Zum Inhalt springen

Das Olympische Bildungsmagazin

Was vom Tage übrig bleibt (94): Uni Freiburg – der Wahnsinn geht weiter

Die unendliche Geschichte nimmt kein Ende, das haben unendliche Geschichten so an sich. Also: Doping-Evaluierungskommission an der Uni Freiburg – viele Millionen für nichts? Oder nur ein bisschen? Es gab schon viele sehr wichtige Erkenntnisse – aber unterm Strich bleibt das doch sehr traurig.

Ich sehe da nicht mehr durch und habe mich längst abgewendet, obgleich das hier einige Jahre ein Thema war (bitte mal die Suchfunktion und/oder die Tags benutzen). Andere blieben und bleiben dran, so etwa Andreas Strepenick, der für die Badische Zeitung ein Q & A zur Thematik geschrieben hat:

Dazu auch Grit Hartmann in der Berliner Zeitung:

Sie schreibt u.a.:

Zuletzt hatte die Kommission im Januar auf systematische Manipulation vorgeblich wissenschaftlicher Arbeiten aufmerksam gemacht − unter Joseph Keul, bis zu seinem Tod im Jahr 2000 Leiter der Abteilung Sportmedizin. Dafür handelte sie sich eine Rüge der Universitätsleitung ein: Weil die Veröffentlichung nicht abgestimmt war.

Ohnehin galt das Verhältnis zwischen Kommission und Auftraggeber seit Langem als zerrüttet. Auszüge aus der Chronik der gescheiterten Aufklärung: Drei Regalmeter Akten zu Keul – von einer Justiziarin der Universität fünf Jahre lang in einer Garage versteckt. Die Akten aus den strafrechtlichen Betrugsverfahren gegen Armin Klümper, dem anderen Breisgauer Guru: in einem Außenlager der Staatsanwaltschaft Freiburg erst im letzten Frühjahr aufgetaucht. Mit Klümper durften sich die Aufklärer erst seit 2012 beschäftigen – nachdem Paoli aufgedeckt hatte, wie die Universität ihn aus dem Arbeitsauftrag der Kommission heraus manipuliert hatte.

Irre auch:

Anfang des Monats nun gingen dem Wissenschaftler (Andreas Singler/JW) die Ergebnisse der juristischen Überprüfung der Gutachten zu, Änderungswünsche inklusive. Vor allem das Urteil zum Klümper-Gutachten fiel harsch aus. Die Arbeit, so befand der von der Uni angeheuerte Rechtsanwalt aus der Freiburger Kanzlei Graf von Westphalen, „sollte in der von mir geprüften Fassung nicht veröffentlicht werden“.

Singler wurde stutzig und stellte fest, dass eben der Anwalt einst Klümper vertrat. Nicht nur einmal, sondern in vielen Prozessen, etwa gegen die Dopingaufklärer Brigitte Berendonk und Werner Franke. Dieser Zeitung liegt ein Schreiben des Anwalts von 1997 vor. Darin werden ärztliche Kritiker Klümpers als von „kollegialem Neid“ getriebene „Nestbeschmutzer“ beschimpft. „Ein Skandal“, sagt Singler, „dass dieser Mann nun von der Universität für objektiv gehalten wird.“

Die Pressemeldungen von heute, die Reihenfolge ist rein zufällig.

Das Rektorat der Uni Freiburg:

Und nun ein Teil der verbliebenen Kommissionsmitglieder – fünf an der Zahl, die ihren Rücktritt erklären.

Es fehlt: die Chefin Letizia Paoli.

Da bekommen wir demnächst gewiss Dutzende Seiten zu lesen.

Nachtrag, 2. März, 9.47 Uhr: Gerade kommt noch eine Pressemitteilung rein – diesmal vom ehemaligen Kommissionsmitglied Heinz Schöch, der eine volle Breitseite gegen Letizia Paoli und andere Kommissionsmitglieder abschießt …

… und seine alte Erklärung aus dem April 2015 gleich nochmal mitschickt:

10.41 Uhr: So, Andreas Singler hat nun auch eine Pressemitteilung verschickt. Dabei wird es nicht bleiben.

17.20 Uhr: Und weiter geht’s. Die nächste PM der Uni, diesmal hier als Textversion und nicht als pdf:

* * *

Presseinformation der Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg, 02.03.2016

Unabhängigkeit der Evaluierungskommission stets gewahrt

Erläuterung zur vereinbarten Rechtsprüfung und zur Veröffentlichung von Gutachten

Die Universität Freiburg hat die wissenschaftliche und inhaltliche Unabhängigkeit, die der Evaluierungskommission bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zusteht, zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt oder auch nur in Frage gestellt. Diese Freiheit entbindet die Mitglieder der Kommission aber nicht von rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht und Datenschutz vorgegeben werden.

Um das Prozessrisiko für Gutachtenverfasser und Universität zu minimieren, haben sich Kommission, Universität und Wissenschaftsministerium auf eine rechtliche Prüfung verständigt, die extern durchgeführt und von staatlichen Stellen außerhalb Freiburgs zusätzlich abgesichert wird. Die Hinweise basieren auf Regeln, die für zeithistorische Publikationen selbstverständlich sind, nämlich:

  • Ganz allgemein ergibt sich aus dem Recht zur Akteneinsicht nicht automatisch ein Recht zur Veröffentlichung (auch von Auszügen). Daher ist es wichtig, dass Publikationsgenehmigungen von Behörden und Archiven vorliegen.
  • Zitate oder Auszüge von Texten, die von den Urhebern nicht veröffentlicht wurden, dürfen ohne deren Zustimmung nicht publiziert werden.
  • Auch wenn persönliche Schreiben in Behördenakten enthalten sind, können Autoren Urheberrechte zustehen, die Veröffentlichungen dieser Schreiben ohne Zustimmung eventuell entgegenstehen.
  • Berichte über Krankheiten von Personen oder über Inhalte aus Patientenakten können gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Ziel ist es, den Rechtsrahmen so auszulegen, dass so viele Informationen und Fakten wie möglich öffentlich gemacht werden können. Nach diesen Maßstäben sollten die Verfasser auf Prozessrisiken hingewiesen werden. Zugleich sollten ihnen aber auch Ermessensspielräume aufgezeigt werden.

Letztlich entscheiden die Verfasser, inwiefern sie diesen Hinweisen folgen wollen. Eine Überarbeitung der Gutachten ist allein ihr Recht als Urheber. Dieses Recht der Verfasser, die endgültigen Fassungen ihrer Gutachten zur Publikation freizugeben, hat die Universität nie in Frage gestellt. Sofern Verfasser sich nicht in der Lage sehen, der Universität eine rechtlich einwandfreie Fassung ihrer Gutachten zur Publikation freizugeben, steht es ihnen frei, ihre Gutachten in der ursprünglichen Fassung auf eigenes Risiko selbst zu veröffentlichen. Von drohenden Eingriffen in Gutachten durch die Universität kann daher keine Rede sein.

Die Kommissionsvorsitzende und die anderen mit ihr gemeinsam zurückgetretenen Mitglieder haben, mit Ausnahme von Prof. Dr. Gerhard Treutlein, bislang noch keinen einzigen Text zur Prüfung vorgelegt. Der Vorwurf einer Zensur durch die Universität entbehrt damit jedweder Grundlage und kann in keinem Fall den Rücktritt legitimieren.

Die Universität begrüßt entschieden die Ankündigung der Kommissionsmitglieder, bisher angefertigte Gutachten oder Entwürfe der Universität und der Öffentlichkeit zu übergeben.

Zusammenfassung

Die 2015 zwischen Universität, Kommission und Wissenschaftsministerium vereinbarte Rechtsprüfung dient:

  • der im Rechtsstaat für Universitäten und ihre Kommissionen selbstverständlichen Wahrung von anerkannten Rechten Dritter auf Datenschutz und Beachtung ihrer Persönlichkeits- und Urheberrechte,
  • dem Schutz der jeweiligen Kommissionsmitglieder und Gutachtenverfasser vor Rechtsstreitigkeiten mit Dritten,
  • dem Schutz der Universität vor Rechtsstreitigkeiten mit Dritten, wenn sie die Gutachten auf ihrer Website oder auf andere Weise veröffentlicht.

In jedem Fall steht es den Verfassern frei, den rechtlichen Hinweisen zu folgen oder ihre Gutachten in der ursprünglichen Fassung auf eigenes Risiko selbst zu veröffentlichen. Der Vorwurf einer Zensur durch die Universität Freiburg entbehrt damit jeder Grundlage.

* * *

4. März, 12.42 Uhr: Die Universität legte vor wenigen Minuten nach und „fordert Veröffentlichung der Kommissionsergebnisse“.

Die Universität fordert alle ehemaligen Mitglieder der Kommission auf, den Ertrag ihrer Arbeit öffentlich zu machen. Insbesondere der Abschlussbericht der Kommissionsvorsitzenden, der ein zusammenhängendes und schlüssiges Gesamtbild zeichnen sollte, kann nach siebenjähriger Arbeit der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Die Veröffentlichung verantworten nun die ehemaligen Kommissionsmitglieder selbst, gleichwohl bietet die Universität Unterstützung bei der Veröffentlichung an.

Die Uni setzt, wie zu erwarten war, Letizia Paoli unter Druck:

Die Auflösung der Kommission beendet den Vertrag zwischen der Universität Freiburg und der K. U. Leuven nicht. Die Kommissionsvorsitzende ist als Soziologin nach dem Vertrag allein für wissenschaftliche Fragen Ansprechpartnerin der Universität, nicht aber für die juristische Vertragsabwicklung. Angesichts der aktuellen Situation wird sich der Rektor der Universität Freiburg an den Rektor der K. U. Leuven wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Unabhängig von formalen Aspekten hat sich die Kommissionsvorsitzende mit ihrem Verhalten der vergangenen Wochen der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem von ihr mitunterzeichneten Vertrag nunmehr endgültig entzogen.

Die Kommissionsvorsitzende schuldet bis heute der Universität und der Öffentlichkeit den Abschlussbericht, mit dem sie ein zusammenhängendes und schlüssiges Gesamtbild auf der Grundlage vorliegender Einzelgutachten zeichnen sollte. Die Universität fordert die Kommissionsvorsitzende auf, diesen zusammenfassenden Bericht oder Entwürfe dazu der Öffentlichkeit umgehend zur Verfügung zu stellen und bietet auch ihr bei der Vorbereitung der Publikation Hilfe an.

Die Kosten, welche die Universität und das Universitätsklinikum Freiburg für die Evaluierungskommission bislang getragen haben, belaufen sich auf insgesamt mehr als eine Million Euro. Davon wurden bisher circa 362.000 Euro für die Tätigkeit der Kommissionsvorsitzenden an die K. U. Leuven überwiesen. Aus der Kommission sind noch nicht alle Rechnungen gestellt worden.

Die komplette Mitteilung:

4 Gedanken zu „Was vom Tage übrig bleibt (94): Uni Freiburg – der Wahnsinn geht weiter“

  1. Pingback: #Link11: Das tapfere Schneiderlein | Fokus Fussball

  2. Seit Januar 2012 wartet die Öffentlichkeit auf den Abschlussbericht der Freiburger Evaluierungskommission. Eine sehr peinliche Nummer. Wohl wahr. Als die wenigen „Verschwörungstheoretiker“ im Blogg seit Anbeginn an der Ernsthaftigkeit wahrheitsgemäßer Untersuchungen des westdeutschen Doping – immerhin ging es um die „medizinische“ Betreuung von 5.500 Kaderathleten – zweifelten, bekamen sie auf der Stelle von namhaften Experten die entsprechende Zurechtweisung ob ihrer Vorbehalte.
    Nun stehen wir im Jahre 2016, haben immer noch keinen Abschlussbericht und die Kommission hat sich selbst aufgelöst. Honi soit qui mal y pense .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

What they say
"I give a shit on you!
I shit on German media!"
Husain Al-Musallam
President World Aquatics
and Co-Conspirator #3
coming soon
fund journalism
FIFA Watch
best of