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	<title>jens weinreich &#187; hartplatzhelden</title>
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	<description>don&#039;t mix politics with games</description>
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		<title>Sieg fÃ¼r die Hartplatzhelden</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 15:40:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
				<category><![CDATA[bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[hartplatzhelden]]></category>
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		<description><![CDATA[Herzlichen GlÃ¼ckwunsch, Oliver Fritsch et al. Und meine tiefste Verbeugung vor so viel Mut, Standhaftigkeit, Ausdauer und Ãœberzeugung. Ein Urteil, Ã¼ber das gewiss noch ausgiebig debattiert wird. Ein Schock fÃ¼r den WÃ¼rttembergischen FuÃŸballverband/den DFB.Â Hartplatzheld Oliver Fritsch macht Schlagzeilen. VÃ¶llig zurecht. Ich freue mich! Und natÃ¼rlich ruft sich der Fritsch umgehend zum FuÃŸballkommunikationsherrscher aus :) Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herzlichen GlÃ¼ckwunsch, Oliver Fritsch et al. Und meine tiefste Verbeugung vor so viel Mut, Standhaftigkeit, Ausdauer und Ãœberzeugung. Ein Urteil, Ã¼ber das gewiss noch ausgiebig debattiert wird. Ein Schock fÃ¼r den WÃ¼rttembergischen FuÃŸballverband/den DFB.Â Hartplatzheld Oliver Fritsch macht Schlagzeilen. VÃ¶llig zurecht. Ich freue mich!</p>
<p>Und natÃ¼rlich ruft sich der Fritsch umgehend zum FuÃŸballkommunikationsherrscher aus :) Der darf das.</p>
<p>Der <a title="BGH zu Hartplatzhelden" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=53789&amp;pos=0&amp;anz=206" target="_blank">Bundesgerichtshof teilt soeben mit</a>:</p>
<blockquote><p><strong>Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz fÃ¼r AmateurfuÃŸballspiele</strong></p>
<p>Der u.a. fÃ¼r das Wettbewerbsrecht zustÃ¤ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein FuÃŸballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von AmateurfuÃŸballspielen seiner Mitglieder im Internet Ã¶ffentlich zugÃ¤nglich gemacht werden.</p>
<p>Die Beklagte betreibt unter der Internet-Adresse &#8220;www.hartplatzhelden.de&#8221; ein durch Werbeeinnahmen finanziertes Internetportal, in das Besucher von AmateurfuÃŸballspielen selbst aufgenommene Filme einstellen kÃ¶nnen, die einzelne Szenen des Spielgeschehens von ein- bis eineinhalbminÃ¼tiger Dauer wiedergeben. Die Filmausschnitte kÃ¶nnen von anderen Internetnutzern kostenlos aufgerufen und angesehen werden.</p>
<p>Der KlÃ¤ger, der WÃ¼rttembergische FuÃŸballverband e.V., ist der Ansicht, dass ihm als Veranstalter der Spiele in seinem Verbandsgebiet das ausschlieÃŸliche Recht zu deren gewerblicher Verwertung zusteht. Er hat daher von der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der unzulÃ¤ssigen LeistungsÃ¼bernahme, der wettbewerbswidrigen Behinderung sowie des Eingriffs in sein Recht am eingerichteten und ausgeÃ¼bten Gewerbebetrieb Unterlassung verlangt.</p>
<p>Die Klage hatte vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Berufung zurÃ¼ckgewiesen und die Revision zugelassen.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat ein ausschlieÃŸliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. MaÃŸgeblich dafÃ¼r war, dass die VerÃ¶ffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine nach Â§ 4 Nr. 9 Buchst. b UWG* unlautere Nachahmung eines geschÃ¼tzten Leistungsergebnisses darstellt. Die vom KlÃ¤ger erbrachte Leistung der Organisation und DurchfÃ¼hrung der FuÃŸballspiele bedarf im Ãœbrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der KlÃ¤ger kann sich Ã¼ber die ihm angehÃ¶rigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der FuÃŸballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der FuÃŸballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Unter diesen UmstÃ¤nden hat der BGH ein besonderes AusschlieÃŸlichkeitsrecht von SportverbÃ¤nden auch unter den weiteren vom KlÃ¤ger herangezogenen Gesichtspunkten verneint.</p></blockquote>
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		<title>Die Hartplatzhelden oder: Wem gehÃ¶rt der FuÃŸball? Wem gehÃ¶rt der Sport? Wem gehÃ¶ren die Bilder?</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 12:04:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
				<category><![CDATA[hartplatzhelden]]></category>
		<category><![CDATA[journalismus]]></category>
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		<description><![CDATA[&#8230; die Liste der Fragen lieÃŸe sich beliebig verlÃ¤ngern. All das wird am Donnerstag (28. Oktober) vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Fall der Hartplatzhelden verhandelt. Oliver Fritsch, GrÃ¼nder des indirekten freistoÃŸ, der Hartplatzhelden und des direkten freistoÃŸ, hat einige Fragen angefÃ¼gt: Doch werden auch allgemeine, nennen wir sie, kulturpolitische Dinge verhandelt: Welche Macht, welche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; die Liste der Fragen lieÃŸe sich beliebig verlÃ¤ngern. All das wird am Donnerstag (28. Oktober) vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe im <a title="Hartplatzheldenblog: Chronik der Ereignisse" href="http://hartplatzhelden.wordpress.com/about/" target="_blank">Fall der Hartplatzhelden</a> verhandelt. <strong>Oliver Fritsch</strong>, GrÃ¼nder des <a title="indirekter freistoÃŸ" href="http://indirekter-freistoss.de" target="_blank">indirekten freistoÃŸ</a>, der <a title="Hartplatzhelden" href="http://www.hartplatzhelden.de" target="_blank">Hartplatzhelden</a> und des <a title="direkter freistoÃŸ" href="http://www.direkter-freistoss.de">direkten freistoÃŸ</a>, hat einige Fragen angefÃ¼gt:</p>
<blockquote><p>Doch werden auch allgemeine, nennen wir sie, kulturpolitische Dinge verhandelt: Welche Macht, welche Monopolmacht gestehen Gerichte SportverbÃ¤nden zu? Wie sehr wird Freiheit im Internet eingeschrÃ¤nkt? Was sind und dÃ¼rfen Medien heute? Wie geht man in Deutschland mit Innovation um, fÃ¼r die der Gesetzgeber noch keine Regeln geschaffen hat?</p></blockquote>
<p>RenÃ© Martens machte sich dazu kÃ¼rzlich Gedanken:</p>
<ul>
<li><a title="â€œWem gehÃ¶rt der Sport? Journalismus, TV-Rechte und die Kontrolle der Bilder im Zeitalter von Twitterâ€?" href="http://www.jensweinreich.de/2010/02/09/wem-gehort-der-sport-journalismus-tv-rechte-und-die-kontrolle-der-bilder-im-zeitalter-von-twitter/">â€œWem gehÃ¶rt der Sport? Journalismus, TV-Rechte und die Kontrolle der Bilder im Zeitalter von Twitterâ€?</a></li>
</ul>
<p><a href="http://www.hartplatzhelden.de/spenden/"><img class="size-full wp-image-9691" style="margin: 5px;" title="Hartplatzhelden, Spendenaufruf" src="http://www.jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/10/solibutton1.png" alt="Hartplatzhelden, Spendenaufruf" hspace="5" vspace="5" width="162" height="162" align="left" /></a>Ich fÃ¼rchte, der BGH wird das Monopol der SportverbÃ¤nde erweitern. Ich gehe vom Schlimmsten aus, wenngleich ich fÃ¼r und mit Oliver Fritsch und die Hartplatzhelden hoffe. Fritsch und sein Projekt haben <a title="UnterstÃ¼tzung fÃ¼r die Hartplatzhelden" href="http://www.jensweinreich.de/2009/04/21/unterstutzung-fur-die-hartplatzhelden/" target="_self">weiter meine uneingeschrÃ¤nkte SolidaritÃ¤t</a>.</p>
<p>Oliver Fritsch hat sich jÃ¼ngst im indirekten freistoÃŸ <a title="indirekter freistoÃŸ" href="http://www.indirekter-freistoss.de/2010/10/23/hartplatzhelden-prozess-bgh-dfb-wf/" target="_blank">in eigener Sache</a> geÃ¤uÃŸert. Ich kann in der Sache (fast) jeden Satz unterschreiben. DarÃ¼ber hinaus imponiert mir die Offenheit, mit der er den Sachverhalt und seine Versuche, Onlineprojekte und Onlinejournalismus zu finanzieren, einmal mehr erlÃ¤utert.</p>
<p>Seine Geschichte, seine Standpunkte:</p>
<blockquote><p><em>von Oliver Fritsch</em></p>
<p><em></em>Am 28. Oktober wird der Bundesgerichtshof den Fall Hartplatzhelden verhandeln. Es ist die letzte Instanz in der Frage, wer die Rechte an Videos von Amateurspielen besitzt. Doch werden auch allgemeine, nennen wir sie, kulturpolitische Dinge verhandelt: Welche Macht, welche Monopolmacht gestehen Gerichte SportverbÃ¤nden zu? Wem gehÃ¶rt der FuÃŸball? Wie sehr wird Freiheit im Internet eingeschrÃ¤nkt? Was sind und dÃ¼rfen Medien heute? Wie geht man in Deutschland mit Innovation um, fÃ¼r die der Gesetzgeber noch keine Regeln geschaffen hat? Wer zum ersten Mal von der Sache hÃ¶rt oder noch mal nachlesen will, schaueÂ <a href="http://hartplatzhelden.wordpress.com/about/">hier</a>.</p>
<p>Lassen Sie mich bitte ein wenig ausholen, denn die ganze Sache hat auch mit dem indirekten freistoss zu tun: Den <a title="indirekter freistoÃŸ" href="http://www.indirekter-freistoss.de" target="_blank">indirekten freistoss</a> habe ich im Jahr 2001 gegrÃ¼ndet, damals war ich noch Mitarbeiter an der Uni GieÃŸen. Die Idee war, den Blick des kritischen FuÃŸballfreunds auf die QualitÃ¤tszeitungen zu lenken. Die Meinungsmacht im deutschen FuÃŸball haben in der Regel Bild, kicker und der Rest vom Stammtisch. Das war und ist mir zu einseitig, ich sah und sehe sogar bedenkliche Entwicklungen im kumpanenhaften und tendenziÃ¶sen Sportjournalismus, man denke an die Kampagne der Bild-Zeitung gegen JÃ¼rgen Klinsmann vor der WM 2006. Den freistoss habe ich gegrÃ¼ndet, weil mich etwas bewegt hat.</p>
<p>Das Projekt hat sich schnell verselbstÃ¤ndigt. Zur WM 2002 wurde Spiegel Online Medienpartner, und der freistoss erblickte das Licht der Welt, fand Leser und Zustimmung, auch Kritik. Wenn ich einmal mit dem Newsletter spÃ¤ter dran war, fragten manche Leser ungeduldig nach. Aus einem Hobby wurde eine Pflicht. Eine angenehme. Zwanzig Stunden die Woche, manchmal mehr, war mein Pensum. Die Tage, an denen der freistoss wÃ¤hrend letztlich sieben Jahren ausfiel, kann man an einer Hand abzÃ¤hlen (Sommer- und Winterpause ausgenommen).</p>
<p>Das kann man nicht Ã¼ber die Jahre unbezahlt leisten. Zwar hatte ich kleine Einnahmen Ã¼ber Medienpartner und Ã¼ber Spenden, doch davon leben konnte ich nicht. Vielleicht erinnert sich noch der eine oder andere an meine Anregung, den Newsletter kostenpflichtig zu machen. Das war 2005, inzwischen scheint man zu wissen, dass die Pay Wall die Leserzahl reduziert, ein unbrauchbares Instrument ist. Ein GeschÃ¤ftsmodell fÃ¼r Medien im Internet gibt es nicht. Selbst wenn der Journalist noch so fleiÃŸig, investigativ und renommiert ist wie der BloggerÂ <a href="http://www.jensweinreich.de/category/finanzierung-von-journalismus/">Jens Weinreich</a>.</p>
<p>Die Idee mit den Hartplatzhelden kam mir in der Umkleidekabine, es war 2006. Ich war Spielertrainer bei der SG Reiskirchen/Niederwetz (damals Kreisliga Wetzlar), und wir diskutierten gerade beim Bier Ã¼ber das zurÃ¼ckliegende Spiel â€“ und wie schade es ist, dass der siegbringende FreistoÃŸ nicht im Fernsehen zu sehen sein wÃ¼rde. Das Fernsehen interessiert sich fÃ¼r sowas nicht, doch es gibt ja das Internet. Bingo!</p>
<p>Zwei Freunde von mir, Steffen Wenzel und Thomas Ramge, waren von der Idee begeistert, und wir setzten sie mit Hilfe der Agentur Wegewerk um. Eine Alpha-Phase im Dezember 2006 verlief spaÃŸ-, arbeits- und erfolgreich. Und wir entschlossen, die Plattform auszuweiten. Einen Geldgeber oder Verlag im Hintergrund haben wir nicht, wir haben alles selbst gezahlt. Da eine fÃ¼nfstellige Summe nÃ¶tig wurde, haben wir sodann eine GmbH gegrÃ¼ndet â€“ und die Einlage fÃ¼r die Entwicklung der Website verbraten.</p>
<p>Das sage ich auch deswegen, weil es Gegenstand der Klage des WÃ¼rttembergischen FuÃŸballverband ist. Er wirft uns kommerzielles Interesse und Ausbeutung vor, im Rechtsjargon: unlauteren Wettbewerb. Ist schon seltsam, meine Mutter sagt mir seit Jahren, ich soll endlich was vernÃ¼nftiges machen, und der DFB stellt mich als Abzocker hin. Ja, mein persÃ¶nliches Ziel war und ist es, mir mit meinen FuÃŸballplattformen, mein Leben zu finanzieren. Vielleicht sogar mal eine Redaktion. Soll ich das nun ein GestÃ¤ndnis nennen?</p>
<p>Seit Oktober 2008 arbeite ich halbtags fÃ¼r die Sportredaktion von Zeit Online. Das ist ein toller Job und eine sehr gute Adresse. Seitdem kann ich jedoch den indirekten freistoss nicht mehr wie zuvor bespielen. Weil er aber weiterleben soll, lasse ich das andere machen. Die Jungs machen das gut. Und sie sollen das auch nicht unentgeltlich tun, auch wenn wir keine branchenÃ¼blichen Honorare zahlen kÃ¶nnen. Aber was wir haben, geben wir. Das war schon bei den Hartplatzhelden so, auch da gab es freie Sportredakteure, die honoriert wurden. Vielleicht weiÃŸ das niemand, aber Hartplatzhelden macht Arbeit, alle Videos werden gesichtet, einer Jury vorgelegt, die meisten kommentiert und bewertet, getwittert auf Facebook verteilt. Jemand hier, der das nicht als redaktionelle Arbeit begreift?</p>
<p>Der indirekte freistoss, gegen den es Ã¼brigens auch rechtliche EinwÃ¤nde gibt, und Hartplatzhelden sind gegensÃ¤tzliche Projekte: ein textbasiertes, ein bildlastiges. (Dem BranchenmagazinÂ <a href="https://berliner-journalisten.com/heft20_artikel7.php">Berliner Journalisten</a> habe ich zu diesem Thema vor gut einem Jahr Rede und Antwort gestanden.) Es sind meine Projekte, meine Babys. Beide sollen weiterleben, ich sehe nicht ein, auf eins zu verzichten. Es ist ohnehin schwer genug, sich im Internet zu finanzieren. Warum soll ich mir vom DFB vorschreiben lassen, was ich tun und lassen darf?</p>
<p>Ich habe das immer gesagt: Geht es den Hartplatzhelden gut, geht es dem indirekten freistoss gut. Wenn wir vor dem BGH gewinnen, kann ich mich womÃ¶glich auch wieder mehr um den freistoss kÃ¼mmern, vielleicht sogar ja mehr als Spielertrainer denn als Trainer. FÃ¼r mich persÃ¶nlich geht es am Donnerstag in Karlsruhe um gut 20.000 Euro, fÃ¼r meine Kompagnons um eine Ã¤hnlich hohe Summe. Vielleicht kommen wir noch mal mit einer Spendenbitte auf Sie zurÃ¼ck.</p>
<p>Liebe GrÃ¼ÃŸe</p>
<p>Oliver Fritsch</p></blockquote>
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		<title>&#8220;Wem gehÃ¶rt der Sport? Journalismus, TV-Rechte und die Kontrolle der Bilder im Zeitalter von Twitter&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 09:30:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VANCOUVER. Ich habe gestern im Beitrag &#8220;Vancouver 2010: die ersten Olympischen Social-Media-Spiele&#8221; gefragt, ob ich nicht einen Text von RenÃ© Martens aus der Zeitschrift Funkkorrespondenz verÃ¶ffentlichen kÃ¶nne, der mir sehr wichtig scheint. Dieter Anschlag, Chefredakteur der Funkkorrespondenz, reagierte schnell und stellt den Beitrag zur VerfÃ¼gung. Vielen Dank. Martens liefert fÃ¼r meine Begriffe einen ziemlich guten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. Ich habe gestern im Beitrag &#8220;<a title="Vancouver 2010: die ersten Olympischen Social-Media-Spiele" href="http://jensweinreich.de/2010/02/08/vancouver-2010-die-ersten-social-media-spiele/" target="_self">Vancouver 2010: die ersten Olympischen Social-Media-Spiele</a>&#8221; gefragt, ob ich nicht einen Text von RenÃ© Martens aus der Zeitschrift <a title="www.funkkorrespondenz.de" href="http://funkkorrespondenz.kim-info.de/" target="_blank">Funkkorrespondenz</a> verÃ¶ffentlichen kÃ¶nne, der mir sehr wichtig scheint. Dieter Anschlag, Chefredakteur der Funkkorrespondenz, reagierte schnell und stellt den Beitrag zur VerfÃ¼gung. Vielen Dank.</p>
<p>Martens liefert fÃ¼r meine Begriffe einen ziemlich guten Ãœberblick zum Thema, habe das bisher nirgendwo sonst so ausfÃ¼hrlich und vielschichtig gelesen. Manches scheint schon wieder Ã¼berholt, was im Twitter-Zeitalter nicht verwundert, anderes lieÃŸe sich in der Diskussion ausbauen und ergÃ¤nzen. Ich habe den Beitrag mit Gewinn gelesen. <em>(Verlinkungen muss ich mir aus ZeitgrÃ¼nden leider diesmal sparen, sorry.)</em></p>
<p><strong>Wem gehÃ¶rt der Sport?</strong></p>
<p><em>Journalismus, TV-Rechte und die Kontrolle der Bilder im Zeitalter von Twitter</em></p>
<p><strong>von RenÃ© Martens</strong></p>
<p>Man darf ihn durchaus als wegweisend bezeichnen, den Vortrag, den David Schlesinger, Chefredakteur von Reuters News, im Juni dieses Jahres vor der Pressekommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hielt. â€žRethinking rights, accreditation, and journalism itself in the age of twitterâ€œ, lautete der Titel. Ãœbertragungsrechte, Akkreditierungsregelungen und der Journalismus selbst mÃ¼ssten also im Zeitalter von Twitter komplett Ã¼berdacht werden. Bemerkenswert ist die Forderung nicht zuletzt deshalb, weil sie ein renommierter Vertreter der alten Medienwelt formuliert hat. Neben dem in seiner Ãœberschrift erwÃ¤hnten Mikroblogging-Service Twitter, der Nutzern auf 140 Zeichen beschrÃ¤nkte Mitteilungen ermÃ¶glicht, ging Schlesinger auch auf das soziale Netzwerk Facebook ein. Beide Dienste spielen in dieser Diskussion eine zentrale Rolle, weil sie es jedem Journalisten und jedem Stadionbesucher erlauben, zwar nicht live, aber nur geringfÃ¼gig zeitversetzt von einem Sportereignis zu berichten, ohne dafÃ¼r einen nennenswerten Aufwand betreiben zu mÃ¼ssen.</p>
<p><span id="more-6622"></span>Bisher, erlÃ¤uterte Schlesinger, hÃ¤tten Akkreditierungen fÃ¼r Sportereignisse stets die formalen Grenzen der Berichterstattung festgelegt. Um dafÃ¼r ein Beispiel aus Deutschland zu nennen: In den Akkreditierungsbestimmungen der Deutschen FuÃŸball-Liga (DFL) findet sich der Passus, es gelte â€žinsbesondere zu beachten, dass eine Akkreditierung als Print- oder HÃ¶rfunk- oder Internet-Journalist nicht dazu berechtigt, â€™Spielbilderâ€˜ im Sinne der DurchfÃ¼hrungsbestimmungen zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen GerÃ¤ts (bspw. Foto- oder Videokamera) kann vom jeweiligen Heimverein verwehrt werden.â€œ Zu den Spielbildern gehÃ¶rten â€žalle visuellen oder audiovisuellen Aufnahmenâ€œ. Die â€žNichteinhaltungâ€œ dieser â€žVorgabenâ€œ kÃ¶nne â€žden sofortigen Entzug der Akkreditierung zur Folgeâ€œ haben. â€žWeitere Schritteâ€œ behÃ¤lt die Liga sich vor.</p>
<p><strong>Schneller als Nachrichtenagenturen</strong></p>
<p>Solche Unterscheidungen scheinen hinfÃ¤llig geworden zu sein, und zwar aus mindestens zwei GrÃ¼nden: Die meisten Journalisten fÃ¼hren im Stadion ein Mobiltelefon mit sich, das auch als Foto- oder Videokamera dienen kann â€“ die implizite Drohung, dass Mitarbeiter eines Vereins ihnen dieses GerÃ¤t abnehmen kÃ¶nnten, ist schlichtweg wirklichkeitsfremd. Zweitens ist es fraglich, ob es weiterhin sinnvoll ist, die journalistischen TÃ¤tigkeiten noch so strikt zu unterscheiden wie es beispielsweise die DFL tut. Mit Hilfe eines Handys oder anderer mobiler EndgerÃ¤te kann jeder Journalist bei Facebook oder Twitter Informationen einstellen, entweder auf den entsprechenden Seiten, die seine Zeitung oder sein Sender dort eingerichtet haben, oder auf seinen eigenen. Im einfachsten Fall kann er diese Dienste fÃ¼r einen Live-Ticker nutzen. DarÃ¼ber hinaus kann er Fotos und â€“ sofern es sich um ein besonders leistungsfÃ¤higes Handymodell handelt â€“ auch bewegte Bilder im Internet platzieren. Nicht zuletzt sind ganz gewÃ¶hnliche Stadionbesucher in der Lage, all dies auch zu tun, wobei ihnen beispielsweise die Twitter-Zusatzdienste twitpic.com (fÃ¼r Fotos) und twaud.io (fÃ¼r radioÃ¤hnliche BeitrÃ¤ge) von Nutzen sind. Mit anderen Worten: Jedermann im Stadion kann entfernt zeitungs-, radio- oder fernsehverwandte KurzbeitrÃ¤ge produzieren, unabhÃ¤ngig davon, in welchem journalistischen Genre er eigentlich tÃ¤tig ist beziehungsweise ob er Ã¼berhaupt als Journalist arbeitet. All dies reicht zwar bei weitem nicht aus, um die klassische Berichterstattung in diesen Bereichen zu ersetzen, aber es kann sie zumindest ergÃ¤nzen.</p>
<p>Derzeit produziert vermutlich nur eine Minderheit solche Inhalte. Doch bei den nÃ¤chsten Olympischen Sommerspielen, die in zweieinhalb Jahren in London stattfinden, werde das ganz anders sein, sagt David Schlesinger. Er rechnet mit einer schwer zu Ã¼berschauenden Zahl von Videos, die mit Mobiltelefonen produziert und â€žinnerhalb weniger Minutenâ€œ auf Seiten wie YouTube hochgeladen werden. AuÃŸerdem sei es wahrscheinlich, dass Twitterer bei der Ãœbermittlung von Ergebnissen schneller sein wÃ¼rden als Nachrichtenagenturen. Und weil die Nachrichten von Twitter-Nutzern â€žmit Hilfe von SchlÃ¼sselbegriffen gesucht werden kÃ¶nnenâ€œ, sei jeder Internet-Nutzer in der Lage, aus aggregierten EintrÃ¤gen und hochgeladenem Bildmaterial der Zuschauer einen Beitrag zusammenzustellen.</p>
<p>Damit, so Schlesinger, ergebe sich fÃ¼r eine Nachrichtenagentur wie seine und auch fÃ¼r die klassischen Rechteinhaber eine vÃ¶llig neue Situation. Der einzige Weg, darauf zu reagieren, sei, â€ždas Neue zu umarmenâ€œ. Dieses Bild benutzte vier Monate spÃ¤ter auch ein weiterer vom Internationalen Olympischen Komitee geladener Experte. Das IOC kÃ¶nne sich vor der â€ždigitalen Revolution nicht versteckenâ€œ, vielmehr mÃ¼sse der olympische Sport sie â€žumarmenâ€œ, wenn er â€ždas jÃ¼ngere Publikumâ€œ nicht verlieren wolle, sagte Sir Martin Sorrell, der Vorstandsvorsitzende der internationalen Werbeagenturen-Holding WWP beim 13. Olympischen Kongress des IOC in Kopenhagen.</p>
<p><strong>Die Ausweitung des Pressebegriffs</strong></p>
<p>Dass nicht alle Olympia-FunktionÃ¤re die RatschlÃ¤ge ihrer Gastredner verstehen, bekam kurz nach dem Kongress in der dÃ¤nischen Hauptstadt der australische Amateurfotograf Richard Giles zu spÃ¼ren. In seiner Mailbox fand er einen Brief von Howard M. Stupp vor, der beim IOC als â€žDirector of Legal Affairsâ€œ amtiert. Der Grund des Schreibens: Giles hatte Bilder, die er im August 2008 als normaler zahlender Zuschauer wÃ¤hrend der Olympischen Spiele in Peking unter anderem bei der Leichtathletik, beim Boxen und beim Basketball gemacht hatte, auf der Fotoplattform flickr hochgeladen. Weil Bilder der Spiele sowie die Olympischen Ringe, die Embleme und die Maskottchen der Veranstaltung nicht ohne â€žschriftliche Genehmigungâ€œ genutzt werden dÃ¼rften, forderte das IOC den Amateurfotografen auf, seine Bilder sofort zu entfernen. Nachdem sich Giles entschlossen hatte, den Brief Ã¶ffentlich zu machen, ernteten die SportfunktionÃ¤re allerdings massiven Protest, weshalb man sich mit dem Fotografen schlieÃŸlich auf einen Kompromiss einigte.</p>
<p>Die Causa ist entfernt vergleichbar mit einem Fall, Ã¼ber den in Deutschland eine kleine Gruppe von Journalisten, SportfunktionÃ¤ren und nicht zuletzt Juristen seit FrÃ¼hjahr 2008 diskutiert. Es geht um die â€žHartplatzheldenâ€œ, eine Plattform, auf der AnhÃ¤nger des Amateur- und JugendfuÃŸballs kurze Videos mit spektakulÃ¤ren Szenen aus den unteren Ligen hochladen. Oft stammt dieser sogenannte User Generated Content von Freunden oder Eltern der Freizeitkicker. Dem WÃ¼rttembergischen FuÃŸballverband (WFV) missfÃ¤llt allerdings, was da medial geschieht. Er klagt gegen die Hartplatzhelden, weil auf deren Website auch Videos von Spielen aus dem Hoheitsgebiet des Verbandes zu sehen waren. Der WFV bekam bisher zweimal Recht, zuletzt im MÃ¤rz dieses Jahres vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Aber die Betreiber der Videoplattform haben sich entschieden, beim Bundesgerichtshof (BHG) Revision einzulegen. Die Beteiligten rechnen damit, dass der BGH im Lauf des kommenden Jahres, mÃ¶glicherweise aber auch erst 2011 eine Entscheidung fÃ¤llt.</p>
<p>Das Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts zeige, dass â€žeine Ausweitung des Pressebegriffs faktisch lÃ¤ngst stattgefunden hat, aber noch nicht politisch und rechtlichâ€œ, sagt Oliver Fritsch, einer der Betreiber der Plattform. UnabhÃ¤ngig davon, ob man den BÃ¼rgerjournalismus, dem die Hartplatzhelden ein Forum bieten, nun generell fÃ¼r eine groÃŸe Chance hÃ¤lt oder eher fÃ¼r Ã¼berbewertet: In den Diskussionen darÃ¼ber ist bisher untergegangen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen fÃ¼r diese neue Art der Berichterstattung Ã¼berhaupt noch nicht geklÃ¤rt sind. Es gibt zwar wesentliche Unterschiede zu dem Vorgehen des IOC gegen den Fotografen: Denn flickr, das zum Suchmaschinenkonzern Yahoo gehÃ¶rt, verdient Geld mit seiner Plattform, wÃ¤hrend die der Hartplatzhelden fÃ¼r die Betreiber bisher ein ZuschussgeschÃ¤ft sind (auch wenn sich das langfristig Ã¤ndern soll). AuÃŸerdem geht es im ersten Fall um Spitzen- und im zweiten um Breitensport.</p>
<p>Aber beide FÃ¤lle werfen Ã¤hnliche Fragen auf: KÃ¶nnen Veranstalter Einfluss nehmen auf die Verbreitung von privaten Aufnahmen, an denen sie keine Rechte haben? KÃ¶nnen sie auf diese Weise kontrollieren, welche Bilder in Umlauf kommen? Ist es nicht kontraproduktiv, gegen diese Art mittelbarer Werbung vorzugehen? Nicht zuletzt: MÃ¼ssen die klassischen Medien nicht befÃ¼rchten, dass aus Regelungen, die gegen kleine Online-Anbieter gefunden werden, restriktive MaÃŸnahmen gegen die althergebrachte Berichterstattung abgeleitet werden?</p>
<p><strong>Videoaufnahmen: Nachgeahmte Wirklichkeit?</strong></p>
<p>Zum VerhÃ¤ngnis ist den Helden des Hartplatzes bisher das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geworden. Ein FuÃŸballspiel sei â€žeine nachahmungsfÃ¤hige Leistungâ€œ im Sinne des Paragrafen 4 UWG, sagt das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil (Az.: 2 U 47/08). JÃ¼rgen Kalwa schreibt dazu in seinem Blog â€žAmerican Arenaâ€œ, â€žder eigentliche Skandal, der leider untergeht, wenn man den anhÃ¤ngigen Streit nur als Auseinandersetzung zwischen den Hartplatzhelden und dem WFV definiertâ€œ, sei das â€žKonstrukt, wonach Videoaufnahmen, die die Wirklichkeit abbildenâ€œ, eine â€žNachahmungâ€œ seien. Auf dieses â€žKonstruktâ€œ muss man tatsÃ¤chlich erst einmal kommen.</p>
<p>Das Recht an Videos von Privatleuten begrÃ¼nden die WÃ¼rttemberger FuÃŸballfunktionÃ¤re vor allem mit ihrer Rolle als Mitveranstalter. Ohne die organisatorischen Vorleistungen des Verbandes â€“ Spielplangestaltung, Ausbildung und Bereitstellung der Schiedsrichter â€“ sei ein Spielbetrieb gar nicht mÃ¶glich. Von derartigen organisatorischen Vorleistungen profitieren letztlich aber sÃ¤mtliche Medien, die Ã¼ber Sport beziehungsweise Ã¼ber Veranstaltungen allgemein berichten. Die Auffassung, dass sich daraus Exklusivrechte an Bewegtbildern ableiten lassen, war bis zu den Entscheidungen Ã¼ber die AmateurfuÃŸballvideos allerdings nicht verbreitet. â€žOb auch einige klassische Medien demselben Interesse dienen wie die umstrittene Internet-Plattform und sich schon lange groÃŸer Beliebtheit erfreuten, ist fÃ¼r die Rechtsbeziehungen der Parteien zueinander nicht von Belangâ€œ, Ã¤uÃŸert das Stuttgarter Gericht dazu lapidar.</p>
<p>Die Entscheidung erscheint umso abwegiger, weil die Hartplatzhelden-Clips nicht einmal ansatzweise etwas gemein haben mit der â€žumfassenden Fernseh- oder HÃ¶rfunkberichterstattung, aus der sich die rechtlichen Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur ergebenâ€œ, wie ihr Anwalt Fabian Reinholz argumentiert. Denn wer auf der Hartplatzhelden-Seite das Geschehen in einer Bezirksliga seiner Wahl verfolgen will, wird dort keine entsprechenden Informationen finden, sondern lediglich unkommentierte spektakulÃ¤re Szenen, die im besten Fall wenig Aufschluss zulassen Ã¼ber den Rest eines Spiels und grundsÃ¤tzlich gar keinen Ã¼ber die Lage der Liga â€“ anders als bei den im Ãœbrigen professionell produzierten Web-TV-Berichten Ã¼ber Partien aus dem Bereich des WFV, die auf den Online-Plattformen diverser regionaler Tageszeitungen (etwa â€žBacknanger Kreiszeitungâ€œ, â€žNÃ¼rtinger Zeitungâ€œ und â€žPforzheimer Zeitungâ€œ) zu finden sind.</p>
<p>FÃ¼r die Richter jedoch ist Bewegtbild gleich Bewegtbild â€“ unabhÃ¤ngig vom Inhalt. Diese Interpretation drÃ¤ngt sich auch bei deren EinschÃ¤tzung auf, dass unentgeltliche â€žÃœbertragungen oder Berichterstattungenâ€œ insbesondere im Fernsehen einem Veranstalter â€žauch im Amateurbereichâ€œ einen â€žTeil der wirtschaftlichen Verwertung seiner Leistungâ€œ nÃ¤hmen und dass â€ždie Internet-Berichterstattung in diesem Bezug nicht anders beurteilt werdenâ€œ kÃ¶nne. Immerhin rÃ¤umte das Oberlandesgericht Stuttgart ein, dass diese Sache von â€žgrundsÃ¤tzlicher Bedeutungâ€œ sei. Unter anderem, weil die Entscheidungen, die man fÃ¼r das Urteil in Sachen Hartplatzhelden heranzog, â€žteils noch das alte UWG voraussetzten und durchweg zum Profisport ergangen sindâ€œ, sei die Revision zulÃ¤ssig, schreiben die OLG-Richter in ihrem Urteil. Eine von ihnen mehrfach zitierte Entscheidung, in der Rechtsliteratur unter dem Schlagwort â€žVortragsabendâ€œ bekannt, stammt aus dem Jahr 1963; seinerzeit gab der BGH einem Kabarettveranstalter Recht. Sogar aus dem Jahr 1958 stammt die Entscheidung in der sogenannten â€žBoxprogrammhefteâ€œ-Sache, die dis Stuttgarter Richter zur Definition des Veranstalterbegriffs heranzogen.</p>
<p><strong>Die RandstÃ¤ndigkeit des AmateurfuÃŸballs</strong></p>
<p>Dank des bisherigen Erfolgs des WFV haben andere VerbÃ¤nde Oberwasser bekommen, wie einige VorfÃ¤lle aus der jÃ¼ngeren Vergangenheit illustrieren. Kurz nach dem OLG-Urteil untersagte der FuÃŸball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) Vereinen, die direkt mit den Hartplatzhelden kooperieren wollten, eine solche Zusammenarbeit. Im Sommer bat der Hessische FuÃŸballverband (HFV) den Verein VfL Philippstal, Videos mit Spielszenen, die Klubmitglieder bei YouTube hochgeladen hatten, â€žzeitnahâ€œ zu lÃ¶schen.</p>
<p>Absurd ist an dem Vorgehen der VerbÃ¤nde, dass die AmateurfuÃŸballvereine solche Art von Berichterstattung eigentlich dringend benÃ¶tigen. Die Zuschauerzahlen sind generell rÃ¼cklÃ¤ufig, und als existenzgefÃ¤hrdend empfindet man vielerorts die seit Anfang der Saison 2009/10 in der 1. und 2. FuÃŸball-Bundesliga geltenden AnstoÃŸzeiten. Durch die Schaffung dreier neuer Spieltermine â€“ sonnabends um 13.00 und sonntags um 13.30 Uhr in der 2. Liga sowie sonntags um 15.30 Uhr in der 1. Liga â€“ hofft die DFL die AttraktivitÃ¤t der beiden obersten Spielklassen fÃ¼r das Pay-TV zu erhÃ¶hen, weil der Abonnent nunmehr eine noch grÃ¶ÃŸere Zahl von Live-Spielen zu unterschiedlichen Zeiten zur Auswahl hat.</p>
<p>Die neuen AnstoÃŸzeiten konkurrieren aber mit den Terminen im Amateur- und JugendfuÃŸball. Das spielt eine Rolle, weil die Zuschauer der â€žkleinenâ€œ Vereine gleichzeitig immer auch Fans eines Profivereins sind, den sie sich im Stadion oder im Fernsehen anschauen wollen, oder weil die Freizeitkicker selbst mit einem groÃŸen Verein sympathisieren und fÃ¼r dessen Heimspiele Dauerkarten besitzen. Der Deutsche FuÃŸball-Bund (DFB), der â€“ zumindest auf dem Papier â€“ die Interessen der Amateurvereine vertritt, hat diesen Regelungen zugestimmt, und insofern ist es fÃ¼r viele Klubs unverstÃ¤ndlich, dass einige LandesverbÃ¤nde die Lage der Amateurklubs noch zusÃ¤tzlich verschlechtern, indem sie versuchen, die Verbreitung potenziell werbetrÃ¤chtiger Spielszenen zu verhindern.</p>
<p>Obwohl es in der Hartplatzhelden-Causa und bei den FolgefÃ¤llen um grundsÃ¤tzliche Fragen geht, hat das Verhalten der VerbÃ¤nde bisher nur in kleinerem Rahmen Protest hervorgerufen. Das dÃ¼rfte auf die RandstÃ¤ndigkeit des AmateurfuÃŸballs zurÃ¼ckzufÃ¼hren sein. Sollte beispielsweise die DFL im groÃŸen Stil gegen Bilder von BÃ¼rgerjournalisten vorgehen oder fÃ¼r Stadionbesucher, die ihr Mobiltelefon entsprechend einzusetzen gedenken, Sanktionen ankÃ¼ndigen, fielen die Reaktionen womÃ¶glich heftiger aus. Die DFL wird sich so etwas aus Image-GrÃ¼nden daher gewiss reiflich Ã¼berlegen. In den USA beispielsweise hat die South Eastern Conference, eine College-Football-Organisation, entsprechende Verbote fÃ¼r Fans nach kurzer Zeit wieder zurÃ¼cknehmen mÃ¼ssen.</p>
<p><strong>Der Schutz der klassischen Rechteinhaber</strong></p>
<p>US-amerikanische Sportorganisationen sind es auch, die sich bisher am ausfÃ¼hrlichsten zur Twitter- und Facebook-Nutzung von Athleten geÃ¤uÃŸert haben. Die Profisportligen National Basketball Association (NBA) und National Football League (NFL) etwa haben harte Regelungen fÃ¼r die Aktiven verabschiedet. Ende September verschickte die NBA ein Memo an alle Teams, dem zufolge 45 Minuten vor und nach dem Spiel keine Mobiltelefone und andere KommunikationsgerÃ¤te genutzt werden dÃ¼rften. Mit solchen Regeln will man offensichtlich die klassischen Rechteinhaber schÃ¼tzen. Ein nach dem Spiel gefÃ¼hrtes Interview kÃ¶nnte, so die BefÃ¼rchtung, an Bedeutung verlieren, wenn ein Sportler bereits vorher getwittert hat, wie er seine Leistung oder die der Mannschaft einschÃ¤tzt. Das spricht aber nicht dafÃ¼r, den Sportlern das Twittern zu untersagen, einmal ganz abgesehen davon, dass sich â€“ wenn es hart auf hart kÃ¤me â€“ in einem zivilisierten Land wohl kein Richter fÃ¤nde, der die entsprechende Absicht eines Vereines, eines Verbandes oder einer Liga gutheiÃŸen wÃ¼rde. Vielmehr sollte die Tatsache, dass Sportler Twitter nutzen, fÃ¼r die Fernsehsender ein Ansporn sein, eine hintergrÃ¼ndige Nachberichterstattung auf die Beine zu stellen, die Ã¼ber banale Interviews weit hinaus geht.</p>
<p>Athleten bietet Twitter die MÃ¶glichkeit, die traditionellen Medien, die ihnen oft genug auf die Nerven gehen, links liegen zu lassen und sich direkt an die eigenen Fans zu wenden. Den Klubs gefÃ¤llt es in der Regel gar nicht, dass ihre Angestellten jetzt die MÃ¶glichkeit haben, eigene Ansichten auf schnellem, kaum zu kontrollierendem Weg zu verbreiten. Die Reaktion der Vereinsmanager auf die verÃ¤nderten VerhÃ¤ltnisse beschrÃ¤nkt sich im Wesentlichen darauf, gegen allzu informationswillige und meinungsfreudige Sportler Sanktionen zu verhÃ¤ngen. In den USA und GroÃŸbritannien gibt es bereits zahlreiche FÃ¤lle dieser Art. Ein FuÃŸballer des britischen Premier-League-Klubs Hull City wurde zum Beispiel gezwungen, sich fÃ¼r einen Ã¤uÃŸerst banalen Tweet zu entschuldigen. Die Kurznachricht enthielt die Information, dass ihn sein Trainer fÃ¼r ein Spiel kurzfristig nicht nominiert hatte, weil er zu spÃ¤t zum Treffpunkt erschienen war.</p>
<p>Die Vereine liefen Gefahr, an AutoritÃ¤t einzubÃ¼ÃŸen, wenn sie nicht in die direkte Kommunikation mit den Fans einstiegen, schreibt das britische FuÃŸballmagazin â€žWhen Saturday Comesâ€œ in seiner Dezember-Ausgabe. â€žEinfach dieselbe alte Propagana verbreiten, wÃ¤hrend Spieler und Fans die wahren Themen diskutierenâ€œ, sei wenig hilfreich. Es werde fÃ¼r die Profis zusehends leichter, aus den â€žKetten auszubrechen, die ihnen die Klubs in den vergangenen Jahren angelegt habenâ€œ, so das Monatsblatt weiter. Das bezieht sich darauf, dass ProfifuÃŸballer in ihrer freien MeinungsÃ¤uÃŸerung in der Regel stark eingeschrÃ¤nkt sind. So ist es in Deutschland Ã¼blich, dass Spieler der 1. und 2. FuÃŸball-Bundesliga ihre eigenen Interviews von der Pressestelle des Vereins autorisieren lassen mÃ¼ssen â€“ als wÃ¼ssten die Mitarbeiter besser, was die Spieler in dem GesprÃ¤ch gesagt haben. Beim FC Bayern MÃ¼nchen ist diese Verpflichtung sogar in den ArbeitsvertrÃ¤gen verankert â€“ ein kurioses Detail, das kÃ¼rzlich in der Ã–ffentlichkeit bekannt wurde, nachdem Bayern-Nationalspieler Philipp Lahm der â€žSÃ¼ddeutschen Zeitungâ€œ ein Interview gegeben hatte, das er selbst autorisiert hatte.</p>
<p>Durch Twitter sind aber nicht nur Sportler in eine neue Position gelangt, auch im VerhÃ¤ltnis zwischen Medienunternehmen und deren Mitarbeitern sind VerÃ¤nderungen zu beobachten. Die US-amerikanische Sportsendergruppe ESPN hat eigens Richtlinien erlassen, in denen beschrieben ist, wie die Mitarbeiter den Mikroblogging-Dienst nutzen dÃ¼rfen. Im Kern besagen die Regeln, dass die eigenen Journalisten nur mehr oder weniger Privates twittern dÃ¼rfen, jedenfalls nichts, was sich auf Sport bezieht. Offenbar befÃ¼rchtet man bei ESPN allen Ernstes, dass die offizielle Berichterstattung des Hauses Schaden nÃ¤hme, wenn Mitarbeiter in Echtzeit persÃ¶nliche EindrÃ¼cke zu Sportereignissen in Kurzmitteilungen verbreiteten. Eigentlich sollten die Hierarchen in der Lage sein zu begreifen, dass letztere erstere gut ergÃ¤nzen kÃ¶nnen.</p>
<p><strong>Die Demokratisierung der Publikationsmittel</strong></p>
<p>Die Kernfrage, mit der es sich auseinanderzusetzen gilt, und zwar â€žnicht juristisch, sondern kulturell und politischâ€œ, hat Erik Hauth im April 2008 in seinem Blog â€žRingfahndungâ€œ formuliert: Sind durch die â€žDemokratisierung der Publikationsmittelâ€œ, die das Internet und das Web 2.0 mit sich gebracht haben, â€žWerkzeuge freier MeinungsÃ¤uÃŸerungâ€œ entstanden oder mÃ¼sste deren Nutzung â€žlizenzpflichtig seinâ€œ?</p>
<p>Wenn man beispielsweise ein FuÃŸballspiel â€žals eine kollektive kulturelle Handlung, eine soziale Veranstaltung begreift, zu deren Teilnahme mich eine Eintrittskarte berechtigt, wer darf mir dann verwehren, von meinem Platz aus per Telefon meine Meinung zu verbreiten? Als Privatmann, ohne kommerzielle Interessen und von jedem journalistischen Anspruch befreit, kann ich einem kommerziellen Verwerter gar nicht schadenâ€œ, schreibt Hauth. Es handle sich um â€žeine Bereicherung, die im Wesen nichts mit einer medialen Verwertung des Produktes FuÃŸball zu tun hatâ€œ. Zusammengefasst lautet die Frage: Wem gehÃ¶rt der Sport? Offensichtlich ist, dass VerbÃ¤nde, Vereine und Ligen auf verlorenem Posten stehen, wenn sie, von einer Kontrollmanie getrieben, auf ihrer Haltung beharren, er gehÃ¶re quasi ihnen. Oder, um den Sachverhalt mit einer rhetorischen Frage von Reuters-Chef Schlesinger an seine ZuhÃ¶rer bei der IOC-Pressekommission zu verbildlichen: â€žKÃ¶nnen Sie sich vorstellen, dass bewaffnete SicherheitskrÃ¤fte versuchen, jedes Telefon jedes Zuschauers zu konfiszieren?â€œ</p>
<p>Offensichtlich ist auch, dass die herkÃ¶mmlichen Medien die neuen Plattformen und Netzwerke wie etwa Twitter oder Facebook in viel stÃ¤rkerem MaÃŸ als bisher selbst fÃ¼r ihre Live-Berichterstattung von Sportereignissen nutzen mÃ¼ssen. Warum sollte man hier den Zuschauern das Feld Ã¼berlassen? DarÃ¼ber hinaus muss sich die herkÃ¶mmliche Berichterstattung verÃ¤ndern. Eine Maxime, die aus David Schlesingers Ratschlag, die eigene Arbeit komplett zu Ã¼berdenken, folgen kÃ¶nnte, lautet: Zu wiederholen, was Ã¼ber Twitter und Facebook bereits in die Welt gelangt ist, ist wenig sinnvoll. Vielmehr gilt es, Inhalte zu produzieren, die sich auf diesen KanÃ¤len nicht umsetzen lassen.</p>
<p><em>Quelle: Funkkorrespondenz 50/09 vom 11. Dezember 2009</em></p>
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		<title>UnterstÃ¼tzung fÃ¼r die Hartplatzhelden</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Apr 2009 14:44:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die Hartplatzhelden steht jetzt online. Ich fÃ¼hle mich nach dieser Diskussion ein wenig befangen und Ã¤uÃŸere mich erst deshalb so spÃ¤t dazu. Zu spÃ¤t, meinen einige Emailschreiber. IchÂ mÃ¶chte zunÃ¤chst klarstellen, dass ich selbstverstÃ¤ndlich bei meiner AnkÃ¼ndigung vom 29. MÃ¤rz bleibe &#8211; es wird keine Weitergabe von Spendengeld an die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die <a title="Hartplatzhelden" href="http://www.hartplatzhelden.de/" target="_blank">Hartplatzhelden</a> steht jetzt <a title="Urteil des OLG Stuttgart vom 19. MÃ¤rz 2009" href="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&amp;Art=en&amp;Datum=2009&amp;Sort=12290&amp;nr=11432&amp;pos=0&amp;anz=192" target="_blank">online</a>. Ich fÃ¼hle mich nach <a title="DFB ./. Weinreich: das Finale" href="http://jensweinreich.de/?p=3381" target="_self">dieser Diskussion</a> ein wenig befangen und Ã¤uÃŸere mich erst deshalb so spÃ¤t dazu. Zu spÃ¤t, meinen einige Emailschreiber.</p>
<p>IchÂ mÃ¶chte zunÃ¤chst klarstellen, <a title="Kleiner Nachtrag" href="http://jensweinreich.de/?p=3433" target="_self">dass ich selbstverstÃ¤ndlich bei meiner AnkÃ¼ndigung vom 29. MÃ¤rz bleibe</a> &#8211; es wird keine Weitergabe von Spendengeld an die Hartplatzhelden geben, bevor meine juristische Auseinandersetzung mit dem DFB und seinem PrÃ¤sidenten abgerechnet ist und bevor Ã¼ber die Verwendung etwaiger Ã¼berschÃ¼ssiger Mittel nicht erneut diskutiert wurde. Meine Spender allein entscheiden, wofÃ¼r das Geld verwendet wird.</p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-3577" title="Spendenbuttons Hartplatzhelden" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/04/helden.jpg" alt="" hspace="5" vspace="5" width="206" height="141" align="right" />Dies vorangestellt erlaube ich mir allerdings, Unentschlossene zu ermuntern, <a title="Spendenaufruf der Hartplatzhelden" href="http://www.hartplatzhelden.de/spenden/" target="_blank">fÃ¼r die Hartplatzhelden zu spenden</a>, die das Geld bis 23. April brauchen, um in Revision beim Bundesgerichtshof gehen zu kÃ¶nnen. Ich habe bereits eine bescheidene Summe gespendet und werde das noch einmal tun. Ich bitte um UnterstÃ¼tzung der Hartplatzhelden, so wie ich mir als freier BÃ¼rger erlaube, um UnterstÃ¼tzung <a title="Gegen Sonntagsspiele in der ersten FuÃŸball-Bundesliga vor 17.30 Uhr ..." href="http://www.sonntag-nicht-vor-1730.de/Verein/Gegen_die_Sonntagssspiele_der_1_Fussballbundesliga_vor_1730_Uhr/Macht_mit" target="_blank">dieser Inititiative</a> von Amateurvereinen (<a href="http://www.unsersonntag.de">www.unsersonntag.de</a>) zu bitten.</p>
<p>Im Kern geht es fÃ¼r mich um die Frage: <a title="TotengrÃ¤ber des AmateurfuÃŸballs" href="http://jensweinreich.de/?p=3207" target="_self">Wem gehÃ¶rt der AmateurfuÃŸball?</a></p>
<p>Ich seheÂ in derÂ Hartplatzhelden GmbH weit weniger einen kommerziellen Ansatz, als vielmehr eine wunderbare Idee, die Oliver Fritsch &amp; Co hatten. So wie Oliver Fritsch schon die wunderbare Idee hatte, den <a title="Webseite Indirekter FreistoÃŸ" href="http://www.indirekter-freistoss.de/" target="_blank">Indirekten FreistoÃŸ</a> zu produzieren &#8211; von dieser unentgeltlichen Serviceleistung profitieren seit 2002 (?) regelmÃ¤ÃŸig tausende FuÃŸballinteressierte und viele Journalisten, denen die NÃ¶te der Hartplatzhelden relativ egal sind.</p>
<p>Die besten Analysen zum Thema habe ich bei JÃ¼rgen Kalwa gelesen.Â  Er schreibtÂ unter anderem:</p>
<blockquote><p>(&#8230;) Diesmal argumentiert eine Nebenstelle des Kartells, das offiziell als steuerbefreiter eingetragener Verein daherkommt, mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine geschickte Zangenbewegung, die von zwei Gerichten akzeptiert wurde. Ich konnte inzwischen die OLG-UrteilsbegrÃ¼ndung lesen und muss sagen: <span style="font-style: italic;">scary</span>. Darin bezeichnet das Oberlandesgericht Stuttgart die Videoausschnitte von Amateurspielen, wie sie die Hartplatzhelden in ihrem Portal zeigen als &#8220;rechtswidrig entstandene Aufnahmen&#8221; und sieht keinen tiefgreifenden Unterschied zwischen Wettbewerb und unlauterem Wettbewerb. (&#8230;)</p></blockquote>
<ul>
<li>JÃ¼rgen Kalwa, American Arena, 20. MÃ¤rz 2009: <a title="American Arena: ... das Urteil gegen die Hartplatzhelden" href="http://american-arena.blogspot.com/2009/03/zur-nachahmung-nicht-empfohlen-das.html" target="_blank">Zur Nachahmung nicht empfohlen: Das Urteil gegen die Hartplatzhelden</a></li>
<li>JÃ¼rgen Kalwa, American Arena, November 2007: <a title="American Arena: ... die Attacke gegen die Hartplatzhelden" href="http://american-arena.blogspot.com/2007/11/mehr-schlecht-als-recht-die-attacke.html" target="_blank">Mehr schlecht als Recht: Die Attacke gegen die Hartplatzhelden</a></li>
</ul>
<p>AuÃŸerdem:</p>
<ul>
<li>Diskussion auf <a title="allesaussersport: Diskussion zum Urteil WFV ./. Hartplatzhelden" href="http://www.allesaussersport.de/archiv/2009/03/20/screensport-am-wochenende-60/" target="_blank">allesaussersport</a> von Kai Pahl</li>
<li><a title="Hartplatzhelden, Blog" href="http://www.hartplatzhelden.de/blog/" target="_blank">Blog der Hartplatzhelden</a></li>
</ul>
<p>Ich kann die Argumentation von Oliver Fritsch im Interview mit 11freunde.de (<a href="http://www.11freunde.de/ballkultur/118758" target="_blank">&#8220;Mehr als bedenklich&#8221;</a>) absolut nachvollziehen:</p>
<blockquote><p>Ich frage mich warum viele Lokalzeitungen immer noch die FÃ¼ÃŸe still halten. SpÃ¤testens in fÃ¼nf Jahren wird keine Zeitung mehr ohne Bewegtbilder aus dem Amateursport auskommen. Sollten wir den Prozess nicht gewinnen, bekommen die VerbÃ¤nde die MÃ¶glichkeit, Lizenzen fÃ¼r diese Bewegtbilder zu verlangen. Das kÃ¶nnte sehr teuer werden und damit automatisch einen wertvollen Berichterstattungsgegenstand vieler Zeitungen gefÃ¤hrden.</p></blockquote>
<p>Ich glaube auch, dass es darum geht.</p>
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		<title>Ich bin dann mal weg &#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Dec 2008 08:07:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8230; auf dem Weg nach Lausanne zur Exekutivsitzung des IOC. Kommentare kÃ¶nnen also bis heute Abend nur sporadisch vom iPhone Handy aus moderiert werden. Ich mÃ¶chte die Gelegenheit nutzen und auf eine weitere juristische Auseinandersetzung verweisen: Den Prozess des WÃ¼rttembergischen FuÃŸballverbandes (WFV), Untergruppierung des DFB, gegen das Video-Portal Hartplatzhelden, das wunderbare Bilder vom AmateurfuÃŸball prÃ¤sentiert. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; auf dem Weg nach Lausanne zur Exekutivsitzung des IOC. Kommentare kÃ¶nnen also bis heute Abend nur sporadisch vom <span style="text-decoration: line-through;">iPhone</span> Handy aus moderiert werden. Ich mÃ¶chte die Gelegenheit nutzen und auf eine weitere juristische Auseinandersetzung verweisen: Den Prozess des WÃ¼rttembergischen FuÃŸballverbandes (WFV), Untergruppierung des DFB, gegen das Video-Portal <a href="http://hartplatzhelden.de/" target="_blank">Hartplatzhelden</a>, das wunderbare Bilder vom AmateurfuÃŸball prÃ¤sentiert. Am 18. Dezember geht es wieder vor Gericht, Oliver Fritsch hat die <a href="http://www.direkter-freistoss.de/2008/12/03/ruckspiel-in-stuttgart/" target="_blank">Lage zusammengefasst</a>. WÃ¤hrend es in anderer Sache um die Kommunikationsherrschaft geht, wird im Fall der Hartplatzhelden die interessante Frage verhandelt: Wem gehÃ¶rt eigentlich der AmateurfuÃŸball?</p>
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