebnissen gegeben. Das hat für die benachteiligten Sportler selbst erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge.

Der Anzeigensteller erklärt mir gegenüber, er wolle die Wirksamkeit des deutschen Antidopinggesetzes und „die Einstellung der deutschen Gerichtsbarkeit“ testen. Ihm seien juristische Probleme (zum Beispiel das Tatortprinzip) bewusst. Er rechne durchaus mit einem Einstellungsbescheid, werde dann aber den Beschwerdeweg bestreiten.

17.37 Uhr: Schon komisch, wie die Kleine Zeitung aus Österreich nur Minuten nach Veröffentlichung dieses Blogbeitrages darauf kommt, auf Ihrer Webseite einen Artikel unter meinem Autorennamen zu veröffentlichen. Ohne Anfrage. Ohne Absprache. Ohne Genehmigung. Ohne Honorar. Aber wenigstens mit einem Link zum Blog.

kleine-zeitung

Was es alles gibt.

11 Gedanken zu „live aus Rio (11): Strafanzeige gegen den IOC-Präsidenten“

  1. Manche Dopingvorwürfe schaffen es bis vor das Bundesverfassungsgericht…

    BVerfGE: Die Gerichte müssen bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung eine Abwägungsentscheidung treffen

    dpa: Doping-Vorwürfe gegen Breuer: Experte klagt mit Erfolg

    Vor einem Verbot der Äußerungen hätte das Landgericht zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abwägen müssen – und sich dabei auch im Einzelnen anschauen, wie sorgfältig der Heidelberger Professor für Zellbiologie recherchiert hat. Das muss nun nachgeholt werden.

  2. Das Bundesverfassungsgericht urteilt dreimal in Folge für die Meinungsfreiheit, Respekt.

    Es gab mal, ich meine im Economist, den Reformvorschlag, das internationale Sportverbände als Aktiengesellschaften neu konstituiert werden und an der New Yorker Börse zum Handel zugelassen werden. Damit würden sie relativ strenger Regulierung (Sarbanes Oxley, FCPA) unterliegen. Und hätten einen Regulierer, der zumindest theoretisch aggressiver vorgeht als viele andere Regulierer. Verhindert natürlich nicht Doping und Korruption, erschwert aber die Vertuschung und erleichtert die Aufarbeitung.

  3. Ist eigentlich schon mal bzgl. „sauberen russischen Athleten nicht die Teilnahme verbauen“ folgendes diskutiert worden:
    Russland wegen Doping sperren, aber sauberen russischen Athleten die Teilnahme unter IOC Flagge ermöglichen (wie saubere Athleten ermittelt werden können ist für die Fragestellung mal egal).

  4. @ aldama:

    Das ist öffentlich diskutiert worden, klar. Das hätte aber eben die Suspendierung des ROK bedeutet, was gemäß Olympischer Charta problemlos aus mehreren Gründen möglich und nötig gewesen wäre, vor allem wegen der non-compliance zum WADAC. Diese non-compliance war auf der Grundlage des ersten WADA-Untersuchungsberichtes ja schon im November 2015 erklärt worden, weshalb die RUSADA suspendiert wurde.

    ROK-Suspendierung und nicht-Hissen der russischen Flagge in Rio hätte aber Putin nicht so gut gefallen. Zumal, wenn dann auch noch Stepanowa und wenige andere (wie Klischina/IAAF) zugelassen worden wären.

  5. Die Strafanzeige enthält ungefähr soviel Substanz wie die Anti-Doping-Politik des IOC. So etwas sollte ignoriert werden. Umso schlimmer ist es, wenn der Beitrag dann noch abgeschrieben wird.

  6. MetaloplastikaCvetković

    @ SDittl
    Können Sie mir einen Link benennen, wo man den gesamten lückenlosen Text nebst Anlagen einsehen kann; ich würde das echt gerne lesen.
    Ich befürchte nur wie üblich bei solchen Aussagen, dass Sie das nicht können.
    Über den substanzlichen Inhalt der Begründung der Anzeige labern, ohne jemals die komplette Akte gesehen geschweige gelesen zu haben, dass ist echt schräg für mich.

    Und Gott sei Dank gibt es ein klares Verfahren in Dt. wie zwingend mit einer Strafanzeige umzugehen ist u.a. Legaltitätsprinzip mal so am Rande erwähnt und sicher nicht mit Ihrem mir gänzlich unbekannten „Ignorierungsprinzip“.

  7. Keinesfalls gefallen lassen von der „Kleinen Zeitung“, die in der Vergangenheit bei der Dopingbekämpfung in Österreich immer wieder eine seltsame Rolle (oft eine Täter/Opfer-Umkehrung) eingenommen hat!

  8. #7: Nach der Zusammenfassung von JW, der die Anzeige offenbar kennt und mit dem Anzeigeerstatter gesprochen hat, geht es um Beihilfe durch Unterlassen (zu welchem Delikt auch immer) und nach Aussage des Anzeigeerstatters um das Anti-Doping-Gesetz und den „organisierten Betrug bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi“.

    Unabhängig von zahlreichen weiteren juristischen Problemen
    – gilt das Anti-Doping-Gesetz jedenfalls nicht rückwirkend,
    – ist nicht erkennbar, welche Tatbestandsverwirklichungen durch welches Unterlassen von Bach verursacht worden sein sollen; zukünftige Verwirklichungen lassen sich im Übrigen jetzt noch nicht anzeigen,
    – setzt eine Strafbarkeit durch Unterlassen außerdem eine Garantenstellung voraus, die ich für das IOC nicht erkennen kann – wenn überhaupt, dann evtl NADA/WADA, erscheint mir aber auch weit hergeholt),

    Und schließlich sind die Sportler schon (zumindest strafrechtlich, moralisch mag dies anders aussehen) für sich selbst verantwortlich (es sei denn sie werden unwissend gedopt wie zB die DDR-Kids).

    Substanz hätte die Anzeige für mich erst dann, wenn konkret gesagt würde, welchen Tatbestand Bach wodurch verwirlicht haben soll. Dazu sagt JW nichts – ich gehe mal davon aus, dass er uns seine Kenntnisse nicht vorenthalten würde ;-)

  9. SDittl, lies den Text mal ausnahmsweise von ganz vorn, da steht auch die Straftat.
    Was das Alter der gedopten Sportler betrifft, ist das so eine Sache. Einige der genannten Sportarten haben zahlreiche Minderjährige in der Weltspitze. Und wie aufgeklärt „erwachsene“ russische Sportler sind, sieht man ja gut an Jefimovas Aussagen.
    Ansonsten stimme ich MetaloplastikaCvetković Aussagen zu, lass die Justiz doch erst mal loslegen.

  10. #10 Nun, „Sportbetrug“ ist (noch) kein Tatbestand – evtl. wird das irgendwann mal etwas mit Wettbetrug zu tun haben, wenn das entsprechende Gesetz verabschiedet wird. Und für „schwere Körperverletzung“ https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html fehlen nun wirklich jegliche Anhaltspunkte – unabhängig vom Alter.

    Ich stimme ja zu, dass die Athleten zum Teil wenig aufgeklärt sind. Das wird aber strafrechtlich keine Rolle spielen (von absoluten Ausnahmefällen abgesehen).

    Ich befürchte halt, dass die Justiz bei solchen Anzeigen gar nicht erst loslegen wird – und dass dies dann vom Angezeigten ausgenutzt wird , nach dem Motto : Was wollt Ihr eigentlich? Darum glaube ich, dass solche Aktionen kontraproduktiv sind.

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