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Das Olympische Bildungsmagazin

Update: Der Dopingkontrollfall Hoffenheim

Zunächst drei Zitate zum Fall Ibertsberger / Janker / Hoffenheim / DFB-Dopingkontrollsystem.

(1) Und es sagt Dietmar Hopp (gemäß dpa):

Da fällt mir aber eben ein Stein vom Herzen, dass die Jungs da nicht etwas ausbaden müssen.

Nachdem sich auf der Homepage der TSG Hoffenheim bis heute Nachmittag kein Hinweis auf den Dopingkontrollfall fand, der Deutschland bewegte, ist jetzt ein winziges Textlein eingestellt (Stand 16.22 Uhr).

(2) Und es sagt Manager Jan Schindelmeiser:

Wir waren von Anfang an von der Unschuld unserer Spieler überzeugt und sind natürlich erleichtert, das auch der DFB-Kontrollausschuss dies so sieht. Die öffentliche Diskussion über eine mögliche Sperre war insbesondere für die beiden Spieler eine große Belastung. Es ist nicht extra zu betonen, dass die Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien für uns von höchster Bedeutung ist.

Wir haben die zu dem Missverständnis beigetragenen Umstände intern akribisch aufgearbeitet und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, einen solchen Vorfall zukünftig auszuschließen.

Ein Missverständnis. Dann ist ja gut.

(3) Und es sagt der DFB:

Die Anti-Doping-Komission hat die Lehren aus dem von ihr selbst aufgedeckten Vorfall gezogen und neben der – zunächst vorläufigen – Suspendierung des Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten die Einführung eines Chaperon-Systems und noch intensivere Schulungsmaßnahmen beschlossen. Der DFB wird auch in Zukunft auf exakter Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien bestehen und jeden Verstoß umgehend und unnachgiebig einer sportgerichtlichen Ahndung zuführen.

Der DFB-Justizkundige und Vizepräsident Rainer Koch leitet auch die Antidopingkommission dieses Sportverbandes. Dieses Gremium teilt nun also zum Dopingkontrollfall Hoffenheim (Chronologie bei catenaccio) mit, dass „das Verfahren“ gegen die beiden Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker eingestellt werde. Vor dem DFB-Sportgericht werde vielmehr gegen den Dopingbeauftragten des Vereins, Peter Geigle, ein Verfahren eröffnet.

Es gibt dazu zwei Pressemitteilungen des DFB, die am Ende des Beitrags im Original eingestellt sind. Diese Texte sind im Vergleich zu der dürftigen Mitteilung der Handball-Bundesliga in einem anderen aktuellen, brisanten Fall aussagekräftiger:

Diskutiert wurden in den vergangenen Wochen bundesweit zweijährige Regelstrafen, die auf ein Jahr und nur aufgrund außergewöhnlicher Umstände auf ein noch kürzeres Strafmaß bis gegen Null gesenkt werden können. Zahlreiche Experten der Nada und des Weltsportgerichtshofes Cas sind von einer (mindestens) einjährigen Sperre ausgegangen, wie etwa Dirk-Reiner Martens, der kürzlich sagte „Weniger als ein Jahr Sperre geht nicht“ und gerade noch im Spiegel erklärt hat:

Grundsätzlich gilt die Regelsperre von zwei Jahren. Ich wundere mich, warum alle so selbstverständlich über eine Einjahressperre diskutieren.

Offenbar haben alle aber diese außergewöhnlichen Umstände der TSG Hoffenheim und der Wirksamkeit von DFB nicht berücksichtigt, die Rainer Koch & Kollegen nun in Frankfurt am Main diagnostizierten.

Wie schon auf allesaußersport von dogfood vergangene Woche treffend analysiert, ist diese Passage aus den Durchführungsbestimmungen des DFB (als pdf, Seiten 55/56) mitentscheidend:

§ 7.1, Absatz 2

Jeder betroffene Verein ist dafür verantwortlich, dass seine zur Kontrolle bestimmten Spieler von einer bezeichneten befugten Person (Begleitperson) unmittelbar nach Spielende direkt vom Spielfeld zum Raum für die Doping-Kontrolle gebracht werden. Die entsprechende Pflicht besteht für des Feldes verwiesene und ausgewechselte Spieler. Jeder Spieler ist persönlich dafür verantwortlich, sich unverzüglich bei der Dopingkontrollstation zu melden, wenn er benachrichtigt wird (…)

In der ersten Erklärung heißt es dazu:

Das Verfahren gegen Ibertsberger und Janker ist zunächst einzustellen, weil der Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung ihnen nicht nachgewiesen werden kann.

Denn nach den bisherigen Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses haben die beiden Spieler nicht schuldhaft gegen § 8 Nr. 3. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB und § 2 Nr. 3. und § 7. Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit den Artikeln 7 und 46 Nr. 1. des FIFA-Anti-Doping-Reglements verstoßen.

Sollten sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht aber neue, bislang nicht bekannte Schuldvorwürfe gegen Ibertsberger und Janker ergeben, wird der DFB-Kontrollausschuss umgehend das Verfahren gegen die beiden Spieler wieder aufnehmen.

Ich finde momentan in den DFB-Erklärungen (momentan) keinen Hinweis darauf, ob und wann die Spieler benachrichtigt worden sind. Schade eigentlich. Aber vielleicht habe ich nicht konzentriert genug gelesen. Nachtrag: Jetzt habe ich es gefunden.

Kommentar: Es war also nicht sehr weitsichtig, zu vermuten, dass hier keinesfalls Fußballprofis eine einjährige oder gar längere Sperre erhalten würden. Das Hintertürchen im Regelwerk, das sich selbst Nichtjuristen erschloss, wurde gefunden.

Man darf gespannt darauf sein, wie Nada und Wada reagieren, der DOSB und vielleicht sogar andere Sportverbände und Sportler, die für ähnliche Vergehen hart bestraft wurden.

Die DFB-Erklärungen im Wortlaut:

Anti-Doping-Kommission beschließt sofortige personelle Konsequenzen

Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute auf einer Sondersitzung unter der Leitung ihres Vorsitzenden, DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch einvernehmlich sofortige Konsequenzen aus dem ihr übermittelten Ermittlungs-Ergebnis des DFB-Kontrollausschusses zu den Vorfällen anlässlich der Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7. Februar 2009 gezogen.

Die DFB-Anti-Doping-Kommission stellte übereinstimmend fest, dass die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien nach Spielende unbeobachtet in ihre Umkleidekabine gelangen und sich dort einige Minuten ohne Aufsicht aufhalten konnten. Ursächlich für diesen Kontrollmangel ist nach Ansicht der Anti-Doping-Kommission ein schwerer Pflichtenverstoß des Vereins 1899 Hoffenheim, der die beiden Spieler pflichtwidrig nicht über die Kontrolle informierte und nicht in den Kontrollraum führte.

Darüber hinaus lastet die DFB-Anti-Doping-Kommission dem Doping-Kontrollarzt eine schwere Pflichtverletzung an, weil er gegen die Vorschrift handelte, als er den Weg der Profis vom Spielfeld in den Kontrollraum nicht überwachte, sondern im Kontrollraum auf diese wartete. Gleichzeitig trug er durch die Aushändigung des Kontrollzettels an die falsche Person von Hoffenheim dazu bei, dass die Pflichtverletzung des Dopingbeauftragten des Vereins nicht umgehend erkannt wurde. Für die Anti-Dopingkommission ist es in diesem Zusammenhang unstrittig, dass die in den Anti-Doping-Richtlinien vorgeschriebene strenge Ãœberwachung der zur Kontrolle ausgelosten Spieler nicht erfolgt ist und der Doping-Kontrollarzt auch nicht gemäß seinen Vorgaben den Vorsitzenden der Anti-Doping-Kommission des DFB sofort telefonisch über das verspätete Eintreffen der beiden Hoffenheimer Spieler im Doping-Kontrollraum informierte. Ungeachtet der Tatsache, dass der DFB exakt die gleichen Richtlinien wie die UEFA bislang unbeanstandet von Nada und Wada angewandt hat, beschloss die Anti-Dopingkommission daher, einen Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines „Chaperon“-Systems, bei dem neutrale Hilfspersonen die Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen unterstützen, zu stellen.

Im einzelnen fasste die DFB-Anti-Dopingkommission folgende Beschlüsse als Konsequenz aus den Vorfällen bei der Dopingkontrolle in Mönchengladbach am 7. Februar 2009:

  1. Sofortige vorläufige Suspendierung des beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7.Februar 2009 eingesetzten Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten bis zur vollständigen Klärung des Vorfalles vor dem DFB-Sportgericht.
  2. Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines „Chaperon“-Systems zur Unterstützung der Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen.
  3. Umgehende Einberufung einer Sondersitzung mit den Managern und Dopingbeauftragten der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der DFB-Doping-Kontrollärzte zur nochmaligen Belehrung über die strikte Einhaltung der vom DFB auf Grund von Vorgaben der WADA und FIFA zwingend zu beachtenden und mit drastischen Strafandrohungen versehenen Anti-Doping-Richtlinien.

Der Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission, Dr. Rainer Koch, stellte am Ende der Sitzung zusammenfassend fest: „Trotz umfassender Schulungen der Mannschaftsärzte und der Dopingkontrollärzte nur wenige Tage vor der Begegnung am 7. Februar 2009 verlief die Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim bedauerlicherweise auf Grund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens der Hoffenheimer Verantwortlichen und nachlässiger Arbeit des beauftragten Doping-Kontrollarztes höchst mangelhaft. Solche Fehler dürfen sich aus Sicht von DFB und DFL nicht mehr wiederholen! Die Anti-Doping-Komission hat die Lehren aus dem von ihr selbst aufgedeckten Vorfall gezogen und neben der -zunächst vorläufigen – Suspendierung des Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten die Einführung eines Chaperon-Systems und noch intensivere Schulungsmaßnahmen beschlossen. Der DFB wird auch in Zukunft auf exakter Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien bestehen und jeden Verstoß umgehend und unnachgiebig einer sportgerichtlichen Ahndung zuführen.“

Anklage gegen Hoffenheim – Verfahren gegen Spieler eingestellt

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellt das gegen die Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker eingeleitete Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des DFB-Sportgerichtes gemäß § 5 Nr. 5., Absatz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB vorläufig ein, wird jedoch Anklage gegen 1899 Hoffenheim und den Dopingbeauftragten des Vereins, Peter Geigle, beim DFB-Sportgericht erheben und eine mündliche Verhandlung beantragen.

Das Verfahren gegen Ibertsberger und Janker ist zunächst einzustellen, weil der Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung ihnen nicht nachgewiesen werden kann. Denn nach den bisherigen Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses haben die beiden Spieler nicht schuldhaft gegen § 8 Nr. 3. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB und § 2 Nr. 3. und § 7. Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit den Artikeln 7 und 46 Nr. 1. des FIFA-Anti-Doping-Reglements verstoßen. Sollten sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht aber neue, bislang nicht bekannte Schuldvorwürfe gegen Ibertsberger und Janker ergeben, wird der DFB-Kontrollausschuss umgehend das Verfahren gegen die beiden Spieler wieder aufnehmen.

Zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts hatte die Anti-Doping-Kommission des DFB am 17. Februar 2009 den Vorgang an den DFB-Kontrollausschuss abgegeben. Der Anti-Doping-Kommission war zuvor vom DFB-Doping-Kontrollarzt, der mit der Durchführung der angeordneten Dopingkontrolle bei dem Bundesliga-Meisterschaftsspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und 1899 Hoffenheim am 7. Februar 2009 beauftragt war, mitgeteilt worden, dass die zur Dopingkontrolle ausgelosten Hoffenheimer Spieler Janker und Ibertsberger erst verspätet im Doping-Kontrollraum nach Teilnahme an einer Mannschaftssitzung erschienen seien.

Am 27. Februar 2009 fand ein Anhörungstermin statt, bei dem der DFB-Kontrollausschussvorsitzende Dr. Anton Nachreiner die Spieler Ibertsberger und Janker sowie den Dopingbeauftragten von 1899 Hoffenheim, Peter Geigle, als Beschuldigte sowie als Zeugen Manager Jan Schindelmeiser, Trainer Ralf Rangnick, Spielleiter Dirk Rittmüller, Mannschaftsarzt Dr. Pieter Beks von Hoffenheimer Seite ebenso wie den DFB-Doping-Kontrollarzt Dr. Rainer Klischies und dessen Assistent Frank Cleve vernommen hat. Zudem wurden die Mönchengladbacher Mannschaftsärzte Dr. Stefan Hertl und Dr. Heribert Ditzel von Dr. Nachreiner am 5. März 2009 telefonisch als Zeugen gehört und die Fernsehaufzeichnung von Premiere, insbesondere zu den Vorgängen auf dem Spielfeld nach Schlusspfiff, ausgewertet.

Das Ermittlungs-Ergebnis des DFB-Kontrollausschusses stellt sich danach wie folgt dar:

Andreas Ibertsberger und Christoph Janker wurden in der Halbzeit des Bundesligaspiels am 7. Februar 2009 in Mönchengladbach ordnungsgemäß, also in Anwesenheit des Hoffenheimer Dopingbeauftragten, zur Dopingkontrolle ausgelost. Ihre Namen wurden gemäß den Vorschriften in der 75. Minute der Begegnung durch Öffnung der bis dahin versiegelten Umschläge, wiederum in Anwesenheit des Hoffenheimer Dopingbeauftragten, bekannt gegeben. Nach der von dem Assistenten des DFB-Doping-Kontrollarztes ausgefüllten Anwesenheitsliste erschienen die beiden Hoffenheimer Profis neun bzw. zehn Minuten später als die Gladbacher Spieler im Doping-Kontrollraum. Nach ihren eigenen Angaben und nach den Aussagen von Zeugen sind die beschuldigten Ibertsberger und Janker erst in der Hoffenheimer Mannschaftskabine über ihre Auslosung zur Dopingkontrolle informiert worden und nicht, wie vorgeschrieben, schon unmittelbar nach Schlusspfiff auf dem Spielfeld.

Der Hoffenheimer Dopingbeauftragte Peter Geigle hatte es versäumt, Ibertsberger und Janker unmittelbar nach Spielende über deren Auslosung zur Dopingkontrolle zu informieren. Geigle wusste seit der 75. Spielminute, dass Ibertsberger und Janker gemäß den Anti-Doping-Richtlinien nach der Begegnung von ihm direkt vom Spielfeld in den Doping-Kontrollraum zu führen waren. Dieser Verpflichtung kam der Hoffenheimer Dopingbeauftragte jedoch nicht nach. Geigle erklärte, dass er die Benachrichtigung der Spieler über die Auslosung nach dem Ende der Partie vergessen habe. Er habe lediglich beim Jubeln nach dem Schlusspfiff auf dem Spielfeld den Hoffenheimer Mannschaftsarzt Dr. Beks mit den roten Formularen mit der schriftlichen Aufforderung zur Dopingkontrolle in den Händen gesehen und sei daher davon ausgegangen, dass sich Dr. Beks um den Ablauf der Dopingkontrolle kümmere. Dieser war seinerseits allerdings der Meinung, dass die beiden Spieler bereits von Peter Geigle informiert waren.

Der DFB-Doping-Kontrollarzt hatte drei bis vier Minuten vor Spielende die Formulare, in denen die Namen und Nummern der zur Dopingkontrolle ausgelosten Profis zusätzlich zur mündlichen Bekanntgabe in der 75. Minute noch einmal schriftlich festgehalten wurden, dem Hoffenheimer Spielleiter Dirk Rittmüller übergeben. Dies stellt einen Verstoß gegen § 6 Nr. 5. der Anti-Doping-Richtlinien des DFB dar, die eine Übergabe an den Dopingbeauftragten oder Mannschaftsarzt eines Vereins vorschreibt. Dies ändert aber nichts daran, dass mit der mündlichen Bekanntgabe die Verpflichtung von 1899 Hoffenheim zur direkten Zuführung der Spieler in den Doping-Kontrollraum bereits begründet worden ist und darüber hinaus auch der Mannschaftsarzt Dr. Beks im Moment des Schlusspfiffs auf Grund der an ihn weiter gereichten schriftlichen Aufforderung zur Dopingkontrolle wusste, welche Profis sich direkt vom Spielfeld in den Doping-Kontrollraum zu begeben hatten.

Als sich der Hoffenheimer Mannschaftsarzt Dr. Beks nach dem Schlusspfiff in den Doping-Kontrollraum begab, stellte er fest, dass die ausgelosten Hoffenheimer Spieler nicht anwesend waren. Daraufhin begab sich Dr. Beks in die Mannschaftskabine, um Ibertsberger und Janker über ihre Auslosung zu informieren. Die beiden Profis gingen daraufhin unverzüglich zur Dopingkontrolle in den Doping-Kontrollraum.

Bei diesem Anhörungsergebnis scheidet ein tatbestandsmäßiges Verhalten von Andreas Ibertsberger und Christoph Janker aus. Die Weigerung oder Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung ist mangels Kenntnis der Hoffenheimer Spieler nicht gegeben. Beide haben daher auch in keiner Weise schuldhaft gehandelt. Damit scheidet zugleich ein Vergleich mit dem Verfahren gegen Daniele Mannini und Davide Possanzini vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS aus, der die beiden am 29. Januar 2009 zu einer einjährigen Sperre verurteilt hatte. Der Unterschied besteht darin, dass sich die italienischen Spieler im Wissen um die Dopingkontrolle zunächst unbeobachtet zu einer Mannschaftsbesprechung begeben haben.

Wegen des Versäumnisses des Dopingbeauftragten Peter Geigle, die Spieler über ihre Auslosung zur Dopingkontrolle zu informieren, und damit aufgetretenen schuldhaften Organisationsmängeln bei 1899 Hoffenheim wird der DFB-Kontrollausschuss jedoch gegen den Verein und dessen Dopingbeauftragten Peter Geigle beim DFB-Sportgericht Anklage erheben und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen. 1899 Hoffenheim wird ein Verstoß gegen § 7 Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit § 7 Nr. 1. i) und Nr.4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Verbindung mit § 44 der Satzung des DFB zu Last gelegt. Der Dopingbeauftragte Peter Geigle wird wegen unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Verbindung mit § 5 Nr. 6., Abs. 1 der Anti-Doping-Richtlinien beim DFB-Sportgericht angeklagt.

Gegen 1899 Hoffenheim kann bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB durch das Sportgericht eine Geldstrafe bis zu 150.000.- Euro verhängt werden, bei Annahme eines schwerwiegenden Falles anstelle oder neben der Geldstrafe auch eine weitergehende Strafe nach § 44 der Satzung des DFB, unter anderem Aberkennung von Punkten. Das Sportgericht hatte in seiner bisherigen Rechtsprechung noch über keinen vergleichbaren Fall zu urteilen.

Darüber hinaus wird der DFB-Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht beantragen, den von Borussia Mönchengladbach eingelegten Einspruch gegen die Wertung des Spiels am 7. Februar 2009 mit den Verfahren gegen 1899 Hoffenheim und seinen Dopingbeauftragten zu verbinden.

34 Gedanken zu „Update: Der Dopingkontrollfall Hoffenheim“

  1. na, wer hätte das gedacht?!

    wobei 1: die nada/dosb? noch dagegen vorgehen kann/muss?

    wobei 2: ich das jetzige urteil meinem unmaßgeblichen empfinden nach — und völlig ohne beachtung des sportrechtlichen rahmens — für wesentlich vernünftiger und verhältnismäßiger halte als eine 1- oder 2-jährige sperre für die beiden (mal abgesehen davon, dass die möglichen 150.000€ strafe natürlich ein witz sind (warum staffelt man solche strafen eigentlich nicht transparent nach der wirtschaftskraft der vereine, also nach dem jahresetat zum beispiel – aber ich schweife ab))

    was mich dann aber doch wieder ein bisschen – entschuldigung – schmunzeln lässt:

    Der DFB wird auch in Zukunft auf exakter Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien bestehen und jeden Verstoß umgehend und unnachgiebig einer sportgerichtlichen Ahndung zuführen.

  2. So eine Überraschung aber auch. Man sollte auch direkt noch präventiv Strafen für jeden androhen, der es wagt im Stadion auf die vielfältigen Verbindungen Hopp DFB/Zwanziger hinzuweisen.

    „Wir sollten froh sein, dass er sein Geld nicht in Museen und Kunsthallen steckt, sondern unter anderem in den Fußball.“

    Wolfgang Niersbach

  3. Jens, in der von mir vorhin verlinkten Erklärung steht doch, dass die Spieler erst in der Kabine informiert wurden und dann zur Kontrolle gegangen sind. (Oder so ähnlich, keine Lust / Zeit das nochmal nachzulesen.)

  4. was die umstände der benachrichtigung der spieler angeht, schreibt der spiegel:

    Geigle erklärte, dass er die Benachrichtigung der Spieler über die Auslosung nach dem Ende der Partie vergessen habe. Er habe lediglich beim Jubeln nach dem Schlusspfiff auf dem Spielfeld den Hoffenheimer Mannschaftsarzt Dr. Beks mit den roten Formularen mit der schriftlichen Aufforderung zur Dopingkontrolle in den Händen gesehen und sei daher davon ausgegangen, dass sich Dr. Beks um den Ablauf der Dopingkontrolle kümmere. Dieser war seinerseits allerdings der Meinung, dass die beiden Spieler bereits von Peter Geigle informiert waren.

    wobei der — offiziell wohl nicht zuständige — dr. beks die formulare angeblich irrtümlich vom vorläufig suspendierten dopingkontrollarzt erhalten habe…

  5. Schön, dass es zu keiner Unverhältnismäßigkeit kommt. Lassen wir die Kirche im Dorf.

  6. @ Gua, cf: Korrekt. Ich habe längst aktualisiert und oben BEIDE DFB-Erklärungen eingestellt. In der zweiten finden sich die von Euch genannten Passagen. Inzwischen gibt es auf der DFB-Webseite noch eine dritte Mitteilung, aber ich bin ja kein DFB-Kommunikationschef, zwei sollen hier reichen. In der Hoffnung, dass die korrekt sind und nicht wie einst im November :)

  7. Auch wenn jetzt viele jubeln und sagen: „Juhu, ein Urteil im Sinne des Sports!!“, so hat das Sportgericht mit diesem Urteil – meiner Meinung nach – die Glaubwürdigkeit des Systems geopfert, indem Einzelschicksale über die Integrität des Systems gestellt wurden.
    Abgesehen davon kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dass NADA/WADA dieses Urteil so akzeptieren werden.

  8. Nett auch die PM von der TSG 1648 Hoffenheim. Hätte ich mir an Jan Schindelmeisers Stelle vor dem onlinestellen noch mal kurz auf Rechtschreib- und Grammatikfehler durchgelesen. Aber gut, in der Eile und bei der Brisanz….

  9. @timbo:
    Sind da wirklich so viele Jubler?
    (abgesehen von den DFB- und Hoffenheimvertretern sowie wahrscheinlich den Latteks und Rummenigges dieser Welt)

  10. @ heinzkamke:
    Ich habe durch die Berichterstattung zumindest den Eindruck gewonnen, dass Fussballdeutschland eher für Freispruch als für mindestens ein Jahr Sperre tendierte.

  11. Frankfurter Löwe

    Tut mir Leid: Wenn die beiden Spieler tatsächlich nicht gewusst haben, dass sie zur Dopingprobe müssen (so die erst mal unwidersprochene Aussage des Dopingbeauftragten), dann wäre eine Strafe absolut unverhältnismäßig gewesen. Immerhin gibt es in jeder Rechtsordnung das Verschuldungsprinzip, und höchstens die Beweislast kann zu Ungunsten gedreht werden. Auch die berechtigte Jagd nach Dopingsündern, die ohnehin schon massiv ins Privatleben jeden Sportlers eindringt, kann nicht auch noch das elementarste Rechtsstaatsprinzip aushebeln.
    Die Hauptschuld neben dem Hoffenheimer Beeauftragten (nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge) trägt der DFB, der die ganze Dopingproblematik eher als lästige Pflicht empfindet (weil ja Doping im Fußball nix bringt, hö, hö) und auf unabhängige Dopingbeauftragte (Chaperons) verzichtet.

    BTW: Alles Gute im Kampf gegen 20er und die DFB-Bande.

  12. “Wir sollten froh sein, dass er sein Geld nicht in Museen und Kunsthallen steckt, sondern unter anderem in den Fußball.�
    Wolfgang Niersbach

    Seit Jahren beschäftige ich mich um Kommunikationsthemen, und hier musste ich mal wieder laut lachen. So von wegen Umkehrschluss Implizität und so.

    Er hätte auch sagen können: „Wir finden Kultur total doof, weil sie dafür sorgt, dass die einige Mäzene nicht uns ihr Geld geben. Wie herrlich wäre eine Welt ohne Museen und Kunst!“

    Bei Sportfunktionären fällt mir immer wieder eine fürchterliche Unbedarftheit auf, was Kommunikation betrifft.

    Bei dem Handballer-Krimi THW vs. RNL war ich zeitweilig komplett fassungslos.

  13. Bei aller Skepsis erwarte auch ich, daß die Spieler nicht bestraft werden, wenn sie nichts wußten und wissen konnten. 2 Jahre raus ist ja mehr oder weniger Karriereende, oder mindestens ein enormer Knick. Als überführte Doper dürften sie ja auch nicht in unterklassigen Ligen Spielpraxis sammeln.

    Und wo kommt die Skepsis her? Die kommt daher, daß von Beginn an fast alle Beteiligten die Unschuld der Spieler behauptet haben, ohne die näheren Umstände zu kennen. In einem derart Korruptionsanfälligen Milieu wirkte das so, als wolle man ein Alibi erst konstruieren.

    Der Glaubwürdigkeit des Systems aber zwei möglicherweise unschuldige Spieler zu opfern wäre m.M. nach falsch. Ob die Vorgänge nach Spielschluß so waren wie geschildert kann ich nicht beurteilen.

  14. Daß man mit solchen wechselseitigen „Ich dachte, der machts…“-Argumenten wie des Hoffenheimer Mannschaftsarztes und des Dopingbeauftragten vor irgendeiner Gerichtsbarkeit durchkommt, ist ein starkes Stück. Das ist etwa das Niveau halbwüchsiger Lümmel, die sich herauszureden versuchen, wenn sie vom Schuldirektor zu ihren Streichen befragt werden.

    P.S. Der Sohn von Theo Zwanziger ist Manager der Frauenabteilung von 1899 v.Chr. Hoffenheim. Noch Fragen, Kienzle?

  15. Pingback: DFB windet sich aus dem Doping-Fall at Bolzplatz

  16. Wäre das gleiche auch mit Spielern von -sagen wir- Unterhaching, Union Berlin, FC Magdeburg oder Victoria Gersten passiert?
    Immerhin ist das Vergehen nicht ohne.

    Nunja. Irgendjemand zwitscherte was von DFBHoffenheimmafia aber an sowas glaube ich nicht.

    Genausowenig wie ich an bestechliche Schiedsrichter glaube …
    Das ganze stinkt doch.

  17. @ nedfuller, Off-topic: Mir blutet das Herz bei der Erwähnung eines Vereinsnamens. Ich sage nur: Sieben Liter Tränen. Und möchte doch bitten, künftig den 1. FC Magdeburg nicht in einem Atemzug mit solchen Kleinvereinen wie Gersten, Unterhaching oder Union zu nennen.

  18. @Marco

    Aber die kommen ja mit der Nummer eben nicht durch, denn schließlich dürften Geigle und Beks (da gehe ich jetzt mal schon von aus) eine ordentliche Bestrafung bekommen.

    Ich denke jedenfalls, dass man hier deutlich das Positive sehen sollte: Nämlich dass der DFB durch diesen Fall endlich dazu gezwungen wird, Chaperons einzusetzen. Damit wird dann endlich eine große Lücke geschlossen, die zumindest potentiell Manipulationen möglich gemacht hat.

  19. schranz_beckenbauer

    was hätte es wohl für eine strafe gehagelt, wenn die ganze sache cottbus passiert wäre?

  20. Als ich meinen Kommentar geschrieben hatte, wurde, wenn ich mich richtig erinnere, mit der Änderung um 15:39 Uhr doch gerade mal der Link zur zweiten Mitteilung gesetzt und noch nichts durchgestrichen. :> Ist jetzt aber vollkommen egal und ich will mich nicht um 9 bzw. 10 Minuten streiten! ;) (Den Club mit C werde ich auch nie irgendwo nennen, versprochen!)

  21. Am Ende war also doch wieder der Gaertner der Boesewicht. Ein Hoch auf die Verfahrensfehler, die bisher, soweit ersichtlich, nur in einem einzigen Fall passiert sind.

    Hoffe, der suspendierte Arzt und sein Assistent sind beruflich unabhaengig von den DFB-Auftraegen und wehren sich zivilrechtlich, wenn sie sich ungerecht behandelt sehen (natuerlich nur dann). Einige Mittel, die mir an dieser Stelle sofort einfallen wuerden: Unterlassung, Gegendarstellung.

  22. Pingback: Chronologie des Hoffenheimer Dopingproben-Falls | catenaccio

  23. Pingback: Das Hoffenheimer Modell : jens weinreich

  24. Tagesspiegel: Schlaft schön, Doper!

    Früher mussten Athleten mit Lust auf eine Epo- oder Anabolika-Kur bis nach Südafrika oder Mexiko reisen, um nicht erwischt zu werden. Jetzt bietet ihnen Spanien ein Asyl für die Nacht.

  25. FAZ-Interview mit FIBA-Generalsekretär Patrick Baumann: „Keine Partnerschaft – ein Polizeistaat“

    Wie klein ist denn Ihr Registered Testing Pool Nummer eins?

    Das sind acht Männer und acht Frauen, die aus den europäischen Top-Teams ausgelost werden. […] Aber es ist wichtig zu wissen, dass dieser RTP 1 sein muss, ob sie nun einen Spieler hineintun oder eintausend. Wie groß er ist, welche Spieler hineinfallen, ist die Entscheidung des internationalen Verbandes.

  26. Kleine Zeitung: CAS hob Schachl-Freispruch der NADA auf – Einjahres-Sperre

    Nachdem Schachl telefonisch Kenntnis von der Doping-Kontrolle erlangt hatte, war sie „umgehend“ (jedoch nach der zum Erscheinen zu einer Dopingkontrolle bestimmten Toleranzzeit von 30 Minuten) zu dieser erschienen, wurde jedoch nicht mehr kontrolliert.
    […]
    Schachl hätte sich laut CAS-Urteil selbst vergewissern müssen, ob für sie eine Doping-Kontrolle vorgesehen war.

    NADA Austria: Dopingverfahren Monika Schachl (Radsport)

  27. Pingback: Lücken bei den Dopingkontrollen – EM und Bundesliga | Jonathan Sachse

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