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		<title>Das Hoffenheimer Modell</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Mar 2009 15:44:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Fußball ist alles ein bisschen anders. Und in Hoffenheim sowieso. Vermeldet werden muss der Ausgang des Dopingkontrollfalls Hoffenheim. Der DFB sagt: Die gesamte Pressemitteilung: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat den Bundesligisten 1899 Hoffenheim zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro wegen des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Fußball ist alles ein bisschen anders. Und in Hoffenheim sowieso. Vermeldet werden muss der Ausgang des <a title="Was vom Tage übrig bleibt (21): Der Dopingkontrollfall Hoffenheim" href="http://jensweinreich.de/?p=3069" target="_self">Dopingkontrollfalls</a> <a title="update: Der Dopingkontrollfall Hoffenheim" href="http://jensweinreich.de/?p=3223" target="_self">Hoffenheim</a>.</p>
<p>Der <a title="Pressemitteilung des DFB vom 16. März 2009" href="http://www.dfb.de/index.php?id=500014&amp;tx_dfbnews_pi1[showUid]=17413" target="_blank">DFB sagt</a>:</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-3303" title="Screenshot www.dfb.de vom 16. März, 16.32 Uhr" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/03/screenshot-dfb-16032009.jpg" alt="" width="500" height="325" /></p>
<p>Die gesamte Pressemitteilung:</p>
<div>
<blockquote><p>Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat den Bundesligisten 1899 Hoffenheim zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro wegen des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verurteilt. Darüber hinaus wurde der Hoffenheimer Dopingbeauftragte Peter Geigle mit einer Geldstrafe von 2500 Euro belegt.</p>
<p>Bereits vor den Plädoyers des DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzenden Dr. Anton Nachreiner und der Hoffenheimer Anwälte hatte Borussia Mönchengladbach seinen Einspruch gegen die Wertung des Bundesliga-Heimspiels gegen Hoffenheim (1:1) am 7. Februar 2009 zurückgezogen. Der DFB-Sportgerichtsvorsitzende Lorenz hatte dies dem Verein nach der Beweisaufnahme, in der elf Zeugen gehört worden waren, mit Hinweis auf die Einschätzung des Gerichts mit Nachdruck empfohlen.</p>
<p><strong><span id="more-3302"></span>Lorenz: &#8220;Kein Zweifel, dass der DFB konsequent gegen Doping vorgeht&#8221;</strong></p>
<p>Hans E. Lorenz nannte als Gründe für die Bestrafung von Hoffenheim: „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen &#8211; wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen &#8211; vorliegt. Vielmehr handelt es sich um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, der auf einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist. Dieser Fall stellt sich nicht als schwerwiegend im Sinne des § 7 Nr. 4 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung dar, so dass ein Punktabzug aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht in Frage kam.&#8221;</p>
<p>Weiter äußerte Lorenz: „Wir wollten den Fall weder bagatellisieren noch dramatisieren, um damit die eigene Glaubwürdigkeit im Kampf gegen das Doping zu unterstreichen. Es gibt keinerlei Zweifel, dass der DFB konsequent gegen Doping vorgehen und alle Regeln einhalten wird.&#8221;</p>
<p>Das Verfahren gegen die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker, die beim Spiel am 7. Februar in Mönchengladbach verspätet zur Dopingkontrolle erschienen waren, weil sie zunächst von den Verantwortlichen ihres Vereins nicht von ihrer Auslosung informiert worden waren, hatte der DFB-Kontrollausschuss bereits am 6. März mit Zustimmung des DFB-Sportgerichtes gemäß Paragraph 5 Nr. 5, Absatz 1 vorläufig eingestellt. Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung am heutigen Montag sieht die DFB-Sportgerichtsbarkeit keinen Grund dazu, das Verfahren wieder aufzunehmen.</p>
<p><strong>Koch: &#8220;DFB-Präsidium wird sorgfältig analysieren&#8221;</strong></p>
<p>Janker und Ibertsberger waren am heutigen Montag vor dem DFB-Sportgericht ebenso als Zeugen geladen wie Hoffenheims Manager Jan Schindelmeiser und Spielleiter Dirk Rittmüller, Dopingkontrollarzt Dr. Rainer Klischies und dessen Assistent Frank Cleve, Hoffenheims Mannschaftsarzt Dr. Pieter Beks sowie der Mönchengladbacher Mannschaftsarzt Dr. Heribert Ditzel.</p>
<p>Der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, der auch Vorsitzender DFB-Anti-Doping-Kommission ist, äußerte nach dem Urteil: „Das DFB-Sportgericht hat sachlich in völliger Unabhängigkeit vom Präsidium des DFB entschieden. Das bedeutet umgekehrt für das DFB-Präsidium, dass es das Urteil des DFB-Sportgerichts zunächst sorgfältig analysieren wird. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falles und unter Berücksichtigung der Unterwerfung des DFB unter den WADA-Code wird das DFB-Präsidium eingehend prüfen, ob es dieser Entscheidung des DFB-Sportgerichtes zustimmt oder von seinem Recht nach § 26 Nr. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB Gebrauch macht und Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts einlegt.&#8221;</p>
<p>Gemäß § 25 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann Berufung innerhalb von einer Woche ab Verkündung &#8211; das heißt also bis einschließlich Montag kommender Woche &#8211; eingelegt werden.</p></blockquote>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>update: Der Dopingkontrollfall Hoffenheim</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2009/03/06/update-der-dopingkontrollfall-hoffenheim/</link>
		<comments>http://www.jensweinreich.de/2009/03/06/update-der-dopingkontrollfall-hoffenheim/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 14:01:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zunächst drei Zitate zum Fall Ibertsberger/Janker/Hoffenheim/DFB-Dopingkontrollsystem. 1) Und es sagt Dietmar Hopp (gemäß dpa): Da fällt mir aber eben ein Stein vom Herzen, dass die Jungs da nicht etwas ausbaden müssen. Nachdem sich auf der Homepage der TSG Hoffenheim bis heute Nachmittag kein Hinweis auf den Dopingkontrollfall fand, der Deutschland bewegte, ist jetzt ein winziges [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zunächst drei Zitate zum Fall Ibertsberger/Janker/Hoffenheim/DFB-Dopingkontrollsystem.</p>
<p>1) Und es sagt Dietmar Hopp (gemäß dpa):</p>
<blockquote><p><strong>Da fällt mir aber eben ein Stein vom Herzen, dass die Jungs da nicht etwas ausbaden müssen.</strong></p></blockquote>
<p>Nachdem sich auf der Homepage der TSG Hoffenheim bis heute Nachmittag kein Hinweis auf den Dopingkontrollfall fand, der Deutschland bewegte, ist jetzt ein <a href="http://www.tsg-hoffenheim.de/4news.php?d%5Bnr%5D=2922&amp;d%5Babteilung%5D=Der%20Verein" target="_blank">winziges Textlein</a> eingestellt (Stand 16.22 Uhr).</p>
<p>2) Und es sagt Manager Jan Schindelmeiser:</p>
<blockquote><p>Wir waren von Anfang an von der Unschuld unserer Spieler überzeugt und sind natürlich erleichtert, das auch der DFB-Kontrollausschuss dies so sieht. Die öffentliche Diskussion über eine mögliche Sperre war insbesondere für die beiden Spieler eine große Belastung. Es ist nicht extra zu betonen, dass die Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien für uns von höchster Bedeutung ist. Wir haben die zu dem Missverständnis beigetragenen Umstände intern akribisch aufgearbeitet und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, einen solchen Vorfall zukünftig auszuschließen.</p></blockquote>
<p>Ein Missverständnis. Dann ist ja gut.</p>
<p>3) Und es sagt der DFB:</p>
<blockquote><p>Die Anti-Doping-Komission hat die Lehren aus dem von ihr selbst aufgedeckten Vorfall gezogen und neben der &#8211; zunächst vorläufigen &#8211; Suspendierung des Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten die Einführung eines Chaperon-Systems und noch intensivere Schulungsmaßnahmen beschlossen. Der DFB wird auch in Zukunft auf exakter Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien bestehen und jeden Verstoß umgehend und unnachgiebig einer sportgerichtlichen Ahndung zuführen.</p></blockquote>
<p>Der <a href="http://jensweinreich.de/?p=1722" target="_self">DFB-Justizkundige</a> und Vizepräsident Rainer Koch leitet auch die Antidopingkommission dieses Sportverbandes. Dieses Gremium teilt nun also zum <a href="http://jensweinreich.de/?p=3069" target="_blank">Dopingkontrollfall Hoffenheim</a> (Chronologie bei <a href="http://catenaccio.de/?p=2339" target="_blank">catenaccio</a>) mit, dass &#8220;das Verfahren&#8221; gegen die beiden Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker eingestellt werde. Vor dem DFB-Sportgericht werde vielmehr gegen den Dopingbeauftragten des Vereins, Peter Geigle, ein Verfahren eröffnet.</p>
<p>Es gibt dazu zwei Pressemitteilungen des DFB, die am Ende des Beitrags im Original eingestellt sind. Diese Texte sind im Vergleich zu der <a href="http://jensweinreich.de/?p=3201" target="_self">dürftigen Mitteilung</a> der Handball-Bundesliga in einem anderen aktuellen, brisanten Fall aussagekräftiger:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.dfb.de/index.php?id=500014&amp;tx_dfbnews_pi1[showUid]=17356" target="_blank">Anklage gegen Hoffenheim &#8211; Verfahren gegen Spieler eingestellt</a></li>
<li><a href="http://www.dfb.de/index.php?id=500014&amp;no_cache=1&amp;tx_dfbnews_pi1[showUid]=17357&amp;cHash=6d300bc342" target="_blank">Anti-Doping-Kommission beschließt sofortige personelle Konsequenzen</a></li>
</ul>
<p>Diskutiert wurden in den vergangenen Wochen bundesweit zweijährige Regelstrafen, die auf ein Jahr und nur aufgrund außergewöhnlicher Umstände auf ein noch kürzeres Strafmaß bis gegen Null gesenkt werden können. Zahlreiche Experten der Nada und des Weltsportgerichtshofes Cas sind von einer (mindestens) einjährigen Sperre ausgegangen, wie etwa Dirk-Reiner Martens, der kürzlich sagte &#8220;Weniger als ein Jahr Sperre geht nicht&#8221; und gerade noch im Spiegel erklärt hat: &#8220;Grundsätzlich gilt die Regelsperre von zwei Jahren. Ich wundere mich, warum alle so selbstverständlich über eine Einjahressperre diskutieren&#8221;.</p>
<p>Offenbar haben alle aber diese außergewöhnlichen Umstände der TSG Hoffenheim und der Wirksamkeit von DFB nicht berücksichtigt, die Rainer Koch &amp; Kollegen nun in Frankfurt am Main diagnostizierten.</p>
<p>Wie schon auf <a href="http://www.allesaussersport.de/archiv/2009/02/24/hoffenheims-hintertur-1051-vs-1052/" target="_blank">allesaußersport von dogfood</a> vergangene Woche treffend analysiert, ist diese Passage aus den <a href="http://www.jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/03/DFB-Durchfuehrungsbestimmung.pdf" target="_blank">Durchführungsbestimmungen des DFB</a> (als pdf, Seiten 55/56) mitentscheidend:</p>
<blockquote><p>§ 7.1, Absatz 2</p>
<p align="left">Jeder betroffene Verein ist dafür verantwortlich, dass seine zur Kontrolle bestimmten Spieler von einer bezeichneten befugten Person (Begleitperson) unmittelbar nach Spielende direkt vom Spielfeld zum Raum für die Doping-Kontrolle gebracht werden. Die entsprechende Pflicht besteht für des Feldes verwiesene und ausgewechselte Spieler. <strong>Jeder Spieler ist persönlich dafür verantwortlich, sich unverzüglich bei der Dopingkontrollstation zu melden, wenn er benachrichtigt wird </strong>(&#8230;)</p>
</blockquote>
<p align="left">In der ersten Erklärung heißt es dazu:</p>
<blockquote><p>Das Verfahren gegen Ibertsberger und Janker ist zunächst einzustellen, weil der Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung ihnen nicht nachgewiesen werden kann. Denn nach den bisherigen Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses haben die beiden Spieler nicht schuldhaft gegen § 8 Nr. 3. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB und § 2 Nr. 3. und § 7. Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit den Artikeln 7 und 46 Nr. 1. des FIFA-Anti-Doping-Reglements verstoßen. Sollten sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht aber neue, bislang nicht bekannte Schuldvorwürfe gegen Ibertsberger und Janker ergeben, wird der DFB-Kontrollausschuss umgehend das Verfahren gegen die beiden Spieler wieder aufnehmen.</p></blockquote>
<p align="left"><span style="text-decoration: line-through;">Ich finde momentan in den DFB-Erklärungen (momentan) keinen Hinweis darauf, ob und wann die Spieler benachrichtigt worden sind. Schade eigentlich. Aber vielleicht habe ich nicht konzentriert genug gelesen.</span> Nachtrag: Jetzt habe ich es gefunden.</p>
<p><em>Kommentar: Es war also nicht sehr weitsichtig, zu vermuten, dass hier keinesfalls Fußballprofis eine einjährige oder gar längere Sperre erhalten würden. Das Hintertürchen im Regelwerk, das sich selbst Nichtjuristen erschloss, wurde gefunden.</em></p>
<p>Man darf gespannt darauf sein, wie Nada und Wada reagieren, der DOSB und vielleicht sogar andere Sportverbände und Sportler, die für ähnliche Vergehen hart bestraft wurden.</p>
<p>Die DFB-Erklärungen im Wortlaut:<span id="more-3223"></span></p>
<blockquote><p><strong><a href="http://www.dfb.de/index.php?id=500014&amp;no_cache=1&amp;tx_dfbnews_pi1[showUid]=17357&amp;cHash=6d300bc342" target="_blank">Anti-Doping-Kommission beschließt sofortige personelle Konsequenzen</a></strong></p>
<p>Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute auf einer Sondersitzung unter der Leitung ihres Vorsitzenden, DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch einvernehmlich sofortige Konsequenzen aus dem ihr übermittelten Ermittlungs-Ergebnis des DFB-Kontrollausschusses zu den Vorfällen anlässlich der Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7. Februar 2009 gezogen.</p>
<p>Die DFB-Anti-Doping-Kommission stellte übereinstimmend fest, dass die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien nach Spielende unbeobachtet in ihre Umkleidekabine gelangen und sich dort einige Minuten ohne Aufsicht aufhalten konnten. Ursächlich für diesen Kontrollmangel ist nach Ansicht der Anti-Doping-Kommission ein schwerer Pflichtenverstoß des Vereins 1899 Hoffenheim, der die beiden Spieler pflichtwidrig nicht über die Kontrolle informierte und nicht in den Kontrollraum führte.</p>
<p>Darüber hinaus lastet die DFB-Anti-Doping-Kommission dem Doping-Kontrollarzt eine schwere Pflichtverletzung an, weil er gegen die Vorschrift handelte, als er den Weg der Profis vom Spielfeld in den Kontrollraum nicht überwachte, sondern im Kontrollraum auf diese wartete. Gleichzeitig trug er durch die Aushändigung des Kontrollzettels an die falsche Person von Hoffenheim dazu bei, dass die Pflichtverletzung des Dopingbeauftragten des Vereins nicht umgehend erkannt wurde. Für die Anti-Dopingkommission ist es in diesem Zusammenhang unstrittig, dass die in den Anti-Doping-Richtlinien vorgeschriebene strenge Überwachung der zur Kontrolle ausgelosten Spieler nicht erfolgt ist und der Doping-Kontrollarzt auch nicht gemäß seinen Vorgaben den Vorsitzenden der Anti-Doping-Kommission des DFB sofort telefonisch über das verspätete Eintreffen der beiden Hoffenheimer Spieler im Doping-Kontrollraum informierte. Ungeachtet der Tatsache, dass der DFB exakt die gleichen Richtlinien wie die UEFA bislang unbeanstandet von Nada und Wada angewandt hat, beschloss die Anti-Dopingkommission daher, einen Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines &#8220;Chaperon&#8221;-Systems, bei dem neutrale Hilfspersonen die Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen unterstützen, zu stellen.</p>
<p>Im einzelnen fasste die DFB-Anti-Dopingkommission folgende Beschlüsse als Konsequenz aus den Vorfällen bei der Dopingkontrolle in Mönchengladbach am 7. Februar 2009:</p>
<ol>
<li>Sofortige vorläufige Suspendierung des beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7.Februar 2009 eingesetzten Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten bis zur vollständigen Klärung des Vorfalles vor dem DFB-Sportgericht.</li>
<li>Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines &#8220;Chaperon&#8221;-Systems zur Unterstützung der Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen.</li>
<li>Umgehende Einberufung einer Sondersitzung mit den Managern und Dopingbeauftragten der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der DFB-Doping-Kontrollärzte zur nochmaligen Belehrung über die strikte Einhaltung der vom DFB auf Grund von Vorgaben der WADA und FIFA zwingend zu beachtenden und mit drastischen Strafandrohungen versehenen Anti-Doping-Richtlinien.</li>
</ol>
<p>Der Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission, Dr. Rainer Koch, stellte am Ende der Sitzung zusammenfassend fest: &#8220;Trotz umfassender Schulungen der Mannschaftsärzte und der Dopingkontrollärzte nur wenige Tage vor der Begegnung am 7. Februar 2009 verlief die Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim bedauerlicherweise auf Grund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens der Hoffenheimer Verantwortlichen und nachlässiger Arbeit des beauftragten Doping-Kontrollarztes höchst mangelhaft. Solche Fehler dürfen sich aus Sicht von DFB und DFL nicht mehr wiederholen! Die Anti-Doping-Komission hat die Lehren aus dem von ihr selbst aufgedeckten Vorfall gezogen und neben der -zunächst vorläufigen &#8211; Suspendierung des Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten die Einführung eines Chaperon-Systems und noch intensivere Schulungsmaßnahmen beschlossen. Der DFB wird auch in Zukunft auf exakter Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien bestehen und jeden Verstoß umgehend und unnachgiebig einer sportgerichtlichen Ahndung zuführen.&#8221;</p></blockquote>
<p> </p>
<blockquote><p><strong><a href="http://www.dfb.de/index.php?id=500014&amp;tx_dfbnews_pi1[showUid]=17356" target="_blank">Anklage gegen Hoffenheim &#8211; Verfahren gegen Spieler eingestellt</a></strong></p>
<p>Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellt das gegen die Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker eingeleitete Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des DFB-Sportgerichtes gemäß § 5 Nr. 5., Absatz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB vorläufig ein, wird jedoch Anklage gegen 1899 Hoffenheim und den Dopingbeauftragten des Vereins, Peter Geigle, beim DFB-Sportgericht erheben und eine mündliche Verhandlung beantragen.</p>
<p>Das Verfahren gegen Ibertsberger und Janker ist zunächst einzustellen, weil der Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung ihnen nicht nachgewiesen werden kann. Denn nach den bisherigen Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses haben die beiden Spieler nicht schuldhaft gegen § 8 Nr. 3. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB und § 2 Nr. 3. und § 7. Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit den Artikeln 7 und 46 Nr. 1. des FIFA-Anti-Doping-Reglements verstoßen. Sollten sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht aber neue, bislang nicht bekannte Schuldvorwürfe gegen Ibertsberger und Janker ergeben, wird der DFB-Kontrollausschuss umgehend das Verfahren gegen die beiden Spieler wieder aufnehmen.</p>
<p>Zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts hatte die Anti-Doping-Kommission des DFB am 17. Februar 2009 den Vorgang an den DFB-Kontrollausschuss abgegeben. Der Anti-Doping-Kommission war zuvor vom DFB-Doping-Kontrollarzt, der mit der Durchführung der angeordneten Dopingkontrolle bei dem Bundesliga-Meisterschaftsspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und 1899 Hoffenheim am 7. Februar 2009 beauftragt war, mitgeteilt worden, dass die zur Dopingkontrolle ausgelosten Hoffenheimer Spieler Janker und Ibertsberger erst verspätet im Doping-Kontrollraum nach Teilnahme an einer Mannschaftssitzung erschienen seien.</p>
<p>Am 27. Februar 2009 fand ein Anhörungstermin statt, bei dem der DFB-Kontrollausschussvorsitzende Dr. Anton Nachreiner die Spieler Ibertsberger und Janker sowie den Dopingbeauftragten von 1899 Hoffenheim, Peter Geigle, als Beschuldigte sowie als Zeugen Manager Jan Schindelmeiser, Trainer Ralf Rangnick, Spielleiter Dirk Rittmüller, Mannschaftsarzt Dr. Pieter Beks von Hoffenheimer Seite ebenso wie den DFB-Doping-Kontrollarzt Dr. Rainer Klischies und dessen Assistent Frank Cleve vernommen hat. Zudem wurden die Mönchengladbacher Mannschaftsärzte Dr. Stefan Hertl und Dr. Heribert Ditzel von Dr. Nachreiner am 5. März 2009 telefonisch als Zeugen gehört und die Fernsehaufzeichnung von Premiere, insbesondere zu den Vorgängen auf dem Spielfeld nach Schlusspfiff, ausgewertet.</p>
<p>Das Ermittlungs-Ergebnis des DFB-Kontrollausschusses stellt sich danach wie folgt dar:</p>
<p>Andreas Ibertsberger und Christoph Janker wurden in der Halbzeit des Bundesligaspiels am 7. Februar 2009 in Mönchengladbach ordnungsgemäß, also in Anwesenheit des Hoffenheimer Dopingbeauftragten, zur Dopingkontrolle ausgelost. Ihre Namen wurden gemäß den Vorschriften in der 75. Minute der Begegnung durch Öffnung der bis dahin versiegelten Umschläge, wiederum in Anwesenheit des Hoffenheimer Dopingbeauftragten, bekannt gegeben. Nach der von dem Assistenten des DFB-Doping-Kontrollarztes ausgefüllten Anwesenheitsliste erschienen die beiden Hoffenheimer Profis neun bzw. zehn Minuten später als die Gladbacher Spieler im Doping-Kontrollraum. Nach ihren eigenen Angaben und nach den Aussagen von Zeugen sind die beschuldigten Ibertsberger und Janker erst in der Hoffenheimer Mannschaftskabine über ihre Auslosung zur Dopingkontrolle informiert worden und nicht, wie vorgeschrieben, schon unmittelbar nach Schlusspfiff auf dem Spielfeld.</p>
<p>Der Hoffenheimer Dopingbeauftragte Peter Geigle hatte es versäumt, Ibertsberger und Janker unmittelbar nach Spielende über deren Auslosung zur Dopingkontrolle zu informieren. Geigle wusste seit der 75. Spielminute, dass Ibertsberger und Janker gemäß den Anti-Doping-Richtlinien nach der Begegnung von ihm direkt vom Spielfeld in den Doping-Kontrollraum zu führen waren. Dieser Verpflichtung kam der Hoffenheimer Dopingbeauftragte jedoch nicht nach. Geigle erklärte, dass er die Benachrichtigung der Spieler über die Auslosung nach dem Ende der Partie vergessen habe. Er habe lediglich beim Jubeln nach dem Schlusspfiff auf dem Spielfeld den Hoffenheimer Mannschaftsarzt Dr. Beks mit den roten Formularen mit der schriftlichen Aufforderung zur Dopingkontrolle in den Händen gesehen und sei daher davon ausgegangen, dass sich Dr. Beks um den Ablauf der Dopingkontrolle kümmere. Dieser war seinerseits allerdings der Meinung, dass die beiden Spieler bereits von Peter Geigle informiert waren.</p>
<p>Der DFB-Doping-Kontrollarzt hatte drei bis vier Minuten vor Spielende die Formulare, in denen die Namen und Nummern der zur Dopingkontrolle ausgelosten Profis zusätzlich zur mündlichen Bekanntgabe in der 75. Minute noch einmal schriftlich festgehalten wurden, dem Hoffenheimer Spielleiter Dirk Rittmüller übergeben. Dies stellt einen Verstoß gegen § 6 Nr. 5. der Anti-Doping-Richtlinien des DFB dar, die eine Übergabe an den Dopingbeauftragten oder Mannschaftsarzt eines Vereins vorschreibt. Dies ändert aber nichts daran, dass mit der mündlichen Bekanntgabe die Verpflichtung von 1899 Hoffenheim zur direkten Zuführung der Spieler in den Doping-Kontrollraum bereits begründet worden ist und darüber hinaus auch der Mannschaftsarzt Dr. Beks im Moment des Schlusspfiffs auf Grund der an ihn weiter gereichten schriftlichen Aufforderung zur Dopingkontrolle wusste, welche Profis sich direkt vom Spielfeld in den Doping-Kontrollraum zu begeben hatten.</p>
<p>Als sich der Hoffenheimer Mannschaftsarzt Dr. Beks nach dem Schlusspfiff in den Doping-Kontrollraum begab, stellte er fest, dass die ausgelosten Hoffenheimer Spieler nicht anwesend waren. Daraufhin begab sich Dr. Beks in die Mannschaftskabine, um Ibertsberger und Janker über ihre Auslosung zu informieren. Die beiden Profis gingen daraufhin unverzüglich zur Dopingkontrolle in den Doping-Kontrollraum.</p>
<p>Bei diesem Anhörungsergebnis scheidet ein tatbestandsmäßiges Verhalten von Andreas Ibertsberger und Christoph Janker aus. Die Weigerung oder Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung ist mangels Kenntnis der Hoffenheimer Spieler nicht gegeben. Beide haben daher auch in keiner Weise schuldhaft gehandelt. Damit scheidet zugleich ein Vergleich mit dem Verfahren gegen Daniele Mannini und Davide Possanzini vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS aus, der die beiden am 29. Januar 2009 zu einer einjährigen Sperre verurteilt hatte. Der Unterschied besteht darin, dass sich die italienischen Spieler <strong>im Wissen</strong> um die Dopingkontrolle zunächst unbeobachtet zu einer Mannschaftsbesprechung begeben haben.</p>
<p>Wegen des Versäumnisses des Dopingbeauftragten Peter Geigle, die Spieler über ihre Auslosung zur Dopingkontrolle zu informieren, und damit aufgetretenen schuldhaften Organisationsmängeln bei 1899 Hoffenheim wird der DFB-Kontrollausschuss jedoch gegen den Verein und dessen Dopingbeauftragten Peter Geigle beim DFB-Sportgericht Anklage erheben und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen. 1899 Hoffenheim wird ein Verstoß gegen § 7 Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit § 7 Nr. 1. i) und Nr.4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Verbindung mit § 44 der Satzung des DFB zu Last gelegt. Der Dopingbeauftragte Peter Geigle wird wegen unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Verbindung mit § 5 Nr. 6., Abs. 1 der Anti-Doping-Richtlinien beim DFB-Sportgericht angeklagt.</p>
<p>Gegen 1899 Hoffenheim kann bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB durch das Sportgericht eine Geldstrafe bis zu 150.000.- Euro verhängt werden, bei Annahme eines schwerwiegenden Falles anstelle oder neben der Geldstrafe auch eine weitergehende Strafe nach § 44 der Satzung des DFB, unter anderem Aberkennung von Punkten. Das Sportgericht hatte in seiner bisherigen Rechtsprechung noch über keinen vergleichbaren Fall zu urteilen.</p>
<p>Darüber hinaus wird der DFB-Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht beantragen, den von Borussia Mönchengladbach eingelegten Einspruch gegen die Wertung des Spiels am 7. Februar 2009 mit den Verfahren gegen 1899 Hoffenheim und seinen Dopingbeauftragten zu verbinden.</p></blockquote>
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		<title>Was vom Tage übrig bleibt (21): der Dopingkontrollfall Hoffenheim</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Feb 2009 14:22:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Um den Blick mal über Sinsheim hinaus zu weiten. Hat doch Uefa-Präsident Michael Platini kürzlich einen Urlaub von Dopingtests gefordert, hat doch Fifa-Medizinchef und Exekutivmitglied Michel D&#8217;Hooghe das Whereabout-System mit der Inquisition verglichen. Ach Gottchen, ob er weiß, wovon er redet? Jedenfalls, Wada-Präsident John Fahey sagte gestern auf dem alljährlichen Medien-Symposium im Olympischen Museum zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um den Blick mal über Sinsheim hinaus zu weiten. Hat doch Uefa-Präsident Michael Platini kürzlich einen Urlaub von Dopingtests gefordert, hat doch Fifa-Medizinchef und Exekutivmitglied Michel D&#8217;Hooghe das Whereabout-System mit der Inquisition verglichen. <span style="text-decoration: line-through;">Ach Gottchen, ob er weiß, wovon er redet?</span> Jedenfalls, Wada-Präsident John Fahey sagte gestern auf dem <a href="http://jensweinreich.de/?p=146" target="_self">alljährlichen Medien-Symposium</a> im Olympischen Museum zu Lausanne:</p>
<blockquote><p>&#8220;You cannot have a time when you are clean and a time when you are not. It has to be a case of clean the whole time. If we want to have an effective test, you&#8217;ve got to have the ability to test anybody at any time.&#8221; <!-- E SF --></p>
<p>&#8220;I cannot see how you can say you only have to comply by the code for a particular period of the year and it&#8217;s a free-kick in a certain period called holidays,&#8221;</p></blockquote>
<p>Recht hat er: <a href="http://news.bbc.co.uk/sport1/hi/front_page/7907742.stm" target="_blank">&#8220;Wada steps up fight with football&#8221;</a>. Es geht ums Prinzip. Im Großen wie im Kleinen. Wobei man trefflich darüber streiten könnte, ob die TSG Hoffenheim noch zu den Kleinen zählt. Soweit ich es überschaue, finden sich die besten Zusammenfassungen in diesen Blogs:</p>
<ul>
<li><strong>Catenaccio</strong>: <a href="http://catenaccio.de/?p=2339" target="_blank">Chronologie des Hoffenheimer Dopingproben-Falls</a> (inkl. zahlreicher Links zu Printmedien)</li>
</ul>
<p>Und natürlich beim hartnäckigen Kai Pahl (hartnäckiger jedenfalls als manche Dopingkontrolleure im Fußball) auf <strong>allesaussersport</strong>, der auch sämtliche Paragrafen aus den Dopingregelwerken und dem jüngsten Cas-Urteil zitiert. Das findet man nirgendwo sonst so geballt. Recht muntere Diskussionen dort:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.allesaussersport.de/archiv/2009/02/24/hoffenheims-hintertur-1051-vs-1052/" target="_blank">Hoffenheims Hintertür: 10.5.1 vs 10.5.2</a></li>
<li><a href="http://www.allesaussersport.de/archiv/2009/02/23/screensport-am-montag-109/" target="_blank">Screensport am Montag</a></li>
<li><a href="http://www.allesaussersport.de/archiv/2009/02/22/es-waren-nur-10-minuten-verspatung/" target="_blank">Es waren nur zehn Minuten Verspätung</a></li>
</ul>
<p>Ich bin ziemlich erschrocken, dass im Jahr 2009 nach Christus noch immer Menschen behaupten, Doping im Fußball würde nichts bringen. Derartiger Unsinn müsste eigentlich, sorry, verboten werden. Das Fußballbusiness, trotz Credit Crunch noch milliardenschwer, hat selbstverständlich ein Dopingproblem. Fußball ist nun einmal ein Sport, der auf athletischen Grundlagen basiert. Hier kann wunderbar mit harten Drogen wie Steroiden und Blutdopingmitteln (Juventus) nachgeholfen werden, nicht nur im Aufbautraining bei/nach Verletzungen.</p>
<ul>
<li>schon mal verlinkt: Dossier <a href="http://www.welt-hertha-linke.de/doping-im-fussball-ein-dossier.html" target="_blank">&#8220;Doping im Fußball&#8221;</a> auf <strong>Welt Hertha Linke</strong></li>
</ul>
<p>Die Zahl der Wettkampfkontrollen können wir in der Betrachtung getrost ignorieren, Wettkampfkontrollen sind nicht so spannend (es sei denn, Spieler verspäten sich, wie im aktuellen Fall) und weitestgehend Folklore. Out of competition Tests sind entscheidend und durchaus wirksam, wenn sie mit kriminalistischem Geschick geplant und durchgeführt werden &#8211; und noch dazu Fortschritte in Analyseverfahren genutzt werden (Mühlegg 2002, Cera 2008, u. a.). Die Zahlen zu Trainingskontrollen im deutschen Fußball beruhen auf Selbstauskünften des DFB. Dass diese Art der Selbstauskünfte einen Problembereich der deutschen Sportpolitik darstellen, wurde hier im Blog mehrfach diskutiert, zum Beispiel in den <a href="http://jensweinreich.de/?p=2366" target="_self">Sportausschuss-Notizen</a>:</p>
<ul>
<li>2006: 87 Trainingskontrollen</li>
<li>2007: 146 Trainingskontrollen &#8211; dazu das <a href="http://jensweinreich.de/?p=2342" target="_self">Exklusivdokument</a></li>
<li>2008: 498 Trainingskontrollen</li>
</ul>
<p><span id="more-3069"></span>Ob und wie unangekündigt/überraschend diese Kontrollen wirklich waren, entzieht sich öffentlicher Kontrolle. Dazu gibt es keine Originaldokumente, obgleich das doch transparent laufen sollte. Die Anzahl der Trainingskontrollen im deutschen Fußball, die laut DFB-Vizepräsident Koch zu <a href="http://www.dfb.de/index.php?id=500014&amp;no_cache=1&amp;tx_dfbnews_pi1[showUid]=17029&amp;tx_dfbnews_pi1[sword]=doping&amp;cHash=6d7d54893b" target="_blank">&#8220;einem hohen Doping-Kontroll-Ergebnis führt&#8221;</a>, sollte man nüchtern in Relation zur Anzahl der Ligen, Mannschaften und Profis/Aktiven bringen, die vom Kontrollsystem erfasst werden. Bei knapp 500 behaupteten Tests für weit mehr als 1.000 SpielerInnen: Die Gefahr, dass jemand kontrolliert wird, ist nicht gerade gefährlich hoch. Vielleicht mag mal jemand ausrechnen, wie viele SpielerInnen das exakt betrifft in 1. und 2. Bundesliga (Männer, Frauen), dritter Liga und im Juniorenbereich.<!-- =========== ENDE Kommentar =========== --><!-- bbmark =========== START Kommentar =========== --></p>
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