<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <rss
version="2.0"
xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
> <channel><title>jens weinreich &#187; isu</title> <atom:link href="http://www.jensweinreich.de/category/isu/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.jensweinreich.de</link> <description>don&#039;t mix politics with games</description> <lastBuildDate>Sun, 05 Feb 2012 22:16:51 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator> <item><title>Fall Pechstein: Urteil des Bundesgerichts zum Revisionsantrag im Wortlaut</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/11/10/fall-pechstein-urteil-des-bundesgerichts-zum-revisionsantrag-im-wortlaut/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/11/10/fall-pechstein-urteil-des-bundesgerichts-zum-revisionsantrag-im-wortlaut/#comments</comments> <pubDate>Wed, 10 Nov 2010 11:16:56 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[dichtung und wahrheit]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllaufen]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.jensweinreich.de/?p=9739</guid> <description><![CDATA[Der VollstÃ¤ndigkeit halber: Ein weiteres Dokument im Fall Pechstein. Das Schweizer Bundesgericht hat zum Urteil vom 28. September 2010 nun den Wortlaut verÃ¶ffentlicht und soeben zugestellt. Ich denke, inhaltlich passt das ganz gut zum PR-GedÃ¶ns um ein Buch. Ich darf um eine maÃŸvolle Diskussion bitten, wie fast immer bisher. Kann sein, dass ich ohne weitere [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der VollstÃ¤ndigkeit halber: Ein weiteres Dokument im <a
title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">Fall Pechstein</a>. Das Schweizer Bundesgericht hat zum <a
title="Das Schweizer Bundesgericht weist Pechsteins Revisionsgesuch ab" href="http://www.jensweinreich.de/2010/10/01/bundesgericht-weist-pechsteins-revisionsgesuch-ab/" target="_self">Urteil vom 28. September 2010</a> nun den Wortlaut verÃ¶ffentlicht und soeben zugestellt. Ich denke, inhaltlich passt das ganz gut zum PR-GedÃ¶ns um ein Buch.</p><p>Ich darf um eine maÃŸvolle Diskussion bitten, wie fast immer bisher. Kann sein, dass ich ohne weitere Vorwarnung diesen oder jenen Kommentar lÃ¶sche. Wer sich, beispielsweise, Ã¼ber Journalisten beschweren will, die nicht den Namen des Bloginhabers tragen, soll das woanders tun. Pechsteins AnwÃ¤lte (oder ist es nur einer?) lesen mit und basteln mitunter aus den DiskussionsstrÃ¤ngen des Blogs Argumentationen vor Gericht.</p><p>Zwei weitere Bemerkungen kann ich mir nicht verkneifen:</p><ul><li>SÃ¤mtliche Dokumente zum Fall gibt es nur hier, in keinem anderen QualitÃ¤tsmedium ;)</li><li>Ich bin gespannt, ob sich eine deutsche Nachrichtenagentur erdreistet/bemÃ¼ÃŸigt fÃ¼hlt, ausnahmsweise aus dem Urteil zu zitieren bzw. Ã¼berhaupt zu vermelden.</li></ul><p><strong>Nachtrag, 23.58 Uhr:</strong> Kann sein, dass ich etwas Ã¼bersehen habe. Aber ich habe wie erwartet KEINE Meldung einer deutschen Nachrichtenagentur gefunden, die sich mit dem Wortlaut-Urteil auseinandergesetzt hÃ¤tte. Es wird einfach nicht vermeldet. Scheint mir doch sehr typisch fÃ¼r die gesamte Pechstein-Berichterstattung zu sein, mehr noch fÃ¼r dpa als fÃ¼r den Sportinformationsdienst: Aus Dokumenten, aus Originalen, aus GerichtsbeschlÃ¼ssen etc. wird fast gar nicht zitiert. Man nimmt das kaum zur Kenntnis. Ich finde das: merkwÃ¼rdig, hÃ¶flich formuliert.</p><blockquote><p><strong>Urteil vom 28. September 2010 I. zivilrechtliche Abteilung</strong></p><p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin, Bundesrichter Corboz, Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch, Bundesrichter Kolly,Â Bundesrichterin Kiss, Gerichtsschreiber Leemann.</p><p><strong>Claudia</strong> <strong>Pechstein</strong>, vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Eva Senn, Gesuchstellerin,</p><p>gegen</p><p><strong>International Skating Union (ISU)</strong>, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, Gesuchsgegnerin.</p><p>Internationales Schiedsgericht; Revision,</p><p>Revision des Schiedsentscheids des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p><p><strong>Sachverhalt:</strong></p><p><strong>A. A.a </strong>Claudia Pechstein, Diensdorf/Deutschland, (Gesuchstellerin) ist eine deutsche EisschnelllÃ¤uferin.</p><p>Die International Skating Union (Gesuchsgegnerin) ist ein Verein schweizerischen Rechts mit Sitz in Lausanne. Sie ist als Weltverband fÃ¼r die Sportarten Eiskunstlauf und Eisschnelllauf anerkannt.</p><p><strong>A.b </strong>Die Gesuchstellerin unterzog sich zwischen dem 4. Februar 2000 und dem 30. April 2009 zahlreichen Dopingkontrollen, die keine Hinweise auf verbotene Substanzen ergaben. Im gleichen Zeitraum erhob die Gesuchsgegnerin im Rahmen ihres Blutprofilprogramms mehr als neunzig Blutproben der Gesuchstellerin. Insbesondere wurden zwischen dem 20. Oktober 2007 und dem 30. April 2009 siebenundzwanzig Blutproben der Athletin entnommen, die letzten zwÃ¶lf zwischen Januar und April 2009.</p><p>Die im Rahmen des Blutprofilprogramms der Gesuchsgegnerin erhobenen und aufgezeichneten Blutparameter beinhalten unter anderem HÃ¤moglobin, HÃ¤matokrit und den prozentualen Anteil unreifer roter Blutzellen (Retikulozyten). Der Retikulozytenwert ermÃ¶glicht als Blutparameter eine aktuelle Beurteilung der Bildung roter BlutkÃ¶rperchen im menschlichen Organismus.</p><p>WÃ¤hrend die Gesuchsgegnerin einen Retikulozytenwert zwischen 0.4 % und 2.4 % fÃ¼r normal erachtet, ergaben die Resultate der Blutuntersuchungen bei der Gesuchstellerin Retikulozytenwerte, die weit Ã¼ber 2.4 % lagen und danach jeweils stark abfielen.</p><p>Am 7./8. Februar 2009 fand die von der Gesuchsgegnerin organisierte Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Hamar (Norwegen) statt. Am Morgen vor Wettkampfbeginn, also am 6. Februar 2009, wurden von sÃ¤mt- lichen Athleten Blutproben entnommen. Der Retikulozytenwert der Gesuchstellerin wurde auf 3.49 % gemessen.</p><p>Als Folge dieses Resultats erhob die Gesuchsgegnerin am Morgen bzw. am Nachmittag des 7. Februar 2009 zwei weitere Blutproben bei der Gesuchstellerin. Die gemessenen Retikulozytenwerte betrugen 3.54 % bzw. 3.38 %. An den Rennen des nÃ¤chsten Tages nahm die Gesuchstellerin nicht mehr teil.</p><p>Am 18. Februar 2009 wurde bei der Athletin ausserhalb des Wettkampfs eine weitere Blutprobe entnommen. Diese zeigte einen Retikulozytenwert von 1.37 % an.</p><p><strong>B. B.a </strong>Nach ÃœberprÃ¼fung des Blutprofils leitete die Gesuchsgegnerin bei ihrer Disziplinarkommission ein Verfahren gegen die Gesuchstellerin ein. Nach einem in Bern abgehaltenen Hearing vom 29./30. Juni 2009 stellte die Disziplinarkommission der Gesuchsgegnerin mit Entscheid vom 1. Juli 2009 ein Dopingvergehen in Form von Blutdoping fest, aberkannte die anlÃ¤sslich der Weltmeisterschaft vom 7. Februar 2009 erzielten Resultate und sprach eine zweijÃ¤hrige Sperre ab 9. Februar 2009 gegen die Gesuchstellerin aus.</p><p><strong>B.b </strong>Am 21. Juli 2009 erklÃ¤rte die Gesuchstellerin beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung gegen den Entscheid der Disziplinarkommission vom 1. Juli 2009.</p><p>Mit Eingabe vom 3. August 2009 reichte die Gesuchstellerin dem TAS ihre BerufungsbegrÃ¼ndung ein.</p><p>Am 16. September 2009 beantragte die Gesuchstellerin, es sei ihr zu gestatten, schriftlich zur Berufungsantwort der Gesuchsgegnerin Stellung zu nehmen. Diese sprach sich gegen einen weiteren Schriftenwechsel aus. Mit Schreiben vom 23. September 2009 teilte das TAS den Parteien mit, dass es in Anwendung von Artikel R56 des TAS- Code einen weiteren Schriftenwechsel nicht zulasse. Es gewÃ¤hrte der Athletin jedoch ausnahmsweise die MÃ¶glichkeit, bis spÃ¤testens acht Tage vor dem auf den 22./23. Oktober 2009 angesetzten Hearing unter anderem neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person sowie entsprechende Bemerkungen dazu einzureichen (&#8220;to present any new evidence deriving from medical investigations performed on her, with comments thereto&#8221;).</p><p>Am Hearing, das am 22. und 23. Oktober 2009 in Lausanne stattfand, wurden insgesamt zwÃ¶lf von den Parteien bezeichnete SachverstÃ¤ndige angehÃ¶rt. Die Parteien hatten jeweils die MÃ¶glichkeit, Fragen an die Experten zu richten.</p><p>Nach den letzten ParteivortrÃ¤gen und der SchlusserklÃ¤rung der Gesuchstellerin schloss das Schiedsgericht das Hearing.</p><p>Mit Faxschreiben vom 23. und 24. November 2009 reichte die Gesuchstellerin dem Schiedsgericht einen dringlichen Antrag fÃ¼r die WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens ein, um im Rahmen eines KreuzverhÃ¶rs Fragen an Prof. Sottas zu stellen, der am Hearing vom 22./23. Oktober 2009 nicht teilgenommen hatte. Der Antrag wurde damit begrÃ¼ndet, dass einer der Rechtsvertreter der Gesuchstellerin vernommen habe, dass Prof. Sottas seine ursprÃ¼ngliche Meinung aufgrund der von ihr am 14. Oktober 2009 vorgelegten Beweise offenbar geÃ¤ndert habe, und dass er von der Gesuchsgegnerin aus diesem Grund nicht fÃ¼r das Hearing aufgeboten worden sei.</p><p>Das TAS wies den Antrag um WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens und die Berufungen der Gesuchstellerin mit Schiedsentscheid vom 25. November 2009 ab und bestÃ¤tigte die zweijÃ¤hrige Sperre der Athletin, mit der geringfÃ¼gigen Ã„nderung, dass die Sperre bereits ab dem 8. Februar 2009 gelte.</p><p><strong>B.c </strong>Eine von der Gesuchstellerin gegen den Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 eingereichte Beschwerde in Zivilsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Februar 2010 ab, soweit es darauf eintrat.</p><p><strong>C.</strong></p><p>Mit Revisionsgesuch vom 4. MÃ¤rz 2010 beantragt die Gesuchstellerin dem Bundesgericht, es sei der Entscheid des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurÃ¼ckzuweisen.</p><p>Die Gesuchsgegnerin beantragt die Abweisung des Revisionsgesuchs. Das TAS hat auf eine Stellungnahme verzichtet.</p><p><span
id="more-9739"></span>Am 6. Juli 2010 reichte die Gesuchstellerin dem Bundesgericht eine Replik ein. Dazu nahm die Gesuchsgegnerin mit Duplik vom 3. September 2010 Stellung.</p><p><strong>D.</strong></p><p>Mit VerfÃ¼gung vom 23. April 2010 wies das Bundesgericht den Antrag der Gesuchstellerin um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme ab.</p><p>Mit VerfÃ¼gung vom 28. Juli 2010 wies das Bundesgericht das WiedererwÃ¤gungsgesuch vom 22. Juli 2010, mit dem die Gesuchstellerin wiederum die Anordnung einer vorsorglichen Massnahme verlangte, ab.</p><p><strong>ErwÃ¤gungen:</strong></p><p><strong>1.</strong></p><p>Die Gesuchstellerin macht geltend, nach dem Urteil des TAS vom 25. November 2009 habe Dr. Lutz, der Arzt des deutschen National- verbands, am 27. November 2009 &#8220;von Kollegen den Hinweis erhalten, dass es gegebenenfalls neue, bislang unbekannte MÃ¶glichkeiten der Spezialdiagnostik gebe, mit denen das Blutbild der Gesuchstellerin untersucht werden kÃ¶nnte&#8221;. Dr. Lutz habe unverzÃ¼glich mit Dr. Andreas Weimann vom CharitÃ©Centrum fÃ¼r diagnostische und prÃ¤ventive Labormedizin Kontakt aufgenommen, der dies habe bestÃ¤tigen kÃ¶nnen. Es handle sich genau genommen um erst im Jahre 2009 von einem belgischen Doktoranden entwickelte und bislang zum Teil noch nicht publizierte Auswertungs-Algorithmen zur Erfassung abortiv-milder bis schwerer Formen von Kugelzellen-AnÃ¤mie. Dr. Weimann sei auf den SphÃ¤rozytose- Quotienten erstmals auf einem Fachkongress in Istanbul im Mai 2009 aufmerksam geworden. Er sei an dieser bislang nur mÃ¼ndlich in Fachkreisen publizierten Methodik hoch interessiert gewesen und habe ab November 2009 Ã¼ber die Verfasser der dann eingereichten (aber noch nicht publizierten) Studie die MÃ¶glichkeit erhalten, den Quotienten fÃ¼r eigene Forschungszwecke zu erproben.</p><p>Dr. Weimann habe Anfang Dezember 2009 mittels der neuen Methodik an fÃ¼nf Tagen sechs Blutproben der Gesuchstellerin analysiert. ZusÃ¤tzlich sei die Familie der Gesuchstellerin mit der neuen Mess- methode untersucht worden. Die Ergebnisse der durchgefÃ¼hrten Untersuchungen seien der Gesuchstellerin zum ersten Mal am 7. Dezember 2009 Ã¼bermittelt worden. Dr. Weimann halte zusammenfassend fest, dass sich die &#8220;Diagnose einer hereditÃ¤ren Membranopathie in Form einer abortiv-milden Form von hereditÃ¤rer SphÃ¤rozytose&#8221; ergebe. Diese Konstellation kÃ¶nne &#8220;dauerhaft oder intermittierend â€“ also bisweilen auftretend â€“ mit auch deutlich erhÃ¶hten Retikulozyten-Werten einhergehen, was durch die erhÃ¶hten MCHC-Werte bestÃ¤tigt&#8221; werde.</p><p>Nach Erhalt der Diagnose habe sich die Gesuchstellerin am 15. Dezember 2009 entschlossen, die in Hamar gemessenen Blutwerte auf ihrer Internetseite zu verÃ¶ffentlichen. Hierauf hÃ¤tten sich zahlreiche Gutachter bei ihr gemeldet, so unter anderem Prof. Winfried Gassmann, Chefarzt der Klinik fÃ¼r HÃ¤matologie und internistische Onkolo- gie am St. Marienkrankenhaus, Siegen, und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Labor in der Deutschen Gesellschaft fÃ¼r HÃ¤matologie und Onkologie.</p><p>Basierend auf den Untersuchungen von Dr. Weimann hÃ¤tten sich weitere renommierte Experten gutachterlich zu den angeblich neuen Erkenntnissen geÃ¤ussert und die Diagnose bestÃ¤tigt.</p><p><strong>2.</strong></p><p>Das Bundesgesetz Ã¼ber das internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG; SR 291) enthÃ¤lt keine Bestimmungen betreffend die Revision von Schiedsentscheiden im Sinne von Art. 176 ff. IPRG. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts, das diese GesetzeslÃ¼cke gefÃ¼llt hat, steht den Parteien eines internationalen Schiedsverfahrens das ausserordentliche Rechtsmittel der Revision zur VerfÃ¼gung, fÃ¼r das die ZustÃ¤ndigkeit des Bundesgerichts gegeben ist. Heisst das Bundesgericht ein Revisionsgesuch gut, entscheidet es nicht selbst in der Sache, sondern weist diese an das Schiedsgericht, das entschieden hat, oder an ein neu zu bildendes Schiedsgericht zurÃ¼ck (BGE 134 III 286 E. 2 S. 286 f. mit Hinweisen).</p><p><strong>2.1 2.1.1 </strong>Unter der Verfahrensordnung des OG konnten sich die Parteien auf die in Art. 137 OG vorgesehenen RevisionsgrÃ¼nde berufen, und auf das Verfahren fanden die Art. 140 &#8211; 143 OG sinngemÃ¤ss Anwendung (BGE 118 II 199 E. 4 S. 204; Urteil 4P.120/2002 vom 3. September 2002 E. 1.1, publ. in Pra 2002 Nr. 199 S. 1041 ff.). Dies gilt grund- sÃ¤tzlich weiterhin fÃ¼r die geltende Regelung des BGG, namentlich fÃ¼r den Revisionsgrund gemÃ¤ss Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG, der demjenigen von Art. 137 lit. b OG entspricht (BGE 134 III 45 E. 2.1 S. 47, 286 E. 2.1 S. 287).</p><p><strong>2.1.2 </strong>Nach Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG kann die Revision verlangt werden, wenn die ersuchende Partei nachtrÃ¤glich erhebliche Tatsachen erfÃ¤hrt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die sie im frÃ¼heren Verfahren nicht beibringen konnte, unter Ausschluss von Tatsachen und Beweismitteln, die erst nach dem Entscheid entstanden sind.</p><p>Die neuen Tatsachen mÃ¼ssen erheblich sein, das heisst sie mÃ¼ssen geeignet sein, die tatsÃ¤chliche Grundlage des angefochtenen Urteils zu verÃ¤ndern, so dass sie bei zutreffender rechtlicher WÃ¼rdigung zu einer anderen Entscheidung fÃ¼hren kÃ¶nnen. Neue Beweismittel haben entweder dem Beweis der die Revision begrÃ¼ndenden neuen erheblichen Tatsachen oder dem Beweis von Tatsachen zu dienen, die zwar im frÃ¼heren Verfahren bekannt waren, aber zum Nachteil des Gesuchstellers unbewiesen geblieben sind. Sollen bereits vorgebrachte Tatsachen mit den neuen Mitteln bewiesen werden, so hat der Gesuchsteller darzutun, dass er die Beweismittel im frÃ¼heren Verfahren nicht beibringen konnte. Erheblich ist ein Beweismittel, wenn anzunehmen ist, es hÃ¤tte zu einem anderen Urteil gefÃ¼hrt, falls das Gericht im Hauptverfahren davon Kenntnis gehabt hÃ¤tte. Ausschlaggebend ist, dass das Beweismittel nicht bloss der SachverhaltswÃ¼rdigung, sondern der Sachverhaltsermittlung dient. Ein Revisionsgrund ist nicht schon dann gegeben, wenn das Gericht bereits im Hauptverfahren bekannte Tatsachen unrichtig gewÃ¼rdigt hat. Notwendig ist vielmehr, dass die unrichtige WÃ¼rdigung erfolgte, weil fÃ¼r den Entscheid wesentliche Tatsachen unbewiesen geblieben sind (BGE 127 V 353 E. 5b S. 358 mit Hinweisen; 110 V 138 E. 2 S. 141; vgl. auch BGE 121 IV 317 E. 2 S. 322; 118 II 199 E. 5 S. 205).</p><p>Wird die Revision eines internationalen Schiedsgerichtsurteils beantragt, hat das Bundesgericht gestÃ¼tzt auf die in diesem Urteil aufgefÃ¼hrten EntscheidgrÃ¼nde zu beurteilen, ob die Tatsache erheblich ist und â€“ wÃ¤re sie bewiesen worden â€“ wahrscheinlich zu einem anderen Entscheid gefÃ¼hrt hÃ¤tte (Urteile 4A_42/2008 vom 14. MÃ¤rz 2008 E. 4.1, nicht publ. in BGE 134 III 286 ff.; 4P.102/2006 vom 29. August 2006 E. 2.1).</p><p><strong>2.2 </strong>Die Gesuchstellerin reicht dem Bundesgericht zur BegrÃ¼ndung ihres Revisionsgesuchs verschiedene neue Gutachten ein, so unter anderem von Dr. Weimann, Prof. Dr. Heimpel, Prof. Dr. Schrezenmeier, Prof. Dr. Winfried Gassmann, Prof. Dr. Anjo Veerman sowie Prof. Dr. AndrÃ© Tichelli, die zwischen Februar und MÃ¤rz 2010 erstellt wurden. Ob die nunmehr vorliegenden, allesamt erst nach dem Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 ausgefertigten medizinischen Gutachten als nachtrÃ¤glich aufgefundene Beweismittel im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG zu betrachten sind, erscheint im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut (vgl. letzter Teilsatz) als fraglich (vgl. ELISABETH ESCHER, in: Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz, 2008, N. 6 f. zu Art. 123 BGG; YVES DONZALLAZ, Loi sur le Tribunal fÃ©dÃ©ral, 2008, Rz. 4710; PIERRE FERRARI, in: Bernard Corboz et al. [Hrsg.], Com- mentaire de la LTF, 2009, N. 22 zu Art. 123 BGG). Dies gilt auch, wenn davon ausgegangen wird, wie dies die Gesuchstellerin vorbringt, dass der nunmehr ins Feld gefÃ¼hrte Algorithmus grundsÃ¤tzlich bereits seit Mai 2009 zur VerfÃ¼gung gestanden habe, zumal der Algorithmus fÃ¼r sich allein kaum als Beweismittel geeignet wÃ¤re, sondern nach Darstellung der Gesuchstellerin auch Dr. Weimann erst &#8220;ab November 2009&#8243; die MÃ¶glichkeit erhalten habe, &#8220;den Quotienten fÃ¼r eigene Forschungszwecke zu erproben&#8221; und eine angebliche Diagnose erst Anfang Dezember 2009 mit Hilfe zahlreicher erneut entnommener BlutprobenÂ gestellt werden konnte. Die Frage braucht jedoch nicht abschliessend geprÃ¼ft zu werden, da das Revisionsgesuch aus anderen GrÃ¼nden abzuweisen ist.</p><p><strong>2.3 </strong>Die Gesuchstellerin bringt in ihrem Revisionsgesuch keine neu entdeckten Tatsachen vor, sondern beruft sich vielmehr auf angeblich neu entdeckte Beweismittel zum Beleg ihres bereits im Schiedsverfahren vorgebrachten Einwands, sie leide unter einer Blutanomalie. Wie die Gesuchstellerin selber vorbringt, versuchte sie sowohl vor der Disziplinarkommission als auch vor dem angerufenen Schiedsgericht vergeblich, ihre Behauptung, die erhÃ¶hten Retikulozytenwerte seien auf eine BlutabnormalitÃ¤t zurÃ¼ckzufÃ¼hren, durch medizinische Gutachten zu erhÃ¤rten. Der Gesuchstellerin wurde im Schiedsverfahren die MÃ¶glichkeit eingerÃ¤umt, bis acht Tage vor dem am 22./23. Oktober 2009 stattfindenden Hearing neue medizinische Erkenntnisse vorzulegen. Die Frage, ob bei der Gesuchstellerin eine hereditÃ¤re SphÃ¤rozytose vorliege, die allenfalls die in Hamar festgestellten abnormalen Blutwerte erklÃ¤ren kÃ¶nnte, wurde anlÃ¤sslich des Verhandlungstermins auch nach der Darstellung im Revisionsgesuch intensiv diskutiert, und sie wurde vom TAS auf Grundlage der verschiedenen von den Parteien eingereichten Gutachten sowie der AnhÃ¶rung zahlreicher Experten anlÃ¤sslich des Hearings vom 22./23. Oktober 2009 eingehend geprÃ¼ft. Das Schiedsgericht hat den Einwand der Gesuchstellerin verworfen und hat es aufgrund des durchgefÃ¼hrten Beweisverfahrens fÃ¼r erwiesen erachtet, dass die abnormalen Blutwerte der Gesuchstellerin vom 6. und 7. Februar 2009 sowie der am 18. Februar 2009 festgestellte starke RÃ¼ckgang des Retikulozytenwerts nicht durch eine angeborene oder erworbene Anomalie erklÃ¤rt werden kÃ¶nnten, sondern auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren seien.</p><p>Die Revision ist ein ausserordentliches Rechtsmittel und dient nicht einfach der WeiterfÃ¼hrung des Verfahrens. Es obliegt den Prozessparteien, rechtzeitig und prozesskonform zur KlÃ¤rung des Sachverhalts entsprechend ihrer Beweispflicht beizutragen. Dass es ihnen unmÃ¶glich war, Tatsachen und Beweismittel bereits im frÃ¼heren Verfahren beizubringen, ist nur mit ZurÃ¼ckhaltung anzunehmen (ESCHER, a.a.O., N. 8 zu Art. 123 BGG). Dies gilt ganz besonders, wenn im Revisionsverfahren mit angeblich neu entdeckten Beweismitteln bereits im Schiedsverfahren aufgestellte Behauptungen belegt werden sollen, die vom Schiedsgericht aufgrund eines aufwÃ¤ndigen Beweisverfahrens mit zahlreichen Gutachtern als unzutreffend erachtet wurden. Entsprechend hat der Gesuchsteller im Revisionsgesuch darzutun, dass er die Beweismittel im frÃ¼heren Verfahren trotz hinreichender Sorgfalt nichtÂ beibringen konnte (BGE 127 V 353 E. 5b S. 358 mit Hinweisen; Urteile 4A_42/2008 vom 14. MÃ¤rz 2008 E. 4.1, nicht publ. in BGE 134 III 286 ff.; 4P.102/2006 vom 29. August 2006 E. 2.1).</p><p>Die Gesuchstellerin bringt lediglich vor, sie habe erst am 27. November 2009 â€“ mithin zwei Tage nach dem Urteil des Schiedsgerichts â€“ Kenntnis davon erhalten, dass seit Mai 2009 ein neuer Algorithmus zur VerfÃ¼gung stehe, der &#8220;eine genauere Diagnose als bisher ermÃ¶glichen kÃ¶nnte&#8221;. Darauf will sie von Dr. Lutz, dem Arzt des Nationalverbands, aufmerksam gemacht worden sein, der seinerseits &#8220;von Kollegen&#8221; einen entsprechenden Hinweis erhalten haben soll. Mit diesen vagen Behauptungen legt die Gesuchstellerin nicht hinreichend dar, weshalb es ihr nicht bereits wÃ¤hrend des Schiedsverfahrens mÃ¶glich gewesen wÃ¤re, sich auf die angeblich neu entdeckte DiagnosemÃ¶glichkeit zu berufen, genauer bis Mitte Oktober 2009, als die Gesuchstellerin dem Schiedsgericht noch neue medizinische Erkenntnisse hÃ¤tte vorlegen kÃ¶nnen. Die ErklÃ¤rung der Gesuchstellerin dafÃ¼r, dass sie zwei Tage nach Abweisung ihrer Berufung durch das TAS durch blossen Hinweis des Verbandsarztes eine bisher unbekannte Methode entdeckt haben will, auf die sie sich nur wenige Wochen frÃ¼her vor dem TAS bei sorgfÃ¤ltiger BeweisfÃ¼hrung unmÃ¶glich hÃ¤tte berufen kÃ¶nnen, erscheint nicht plausibel.</p><p>Es kann nicht angehen, sich in einem Schiedsverfahren zunÃ¤chst auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zu verlassen und entsprechende medizinische Gutachten und Experten zum Beweis anzubieten, um sich nach einem negativ ausgefallenen Schiedsurteil im Rahmen des Revisionsverfahrens nunmehr auf unpublizierte und wissenschaftlich noch wenig erhÃ¤rtete Methoden zu berufen. HÃ¤tte sich die Gesuchstellerin zur Untermauerung ihres Prozessstandpunkts auf weitere denkbare DiagnosemÃ¶glichkeiten stÃ¼tzen wollen, wÃ¤ren ihr entsprechende BemÃ¼hungen zur Beibringung solcher Beweismittel zumutbar gewesen. Sie zeigt in ihrem Revisionsgesuch jedoch nicht auf, welche konkreten Schritte sie in diese Richtung unternommen hÃ¤tte (vgl. Urteil 4P.213/1998 vom 11. Mai 1999 E. 3b/aa; JEAN-FRANÃ‡OIS POUDRET, Commentaire de la loi fÃ©dÃ©rale d&#8217;organisation judiciaire, Bd. V, 1992, N. 2.2.5 zu Art. 137 OG, S. 30; ANTONIO RIGOZZI/MICHAEL SCHÃ–LL, Die Revision von SchiedssprÃ¼chen nach dem 12. Kapitel des IPRG, 2002, S. 44 und 46). Auch wÃ¤re es der Gesuchstellerin unbenommen gewesen, ihre in Hamar gemessenen Blutwerte bereits wÃ¤hrend des Schiedsverfahrens weiteren SachverstÃ¤ndigen zugÃ¤nglich zu machen oder etwa auf ihrer Internetseite zu verÃ¶ffentlichen, wie sie dies nach eigenen Angaben nach erfolgtem Schiedsentscheid tat, worauf sichÂ zahlreiche Gutachter bei ihr gemeldet hÃ¤tten. Es wÃ¤re ihr wÃ¤hrend des Schiedsverfahrens sodann freigestanden, Blutanalysen bei Familienmitgliedern zu veranlassen, wie sie dies nur wenige Tage nach dem Schiedsspruch des TAS getan hat.</p><p><strong>2.4 </strong>Schliesslich erscheint auch fraglich, ob die nunmehr im Revisionsverfahren vorgebrachten Beweismittel angesichts der im Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 aufgefÃ¼hrten EntscheidgrÃ¼nde als erheblich zu erachten wÃ¤ren. Das TAS hat gestÃ¼tzt auf die Aussage von Prof. d&#8217;Onofrio nÃ¤mlich erwogen, dass selbst die (unwahrscheinliche) Diagnose einer hereditÃ¤ren SphÃ¤rozytose die bei der Gesuchstellerin festgestellten Schwankungen in Form von abnormal hohen Werten wÃ¤hrend der Weltmeisterschaft vom 6./7. Februar 2009 sowie dem anschliessend starken Abfall nicht erklÃ¤ren kÃ¶nnten. Die von der Gesuchstellerin im Rahmen des Revisionsverfahrens angeblich auf einen neu entdeckten Algorithmus gestÃ¼tzte Diagnose einer hereditÃ¤ren SphÃ¤rozytose kÃ¶nnte daher lediglich die schiedsgerichtliche Feststellung in Frage stellen, wonach eine solche vererbte Blutanomalie bei der Gesuchstellerin nicht habe nachgewiesen werden kÃ¶nnen. Vom angeblich neuen Beweismittel unberÃ¼hrt bliebe jedoch die fÃ¼r den Entscheid wesentliche ErwÃ¤gung des TAS, selbst eine solche Diagnose vermÃ¶ge die konkreten Schwankungen der Blutwerte nicht zu erklÃ¤ren.</p><p>Die Gesuchstellerin behauptet nun zwar, auch dieser Einwand des TAS sei durch die Gutachten von Dr. Weimann, Prof. Gassmann und Prof. Schrezenmeier aus dem Weg gerÃ¤umt. Die von ihr angefÃ¼hrten Experten bestÃ¤tigen auch, dass die nunmehr angeblich erfolgte Diagnose mit erhÃ¶hten Retikulozytenwerten einhergehen kÃ¶nne. Dass die festgestellten Schwankungen der Blutwerte durch eine SphÃ¤rozytose erklÃ¤rbar seien, wurde allerdings von den von der Gesuchstellerin bezeichneten Gutachtern bereits im Schiedsverfahren vertreten, vom TAS jedoch aufgrund seiner BeweiswÃ¼rdigung abweichend beurteilt. Die Gesuchstellerin zeigt in ihrem Revisionsgesuch nicht auf, inwiefern die angeblich neu entdeckte Methode Ã¼ber die Diagnose einer Blutanomalie hinaus auch â€“ bisher unbekannte â€“ RÃ¼ckschlÃ¼sse hinsichtlich der festgestellten Schwankungen zulassen soll. Wenn die angefÃ¼hrten Gutachter erklÃ¤rten, die anhand neuer Blutproben angeblich diagnostizierte SphÃ¤rozytose kÃ¶nne zu erhÃ¶hten Retikulozytenwerten fÃ¼hren, so ist damit noch keineswegs dargelegt, welche neuen SchlÃ¼sse die angeblich neue Methode hinsichtlich der konkret festgestellten Schwankungen im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft in Hamar zulassen soll. In dieser Hinsicht zielen die Vorbringen derÂ Gesuchstellerin bloss auf eine erneute SachverhaltswÃ¼rdigung ab. Ein Revisionsgrund ist jedoch nicht schon dann gegeben, wenn das Schiedsgericht bereits im Hauptverfahren bekannte Tatsachen unrichtig gewÃ¼rdigt haben sollte. Ob die ErwÃ¤gung des Schiedsgerichts, selbst eine hereditÃ¤re SphÃ¤rozytose kÃ¶nne die konkreten Schwankungen der Blutwerte nicht erklÃ¤ren, zutrifft oder nicht, kann das Bundesgericht auf Grundlage der Vorbringen der Gesuchstellerin von vornherein nicht Ã¼berprÃ¼fen. Damit erscheinen die nunmehr vorgebrachten Beweismittel unter revisionsrechtlichen Gesichtspunkten als nicht erheblich.</p><p><strong>3.</strong></p><p>Das Revisionsgesuch ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Bei diesem Verfahrensausgang wird die Gesuchstellerin kosten- und entschÃ¤digungspflichtig (Art. 66 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 2 BGG).</p><p><strong>Demnach erkennt das Bundesgericht:</strong></p><ol><li>Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.</li><li>Die Gerichtskosten von Fr. 5&#8217;000.&#8211; werden der Gesuchstellerin auferlegt.</li><li>Die Gesuchstellerin hat die Gesuchsgegnerin fÃ¼r das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 6&#8217;000.&#8211; zu entschÃ¤digen.</li><li>Dieses Urteil wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li></ol><p>Lausanne, 28. September 2010</p><p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p><p>Die PrÃ¤sidentin: Klett</p><p>Der Gerichtsschreiber: Leemann</p></blockquote><p><a
href="http://flattr.com/thing/82399/Fall-Pechstein-Urteil-des-Bundesgerichts-zum-Revisionsantrag-im-Wortlaut" target="_blank"><br
/> <img
title="Flattr this" src="http://api.flattr.com/button/flattr-badge-large.png" border="0" alt="Flattr this" /></a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/11/10/fall-pechstein-urteil-des-bundesgerichts-zum-revisionsantrag-im-wortlaut/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>493</slash:comments> </item> <item><title>Verwarnung fÃ¼r Pyeongchang: &#8220;IOC rules on potential conflict of interests&#8221;</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/11/03/verwarnung-fur-pyeongchang-ioc-rules-on-potential-conflict-of-interests/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/11/03/verwarnung-fur-pyeongchang-ioc-rules-on-potential-conflict-of-interests/#comments</comments> <pubDate>Wed, 03 Nov 2010 22:37:53 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[denis oswald]]></category> <category><![CDATA[dichtung und wahrheit]]></category> <category><![CDATA[ethik]]></category> <category><![CDATA[fisa]]></category> <category><![CDATA[ioc]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[korean air]]></category> <category><![CDATA[korruption]]></category> <category><![CDATA[kun hee lee]]></category> <category><![CDATA[lee kun-hee]]></category> <category><![CDATA[mÃ¼nchen 2018]]></category> <category><![CDATA[olympiabewerbung]]></category> <category><![CDATA[ottavio cinquanta]]></category> <category><![CDATA[pyeongchang 2018]]></category> <category><![CDATA[samsung]]></category> <category><![CDATA[winterspiele 2018]]></category> <category><![CDATA[yang ho cho]]></category> <category><![CDATA[abstimmung]]></category> <category><![CDATA[bernhard schwank]]></category> <category><![CDATA[christian ude]]></category> <category><![CDATA[gunilla lindberg]]></category> <category><![CDATA[josef fendt]]></category> <category><![CDATA[klaus schormann]]></category> <category><![CDATA[thomas bach]]></category> <category><![CDATA[voting]]></category> <category><![CDATA[winterspiele]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.jensweinreich.de/?p=9710</guid> <description><![CDATA[Es wird noch spannend in diesem Wettbewerb um die Winterspiele 2018. Und MÃ¼nchen holt international auf, das erzÃ¤hle ich seit Vancouver, das bestÃ¤tigte sich in Dubai und erst recht in Acapulco. Inzwischen ist es nicht mehr Ã¼berraschend. MÃ¼nchen holt auch deshalb auf und hat Chancen auf die Spiele, weil die SÃ¼dkoreaner Fehler machen. Sie kÃ¶nnen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es wird noch spannend in diesem Wettbewerb um die Winterspiele 2018. Und MÃ¼nchen holt international auf, das erzÃ¤hle ich <a
title="MÃ¼nchen vs Pyeongchang: Spin Doctors und andere Berater" href="http://www.jensweinreich.de/2010/02/16/munchen-vs-pyeongchang-spin-doctors-und-andere-berater/" target="_self">seit Vancouver</a>, das bestÃ¤tigte sich in Dubai und <a
title="Olympia 2018: MÃ¼nchen darf hoffen" href="http://www.jensweinreich.de/2010/10/23/olympia-2018-munchen-darf-hoffen/" target="_self">erst recht in Acapulco</a>. Inzwischen ist es nicht mehr Ã¼berraschend. MÃ¼nchen holt auch deshalb auf und hat Chancen auf die Spiele, weil die SÃ¼dkoreaner Fehler machen. Sie kÃ¶nnen halt nicht anders. In Korea stehen viele Konzerne hinter der Bewerbung, und die machen das, was sie immer machen, so sind sie groÃŸ geworden im Olympia-Business. Sie kaufen Image und Stimmen mit SponsorvertrÃ¤gen, zum Beispiel. Sonderlich geschickt sind sie dabei nicht, aber wenn sie die Spiele haben wollen, mÃ¼ssen sie sich ein wenig smarter anstellen &#8230;</p><ul><li>&#8230; <a
title="Vertrag Korean Air - ISU" href="http://www.koreanair.com/" target="_blank">als gerade Korean Air</a>, in Besitz der Familie Cho, deren SprÃ¶ssling <a
title="Herr Cho auf Facebook" href="http://www.facebook.com/KoreanAirCEO?v=wall" target="_blank">Yang Ho Cho</a> sowohl als Chairman und CEO von Korean Air als auch des <a
title="Pyeongchang 2018" href="http://pyeongchang2018.org/language/eng/sub02/sub02_01.asp" target="_blank">Bewerbungskomitees</a> agiert &#8230;</li><li>&#8230; und <a
title="Vertrag Samsung - FISA" href="http://www.worldrowing.com/display/modules/news/dspNews.php?newid=324959" target="_blank">als gerade Samsung</a>, immer noch vom gÃ¶ttergleichen <a
title="Der reichste Koreaner ..." href="http://www.jensweinreich.de/2009/05/04/der-reichste-koreaner-ioc-mitglied-lee-kun-hee/" target="_self">Lee Kun Hee</a> gefÃ¼hrt, dem olympischen Korruptions-Champion &#8230;</li><li>&#8230; oder als <a
title="Kleiner Regelbruch ..." href="http://www.jensweinreich.de/2010/06/22/kleiner-regelbruch-olympia-2018-die-candidate-cities/" target="_self">Pyeongchangs PR-Abteilung</a>.</li></ul><p>Nun, der Eislauf-Weltverband ISU muss seinen Vertrag mit Korean Air bis nach der 2018er Entscheidung am 6. Juli 2011 auf Eis legen. Der Samsung-Vertrag mit dem Ruder-Weltverband FISA verstÃ¶ÃŸt angeblich nicht gegen IOC-Regeln, wohl aber wird FISA-Boss und IOC-Exekutivmitglied Denis Oswald in Durban nun nicht mit abstimmen. ISU-PrÃ¤sident Ottavio Cinquanta dagegen wird <a
title="The IOC, the 2016 bidding race and the question of a secrect, democratic election" href="http://www.jensweinreich.de/2009/08/13/the-ioc-the-2016-bidding-race-and-the-question-of-a-secrect-democratic-election/" target="_self">das elektronische Votingsystem</a> betÃ¤tigen.</p><p><a
title="IOC PM vom 3. November 2011" href="http://www.olympic.org/en/content/Media/?articleNewsGroup=-1&amp;articleId=105925" target="_blank">Das IOC teilt gerade mit:</a></p><blockquote><p><strong>IOC rules on potential conflict of interests</strong></p><p>After indications last week of potential conflict of interests concerning partnership deals involving International Sports Federations and commercial partners, the IOC Ethics Commission has taken the following action.</p><p>The International Skating Federation (ISU) and Korean Air &#8211; a partner of the Pyeongchang 2018 bid committee &#8211; have agreed to postpone their partnership until after the vote on who will host the Olympic Winter Games in 2018. The election will take place in Durban on 6 July 2011. The Ethics Commission reminded Pyeongchang 2018 and its related organisations to fully respect the Rules of Conduct related to Candidate Cities and issued a warning.</p><p>The Ethics Commission also looked into the partnership deal between the International Rowing Federation (FISA) and Samsung, a global (TOP) sponsor of the Olympic Movement. The agreement did not infringe IOC rules. FISA President and IOC member Denis Oswald decided to abstain from voting in Durban to avoid a perception of conflict of interests. The IOC Ethics Commission recognised that FISA and its President acted in good faith.</p></blockquote><p>Wer mehr wissen will, die Papiere werden gewiss noch gebraucht:</p><ul><li><a
title="IOC Code of Ethics 2009" href="http://www.jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/11/IOC-Code-of-Ethics-2009.pdf" target="_self">IOC Code of Ethics</a></li><li><a
title="Rules of Conduct fÃ¼r Olympiabewerbungen" href="http://www.jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/11/2018-rules-of-conduct.pdf" target="_self">Rules of Conduct fÃ¼r Olympiabewerbungen</a></li></ul><p>Zum Thema Samsung habe ich mich zuletzt aus Acapulco im Hintergrund Politik des Deutschlandfunks geÃ¤uÃŸert.</p><p><a
href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/10/22/dlf_20101022_1840_d4c77eed.mp3" target="_self">:</a></p><p>Die Original-Passage daraus (es musste fÃ¼r die Sendung gekÃ¼rzt werden):</p><p>(&#8230;) In der Nacht vor der Wahl hat es oft genug wundersame Entwicklungen gegeben. Sydney gewann einst die Sommerspiele 2000 gegen Peking, nachdem wenige Stunden vor der Abstimmung bei einem Nachtmahl zwei KorruptionsvertrÃ¤ge mit afrikanischen IOC-Mitgliedern geschlossen wurden.</p><p>Korruption ist weder Deutschen noch Franzosen fremd. Ein Deutscher, der ehemalige Adidas-Chef Horst Dassler, bei dem Thomas Bach einst als Direktor angestellt war, hat das System der modernen olympischen Korruption sogar erfunden. Bis heute wirkt das Netzwerk Dasslers, der 1987 an Augenkrebs starb. Das von ihm noch gegrÃ¼ndete ISL-Firmengeflecht hat in den neunziger Jahren 138 Millionen Schweizer Franken Schmiergeld an hohe SportfunktionÃ¤re gezahlt, darunter IOC-Mitglieder. Das ist gerichtsfest dokumentiert.</p><p>In SÃ¼dkorea ist Korruption eine Art Volkssport. NOK-PrÃ¤sident Park wurde bereits wegen Korruption verurteilt, flog aus dem IOC und verlor seinen Posten als PrÃ¤sident des Judo-Weltverbandes. SÃ¼dkoreas Ikone Kun Hee Lee, der Kopf des Samsung-Konzerns, wurde gar schon zweimal verurteilt und wieder begnadigt â€“ zuletzt Anfang des Jahres mit der BegrÃ¼ndung, Lee solle im nationalen Auftrag die Winterspiele nach PyeongChang holen.</p><p>Der MilliardÃ¤r Kun Hee Lee hÃ¤lt derzeit im Acapulco Princess Hotel Hof. Er saÃŸ schweigend bei der PrÃ¤sentation auf dem Podium. Samsung beherrscht den koreanischen Sport und etliche olympische WeltverbÃ¤nde. Lee blieb trotz seiner Dauer-Vergehen IOC-Mitglied â€“ und Samsung Sponsor im IOC-Vermarktungsprogramm TOP. Eine bizarre Konstellation.</p><p>PyeongChang unterbreitete den Nationalen Olympiakomitees fÃ¼r die Winterspielen 2018 neue Angebote. So will man jedem NOK kostenlos ein Haus fÃ¼r FestivitÃ¤ten bereitstellen. Das dÃ¼rfte etwas mehr kosten als die von MÃ¼nchen versprochenen Trainingslager in Deutschlands Spitzensportzentren. Christian Ude preschte mit seiner Kritik vor, die im IOC-Umfeld sicher nicht gern gehÃ¶rt wird.</p><blockquote><p>Wir sollen andere Bewerbungen nicht kommentieren. Das steht uns nicht zu. PersÃ¶nlich war ich schon Ã¼berrascht, dass Angebote finanzieller Entlastung von Nationalen Olympischen Komitees Gegenstand einer Bewerbung sind. Aber ich habe gesagt, dass wir uns dadurch nicht einschÃ¼chtern lassen, weil solche Offerten ja durchaus auch eine kontraproduktive Wirkung haben kÃ¶nnen.</p></blockquote><p>Auch Klaus Schormann betrachtet das Engagement von Samsung und Kun Hee Lee kritisch:</p><blockquote><p>Ich selber habe mich mit ihm nie beschÃ¤ftigt, weil ich aus meinem ethischen GefÃ¼hl anders handle und anders arbeite, auch mit meiner Union, wie wir an Gelder kommen und wie wir mit Partnern arbeiten. Wir wissen natÃ¼rlich, dass die Bewerbung von Pyeongchang weitaus besser aufgestellt ist, finanziell. Aber man weiÃŸ, je mehr Geld man hat, je mehr kann man bewegen. Aber nicht das Geld macht&#8217;s nur, sondern das Know-how. Es ist nicht immer nur eine Ikone, die dann den letzten Ausschlag gibt.</p></blockquote><p>Ein gewisses VerstÃ¤ndnis fÃ¼r Samsung und Kun Hee Lee Ã¤uÃŸert Thomas Bach, der zu den Koreanern seit langem beste Beziehungen unterhÃ¤lt und einst sogar den inzwischen wegen Korruption aus dem IOC verbannten Un Yong Kim unterstÃ¼tzte &#8211; etwa mit seiner Unterschrift fÃ¼r die PrÃ¤sidentschaftskandidatur von Kim im Sommer 2001.</p><blockquote><p>Samsung ist ein TOP-Sponsor des IOC. da sind die Regeln auch klar, dass sich TOP-Sponsoren nicht engagieren dÃ¼rfen fÃ¼r eine Bewerbung. Aber NatÃ¼rlich wird wahrgenommen, dass Samsung aus Korea kommt und im Ã¼brigen im breitensportlichen Bereich auch ein FÃ¶rderer des DOSB ist auf der nationalen Ebene. Also es handelt sich hier um ein langwieriges internationales Engagement.</p></blockquote><p>Josef Fendt ist PrÃ¤sident des Rodel-Weltverbandes und als Berchtesgadener ein FÃ¼rsprecher der MÃ¼nchner Offerte. Er glaubt, dass die Schlagzeilen der vergangenen Tage Ã¼ber Korruption im FuÃŸball-Weltverband FIFA die olympische Szene zumindest momentan beeinflussen.</p><blockquote><p>Kann sein, dass diese Probleme, die sich jetzt in der FIFA abgespielt haben, eine gewisse Rolle spielen. Aber die Wahlen sind erst nÃ¤chstes Jahr im Juni oder im Juli. Bis dahin kann schon wieder viel vergessen sein.</p></blockquote><p>FÃ¼r die Einhaltung der Regeln in der Bewerbungsphase ist unter anderen die Schwedin Gunilla Lindberg zustÃ¤ndig, eine der erfahrensten Frauen im olympischen Weltsport. Lindberg, selbst IOC-Mitglied, fungiert als Chefin der Evaluierungskommission, die im kommenden Jahr die BewerberstÃ¤dte bereist und danach einen PrÃ¼fbericht anfertigt.</p><blockquote><p>Ich glaube nicht, dass irgendjemand versuchen wird, mich zu bestechen. Das wÃ¤re absoluter Nonsens. Wir mÃ¼ssen peinlich genau auf die Ethik-Reglen achten. Nun ist es aber so: Samsung ist schon lange IOC-Sponsor. Wenn wir LÃ¤nder, die TOP-Sponsoren haben, nicht erlauben wÃ¼rden, sich um Olympische Spiele zu bewerben, hÃ¤tten wir nur noch sehr wenige Bewerber.</p></blockquote><p>Bernhard Schwank, GeschÃ¤ftsfÃ¼hrer der Olympia GmbH, verspricht:</p><blockquote><p>Also fÃ¼r uns ist eins vÃ¶llig klar: Wir halten uns an die Regeln. Wir arbeiten auf der Grundlage der Regeln, die vorgegeben sind. Nicht nur weil sie vorgegeben sind, sondern, jedenfalls kann ich das fÃ¼r meiner Person sagen, aus Ãœberzeugung. Ich will einen fairen und sauberen Wettbewerb fÃ¼hren um diese Vergabe der Spiele. Und das werde ich auch bis zum Ende so halten.</p></blockquote><p>Der Wettbewerb um die Olympischen Winterspiele 2018 hat in Acapulco erst richtig begonnen. MÃ¼nchen startete gut in die finale Phase und erntete Lob von allen Seiten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. MÃ¼nchen ist nicht mehr chancenlos. Aber es ist in der Sportpolitik wie im richtigen Leben: JÃ¤he Wendungen sind nicht ausgeschlossen. (&#8230;)</p><p>Manche finden das albern, egal: Wollen wir weiter abstimmen?</p><p>Note: There is a poll embedded within this post, please visit the site to participate in this post's poll.<br
/> <a
href="http://flattr.com/thing/80366/Verwarnung-fur-Pyeongchang-IOC-rules-on-potential-conflict-of-interests" target="_blank"><br
/> <img
src="http://api.flattr.com/button/button-compact-static-100x17.png" alt="Flattr this" title="Flattr this" border="0" /></a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/11/03/verwarnung-fur-pyeongchang-ioc-rules-on-potential-conflict-of-interests/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>14</slash:comments> <enclosure
url="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/10/22/dlf_20101022_1840_d4c77eed.mp3" length="8834560" type="audio/mpeg" /> </item> <item><title>Das Schweizer Bundesgericht weist Pechsteins Revisionsgesuch ab</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/10/01/bundesgericht-weist-pechsteins-revisionsgesuch-ab/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/10/01/bundesgericht-weist-pechsteins-revisionsgesuch-ab/#comments</comments> <pubDate>Fri, 01 Oct 2010 07:02:31 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.jensweinreich.de/?p=9563</guid> <description><![CDATA[Ganz frisch, erst einige Sekunden alt, die Mitteilung des Schweizer Bundesgerichts, wohl die letzte aus diesem Haus zum Fall Pechstein (hier geht&#8217;s zur Ãœbersicht aller BeitrÃ¤ge): Urteil vom 28. September 2010 (4A_144/2010) Bundesgericht weist Revisionsgesuch der EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein ab Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 28. September 2010 das Revisionsgesuch der deutschen EisschnelllÃ¤uferin Claudia [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ganz frisch, erst einige Sekunden alt, die Mitteilung des Schweizer Bundesgerichts, wohl die letzte aus diesem Haus zum Fall Pechstein (<a
title="alle BeitrÃ¤ge und Dokumente zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">hier geht&#8217;s zur Ãœbersicht aller BeitrÃ¤ge</a>):</p><blockquote><p><em>Urteil vom 28. September 2010 (4A_144/2010)</em></p><p><strong>Bundesgericht weist Revisionsgesuch der EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein ab</strong></p><p>Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 28. September 2010 das Revisionsgesuch der deutschen EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein gegen einen Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) abgewiesen. Mit ihrem Revisionsgesuch machte Claudia Pechstein geltend, aufgrund einer neu entdeckten Diagnosemethode lasse sich nachweisen, dass sie an einer Blutanomalie leide.</p><p>Das TAS hatte mit Schiedsurteil vom <a
title="CAS-Urteil 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/" target="_self">25. November 2009</a> eine gegen Claudia Pechstein <a
title="ISU-Beschluss vom Juli 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/07/03/claudia-pechstein-des-blutdopings-uberfuhrt/" target="_self">verhÃ¤ngte zweijÃ¤hrige Dopingsperre</a> bestÃ¤tigt. Eine gegen diesen Schiedsentscheid erhobene Beschwerde der Athletin wies das Bundesgericht mit <a
title="Urteil des Bundesgerichts vom Februar 2010" href="http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/" target="_self">Urteil vom 10. Februar 2010</a> ab, soweit es darauf eintrat. Mit ihrem Revisionsgesuch vom 4. MÃ¤rz 2010 machte Claudia Pechstein geltend, aufgrund einer neu entdeckten Diagnosemethode habe sich inzwischen nachweisen lassen, dass sie an einer <a
title="Materialien und Diskussion zur Kugelzell-Anomalie" href="http://jensweinreich.de/2010/03/15/claudia-pechstein-und-die-kugelzell-anomalie/" target="_self">vererbten Blutanomalie</a> leide. Entsprechend sei das Schiedsurteil des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurÃ¼ckzuweisen.</p><p>Die Revision eines internationalen Schiedsentscheids kann unter anderem verlangt werden, wenn die ersuchende Partei nachtrÃ¤glich erhebliche Tatsachen erfÃ¤hrt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die sie im frÃ¼heren Verfahren nicht beibringen konnte; ausgeschlossen sind Tatsachen und Beweismitteln, die erst nach dem Entscheid entstanden sind (Art. 123 Abs. 2 lit. a Bundesgerichtsgesetz [BGG]). Claudia Pechstein hat dem Bundesgericht zur BegrÃ¼ndung ihres Revisionsgesuchs verschiedene neue medizinische Gutachten eingereicht. Diese wurden allesamt erst nach dem Schiedsspruch des TAS erstellt, weshalb nach Ansicht des Bundesgerichts zweifelhaft ist, ob diese Ã¼berhaupt als nachtrÃ¤glich entdeckte Beweismittel im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG in Frage kommen.</p><p>Die ErklÃ¤rungen der Gesuchstellerin dafÃ¼r, dass sie nur gerade zwei Tage nach dem Schiedsurteil des TAS Kenntnis von der angeblich neuen DiagnosemÃ¶glichkeit erhalten habe, es ihr wÃ¤hrend des Schiedsverfahrens jedoch unmÃ¶glich gewesen sein soll, sich darauf zu berufen, hat das Bundesgericht unter revisionsrechtlichen Gesichtspunkten fÃ¼r nicht hinreichend erachtet. Es hat zudem berÃ¼cksichtigt, dass Claudia Pechstein bereits im Rahmen des Schiedsverfahrens vorgebracht hatte, sie leide an einer vererbten Blutanomalie, wobei der Schiedsentscheid dazu festhielt, selbst eine solche Diagnose vermÃ¶ge die festgestellten Schwankungen der Blutwerte nicht zu erklÃ¤ren. Das Bundesgericht befand daher, dass die Vorbringen der Gesuchstellerin keine Revision rechtfertigten, sondern auf eine unzulÃ¤ssige erneute SachverhaltswÃ¼rdigung abzielten.</p><p>Das Bundesgericht hat aus diesen GrÃ¼nden das Revisionsgesuch von Claudia Pechstein mit Urteil vom 28. September 2010 abgewiesen, soweit es darauf eintreten konnte.</p></blockquote><p><em>Nachtrag, 9.48 Uhr: </em>Gerade kommt auch noch das so genannte Dispositiv, das gestern an alle Parteien verschickt wurde:</p><blockquote><p><strong>Urteil vom 28. September 2010,Â I. zivilrechtliche Abteilung</strong></p><p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin, Bundesrichter Corboz, Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch, Bundesrichter Kolly,Â Bundesrichterin Kiss, Gerichtsschreiber Leemann.</p><p><strong>Claudia Pechstein</strong>, <em>(Adresse gelÃ¶scht/JW)</em> vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Frau Eva Senn, Aeschenvorstadt 55, Postfach 659, 4010 Basel,</p><p>Gesuchstellerin,</p><p>gegen</p><p><strong>International Skating Union</strong> (ISU), chemin de Primerose 2, 1007 Lausanne, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, rue Bellot 6, 1206 Genf, Gesuchsgegnerin.</p><p>Internationales Schiedsgericht; Revision,</p><p>Revision des Schiedsentscheids des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p><p>Das Bundesgericht erkennt:</p><ol><li>Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.</li><li>Die Gerichtskosten von Fr. 5&#8217;000.&#8211; werden der Gesuchstellerin auferlegt.</li><li>Die Gesuchstellerin hat die Gesuchsgegnerin fÃ¼r das bundesge- richtliche Verfahren mit Fr. 6&#8217;000.&#8211; zu entschÃ¤digen.</li><li>Dieses Urteil wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li></ol><p>Lausanne, 30. September 2010</p><p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p><p>Der Gerichtsschreiber</p><p>Leemann</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/10/01/bundesgericht-weist-pechsteins-revisionsgesuch-ab/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>91</slash:comments> </item> <item><title>Das Bundesgericht sagt im Fall Pechstein &#8230;</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/08/02/das-bundesgericht-sagt-im-fall-pechstein/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/08/02/das-bundesgericht-sagt-im-fall-pechstein/#comments</comments> <pubDate>Mon, 02 Aug 2010 10:00:10 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.jensweinreich.de/?p=9213</guid> <description><![CDATA[Claudia Pechstein verkauft CurrywÃ¼rste, derweil hat sich das Schweizer Bundesgericht wieder einmal zu ihrem Fall geÃ¤uÃŸert. Die Lage bleibt aussichtslos fÃ¼r die wegen Dopings gesperrte Olympiasiegerin, wenn ich das richtig lesen, wird der Revisionsantrag erfolglos bleiben. Aber ich kann es niemandem abnehmen, sich durch den Text der &#8220;ZwischenverfÃ¼gung&#8221; zu kÃ¤mpfen. Zuvor noch die obligatorische Ãœbersicht [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Claudia Pechstein <a
title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (58) ..." href="http://www.jensweinreich.de/2010/07/30/was-vom-tage-ubrig-bleibt-58-currywurst-pechstein-munchen-2018-zwanziger/" target="_self">verkauft CurrywÃ¼rste</a>, derweil hat sich das Schweizer Bundesgericht wieder einmal zu ihrem Fall geÃ¤uÃŸert. Die Lage bleibt aussichtslos fÃ¼r die wegen Dopings gesperrte Olympiasiegerin, wenn ich das richtig lesen, wird der Revisionsantrag erfolglos bleiben. Aber ich kann es niemandem abnehmen, sich durch den Text der &#8220;ZwischenverfÃ¼gung&#8221; zu kÃ¤mpfen. Zuvor noch die obligatorische Ãœbersicht zum Fall:</p><ul><li><a
title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/category/claudia-pechstein/" target="_self">alle BeitrÃ¤ge hier im Blog</a> mit einigen tausend Kommentaren</li><li><a
title="Claudia Pechstein von der ISU wegen Blutdopings gesperrt" href="http://jensweinreich.de/2009/07/03/claudia-pechstein-des-blutdopings-uberfuhrt/" target="_self">ISU-Beschluss vom Juli 2009</a></li><li><a
title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht" href="http://jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/" target="_self">CAS-Urteil vom Herbst 2009</a></li><li><a
title="1. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6074" target="_self">1. VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts</a></li><li><a
title="2. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self">2. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="3. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self">3. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="4. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6169" target="_self">4. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="... Pechstein nicht in Vancouver" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self">5. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self">6. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self"></a><a
title="Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/" target="_self">7. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/" target="_self"></a><a
title="Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/" target="_self">Wortlaut des Urteil des Bundesgerichts vom Februar 2010</a></li><li><a
title="Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/" target="_self"></a><a
title="Claudia Pechstein und die Kugelzell-Anomalie" href="http://jensweinreich.de/2010/03/15/claudia-pechstein-und-die-kugelzell-anomalie/" target="_self">Materialien und Diskussion zur Kugelzell-Anomalie</a></li></ul><p>Das frische Dokument, gerade verschickt:</p><blockquote><p>Bundesgericht Tribunal fÃ©dÃ©ral Tribunale federale Tribunal federal,Â 4A_144/2010</p><p>VerfÃ¼gung vom 28. Juli 2010 I. zivilrechtliche Abteilung</p><p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin.</p><p><strong>Claudia Pechstein</strong>, vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Eva Senn, Gesuchstellerin,</p><p>gegen</p><p><strong>International Skating Union (ISU)</strong>, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, Gesuchsgegnerin.</p><p>Internationales Schiedsgericht; Revision,Â Revision gegen den Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p><p>In ErwÃ¤gung,</p><ul><li>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die Gesuchstellerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union	(Gesuchsgegnerin)	organisierten	Weltmeisterschaft	im	Eisschnelllauf erzielt hatte;</li><li>dass das Bundesgericht die von der Gesuchstellerin gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde in Zivilsachen mit Urteil vom 10. Februar 2010 abwies, soweit es darauf eintrat;</li><li>dass die Gesuchstellerin dem Bundesgericht am 4. MÃ¤rz 2010 ein Revisionsgesuch einreichte mit dem Antrag, es sei der Entscheid des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurÃ¼ckzuweisen;</li><li>dass die Gesuchstellerin zudem den prozessualen Antrag stellte, dass sie superprovisorisch und unverzÃ¼glich, eventualiter provisorisch, per sofort zu sÃ¤mtlichen Trainingsveranstaltungen, inkl. Trainingsrennen, die von der DESG (Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V) und deren Vereinen organisiert werden, zuzulassen sei;</li><li>dass das Bundesgericht dieses Gesuch mit VerfÃ¼gung vom 23. April 2010 abwies;</li><li>dass die Gesuchstellerin dem Bundesgericht mit Eingabe vom 22. Juli 2010 ein Gesuch um WiedererwÃ¤gung einreichte mit dem unverÃ¤nderten Antrag auf superprovisorische, eventualiter provisorische Anordnung ihrer sofortigen Zulassung zu sÃ¤mtlichen Trainingsveranstaltungen;</li><li>dass die Gesuchstellerin ihre Eingabe damit begrÃ¼ndet, dass einerseits ein Entscheid in der Sache vermutlich erst im SpÃ¤therbst 2010 ergehen kÃ¶nne, was bei ihr noch schwerere nicht wieder gutzumachende Nachteile hervorrufe als ein Trainingsverzicht bis im Juli 2010 und andererseits noch offensichtlicher geworden sei, dass es sich keinesfalls um ein aussichtsloses Revisionsgesuch handle;</li><li>dass die Gesuchstellerin dem Bundesgericht mit ihrem WiedererwÃ¤gungsgesuch ein Schreiben des DESG vom 20. Juli 2010 zu den geplanten Trainingsmassnahmen der deutschen NationalmannschaftÂ sowie einen Ermittlungsbericht der Bundespolizeiakademie vom 7. Juli 2010 einreichte;</li><li>dass das Bundesgericht in seiner VerfÃ¼gung vom 23. April 2010 unter anderem berÃ¼cksichtigte, dass bei normalem Verlauf des Revisionsverfahrens mit einem Entscheid Ã¼ber das Revisionsgesuch bis spÃ¤testens Ende Juli 2010 zu rechnen sei und der Ausschluss der Gesuchstellerin von den erwÃ¤hnten Trainingsveranstaltungen bis zu diesem Zeitpunkt zumutbar erscheine;</li><li>dass sich das Verfahren aufgrund des von der Gesuchstellerin beantragten zweiten Schriftenwechsels verzÃ¶gert hat, weshalb ein Entscheid bis Ende Juli 2010, der einen normalen Verfahrensverlauf vorausgesetzt hÃ¤tte, nicht ergehen kann;</li><li>dass der Gesuchsgegnerin eine Frist bis 16. August 2010 zur Einreichung ihrer Duplik angesetzt wurde, wobei im Fall eines entsprechenden Gesuchs voraussichtlich nur eine kurze Fristerstreckung gewÃ¤hrt werden wird;</li><li>dass die Sache spruchreif ist, sobald die Gesuchsgegnerin dem Bundesgericht ihre Duplik eingereicht hat, sofern sich die Parteien nicht nochmals vernehmen lassen;</li><li>dass bei der AbwÃ¤gung der sich gegenÃ¼ber stehenden Interessen nebst den Schwierigkeiten der Gesuchstellerin hinsichtlich der Vorbereitung auf zukÃ¼nftige WettkÃ¤mpfe auch das Ã¶ffentliche Interesse am Kampf gegen Doping zu berÃ¼cksichtigen ist sowie das Interesse der anderen professionellen EisschnelllÃ¤uferinnen, die zusammen mit der Gesuchstellerin am Training teilnehmen wÃ¼rden;</li><li>dass weder der Verweis der Gesuchstellerin auf die verschiedenen mit der Replik eingereichten Gutachten noch der mit dem WiedererwÃ¤gungsgesuch eingereichte Ermittlungsbericht der Bundespolizeiakademie einen unmittelbaren RÃ¼ckschluss auf die Erfolgsaussichten des Revisionsgesuchs zulassen, weshalb an den AusfÃ¼hrungen der VerfÃ¼gung vom 23. April 2010 hinsichtlich der Erfolgschancen eines auf Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG gestÃ¼tzten Revisionsgesuchs festzuhalten ist;</li><li>dass aus diesen GrÃ¼nden das WiedererwÃ¤gungsgesuch der Gesuchstellerin vom 22. Juli 2010 abzuweisen ist;</li></ul><p>verfÃ¼gt die PrÃ¤sidentin:</p><ol><li>Das WiedererwÃ¤gungsgesuch vom 22. Juli 2010 wird abgewiesen.</li><li>Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li></ol><p>Lausanne, 28. Juli 2010</p><p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p><p>Die PrÃ¤sidentin:Â Klett</p></blockquote><p>Sicher habe ich wieder etwas verpasst, kann mir deshalb bitte jemand erklÃ¤ren, worum es sich beim &#8220;Ermittlungsbericht der Bundespolizeiakademie&#8221; handelt?</p><p>Danke.<br
/> <script type="text/javascript">var flattr_url = 'http://www.jensweinreich.de/2010/08/02/das-bundesgericht-sagt-im-fall-pechstein';
	var flattr_btn='compact';</script><br
/> <script src="http://api.flattr.com/button/load.js" type="text/javascript"></script></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/08/02/das-bundesgericht-sagt-im-fall-pechstein/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>183</slash:comments> </item> <item><title>Was vom Tage Ã¼brig bleibt (56): Schmitt, Pluschenko, Bach, Gienger, Korruption, Champagne, Pechstein, SÃ¶rgel</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/06/30/was-vom-tage-ubrig-bleibt-56-schmitt-pluschenko-bach-gienger-korruption-champagne/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/06/30/was-vom-tage-ubrig-bleibt-56-schmitt-pluschenko-bach-gienger-korruption-champagne/#comments</comments> <pubDate>Wed, 30 Jun 2010 10:18:24 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[bundestag]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[dosb]]></category> <category><![CDATA[eberhard gienger]]></category> <category><![CDATA[fifa]]></category> <category><![CDATA[fritz sÃ¶rgel]]></category> <category><![CDATA[ioc]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[jerome champagne]]></category> <category><![CDATA[jewgeni pluschenko]]></category> <category><![CDATA[juristisches]]></category> <category><![CDATA[korruption]]></category> <category><![CDATA[mÃ¼nchen 2018]]></category> <category><![CDATA[novospo]]></category> <category><![CDATA[pÃ¡l schmitt]]></category> <category><![CDATA[sportausschuss]]></category> <category><![CDATA[thomas bach]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[was vom tage Ã¼brig bleibt]]></category> <category><![CDATA[winterspiele 2018]]></category> <category><![CDATA[wladimir putin]]></category> <category><![CDATA[blogschau]]></category> <category><![CDATA[buskeismus]]></category> <category><![CDATA[dmitri medwedew]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[olympiabewerbung]]></category> <category><![CDATA[presseschau]]></category> <category><![CDATA[russland]]></category> <category><![CDATA[sotschi 2014]]></category> <category><![CDATA[udiocm]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.jensweinreich.de/?p=8822</guid> <description><![CDATA[Es gibt ein Leben neben der FuÃŸball-WM. Linkfutter fÃ¼r zwischendurch, Lesebefehle habe ich zuletzt strÃ¤flich vernachlÃ¤ssigt: Fecht-Olympiasieger und IOC-Mitglied PÃ¡l Schmitt, langjÃ¤hriger Protokollchef des IOC und Mitglied des EuropÃ¤ischen Parlaments, ist zum neuen StaatsprÃ¤sidenten Ungarns gewÃ¤hlt worden. PÃ¡l Schmitt auf Wikipedia Webseite des ungarischen PrÃ¤sidenten Oops, mal wieder eine Entscheidung des Eislauf-Weltverbandes ISU, die anderswo [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt ein Leben neben der FuÃŸball-WM. Linkfutter fÃ¼r zwischendurch, Lesebefehle habe ich zuletzt strÃ¤flich vernachlÃ¤ssigt:</p><p>Fecht-Olympiasieger und IOC-Mitglied <strong>PÃ¡l Schmitt</strong>, langjÃ¤hriger Protokollchef des IOC und Mitglied des <a
title="PÃ¡l Schmitt im EU-Parlament" href="http://www.europarl.europa.eu/members/archive/alphaOrder/view.do?language=EN&amp;id=28133" target="_blank">EuropÃ¤ischen Parlaments</a>, ist zum neuen <a
title="google news zu PÃ¡l Schmitt" href="http://www.google.de/search?num=100&amp;hl=de&amp;newwindow=1&amp;q=pal%20schmitt&amp;um=1&amp;ie=UTF-8&amp;tbo=u&amp;tbs=nws:1&amp;source=og&amp;sa=N&amp;tab=wn" target="_blank">StaatsprÃ¤sidenten Ungarns</a> gewÃ¤hlt worden.</p><ul><li><a
title="Wikipedia: PÃ¡l Schmitt" href="http://en.wikipedia.org/wiki/P%C3%A1l_Schmitt" target="_blank">PÃ¡l Schmitt</a> auf Wikipedia</li><li>Webseite des <a
title="Office of the President of the Republic of Hungary" href="http://www.keh.hu/home.html" target="_blank">ungarischen PrÃ¤sidenten</a></li></ul><p>Oops, mal wieder eine Entscheidung des Eislauf-Weltverbandes ISU, die anderswo mindestens so ausgiebig diskutiert wird, wie in Deutschland der <a
title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">Fall Pechstein</a>. Ich wusste gar nicht, dass die ISU noch zwischen Profis und SchaulÃ¤ufern und vielleicht sogar Amateuren unterscheidet. Ich halte es beim ersten Hinsehen fÃ¼r absurd, dass <a
title="Jewgeni Pluschenko" href="http://evgeniplushenko.net/" target="_blank"><strong>Jewgeni Pluschenko</strong></a> gesperrt wird und nicht an den Winterspielen 2014 in Sotschi teilnehmen soll. Ausgerechnet Pluschenko! Hier ist er Ã¼brigens kurz nach der VerkÃ¼ndung von Sotschi als Olympiastadt 2014, damals im Juli 2007 in Guatemala City:</p><div
id="attachment_8825" class="wp-caption aligncenter" style="width: 540px"><img
class="size-full wp-image-8825" title="Jewgeni Pluschenko, Guatemala, Juli 2007" src="http://www.jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/06/pluschenko2007.jpg" alt="Jewgeni Pluschenko, Guatemala, Juli 2007" width="530" height="398" /><p
class="wp-caption-text">Jewgeni Pluschenko, Guatemala, Juli 2007</p></div><p>Der <a
title="ISU" href="http://www.isu.org/vsite/vcontent/content/transnews/0,10869,4844-128590-19728-18885-308215-3787-4771-layout160-129898-news-item,00.html" target="_blank">ISU-Beschluss</a>, gegen den Pluschenko vor den CAS ziehen kann:</p><blockquote><p>Decision of the ISU Council on Eligibility of Mr. Evgeny Plushenko (RUS)</p><p>Based on evidence presented the Council has concluded that Mr. Evgeny Plushenko breached the ISU eligibility rule 102, paragraph 2, i) of the ISU General Regulations and as a consequence has become ineligible under paragraph 7 a) of that rule. The evidence has proved to the satisfaction of the Council that Mr. E. Plushenko, a skater and member of the Figure Skating Federation of Russia (FSFR), skated in exhibitions held in March and April 2010, in Russia and other countries, without the express prior authorization of the FSFR. Such activity is a breach of the ISU eligibility rules and results in the loss of eligibility.</p><p>The present decision communicated to both Mr E. Plushenko and the FSFR may be appealed to the Court of Arbitration for Sport, Lausanne, Switzerland, within 21 days upon receipt of the decision, in accordance with Article 25, paragraph 2, c) of the ISU Constitution.</p></blockquote><p>Wie erwartet hat sich <strong>Thomas Bach</strong> dazu durchgerungen, als DOSB-PrÃ¤sident zu verlÃ¤ngern. Ein halbes Jahr vor der Entscheidung Ã¼ber die <a
title="alle BeitrÃ¤ge zu MÃ¼nchen 2018" href="http://www.jensweinreich.de/category/munchen-2018/" target="_self">Olympischen Winterspiele 2018</a> wÃ¤re ein Ausstieg ein katastrophales Zeichen gewesen. Die Mitgliederversammlung findet am 4. Dezember 2010 in MÃ¼nchen statt. Der DOSB sagt:</p><blockquote><p>Am Montag erklÃ¤rten PrÃ¤sident Thomas Bach, Walter Schneeloch, VizeprÃ¤sident Breitensport/Sportentwicklung, Hans-Peter KrÃ¤mer, VizeprÃ¤sident Wirtschaft und Finanzen, Gudrun Doll-Tepper, VizeprÃ¤sidentin Bildung und Olympische Erziehung, und Ilse Ridder-Melchers, VizeprÃ¤sidentin Frauen und Gleichstellung, dass sie sich am 4. Dezember 2010 dem Votum der Mitgliederversammlung stellen wollen. <a
title="alle BeitrÃ¤ge zu Eberhard Gienger" href="http://www.jensweinreich.de/?s=eberhard+gienger" target="_self">Eberhard Gienger, VizeprÃ¤sident Leistungssport</a>, wird wegen der <strong>Doppelbelastung aus seiner politischen TÃ¤tigkeit als Bundestagsabgeordneter und als DOSB-PrÃ¤sidiumsmitglied</strong> nicht erneut antreten. Dies nahm das PrÃ¤sidium mit Bedauern, aber auch mit Respekt und VerstÃ¤ndnis zur Kenntnis. Ingo Weiss wird im Oktober 2010 erneut als Vorsitzender der Deutschen Sportjugend (dsj) kandidieren, ebenso Christian Breuer als Vertreter der Aktiven; die Voten der dsj bzw. der Aktiven wÃ¼rden der Mitgliederversammlung dann im Dezember zur BestÃ¤tigung vorgelegt werden.</p></blockquote><p>Ich denke, Ausstiegschancen geben sich fÃ¼r Bach nach der IOC-Session im Juli 2011, wenn Ã¼ber die Winterspiele abgestimmt wird, immer noch. Er muss dann seine IOC-PrÃ¤sidentschaft vorbereiten, das IOC wÃ¤hlt 2013 in Buenos Aires den neuen PrÃ¤sidenten/die erste PrÃ¤sidentin.</p><p>Zu Gienger: Ist mir Ã¼berhaupt nicht klar gewesen, dass der CDU-Mann mit seinen Aufgaben belastet ist.</p><p>Und noch mal <strong>Russland/Sotschi</strong> bzw. das <a
title="Medwedew, Sotschi 2014 und das Vancouver-Nachbeben" href="http://www.jensweinreich.de/2010/03/31/medwedew-sotschi-2014-und-das-vancouver-nachbeben/" target="_self">Vancouver-Nachbeben</a>. Der russische Rechnungshof, wenn ich das auf die Schnelle richtig Ã¼bersetze, hat einen Bericht zum Umgang mit den Olympiafinanzen fÃ¼r die Vorbereitung auf die Vancouver-Spiele vorgelegt. VÃ¶llig Ã¼berraschend ist von Korruption und Misswirtschaft die Rede. Ja, ich weiÃŸ, Putin und Medwedew haben das in Auftrag gegeben, denen ist nicht zu trauen. Egal, was mich hier fast mehr interessiert, warum so genannte olympische Insiderdienste wie <a
title="Inside the Games" href="http://insidethegames.biz/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=9927:report-finds-russian-preparations-for-vancouver-compromised-by-corruption&amp;catid=86:vancouver-2010-news&amp;Itemid=91" target="_blank">Inside the Games</a> oder <a
title="Around the Rings" href="http://aroundtherings.com/" target="_blank">Around the Rings</a> und andere Medien darÃ¼ber berichten, ohne Quellen zu nennen und den Bericht zu verlinken. Mich nervt das kolossal, tÃ¤glich mehr, wenn ich nicht zum Original gefÃ¼hrt werde, wenn Leute meinen, sie mÃ¼ssten Ihre BeitrÃ¤ge stets ohne Belege und weiterfÃ¼hrende Hinweise verÃ¶ffentlichen. Vielleicht war ich nur zu blÃ¶d, sicher kann mir jemand helfen und bessere Links finden als diese, etwa einen zum Originalbericht des russischen Rechnungshofes? Danke schon mal.</p><ul><li><a
title="Webseite des russischen Premiers Putin" href="http://premier.gov.ru/eng/events/news/11213/" target="_blank">Putins Arbeitstag</a> mit dem &#8220;Board of the Council for Physical Fitness and Sports&#8221; vorgestern in Sotschi</li><li>Auf <a
title="RT.com" href="http://rt.com/prime-time/2010-06-29/vancouver-oplympics-misspending-russia.html#" target="_blank">Russia Today</a> habe ich einen kleinen Bericht gefunden, verzichte aber darauf, das Video einzubinden, weil es meistens Probleme verursacht. Auf dem <a
title="RT Youtube" href="http://www.youtube.com/user/RussiaToday" target="_blank">Youtube Channel</a> fand ich den Bericht noch nicht.</li><li>Auf der Webseite der <a
title="Accounts Chamber Russia" href="http://www.ach.gov.ru/en/bulletin/529/" target="_blank">Accounts Chamber</a>, wenn es die richtige ist, gibt es zwar Bulletins, aber ich kann nichts sehen, Ã¶ffnen bzw. runterladen.</li><li>Reuters: <a
title="reuters.com" href="http://www.reuters.com/article/idUSTRE65R54Z20100628" target="_blank">&#8220;Evidence of Russian &#8216;corruption&#8217; over 2010 preparation&#8221;</a></li></ul><p>Wie gesagt, vielleicht kann jemand mit besseren BeitrÃ¤gen dienen.</p><p>Blatters ehemaliger AuÃŸenpolitik-Chef, der kurz vor der WM unter Druck gefeuerteÂ <a
title="Unruhe in der FIFA: Blatter feuert Jerome Champagne, seinen wichtigsten Mann" href="http://www.jensweinreich.de/2010/01/16/unruhe-in-der-fifa-blatter-feuert-jerome-champagne-seinen-wichtigsten-mann/" target="_self"><strong>JÃ©rÃ´meÂ Champagne</strong></a>, hat einen neuen Job. Er schreibt:</p><blockquote><p>Dear friends,</p><p>It is with pleasure that I can announce to you that the Palestinian National Authority appointed me as &#8220;Adviser to the PNA for the development of sport and football&#8221; in Palestine.</p><p>Here attached you can find the press release issued in Ramallah on 21st June in Arabic, English and French versions.</p><p>This position is attached to the PNA President, H.E. Mr. Mahmoud Abbas, and the PNA Prime Minister, H.E. Mr. Salam Fayyad, and to be executed under the guidance of the Palestinian National Olympic Committee and Palestinian FA President, Mr. Jibril Rajoub.</p><p>Four intital directions were given to me:</p><ul><li>the administration of Palestinian football,</li><li>the launch of the Palestinian professional league</li><li>the marketing of these activities,</li><li>the developement of international relations for Palestinian sport and football with sport organizations at world, continental and national levels (including the sister football federations) AND with foreign governments, international organizations, etc.</li></ul><p>This mission bears a huge responsability but represents also a privilege for me to continue what I was doing in my eleven FIFA years to help Palestinian football with the support of the FIFA President, Mr. Joseh S. Blatter.</p><p>This email is just a first information for you and I will contact you at a later stage when we will be able to start the first concrete projects.</p><p>Thanking you in advance for your future support of my new mission,</p><p>With my best regards,</p><p>Jerome</p></blockquote><p><em>Nachtrag</em>, apropos <strong>Pechstein</strong>: Gerade verbreitet ihr PR-BÃ¼ro Powerplay die Meldung, wonach die gesperrte EisschnelllÃ¤uferin eine Einstweilige VerfÃ¼gung gegen Prof. <strong>Fritz SÃ¶rgel</strong> erwirkt hat &#8211; im Eilverfahren ohne mÃ¼ndliche Verhandlung (einen Dringlichkeitsaspekt kann ich anders als der <a
title="Buskeismus.de" href="http://www.buskeismus.de/" target="_blank">putzige Richter Buske</a> nicht erkennen).</p><p>Demnach</p><blockquote><p>&#8230; darf SÃ¶rgel nicht mehr denÂ Eindruck erwecken, die fÃ¼nfmalige Olympiasiegerin hÃ¤tte in ihrer sportlichenÂ Karriere Dopingmittel eingenommen oder verbotene Methoden zurÂ Leistungssteigerung angewandt &#8230;</p></blockquote><p>Die VerfÃ¼gung bezieht sich auf ein Rundfunkinterview vom 19. MÃ¤rz 2010! Hochinteressant. Wie gesagt, der Richter heiÃŸt Buske, ProzessbevollmÃ¤chtigte sind &#8220;RechtsanwÃ¤lte Schertz pp.&#8221; &#8211; muss man mehr sagen? Bitte vorsichtig sein mit den Kommentaren &#8211; Abmahngefahr. Die VerfÃ¼gung findet sich auf der Webseite von <a
title="Claudia Pechstein.de" href="http://claudiapechstein.de/index2.shtml" target="_blank">Claudia Pechstein</a>.</p><p><em>Nachtrag 2:</em> Zur VerfÃ¼gung des Richters Buske teilt Prof. SÃ¶rgel soeben mit:</p><blockquote><p>Wir werden diese Entscheidung natÃ¼rlich nicht hinnehmen. Die BegrÃ¼ndetheit der AnsprÃ¼che werden wir in einem Klageverfahren klÃ¤ren lassen.Â KÃ¤me es dann zu einer Verhandlung, kÃ¶nnte auch die Ã–ffentlichkeit einen besseren Eindruck gewinnen was die wissenschaftliche Basis der Pechstein- Seite ist.Â NatÃ¼rlich werden wir die â€žCreme de la Cremeâ€œ nationaler wie internationaler, und wahrhaft unabhÃ¤ngiger Gutachter die Argumentation der Gegenseite kritisch Ã¼berprÃ¼fen lassen.</p><p>Diese Entscheidung des Hamburger Gerichtes wÃ¼rde mir einen Maulkorb verhÃ¤ngen, denn Ziel ist es ja mich zum Schweigen zu bringen, zumal ich eben bisher in den wirklich wichtigen Fragen nicht in die Knie zu zwingen war. Das soll auch in Zukunft so bleiben und meine Argumente sollen Gerichten wie Ã–ffentlichkeit jederzeit zur VerfÃ¼gung stehen.</p><p>Ich werde so lange kÃ¤mpfen bis die Wissenschaft , wie bisher beim ISU und CAS ihr Recht bekommt. Es kann nicht angehen, dass man Wissenschaftler mit guten und nachvollziehbaren Argumenten einen Maulkorb umhÃ¤ngen kann.</p><p>Die nachfolgenden AusfÃ¼hrungen von RA Scholz-Recht legen auch dar wie oft wir uns schon gegen die AntrÃ¤ge der Kanzlei Scherz &amp; Bergmann erfolgreich vor Gericht gewehrt haben. Wir haben daraus aber keine Medienkampagne gemacht. Jetzt mÃ¼ssen die Dinge aber ausfÃ¼hrlich dargestellt werden.</p></blockquote><p>Seine RechtsanwÃ¤ltin NicolaÂ Scholz-Recht schreibt: <span
id="more-8822"></span></p><blockquote><p><strong>1. </strong></p><p>Im Oktober 2009 hatte Frau Pechstein durch ihren BevollmÃ¤chtigten, Herrn Rechtsanwalt Bergmann aus Berlin, eine erste Abmahnung aussprechen lassen und UnterlassungsansprÃ¼che wegen drei verschiedener Behauptungen, die Sie im Rahmen einer ZDF-Sendung vom 23.10.2009 aufgestellt hatten, geltend gemacht.</p><p>Diese UnterlassungsansprÃ¼che hatte ich mit ausfÃ¼hrlichem Schreiben vom 30.10.2009 als unbegrÃ¼ndet zurÃ¼ckgewiesen.</p><p>Um zu verhindern, dass die Gegenseite eine einstweilige VerfÃ¼gung ohne vorherige mÃ¼ndliche Verhandlung erwirkt, hatte ich sodann bei den Landgerichten NÃ¼rnberg-FÃ¼rth, Berlin und Hamburg sogenannte Schutzschriften hinterlegt, um die Gerichte vor Eingang eines entsprechenden VerfÃ¼gungsantrags bereits Ã¼ber unsere Sichtweise und Argumentation zu informieren.</p><p>AnschlieÃŸend hatte die Gegenseite beim Landgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen VerfÃ¼gung beantragt. Mit diesem Antrag ist Frau Pechstein gescheitert. Das Landgericht Berlin hat ihn als unbegrÃ¼ndet zurÃ¼ckgewiesen mit der BegrÃ¼ndung, dass â€žes sich sÃ¤mtlichst um zulÃ¤ssige MeinungsÃ¤uÃŸerungen [handelt], die auch auf erkennbaren AnknÃ¼pfungstatsachen basierenâ€œ (Beschluss des Landgerichtes Berlin vom 19.11.2009, Az.: 27 O 1084/09, Seite 2).</p><p>In Konsequenz musste Frau Pechstein auch die Kosten des Verfahrens tragen und hat die bei mir durch meine TÃ¤tigkeit entstandene VerfahrensgebÃ¼hr erstattet.</p><p><strong>2. </strong></p><p>Frau Pechstein hat durch ihren anwaltlichen Vertreter eine weitere Abmahnung vom 22.03.2010 wegen einer in der NZZ vom 21.03.2010 erschienenen Behauptung aussprechen lassen und erneut die Abgabe einer strafbewehrten UnterlassungserklÃ¤rung gefordert. Auch diese Abmahnung habe ich nach RÃ¼cksprache mit Ihnen als unbegrÃ¼ndet zurÃ¼ckgewiesen und dargelegt, dass die angegriffene Behauptung den Tatsachen entspricht.</p><p>Mir ist nicht bekannt, ob die Gegenseite eventuell versucht hat, auch wegen dieser Behauptung eine einstweilige VerfÃ¼gung zu beantragen. Jedenfalls wÃ¤re ein eventuell bei Gericht eingereichter VerfÃ¼gungsantrag nicht erfolgreich gewesen, weil uns in dieser Angelegenheit niemals ein gerichtliches Verbot zugestellt worden ist. Entweder hat die Gegenseite diesen Anspruch nicht weiterverfolgt oder sie hatte damit keinen Erfolg.</p><p><strong>3. </strong></p><p>Am 25.03.2010 hat Frau Pechstein durch Herrn Rechtsanwalt Bergmann eine weitere Abmahnung aussprechen lassen wegen eines auf den Internetseiten von â€žZappâ€œ verÃ¶ffentlichten Interviews. Mit dieser Abmahnung wurden insgesamt zwei Behauptungen angegriffen.</p><p>Auch diese Abmahnung habe ich als unbegrÃ¼ndet zurÃ¼ckgewiesen.</p><p>In diesem Fall hat die Gegenseite erneut beim Landgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen VerfÃ¼gung beantragt. Mit diesem Antrag ist sie zur HÃ¤lfte gescheitert, weil das Landgericht Berlin eine der beiden Behauptungen als zulÃ¤ssig angesehen hat. Die andere Behauptung (Stichwort: â€žUntersuchung in QuarantÃ¤neâ€œ) hat das Landgericht Berlin als unzulÃ¤ssig angesehen.</p><p>Nach lÃ¤ngeren Ãœberlegungen hatten wir uns allein aus prozessÃ¶konomischen GrÃ¼nden entschieden, dagegen nicht vorzugehen, weil das Thema heute nicht mehr aktuell ist und es deshalb wirtschaftlich nicht lohnt, darÃ¼ber einen Streit zu fÃ¼hren. Da die Gegenseite in diesem Verfahren die Kosten auch zur HÃ¤lfte selbst tragen musste, war eine Verteidigung gegen dieses Verbot auch aus KostengrÃ¼nden nicht erforderlich.</p><p><strong>4. </strong></p><p>Am 09.04.2010 hat Frau Pechstein durch Herrn Rechtsanwalt Bergmann eine weitere Abmahnung aussprechen lassen, auf die wir nicht mehr geantwortet haben.</p><p>Die Gegenseite hat deshalb erneut einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen VerfÃ¼gung gestellt, diesen aber diesmal beim Landgericht Hamburg eingereicht, vermutlich wegen der BefÃ¼rchtung, beim Landgericht Berlin wiederum nicht in vollem Umfang den gewÃ¼nschten Erfolg zu erzielen.</p><p>Das Landgericht Hamburg hat die einstweilige VerfÃ¼gung in dem beantragten Umfang ebenfalls nicht erlassen. Die Gegenseite musste zunÃ¤chst schriftsÃ¤tzlich nochmals nachbessern und schlieÃŸlich den Antrag einschrÃ¤nken, so dass sie auch in diesem Fall nicht in vollem Umfang Erfolg hatte, sondern das Landgericht Hamburg nur ein eingeschrÃ¤nktes Verbot erlassen und der Gegenseite Â¼ der Kosten auferlegt hat. Dieser Beschluss wurde allerdings erlassen, ohne uns Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.</p><p>In diesem Fall erwÃ¤gen wir, die Gegenseite zur Einreichung einer Hauptsacheklage zu zwingen, um dann die MÃ¶glichkeit zu haben, die Richtigkeit der angegriffenen Behauptung ggf. auch durch SachverstÃ¤ndigengutachten unter Beweis stellen zu kÃ¶nnen.</p></blockquote><p><script type="text/javascript">// < ![CDATA[
// < ![CDATA[
	var flattr_url = 'http://www.jensweinreich.de/2010/06/30/was-vom-tage-ubrig-bleibt-56-schmitt-pluschenko-bach-gienger-korruption-champagne/';
	var flattr_btn='compact';
// ]]&gt;</script><br
/> <script src="http://api.flattr.com/button/load.js" type="text/javascript"></script></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/06/30/was-vom-tage-ubrig-bleibt-56-schmitt-pluschenko-bach-gienger-korruption-champagne/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>50</slash:comments> </item> <item><title>ISU-ErklÃ¤rung zum Fall Pechstein</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/05/18/isu-erklarung-zum-fall-pechstein/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/05/18/isu-erklarung-zum-fall-pechstein/#comments</comments> <pubDate>Tue, 18 May 2010 20:10:08 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[dgho]]></category> <category><![CDATA[dichtung und wahrheit]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllaufen]]></category> <category><![CDATA[werner franke]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=7919</guid> <description><![CDATA[Ich bin etwas spÃ¤t, war eine Weile nicht online. Der Eislauf-Weltverband ISU (International Skating Union) hat heute Nachmittag eine ErklÃ¤rung zum Fall Pechstein verÃ¶ffentlicht. Das Original auf der ISU-Webseite, hier als pdf (3 Seiten) und hier zum Studieren und Diskutieren. Was mir beim ersten Ãœberfliegen auffÃ¤llt: Die ISU zweifelt die Kugelzell-AnÃ¤mie-Diagnose an: All experts addressed [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin etwas spÃ¤t, war eine Weile nicht online. Der Eislauf-Weltverband ISU (International Skating Union) hat heute Nachmittag eine ErklÃ¤rung zum Fall Pechstein verÃ¶ffentlicht. Das Original auf der <a
title="ISU" href="http://www.isu.org/vsite/vnavsite/page/directory/0,10853,4844-137020-154236-nav-list,00.html" target="_blank">ISU-Webseite</a>, <a
title="ISU ErklÃ¤rung zu Pechstein, 18. Mai 2010" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/05/ISU-ErklÃ¤rung-zu-Pechstein-18052010.pdf" target="_blank">hier als pdf</a> (3 Seiten) und hier zum Studieren und Diskutieren.</p><p>Was mir beim ersten Ãœberfliegen auffÃ¤llt: Die ISU zweifelt die Kugelzell-AnÃ¤mie-Diagnose an:</p><blockquote><p>All experts addressed by the ISU have independently of each other confirmed that no new scientific method for diagnosis of HS exists and that the method alleged by the German experts to be a diagnostic method has never been validated, even as a screening procedure, in any recognized scientific medical journal, subjected to â€œpeer review&#8221; by medical experts in the same medical field, and, in the opinion of the experts consulted, has never been applied before, even as a screening tool, in actual medical practice.Â In addition, all these experts have also expressed the opinion that regardless of the non &#8211; existence of any new scientific method, the new tests did not bring evidence that C. Pechstein suffered HS.</p></blockquote><p>Was mir negativ auffÃ¤llt: Was hat so ein Franke-Zitat in einer offiziellen Stellungnahme zu suchen?</p><blockquote><p>Dr. Franke is reported to have also stated: â€œHow should the bone marrow know when sheÂ (Pechstein) has big competitions?&#8221;</p></blockquote><p>In Deutschland hieÃŸ das vor etlichen Wochen: Wie soll ihr Knochenmark wissen, wann wichtige WettkÃ¤mpfe sind?</p><p>Die ErklÃ¤rung im Wortlaut:</p><blockquote><p>INTERNATIONAL SKATING UNION</p><p><strong>ISU Position in the Pechstein Case</strong></p><p>The International Skating Union (ISU) filed on Monday with the Swiss Federal Tribunal in Lausanne (the Swiss Supreme Court), its Reply to the Request of Claudia Pechstein for â€œRevisionsverfahren&#8221; (a Swiss law term for a â€œRevision Procedure&#8221;).</p><p>Ms Pechsteinâ€™s Request seeks:</p><ol><li>cancellation of the CAS Final Arbitration Award of November 25, 2009 and,</li><li>return of the case to the CAS for retrial.</li></ol><p>On February 10, 2010, a first judgment of the Swiss Federal Tribunal denied Ms. Pechsteinâ€™s Appeal against the CAS Final Arbitration Award of November 25, 2009. The CAS Award upheld a Decision of the ISU Disciplinary Commission (DC) of July 1, 2009, finding C. Pechstein to have committed an ISU Anti-doping rule violation and imposing the mandatoryÂ 2 year suspension.</p><p>Since the publication of the DC decision in July 2009, the ISU has not publicly reacted to the numerous media campaigns against the ISU which have been organized by C. Pechstein, her lawyer Dr. S. Bergmann and her management team. These campaigns consisted of TV talk shows, press conferences, interviews and commentary on C. Pechstein&#8217;s website, and often were the source of unjustified and sometimes incredible accusations against the ISU.</p><p>The above campaigns included allegations that the ISU data base of blood tests results was not reliable; that the anonymity bar-codes on blood samples were wrong; that wrong blood samples were used; that the dates of certain tests were wrong; and expanded into accusations that the ISU had suppressed evidence allegedly favorable of C. Pechstein; and that the panel of CAS arbitrators had been composed in violation of the applicable rules. Incredible accusations of improper interfering were made against the Secretary General of the CAS and even against the International Olympic Committee (IOC).</p><p>Up until today, the ISU has respected the principle that no public-relations-type Press Releases or comments should be made while a case is pending in the CAS and in the Swiss court.</p><p>The ISU has fought, with patience, within the Swiss legal system, against all accusations made by C. Pechstein in the arbitration and court proceedings. None of the allegations were proven to be justified and all have been disposed of by the CAS decision and also by the Decision of the Swiss Tribunal Federal dated February 10, 2010 dismissing the Appeal of C. Pechstein against the CAS award. The Court has also dismissed accusations that the CAS proceeding and decision violated Swiss law (Swiss public order) and that the rights of Ms. Pechstein to a fair trial and equal treatment have not been respected.</p><p>Ms. Pechstein filed the Request for â€œRevisionsverfahren&#8221; mentioned above on March 4, 2010 based on the Swiss law rules allowing such filing on the basis of an allegation that new evidence has been found that was not available during the CAS proceedings. The substance of her new claim is that a new scientific method to diagnose a blood disease called hereditaryÂ spherocytosis (HS) has been developed in 2009 but was not known and available to C. Pechstein, and that new tests using the new method conducted by German experts in hematology after the date of the CAS decision have revealed the presence of the above disease in her body.</p><p>When preparing a reply to the new Request, the ISU had to use a number of experts to review the opinions of the German experts and the test results obtained by them. Among these experts was also Prof. Alberto Zanella who is a well-known expert in blood disorders and the former Director of a Hematological Unit in the Milan University Hospital.</p><p><strong>All experts addressed by the ISU have independently of each other confirmed that no new scientific method for diagnosis of HS exists and that the method alleged by the German experts to be a diagnostic method has never been validated, even as a screening procedure, in any recognized scientific medical journal, subjected to â€œpeer review&#8221; by medical experts in the same medical field, and, in the opinion of the experts consulted, has never been applied before, even as a screening tool, in actual medical practice.</strong></p><p><span
id="more-7919"></span>In addition, all these experts have also expressed the opinion that regardless of the non &#8211; existence of any new scientific method, the new tests did not bring evidence that C. Pechstein suffered HS. Nevertheless, Prof. Alberto Zanella, has expressed the opinion that C. Pechstein â€œwas likely to carry hereditary red cell membrane defect of the stomatocytic type (xerocytosis?)&#8221; (HSt). However, Prof. Zanella had not the possibility to examine Ms. Pechstein and to perform his own testing of her blood samples. He was dependent on the tests results presented by Ms. Pechstein in her new Request.</p><p>The ISU, for proper legal order and transparency, included the opinion of Prof. Zanella with its filing with the court, but based on opinions of other experts who have specialized experience in the detection of athletic doping, the ISU remains convinced that not even the HSt can explain all the abnormal values in Ms. Pechstein&#8217;s blood profile and their variability. The ISU Reply attaches the expert opinions and carefully explains this aspect of the case.</p><p>These opinions explicitly exclude the possibility that her abnormal blood profile can be explained by HSt. Several renowned and reputed German doping experts, such as Dr. F.SÃ¶rgel, Dr. W. Franke and Dr.A. Ganser (the former President of the German Hematological Society), have publicly expressed similar opinions after it had been announced that Ms. Pechstein was suffering HS.</p><p>Dr. Franke is reported to have also stated: â€œHow should the bone marrow know when sheÂ (Pechstein) has big competitions?&#8221; The coincidence of occurrence of high reticulocytes values and unexpected outstandingÂ performances in competitions by C. Pechstein is indeed more than striking. For example:</p><p>In Calgary in November 2007 at the age of 36, C. Pechstein with % reticulocytes value of 3.75 made her best time ever in the 1500 m race â€“ beating her previous time reached manyÂ years ago when she was much younger. In Moscow in October 2008 at the age of almost 37 she reached the second best time ever inÂ the 5000 m race, a time very close to her personal record recorded in Salt Lake City 6 years earlier when she was 31. In addition, the Moscow rink is known to have â€œvery slow ice&#8221; while in Salt Lake City where the altitude is about 1300m, the ice is the fastest among all the rinks.</p><p>In Erfurt in January 2009 C. Pechstein surprisingly won the European Championships after having lost that title in the previous years (5th in 2007 and 4th in 2008).</p><p>Her improved performances in the years 2007-09, after 20 year long sport career, are in sharp contrast with the natural physiological consequences of aging.</p><p>A comment made publicly by a member of the Norwegian training group with which C. Pechstein was training, is also of interest. H. Bokko said that the members of the group were surprised when C. Pechstein, after doing often poorly in the training, suddenly reached an excellent time in some competitions.</p><p>In addition, Ms. Pechstein had an unusual number of last minute changes in her whereabouts information. Whereabouts information, provided under WADA Rules by the Skater, is used to quickly locate a Skater so that short-notice anti-doping urine tests may be performed by a WADA certified agency. Ms Pechsteinâ€™s changed locations number was the highest among all speed skaters and just during the month before the tests in Hamar on February 6 and 7, 2009 she had announced 12 whereabouts changes. Such changes severely impede or destroy the possibility of correct timing of out-of-competition tests and of finding EPO in the urine since it disappears from the urine quite fast and cannot be detected anymore after several days.</p><p>The ISU has right from the beginning openly stated that there were two possible explanations for the abnormal blood profile â€“ either doping or blood disease. The ISU, however, could not conduct any special tests of C. Pechstein without her consent and cooperation. C. Pechstein has been offered to undergo special tests already during the proceedings before the DC and the DC explicitly warned Ms. Pechstein that in case of refusal to undergo such tests she would have to bear any possible negative consequences. In spite of that, Ms. Pechtein declined that offer. As early as during the DC proceeding Prof. D&#8217;Onofrio mentioned the specialized laboratory in Milano of Prof. Zanella. In the appellate proceedings before CAS, the ISU made the offer again and in its Answer filed on September 1, 2009 to the Appeal of Ms. Pechstein proposed that Prof. Zanella be appointed as expert and C. Pechstein be ordered to undergo tests in his laboratory. However, without the consent Ms. Pechstein, such order could not work.</p><p>All the above facts and arguments represent the reasons why the ISU does not believe that the new blood anomaly, diagnosed as â€œlikely&#8221; possibility, is the exclusive cause of C. Pechstein&#8217;s abnormal blood profile and high values of reticulocytes at the time of some competitions. The opinion that a possible blood disorder does not exclude doping, has been expressed by experts since the beginning of the case.</p><p>The ISU remains convinced that the Decision of the CAS Panel in this case is correct. No grounds have been demonstrated by the Request of the Skater or the medical evaluations and analyses to justify any reconsideration of that CAS Decision. The ISU is bound by and has to comply with the ISU Anti-doping Rules based on the WADA Code and fully respects final CAS decisions in doping matters.</p><p>The Swiss Federal Tribunal has stated that the decision in this case would be announced in July 2010. Until the decision is received the ISU will not make any further comments.</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/05/18/isu-erklarung-zum-fall-pechstein/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>224</slash:comments> </item> <item><title>Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/#comments</comments> <pubDate>Tue, 11 May 2010 15:47:43 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[dgho]]></category> <category><![CDATA[dichtung und wahrheit]]></category> <category><![CDATA[juristisches]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=7870</guid> <description><![CDATA[Es wird jetzt etwas umfangreicher. Insgesamt knapp 30 Seiten Juristendeutsch mÃ¼ssen sein, denn das Urteil des Schweizer Bundesgerichts im Fall Pechstein vom 10. Februar 2010 liegt nun schriftlich vor. Inzwischen ist zwar einiges passiert &#8211; die Olympia-Kammer des CAS fÃ¼hlte sich nicht zustÃ¤ndig, HÃ¤matologen bescheinigen der EisschnelllÃ¤uferin eine Kugelzell-Anomalie &#8211; und wir sind tausend Kommentare [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es wird jetzt etwas umfangreicher. Insgesamt knapp 30 Seiten Juristendeutsch mÃ¼ssen sein, denn das Urteil des Schweizer Bundesgerichts im Fall Pechstein <a
title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self">vom 10. Februar 2010</a> liegt nun schriftlich vor. Inzwischen ist zwar einiges passiert &#8211; die Olympia-Kammer des CAS fÃ¼hlte sich <a
title="CAS-Kammer fÃ¼hlt sich nicht zustÃ¤ndig: Pechstein-Antrag abgelehnt" href="http://jensweinreich.de/2010/02/19/cas-kammer-fuhlt-sich-nicht-zustandig-pechsteins-antrag-abgelehnt/" target="_self">nicht zustÃ¤ndig</a>, HÃ¤matologen bescheinigen der EisschnelllÃ¤uferin eine <a
title="Claudia Pechstein und die Kugelzell-Anomalie" href="http://jensweinreich.de/2010/03/15/claudia-pechstein-und-die-kugelzell-anomalie/" target="_self">Kugelzell-Anomalie</a> &#8211; und wir sind tausend Kommentare weiter, doch die Dokumentation des Falls mÃ¶chte ich gern komplettieren.</p><p>Einige Anmerkungen:</p><ul><li>Ob das Bundesgerichts-Urteil Neues bringt, weiÃŸ ich nicht, ich habe mich bei der Bearbeitung, die einige Zeit gedauert hat, vor allem auf die grafische Aufbereitung und damit Lesbarkeit konzentriert, weniger auf den Inhalt.</li><li>Das Argument der Kugelzell-Anomalie hat das Bundesgericht schon behandelt, lÃ¤sst es allerdings unbeachtet (D 2.4.2). Ich Ã¼berlege noch, was ich davon halten soll, dass auf dem PR-Termin der DGHO meiner Erinnerung nach (das lÃ¤sst sich anhand des Audio-Mitschnittes leicht Ã¼berprÃ¼fen und ggf. korrigieren) nicht einmal erwÃ¤hnt wurde, dass dem Bundesgericht dies bereits vorgetragen worden war.</li><li>Erstaunlich finde ich nach erster Durchsicht allemal, dass das Bundesgericht (dem man schwerlich Parteilichkeit vorwerfen kann), die meisten &#8220;Argumente&#8221; ins Leere laufen lÃ¤sst.</li><li>Ich habe den Eindruck, dass das Bundesgericht fÃ¼r mit PR-GedÃ¶ns vorgebrachte &#8220;Argumente&#8221; und sportpolitische Quacksalbereien nicht sehr empfÃ¤nglich ist. Bei der ersten Durchsicht empfinde ich durchaus nicht als skandalÃ¶s. Ganz im Gegenteil.</li></ul><p>Ich hoffe, nichts vergessen zu haben:</p><ul><li><a
title="Claudia Pechstein von der ISU wegen Blutdopings gesperrt" href="http://jensweinreich.de/2009/07/03/claudia-pechstein-des-blutdopings-uberfuhrt/" target="_self">ISU-Beschluss</a></li><li><a
title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht" href="http://jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/" target="_self">CAS-Urteil</a></li><li><a
title="1. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6074" target="_self">1. VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts</a></li><li><a
title="2. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self">2. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="3. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self">3. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="4. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6169" target="_self">4. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="... Pechstein nicht in Vancouver" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self">5. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self">6. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li><li><a
title="Claudia Pechstein und die Kugelzell-Anomalie" href="http://jensweinreich.de/2010/03/15/claudia-pechstein-und-die-kugelzell-anomalie/" target="_self">Materialien und Diskussion zur Kugelzell-Anomalie</a></li></ul><p>Es hat dann, wenn ich mich nicht verzÃ¤hlt habe, vor einigen Tagen noch eine</p><ul><li>7. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</li></ul><p>gegeben, nachdem Claudia Pechstein erneut ihre sofortige Trainingsberechtigung erwirken wollte. Die VerfÃ¼gung (mit einem weltrekordverdÃ¤chtig langen Satz) besagt:</p><blockquote><p>Bundesgericht/Tribunal fÃ©dÃ©ral</p><p>4A_144/2010</p><p>Cause cÃ©lÃ¨bre</p><p>VerfÃ¼gung vom 23. April 2010, I. zivilrechtliche Abteilung</p><p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin.</p><p><strong>Claudia Pechstein</strong>, (&#8230;) Deutschland, vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Eva Senn, Aeschenvorstadt 55, Postfach 659, 4010 Basel, Gesuchstellerin,</p><p>gegen</p><p><strong>International Skating Union</strong>, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, rue FranÃ§ois-Bellot 6, 1206 Genf, Gesuchsgegnerin.</p><p>Revision gegen den Entscheid des <strong>Tribunal</strong><strong> Arbitral du Sport</strong> (TAS) vom 25. November 2009</p><p>In ErwÃ¤gung,</p><ul><li>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die Gesuchstellerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union (Gesuchsgegnerin) organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;</li><li>dass die von der Gesuchstellerin am 7. Dezember 2009 gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde in Zivilsachen am 10. Februar 2010 vom Bundesgericht abgewiesen wurde, soweit es darauf eintrat;</li><li>dass die Gesuchstellerin mit Rechtsschrift vom 4. MÃ¤rz 2010 ein Revisionsgesuch einreichte mit dem Antrag, es sei der Entscheid des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurÃ¼ckzuweisen;</li><li>dass die Gesuchstellerin zudem den prozessualen Antrag stellte, dass sie superprovisorisch und unverzÃ¼glich, eventualiter provisorisch, per sofort zu sÃ¤mtlichen Trainingsveranstaltungen, inkl. Trainingsrennen, die von der DESG (Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V) und deren Vereinen organisiert werden, zuzulassen sei;</li><li>dass dazu festzuhalten ist, dass keine superprovisorische Anordnung durch das Bundesgericht erfolgte, weil die dafÃ¼r notwendigen Voraussetzungen â€“ namentlich die zeitliche Dringlichkeit â€“ fehlten, wie sich im Folgenden zeigen wird;</li><li>dass das TAS und die Gesuchsgegnerin mit VerfÃ¼gungen vom 10. MÃ¤rz 2010 aufgefordert wurden, bis zum 25. MÃ¤rz 2010 zum prozessualen Antrag der Gesuchstellerin Stellung zu nehmen;</li><li>dass sich das TAS innerhalb der angesetzten Frist nicht vernehmen liess;</li><li>dass die Gesuchsgegnerin mit Stellungnahme vom 25. MÃ¤rz 2010 beantragte, die prozessualen Begehren der Gesuchstellerin abzuweisen;</li><li>dass sich die Gesuchstellerin mit Rechtsschrift vom 29. MÃ¤rz 2010 unaufgefordert zur Stellungnahme der Gesuchsgegnerin vom 25. MÃ¤rz 2010 Ã¤usserte;</li><li>dass sich die Gesuchsgegnerin ihrerseits mit Rechtsschrift vom 1. April 2010 unaufgefordert zur Rechtsschrift der Gesuchstellerin vom 29. MÃ¤rz 2010 Ã¤usserte;</li><li>dass die Instruktionsrichterin oder der Instruktionsrichter nach den Re- geln des bundesgerichtlichen Revisionsverfahrens, die hier analog gelten (vgl. BGE 134 III 286 E. 2.1), von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei den Vollzug des angefochtenen Entscheids aufschieben oder andere vorsorgliche Massnahmen treffen kann (Art. 126 BGG);</li><li>dass die Gesuchstellerin zur BegrÃ¼ndung des Gesuchs um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme in der Rechtsschrift vom 4. MÃ¤rz 2010 vorbrachte, sie sei als Spitzensportlerin auf professionelle TrainingsmÃ¶glichkeiten angewiesen und ohne solche MÃ¶glichkeiten wÃ¼rde sie in ein Formtief geraten, das ein Comeback auf Spitzenniveau zunehmend illusorisch machen wÃ¼rde;</li><li>dass die Gesuchstellerin in ihrer Rechtsschrift vom 29. MÃ¤rz 2010, mit der sie auf die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin vom 25. MÃ¤rz 2010 antwortete, im Wesentlichen die erwÃ¤hnten Behauptungen wiederholte und zudem vorbrachte, es bestehe nach den gegenwÃ¤rtig gegebenen UmstÃ¤nden die Gefahr, dass sie ihre Profikarriere beenden mÃ¼sse, wenn sie nicht zu den Trainingsveranstaltungen zugelassen werde;</li><li>dass die Gesuchsgegnerin demgegenÃ¼ber in der Rechtsschrift vom 1. April 2010 â€“ wie bereits in jener vom 25. MÃ¤rz 2010 â€“ darauf hinwies, dass nicht nur die Interessen der Gesuchstellerin, sondern auch Ã¶ffentliche Interessen (Kampf gegen Doping) und die Interessen der anderen Athleten auf dem Spiel stÃ¼nden, und ihre Auffassung wiederholte, dass kein Revisionsgrund gegeben sei;</li><li>dass beim Entscheid Ã¼ber die Anordnung der von der Gesuchstellerin beantragten vorsorglichen Massnahme die sich gegenÃ¼ber stehenden Interessen abzuwÃ¤gen sind, wobei auch die voraussichtlichen Erfolgschancen des Revisionsgesuchs berÃ¼cksichtigt werden kÃ¶nnen;</li><li>dass bei der InteressenabwÃ¤gung von Bedeutung ist, dass nach den Angaben der Gesuchsgegnerin die Wettkampf-Saison fÃ¼r EisschnelllÃ¤uferinnen seit Ende MÃ¤rz beendet ist;</li><li>dass allerdings der Gesuchstellerin zuzugestehen ist, dass ihr aufgrund der gegenwÃ¤rtig gegebenen UmstÃ¤nde die Vorbereitung aufÂ zukÃ¼nftige WettkÃ¤mpfe wesentlich erschwert wird, weil sie nicht am Training mit anderen professionellen EisschnelllÃ¤uferinnen teilnehmen kann und das private Training, soweit es noch mÃ¶glich ist, keine gleichwertige Alternative bildet;</li><li>dass andererseits die Gesuchsgegnerin zutreffend darauf hinweist, dass auch das Ã¶ffentliche Interesse am Kampf gegen Doping berÃ¼cksichtigt werden muss ebenso wie das Interesse der anderen professionellen EisschnelllÃ¤uferinnen, die zusammen mit der Gesuchstellerin am Training teilnehmen wÃ¼rden;</li><li>dass sodann von Bedeutung ist, dass der von der Gesuchstellerin angerufene Revisionsgrund von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG an strikte Voraussetzungen gebunden ist, die relativ selten gegeben sind, weshalb die Erfolgschancen eines entsprechenden Revisionsgesuchs generell als unsicher einzustufen sind;</li><li>dass schliesslich zu berÃ¼cksichtigen ist, dass bei normalem Verlauf des Revisionsverfahrens mit einem Entscheid des Bundesgericht bis spÃ¤testens Ende Juli 2010 zu rechnen ist und der Ausschluss der Gesuchstellerin von den erwÃ¤hnten Trainingsveranstaltungen bis zu diesem Zeitpunkt zumutbar erscheint;</li><li>dass aus diesen GrÃ¼nden des Gesuch um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme abzuweisen ist;</li></ul><p>verfÃ¼gt die PrÃ¤sidentin:</p><ol><li>Das Gesuch um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme wird abgewiesen.</li><li>Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li></ol><p>Lausanne, 23. April 2010</p><p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p><p>Die PrÃ¤sidentin:</p><p>Klett</p></blockquote><p>Und hier nun das <strong>eigentliche </strong><a
title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self"><strong>Urteil des Bundesgerichts vom 10. Februar 2010</strong></a>, das fÃ¼r alle, die sich nicht durch die ersten Entscheidungen kÃ¤mpfen wollen/kÃ¶nnen, wenigstens einen passablen Ãœberblick gibt. Der Court of Arbitration for Sport (CAS) wird hier &#8211; diese Abteilung des Bundesgerichts sitzt in Lausanne &#8211; stets in der franzÃ¶sischen Schreibweise als TAS (Tribunal Arbitral du Sport) bezeichnet. <span
id="more-7870"></span></p><blockquote><p>Bundesgericht/Tribunal fÃ©dÃ©ral</p><p>4A_612/2009</p><p>CAUSE CELEBRE</p><p>Urteil vom 10. Februar 2010, I. zivilrechtliche Abteilung</p><p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin,<br
/> Bundesrichter Corboz,<br
/> Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch,<br
/> Bundesrichter Kolly,<br
/> Bundesrichterin Kiss,<br
/> Gerichtsschreiber Leemann.</p><p><strong>Claudia Pechstein</strong>, vertreten durch RechtsanwÃ¤lte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, BeschwerdefÃ¼hrerin,</p><p>gegen</p><p><strong>International Skating Union</strong>, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, Beschwerdegegnerin,</p><p><strong>Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V</strong>., vertreten durch Rechtsanwalt Marius Breucker, Verfahrensbeteiligte.</p><p>Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des <strong>TribunalÂ Arbitral du Sport</strong> (TAS) vom 25. November 2009.</p><p><strong>Sachverhalt:</strong></p><p><strong>A. A.a</strong> Claudia Pechstein, Diensdorf/Deutschland, (BeschwerdefÃ¼hrerin) ist eine 37-jÃ¤hrige deutsche EisschnelllÃ¤uferin. Ihre Hauptdisziplinen sind 3&#8217;000 Meter und 5&#8217;000 Meter. Die BeschwerdefÃ¼hrerin gehÃ¶rt seit 1988 zur Eisschnelllauf-Weltelite, als sie die DDR an den Junioren-Weltmeisterschaften vertrat. In ihrer langen Karriere hat sie an fÃ¼nf Olympischen Spielen (von 1992 bis 2006) teilgenommen. Neben zahlreichen Olympiamedaillen hat sie verschiedene Welt- und Europameisterschaften sowie nationale WettkÃ¤mpfe gewonnen. Sie ist daher eine der erfolgreichsten Wintersportlerinnen aller Zeiten.</p><p>Die International Skating Union (Beschwerdegegnerin) ist ein Verein schweizerischen Rechts mit Sitz in Lausanne. Sie ist als Weltverband fÃ¼r die Sportarten Eiskunstlauf und Eisschnelllauf anerkannt.</p><p>Die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V. (nachfolgend DESG), MÃ¼nchen/Deutschland, der die BeschwerdefÃ¼hrerin angehÃ¶rt, ist Mitglied der Beschwerdegegnerin.</p><p><strong>A.b</strong> Die BeschwerdefÃ¼hrerin unterzog sich zwischen dem 4. Februar 2000 und dem 30. April 2009 zahlreichen Dopingkontrollen, die keine Hinweise auf verbotene Substanzen ergaben. Im gleichen Zeitraum erhob die Beschwerdegegnerin im Rahmen ihres Blutprofilprogramms mehr als neunzig Blutproben der BeschwerdefÃ¼hrerin. Insbesondere wurden zwischen dem 20. Oktober 2007 und dem 30. April 2009 siebenundzwanzig Blutproben der Athletin entnommen, die letzten zwÃ¶lf zwischen Januar und April 2009.</p><p>Die im Rahmen des Blutprofilprogramms der Beschwerdegegnerin erhobenen und aufgezeichneten Blutparameter beinhalten unter anderem HÃ¤moglobin, HÃ¤matokrit und den prozentualen Anteil unreifer roter Blutzellen (Retikulozyten). Der Retikulozytenwert ermÃ¶glicht als Blutparameter eine aktuelle Beurteilung der Bildung roter BlutkÃ¶rperchen im menschlichen Organismus.</p><p>WÃ¤hrend die Beschwerdegegnerin einen Retikulozytenwert zwischen 0.4 % und 2.4 % fÃ¼r normal erachtet, ergaben die Resultate der Blutuntersuchungen bei der BeschwerdefÃ¼hrerin Retikulozytenwerte, die weit Ã¼ber 2.4 % lagen und danach jeweils stark abfielen.</p><p>Am 7./8. Februar 2009 fand die von der Beschwerdegegnerin organisierte Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Hamar (Norwegen) statt. Am Morgen vor Wettkampfbeginn, also am 6. Februar 2009, wurden von sÃ¤mtlichen Athleten Blutproben entnommen. Der Retikulozytenwert der BeschwerdefÃ¼hrerin wurde auf 3.49 % gemessen.</p><p>Als Folge dieses Resultats erhob die Beschwerdegegnerin am Morgen bzw. am Nachmittag des 7. Februar 2009 zwei weitere Blutproben bei der BeschwerdefÃ¼hrerin. Die gemessenen Retikulozytenwerte betrugen 3.54 % bzw. 3.38 %. Die BeschwerdefÃ¼hrerin und die DESG wurden vom medizinischen Berater der Beschwerdegegnerin, Prof. Harm Kuipers, darÃ¼ber informiert, dass die Retikulozytenwerte &#8220;abnormal&#8221; seien. Obwohl die HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokritwerte dies nicht geboten, teilte die DESG in der Folge mit, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin an den Rennen des nÃ¤chsten Tages nicht teilnehmen werde.</p><p>Am 18. Februar 2009 wurde bei der Athletin ausserhalb des Wettkampfs eine weitere Blutprobe entnommen. Diese zeigte einen Retikulozytenwert von 1.37 % an.</p><p><strong>B. B.a</strong> Nach ÃœberprÃ¼fung des Blutprofils leitete die Beschwerdegegnerin bei ihrer Disziplinarkommission ein Verfahren gegen die BeschwerdefÃ¼hrerin ein. Sie warf der BeschwerdefÃ¼hrerin vor, eine verbotene Substanz bzw. eine unzulÃ¤ssige Methode (d.h. eine Art von Blutdoping) verwendet zu haben, was ein Dopingvergehen gemÃ¤ss Artikel 2.2 ihrer Anti-Doping Regeln (ADR) darstelle, die am 1. Januar 2009 in Ãœbereinstimmung mit der neuen Version des World Anti-Doping Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in Kraft getreten sei.</p><p>Nach einem in Bern abgehaltenen Hearing vom 29./30. Juni 2009 stellte die Disziplinarkommission der Beschwerdegegnerin mit <a
title="ISU-Beschluss ..." href="http://jensweinreich.de/2009/07/03/claudia-pechstein-des-blutdopings-uberfuhrt/" target="_self">Entscheid vom 1. Juli 2009</a> ein Dopingvergehen nach Artikel 2.2 ADR in Form von Blutdoping fest, aberkannte die anlÃ¤sslich der Weltmeisterschaft vom 7. Februar 2009 erzielten Resultate und sprach eine zweijÃ¤hrige Sperre ab 9. Februar 2009 gegen die BeschwerdefÃ¼hrerin aus.</p><p><strong>B.b</strong> Am 21. Juli 2009 erklÃ¤rten die BeschwerdefÃ¼hrerin sowie die DESG beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung gegen den Entscheid der Disziplinarkommission vom 1. Juli 2009.</p><p>Am 17. August 2009 gab das TAS die Zusammensetzung des Schiedsgerichts fÃ¼r den vorliegenden Rechtsstreit bekannt. Keine Partei erhob zu jenem Zeitpunkt oder im weiteren Verlauf des Verfahrens EinwÃ¤nde dagegen.</p><p>Mit Eingabe vom 3. August 2009 reichte die BeschwerdefÃ¼hrerin dem TAS ihre BerufungsbegrÃ¼ndung ein.</p><p>Am 16. September 2009 beantragte die BeschwerdefÃ¼hrerin, es sei ihr zu gestatten, schriftlich zur Berufungsantwort der Beschwerdegegnerin Stellung zu nehmen. Diese sprach sich gegen einen weiteren Schriftenwechsel aus. Mit Schreiben vom 23. September 2009 teilte das TAS den Parteien mit, dass es in Anwendung von Artikel R56 des TAS-Code einen weiteren Schriftenwechsel nicht zulasse. Es gewÃ¤hrte der Athletin jedoch ausnahmsweise die MÃ¶glichkeit, bis spÃ¤testens acht Tage vor dem Hearing neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person sowie entsprechende Bemerkungen dazu einzureichen (&#8220;to present any new evidence deriving from medical investigations performed on her, with comments thereto&#8221;) sowie fÃ¼r das Hearing einen Experten zur Funktion des MessgerÃ¤ts Advia 120 zu benennen.</p><p>Am 29. September 2009 erliess das TAS eine Anordnung Ã¼ber den weiteren Ablauf des Verfahrens (&#8220;Order of Procedure&#8221;). Diese wurde von allen Parteien vor dem Hearing unterzeichnet. Das Hearing wurde auf den 22./23. Oktober 2009 angesetzt.</p><p>Am 14. Oktober 2009 reichte die BeschwerdefÃ¼hrerin dem TAS eine Eingabe mit verschiedenen Beilagen ein. Am 17. Oktober 2009 wen- dete die Beschwerdegegnerin dagegen ein, die Eingabe betreffe zu einem grossen Teil nicht neue medizinische Untersuchungen, wie gemÃ¤ss schiedsgerichtlicher Anordnung vom 23. September 2009 vorgesehen; angesichts des Umfangs neuer Dokumente sei es ihr zudem unmÃ¶glich, sich vor dem Hearing mit ihren SachverstÃ¤ndigen zu bera- ten und dazu schriftlich Stellung zu nehmen.</p><p>Mit Schreiben vom 19. Oktober 2009 hielt das TAS fest, dass zahlreiche Teile der Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin den schiedsgerichtlichen Vorgaben vom 23. September 2009 sowie Artikel R56 des TAS- Code nicht entsprÃ¤chen. Insbesondere seien die meisten der eingereichten Dokumente nicht neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an der Person der BeschwerdefÃ¼hrerin und ihre Eingabe beschrÃ¤nke sich nicht auf Bemerkungen zu diesen medizinischen Untersuchungen, sondern stelle vielmehr eine Replik dar. Entsprechend ordnete das Schiedsgericht unter anderem an, die Eingabe der Athletin vom 14. Oktober 2009 nicht zu den Akten zu nehmen, mit Ausnahme der Beilagen 37, 38, 39, 42, 44 und 53. Im Weiteren liess das Schiedsgericht sÃ¤mtliche von der BeschwerdefÃ¼hrerin genannten Experten zum Hearing zu, mit Ausnahme von Dr. Damsgaard, der in ihrer Berufungsschrift nicht aufgefÃ¼hrt worden war.</p><p>Am 21. Oktober 2009 reichte die DESG dem Schiedsgericht einen weiteren Schriftsatz sowie ein neues Gutachten ein. Mit VerfÃ¼gung vom gleichen Tag bestÃ¤tigte das TAS seinen Entscheid, die schriftliche und mÃ¼ndliche Expertenmeinung von Dr. Damsgaard nicht zuzulassen, da sich diese nicht auf neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an der Person der BeschwerdefÃ¼hrerin bezog und die Athletin vor Ablauf der Frist zur BegrÃ¼ndung der Berufung am 3. August 2009 auch nicht um eine Fristerstreckung im Hinblick auf die Beibringung der Expertenmeinung von Dr. Damsgaard ersucht hÃ¤tte. In Anwendung von Artikel R57 des TAS-Code wies es zudem den Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin ab, weiteren interessierten Personen eine Teilnahme am Hearing zu gestatten. Die Eingabe der DESG vom 21. Oktober 2009 nahm es schliesslich nicht zu den Akten, da sie in Missachtung der VerfÃ¼gung des Schiedsgerichts vom 19. Oktober 2009 erfolgte.</p><p>Am Hearing, das am 22. und 23. Oktober 2009 in Lausanne stattfand, wurden insgesamt zwÃ¶lf von den Parteien bezeichnete SachverstÃ¤ndige angehÃ¶rt. Alle Parteien hatten jeweils die MÃ¶glichkeit, Fragen an die Experten zu richten. Sie hatten daraufhin die Gelegenheit, ihren Fall zu prÃ¤sentieren, ihre Argumente dazulegen und die Fragen des Schiedsgerichts zu beantworten.</p><p>Das Schiedsgericht nahm anlÃ¤sslich des Hearings den Entwurf der &#8220;Athlete Biological Passport Operating Guidelines&#8221; der WADA vom Oktober 2009 von sich aus zu den Akten und gewÃ¤hrte den Parteien eine kurze Frist zur schriftlichen Stellungnahme.</p><p>Nach den letzten ParteivortrÃ¤gen und der SchlusserklÃ¤rung der BeschwerdefÃ¼hrerin schloss das Schiedsgericht das Hearing.</p><p>Am 27. Oktober 2009 reichten die Parteien ihre Stellungnahmen zum Entwurf der erwÃ¤hnten Richtlinien der WADA ein.</p><p>Mit Faxschreiben vom 23. und 24. November 2009 reichte die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Schiedsgericht einen dringlichen Antrag fÃ¼r die WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens ein, um im Rahmen eines KreuzverhÃ¶rs Fragen an Prof. Sottas zu stellen, der am Hearing vom 22./23. Oktober 2009 nicht teilgenommen hatte. Der Antrag wurdeÂ damit begrÃ¼ndet, dass einer der Rechtsvertreter der BeschwerdefÃ¼hrerin vernommen habe, dass Prof. Sottas seine ursprÃ¼ngliche Meinung aufgrund der von ihr am 14. Oktober 2009 vorgelegten Beweise offenbar geÃ¤ndert habe, und dass er von der Beschwerdegegnerin aus diesem Grund nicht fÃ¼r das Hearing aufgeboten worden sei.</p><p>Das TAS wies den Antrag um WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens und die Berufungen der BeschwerdefÃ¼hrerin sowie der DESG mit <a
title="CAS-Urteil im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/" target="_self">Schiedsentscheid vom 25. November 2009</a> ab und bestÃ¤tigte die zweijÃ¤hrige Sperre der Athletin, mit der geringfÃ¼gigen Ã„nderung, dass die Sperre bereits ab dem 8. Februar 2009 gelte.</p><p><strong>C.</strong></p><p>Mit Beschwerde in Zivilsachen vom 7. Dezember 2009, die mit Eingabe vom 11. Januar 2010 innert Frist ergÃ¤nzt wurde, beantragt die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Bundesgericht, es sei der Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache sei zu neuer Beurteilung an das Schiedsgericht zurÃ¼ckzuweisen.</p><p>Sie stellt zudem die folgenden verfahrensleitenden AntrÃ¤ge:</p><ul><li><strong>A.</strong> Es sei die Vorinstanz zu verpflichten offenzulegen, inwiefern ihr GeneralsekretÃ¤r oder Dritte auf das Zustandekommen des angefochtenen Urteils eingewirkt haben. Insbesondere sei offenzulegen, wie das angefochtene Urteil nach dem Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin auf WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens verÃ¤ndert wurde und wie diese Ã„nderungen zustande gekommen sind.</li><li><strong>B. </strong>Es sei der BeschwerdefÃ¼hrerin die Gelegenheit einzurÃ¤umen, zu allfÃ¤lligen Eingaben und Beschwerdeantworten der Beschwerdegegnerinnen sowie zu einer allfÃ¤lligen Vernehmlassung des Schiedsgerichts Stellung nehmen zu kÃ¶nnen. Sollte das Bundesgericht der BeschwerdefÃ¼hrerin von sich aus durch Fristansetzung kein Recht zur Stellungnahme einrÃ¤umen, behÃ¤lt die BeschwerdefÃ¼hrerin sich vor, zu jeweiligen Eingaben der Beschwerdegegner jeweils innert 15 Tagen Stellung zu nehmen.</li><li><strong>C. </strong>Es seien die vollstÃ¤ndigen Akten des Schiedsgerichts beizuziehen.</li><li><strong>D. </strong>Es sei eine Ã¶ffentliche Verhandlung durchzufÃ¼hren.</li><li><strong>E.</strong> Die Beschwerdegegnerin 1 sei zu verpflichten, die vollstÃ¤ndigen Resultate der am 10.-12. Dezember 2009 anlÃ¤sslich der Weltcuprennen in Salt Lake City vorgenommenen Dopingtests sowie die Protokolle der verwendeten Messmaschinen herauszugeben.</li></ul><p>Im Weiteren beantragt sie die GewÃ¤hrung der aufschiebenden Wir- kung sowie die Anordnung verschiedener superprovisorischer bzw. provisorischer Massnahmen.</p><p>Die Akten des Schiedsverfahrens wurden beigezogen. Aufgrund der von der BeschwerdefÃ¼hrerin geltend gemachten Dringlichkeit im Hinblick auf die Olympischen Spiele wurden zur BeschwerdebegrÃ¼ndung keine Vernehmlassungen eingeholt. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2009 nahm das Bundesgericht vom Verzicht der DESG Vermerk, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen.</p><p><strong>D.</strong></p><p>Mit <a
title="VerfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/12/08/pechstein-lauft-wieder-in-salt-lake-city/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009</a> ordnete das Bundesgericht an, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an den in Salt Lake City stattfindenden 3&#8217;000 Meter Eisschnelllauf-Weltcuprennen teilnehmen dÃ¼rfe. Mit <a
title="VerfÃ¼gung vom 10. Dezember 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/12/10/fall-pechstein-und-noch-eine-eilverfugung-des-bundesgerichts/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 10. Dezember 2009</a> ergÃ¤nzte es diese Anordnung dahingehend, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin auch am Training teilnehmen dÃ¼rfe, soweit dieses als Vorbereitung auf das 3&#8217;000 Meter Weltcuprennen diene.</p><p>Mit <a
title="VerfÃ¼gung vom 11. Dezember 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/12/11/fall-pechstein-die-dritte-eilverfugung-des-bundesgerichts/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 11. Dezember 2009</a> wies das Bundesgericht das Gesuch der BeschwerdefÃ¼hrerin ab, es sei superprovisorisch anzuordnen, dass sie in Salt Lake City auch fÃ¼r das Training und den Wettkampf in der Disziplin 1&#8217;500 Meter zuzulassen sei, sofern sie sich Ã¼ber 3&#8217;000 Meter nicht unter die ersten acht LÃ¤uferinnen klassiere.</p><p>Am 22. Dezember 2009 wies das Bundesgericht das Gesuch um Erlass weiterer superprovisorischer Massnahmen ab. Ein weiterer verfahrensleitender Antrag bezÃ¼glich der beantragten vorsorglichen Massnahmen der BeschwerdefÃ¼hrerin wurde mit <a
title="VerfÃ¼gung vom 30. Dezember 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/12/30/bundesgericht-lehnt-vierten-pechstein-antrag-ab/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 30. Dezember 2009</a> abgewiesen.</p><p>Mit <a
title="VerfÃ¼gung vom 26. Januar 2010" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 26. Januar 2010</a> wies das Bundesgericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung und die Gesuche vom 17. Dezember 2009 und 11. Januar 2010 um superprovisorische Anordnung vorsorglicher Massnahmen ab.</p><p>ErwÃ¤gungen:</p><p><strong>1. </strong></p><p>Nach Art. 54 Abs. 1 BGG ergeht der Entscheid des Bundesgerichts in einer Amtssprache, in der Regel derjenigen des angefochtenen Entscheids. Wurde dieser Entscheid in einer anderen Sprache abgefasst, bedient sich das Bundesgericht der von den Parteien verwendeten Amtssprache. Der angefochtene Entscheid ist in englischer Sprache abgefasst. Da es sich dabei nicht um eine Amtssprache handelt und sich die Parteien vor Bundesgericht verschiedener Sprachen bedienen, ergeht der Entscheid des Bundesgerichts praxisgemÃ¤ss in der Sprache der Beschwerde.</p><p><strong>2.</strong></p><p>Im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist die Beschwerde in Zivilsachen unter den Voraussetzungen der Art. 190-192 IPRG zulÃ¤ssig (Art. 77 Abs. 1 BGG).</p><p>2.1 Der Sitz des Schiedsgerichts befindet sich vorliegend in Lausanne. Die BeschwerdefÃ¼hrerin hatte im relevanten Zeitpunkt weder ihren Wohnsitz noch ihren gewÃ¶hnlichen Aufenthalt in der Schweiz. Da die Parteien die Bestimmungen des 12. Kapitels des IPRG nicht schriftlich ausgeschlossen haben, gelangen diese zur Anwendung (Art. 176 Abs. 1 und 2 IPRG).</p><p>2.2 ZulÃ¤ssig sind allein die RÃ¼gen, die in Art. 190 Abs. 2 IPRG ab- schliessend aufgezÃ¤hlt sind (BGE 134 III 186 E. 5 S. 187; 128 III 50 E. 1a S. 53; 127 III 279 E. 1a S. 282). Nach Art. 77 Abs. 3 BGG prÃ¼ft das Bundesgericht nur die RÃ¼gen, die in der Beschwerde vorgebracht und begrÃ¼ndet worden sind; dies entspricht der in Art. 106 Abs. 2 BGG fÃ¼r die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht vorgesehenen RÃ¼gepflicht (BGE 134 III 186 E. 5 S. 187 mit Hinweis). Bei RÃ¼gen nach Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG ist die Unvereinbarkeit des angefochtenen Schiedsentscheids mit dem Ordre public im Einzelnen aufzuzeigen (BGE 117 II 604 E. 3 S. 606). Appellatorische Kritik ist unzulÃ¤ssig (BGE 119 II 380 E. 3b S. 382).</p><p>2.3 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den das Schiedsgericht festgestellt hat (Art. 105 Abs. 1 BGG). Es kann die Sachverhaltsfeststellung des Schiedsgerichts weder berichtigen noch ergÃ¤nzen, selbst wenn diese offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG beruht (vgl. Art. 77 Abs. 2 BGG, der die Anwendbarkeit von Art. 105 Abs. 2 sowie Art. 97 BGG ausschliesst). Allerdings kann das Bundesgericht die tatsÃ¤chlichen Feststellungen des angefochtenen Schiedsentscheids Ã¼berprÃ¼fen, wenn gegenÃ¼ber diesen Sachverhaltsfeststellungen zulÃ¤ssige RÃ¼gen im Sinne von Art. 190 Abs. 2 IPRG vorgebracht oder ausnahmsweise Noven berÃ¼cksichtigt werden (BGE 133 III 139 E. S. 141; 129 III 727 E. 5.2.2 S. 733; je mit Hinweisen). Wer sich auf eine Ausnahme von der Bindung des Bundesgerichts an die tatsÃ¤chlichen Feststellungen der Vorinstanz beruft und den Sachverhalt gestÃ¼tzt darauf berichtigt oder ergÃ¤nzt wissen will, hat mit Aktenhinweisen darzulegen, dass entsprechende Sachbehauptungen bereits im vorinstanzlichen Verfahren prozesskonform aufgestellt worden sind (vgl. BGE 115 II 484 E. 2a S. 486; 111 II 471 E. 1c S. 473; je mit Hinweisen).</p><p>2.4 Die Beschwerde verkennt diese GrundsÃ¤tze streckenweise.</p><p>2.4.1 So verlangt sie eine Erweiterung der Kognition des Bundesgerichts und Ã¼bersieht dabei, dass die eingeschrÃ¤nkte PrÃ¼fungsbefugnis nach Art. 77 Abs. 1 BGG in Verbindung mit Art. 190 Abs. 2 IPRG fÃ¼r sÃ¤mtliche Verfahren der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gilt, so auch im Bereich des Sports. Eine Ausweitung der PrÃ¼fungsbefugnis des Bundesgerichts, wie sie die BeschwerdefÃ¼hrerin unter Berufung auf die Rechtsweggarantie verlangt, ist nicht zu rechtfertigen.</p><p>Da mit einer Beschwerde gegen einen internationalen Schiedsentscheid nach Art. 190 Abs. 2 IPRG ausschliesslich die in dieser Bestimmung abschliessend aufgezÃ¤hlten BeschwerdegrÃ¼nde angerufen werden kÃ¶nnen, nicht jedoch direkt eine Verletzung der Bundesverfassung, der EMRK oder weiterer StaatsvertrÃ¤ge (vgl. Urteile 4P.105/2006 vom 4. August 2006 E. 7.3; 4P.64/2001 vom 11. Juni 2001 E. 2d/aa, nicht publ. in BGE 127 III 429 ff.), ist auf die verschiedentlich gerÃ¼gte Verletzung entsprechender Bestimmungen grundsÃ¤tzlich nicht einzutreten. Zwar kÃ¶nnen die aus der BV bzw. der EMRK fliessenden GrundsÃ¤tze gegebenenfalls bei der Konkretisierung der nach Art. 190 Abs. 2 IPRG anrufbaren Garantien herangezogen werden; angesichts der strengen BegrÃ¼ndungsanforderungen (Art. 77 Abs. 3 BGG) ist jedoch in der Beschwerde eigens aufzuzeigen, inwiefern ein in der genannten Bestimmung vorgesehener Beschwerdegrund gegeben sein soll.</p><p>2.4.2 Die BeschwerdefÃ¼hrerin stellt ihren rechtlichen Vorbringen eine ausfÃ¼hrliche eigene Sachverhaltsdarstellung voran, in der sie den Ablauf der Ereignisse sowie des Verfahrens aus ihrer Sicht darlegt. Sie weicht darin, wie auch in ihrer weiteren BeschwerdebegrÃ¼ndung, in verschiedenen Punkten von den tatsÃ¤chlichen Feststellungen der Vorinstanz ab oder erweitert diese, ohne substantiiert Ausnahmen von der Sachverhaltsbindung geltend zu machen. Ihre Vorbringen haben insoweit unbeachtet zu bleiben.</p><p>Unbeachtlich sind auch die verschiedenen neu vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel (Art. 99 Abs. 1 BGG). So trÃ¤gt die BeschwerdefÃ¼hrerin etwa unter Beilage neuer Parteigutachten vor, es habe sich mittlerweile herausgestellt, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin tatsÃ¤chlich unter einer <a
title="Claudia Pechstein und die Kugelzell-Anomalie" href="http://jensweinreich.de/2010/03/15/claudia-pechstein-und-die-kugelzell-anomalie/" target="_self">Blutanomalie im Sinne einer SphÃ¤rozytose</a> leide. Zudem behauptet sie unter Hinweis auf zahlreiche nach Ergehen des angefochtenen Entscheids verfasste Dokumente, die Anti-Dopingexperten seien sich weltweit einig, dass sich die Blutwerte der BeschwerdefÃ¼hrerin durch keine bekannte Dopingmethode erklÃ¤ren liessen. Ausserdem reicht sie dem Bundesgericht diverse Unterlagen ein, die auf den angefochtenen Entscheid Bezug nehmen und die SchlÃ¼sse des Schiedsgerichts in verschiedener Hinsicht in Frage stellen, so unter anderem je ein Schreiben von Prof. Schrezenmeier vom 6. Dezember 2009 und Prof. Dr. Christoph Dame vom 7. Januar 2010 sowie zwei E- Mails vom Dr. Sottas vom 6. sowie 7. Januar 2010.</p><p>2.4.3 Bei den von der BeschwerdefÃ¼hrerin erwÃ¤hnten Resultaten der vom 10.-12. Dezember 2009 anlÃ¤sslich der Weltcuprennen in Salt Lake City vorgenommenen Dopingtests sowie den Protokollen der dabei verwendeten Messmaschinen handelt es sich um Noven, die im vorliegenden Beschwerdeverfahren unbeachtlich sind (Art. 99 Abs. 1 BGG). Der entsprechende verfahrensleitende Antrag auf Herausgabe dieser Dokumente ist bereits aus diesem Grund abzuweisen.</p><p><strong>3.</strong></p><p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin macht unter Berufung auf Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG eine fehlende UnabhÃ¤ngigkeit und Unbefangenheit des Schiedsgerichts geltend.</p><p>3.1Â Die BeschwerdefÃ¼hrerin stellt zunÃ¤chst die UnabhÃ¤ngigkeit des TAS als solches in Frage.</p><p>3.1.1 Sie begrÃ¼ndet dies damit, dass es im vorliegenden Fall nur in zweiter Linie um das Interesse der Beschwerdegegnerin gehe, sondern primÃ¤r um das Interesse des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) sowie der internationalen SportverbÃ¤nde im Allgemeinen, die durch die Dopingproblematik den Ã¶konomischen Wert der Olympischen Spiele und ihrer SportanlÃ¤sse gefÃ¤hrdet sÃ¤hen. Die Sponsoren und die Ã–ffentlichkeit im Allgemeinen seien an fairen sportlichen WettkÃ¤mpfen interessiert, weshalb dieses Image um jeden Preis bewahrt werden mÃ¼sse. Das IOC und die internationalen SportverbÃ¤nde hÃ¤tten zu beweisen, dass sie sich ohne EinschrÃ¤nkung voll und ganz demÂ Kampf gegen Doping verschrieben und sich fÃ¼r einen gesunden Sport einsetzten.</p><p>Aus diesem Grund sei es zu Prozessbeginn fÃ¼r das IOC und die internationalen SportverbÃ¤nde von Ã¤usserst grosser Bedeutung gewesen, dass der indirekte Beweis funktioniere, der durch den WADA-Blutpass eingefÃ¼hrt werden sollte und sich zu diesem Zeitpunkt gerade in der Endphase seiner Entwicklung befunden habe, zumal dieses Nachweisverfahren bedeutend billiger sei als die Urintests, die den Gebrauch unerlaubter Substanzen direkt bewiesen. Es habe daher, so die BeschwerdefÃ¼hrerin weiter, zu einer Verurteilung kommen mÃ¼ssen, koste es was es wolle; nichts sei besser gewesen, als ein Exempel an einer mÃ¶glichst bekannten Sportlerin zu statuieren. So habe Jacques Rogge, der IOC-PrÃ¤sident, vor dem Prozess erklÃ¤rt, es handle sich beim Fall Pechstein um einen &#8220;Lackmus-Test, ob das Langzeit-Profil von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde bestÃ¤tigt wird&#8221;. Nach dem Urteil habe sich der VizeprÃ¤sident des IOC geradezu euphorisch Ã¼ber das angefochtene Schiedsgerichtsurteil geÃ¤ussert und erklÃ¤rt, &#8220;[d]er Entscheid des TAS zeigt, dass das Sportrecht mehr MÃ¶glichkeiten im Kampf gegen Doping bei Athleten erÃ¶ffnet, als es staatliches Recht jemals kÃ¶nnte&#8221;.</p><p>3.1.2 Liegen bei einem Schiedsgericht MÃ¤ngel in Bezug auf die UnabhÃ¤ngigkeit oder Unparteilichkeit vor, handelt es sich um einen Fall vorschriftswidriger Zusammensetzung im Sinne von Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist ein solcher Einwand im Schiedsverfahren sofort geltend zu machen, ansonsten der Anspruch auf Anrufung des Beschwerdegrunds verwirkt (BGE 129 III 445 E. 3.1 S. 449 mit Hinweisen).</p><p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin hat das TAS selbst angerufen und die &#8220;Order of Procedure&#8221; vom 29. September 2009 unterzeichnet, ohne EinwÃ¤nde hinsichtlich der UnabhÃ¤ngigkeit bzw. Unparteilichkeit vorzubringen. Unter diesen UmstÃ¤nden ist es mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren, im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor Bundesgericht erstmals die Frage der UnabhÃ¤ngigkeit des angerufenen Schiedsgerichts aufzuwerfen. Auf die von der BeschwerdefÃ¼hrerin erhobene RÃ¼ge der fehlenden UnabhÃ¤ngigkeit des Schiedsgerichts ist daher nicht einzutreten.</p><p>3.1.3 Im Ãœbrigen ist das TAS entgegen der Ansicht der BeschwerdefÃ¼hrerin als echtes Schiedsgericht anzusehen. Nach der Rechtspre- chung des Bundesgerichts ist das TAS zudem vom IOC genÃ¼gend unabhÃ¤ngig, weshalb seine Entscheide auch in Angelegenheiten,Â welche die Interessen des IOC berÃ¼hren, als Urteile betrachtet werden kÃ¶nnen, die mit solchen eines staatlichen Gerichts vergleichbar sind (BGE 129 III 445 E. 3 S. 448 ff. mit Hinweisen).</p><p>Abgesehen davon, dass sich die Behauptungen der BeschwerdefÃ¼hrerin in tatsÃ¤chlicher Hinsicht nicht auf die Sachverhaltsfeststellungen des angefochtenen Entscheids stÃ¼tzten lassen (vgl. Art. 105 Abs. 1 BGG), wÃ¤ren ihre allgemein gehaltenen AusfÃ¼hrungen nicht geeignet, berechtigte Zweifel an der UnabhÃ¤ngigkeit des TAS zu begrÃ¼nden. Die RÃ¼ge der fehlenden UnabhÃ¤ngigkeit des TAS wÃ¤re daher ohnehin unbegrÃ¼ndet.</p><p>3.2 Die BeschwerdefÃ¼hrerin rÃ¼gt sodann, der PrÃ¤sident des Schiedsgerichts, Massimo Coccia, sei befangen gewesen. Er habe einem ihrer heutigen Rechtsvertreter gegenÃ¼ber im Oktober 2007 erklÃ¤rt, dass er eine &#8220;harte Linie in Dopingfragen&#8221; habe, als dieser ihn in einem anderen Verfahren als Schiedsrichter fÃ¼r einen von ihm vertretenen Sportler habe gewinnen wollen. Mit der Ernennung Coccias durch Gunnar Werner, einem ehemaligen Mitglied eines Nationalen Olympischen Komitees und PrÃ¤sidenten eines internationalen Sportverbands sowie Mitglied der IOC-Kommission fÃ¼r Sport und Recht, sei das Urteil damit faktisch gesprochen worden.</p><p>Die RÃ¼ge geht fehl. Der Vorwurf an den PrÃ¤sidenten des Schiedsgerichts, er habe in anderem Zusammenhang erklÃ¤rt, in Dopingfragen eine &#8220;harte Linie&#8221; zu vertreten, ist zu vage und allgemein, um berechtigte Zweifel an der UnabhÃ¤ngigkeit von Massimo Coccia zu erwecken, zumal kein unmittelbarer Bezug zum vorliegenden Verfahren erkennbar ist (vgl. BGE 133 I 89 E. 33 S. 92; 105 Ia 157 E. 6a S. 163).</p><p>Die RÃ¼ge der BeschwerdefÃ¼hrerin, der PrÃ¤sident des Schiedsgerichts sei befangen gewesen bzw. das IOC habe in unzulÃ¤ssiger Weise auf die Zusammensetzung Einfluss genommen, stossen ins Leere.</p><p>3.3 Der weiter erhobene Vorwurf der BeschwerdefÃ¼hrerin, das IOC und die internationalen SportverbÃ¤nde hÃ¤tten durch den GeneralsekretÃ¤r des TAS die Entscheidfindung beeinflussen kÃ¶nnen, indem dieser den angefochtenen Schiedsentscheid mÃ¶glicherweise nachtrÃ¤glich &#8220;korrigiert&#8221; habe, ist spekulativ und lÃ¤sst sich nicht auf konkrete Tatsachen stÃ¼tzen. So fÃ¼hrt die BeschwerdefÃ¼hrerin selbst aus, sie wisse nicht, ob der GeneralsekretÃ¤r von der MÃ¶glichkeit einer &#8220;Korrektur&#8221; des Schiedsspruchs Gebrauch gemacht habe.Â Sie zeigt zudem keinen RÃ¼gegrund nach Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG auf, wenn sie vortrÃ¤gt, Artikel R59 des TAS-Code sehe vor, dass der Schiedsspruch vor der Unterzeichnung dem GeneralsekretÃ¤r des TAS zu Ã¼bermitteln sei, und dieser &#8220;Korrekturen der blossen Form&#8221; anbringen und &#8220;ebenso die Aufmerksamkeit des Schiedsgerichts auf grundlegenden Punkte lenken&#8221; dÃ¼rfe. Entgegen der in der Beschwerde geÃ¤usserten Ansicht wird mit diesem Vorgehen nicht in Frage gestellt, dass die Entscheidung allein beim Schiedsgericht liegt. Eine unzulÃ¤ssige Einflussnahme auf das Schiedsgericht, die dessen UnabhÃ¤ngigkeit in Frage stellen wÃ¼rde, ergibt sich daraus nicht.</p><p>Der Vorwurf der fehlenden UnabhÃ¤ngigkeit bzw. der vorschriftswidrigen Zusammensetzung des Schiedsgerichts (Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG) ist unbegrÃ¼ndet und die in diesem Zusammenhang gestellten verfahrensleitenden AntrÃ¤ge sind abzuweisen.</p><p><strong>4.</strong></p><p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin rÃ¼gt weiter eine Verletzung des Anspruchs auf ein Ã¶ffentliches Verfahren.</p><p>4.1 Sie beruft sich dabei zu Unrecht auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 30 Abs. 3 BV sowie Art. 14 Ziff. 1 UNO Pakt II, da diese nach zutreffendem VerstÃ¤ndnis der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf Verfahren der freiwilligen Schiedsgerichtsbarkeit nicht anwendbar sind (vgl. Urteile 4P.105/2006 vom 4. August 2006 E. 7.3; 4P.64/2001 vom 11. Juni 2001 E. 2d/aa, nicht publ. in BGE 127 III 429 ff.). Aus den genannten Bestimmungen lÃ¤sst sich demnach kein Anspruch auf eine Ã¶ffentliche Parteiverhandlung im Rahmen des Schiedsverfahrens ableiten.</p><p>Indem die Vorinstanz in Anwendung von Artikel R57 TAS-Code, der eine Ã¶ffentliche Verhandlung nur bei Zustimmung der Parteien vorsieht, den Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin auf Zulassung ihres Managers Ralf Grengel zum Hearing abwies, missachtete sie keinen Anspruch der BeschwerdefÃ¼hrerin auf DurchfÃ¼hrung einer Ã¶ffentlichen Parteiverhandlung. Inwiefern der ebenfalls ins Feld gefÃ¼hrte GehÃ¶rsanspruch (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) sowie der Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG) eine Ã¶ffentliche Verhandlung in internationalen Schiedsverfahren gebieten soll, die regelmÃ¤ssig nichtÃ¶ffentlich sind, legt die BeschwerdefÃ¼hrerin nicht dar.</p><p>UnabhÃ¤ngig von der Frage eines entsprechenden Rechtsanspruchs wÃ¤re es angesichts der Ã¼berragenden Bedeutung des TAS im BereichÂ des Sports im Hinblick auf das Vertrauen in die UnabhÃ¤ngigkeit und Fairness der Entscheidfindung immerhin wÃ¼nschenswert, wenn auf Antrag des betroffenen Sportlers eine Ã¶ffentliche Verhandlung durchgefÃ¼hrt wÃ¼rde.</p><p>4.2 Im Gegensatz zum Verfahren vor dem TAS, das eine freie PrÃ¼fung von Tat- und Rechtsfragen vornimmt, ist die PrÃ¼fungsbefugnis im Rahmen der Schiedsbeschwerde vor Bundesgericht erheblich eingeschrÃ¤nkt. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist der Entscheid aufgrund der Akten spruchreif; die Anordnung einer Ã¶ffentlichen mÃ¼ndlichen Parteiverhandlung (Art. 57 BGG), wie von der BeschwerdefÃ¼hrerin beantragt, ist nicht angezeigt.</p><p>Eine zwingende Ã¶ffentliche Parteiverhandlung vor Bundesgericht, wie sie â€“ bei Klagen gemÃ¤ss Art. 120 Abs. 1 lit. c BGG oder wenn das Bundesgericht gestÃ¼tzt auf selbst erhobene Sachverhaltsfeststellungen (Art. 55 BGG) einen reformatorischen Entscheid fÃ¤llen will (vgl. Art. 107 Abs. 2 BGG) â€“ ausnahmsweise durch Ã¼bergeordnetes Recht geboten sein kann (vgl. HEIMGARTNER/WIPRÃ„CHTIGER, in: Basler Kommen- tar, Bundesgerichtsgesetz, 2008, N. 9 ff. zu Art. 57 BGG; JEAN-MAURICE FRÃ‰SARD, in: Commentaire de la LTF, 2009, N. 8 f. zu Art. 57 BGG), fÃ¤llt im Rahmen des Schiedsbeschwerdeverfahrens nach Art. 77 BGG ausser Betracht.</p><p>Der Antrag auf DurchfÃ¼hrung einer Parteiverhandlung vor Bundesgericht ist abzuweisen.</p><p><strong>5.</strong></p><p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin wirft dem TAS in verschiedener Hinsicht eine Verletzung des rechtlichen GehÃ¶rs (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) vor.</p><p>5.1</p><p>5.1.1 Die BeschwerdefÃ¼hrerin bringt vor, die Beschwerdegegnerin habe ihr erst am 28. Juli 2009 â€“ nach dem Urteil der Disziplinarkammer und kurz vor Ablauf der am 3. August 2009 endenden Frist zur BegrÃ¼ndung der Berufung an das TAS â€“ die vollstÃ¤ndigen Resultate der Bluttests vom 6. und 7. Februar 2009 offengelegt. Diese Offenlegung sei notwendig geworden, weil aufgrund der Aussagen der SachverstÃ¤ndigen deutlich geworden sei, dass sich die Retikulozyten als einzelner Wert zum Nachweis von Blutdoping nicht eigneten. Der BeschwerdefÃ¼hrerin sei daher empfohlen worden, mÃ¶glichst viele zusÃ¤tzliche Blutwerte zu ermitteln, um eine verlÃ¤ssliche wissenschaftliche Aussage machen zu kÃ¶nnen.</p><p>5.1.2 Die erwÃ¤hnten Vorbringen lassen keine hinreichende GehÃ¶rsrÃ¼ge erkennen. Die BeschwerdefÃ¼hrerin zeigt weder mit Aktenhinweisen auf, dass sie die spÃ¤te Offenlegung im Schiedsverfahren gerÃ¼gt hÃ¤tte noch wird aus ihren Vorbringen klar, was sie der Vorinstanz in verfahrensrechtlicher Hinsicht vorwirft.</p><p>Soweit sie sich in der weiteren BeschwerdebegrÃ¼ndung darauf beruft, es sei ihr nicht ausreichend Zeit zur Vorbereitung gegeben worden, so stÃ¶sst die GehÃ¶rsrÃ¼ge jedenfalls ins Leere. Wie die Vorinstanz in ihrer verfahrensrechtlichen Anordnung vom 21. Oktober 2009 festhÃ¤lt, hat die BeschwerdefÃ¼hrerin, nachdem sie am 21. Juli 2009 die Berufung erklÃ¤rt hatte, nicht um eine VerlÃ¤ngerung der Frist zur BegrÃ¼ndung der Berufung ersucht, wie dies nach Artikel R32 TAS-Code mÃ¶glich gewesen wÃ¤re. Von einer Verletzung des rechtlichen GehÃ¶rs (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) kann schon aus diesem Grund keine Rede sein.</p><p>5.2 Aus dem gleichen Grund stÃ¶sst auch das Vorbringen der BeschwerdefÃ¼hrerin ins Leere, wegen der Ferienzeit hÃ¤tten die Analysen der vollstÃ¤ndigen Bluttests, die von Experten hÃ¤tten vorgenommen werden mÃ¼ssen, erst nach Ablauf der BerufungsbegrÃ¼ndungsfrist an das TAS (3. August 2009) erbracht werden kÃ¶nnen.</p><p>Zudem kÃ¶nnen die Parteien im Schiedsverfahren, wie auch im Zivilprozess, nicht jederzeit und unbeschrÃ¤nkt neue Behauptungen und Beweismittel vorbringen. Dies stellt keine GehÃ¶rsverletzung dar, sondern entspricht allgemein anerkannten verfahrensrechtlichen GrundsÃ¤tzen. Entsprechend hat das Schiedsgericht mit Schreiben vom 23. September 2009 festgehalten, dass es in Anwendung von Artikel R56 TAS- Code keinen weiteren Schriftenwechsel zulasse. Es hat der BeschwerdefÃ¼hrerin jedoch ausnahmsweise die MÃ¶glichkeit eingerÃ¤umt, bis spÃ¤testens acht Tage vor dem Hearing neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person sowie entsprechende Bemerkungen dazu einzureichen. Die Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 14. Oktober 2009, der unter anderem verschiedene neue Gutachten beigefÃ¼gt waren, wies das Schiedsgericht mit Schreiben vom 19. Oktober 2009 grÃ¶sstenteils aus dem Recht, da es sich bei der Mehrheit der eingereichten Dokumente nicht um neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an der Person der BeschwerdefÃ¼hrerin handelte und diese daher der schiedsgerichtlichen Anordnung vom 23. September 2009 widersprachen.</p><p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin zeigt vor diesem Hintergrund keine GehÃ¶rsverletzung auf, wenn sie lediglich vorbringt, aus den eingereichtenÂ SachverstÃ¤ndigenmeinungen von Prof. Damsgaard sowie Dr. Faber gehe klar hervor, dass sie sehr wahrscheinlich nicht zu unerlaubten Mitteln gegriffen habe und ihre Blutwerte durch eine Blutanomalie zu erklÃ¤ren seien, und sie gestÃ¼tzt darauf ohne weitere BegrÃ¼ndung behauptet, die Gutachten seien vom Schiedsgericht zu Unrecht zurÃ¼ckgewiesen worden. Mit der Behauptung, die eingereichten Gutachten beruhten auf neuen Fakten, die ihr vorher nicht bekannt gewesen seien, legt sie nicht dar, inwiefern sie die erwÃ¤hnten Gutachten prozesskonform vorgebracht hÃ¤tte. Insbesondere zeigt sie nicht mit Aktenhinweisen auf, inwiefern es sich bei den zurÃ¼ckgewiesenen Gutachten um neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person (&#8220;new evidence deriving from medical investigations performed on her&#8221;) gehandelt hÃ¤tte. Damit verfehlt sie die BegrÃ¼ndungsanforderungen an eine hinreichende GehÃ¶rsrÃ¼ge.</p><p>Entsprechendes gilt fÃ¼r die RÃ¼ge, die Vorinstanz habe das von der DESG eingereichte Gutachten von Prof. Schmidt zu Unrecht unberÃ¼cksichtigt gelassen. Im Ãœbrigen stÃ¶sst sie damit ohnehin ins Leere, zumal sie mit diesen Vorbringen keine Verletzung ihres eigenen GehÃ¶rsanspruchs geltend macht, sondern eine Missachtung der Verfahrensrechte der DESG rÃ¼gt, die gegen den Schiedsentscheid keine Beschwerde erhoben hat.</p><p>5.3 Nicht weiter begrÃ¼ndet wird das Vorbringen der BeschwerdefÃ¼hrerin, durch die VerfÃ¼gung des TAS vom 19. Oktober 2009 sei ihr die MÃ¶glichkeit genommen worden, auf den neuen Sachvortrag der Beschwerdegegnerin zu erwidern. Ebenso wenig zeigt die BeschwerdefÃ¼hrerin konkret auf, welche ihrer Kommentierungen vom Schiedsgericht missachtet worden wÃ¤ren, was es ihm verunmÃ¶glicht habe, die Tragweite der zugelassenen Gutachten zu erkennen.</p><p>Im Ãœbrigen fand am 22./23. Oktober 2009 in Lausanne ein Hearing statt, an dem sich die BeschwerdefÃ¼hrerin ausfÃ¼hrlich Ã¤ussern konnte. In der schiedsgerichtlichen VerfÃ¼gung vom 19. Oktober 2009 war die BeschwerdefÃ¼hrerin zudem eigens darauf hingewiesen worden, dass sie sich anlÃ¤sslich des Hearings eingehend werde zur Frage der medizinischen Beweise Ã¤ussern kÃ¶nnen.</p><p>Der in der Beschwerdeschrift erhobene Vorwurf, es sei ihr nicht ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung gegeben worden, ist auch unter diesem Gesichtspunkt ungerechtfertigt. Zudem stellt der Umstand, dass nach Artikel R56 des TAS-Code grundsÃ¤tzlich nur ein einfacher Schriftenwechsel durchgefÃ¼hrt wird, bevor nach Artikel R57Â das Hearing stattfindet, anlÃ¤sslich dessen sich die Parteien mÃ¼ndlich Ã¤ussern kÃ¶nnen, entgegen der in der Beschwerde geÃ¤usserten Ansicht keine GehÃ¶rsverletzung dar. Die BeschwerdefÃ¼hrerin zeigt nicht mit Aktenhinweisen auf, inwiefern ihr das Schiedsgericht anlÃ¤sslich des Hearings verwehrt hÃ¤tte, sich in bestimmter Hinsicht zu Ã¤ussern bzw. zu den Vorbringen der Beschwerdegegnerin Stellung zu nehmen. Stattdessen bringt sie lediglich vor, es sei ihr die MÃ¶glichkeit zur schriftlichen Stellungnahme genommen worden. Eine Missachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Parteien oder des Grundsatzes des rechtlichen GehÃ¶rs (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) ist damit ebenso wenig dargetan wie mit der Behauptung, die Beschwerdegegnerin habe die Details zu den Blutproben und zur Kalibrierung der AnalysegerÃ¤te erst vor dem TAS vorgetragen. Auch lÃ¤sst sich eine Verletzung des GehÃ¶rsanspruchs nicht damit begrÃ¼nden, dass eine von der Gegenseite angebotene Zeugin nicht vor Gericht erschienen sei.</p><p>Schliesslich legt die BeschwerdefÃ¼hrerin nicht hinreichend dar, inwiefern sich aus dem Grundsatz des rechtlichen GehÃ¶rs ein Anspruch ergeben soll, nach den letzten ParteivortrÃ¤gen und der SchlusserklÃ¤rung der BeschwerdefÃ¼hrerin, mithin einen Monat nach Beendigung der Hauptverhandlung, aufgrund eines angeblichen Meinungsumschwungs eines SachverstÃ¤ndigen, diesen im Rahmen eines KreuzverhÃ¶rs zu befragen. Im Ãœbrigen hatte sich im Schiedsverfahren nicht die BeschwerdefÃ¼hrerin, sondern die Beschwerdegegnerin auf Dr. Sottas berufen. Der Umstand, dass Dr. Sottas von der Beschwerdegegnerin nicht fÃ¼r das Hearing aufgeboten wurde, verletzt entgegen der Ansicht der BeschwerdefÃ¼hrerin ihren GehÃ¶rsanspruch nicht. Stellte das Schiedsgericht unter diesen UmstÃ¤nden nicht auf die schriftliche Stellungnahme von Dr. Sottas ab, leuchtet nicht ein, inwiefern die Ablehnung des Antrags auf WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens, die mit einem Meinungsumschwung von Dr. Sottas gegenÃ¼ber seiner schriftlichen Aussage begrÃ¼ndet wurde, eine unzulÃ¤ssige antizipierte BeweiswÃ¼rdigung im Sinne einer Verletzung des rechtlichen GehÃ¶rs bzw. des verfahrensrechtlichen Ordre public darstellen soll.</p><p><strong>6.</strong></p><p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin rÃ¼gt verschiedentlich eine Verletzung des Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG).</p><p>6.1 Die materiellrechtliche ÃœberprÃ¼fung eines internationalen Schiedsentscheids durch das Bundesgericht ist auf die Frage beschrÃ¤nkt, ob der Schiedsspruch mit dem Ordre public vereinbar ist (BGE 121 III 331Â E. 3a S. 333). Gegen den Ordre public verstÃ¶sst die materielle Beurteilung eines streitigen Anspruchs nur, wenn sie fundamentale RechtsgrundsÃ¤tze verkennt und daher mit der wesentlichen, weitgehend anerkannten Wertordnung schlechthin unvereinbar ist, die nach in der Schweiz herrschender Auffassung Grundlage jeder Rechtsordnung bilden sollte. Zu diesen Prinzipien gehÃ¶ren die Vertragstreue (pacta sunt servanda), das Rechtsmissbrauchsverbot, der Grundsatz von Treu und Glauben, das Verbot der entschÃ¤digungslosen Enteignung, das Diskriminierungsverbot und der Schutz von HandlungsunfÃ¤higen. Zur Aufhebung des angefochtenen Schiedsentscheids kommt es nur, wenn dieser nicht nur in der BegrÃ¼ndung, sondern auch im Ergebnis dem Ordre public widerspricht (BGE 132 III 389 E. 2.2 S. 392 ff.; 128 III 191 E. 6b S. 198; 120 II 155 E. 6a S. 166 f.).</p><p>6.2 Die BeschwerdefÃ¼hrerin verkennt bei einer Grosszahl ihrer Vorbringen sowohl den Begriff des Ordre public als auch die fÃ¼r entsprechende RÃ¼gen geltenden strengen BegrÃ¼ndungsanforderungen (vgl. BGE 117 II 604 E. 3 S. 606). Ãœber weite Strecken erschÃ¶pfen sich ihre AusfÃ¼hrungen in appellatorischer Kritik, was im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht zulÃ¤ssig ist (BGE 119 II 380 E. 3b S. 382).</p><p>6.2.1 So behauptet sie zunÃ¤chst unter Hinweis auf zwei Gutachten von Dr. Sottas vom 19. Mai 2009 und 28. August 2009 sowie den Entscheid der Disziplinarkommission der Beschwerdegegnerin vom 1. Juli 2009, das Schiedsgericht habe den Einfluss der Expertenmeinung von Dr. Sottas &#8220;aktenwidrig verschleiert&#8221;, indem es &#8220;in letzter Minute aufgrund der MeinungsÃ¤nderung von Dr. Sottas einfach dessen Namen aus dem Urteil gelÃ¶scht&#8221; habe. Abgesehen davon, dass diese Vorbringen spekulativ sind und durch die angefÃ¼hrten Beilagen nicht belegt werden, wirft die BeschwerdefÃ¼hrerin der Vorinstanz eine Missachtung der BegrÃ¼n- dungspflicht sowie Aktenwidrigkeit vor, womit sie weder eine Ordre public-Widrigkeit noch einen anderen in Art. 190 Abs. 2 IPRG vorgesehenen Beschwerdegrund aufzeigt (vgl. BGE 134 III 186 E. 6.1 S. 187; 127 III 576 E. 2b S. 577 f.; je mit Hinweisen).</p><p>6.2.2 Entsprechendes gilt fÃ¼r das Vorbringen, es liege ein &#8220;unauflÃ¶slicher innerer Widerspruch in der BegrÃ¼ndung&#8221; vor. Zwar hatte das Bundesgericht in einzelnen Ã¤lteren Entscheiden ein Urteil, das unter einem inneren Widerspruch leidet, als Ordre public-widrig erachtet und dies damit begrÃ¼ndet, dass Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG auch bezwecke, eine gewisse MindestqualitÃ¤t der schweizerischen internationalen Schiedsentscheide zu gewÃ¤hrleisten (Urteile 4P.198/1998 vom 17. Februar 1999 E. 4a; 4P.99/2000 vom 10. November 2000 E. 3b/aa; vgl. auchÂ Urteil 4P.115/1994 vom 30. Dezember 1994 E. 2b). In der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung, so insbesondere im letzten Grundsatzentscheid zum Begriff des Ordre public (BGE 132 III 389 E. 2.2.1 S. 392), wird der innere Widerspruch eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit der Auslegung des Begriffs des Ordre public hingegen nicht mehr erwÃ¤hnt. In einem weiteren in der Amtlichen Sammlung verÃ¶ffentlichten Entscheid erwog das Bundesgericht zudem, dass ein innerer Widerspruch im Dispositiv des Schiedsspruchs nicht als Verletzung des materiellen Ordre public gerÃ¼gt werden kÃ¶nne (BGE 128 III 191 E. 6b S. 198), was sich mit den erwÃ¤hnten unverÃ¶ffentlichten Entscheiden kaum vereinbaren lÃ¤sst (in diese Richtung auch BERNARD DUTOIT, Droit international privÃ© suisse, Commentaire de la loi fÃ©dÃ©rale du 18 dÃ©cembre 1987, 4. Aufl. 2005, N. 8 zu Art. 190 IPRG S. 678). Es erscheint auch unter dem Gesichtspunkt der QualitÃ¤t internationaler Schiedsurteile nicht gerechtfertigt, einen an einem inneren Widerspruch leidenden Entscheid anders zu behandeln als solche, die auf unhaltbaren Sachverhaltsfeststellungen oder einer willkÃ¼rlichen Rechtsanwendung beruhen, die ebenfalls nicht unter Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG fallen. Ein innerer Widerspruch in der BegrÃ¼ndung eines Entscheids stellt demnach keine Verletzung des Ordre public dar (Urteil 4A_464/2009 vom 15. Februar 2010 E. 5.1).</p><p>6.2.3 Auch mit dem Vorwurf an die Beschwerdegegnerin, sie habe im Wissen darum, dass Dr. Sottas seine persÃ¶nliche Meinung geÃ¤ndert habe, ihn wider Erwarten nicht an das Hearing vor dem TAS aufgeboten, zeigt die BeschwerdefÃ¼hrerin keine Ordre public-Widrigkeit auf. Abgesehen davon, dass sich ihre Vorbringen nicht auf die tatsÃ¤chlichen Feststellungen im angefochtenen Entscheid (Art. 105 Abs. 1 BGG) stÃ¼tzen lassen, ist es nicht am Bundesgericht, den an die Gegenseite gerichteten Vorwurf der arglistigen VermÃ¶gensschÃ¤digung im Sinne von Art. 151 StGB im Rahmen des Beschwerdeverfahrens zu prÃ¼fen.</p><p>6.3 6.3.1 Nach stÃ¤ndiger Rechtsprechung des Bundesgerichts reicht eine offensichtlich falsche oder aktenwidrige Feststellung fÃ¼r sich allein nicht aus, um einen internationalen Schiedsentscheid aufzuheben. Der Anspruch auf rechtliches GehÃ¶r enthÃ¤lt keinen Anspruch auf einen materiell richtigen Entscheid (BGE 127 III 576 E. 2b S. 577 f.). Zudem vermag die Verletzung von durch die Parteien formulierten Verfahrensregeln oder einer schiedsgerichtlichen Verfahrensordnung keinen Verstoss gegen den verfahrensrechtlichen Ordre public zu begrÃ¼nden (BGE 117 II 346 E. 1a S. 347). Der Begriff des Ordre public nachÂ Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG stimmt nicht mit demjenigen der WillkÃ¼r Ã¼berein, sondern ist enger als dieser (BGE 132 III 389 E. 2.2.2 S. 393 mit Hinweisen). Der Vorwurf an das Schiedsgericht, der angefochtene Entscheid beruhe auf einer willkÃ¼rlichen Sachverhaltsfeststellung oder Rechtsanwendung reicht zur BegrÃ¼ndung eine RÃ¼ge nach Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG daher nicht aus (BGE 117 II 604 E. 3 S. 606).</p><p>6.3.2 Unter diesen Voraussetzungen versucht die BeschwerdefÃ¼hrerin vergeblich, unter Bezugnahme auf den WADA-Code, die Anti-Doping Regeln der Beschwerdegegnerin sowie zivilprozessuale und medizinische Argumente, den Ausgang des Beweisverfahrens in Frage zu stellen. Die Ansicht des Schiedsgerichts, dass die Beschwerdegegnerin einen Dopingverstoss &#8220;to the comfortable satisfaction of the hearing panel&#8221; nachzuweisen habe, verstÃ¶sst nicht gegen den Ordre public, sondern bezieht sich auf die Beweislastverteilung sowie das Beweismass, die sich im Anwendungsbereich des Privatrechts â€“ auch wenn Disziplinarmassnahmen privater Sportorganisationen zu beurteilen sind â€“ nicht unter dem Blickwinkel strafrechtlicher Begriffe wie der Unschuldsvermutung bzw. des Grundsatzes &#8220;in dubio pro reo&#8221; und nach den aus der EMRK fliessenden Garantien bestimmen lassen. Auch mit dem Einwand, das dem Schiedsentscheid zugrunde gelegte Beweismass fÃ¼hre im Rahmen der indirekten BeweisfÃ¼hrung zu einer Missachtung des VerhÃ¤ltnismÃ¤ssigkeitsprinzips, zeigt die BeschwerdefÃ¼hrerin keine Ordre public-Widrigkeit auf. Sie Ã¼bt mit ihren Vorbringen zum Beweismass und zur angeblichen Umkehr der Beweislast vielmehr appellatorische Kritik am angefochtenen Entscheid, was im Beschwerdeverfahren nicht zulÃ¤ssig ist.</p><p>6.3.3 Das Schiedsgericht hat es aufgrund des durchgefÃ¼hrten Beweisverfahrens und nach AnhÃ¶rung zahlreicher Experten fÃ¼r erwiesen erachtet, dass die abnormalen Blutwerte der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 6. und 7. Februar 2009 sowie der am 18. Februar 2009 festgestellte starke RÃ¼ckgang des Retikulozytenwerts nicht durch eine angeborene oder erworbene Anomalie erklÃ¤rt werden kÃ¶nnen, sondern auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren sei.</p><p>In ihrer weiteren BeschwerdebegrÃ¼ndung wirft die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Schiedsgericht in weitschweifigen AusfÃ¼hrungen vor, es habe seinen Entscheid entgegen der einhelligen Meinung der Experten gefÃ¤llt und die Blutwerte kÃ¶nnten weder durch die vom TAS herangezogene noch eine andere bekannte Dopingmethode erklÃ¤rt werden. Soweit die Vorbringen angesichts der zahlreichen neu eingereichten Beweismittel Ã¼berhaupt zu beachten sind (vgl. Art. 99 Abs. 1 BGG), stellen sie lediglich das schiedsgerichtliche Beweisergebnis in Frage und erschÃ¶p- fen sich in appellatorischer Kritik am angefochtenen Entscheid. Darauf ist nicht einzutreten.</p><p>Entsprechendes gilt fÃ¼r die AusfÃ¼hrungen, wonach die verwendeten Testverfahren wissenschaftlich ungenÃ¼gend gewesen seien, soweit damit nicht verschiedene RÃ¼gen wiederholt werden, die sich bereits als unbegrÃ¼ndet erwiesen haben. Die BeschwerdefÃ¼hrerin fÃ¼hrt zudem unter anderem in pauschaler Weise die Wirtschaftsfreiheit nach Art. 94 BV, das Recht auf Arbeit nach Art. 6 f. UNO Pakt I, ihre PersÃ¶nlichkeitsrechte, den Anspruch auf ein faires Verfahren sowie die WADA &#8220;Athlete Biological Passport Operating Guidelines&#8221; ins Feld, die auch nach ihrer Darstellung erst am 1. Dezember 2009 in Kraft traten. Damit zeigt sie keinen in Art. 190 Abs. 2 IPRG vorgesehenen RÃ¼gegrund auf, sondern kritisiert wiederum in unzulÃ¤ssiger Weise das Beweisergebnis der Vorinstanz. Es verstÃ¶sst entgegen der Ansicht der BeschwerdefÃ¼hrerin auch weder gegen den Ordre public noch den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ihre Testresultate nach den im damaligen Zeitpunkt geltenden Richtlinien erhoben wurden, und nicht in Anwendung solcher, die erst nach dem Schiedsurteil â€“ wenn auch nur kurz danach â€“ in Kraft gesetzt wurden. Im Ãœbrigen kann von einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) keine Rede sein, wenn das Schiedsgericht die erwÃ¤hnten WADA-Richtlinien vor Inkraftsetzung derselben fÃ¼r nicht anwendbar erachtete, sie jedoch an zwei Stellen dennoch erwÃ¤hnte, sei es zu Vergleichszwecken oder um auf ein entsprechendes Argument der BeschwerdefÃ¼hrerin einzugehen.</p><p>Ihre AusfÃ¼hrungen unter den Titeln &#8220;Ordre public Verletzung durch Miss- achtung der Sicherheitsmechanismen bei indirekter BeweisfÃ¼hrung&#8221; sowie &#8220;Das Verfahren der Beschwerdegegnerin 1 zur Erstellung des biologischen Blutpasses verstÃ¶sst gegen das LegalitÃ¤ts- und VerhÃ¤ltnismÃ¤ssigkeitsprinzip&#8221; lassen keine Auseinandersetzung mit den ErwÃ¤gungen des angefochtenen Entscheids, geschweige denn eine hinreichend begrÃ¼ndete RÃ¼ge nach Art. 190 Abs. 2 IPRG erkennen. Sie haben daher unbeachtet zu bleiben.</p><p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin macht sodann keine Ordre public-Widrigkeit geltend, wenn sie das Datenmanagement der Beschwerdegegnerin sowie die Testresultate als fehlerhaft bezeichnet, die VerlÃ¤sslichkeit der Datenbank anzweifelt oder eine Missachtung der Richtlinien der Beschwerdegegnerin hinsichtlich Bluttests behauptet. Die Ã¼brigen RÃ¼gen werden, soweit sie sich nicht ohnehin bereits als unbegrÃ¼ndet erwiesen haben, lediglich pauschal erhoben, und verfehlen die gesetzlichen BegrÃ¼ndungsanforderungen (vgl. Art. 77 Abs. 3 BGG).Â Fehl gehen im Weiteren die RÃ¼gen, das VerhÃ¤ltnismÃ¤ssigkeitsprinzip sowie die &#8220;lex mitior&#8221;-Regel seien verletzt worden. Damit lÃ¤sst sich keine Ordre public-Widrigkeit begrÃ¼nden.</p><p>6.4 Die BeschwerdefÃ¼hrerin rÃ¼gt im Zusammenhang mit dem Gutachten von Prof. Schrezenmeier zu Unrecht eine Verletzung des Ordre public sowie des rechtlichen GehÃ¶rs.</p><p>Sie bringt zur BegrÃ¼ndung ihrer RÃ¼ge zunÃ¤chst vor, dass die Sachverhaltsdarstellung der Vorinstanz, wonach Prof. Schrezenmeier zum definitiven Schluss gekommen sei, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin und ihre Familienmitglieder nicht an hereditÃ¤rer SphÃ¤rozytose litten, falsch und aktenwidrig sei. Sie legt sodann dar, dass das Schiedsgericht den medizinischen Bericht aktenwidrig als &#8220;final report&#8221; bezeichnet habe, wohingegen im Bericht auf Seite 3 von einer &#8220;vorlÃ¤ufigen Beurteilung&#8221; die Rede sei. Der medizinische Bericht werde zudem in verschiedener Hinsicht unzutreffend wiedergegeben und es wÃ¼rden falsche Schlussfolgerungen daraus gezogen.</p><p>Mit diesen Vorbringen zeigt die BeschwerdefÃ¼hrerin nicht auf, inwiefern ihr das behauptete richterliche Versehen verunmÃ¶glichte, ihren Standpunkt in Bezug auf ein prozessrelevantes Thema in den Prozess einzubringen und zu beweisen (BGE 133 III 235 E. 5.2 S. 248 f.; 127 III 576 E. 2b-f S. 577 ff.). Sie behauptet zwar, das Schiedsgericht habe die weiterfÃ¼hrenden Gutachten Heimpel und RÃ¶cker nicht gewÃ¼rdigt, legt jedoch nicht dar, inwiefern dies durch das angebliche Versehen bedingt sein soll. Sie beruft sich in anderem Zusammenhang vielmehr darauf, das Schiedsgericht habe ihre Eingabe vom 14. Oktober 2009, der die erwÃ¤hnten Gutachten beigelegt waren, zu Unrecht aus prozessualen GrÃ¼nden zurÃ¼ckgewiesen und damit ihre Bemerkungen Ã¼bergangen. Die in der Beschwerde erwÃ¤hnten Gutachten mit den Folgeuntersuchungen von Prof. RÃ¶cker vom 10. Oktober 2009 sowie von Prof. Heimpel vom 7. Oktober 2009 wurden vom Schiedsgericht als Exhibit 37 und 39 zu den Akten genommen; auf Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin nahm Prof. RÃ¶cker zudem am Hearing teil.</p><p>Eine GehÃ¶rsverletzung infolge der angeblichen Aktenwidrigkeiten ist nicht dargetan. Die BeschwerdefÃ¼hrerin beschrÃ¤nkt sich vielmehr darauf, auszufÃ¼hren, inwiefern das behauptete Versehen zu einer fehlerhaften BeweiswÃ¼rdigung fÃ¼hrte. Darin liegt jedoch, wie auch in einerÂ willkÃ¼rlichen BeweiswÃ¼rdigung, keine Verletzung des rechtlichen Ge- hÃ¶rs (BGE 127 III 576 E. 2f S. 580; vgl. auch Art. 77 Abs. 2 BGG, der die Anwendbarkeit von Art. 105 Abs. 2 sowie Art. 97 BGG aus- schliesst).</p><p>Der weiter erhobene Vorwurf, das Schiedsgericht habe seine BegrÃ¼ndungspflicht verletzt, stÃ¶sst ins Leere, zumal sich nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung aus Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG kein Anspruch auf BegrÃ¼ndung ableiten lÃ¤sst (BGE 128 III 234 E. 4b S. 343; 116 II 373 E. 7b S. 374 f.).</p><p>6.5 Letzteres gilt auch fÃ¼r die entsprechende RÃ¼ge unter dem Titel &#8220;Ordre public Verletzung durch entscheidrelevantes Abstellen auf die Meinung eines Tierarztes in einer humanmedizinischen Frage&#8221;. Die BeschwerdefÃ¼hrerin kritisiert darin, ausgehend vom Umstand, dass der am Hearing teilnehmende Prof. Gassmann nur Ã¼ber eine Ausbildung als Tierarzt verfÃ¼ge, die tatsÃ¤chlichen Feststellungen der Vorinstanz und legt ihre eigene Sicht der Dinge dar. Abgesehen davon, dass sie nicht aufzeigt, entsprechende EinwÃ¤nde bereits im vorinstanzlichen Verfahren erhoben zu haben, sind ihre Vorbringen appellatorisch und vermÃ¶gen weder eine Verletzung des rechtlichen GehÃ¶rs noch des formellen Ordre public aufzuzeigen.</p><p>Der Vorwurf, es werde durch den Umstand, dass ihre Blutwerte einem Tierarzt zur PrÃ¼fung unterbreitet worden seien, der Grundsatz der MenschenwÃ¼rde gemÃ¤ss Art. 7 BV verletzt, geht im Ãœbrigen fehl. Von einer medizinischen Behandlung kann entgegen dem, was die BeschwerdefÃ¼hrerin geltend zu machen scheint, keine Rede sein. Dass der Grundsatz der MenschenwÃ¼rde es einem an der UniversitÃ¤t tÃ¤tigen Wissenschaftler, der unter anderem Ã¼ber eine tierÃ¤rztliche Ausbildung verfÃ¼gt, verbieten soll, als Experte im Rahmen eines Dopingverfahrens teilzunehmen, ist nicht dargetan.</p><p>6.6 Der weiteren BeschwerdebegrÃ¼ndung unter den Titeln &#8220;Ordre public widrige Erstellung des persÃ¶nlichen Blutprofils der BeschwerdefÃ¼hrerin durch das TAS&#8221;, &#8220;Ordre public widrige Verwendung erwiesenermassen falscher Messungen&#8221; sowie &#8220;Verletzung des Ordre public durch fehlerhafte bestimmte Grenzwerte&#8221; lassen sich keine rechtsgenÃ¼gend begrÃ¼ndeten RÃ¼gen nach Art. 190 Abs. 2 IPRG entnehmen. Soweit die BeschwerdefÃ¼hrerin Ã¼berhaupt auf die ErwÃ¤gungen des angefochtenen Entscheids eingeht und nicht Vorbringen wiederholt, die sich bereits als haltlos erwiesen haben, kritisiert sie in appellatorischer Weise den angefochtenen Entscheid und legt ihre eigene Sicht der Dinge, insbesondere hinsichtlich der massgeblichen Messmethoden sowie der Beurteilung der Blutwerte, dar. Dabei bezeichnet sie zahlreiche Feststellungen des Schiedsgerichts als willkÃ¼rlich, widersprÃ¼chlich, falsch oder aktenwidrig, zeigt jedoch nicht auf, inwiefern ihr dadurch verunmÃ¶glicht worden wÃ¤re, ihren Standpunkt in den Prozess einzubringen und zu beweisen (vgl. BGE 133 III 235 E. 5.2 S. 248 f.; 127 III 576 E. 2b-f S. 577 ff.). Sie behauptet lediglich an verschiedenen Stellen in pauschaler Weise einen Verstoss gegen den Grundsatz des rechtlichen GehÃ¶rs oder des Ordre public, ohne die gesetzlichen BegrÃ¼ndungsanforderungen (vgl. Art. 77 Abs. 3 BGG) zu erfÃ¼llen.</p><p><strong>7.</strong></p><p>Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Bei diesem Verfahrensausgang wird die BeschwerdefÃ¼hrerin kosten- und entschÃ¤digungspflichtig (Art. 66 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 2 BGG).</p><p>Demnach erkennt das Bundesgericht:</p><ol><li>Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.</li><li>Die Gerichtskosten von Fr. 5&#8217;000.&#8211; werden der BeschwerdefÃ¼hrerin auferlegt.</li><li>Die BeschwerdefÃ¼hrerin hat die Beschwerdegegnerin fÃ¼r das bundes- gerichtliche Verfahren mit Fr. 3&#8217;000.&#8211; zu entschÃ¤digen.</li><li>Dieses Urteil wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li></ol><p>Lausanne, 10. Februar 2010</p><p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p><p>Die PrÃ¤sidentin:	Der Gerichtsschreiber:</p><p>Klett	Leemann</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>55</slash:comments> </item> <item><title>CAS-Kammer fÃ¼hlt sich nicht zustÃ¤ndig: Pechsteins Antrag abgelehnt</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/02/19/cas-kammer-fuhlt-sich-nicht-zustandig-pechsteins-antrag-abgelehnt/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/02/19/cas-kammer-fuhlt-sich-nicht-zustandig-pechsteins-antrag-abgelehnt/#comments</comments> <pubDate>Fri, 19 Feb 2010 01:20:21 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6909</guid> <description><![CDATA[VANCOUVER. FÃ¼rs Protokoll, die Entscheidung der Ad-hoc-Kammer des CAS im Fall Pechstein. NatÃ¼rlich im Wortlaut. WOMEN&#8217;S SPEED SKATING THE COURT OF ARBITRATION FOR SPORT (CAS) DOES NOT HAVE JURISDICTION TO RE-HEAR THE CASE OF CLAUDIA PECHSTEIN Vancouver, 18 February 2010 â€“ The ad hoc division of the Court of Arbitration for Sport (CAS) has dismissed [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. FÃ¼rs Protokoll, die Entscheidung der <a
title="www.tas-cas.org" href="http://www.tas-cas.org/news" target="_blank">Ad-hoc-Kammer des CAS</a> im Fall Pechstein. NatÃ¼rlich im Wortlaut.</p><blockquote><p>WOMEN&#8217;S SPEED SKATING</p><p>THE COURT OF ARBITRATION FOR SPORT (CAS) DOES NOT HAVE JURISDICTION TO RE-HEAR THE CASE OF CLAUDIA PECHSTEIN</p><p>Vancouver, 18 February 2010 â€“ The ad hoc division of the Court of Arbitration for Sport (CAS) has dismissed the application filed by the German speed skater Claudia Pechstein against the German National Olympic Committee (DOSB) and the International Olympic Committee (IOC). In her application, Ms Pechstein requested that she be nominated for and allowed to participate in the speed skating competitions of the Vancouver 2010 Olympic Winter Games.</p><p>A CAS Panel composed of Mr Yves Fortier QC (Canada), President, Mr Olivier Carrard (Switzerland) and Mr JosÃ©-Juan PintÃ³ (Spain) has ruled on the application after having received and examined the written submissions of all parties concerned, including the International Skating Union (ISU) as interested party. The CAS Panel found that Ms Pechstein did not challenge a specific decision of the DOSB not to nominate her for the Winter Olympic Games. Indeed, such a decision could not exist considering that the athlete is currently suspended for a period of two years, since 8 February 2009. As a consequence, Ms Pechstein was ineligible to compete in the 2010 Olympic Winter Games and the DOSB could not have taken any material decision not to select her. In the absence of any decision that could be appealed, the CAS ad hoc Division has ruled that it did not have jurisdiction to entertain Ms Pechsteinâ€™s application.</p><p>In a desperate attempt to have her case reviewed by the CAS ad hoc division, after the regular CAS in Lausanne had confirmed her two year ban on 25 November 2009, and after the Swiss Federal Tribunal had dismissed her appeal against the CAS award, Claudia Pechstein &#8211; and her lawyer &#8211; have been advised by the Panel that the CAS ad hoc division was not the proper forum for such action.</p></blockquote><p>Die vorherigen Entscheidungen von ISU, CAS und Schweizer Bundesgericht in der zeitlichen Reihenfolge:</p><ul><li><a
title="Claudia Pechstein von der ISU wegen Blutdopings gesperrt" href="http://jensweinreich.de/2009/07/03/claudia-pechstein-des-blutdopings-uberfuhrt/" target="_self">ISU-Beschluss</a></li><li><a
title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht" href="http://jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/" target="_self">CAS-Urteil</a></li><li><a
title="1. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6074" target="_self"><span
style="text-decoration: none;">1. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li><li><a
title="2. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self"><span
style="text-decoration: none;">2.  VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li><li><a
title="3. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self"><span
style="text-decoration: none;">3.  VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li><li><a
title="4. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6169" target="_self"><span
style="text-decoration: none;">4.  VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li><li><a
title="... Pechstein nicht in Vancouver" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self"><span
style="text-decoration: none;">5.  VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li><li><a
title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self"><span
style="text-decoration: none;">6. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li></ul><p>Ich habe dazu gestern bereits O-TÃ¶ne eingeholt und eine Meldung fÃ¼r den Deutschlandfunk produziert (auÃŸerhalb der offiziellen Olympic Venues, deshalb darf ich die Audio-Datei ausnahmsweise verÃ¶ffentlichen):<br
/> <a
href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/02/17/dlf_20100217_1246_491f448e.mp3" target="_self">:</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/02/19/cas-kammer-fuhlt-sich-nicht-zustandig-pechsteins-antrag-abgelehnt/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>160</slash:comments> <enclosure
url="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/02/17/dlf_20100217_1246_491f448e.mp3" length="1141760" type="audio/mpeg" /> </item> <item><title>Skate-Gate, Teil 2? Das Korruptionsproblem im Preis- und Kampfrichterwesen</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/02/15/skate-gate-teil-2-das-korruptionsproblem-im-preis-und-kampfrichterwesen/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/02/15/skate-gate-teil-2-das-korruptionsproblem-im-preis-und-kampfrichterwesen/#comments</comments> <pubDate>Mon, 15 Feb 2010 03:47:45 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[aiba]]></category> <category><![CDATA[alimsan tochtachunow]]></category> <category><![CDATA[barbara klimke]]></category> <category><![CDATA[eiskunstlauf]]></category> <category><![CDATA[fig]]></category> <category><![CDATA[ioc]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[joe inman]]></category> <category><![CDATA[korruption]]></category> <category><![CDATA[mafia]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[anwar chowdhry]]></category> <category><![CDATA[boxen]]></category> <category><![CDATA[bruno grandi]]></category> <category><![CDATA[ottavio cinquanta]]></category> <category><![CDATA[russenmafia]]></category> <category><![CDATA[turnen]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6814</guid> <description><![CDATA[VANCOUVER. Aus aktuellem Anlass, eine Gute-Nacht-LektÃ¼re aus der Olympiastadt. Skate-Gate, Teil 2? &#8220;The Winter Olympics. The only time the rest of the sporting world has its eyes on this beautiful, difficult, horribly corrupt and politicized sport.&#8221; Das schreibt Sports Illustrated. Man kÃ¶nnte auch sagen: The Winter Olympics sind der einzige Anlass, zu dem sich Sports [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. Aus aktuellem Anlass, eine Gute-Nacht-LektÃ¼re aus der Olympiastadt. <a
title="Skate-Gate" href="http://en.wikipedia.org/wiki/2002_Olympic_Winter_Games_figure_skating_scandal" target="_self">Skate-Gate</a>, Teil 2?</p><blockquote><p>&#8220;The Winter Olympics. The only time the rest of the sporting world has its eyes on this beautiful, difficult, horribly corrupt and politicized sport.&#8221;</p></blockquote><p>Das schreibt Sports Illustrated. Man kÃ¶nnte auch sagen: The Winter Olympics sind der einzige Anlass, zu dem sich Sports Illustrated, der langjÃ¤hrige IOC-Sponsor (Time Warner), fÃ¼r derlei HintergrÃ¼nde interessiert: &#8220;<a
title="Sports Illustrated" href="http://sportsillustrated.cnn.com/2010/olympics/2010/writers/em_swift/02/13/judging.controversy/index.html" target="_blank">Judge&#8217;s e-mail exposes corruption of figure skating&#8217;s scoring system</a>&#8220;.Â Sonst kommt: nichts. Sportpolitisch ist SI ein Witzblatt. Aber lassen wir das, ein Seitenhieb muss reichen. Der Artikel gibt einen Ãœberblick zur aktuellen Diskussion. Ich empfehle, einfach mal den Namen <strong>Joe Inman</strong> bei Google News einzugeben, die Suchmaschine spuckt dann etliche auch deutsche Treffer aus.</p><p>Retrospektiv mÃ¶chte ich ein Kapitel aus dem Buch &#8220;<a
title="Korruption im Sport" href="http://jensweinreich.de/referenzen/bucher/korruption-im-sport/" target="_self">Korruption im Sport</a>&#8221; anbieten &#8211; umsonst :)</p><p>Barbara Klimke, jetzt London-Korrespondentin, frÃ¼her lange Jahre auch Eiskunstlauf-Reporterin, hat darin auf halbem Wege zwischen Salt Lake City und Vancouver im FrÃ¼hjahr 2006 die Ereignisse zusammengefasst und analysiert. Ein Blick zurÃ¼ck kann nicht schaden, zumal in der aktuellen AffÃ¤re einige alte Namen auftauchen. Und der PrÃ¤sident des Eislauf-Weltverbandes (ISU) ist natÃ¼rlich noch derselbe: Ottavio Cinquanta (Italien), auch IOC-Mitglied.</p><p>Eine zentrale Figur beim Skate-Gate, <a
title="email von der FIFA" href="http://jensweinreich.de/2008/10/08/email-von-der-fifa/" target="_self"><strong>Alimsan Tochtachunow</strong></a>, der Mafiosi und GesprÃ¤chspartner des FIFA-PrÃ¤sidenten Joseph Blatter, hat hier im Blog ja lÃ¤ngst ein Exklusiv-Revival gefeiert.</p><p>Viel SpaÃŸ. (Manches mag Ã¼berholt sein, aber nicht alles. Und ZusammenhÃ¤nge werden allemal aufgezeigt. Im Amateurbox-Weltverband AIBA etwa ist Anwar Chowdhry inzwischen von Ching-Kuo Wu als PrÃ¤sident abgelÃ¶st. Ich habe leider keine Zeit, alles zu aktualisieren und zu verlinken.) Korruption und Manipulationen im Schieds- und Kampfrichterwesen bleibt ein <a
title="Korruption als Strukturproblem der Spezialdemokratie Sport" href="http://jensweinreich.de/2009/03/08/korruption-als-strukturproblem-der-spezialdemokratie-sport/" target="_self">Strukturproblem des Sports</a>.</p><p><strong>von Barbara Klimke</strong></p><p><em><strong>GrÃ¼sse von der Mafia: Korruption und mangelnde Transparenz im olympischen Schieds- und Kampfrichterwesen</strong></em></p><p>Skandal? Wieso Skandal? VorfÃ¤lle wie bei der Paarlauf-Entscheidung der Olympischen Winterspiele 2002 hatten die Eiskunstlauf-Fachleute nun wahrlich schon hÃ¤ufiger erlebt. Okay, nicht immer skandierten Tausende von Zuschauern in Erwartung der HÃ¶chstnote fÃ¼r ein favorisiertes Duo so frenetisch &#8220;Six â€“ six â€“ six!&#8221; wie im Delta Center von Salt Lake City. Und nicht immer folgten nach Bekanntgabe einer unverstÃ¤ndlich niedrigen Wertung Tumulte und wÃ¼tende Proteste. Zugegeben, ein solcher Aufruhr war peinlich bei Olympia. Aber Skandal? Dieser Sport hieÃŸ nun mal Eiskunstlaufen, nicht KugelstoÃŸen. TrÃ¤nen gehÃ¶rten da zum GeschÃ¤ft wie Toeloop und TÃ¼ll. Und TrÃ¤nen waren an diesem Abend reichlich geflossen bei den Kanadiern Jamie Sale und David Pelletier, die nach einer makellosen KÃ¼r nur Zweite geworden waren. FÃ¼nf der neun Juroren hatten die Russen Elena Bereschnaja und Anton Sicharulidse auf den ersten Platz gehoben, obwohl sich der gute Anton nach einem verstolperten Doppelaxel kaum noch auf den FÃ¼ÃŸen halten konnte. Es war eine knappe Entscheidung zu Gunsten der Russen, 5:4. Aber so lief nun mal der Sport!</p><p>Mit einem Wort wie Manipulationsverdacht durfte man den Eiskunstlauf-Experten an diesem Abend nicht kommen. Auch Morry Stillwell, ein ehemaliger PrÃ¤sident des US- Eislaufverbands, saÃŸ nach der Paarlauf-Entscheidung noch im West Coast Hotel von Salt Lake City an der Bar und verteidigte tapfer die IntegritÃ¤t der Juroren: &#8220;Verdammt, das waren die besten Preisrichter, die wir da drauÃŸen hatten&#8221;, brummte er. &#8220;Wenn die der Meinung sind, dass die Russen die Sieger waren, dann, zum Teufel, war es das richtige Resultat.&#8221;</p><p><em><strong>Skate-Gate â€“ der grÃ¶ÃŸte Kriminalfall der Eiskunstlaufgeschichte</strong></em></p><p>Das Resultat hatten sich an jenem 11. Februar 2002 die Preisrichter aus Russland, Polen, China, der Ukraine und Frankreich zusammengezimmert. Und fast wÃ¤re es dieser FÃ¼nferbande gelungen, auch den Rest der Welt so leicht zu Ã¼bertÃ¶lpeln wie Morry Stillwell und seine Eislauf-Veteranen. Umstrittene Wertungen sind nichts UngewÃ¶hnliches in diesem Sport, dessen BewertungsmaÃŸstab einzig die subjektive Wahrnehmung der Juroren bildet; die Szene ist an Ungerechtigkeiten gewÃ¶hnt. So war das Paarlauf- Ergebnis kurz nach dem Wettbewerb schon auf dem besten Wege, nur als weitere Fehlentscheidung in die Annalen einzugehen, als die franzÃ¶sische Preisrichterin Marie- Reine Le Gougne das West Coast Hotel betrat. Ihr spektakulÃ¤rer Auftritt erst machte das olympische Fehlurteil zu Skate-Gate: zum grÃ¶ÃŸten Kriminalfall der Eiskunstlaufgeschichte.</p><p>&#8220;Ein arktischer Luftzug fegte durch die Halle, und lieÃŸ die GesprÃ¤che erfrieren&#8221;, berichtete Jon Jackson, ein Anwalt, Autor, Eislauf-Juror und Augenzeuge im FunktionÃ¤rshotel. &#8220;Herein schneite die blasse, erschÃ¶pfte, pelzbehangene Marie Reine Le Gougne.&#8221; Sie schritt zum Lift, machte auf dem Absatz kehrt. &#8220;Es war ein Deal mit den Russen!&#8221;, rief sie unvermittelt ihren Kollegen zu. &#8220;Das Eistanzen ruiniert unseren Sport. Ihr habt keine Ahnung. Ich muss mich verteidigen. Ihr versteht das nicht. Ich musste das tun. Gold fÃ¼r Gold! Es war fÃ¼r meine EistÃ¤nzer. Ihr wisst ja nicht, unter welchem Druck man steht.&#8221; Es war ein ungeheuerliches GestÃ¤ndnis. Das olympische Paarlaufen 2002 â€“ eine Farce! Die Goldmedaillen â€“ verschoben, bevor die Athleten Ã¼berhaupt das Eis betraten. Ein mieser Betrug, ein abgekartetes Spiel: Die Russen Bereschnaja/Sicharulidse sollten, mit Hilfe der franzÃ¶sischen Wertung, Paarlauf-Gold gewinnen, damit im Gegenzug ein paar Tage spÃ¤ter die Franzosen Marina Anissina/Gwendal Peizerat, mit russischer Hilfe, Eistanz-Olympiasieger werden konnten. &#8220;Die Medaillen werden im Eiskunstlauf vertickt wie Baseballkarten im Kriminellenmilieu an der StraÃŸenecke&#8221;, stellte Jon Jackson fassungslos fest.</p><p><span
id="more-6814"></span>Was er nicht ahnen konnte, war, dass selbst dieser schmutzige Deal nur einen Teil der Wahrheit offenbarte. Denn der vom Weltverband International Skating Union (ISU) verwaltete Eiskunstlauf war in einigen Teilen so korrupt, dass hinter der Fassade aus Glanz und Glitter mittlerweile offenbar die Mafia GeschÃ¤fte machte. FÃ¼nf Monate nach den Winterspielen, am 31. Juli 2002, verhaftete die italienische Polizei in Venedig den gebÃ¼rtigen Usbeken Alimsan Tochtachunow, einen Freund und GeschÃ¤ftspartner vieler russischer Spitzensportler und, laut Anklage der US-BehÃ¶rden, eine &#8220;wichtige Figur in der internationalen eurasischen organisierten KriminalitÃ¤t&#8221;, der die Verwicklung &#8220;in Drogen- und Waffenhandel sowie Autoschieberei&#8221; zu Last gelegt wurde. Die Auswertung einiger vom FBI abgehÃ¶rter TelefongesprÃ¤che legte nahe, dass Tochtachunow, Spitzname &#8220;kleiner Taiwanese&#8221;, der Drahtzieher der Manipulationen im olympischen Paarlaufen und Eistanzen war.</p><p>Wie gesagt, davon wusste Jon Jackson in der Nacht des 11. Februar 2002 noch nichts, als er wie britische Eislauf-FunktionÃ¤rin Sally Stapleford und zwei weitere Augenzeugen beschloss, das GestÃ¤ndnis der Madame Le Gougne zu protokollieren und der ISU-FÃ¼hrung zu Ã¼bergeben. Er ahnte auch nicht, dass das Internationale Olympische Komitee (IOC) nach tagelangen Anschuldigungen und Dementis die ISU anweisen wÃ¼rde, zwei Goldmedaillen in Salt Lake City zu vergeben: an die Russen und an die Kanadier. Jackson hoffte nur, dass der Sumpf der Korruption endlich ausgetrocknet werden kÃ¶nne. Eine naive Vorstellung, wie er bald merkte.</p><p><strong><em>Blaue Briefe an fÃ¼nf WeltverbÃ¤nde</em></strong></p><p>Denn Skate-Gate war nicht der letzte olympische Betrug. Bei den Sommerspielen in Athen ging es munter weiter. 12 000 Zuschauer tobten und protestierten beim Turn-Finale am Reck, weil der Russe Alexej Nemow, Liebling des Publikums, nach einer spektakulÃ¤ren Flugshow zwischenzeitlich Letzter war â€“ wegen eines kleinen Wacklers bei der Landung. Der Oberschiedsrichter und der Chef des Technischen Komitees des Turn- Weltverbandes FIG korrigierten die Wertung im Tumult um einen Zehntelpunkt nach oben, doch Nemow blieb cool. Das Ergebnis sei ohnehin abgesprochen, behauptete eriv. Was darunter zu verstehen war, hatten die Zuschauer wenige Tage zuvor, am 18. August 2004, in derselben Turnhalle besichtigen kÃ¶nnen, als der SÃ¼dkoreaner Tae Young Yang Dritter im Mehrkampf geworden war. Die Kampfrichter hatten ihm am Barren fÃ¤lschlicherweise nur einen Ausgangswert von 9,9 zugestanden â€“ der fehlende Zehntelpunkt mehr hÃ¤tte Tae Young Yang den Olympiasieg beschert, der stattdessen dem US-Amerikaner Paul Hamm zufiel. Die Fehlentscheidung rÃ¤umte die FIG indirekt ein, indem sie umgehend drei Kampfrichter suspendierte. Die SÃ¼dkoreaner legten Protest ein und zogen vor den Court of Arbitration for Sport (CAS), das internationale Sport- Schiedsgericht.</p><p>Dort wurde die Klage nach zwei Monaten abgelehnt, wegen eines Formfehlers: Der Protest der sÃ¼dkoreanischen Mannschaftsleitung in Athen war zwei Tage zu spÃ¤t eingegangen. Paul Hamm durfte seine Goldmedaille behalten â€“ sehr zum Unwillen von FIG-PrÃ¤sident Bruno Grandi. Der Italiener hatte Hamm in einem Brief nahe gelegt, freiwillig aus FairnessgrÃ¼nden auf seine Medaille zu verzichten. &#8220;Ein unerhÃ¶rter Vorgang&#8221;, befand der US-Verband: Das sei NÃ¶tigung.</p><p>Hamm rÃ¼ckte sein GoldstÃ¼ck aus guten GrÃ¼nden nicht heraus. SchlieÃŸlich sind die Athleten, ob benachteiligt oder bevorzugt, nur Objekte in diesem Spiel. FÃ¼r die Einhaltung der Regeln sollte ein Weltverband schon selber sorgen. So Ã¤hnlich sah es auch das IOC nach den Sommerspielen 2004. Es forderte nicht weniger als fÃ¼nf internationale FachverbÃ¤nde auf, ihre Regeln zu reformieren. Die Wertungen mÃ¼ssten dringend transparenter werden, argumentierte das IOC und verschickte blaue Briefe an die Verantwortlichen der fÃ¼nf Sportarten: Turnen, Taekwondo, Fechten, Ringen und Boxen. Beim Amateurboxen mahnen einige IOC-FunktionÃ¤re nun schon seit einem Jahrzehnt mehr Sauberkeit an: Die Boxer sind die Schmuddelkinder der olympischen Familie. Dass die FÃ¤uste hier schneller fliegen als in anderen Sportarten, mag in der Natur der Sache liegen. Aber kein anderer Verband hat es in der olympischen Geschichte zu so vielen Krawallen, Raufereien, Sitzstreiks und Angriffen auf Schiedsrichter gebracht wie der Amateurbox-Weltverband AIBA. In den zwei Jahrzehnten, seit der Pakistani Anwar Chowdhry der AIBA vorsteht, hat sich die Lage eher noch verschlimmert. Die AIBA gilt mittlerweile als Synonym fÃ¼r Bestechung jeder Art, das norwegische IOC-Mitglied Gerhard Heiberg hat die VorgÃ¤nge sogar ganz Ã¶ffentlich als Schande bezeichnet. Weil alle Versuche erfolglos blieben, die fÃ¼r ihre Schiebungen und Fehlurteile berÃ¼chtigte AIBA zu domestizieren, entschloss sich IOC-PrÃ¤sident Jacques Rogge im Sommer 2005 zu einer bis dahin unerhÃ¶rten DisziplinierungsmaÃŸnahme. Er fror die UnterstÃ¼tzung fÃ¼r dieÂ AIBA ein: eine ausstehende Teilzahlung von etwas Ã¼ber einer Millionen Dollar aus den olympischen FernsehvertrÃ¤gen behielt das IOC zurÃ¼ck. Das Geld, so konnte der reformunwillige AIBA-PrÃ¤sident Chowdhry einem Schreiben des IOC entnehmen, werde erst dann wieder flieÃŸen, wenn die AIBA ihre geplanten Aktionen samt einem Zeitplan vorlege.</p><p><strong><em>&#8220;Verachtenswerte Verbrechen&#8221;</em></strong></p><p>Dass Box-Goldmedaillen kÃ¤uflich sind, hatte der ehemalige Chef der AIBA- Rechtskommission, Paul Konnor, schon 1998 dem damals von Juan Antonio Samaranch gefÃ¼hrten IOC gemeldet. Verbunden mit dem Hinweis, dass AIBA-PrÃ¤sident Chowdhry &#8220;verachtenswerte Verbrechen&#8221; an den Sportlern begehe. Konnor legte als Beleg eine Liste verschobener KÃ¤mpfe bei. Aber Ã¼ber die Machenschaften der AIBA war das IOC ohnehin ja seit 1988 unterrichtet â€“ seit der legendÃ¤ren Niederlage des Ausnahmeboxers Roy Jones in Seoul. Im olympischen Halbmittelgewichts-Finale hatte der US-Amerikaner Roy Jones damals dermaÃŸen auf seinen Gegner Park Si Hun eingeschlagen, dass nicht wenige Zuschauer dem beklagenswerten Koreaner einen Kampfabbruch wÃ¼nschten. Doch als der Fight beendet war, riefen, o Wunder, drei der fÃ¼nf Kampfrichter den geprÃ¼gelten Park Si Hun zum Gewinner aus. Park Si Hun war Ã¼ber seinen Olympiasieg so beschÃ¤mt, dass er Roy Jones auf HÃ¤nden durch den Ring trug, zum Zeichen, dass auch er ihn als den wahren Sieger sah. Roy Jones wurde zwar noch zum besten Boxer des Turniers gekÃ¼rt; die Goldmedaille aber hatten ihm die Kampfrichter aus Marokko, Uruguay und Uganda gestohlen. Chowdhry vertraute dem damaligen AIBA-GeneralsekretÃ¤r Karl-Heinz Wehr spÃ¤ter an, dass einige FunktionÃ¤re die OlympiakÃ¤mpfe in Korea fÃ¼r Geld verhÃ¶kert hatten. Lebenslange Sperren, wie Wehr forderte, wies er allerdings zurÃ¼ck: Solch drakonische Strafen seien nicht durchzusetzen in einem Verband, der das Faustrecht fÃ¶rderte.</p><p>Es ist erstaunlich, wie sehr sich hier zwei Sportarten gleichen, deren Protagonisten meist nicht mehr fÃ¼reinander Ã¼brig haben als ein NaserÃ¼mpfen: das ruppige Amateurboxen und der elitÃ¤re Eiskunstlauf. Was die Manipulationsmechanismen betrifft, sind die KÃ¤mpfer und die KÃ¼nstler, die Kraftsportler und die KufentÃ¤nzer einander allerdings nÃ¤her, als ihnen lieb sein kann. Denn clevere Boxrichter ergreifen gern mal die Gelegenheit, nicht Punkttreffer auf ihren Scoringkarten zu verzeichnen, sondern Sympathiepunkte. Unterdessen teilen die Juroren im Reich der Pirouetten ihre eigenen TiefschlÃ¤ge aus. Das bis 2002 gÃ¼ltige, alte Bewertungssystem im Eiskunstlauf hat Tricksereien nicht unnÃ¶tig erschwert â€“ manipuliert wurde entweder durch persÃ¶nliche WillkÃ¼r oder durch verbotene Absprachen. Erst nach Skate-Gate sind die Regeln reformiert worden. Bis dahin waren sie, zumindest auf den ersten Blick, recht simpel: Zwei Noten, eine fÃ¼r Technik, eine fÃ¼r Stil. Dazu eine Notenskala bis 6,0. Mithilfe dieses einfachen Notensystems wurden von den Preisrichtern allerdings auch noch die Platzierungen perÂ MajoriÃ¤tswahl ermittelt. Und damit wurde es fÃ¼r AuÃŸenstehende kompliziert: Denn ein Athlet konnte ohne weiteres Vierter der KurzkÃ¼r, Dritter der KÃ¼r und trotzdem Zweiter im Gesamtergebnis sein. Eine derart komplexe Wertung ist fÃ¼r potenzielle BetrÃ¼ger perfekt â€“ denn nur wer das System beherrscht, kann es gegebenenfalls beugen.</p><p>Ã„hnlich ist es im Boxen: Treffer werden hier in Hilfspunkte verwandelt und dem Getroffenen vom Punktekonto abgezogen. Aber es ist und bleibt der Punktrichter, der bestimmt, was genau ein Treffer ist. Die von Chowdhry installierte Punktmaschine hat das System zwar komplexer, aber nicht transparenter gemacht. Denn der Boxcomputer zÃ¤hlt nur die Treffer â€“ nicht die Technik, nicht die Taktik â€“ und er berÃ¼cksichtigt Ã¼berdies nur solche Treffer, die von drei der fÃ¼nf Punktrichter innerhalb einer Sekunde per Tastendruck vermerkt werden. Wer als Punktrichter drei Mal niest, hat einen Boxer mÃ¶glicherweise schon um seinen Sieg gebracht.</p><p><em><strong>AmnÃ¤sie der NiedriglohnempfÃ¤nger</strong></em></p><p>Nicht hinter jedem Fehlurteil steckt gleich Verrat. Aber festzuhalten bleibt: Die Manipulationsgefahr ist ein sportimmanentes Problem. Ãœberall dort, wo nicht per Stoppuhr (Schwimmen), Zielfoto (Sprint) oder Messband (Weitsprung) der Beste ermittelt wird, mÃ¼ssen die Befindlichkeiten eines wertenden Individuums entscheiden. Und die Athleten kÃ¶nnen nur hoffen, dass es dieses Individuum ehrlich mit ihnen meint. Was Ã¼brigen nicht heiÃŸen soll, dass man nicht auch im Weitsprung trefflich fÃ¤lschen kann: Bei der Leichtathletik-Weltmeisterschaft 1987 in Rom wurden fÃ¼r den Italiener Giovanni Evangelisti 8,38 Meter gemessen, obwohl einige Beobachter groÃŸe Zweifel an der Weite hegten. Evangelisti gewann trotzdem WM-Bronze, weil Organisationschef Primo Nebiolo eine sofortige ÃœberprÃ¼fung untersagte. Zwei Jahre spÃ¤ter bewies dann ein Video Evangelistis wahre Sprungkraft (7,91 Meter) und die Kampfrichtermanipulation. Der Athlet war daraufhin seine Medaille los, sechs Kampfrichter verloren ihre Jobs und Primo Nebiolo seinen Posten als Chef des italienischen Verbands. PrÃ¤sident des Leichtathletik- Weltverbandes ist Nebiolo selbstverstÃ¤ndlich bis zu seinem Tode geblieben.</p><p>Die Frage ist nun, was einen Sportsmann dazu treibt, alle Regeln des Anstands zu vergessen â€“ und im Rahmen einer akuten AmnÃ¤sie die Regeln seines jeweiligen Verbandes dazu. ZunÃ¤chst scheint es, erstaunlicher Weise, ein Ausbildungsproblem zu sein. Wer das Schiedsrichtern, wie im Eiskunstlauf, lernt, indem er andere Schiedsrichter kopiert und von diesen dann spÃ¤ter selbst bewertet wird, der Ã¼bernimmt zwangslÃ¤ufig deren Eigenheiten. &#8220;Preisrichter-Klonen&#8221;, hat der Autor Jon Jackson diesen Prozess genannt, den er selbst durchlief: &#8220;Auf diese Weise erschafft man die gleichen schlechten Angewohnheiten, die vorher schon existierten.&#8221; SpÃ¤ter, so schreibt Jackson, lerne der Preisrichter-Neuling dann, wie wichtig es sei, &#8220;das Spiel&#8221; mitzuspielen, also so zu werten, dass er nicht durch extravagante Notengebung auffÃ¤llt unter den Kollegen. Nur wer das Spiel beherrsche, wer die neuesten Informationen in der Szene kennt, wer nicht aus derÂ Rolle fÃ¤llt, dÃ¼rfe auf eine BefÃ¶rderung hoffen, um auch auf internationaler Ebene eingesetzt zu werden. Ist dieser Ausbildungsweg abgeschlossen, kommen die kleinen und die grÃ¶ÃŸeren Verlockungen hinzu â€“ und schlimmstenfalls die kleinen und grÃ¶ÃŸeren Erpressungen. Das Schiedsrichterwesen ist in den meisten Sportarten â€“ ob Turnen, Boxen oder Rhythmische Sportgymnastik â€“ im ehrenamtlichen Bereich verankert.</p><p>Im Eiskunstlauf zum Beispiel gelten die Preisrichter als die letzten NiedriglohnempfÃ¤nger in einem globalen Millionen-Dollar-GeschÃ¤ft. Vergolten wird ihre Arbeit, neben den gÃ¤ngigen AufwandsentschÃ¤digungen, mit VergÃ¼nstigungen, etwa einer Unterkunft und Verpflegung, die hÃ¤ufig ein paar Sterne besser ist als die der Athleten. Nicht jedem fÃ¤llt es da leicht, im Ernstfall auf derartigen Luxus zu verzichten â€“ etwa indem er sich durch eine eigenstÃ¤ndige, faire und deshalb mÃ¶glicherweise unkooperative Wertung in seinem Verband entbehrlich macht. Je nach Herkunftsland und Sportart kann das Schiedsrichter- Honorar bis zu mehreren Durchschnitts-MonatslÃ¶hnen entsprechen. Wer wird das gern riskieren? Wie groÃŸ das Dilemma sein kann, hat Andrew Jennings am Beispiel des marokkanischen Box-Punktrichters Hiouad Larbi verdeutlicht. Larbi gehÃ¶rte zu jenen drei Experten, die 1988 in Seoul den US-Amerikaner Roy Jones um Olympiagold brachten. Ein Landsmann erzÃ¤hlte spÃ¤ter, dass Larbi als Lehrer in Marokko arbeite und einer seiner Vorgesetzten zufÃ¤llig ein AIBA-FunktionÃ¤r und Freund koreanischer GeschÃ¤ftsleute sei. Und dass es nicht viel bedÃ¼rfe, um eine Lehrerstelle neu zu besetzen.</p><p><strong><em>&#8220;Ich will, dass du auch fÃ¼r mich etwas tust&#8221;</em></strong></p><p>Es ist selbstverstÃ¤ndlich unrichtig, ungerecht und unverantwortlich, alle Preis-, Ring-, Punkt-, Kampf- und sonstigen Schiedsrichter unter einen Generalverdacht zu stellen. Sowohl in der AIBA als auch im Eislauf-Weltverband ISU arbeiten honorige und aufrechte Fachleute, die immun sind gegen jede Manipulation. Ebenso unrichtig und ungerecht wÃ¤re es zu verschweigen, dass honorige und aufrechte Fachleute die AIBA und die ISU verlassen haben, weil sie den Kampf gegen die Manipulation verloren. Unrichtig und unverantwortlich wÃ¤re es auch, den Fakt zu ignorieren, dass in diesen VerbÃ¤nden stellenweise ein Klima herrscht, das Tricks und TÃ¤uschung, Gier und Arglist fÃ¶rdert. Dieser leichte FÃ¤ulnisgeruch der Korruption zieht Leute an, denen es um mehr geht als um einen Toeloop oder Upper Cut. Es geht ihnen auch um mehr als einen ersten oder zweiten Platz bei einem x-beliebigen sportlichen Wettbewerb. Es geht um GeschÃ¤fte etwas grÃ¶ÃŸerer Dimensionen.</p><p>Dies verdeutlicht ein Telefon-Protokoll aus den Akten internationaler Mafia-Ermittler. Es stammt vom 12. Februar 2002, dem Tag nach der olympischen Paarlauf-KÃ¼r von Salt Lake City:</p><blockquote><p>Chevalier: &#8220;Ich rufe dich an, damit du die Mutter oder den Vater von (Marina &#8230;) benachrichtigen kannst. Alles wird jetzt gut gehen, weil die Franzosen sie dank ihrer Wertung zu Siegern gekÃ¼rt haben &#8230; Es ist geschehen, es ist geschehen. Selbst wenn die Kanadier zehnmal besser waren, die Franzosen haben ihnen mit ihrer Wertung den ersten Platz gegeben. Verstehst du?&#8221;</p><p>VerdÃ¤chtigter: &#8220;Ah-ah.&#8221; Chevalier: &#8220;&#8230; und das ist mehr wert als Geld&#8230;&#8221; Chevalier: &#8220;&#8230; Gib ihr meine russische Nummer. Sag ihr, sie soll mich Ã¼ber Moskau anrufen.&#8221; VerdÃ¤chtigter: &#8220;Okay &#8230;&#8221; Chevalier: &#8220;&#8230; Ich werde es noch mal kurz erklÃ¤ren: Marina, ich tue es fÃ¼r Alek, aber ich will, dass du auch fÃ¼r mich etwas tust.&#8221; VerdÃ¤chtigter: &#8220;Nein, nein, das arme Kind. Sie kann fÃ¼r mich nichts tun.&#8221; Chevalier: &#8220;Wenn sie es ihm wenigstens erzÃ¤hlen wÃ¼rden.&#8221; VerdÃ¤chtigter: &#8220;Sie haben mit ihm geredet, er konnte nichts tun. Marina hat darunter gelitten. Sie hÃ¤tte alles getan, aber sie konnte nicht. Der PrÃ¤sident hat viel versprochen, aber nichts getan, verdammt.&#8221; Chevalier: &#8220;Der Eislauf-PrÃ¤sident?&#8221; VerdÃ¤chtigter: &#8220;Ja, er hat mit einem Assistenten von Chirac studiert. Verstehst du?&#8221;</p></blockquote><p>Der Telefonmitschnitt hatte anfangs wohl auch die Ermittler der italienischen Polizei und des FBI Ã¼berrascht. Denn Ã¼berwacht hatten sie den VerdÃ¤chtigten, der als Alimsan Tochtachonow identifiziert wurde, nicht wegen des Eislauf-Skandals der Olympischen Spiele in Salt Lake City. Sondern im Rahmen einer groÃŸ angelegten europÃ¤ischen Aktion gegen die Russen-Mafia, der Aktion &#8220;Spinnennetz&#8221;. Wer sich hinter seinem GesprÃ¤chspartner, dem gewissen Chevalier verbarg, blieb unklar. Leichter war es, eine Verbindung zwischen der angesprochenen &#8220;Marina&#8221; und jener russisch-stÃ¤mmigen FranzÃ¶sin Marina Anissina herzustellen, die sechs Tage nach dem Telefonat Eistanz- Olympiasiegerin wurde. Denn laut den Ermittlern existierten auch der Mitschnitt eines GesprÃ¤chs zwischen Tochatchunow und einer namentlich nicht genannten franzÃ¶sischen EistÃ¤nzerin. Auch die Mutter der Athletin hat mit Tochtachunow geplaudert. Marina Anissina wies alle VerdÃ¤chtigungen empÃ¶rt von sich: Sie und ihr franzÃ¶sischer Eistanz- Partner hÃ¤tten keine fremde Hilfe nÃ¶tig gehabt, um Olympiagold zu gewinnen, alles andere sei verleumderisch.</p><p>Tochtachunows Anwalt erklÃ¤rte die VorwÃ¼rfe nach der Festnahme seines Mandanten im Sommer 2002 in Venedig zur Farce. Der franzÃ¶sische Eisverbands-PrÃ¤sident, Didier Gailhaguet, bestritt ebenfalls jeglichen Kontakt zu Tochtachunow wÃ¤hrend der Spiele: Er habe sich nur zwei Jahre zuvor einmal mit ihm getroffen, damals sei es um dieÂ Partnerschaft fÃ¼r einen Pariser Eishockey-Klub gegangen. Die Vorliebe fÃ¼r franzÃ¶sische Lebensart hatte sich Tochtachunow offenbar bewahrt: Denn die US-BehÃ¶rden warfen ihm vor, dass er Manipulationen der beiden olympischen Wettbewerbe vor allem mit einem Ziel betrieben habe: einen franzÃ¶sischen Pass zu ergattern. Vielleicht erklÃ¤rt dieser Umstand, weshalb die franzÃ¶sische Preisrichterin Marie-Reine Le Gougne am Abend nach der Paarlauf-Entscheidung so hysterisch klagte, dass keiner eine Ahnung habe, unter welchem Druck sie stehe.</p><p><em><strong>GeldwÃ¤sche, Drogenhandel, illegales Wettspiel</strong></em></p><p>Der in Usbekistan geborene Tochtachunow besaÃŸ immerhin einen israelischen Pass. Seine internationale Laufbahn hatte er Anfang der Neunziger Jahre in KÃ¶ln begonnen, wo er in der Nieler StraÃŸe lebte, offiziell als selbststÃ¤ndiger Kaufmann. Inoffiziell, so enthÃ¼llte die Berliner Zeitungxii, war er Kontaktmann fÃ¼r Mafiosi aus dem ehemaligen Sowjetreich, die in Westeuropa ankamen. Seit 1993 war er auf der Flucht, in Deutschland, Frankreich, Belgien und Italien. In Ermittlungsakten wird er mit allerlei Dingen in Verbindung gebracht, die primÃ¤r nichts mit Eiskunstlauf zu tun haben: GeldwÃ¤sche, Drogenhandel, illegales Wettspiel. Wie er sein Spiel damals in Salt Lake City trieb, ist nicht bis in die Einzelheiten geklÃ¤rt. Tochtachunow wurde nicht, wie vom FBI verlangt, ausgeliefert in die USA, sondern zehn Monate nach seiner Verhaftung im Juni 2003 auf freien FuÃŸ gesetzt. Er hatte vor dem hÃ¶chsten italienischen Berufungsgericht gegen die Auslieferung geklagt. Bei seiner RÃ¼ckkehr nach Moskau wurde er noch einmal vernommen, dann verlieren sich die Spuren.</p><p>Interessant ist, dass Tochtachunow noch mehr Bekannte im Sport hatte als den ehemalige franzÃ¶sischen Eislauf-VerbandsprÃ¤sidenten Didier Gailhaguet. Der frÃ¼here russische Tennisprofi Jewgeni Kafelnikow zum Beispiel bezeichnete Tochatchunow als seinen Freund. Wundert es da, dass der usbekische Eistanzliebhaber auch Kontakte zum Amateur-Boxverband AIBA hat, und zwar zu einem Landsmann, der nicht besser beleumundet ist, als er selbst: Gafour Rachimow? Rachimow ist einer jener EhrenÃ¤mtler, dem die Australier zu den Olympischen Sommerspielen in Sydney die Einreise verweigerten, was weltweit fÃ¼r Schlagzeilen gesorgt hatte. Zwar war er damals Mitglied des Exekutivkomitees der AIBA und Chef der so genannten Business-Kommission, die die vom IOC Ã¼berwiesenen DollarbetrÃ¤ge verwaltet. Aber die BehÃ¶rden ordneten den usbekischen Intimus des Box-PrÃ¤sidenten Anwar Chowdhry doch eher als &#8220;Gefahr fÃ¼r die Sicherheit des australischen Volkes ein&#8221;. Die Experten fÃ¼r organisierte KriminalitÃ¤t haben sich eingehend mit ihm beschÃ¤ftigt, das FBI fÃ¼hrte ihn sogar mit einem Bild in seiner Kartei, und russische Ermittler sagen Ã¼ber den Baumwoll-Zaren unter anderem, dass kein GeschÃ¤ft in Usbekistan eingefÃ¤delt werden kÃ¶nnen ohne seine heimliche Zustimmung.</p><p>Der usbekische Boxsport jedenfalls nahm unter Gafour Rachimows Patronage einen ungeahnten Aufschwung. Immer hÃ¤ufiger profitierten die Athleten aus Usbekistan von dubiosen Urteilen der Punkterichter. Bei der Weltmeisterschaft in Budapest 1997 etwa besiegte der 19-jÃ¤hrige Ruslan Schagajew den Kubaner Felix Savon, einen fÃ¼nfmaligen Weltmeister und zweimaligen Olympiasieger, einen der besten Boxer der Geschichte, mit einer Wertung von erstaunlichen 14:4. Dass dem Usbeken Schagajew spÃ¤ter der Sieg wieder aberkannt werden musste, lag allerdings nicht daran, dass die Agentur Reuters um die Welt gekabelt hatte: &#8220;Savon war das Opfer dubioser Schiedsrichter- Entscheidungen.&#8221; Vielmehr fanden US-Journalisten heraus, dass der Amateur- Weltmeister Schagajew zuvor zweimal als Boxprofi angetreten war. Vergeblich hatte Rachimow persÃ¶nlich beim damaligen AIBA-GeneralsekretÃ¤r Karl-Heinz Wehr interveniert, um die Titel-Aberkennung zu unterbinden; vergeblich blieb auch der Bestechungsversuch des usbekischen FunktionÃ¤rs Wladimir Schin.xiv Zwei Jahre spÃ¤ter wurde die kubanische Boxstaffel um Felix Savon in Houston ein weiteres Mal betrogen. Diesmal unterlag der dreimalige Weltmeister im Weltergewicht, Hernandez, dem Russen Gaidalow umstritten nach Punkten. &#8220;Vier unserer Boxer wurden benachteiligt&#8221;, klagte der kubanische Delegationsleiter: &#8220;Unsere Proteste wurden vom AIBA-PrÃ¤sidenten Anwar Chowdhry nicht zur Kenntnis genommen, wir ziehen nunmehr die Konsequenz.&#8221; Kuba zog am ersten Finaltag die gesamte Mannschaft zurÃ¼ck. Die WM hatte ihren Eklat. GeÃ¤ndert hat sich seitdem: nichts.</p><p><em><strong>&#8220;Immer schÃ¶n bei der Wahrheit bleiben&#8221;</strong></em></p><p>Die Ring- und Punktrichter werden in internationalen Wettbewerben noch immer am liebsten von Chowdhry und Konsorten persÃ¶nlich ausgewÃ¤hlt. Eine offene Wertung, wie das IOC sie fordert, gibt es nicht. Vor Ende des Kampfes weiÃŸ das Publikum nur dann, wer in FÃ¼hrung liegt, falls dessen Gegner zufÃ¤llig, k.o. geschlagen, alle Viere von sich streckt. Ob der Fakt, dass das IOC die ZuschÃ¼sse eingefroren hat, zur Disziplinierung taugt, ist noch unklar. Die AIBA sei dabei, eine Software zur Auswahl der Schiedsrichter zu entwickeln, lieÃŸ Chowdhry kÃ¼rzlich verlautenxvi. Dabei sagen seine Kritiker, es wÃ¼rde schon reichen, er hielte die Besten nicht absichtlich zurÃ¼ck. Mit der offenen Wertung, teilte Chowdhry hingegen bekÃ¼mmert mit, habe die AIBA vor zehn Jahren leider traurige Erfahrungen gemacht: &#8220;Die Punktrichter lieÃŸen sich von der laufenden Wertung beeinflussen und benachteiligten die Boxer, die in frÃ¼heren Runden zurÃ¼cklagen.&#8221;</p><p>Dennoch kÃ¼ndigte die AIBA nun an, dass sie bei Nachwuchs-Wettbewerben die Wertungen schon im Kampf an einer Anzeigentafel Ã¶ffentlich machen wolle; dieses neue System sei ein Experiment im Hinblick auf kÃ¼nftige Olympia-KÃ¤mpfe. Von einer Neuerung allerdings, so merken die Verfasser des kritischen Newsletters Boxing-special unter dem Titel &#8220;Immer schÃ¶n bei der Wahrheit bleiben&#8221; sÃ¼ffisant an, kÃ¶nne keine Rede sein. Das System sei schon 1992 in Barcelona erfolgreich angewandt worden: &#8220;Das gelang, weilÂ Herr Chowdhry, der immer ein Gegner der offenen Wertung war, in der Vorbereitung der Spiele erkrankte.&#8221;</p><p>Der vom Italiener Bruno Grandi gefÃ¼hrte Turn-Weltverband FIG war bei der Reformierung seines manipulationsanfÃ¤lligen Wertungssystems weniger zÃ¶gerlich. Im November 2005 wurde ein neues Regelwerk vorgestellt, dessen wichtigste Neuerung die Abschaffung der HÃ¶chstnote 10,0 darstellte. Ein A-Kampfgericht addiert seitdem bei jedem Athleten die Punkte fÃ¼r die schwierigsten neun Elemente einer KÃ¼r; ein B-Kampfgericht summiert die Abzugspunkte. Gewonnen hat der Turner mit der HÃ¶chstpunktzahl â€“ es sei denn es gibt EinsprÃ¼che. Die Argumente muss jemand, der sich betrogen fÃ¼hlt, nun allerdings vor Ende der KÃ¼r des jeweils nÃ¤chsten Turners vorgelegt haben. Wer nicht ganz so schnell im Kopfrechnen ist, hat seinen Einspruch mÃ¶glicherweise schon verspielt.</p><p>Noch schneller als die TurnbrÃ¼der hatte Ottavio Cinquanta, Chef des Eislauf- Weltverbandes ISU, die Reform des Wertungssystems durch die Gremien gepeitscht. Kaum hatten die ersten IOC-Mitglieder dem Eistanz nach Skate-Gate mit dem Rauswurf aus dem Olympischen Programm gedroht, sah Cinquanta seine eigene IOC-Karriere gefÃ¤hrdet. Schon vier Monate nach den Winterspielen legte er auf dem Kongress in Kyoto seine neuen Bewertungsrichtlinien vor. Und wÃ¤hrend die Delegierten noch glaubten, Cinquanta habe sie lediglich Ã¼ber ein Ãœbergangsprojekt abstimmen lassen (&#8220;Itâ€™s not a rule. Itâ€™s not a rule. Itâ€™s a project!&#8221;), wurden die neuen Regeln schon Schritt fÃ¼r Schritt installiertxviii. Bei der WM 2004 wurde letztmals die 6,0 als HÃ¶chstnote vergeben, bei der WM 2005 in Moskau war das neue Computer-System bereits fest implementiert.</p><p><strong><em>&#8220;Noch mehr Schutz fÃ¼r Ungerechtigkeiten&#8221;</em></strong></p><p>Die Neuerungen im Eiskunstlauf sind allumfassend: Jeder Preisrichter ist mit einem Touchscreen-Bildschirm ausgerÃ¼stet. Aber nicht mehr jeder Preisrichter wertet mit; ein Zufallsgenerator bestimmt vor dem Wettkampf, welche neun von 14 Juroren das Panel bilden. FÃ¼r den technischen Wert eines LÃ¤ufers werden einzelne Elemente und SprÃ¼nge nun separat bewertet und die Punkte zum Schluss addiert. FÃ¼r den kÃ¼nstlerischen Ausdruck gibt es ebenfalls Punkte. Sieger ist logischerweise, wer die meisten Punkte hat. Das klingt einleuchtend und wÃ¤re es auch, hÃ¤tte die ISU sich nicht gegen eine offene Wertung entschieden. Die ISU sichert ihren Preisrichtern seit Skate-Gate aber absolute AnonymitÃ¤t zu. Niemand weiÃŸ mehr, wie die franzÃ¶sische Preisrichterin im Zweifelsfall gewertet hat â€“ nicht der Athlet, nicht die Zuschauer, nicht einmal die Preisrichterkollegen. &#8220;Keiner muss mehr Verantwortung fÃ¼r seine Noten Ã¼bernehmen&#8221;, kritisierte Sally Stapleford, die langjÃ¤hrige Vorsitzende der technischen Kommission der ISU, die 2002 im West Coast Hotel Augenzeugin war von Madame Le Gougnes GestÃ¤ndnis: &#8220;Damals wussten wir, fÃ¼r wen Le Gougne gestimmt hatte. Und sie wusste, dass sie sich vor den Kollegen rechtfertigen musste. Heute weiÃŸ keiner mehr etwas.&#8221;</p><p>Die ISU verteidigt die anonyme Wertung damit, dass nun kein Juror von auÃŸen mehr unterÂ Druck gesetzt werden kÃ¶nne. Jon Jackson, ein weitere Augenzeuge von Salt Lake City, sagte indes: &#8220;Das bedeutet noch mehr Schutz fÃ¼r alle Ungerechtigkeiten.&#8221; Transparenz sieht anders aus. Wird sich also Skate-Gate nicht mehr wiederholen? Das lÃ¤sst sich leider nicht behaupten, denn einen Teil der Schuldigen hat die ISU nie zur Rechenschaft gezogen â€“ und zwar den russischen Teil der VerschwÃ¶rung. Zwar wurde die FranzÃ¶sin Marie-Reine Le Gougne drei Jahre als Preisrichterin gesperrt. Den damaligen franzÃ¶sischen VerbandsprÃ¤sidenten Didier Gailhaguet bannte die ISU ebenfalls drei Jahre. Eine Verfehlung von russischer Seite aber hat ISU-Chef Cinquanta niemals erkennen wollen: Weder in Salt Lake City nach dem GestÃ¤ndnis Le Gougnes (&#8220;Es war ein Deal mit den Russen!&#8221;). Noch bei der Verhandlung in Lausanne, bei der ihm die Protokolle der Zeugen Jackson, Stapleford und des Oberschiedsrichters des Olympia-Paarlaufwettbewerbs, des US-Amerikaners Ron Pfenning, vorlagen. Und offenbar auch nicht nach der Verhaftung Tochtachunows. Die Rolle der russischen Eiskunstlauf-FunktionÃ¤re wurde niemals untersucht.</p><p>Sie machten statt dessen stramm Karriere. Beim ISU-Kongress in Kyoto, wo auch die AnonymitÃ¤tswertung abgesegnet wurde, wÃ¤hlten die Delegierten die aufrechte Britin Stapleford aus dem Amt. Stattdessen wurde ein gewisser Alexander Lakernik zum Vorsitzenden des wichtigen Technischen Komitees gewÃ¤hlt. Lakernik war der russische Assistent des Oberschiedsrichters in Salt Lake City â€“ wo er selbstverstÃ¤ndlich die Russen vorn gesehen hatte, nicht die fehlerlosen Kanadier. AuÃŸerdem wurde Wladislaw Petschukow ins Technische Komitee befÃ¶rdert: Der ukrainische Sportsfreund gehÃ¶rte, wie Le Gougne, zu jener FÃ¼nferbande, die den Kanadiern ursprÃ¼nglich die Goldmedaille raubte.</p><p><strong><em>Mord in Moskau</em></strong></p><p>FÃ¼r die Skate-Gate-Zeugen Jackson, Stapleford und Pfenning war die Zeit der Pirouetten hingegen bald vorbei. Unzufrieden mit der Aufarbeitung des Skandals durch die ISU hatten sie 2003 einen Gegen-Weltverband gegrÃ¼ndet (WSF), der auf UnterstÃ¼tzung von Eislauf-GrÃ¶ÃŸen wie Katarina Witt, Scott Hamilton und der kanadischen PaarlÃ¤ufer Sale/Pelletier bauen konnte. Das IOC aber verweigerte dem Gegenverband die Anerkennung, der Protest lief ins Leere. Die ISU bestrafte die AbtrÃ¼nnigen mit Ausschluss auf Lebenszeit; dagegen war Le Gougne mit drei Jahre Sperre weit glimpflicher davongekommen.</p><p>Und das Ende der Geschichte? Anwar Chowdhry, 82 Jahre alt, wird 2006 vermutlich erneut fÃ¼r das Amt des AIBA- PrÃ¤sidenten kandidieren. Er steht seit nunmehr zwanzig Jahren fÃ¼r eine KontinuitÃ¤t der Korrumpierbarkeit im Amateurbox-Weltverband. Marie Reine Le Gougne, ehemalige franzÃ¶sische Preisrichterin, hat kÃ¼rzlich zu der von ihr manipulierten olympischen Paarlauf-Entscheidung Stellung genommen: &#8220;Es war nichtÂ vergeblich, wenn es dem Eiskunstlauf zu einer Revolution verholfen hat.&#8221; Der franzÃ¶sische Eislauf-Verband bestÃ¤tigte im April 2006, dass er damit rechnet, dass Le Gougne sich im Sommer zur Wahl des VerbandsprÃ¤sidenten stellt. Chevalier Nusujew, ehemaliger PrÃ¤sident der russischen JugendsportfÃ¶deration, wurde am 29. August 2005 rein zufÃ¤llig erschossen, als er ein Restaurant in Moskau verlieÃŸxx. Nusujew wurden Verbindungen zu dem angeblichen Mafiosi Alimsan Tochtachunow nachgesagt. Nusujew soll jener Mann gewesen sein, mit dem sich der Sportkamerad Tochtachunow am 12. Februar 2002 am Telefon so fachmÃ¤nnisch unterhalten hat.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/02/15/skate-gate-teil-2-das-korruptionsproblem-im-preis-und-kampfrichterwesen/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>22</slash:comments> </item> <item><title>Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/#comments</comments> <pubDate>Wed, 10 Feb 2010 16:22:07 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[dosb]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllaufen]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6641</guid> <description><![CDATA[VANCOUVER. Der VollstÃ¤ndigkeit halber und wenig Ã¼berraschend: In der mittlerweile dieÂ 1-2-3-4-5-sechsten Entscheidung zum Fall Pechstein hat das Schweizer Bundesgericht heute auch den Hauptsacheantrag von Claudia Pechstein gegen die CAS-Entscheidung vom 25. November 2009 von abgelehnt. Im Gegensatz zu allen vorherigen Entscheidungen liegt diesmal aber bislang nur eine Pressemitteilung vor, der Beschluss noch nicht, der wird [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. Der VollstÃ¤ndigkeit halber und wenig Ã¼berraschend: In der mittlerweile dieÂ <a
title="1. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6074" target="_self"><strong>1</strong></a>-<a
title="2. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self"><strong>2</strong></a>-<a
title="3. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self"><strong>3</strong></a>-<strong><a
title="4. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6169" target="_self">4</a><span
style="font-weight: normal;">-</span><a
title="... Pechstein nicht in Vancouver" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self">5</a><span
style="font-weight: normal;">-</span></strong>sechsten Entscheidung zum Fall Pechstein hat das Schweizer Bundesgericht heute auch den Hauptsacheantrag von Claudia Pechstein gegen die CAS-Entscheidung vom 25. November 2009 von abgelehnt. Im Gegensatz zu allen vorherigen Entscheidungen liegt diesmal aber bislang nur eine Pressemitteilung vor, der Beschluss noch nicht, der wird noch geschrieben. Hier nun die Pressemitteilung und die Reaktion von Claudia Pechstein unkommentiert. <em>(Und ich gehe dann mal wieder an die olympische Arbeit.) <span
id="more-6641"></span><br
/> </em></p><blockquote><p>Medienmitteilung des Bundesgerichts</p><p><em>Urteil vom 10. Februar 2010 (4A_612/2009)</em></p><p><strong>Bundesgericht weist Beschwerde der EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein ab</strong></p><p>Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 10. Februar 2010 die Beschwerde der deutschen EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein gegen einen Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) abgewiesen. Das TAS hatte eine gegen die Athletin ausgesprochene zweijÃ¤hrige Dopingsperre bestÃ¤tigt.</p><p>Aufgrund der Blutproben vom 6. und 7. Februar 2009 anlÃ¤sslich der Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Hamar (Norwegen) hatte die Disziplinarkommission der International Skating Union nach ÃœberprÃ¼fung des Blutprofils von Claudia Pechstein mit Entscheid vom 1. Juli 2009 ein Dopingvergehen festgestellt und eine zweijÃ¤hrige Sperre gegen die Athletin verhÃ¤ngt. Die gegen diesen Entscheid erhobene Berufung wies das TAS mit Schiedsentscheid vom 25. November 2009 ab. Das TAS erachtete es aufgrund des durchgefÃ¼hrten Beweisverfahrens und nach AnhÃ¶rung zahlreicher medizinischer SachverstÃ¤ndiger fÃ¼r erwiesen, dass die abnormalen Blutwerte der Athletin vom 6. und 7. Februar 2009 sowie der einige Tage darauf festgestellte starke RÃ¼ckgang des Retikulozytenwerts nicht durch eine angeborene oder erworbene Anomalie erklÃ¤rt werden kÃ¶nnten, sondern auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren seien. Entsprechend bestÃ¤tigte das TAS die zweijÃ¤hrige Dopingsperre.</p><p>Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Athletin gegen den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 mit Urteil vom 10. Februar 2010 abgewiesen, soweit es darauf eintrat.</p><p>Aufgrund der von der BeschwerdefÃ¼hrerin geltend gemachten Dringlichkeit im Hinblick auf die Olympischen Spiele hat es den Fall befÃ¶rderlich behandelt und auf den Ã¼blichen Schriftenwechsel verzichtet.</p><p>Gegen einen internationalen Schiedsentscheid kÃ¶nnen im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren einzig die im Bundesgesetz Ã¼ber das Internationale Privatrecht (IPRG) einzeln aufgezÃ¤hlten BeschwerdegrÃ¼nde geltend gemacht werden (Art. 190 Abs. 2 IPRG). Dazu gehÃ¶ren in verfahrensrechtlicher Hinsicht unter anderem die vorschriftswidrige Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie eine Verletzung der Gleichbehandlung der Parteien oder des Anspruchs auf rechtliches GehÃ¶r. Das Bundesgericht erachtete im vorliegenden Fall die von Claudia Pechstein geltend gemachte Verletzung von Verfahrensrechten fÃ¼r nicht stichhaltig. Inhaltlich ist die bundesgerichtliche ÃœberprÃ¼fung von Entscheiden des TAS auf die Verletzung des sogenannten &#8220;Ordre public&#8221; beschrÃ¤nkt. Das Bundesgericht kann weder den vom TAS festgestellten Sachverhalt Ã¼berprÃ¼fen noch neue Vorbringen berÃ¼cksichtigen. Entsprechend konnte das Bundesgericht neu eingereichte medizinische Gut- achten in seinem Entscheid nicht berÃ¼cksichtigen. Es konnte zudem insbesondere nicht Ã¼berprÃ¼fen, ob die Kritik an der Feststellung des TAS, die Blutwerte Pechsteins vom 6. und 7. Februar 2009 seien auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren, berechtigt sei.</p><p>Das Bundesgericht hat daher die Beschwerde von Claudia Pechstein mit Urteil vom 10. Februar 2010 abgewiesen, soweit es darauf eintreten konnte.</p><p><em>Hinweise: Das Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen BegrÃ¼ndung auf unserer Webseite www.bger.ch / &#8220;Rechtsprechung (gratis)&#8221; / &#8220;Weitere Urteile ab 2000&#8243; verÃ¶ffentlicht werden (im Suchfeld die Urteilsreferenz 4A_612/2009 eingeben). Wann die schriftliche BegrÃ¼ndung vorliegen wird, ist noch nicht bekannt.</em></p></blockquote><p>Die Pressemitteilung von powerplay in Namen von Claudia Pechstein:</p><blockquote><p><strong>Claudia Pechstein schÃ¶pft neue Hoffnung aus der BegrÃ¼ndung der Beschwerdeablehnung des Schweizer Bundesgerichtes</strong></p><p>Mit Urteil vom heutigen Mittwoch, 10. Februar 2010, hat das Schweizer Bundesgericht die Beschwerde Claudia Pechsteins gegen das CAS-Urteil vom 25. November 2009 abgelehnt.</p><p>â€žDiese Entscheidung kommt fÃ¼r uns nicht Ã¼berraschend, schlieÃŸlich hatte das Bundesgericht bereits den Eilantrag unserer Mandantin auf ein Startrecht bei Olympia abschlÃ¤gig beschieden und damit begrÃ¼ndet, die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren seien geringâ€œ, kommentiert Pechstein- Anwalt Simon Bergmann den Entscheid.</p><p>In der BegrÃ¼ndung zur Ablehnung der Beschwerde stellt das Schweizer Bundesgericht wie folgt fest:</p><p>â€žInhaltlich ist die bundesgerichtliche ÃœberprÃ¼fung von Entscheiden des TAS auf die Verletzung des sogenannten &#8220;Ordre public&#8221; beschrÃ¤nkt. Das Bundesgericht kann weder den vom TAS festgestellten Sachverhalt Ã¼berprÃ¼fen noch neue Vorbringen berÃ¼cksichtigen. Entsprechend konnte das Bundesgericht neu eingereichte medizinische Gutachten in seinem Entscheid nicht berÃ¼cksichtigen. Es konnte zudem insbesondere nicht Ã¼berprÃ¼fen, ob die Kritik an der Feststellung des TAS, die Blutwerte Pechsteins vom 6. und 7. Februar 2009 seien auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren, berechtigt sei.â€œ</p><p>Diese im obigen Zitat erwÃ¤hnten neuen medizinischen Erkenntnisse werden in KÃ¼rze vom Bundesgericht erneut bewertet werden kÃ¶nnen. â€žDie aktualisierte wissenschaftliche Bewertung des Blutbildes meiner Mandantin wird u.a. Bestandteil unseres Revisionsantrages sein, den wir fristgemÃ¤ÃŸ einreichen werdenâ€œ, erlÃ¤utert Simon Bergmann. Mit diesem Revisionsantrag mÃ¶chte Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.</p><p>â€žIch finde es bemerkenswert, dass das Bundesgericht in seiner UrteilsbegrÃ¼ndung betont, dass es ihm im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht mÃ¶glich war, die neuen Gutachten zu berÃ¼cksichtigen. Dies hatte einzig und allein formelle GrÃ¼nde. Ich schÃ¶pfe daraus neue Hoffnung fÃ¼r das Revisionsverfahren, denn hier stehen diese Erkenntnisse im Mittelpunktâ€œ, erklÃ¤rt Claudia Pechstein und macht noch einmal deutlich: â€žIch bin mir zu hundert Prozent sicher, frÃ¼her oder spÃ¤ter vollstÃ¤ndig rehabilitiert zu werden.â€œ</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>149</slash:comments> </item> <item><title>Bundesgericht lehnt Antrag ab: Pechstein nicht in Vancouver</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/#comments</comments> <pubDate>Tue, 26 Jan 2010 09:37:33 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[dosb]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[journalismus]]></category> <category><![CDATA[powerplay]]></category> <category><![CDATA[sid]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6307</guid> <description><![CDATA[Es war mittlerweile die 1-2-3-4-fÃ¼nfte VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts im Fall Pechstein, die soeben erging. Der Eilantrag, die Zweijahressperre wegen angeblichen Blutdopings aufzuheben, wurde wie erwartet abgelehnt. Claudia Pechstein wird nicht an den Olympischen Winterspielen in Vancouver teilnehmen. Damit hat der DOSB, Ã¼ber dessen HintertÃ¼rchen-Taktik hier diskutiert wurde (ab Kommentar 179), seine Ruhe. FÃ¼r den [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Es war mittlerweile die <a
title="1. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6074" target="_self"><strong>1</strong></a>-<a
title="2. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self"><strong>2</strong></a>-<a
title="3. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self"><strong>3</strong></a>-<a
title="4. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6169" target="_self"><strong>4</strong></a>-<strong>fÃ¼nfte</strong> VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts im Fall Pechstein, die soeben erging. Der Eilantrag, die Zweijahressperre wegen angeblichen Blutdopings aufzuheben, wurde wie erwartet abgelehnt. <strong>Claudia Pechstein</strong> wird nicht an den Olympischen Winterspielen in Vancouver teilnehmen. Damit hat der DOSB, Ã¼ber dessen HintertÃ¼rchen-Taktik <a
title="Olympia ohne Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=6140" target="_self">hier diskutiert wurde</a> (<em>ab Kommentar 179</em>), seine Ruhe. FÃ¼r den Moment.</p><p>Wenn ich das auf die Schnelle richtig lese, weist dieser Punkt auf das endgÃ¼ltige Urteil des Bundesgerichts hin, das ja noch aussteht:</p><blockquote><p>dass beim Entscheid Ã¼ber die aufschiebende Wirkung die auf dem Spiel stehenden Interessen gegeneinander abzuwÃ¤gen sind, wobei das Interesse der Beschwerdegegnerin oder des Beschwerdegegners Ã¼berwiegt, wenn aufgrund einer vorlÃ¤ufigen PrÃ¼fung der erhobenen RÃ¼gen angenommen werden kann, dass die Beschwerde aus formellen oder materiellen GrÃ¼nden erfolglos bleiben wird</p></blockquote><p>&#8230; wenn angenommen werden kann, dass die Beschwerde (hier also: das Hauptsacheverfahren) erfolglos bleiben wird.</p><p><em>Nachtrag, 12.22 Uhr: </em>Ich weiÃŸ nicht so recht, warum sich der SID einen Gerichtsbeschluss von einem &#8220;PR-Manager&#8221; bestÃ¤tigen lassen muss, um seine Meldung zu machen. Da geht was durcheinander. Kann aber auch damit zu tun haben, dass man schon wieder so eine komische Umfrage lanciert, die erst Ã¼ber den (unabhÃ¤ngigen?) Agenturticker lÃ¤uft und wenig spÃ¤ter (wieder einmal) vom &#8220;PR-Mann&#8221; verbreitet wird. Die entsprechende Pressemitteilung der Powerplay AG findet sich am Ende dieses Beitrags.</p><p>Nun aber die heutige VerfÃ¼gung, wie immer im Wortlaut:</p><blockquote><p><strong>VerfÃ¼gung vom 26. Januar 2010 I. zivilrechtliche Abteilung<br
/> </strong> Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin.</p><p>Claudia Pechstein, BeschwerdefÃ¼hrerin, vertreten durch RechtsanwÃ¤lte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann,</p><p>International Skating Union, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne, Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, rue FranÃ§ois-Bellot 6, 1206 GenÃ¨ve,</p><p>Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Menzingerstrasse 68, DE-80992 MÃ¼nchen, Deutschland, Verfahrensbeteiligte.</p><p>Internationales Schiedsgericht; Ordre public,</p><p>Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p><p><strong>In ErwÃ¤gung</strong>,</p><p>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die BeschwerdefÃ¼hrerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union (Beschwerdegegnerin) organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Bundesgericht am 7. Dezember 2009 eine Beschwerdeschrift einreichte, mit der sie den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 anfocht und insbesondere folgenden prozessualen Antrag stellte:</p><p>&#8220;Der Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerin 1, eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen, sodass die BeschwerdefÃ¼hrerin per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zugelassen wird und insbesondere am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City starten darf.&#8221;;</p><p>dass der Beschwerdegegnerin und dem TAS mit VerfÃ¼gungen vom 8. Dezember 2009 Frist gesetzt wurde, bis zum 17. Dezember 2009 zum Gesuch um aufschiebende Wirkung Stellung zu nehmen;</p><p>dass das TAS am 17. Dezember 2009 eine Stellungnahme einreichte, in der es keinen bestimmten Antrag stellte, indessen geltend machte, dass der von der BeschwerdefÃ¼hrerin behauptete, nicht wieder gutzumachende Nachteil bereits eingetreten sei, weil sie nach dem Stand der Dinge nicht mehr auf eine Teilnahme an den Olympischen Spielen von Vancouver hoffen kÃ¶nne;</p><p><span
id="more-6307"></span>dass die Beschwerdegegnerin mit Stellungnahme vom 17. Dezember 2009 Antrag auf Abweisung des Gesuchs um aufschiebende Wirkung stellte;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 17. Dezember 2009 eine als &#8220;ErgÃ¤nzung des Gesuchs um Erteilung der aufschiebenden Wirkung und dem Erlass vorsorglicher Massnahmen&#8221; bezeichnet Rechtsschrift einreichte, in der sie die AntrÃ¤ge stellte, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und sie sei per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zuzulassen;</p><p>dass mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 22. Dezember 2009 dem TAS und der Beschwerdegegnerin Frist gesetzt wurde, bis zum 18. Januar 2010 zur Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 17. Dezember 2009 Stellung zu nehmen;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrer dem Bundesgericht am 11. Januar 2010, dem Tag des Ablaufs der dreissigtÃ¤gigen Beschwerdefrist von Art. 100 Abs. 1 BGG, eine weitere Rechtsschrift zur BegrÃ¼ndung der Beschwerde einreichte, wobei sie namentlich folgende AntrÃ¤ge stellte:</p><p>&#8220;1.Der Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerin 1, eventualiter provisorisch unverzÃ¼glich die aufschiebende Wirkung zu erteilen.</p><p>2.Die BeschwerdefÃ¼hrerin sei superprovisorisch, d.h. ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerin 1 und unverzÃ¼glich, eventualiter provisorisch, von den Beschwerdegegnerinnen per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zuzulassen, sodass sie an allen Weltcuprennen, den Eisschnelllauf Weltmeisterschaften vom 19.-21. MÃ¤rz 2010 in Heerenveen (Holland) und fÃ¼r den Fall der Selektionierung durch den DOSB an den Olympischen Spielen 2010 in Vancouver starten darf.&#8221;;</p><p>dass die Beschwerdegegnerin in ihrer Stellungnahme vom 18. Januar 2010 zur Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 17. Dezember 2009 die Abweisung des Gesuchs um aufschiebende Wirkung und um Anordnung vorsorglicher Massnahmen beantragte;</p><p>dass das TAS in seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2010 zur erwÃ¤hnten Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin keinen bestimmten Antrag stellte, sondern ihre bereits mit der Stellungnahme vom 17. Dezember 2009 vorgebrachten Bemerkungen wiederholte;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit Eingabe vom 22. Januar 2010 unaufgefordert zur Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 18. Januar 2010 Stellung nahm;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit einer weiteren Eingabe an das Bundesgericht vom 22. Januar 2010 erklÃ¤rte, &#8220;gestÃ¼tzt auf die neuesten Entwicklungen den Sachverhalt der mit der Beschwerde vom 11. Januar 2010 eingereichten superprovisorischen AntrÃ¤ge&#8221; zu ergÃ¤nzen;</p><p>dass der Beschwerde an das Bundesgericht in der Regel keine aufschiebende Wirkung zukommt, diese jedoch vom instruierenden Gerichtsmitglied auf Antrag oder von Amtes wegen erteilt werden kann (Art. 103 Abs. 1 und 3 BGG);</p><p>dass die Vorschrift, wonach einer Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Gestaltungsurteil von Gesetzes wegen die aufschiebende Wirkung zukommt (Art. 103 Abs. 2 lit. a BGG), im vorliegenden Verfahren nicht zur Anwendung kommt (Art. 77 Abs. 2 BGG);</p><p>dass beim Entscheid Ã¼ber die aufschiebende Wirkung die auf dem Spiel stehenden Interessen gegeneinander abzuwÃ¤gen sind, wobei das Interesse der Beschwerdegegnerin oder des Beschwerdegegners Ã¼berwiegt, wenn aufgrund einer vorlÃ¤ufigen PrÃ¼fung der erhobenen RÃ¼gen angenommen werden kann, dass die Beschwerde aus formellen oder materiellen GrÃ¼nden erfolglos bleiben wird;</p><p>dass eine solche PrÃ¼fung im vorliegenden Fall bisher nicht vorgenommen werden konnte, weil die BeschwerdefÃ¼hrerin die bereits mit der Beschwerdeschrift vom 7. Dezember 2009 vorgebrachte BeschwerdebegrÃ¼ndung bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 11. Januar 2010 ergÃ¤nzen durfte;</p><p>dass die nun vorgenommene vorlÃ¤ufige WÃ¼rdigung der von der BeschwerdefÃ¼hrerin erhobenen, zulÃ¤ssigen RÃ¼gen (vgl. dazu Art. 77 Abs. 3 BGG und Art. 190 Abs. 2 IPRG) zum Ergebnis fÃ¼hrt, dass die Beschwerde voraussichtlich erfolglos bleiben wird;</p><p>dass unter diesen UmstÃ¤nden ein Ã¼berwiegendes Interesse der BeschwerdefÃ¼hrerin an der GewÃ¤hrung der aufschiebenden Wirkung zu verneinen und ihr entsprechendes Gesuch abzuweisen ist;</p><p>dass damit auch die am 17. Dezember 2009 und 11. Januar 2010 gestellten AntrÃ¤ge auf superprovisorische Anordnung vorsorglicher Massnahmen abzuweisen sind;</p><p><strong>verfÃ¼gt die PrÃ¤sidentin</strong>:</p><p>1.Â Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung und die Gesuche der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 17. Dezember 2009 und 11. Januar 2010 auf superprovisorische Anordnung vorsorglicher Massnahmen werden abgewiesen.</p><p>2.Â Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</p><p>Lausanne, 26. Januar 2010</p><p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p><p>Die PrÃ¤sidentin:</p><p>Klett</p></blockquote><p>KomplementÃ¤r-Material, die Pressemeldung von Grengelbergmanns:</p><p>PresseerklÃ¤rung vom 26. Januar 2010</p><blockquote><p><strong>Nach dem Entscheid des Schweizer Bundesgerichtes konzentriert sich Claudia Pechstein auf das Revisionsverfahren</strong></p><p>Mit Entscheid des Schweizer Bundesgerichtes von heute ist der Eilantrag Claudia Pechsteins auf Aussetzung ihrer Sperre bis zur Entscheidung im Hauptverfahren abgelehnt worden. Damit ist endgÃ¼ltig geklÃ¤rt, dass die fÃ¼nfmalige Olympiasiegerin nicht an den Olympischen Spielen in Vancouver teilnehmen kann.</p><p>â€žDie Entscheidung kommt leider nicht Ã¼berraschendâ€œ, erklÃ¤rte ihr Anwalt Simon Bergmann und fÃ¼gte hinzu: â€žEs zeigt sich gerade an diesem Fall, dass die Sportgerichtsbarkeit reformiert werden muss. Es kann nicht sein, dass die beiden einzigen Tatsacheninstanzen vor von Interessen geleiteten Schiedsgerichten stattfinden und die erste neutrale Instanz die Urteile nur noch auf schwerwiegende Verfahrensfehler Ã¼berprÃ¼ft. Der Sportler erhÃ¤lt hierdurch kein faires Verfahren und muss selbst erkennbar falsche Urteile mit schwerwiegenden Folgen hinnehmen.â€œ</p><p>Das Schweizer Bundesgericht hatte den Eilantrag u.a. mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass es auch im Hauptverfahren keine groÃŸen Erfolgsaussichten sehe. Dennoch bedeutet der heutige Entscheid aus Sicht von Claudia Pechstein noch lange nicht das Ende des gerichtlichen Weges. â€žWir werden uns jetzt darauf konzentrieren, das Revisionsverfahren erfolgreich durchzufÃ¼hrenâ€œ, erlÃ¤uterte Bergmann die Strategie der kommenden Wochen. â€žHiermit werden wir zwar keine Olympiateilnahme mehr durchsetzen kÃ¶nnen, aber durch die angestrebte Wiederaufnahme des Verfahrens hoffentlich doch noch die Aufhebung der Sperre erreichen. Im Mittelpunkt werden dabei neue Erkenntnisse zur Blutanomalie Claudia Pechsteins stehen, die zum Zeitpunkt der CAS-Verhandlung noch nicht bekannt waren.â€œ</p><p>Hintergrund des Revisionsverfahrens sind neuartige medizinische Untersuchungen, die Claudia Pechstein optimistisch in die Zukunft blicken lassen, trotz des heutigen Entscheides: â€žMich wundert in diesem Fall nichts mehr. Ich bin mir trotzdem zu hundert Prozent sicher, frÃ¼her oder spÃ¤ter vollumfÃ¤nglich rehabilitiert zu werden.â€œ</p><p>Weiteren Zuspruch erhÃ¤lt Claudia Pechstein derweilen aus der deutschen BevÃ¶lkerung. Nach einer reprÃ¤sentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes promit fÃ¼r den Sportinformationsdienst (sid) hÃ¤tten fast 70 Prozent der Deutschen Claudia Pechstein gerne bei den Spielen in Vancouver gesehen. â€žEs freut mich natÃ¼rlich, dass die Menschen hierzulande ein feines GespÃ¼r fÃ¼r das haben, was mir widerfÃ¤hrt. Alle, die an mich glauben und mich unterstÃ¼tzen, kÃ¶nnen gewiss sein, dass sie mich auf jeden Fall nochmals auf dem Eis wiedersehen werdenâ€œ, verspricht Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin.</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>69</slash:comments> </item> <item><title>Wolfgang Jelkmann sagt zum Fall Pechstein &#8230;</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/01/22/wolfgang-jelkmann-sagt-zum-fall-pechstein/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/01/22/wolfgang-jelkmann-sagt-zum-fall-pechstein/#comments</comments> <pubDate>Fri, 22 Jan 2010 16:46:42 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[klass faber]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[winfried gassmann]]></category> <category><![CDATA[wolfgang jelkmann]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[epo]]></category> <category><![CDATA[klaas faber]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6236</guid> <description><![CDATA[Ich glaube nicht, dass sich die Professoren Winfried Gassmann und Wolfgang Jelkmann oder der hollÃ¤ndische Chemometriker Klaas Faber kollektiv zu Pechstein-PR hinreiÃŸen lassen. Womit ich auch Wolfgang Jelkmann (weltweit anerkannter Epo-Experte,Â Direktor des Instituts fÃ¼r Physiologie LÃ¼beck, Leiter der AG Hypoxie und Erythropoietin) herzlich im Blog begrÃ¼ÃŸe, neben anderen Fachleuten, die &#8211; ihr gutes Recht &#8211; [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich glaube nicht, dass sich die Professoren <a
title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (50): Kommentar von Prof. Winfried Gassmann zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=6175" target="_self">Winfried</a> <a
title="Winfried Gassmanns aktualisiertes Papier zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=6220" target="_self">Gassmann</a> und Wolfgang Jelkmann oder der hollÃ¤ndische <a
title="Der CAS im Fall Pechstein: â€œabuse of science, bordering to fraudâ€??" href="http://jensweinreich.de/?p=5964" target="_self">Chemometriker Klaas Faber</a> kollektiv zu Pechstein-PR hinreiÃŸen lassen. Womit ich auch <a
title="Bio Wolfgang Jelkmann, Uni LÃ¼beck, Institut fÃ¼r Physiologie" href="http://www.physio.uni-luebeck.de/cgi-bin/mitarbeiter/einzeln.pl?name=jelkmann" target="_blank">Wolfgang Jelkmann</a> (weltweit anerkannter Epo-Experte,Â Direktor des Instituts fÃ¼r Physiologie LÃ¼beck, Leiter der AG Hypoxie und Erythropoietin) herzlich im Blog begrÃ¼ÃŸe, neben anderen Fachleuten, die &#8211; ihr gutes Recht &#8211; unter Pseudonym diskutieren. Ich freue mich besonders darÃ¼ber, weil damit die herkÃ¶mmlichen Kommunikationswege &#8211; Journalist zitiert und/oder befragt einen &#8220;Experten&#8221;, der sich oft genug missverstanden/fehlinterpretiert/verkÃ¼rzt wiedergegeben fÃ¼hlt &#8211; aufgebrochen sind. Der Erkenntnisgewinn dÃ¼rfte in der direkten Kommunikation, dem 21. Jahrhundert angemessen, etwas grÃ¶ÃŸer sein.</p><p><strong>Wolfgang Jelkmann</strong> war als Gutachter bei der <a
title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt ..." href="http://jensweinreich.de/?p=5865" target="_self">CAS-AnhÃ¶rung</a> im Oktober 2009 beteiligt. Er stÃ¼tzt die Argumentation seines Kollegen Gassmann, was nicht Ã¼berraschend geschieht, denn er hatte im Dezember ja sogar gesagt, ihn erinnere der Fall Pechstein an die Hexenverfolgungen im Mittelalter.</p><p>Das war nicht gerade wissenschaftlich. Aber egal. Wenn Meinung mit Fachkenntnis unterlegt ist, muss das keine schlechte Kombination sein.</p><p>Damit Prof. Jelkmanns <a
title="Kommentar Wolfgang Jelkmann" href="http://jensweinreich.de/?p=6220#comment-17809" target="_self">Kommentar</a> nicht untergeht (die Gefahr besteht immer in einem Blog-CMS), kopiere ich auch diesen flink hinein:</p><blockquote><p>Ich begrÃ¼ÃŸe die fundierten Ãœberlegungen des Kollegen Winfried Gassmann zum Fall Pechstein. Als Gutachter (fÃ¼r die DESG) in dem Verfahren habe ich mich mit MeinungsÃ¤uÃŸerungen zurÃ¼ckgehalten, obwohl mich das extrem parteiische â€“ Daten und Prozessablauf verfÃ¤lschende â€“ CAS-Urteil bitter enttÃ¤uscht hat. Aus Frau Pechsteins Messwerten der vergangenen 10 Jahre lÃ¤sst sich EPO-Doping nicht belegen (Bluttransfusionen waren ohnehin nie Teil der Anklage).</p><p>Zu Fehlern im CAS-Urteil:</p><p>(i) Frau Pechsteins Blutwerte in Hamar widersprechen Blutdoping mit EPO oder Ã¤hnlichen Stoffen (fÃ¼r wissenschaftliche Leser: nach EPO Doping sind typischerweise % Makrozyten, % hypochrome Zellen und MCVr erhÃ¶ht, MCHCr und CHr dagegen erniedrigt).</p><p>(ii) Die CAS-Richter kannten sich mit medizinischer Literatur nicht aus (S. 48). Belletristische Werke bleiben unverÃ¤ndert (Thomas Manns â€žBuddenbrooksâ€œ ist in der 55. Auflage derselbe Text wie das Original von 1901), aber nicht naturwissenschaftliche, in die immer neue Informationen einflieÃŸen.</p><p>(iii) Niedrig dosiertes EPO fÃ¼hrt nicht zu erhÃ¶hten Retikulozytenzahlen. Dennoch wird dies als ErklÃ¤rung fÃ¼r die stets negativen Urinproben genannt.</p><p>(iiii) Nach Literaturangaben haben ca. 1% aller gesunden NordeuropÃ¤er Laborwerte, die zwischen den normalen und solchen bei Menschen mit Retikulozyose aufgrund hereditÃ¤rer SphÃ¤rozytose liegen.</p><p>(iiiii) Entgegen dem CAS-Urteil (S. 53) wÃ¤re es praktisch unmÃ¶glich gewesen, trotz EPO Dopings HÃ¤moglobinwerte 9 Jahre lang durch BlutverdÃ¼nnungsmaneuver im Normbereich zu halten.</p><p>Anders als im Fall Pechstein werden mit dem neuen â€žBlut-Passâ€œ der WADA viele Parameter bewertet. AuÃŸerdem sollen auffÃ¤llige Messdaten zunÃ¤chst anonym von Experten bewertet werden, um ObjektivitÃ¤t zu wahren. Blutabnahme, -lagerung und -analytik sollen standardisiert werden. Die Analytik soll ausschlieÃŸlich in WADA akkreditierten Laboratorien durchgefÃ¼hrt werden. Diese mÃ¼ssen sich QualitÃ¤tskontrollen unterwerfen. Die Messwerte mÃ¼ssen den Sportler(inne)n korrekt zugeordnet werden (â€žBarcodesâ€œ). Bei der Beurteilung der Messwerte sollen TrainingmaÃŸnahmen, HÃ¶henaufenthalte und der allgemeine Gesundheitsstatus der Athlet(inn)en berÃ¼cksichtigt werden. Insofern ist die Behauptung falsch, Frau Pechsteins Freispruch hÃ¤tte zukÃ¼nftige Doping-Nachweise auf Basis des Blut-Passes erschwert. Im Gegenteil, nachdem Frau Pechstein als SÃ¼ndenbock herhalten musste, ist das Verfahren jetzt erst recht mit einem Makel behaftet.</p></blockquote><p>Ich will&#8217;s mal so sagen: Meine Zweifel an der Interpretation von <a
title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">ISU</a> und <a
title="Dokumente zum Fall, u.a. CAS-Urteil in Deutsch und Englisch ..." href="http://jensweinreich.de/?p=6175" target="_self">CAS</a>, dass Claudia Pechstein eine Blutdoperin ist, sind seit Oktober kontinuierlich gewachsen.</p><p>Medizinisch-analytisch durchschaue ich den Wust an Daten und Meinungen natÃ¼rlich nicht, ich denke mal, da befinde ich mich in guter Gesellschaft, etwa mit den CAS-Richtern :), die ja auch keine Fachleute sind. Ich kann mir nur MÃ¼he geben, die tatsÃ¤chlichen Argumente von Finten und TÃ¤uschungsmanÃ¶vern zu trennen, die Diskussion zu moderieren und mir einen Standpunkt zu erarbeiten.</p><p>Etliche der VorwÃ¼rfe, die ich gerade zu Beginn der Ã¶ffentlich verhandelten AffÃ¤re formuliert habe, erhalte ich aufrecht &#8211; beispielsweise das UnverstÃ¤ndnis Ã¼ber die LÃ¼gen von DESG/Pechstein im FrÃ¼hjahr 2009 oder den Vorwurf, dass Pechstein (siehe ISU-Beschluss u.a.) in den ersten Monaten nicht genug unternommen hat, stichhaltige ErklÃ¤rungen beizubringen. Andererseits, ganz einfach formuliert: Wenn hier tatsÃ¤chlich Datenmaterial bewusst fehlinterpretiert worden sein sollte und ISU wie CAS-Beschluss einer hÃ¶heren Order folgen (was ich nicht wirklich glaube), fÃ¤llt es angemessen schwer, stichhaltige ErklÃ¤rungen zu liefern.</p><p>Die wohl wichtigste sportpolitische Lehre aus knapp zwanzig Jahren BeschÃ¤ftigung mit dem Dopingthema werde ich allerdings nie vergessen: Die Skrupellosigkeit, mit der BetrÃ¼ger sich als Opfer inszenieren, Ã¼bertrifft in der Regel meine schlimmsten BefÃ¼rchtungen. In der Regel. Nicht in jedem Fall.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/01/22/wolfgang-jelkmann-sagt-zum-fall-pechstein/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>59</slash:comments> </item> <item><title>Winfried Gassmanns aktualisiertes Papier zum Fall Pechstein</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/01/21/winfried-gassmann-zum-fall-pechstein-2/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/01/21/winfried-gassmann-zum-fall-pechstein-2/#comments</comments> <pubDate>Thu, 21 Jan 2010 14:03:14 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[winfried gassmann]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[epo]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6220</guid> <description><![CDATA[Ich habe vor einigen Tagen ein Papier von Prof. Winfried Gassmann (Siegen) zum Fall Pechstein verÃ¶ffentlicht. Dazu sind mittlerweile knapp 200 Kommentare aufgelaufen. Nun beteiligt sich auch Winfried Gassmann an der Diskussion. Es kann weiter debattiert werden &#8211; zumal, Gassmann hat seine Pechstein-Thesen aktualisiert. Aus 28 Seiten Anfang von Anfang Januar sind nun (Stand 19.01.10) [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe vor einigen Tagen <a
title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (50): Kommentar von Prof. Winfried Gassmann zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=6175" target="_self">ein Papier von Prof. Winfried Gassmann</a> (Siegen) zum Fall Pechstein verÃ¶ffentlicht. Dazu sind mittlerweile knapp 200 Kommentare aufgelaufen. Nun beteiligt sich auch <strong>Winfried Gassmann</strong> an der Diskussion. Es kann weiter debattiert werden &#8211; zumal, Gassmann hat seine Pechstein-Thesen aktualisiert. Aus 28 Seiten Anfang von Anfang Januar sind nun (Stand 19.01.10) 48 Seiten geworden.</p><ul><li>Gassmanns <a
title="Gassmann Kommentar zum CAS-Urteil, 19. Januar 2010" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/01/kommentar-zum-cas-urteil-20012010.pdf" target="_blank">aktueller (wissenschaftlicher) Kommentar</a> (41 Seiten, pdf, 1,3 MB)</li></ul><p>Sein <a
title="Kommentar von Winfried Gassmann" href="http://jensweinreich.de/?p=6175#comment-17758" target="_self">Kommentar</a> hier im Blog:</p><blockquote><p>Liebe Leute!</p><p>Ich habe gerade diese Website gefunden. Ich wÃ¤re dankbar, wenn die nicht gut verstehbaren Textpassagen genau benannt wÃ¼rden. Ich kÃ¶nnte sie vielleicht Ã¤ndern. Dass HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokritwerte manipulierbar sind, ist klar. Es ist aber nicht mÃ¶glich, sich aus dem Grenzbereich zur â€œSchutzsperreâ€? in den unteren Normbereich zu manipulieren. Insbesondere geht dies nicht oder nur stark eingeschrÃ¤nkt nach WettkÃ¤mpfen und nicht bei unangemeldeten Trainingskontrollen und nicht Ã¼ber 10 Jahre hinweg.</p><p>Trinkt mal spasseshalber einen Liter Salzwasser (9 g unjodiertes Kochsalz in einem Liter Wasser); das Salz muss schon sein, wenn der VerdÃ¼nnungseffekt lÃ¤nger als eine Stunde anhalten soll.</p><p>Da die Dopingsperre wegen erhÃ¶hter Retikulozyten ausgesprochen wurde, kommt hier kein Eigenblut-Doping in Betracht. Es gibt keine andere Substanz, die solche Reti-Anstiege macht. Ãœbrigens ist fast das wichtigste Indiz gegen Epo-Doping die Zahl der Retikulozyten 7 Tage vor der WM in Hamar. Epo-Doping muss spÃ¤testens 14 Tage vor einem Wettbewerb begonnen werden, damit man den HÃ¤moglobinwert um 1 &#8211; 1.5 g/dl anheben kann. Dabei muss man jedoch hohe Dosen verwenden, die bei einer evt. Kontrolle auffallen wÃ¼rden. Bei den Ã¼blicherweise vermuteten niedrigeren Dosen muss man deutlich frÃ¼her anfangen.</p><p>HÃ¤tte Frau Pechstein mit Epo gedopt, hÃ¤tten die Retiwerte eine Woche vor der WM besonders auffÃ¤llig sein mÃ¼ssen. Die Retis steigen 4 Tage nach Epo-Gabe und normalisieren sich wieder etwa 7 Tagen nach der letzten Gabe. Habt ihr bei CAS-Feststellung 187 bemerkt, wie das Gericht die Tatsachen verfÃ¤lscht hat. Zusammenfassend ist vÃ¶lig klar, dass Frau Pechstein nicht mit Epo gedopt hat. Ob sie andere Dopingmittel verwendet hat, weiÃŸ niemand; niemand macht ihr entsprechende VowÃ¼rfe auÃŸer Professor Franke. Diese Unsicherheit bezÃ¼glich des Dopings mit anderen Mitteln gilt natÃ¼rlich fÃ¼r alle Sportler.</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/01/21/winfried-gassmann-zum-fall-pechstein-2/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>60</slash:comments> </item> <item><title>Was vom Tage Ã¼brig bleibt (50): Kommentar von Prof. Winfried Gassmann zum Fall Pechstein</title><link>http://www.jensweinreich.de/2010/01/06/was-vom-tage-ubrig-bleibt-50-gassmann-kommentar-zum-fall-pechstein/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2010/01/06/was-vom-tage-ubrig-bleibt-50-gassmann-kommentar-zum-fall-pechstein/#comments</comments> <pubDate>Wed, 06 Jan 2010 01:26:58 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[winfried gassmann]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[epo]]></category> <category><![CDATA[gutachten]]></category> <category><![CDATA[was vom tage Ã¼brig bleibt]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6175</guid> <description><![CDATA[In einer Email aus dem PR-Hause Powerplay AG bittet das Management von Claudia Pechstein um Beachtung eines neuen SchriftstÃ¼ckes. Professor Winfried Gassmann, Chefarzt an der Klinik fÃ¼r Onkologie des St. Marien-Krankenhauses Siegen, hat mit Datum vom 5. Januar 2010 einen 28 Seiten umfassenden Kommentar zum Fall Pechstein und zum CAS-Urteil verfasst. Pechsteins Management schreibt dazu: [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>In einer Email aus dem PR-Hause Powerplay AG bittet das Manag<script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/nextgen-gallery/tinymce3/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/cforms/js/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/skype-online-status/js/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/wp-polls/tinymce/plugins/polls/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script>ement von Claudia Pechstein um Beachtung eines neuen SchriftstÃ¼ckes. Professor Winfried Gassmann, Chefarzt an der Klinik fÃ¼r Onkologie des St. Marien-Krankenhauses Siegen, hat mit Datum vom 5. Januar 2010 einen 28 Seiten umfassenden Kommentar zum Fall Pechstein und zum <a
title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht" href="http://jensweinreich.de/?p=5865" target="_self">CAS</a>-<a
title="Der CAS im Fall Pechstein: &quot;abuse of science, bordering to fraud&quot;?" href="http://jensweinreich.de/?p=5964" target="_self">Urteil</a> verfasst. Pechsteins Management schreibt dazu:</p><blockquote><p>Der VollstÃ¤ndigkeit halber sei erwÃ¤hnt, dass Prof Gassmann weder an demÂ ISU-Verfahren noch an der Verhandlung vor dem CAS beteiligt war. Er ist auchÂ kein von Frau Pechstein nachtrÃ¤glich beauftragter Gutachter, sondern hatÂ seinen Kommentar unentgeltlich aus eigenem Interesse an demÂ â€žFall Pechsteinâ€œ geschrieben.</p></blockquote><p>Winfried Gassmann ist nicht mit Max Gassmann (ZÃ¼rich) zu verwechseln, der im Prozess als <span
style="text-decoration: line-through;">Gutachter</span> &#8220;neutraler Experte&#8221; aufgetreten war und sich medial desÃ¶fteren zu Wort gemeldet hat (<a
title="Google Suche Max Gassmann + Pechstein" href="http://www.google.de/search?hl=de&amp;num=100&amp;newwindow=1&amp;q=pechstein+&quot;max+gassmann&quot;&amp;btnG=Suche&amp;meta=&amp;aq=f&amp;oq=" target="_blank">Google-Suche</a>). Nun zu den Dokumenten:</p><ul><li>Hier das <a
title="Kommentar von Prof. Winfried Gassmann zum CAS-Urteil" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/01/gassmann-zum-cas-urteil.pdf" target="_blank"><strong>Schreiben von Prof. Winfried Gassmann</strong></a> im Original (pdf, 28 Seiten, 1,1 MB)</li></ul><p>AuÃŸerdem hat die wegen angeblichen Blutdopings gesperrte Olympiasiegerin das CAS-Urteil ins Deutsche Ã¼bersetzen lassen:</p><ul><li><a
title="CAS-Urteil zu Pechstein, deutsch, 25. November 2009" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/01/urteil-cas-pechstein-deutsche-version.pdf" target="_blank">CAS-Urteil vom 25. November 2009 in <strong>Deutsch</strong></a> (beglaubigte Ãœbersetzung, pdf, 63 Seiten, 537 kb)</li></ul><p>Zur besseren Ãœbersicht noch dies:</p><ul><li>DasÂ <a
title="CAS-Urteil zu Pechstein" href="http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3802/5048/0/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN.pdf" target="_self">CAS-Urteil</a> vom 25. November 2009 (<em>pdf, 63 Seiten</em>) in Englisch, und hier noch ein von mirÂ <a
title="CAS Final Decision Pechstein" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/11/final-award-pechstein.pdf" target="_self">bearbeitetes Urteil</a> &#8211; Texterkennung mÃ¶glich</li><li>DasÂ <a
title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">ISU-Urteil</a> vom 1. Juli 2009</li><li>DieÂ <a
title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Liste der Blutkontrollen</a> von Claudia Pechstein</li><li><a
title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">SÃ¤mtliche BeitrÃ¤ge</a> zum Fall Pechstein (mit etlichen Hundert externen Links und mittlerweile knapp 2000 Kommentaren)</li></ul><p>ZurÃ¼ck zum Tagesgeschehen, dieÂ Essenz des Gassmann-Kommentars:</p><p><strong>&#8220;Evidenzen gegen Epo-Doping&#8221;</strong></p><blockquote><ol><li>Es ist nicht sachgerecht, einzelne Retikulozytenwerte isoliert zu betrachten. Ziel des Dopings ist es, die Zahl der Erythrozyten zu erhÃ¶hen, ohne den HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokrit-Grenzwert der Dopingkontrollen von 46% (fÃ¼r Frauen) zu Ã¼berschreiten. HÃ¤tte Frau Pechstein Erythropoetin zur Steigerung der Blutbildung genutzt, hÃ¤tte sich dies nicht nur in vermehrten Retikulozyten sondern auch durch â€ždoping-optimierteâ€œ HÃ¤matokrit- und Erythrozytenwerte im oberen Normbereich dokumentieren mÃ¼ssen. Dies ist jedoch zu keinem Zeitpunkt der Fall; einmalig wurde bei ihr ein HÃ¤moglobinwert von 16.5g/dl gemessen; drei Tage danach bei einer Wettkampfkontrolle wurde wieder 13.8 g/dl gemessen. In der verfÃ¼gbaren Zeit seit 2000Â wurden<span> </span>unmittelbar<span> </span>vor<span> </span>und<span> </span>wÃ¤hrend<span> </span>Europa-<span> </span>und Weltmeisterschaften sowie Olympischen Spielen insgesamt 37 Blutkontrollen durchgefÃ¼hrt. Bei 28 dieser Messungen lag sie mit dem HÃ¤matokritwert in der unteren HÃ¤lfte des Normbereiches fÃ¼r Frauen. Dies gilt auch fÃ¼r die besonders auffÃ¤llige WM in Hamar: Start- HÃ¤matokrit bei 41%, am Folgetag 39% nach einem Wettkampf.</li><li>Nach erhÃ¶hten Retikulozytenwerten wurde niemals ein HÃ¤moglobinanstieg von z.B. 1 g/dl dokumentiert, wie es bei Epo-Doping zu erwarten ist. Vielmehr passt dieses Bild zu einer suklinischen HÃ¤molyse.Â Vor den hÃ¶chsten HÃ¤moglobinwerten von Frau Pechstein Ã¼ber 15 g/dl wurde niemals ein Retikulozytenwert Ã¼ber der ISU-Grenze von 2.4% gemessen.</li><li>Die Blutwerte von Frau Pechstein waren bei Top-Ereignissen identisch zu denen bei Weltcup-Wettbewerben und zu denen bei unangemeldeten Trainingskontrollen. Es gibt keinerlei Evidenzen fÃ¼r ein auf Top-Ereignisse zielgerichtetes Doping.<span
id="more-6175"></span></li><li>Bei der WM in Hamar 2009 hÃ¤tte die Retikulozytenzahl bei Epo-Doping auch vor der WM erhÃ¶ht gewesen sein mÃ¼ssen insbesondere bei den Messungen am 30. und 31. Januar â€“ 6 bzw. 7 Tage vor Beginn der WM. Unter Epo-Gabe ist der Retikulozytenanstieg unvermeidlich.Â Will man die Retikulozytenzahl bei der WM durch Epo-Doping erklÃ¤ren, hÃ¤tte der spÃ¤teste Epo-Beginn bei hohen Einzeldosen hÃ¤tte 10-14 Tage vor der WM erfolgen mÃ¼ssen, bei den oft fÃ¼r Dopingzwecke vermuteten niedrigen Einzeldosen entsprechend frÃ¼her. Ein noch spÃ¤terer Dopingbeginn hÃ¤tte nur die Retizahl zur WM erhÃ¶ht, nicht jedoch die Zahl roter BlutkÃ¶rperchen. Dieser Sachverhalt wurde vom CAS in der UrteilsbegrÃ¼ndung nicht erÃ¶rtert. Ich betrachte dies als schwerwiegendes VersÃ¤umnis des Gerichts.</li><li>Es wurde auch und speziell kein HÃ¤moglobin-Anstieg zur WM in Hamar dokumentiert (siehe oben). Das Gericht kommentiert diesen Sachverhalt zwar, akzeptiert ihn aber nicht als ausreichenden Beleg gegen Epo-Doping. Dies ist legitim. Die BegrÃ¼ndung des Gerichts lautet, es gebe bei HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokritmessung so viele ManipulationsmÃ¶glichkeiten fÃ¼r Athleten, dass nur ein zu hoher Wert eine Aussagekraft habe, ein normaler jedoch nicht. Welche ManipulationsmÃ¶glichkeit hatte Frau Pechstein jedoch bei der Blutabnahme unmittelbar nach einem erfolgreichen Wettkampf am folgenden Tag.</li><li>Warum sollte die Athletin als Dopingziel einen HÃ¤moglobinwert um 14 g/dl und einen HÃ¤matokritwert um 40% anstreben, durchaus deutlich entfernt von der Sperr-Grenze. Dieser Sachverhalt wurde vom Gericht nicht erÃ¶rtert.</li><li>Der Trend zu steigenden Retikulozytenwerten in den letzten 10 Jahren ist bei Frau Pechstein mit einem Trend zu niedrigeren HÃ¤moglobinwerten assoziiert â€“ dieses PhÃ¤nomen spricht stark fÃ¼r natÃ¼rliche Ursachen. Wie solche gegenlÃ¤ufigen Trends in einem Doping-Konzept erklÃ¤rt werden kÃ¶nnen, ist unklar (Seite 22).</li></ol></blockquote><p><strong>&#8220;VersÃ¤umnisse und fragwÃ¼rdige Praktiken des Gerichts&#8221;</strong></p><blockquote><ol><li>Das Gericht hat alle die Athletin mÃ¶glicherweise entlastende Fakten in der UrteilsbegrÃ¼ndung unerwÃ¤hnt gelassen hat oder hat diese Fakten als Folge von Manipulationen erklÃ¤rt, ohne konkret festzustellen, wie die Manipulation an einem konkreten Tag z.B. am 7. Februar 2009 nach dem 3000m-Lauf in Hamar hÃ¤tte erfolgt sein kÃ¶<script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/nextgen-gallery/tinymce3/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/cforms/js/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/skype-online-status/js/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/wp-polls/tinymce/plugins/polls/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script>nnen.</li><li>In Feststellung Nr. 10 hat das Gericht die HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokritwerte von Hamar 2009 bewusst weggelassen. Das Gericht war sich dessen bewusst, dass das der Urteilstext im Internet von Rundfunk und Presse gelesen wird. Nicht nur Ã„rzte auch Redakteure hÃ¤tten sich auf der CAS-Homepage gefragt, wie kommt man auf Doping?, Frau Pechstein hat ja weniger Erythrozyten als ich. Es stellt sich die Frage: Was bezweckt das Gericht damit, wenn in dem &#8211; im Internet fÃ¼r jedermann zugÃ¤nglichen &#8211; Urteil konkrete, Frau Pechstein entlastende Zahlenwerte unerwÃ¤hnt bleiben?</li><li>Es hat in seiner Feststellung 187 die Fakten verfÃ¤lschend und irrefÃ¼hrend dargestellt.</li><li>Bei einem Urteil von grundsÃ¤tzlicher Bedeutung hÃ¤tte das Gericht die Problematik der Normwertbereiche erÃ¶rtern mÃ¼ssen. In der UrteilsbegrÃ¼ndung findet sich kein Hinweis darauf, dass Prof. Dr. dâ€™Onofrio dem Gericht erklÃ¤rt hat, wie Normbereiche von LaborwertenÂ z.B. von Retikulozyten erstellt werden, dass sie nÃ¤mlich bei Gesunden erhoben werden.</li><li>Die Frage der Retikulozytenzahl bei asthmatischer Erkrankung wurde vom Gericht nicht erÃ¶rtert. FachÃ¤rzte fÃ¼r Lungenkrankheiten wurden offenbar nicht konsultiert. Eine Literatur-Recherche zu dieser Problematik wurde nicht durchgefÃ¼hrt.</li><li>Das Gericht hat nicht die Frage erÃ¶rtert, welches Epo-Dopingmuster mit den vorliegenden Blutdaten bei der WM in Hamar vereinbar ist, insbesondere auch nicht, wie es kommt, dass die Retikulozyten einen Monat und eine Woche vor dem Wettbewerb nicht auffÃ¤llig waren.</li></ol></blockquote><p>Viel VergnÃ¼gen bei der LektÃ¼re.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2010/01/06/was-vom-tage-ubrig-bleibt-50-gassmann-kommentar-zum-fall-pechstein/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>195</slash:comments> </item> <item><title>Bundesgericht lehnt vierten Pechstein-Antrag ab</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/12/30/bundesgericht-lehnt-vierten-pechstein-antrag-ab/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/12/30/bundesgericht-lehnt-vierten-pechstein-antrag-ab/#comments</comments> <pubDate>Wed, 30 Dec 2009 11:45:20 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[dosb]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllaufen]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6169</guid> <description><![CDATA[Zum Jahreswechsel: Die vierte EilverfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts im Dopingfall Pechstein. Die fÃ¼nfmalige Olympiasiegerin wollte an den kommenden WettkÃ¤mpfen teilnehmen, um sich bis zur letzten Nominierungsrunde des DOSB am 22. Januar ihre Olympiachance fÃ¼r Vancouver zu erhalten. Abgelehnt. Die VerfÃ¼gung, wenige Minuten alt, wie gewohnt im Wortlaut. Schwierig zu konsumieren und doch eine gute Zusammenfassung [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Zum Jahreswechsel: Die vierte EilverfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts im Dopingfall Pechstein. Die fÃ¼nfmalige Olympiasiegerin wollte an den kommenden WettkÃ¤mpfen teilnehmen, um sich bis zur letzten Nominierungsrunde des DOSB am 22. Januar ihre Olympiachance fÃ¼r Vancouver zu erhalten. Abgelehnt.</p><p>Die VerfÃ¼gung, wenige Minuten alt, wie gewohnt im Wortlaut. Schwierig zu konsumieren und doch eine gute Zusammenfassung der verschiedenen AktivitÃ¤ten des Bundesgerichts bisher:</p><blockquote><p><strong>Cause cÃ©lÃ¨bre Embargo: gemÃ¤ss Anweisung des prÃ¤sidierenden Mitglieds Kolly ohne Sperrfrist</strong></p><p>VerfÃ¼gung vom 30. Dezember 2009 I. zivilrechtliche Abteilung</p><p>Bundesrichter Kolly, prÃ¤sidierendes Mitglied.</p><ul><li>Claudia Pechstein, (&#8230;), Deutschland, BeschwerdefÃ¼hrerin, vertreten durch RechtsanwÃ¤lte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Bellerivestrasse 201, 8034 ZÃ¼rich,</li></ul><p>gegen</p><ol><li>International Skating Union, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne, Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, rue FranÃ§ois-Bellot 6, 1206 GenÃ¨ve,</li><li>Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Menzingerstrasse 68, DE-80992 MÃ¼nchen, Deutschland, Verfahrensbeteiligte,</li></ol><p>Internationales Schiedsgericht; Ordre public,</p><p>Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p><p><strong>In ErwÃ¤gung,</strong></p><p>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die BeschwerdefÃ¼hrerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union (Beschwerdegegnerin) organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Bundesgericht am 7. Dezember 2009 eine Beschwerdeschrift einreichte, mit der sie den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 anfocht und insbesondere folgenden prozessualen Antrag stellte:</p><p>â€žDer Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerin (1), eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen, sodass die BeschwerdefÃ¼hrerin per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zugelassen wird und insbesondere am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City starten darf.â€œ</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung dieses Gesuchs vorbrachte, dass das Rennen in Salt Lake City fÃ¼r sie die letzte MÃ¶glichkeit darstelle, sich fÃ¼r die Olympischen Spiele in Vancouver im Februar 2010 zu qualifizieren, und dass unmittelbar nach diesem Rennen, am 17. Dezember 2009, die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V (abgekÃ¼rzt DESG) die Nominierung des DESG- Olympiakaders vornehme;</p><p>dass mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme nach Art. 104 BGG superprovisorisch angeordnet wurde, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezem- ber 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eis- schnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;</p><p><span
id="more-6169"></span>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit Eingabe vom 9. Dezember 2009 ein Gesuch um ErlÃ¤uterung und ErgÃ¤nzung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7.Dezember 2009 einreichte und den Antrag stellte, die BeschwerdefÃ¼hrerin sei superprovisorisch, ohne AnhÃ¶rung der Gegenpartei, an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend die Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 11.-13. Dezember 2009 in den Disziplinen 1500 Meter, 3000 Meter und im Teamwettbewerb zuzulassen;</p><p>dass<span> </span>dem<span> </span>ErlÃ¤uterungsantrag<span> </span>mit<span> </span>PrÃ¤sidialverfÃ¼gung<span> </span>vom 10.Dezember 2009 entsprochen und die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember<span> </span>2009<span> </span>dahingehend<span> </span>ergÃ¤nzt<span> </span>wurde,<span> </span>dass<span> </span>die BeschwerdefÃ¼hrerin auch am Training teilnehmen dÃ¼rfe, soweit dieses als Vorbereitung zum 3000 Meter Rennen diene;</p><p>dass dagegen der Antrag auf Ausdehnung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 auf andere Rennen abgewiesen wurde, weil jene VerfÃ¼gung auf einer â€“ nach der Darstellung der BeschwerdefÃ¼hrerin â€“ besonderen Situation und Interessenlage beruht habe, die in Bezug auf die anderen Rennen, insbesondere die Teamrennen, eindeutig nicht gegeben sei;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11. Dezember 2009 ein erneutes Gesuch mit dem Antrag stellte, es sei superprovisorisch anzuordnen, dass sie von der Beschwerdegegnerin und der DESG an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend das Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 12. Dezember 2009 in der Disziplin 1500 Meter zuzulassen sei, sofern die BeschwerdefÃ¼hrerin sich am Eisschnelllauf Weltcuprennen am 11. Dezember 2009 Ã¼ber 3000 Meter nicht unter die ersten acht LÃ¤uferinnen klassiere;</p><p>dass dieses Gesuch mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 11. Dezember 2009 abgewiesen wurde;</p><p>dass das TAS und die Beschwerdegegnerin je mit Stellungnahmen vom 17. Dezember 2009 die Abweisung des mit der Beschwerdeschrift vom 7. Dezember 2009 gestellten Gesuchs um GewÃ¤hrung der aufschiebenden Wirkung beantragten;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit Eingabe vom 17. Dezember 2009 in ErgÃ¤nzung ihres Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen darum ersuchte, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die BeschwerdefÃ¼hrerin sei von der Beschwerdegegnerin und der DESG per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zuzulassen, sodass sie an allen Weltcuprennen, den Eisschnelllauf Europameisterschaften vom 9.-10. Januar 2010 in Hamar (Norwegen), den Eisschnelllauf Weltmeisterschaften vom 19. &#8211; 21. MÃ¤rz 2010 in Heerenveen (Holland) und fÃ¼r den Fall der Selektionierung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an den Olympischen Spielen 2010 in Vancouver starten dÃ¼rfe;</p><p>dass mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 22. Dezember 2009 entschieden wurde, dass das Gesuch um Erlass von weiteren superprovisorischen vorsorglichen<span> </span>Massnahmen<span> </span>abgewiesen<span> </span>werde,<span> </span>und<span> </span>die Beschwerdegegnerin und das TAS eingeladen wurden, bis zum 18.Januar 2010 zur ErgÃ¤nzung des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen gemÃ¤ss Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 17. Dezember 2009 Stellung zu nehmen, wobei Stillschweigen als EinverstÃ¤ndnis ausgelegt werde;</p><p>dass in der BegrÃ¼ndung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung namentlich festgehalten wurde, dass mit Bezug auf die eventuelle Teilnahme der BeschwerdefÃ¼hrerin an den Olympischen Spielen 2010 keine zeitliche Dringlichkeit dargetan sei, die den Erlass einer superprovisorischen Massnahme im beantragten Sinn rechtfertigen kÃ¶nnte, und dass auch bezÃ¼glich der Teilnahme der BeschwerdefÃ¼hrerin an anderen Rennen bzw. an Trainingseinheiten kein dringliches und Ã¼berwiegendes Interesse dargetan sei, das nicht schon in den vorhergegangenen PrÃ¤sidialverfÃ¼gungen berÃ¼cksichtigt worden wÃ¤re und den Erlass einer superprovisorischen Massnahme im beantragten Sinn rechtfertigen kÃ¶nnte;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit Eingabe vom 28. Dezember 2009 folgenden verfahrensleitenden Antrag stellte:</p><p>&#8220;Die den Beschwerdegegnern und dem TAS vom Bundesgericht mit VerfÃ¼gung vom 22. Dezember 2009 angesetzte Frist, zum Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 17. Dezember 2009 Stellung zu nehmen, sei derart zu verkÃ¼rzen, dass eine Entscheidung des Bundesgerichts Ã¼ber diesen Antrag vor den am 8.-10. Januar 2010 stattfindenden Eisschnelllauf Europameisterschaften in Hamar (Norwegen), eventualiter vor der abschliessenden<span> </span>Nominierungsrunde<span> </span>des<span> </span>Deutschen<span> </span>Olympischen Sportbundes fÃ¼r die Olympischen Spiele in Vancouver (Kanada) am 22. Januar 2010, ergeht.&#8221;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung des verfahrensleitenden Antrags vorbrachte, die Ansetzung der Vernehmlassungsfrist bis zum 18. Januar 2010 verunmÃ¶gliche ihr von vornherein eine Teilnahme an den Europameisterschaften und verhindere faktisch ebenfalls, dass das Bundesgericht vor dem 22. Januar 2010, dem Tag der zweiten und abschliessenden Selektionsrunde des DOSB, Ã¼ber die aufschiebende Wirkung entscheide;</p><p>dass zunÃ¤chst hervorzuheben ist, dass die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 22.Dezember 2009 in Kenntnis der von der BeschwerdefÃ¼hrerin geschilderten zukÃ¼nftigen Ereignisse &#8211; Europameisterschaften in Hamar am 8. &#8211; 10. Januar 2010, Nominierungstermin am 22. Januar 2010 â€“ erging;</p><p>dass daraus einerseits geschlossen werden muss, dass mit der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 22. Dezember 2009 ein Entscheid Ã¼ber das Gesuch um aufschiebende Wirkung vor dem 22. Januar 2010 bewusst ausgeschlossen wurde;</p><p>dass andererseits mit der ausdrÃ¼cklichen Abweisung des Gesuchs um Anordnung einer weiteren superprovisorischen Massnahme und der diesbezÃ¼glichen BegrÃ¼ndung eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde, dass die von der BeschwerdefÃ¼hrerin geschilderten zukÃ¼nftigen Ereignisse keinen ausreichenden Grund bilden, eine kÃ¼rzere Frist anzusetzen;</p><p>dass der verfahrensleitende Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 28. Dezember 2009 somit abzuweisen ist, weil die vorgebrachten GrÃ¼nde bereits mit der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 22. Dezember 2009 verworfen wurden und unter den gegebenen UmstÃ¤nden kein Anlass besteht, auf diese VerfÃ¼gung zurÃ¼ck zu kommen;</p><p><strong>verfÃ¼gt das prÃ¤sidierende Mitglied:</strong></p><ol><li>Der verfahrensleitende Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 28. Dezember 2009 wird abgewiesen.</li><li>Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li></ol><p>Lausanne, 30. Dezember 2009</p><p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p><p>Das prÃ¤sidierende Mitglied:</p><p>Kolly</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/12/30/bundesgericht-lehnt-vierten-pechstein-antrag-ab/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>29</slash:comments> </item> <item><title>Fall Pechstein: die dritte EilverfÃ¼gung des Bundesgerichts</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/12/11/fall-pechstein-die-dritte-eilverfugung-des-bundesgerichts/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/12/11/fall-pechstein-die-dritte-eilverfugung-des-bundesgerichts/#comments</comments> <pubDate>Fri, 11 Dec 2009 16:09:48 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[salt lake city]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[weltcup]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6133</guid> <description><![CDATA[Und noch einmal hat es Claudia Pechstein versucht. Mit dieser VerfÃ¼gung stimmen wir uns so langsam auf das 3000-Meter-Rennen heute Abend ein (21.45 Uhr MEZ). Wie immer das Original, vielleicht auch wieder vor allen Nachrichtenagenturen. Diese Schnelligkeit kann ich, derzeit in ZÃ¼rich auf dem Flughafen, Ã¼brigens nur mit modernem Technikeinsatz bieten, was wir gerade an [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Und <a
title="Fall Pechstein: und noch eine EilverfÃ¼gung des Bundesgerichts" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self">noch einmal</a> hat es Claudia Pechstein versucht. Mit dieser VerfÃ¼gung stimmen wir uns so langsam auf das 3000-Meter-Rennen heute Abend ein (21.45 Uhr MEZ). Wie immer das Original, vielleicht auch wieder vor allen Nachrichtenagenturen. Diese Schnelligkeit kann ich, derzeit in ZÃ¼rich auf dem Flughafen, Ã¼brigens nur mit modernem Technikeinsatz bieten, was wir gerade <a
title="Die Zukunft der Zeitung ..." href="http://jensweinreich.de/?p=6127" target="_self">an dieser Stelle diskutieren</a>. Ein bisschen Elan und Arbeitslust muss auch sein, aber das ist wohl selbstverstÃ¤ndlich.</p><blockquote><p>V e r f Ã¼ g u n g v om 1 1 . De z emb e r 2 0 0 9<br
/> I . z i v i l r e c h t l i c h e Ab t e i l u n g</p><p>Bundesrichter Corboz, prÃ¤sidierendes Mitglied.</p><p>Claudia Pechstein, BeschwerdefÃ¼hrerin, vertreten durch RechtsanwÃ¤lte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Bellerivestrasse 201, 8034 ZÃ¼rich,</p><p>gegen</p><p>1. International Skating Union, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne,<br
/> 2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Menzingerstrasse 68, DE-80992 MÃ¼nchen, Deutschland,</p><p>Beschwerdegegnerinnen.</p><p>Internationales Schiedsgericht; Ordre public,</p><p>Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p><p><span
id="more-6133"></span>In ErwÃ¤gung,</p><p>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die BeschwerdefÃ¼hrerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte (Dispositivziffer 3) und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Bundesgericht am 7. Dezember 2009 eine Beschwerdeschrift einreichte, mit der sie den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 anfocht und insbesondere folgenden prozessualen Antrag stellte:</p><p><em>&#8220;Der Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerin 1, eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen, sodass die BeschwerdefÃ¼hrerin per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zugelassen wird und insbesondere am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City starten darf.&#8221;; </em></p><p>dass mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme gemÃ¤ss Art. 104 BGG angeordnet wurde, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;</p><p>dass in der BegrÃ¼ndung der VerfÃ¼gung ausgefÃ¼hrt wurde, es bestehe unter den gegebenen UmstÃ¤nden ein Ã¼berwiegendes Interesse der BeschwerdefÃ¼hrerin daran, dass sie trotz der in Dispositivziffer 3 des angefochtenen Entscheides angeordneten Sperre am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City teilnehmen kann;</p><p>dass in dieser VerfÃ¼gung zudem festgehalten wurde, dem TAS und den Beschwerdegegnerinnen werde mit separaten Formularen Frist zur Stellungnahme zur Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 7. Dezember 2009 angesetzt;</p><p>dass dem TAS und den Beschwerdegegnerinnen mit FormularverfÃ¼gungen vom 8. Dezember 2009 Frist zur Stellungnahme zur Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 7. Dezember 2009 angesetzt wurde, wobei versehentlich der Vermerk angebracht wurde, dass bis zum Entscheid Ã¼ber das Gesuch alle Vollziehungsvorkehrungen zu unterbleiben hÃ¤tten;</p><p>dass aufgrund der gegebenen UmstÃ¤nde erkennbar war, dass es sich dabei um ein Versehen handelte, weil der Vermerk in eindeutigem Widerspruch zur PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 stand;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 9. Dezember 2009 ein Gesuch um ErlÃ¤uterung und ErgÃ¤nzung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 stellte, mit dem Antrag, die BeschwerdefÃ¼hrerin sei superprovisorisch, ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerinnen an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend die Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 11.-13. Dezember 2009 in den Disziplinen 1500 Meter, 3000 Meter und im Teamwettbewerb zuzulassen;</p><p>dass diesem Antrag mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 10. Dezember 2009 insoweit entsprochen wurde, als die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 dahingehend ergÃ¤nzt wurde, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin auch am Training teilnehmen dÃ¼rfe, soweit dieses als Vorbereitung zum 3000 Meter Rennen diene;</p><p>dass der Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin im Ãœbrigen abgewiesen wurde, wobei in der BegrÃ¼ndung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung festgehalten wurde, dass eine Ausdehnung der Erlaubnis auf andere Rennen nicht in Frage komme, weil die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 auf einer &#8211; nach der Darstellung der BeschwerdefÃ¼hrerin &#8211; besonderen Situation und Interessenlage beruht habe, die in Bezug auf die anderen Rennen, insbesondere die Teamrennen, eindeutig nicht gegeben sei;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11. Dezember 2009 folgendes Gesuch einreichte:</p><p><em>&#8220;Es sei superprovisorisch, ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerinnen anzuordnen, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin von den Beschwerdegegnerinnen an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend das Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 12. Dezember 2009 in der Disziplin 1500 Meter zuzulassen ist, sofern die BeschwerdefÃ¼hrerin sich am Eisschnelllauf Weltcuprennen am 11. Dezember 2009 Ã¼ber 3000 Meter nicht unter die ersten acht LÃ¤uferinnen klassiert.&#8221;;</em></p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung des Gesuchs einerseits auf den erwÃ¤hnten Vermerk in den FormularverfÃ¼gungen vom 8. Dezember 2009 und andererseits auf ihr Interesse hinweist, neben dem 3000 Meter Rennen auch an den anderen Rennen in Salt Lake City teilzunehmen;</p><p>dass bereits erlÃ¤utert worden ist, dass es sich beim erwÃ¤hnten Vermerk um ein Versehen handelt und daraus nicht abgeleitet werden kann, dass die vom TAS angeordnete Sperre vom Bundesgericht mit den FormularverfÃ¼gungen vom 8. Dezember 2009 als Ganzes aufgehoben worden ist;</p><p>dass sich das Bundesgerichts bereits in der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 10. Dezember 2009 zum Interesse der BeschwerdefÃ¼hrerin, auch an den anderen Rennen teilzunehmen, geÃ¤ussert hat, und keine Veranlassung sah, deswegen die Erlaubnis auf diese Rennen auszudehnen;</p><p>dass sich daran nichts geÃ¤ndert hat, weshalb das Gesuch der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 11. Dezember 2009 abzuweisen ist;</p><p>verfÃ¼gt das prÃ¤sidierende Mitglied:</p><p>1. Das Gesuch der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 11. Dezember 2009 wird abgewiesen.</p><p>2. Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</p><p>Lausanne, 11. Dezember 2009<br
/> Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts<br
/> Das prÃ¤sidierende Mitglied: Corboz</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/12/11/fall-pechstein-die-dritte-eilverfugung-des-bundesgerichts/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>71</slash:comments> </item> <item><title>Fall Pechstein: und noch eine EilverfÃ¼gung des Bundesgerichts</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/12/10/fall-pechstein-und-noch-eine-eilverfugung-des-bundesgerichts/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/12/10/fall-pechstein-und-noch-eine-eilverfugung-des-bundesgerichts/#comments</comments> <pubDate>Thu, 10 Dec 2009 14:01:25 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[salt lake city]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[weltcup]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6118</guid> <description><![CDATA[LAUSANNE. Hier die taufrische zweite VerfÃ¼gung des Bundesgerichts im Fall Pechstein, an dieser Stelle wie immer exklusiv im Original &#8211; und noch vor allen Nachrichtenagenturen. Diesmal hat Claudia Pechstein gegen ISU und DESG (sic!) versucht, ihre Teilnahme an den 1500 Metern und am Teamwettbewerb und den dazugehÃ¶rigen Trainingseinheiten beim Weltcup in Salt Lake City durchzusetzen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>LAUSANNE. Hier die taufrische zweite VerfÃ¼gung des Bundesgerichts im Fall Pechstein, an dieser Stelle wie immer exklusiv im Original &#8211; und noch vor allen Nachrichtenagenturen.</p><p>Diesmal hat Claudia Pechstein gegen ISU und DESG (sic!) versucht, ihre Teilnahme an den 1500 Metern und am Teamwettbewerb und den dazugehÃ¶rigen Trainingseinheiten beim Weltcup in Salt Lake City durchzusetzen &#8211; und ist abgewiesen worden. Interessant ist vielleicht die Frage: MÃ¼ssten ihre dann nicht konsequenter Weise auch die Trainingssessions in Berlin verboten werden?</p><blockquote><p>V e r f Ã¼ g u n g v om 1 0 . De z emb e r 2 0 0 9</p><p>I . z i v i l r e c h t l i c h e Ab t e i l u n g</p><p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin.</p><p>Claudia Pechstein, BeschwerdefÃ¼hrerin, vertreten durch RechtsanwÃ¤lte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann,</p><p>gegen</p><p>1. International Skating Union,</p><p>2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Deutschland, Beschwerdegegnerinnen.</p><p>Internationales Schiedsgericht; Ordre public, Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p><p>In ErwÃ¤gung,</p><p>dass mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 superprovisorisch angeordnet wurde, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;</p><p><span
id="more-6118"></span>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit Eingabe vom 9. Dezember 2009 ein Gesuch um ErlÃ¤uterung und ErgÃ¤nzung einreichte und den Antrag stellte, die BeschwerdefÃ¼hrerin sei superprovisorisch, ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerinnen, an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend die Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 11.-13. Dezember 2009 in den Disziplinen 1500 Meter, 3000 Meter und im Teamwettbewerb zuzulassen;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung ihres ErlÃ¤uterungsantrags vorbringt, es bestehe die Gefahr, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin von der Beschwerdegegnerin 1 nicht zum Training (das heisst um sich auf das Rennen vorzubereiten und aufzuwÃ¤rmen) auf die Eisschnelllaufbahn gelassen werde, sondern nur fÃ¼r das eigentliche Rennen, weil eine Dopingsperre gemÃ¤ss dem neuen WADA Code 2009 Art. 10.10.1 nicht nur eine Wettkampfteilnahme, sondern auch die Trainingsteilnahme untersage;</p><p>dass dem ErlÃ¤uterungsantrag stattzugeben ist, weil das Bundesgericht beim Erlass der VerfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 davon ausgegangen ist, dass zur Teilnahme am 3000 Meter Rennen auch die Vorbereitung gehÃ¶rt, soweit sie allgemein Ã¼blich ist;</p><p>dass dagegen der Antrag auf Ausdehnung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 auf andere Rennen abzuweisen ist, weil jene VerfÃ¼gung auf einer &#8211; nach der Darstellung der BeschwerdefÃ¼hrerin &#8211; besonderen Situation und Interessenlage beruhte, die in Bezug auf die anderen Rennen, insbesondere die Teamrennen, eindeutig nicht gegeben ist;</p><p>verfÃ¼gt die PrÃ¤sidentin:</p><p>1. Die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 wird wie folgt ergÃ¤nzt (ErgÃ¤nzung in fetten Buchstaben):</p><p>&#8220;Es wird angeordnet, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen sowie am Training teilnehmen darf, soweit dieses als Vorbereitung auf dieses Rennen dient.</p><p>2. Im Ãœbrigen wird der Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin abgewiesen.</p><p>3. Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</p><p>Lausanne, 10. Dezember 2009<br
/> Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts<br
/> Die PrÃ¤sidentin: Klett</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/12/10/fall-pechstein-und-noch-eine-eilverfugung-des-bundesgerichts/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>25</slash:comments> </item> <item><title>Pechstein lÃ¤uft wieder &#8211; die superprovisorische VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/12/08/pechstein-lauft-wieder-in-salt-lake-city/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/12/08/pechstein-lauft-wieder-in-salt-lake-city/#comments</comments> <pubDate>Tue, 08 Dec 2009 09:16:01 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[peking 2008]]></category> <category><![CDATA[presseschau]]></category> <category><![CDATA[schweizer bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[vancouver 2010]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[bundesgericht]]></category> <category><![CDATA[dpa]]></category> <category><![CDATA[journalismus]]></category> <category><![CDATA[kathrin klett]]></category> <category><![CDATA[salt lake city]]></category> <category><![CDATA[salt lake city 2002]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=6074</guid> <description><![CDATA[Melde mich jetzt ab zu einer kurzfristigen Reise in die Schweiz zum IOC, u.a. wegen der Weiterungen im Fall Pechstein. Die wichtigsten Informationen zu diesem Beitrag stelle ich nachtrÃ¤glich ganz nach vorn. Gerade habe ich die superprovisorische VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts erhalten. So weit ich sehe, gibt es diese VerfÃ¼gung sonst noch nirgends zu lesen. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Melde mich jetzt ab zu einer kurzfristigen Reise in die Schweiz zum IOC, u.a. wegen der Weiterungen im Fall Pechstein.</p><p>Die wichtigsten Informationen zu diesem Beitrag stelle ich nachtrÃ¤glich ganz nach vorn. Gerade habe ich die superprovisorische VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts erhalten. So weit ich sehe, gibt es diese VerfÃ¼gung sonst noch nirgends zu lesen. Exklusiv, fÃ¼r wenige Minuten :) voilÃ :</p><blockquote><p><strong><br
/> V e r f Ã¼ g u n g v o m 7 . D e zÂ e m b e r 2 0 0 9<br
/> I . z i v i l r e c h t l i c h e A b t e i l u n g</strong></p><p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin.</p><p>Claudia <strong>Pechstein</strong>, BeschwerdefÃ¼hrerin, vertreten durch Herrn Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Froriep Renggli,</p><p><strong>gegen </strong></p><p>1. <strong>International Skating Union</strong>,<br
/> 2. <strong>Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V.</strong>,</p><p>Beschwerdegegnerinnen.</p><p>Internationales Schiedsgericht; Ordre public, Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p><p><strong>In ErwÃ¤gung,</strong></p><p>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die BeschwerdefÃ¼hrerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte (Dispositivziffer 3) und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Bundesgericht am 7. Dezember 2009 eine Beschwerdeschrift einreichte, mit der sie den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 anfocht und insbesondere folgenden prozessualen Antrag stellte:</p><p><em>&#8220;Der Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerin 1, eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen, sodass die BeschwerdefÃ¼hrerin per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zugelassen wird und insbesondere am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City starten darf.&#8221;;</em></p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung ihres Gesuchs vorbringt, das erwÃ¤hnte Rennen in Salt Lake City stelle fÃ¼r sie die letzte MÃ¶glichkeit dar, sich fÃ¼r die Olympischen Spiele in Vancouver im Februar 2010 zu qualifizieren, und dass unmittelbar nach diesem Rennen, am 17. Dezember 2009, die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V (abgekÃ¼rzt DESG) die Nominierung des DESGOlympiakaders vornehme;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin auf ein Schreiben der DESG vom 1. Dezember 2009 hinweist, das ihre Darstellung bestÃ¤tigt;</p><p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zudem vorbringt, dass die Olympischen Spiele in Vancouver aufgrund ihres jetzigen Alters von 37 Jahren voraussichtlich die letzte Gelegenheit zur Teilnahme an solchen Spielen wÃ¤re und dass die vom TAS ausgesprochene Sperre somit ihre Karriere als Profisportlerin beenden wÃ¼rde;</p><p><span
id="more-6074"></span>dass die Beschwerde an das Bundesgericht in der Regel keine aufschiebende Wirkung hat (Art. 103 Abs. 1 BGG), diese jedoch vom Instruktionsrichter oder der Instruktionsrichterin namentlich angeordnet werden kann, wenn von der Seite der gesuchstellenden Partei ein Ã¼berwiegendes Interesse besteht (Art. 103 Abs. 3 BGG), und gemÃ¤ss Art. 104 BGG von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei andere vorsorgliche Massnahmen getroffen werden kÃ¶nnen, um bedrohte Interessen einstweilen sicher zu stellen;</p><p>dass solche Massnahmen nach der Praxis des Bundesgerichts auch superprovisorisch angeordnet werden kÃ¶nnen;</p><p>dass unter den gegebenen UmstÃ¤nden ein Ã¼berwiegendes Interesse der BeschwerdefÃ¼hrerin daran besteht, dass sie trotz der in Dispositivziffer 3 des angefochtenen Entscheides angeordneten Sperre am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City teilnehmen kann;</p><p>dass somit der Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin in diesem Umfang als vorsorgliche Massnahme im Sinne von Art. 104 BGG gutzuheissen ist und diese Anordnung wegen zeitlicher Dringlichkeit superprovisorisch, das heisst ohne vorgÃ¤ngige AnhÃ¶rung der anderen am Verfahren Beteiligten erfolgt;</p><p>dass dagegen im jetzigen Zeitpunkt kein Anlass besteht, Ã¼ber den weitergehenden Antrag auf Zulassung der BeschwerdefÃ¼hrerin &#8220;an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten&#8221; zu entscheiden;</p><p><strong></strong></p><p>verfÃ¼gt die PrÃ¤sidentin:</p><ol><li>Es wird angeordnet, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf.</li><li>Dem TAS und den Beschwerdegegnerinnen wird mit separaten Formularen Frist zur Stellungnahme zur Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 7. Dezember 2009 angesetzt.</li><li>Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li></ol><p>Lausanne, 7. Dezember 2009</p><p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p><p>Die PrÃ¤sidentin: Klett</p></blockquote><p><span
style="text-decoration: line-through;">Wie witzig: Ausgerechnet</span> in Salt Lake City<span
style="text-decoration: line-through;">, Hauptstadt der olympischen Korruption,</span> darf Claudia Pechstein beim Eisschnelllauf-Weltcup teilnehmen.</p><p><strong>10.16 Uhr:</strong> Das <a
title="Schweizer Bundesgericht" href="http://www.bger.ch/index.htm" target="_self">Schweizer Bundesgericht</a> akzeptierte ihren Eilantrag. Wer auf der Webseite sucht, wird bisher allerdings nichts finden. Die letzte Mitteilung unter dem Punkt &#8220;aktuelles&#8221; stammt vom August :)</p><p>Ich habe Kontakt zum Bundesgericht aufgenommen, werde im Laufe des Tages ein bisschen mitbloggen.</p><p>Das ist der <a
title="Weltcup Salt Lake City" href="http://live.isuresults.eu/2009-2010/salt%20lake%20city/" target="_self">Zeitplan des Weltcups</a> in Salt Lake City vom Freitag (11. Dezember) bis Sonntag (13. Dezember).</p><p>Eine <strong>Liste von Fragen</strong>, die wir im Laufe des Tages gemeinsam ergÃ¤nzen und verfeinern sollten:</p><ol><li>Darf Pechstein in SLC auch wieder die InfrastrukturÂ der DESG (und damit die BMI-FÃ¶rderung!) nutzen?</li><li>Denn sportrechtlich ist sie jaÂ gesperrt, oder nicht?</li><li>Und das BMI hat ja in der Pressemitteilung zusammen mit dem DOSB aufÂ die wirksamkeit des Urteils/der Sperre hingewiesen. Oder nicht?</li><li>War Pechstein in den letzten Wochen im Testpool der NADA?</li><li>LÃ¤uft Sie mit dem Bundesadler auf?</li><li>Kann ihr das IOC den Start in Vancouver verweigern, auch wenn sie sich jetzt qualifizieren wÃ¼rde?</li></ol><p>Wunderbare VorschlÃ¤ge von <em><a
title="Kommentar von Herrn Holle" href="http://jensweinreich.de/?p=6074#comment-16632" target="_self">Herrn Holle</a></em> fÃ¼r Sponsoren auf dem GanzkÃ¶rperanzug:</p><ul><li>&#8220;Kampf dem Doping&#8221;</li><li>&#8220;Keine Macht den Drogen&#8221;</li><li>&#8220;Keine Macht den Doofen&#8221;</li><li>&#8220;Gegen kritischen Journalismus&#8221;</li><li>&#8220;Kanzlei SchertzBergmann&#8221;</li><li>Konto der Anwaltskanzlei (Spendenkonto fÃ¼r die Rechtsanwalts-Honorare)</li><li>Vielleicht unterschreiben auch Mitglieder des Bundestags-Sportausschusses sowie des DOSB auf ihrem Laufanzug.Â Am besten unter dem Slogan:Â <span
style="text-decoration: line-through;">mutmaÃŸlich dopend</span> â€“&gt;Â <strong>absolut unschuldig</strong>.</li></ul><p><strong>15.03 Uhr</strong>, vom Flughafen: Manche Fragen haben sich erledigt. Das Sportkartell ist sich wieder einmal einig, die Familie hÃ¤lt zusammen. Die DESG <a
title="DESG" href="http://www.desg.de/?p=2367" target="_blank">teilt mit</a>:</p><blockquote><p><strong>Pechstein startet fÃ¼r die DESG</strong></p><p>(&#8230;) Die Berlinerin ist fÃ¼r den Zeitraum des Weltcups Teil der deutschen Mannschaft. Sie erhÃ¤lt das Startrecht gemÃ¤ÃŸ Satzungen und Regularien der DESG und der ISU. Das Vorgehen ist mit dem DOSB und dem Bundesinnenministerium abgestimmt. Die vorlÃ¤ufige Startgenehmigung hat keinen Einfluss auf das endgÃ¼ltige Ergebnis des Berufungsverfahrens durch das Bundesgericht.</p></blockquote><p><strong>22.25 Uhr</strong>, aus Lausanne: Ein Nachtrag &#8211; natÃ¼rlich habe ich mich schon heute morgen bei Grengelbergmann nach den Details des Eilantrags/der EilantrÃ¤ge, nach dem Original also, erkundigt. Eine Antwort bekam ich nicht.</p><p>Kann es sein, dass bislang keine Nachrichtenagentur ihre Pflicht erfÃ¼llt und sich die MÃ¼he gemacht hat, aus dem Beschluss des Bundesgerichts zu zitieren? Dass dieser Beschluss den Agenturen vielleicht gar nicht vorliegt, weil sie sich nicht die MÃ¼he gemacht haben, ihn zu erhalten, zu lesen und auszuwerten? Kann es sein, dass eine Mitteilung/ein Anruf der Pechstein-Seite genÃ¼gte, um die Nachricht in die Welt zu setzen, Zitate aus Deutschland zu sammeln, ohne aber mit dem Dokument des Tages zu arbeiten? Ich habe bislang jedenfalls nichts gesehen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/12/08/pechstein-lauft-wieder-in-salt-lake-city/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>99</slash:comments> </item> <item><title>Der CAS im Fall Pechstein: &#8220;abuse of science, bordering to fraud&#8221;?</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/12/01/der-cas-im-fall-pechstein-abuse-of-science-bordering-to-fraud/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/12/01/der-cas-im-fall-pechstein-abuse-of-science-bordering-to-fraud/#comments</comments> <pubDate>Tue, 01 Dec 2009 20:14:05 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[chemometrik]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[klaas faber]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[english text]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=5964</guid> <description><![CDATA[Der hollÃ¤ndische Chemometriker Klaas Faber erhebt nach dem Studium des CAS-Urteils im Blutdoping-Fall Claudia PechsteinÂ heftige VorwÃ¼rfe. Er spricht von Missbrauch, FÃ¤lschung, Betrug &#8211; &#8220;abuse of science, bordering to fraud&#8221; &#8211; und begrÃ¼ndet das auch. Klaas Faber, der fÃ¼r Pechsteins Verteidigung ein Gutachten erstellte,Â hat die Diskussion hier im Blog lange verfolgt undÂ diesen Beitrag exklusiv fÃ¼r www.jensweinreich.de [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der hollÃ¤ndische <a
title="Wikipedia: Chemometrik" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Chemometrik" target="_blank">Chemometriker</a> <strong>Klaas Faber</strong> erhebt nach dem Studium des <a
title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt" href="http://jensweinreich.de/?p=5865" target="_self">CAS-Urteils im Blutdoping-Fall Claudia Pechstein</a>Â heftige VorwÃ¼rfe. Er spricht von Missbrauch, FÃ¤lschung, Betrug &#8211; &#8220;abuse of science, bordering to fraud&#8221; &#8211; und begrÃ¼ndet das auch.</p><p><a
title="www.chemometry.com" href="http://www.chemometry.com/index.html" target="_blank">Klaas Faber</a>, der fÃ¼r Pechsteins Verteidigung ein Gutachten erstellte,Â hat die Diskussion hier im Blog lange verfolgt undÂ diesen Beitrag exklusiv fÃ¼r <a
href="http://www.jensweinreich.de">www.jensweinreich.de</a> geschrieben. Es darf weiter diskutiert werden:</p><blockquote><p><strong>By Klaas Faber</strong></p><p>The conclusion of â€˜doping&#8217; is a result of <em>extensive shopping</em> in the data (â€˜torture the data until they confess&#8217;), followed by a great deal of â€˜hineininterpretieren&#8217;, for lack of a suitable term in English.</p><p>Here follows a relatively short explanation as to why I am convinced that the conclusion of â€˜doping&#8217; is an abuse of science, bordering to fraud.</p><p>Let me first introduce myself. I am a basic scientist (PhD) who has worked, for example, in a forensic institute for two years (1996-1998). Due to my various previous occupations, I was in an excellent position to prove, with a former colleague, that <em>generally</em> the conclusions drawn from the current biological passport are based on <em>flawed logic</em> [1]. This scientific work was the basis of the expert opinion [2] that I prepared for Mrs. Pechstein&#8217;s defence.</p><p>In particular, I prompted the developer of the biological passport (Sottas) to explain why he mistreated the data (last bullet of p.6). Admittedly, I was stunned to encounter the following paragraph on p.12 of the CAS award [3]:</p><p>&#8220;<em>By communications faxed on 23 and 24 November 2009, the Athlete submitted an urgent application for the reopening of the hearing in order to have the opportunity to cross-examine Prof. Sottas, who had not attended the hearing of 22-23 October 2009. The reason for this application was that one of the Athlete&#8217;s attorneys had apparently learned that Prof. Sottas had revised his previous opinion on the basis of the Appellants&#8217; evidence submitted on 14 October and, for that reason, the Respondent had not summoned him to the hearing. The Panel has taken into account the Athlete&#8217;s application and has determined to dismiss it because, in reaching its decision, the Panel has not relied on the written expert opinion provided by Prof. Sottas.</em>&#8221;</p><p>Then, who has made sense out of the data?</p><p>Please note that the numbers do not automatically speak for themselves. One must properly account for the uncertainty in the input data to arrive at a statement of the kind &#8220;I am 99.9% (say) certain that Mrs. Pechstein doped&#8221;.</p><p>Close examination of the CAS award shows that the statistical treatment is even worse than I could imagine when submitting my expert opinion. It would be an understatement to say that it is â€˜unlike&#8217; to what is presented in all the publications that I know concerning the biological passport (scientific articles, lectures, websites), see [2].</p><p>Just have a look at point 183 on p.51, where a maximal critical difference (see [4], p. 191) is used to support the conclusion that the values obtained in February 2009 in Hamar (3.49, 3.54 and 3.38) are â€˜abnormal&#8217;, even in comparison with her own <em>individual</em>Â  %retics values.</p><p><span
id="more-5964"></span>The application of this maximal critical difference is flawed by at least three (3) reasons &#8211; additional to NOT analyzing the data, as it should have been done in the first place:</p><ol><li>the critical difference is defined for two consecutive results in [4], but used for the mean and a particular result (Hamar) in the CAS award;</li><li>population values are inserted for variability instead of the <em>individual</em> values one can estimate for Mrs. Pechstein;</li><li>the chosen level of â€˜confidence&#8217; is 95%, rather than 99.9%, which is the value usually published in the context of the biological passport.</li></ol><p>As you can guess, there is a lot more to say here, but what kind of sensible things can one add to this obvious nonsense?</p><p>I am 100% convinced that Sottas and/or close colleagues have done the proper calculations, at least by now. I performed some rough calculations myself and they show that Mrs. Pechstein would not have been prosecuted on that basis, see Figure below.</p><p>One last technicality: don&#8217;t forget, throughout these discussions, that the data (parameter, period) were selected in such a way that the conclusion â€˜doping&#8217; is heavily favoured. Therefore, an â€˜honestly&#8217; calculated dividing line between â€˜normal&#8217; and â€˜abnormal&#8217; will lie considerably higher.</p><p>If similar results really exist, as I suspect, that would make it fraud.Â </p><p><strong>References</strong></p><p>[1] <a
href="http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/Faber-Sjerps">http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/Faber-Sjerps</a>,Â Science &amp; Justice, 49 (2009) 214-215.pdf</p><p>[2] <a
href="http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/2009-10-13%20Expert%20opinion%20Faber.pdf">http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/2009-10-13%20Expert%20opinion%20Faber.pdf</a></p><p>[3] <a
href="http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN[1].pdf">http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN[1].pdf</a></p><p>[4] <a
href="http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/Banfi,%20Sports%20Medicine,%2038%20(2008)%20187-211.pdf">http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/Banfi,%20Sports%20Medicine,%2038%20(2008)%20187-211.pdf</a></p></blockquote><p><img
class="aligncenter size-full wp-image-5970" title="Grafik 1" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/12/faber1.jpg" alt="" width="500" height="358" /></p><p><img
class="aligncenter size-full wp-image-5971" title="Grafik 2" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/12/faber2.jpg" alt="" width="500" height="348" /></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/12/01/der-cas-im-fall-pechstein-abuse-of-science-bordering-to-fraud/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>90</slash:comments> </item> <item><title>CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/#comments</comments> <pubDate>Wed, 25 Nov 2009 09:10:54 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=5865</guid> <description><![CDATA[9.40 Uhr: Ich werde heute quasi live mitbloggen, denn der Court of Arbitration for Sport (CAS) verÃ¶ffentlicht angeblich gegen 15.30 Uhr sein begrÃ¼ndetes Urteil im Fall der vom Eislauf-Weltverband ISU wegen erhÃ¶hter Retikulozytenwerte gesperrten EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein. An der Ausgangslage hat sich seit Februar (auffÃ¤llige Blutwerte beim Weltcup in Hamar) bzw. seit Anfang Juli (Urteil [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>9.40 Uhr:</strong> Ich werde heute quasi live mitbloggen, denn der Court of Arbitration for Sport (<a
title="CAS Webseite, News" href="http://www.tas-cas.org/news" target="_blank">CAS</a>) verÃ¶ffentlicht angeblich gegen 15.30 Uhr sein begrÃ¼ndetes <a
title="Der CAS macht es spannend: Pechstein muss warten" href="http://jensweinreich.de/?p=5710" target="_self">Urteil</a> im Fall der vom Eislauf-Weltverband ISU wegen erhÃ¶hter Retikulozytenwerte gesperrten EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein. An der Ausgangslage hat sich seit Februar (auffÃ¤llige Blutwerte beim Weltcup in Hamar) bzw. seit Anfang Juli (Urteil der ISU-Disziplinarkommission)Â nichts geÃ¤ndert.</p><p>Die ISU sagt: Blutdoping &#8211; Pechstein sagt, sie habe nie gedopt.</p><p><img
class="aligncenter size-full wp-image-4578" title="Claudia Pechstein, August 2009 - Foto: Camera4/Eberhard Thonfeld" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/c4pkpechstein090806_033.jpg" alt="" width="500" height="352" /></p><p><strong>Basics fÃ¼r die Diskussion:</strong></p><ul><li>Das <a
title="CAS-Urteil zu Pechstein" href="http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3802/5048/0/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN.pdf" target="_self">CAS-Urteil</a> vom 25. November 2009 (<em>pdf, 63 Seiten</em>), die dazugehÃ¶rige Pressemitteilung findet sich weiter unten im Volltext. Und hier noch ein von mir <a
title="CAS Final Decision Pechstein" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/11/final-award-pechstein.pdf" target="_self">bearbeitetes Urteil</a> &#8211; Texterkennung mÃ¶glich.</li><li>DasÂ <a
title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">ISU-Urteil</a> vom 1. Juli 2009</li><li>Die <a
title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Liste der Blutkontrollen</a> von Claudia Pechstein <em>(bevor wieder das Lamento der Kritiker anbricht: diese Liste wurde zuerst hier komplett verÃ¶ffentlicht, ich kenne keine andere Stelle, wo diese Liste verÃ¶ffentlicht und diskutiert worden wÃ¤re)</em></li><li>Ãœber die Werte und die PR-Kampagne wird <a
title="Der Fall Pechstein: Inszenierung mit Parteigutachten" href="http://jensweinreich.de/?p=4554" target="_self">hier ausfÃ¼hrlich diskutiert</a></li><li><a
title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">SÃ¤mtliche BeitrÃ¤ge</a> zum Fall Pechstein (mit etlichen Hundert externen Links)</li><li>Die Webseite von <a
title="www.claudia-pechstein.de" href="http://claudia-pechstein.de/index2.shtml" target="_blank">Claudia Pechstein</a></li></ul><p>Ich halte das mehrfach verschobene CAS-Urteil, anders als manche Kommentatoren, nicht fÃ¼r ein historisches. Der Ã¼beraus sinnvollen Methode, Doper mit dem so genannten indirekten Nachweis zu Ã¼berfÃ¼hren, gehÃ¶rt die Zukunft, so oder so, egal wie die drei CAS-Richter entscheiden. Sollte das ISU-Verdikt bestÃ¤tigt werden, wird Pechstein sicher vor das Schweizer Bundesgericht ziehen. FÃ¼r kommende FÃ¤lle und den indirekten Nachweis schafft das am Ende eine gewisse Rechts- und Verfahrenssicherheit, was Pechstein selbstverstÃ¤ndlich egal sein wird (so oder so).</p><p>Da sich in meinem Blog zunehmend Trolle tummeln,Â der Ton rauher wird undÂ manche Kommentare auch unwahr und dummÂ sind,Â werde ichÂ heute sÃ¤mtliche Kommentare erst nachÂ LektÃ¼re freischalten. Dies geschieht allein aus juristischen GrÃ¼nden, ich habe keine Lust, erneut von klagewÃ¼tigen AnwÃ¤lten belÃ¤stigt zu werden. Ich darf um sachliche Diskussionen bitten, die sich an der UrteilsbegrÃ¼ndung des CAS orientieren, keineÂ VerschwÃ¶rungstheorien stricken und nicht die PR-Elaborate eines Randberliner &#8220;Managers&#8221; verbreiten (dafÃ¼r gibt es doch &#8220;Nachrichtenagenturen&#8221;).</p><p>Wer der Diskussion inhaltlich nicht folgen kann und/oder nicht Willens ist, sich auf die vom CAS angebotene BegrÃ¼ndung einzulassen, ist herzlich eingeladen, seinen Frust anderswo auszulassen.</p><p>Normalerweise sind derlei Hinweise nicht nÃ¶tig, denn wir befinden uns hier ja nicht in einem Forum eines so genannten QualitÃ¤tsmediums der alten Schule, wo ein derartiger Ton nach meiner bescheidenen Erfahrung an der Tagesordnung ist.Â Die sportpolitische Diskussion hier hat eigentlich durchweg Niveau und sucht ihresgleichen. So sollte es auch heute sein. Ich freue mich besonders darauf, von Juristen,Â Medizinern und Laboranten in die Feinheiten des CAS-Urteils eingeweiht zu werden.</p><p><strong>11.35 Uhr:</strong> Der Sportinformationsdienst verÃ¶fentlicht mal wieder eine Umfrage, deren Ergebnis (wie zuvor schon Mitte August) sicher bald als PR-Meldung hinausgeblasen wird. Same procedure. Egal, demnach glauben weiterhin rund 60 Prozent der Befragten (ich benutze mal nicht die Formulierung des SID, der schreibt: &#8220;die Mehrheit der deutschen BevÃ¶lkerung&#8221;) an die Unschuld Pechsteins.</p><p><strong>11.38 Uhr:</strong> Was ich bisher vergaÃŸ: Ich gehe wie andere Journalisten auch davon aus, dass die betroffene Partei, der das Urteil vorab zugehen soll, auch vorab, also vor VerÃ¶ffentlichung des Urteils auf der CAS-Webseite, an die Medien geht. Bild/Kurier/B.Z. ante portas.</p><p><strong>13.58 Uhr:</strong> Wie erwartet, die <a
title="PM Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/11/cp_pm_sperre.pdf" target="_self">Pressemitteilung</a> <em>(pdf, 2 Seiten)</em> der &#8220;powerplay management GmbH&#8221;:</p><blockquote><p><strong>Claudia Pechstein zieht nach CAS-Urteil </strong><strong>vor das Schweizerische Bundesgericht </strong></p><p>Mit Urteil vom 25. November 2009 hat der Internationale Sportgerichtshof CAS die SperreÂ Â der EisschnelllÃ¤uferin bestÃ¤tigt. Demnach kann Claudia Pechstein bis auf Weiteres nicht beiÂ WettkÃ¤mpfen starten und auch die Teilnahme an ihren sechsten Olympischen Spielen imÂ Februar 2010 in Vancouver ist ungewisser denn je.</p><p>â€žDas zu akzeptieren, ist fÃ¼r mich unglaublich hart. Nach dem wochenlangen, unwÃ¼rdigen HinÂ und Her war das Urteil aber abzusehen. Ich bin nicht mehr Ã¼ber das Ergebnis geschockt, sehrÂ wohl aber darÃ¼ber, wie es zustande gekommen ist. Erst die ISU, jetzt der CAS. Ich habeÂ lernen mÃ¼ssen, dass es ausgerechnet vor Sportgerichten offenbar keinen Platz fÃ¼r das im SportÂ so oft beschworene Fair Play gibt. Ich habe nie gedopt und ein reines Gewissen. Wie manÂ mich ohne Beweis, aufgrund eines einzigen Indizes, das zudem in der Wissenschaft noch sehrÂ umstritten ist, sperren kann, wird mir fÃ¼r immer unbegreiflich bleiben. Ganz gleich, wie sichÂ die drei Richter die Entscheidung hingebogen haben. Davon, dass die mir zur Last gelegtenÂ Werte nicht einmal analytisch sauber und verlÃ¤sslich erhoben wurden, ganz zu schweigen. IchÂ habe das Urteil registriert und bereits abgehakt. Ich werde mich jetzt keinesfalls geschlagenÂ geben. Der gerichtliche Weg wird erst dann zu Ende sein, wenn die Gerechtigkeit gesiegtÂ hat&#8221;, erklÃ¤rte Pechstein.</p><p>Ihr Anwalt Simon Bergmann kÃ¼ndigte an, schnellstmÃ¶glich ein Verfahren vor demÂ Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne anzustrengen. â€žIch bin der festen Ãœberzeugung,Â dass der CAS die Reichweite der auch im Sportrecht geltenden Unschuldsvermutung verkanntÂ hat. Im vorliegenden Fall gab es mit den Retikulozytenwerten nur einen einzigen Parameter,Â der &#8211; zudem wissenschaftlich hÃ¶chst umstritten &#8211; generelle RÃ¼ckschlÃ¼sse auf angeblichesÂ Blutdoping<em> </em>zulieÃŸ. DemgegenÃ¼ber konnten wir mit Hilfe von namhaften SachverstÃ¤ndigenÂ natÃ¼rliche Ursachen fÃ¼r die Retikulozytenwerte plausibel aufzeigen. BerÃ¼cksichtigt man dannÂ noch die von uns nachgewiesenen Fehler bei der Erhebung der Daten, muss ein solchesÂ Verfahren zwingend zu Gunsten des Athleten ausgehen. Soweit der CAS hier nach demÂ Grundsatz â€šDer Zweck heiligt die Mittel&#8217; vorgegangen ist, kÃ¶nnte dies ein klassischesÂ Eigentor werden. Man muss damit rechnen, dass nun zahlreiche VerbÃ¤nde versuchen werden,Â Athleten auf Basis fragwÃ¼rdiger Blutwerte zu sperren. Ich rechne mit einer Prozessflut.&#8221;</p><p>Der Berliner Rechtsanwalt, der Pechstein vor dem CAS gemeinsam mit seinem KollegenÂ Dr. Christian KrÃ¤he vertrat, fÃ¼gte hinzu: â€žBedenklich ist insbesondere, welch geringeÂ Anforderungen der CAS an das BeweismaÃŸ der indirekten BeweisfÃ¼hrung stellt. Der AthletÂ wird hierdurch gezwungen, den Beweis fÃ¼r seine Unschuld zu erbringen. Dies wird ihm aberÂ hÃ¤ufig schon auf Grund der immensen Kosten nicht mÃ¶glich sein. Zudem sind die meistenÂ Dopingexperten direkt oder indirekt von den SportverbÃ¤nden abhÃ¤ngig, was dazu fÃ¼hrt, dassÂ der Athlet erhebliche Schwierigkeiten bei der Suche nach SachverstÃ¤ndigen hat. Mit diesemÂ Problem hatten wir auch im Pechstein-Verfahren zu kÃ¤mpfen. Alles in allem ein schwarzerÂ Tag fÃ¼r die Sportrechtsprechung.â€œ</p><p>Claudia Pechstein war lange Zeit fest von einem Freispruch ausgegangen. Erste ZweifelÂ waren ihr vor gut zwei Wochen gekommen, als der CAS das ursprÃ¼nglich fÃ¼r denÂ Â 5. November angekÃ¼ndigte Urteil am Abend davor um gut 14 Tage verschob.Â Â â€žSeitdem wurde ich das GefÃ¼hl nicht los, dass mein Fall nicht sportjuristisch, sondernÂ sportpolitisch entschieden wird. Als dann die nÃ¤chste Verschiebung kam, war mir mehr dennÂ je klar, was passieren wird. Ich bin fest davon Ã¼berzeugt, dass ich verurteilt wurde, weil hinterÂ den Kulissen KrÃ¤fte gewirkt haben, die den indirekten Beweis in diesem PrÃ¤zedenzfall nichtÂ scheitern sehen wollten. Wenn die Umkehr der Beweislast im Anti-Dopingkampf SchuleÂ macht, dann kann man ja zukÃ¼nftig keinem talentierten Kind oder Jugendlichen mehr mitÂ gutem Gewissen empfehlen, Leistungssport zu treiben. Denn am Ende steht man womÃ¶glich,Â so wie ich jetzt, unverschuldet vor den TrÃ¼mmern seiner Karriere. Das ist alles einfachÂ unbegreiflich!â€œ</p><p>Trotz des mulmigen GefÃ¼hls, welches sie seit Wochen begleitete, hatte sich PechsteinÂ professionell auf einen bis zur erneuten Verschiebung des Urteils denkbaren Start beimÂ Weltcup am vergangenen Wochenende in Hamar vorbereitet. Jetzt steht ihre sportlicheÂ Zukunft komplett in den Sternen: â€žWie es sportlich jetzt weiter geht, kann ich nicht sagen.Â Keine Ahnung, ob die Qualifikation fÃ¼r Olympia noch mÃ¶glich ist. ZunÃ¤chst haben weiterhinÂ die Juristen das Wort.â€œ</p></blockquote><p><strong>14.59 Uhr:</strong> Das CAS-Urteil ist jetzt oben und <a
title="CAS-Urteil zu Pechstein" href="http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3802/5048/0/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN.pdf" target="_self">hier verlinkt</a> (pdf, 63 Seiten). Die dazugehÃ¶rige Pressemitteilung im Original:</p><blockquote><p>PRESS RELEASE, SPEED SKATING</p><p>CASE PECHSTEIN : THE 2-YEAR BAN CONFIRMED BY THE COURT OF ARBITRATION FOR SPORT</p><p>The Court of Arbitration for Sport (CAS) has rendered its final decision in the arbitration concerning the German speed skater Claudia Pechstein. The CAS has dismissed the appeals filed by the athlete and the German Speedskating Association and has confirmed the decision of the Disciplinary Commission of the International Skating Union whichimposed a two-year ban on Claudia Pechstein.</p><p>On the occasion of the ISU World Speedskating Championships in Hamar, Norway, in February 2009, blood samples were taken from all athletes for screening purposes. The percentage of reticulocytes value was measured at 3.49 for Claudia Pechstein. During the same event, two more blood samples were collected and showed values of 3.54 and 3.38. Ten days after the Hamar event, an out-of-competition blood sample was collected from the athlete, showing a percentage of reticulocytes value of 1.37. On 1 July 2009, the ISU Disciplinary Commission declared Claudia Pechstein responsible for an anti-doping violation under art. 2.2 of the ISU Anti-Doping Regulations by using the prohibited method of blood doping.</p><p>Claudia Pechstein and the German Speedskating Association (DESG) both filed appeals with the Court of Arbitration for Sport requesting the annulment of the ISU decision. Ms Pechstein put forward that she had not violated any anti-doping rule and contested that the percentage of reticulocytes values measured in Hamar were the result of the application of a prohibited substance or method. The athlete asserted that the upper limit of 2.4 in percentage of reticulocytes referred to by the ISU is not a generally accepted limit in medical practice. She stated that her high values were due to a blood disease. She also considered that the data collected by the ISU on the basis of blood screening were unreliable and unlikely to be of statistical or medical value for a number of reasons, such as cold temperature, altitude, physical stress due to intense exercise, foot pressure due to ice skates and blades, bleeding and an infection incurred in January 2009. Finally, the athlete expressed the view that the machine used for the blood analysis was subject to substantial fluctuations if it was not properly calibrated.</p><p>The case was referred to a Panel of CAS arbitrators composed of Prof. Massimo Coccia, Italy (President), Dr Stephan Netzle, Switzerland, and Mr Michele Bernasconi, Switzerland. A hearing was held at the CAS headquarters in Lausanne on 22 and 23 October 2009 during which the parties, their legal representatives and twelve witnesses and experts were heard.</p><p>The CAS Panel has decided to dismiss the appeals and to confirm the sanction imposed by the ISU Disciplinary Commission. The commencement date of the suspension has been fixed on 8 February 2009.</p><p>In summary, the CAS Panel has rejected the Appellants&#8217; arguments related to the sample collection and the analysis procedure and found that the calibration procedure established by the manufacturer of the automatic blood analyser used by the ISU was reliable. Furthermore, the CAS Panel found that the percentage of reticulocytes values shown by the athlete in Hamar on 6 and 7 February 2009 constituted abnormal values in comparison with both the general population in Europe and other elite speed skaters, as well as in comparison with her own usual values. The Panel also found that the variations in the athlete&#8217;s percentage of reticulocytes from 1.74 on 8 January 2009 to 3.49 on 6 February 2009 and then down again to 1.37 on 18 February 2009 was abnormal.</p><p
align="left">The Panel found that the above abnormality could not be reasonably explained by the various justifications submitted by the athlete nor by a congenital medical condition, as the expert hematologist chosen by athlete examined her in depth and concluded that there were no signs of any detectable blood disease or anomaly.</p><p>The CAS Panel concluded as follows:</p><p><em>As a result, in exercising its discretion to consider the evidence submitted by the parties, the Panel, bearing in mind the seriousness of the allegation, and based on all the considerations made above, finds that the ISU has discharged its burden of proving to the comfortable satisfaction of the Panel that the abnormal values of percentage of reticulocytes recorded by Ms Pechstein in Hamar on 6 and 7 February 2009, and the subsequent sharp drop recorded on 18 February 2009, cannot be reasonably explained by any congenital or subsequently developed abnormality. The Panel finds that they must, therefore, derive from the Athleteâ€™s illicit manipulation of her own blood, which remains the only reasonable alternative source of such abnormal values.</em></p><p>The full award with the grounds is published on the CAS website www.tas-cas.org/recentdecision.</p><p>Lausanne, 25 November 2009</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>268</slash:comments> </item> <item><title>Was vom Tage Ã¼brig bleibt (40): der Kampf um die Deutungshoheit</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/08/07/was-vom-tage-ubrig-bleibt-40-der-kampf-um-die-deutungshoheit/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/08/07/was-vom-tage-ubrig-bleibt-40-der-kampf-um-die-deutungshoheit/#comments</comments> <pubDate>Fri, 07 Aug 2009 10:39:22 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[alexandra gross]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[claudio catuogno]]></category> <category><![CDATA[der tagesspiegel]]></category> <category><![CDATA[detlef thieme]]></category> <category><![CDATA[die welt]]></category> <category><![CDATA[evi simeoni]]></category> <category><![CDATA[faz]]></category> <category><![CDATA[frank bachner]]></category> <category><![CDATA[fritz sÃ¶rgel]]></category> <category><![CDATA[holger kiesewetter]]></category> <category><![CDATA[jÃ¶rg winterfeldt]]></category> <category><![CDATA[johannes kopp]]></category> <category><![CDATA[katja bauer]]></category> <category><![CDATA[kreischa]]></category> <category><![CDATA[marcel stein]]></category> <category><![CDATA[markus becker]]></category> <category><![CDATA[mdr info]]></category> <category><![CDATA[michael reinsch]]></category> <category><![CDATA[peter danckert]]></category> <category><![CDATA[presseschau]]></category> <category><![CDATA[ralf grengel]]></category> <category><![CDATA[renÃ© hofmann]]></category> <category><![CDATA[rolf kruse]]></category> <category><![CDATA[spd]]></category> <category><![CDATA[spiegel online]]></category> <category><![CDATA[stuttgarter zeitung]]></category> <category><![CDATA[taz]]></category> <category><![CDATA[was vom tage Ã¼brig bleibt]]></category> <category><![CDATA[werner bartens]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=4576</guid> <description><![CDATA[Um das auch mal zu sagen: Ich denke, dass ich in meinem Bericht in der Berliner Zeitung (&#8220;Stempel auf der Stirn&#8220;) Ã¼ber die als Pressekonferenz getarnte PR-Nummer des Pechstein-Lagers ziemlich viele Argumente vermittelt habe, die dem Duo Grengel/Bergmann gefallen sollten. Zumal: Hier lÃ¤sst sich sogar noch die Argumentationshilfe der AnwÃ¤lte nachlesen, andere Beispiele lieÃŸen sich [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
class="aligncenter size-full wp-image-4579" title="PK Claudia Pechstein 6. August 2009 - (c) Eberhard Thonfeld/Camera4: Vielen Dank!" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/c4pkpechstein090806_0331.jpg" alt="" width="500" height="352" /></p><p>Um das auch mal zu sagen: Ich denke, dass ich in meinem Bericht in der Berliner Zeitung (&#8220;<a
title="BLZ vom 7. August 2009" href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0807/sport/0007/index.html" target="_self">Stempel auf der Stirn</a>&#8220;) Ã¼ber die als <a
title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein (2)" href="http://jensweinreich.de/?p=4540" target="_self">Pressekonferenz getarnte</a> <a
title="Der Fall Pechstein: Inszenierung mit Parteigutachten" href="http://jensweinreich.de/?p=4554" target="_self">PR-Nummer</a> des Pechstein-Lagers ziemlich viele Argumente vermittelt habe, die dem Duo Grengel/Bergmann gefallen sollten. Zumal: Hier lÃ¤sst sich sogar noch die Argumentationshilfe der AnwÃ¤lte nachlesen, andere Beispiele lieÃŸen sich nennen, die darauf schlieÃŸen lassen, dass sich gerade in diesem Blog so viele Dokumente (nicht nur Meinungen) zum Fall finden, wie an keiner anderen Stelle im Netz. Jedenfalls fÃ¤llt mir keine ein.</p><p>Diese nervende Vorrede ist, nachdem juristische MaÃŸnahmen ergriffen wurden, wichtig. Es tut einfach mal gut, das zu sagen.</p><p>Den Beweis fÃ¼r meine Eingangsthese liefern die LektÃ¼re und das HÃ¶ren anderer Berichte, Analysen, InterviewsÂ und Kommentare zum gestrigen Event im Ellington-Hotel Berlin-Charlottenburg, wohin ich womÃ¶glich wÃ¤hrend der Leichtathletik-WM zurÃ¼ckkehre, denn dann wird dort die Casa Italia eingerichtet.</p><p>Hier also meine aktuellen Lese- und HÃ¶rbefehle:</p><ul><li>ZunÃ¤chst unbedingt mal das Interview mit Kreischas Laborchef <a
title="BLZ: Analysen im weltweiten Netzwerk" href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1001/sport/0068/index.html" target="_self">Detlef Thieme</a> auf <a
title="MDR Info: Interview mit Kreischas Laborchef Detlef Thieme zum Fall Pechstein" href="http://www2.mdr.de/mdr-info/6583192.html" target="_blank"><strong>MDR-Info</strong></a> hÃ¶ren (keine Ahnung, wie lang so etwas online zur VerfÃ¼gung steht). Thieme sagt u. a.:</li></ul><blockquote><p><span
style="color: #000000;"><strong>&#8220;Die Irritationen kamen eigentlich nur dadurch zustande, dass hier Ã„pfel mit Birnen verglichen wurden.&#8221;</strong></span></p></blockquote><ul><li>Bericht von Michael Reinsch in der <strong>FAZ</strong>: &#8220;<a
title="FAZ vom 7. August 2009" href="http://www.faz.net/s/Rub9CD731D06F17450CB39BE001000DD173/Doc~E009CE2CF751D4AC1BBBADEC89A1C5BB6~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Man wird ja irre</a>&#8220;:</li></ul><blockquote><p>Die Szene beherrschte, vor einer groÃŸen Leinwand stehend, ein Moderator mit seinem Zeigefinger. Mit diesem deutete er auf Rolf Kruse, Leiter des Referenz-Instituts fÃ¼r Bio-Analytik, Bonn, und auf Holger Kiesewetter, Leiter der Transfusionsmedizin an der CharitÃ© Berlin. Er erteilte das Wort mit dem Zeigefinger. Und er stieÃŸ ihn, mal belehrend, mal, um die Ungeheuerlichkeit des Verfahrens gegen Claudia Pechstein anzuprangern, in die Luft. â€žWir wollen jetzt das Programm durchziehen. Fragen beantworten wir spÃ¤terâ€œ, beschied Grengel einen Journalisten, der die mehr als eine Stunde lange Inszenierung mit einer Frage zu unterbrechen wagte. SchlieÃŸlich war er es, der den Zeigefinger bezahlte.</p></blockquote><ul><li>Kommentar von Evi Simeoni in der <strong>FAZ</strong> (schon gestern verlinkt und diskutiert): &#8220;<a
title="FAZ vom 7. August 2009" href="http://www.faz.net/s/Rub31BAF3CC293542EBAD4C45D7027BF394/Doc~EBCCFC8D1B3584C6FB7F561E765E5CBA0~ATpl~Ecommon~Sspezial.html" target="_blank">Nebelkerzen im Dopingsumpf</a>&#8220;:</li></ul><blockquote><p>Eigentlich ist nur eine einzige Erkenntnis aus alldem Wust von Einzelheiten beachtenswert: Claudia Pechstein ist es nicht gelungen, die auffÃ¤lligen Messwerte zu erklÃ¤ren, die bei ihrer Verurteilung durch die Internationale Eislauf-Union als Doping-Indizien anerkannt wurden. Sie blieb den Nachweis einer kÃ¶rperlichen Ursache schuldig. Um diese doch noch zu finden, verlangte sie wiederum eine sechswÃ¶chige Untersuchungsreihe unter Aufsicht der Nationalen Anti-Doping-Agentur Nada. Deren Aufgabe ist aber das Betreiben eines vernÃ¼nftigen Kontrollsystems und von PrÃ¤ventionsmaÃŸnahmen. Es ist nicht ihre Aufgabe, Doping-VerdÃ¤chtige, womÃ¶glich noch auf eigene Kosten, fÃ¼r ein Berufungsverfahren reinzuwaschen.</p></blockquote><ul><li>GroÃŸes Interview von Frank Bachner mit Fritz SÃ¶rgel in der Zeitung <strong>Der Tagesspiegel</strong>: &#8220;<a
href="http://www.tagesspiegel.de/sport/doping/Claudia-Pechstein-Fritz-Soergel;art2650,2866698" target="_blank">Es gab erhÃ¶hte Werte, die nicht ins normale Raster passen</a>&#8220;</li><li>Bericht von Claudio Catuogno in der <strong>SÃ¼ddeutschen Zeitung</strong>: &#8220;<a
title="SZ vom 7. August 2009" href="http://www.sueddeutsche.de/sport/856/483304/text/" target="_blank">Werte, die alles zerstÃ¶ren</a>&#8220;:</li></ul><blockquote><p>Der Saal ist abgedunkelt, die Inszenierung beginnt. Die Dramaturgie ist so sorgfÃ¤ltig ausgearbeitet wie bei einer vielfach eingeÃ¼bten Theatervorstellung. ZunÃ¤chst lÃ¤sst Anwalt Bergmann die juristischen Fachbegriffe tanzen: &#8220;verkannte Beweislastverteilung&#8221;, &#8220;fehlende Rechtsgrundlage&#8221;, &#8220;unverzeihliche Verfahrensfehler&#8221;. Wenn formal alles korrekt zugegangen wÃ¤re, soll das heiÃŸen, sÃ¤ÃŸe man heute nicht hier. Aber nur auf Paragraphen wird sich Claudia Pechstein nicht berufen kÃ¶nnen, nicht vor dem Gericht, das sie sich ausgesucht hat: die Ã–ffentlichkeit. Deshalb folgen nun fast 90 Minuten mit Zahlen, Grafiken, Expertenstatements, die auf die Schnelle kaum Ã¼berprÃ¼fbar sind. Und schon bald wird sogar eine fast abenteuerlich anmutende Frage aufgeworfen: Sind das Ã¼berhaupt die Blutproben von Claudia Pechstein?Â  (&#8230;)</p><p>Ist es tatsÃ¤chlich zu Verwechslungen gekommen? Nachfragen kann man im Saal Femina des Berliner Hotels Ellington erst spÃ¤ter stellen, als die LiveÃ¼bertragung beendet ist, und mehr als Hinweise auf fehlende Dokumente erhÃ¤lt man von der Pechstein-Partei nicht. Dabei haben der ISU-Mediziner Harm Kuipers sowie mehrere Dopingfahnder den Irrtum zu diesem Zeitpunkt lÃ¤ngst aufgeklÃ¤rt: Gelegentlich haben Proben eben mehrere Codes, einen fÃ¼r die Analysemaschine, einen fÃ¼r die Unterlagen. Insofern das nachvollziehbar dokumentiert ist, gÃ¤be es nichts zu beanstanden.Â Â </p></blockquote><ul><li>Kommentar von RenÃ© Hofmann in der <strong>SZ</strong>: &#8220;<a
title="SZ vom 7. August 2009" href="http://www.sueddeutsche.de/sport/846/483294/text/" target="_blank">Image-Pflege auf den letzten Metern</a>&#8220;:</li></ul><blockquote><p>Zwei TV-Sender Ã¼bertrugen den Beginn der Pressekonferenz der EisschnelllÃ¤uferin am Donnerstag in Berlin live. Wer wollte, konnte die Veranstaltung, die inklusive Fragerunde fast zwei Stunden dauerte, im Internet bis zum letzten Wort verfolgen. Derlei ist ein Novum im Sport, das zeigt, wie die Protagonisten zunehmend danach streben, die Regie Ã¼ber ihre mediale Darstellung zu Ã¼bernehmen. Die aktuelle Medienwelt, vor allem aber die modernen Kommunikationstechniken bieten ihnen dazu zunehmend mehr MÃ¶glichkeiten. Lance Armstrong pflegt sein Image auf der Internet-Plattform Twitter, Claudia Pechstein schreibt auf ihrer Homepage gegen &#8220;Pechstein-JÃ¤ger&#8221; an. Auf der Seite hatte sie auch schon lÃ¤nger fÃ¼r die Veranstaltung geworben, die ihr einen Befreiungsschlag bringen sollte.</p></blockquote><ul><li><span
style="text-decoration: line-through;">In der SZ gibt es noch den Beitrag von Werner Bartens: &#8220;</span><span
style="text-decoration: line-through;">Die Spur der roten Zellen</span><span
style="text-decoration: line-through;">&#8220;. Ich habe den Text online nicht gefunden, vielleicht kann jemand besser suchen?Â </span></li><li>Kolumne von Johannes Kopp in der <strong>taz</strong>: &#8220;<a
title="taz vom 7. August 2009" href="http://www.taz.de/1/debatte/kolumnen/artikel/1/fortsetzung-der-wertedebatte/" target="_blank">Fortsetzung der Wertedebatte</a>&#8220;</li><li>Alexandra Gross, Marcel Stein und JÃ¶rg Winterfeldt auf <strong>welt.de</strong>: &#8220;<a
title="welt.de vom 6. August 2009" href="http://www.welt.de/sport/article4271171/Claudia-Pechstein-und-die-inszenierte-Unschuld.html" target="_blank">Claudia Pechstein und die inszenierte Unschuld</a>&#8220;</li><li>Katja Bauer in der <strong>Stuttgarter Zeitung</strong>: &#8220;<a
title="StZ vom 7. August 2009" href="http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2154294_0_5360_-claudia-pechstein-die-suche-nach-der-wahrheit.html" target="_self">Die Suche nach der Wahrheit</a>&#8220;:</li></ul><blockquote><p>Vorne auf einer BÃ¼hne steht ein Herr in rosÃ©farbenem Hemd, der als Moderator bezahlt wird. Er stellt Fragen, die er von KarteikÃ¤rtchen abliest, er agiert als prÃ¤parierter Stichwortgeber fÃ¼r Pechstein, fÃ¼r ihren Rechtsbeistand Simon Bergmann und ihren Manager Ralf Grengel.</p><p>Der Moderator prÃ¤sentiert auch Akten, oder jedenfalls Teile davon, man sieht sie in Ausschnitten mit abgedunkelten Stellen, nicht zu identifizieren, projiziert auf eine Leinwand, genauso wie Grafiken zu Blutwerten. Journalistenfragen sind zu diesem Zeitpunkt nicht zugelassen, die Inszenierung soll nicht unterbrochen werden. Es geht juristisch gesehen um den Nachweis von Verfahrensfehlern. Vor allem aber geht es darum, die Deutungshoheit zurÃ¼ckzugewinnen.</p></blockquote><p>Ein Blick ins Archiv:</p><ul><li>Markus Becker auf <strong>Spiegel-Online</strong> am 26. MÃ¤rz 2009: &#8220;<a
title="Spon vom 26. MÃ¤rz 2009" href="http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,615211,00.html" target="_blank">Die merkwÃ¼rdigen Mittelchen des CharitÃ©-Professors Kiesewetter</a>&#8220;</li></ul><p>Und der Hinweis in eigener Sache, dass MdB und Sportausschuss-Chef Peter Danckert (SPD) natÃ¼rlich <a
title="Peter Danckert (SPD) macht Wahlkampf - aber nicht mit dem Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4564" target="_blank">keinen Wahlkampf mit dem Fall Pechstein</a> macht.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/08/07/was-vom-tage-ubrig-bleibt-40-der-kampf-um-die-deutungshoheit/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>180</slash:comments> </item> <item><title>Der Fall Pechstein: Inszenierung mit Parteigutachten</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/08/06/der-fall-pechstein-inzenierung-mit-parteigutachten/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/08/06/der-fall-pechstein-inzenierung-mit-parteigutachten/#comments</comments> <pubDate>Thu, 06 Aug 2009 16:28:53 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[dichtung und wahrheit]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[christian krÃ¤he]]></category> <category><![CDATA[eberhard thonfeld]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllaufen]]></category> <category><![CDATA[holger kiesewetter]]></category> <category><![CDATA[propaganda]]></category> <category><![CDATA[ralf grengel]]></category> <category><![CDATA[rolf kruse]]></category> <category><![CDATA[simon bergmann]]></category> <category><![CDATA[thomas reckermann]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=4554</guid> <description><![CDATA[Claudia Pechsteins Manager Ralf Grengel (Foto: Eberhard Thonfeld/Camera4) weist mich hier aufÂ irgendetwas hin. Ich meine, es ist jene Passage, als er sagt, dass &#8220;selbstverstÃ¤ndlich jeder, der hier arbeitet, Geld bekommt&#8221;. Ich hatte, nachdem ich wie alle anderen Journalisten auf der so genannten Pressekonferenz, die Ã¼ber weite Teile eher eine propagandistisch angehauchte PR-Nummer war, nach knapp [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
class="aligncenter size-full wp-image-4556" title="Ralf Grengel, Claudia Pechstein - (c) camera4/Eberhard Thonfeld" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/c4pkpechstein090806_030.jpg" alt="" width="500" height="340" /></p><p>Claudia Pechsteins Manager Ralf Grengel <em>(Foto: Eberhard Thonfeld/Camera4)</em> weist mich hier aufÂ irgendetwas hin. Ich meine, es ist jene Passage, als er sagt, dass &#8220;selbstverstÃ¤ndlich jeder, der hier arbeitet, Geld bekommt&#8221;. Ich hatte, nachdem ich wie alle anderen Journalisten auf der so genannten <a
title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein (2)" href="http://jensweinreich.de/?p=4540" target="_self">Pressekonferenz</a>, die Ã¼ber weite Teile eher eine propagandistisch angehauchte PR-Nummer war, nach knapp anderthalb Stunden Wartezeit, als endlich Fragen erlaubt waren, mich danach erkundigt, ob denn der Moderator der Veranstaltung (<a
title="Infos zu Herrn Reckermann" href="http://jensweinreich.de/?p=4540#comment-11864" target="_self">Thomas Reckermann</a>) und die beiden anwesenden SachverstÃ¤ndigen (Holger Kiesewetter und Rolf Kruse) entlohnt wÃ¼rden.Â Wer arbeitet, soll auch etwas bekommen, sagte Grengel. <em>(btw: Das hÃ¶rt ein Blogger gern)</em> Anwalt Simon Bergmann fÃ¼gte an: &#8220;Herr Weinreich, ein Parteigutachten ist ein Parteigutachten, es wurde von der Partei beauftragt, deshalb heiÃŸt es so.&#8221; Danke, das hatte ich gar nicht bestritten. Ich wollte es nur nochmal hÃ¶ren.</p><p><em>Korrektur, 21.09 Uhr:</em> Offenbar habe ich in der Hektik etwas Ã¼berhÃ¶rt. Denn einen <a
title="Frankfurter Rundschau: Eine Show als Verteidigung" href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/sport/aktuell/1867145_Pechstein-und-die-Doping-Vorwuerfe-Eine-Show-als-Verteidigung.html" target="_blank">ersten aktuellen Text</a> habe ich am Nachmittag fabriziert,Â esÂ ist ja das Los des/der Journalisten, schnell drauflos schreiben zu mÃ¼ssen. Zu diesem Beitrag erreichte mich um 20.04 Uhr ein Schriftsatz von Bergmann im Auftrag von Claudia Pechstein, in dem es heiÃŸt: &#8220;Der von Ihnen angesprochene Gutachter Rolf Kruse wurde fÃ¼r die Erstellung seines Gutachtens nicht bezahlt.&#8221; Ich werde aufgefordert, diese Behauptung zu unterlassen.</p><p>Ich finde Ã¼brigens, und das meine ich gar nicht ironisch, Claudia Pechstein guckt auf diesem Foto wie unschuldig.</p><p>Nun versuche ich, die Ereignisse/Erlebnisse sacken zu lassen. Klar ist fÃ¼r mich, was ich spÃ¤testens seit gestern kommentiere: Geladene Journalisten wurden hier Teil einer Inszenierung, die vor allem darauf angelegt war, die Argumente der Verteidigung (die heute zum AnklÃ¤ger wurde) eine knappe Stunde lang live im Fernsehen vorzubringen. Das ist keine groÃŸe Kunst, dazu gehÃ¶rt nur Chuzpe und ein wenig ProfessionalitÃ¤t. Beides ist im Pechstein-Lager zweifellos vorhanden.</p><p>WÃ¤hrend ich es also noch sacken lasse und hier peu Ã  peu versuche, Gedanken eintrudeln zu lassen, stelle ich zunÃ¤chst die Hauptargumente der Pechsteins zur Diskussion. Diese auf drei Seiten gepressten &#8220;ergÃ¤nzenden Informationen&#8221; der AnwÃ¤lte. Wie aber schon im <a
title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein (2)" href="http://jensweinreich.de/?p=4540" target="_self">gestrigen Beitrag</a>, in dem ich mich zu einigen Argumenten derÂ Verteidigung geÃ¤uÃŸert habe,Â weise ich auch heute darauf hin:</p><blockquote><p>Die LektÃ¼re des Beitrags â€œ<strong><a
title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein</a></strong>&#8221; ist unverzichtbar, will man sich auf die folgenden Bemerkungen einlassen. Meiner Kenntnis nach, ich lasse mich gern korrigieren, findet sich die Aufstellung der Kontrollergebnisse Ã¼berhaupt nur in diesem Blog. Unverzichtbar ist auch die LektÃ¼re des <a
title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (35): Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">Beschlusses der ISU</a> vom 1. Juli.</p></blockquote><p>Sollte ich mit diesen wiederholten Hinweisen jemanden nerven, tut es mir leid; allein: Ich kann und will es nicht Ã¤ndern. Denn um die einzelnen StrÃ¤nge und Argumentationslinien, um all die Behauptungen, Finten, Fakten, Vermutungen, ErklÃ¤rungsversuche u.v.a.m. einigermaÃŸen adÃ¤quat nachvollziehen (oder wenigstens erahnen zu kÃ¶nnen) ist diese LektÃ¼re unverzichtbar.</p><ul><li>Hier also die <a
title="Argumente der Pechstein-AnwÃ¤lte" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/sammelmappe3.pdf" target="_blank"><strong>Argumentationshilfe</strong></a> (pdf, 582 kb) der AnwÃ¤lte <a
title="www.simon-bergmann.de" href="http://www.simon-bergmann.de/" target="_blank">Simon Bergmann</a> und <a
title="Christian KrÃ¤he" href="http://ra-kraehe.de/" target="_blank">Christian KrÃ¤he</a>, ein CAS-erfahrener Mann, der neu zum Team stieÃŸ</li></ul><p>To be continued. Dachte ich. Mal sehen, ob ich dazu nach der Anwaltspost noch Lust habe.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/08/06/der-fall-pechstein-inzenierung-mit-parteigutachten/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>187</slash:comments> </item> <item><title>Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein (2)</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/08/06/die-blutkontrollen-von-claudia-pechstein-2/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/08/06/die-blutkontrollen-von-claudia-pechstein-2/#comments</comments> <pubDate>Wed, 05 Aug 2009 23:49:48 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[dpa]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[sport-bild]]></category> <category><![CDATA[beatrice pfister]]></category> <category><![CDATA[beringer]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[blutkit]]></category> <category><![CDATA[cas]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[dopingkontrollen]]></category> <category><![CDATA[frank thomas]]></category> <category><![CDATA[harm kuipers]]></category> <category><![CDATA[joachim franke]]></category> <category><![CDATA[journalismus]]></category> <category><![CDATA[kreischa]]></category> <category><![CDATA[lausanne]]></category> <category><![CDATA[powerplay ag]]></category> <category><![CDATA[ralf grengel]]></category> <category><![CDATA[siemens]]></category> <category><![CDATA[simon bergmann]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=4540</guid> <description><![CDATA[So sieht ein Blutproben-Set Ã¼brigens aus, eines der Firma Berlinger, und das ist keine Werbung, sondern dient der ErklÃ¤rung eines schwierigen Sachverhalts. Die Abteilung Attacke des Lagers von Claudia Pechstein hat sich kÃ¼rzlich zwar bei der &#8220;Recherche&#8221; im Krankenhaus von Hamar sehr dÃ¤mlich angestellt, was mÃ¶glicherweise juristische Konsequenzen fÃ¼r den SpÃ¤her haben wird. ImÂ unmittelbaren Vorfeld [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>So sieht ein Blutproben-Set Ã¼brigens aus, eines der <a
title="www.berlinger.ch" href="http://www.berlinger.ch/de/berlinger-special/main/mensch/bereg-kit-fuer-bluttests.html" target="_self">Firma Berlinger</a>, und das ist keine Werbung, sondern dient der ErklÃ¤rung eines schwierigen Sachverhalts.</p><p><img
class="aligncenter size-full wp-image-4547" title="www.berlinger.ch" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/bereg.jpg" alt="" width="500" height="505" /></p><p>Die Abteilung Attacke des Lagers von <a
title="tag: Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">Claudia Pechstein</a> hat sich kÃ¼rzlich zwar bei der &#8220;Recherche&#8221; im <a
title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (38) ..." href="http://jensweinreich.de/?p=4347" target="_self">Krankenhaus von Hamar</a> sehr dÃ¤mlich angestellt, was mÃ¶glicherweise juristische Konsequenzen fÃ¼r den SpÃ¤her haben wird. ImÂ unmittelbaren Vorfeld einer vom Fernsehsender <strong>n24</strong> am Donnerstag (11 Uhr) live Ã¼bertragenen Pressekonferenz aber beweist man durchaus Geschick.</p><p>Die PK findet Ã¼brigens im Raum Femina statt, fÃ¼r den <a
title="Hotel Ellington" href="http://www.ellington-hotel.com/de/TagungenUndFeiern/Tagungen.html" target="_blank">das Hotel Ellington</a> in Berlin-Charlottenburg anbietet:</p><blockquote><p>Business Package Femina</p><ul><li>Eventraum &#8220;Femina&#8221;</li><li>BlÃ¶cke und Stifte</li><li>zwei alkoholfreie TagungsgetrÃ¤nke</li><li>Kaffeepause am Vormittag mit sÃ¼ÃŸen &amp; herzhaften Minicroissants &amp; ObstspieÃŸen</li><li>Businesslunch laut KÃ¼chenchef</li><li>ein alkoholfreies GetrÃ¤nk zum Businesslunch</li><li>Kaffeepause am Nachmittag mit ofenfrischem Blechkuchen &amp; Mundobst</li><li>ab â‚¬ 59,00 pro Person zzgl. â‚¬ 5,00 bei unlimitiertem GetrÃ¤nkeverbrauch</li><li>Sollten Sie das komplette technische Equipment Ã¼ber das ELLINGTON HOTEL beziehen, so verringert sich die Pauschale auf â‚¬ 56,00 pro Person</li></ul></blockquote><p>Ich bin mir unsicher, ob das der richtige Termin fÃ¼r Minicroissants &amp; ObstspieÃŸe ist. Gehandelt wird heute eher mitÂ Blutkonserven. Schon sind wir wieder beim Thema. Raffiniert hat Pechsteins Manager Ralf Grengel (und vielleicht sogar ihr Anwalt Simon Bergmann, ich bin mir da nicht so sicher) die Klaviatur der Medien gespielt, was nicht wirklich schwierig ist,Â und im Vorfeld dieser PK gewissermaÃŸen die Kommunikationsherrschaft an sich gerissen. Und wer die Kommunikationsherrschaft nicht hat, das wusste schon ein groÃŸer deutscher SportfunktionÃ¤r, lÃ¤uft Gefahr,Â Verlierer zu sein.</p><p>Ich bin <a
title="Tagesspiegel: Claudia Pechstein - auf der Suche nach Entlastung" href="http://www.tagesspiegel.de/sport/Eisschnellauf-Claudia-Pechstein;art272,2865688" target="_blank">nicht</a> der einzige, der an keinen Zufall glaubt, dass gestern zuerst <a
title="Sport-Bild &quot;exklusiv&quot; vom 5. August 2009" href="http://www.sportbild.de/sportbild/generated/article/sportmix/2009/08/05/13452400000.html" target="_blank"><strong>Sport-Bild</strong></a>, dann die <strong>Deutsche Presse-Agentur</strong> mit Informationen aufwarteten, die Claudia Pechstein entlasten kÃ¶nnten. Manche Medien haben dieÂ dpa-Ãœberschrift &#8220;<a
title="n-tv" href="http://www.n-tv.de/sport/Pechstein-im-Aufwind-article448964.html" target="_blank">Daten-Chaos bei der ISU</a>&#8221; ungeprÃ¼ft Ã¼bernommen. Focus tickert sogar: &#8220;<a
title="Focus.de" href="http://www.focus.de/politik/schlagzeilen?day=20090805&amp;did=1110826" target="_blank">Pechstein wurden falsche Proben zugeordnet</a>&#8220;, dabei stand das doch nicht mal im Text von Frank Thomas, oder habe ich die Passage Ã¼bersehen? Und eben gerade sendet bild.de: &#8220;<a
title="bild.de" href="http://www.bild.de/BILD/sport/wintersport/2009/08/06/claudia-pechstein/wird-die-doping-sperre-aufgehoben.html" target="_blank">Pechstein-Sensation &#8230;Â Wird die Dopingsperre aufgehoben?</a>&#8221; Da in diesem Beitrag aber momentan nicht mal der Name eines der Autoren stimmt (Thorsten Felkse, der mir sehr sympatisch ist,Â heiÃŸt in Wirklichkeit Thorsten Felske), bleibe ich skeptisch.</p><p>Ich habe mich jetzt einen halben Tag mit den neuen Informationen befasst, habe telefoniert, gelesen, versucht zu verstehen. Das ist natÃ¼rlich nur bedingt mÃ¶glich, weil ich a) nicht Ã¼ber die Dokumente zu den behaupteten Infos verfÃ¼ge (und deshalb auch nicht exakt prÃ¼fen kann), und b) Pechsteins Anwalt meine telefonische Anfrage unbeantwortet lieÃŸ, wofÃ¼r ich in gewisser Weise sogar VerstÃ¤ndnis habe, denn viel wichtiger ist doch die Vorstellung heute live im TV.</p><p>Ich will dennoch versuchen, obgleich es riskant ist, einige GedankenÂ zur Lage beizusteuern. ZunÃ¤chst aber muss ich einmal mehr die Statistik zu den 95 von der ISU zusammengefassten Blutkontrollen der Claudia Pechstein empfehlen. Die LektÃ¼re des Beitrags &#8220;<strong><a
title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein</a></strong>&#8221; ist unverzichtbar, will man sich auf die folgenden Bemerkungen einlassen. Meiner Kenntnis nach, ich lasse mich gern korrigieren, findet sich die Aufstellung der Kontrollergebnisse Ã¼berhaupt nur in diesem Blog. Unverzichtbar ist auch die LektÃ¼re des <a
title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (35): Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">Beschlusses der ISU</a> vom 1. Juli.</p><ul><li><strong>Der Bericht von </strong><a
title="Sport-Bild &quot;exklusiv&quot; vom 5. August 2009" href="http://www.sportbild.de/sportbild/generated/article/sportmix/2009/08/05/13452400000.html" target="_blank"><strong>Sport-Bild</strong></a><strong> zu den Kontrollen im Februar 2000 in Milwaukee</strong></li></ul><p>Die Differenzen zwischen den Zahlen in den drei Protokollen und den in der ISU-Tabelle aufgefÃ¼hrten Werten sind minimal und wirken sich bei der Kontrolle vom 4. Februar 2000 sogar entlastend fÃ¼r Pechstein aus, weil sie dadurch unter dem zulÃ¤ssigen HÃ¶chstwert (2,4) blieb: In der von der ISU erstellten Excel-Tabelle wird der Retikulozytenwert 2,3 Prozent gefÃ¼hrt &#8211; im Protokoll steht 2,5 Prozent.</p><p>Ich habe bereits vor Wochen, bei VerÃ¶ffentlichung der <a
title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Tabelle</a>, darauf hingewiesen, dass dieÂ Retikulozytenwerte nicht immer mit jenen Ã¼bereinstimmen, die im <a
title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self"><span
style="color: #6b8e23;">Beschluss der ISU-Disziplinarkommission</span></a> und der dazugehÃ¶rigen <a
title="Claudia Pechstein wegen Blutdopings gesperrt" href="http://jensweinreich.de/?p=4108" target="_self"><span
style="color: #6b8e23;">Pressemitteilung</span></a> genannt werden. Ãœber derlei Differenzen zwischen Protokollen und der ISU-Tabelle wurde bereits im FrÃ¼hjahr verhandelt, wie sich im 15-seitigen <a
title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (35): Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">Beschluss der ISU-Disziplinarkommission</a> vom 1. Juli 2009 nachlesen lÃ¤sst. Diskutiert wurde Ã¼ber Werte im MÃ¤rz 2000 in Nagano, bei den Winterspielen 2002 in Salt Lake City und im Februar 2009 in Hamar &#8211; und Ã¼ber die ZuverlÃ¤ssigkeit des hÃ¤matologischen AnalysegerÃ¤ts â€ž<a
title="advia 120 VerkaufsbroschÃ¼re" href="http://www.medical.siemens.com/siemens/en_GLOBAL/gg_diag_FBAs/files/haematologie_de_pdf/advia_120_broschuere.pdf" target="_self">Advia 120</a>&#8220;, Ã¼brigens ein <a
title="tag: Siemens" href="http://jensweinreich.de/?s=siemens" target="_self">Siemens</a>-<a
title="Siemens diagnostics" href="http://diagnostics.siemens.com/webapp/wcs/stores/servlet/ProductDisplay~q_catalogId~e_-103~a_catTree~e_100001,1016465~a_langId~e_-103~a_productId~e_172953~a_storeId~e_10001.htm" target="_self">Produkt</a> :) Obgleich sich minimale Abweichungen nicht immer zweifelsfrei erklÃ¤ren lieÃŸen, urteilte die ISU-Disziplinarkommission, dass sich damit nichts an der Indizienkette Ã¤ndere. â€žWir haben alle Aspekte mit aller SeriositÃ¤t geprÃ¼ft&#8221;, sagte <a
title="welt.de: Interview mit Beatrice Pfister" href="http://www.welt.de/sport/article4062131/Die-Gutachter-haben-Pechstein-nicht-entlastet.html" target="_blank">ISU-Richterin Beatrice Pfister</a> der Tageszeitung â€žDie Welt&#8221;.</p><p><span
id="more-4540"></span>Manager Grengel argumentiert nun laut Sport-Bild: â€žDrei Protokolle, drei Fehler. Das sagt doch alles. Auf welcher Basis soll da den restlichen Daten der ISU ohne entsprechende Belege vertraut werden.&#8221; Was Grengel, Schwiegersohn des langjÃ¤hrigen Pechstein-Trainers Joachim Franke, nicht sagt: Die Differenzen, die sich womÃ¶glich erklÃ¤ren lassen, betreffen keinesfalls die vierzehn Extremwerte und sprengen deshalb nicht die Indizienkette. Bei den Analysen von Milwaukee handelte es sich um die ersten je von der ISU genommenen Proben. Im Jahr 2000 wurde Pechstein auÃŸerdem noch In Nagano stets bei WettkÃ¤mpfen kontrolliert. Selbst wenn man jene sechs Werte aus dem ersten Jahr wegen mÃ¶glicher Anlaufschwierigkeiten aus der Liste streichen wÃ¼rde, ergÃ¤be sich kein grundsÃ¤tzlich anderes Bild.</p><ul><li><strong>Die Blutprobe vom 15. April 2009, deren Analyse in den Dopingkontrolllabors <a
title="akkreditierte WADA-Labore" href="http://www.wada-ama.org/en/dynamic.ch2?pageCategory.id=333" target="_blank">Kreischa und Lausanne</a>Â unterschiedliche Resultate erbrachte</strong></li></ul><p>Welche Resultate das sind und wie groÃŸ die Abweichungen sind, teilt uns dpa leider nicht mit. Das wird sicher heute die Pechstein-Fraktion tun. Die grÃ¶ÃŸeren Blutanalyse-Experten sitzen wahrscheinlich in Lausanne. Insofern macht die Aussage von ISU-Medizinchef Harm Kuipers, den ich leider nicht persÃ¶nlich erreicht habe, vielleicht Sinn. dpa zitiert ihn so:</p><blockquote><p>&#8220;Es ist merkwÃ¼rdig, dass bei der Auswertung einer Probe in zwei Labors so unterschiedliche Werte herauskommen.Â Ich habe mich selbst schon versucht kundig zu machen, warum in Kreischa und Lausanne solche Differenzen ermittelt wurden. Ich kann mir nur vorstellen, dass es mit der Eichung des GerÃ¤ts in Kreischa oder einer falschen KÃ¼hlung der Probe zusammenhÃ¤ngt.&#8221;</p></blockquote><p>Und ich kann nur sagen: Auch diese Probe ist nicht in der 95er Liste erfasst. Dort ist als letzte Probe die Trainingskontrolle vom 18. Februar 2009 verzeichnet. Insofern verstehe ich nicht, warum das jetzt so wichtig sein soll. Das heiÃŸt, natÃ¼rlich verstehe ich die Pechstein-Fraktion ansatzweise: Man will die Indizienkette brechen und greift nach jeder Chance. Geht in Ordnung.</p><ul><li><strong>Nun zum letzten Punkt, den unterschiedlichen Barcodes bei einer Reihe von Trainingskontrollen</strong></li></ul><p>dpa berichtet:</p><blockquote><p>&#8220;Von den 20 Trainingskontrollen Pechsteins, die als Beweismittel vor dem ISU-Schiedsgericht am 29./30. Juni dienten, waren nach dpa-Informationen fast die HÃ¤lfte der Barcodes nicht identisch mit denen der Athletin. Mit Barcodes werden durch die Kontrolleure die Namen der getesteten Sportler verschlÃ¼sselt, jede Testampulle erhÃ¤lt einen Strichcode, der auch parallel an den Athleten vergeben wird. Betroffen von den Verwechslungen sind auch Daten, die erhÃ¶hte Retikulozyten-Werte ausweisen und im Verfahren der Angeklagten angelastet wurden. Mit diesen vertauschten Codes kÃ¶nnte die Doping-AffÃ¤re um Pechstein nun sogar zu einem Datenskandal des Weltverbandes ISU werden.&#8221;</p></blockquote><p>Noch einmal: Dokumente dazu wÃ¼rde ich gern sehen. Wenn ich richtig gezÃ¤hlt habe, sind von den 20 &#8220;Trainingskontrollen&#8221; (ich meine, bei der ISU zÃ¤hlen mitunter auch so genannten Pre-Competition-Tests zu den &#8220;Trainingskontrollen&#8221;, und die wÃ¤ren dann keinesfalls unangekÃ¼ndigt) vier mit Ã¼berhÃ¶hten Retikoluzytenwerten versehen. Sollten einige davonÂ tatsÃ¤chlich falsche Proben sein, wie (s.o.) manche Medien mutmaÃŸen, wÃ¤re das heftig. Ich habe mir von ExpertenÂ allerdings erklÃ¤ren lassen, dass es sich eher anders verhalten kÃ¶nnte, weshalb fÃ¼r mich die von dpa ebenfalls zitierte Aussage Kuipers Sinn macht, wonach die ISU die Proben sauber zuordnen kÃ¶nne.</p><p>Ganz kurz, nach meinen Recherchen kÃ¶nnte es sich so erklÃ¤ren: Manche Labors versehen Proben bei Eingang im Labor mit einem zweiten, zusÃ¤tzlichen Barcode. Dies geschieht aus rein technischen GrÃ¼nden, weil die Datenverarbeitungssysteme unterschiedlich sind und mitunter Schwierigkeiten mit den bereits auf den Proben vorhanden Barcodes haben. <em>(Ich meine, in anderem Zusammenhang davon schon gehÃ¶rt zu haben, vielleicht kann jemand in der Kommentarspalte Auskunft geben.)</em> Wenn also so ein Labor-Barcode in der ISU-Liste auftauchen sollte, ist es logisch, dass dieser Code nicht mit jenem Ã¼bereinstimmt, den Claudia Pechstein in ihrem Blutpass/Dopingkontrollpass findet. Denn dort wird (je nach Art des Blutkits entweder von ihr selbst oder von einem Kontrolleur) natÃ¼rlich jener Code eingeklebt, der sich im Kit befindet. In den oben verlinkten Berlinger-Kits sind die Nummern in das Glas eingelasert, dazu liegen acht identische Barcodes bei. Acht deshalb, weil schon allein 5 (ein Original und vier Kopien) auf die Protokolle geklebt werden mÃ¼ssen, ein weiterer Sticker landet im Pass des/der Athleten. Soviel dazu, aber ich bin nicht der Experte.</p><p>bild.de schreibt Ã¼brigens:</p><blockquote><p>Pikant: Pechstein selbst ist per Zufall auf diese Verwechslung gestoÃŸen. Sie hat die Barcodes auf den ihr zur Last gelegten Proben miteinander verglichen und Abweichungen festgestellt.</p></blockquote><p>Vielleicht sind wir heute Mittag allesamt schlauer. Im Moment, so scheint mir,Â hÃ¤lt die Indizienkette der ISU.</p><p><em>Zwei letzte Anmerkungen in eigener Sache:</em></p><ul><li>Bin mal gespannt, ob es dabei bleibt, dass ich heute im Kurzinterview auf n24 die Pressekonferenz einschÃ¤tzen soll.</li><li>Falls jemand in verschiedenen Zeitungen (SÃ¼ddeutsche, Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau) verschiedene Varianten meiner aktuellen Texte zum Fall finden sollte, da verhÃ¤lt es sich so: Ich habe einen ersten Beitrag geschrieben und den Kunden geschickt. Die erste kurze Version der dpa-Geschichte kam am Mittwoch um 16.59 Uhr (&#8220;Pechstein wurden falsche Proben zugeordnet&#8221;),Â nach Redaktionsschluss der meisten meiner Kunden. Am Abend habe ich ihnen dann einen stark Ã¼berarbeiteten Text angeboten.</li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/08/06/die-blutkontrollen-von-claudia-pechstein-2/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>42</slash:comments> </item> <item><title>Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/07/08/die-blutkontrollen-von-claudia-pechstein/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/07/08/die-blutkontrollen-von-claudia-pechstein/#comments</comments> <pubDate>Wed, 08 Jul 2009 09:11:29 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[dokumentation]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=4210</guid> <description><![CDATA[Hier die von der ISU zwischen Februar 2000 und Februar 2009 gesammeltenÂ Blutwerte von Claudia Pechstein (in den ISU-Materialien wird die Ãœbersicht &#8220;Exhibit 2&#8243; genannt). DieÂ Retikulozytenwerte stimmen nicht immer mit jenen Ã¼berein, die im Beschluss der ISU-Disziplinarkommission und der dazugehÃ¶rigen Pressemitteilung genannt werden. Ãœber die Differenzen wurde monatelang verhandelt &#8211; die Argumente beider Seiten sind nachzulesenÂ in [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hier die von der ISU zwischen Februar 2000 und Februar 2009 gesammeltenÂ Blutwerte von Claudia Pechstein (in den ISU-Materialien wird die Ãœbersicht &#8220;Exhibit 2&#8243; genannt). DieÂ Retikulozytenwerte stimmen nicht immer mit jenen Ã¼berein, die im <a
title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">Beschluss der ISU-Disziplinarkommission</a> und der dazugehÃ¶rigen <a
title="Claudia Pechstein wegen Blutdopings gesperrt" href="http://jensweinreich.de/?p=4108" target="_self">Pressemitteilung</a> genannt werden. Ãœber die Differenzen wurde monatelang verhandelt &#8211; die Argumente beider Seiten sind nachzulesenÂ in den Punkten 26-29 des <a
title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">Beschlusses</a>.</p><p>Claudia Pechsteins Management hat mir die Excel-Datei der ISU auf Anfrage zur VerfÃ¼gung gestellt.</p><p>Insgesamt ergibt sich folgendes Bild (der zulÃ¤ssige Grenzwert ist 2,4Â %):</p><p><img
class="aligncenter size-full wp-image-4218" title="Blutkontrollen Claudia Pechstein (GER), Retikulozytenwerte gemÃ¤ÃŸ ISU" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/pech-grafik-ohneorte.gif" alt="" width="500" height="250" /></p><p><em><span
style="text-decoration: line-through;">I</span></em><em><span
style="text-decoration: line-through;">ch bin kein Grafiker, das lÃ¤sst sich bestimmt besser machen.</span> Schon hat mir jemand eine andere Variante geschickt, Danke:</em></p><p><img
class="aligncenter size-full wp-image-4232" title="Blutkontrollen Claudia Pechstein (GER), Retikulozytenwerte gemÃ¤ÃŸ ISU" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/reti_claudia.gif" alt="" width="500" height="223" /></p><p>Hier noch einmal diese Grafik, versehen mit Angaben (Prozentzahl, Ort, Datum) zu den 14 erhÃ¶hten Werten. OOC heiÃŸt &#8220;Out of Competition&#8221;, also im Optimalfall: unangekÃ¼ndigte, Ã¼berraschende Trainingskontrolle.</p><p><img
class="aligncenter size-full wp-image-4219" title="Blutkontrollen Claudia Pechstein (GER), Retikulozytenwerte gemÃ¤ÃŸ ISU" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/pech-grafik-orte-neu.gif" alt="" width="500" height="228" /></p><p>Nachfolgend sÃ¤mtliche Reti-Werte aller 95 von der ISU gesammelten Test in einer tabellarischen Ãœbersicht. Die Kontrollen, die den Grenzwert ergaben, habe ich zusÃ¤tzlich gefettet:</p><div><table
border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" width="478"><colgroup
span="1"><col
span="1" width="68"></col><col
span="1" width="111"></col><col
span="1" width="179"></col><col
span="1" width="120"></col></colgroup><tbody><tr
height="18"><td
width="68" height="18">lfd. Nr.</td><td
width="111">Datum</td><td
width="179">Ort/OOC</td><td
width="120">Reti-Wert in %</td></tr><tr
height="18"><td
style="text-align: left;" width="68" height="18">1</td><td
width="111">04.02.2000</td><td
width="179">Milwaukee, Wis, USA</td><td
width="120">2,30</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">2</td><td
width="111">05.02.2000</td><td
width="179">Milwaukee, Wis, USA</td><td
width="120">1,70</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">3</td><td
width="111">06.02.2000</td><td
width="179">Milwaukee, Wis, USA</td><td
width="120">1,75</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">4</td><td
width="111">03.03.2000</td><td
width="179">Nagano, Japan</td><td
width="120">2,17</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">5</td><td
width="111">04.03.2000</td><td
width="179">Nagano, Japan</td><td
width="120">2,20</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">6</td><td
width="111">06.03.2000</td><td
width="179">Nagano, Japan</td><td
width="120">2,20</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">7</td><td
width="111">01.02.2001</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,50</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">8</td><td
width="111">02.02.2001</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,60</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">9</td><td
width="111">08.03.2001</td><td
width="179">Salt Lake City, Utah, USA</td><td
width="120">1,60</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">10</td><td
width="111"><strong>09.11.2001</strong></td><td
width="179"><strong>Berlin, Germany</strong></td><td
width="120"><strong>2,40</strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">11</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">10.11.2001</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Berlin, Germany</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,45</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">12</td><td
width="111">22.11.2001</td><td
width="179">Salt Lake City, Utah, USA</td><td
width="120">2,30</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">13</td><td
width="111">06.02.2002</td><td
width="179">Salt Lake City, Utah, USA</td><td
width="120">2,10</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">14</td><td
width="111">10.02.2002</td><td
width="179">Salt Lake City, Utah, USA</td><td
width="120">2,00</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">15</td><td
width="111">19.02.2002</td><td
width="179">Salt Lake City, Utah, USA</td><td
width="120">2,00</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">16</td><td
width="111">22.02.2002</td><td
width="179">Salt Lake City, Utah, USA</td><td
width="120">2,10</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">17</td><td
width="111">07.03.2002</td><td
width="179">Inzell, Germany</td><td
width="120">1,90</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">18</td><td
width="111">09.03.2002</td><td
width="179">Inzell, Germany</td><td
width="120">2,00</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">19</td><td
width="111">10.03.2002</td><td
width="179">Inzell, Germany</td><td
width="120">2,05</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">20</td><td
width="111">08.11.2002</td><td
width="179">Hamar, Norway</td><td
width="120">1,60</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">21</td><td
width="111">09.11.2002</td><td
width="179">Hamar, Norway</td><td
width="120">1,55</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">22</td><td
width="111">10.11.2002</td><td
width="179">Hamar, Norway</td><td
width="120">1,60</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">23</td><td
width="111">22.11.2002</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,50</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">24</td><td
width="111">23.11.2002</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,65</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">25</td><td
width="111">02.01.2003</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,65</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">26</td><td
width="111">05.01.2003</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,30</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">27</td><td
width="111">02.02.2003</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">1,60</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">28</td><td
width="111">07.02.2003</td><td
width="179">Gothenburg, Sweden</td><td
width="120">1,80</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">29</td><td
width="111">08.02.2003</td><td
width="179">Gothenburg, Sweden</td><td
width="120">2,00</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">30</td><td
width="111">09.02.2003</td><td
width="179">Gothenburg, Sweden</td><td
width="120">2,10</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">31</td><td
width="111">06.03.2003</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,30</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">32</td><td
width="111">07.03.2003</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,85</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">33</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">12.03.2003</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Out-of-Competition</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,57</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">34</td><td
width="111">24.09.2003</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">2,10</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">35</td><td
width="111">05.11.2003</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">2,17</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">36</td><td
width="111">07.11.2003</td><td
width="179">Hamar, Norway</td><td
width="120">1,60</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">37</td><td
width="111"><strong>20.11.2003</strong></td><td
width="179"><strong>Heerenveen, Netherlands</strong></td><td
width="120"><strong>2,40</strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">38</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">22.11.2003</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Heerenveen, Netherlands</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,55</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">39</td><td
width="111">06.01.2004</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">1,57</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">40</td><td
width="111">06.02.2004</td><td
width="179">Hamar, Norway</td><td
width="120">1,00</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">41</td><td
width="111">09.02.2004</td><td
width="179">Hamar, Norway</td><td
width="120">1,15</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">42</td><td
width="111">26.02.2004</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">2,25</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">43</td><td
width="111">29.02.2004</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">2,25</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">44</td><td
width="111">09.09.2004</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">1,74</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">45</td><td
width="111">20.09.2004</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">1,93</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">46</td><td
width="111">13.10.2004</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">1,70</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">47</td><td
width="111">05.11.2004</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">2,27</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">48</td><td
width="111">12.11.2004</td><td
width="179">Hamar, Norway</td><td
width="120">1,12</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">49</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">26.11.2004</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Heerenveen, Netherlands</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,69</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">50</td><td
width="111">06.01.2005</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,45</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">51</td><td
width="111">09.01.2005</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,88</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">52</td><td
width="111">02.03.2005</td><td
width="179">Inzell, Germany</td><td
width="120">1,90</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">53</td><td
width="111">06.07.2005</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">1,40</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">54</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">24.08.2005</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Out-of-Competition</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,53</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">55</td><td
width="111">18.11.2005</td><td
width="179">Salt Lake City, Utah, USA</td><td
width="120">1,97</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">56</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">26.11.2005</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Out-of-Competition</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,80</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">57</td><td
width="111">08.12.2005</td><td
width="179">Torino, Italy</td><td
width="120">2,35</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">58</td><td
width="111">13.01.2006</td><td
width="179">Hamar, Norway</td><td
width="120">1,70</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">59</td><td
width="111">15.01.2006</td><td
width="179">Hamar, Norway</td><td
width="120">1,77</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">60</td><td
width="111">11.02.2006</td><td
width="179">Torino, Italy</td><td
width="120">2,21</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">61</td><td
width="111">23.02.2006</td><td
width="179">Torino, Italy</td><td
width="120">1,89</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">62</td><td
width="111">04.03.2006</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,03</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">63</td><td
width="111">17.03.2006</td><td
width="179">Calgary, Alberta, Canada</td><td
width="120">1,85</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">64</td><td
width="111">19.03.2006</td><td
width="179">Calgary, Alberta, Canada</td><td
width="120">2,25</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">65</td><td
width="111">09.11.2006</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,09</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">66</td><td
width="111">14.12.2006</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">2,10</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">67</td><td
width="111">11.01.2007</td><td
width="179">Collalbo, Italy</td><td
width="120">2,01</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">68</td><td
width="111">02.02.2007</td><td
width="179">Torino, Italy</td><td
width="120">1,35</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">69</td><td
width="111">04.02.2007</td><td
width="179">Torino, Italy</td><td
width="120">1,27</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">70</td><td
width="111">01.03.2007</td><td
width="179">Calgary, Alberta, Canada</td><td
width="120">2,25</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">71</td><td
width="111">19.07.2007</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">1,33</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">72</td><td
width="111">20.10.2007</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">1,90</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">73</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">15.11.2007</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Calgary, Alberta, Canada</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,95</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">74</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">17.11.2007</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Calgary, Alberta, Canada</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">3,75</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">75</td><td
width="111">24.11.2007</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">2,20</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">76</td><td
width="111">06.12.2007</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,27</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">77</td><td
width="111">07.12.2007</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,33</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">78</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">24.01.2008</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Hamar, Norway</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,84</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">79</td><td
width="111">08.02.2008</td><td
width="179">Berlin, Germany</td><td
width="120">2,33</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">80</td><td
width="111">21.02.2008</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">2,05</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">81</td><td
width="111">23.02.2008</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,64</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">82</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">05.03.2008</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Nagano, Japan</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,72</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">83</td><td
width="111">17.09.2008</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">2,07</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">84</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">21.10.2008</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Out-of-Competition</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">2,43</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">85</td><td
width="111">13.11.2008</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">2,11</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">86</td><td
width="111">18.12.2008</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">2,23</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">87</td><td
width="111">08.01.2009</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,74</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">88</td><td
width="111">10.01.2009</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">2,20</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">89</td><td
width="111">11.01.2009</td><td
width="179">Heerenveen, Netherlands</td><td
width="120">1,96</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">90</td><td
width="111"><strong>30.01.2009</strong></td><td
width="179"><strong>Erfurt, Germany</strong></td><td
width="120"><strong>2,40</strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">91</td><td
width="111">31.01.2009</td><td
width="179">Erfurt, Germany</td><td
width="120">2,20</td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">92</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">06.02.2009</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Hamar, Norway</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">3,49</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">93</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">07.02.2009</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Hamar, Norway</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">3,54</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">94</td><td
width="111"><strong><span
style="color: #6b8e23;">07.02.2009</span></strong></td><td
width="179"><strong><span
style="color: #6b8e23;">Hamar, Norway</span></strong></td><td
width="120"><strong><span
style="color: #6b8e23;">3,38</span></strong></td></tr><tr
height="18"><td
width="68" height="18">95</td><td
width="111">18.02.2009</td><td
width="179">Out-of-Competition</td><td
width="120">1,37</td></tr></tbody></table><p><strong></strong></div><p><strong>FÃ¼r alle Analytiker und solche, die es werden wollen, zum AbschlussÂ auch die komplette Ãœbersicht der ISU mit sÃ¤mtlichen anderen Werten: </strong></p><p>Â <object
classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="100%" height="500" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param
name="id" value="doc_856877555350681" /><param
name="name" value="doc_856877555350681" /><param
name="align" value="middle" /><param
name="quality" value="high" /><param
name="play" value="true" /><param
name="loop" value="true" /><param
name="scale" value="showall" /><param
name="wmode" value="opaque" /><param
name="devicefont" value="false" /><param
name="bgcolor" value="#ffffff" /><param
name="menu" value="true" /><param
name="allowFullScreen" value="true" /><param
name="allowScriptAccess" value="always" /><param
name="salign" /><param
name="src" value="http://d.scribd.com/ScribdViewer.swf?document_id=17179679&amp;access_key=key-268bbl57gqva13z3z9on&amp;page=1&amp;version=1&amp;viewMode=" /><embed
id="doc_856877555350681" type="application/x-shockwave-flash" width="100%" height="500" src="http://d.scribd.com/ScribdViewer.swf?document_id=17179679&amp;access_key=key-268bbl57gqva13z3z9on&amp;page=1&amp;version=1&amp;viewMode=" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" quality="high" play="true" loop="true" scale="showall" wmode="opaque" devicefont="false" bgcolor="#ffffff" menu="true" align="middle" name="doc_856877555350681"></embed></object></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/07/08/die-blutkontrollen-von-claudia-pechstein/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>67</slash:comments> </item> <item><title>Was vom Tage Ã¼brig bleibt (36): Fall Pechstein &amp; Olympia in Stuttgart</title><link>http://www.jensweinreich.de/2009/07/07/was-vom-tage-ubrig-bleibt-36-fall-pechstein-olympia-in-stuttgart/</link> <comments>http://www.jensweinreich.de/2009/07/07/was-vom-tage-ubrig-bleibt-36-fall-pechstein-olympia-in-stuttgart/#comments</comments> <pubDate>Tue, 07 Jul 2009 15:15:29 +0000</pubDate> <dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator> <category><![CDATA[claudia pechstein]]></category> <category><![CDATA[doping]]></category> <category><![CDATA[eisschnelllauf]]></category> <category><![CDATA[isu]]></category> <category><![CDATA[olympiabewerbung]]></category> <category><![CDATA[presseschau]]></category> <category><![CDATA[stuttgart 2012]]></category> <category><![CDATA[anno hecker]]></category> <category><![CDATA[bÃ¼ndnis 90/die grÃ¼nen]]></category> <category><![CDATA[beatrice pfister]]></category> <category><![CDATA[berliner zeitung]]></category> <category><![CDATA[blutdoping]]></category> <category><![CDATA[desg]]></category> <category><![CDATA[die welt]]></category> <category><![CDATA[faz]]></category> <category><![CDATA[finanzierung von mega-events]]></category> <category><![CDATA[ioc]]></category> <category><![CDATA[jÃ¶rg winterfeldt]]></category> <category><![CDATA[klaus blume]]></category> <category><![CDATA[markus heffner]]></category> <category><![CDATA[matti lieske]]></category> <category><![CDATA[max gassmann]]></category> <category><![CDATA[nzz]]></category> <category><![CDATA[ottavio cinquanta]]></category> <category><![CDATA[sÃ¼ddeutsche zeitung]]></category> <category><![CDATA[steffen lÃ¼deke]]></category> <category><![CDATA[steuermittel]]></category> <category><![CDATA[stuttgarter zeitung]]></category> <category><![CDATA[thomas kistner]]></category> <category><![CDATA[tobias schall]]></category> <category><![CDATA[was vom tage Ã¼brig bleibt]]></category> <category><![CDATA[welt.de]]></category> <category><![CDATA[winfried hermann]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://jensweinreich.de/?p=4196</guid> <description><![CDATA[Eine kleine Presseschau (fast ausschlieÃŸlich, Ãœberraschung am Ende) zum Fall Pechstein. Auf einige BeitrÃ¤ge wurde hier bereits verlinkt &#8211; anderes findet sich in den Kommentaren zum Fall. Erhellend und verdienstvoll, zwei Interviews aus der Zeitung Die Welt/welt-online: Interview von JÃ¶rg Winterfeldt mit dem Gutachter Max Gassmann: &#8220;Blutdoping &#8211; Pechstein musste gesperrt werden&#8220; &#8220;Sie muss sich [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Eine kleine Presseschau (fast ausschlieÃŸlich, Ãœberraschung am Ende) zum Fall Pechstein. Auf einige BeitrÃ¤ge wurde <a
title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (35): Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">hier bereits</a> verlinkt &#8211; anderes findet sich in den Kommentaren zum Fall.</p><p>Erhellend und verdienstvoll, zwei Interviews aus der Zeitung Die Welt/welt-online:</p><ul><li>Interview von JÃ¶rg Winterfeldt mit dem Gutachter <strong>Max Gassmann</strong>: &#8220;<a
title="Die Welt: Interview mit Max Gassmann" href="http://www.welt.de/sport/article4069243/Blutdoping-Pechstein-musste-gesperrt-werden.html" target="_blank">Blutdoping &#8211; Pechstein musste gesperrt werden</a>&#8220;</li></ul><blockquote><p>&#8220;Sie muss sich untersuchen lassen. Ich wÃ¼rde dies generell schon aus eigenem Interesse an der eigenen Gesundheit anraten. Die ISU hatte so gar keine andere Wahl, als Frau Pechstein wegen Blutdopings zu sperren, weil Frau Pechstein ihre MÃ¶glichkeiten nicht nutzen wollte. Ich finde die Gutachter beider Seiten haben gute Arbeit gemacht.&#8221;</p></blockquote><ul><li>Interview von Steffen LÃ¼deke mit <strong>Beatrice Pfister</strong>, Juristin und Chefin der <a
title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">ISU-Disziplinarkommission</a>: &#8220;<a
title="Die Welt: Interview mit Beatrice Pfister" href="http://www.welt.de/sport/article4062131/Die-Gutachter-haben-Pechstein-nicht-entlastet.html" target="_blank">Die Gutachter haben Pechstein nicht entlastet</a>&#8220;</li></ul><blockquote><p>&#8220;Es trifft nicht zu, dass die Gutachter Frau Pechstein entlastet haben. Ich kann diese Aussagen von Frau Pechstein deswegen nicht nachvollziehen. Es kann nur sein, dass sie das aus ihrer Sicht und ihrer Wahrnehmung anders empfunden hat. Aber wir haben die Gutachten bewertet und unsere Entscheidung danach getroffen. (&#8230;) Wir waren uns der Tatsache und der Tragweite sehr wohl bewusst. Sie kÃ¶nnen mir glauben, wir hatten noch nie einen Fall an dem wir so lange rumgekaut haben. Gerade weil die Sache grundsÃ¤tzliche Bedeutung hat, haben wir â€“ wie sonst natÃ¼rlich auch â€“ alles Aspekte mit aller SeriositÃ¤t geprÃ¼ft. (&#8230;) Ich bin AnwÃ¤ltin genug, um zu wissen, dass immer ein gewisses Risiko besteht. FÃ¼r mich ist die Sache aber abgeschlossen. Meine Verantwortung besteht darin, eine sorgfÃ¤ltige Entscheidung getroffen zu haben. Und da habe ich keine Zweifel, dass wir dieser Verantwortung gerecht worden sind.&#8221;</p></blockquote><p>Dazu passend:</p><ul><li>Anno Hecker hat fÃ¼r die FAZ mit ISU-PrÃ¤sident Ottavio Cinquanta gesprochen: &#8220;<a
title="FAZ-GesprÃ¤ch mit Ottavio Chinquanta" href="http://www.faz.net/s/Rub9CD731D06F17450CB39BE001000DD173/Doc~E682EF2E141DD4F48B4EF83344CD032FF~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Doch kein Kuhhandel</a>&#8220;,Â fragte sich zuvor: &#8220;<a
title="FAZ.net zu Pechstein" href="http://www.faz.net/s/Rub9CD731D06F17450CB39BE001000DD173/Doc~E5D9279982B73411391BACC4FFA589ED5~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Was ist eigentlich wahr?</a>&#8221; und konstatiert: &#8220;<a
title="FAZ.net: Es geht ums Ganze" href="http://www.faz.net/s/Rub9CD731D06F17450CB39BE001000DD173/Doc~E5B4A757D279249F7BA4CA34C4A8B3B86~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Es geht ums Ganze</a>&#8220;</li></ul><p>Sportpolitisch herausragend, wie ich finde:</p><ul><li>Matti Lieskes Kommentar in der Berliner Zeitung: &#8220;<a
title="BLZ vom 6. Juli 2009" href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0706/sport/0042/index.html" target="_blank">ZurÃ¼ck in die Steinzeit</a>&#8220;</li></ul><p>Einer meiner absoluten Favoritentexte dieser Tage, obgleich schon neunzehn Monate alt:</p><ul><li>Klaus Blume in der NZZ: &#8220;<a
title="NZZ vom November 2009" href="http://www.nzz.ch/nachrichten/sport/aktuell/mit_hohen_haemoglobinwerten_auf_weltrekordjagd_1.584702.html" target="_blank">Mit hohen HÃ¤moglobinwerten auf Weltrekordjagd</a>&#8220;</li></ul><p>Wer die lÃ¤chelnde Claudia Pechstein im gefÃ¼hlten hundersten Interview dieser Tage hÃ¶ren und sehen mag, gestern war sie auf ihrer Bundestournee im Blickpunkt Sport BR. Das Video gibt es <a
title="BR Blickpunkt Sport mit Claudia Pechstein" href="http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/blickpunkt-sport/claudia-pechstein-interview-doping-affaere-ID1246870142998.xml" target="_blank">hier</a>. Audio:</p><p><a
href="http://www.br-online.de/imperia/md/audio/podcast/import/2009_07/2009_07_07_08_08_35_bp06072009pechstein_a.mp3" target="_self">:</a></p><p>Der Moderator, Markus Othmer, verabschiedete Claudia Pechstein Ã¼brigens so:</p><blockquote><p>&#8220;Alle, die Eisschnelllauf gerne sehen, mit Ihnen, natÃ¼rlich auch mit Anni Friesinger bei uns hier in Bayern, wissen, dass die letzte Runde Ihre schnellste ist. Ich hoffe, dass Sie die noch vor sich haben.&#8221;</p></blockquote><p>AuÃŸerdem:</p><ul><li>Thomas Kistner in der SÃ¼ddeutschen Zeitung: &#8220;<a
title="SZ vom 7. Juli 2009" href="http://www.sueddeutsche.de/sport/67/479556/text/" target="_blank">Die WidersprÃ¼che hÃ¤ufen sich</a>&#8221; und der Kommentar &#8220;<a
title="SZ vom 6. Juli 2009" href="http://www.sueddeutsche.de/sport/958/479449/text/" target="_blank">Alarmierende VerbÃ¤nde</a>&#8220;</li><li>Tobias Schall in der Stuttgarter Zeitung im Interview mit GrÃ¼nen-Sportsprecher Winfried Hermann: &#8220;<a
title="StZ: Interview mit Winfried Hermann" href="http://stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2117588_0_9223_--quot-in-der-globalen-spitzengruppe-des-dopings-quot-.html" target="_blank">In der globalen Spitzengruppe des Dopings</a>&#8220;</li></ul><p><span
id="more-4196"></span>Last but not least,Â ein Ã¼berraschender Fund in der StZ:</p><ul><li><strong>Stuttgarts lÃ¤ngst vergessene Olympiabewerbung</strong> kostet die Steuerzahler immer noch Geld, <span
style="text-decoration: line-through;">kaum zu glauben</span> logisch: &#8220;<a
title="Stuttgarter Zeitung vom 7. Juli 2009 zur Stuttgarter Olympia GmbH" href="http://stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2118200_0_5055_-abwicklung-der-olympia-bewerbung-dilettantisch-und-stuemperhaft-.html" target="_self">Dilettantisch und stÃ¼mperhaft</a>&#8221; schreibt Markus Heffner:</li></ul><blockquote><p>(&#8230;) Dass die Olympia 2012 GmbH immer noch nicht aus dem Handelsregister verschwunden ist und nach wie vor Kosten verursacht, hat derweil bei den einstigen Mitarbeitern und in anderen Kreisen fÃ¼r einige Verwunderung gesorgt. Auch bei Werner WÃ¶lfle, dem Fraktionschef der GrÃ¼nen, die das Werben um Olympia mit Skepsis begleitet hatten. Als er die Vorlage aufgemacht und den Punkt &#8220;Zuschuss fÃ¼r die 2012 GmbH&#8221; gesehen hÃ¤tte, sei er fast vom Stuhl gefallen, sagt er. &#8220;Die Abwicklung ist so dilettantisch und stÃ¼mperhaft wie die Bewerbung selbst betrieben worden.&#8221; Wie berichtet, mÃ¼ssen die drei Gesellschafter, die Stadt Stuttgart, das Land Baden-WÃ¼rttemberg und der Verband Region Stuttgart, nochmals 275.000 Euro zusammen zuschieÃŸen, damit die fÃ¼r die Bewerbung um die Sommerspiele 2012 gegrÃ¼ndete GmbH endlich aufgelÃ¶st werden kann. (&#8230;)</p></blockquote> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.jensweinreich.de/2009/07/07/was-vom-tage-ubrig-bleibt-36-fall-pechstein-olympia-in-stuttgart/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>11</slash:comments> <enclosure
url="http://www.br-online.de/imperia/md/audio/podcast/import/2009_07/2009_07_07_08_08_35_bp06072009pechstein_a.mp3" length="7870464" type="audio/mpeg" /> </item> </channel> </rss>
