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Recherche-Loch und Fakten-Blackout

// veröffentlicht am 20.10.2010 // zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2010, 17:04 // 1 kommentar

Entschuldigung. Ich hatte mir eigentlich ganz doll vorgenommen, mich im Blog künftig noch mehr aufs Selbstreferenzielle zu konzentrieren und die Arbeit anderer Journalisten nach Möglichkeit nicht zu kritisieren, sondern nur noch gelegentlich zu loben, denn meine Arbeit offenbart ja selbst genug Fehler und Schwächen. So habe ich Trottel gerade die aktuelle Tagung der EU-Sportminister von Antwerpen nach Brüssel verlegt, obwohl ich es natürlich besser weiß.

Doch wie das so ist mit guten Vorsätzen.

Die Nachrichtenagentur dpa lieferte ihren Kunden gerade einen so genannten Hintergrund zum Thema “Fußball, FIFA und Finanzen – Korruptionsaffären”. Da werden sage und schreibe vier Pünktchen erwähnt, eins davon ist noch Martin Sonneborns geniale Aktion zur WM-Vergabe 2006 mit den Kuckucksuhren der Titanic. Unfassbar.

Was mich genauso irritiert, ist der Unterpunkt zum ISL-Bestechungsskandal. Da fehlt doch einiges:

April 2008: Das 2001 in Konkurs gegangene Schweizer Marketing-Unternehmen ISMM/ISL soll über eine Stiftung in Liechtenstein über Jahre FIFA-Funktionäre bestochen haben. 2008 vor Gericht dokumentiert sind 138 Millionen Schweizer Franken, die zwischen 1989 und 2001 gezahlt wurden. Nach übereinstimmenden Presseberichten soll Blatter im Mittelpunkt der Affäre stehen. Der Schweizer sei von ISL-Managern unter Druck gesetzt worden, die Verträge mit der in Zug (Schweiz) ansässigen ISMM-Gruppe nicht zu kündigen. Andernfalls würden unliebsame Informationen über sein Geschäftsgebaren veröffentlicht. Blatter wies die Vorwürfe als “haltlos” zurück.

Ich will mich gar nicht über unzutreffende Konjunktive ärgern. Grundsätzlich meine ich: Es ist nur ein weiteres Beispiel für journalistisches Desinteresse, Unkenntnis, Versagen und Nachrichtenunterdrückung in diesem Themenfeld. Anders kann ich mir das nicht erklären. Ich mag aber nicht zu sehr ins Detail gehen und niemanden überfordern. Nein, es geht nicht mal um Recherche, sondern lediglich um das simple Wahrnehmen von Fakten. Auch bin ich mir nicht mehr ganz sicher, aber ich glaube – wir hatten das schon mal diskutiert, diese nicht ganz unwichtige Geschichte hat die Agentur bis heute nicht vermeldet. Nicht nur diese.

Sorry, das musste mal gesagt werden.

Ich hatte ja neulich schon so eine Wutanwallung.

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“Bribes as salaries for sports leaders”

// veröffentlicht am 19.10.2010 // zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2010, 08:17 // 4 kommentare

Mein Freund und Kollege Jens Sejer Andersen hat vergangene Woche an der Universität Antwerpen einen Vortrag zu einem ewig aktuellen (und derzeit wieder brandaktuellen) Thema gehalten, den ich gern veröffentliche. Es tauchen viele der üblichen Verdächtigen und alten Bekannten auf, ob nun der Handball-Pharao, Ruben Acosta oder Jean-Marie Weber. (Aus Zeitgründen muss ich leider weitgehend auf Verlinkungen verzichten, zu allen gibt es im Blog etliche Geschichten.)

Voilà:

The Magicians of Sport: How the Greatest Corruption Scandal in World Sport Vanished Before We Knew It Existed

By Jens Sejer Andersen

International Director and founder, Play the Game

Usually, I am a great admirer of magicians. People who can make elephants appear out of nowhere or escape from underwater cages hand-cuffed and wrapped in chains, really deserve respect.

There are, however, some magicians that we should beware of, and quite a few of them do their tricks in sport. I am not referring to artists like Lionel Messi or Justine Henin who can make unimaginable things with a ball. No, the magicians I would like to talk about are exercising their witchcraft more discreetly.

They do not seek our admiration over their skills. On the contrary: They shun the public eye so much that they have become experts in one aspect of magic: They know how to make us look in one direction while they do their work in the other direction, and more than that, when we look back we do not even notice something mysterious has happened.

Thanks to these magic abilities, a number of corruption scandals in the highest ranks of sports leadership continue to vanish, even before we realise that they actually exist.

Where were for instance your eyes looking in late June this year? I suppose that they, like mine, were directed at a flat screen TV to follow the last matches in the group stage of the FIFA world cup in South Africa.

Abracadabra! While we were staring on one of the greatest shows on earth, the biggest corruption scandal ever documented in sport disappeared out in the blue.

Did you notice?

If not, don’t feel ashamed. It was not meant for you to see.

While events in South Africa spellbound the world, a dry and formal sheet of paper was produced more than 8,000 kilometres away, by the public prosecutor in Zug, the Swiss canton in which FIFA resides.

On the 24 June, the prosecutor ended eight years of legal proceedings with a statement that put an end to the so-called ISL-affair.

Simultaneously, FIFA noted in a very brief media release “FIFA is pleased that the prosecutor of Zug has finalised his investigations?.

FIFA had reasons to be satisfied indeed. For although the Swiss prosecutor that day confirmed that FIFA officials had received millions of Swiss francs from the ISL company and kept them in their pockets, and that FIFA should pay a compensation of 5,5 million Swiss francss – around 4 million euros – things could have turned out much worse for football’s governing body.

The collapse of a marketing giant

For the ISL was no street vendor of services to FIFA. ISL stands for International Sport and Leisure and was from the early 1980’ies and until its collapse in 2001 by far the biggest sport marketing company in the world. It was founded by the Horst Dassler, whose family owned Adidas.

ISL bought TV and marketing rights from the international sports federations and the International Olympic Committee and re-sold them to media companies and private sponsors. Thanks to its close personal relations to FIFA and other big federations it became a driving force in the explosive commercialisation of elite sport.

However, even a booming company in a booming sector can make mistakes, and in 2001 the ISL collapsed because it had seriously overestimated the value of its products.

When the Swiss administrators took over the bankrupt ISL and started looking at the internal papers, they soon discovered some strange payments. In the first place, the liquidator of the company, Thomas Baur, found that at least 3,5 million Swiss francs (at the time 2,2 million euros) had been paid out in personal commissions and they started writing leading sports officials in order to get the money back.

And in 2004, Mr Bauer did get most of that money back. Not in many small portions, but on one big check of 2,5 million Swiss francs. It would of course be interesting where this sum came from and on behalf of which sports leaders it was paid back, but after hard work from a splendid Swiss lawyer, Peter Nobel – the Federal Court, the highest court in Switzerland, ruled that no names should be named.

Peter Nobel is not only an excellent player in the court room – a magician in his field you may say – he was also the man who issued the big check. And, coincidentally perhaps, he has for many years been the personal lawyer of Joseph S. Blatter, President of FIFA.

But this was only the beginning. Other parts of the Swiss justice had an interest in the ISL, and one investigative judge, Thomas Hildbrand, was particularly active, launching firstly one investigation into how six ISL-directors managed their affairs, and secondly another one into the relation between FIFA and the ISL.

138 million Swiss francs in kickbacks

In 2008, the court in the Swiss city of Zug concluded the first of these two cases, the proceedings against six former ISL directors for embezzling large portions of money belonging to FIFA. The legal case itself ended up with acquittals and mild sentences since the defendants could convince the judges that FIFA in reality had accepted the way ISL handled FIFA’s money.

But in the indictment a stunning revelation was brought forward and confirmed by the defendants in the court room:

Over 12 years, from 1989 to its bankruptcy in 2001, ISL handed out no less than 138 million Swiss francs – then 87 million euros – in personal commissions to sports leaders in order to get lucrative TV and marketing contracts.

The payments were channelled to the private pockets or bank accounts of high ranking sports leaders through an advanced system of secret funds in Liechtenstein and the British Virgin Islands. Some of the kickbacks were handed over personally by the top executive of the ISL, Jean-Marie Weber, who travelled around the world with a suitcase filled with cash.

Bribes as salaries for sports leaders

According to the defendant ISL directors, these payments were a normal and integral part of the daily sports business and a precondition if ISL wanted to sign contracts with their customers.

“I was told the company would not have existed if it had not made such payments,?

said former chief executive of the ISL Christoph Malms, and was backed the former director of finances, Hans-Jürg Schmid.

“It was like paying salaries. Otherwise they would have stopped working immediately?,

he said about the sports officials.

How come that the six directors admitted these secret personal commissions so freely? The answer is simple. In Switzerland this kind of kickbacks or bribes were not criminal until new anti-corruption legislation was passed in 2006.

And although the directors were quite open-mouthed, they did not risk their future career by dropping names in the court.

We only know that when ISL flourished, some of its most important customers besides FIFA were the ATP in tennis, IAAF in athletics, FINA in swimming, FIBA in basketball and for some years also the IOC.

You would perhaps expect that these organisations did react to the revelations in Zug by tracing corrupt sports leaders in their own ranks or at least distancing themselves publically from such malicious practices.

But no: From the international sports community there has only been one reaction to what is beyond comparison the biggest known corruption scandal in sport: Unanimous and complete silence.

After the verdicts in Zug 2008, there was still a hope: Perhaps the third and last criminal investigation could help us answer the simple question: Who took the bribes?

How much did they get each? – after all, 87 million euros is a lot of money, and not that many persons were in charge of TV and marketing contracts. Do these persons still hold important positions in sport?

Unfortunately, the end of the ISL affair this summer did not answer any of these questions.

The settlement does confirm what FIFA has long denied: That FIFA officials have taken millions of Swiss francs from the ISL in return for contracts. And it does oblige FIFA to pay back some of the money stolen from sport.

But even if we assume that all cheques have been paid by FIFA: 2,5 million Swiss francs to the liquidators, 5,5 million Swiss francs in the recent decision plus the costs of the legal procedure – we are still far from the impressing 138 million Swiss francs that went with the corruption. The financial balance is clearly in favour of those who cheated.

Before I go deeper into analysing the mechanisms that allow such a huge scandal to run almost unnoticed by the world public, one more important question arises from the ISL case:

Is the magic over?

Did corruption in sports organisations die with the ISL in 2001, and is the buying and selling of TV and marketing rights now a clean business?

No answers given at Olympic congress

I raised this question during a session about “Good governance and ethichs? at the Olympic Congress in Copenhagen last year where over 1,200 high ranking sports officials gathered to discuss the challenges to sport. The answer from the moderator, Youssoupha Ndiaye from the IOC Ethics Commission, was easy to understand:

“The panel does not answer questions?.

To be fair, the audience was quite amused by that response. Well, perhaps not all – probably not the man sitting a few rows from me, Jean-Marie Weber, the man who once travelled the world with a suitcase full of money.

I do not know which tasks the elegant Weber had at the Olympic Congress, but it cost the IOC President Rogge some sweat explaining Weber’s presence. It was apparently not the IOC itself that had invited him, but to get an accreditation through the strict security measures of that meeting you had to have very good connections in the so-called Olympic family of sport. // weiter lesen

update: Korruption in der FIFA

// veröffentlicht am 18.10.2010 // zuletzt bearbeitet: 18. Oktober 2010, 23:02 // 26 kommentare

Das ist doch mal eine klare, schnörkellose Überschrift zu einer schönen Geschichte, die die Kollegen der Sunday Times da veröffentlicht haben und die weltweit Schlagzeilen macht. So bekommt die krude Doppel-Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften 2018/2022, die weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit abläuft, doch endlich noch Schwung, nachdem der Schwung dieser Geschichte (aus Australien und Deutschland, mit dem Fedorfranz und dem Petersepp) leider etwas verebbte.

Ich bin mir nicht zu blöd, zum wiederholten Male die Antwort von FIFA-Chef Joseph Blatter auf meine Frage zu veröffentlichen, ob der Sport eine Welt-Anti-Korruptions-Agentur (WACA) nach dem Vorbild der WADA braucht.


Wieder einmal “ermittelt” also die FIFA-Ethikkommission – diesmal sind es Familienmitglieder aus Nigeria und Neuseeland Tahiti, beim nächsten Mal wieder andere. Die üblichen Verdächtigen.

Strukturell ändert sich ja nichts.

Weshalb ich so frei bin und einen Text mit seinen vielen Verlinkungen hineinkopiere, den ich am 25. Juni 2010 aus Südafrika angeboten habe: Wie sich korrupte Funktionäre im FIFA-Reich des Joseph Blatter mit Millionen frei kaufen.

Das ist gewiss nicht die feine englische Art, eigene Blogbeiträge doppelt zu veröffentlichen. Aber warum nicht? Steter Tropfen höhlt den Stein. Als Hintergrund zur aktuellen Affäre dürfte der Beitrag hilfreich sein. (Ich habe derzeit ohnehin keine Möglichkeit, aktuell zu reagieren, weil ich gerade auf dem Weg zum IOC/ANOC-Gipfel in Acapulco bin, die Qualität der Internetverbindung hier auf dem Airport Mexiko-City lässt auch zu wünschen übrig.)

Etliche Informationen und Zitate lassen sich sehr schön auf den aktuellen Fall herunter brechen. Nochmal: Es geht ums System.

Sehr lustig ist der Brief von Blatter an sein Exekutivkomitee:

Sehr geehrte Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees,

ich habe die unangenehme Pflicht, Sie über eine sehr unerfreuliche Situation zu unterrichten, die im Zusammenhang mit der heutigen Veröffentlichung eines Artikels in der Sunday Times unter dem Titel ‘WM-Stimmen zu verkaufen’ entstanden ist. Die Angaben in diesem Artikel haben einen sehr negativen Einfluss auf die FIFA und den Bewerbungsprozess für die Ausrichtung der FIFA WM-Turniere 2018 und 2022 ausgelöst.

In dem Artikel werden aktuelle und ehemalige Mitglieder des Exekutivkomitees erwähnt. Die FIFA hat als Reaktion darauf die folgende Medienerklärung abgegeben, die ich Ihnen zur Kenntnis bringen möchte: ‘Die FIFA und die Ethik-Kommission der FIFA haben die Bewerbungsprozesse für die Ausrichtung der FIFA WM-Turniere 2018 und 2022 genau verfolgt und werden dies auch weiterhin tun. Die FIFA hat bereits alle Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit angefordert und erwartet den Eingang dieses Materials. Die FIFA wird das gesamte ihr zur Verfügung stehende Material unverzüglich analysieren.

Erst nach Abschluss dieser Analyse kann die FIFA über weitere Schritte entscheiden. Bis dahin kann die FIFA keine weiteren Erklärungen in dieser Angelegenheit abgeben.’ Die FIFA wird zu dieser Erklärung stehen und unverzüglich gemeinsam mit der Ethik-Kommission und dem FIFA-Generalsekretär eine gründliche Untersuchung einleiten. Ich werde Sie über die weitere Entwicklung der Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Bis auf weiteres möchte ich Sie bitten, von jeglichen öffentlichen Äußerungen in dieser Angelegenheit abzusehen. Für Ihre Zusammenarbeit bedanke ich mich im Voraus.

Hochachtungsvoll

Joseph S. Blatter
FIFA-Präsident

Nachtrag 19.14 (MESZ), eine Pressemitteilung der FIFA:

Die FIFA bestätigt, dass sie bei der Ethikkommission heute zwei Anträge gestellt hat:

Die FIFA hat ein Ethikverfahren gegen zwei aktuelle Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees eingeleitet, um abzuklären, ob diese gegen das Ethikreglement der FIFA verstossen haben, und hat dabei den Vorsitzenden der Ethikkommission eindringlich gebeten, alle möglichen Schritte zu unternehmen, einschliesslich der Prüfung provisorischer Massnahmen, sollten die dafür vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sein. Weiter laufen Untersuchungen gegen andere FIFA-Offizielle, die im Rahmen des Vorfalles eine Rolle gespielt haben könnten.

Die FIFA bestätigt ebenso, dass Absprachen, wie ein weiterer Vorwurf lautet, ein klarer Verstoss gegen die Bewerbungsregistrierung und das Ethikreglement wären. Aus diesem Grund ist auch in diesem Fall eine Untersuchung gegen die entsprechenden Nationalverbände und entsprechenden Bewerbungskomitees eingeleitet worden. Die FIFA hat auch in diesem Fall den Vorsitzenden der Ethikkommission eindringlich gebeten, alle möglichen Schritte zu unternehmen, einschliesslich der Prüfung provisorischer Massnahmen, sollten die dafür vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sein.

Mein Beitrag vom Juni:

JOHANNESBURG. Lassen wir Fakten sprechen. Dies ist eine Dokumentation (mehr) aus dem Reich des Joseph Blatter und seiner Fédération Internationale de Football Association (FIFA). Es ist eine Geschichte von jenen, die auszogen, Millionen aus dem Fußballgeschäft auf ihre Privatkonten abzuzweigen, die sich seit Jahrzehnten voll fressen wie Maden im Speck, die über die friedensstiftenden Heilkräfte des Fußballs orakeln, die gerade dieser Tage in Afrika wieder halluzinieren, Familienbande beschwören und doch kaum etwas anderes im Sinn haben, als ihre privaten Interessen. Sie werden von nichts und niemandem kontrolliert. Im Gegenteil: Politiker aller Couleur küssen ihnen die Füße, schließlich bewerben sich gerade wieder elf Länder um kommende Weltmeisterschaften.

Dass sie machen können, was sie wollen, dass in der Spezialdemokratie andere Regeln gelten, wurde selten eindrucksvoller bewiesen als mit jenem Deal, den FIFA-Funktionäre, letztlich auch die FIFA und die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug gerade in der Causa ISL/ISMM geschlossen haben. Der Deal geht so:

Hohe FIFA-Offizielle haben Millionensummen an Schmiergeld kassiert, FIFA-Offizielle haben sich über Jahre bestechen lassen, FIFA-Offizielle agierten zutiefst korrupt, und weil das ausnahmsweise mal gut dokumentiert ist, zahlt man halt 5,5 Millionen CHF an die Schweizer Staatskasse und kauft sich damit quasi frei. Wichtig ist nur:

Alle Beteiligten sind sich einig darin, dass die Namen aller Schmiergeldempfänger nie öffentlich werden dürfen.

Es gibt Juristen, die so etwas als Korruptionsverdunklungsvertrag bezeichnen. Und das ist nicht der erste in diesem Fall. Ich finde den Begriff zutreffend.

Bevor ich die Einzelheiten dokumentiere, genießen wir zunächst die FIFA-Propaganda und hören auch, was die Staatsanwaltschaft Zug sagt.

Die FIFA erklärt:

Die FIFA reagiert mit Befriedigung darauf, dass die Staatsanwaltschaft Zug ihre Ermittlungen im Zuge des “ISL/ISMM-Falles” abgeschlossen hat.

Es sei daran erinnert, dass die Entscheidung einen Sachverhalt betrifft, der vor dem Jahr 2000 lag, und dass es keine gerichtliche Verurteilung der FIFA gab. Der FIFA-Präsident wurde von jeglichem Fehlverhalten in dieser Angelegenheit freigesprochen.

Da die Untersuchung und damit auch der Fall nun endgültig abgeschlossen sind, wird die FIFA keine weiteren Erklärungen dazu abgeben.

Die Staatsanwaltschaft teilt mit:

Verfahren nach Wiedergutmachung eingestellt

Der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) wurden Provisionszahlungen von mehreren Millionen Schweizer Franken vorenthalten. Weil die Beschuldigten den Schaden in angemessenem Umfang wiedergutmachten, wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.

Der vorliegende Fall geht zurück ins Jahr 2001. Im Mai 2001 wurde aufgrund einer Anzeige der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) gegen Verantwortliche des Managements der ISMM/ISL-Gruppe ein Verfahren eingeleitet. Das ehemalige Untersuchungsrichteramt Zug schloss jenes Verfahren mit Verfügung vom 18. März 2005 ab und überwies dieses an die damalige Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anklageerhebung. Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge „bezüglich der meisten Vorwürfe Schuldsprüche beantragt“. Die anschliessenden Verfahren vor erster und zweiter Instanz der Zuger Gerichtsbehörden führten in den meisten Fällen zu Freisprüchen.

Im Anschluss an die einleitend erwähnte Strafuntersuchung wurde am 8. August 2005 von Amtes wegen ein weiteres Verfahren gegen Unbekannt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zum Nachteil der FIFA eröffnet. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse, denen ausgedehnte Abklärungen im In- und Ausland zu Grunde liegen, musste das Verfahren auf mehrere Personen ausgedehnt werden. Nachdem die abgenommenen Beweise eine Beurteilung des objektiven Tatbestandes ermöglichten und eine Wiedergutmachung des durch die Beschuldigten verursachten Schadens erfolgt war, wurde das Strafverfahren gestützt auf Art. 53 StGB eingestellt.

Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig. Provisionszahlungen als Auslöser des Verfahrens Ausländische Personen von FIFA-Organen kamen bis ins Jahr 2000 in den Genuss von Provisionen, die von der ISMM/ISL-Gruppe ausgeschüttet wurden. Diese Zuwendungen standen einerseits im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen dieser Gruppe und andererseits erfolgten diese Zahlungen aus Gründen der Verknüpfung der Provisionsempfänger mit der FIFA. Die Zahlungsadressaten unterliessen es, die Gelder an die FIFA weiterzuleiten und verwendeten die Vermögenswerte für ihre eigenen Zwecke. Die FIFA ihrerseits unterliess es, die ihr zustehenden Vermögenswerte von den Beschuldigten einzufordern. Sie wurde in diesem Umfang geschädigt.

Die Beschuldigten haben im Rahmen des Verfahrens den Empfang der Gelder nicht in Abrede gestellt, verneinten jedoch eine strafrechtliche Verantwortung. Sie zeigten sich aber bereit, den von der Staatsanwaltschaft als einer Wiedergutmachung zugänglich qualifizierten Betrag von 5.5 Millionen Franken zu bezahlen. Damit konnte der Schaden in diesem Umfang wieder gutgemacht werden. Ein Teil der Wiedergutmachungszahlungen in der Höhe von 2.5 Millionen Franken kommt gemeinnützigen Organisationen zu. Die Beschuldigten haben zudem die Verfahrenskosten übernommen.

Mir fehlt die Zeit, alle Absurditäten dieser Erklärungen aufzulisten.

Mit diesem Deal könnte das letzte Kapitel in der juristischen “Aufarbeitung” des größten Bestechungsskandals der olympischen Sportgeschichte geschrieben worden sein. Es geht um mindestens 138 Millionen Schweizer Franken, mit denen das Firmen-Konglomerat ISL/ISMM, zwanzig Jahre lang unangefochtene Nummer eins der Welt im Sportmarketing, zahlreiche hochrangige Sportfunktionäre geschmiert hat, um an die lukrativsten, milliardenschweren TV- und Sponsorenverträge zu gelangen. Diese 138 Millionen sind aber nur die Spitze des Eisberges, nimmt man kriminalistisches Basiswissen zum Maßstab und bedenkt, dass 95 bis 98 Prozent aller Korruptionsfälle unentdeckt bleiben, so errechnet sich über die zwei Jahrzehnte der ISL-Herrschaft im olympischen Sportmarketing leicht eine Milliardensumme.

Es ist ein Wirtschaftskrimi, ein Politkrimi, Geheimdienste mischten auch stets mit. Es ist ein Thriller. Denn es war schließlichJean-Marie Weber, der Blatter-Freund, der Havelange-Freund, der Schmiergeldbote und treuer Diener des ISL-Gründers Horst Dassler, der mehrfach in kleinen Kreisen bekannt hat: Wenn er die Namen aller Schmiergeldempfänger ausplaudern würde, wäre er ein toter Mann.

Präzise betrachtet geht es um mehr als diese 138 Millionen oder von mir aus auch eine Milliarde. Das gesamte System basierte auf Korruption (oder basiert noch?), die Vergabe von Marketingrechten, die Wahl von Präsidenten und anderen Offiziellen, die Vergabe von Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften – alles ist miteinander verwoben. Eigentlich müsste Sportgeschichte neu geschrieben werden.

Erinnern wir uns an den ISL-Strafprozess im Frühjahr 2008 in Zug:

Der Richter:

“Das hat etwas Verschwörerisches an sich!?

Ein ehemaliger ISL-Manager:

“Alle diese Zahlungen waren notwendig, um überhaupt Verträge zu bekommen und dass die (gemeint sind die Sportfunktionäre/d. A.) sich dran halten.?

Schmiergeld an Sportfunktionäre zu zahlen ist:

“Als wenn man Lohn bezahlen muss. Sonst wird nicht mehr gearbeitet. Ansonsten wären diese Verträge von der anderen Seite nicht unterschrieben worden. Diese Zahlungen sind betriebswirtschaftlich notwendig, sind echte Aufwandspositionen. Nur die andere Seite möchte nicht genannt werden, das ist das Sensitive.?

Ein anderer ISL-Manager:

“Diese Praxis war unerlässlich, sie war branchenüblich, sie gehörte zum Stil des Geschäfts.?

So lief’s Business:

Chart ISMM bribery system, basierend auf Gerichtsakten und Zeugenaussagen

Ich kann es niemandem, der wirklich an diesem Thema und den Hintergründen interessiert ist, abnehmen, sich die Fakten anzusehen, ausführlich dokumentiert:

Lange bevor wir an etliche Kilo ISL-Akten kamen, haben Thomas Kistner und ich mal aufgeschrieben (ebenfalls basierend auf etlichen exklusiven Dokumenten), wie sich ISL und Leo Kirch einst die TV-Rechte an den Fußball-Weltmeisterschaften 2002 und 2006 gesichert haben – auch ein Milliardendeal, wer mal in den ersten Vertrag reinschauen möchte, bitte sehr:

Bevor Sepps Kommunikationsarbeiter, seine juristische Abteilung und seine teuren Zürcher Anwaltsfreunde aktiv werden, gebe ich den Herrschaften flink jene Definition von Korruption mit auf den Weg, die hier stets verhandelt wird, die sich die Kameraden aber nie merken können:

Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zu privatem Vorteil.

Wer es genauer wissen will, Analysen zu Strukturen und Formen der Korruption im Sport mit Dutzenden Links zu Originaldokumenten:

Ich habe eingangs gesagt: Lassen wir Fakten sprechen. Propaganda begegnet man am besten mit Fakten, oder?

Die aktuelle Entwicklung in Zug habe ich seit Mittwochabend für verschiedene Medien aufgeschrieben, am Donnerstag stand schon ein Beitrag exklusiv in der NZZ, heute beispielsweise in der Berliner Zeitung:

Millionenschweres Geheimnis

Hochrangige Fifa-Funktionäre kaufen sich frei

JOHANNESBURG. Im größten Bestechungsskandal der olympischen Sportgeschichte sind Funktionäre aus dem Umkreis des Fußball-Weltverbands Fifa zentral involviert. Einige dieser Fifa-Offiziellen, die viele Millionen Schweizer Franken kassierten, haben sich nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft Zug nun quasi freigekauft. Nachdem hochrangige Fußballfunktionäre eine sogenannte “Wiedergutmachungszahlung” in Höhe von 5,5 Millionen Schweizer Franken geleistet haben, wird das Verfahren eingestellt. Für den Fifa-Präsidenten Joseph Blatter aber kommt dieser Deal einem WM-Gewinn gleich.

Der Hintergrund: Im Frühjahr 2008 wurde während des Prozesses gegen sechs ehemalige Manager der Sportmarketinggruppe ISL/ISMM die Zahlung von 138 Millionen Schweizer Franken Schmiergeld an hohe Funktionäre des olympischen Weltsports dokumentiert. Zu den Geschäftsprinzipien der Firmengruppe gehörte es, mit Bestechungszahlungen an lukrative und teilweise milliardenschwere TV- und Marketingverträge zu gelangen, mit Sportorganisationen wie dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC), dem Fußball-Weltverband Fifa sowie anderen Verbänden (u. a. Leichtathletik, Schwimmen, Basketball). In Deutschland etwa wurden viele Jahre die dubiosen Umstände diskutiert, unter denen der damalige Fifa-Generalsekretär Blatter half, der ISL und der Kirch-Gruppe die milliardenschweren TV-Rechte an den Weltmeisterschaften 2002 und 2006 zuzuschustern.

“Ausländische Personen von Fifa-Organen kamen bis ins Jahr 2000 in den Genuss von Provisionen, die von der ISMM/ISL-Gruppe ausgeschüttet wurden”, teilt die Staatsanwaltschaft nun mit. “Die Zahlungsadressaten unterließen es, die Gelder an die Fifa weiterzuleiten und verwendeten die Vermögenswerte für ihre eigenen Zwecke. Die Fifa ihrerseits unterließ es, die ihr zustehenden Vermögenswerte von den Beschuldigten einzufordern. Sie wurde in diesem Umfang geschädigt.”

Der ehemalige ISL-Finanzchef Hans-Jürg Schmid erklärte seinerzeit vor Gericht:

“Das ist, als wenn man Lohn bezahlen muss. Sonst wird nicht mehr gearbeitet. Ansonsten wären diese Verträge von der anderen Seite nicht unterschrieben worden.”

Der einstige ISMM-Verwaltungsratschef Christoph Malms sagte damals aus:

“Diese Praxis war unerlässlich, sie war branchenüblich, sie gehörte zum Stil des Geschäfts. Ohne das geht es nicht.”

In den Gerichtsunterlagen tauchten als Zahlungsempfänger die Fifa-Exekutivmitglieder Nicolas Leoz (Paraguay) und Brasiliens Verbandschef Ricardo Teixeira auf – letzterer über seine Firma Renford Investments, die er gemeinsam mit dem langjährigen Fifa-Präsidenten João Havelange betrieb und die von der ISL-Gruppe mindestens 2,5 Millionen Franken erhielt. Nur ein Bruchteil der bestochenen Funktionäre ist namentlich bekannt. Zur Verantwortung wurde allerdings niemand gezogen.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen, die während des Konkurses der ISMM-Gruppe im Frühjahr 2001 eingeleitet wurden, eröffnete die Staatsanwaltschaft im August 2005 ein weiteres Verfahren – diesmal gegen unbekannt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zum Nachteil der Fifa. Damals hatte der einstige ISL-Manager und erwiesene Schmiergeldbote Jean-Marie Weber an den Konkursverwalter des ISL-Konglomerats 2,5 Millionen Franken gezahlt. Mit diesem Geld, dessen Herkunft unbekannt ist, wurde ein von Juristen als Korruptionsverdunklungsvertrag bezeichnetes Abkommen geschlossen: Im Gegenzug verpflichtete sich der Konkursverwalter, keine Verfahren gegen Fußballfunktionäre zu eröffnen und die Namen der Schmiergeldempfänger nicht zu veröffentlichen.

Das zweite Kapitel in diesem Korruptionsverdunklungsvertrag schreibt nun die Staatsanwaltschaft. Die Bestochenen zahlen 5,5 Millionen – und ihre Namen werden auf immer geheim bleiben. Die Staatsanwaltschaft benutzt erstaunlicher Weise statt der korrekten Begriffe “Schmiergeld” oder “Bestechungsgeld”, die im Prozess von den Richtern herausgearbeitet wurden, die verharmlosende Vokabel “Provision”.

Die Funktionäre des Weltverbandes Fifa haben “den Empfang der Gelder nicht in Abrede gestellt, verneinten jedoch eine strafrechtliche Verantwortung”, heißt es. Strafrechtlich war Korruption zu dieser Zeit in der Schweiz nicht zu ahnden – zivilrechtlich schon. Gemäß Gerichtsaussage des ehemaligen ISMM-Chefs Malms war das System der Bestechungszahlungen (“Provisionen”) von der eidgenössischen Steuer, der KPMG und renommierten Zürcher Kanzleien (Niederer Kraft & Frey, Prager Dreifuss) mit “abgesegnet und gutgeheißen” worden. Letztlich hat nun auch die Staatsanwaltschaft das System abgesegnet.

FIFA-Präsident Joseph Blatter, FIFA Senior Vice President Don Julio Grondona

Natürlich hat Sepp gut Lachen.

Hier entlang geht es übrigens zum FIFA-Ethik-Code und einer Stil- und Textkritik des einmaligen Werkes.

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Vertraulich: alle Bürgschaften und Garantien, die deutsche Volksvertreter dem IOC für München 2018 geben

// veröffentlicht am 05.10.2010 // zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2010, 23:19 // 56 kommentare

Wer Olympische Spiele ausrichten will, muss nur flink seine nationale Rechtsordnung außer Kraft setzen (das ist zuspitzend kommentierend formuliert, liebe Juristen), sich dem Diktat des steuerbefreiten Weltkonzerns IOC und seiner Parallelgesellschaft “olympischer Sport” unterwerfen – und natürlich einige Dutzend staatliche Garantien abgeben: Ausfallbürgschaften, viele andere finanzielle Bürgschaften (wobei die Sicherheitskosten, medizinische Versorgung etc pp in keinem Etat auftauchen, das wird den Steuerzahler noch einige hundert Millionen Euro kosten, so genau nimmt’s man da nicht) und etliches mehr.

Olympia ist ein Franchise-Unternehmen, vergleichbar mit einer McDonald’s-Filiale: Der Franchise-Geber behält alle Rechte und den Profit. Der Franchise-Nehmer agiert weitgehend rechtlos und trägt das finanzielle Risiko komplett. Das Risiko bei Olympischen Spielen trägt immer allein der Steuerzahler.

Voilà, hier ist die Liste der Garantien, die deutsche Sportfunktionäre (als hätten sie etwas zu sagen, als würden sie etwas riskieren, als würden sie finanziell für Kosten einstehen) und deutsche Politiker (Stuttgart21 lässt grüßen) dem intransparentesten Unternehmen der Welt, dem IOC, demnächst für die Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 abgeben.

Das ellenlange Dokument sind zehn Seiten von rund 800 Seiten Bewerbungsunterlagen, die teilweise als “streng vertraulich? gekennzeichnet sind und die am Mittwoch von den Kommunalparlamenten beschlossen werden. Der Bundestag hat ja in einem demokratiewidrigen Striptease bereits seinen Freibrief gegeben. Ich finde allerdings, Entscheidungen und Garantien solcher Tragweite sollten wirklich öffentlich verhandelt werden.

Wenn ich richtig gezählt habe, sind es 47 Garantien/Bürgschaften, Unterpunkte nicht eingerechnet. Mag sein, dass noch einige dazu kommen, einen Hinweis auf die Steuerbefreiung für IOC-Einnahmen im Zusammenhang mit den Spielen habe ich beim Überarbeiten womöglich nur übersehen.

Ich freue mich auf die Diskussion.

Aus dem “Eckpunktepapier? zum “Bid Book München 2018?

Multi Party Agreement

Präambel

Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) sowie die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH geben gemeinsam folgende Garantien ab:

Garantie 3.3

Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, werden unseren finanziellen Beitrag für die erfolgreiche Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 leisten und alle Maßnahmen ergreifen und Ressourcen zur Verfügung stellen, welche für die sichere und friedliche Durchführung der Spiele erforderlich sind. Wir werden für die Achtung der Olympischen Charta einstehen und die hieraus folgenden Verpflichtungen erfüllen. Wir sichern zu, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die übrigen Unterzeichner ihre Verpflichtungen erfüllen.

Garantie 4.1

Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land bestätigen, dass wir a) die Achtung der Olympischen Charta und des Host City-Vertrages garantieren;

  • b) verstehen und damit einverstanden sind, dass alle Zusicherungen, Gewährleistungen und Zusagen, die sowohl in den Bewerbungsunterlagen der Bewerberstadt als auch in allen anderen Verpflichtungserklärungen – mündlicher oder schriftlicher Art – von der Bewerberstadt (einschließlich der Bewerbungsgesellschaft) oder dem Nationalen Olympischen Komitee (NOC) gegenüber dem IOC abgegeben worden sind, für die Bewerberstadt verbindlich sind; und
  • c) garantieren, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, damit die Bewerberstadt alle ihre Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt.

Garantie 4.2

Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, dass in der Landeshauptstadt München, in ihrer Umgebung oder anderen Austragungsorten keine anderen wichtigen nationalen oder internationalen Treffen oder Veranstaltungen während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 in München (nachfolgend: “Spiele”) oder unmittelbar eine Woche vor oder eine Woche nach den Spielen stattfinden.

Garantie 4.4

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, in Form der beiliegenden Dokumente, dass wir angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um die Wortmarken “Munich 2018″ und “München 2018″ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland schützen und die Domains Muenchen2018/Munich2018.com/net/org/de registrieren zu lassen.

Garantie 4.5

Die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Olympische Sport Bund garantieren, dass der weitgehende Schutz des Olympischen Emblems (die Olympischen Ringe) und der Olympischen Bezeichnungen (“Olympiade”, “Olympia” “olympisch”) durch das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen vom 31.03.2004 erfolgt. Andere Kennzeichen mit Bezug auf die Olympischen Spiele (z. B. Symbole, Motto) können über das Markenrecht einen Markenschutz und bei entsprechender Werkqualität über das Urheberrecht Urheberschutz erlangen.

Deutschland ist Vertragspartei des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken sowie des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken. Einen im Bereich der Europäischen Union geltenden Markenschutz regelt die Verordnung Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke. Darüber hinaus gilt das nationale Markengesetz.

Einen ergänzenden Schutz gewährt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach kann das Anlehnen an den Ruf und das Ansehen eines fremden Kennzeichens gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Garantie 4.7.1

Die Landeshauptstadt München garantiert hiermit, dass

  • a) die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH (Bid Committee Munich 2018 GmbH), ermächtigt ist, die Organisation und Koordination der Bewerbung für uns durchzuführen und uns in Belangen der Bewerbung zu gemäß den Gesellschafterverträgen und Vereinbarungen zu vertreten;
  • b) die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH durch ihre Geschäftsführer Bernhard Schwank und Jürgen Bühl gesetzlich vertreten wird, wodurch diese ermächtigt sind, rechtsgültig Verträge und andere Dokumente für die Bewerbungsgesellschaft zu schließen. Die Vertretungsberechtigung und Berechtigung zum Abschluss von verbindlichen Dokumenten (wie etwa dem Host City-Vertrag) für die Stadt München obliegt dem Oberbürgermeister.

Garantie 5.3

Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass alle akkreditierten Personen, die über einen gültigen Reisepass und eine Olympische Ausweis- und Akkreditierungskarte verfügen, in die Bundesrepublik einreisen und ihre olympische oder paralympische Funktion für die Dauer der Spiele sowie je einen Monat vor und nach den Spielen ausüben können, in Einklang mit dem “International Olympic Committee’s Accreditation and Entries at the Olympic Games – Users’ Guide”. Sofern sie nicht zur visumfreien Einreise berechtigt sind, werden ihnen gebührenfreie Visa zur mehrfachen Einreise und zum Aufenthalt in die bzw. der Bundesrepublik erteilt.

Garantie 5.4

Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass andere Personen, die an der Organisation der Olympischen Spiele mitwirken und nicht im Besitz einer olympischen Akkreditierungskarte sind, auf der Grundlage entsprechender Nachweise im Rahmen der nationalen und bzw. europäischen Aufenthaltsbestimmungen zügig und gebührenfrei einen Aufenthaltstitel erhalten werden, der die Einreise, zum Aufenthalt und erforderlichenfalls zur Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik berechtigt.

Schon jetzt benötigt ein Teil der im 2018 Candidate Procedure and Questionnaire genannten Personengruppen, wie etwa Angehörige der meisten EU-Staaten, keine Arbeitsgenehmigung.

Garantie 5.7.1

Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass für die Zwecke der Durchführung der Spiele die vorübergehende Einfuhr und anschließende Wiederausfuhr und der Gebrauch der vom IOC, vom Internationalen Paralympischen Komitee (IPC), den internationalen Sportverbänden (IF), den Nationalen Olympischen Komitees und ihren Delegationen, den Medien, Sponsoren und Zulieferern eingeführten Waren inklusive Verbrauchsgüter ohne Erhebung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer oder sonstigen staatlichen Steuern und Abgaben gestattet wird.

Garantie 6.7

Wir, die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass alle gemeldeten Baumaßnahmen, die im Rahmen der Organisation der Spiele erforderlich sind, kommunalen, landesrechtlichen und bundesrechtlichen Umweltgesetzen und -Verordnungen ebenso entsprechen wie internationalen Vereinbarungen und Protokollen (soweit anwendbar), welche die Planung, Konstruktion und den Schutz der Umwelt betreffen.

Garantie 7.1

Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sportbund im Namen des zukünftigen “Organising Committee of the Olympic Games” (OCOG) garantieren gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Deckung jeglichen potentiellen Fehlbetrags des OCOG, einschließlich eventueller Rückerstattungen an das IOC solcher Vorausleistungen und Beiträge, die das IOC dem OCOG gegenüber erbracht hat und die das IOC im Falle eines Schadens, wie etwa dem teilweisen oder vollständigen Ausfall der Spiele, Dritten gegenüber erstatten muss.

Garantie 7.2

Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass sie dem OCOG Dienstleistungen in Bezug auf Zoll und Einreise kostenlos zur Verfügung stellt. Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass sie dem OCOG Dienstleistungen betreffend der öffentlichen medizinischen Versorgung kostenlos zu Verfügung stellen. Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern garantieren, dass sie dem OCOG Dienstleistungen in Bezug auf die Sicherheit kostenlos zur Verfügung stellen werden.

Garantie 7.3

Die Bundesrepublik Deutschland bestätigt, dass aufgrund des in Deutschland herrschenden Prinzips der freien Marktwirtschaft kein System zur generellen Preiskontrolle besteht. Die bestehenden Zivil- und Strafgesetze der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen jedoch ein Vorgehen gegen Wucher.

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH bestätigt, dass sie mit einer Vielzahl von Hotels im Raum der Austragungsorte Optionsverträge geschlossen hat, worin feste Hotelpreise vereinbart wurden.

Garantie 8.1

“Joint Marketing Programme Agreement” – Vorlage wird zur Verfügung gestellt.

Garantie 8.2

Das Nationale Paralympische Komitee (NPC), der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund – im Namen des zukünftigen “Organising Committee of the Olympic Games” (OCOG)

  • a) bestätigen hiermit, dass das Paralympische geistige Eigentum innerhalb Deutschlands zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2020 einheitlich durch das OCOG vermarktet wird. Zu diesem Zweck werden die Parteien bis zum 31. Juli 2012 ein “Paralympic Joint Marketing Programme Agreement” (PJMPA) abschließen, welches den Anforderungen des IOC entspricht. Darin werden alle kommerziellen Rechte des NPC von dem OCOG für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2020 wahrgenommen.
  • b) erkennen an, dass das PJMPA mit Genehmigung durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) und das Internationale Paralympische Komitee (IPC) in Kraft treten soll.

Das NPC verpflichtet sich weiter,

  • a) in die NPC-Sponsoren-Verträge Klauseln aufzunehmen, dass diese Verträge am 31. Dezember 2012 enden und NPC-Sponsoren kein Recht haben, sich wirtschaftlich in irgendeiner Weise mit den Paralympics, dem OCOG, dem NPC (nach dem 31. Dezember 2012) oder den Paralympic Teams des NPC von 2014, 2016 und 2018 zu assoziieren; weiterhin haben sie weder ein Vorrecht auf Verhandlungen (sog. “right of first discussion”) noch sonstige Vorzugsrechte in Verbindung mit den Paralympics, dem OCOG, dem NPC oder den Paralympic Teams des NPC von 2014, 2016 und 2018;
  • b) zu gewährleisten, dass die nationalen paralympischen Sportverbände (sowohl der Sommer- als auch der Winterwettkampfdisziplinen, im Folgenden “NF”) mit dem OCOG zusammenzuarbeiten, um Gebiete zu identifizieren, in denen gemeinsame Marketing-Interessen bestehen und dass die NFs von jeglichen Ambush-Marketing-Aktivitäten Abstand nehmen bzw. ihre Sponsoren dazu veranlassen, jegliche Ambush-Marketing-Aktivitäten zu unterlassen, wie insbesondere die Entwicklung von Marketing-Aktivitäten, die in irgendeinem Zusammenhang mit den Spielen, der Stadt München, dem Jahr der Spiele oder Olympischer und Paralympischer Teams stehen.

Garantie 8.3.1

Die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Olympische Sport Bund garantieren, dass entsprechende Gesetze zur effektiven Reduktion und Sanktionierung von Ambush-Marketing (z. B. zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb durch Wettbewerber der Olympischen Sponsoren) bereits bestehen. Sofern nach dem Olympiaschutzgesetz, dem Markengesetz, der EG-Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke oder dem Urheberrechtsgesetz geschützte Rechte verletzt werden, besteht Schutz aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus gewährt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Schutz, wenn unlautere geschäftliche Handlungen, wie etwa irreführende Werbung oder Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens, erfolgen. Die genannten Gesetze sehen insbesondere Unterlassungsansprüche, die schnell und effektiv im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden können, sowie Schadensersatz-Ansprüche vor. Gegen unerwünschte Werbung in den vom Veranstalter genutzten Gebäuden und auf den vom Veranstalter genutzten Grundstücke (insbesondere an den Austragungsstätten) kann sich dieser durch Ausübung des ihm zustehenden Hausrechts schützen, wonach Werbemaßnahmen von Nicht-Sponsoren auf dem Gelände ausgeschlossen werden können.

Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Zeitraum von zwei Wochen vor der Eröffnungszeremonie bis zur Schlusszeremonie der Spiele Straßenverkäufe und Werbeflächen im öffentlichen Raum (Plakatwände, Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln) kontrolliert werden. Der Freistaat Bayern garantiert, dass der Luftraum über den Austragungsorten derart kontrolliert werden kann, dass die Verhinderung von Veröffentlichungen im Luftraum sichergestellt ist.

Garantie 8.3.2

Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass wir mit allen Eigentümern verbindliche Vereinbarung zum Erwerb aller existierenden oder noch entstehenden Außenwerbeflächen im öffentlichen Raum in München und anderen operativen Städten (z. B. Austragungsorte, Verkehrsknotenpunkte) zu den 2010 geltenden marktüblichen Konditionen abgeschlossen haben bzw. noch abschließen werden.

Garantie 8.3.3

Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass wir mit allen Eigentümern verbindliche Vereinbarung zum Erwerb aller existierenden oder noch entstehenden Werbeflächen in öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, U-Bahn und Tram) in München und anderen operativen Städten (Austragungsorte, Verkehrsknotenpunkte) zu den 2010 geltenden marktüblichen Konditionen abgeschlossen haben.

Garantie 8.3.4

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass sie mit den Betreibergesellschaften der Flughäfen München, Innsbruck und Salzburg verbindliche Vereinbarungen zur Kontrolle aller existierenden oder noch entstehenden Werbeflächen (innen und außen) an den für die Spiele genutzten Flughäfen zu den 2010 geltenden marktüblichen Konditionen abgeschlossen hat.

Garantie 8.4

Wir, der Freistaat Bayern die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen , der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, als zukünftige Gesellschafter des OCOG, die bedingungslose Teilnahme des OCOG am TOP-Programm (“The Olympic Partner Programme”) und anderen Marketing Programmen des IOC. Das TOP-Programm, das vom IOC durchgeführt wird, ist das einzige Sponsoring mit exklusiven Marketingrechten für sowohl die Sommer- als auch die Winterspiele.

Garantie 9.7

Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren die Finanzierung sämtlicher Baumaßnahmen für Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten für die Austragung der Spiele.

Garantie 9.8

(1) Als Eigentümerin der Olympiapark München GmbH garantiert die Landeshauptstadt München, als Eigentümerin der für die Schneewettbewerbe vorgesehen Grundstücke im Markt Garmisch-Partenkirchen garantiert der Markt Garmisch-Partenkirchen, als Eigentümer der Kunsteisbahn Königssee garantiert der Landkreis Berchtesgadener Land, als Eigentümer des für die Austragung der Biathlon- und Langlaufwettbewerbe benötigten Grundstücks und des für die temporär zu errichtende Eisschnelllaufhalle benötigten Grundstücks garantiert der Freistaat Bayern, dass das OCOG

  • exklusive Nutzungsrechte über die Wettkampfstätten für die Spiele erhält;
  • das Recht (und die Pflicht) erhält, um den Zugang der Delegationen der Nationalen Olympischen Komitees für Trainingszwecke und Kennenlernen der Wettkampfstätten zu erleichtern; und
  • alle Rechte hinsichtlich kommerzieller Rechte erhält (einschließlich der Konditionen, wie sie im “Clean Venue Appendix” aufgeführt sind) für den Zeitraum während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele sowie der Testevents.

Die Garantiegeber verpflichten sich ferner, die Bedingungen der Olympischen Charta und des Host City-Vertrages während der Dauer des Miet-/Pachtvertrages mit dem OCOG einzuhalten.

(2) Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die betroffenen Internationalen Sportverbände schriftlich bestätigt haben, dass die jeweilige Wettkampfstätte den spezifischen Anforderungen entspricht bzw. gemäß den Planungen der Bewerbungsgesellschaft entsprechen wird.

Garantie 9.9

Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass alle Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten, die im öffentlichen Eigentum stehen, dem OCOG kostenfrei bzw. gegen eine vom IOC gebilligte Miete für die Durchführung der Spiele zur Verfügung stehen.

Garantie 10.5.4

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 bestätigt, dass gemäß Bid Book alle Venues für die Paralympischen Spiele bereits während der Olympischen Winterspiele genutzt werden und somit die Kontrolle der kommerziellen Rechte an diesen Venues durch Garantie 9.8 geklärt sind.

Garantie 10.9.2

Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass nationale und internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit in allen Planungs- und Bauphasen berücksichtigt werden, insbesondere, aber nicht abschließend,

  • a) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Zusatzprotokoll; Ziel des auch von Deutschland ratifizierten Übereinkommens ist es, die Rechte behinderter Menschen zu garantieren, zu schützen und zu fördern;
  • b) das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), dessen Ziel es ist, jegliche Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen;
  • c) das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel es ist, jegliche Diskriminierung u. a. aufgrund von Behinderungen zu verhindern; und
  • d) das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG), wobei insbesondere die unter a), b) und c) aufgeführten Gesetze auch spezielle Vorschriften zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr enthalten; hiernach sind zivile Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie sonstige Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu gestalten.

Garantie 10.12.1

Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass sämtliche finanziellen Mittel für die Durchführung der Paralympischen Winterspiele 2018 gewährleistet werden.

Garantie 11.2

Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass die für die Errichtung der Olympischen Dörfer in München, Garmisch-Partenkirchen und der Athletenunterkunft in Schönau a. Königssee im Landkreis Berchtesgadener Land (nachfolgend: Olympisches Dorf genannt) dem Stadtentwicklungs- bzw. Raumordnungsplan entsprechen und den Standards, um eine bauliche Genehmigung zu erhalten.

Garantie 11.4

Wir, die Landeshauptstadt München als zukünftige Eigentümerin des für das in München vorgesehene Olympische Dorf vorgesehenen Grundstücks, der Markt Garmisch-Partenkirchen als zukünftiger Eigentümer des für das in Garmisch-Partenkirchen vorgesehenen Grundstücks, der Landkreis Berchtesgadener Land als Vertragspartner des Eigentümers der Athletenunterkunft in Schönau a. Königssee, garantieren, dass das OCOG in die Planung hinsichtlich der Errichtung des Olympischen Dorfes einbezogen werden wird.

Garantie 11.5

Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Errichtung des Olympischen Dorfes vorhanden sind bzw. von uns bereitgestellt werden, sofern bei der Errichtung des Olympischen Dorfes durch Private eine Deckungslücke entstehen sollte. Die Angaben zu den Finanzierungsfragen und den Beträgen entnehmen sie der Tabelle 11.5 im Bid Book.

Garantie 11.7

Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass sich auf den Grundstücken für das geplante Olympische Dorf keine Gebäude befinden bzw. diese nicht für das Olympische Dorf genutzt werden müssen.

Garantie 11.8

Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und das Berchtesgadener Land garantieren, dass das Olympische und Paralympische Dorf sämtlichen nationalen und internationalen Standards zur Barrierefreiheit entspricht bzw. entsprechen wird, nämlich insbesondere, aber nicht abschließend,

  • a) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Zusatzprotokoll; Ziel des auch von Deutschland ratifizierten Übereinkommens ist es, die Rechte behinderter Menschen zu garantieren, zu schützen und zu fördern;
  • b) dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), dessen Ziel es ist, jegliche Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen;
  • c) dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel es ist, jegliche Diskriminierung u. a. aufgrund von Behinderungen zu verhindern; und
  • d) dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG), wobei insbesondere die unter a) b) und c) aufgeführten Gesetze auch spezielle Vorschriften zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr enthalten; hiernach sind zivile Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie sonstige Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu gestalten.

Garantie 11.10

Wir, die Landeshauptstadt München und der’ Markt Garmisch-Partenkirchen als zukünftige Eigentümer und der Landkreis Berchtesgadener Land als Vertragspartner des Eigentümers garantieren, dass die jeweiligen Eigentümer alle kommerziellen Rechte (einschließlich der im “Clean Venue Appendix” enthaltenen Konditionen) an den Teilen des Olympischen Dorfes, die unter ihrer Verfügungsbefugnis stehen, dem OCOG für den Zeitraum, in dem das OCOG Kontrolle über die Wettkampfstätten ausübt, überlassen.

Garantie 11.18.1

Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land, und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, als zukünftige Gesellschafter des OCOG, dass das OCOG

  • a) die Reisekosten für alle Delegationen der NOCs und der NPCs, die an den Spielen als qualifizierte und akkreditierte Athleten teilnehmen oder akkreditierte Personen sind, die nach Regel 39 der Olympischen Charta berechtigt sind, im Olympischen Dorf zu wohnen, erstatten wird. Diese Reisekostenübernahme berechnet sich auf der Grundlage eines Economy Class-Fluges von der Hauptstadt oder eines anderen, vom jeweiligen NOC identifizierten Haupt-Flughafens des Heimatlandes zu dem internationalen Flughafen der Gastgeberstadt München;
  • b) vom IOC gesetzte Verfahren und Fristen befolgen wird; und
  • c) gewährleisten wird, dass – im Einklang mit der IOC-IPC-Vereinbarung – die Reisebedingungen für Athleten und Team-Mitglieder der Paralympischen Winterspiele 2018 die gleichen sein werden wie für die Olympischen Winterspiele.

Garantie 12.14

Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, dass der Welt-Anti-Doping-Code und die Anti-Doping-Regeln des IOC, die im Jahr 2018 gelten werden, uneingeschränkt auf die Spiele angewendet werden.

Wir, die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren unsere volle Kooperation und Unterstützung betreffend der Umsetzung der IOC Anti-Doping-Regeln während der Olympischen Winterspiele, insbesondere in Bezug auf Untersuchungen und Verfahren betreffend der Athletenbetreuer oder jede andere Person, die in den illegalen Handel involviert ist oder die in sonst einer strafbaren Weise in Bezug auf die Verwendung von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden Unterstützung leistet.

Garantie 13.15/13.16

Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren die sichere und friedliche Ausrichtung der Spiele. Wir werden alle betroffenen Stellen nachhaltig unterstützen, damit bei den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2018 für die Delegationen der Nationalen Olympischen Komitees und der Nationalen Paralympischen Komitees, für die Delegationen des IOC und IPC und für alle Zuschauer und Medienvertreter ein größtmöglicher Sicherheitsstandard geschaffen wird. Die finanzielle, planerische und organisatorische Verantwortung obliegt dem Freistaat Bayern als einsatzführendem Land. Die oberste zuständige Behörde ist das Bayerische Staatsministerium des Innern.

Garantie 14.2

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die im Bewerbungsdokument dargestellten Gesamtunterbringungskapazitäten mittels Optionsvertrag von dem jeweiligen Hoteleigentümer/-Betreiber zugesichert worden sind und für die Spiele zur Verfügung stehen. Die Gesamtunterbringungskapazitäten wurden ebenfalls durch das “National Tourist Board” bestätigt.

Garantie 14.7.1

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in den beigefügten Tabellen angeführten Hotels und Medienunterkünfte zu den entsprechend angeführten Preisen verfügbar sind. Dies wurde mittels Optionsvertrag von den Hoteleigentümern/-Betreibern bestätigt (Optionsverträge siehe Anlage).

Garantie 14.7.2

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in der beigefügten Liste angeführten Gebäude zu Unterbringungszwecken zur Verfügung stehen.

Garantie 14.7.3

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in der beigefügten Liste angeführten Hotels nach Angaben der Eigentümer und Betreiber in Planung sind. Entsprechende Genehmigungen, Zeitpläne, die Finanzierung und die Betreiber lassen sich ebenfalls der Anlage entnehmen.

Garantie 15.3

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in der beigefügten Tabelle angeführten Kapazitäten am Flughafen München, Innsbruck und Salzburg durch die Betreibergesellschaften der Flughäfen schriftlich bestätigt wurden (siehe Anlage) und internationalen Standards entsprechen. Der in den Bewerbungsunterlagen dargestellte Standard wird bis und einschließlich zum Jahr 2018 aufrecht erhalten.

Garantie 15.6

Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass die in der beigefügten Tabelle angeführten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen geplant sind. Weiterhin garantieren wir, dass die für diese Infrastrukturmaßnahmen erforderlichen Genehmigungen angeben werden und die Finanzierung gesichert ist. Zeitpläne und verantwortliche Behörden lassen sich ebenfalls der Anlage entnehmen.

Garantie 15.11

Eine Erweiterung des Fuhrparks von öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsmitteln ist nicht erforderlich und somit nicht geplant.

Garantie 15.19

Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass sog. Olympic Lanes für den Zeitraum der Spiele bzw. einen angemessenen Zeitraum vor und nach den Spielen zur Verfügung stehen. Diese Pläne sind im Bewerbungsdokument zu den Spielen näher spezifiziert.

Garantie 15.22

Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren die Umsetzung eines olympischen Verkehrsmanagementsystems. Die städtische und regionale Transport- und Verkehrsleitung steht während der Spiele unter Leitung und Kontrolle des Freistaats Bayern.

Garantie 16.8

Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass die erforderlichen Funkfrequenzen für die Übertragung der Spiele bereitgestellt, verwaltet und kontrolliert werden.

Garantie 16.9

Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Funkfrequenzen für die Übertragung der Spiele den Athleten, dem IOC, den NOCs, dem OCOG, den Internationalen Sportverbänden, den Medien, den Rundfunksendern und den Olympischen Partnern für den Zeitraum eines Monats vor der Eröffnungszeremonie der Spiele bis eine Woche nach Ende der Schlussfeier der Paralympischen Winterspiele 2018 von ihr übernommen werden.

Garantie 17.1

Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund garantieren im Namen des zukünftigen OCOG, dass mit dem erforderlichen Zeitvorlauf von mindestens 9 Monaten vor Beginn der Spiele ein auf höchstem Ausstattungsniveau stehendes Internationales Radio- und Fernsehzentrum (International Broadcasting Centre, IBC) eingerichtet wird, das allen technischen Anforderungen des 2018 Candidature Procedure and Questionnaire gerecht wird. Eine entsprechende schriftliche Zusage der Messe München GmbH (eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München) als Betreiber des in den Bewerbungsunterlagen dargestellten Geländes/Hallen liegt vor.

Unterschreiben Sie hier:

Berlin, …………………….

Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin

München, ……………………

Für die Regierung des Freistaates Bayern
Horst Seehofer, Ministerpräsident

München, ……………………

Für die Landeshauptstadt München
Christian Ude, Oberbürgermeister

München, ……………………

Für den Markt Garmisch-Partenkirchen
Thomas Schmid, Erster Bürgermeister

München, ……………………

Für den Landkreis Berchtesgadener Land
Georg Grabner, Landrat

München, ……………………

Für den Deutschen Olympischen Sportbund
Dr. Thomas Bach, Präsident

München, ……………………

Für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH
Bernhard Schwank, Vorsitzender der Geschäftsführung


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Was vom Tage übrig bleibt (60): infantiles PROlympia 2018

// veröffentlicht am 05.10.2010 // zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2010, 12:51 // 20 kommentare

Es ist schier unfassbar, mit welchem infantilen Nonsens Münchens Olympiabewerber die Welt belästigen – und noch bis mindestens zum 6. Juli 2011 nerven werden. Man sucht ja krampfhaft nach Unterstützern der Bewerbung und hofft, dass endlich Schnee fällt, die Wettbewerbe im Schießen und Weglaufen und im Eisrinnen-Bergabrasen beginnen, wobei wieder tausende Deutsche ihren Sportsoldaten zujubeln. Das gibt feine Bilder für den sicher einige Millionen Euro teuren Werbefilm für die IOC-Session in Durban. Bis es soweit ist, verteilt Goldmädel Maria Riesch so genannte Freundschaftsbänder.

 „PROlympia – Marias Freunde für München 2018“. Freund Pierre Brice, Freundschaftsband, Freundin Maria Riesch. (c) München 2018

„PROlympia – Marias Freunde für München 2018“. Freund Pierre Brice, Freundschaftsband, Freundin Maria Riesch. (c) München 2018

Der Schwachsinn im Original, Zitat aus einer so genannten Pressemitteilung der Olympia GmbH:

Pierre Brice ist der dritte stolze Besitzer eines PROlympia Freundschaftsbandes von Maria Riesch. Vor der großartigen Kulisse des Olympia-Skistadions in ihrem Heimatort Garmisch-Partenkirchen übergab Maria Riesch das Band mit der Aufschrift „PROlympia – Marias Freunde für München 2018“ an ihren Freund Pierre Brice.

Pierre Brice, den man mit der Figur des Apachen-Häuptlings Winnetou verbindet, ist nach Thomas Gottschalk und Reinhold Beckmann der dritte prominente Freund von Maria Riesch, dem sie bisher ein PROlympia Freundschaftsband überreicht hat. „In den Winnetou-Filmen galt die Blutsbrüderschaft als Zeichen der Freundschaft. Weniger schmerzhaft und deutlich sichtbarer ist mein Freundschaftsband, das die Unterstützung und Verbundenheit zu der Bewerbung Münchens und Garmisch-Partenkirchens um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 signalisiert“, meint Maria Riesch, München 2018 Sport-Botschafterin.

Aus gegebenem Anlass – gestern haben sich die Münchner Grünen gegen eine Olympiabewerbung ausgesprochen (Links dazu hier), morgen stehen Rudimente des Bid Books in diversen Gremien zur Abstimmung – einige Lesebefehle, auch wenn ich mich wiederhole:

Sämtliche Beiträge – mit tausenden Links – die hier zur Bewerbung veröffentlicht wurden: München, die Opposition und die Frage der Transparenz

Interessant war gestern die Erklärung der Jungen Union, Kreisverband Garmisch-Partenkirchen, gegen die Olympiabewerbung. Interessant auch deshalb, weil vor drei Wochen, als ich auf Einladung der Jungen Union in GAP an einer Diskussionsrunde teilnehmen durfte (disclosure), am Ende der zweistündigen Debatte im prall gefüllten Wirtshaus jemand die Frage stellte: Was hält eigentlich die Jugend von der Bewerbung? Nun, ein Teil der bayerischen Jugend sagt (Auszug aus der Pressemitteilung):

Junge Union fordert NEIN zu Olympia 2018!

Der Kreisverband der Jungen Union Garmisch-Partenkirchen fordert die Gemeinderäte auf, am 06. Oktober mit NEIN gegen Olympia 2018 zu stimmen!

  • 1. Die Jugend muss die Zeche zahlen!

Für eine nachhaltig positive Entwicklung Garmisch-Partenkirchens ist es entscheidend, dass die Marktgemeinde die horrenden Schulden in Höhe von ca. 115 Millionen Euro schnellstmöglich tilgt. Durch die Planungen im Bereich des NON-OCOG Budgets (Infrastrukturbudget), in Höhe von ca. 7,37 Millionen Euro und zusätzlich durch den Ankauf des Aurelis Geländes (sicherlich im zweistelligen Millionenbereich) und den Umbau des Kongresshauses, muss die Gemeinde jedoch erneut Kredite aufnehmen. Altlasten im Aurelis Gelände können diese Kosten zudem in die Höhe treiben. Inflation, Zinsaufwand und Abschreibungen sind darin nicht enthalten, obwohl diese langfristig die Liquidität des Ortes belasten werden und die realen Kosten in die Höhe treiben. Weitere Kostensteigerungen wurden nicht berücksichtigt.

Ein großes Risiko sind zudem unvorhersehbare Kosten, denn die Anforderungen an die Infrastruktur in Garmisch-Partenkirchen können sich bis 2018 erheblich ändern. (…) Das IOC kann durch den Host City Vertrag weitere Infrastrukturmaßnahmen fordern, die die Gemeinde umzusetzen und zu bezahlen hat, ohne dies ablehnen zu können. Die Erfahrung mit anderen Bewerbungen zeigt, dass dies geschehen wird. Eine Förderung des Freistaates von 60% reicht bei diesen Maßnahmen nicht aus, denn auch 40% sind zu viel für den überschuldeten Ort Garmisch-Partenkirchen. Die Zwangsverwaltung durch den Landkreis steht bereits heute vor der Tür.

Für Garmisch-Partenkirchen bedeutet die weitere Überschuldung zwangsläufig den Verkauf aller Grundstücke, die Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer, die Entlassung von Gemeindemitarbeitern, die Streichung jeglicher Werbebudgets und der Verkauf von Zugspitzbahn und Gemeindewerke.

Dies geht langfristig zu Lasten der Jugend!

  • 2. Langfristige Entwicklung Garmisch-Partenkirchens in die falsche Richtung

Mit der Austragung der Olympischen Winterspiele 2018 positioniert sich Garmisch- Partenkirchen langfristig (mind. 20-30 Jahre) in Richtung Wintersport. Prof. Dr. Thomas Bausch hat bereits 2009 im Landkreisentwicklungskonzept aufgezeigt, dass die Gemeinde vielmehr den Sommertourismus fördern sollte, der schon heute höhere Ankunfts- und Übernachtungszahlen aufweist, als der Wintertourismus und der durch eine Intensivierung des Wintersports Schaden nehmen würde. Der Klimawandel macht zudem deutlich, dass die Zukunft nicht im Wintertourismus liegen kann. Durch die Austragung der Winterspiele wird sich Garmisch-Partenkirchen in die falsche Richtung entwickeln und sich dabei langfristig binden.

  • 3. Keine Transparenz, trotz langfristiger Bindung!

Obwohl sich die Gemeinde langfristig (mind. 20-30 Jahre) mit diesem Projekt bindet, wurden die Planungen (Eckdatenpapier, Bid Book) nicht veröffentlicht. Die Gemeinderäte haben lediglich 7 Tage Zeit um sich durch die mehrere hundert Seiten dicken Planungen zu arbeiten und zudem die Zahlen und Aussagen zu hinterfragen. Die Bevölkerung wurde bis heute nicht gefragt, dies soll erst nach bindender Zustimmung des Gemeinderates geschehen.

Auch auf umliegende Gemeinden und den gesamten Landkreis hat Olympia 2018 Auswirkungen. Gerade verkehrstechnisch bedeuten die Spiele zwei Monate Ausnahmezustand für den gesamten Landkreis. Die Vertreter des Landkreises oder der umliegenden Gemeinden wurden aber nicht befragt oder in den Planungsprozess eingebunden.

  • 4. Die Meinung der Jugend

Obwohl immer die Rede davon ist, man veranstalte die Winterspiele für die Jugend, gab es nie eine Meinungsumfrage bei diesen. Als einziger politischer Jugendverband im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, mit rund 400 Mitgliedern, möchten wir einen Beitrag dazu leisten. Eine adäquate und unabhängige Bürgerbefragung muss folgen – gerade bei Jugendlichen, die die Folgen der Olympischen Spiele und die Langzeitfolgen mehr zu tragen haben als alle anderen.

  • 5. Schulden des Landes sind Schulden eines jeden Bürgers

Eine Kostenexplosion des NON-OCOG Budgets, wie sie in anderen Austragungsorten (z.B. Vancouver 2010 von 1,3 Mrd. $ auf 7,9 Mrd. $ oder London 2012 von 2,9 Mrd. € auf schon heute 10,4 Mrd. €) passiert ist, könnte den Freistaat mehrere Milliarden Euro kosten und damit überschulden. Aber auch ohne Kostenexplosion ist eine Investition des Freistaates von rund einer Milliarde Euro für sechs Wochen Olympische und Paralympische Spiele viel zu viel. Dieses Geld fehlt an anderer Stelle, wie z.B. bei dem Ausbau von Kindergärten und Schulen, der Anstellung weiterer Lehrer und der Förderung sozialer Projekte. Ein ausgeglichener, generationengerechter Haushalt rückt in weite Ferne!

Grundsätzlich gilt, die Jugend muss die Schulden zahlen!

Das Schweizer Bundesgericht weist Pechsteins Revisionsgesuch ab

// veröffentlicht am 01.10.2010 // zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2010, 13:02 // 93 kommentare

Ganz frisch, erst einige Sekunden alt, die Mitteilung des Schweizer Bundesgerichts, wohl die letzte aus diesem Haus zum Fall Pechstein (hier geht’s zur Übersicht aller Beiträge):

Urteil vom 28. September 2010 (4A_144/2010)

Bundesgericht weist Revisionsgesuch der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ab

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 28. September 2010 das Revisionsgesuch der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen einen Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) abgewiesen. Mit ihrem Revisionsgesuch machte Claudia Pechstein geltend, aufgrund einer neu entdeckten Diagnosemethode lasse sich nachweisen, dass sie an einer Blutanomalie leide.

Das TAS hatte mit Schiedsurteil vom 25. November 2009 eine gegen Claudia Pechstein verhängte zweijährige Dopingsperre bestätigt. Eine gegen diesen Schiedsentscheid erhobene Beschwerde der Athletin wies das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Februar 2010 ab, soweit es darauf eintrat. Mit ihrem Revisionsgesuch vom 4. März 2010 machte Claudia Pechstein geltend, aufgrund einer neu entdeckten Diagnosemethode habe sich inzwischen nachweisen lassen, dass sie an einer vererbten Blutanomalie leide. Entsprechend sei das Schiedsurteil des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurückzuweisen.

Die Revision eines internationalen Schiedsentscheids kann unter anderem verlangt werden, wenn die ersuchende Partei nachträglich erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die sie im früheren Verfahren nicht beibringen konnte; ausgeschlossen sind Tatsachen und Beweismitteln, die erst nach dem Entscheid entstanden sind (Art. 123 Abs. 2 lit. a Bundesgerichtsgesetz [BGG]). Claudia Pechstein hat dem Bundesgericht zur Begründung ihres Revisionsgesuchs verschiedene neue medizinische Gutachten eingereicht. Diese wurden allesamt erst nach dem Schiedsspruch des TAS erstellt, weshalb nach Ansicht des Bundesgerichts zweifelhaft ist, ob diese überhaupt als nachträglich entdeckte Beweismittel im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG in Frage kommen.

Die Erklärungen der Gesuchstellerin dafür, dass sie nur gerade zwei Tage nach dem Schiedsurteil des TAS Kenntnis von der angeblich neuen Diagnosemöglichkeit erhalten habe, es ihr während des Schiedsverfahrens jedoch unmöglich gewesen sein soll, sich darauf zu berufen, hat das Bundesgericht unter revisionsrechtlichen Gesichtspunkten für nicht hinreichend erachtet. Es hat zudem berücksichtigt, dass Claudia Pechstein bereits im Rahmen des Schiedsverfahrens vorgebracht hatte, sie leide an einer vererbten Blutanomalie, wobei der Schiedsentscheid dazu festhielt, selbst eine solche Diagnose vermöge die festgestellten Schwankungen der Blutwerte nicht zu erklären. Das Bundesgericht befand daher, dass die Vorbringen der Gesuchstellerin keine Revision rechtfertigten, sondern auf eine unzulässige erneute Sachverhaltswürdigung abzielten.

Das Bundesgericht hat aus diesen Gründen das Revisionsgesuch von Claudia Pechstein mit Urteil vom 28. September 2010 abgewiesen, soweit es darauf eintreten konnte.

Nachtrag, 9.48 Uhr: Gerade kommt auch noch das so genannte Dispositiv, das gestern an alle Parteien verschickt wurde:

Urteil vom 28. September 2010, I. zivilrechtliche Abteilung

Bundesrichterin Klett, Präsidentin, Bundesrichter Corboz, Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch, Bundesrichter Kolly, Bundesrichterin Kiss, Gerichtsschreiber Leemann.

Claudia Pechstein, (Adresse gelöscht/JW) vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Frau Eva Senn, Aeschenvorstadt 55, Postfach 659, 4010 Basel,

Gesuchstellerin,

gegen

International Skating Union (ISU), chemin de Primerose 2, 1007 Lausanne, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-Cédric Michel, rue Bellot 6, 1206 Genf, Gesuchsgegnerin.

Internationales Schiedsgericht; Revision,

Revision des Schiedsentscheids des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.

Das Bundesgericht erkennt:

  1. Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
  2. Die Gerichtskosten von Fr. 5’000.– werden der Gesuchstellerin auferlegt.
  3. Die Gesuchstellerin hat die Gesuchsgegnerin für das bundesge- richtliche Verfahren mit Fr. 6’000.– zu entschädigen.
  4. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 30. September 2010

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Gerichtsschreiber

Leemann

Pierre-Edouard Sottas sagt …

// veröffentlicht am 29.09.2010 // zuletzt bearbeitet: 29. September 2010, 19:45 // 26 kommentare

Nur damit es nicht untergeht. Der Schweizer Blutdoping-Experte Pierre-Edouard Sottas, der auch hier im Blog oft erwähnt wird, hat sich in die Diskussion eingeschaltet. Er kommentiert im Beitrag “Das Bundesgericht sagt im Fall Pechstein …”, wo alle Basis-Dokumente und zuletzt auch die Beiträge von Grit Hartmann zum Abschied von der Kugelzell-Anomalie verlinkt sind:

Dear All,

I have seen that I have been cited multiple times in this interesting thread (29 times actually). I would like to clarify several points:

  • it is not possible to analyse the blood data of Mrs Pechstein with the model I developed, simply because the collection, transport and analysis of the blood samples did not follow the corresponding WADA protocols.
  • Mr Faber was wrong on many points on how we use biomarkers of doping today. However he is right on a crucial issue: on the logic that must be used to evaluate the evidence provided by biomarkers of doping. Today it is unfortunate that many lawyers do not know that logical rules must be followed in the evaluation of forensic evidence. This issue is not peculiar to anti-doping but to all forensic sciences in general. The most common fallacies are the so-called “fallacy of the transposed conditional? in case of multiple hypotheses (eg medical condition vs doping) and the “false positive fallacy? that may result from multiple testing in anti-doping for example.
  • the science at the roots of the biological passport is solid. By definition, a biomarker of doping provides evidence of doping. How strong is the evidence is a case by case scenario. In that respect, biomarkers of doping are not different to any other sources of evidence: the same is true with DNA evidence, fingerprints, fibres, glass fragments, etc…
  • in contrary to what is often suggested and reported again in this thread, Ms Pechstein was not the first athlete convicted solely on the basis of biomarkers of doping. The use of biomarkers of doping has a long history in sports.

Sincerely,

Pierre-Edouard Sottas

Es tauchte ja dutzende Male die Frage auf, was Sottas von diesem und jenem halte und gesagt habe … Fragt ihn doch selbst. Ich schlage vor, hier in diesem Thread sollte weiter diskutiert werden.

“Journalism in the Age of Data”

// veröffentlicht am 28.09.2010 // zuletzt bearbeitet: 28. September 2010, 12:55 // 6 kommentare

Wer sich für Journalismus interessiert, sollte eine knappe Stunde Zeit investieren, um diesen Film von Geoff McGhee zu sehen: “Journalism in the Age of Data”. Es lohnt sich.


Ich habe (natürlich) zuerst über Twitter davon gehört. Finde blöderweise die Quelle nicht mehr, um mit einem Link zu danken.

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