Wer Olympische Spiele ausrichten will, muss nur flink seine nationale Rechtsordnung außer Kraft setzen (das ist zuspitzend kommentierend formuliert, liebe Juristen), sich dem Diktat des steuerbefreiten Weltkonzerns IOC und seiner Parallelgesellschaft “olympischer Sport” unterwerfen – und natürlich einige Dutzend staatliche Garantien abgeben: Ausfallbürgschaften, viele andere finanzielle Bürgschaften (wobei die Sicherheitskosten, medizinische Versorgung etc pp in keinem Etat auftauchen, das wird den Steuerzahler noch einige hundert Millionen Euro kosten, so genau nimmt’s man da nicht) und etliches mehr.
Voilà, hier ist die Liste der Garantien, die deutsche Sportfunktionäre (als hätten sie etwas zu sagen, als würden sie etwas riskieren, als würden sie finanziell für Kosten einstehen) und deutsche Politiker (Stuttgart21 lässt grüßen) dem intransparentesten Unternehmen der Welt, dem IOC, demnächst für die Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 abgeben.
Das ellenlange Dokument sind zehn Seiten von rund 800 Seiten Bewerbungsunterlagen, die teilweise als “streng vertraulich? gekennzeichnet sind und die am Mittwoch von den Kommunalparlamenten beschlossen werden. Der Bundestag hat ja in einem demokratiewidrigen Striptease bereits seinen Freibrief gegeben. Ich finde allerdings, Entscheidungen und Garantien solcher Tragweite sollten wirklich öffentlich verhandelt werden.
Wenn ich richtig gezählt habe, sind es 47 Garantien/Bürgschaften, Unterpunkte nicht eingerechnet. Mag sein, dass noch einige dazu kommen, einen Hinweis auf die Steuerbefreiung für IOC-Einnahmen im Zusammenhang mit den Spielen habe ich beim Überarbeiten womöglich nur übersehen.
Ich freue mich auf die Diskussion.
Aus dem “Eckpunktepapier? zum “Bid Book München 2018?
Multi Party Agreement
Präambel
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) sowie die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH geben gemeinsam folgende Garantien ab:
Garantie 3.3
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, werden unseren finanziellen Beitrag für die erfolgreiche Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 leisten und alle Maßnahmen ergreifen und Ressourcen zur Verfügung stellen, welche für die sichere und friedliche Durchführung der Spiele erforderlich sind. Wir werden für die Achtung der Olympischen Charta einstehen und die hieraus folgenden Verpflichtungen erfüllen. Wir sichern zu, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die übrigen Unterzeichner ihre Verpflichtungen erfüllen.
Garantie 4.1
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land bestätigen, dass wir a) die Achtung der Olympischen Charta und des Host City-Vertrages garantieren;
- b) verstehen und damit einverstanden sind, dass alle Zusicherungen, Gewährleistungen und Zusagen, die sowohl in den Bewerbungsunterlagen der Bewerberstadt als auch in allen anderen Verpflichtungserklärungen – mündlicher oder schriftlicher Art – von der Bewerberstadt (einschließlich der Bewerbungsgesellschaft) oder dem Nationalen Olympischen Komitee (NOC) gegenüber dem IOC abgegeben worden sind, für die Bewerberstadt verbindlich sind; und
- c) garantieren, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, damit die Bewerberstadt alle ihre Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt.
Garantie 4.2
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, dass in der Landeshauptstadt München, in ihrer Umgebung oder anderen Austragungsorten keine anderen wichtigen nationalen oder internationalen Treffen oder Veranstaltungen während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 in München (nachfolgend: “Spiele”) oder unmittelbar eine Woche vor oder eine Woche nach den Spielen stattfinden.
Garantie 4.4
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, in Form der beiliegenden Dokumente, dass wir angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um die Wortmarken “Munich 2018″ und “München 2018″ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland schützen und die Domains Muenchen2018/Munich2018.com/net/org/de registrieren zu lassen.
Garantie 4.5
Die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Olympische Sport Bund garantieren, dass der weitgehende Schutz des Olympischen Emblems (die Olympischen Ringe) und der Olympischen Bezeichnungen (“Olympiade”, “Olympia” “olympisch”) durch das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen vom 31.03.2004 erfolgt. Andere Kennzeichen mit Bezug auf die Olympischen Spiele (z. B. Symbole, Motto) können über das Markenrecht einen Markenschutz und bei entsprechender Werkqualität über das Urheberrecht Urheberschutz erlangen.
Deutschland ist Vertragspartei des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken sowie des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken. Einen im Bereich der Europäischen Union geltenden Markenschutz regelt die Verordnung Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke. Darüber hinaus gilt das nationale Markengesetz.
Einen ergänzenden Schutz gewährt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach kann das Anlehnen an den Ruf und das Ansehen eines fremden Kennzeichens gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Garantie 4.7.1
Die Landeshauptstadt München garantiert hiermit, dass
- a) die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH (Bid Committee Munich 2018 GmbH), ermächtigt ist, die Organisation und Koordination der Bewerbung für uns durchzuführen und uns in Belangen der Bewerbung zu gemäß den Gesellschafterverträgen und Vereinbarungen zu vertreten;
- b) die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH durch ihre Geschäftsführer Bernhard Schwank und Jürgen Bühl gesetzlich vertreten wird, wodurch diese ermächtigt sind, rechtsgültig Verträge und andere Dokumente für die Bewerbungsgesellschaft zu schließen. Die Vertretungsberechtigung und Berechtigung zum Abschluss von verbindlichen Dokumenten (wie etwa dem Host City-Vertrag) für die Stadt München obliegt dem Oberbürgermeister.
Garantie 5.3
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass alle akkreditierten Personen, die über einen gültigen Reisepass und eine Olympische Ausweis- und Akkreditierungskarte verfügen, in die Bundesrepublik einreisen und ihre olympische oder paralympische Funktion für die Dauer der Spiele sowie je einen Monat vor und nach den Spielen ausüben können, in Einklang mit dem “International Olympic Committee’s Accreditation and Entries at the Olympic Games – Users’ Guide”. Sofern sie nicht zur visumfreien Einreise berechtigt sind, werden ihnen gebührenfreie Visa zur mehrfachen Einreise und zum Aufenthalt in die bzw. der Bundesrepublik erteilt.
Garantie 5.4
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass andere Personen, die an der Organisation der Olympischen Spiele mitwirken und nicht im Besitz einer olympischen Akkreditierungskarte sind, auf der Grundlage entsprechender Nachweise im Rahmen der nationalen und bzw. europäischen Aufenthaltsbestimmungen zügig und gebührenfrei einen Aufenthaltstitel erhalten werden, der die Einreise, zum Aufenthalt und erforderlichenfalls zur Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik berechtigt.
Schon jetzt benötigt ein Teil der im 2018 Candidate Procedure and Questionnaire genannten Personengruppen, wie etwa Angehörige der meisten EU-Staaten, keine Arbeitsgenehmigung.
Garantie 5.7.1
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass für die Zwecke der Durchführung der Spiele die vorübergehende Einfuhr und anschließende Wiederausfuhr und der Gebrauch der vom IOC, vom Internationalen Paralympischen Komitee (IPC), den internationalen Sportverbänden (IF), den Nationalen Olympischen Komitees und ihren Delegationen, den Medien, Sponsoren und Zulieferern eingeführten Waren inklusive Verbrauchsgüter ohne Erhebung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer oder sonstigen staatlichen Steuern und Abgaben gestattet wird.
Garantie 6.7
Wir, die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass alle gemeldeten Baumaßnahmen, die im Rahmen der Organisation der Spiele erforderlich sind, kommunalen, landesrechtlichen und bundesrechtlichen Umweltgesetzen und -Verordnungen ebenso entsprechen wie internationalen Vereinbarungen und Protokollen (soweit anwendbar), welche die Planung, Konstruktion und den Schutz der Umwelt betreffen.
Garantie 7.1
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sportbund im Namen des zukünftigen “Organising Committee of the Olympic Games” (OCOG) garantieren gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Deckung jeglichen potentiellen Fehlbetrags des OCOG, einschließlich eventueller Rückerstattungen an das IOC solcher Vorausleistungen und Beiträge, die das IOC dem OCOG gegenüber erbracht hat und die das IOC im Falle eines Schadens, wie etwa dem teilweisen oder vollständigen Ausfall der Spiele, Dritten gegenüber erstatten muss.
Garantie 7.2
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass sie dem OCOG Dienstleistungen in Bezug auf Zoll und Einreise kostenlos zur Verfügung stellt. Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass sie dem OCOG Dienstleistungen betreffend der öffentlichen medizinischen Versorgung kostenlos zu Verfügung stellen. Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern garantieren, dass sie dem OCOG Dienstleistungen in Bezug auf die Sicherheit kostenlos zur Verfügung stellen werden.
Garantie 7.3
Die Bundesrepublik Deutschland bestätigt, dass aufgrund des in Deutschland herrschenden Prinzips der freien Marktwirtschaft kein System zur generellen Preiskontrolle besteht. Die bestehenden Zivil- und Strafgesetze der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen jedoch ein Vorgehen gegen Wucher.
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH bestätigt, dass sie mit einer Vielzahl von Hotels im Raum der Austragungsorte Optionsverträge geschlossen hat, worin feste Hotelpreise vereinbart wurden.
Garantie 8.1
“Joint Marketing Programme Agreement” – Vorlage wird zur Verfügung gestellt.
Garantie 8.2
Das Nationale Paralympische Komitee (NPC), der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund – im Namen des zukünftigen “Organising Committee of the Olympic Games” (OCOG)
- a) bestätigen hiermit, dass das Paralympische geistige Eigentum innerhalb Deutschlands zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2020 einheitlich durch das OCOG vermarktet wird. Zu diesem Zweck werden die Parteien bis zum 31. Juli 2012 ein “Paralympic Joint Marketing Programme Agreement” (PJMPA) abschließen, welches den Anforderungen des IOC entspricht. Darin werden alle kommerziellen Rechte des NPC von dem OCOG für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2020 wahrgenommen.
- b) erkennen an, dass das PJMPA mit Genehmigung durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) und das Internationale Paralympische Komitee (IPC) in Kraft treten soll.
Das NPC verpflichtet sich weiter,
- a) in die NPC-Sponsoren-Verträge Klauseln aufzunehmen, dass diese Verträge am 31. Dezember 2012 enden und NPC-Sponsoren kein Recht haben, sich wirtschaftlich in irgendeiner Weise mit den Paralympics, dem OCOG, dem NPC (nach dem 31. Dezember 2012) oder den Paralympic Teams des NPC von 2014, 2016 und 2018 zu assoziieren; weiterhin haben sie weder ein Vorrecht auf Verhandlungen (sog. “right of first discussion”) noch sonstige Vorzugsrechte in Verbindung mit den Paralympics, dem OCOG, dem NPC oder den Paralympic Teams des NPC von 2014, 2016 und 2018;
- b) zu gewährleisten, dass die nationalen paralympischen Sportverbände (sowohl der Sommer- als auch der Winterwettkampfdisziplinen, im Folgenden “NF”) mit dem OCOG zusammenzuarbeiten, um Gebiete zu identifizieren, in denen gemeinsame Marketing-Interessen bestehen und dass die NFs von jeglichen Ambush-Marketing-Aktivitäten Abstand nehmen bzw. ihre Sponsoren dazu veranlassen, jegliche Ambush-Marketing-Aktivitäten zu unterlassen, wie insbesondere die Entwicklung von Marketing-Aktivitäten, die in irgendeinem Zusammenhang mit den Spielen, der Stadt München, dem Jahr der Spiele oder Olympischer und Paralympischer Teams stehen.
Garantie 8.3.1
Die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Olympische Sport Bund garantieren, dass entsprechende Gesetze zur effektiven Reduktion und Sanktionierung von Ambush-Marketing (z. B. zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb durch Wettbewerber der Olympischen Sponsoren) bereits bestehen. Sofern nach dem Olympiaschutzgesetz, dem Markengesetz, der EG-Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke oder dem Urheberrechtsgesetz geschützte Rechte verletzt werden, besteht Schutz aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus gewährt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Schutz, wenn unlautere geschäftliche Handlungen, wie etwa irreführende Werbung oder Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens, erfolgen. Die genannten Gesetze sehen insbesondere Unterlassungsansprüche, die schnell und effektiv im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden können, sowie Schadensersatz-Ansprüche vor. Gegen unerwünschte Werbung in den vom Veranstalter genutzten Gebäuden und auf den vom Veranstalter genutzten Grundstücke (insbesondere an den Austragungsstätten) kann sich dieser durch Ausübung des ihm zustehenden Hausrechts schützen, wonach Werbemaßnahmen von Nicht-Sponsoren auf dem Gelände ausgeschlossen werden können.
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Zeitraum von zwei Wochen vor der Eröffnungszeremonie bis zur Schlusszeremonie der Spiele Straßenverkäufe und Werbeflächen im öffentlichen Raum (Plakatwände, Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln) kontrolliert werden. Der Freistaat Bayern garantiert, dass der Luftraum über den Austragungsorten derart kontrolliert werden kann, dass die Verhinderung von Veröffentlichungen im Luftraum sichergestellt ist.
Garantie 8.3.2
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass wir mit allen Eigentümern verbindliche Vereinbarung zum Erwerb aller existierenden oder noch entstehenden Außenwerbeflächen im öffentlichen Raum in München und anderen operativen Städten (z. B. Austragungsorte, Verkehrsknotenpunkte) zu den 2010 geltenden marktüblichen Konditionen abgeschlossen haben bzw. noch abschließen werden.
Garantie 8.3.3
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass wir mit allen Eigentümern verbindliche Vereinbarung zum Erwerb aller existierenden oder noch entstehenden Werbeflächen in öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, U-Bahn und Tram) in München und anderen operativen Städten (Austragungsorte, Verkehrsknotenpunkte) zu den 2010 geltenden marktüblichen Konditionen abgeschlossen haben.
Garantie 8.3.4
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass sie mit den Betreibergesellschaften der Flughäfen München, Innsbruck und Salzburg verbindliche Vereinbarungen zur Kontrolle aller existierenden oder noch entstehenden Werbeflächen (innen und außen) an den für die Spiele genutzten Flughäfen zu den 2010 geltenden marktüblichen Konditionen abgeschlossen hat.
Garantie 8.4
Wir, der Freistaat Bayern die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen , der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, als zukünftige Gesellschafter des OCOG, die bedingungslose Teilnahme des OCOG am TOP-Programm (“The Olympic Partner Programme”) und anderen Marketing Programmen des IOC. Das TOP-Programm, das vom IOC durchgeführt wird, ist das einzige Sponsoring mit exklusiven Marketingrechten für sowohl die Sommer- als auch die Winterspiele.
Garantie 9.7
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren die Finanzierung sämtlicher Baumaßnahmen für Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten für die Austragung der Spiele.
Garantie 9.8
(1) Als Eigentümerin der Olympiapark München GmbH garantiert die Landeshauptstadt München, als Eigentümerin der für die Schneewettbewerbe vorgesehen Grundstücke im Markt Garmisch-Partenkirchen garantiert der Markt Garmisch-Partenkirchen, als Eigentümer der Kunsteisbahn Königssee garantiert der Landkreis Berchtesgadener Land, als Eigentümer des für die Austragung der Biathlon- und Langlaufwettbewerbe benötigten Grundstücks und des für die temporär zu errichtende Eisschnelllaufhalle benötigten Grundstücks garantiert der Freistaat Bayern, dass das OCOG
- exklusive Nutzungsrechte über die Wettkampfstätten für die Spiele erhält;
- das Recht (und die Pflicht) erhält, um den Zugang der Delegationen der Nationalen Olympischen Komitees für Trainingszwecke und Kennenlernen der Wettkampfstätten zu erleichtern; und
- alle Rechte hinsichtlich kommerzieller Rechte erhält (einschließlich der Konditionen, wie sie im “Clean Venue Appendix” aufgeführt sind) für den Zeitraum während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele sowie der Testevents.
Die Garantiegeber verpflichten sich ferner, die Bedingungen der Olympischen Charta und des Host City-Vertrages während der Dauer des Miet-/Pachtvertrages mit dem OCOG einzuhalten.
(2) Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die betroffenen Internationalen Sportverbände schriftlich bestätigt haben, dass die jeweilige Wettkampfstätte den spezifischen Anforderungen entspricht bzw. gemäß den Planungen der Bewerbungsgesellschaft entsprechen wird.
Garantie 9.9
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass alle Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten, die im öffentlichen Eigentum stehen, dem OCOG kostenfrei bzw. gegen eine vom IOC gebilligte Miete für die Durchführung der Spiele zur Verfügung stehen.
Garantie 10.5.4
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 bestätigt, dass gemäß Bid Book alle Venues für die Paralympischen Spiele bereits während der Olympischen Winterspiele genutzt werden und somit die Kontrolle der kommerziellen Rechte an diesen Venues durch Garantie 9.8 geklärt sind.
Garantie 10.9.2
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass nationale und internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit in allen Planungs- und Bauphasen berücksichtigt werden, insbesondere, aber nicht abschließend,
- a) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Zusatzprotokoll; Ziel des auch von Deutschland ratifizierten Übereinkommens ist es, die Rechte behinderter Menschen zu garantieren, zu schützen und zu fördern;
- b) das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), dessen Ziel es ist, jegliche Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen;
- c) das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel es ist, jegliche Diskriminierung u. a. aufgrund von Behinderungen zu verhindern; und
- d) das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG), wobei insbesondere die unter a), b) und c) aufgeführten Gesetze auch spezielle Vorschriften zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr enthalten; hiernach sind zivile Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie sonstige Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu gestalten.
Garantie 10.12.1
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass sämtliche finanziellen Mittel für die Durchführung der Paralympischen Winterspiele 2018 gewährleistet werden.
Garantie 11.2
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass die für die Errichtung der Olympischen Dörfer in München, Garmisch-Partenkirchen und der Athletenunterkunft in Schönau a. Königssee im Landkreis Berchtesgadener Land (nachfolgend: Olympisches Dorf genannt) dem Stadtentwicklungs- bzw. Raumordnungsplan entsprechen und den Standards, um eine bauliche Genehmigung zu erhalten.
Garantie 11.4
Wir, die Landeshauptstadt München als zukünftige Eigentümerin des für das in München vorgesehene Olympische Dorf vorgesehenen Grundstücks, der Markt Garmisch-Partenkirchen als zukünftiger Eigentümer des für das in Garmisch-Partenkirchen vorgesehenen Grundstücks, der Landkreis Berchtesgadener Land als Vertragspartner des Eigentümers der Athletenunterkunft in Schönau a. Königssee, garantieren, dass das OCOG in die Planung hinsichtlich der Errichtung des Olympischen Dorfes einbezogen werden wird.
Garantie 11.5
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Errichtung des Olympischen Dorfes vorhanden sind bzw. von uns bereitgestellt werden, sofern bei der Errichtung des Olympischen Dorfes durch Private eine Deckungslücke entstehen sollte. Die Angaben zu den Finanzierungsfragen und den Beträgen entnehmen sie der Tabelle 11.5 im Bid Book.
Garantie 11.7
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass sich auf den Grundstücken für das geplante Olympische Dorf keine Gebäude befinden bzw. diese nicht für das Olympische Dorf genutzt werden müssen.
Garantie 11.8
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und das Berchtesgadener Land garantieren, dass das Olympische und Paralympische Dorf sämtlichen nationalen und internationalen Standards zur Barrierefreiheit entspricht bzw. entsprechen wird, nämlich insbesondere, aber nicht abschließend,
- a) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Zusatzprotokoll; Ziel des auch von Deutschland ratifizierten Übereinkommens ist es, die Rechte behinderter Menschen zu garantieren, zu schützen und zu fördern;
- b) dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), dessen Ziel es ist, jegliche Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen;
- c) dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel es ist, jegliche Diskriminierung u. a. aufgrund von Behinderungen zu verhindern; und
- d) dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG), wobei insbesondere die unter a) b) und c) aufgeführten Gesetze auch spezielle Vorschriften zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr enthalten; hiernach sind zivile Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie sonstige Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu gestalten.
Garantie 11.10
Wir, die Landeshauptstadt München und der’ Markt Garmisch-Partenkirchen als zukünftige Eigentümer und der Landkreis Berchtesgadener Land als Vertragspartner des Eigentümers garantieren, dass die jeweiligen Eigentümer alle kommerziellen Rechte (einschließlich der im “Clean Venue Appendix” enthaltenen Konditionen) an den Teilen des Olympischen Dorfes, die unter ihrer Verfügungsbefugnis stehen, dem OCOG für den Zeitraum, in dem das OCOG Kontrolle über die Wettkampfstätten ausübt, überlassen.
Garantie 11.18.1
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land, und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, als zukünftige Gesellschafter des OCOG, dass das OCOG
- a) die Reisekosten für alle Delegationen der NOCs und der NPCs, die an den Spielen als qualifizierte und akkreditierte Athleten teilnehmen oder akkreditierte Personen sind, die nach Regel 39 der Olympischen Charta berechtigt sind, im Olympischen Dorf zu wohnen, erstatten wird. Diese Reisekostenübernahme berechnet sich auf der Grundlage eines Economy Class-Fluges von der Hauptstadt oder eines anderen, vom jeweiligen NOC identifizierten Haupt-Flughafens des Heimatlandes zu dem internationalen Flughafen der Gastgeberstadt München;
- b) vom IOC gesetzte Verfahren und Fristen befolgen wird; und
- c) gewährleisten wird, dass – im Einklang mit der IOC-IPC-Vereinbarung – die Reisebedingungen für Athleten und Team-Mitglieder der Paralympischen Winterspiele 2018 die gleichen sein werden wie für die Olympischen Winterspiele.
Garantie 12.14
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, dass der Welt-Anti-Doping-Code und die Anti-Doping-Regeln des IOC, die im Jahr 2018 gelten werden, uneingeschränkt auf die Spiele angewendet werden.
Wir, die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren unsere volle Kooperation und Unterstützung betreffend der Umsetzung der IOC Anti-Doping-Regeln während der Olympischen Winterspiele, insbesondere in Bezug auf Untersuchungen und Verfahren betreffend der Athletenbetreuer oder jede andere Person, die in den illegalen Handel involviert ist oder die in sonst einer strafbaren Weise in Bezug auf die Verwendung von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden Unterstützung leistet.
Garantie 13.15/13.16
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren die sichere und friedliche Ausrichtung der Spiele. Wir werden alle betroffenen Stellen nachhaltig unterstützen, damit bei den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2018 für die Delegationen der Nationalen Olympischen Komitees und der Nationalen Paralympischen Komitees, für die Delegationen des IOC und IPC und für alle Zuschauer und Medienvertreter ein größtmöglicher Sicherheitsstandard geschaffen wird. Die finanzielle, planerische und organisatorische Verantwortung obliegt dem Freistaat Bayern als einsatzführendem Land. Die oberste zuständige Behörde ist das Bayerische Staatsministerium des Innern.
Garantie 14.2
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die im Bewerbungsdokument dargestellten Gesamtunterbringungskapazitäten mittels Optionsvertrag von dem jeweiligen Hoteleigentümer/-Betreiber zugesichert worden sind und für die Spiele zur Verfügung stehen. Die Gesamtunterbringungskapazitäten wurden ebenfalls durch das “National Tourist Board” bestätigt.
Garantie 14.7.1
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in den beigefügten Tabellen angeführten Hotels und Medienunterkünfte zu den entsprechend angeführten Preisen verfügbar sind. Dies wurde mittels Optionsvertrag von den Hoteleigentümern/-Betreibern bestätigt (Optionsverträge siehe Anlage).
Garantie 14.7.2
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in der beigefügten Liste angeführten Gebäude zu Unterbringungszwecken zur Verfügung stehen.
Garantie 14.7.3
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in der beigefügten Liste angeführten Hotels nach Angaben der Eigentümer und Betreiber in Planung sind. Entsprechende Genehmigungen, Zeitpläne, die Finanzierung und die Betreiber lassen sich ebenfalls der Anlage entnehmen.
Garantie 15.3
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in der beigefügten Tabelle angeführten Kapazitäten am Flughafen München, Innsbruck und Salzburg durch die Betreibergesellschaften der Flughäfen schriftlich bestätigt wurden (siehe Anlage) und internationalen Standards entsprechen. Der in den Bewerbungsunterlagen dargestellte Standard wird bis und einschließlich zum Jahr 2018 aufrecht erhalten.
Garantie 15.6
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass die in der beigefügten Tabelle angeführten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen geplant sind. Weiterhin garantieren wir, dass die für diese Infrastrukturmaßnahmen erforderlichen Genehmigungen angeben werden und die Finanzierung gesichert ist. Zeitpläne und verantwortliche Behörden lassen sich ebenfalls der Anlage entnehmen.
Garantie 15.11
Eine Erweiterung des Fuhrparks von öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsmitteln ist nicht erforderlich und somit nicht geplant.
Garantie 15.19
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass sog. Olympic Lanes für den Zeitraum der Spiele bzw. einen angemessenen Zeitraum vor und nach den Spielen zur Verfügung stehen. Diese Pläne sind im Bewerbungsdokument zu den Spielen näher spezifiziert.
Garantie 15.22
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren die Umsetzung eines olympischen Verkehrsmanagementsystems. Die städtische und regionale Transport- und Verkehrsleitung steht während der Spiele unter Leitung und Kontrolle des Freistaats Bayern.
Garantie 16.8
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass die erforderlichen Funkfrequenzen für die Übertragung der Spiele bereitgestellt, verwaltet und kontrolliert werden.
Garantie 16.9
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Funkfrequenzen für die Übertragung der Spiele den Athleten, dem IOC, den NOCs, dem OCOG, den Internationalen Sportverbänden, den Medien, den Rundfunksendern und den Olympischen Partnern für den Zeitraum eines Monats vor der Eröffnungszeremonie der Spiele bis eine Woche nach Ende der Schlussfeier der Paralympischen Winterspiele 2018 von ihr übernommen werden.
Garantie 17.1
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund garantieren im Namen des zukünftigen OCOG, dass mit dem erforderlichen Zeitvorlauf von mindestens 9 Monaten vor Beginn der Spiele ein auf höchstem Ausstattungsniveau stehendes Internationales Radio- und Fernsehzentrum (International Broadcasting Centre, IBC) eingerichtet wird, das allen technischen Anforderungen des 2018 Candidature Procedure and Questionnaire gerecht wird. Eine entsprechende schriftliche Zusage der Messe München GmbH (eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München) als Betreiber des in den Bewerbungsunterlagen dargestellten Geländes/Hallen liegt vor.