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Das Olympische Bildungsmagazin

Strafbarkeit des Eigendopings der Athleten? Doch nicht in Deutschland!

Ich setze mich daher weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass es zu deutlichen Verbesserungen des strafrechtlichen Instrumentariums für die Dopingbekämpfung kommt. Die nunmehr auch durch das Bundesland Baden-Württemberg geplante Initiative bestätigt, dass meine Argumente überzeugen.

Auch von den Sportverbänden erhalte ich zunehmende Unterstützung. Der Deutsche Leichtathletik-Verband mit seinem Präsidenten Dr. Clemens Prokop unterstützt mich bereits seit Jahren bei meinem Einsatz für den sauberen Sport. Nunmehr hat mir auch der Präsident der Deutschen Triathlon Union ausdrücklich seine Unterstützung zugesichert. Der Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer hat überdies kürzlich in der Presse seine Nähe zu meinen Vorschlägen bestätigt.

Am 8. Dezember 2012 wird im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes über Strafschärfungen im Dopingstrafrecht beraten. Der Deutsche Leichtathletik-Verband hat dort einen Antrag eingebracht, der mit meinen Forderungen konform geht. Ich bin optimistisch, dass sich weitere Sportverbände meinen Vorschlägen anschließen werden.

Die Kritik der Praxis an der bestehenden Rechtslage ist deutlich. Der Bundesgesetzgeber wird hierauf reagieren müssen, um die Glaubwürdigkeit Deutschlands in seiner Haltung gegen Doping zu erhalten.

Wir müssen international ein Vorbild sein. Nur eine schlagkräftige Strafverfolgung, die Hand in Hand mit der Sportgerichtsbarkeit geht, kann den Dopingsumpf austrocknen und die Integrität des Sportes insgesamt schützen. 

Beate Merk (CSU), Justizministerin Bayerns

Zu einem beinahe existenziell zu nennenden Topthema des Hochleistungssports – der Dopinggesetzgebung – tagt der Sportausschuss im Bundestag heute natürlich wieder hinter verschlossenen Türen. Ernst zu nehmen ist das nicht. Das Ergebnis der geschlossenen Veranstaltung steht ja ohnehin schon fest: Die Koalition jubelt gemeinsam mit dem BMI und dem DOSB, dem intransparent-undemokratischen sportpolitischen Komplex, über eine angeblich wirksame Antidopinggesetzgebung.

Unsinn. Irreführung. Propaganda.

Den Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport hatte ich unlängst schon in einem Beitrag von Grit Hartmann veröffentlicht. Grit Hartmann hat, ergänzend, heute in der Frankfurter Rundschau (Gott hab sie selig) einen wichtigen, hochinteressanten Bericht über eine viel wirksamere (oder besser: tatsächlich wirksame) Dopinggesetzgebung veröffentlicht – die in Italien:

Da heißt es u.a.:

(…) Vesper hat Gründe, die Wirklichkeit ein wenig zu verbiegen, damit nicht allzu viele Fragen aufkommen zur Gesetzeslage hierzulande. Die wird am heutigen Mittwoch im Bundestags-Sportausschuss diskutiert. Laut einem Prüfbericht der Bundesregierung mischt das Arzneimittelgesetz, seit es vor fünf Jahren verschärft wurde, die Dopingszene auf. Beleg? 2011 wurden fast 1600 Dopingverfahren eingeleitet. Die Frage, ob die Gesetzgebung Zugriff auf den Spitzensport ermöglicht, passt der Regierung jedoch so wenig ins Konzept wie dem DOSB, weshalb der Bericht eines gar nicht erst erwähnt: Ermittelt wird in der Bodybuilder-Szene. Nicht eines der Verfahren führte zu Elite-Athleten. (…)

Ein unveröffentlichter, 289 Seiten starker Report, der dieser Zeitung vorliegt und gewissermaßen das Pendant zum Jahn-Bericht der Bundesregierung bildet, illustriert den Wert der italienischen Rechtsprechung. Die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) beauftragte zwei wissenschaftliche Schwergewichte mit der Evaluierung des italienischen Antidopinggesetzes: die Kriminologie-Professorin Letizia Paoli (Universität Leuven) und Alessandro Donati, einst Trainer der Leichtathletik-Nationalteams und später Forschungsleiter des Nationalen Olympischen Komitees Italiens (CONI). (…)

Trotz Schwächen in der Umsetzung loben Paoli und Donati die italienische Gesetzgebung als „Nemesis des Sports“. Sie führen dafür auch eine CAS-Statistik an, die der deutsche Richter Ulrich Haas beisteuerte. 90 Prozent aller Urteile, mit denen der Sportgerichtshof dopingverstrickte Trainer und Betreuer aus dem Verkehr zieht, basieren auf Beweisen, die staatliche Ermittlungen in Italien ans Licht bringen. Der Prozentsatz könnte sich weiter erhöhen, wenn die Akten aus Padua demnächst geöffnet werden.

Zum Selbststudium, wie immer, die Dokumente, die heute von den Öffentlichkeitsallergikern im Sportausschuss behandelt werden. (Darf Mann das überhaupt so sagen? Viele MdBs interessiert das doch gar nicht.)

Noch einmal der so genannte Jahn-Bericht der Bundesregierung – der wissenschaftliche Sachverständige Matthias Jahn ist Strafrechts-Professor an der Universität Erlangen Nürnberg und Richter am Oberlandesgericht Nürnberg:

Die von Beate Merk gezeichnete Stellungnahme des bayerischen Justizministeriums zum Bericht der Bundesregierung:

Die Stellungnahme von Professor Dieter Rössner zum Bericht der Bundesregierung:

Rössner schlussfolgert u.a.:

Die derzeit vorhandene nur mittelbare Kriminalisierung des Dopings, d. h. nur der Dopingbeschaffungskriminalität nicht der Anwendung durch Spitzensportler vor allem im kommerziellen Sport, verhindert den Blick auf das zentrale Geschehen im Leistungssport und berücksichtigt nicht, dass die Grundwerte des Sports – Fairness und Chancengleichheit – von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen global angegriffen werden. Die Ungleichheit der strafrechtlichen Bewertung zwischen strafbaren Helfern und dem strafrechtlich irrelevanten Verhalten der Athleten fällt einmal mehr ins Auge, wenn eklatante Fälle wie das „Dopingsystem Armstrong“ aufgedeckt werden. In Deutschland jedenfalls bliebe die Hauptfigur und der große Gewinner strafrechtlich unbehelligt. Daher ist eine Strafbarkeit des Eigendopings der Athleten zu erwägen.

78 Gedanken zu „Strafbarkeit des Eigendopings der Athleten? Doch nicht in Deutschland!“

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  2. Ich bewundere die Hartnäckigkeit und Ausdauer der Ministerin Merk. Schon vor sechs Jahren, 2006, hatte sie sämtliche juristischen Argumente für ein Antidopinggesetz vorgelegt, seitdem dürften die Positionen klar sein. Warum es nun schon wieder einer Evaluierung und neuer Expertenrunden bedarf, leuchtet mir nicht ein – es sei denn, man will die Fachleute, die vor den Gremien immer dasselbe wiederholen müssen, in den Trübsinn treiben.
    Als Jahresfazit kann somit wiederholt werden, was die Berliner Zeitung bezüglich der Dopingdebatten im Dezember 2006 schrieb: „Und so ist am Ende eines debattenreichen Jahres nur festzuhalten, dass der Sport in diesem Land zunehmend an Ansehen verliert.“

  3. Die Frage ist: Was für einen Sport wollen wir in diesem Land?

    Eine stärkere Wichtung hin zum Breitensport unter Vernachlässigung wirtschaftlicher interessen der Sportindustrie, der Einstampfung jeglichen Interesses am Medaillenspiegel bei olympischen Spielen und dem Einfrieren der Werbegelder die in den Hochleistungssport gepumpt werden. Damit einhergehend Prestigeverlust bei zahlreichen Sportfunktionären und dem fehlen der Jubelbühne für Politiker aller politischen Farben (honorarrot, tiefschwarz, gelb-blässlich, giftgrün).

    Dann noch das lästige Thema Doping. Das stört doch die Harmonie.

  4. Eine gute Frage, sportinsider.

    Deren Beantwortung schieben wir unentwegt vor uns her. Die Antwort einfach aussitzen zu wollen, wie es vom IOC bis zum DOSB vorgemacht wird, wird uns noch teuer zu stehen kommen. Die nahezu ausschließliche Orientierung des Hochleistungssports an seinem (wirtschaftlichen) Erfolg hat u.a. massgeblichen Anteil an der allgegenwärtigen Dopingmisere, weil sie die Hemmschwelle immer tiefer gelegt hat. Darüber können auch die inflationären Versuche der Selbstkasteiung nicht hinwegtäuschen.

    Apropos Prestige von Sportfunktionären. Haben die überhaupt noch welches ? Wenn ja, wie viel ?

  5. Grit Hartmann und Wolfgang Hettfleisch in der Berliner Zeitung: DLV und Doping: Auf Kollisionskurs

    So sagt Triathlon-Präsident Engelhardt: „Wir unterstützen den Antrag uneingeschränkt.“ Auch andere Verbandsfürsten gingen auf Distanz zur DOSB-Spitze. Tischtennis-Bund und Bund Deutscher Radfahrer unterstützen Prokop offen; andere tun’s heimlich.
    […]
    Am Samstag in Stuttgart ist der Status quo nicht in Gefahr. „Die Organisation der Macht wird eine Mehrheit haben“, erwartet DTU-Präsident Engelhardt. „Aber die Anständigen werden durch eine solche Politik verarscht, die zudem kurzsichtig ist.“

    Jens Hungermann in der Welt: Heikle Fragen im Kampf gegen Doping

    Käme es langfristig zu einer Strafschärfung bei Dopingdelikten […], würde das auch bedeuten, dass ausländische Sportler diesen bei Wettkämpfen hierzulande unterliegen. Die Welt künftig zu Gast bei forschen Freunden? Für einen Wahlkämpfer ein tückisches Signal.

  6. Das ist ein schöner Hinweis von Jens Hungermann in der „Welt“. Es gab einen vergleichbaren Fall – natürlich Turin 2006. Da hatte das IOC vorab über Mario Pescante intensiv versucht, das italienische Antidopinggesetz für den Zeitraum der Spiele auszusetzen. Vergeblich, weil seinerzeit der Gesundheitsminister standhaft blieb. Das Resultat ist ja bekannt.

    DOSB natürlich auf Propagandahochtouren: Ein Last-Minute-„Antrag“, der „fordert“ (eher: kopiert), was mit der Evaluierung durch Bundesregierung ohnehin schon beschlossen ist. Die Permanentunterstellung: Strafrecht würde Sportrecht behindern / aushebeln, dafür argumentieren sie mit einem EU-Papier aus 2009 – allerdings wird diese Behautung durch internationale Erfahrungen mit Antidopinggesetzen nicht bestätigt. Clemens Prokop trägt auch eine logische juristsche Gegenargumentation vor, die auch für den Laien verständlich ist:

    Werden Sie als Fußgänger von einem Auto angefahren, kann der Fahrer durchaus strafrechtlich vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen werden – zivilrechtlich kann er dennoch dazu verurteilt werden, Ihnen Schadensersatz zu zahlen.

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  8. Anno Hecker in der FAS: Anti-Dopingkampf des DOSB: Ein stumpfes Schwert

    Und überhaupt stellte [Katja Mühlbauer, leitende Ermittlerin der Münchener Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping,] den heftigsten Widerspruch der Kritiker schnell in Frage: Schon heute kann ein Athlet, wenn er denn „nicht geringe Mengen“ besitzt, vor dem Kadi landen. Tritt dann nicht das gleiche Szenario ein, das Bach und Kollegen so fürchten? „Darüber“, sagte Frau Mühlbauer, „diskutiert keiner. Beide Gerichtsbarkeiten bleiben unabhängig.“
    […]
    Was [Christa Thiel] aber nicht sagte oder nicht zu sagen wusste: Das ganze Strukturwissen der USADA wurde von der Staatsanwaltschaft freigelegt. USADA-Ermittler Trygart war teilweise mit dem Staatsanwalt unterwegs gewesen. Die USADA wusste, was in den Akten stand, und schließlich saß einer der staatlichen Ermittler bei den Vernehmungen des Sports mit im Raum.

  9. Jens Hungermann in der „Welt am Sonntag“: Antidoping-Debatte führt zu Misstönen

    Die Sportorganisationen aber, das machte die Debatte mit vielen, kontroversen Wortmeldungen deutlich, fürchten insbesondere eines: empfindliche Schadensersatzforderungen solcher Athleten, die von einem Sportgericht für Wettkämpfe gesperrt, von einem staatlichen Gericht (möglicherweise erst nach Jahren) aber freigesprochen werden.

  10. Beim Lesen des Beitrags spürt man förmlich, wie der DOSB die Schotten geschlossen hat, damit kein „Wasser“ eintreten kann. Wenn wie im Falle der beiden Kapitäne davon auch noch deren Verbleib auf der Brücke abzuhängen scheint, was soll dann noch in überschaubarer Zukunft passieren. Gegen journalistische Nadelstiche sind die allemal immun.
    Die Mühen gegen Doping im deutschen Sport ähneln denen von Don Quichote gegen die Windmühlen.

  11. Noch nie in der Geschichte des (alt-) bundesdeutschen Sports hat seine Dachorganisation derart nach der Pfeife ihres Präsidenten tanzen müssen wie das z.Zt. im DOSB von Thomas Bach der Fall ist, noch nie wurden für den deutschen Spitzensport höchst notwendige Reformen (Antidopinggesetz, Spitzensportförderung) vom Vorstopper (Vesper) des Präsidenten derart schonungslos weggegrätscht wie im Jahr 2012 — nur um die persönlichen Ziele seines Vorgesetzten nicht zu gefährden. Es ist doch sonnenklar: Wenn Bach in einer der führenden Sportnationen der Welt ein Antidopinggesetz mit uneingeschränkter Besitzstrafbarkeit gutheißt und forciert, braucht er im September 2013 bei der Wahl des Rogge-Nachfolgers gar nicht mehr anzutreten. Traurig ist, dass immer mehr Menschen im organisierten Sport die Finten der Führung durchschauen, aber nicht den Mut haben, laut und deutlich darauf hinzuweisen. Sollten sie darauf hoffen, dass es Bach Ende 2013 im DOSB nicht mehr gibt und die Dinge dann eh anders geregelt werden, täuschen sie sich womöglich. An der „Blatter-bzw. Niersbacherisierung“ der DOSB-Führung wird doch vermutlich schon gebastelt: Vesper for President. Na, Prost Mahlzeit!

  12. Diese Forderungen sind keine Utopie. Es ist nur utopisch, sie gegen den Widerstand des sportpolitischen Komplexes durchzusetzen.

    Und nu ?

  13. Matti Lieske in der Berliner Zeitung: Tod eines Radfahrers

    Sicherlich kann man konsequentes Vorgehen nicht durch Strafverschärfung ersetzen, aber es geht ja gar nicht um Verschärfung, sondern erst einmal nur um Strafbarkeit von Doping. Und es geht um die Schaffung eines Problembewusstseins bei den Verfolgungsbehörden, das, wie der Fall Zierke zeigt, in Deutschland, anders als in Ländern mit Dopinggesetz, häufig komplett fehlt.

  14. Es scheitert auch daran, dass deutsche Staatsanwälte konsequent Verfahren abwürgen einstellen, aus denen sich Erkenntnisse über die Verflechtung zwischen Dopingsport und den Förderern und Profiteuren im Hintergrund ergeben könnten. Das würde sich auch mit der Kriminalisierung von Dopern nicht änderen.

  15. Ein Kommentar noch zu JWs Plädoyer für ein Antidopinggesetz in der taz:

    Gesetze müssen auch abschreckend wirken. Sportler, die dopen, haben derzeit kaum etwas zu befürchten.

    …außer schweren Gesundheitsschäden, bis hin zum Tod. Ich fürchte, wer auf Abschreckung setzt, verkennt die Psyche des Hochleistungssportlers. Die Umfrage, wonach ein Großteil für eine Goldmedaille selbst einen sicheren frühen Tod in Kauf nehmen würde, ist ja bekannt. Wieviel Abschreckungspotenzial liegt da in einer Kriminalisierung, deren Konsequenzen im Fall einer ohnehin kaum wahrscheinlichen Verurteilung schon der Angemessenheit wegen nicht sonderlich dramatisch ausfallen dürften?

    Man kann auch nochmal den Blick nach Italien mit seinem „wirksamen“ Antidopinggesetz wenden: Wird in Italien jetzt weniger gedopt?

  16. Wird in Italien jetzt weniger gedopt?

    Zumindest scheint es zunehmend ungemütlicher für die Hintermänner zu werden. Soll der Staat Ihrer Meinung nach kapitulieren?

  17. Es geht nicht um die Psyche des Leistungssportlers, sondern um den Sport als „Modellwelt“. (Eigen)-Doping muss strafbar sein, weil die sauberen Athleten vor Betrügern geschützt werden müssen.

  18. Stimme @gun ja ausnahmsweise einmal zu.

    @ Piti: Ob in Italien weniger gedopt wird, ist natürlich unklar, da es für Deutschland keine ernst zu nehmenden Zahlen zum Dopingmarkt gibt ;) Allerdings finde ich es bemerkenswert, das inzwischen auch Athleten sich eine solche Abschreckung wünschen. Diese Umfrage übrigens, nach der soundsoviel Prozent alles riskieren würden für eine Olympiamedaille – die wird immer wieder zitiert, seit zehn, fünfzehn Jahren. Es wäre interessant zu erfahren, ob das Bild heute noch dasselbe wäre.

    Vesper ist schlecht informiert:

    Meines Wissens werden in Italien überwiegend die Hintermänner angeklagt, also diejenigen, die Dopingmittel vertreiben oder anwenden. Genau diese Straftaten können auch in Deutschland verfolgt werden.

    Italien verfolgt nicht nur den Handel und Anwendung bei Dritten, sondern zunächst einmal uneingeschränkt den Besitz von Dopingmitteln, hat also die Regelung, die für Deutschland vorgeschlagen worden ist. Daher kommt eine unvergleichlich höhere Zahl von Anklagen im Bereich des Spitzensports. In Frankreich beispielsweise wird der Konsum bestraft, also klassisch: das Eigendoping.
    In Schweden – dem Land mit dem strengsten Antidopinggesetz weltweit – gleich beides. Dort hält man es übrigens so, dass viele Dopingsubstanzen (nicht alle selbstverständlich) als Psychopharmaka klassifiziert sind (Anabolika wirken bekannt so). Das ist die Debatte, die bei uns – wie Perikles Simon letztens angemerkt hat – noch gar nicht geführt wird: Ob da womöglich einiges unters Betäubungsmittelgesetz fallen könnte. Statt dessen wird mit irgendwelchen Verfassungsschranken/Grundrechten argumentiert – auch das ungeprüft.

    Und aus keinem dieser Länder (oder anderen, wo es Antidopinggesetze gibt) sind die angeblich dräuenden Konflikte zwischen Straf- und Sportrecht bekannt geworden. Das ist ein Popanz, den Sportfunktionäre aufgebaut haben – jedenfalls in Deutschland.

  19. @Ralf:

    Soll der Staat Ihrer Meinung nach kapitulieren?

    Wenn es nach mir ginge, würde sich der Staat komplett aus dem Sport heraushalten. Kapitulation auf ganzer Linie, wenn man das so ausdrücken möchte. Dass das Wunschdenken bleiben wird, ist mir schon klar. Massenwirksamen Sport als – gemessen an der Wirkung – spottbilliges Valium fürs Volk wird sich keine Staatsführung aus den Händen nehmen lassen. Was ja auch den Stellenwert in autoritären und totalitären Systemen erklärt.

    @gun:

    Es geht nicht um die Psyche des Leistungssportlers, sondern um den Sport als “Modellwelt”.

    Die immer wieder herbeizitierte Vorbildfunktion der dezidiert darwinistischen und vom Leistungsdiktat beherrschten Parallelwelt Sport als Ideal einer modernen Gesellschaft gehört allerdings dringendst auf den Müllhaufen der Geschichte.

    (Eigen)-Doping muss strafbar sein, weil die sauberen Athleten vor Betrügern geschützt werden müssen.

    Wenn sich endlich einmal ein sauberer Athlet finden würde, der sich von einem Ullrich, Armstrong, Jaksche, Sinkewitz, …, betrogen sieht und die bestehenden Gesetze in Anspruch nimmt und auf Schadenersatz klagt. So muss man fast annehmen, dass etwa im Radsport (Ulle-Zitat:) „nie jemand betrogen“ wurde.

    @ha:

    Ob in Italien weniger gedopt wird, ist natürlich unklar, da es für Deutschland keine ernst zu nehmenden Zahlen zum Dopingmarkt gibt ;)

    :D Staatsanwalt Roberti aus Padua hat jedenfalls verlauten lassen, dass zumindest im Radsport in Italien entgegen anderslautender Propaganda keinesfalls weniger gedopt wird. Der französische Radsport war im letzten Jahrzehnt wahrscheinlich eine Ausnahme – aber eher nicht wegen Law-and-Order-Aktionismus, sondern weil es große Sponsoren gab, die sich gegen eine Antidopingverpflichtung ihrerseits zu einem langfristigen Engagement ohne Ergebnisdruck verpflichtet haben. So etwas geht halt leider nur bei einem Publikum, das den Sport mehr liebt als die Ergebnisse. *shrug*

  20. Wenn es nach mir ginge, würde sich der Staat komplett aus dem Sport heraushalten.

    Einschließlich einer Beendigung der millionenschweren Subventionierung? Da bliebe wohl nicht viel übrig vom Hochleistungssport. Insbesondere Großereignisse wären damit nicht mehr finanzierbar…

    So muss man fast annehmen, dass etwa im Radsport “nie jemand betrogen” wurde.

    Ich lese gerade Hamiltons Buch. Bin erst am Anfang, aber nach Betrogenen muß man nicht lange suchen…

  21. Auf jeden Fall bin ich für Abschaffung der Subventionierung aus öffentlichen Mitteln. Der Sport als Ganzes generiert selbst genügend Mittel, es ist letztlich eine Frage der Verteilung. Was im Kleinen durchaus funktioniert, dass wenig publikumsträchtige Sportarten durch Gewinne aus profitablen Sportarten aufgepäppelt werden (z.B. wird innerhalb der UCI der MTB-Bereich durch den Überschuss aus den profitablen Disziplinen (v.a. Straßenrennsport) subventioniert), wäre auch im Großen möglich. Da müsste sich eben die „Sportfamilie“ beweisen.

  22. jonathansachse.de: Unterwegs mit Herbert Fischer-Solms – Folge 4

    Im vierten Teil unseres Interviews sprechen wir mit Herbert Fischer-Solms über gegenwärtige Probleme in der deutschen Dopingbekämpfung, schauen uns dabei aktuelle Fälle wie die UV-Blutbestrahlung in Erfurt oder die Aufarbeitung der Dopingpraktiken in Freiburg an. Die große Frage: Warum passiert so wenig?

  23. cycling4fans.de/Sport & Vie: Interview mit Raffaele Guariniello

    Welches sind Ihrer Meinung nach die dringendsten und wirkungsvollsten Maßnahmen, die gegen das sich ausbreitende Doping ergriffen werden sollten?

    Zuerst benötigen wir eine juristische Organisation auf europäischer Ebene. Wenige Leute wissen, dass die Europäischen Abkommen die Möglichkeit vorsieht, dass eine europäische Anklagebehörde/Staatsanwaltschaft mit Stellen für internationale Staatsanwälte geschaffen werden kann, die unabhängig ermitteln könnten, ohne nationale Vorgaben. Seit zehn Jahren spricht man nun schon darüber. Doch das ist die Voraussetzung für den Kampf gegen die Netzwerke des Dopingmittelhandels.

  24. Programmhinweis zum DLF (Jens, Du verzeihst?). Da läuft noch eine Stunde lang die „Länderzeit“, mit dem Thema „Baden-Württemberg will Doping im Profisport härter bestrafen“. Erster Kommentar: Mehrere Jahre nach Bayern und Frau Merk …

    Mit DLF-Sportchefin Rawohl, Michael Vesper, Perikles Simon und dem BW-Justizminister Rainer Stickelberger. Wer sich demonstrieren lassen will, wie – das jedenfalls der klare Verlauf der ersten Stunde -, der DOSB mit Scheinargumenten alles plattredet, der höre da mal zu.

    Beispiele: Nada sei ein „benchmark“, international. Der Sport könne schneller bestrafen als das Strafrecht; als Beispiel hält tatsächlich das mehrjährige laufende Verfahren gegen Stefan Schumacher her, das höchstens nachweisen wird, wie unzureichend der allgemeine Betrugsstraftatbestand im Strafrecht für Fälle des Sportbetrugs ist. Juristische Strafbarkeit würde die Verbandsgerichtsbarkeit infrage stellen >>> Schadenersatzklagen. Mit dergleichen kommt Vesper auch noch durch. Und er redet – im gegensatz zu den Anderen – andauernd, bzw. wird andauernd von der Moderatorin angesprochen …

    Zwei Stunden für das Thema – großartig. Dann läuft es aber leider wie ein schlechter Witz.

  25. Ach, cf –
    es würde doch schon reichen, wenn Journalisten mit ein paar Fakten widersprechen würden. Tun sie aber nicht, nicht (mehr) beim DLF.
    Diese – richtig: – anderthalb Stunde war die reinste Katastrophe. Jedenfalls für die, die sich minimal mit dem befasst haben, was vom DOSB doch seit langem stereotyp gegen ein Antidopinggesetz vorgetragen wird, was also auch im Rahmen einer solchen Sendung zu erwarten war. (Nichts gegen Simon – er war sehr gut, u.a. mit Überlegungen zu Australien. Vespers vorgebliche juristische Argumente in Frage zu stellen – nicht sein Geläuf.)
    Vesper erledigt seinen Job, und den hervorragend, was ihm leicht gemacht wird in solchen Runden. Hier durfte er sich richtig in Form reden ;) Klarer Punktsieg für DOSB – das muss ein Sender erstmal hinbekommen eingedenk der in den letzten Wochen vorgetragenen massiven Gegen-Argumente …

  26. Die Motive des Politikers Vesper sind klar: Da er nicht an einer vom DOSB unabhängiger NADA interessiert ist, setzt er sich auch nicht für eine ausreichende Finanzierung ein sondern stellt die Organisation beim Deutschen Publikum als international beispielhaft dar. Das hört man überall gern und bringt Ruhe. Die Behauptung muss nicht einmal bewiesen werden, da wichtige Information geheim bleibt. Ein Maßstab für Qualität der Doping-Kontrollen, wäre es offen zu legen zu welchen Zeitpunkten im Jahr Athleten aus welchen Sportarten kontrolliert wurden. Sind die Zeitpunkte richtig gewählt, wäre das ein Nachweis guter Arbeit. Ich fürchte, das Gegenteil ist der Fall.

  27. Perikles Simon hat andere Stärken, und auf seinem Gebiet ist er unschlagbar.

    Vesper, tendenziell Großmaul in derlei Diskussionen und brutal in der Wahl seiner Mittel, ist eigentlich dennoch leicht zu stoppen. Voraussetzung allerdings: Mann oder Frau, die sich Journalist nennen, hier war es wohl die Ressortverantwortliche aus dem DLF-Sport, müssen ein wenig Ahnung haben. Ein wenig mehr Ahnung wäre noch besser. Dann ließe sich auch kostenlose DOSB-Propaganda im DLF verhindern. Aber das ist ja die neue Art des „Journalismus“ dort im Sport. Hier wird ja immer noch das ein oder andere verlinkt, Zeitdokumente von bemühten Menschen, die ihren Gesprächspartnern inhaltlich einfach nicht gewachsen sind. Die aber denken, sie könnten mitreden.

    Vesper und sein Pressesprecher Klaue haben schon vor langer Zeit erkannt, dass ihnen vom DLF-Sport keine Gefahr mehr droht. Den haben sie im Griff. Schlimm daran: die Verantwortlichen merken es nicht mal. Ich glaube, die Dame hat mal was von „neuen Kooperationen“ oder so erzählt. Warum gliedert sie sich nicht gleich dem Bundespresseamt (Sportausschuss) und/oder der DOSB-Propagandastelle an?

    Vesper wird diesen Kommentar gewiss vorgelegt bekommen. Und er wird sich im Grunde prächtig darüber amüsieren.

  28. Ein Urteil GEGEN Stefan Schumacher, via Westfälische Nachrichten:

    Firma Trelock bekommt in erster Instanz Recht

    In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Stuttgart erzielte das Unternehmen, das auf Fahrradzubehör spezialisiert ist, kürzlich einen Etappensieg. Die Stuttgarter Richter stellten fest, dass Schumacher, der die Dopingvorwürfe stets zurückgewiesen hat, den Stoff Cera nicht im Körper produziert hat. Cera muss dem Radrennfahrer, der bei der Tour de France 2008 an zwei Tagen das gelbe Trikot überstreifen konnte, folglich extern zugeführt worden sein – bewusst oder unbewusst. Damit ist Schumacher aus Sicht des Gerichts gegenüber dem Sponsor Trelock schadenersatzpflichtig. „Das Urteil ist nach langem Rechtsstreit ein großer Erfolg“, freut sich das Unternehmen. Ob Stefan Schumacher aber zahlen wird, ist offen. Der Radsportler, der schon wegen seiner Dopingsperre bis vor den Internationalen Sportgerichtshof gezogen ist, kann Einspruch einlegen.

    Interessant – weil es erstens nicht oft vorkommt, dass ein Athlet zur Zahlung verurteilt wird. Und weil das, zweitens, womöglich ein Fingerzeig für den Ausgang des Strafprozesses (Betrugsvorwurf u.a. hier erörtert) gegen Schumacher sein könnte, bei dem, ebenfalls in Stuttgart, Betrug an Schumachers ehemaligem Team-Manager Michael Holczer verhandelt wird.

  29. Damit ist Schumacher aus Sicht des Gerichts gegenüber dem Sponsor Trelock schadenersatzpflichtig. „Das Urteil ist nach langem Rechtsstreit ein großer Erfolg“, freut sich das Unternehmen.

    Das kann einen aber jetzt auch nur noch freuen, wie es doch so voran geht. Ich freue mich auch riesig für den Sponsor, den ich jetzt auch endlich einmal kennenlernen durfte. Endlich widerfuhr auch ihm Gerechtigkeit.

    Und jetzt darf auch Michael Holczer endlich hoffen, dass ein Gericht ihm bestätigt, dass er nichts vom Schumacher-Doping bei MILRAM mitbekommen hat und der ihm entstandene martielle Schaden von Schumacher ersetzt wird. Schließlich muss der ja auch sehen, wo er nach KATUSHA mit seinem Radladen bleibt. Holczer ist ja einer der vielen Teamchefs von Johan Bruyneel bis Bjaren Riis, denen ein Fahrer mal leicht unrecht tun kann. Mir kommen die Tränen. Nee, schlimmer. Es kot*t mich an.
    Zum Glück geht es nie um Moral und Ethik im Sport, sondern nur um´s Geld.

  30. Trelock, was stellen die noch her? Ah, Schlösser und Beleuchtung. Vielleicht sollte Schumacher zurückklagen, denn der Sponsor hat IHN belogen: Schumacher hat für Dinge geworben, die er bei der Tour sicher nie benutzt hat.

  31. Trelock schließt also Ende des Dopingskandaljahrs 2006 einen Sponsorenvertrag mit einem Sportler, der sich ein Jahr zuvor auf fragwürdige Weise gerade noch so aus einer Dopingsperre herauswurschteln konnte. Danach sehen sie sich betrogen, wenn derselbe Sportler – zwischenzeitlich wiederum mehrfach auffällig geworden – irgendwann zweifelsfrei überführt wird. Was kommt als Nächstes? Trelock fühlt sich vom Winter betrogen, weil der kalt ist? Trelock klagt gegen Zitronen, weil sie sauer sind?

    Mit Zitronen gehandelt hat allerdings auch Schumi. Andere Doper bekommen den goldenen Handschlag vom Sponsor. *fg*

  32. PS – Self-disclosure: Ich fühle mich übrigens von der Firma Trelock betrogen, weil ich vor einiger Zeit anlässlich eines im Schloss abgebrochenen Schlüssels feststellen musste, dass sich ihre tollen Spiralschlösser in weniger als einer Minute mit einer gewöhnlichen Kneifzange durchtrennen lassen. :P

  33. Während Doper aus der zweiten Reihe bzw. deren Verteidiger noch vergeblich die Pharmakologie umzuschreiben versuchen (körpereigener CERA *harhar*), ist die Verteidigung von Lance mal wieder einen Schritt weiter (USA Today): Das USPS-Doping sei kein Betrug bzw. bereits verjährt, da der Geldgeber hätte wissen müssen, dass gedopt wurde. Da haben sie einen Punkt.

    The person, who spoke on condition of anonymity because of the sensitivity of the matter, also told USA TODAY Sports on Monday that Armstrong’s legal team will argue that the government knew or should have known about doping on the U.S. Postal Service cycling team – but did nothing to stop it. […]

    The person close to Armstrong’s defense said that as doping allegations swirled around the USPS team, the USPS didn’t investigate or file for a false claim but instead offered to hire a public-relations firm to boost its image

  34. Weiß die Ironie hier durchaus zu würdigen ;)

    Hatte das auch hauptsächlich deshalb verlinkt, weil der DOSB (siehe Vesper oben) und andere Interessierte das Schumacher-Betrugsverfahren gern zum Nachweis dafür erklären möchten, dass es in Deutschland kein Antidoping-Gesetz (mit einem spezifischen Straftatbestand des Sportbetrugs) braucht. Da – so *glaubt* man in diesen Kreisen – der normale, nicht auf den Sport zugeschnittene Betrugsstraftatbestand im Strafgesetzbuch für Verurteilungen auch im Sport ausreichend sei. Dafür muss allerdings einiges nachgewiesen werden., u.a.:

    ++ Täuschung der Betrogenen (Manager, Veranstalter, Sponsoren, Sportorganisationen) über die vermeintliche Dopingfreiheit des Athleten. Der Nachweis der Täuschung wiederum verlangt einen Irrtum auf Seiten der Betrogenen . Dagegen wird oft angeführt – wie ihr das oben tut -, dass Kenntnis über mögliches Doping nicht ausgeschlossen werden kann. Das Ullrich-Verfahren ist daran gescheitert, dass der „Irrtum“ des „Opfers“ nicht nachweisbar war.
    ++ Vermögensverfügung. Grob gesagt: der Athlet muss Geld vom Betrogenen bekommen; damit entfällt beispielsweise die Klagemöglichkeit für Konkurrenten, die theoretische ;)
    ++ Vermögensschaden

    Neben diesen objektiven Tatbeständen auch subjektive:
    ++ Vorsatz
    ++ Bereicherungsabsicht.

    Erwartet wird also nach vier Jahren juristischen Prozederes ein Präzedenzfall. Zur Frage, welche „Opfer“ (Holczer) denn ein Doper so produziert. Bis das entschieden ist, kann man sich ja mal fragen, warum z.B. – wenn denn dieser Paragraf 263 StGB so toll passt – Verbände oder auch die Sporthilfe noch nie einen von ihnen geförderten Athleten wegen Betrugs angeklagt haben. Bei Schumacher hätte das vermutlich auch der DOSB gedurft, der ihm den Peking-Trip bezahlt hat ;)

  35. Mehr als Spott kann ich nicht mehr aufbringen, wenn sich Trittbrettfahrer dopingbefeuerter Sporterfolge zum Opfer aufschwingen. ;)

    Sehen wir es realistisch: Alle an der Wertschöpfungskette Spektakelsport Beteiligten profitieren von erfolgreichem (= Leistungssteigerung ohne erwischt zu werden) Doping: neben dem dopenden Athleten selbst, seinen Beratern und Managern, seine Investoren, sein Team, seine Verbände, Werbepartner auf allen Ebenen, Politik, Medien, die exorbitante Summen in den Schwindel investieren, und nicht zuletzt die „Fans“. Ich will nicht bestreiten, dass es innerhalb all dieser Gruppen auch integre Individuen gibt, aber die generelle Interessenlage ist klar. Deshalb bin ich jedem Akteur, der gleichzeitig Profiteur ist, dankbar, wenn er mich mit Antidoping-Heuchelei verschont. Auch dem DOSB.

    Nichts anderes als die offensichtliche Diskrepanz aus proklamiertem Antidoping-Anspruch und willfährigem Mitspielen im System hat gerade Herrn Holczer zur weithin verachteten Witzfigur und zum abschreckenden Beispiel werden lassen. Scheint, als hätten mittlerweile noch andere als die Chefclowns der UCI dessen Qualitäten als nützlicher Idiot entdeckt.

  36. sid hat die Sache auch wiederentdeckt ;) Via Handelsblatt:

    Betrugesverfahren gegen Schumacher ab Anfang April

    @Piti
    Habe dem selbstverständlich rein gar nichts hinzuzufügen.

    Andererseits: Ein Präzedenzfall Schumacher inklusive Opfer Holczer eröffnet natürlich auch ein Riesenpotenzial! Wer dann alles bei Dopingfällen klagen könnte, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass er schändlichst betrogen worden ist und deshalb sein Geld zurück verlangen kann! Es wäre vermutlich sogar ein Verstoß gegen irgendwelche Bundesverordnungen, wenn BMI die Dopern gezahlten Steuergelder nicht wieder einfordern würde ;)

    (Sicher fiebert der DOSB dem Urteil auch deshalb entgegen.)

  37. Deine tweets zur Freigabe-Debatte auf zeitonline, Jens … Habe auch gelächelt: inzwischen eher eine Phantomdebatte. Mit einem beträchtlichen Part Hokuspokus, weil: Man muss die Realität beiseite lassen, um eine solche Debatte überhaupt noch führen zu können und sie an der „Idee“ des Sports aufzuziehen (was es m. E. nicht einmal mehr braucht). In diesem Fall fehlt folglich in den Ausgangsbeiträgen die simpelste Stufe der Realität: wenn auch keine Antidoping-Gesetzgebung, so existieren doch europaweit Arzneimittelgesetze, die das Verschreiben von Medikamenten an medizinische Indikation binden, und die Frage, wer die wohl aufheben würde für Sportzirkus ;)
    Logischer Niveauunterschied zu früheren Freigabe-Debatten, die sporadisch ab Ende der 60er Jahre immer wieder auftauchen: Man muss mehr ignorieren (ja doch, es hat in den letzten anderthalb Jahrzehnten ein paar Entwicklungen gegeben, inner- und außerhalb des Sports), um überhaupt noch „philosophieren“ zu können über das WAHRE und das FALSCHE, über SEIN und artifizielles (Nicht-)SEIN … abgegrast, tausendmal gesagt, auch von Gebauer, am schönsten (heißt: am wenigsten selbstgenügsam, sondern mit Schmerz) aber von einem Sportler: von Jesus Manzano, auch schon wieder einige Jahre her. Man ignoriert u.a. DDR – der (trotz MfS-Überwachung) gescheiterte Versuch der kontrollierten Freigabe mit dem Resultat des Maximaldopings.
    Das Ganze ist ungefähr so, als ob man sich an einer hübschen Landkarte vergnügen würde, die den Nachteil hat, dass sie die Landschaft nicht zeigt.
    Wenn’s um den Spaß am Denken gehen sollte, hielte ich übrigens eine philosophische Debatte um den Wert simulierter Debatten, auch im Sport, für viel interessanter ;)
    Und diesen Wert gibt es ganz offensichtlich, wie die Zahl der Kommentare bei Zeitonline sagt. Das ist dann das doch wieder Spannende daran – finde jedenfalls ich.

  38. Der Entlastungszeuge im Betrugsverfahren gegen Stefan Schumacher heißt Stefan Schumacher …

    … gesteht jahrelanges Doping

    Das wird nun doch schwierig mit dem Präzedenzverfahren, das die ausreichende Durchschlagskraft des Betrugstatbestandes im deutschen Strafrecht für Dopingfälle dem DOSB zuliebe demonstrieren soll.

  39. Es spricht doch vielmehr für die ausreichende Durchschlagskraft der vorhandenen Gesetze, dass Schummel keine andere Wahl mehr hat als alles zuzugeben. ;)

    Ob Schumacher eine Kettenreaktion anstößt wie Rasmussen bei Robobank? Vielleicht ist die Zeit jetzt eher reif dafür als noch bei Kohl. Totschnig, Hondo, Bölts, Zberg…

  40. Rainer Wehaus in den StN: Baden-Württemberg: Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht

    Mit den Mitteln des Strafrechts eingreifen will Stickelberger nur dort, wo richtig Geld verdient wird. „Der Amateursport bleibt außen vor“, sagte er. Es gehe einzig um Berufssportler – eine Spezies, die der Gesetzentwurf laut Stickelberger wie folgt definiert: Berufssportler würden „wesentliche Teile“ ihres Einkommens durch die Teilnahme an sportlichen Wettbewerben erzielen – oder aber seien vollständig oder teilweise von der Arbeit für den Sport freigestellt. Mit letzteren sind die sogenannten Sportsoldaten gemeint, „die wollen wir auch erfassen“, so Stickelberger.

  41. @Ralf
    Beinahe kriminell dämliche Überschrift und im Kern – „Besitzverbot“ – falsch. Die Bundesregierung setzt die lächerliche Kosmetik um, die schon im Sportausschuss bei der Debatte über die (Nicht-)Wirksamkeit des AMG im Spitzensport beschlossen worden ist.
    Ändert gar nichts; verboten werden soll neben dem Besitz nicht geringer Mengen auch der der Erwerb nicht geringer Mengen. Mag ja fürs Vorgehen gegen Dopingdealer eine (unerhebliche) Präzisierung sein, aber mit dem Spitzensport / Topathleten hat es Null zu tun.

    Witzig, dass das ausgerechnet heute verkündet und von einer Agentur auch noch mit der BW-Initiative auf eine Ebene gesetzt wird. Propaganda-Mission accomplished!

  42. Justizministerium Baden-Württemberg: Ein Jahr Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten in Freiburg

    Der Minister wies darauf hin, dass die Verfahren der Schwerpunktstaatsanwaltschaft überwiegend den Breitensport und dabei vor allem die Bodybuildingszene betrafen; lediglich in drei Fällen betreffen sie den Bereich des Leistungssports. Diese Verfahren laufen derzeit noch. „Die Erfahrungen bestärken mich in der Haltung, dass wir einen Straftatbestand Dopingbetrug benötigen“, stellte Stickelberger fest. „Nur so können wir den wirtschaftlichen Wettbewerb im Berufssport strafrechtlich gegen die unlautere Einflussnahme durch Doping absichern.“

  43. Das wird dem DOSB nicht gefallen!

    Berlin (SID) – Baden-Württemberg hat seinen Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz im Bundesrat eingebracht. Dort wird der Vorschlag in den Ausschüssen diskutiert, ehe er ins Plenum der Länderkammer zurückkehrt. Ob der Entwurf noch vor der Sommerpause im Bundestag landet, hängt davon ab, ob in den Ausschüssen ohne Verzögerungen gearbeitet wird.

    Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger warb erneut für die Gesetzesreform. „Der zentrale Punkt unserer Forderung ist, dass wir eine Reglung schaffen, die unmittelbar auf den dopenden Sportler abzielt“, sagte der SPD-Politiker. Grundlage sei der Kampf gegen den wirtschaftlichen Schaden eines Sportlers, der durch Doping anderer Athleten verursacht werde. „Letztendlich ist Doping Wirtschaftskriminalität, wenn Verdienste anderer Sportler eingeschränkt werden“, sagte Stickelberger.

    Der neue Entwurf sieht vor, dass der Erwerb bestimmter Dopingmittel und der Handel mit den Produkten unter Strafe gestellt werde. Dazu soll die Höchststrafe bei einem Verstoß gegen das neue Arzneimittelgesetz von drei auf fünf Jahre erhöht werden. Nach dem Fall des einstigen US-Radstars Lance Armstrong war zuletzt auch in Deutschland der Ruf nach einer härteren Gesetzesregelung laut geworden.

    Bisher beruft sich die Strafverfolgung auf das 2007 verschärfte Arzneimittelgesetz. Dabei sind nur der Besitz von „nicht geringen Mengen“ und der Handel verbotener Substanzen unter Strafe gestellt. Und: Dopende Sportler unterliegen allein der Sportgerichtsbarkeit.

  44. bundestag.de: SPD-Fraktion legt Entwurf für Anti-Doping-Gesetz vor

    Der Besitz von Dopingmitteln soll künftig strafbar sein. Das sieht ein von der SPD-Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf zur Dopingbekämpfung im Sport (17/13468) vor. Danach kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden, „wer Dopingmittel erwirbt, besitzt, einführt oder sich sonst verschafft“. Damit geht der Entwurf über die geltenden Regelungen hinaus. Nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) gilt derzeit die Besitzstrafbarkeit nur, wenn es sich um „nicht geringe Mengen“ handelt.

  45. #64

    „Nach der Wahl werden wir das Problem, wie der Anti-Doping-Kampf wirksam verbessert werden kann, sicher in die Koalitionsverhandlungen aufnehmen, sowohl in Bayern wie auch im Bund.“

    Oh super, nach der Wahl schreiben wir es in den Koalitionsvertrag!! Da steht es sicher warm und sicher.

    Schonungslose Aufklärung fordert indes Margarete Bause, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag – und sie nimmt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in die Pflicht: „Er muss dafür sorgen, dass der Forschungsbericht veröffentlicht wird“, sagte Bause in Schweinfurt. Wie berichtet, gibt es Streit um die Studie „Doping in Deutschland“

    Das widerum könnte man vor der Wahl erledigen – wenn es sich nicht gerade selbst veröffentlicht. ;-)

  46. Weshalb denn eigentlich nicht ? Interessiert zwar kaum eine S** , und gerade deshalb wäre es als Wahlkampfthema mehr als geeignet.

  47. Pingback: Der Sport im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD: “möglichst flächendeckende Einführung von Good Governance Standards” und andere Rätsel • sport and politics

  48. Martin Schneider in der SZ: Von Sündern zu Straftätern

    Jetzt reicht die Nada das Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter, und die hat Christ bislang nicht mitgeteilt, welche Substanz in seiner A-Probe gefunden wurde, sagt sein Anwalt.

    dpa: Ringer des ASV Nendingen positiv auf Meldonium getestet

    [Rechtsanwalt Manfred] Zipper kritisierte das Vorgehen der Behörde als „Irrsinn“. „Da wurde etwa mit einer ganzen Armada von Ermittlern in Wohnungen von unbeteiligten Betreuern einmarschiert“, sagte er.
    […]
    Neben der deutlichen Kritik an der Staatsanwaltschaft kündigte Rechtsanwalt Zipper eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz an.

  49. Pingback: Der Sport im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD: „möglichst flächendeckende Einführung von Good Governance Standards“ und andere Rätsel • Sport and Politics

  50. Oberstaatsanwalt Kai Gräber im SZ-Interview: „Der Sport will unter sich bleiben“

    Wie ist Ihre Zusammenarbeit mit den Verbänden und dem organisierten Sport?

    Quasi nicht existent. Es gab Fälle, wo wir Informationen von Verbänden gebraucht hätten, aber nicht bekamen. Oder es gab vor Großveranstaltungen in Bayern Treffen, um sich mal zu informieren, aber der betreffende Verband hat gemauert.

  51. GA-Kommentar von Berthold Mertes: Scharfes Schwert

    Der promovierte Jurist Bach und seine Gefolgschaft irrten gewaltig. Ein Anti-Doping-Gesetz? Nicht notwendig. Erklärte die Funktionärsclique damals.

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