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Das Olympische Bildungsmagazin

Offener Brief zum Dopingverdacht am Olympiastützpunkt Erfurt

ZÜRICH. Ich bin den FIFA-Ehrenmännern auf den Fersen, deshalb kommt diese Notiz heute Nacht etwas spät.

Lesebefehl zu einem Thema, das hier – mit Beiträgen von Grit Hartmann und Bemerkungen und Exklusiv-Dokumenten zum Sportausschuss – ausführlich behandelt wurde:

Es reicht. Seit Jahrzehnten beißen konsequente Doping-Gegner bei Sportorganisationen und nationalen Regierungen auf Granit. Weil es dort um den nationalen Erfolg im internationalen Kräftemessen geht, gilt unausweichlich: Das System duldet Doping, aber keinen Dopingfall. Wir wiederum dulden das nicht mehr. Dem Eindruck, dass sich die Sportverbände aus Ost- und Westdeutschland zusammengefunden haben, auch um das Dopingsystem zu perfektionieren, wollen wir Dopinggegner mit vereinten Kräften entgegen treten. Wir fordern von Politik und Sport ein konsequentes und glaubwürdiges Eintreten für einen sauberen Sport.

Die Unterzeichner

ERSTER OFFENER BRIEF

  • an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
  • an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
  • an Bundesjugendministerin Dr. Kristina Schröder
  • an die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans
  • an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und die Mitglieder des Bundestagssportausschusses
  • an DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach

DOPINGVERDACHT AM OLYMPIASTÜTZPUNKT ERFURT

Wir verurteilen die Einmischung der Politik in geltende Anti-Doping-Regeln von NADA und WADA, d.h. die von Vertretern von Regierung und Parlament beanspruchte Deutungshoheit für eine Methode der Blutmanipulation, die im Regelwerk von NADA und WADA eindeutig als Doping deklariert wird. Der Streit, seit wann diese Methode formell als illegal zu gelten hat, kann nicht davon ablenken, dass sie bereits in der DDR zu Dopingzwecken angewandt und nach der Vereinigung des Deutschen Sports geduldet und angewendet wurde, heute aber – insbesondere nach Turin 2006 – endgültig und international sanktioniert ist.

Wir kritisieren, dass Vertreter von Regierung und BMI bereits vor der juristischen Klärung des Sachverhalts Partei ergreifen. Egal wie das Ermittlungsverfahren gegen den Erfurter Olympiastützpunktarzt Andreas Franke ausgeht: Es ist nicht Aufgabe des Dienstherrn BMI, in einem laufenden Verfahren Position zu den Ereignissen am OSP Erfurt beziehen.

Wir erwarten, dass das Ermittlungsverfahren gegen Andreas Franke wie zugesagt bis Ende März zum Abschluss kommt und das Ergebnis dem Bundestag sowie der deutschen Öffentlichkeit umgehend mitgeteilt wird.

Wir fordern das BMI auf, unverzüglich die Konsequenzen daraus zu ziehen; das heißt, Steuer/ Fördergelder einzufrieren und zurückzufordern, mit denen gegebenenfalls Doping in Erfurt finanziert wurde.

Statt Doping zu finanzieren, muss das Geld in die Aufklärung der 30 zur Untersuchung anstehenden Fälle durch die NADA fließen.

Wir rufen jene Sportverbände der betroffenen 30 Athleten auf, im Sinne ihrer Fürsorgepflicht Anzeige zu erstatten, da ein vom OSP finanzierter Arzt durch sein Handeln missbräuchlich und gezielt deren Startchancen auch für die Olympischen Spiele in London gefährdet.

Wir dringen auf Klärung, ob die nationalen Sportverbände für die Vorbereitung auf die Olympischen Spiele auch jene Ärzte und Sportler nominieren, die sich der in Frage stehenden Manipulationsmethode bedient haben.

Dazu bedarf es der Offenlegung der Namen der Betroffenen gegenüber allen beteiligten nationalen Verbänden.

Die Unterzeichner (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Herbert Fischer Solms
  • Brigitte Franke-Berendonk
  • Antje Harvey-Misersky
  • Marie Katrin Kanitz
  • Hansjörg Kofink
  • Andreas Krieger
  • Ute Krieger-Krause
  • Claudia Lepping
  • Ilse und Henner Misersky
  • Gerhard Treutlein
  • Uwe Troemer

Lesebefehl auch für diese Übersicht/Chronik der Berichterstattung auf

65 Gedanken zu „Offener Brief zum Dopingverdacht am Olympiastützpunkt Erfurt“

  1. hallo herr weinreich, sie verfallen dem gleichen fehler, den sie in diesem beitrag der politik vorwerfen: vorverurteilung.
    die frage, ob die methode doping ist und seit wann dies als gesicherte erkenntnis oder als nada/wada-definition gilt, ist in der tat wesentlich bei der beurteilung der praktischen anwendung der methode im zeitlichen kontext. wenn der zuständige wada-sprecher einräumt, dass die definition der methode mit geltung ab 2011 „konkretisiert“ wurde, sollte zumindest juristisch sorgsam abgewogen werden, wie denn mit der beurteilung der vor 2011 geltenden „schwammigen“ (will heißen „unkonkretisierten“) begründung umgegangen werden muss oder besser umgegangen werden musste/konnte.
    bis dahin gilt die unschuldsvermutung für den arzt und seine patienten!
    wer hingegen nach der wada-konkretisierung diese methode anwendete oder an sich anwenden ließ, ist auch meiner festen überzeugung nach dopingverdächtig, egal, ob die methode einen doping-„nutzen“ hat oder nicht. also bitte die kirche im dorf lassen!
    (viele grüße an meinen ehemaligen trainer henner misersky, der die diskussion sicher aufmerksam verfolgt)

  2. Nehmen Sie doch bitte die Stellungnahmen von Engelbrecht, Sörgel und anderen zur Kenntnis. Einiges ist darin schlicht: BEANTWORTET.

    Auch wenn Sie und die CDU-FDP-Hooligans das natürlich anders sehen.

    Lesen bildet.

    Sollte das zu hart geantwortet sein (ich schlafe noch fast), sage ich herzlich: sorry.

  3. Wir kritisieren, dass Vertreter von Regierung und BMI bereits vor der juristischen Klärung des Sachverhalts Partei ergreifen.

    Was auch andere lassen sollten, nämlich vorzeitig Partei zu ergreifen.
    Vorverurteilungen werden jedoch bereits seit längeren als eines der juristischen Klärung vorauseilendes Mittel von Journalistenjustiz hingenommen. In der Öffentlichkeit wird das oftmals bereits – aus bequemer Unkenntnis der Tatsachen und Zusammenhänge – als das abschließende Urteil aufgenommen.

    Ich bin zwar kein CDU-FDP-Hooligan, sehe das aber auch so wie stefan thaens.

    Und außerdem sind Stellungsnahmen Stellungsnahmen, nicht mehr und nicht weniger. Das wird ja ansonsten auch so bei Gutachten u. ä. anderer Parteien so gehalten. Ich sage mal, Gleichbehandlung wäre schon angebracht.

  4. Herbert,
    Sie sollten wissen, dass es keine „Journalistenjustiz“ gibt. Journalisten haben auch in diesem Fall einander widersprechende juristische Auffassungen zum Verbotszeitraum für diese Methode öffentlich gemacht – freilich mit einer eindeutigen Tendenz (der Experten), die Ihnen nicht gefallen mag.
    Die Justiz, die nicht aus Journalisten bestehende, wird dem nicht folgen müssen.

    Ich halte es für wichtig, dass der Offene Brief auf einen Umstand hinweist, für den man, lässt man sich auf das Vorliegende en detail ein, ein bisschen blind wird: dass das BMI Partei ergreift, dass der Sportausschuss (gilt hier für Koalition/Linke) die Frage des Verbotes ins Zentrum rückt , ist tatsächlich mindestens der falsche Ansatz.

    Zu klären hat die Politik einfach nur die Frage, welche politischen Konsequenzen daraus zu ziehen sind, dass eine vollkommen dubiose Methode (und das ist sie unabhängig von jedem juristischen Ergebnis) über Jahrzehnte aus Steuergeldern an einem OSP finanziert worden ist. Ob Kontrollmechanismen zu ändern sind etc.pp. Antrag der Grünen dazu abgelehnt. Der der SPD wird es mutmaßlich auch.

    Nichts von der Koalition, der Linken. Nichts vom BMI. Nichts vom Bundesverwaltungsamt.

  5. Teile der deutschen Politik (hauptsächlich von CDU und FDP) wollen Doping vertuschen. Herr Thaens, warum ist das so? Was steckt dahinter?

  6. @Herbert
    Ja, eben:

    Der Leichtathletik-Verband wird in diesem Fall wie eine Privatperson eingestuft.

    Ihr Gesprächspartner ist momentan nicht erreichbar. Bitte sprechen Sie nach dem Signalton oder warten Sie. :D

  7. #6, Ralf
    Einen wichtigen Link zum DLF hattest Du vergessen, Ralf ;-D Klaus Riegert, als Obmann bezeichnet, obgleich seit langem sportpolitischer Sprecher der Union, hier:

    „Ich verstehe die Aufregung nicht“

    Der Offene Brief „ein schlechter Scherz“. Riegert behauptet u.a., der OSP Erfurt habe nie eine Antwort von der Nada auf die Anfrage zur Zulässigkeit der Blutbestrahlungen erhalten. „Konspiratives Doping“ liege eindeutig nicht vor, es sei alles ordnungsgemäß abgerechnet worden. Sagt der Fachpolitiker. Sagt er, ohne dass ihm in diesen entscheidenden Punkten widersprochen würde.

  8. Lohnt das Reinhören: Robert Kempe/Hajo Seppelt mit einem DLF-Sportgespräch mit Hans Lenk, Volker Schürmann, Dieter Rössner. Thema: Das Dopingproblem. Wo bleiben Ethik und Moral?

    Drei souveräne, interessante Wissenschaftler mit ähnlich substanziellem Verständnis vom System Spitzensport wie oben im Offenen Brief. Die souverän gleich die etwas verwirrte Eingangsfrage zurückweisen, ob mit Dopingfällen verbundene juristische Streitigkeiten irgendwie Ethik und Moral behindern würden. Und die (genauer: Volker Schürmann, einer der medial am meisten unterschätzten Sportphilosophen hierzulande) dann ebenso klar – nach einer Frage, ob nicht Kontrollpflichten daraus folgten, dass Spitzensport als „Kulturgut“ vom Bund alimentiert werde – an die gegenteilig gebaute Realität erinnern. Nämlich an den häufig hier im Blog (früher auch im DLF) diskutierten kritischen Kern der Sportförderung, an ihr strukturelles Element, das durchaus als Dopingförderung verstanden werden kann: die Zielvereinbarungen, wonach Geld nach Medaillen verteilt wird.
    Was, wenn man die Fragestellung vom Kopf auf die Füße stellt, sich mit einer gewissen Logik daraus ergibt, dass die BMI-Begründung für die Spitzensportförderung nicht irgendein „Kulturgut“ ist, sondern um einiges pragmatischer: staatliche Repräsentation.
    Und Rössner mit klugen Ausführungen zur Autonomie des Sports.

  9. Nachdem vorauseilend erst einmal alle, die sich anderes als Hajo Seppelt, Grit Hartmann und Jens Weinreich zum „Erfurter Dopingskandal“ äußerten, hier ihr obligatorisches Fett weg bekamen, jetzt das:

    Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat von der Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) die Mitteilung erhalten, dass eine UV-Behandlung von Blut erst seit dem 1. Januar 2011 von den WADA-Regularien erfasst wird. Aus dem WADA-Schreiben vom 26. April 2012 geht hervor, dass die Methode erst durch einen damals neu aufgenommenen Paragrafen (M2.3) als verboten einzustufen ist. Diese Frage war bislang nicht beantwortet. Sie spielt eine Rolle bei der Beurteilung der Behandlungen durch einen Erfurter Mediziner, der über mehrere Jahre Blut von Athletinnen und Athleten des Olympiastützpunkts Thüringen mit UV-Licht bestrahlt hat.

    Zu ihrer finalen Einschätzung kam die WADA, indem sie eine Vielzahl von Dokumenten und Informationen auswertete sowie externe Expertise zur Beurteilung der UVB-Methode einbezog. Zu Rate gezogen wurden alle Gremien der WADA. Für die NADA ist diese Aussage der WADA richtungsweisend.

    Triumph ist da nicht. Keinesfalls. Sondern mehr der Appell, endlich mal angemessener mit Verdächtigungen und Vorverurteilungen umzugehen und auch mal auf ganz normale vernünftige und logische Argumente vernünftig zu antworten.
    Die Diskussion um M2.3 war geradezu jeneseits jeglicher Logik geführt worden.
    Und Sörgel und Engelbrecht hatte eben nicht recht. Man muss nicht immer Professor oder Anwalt sein, um die Dinge erkennen zu können. Und auch ein WADA-Generaldirektor ist nicht der (Antidoping)Gott.

  10. Diese Frage (M 2.3) hatte die WADA beantwortet, und zwar so, David Howman:

    Es ist eine verbotene Methode. Sie steht seit Jahren auf der Verbotsliste. Man hat zwar die Definition präzisiert, wir haben mehr Klarheit geschaffen. Aber diese Methode war nie erlaubt. Blutdoping war niemals erlaubt.

    Und die NADA entsprechend hier:

    Was die von dem Arzt angewendete Methode angeht, teilt die NADA die Auffassung der Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Danach ist die in Erfurt angewendete UV-Blutbehandlung schon seit vielen Jahren durch den Punkt „M1“ der WADA-Verbotsliste untersagt. Der Passus „M2.3“, der zur Präzisierung des Regelwerks 2011 hinzugefügt wurde, bedeutet nicht im Umkehrschluss, dass die darin näher bezeichneten Methoden zuvor erlaubt gewesen sind. Derzeit prüft die NADA mögliche Konsequenzen aus der Ende Januar erweiterten Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Akten.

    Eine solche Volte hat es noch nicht gegeben.

  11. Welche Art von Volte soll es denn gewesen sein ?

    Wenn die oberste Antidopingbehörde zu solchen Zauberkunststücken greift, dann hat sie über ihre eigenen Regularien keinen Über- und Durchblick und/oder sie hat ihren Berufsethos verloren.
    Man könnte die WADA ja auch verklagen, wegen vehementer Irreführung des Antidopingkampfes in Deutschland. ;-)
    Jedenfalls sind diejenigen besser dran, die ihr nicht immer gleich alles abnehmen. Da kommt mir – warum nur? – wieder die Erklärung der WADA in Kopenhagen 2009 im Rahmen eines ZDF-Beitrags in den Sinn. ( Wenn der CAS den Fall Pechstein gegen die ISU entscheidet, dann ist der Blutpass in Gefahr. Sinngemäß.) Habe ich nie richtig verstanden, weshalb da die WADA so unter Druck war ? Das Video ist leider – wie ich schon mehrfach geschrieben habe -nicht mehr im Archiv der ZDF-Methiathek vorhanden. Eigentlich ein Fall für die Recherche .

  12. @herbert
    nunja, auf wessen auskunft soll man sich denn in dopingfragen verlassen, wenn nicht auf die wada und ihren häuptling? und ich glaube nicht, dass er sein statement unvorbereitet zwischen tür und angel abgegeben hat?! und immerhin wurden die ösis damals™ ja wohl wegen vergleichbarer praktiken verknackt. das sind ja schon, nunja, fakten. wenn das wada-wendemanöver (so es sich nicht noch als verspäteter aprilscherz entpuppt) also etwas verdeutlicht, dann die ans lächerliche grenzende unprofessionalität der organisierten sportjuristerei.

  13. Sich auf die WADA zu verlassen, kann immer riskanter werden. ;-) Und die erste Antwort von David Howman schien mir sowieso sehr en passant. Vllt. hat ihm ein Praktikant zugearbeitet.
    Ich bin sicher, dass die WADA – wie schon so oft – mehr nach pragmatischen als nach sportrechtlichen Gründen entschieden hat. Bei den bekannten Regelpräzisierungen und E-Mails, die u.a. unbeantwortet blieben, hätte sie eine andere Entscheidung als die vorliegende nicht durchgestanden. Diesmal war es zugunsten des/der Verdächtigten. Auch mal schön, diese Perspektive erleben zu können.
    Hajo Seppelt kann diesmal leider keine Kerbe in seinen Bogen schnitzen. Und die Erzfreundin von Claudia Pechstein muss weiter suchen.
    Jedenfalls hat sich bestätigt, dass durch solche quotalen Aktionen der Antidopingkampf nicht gerade an Vertrauen und Seriosität gewinnt. Wenn es da mal nicht noch ein Nachspiel geben wird.

  14. 1996 bin ich mit der Erfurter Methode wegen Herzproblemen (verändertes EKG usw.) behandelt worden; damit konnte ich die angeordnete schulmedizinisch begründete Herzkatheter-Untersuchung und Betablocker vermeiden. Innerhalb von wenigen Tagen ging meine Leistungsfähigkeit mehr als deutlich nach oben (beim Skirollerlaufen). Da bin ich dann wohl der ideale Placebopatient, denn die Erfurter Methode hat ja beim gesundheitsfördernd und leistungssteigern gewirkt … Am FKS wurde natürlich auch kräftigst nach Placebowirkungen geforscht, den armen Sportlern nicht zu schaden, war ja schließlich die oberste Zielsetzung am FKS und im DDR-Sport … Wie sagte der Sportsoziologe und spätere Staatssekretär Erbach beim Vorolympischen Kongress 1972 in München: Die DDR hat ein überlegenes weil sozialistisches Gesellschaftssystem. Und die Überlegenheit wird durch Medaillen nachgewiesen! So könnte man es auch heute noch formulieren, das gilt natürlich gesamtdeutsch ….

  15. Irgendwie finde ich es merkwürdig die WADA nun als alleinige Schuldige dargestellt zu sehen. Ich hatte die Reaktion der WADA auf diverse Nachfragen keineswegs als endgültig empfunden. Richtig ist sicher dass die Antworten von Howman & Co auf die Nachfragen Interpretationsspielraum ließen. Richtig ist aber auch, dass niemand von der WADA konkret die UVB, so wie sie Andreas Franke am OSP Erfurt angewendet haben soll, als verboten eingestuft hatte. Die WADA hatte nach wiederholten Anfragen, zu einem Zeitpunkt als die NADA bereits erste Dopingverfahren eingeleitet hatte, ihrerseits darauf verwiesen, dass sie sich mit der von einigen als vermeintliches Doping beanstandeten Methode nochmals intensiv befassen werde. Das hatte die WADA wohl 2010 schon mal getan und der NADA die Unbedenklichkeit der UVB bescheinigt. Dass das mancher in seinem „Antidoping“eifer in Deutschland nicht wahrhaben wollte, sich ausschließlich in eine einzige Richtung orientierte und andere Auffassungen als falsch oder als von zweifelhaften Interessen geleitet abtat, sollte man jedoch nicht der WADA anlasten.

    BTW: Als die ersten Namen der „Erfurter Liste“ durchsickerten und u. a. Marcel Kittel und Patrick Gretsch als zwei von ihnen feststanden, war deren Team selbst tätig geworden und hatte Erkundigungen über die UVB und deren Einordnung als evtl. Dopingmethode eingeholt. Die Methode war als nicht verboten eingestuft worden und sowohl von der UCI als auch von der Antidopingagentur der Niederlande gab es grünes Licht für den weiteren Einsatz der beiden Radprofis.

  16. @Gerhard #22

    Wobei man natürlich bei der Wirkung der UVB-Methode und der dadurch beabsichtigten Leistungssteigerung zwischen der Behandlung von erkrankten Menschen und gesunden zu Dopingzwecken unterscheiden sollte. Ein Kranker hat eine durch die Krankheit eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Diese soll/kann durch eine UVB angehoben oder bestenfalls wieder vollständig hergestellt werden Ein gesunder Sportler verfügt nicht über diesen Spielraum für eine Leistungssteigerung durch die UVB-Methode.

  17. Dass es nicht um Leistungssteigerung geht (laut WADAC), war bereits festgestellt.

    Genereller:

    Das Niveau der Diskussion ist jenseits der Grenze, vor der man eine so pauschale Auskunft, wie sie die Nada gestern gegeben hat, einfach akzeptieren könnte. Zumal unter Berufung auf „unabhängige“, gleichwohl anonyme Experten. Dies, nachdem der WADA-Generaldirektor, eine ganze Reihe hochkarätiger auch WADA-Experten wie Jürgen Steinacker oder Perikles Simon, nachdem die NADA unmissverständlich eine gegenteilige Meinung vertreten und sogar begründet haben. Nada/Wada schulden der Öffentlichkeit mindestens in Grundzügen den Vortrag der Begründung, warum die UVB wie in Erfurt praktiziert bis 1.1.2011 nun doch erlaubt gewesen sein soll.

    Die Aufassung, die Methode sei nicht verboten gewesen, haben bisher öffentlich die Pechstein-Gutachter Stefan Eber, Wolfgang Jelkmann, Winfried Gassmann begründet vertreten. In deren Expertisen gibt es Ansatzpunkte, denen sich die Wada nun angeschlossen haben könnte. Allerdings wüsste man gern genauer, ob die Wada nun tatsächlich mit diesen oder ähnlichen Begründungen ihre Volte vertritt. Dazu kommt: Die Auskunft der Wada ist nicht so final wie gestern von der Nada dargestellt.

    Also: Sich zu korrigieren, wenn man geirrt hat, ist nur billig. Allerdings nicht auf der Basis einer pauschalen Mitteilung, wie sie gestern verbreitet worden ist. Damit verfehlen Nada/ Wada bisherige Niveau der Debatte um Lichtjahre.

  18. Grit, uns ist doch noch allen die Diskusion zum Urteil des CAS in der Causa Pechstein im Gedächtnis. Damals wurden von den Befürwortern des Urteils genau auf dieser von Ihnen jetzt kritisierten Herangehensweise die Skeptiker und Ablehner des Verdikts hier harsch, auch oft sehr persönlich kritisiert. Ja, es wurde sogar rigoros der Glaube an diesen sportpolitischen – und für viele auch wissenschaftlich unhaltbar erscheinenden – Entscheid gefordert.
    So kann es gehen. Da hilft nur, künftig die gegenseitige Akzeptanz der Vielfalt der Auffassungen und Meinungen zu erhöhen. Denn diesmal könnte man mit der damals vorgetragenen Prämisse der Urteils-Befürworter die Diskussion gleich beenden.

  19. Herbert,
    Unterschied: Der CAS hat im Fall Pechstein eine Begründung geliefert, über die man streiten konnte und durfte. Hier hingegen, in einem Fall von etwas größerer Dimension, wird (bisher) keine Begründung gegeben, sondern offensichtlich erwartet, dass man das Verdikt angeblich unabhängiger Experten akzeptiert, das eine, und ich wiederhole das gern, bisher nicht dagewesene Volte in der Bewertung dieser Methode darstellt.
    Diese Experten sind wahrscheinlich so etwas wie die öffentlichkeitsscheuen, heimlichen Genies der Branche, denn sie sind mehr Experten als: Howman, Cowan (Laborleiter für London), Ljungqvist, Steinacker, Simon, Bidlingmaier, Sörgel, Engelbrecht, ein paar andere CAS-Richter von 2003 etc.pp.

    Kern der Sache aber: Die Nada schreibt in ihrer oben verlinkten PM von einer „endgültigen Einschätzung“ der Wada. Tatsächlich verhält es sich jedoch anders. Die Wada sagt nämlich (Mail):

    WADA also confirmed to the German NADA that before January 1, 2011 the method should not be considered prohibited under the World Anti-Doping Program unless further evidence suggests that the actual method used and volume of blood manipulated falls under M1 or other sections of the Prohibited List.

    Es ist also eine Einschätzung unter Vorbehalt. Denn das (einzige?) Gutachten, das die Nada bei Heiko Striegel in Auftrag gegeben hat, steht noch aus. Wie immer diese Expertise ausfällt: Die Nada wird wohl Gründe haben, sie vorab für irrelevant zu erklären und die Einschätzung der Wada entgegen der Realität als „finale“ zu verkaufen. Der Beifall des DOSB deutet womöglich an, welche Gründe. Allerdings halte ich das für ein mehr als fragwürdiges Vorgehen.

  20. Walter Mayer kommentiert via „Kleine Zeitung“:

    Die WADA machte eine Kehrtwende und teilte am Freitag mit, dass „die UV-Bestrahlung von Blut erst seit 1. Jänner 2011 verboten ist“. Mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass Deutschland ein Doping-Skandal erspart bleibt. Und dass auch der Vorsitzende des Deutschen Sportbundes, Thomas Bach, damit ungeschoren bleibt. Ihm, vor zehn Jahren einer der Hauptankläger Mayers, werden Ambitionen auf das Amt des IOC-Präsidenten nachgesagt. Da wäre ein Doping-Skandal natürlich schädlich gewesen. Und die Kehrtwende der WADA ist da hilfreich. Mayer ist natürlich entrüstet: „Mir wurde die Existenz zerstört – und jetzt stellt sich heraus, dass das alles nicht strafbar war? Wenn ich das Geld hätte, würde ich IOC und FIS neuerlich verklagen.“

  21. Na ja, der Mayer ist ja damals in einem Auto geflüchtet, die Utensilien wurden bei einer Razzia gefunden…wie konnte die WADA da auch denken, dass das nicht verboten war? ;-)

  22. und logischer umkehrschluss: was mit deutscher gründlichkeit staatlich finanziert wurde, kann nicht verboten gewesen sein. und (einmal mehr) die moral von der geschichte — manchmal geht es den dopsportlern wie den banken: too big to fail. was war nochmal das ergebnis in sachen humanplasma?

    perikles simon zeigte sich im dlf-interview auch nicht so ganz überzeugt von der entscheidung:
    http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2012/04/29/dlf_20120429_1928_3f773df5.mp3

    aber: wenn solche sportjuristischen entscheidungen tatsächlich aufgrund politischer oder sonstiger opportunitätsüberlegungen getroffen werden, ist das letztlich nichts anderes als: willkür.

  23. Stefan,
    Du verwechselst 2006 mit 2002. 2002 hat er freimütig die UVB bei seinem Sohn und einem weiteren Skilangläufer eingeräumt, weil er damals annahm, die Blutbestrahlung sei nicht verboten.
    Klappt auch zehn Jahre später noch, nur dass es dann wundersamer Weise auch nicht mehr verboten ist und Athleten dafür nicht mehr gesperrt werden – anders als die österreichischen Athleten 2003.
    Absurd.

  24. Hat mal jemand in Erfahrung bringen können, ob die von der Frankeschen Blutbehandlung betroffenenen 30 Sportlerinnen und Sportler bei ihren Dopingkontrollen die Behandlung auf dem Protokollformular vermerkt haben, sollten sie doch eigentlich???

  25. @Gerhard
    Das wurde hier schon erwähnt, dass sie es NICHT taten. Musst Du mal suchen, hab ich grad keine Zeit zu. Oder Hausherrn fragen.

  26. Grit, ich denke, dass hier die Relationen von Ihnen verschoben worden sind.

    Ganz abgesehen, dass Sie meinen kritischen Ansatz zur Streitkultur geflissentlich übersehen haben, gibt es jedoch auch inhaltlich Dissens.

    1. Im Erfurter Fall wurde – wie gern und öfters – die journalistische Methode der unangemessenen Überhöhung angewandt. Wenn hier gleich – noch vor einer tiefgründigen Befassung mit den Regel- und medizinschen Details – der größte Dopingfall nach dem Beitritt kolportiert wurde, musste man sich über dessen wahrscheinlichen Ausgang und die rechtlichen Schritte der Betroffenen mit keinem Inch wundern. Eine Nummer kleiner hätte es auch getan. Die größere Dimension wurde a priori öffentlichkeitswirksam angenommen und suggestiert, war jedoch aufgrund der offensichtlichen Regelverwirrung keinesfalls klar. Über den zufällig oder vorsätzlich gefundenen Pechsteinbezug schweigt der Dichter mal lieber und wundert sich. Befangenheit war immer schon ein schlechter Ratgeber.

    2. CAS-Urteile und WADA-Entscheidungen haben unterschiedliche Wichtungen, vor allem was das sportrechtliche Ranking betrifft. Über beides kann jedoch wohl gestritten werden. Jedoch weder CAS noch WADA werden sich kaum ohne höherinstanzliche Auffforderung korrigieren lassen. Das Ergebnis der Diskussion des Pechsteinurteils war ja im Prinzip auch nur Selbstzweck und hatte nichts an der sportjuristischen Fehlerhaftigkeit aufgrund falscher medizinischer Prämissen geändert. Auch das war keine Glanzleistungg und gehört in das Kabinett sportjuristischer Peinlichkeiten.

    3. Dass auch die WADA sich eine Hintertür offen halten will, ist ja gängige Praxis:

    unless further evidence suggests that the actual method used and volume of blood manipulated falls under M1 or other sections of the Prohibited List

    http://www.wada-ama.org/en/News-Center/Articles/WADA-statement-on-Blood-UV-irradiation-method/ und verwundert nicht. Dass das dem Antidopingkampf nicht gerade hilft, kritisieren viele schon länger und werden belächelt. Howman und die WADA hatten die Chance, hier von vornherein eine vernünftige und haltbare Entscheidung zu treffen. Stattdessen wurden inkompentente Adhoc – Statements vor laufender Kamera geäußert. Vertrauen schafft das nicht gerade.
    Deren Konsequenz betrifft diesmal auch die, die bislang auf die WADA geschworen haben. Vllt. hilft diese eigene Erfahrung bei der weiteren Meinungsfindung zur WADA und zum Sportrecht an sich.

    4. Die WADA hat in den letzten Jahren immer wieder spektakuläre Gänge vor das CAS tun müssen. Was bezüglich der Interpretierbarkeit des Codes und seiner Halbwertzeit Bände spricht. Da aus meiner Sicht Sportrecht immer mehr von der Sportpoltik beherrscht wird, hat man diesmal lediglich sportpolitisch entschieden, sich nicht noch mehr zum „Affen“ zu machen und den Schaden für die WADA zu begrenzen. Selbst eine Klage von Mayer & Co. nimmt man in Kauf, da die WADA weiß, dass sie keine Chance hat. Wir wissen auch, was heute verboten ist, kann morgen erlaubt sein. Der WADA-Code im Wechsel der Zeiten und im Griff seiner Experten. (Jan Ullrich wurde auch für etwas gespert, dass Jahre später keine Regelrelevanz mehr hatte.)
    Übrigens wäre es ja auch eigentlich juristisch geradezu lächerlich, wenn man vor Gericht erklären müsste, dass der Paragraph M 2.3 ohne hinlänglichen Grund hinzugefügt wurde und letztlich eine Spielerei darstellt.
    Also, das Hemd ist auch der WADA näher als ihre Jacke. Und so war es schon immer. Sportrecht hin und Sportrecht her. Denken wir doch nur an die unglückliche Urteilsbegründung im Fall von Contador. Ashenden, ein geachteter Blutpassexperte musste sogar draußen bleiben.
    Die WADA kann diese Situation nur zu ihren und des Sports Gunsten ändern, wenn sie klarere Regeln schafft, die auf dem Punkt angewandt werden, sich nicht von allen reinreden läßt und vor allem nicht versucht, alle 4 Jahre die Titanic wieder zu heben.

    Grit, wir können diskutieren. Am Ergebnis – was diesmal ich begrüße – wird es nichts ändern. Oder sollte ich mir eine Hintertür offen halten ?

    PS.: Wo kann man eigentlich das Original des WADA-Schreibens an die NADA finden ?

  27. Herbert,
    an dieser Stelle vorerst nur noch das:

    Über den zufällig oder vorsätzlich gefundenen Pechsteinbezug schweigt der Dichter mal lieber und wundert sich. Befangenheit war immer schon ein schlechter Ratgeber.

    Dieser Bezug ist, auch wenn Sie – so als selbstverständlich gänzlich unbefangener Beobachter – das nicht wahrhaben wollen, von der Münchner Staatsanwaltschaft gefunden worden. Die nach einem Telefonat, das Claudia Pechstein geführt hat, das Ermittlungsverfahren gegen Andreas Franke eingeleitet hat. Es ist Aufgabe von Journalisten, dies zu sagen.

  28. Vielleicht müsste man mal die Begründung des CAS zu den Urteilen gegen die österreichischen Wintersportler genauer unter die Lupe nehmen. Oder weiß noch jemand aus dem Gedächtnis was diese Fälle von der durch Franke praktizierten UVB unterscheidet? In einem der beiden Fälle mit Beteiligung von Walter Mayer (2002?) waren u. a. im Müll entsorgte Blutbeutel sichergestellt worden, was ein klares Indiz für Infusionen ist. Und war nicht Walter Mayer mit einer Sperre als Trainer bestraft worden und hätte sich überhaupt nicht im direkten Umfeld der Sportler (2006 in Turin) aufhalten dürfen? War das nicht einer der Gründe für seine Flucht? Und waren da nicht auch einige Sportler Hals über Kopf „abgereist“?

    @ha
    Nicht die UVB ist verboten, sondern die Reinfusion von entnommenem und behandeltem Blut. Jegliche Manipulation von Blut und damit auch Injektionen sind von diesem Verbot erst ab 2011 betroffen.

    @Gerhard
    Ich kenne die Formulare nicht, welche die Sportler im Rahmen von Dopingkontrollen ausfüllen müssen und wonach konkret gefragt wird. Als Begründung für die Angabe aller eingenommenen Medikamente könnte ich mir vorstellen, dass das auf der Suche nach verbotenen Substanzen bei der Analyse (evtl. Rückstände oder Veränderungen des zu analysierenden Urins bzw. Blutes) eine Rolle spielen könnte. Warum sollte man eine UVB, die keinerlei Spuren hinterlässt bzw. Veränderungen bewirkt, angeben?

  29. #34

    Jan Ullrich wurde auch für etwas gespert, dass Jahre später keine Regelrelevanz mehr hatte.

    Was denn? Blutdoping nicht mehr strafbar? Oder sind hier die Diskopillen gemeint?
    Davon abgesehen: *facepalm*

    Warum sollte man eine UVB, die keinerlei Spuren hinterlässt bzw. Veränderungen bewirkt, angeben?

    Wieso sollte man eine Behndlung, die keinerlei Veränderungen bewirkt, durchführen?

    Wenn den „30 von Erfurt“(c) nun keine Strafe mehr drohen sollte, wäre ich sehr an deren Namen interessiert. Damit alle potentiellen Zuschauer von London 2012 etc. pp. mal überlegen können, wofür ihre Steuergelder ausgegeben werden. Oder müssen wir warten, bis die Piraten im Sportausschuss sitzen?

  30. @Stefan #37

    Veränderungen hormoneller Art o. ä., die zu Fehlinterpretationen bei der Suche nach verbotenen Substanzen bzw. einer evtl. Anwendung einer verbotenen Methode führen könnten, hatte ich damit gemeint. Warum sollte man die UVB nicht anwenden, wenn man damit, vermeintlich oder tatsächlich, eine heilende Wirkung beabsichtigt?

  31. Vielleicht müsste man mal die Begründung des CAS zu den Urteilen gegen die österreichischen Wintersportler genauer unter die Lupe nehmen. Oder weiß noch jemand aus dem Gedächtnis was diese Fälle von der durch Franke praktizierten UVB unterscheidet?

    Das hatte ich mir vor einiger Zeit mal angesehen. Dort gab es mehrere Punkte, die sich von der Situation in Erfurt unterscheiden:

    – zum einen galt damals noch nicht der WADA-Code mit der interpretationsfähigen Formulierung und dieser Unterscheidung zwischen Infusion und Injektion, im IOC-Code war schlicht jegliche Menge verboten

    – die haben sowieso größere Mengen als 50ml benutzt (iirc 150 bis 500ml)

    – es gab keine Behandlung durch einen Arzt, der Trainer hat das gemacht, es kann demzufolge gar keine Behandlung im medizinischen Sinne gewesen sein (das war ein wesentlicher Punkt in der Urteilsbegründung)

  32. Hajo Seppelt for WADA-President ?

    Also, unrunder geht´s nicht.

    http://www.dradio.de/aodflash/player.php?station=1&broadcast=942284&datum=20120428&playtime=1335634207&fileid=ec5d6744&sendung=942284&beitrag=1742689&/

    Plötzlich ist´s die WADA Schuld und gibt Blutdoping einen Freifahrtschein. Jeder kann jetzt kommen und behaupten, er habe sein Blut lediglich mit UV bestrahlt und niemals Blutdoping betrieben, so der O-Ton von Hajo Seppelt. Plötzlich übertüncht die höchste internationale Antidopingbehörde ihre Schwächen und die neue NADA-Führung kriegt auch gleich ihr Fett weg. Eigentlich können sie alle sofort zurücktreten.
    Übereiliger Rundumschlag , der nichts neues gebärt und in der alten Manier exerziert wird. Nee, so geht´s auch nicht. Es mögen zwar wenige der Hörer und Leser ausgesprochene Antidopingspezialisten sein. Sie jedoch für Bettnässer zu halten, ist überforsch.
    Wenn die WADA neben ihrer anhaltenden Regelschwäche ein Problem hat, dann eines mit der Kommunikation. Aber nicht doch gleich wieder einen Skandal, Herr Seppelt.

  33. Zu den Angaben bei Dopingkontrollen:
    Soweit ich weiß, soll man bei Blutproben nur kürzliche Blutspenden und Höhenaufenthalte (sowie eventuell harte Trainingseinheiten direkt vor der Kontrolle) angeben sowie allgemein alles, wofür man eine TUE benötigt (was bei der UVB ja laut WADA nicht der Fall war).

    Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum man Blutspenden überhaupt erlauben will. Man lese sich mal die kommentierte Fassung der WADA-Verbotsliste von 2011 zum Punkt M2.3 durch. Da fragt man sich, was damit überhaupt verboten werden soll, wenn da ausdrücklich gesagt wird, daß Plasmapherese (was Blutabnahme, nachfolgende physikalische Manipulation und anschließende Rückführung eines Teils der Blutbestandteile von üblicherweise mehr als 500ml Blut darstellt) erlaubt bleiben soll, ganz offensichtlich ohne eine TUE. Ich würde das mit Hinblick auf mögliche Verfälschung von Blutprofilen (und auch eventuellen Mißbrauch) schlicht verbieten. Und im Notfall benötigt man eben eine TUE dafür (die kann ja auch nachträglich erteilt werden und wettkampffähig ist der Sportler in den meisten Fällen dann ja sowieso nicht).

  34. Achja, bevor die Frage kommt, hier sind die Kommentare dazu als pdf und die entscheidende Passage lautet so:

    M2.3: The prohibition of “the sequential withdrawal, manipulation, and reinfusion of whole blood” is not intended to prevent plasmapheresis, a specialized form of blood donation, and similar processes which are often undertaken by civic-minded Athletes and do not involve the re-administration of whole blood; rather it specifically addresses the process in which an Athlete’s blood is removed, treated or manipulated, and then re-injected.

    Also im Prinzip verbietet M2.3 nur die Reinfusion/Reinjektion von Vollblut (da sieht man übrigens einen Unterschied zur eigentlichen Regel, da ist in der 2011er-Version von Reinfusion die Rede, in der Erläuterung von Reinjektion). Trennt man das Blut in seine Bestandteile auf, darf man sich die roten Blotkörperchen (wahrscheinlich auch UV-bestrahlt) direkt wieder zuführen lassen und die abgetrennten Blutbestandteile im Zweifelsfall im 6-Stunden Rhytmus in 50ml Portiönchen. Geht irgendwie am Ziel der Regel vorbei, oder?

    Also ich war überrascht zu lesen, wie die WADA die M2.3-Regel zu interpretieren wünscht.

  35. Seppelt hat recht. Nur verkürzt. Die Volte der Wada scheint ja zu besagen, genau weiß man das nicht, da es keine Begründung gibt, also ungefähr: Eigenblutbehandlungen sind laut WADAC bis 1.1.2011 nur dann verboten gewesen, wenn dadurch auch tatsächlich der Sauerstofftransfer verbessert wird. Das ist – glaubt man Pechstein/Hesse-Gutachter Eber – erst dann der Fall, wenn 500 ml entnommen werden, weil frühestens dann die Blutbildung angeregt wird, und zurückgeführt werden.
    Man stelle sich vor, Fuentes hätte zufällig nur 499 ml entnommen – kein Blutdoping. Sofern er das dann mit mehreren Injektionen (ab 2011 aber bitte nur im Abstand von sechs Stunden, davor auch gern im Ruck-Zuck-Verfahren) zurückgeführt hätte.
    Festgestellt wäre somit auch, dass der WADAC keinesfalls in der Tradition der IOC-Antidoping-Regeln steht, die seit 1986 jeglichen Gebrauch von Eigenblut (außer im medizinischen Notfall) verboten haben. Deshalb gilt natürlich auch nicht dieser Satz (hielt der Ulmer Sportmedziner Jürgen Steinacker, Mitglied im WADA Health, Medical & Research Committee, ganz und gar irrtümlich für entscheidend) des Mayer-Urteils, aufgrund dessen zwei Athleten gesperrt wurden:

    The definition of Blood Doping pursuant to the Olympic Movement Antidoping Code (OMAC) includes the administration of the athlete’s own blood. The definition of blood doping is met irrespective of the amount of blood withdrawn
    and re-injected and whether or not it is potentially harmful to athletes’ health and/or capable of enhancing their performance.

    Die Fortschritte im Antidopingkampf wären damit beachtlich. So beachtlich, dass eine ganze Reihe renommierter Experten (die angeblich unabhängigen Gutachter der WADA sind ja nicht bekannt) davon überholt worden ist.
    Deshalb hat auch der OSP Thüringen sich kurz geirrt und, übereifrig dem Antidopingkampf verpflichtet, bei der Nada angefragt, die, ebenfalls gänzlich auf dem Holzweg, ebenfalls und sowieso übereifrig, mitteilte, man sei aus Dopinggesichtspunkten immer strikt gegen Eigenblutbehandlungen gewesen.

    So ähnlich.

  36. Winfried Gassmann

    Die CAS-Richter vermuteten bei den Österreichern 2002 klassiches Blutdoping und hielten die UV-Blutbestrahlungsthese für eine Schutzbehauptung.

    Der Sachverhalt: Nach Ende der Olympischen Winterspiele 2002 fanden Reinigungskräfte im Quartier einer Langlauf-Mannschaft viele benutzte Bluttransfusionsbeutel und sehr viel Infusionsmaterial. Das Urteil des CAS zu dieser Problematik ist als UV-Transfusionsurteil bekannt. UV-Bestrahlungs-Utensilien wurden nach meinem Verständnis des Urteils jedoch nicht gefunden. Vielmehr hatten die Sportler und ihre Betreuer angegeben, sie hätten keine Eigenblut-Transfusionen erhalten sondern UV-Blut-Therapien durchgeführt – offenbar nach dem gleichen Prinzip wie in Erfurt. Allerdings waren nicht 50-ml-Spritzen sondern 500-ml-Blut-Beutel gefunden worden mit Blutresten in ihnen, die die Beschuldigten als ihr Blut anerkannten.

    Im Urteil heißt es wörtlich
    Seite 4, Absatz 5: „Furthermore, the IOC suggested that the Items were not only used for the UV Blood Transfusion as described by Mr. A., but rather for „classical“ blood doping, i.e. the withdrawal of major quantities of blood at an earlier stage and the re-injection of the blood with the goal of enhancement of oxygen transfer, or to reduce the blood haemoglobin below the cut-off level.“

    Seite 5: „The Panel considers that the array of medical garbage found in a closet of the private chalet occupied by Mr. A. and some other members of the cross-country team is truly disturbing. It is a fact that the assortment of tubes, syringes, bottles and vials contained everything necessary to accomplish classic blood doping. It also contained sodium chloride which could be used to dilute a skier’s blood haemoglobin below the cut-off level established by Fédération Internationale de Ski (FIS) for further EPO testing of urine. Also included in this medical waste were vials of iron and folic acid, which could be used to support the administration of EPO.“

    Seite 5: „The IOC’s suspicion that the paraphernalia (=Zubehör) found in the chalet were not utilised for UV Blood Transfusions, but rather for blood doping with the goal of enhancement of oxygen transfer, was further supported by the fact that 500ml bags were found whereas the UV Blood Transfusion, as described above, needed only 45 to 50 mL of blood. Dr. Essers also confirmed that he uses smaller bags in his practice.“

    Seite 5: „The IOC also submits that (i) the amount of blood left in the transfusion equipment was so substantial that it was inconsistent with the UV Blood Transfusion described by Mr. A.; and that (ii) the coloration of the blood remaining in the transfusion bags was an indication of transfusions with packed red blood cells. However, the IOC did not ask for an analysis of the blood residuals, so that no conclusions can reasonably be drawn either from the amount of blood left in the tubes and bags, or from the colour of the residuals.“

  37. Und was folgt unmittelbar unter dem zitierten letzten Absatz?

    Although obviously troubled by the circumstances in which the UV Blood Transfusion was applied and the ensemble of other medical paraphernalia found in the house, which raises serious suspicions of other types of doping, the Panel is not prepared to say that it is comfortably satisfied – given the seriousness of the charge – that other blood manipulations constitutive of classic blood doping (e.g. blood doping with the goal of enhancement of oxygen transfer), masking (e.g. infusions for dilution to avoid detection of prohibited substances or methods) were performed by or with the knowledge of Mr. A. It must be noted that the IOC apparently reached the same conclusion after its investigation, because there is no mention in either the findings of the Inquiry Commission, or in the IOC EB’s decisions, that masking or blood doping methods other than the UV treatment admittedly performed by Mr. A. were used.

    Satz 1 des CAS-Urteils ist entscheidend, siehe #43. Deshalb ist es Satz 1.

    Man kann schon auch vollständigt ziteren

  38. Winfried Gassmann

    Deshalb habe ich in meiner Stellungnahme dieses CAS-Urteil und insbesondere den ersten Satz des CAS-Urteils folgendermaßen kommentiert:

    Zunächst besticht die Eindeutigkeit des CAS-Urteils. Wäre es in WADA-Regeln umgesetzt worden, wären alle im Zusammenhang mit der UV-Bestrahlung von Blut betroffenen Sportler wegen Dopings zu verurteilen. Der erste Satz des Urteils lautete wie oben von Grit Hartmann angegeben (siehe oben Nr 43)

    Man beachte, dass es hier heißt:

    (1) „irrespective of the amount of blood“
    (2) „withdrawn and reinjected“ (Kommentar: hier heißt es nicht „reinfusion“ wie bei der WADA 2011, in 2012 endlich geändert in „reintroduction“ – reintroduction ist der beste alles einschließende Begriff)
    (3) whether or not it is …. capable of enhancing their performance“

    Die WADA-Verantwortlichen werden sich schon etwas dabei gedacht haben, als sie die CAS-Feststellungen nicht in WADA-Recht umgesetzt haben. Aus meiner Sicht war das jedoch ein Fehler.

  39. Ich hab jetzt keinen passenden Beitrag gefunden,
    das hier ist doch bemerkenswert:

    Nach dem tragischen Tod des norwegischen Schwimmers Alexander Dale Oen will der japanische Schwimmverband offenbar auf das Höhentraining in der Vorbereitung auf Olympia verzichten…Dale Oen war am Montagabend im Alter von nur 26 Jahren am vorletzten Tag des Höhen-Trainingslagers in Flagstaff/Arizona an den Folgen eines Herzstillstands gestorben. Die offizielle Todesursache stand am Mittwoch noch aus.

    Meine Meinung: Wer wegen eines Herzstillstands beim Höhentraining von Hochleistungsschwimmern aufs Höhentraining verzichtet, isst auch keine Bananen mehr, wenn ein Motorradfahrer beim Genuss einer solchen während der Fahrt gestürzt ist.
    Kann sich jeder sein Teil zu denken.

  40. @Grit Hartmann #27

    Ich glaube kaum dass das noch ausstehende Gutachten, welches die NADA in Auftrag gegeben hat, an der Einschätzung der WADA und somit auch der NADA etwas ändern wird. Was bedeutet unter Vorbehalt? Doch nichts anderes, als dass durch laufende Ermittlungen irgendwelche Indizien oder sogar Beweise zu Tage gefördert werden, die letztendlich zu einer völlig neuen Bewertung der am OSP Erfurt an Sportlern vorgenommenen Behandlung führen könnten. Die WADA sichert sich mit dieser einschränkenden Bemerkung doch lediglich ab. Man weiß z. Bsp. etwas von einem abgehörten Telefongespräch zwischen zwei Sportlern. Darin soll von Doping die Rede sein. Außer den StA München und Erfurt sowie Frankes Anwalt kennt vermutlich niemand den konkreten Inhalt des Gesprächs. Dieses oder ähnliche Indizien/Beweise könnten unter Umständen belegen, dass möglicherweise doch in einigen der Fälle gegen die Antidopingregeln verstoßen wurde. Die WADA kann also der am OSP Erfurt praktizierten UVB vor Abschluss sämtlicher Ermittlungen nicht die Unbedenklichkeit ohne jeglichen Vorbehalt bescheinigen. Wenn allerdings nichts dagegen spricht dass die UVB ausschließlich zur Behandlung kranker Sportler Anwendung fand, dürfte der Vorbehalt wohl hinfällig sein.

  41. Hansjörg Kofink im DLF-Interview: mp3-Datei:

    Koordinator „3. offener Brief der Dopinggegner“
    Sendezeit: 02.06.2012 19:51
    Autor: May, Philipp
    Programm: Deutschlandfunk
    Sendung: Sport
    Länge: 06:46 Minuten

  42. <a href=http://www.zeit.de/sport/2012-06/david-howman-wada-dopingDavid Howman kam nach Deutschland, um Interviews zu Erfurt zu geben.

    Es ist eine Menge schiefgelaufen in der Kommunikation. Der entscheidende Punkt aber ist: Wir haben bis heute nicht alle Informationen aus Deutschland. Keiner unserer Experten hatte alle Fakten auf dem Tisch, und sie wurden auch zu unterschiedlichen Aspekten befragt. Deshalb haben sie Meinungen abgegeben, die auf unterschiedlichen Informationen basierten. Aber bevor wir Experten befragen, brauchen wir alle Fakten, den ganzen Hintergrund. Und am Ende gibt es ohnehin Richter, die entscheiden, ob all die Expertenmeinungen richtig oder falsch sind…Diese [Gutachter, die das Verfahren für unbedenklich erklärten]Experten machen einen Denkfehler. Die Überschrift ist kein Teil des Textes. Es ist nur eine Überschrift. Und jeder Anwalt, jeder Richter, der Gesetze zu interpretieren hat, weiß, dass es auf den Gesetzestext ankommt, nicht auf die Überschrift. Der Text sagt klar, was unter Blutdoping zu verstehen ist. Blutdoping ist der Gebrauch von Blut und Produkten aus roten Blutzellen. Da steht nichts von Erhöhung des Sauerstofftransfers.

  43. Für mich ist die folgende Aussage zentral:

    ZEIT ONLINE: Was also ist die Wada-Auskunft vom 26. April wert?

    Howman: Der Brief von Olivier Rabin kann nur als das genommen werden, was er ist. Ein Zwischenstand, basierend auf den Informationen, die uns zur Verfügung standen. Da uns Informationen fehlten, ist diese Einschätzung hinfällig. Unvollständige Informationen ergeben keine finale Antwort. Der Brief ist nichts wert. Das ist der Kern.

  44. Grit Hartmann in der FR: Frostige Kommentare

    Hajo Seppelt für die ARD: Interview mit NADA-Generaldirektor David Howman: Erneuter Kurswechsel der WADA im Fall Erfurt?

    „Das hört sich ziemlich extrem an: Aber den WADA-Brief vom 26. April sollten Sie ignorieren. Vor dem geschilderten Hintergrund besagt unser Brief nichts mehr.“
    […]
    „Man hätte fragen sollen, ob die UV-Bestrahlung des Blutes den Verbotstatbestand der Regel M1 erfüllt. Aber diese Frage wurde gar nicht gestellt.“

  45. Nein, nicht wir entscheiden.

    Da die WADA nichts entscheiden kann, kann ihr Generaldirektor auch erzählen, was er will und ihm gut tut. Da kann man nur noch den Kopf schütteln. Das System zerbröselt sich selbst.

  46. @ Jens

    Aus welchen Tiefen des Sportjournalismus tauchen Sie denn plötzlich wie Orpheus auf ? ;-)

    Wollte schon aus Sorge kürzlich bei einer Radtour en passant klingeln.

  47. Pingback: Der Fall Erfurt, die NADA und der sportpolitische Komplex: Verzögern, Verwirren und ein bisschen Lügen : jens weinreich

  48. Eines vorneweg: von dem UV-faulen-Zauber halte ich in der Sache nichts, die Methode hat eigentlich keine belastbaren Belege für irgend eine spezifische Wirksamkeit für sich. Aber ein unspezifischer Nebeneffekt ist dagegen sehr wohl in Betracht zu ziehen: das entnommene Blut muss während der Bestrahlungsprozedur am Gerinnen gehindert werden. Dazu versetzt man es mit Gerinnungshemmern: Natriumzitrat und Heparin. Beides meines Wissens nicht unter verbotenen Substanzen gelistet. Wundert sich noch jemand darüber, dass in einer neueren Studie von leicht verbesserten Fließeigenschaften des Blutes die Rede war?

  49. Pingback: #London2012 Offener Brief zur Streichung der Dopingrekorde von Andreas Krieger : jens weinreich

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