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	<title>jens weinreich &#187; eisschnelllauf</title>
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	<description>don&#039;t mix politics with games</description>
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		<title>Fall Pechstein: Urteil des Bundesgerichts zum Revisionsantrag im Wortlaut</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 11:16:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<category><![CDATA[dichtung und wahrheit]]></category>
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		<description><![CDATA[Der VollstÃ¤ndigkeit halber: Ein weiteres Dokument im Fall Pechstein. Das Schweizer Bundesgericht hat zum Urteil vom 28. September 2010 nun den Wortlaut verÃ¶ffentlicht und soeben zugestellt. Ich denke, inhaltlich passt das ganz gut zum PR-GedÃ¶ns um ein Buch. Ich darf um eine maÃŸvolle Diskussion bitten, wie fast immer bisher. Kann sein, dass ich ohne weitere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der VollstÃ¤ndigkeit halber: Ein weiteres Dokument im <a title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">Fall Pechstein</a>. Das Schweizer Bundesgericht hat zum <a title="Das Schweizer Bundesgericht weist Pechsteins Revisionsgesuch ab" href="http://www.jensweinreich.de/2010/10/01/bundesgericht-weist-pechsteins-revisionsgesuch-ab/" target="_self">Urteil vom 28. September 2010</a> nun den Wortlaut verÃ¶ffentlicht und soeben zugestellt. Ich denke, inhaltlich passt das ganz gut zum PR-GedÃ¶ns um ein Buch.</p>
<p>Ich darf um eine maÃŸvolle Diskussion bitten, wie fast immer bisher. Kann sein, dass ich ohne weitere Vorwarnung diesen oder jenen Kommentar lÃ¶sche. Wer sich, beispielsweise, Ã¼ber Journalisten beschweren will, die nicht den Namen des Bloginhabers tragen, soll das woanders tun. Pechsteins AnwÃ¤lte (oder ist es nur einer?) lesen mit und basteln mitunter aus den DiskussionsstrÃ¤ngen des Blogs Argumentationen vor Gericht.</p>
<p>Zwei weitere Bemerkungen kann ich mir nicht verkneifen:</p>
<ul>
<li>SÃ¤mtliche Dokumente zum Fall gibt es nur hier, in keinem anderen QualitÃ¤tsmedium ;)</li>
<li>Ich bin gespannt, ob sich eine deutsche Nachrichtenagentur erdreistet/bemÃ¼ÃŸigt fÃ¼hlt, ausnahmsweise aus dem Urteil zu zitieren bzw. Ã¼berhaupt zu vermelden.</li>
</ul>
<p><strong>Nachtrag, 23.58 Uhr:</strong> Kann sein, dass ich etwas Ã¼bersehen habe. Aber ich habe wie erwartet KEINE Meldung einer deutschen Nachrichtenagentur gefunden, die sich mit dem Wortlaut-Urteil auseinandergesetzt hÃ¤tte. Es wird einfach nicht vermeldet. Scheint mir doch sehr typisch fÃ¼r die gesamte Pechstein-Berichterstattung zu sein, mehr noch fÃ¼r dpa als fÃ¼r den Sportinformationsdienst: Aus Dokumenten, aus Originalen, aus GerichtsbeschlÃ¼ssen etc. wird fast gar nicht zitiert. Man nimmt das kaum zur Kenntnis. Ich finde das: merkwÃ¼rdig, hÃ¶flich formuliert.</p>
<blockquote><p><strong>Urteil vom 28. September 2010 I. zivilrechtliche Abteilung</strong></p>
<p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin, Bundesrichter Corboz, Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch, Bundesrichter Kolly,Â Bundesrichterin Kiss, Gerichtsschreiber Leemann.</p>
<p><strong>Claudia</strong> <strong>Pechstein</strong>, vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Eva Senn, Gesuchstellerin,</p>
<p>gegen</p>
<p><strong>International Skating Union (ISU)</strong>, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, Gesuchsgegnerin.</p>
<p>Internationales Schiedsgericht; Revision,</p>
<p>Revision des Schiedsentscheids des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p>
<p><strong>Sachverhalt:</strong></p>
<p><strong>A. A.a </strong>Claudia Pechstein, Diensdorf/Deutschland, (Gesuchstellerin) ist eine deutsche EisschnelllÃ¤uferin.</p>
<p>Die International Skating Union (Gesuchsgegnerin) ist ein Verein schweizerischen Rechts mit Sitz in Lausanne. Sie ist als Weltverband fÃ¼r die Sportarten Eiskunstlauf und Eisschnelllauf anerkannt.</p>
<p><strong>A.b </strong>Die Gesuchstellerin unterzog sich zwischen dem 4. Februar 2000 und dem 30. April 2009 zahlreichen Dopingkontrollen, die keine Hinweise auf verbotene Substanzen ergaben. Im gleichen Zeitraum erhob die Gesuchsgegnerin im Rahmen ihres Blutprofilprogramms mehr als neunzig Blutproben der Gesuchstellerin. Insbesondere wurden zwischen dem 20. Oktober 2007 und dem 30. April 2009 siebenundzwanzig Blutproben der Athletin entnommen, die letzten zwÃ¶lf zwischen Januar und April 2009.</p>
<p>Die im Rahmen des Blutprofilprogramms der Gesuchsgegnerin erhobenen und aufgezeichneten Blutparameter beinhalten unter anderem HÃ¤moglobin, HÃ¤matokrit und den prozentualen Anteil unreifer roter Blutzellen (Retikulozyten). Der Retikulozytenwert ermÃ¶glicht als Blutparameter eine aktuelle Beurteilung der Bildung roter BlutkÃ¶rperchen im menschlichen Organismus.</p>
<p>WÃ¤hrend die Gesuchsgegnerin einen Retikulozytenwert zwischen 0.4 % und 2.4 % fÃ¼r normal erachtet, ergaben die Resultate der Blutuntersuchungen bei der Gesuchstellerin Retikulozytenwerte, die weit Ã¼ber 2.4 % lagen und danach jeweils stark abfielen.</p>
<p>Am 7./8. Februar 2009 fand die von der Gesuchsgegnerin organisierte Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Hamar (Norwegen) statt. Am Morgen vor Wettkampfbeginn, also am 6. Februar 2009, wurden von sÃ¤mt- lichen Athleten Blutproben entnommen. Der Retikulozytenwert der Gesuchstellerin wurde auf 3.49 % gemessen.</p>
<p>Als Folge dieses Resultats erhob die Gesuchsgegnerin am Morgen bzw. am Nachmittag des 7. Februar 2009 zwei weitere Blutproben bei der Gesuchstellerin. Die gemessenen Retikulozytenwerte betrugen 3.54 % bzw. 3.38 %. An den Rennen des nÃ¤chsten Tages nahm die Gesuchstellerin nicht mehr teil.</p>
<p>Am 18. Februar 2009 wurde bei der Athletin ausserhalb des Wettkampfs eine weitere Blutprobe entnommen. Diese zeigte einen Retikulozytenwert von 1.37 % an.</p>
<p><strong>B. B.a </strong>Nach ÃœberprÃ¼fung des Blutprofils leitete die Gesuchsgegnerin bei ihrer Disziplinarkommission ein Verfahren gegen die Gesuchstellerin ein. Nach einem in Bern abgehaltenen Hearing vom 29./30. Juni 2009 stellte die Disziplinarkommission der Gesuchsgegnerin mit Entscheid vom 1. Juli 2009 ein Dopingvergehen in Form von Blutdoping fest, aberkannte die anlÃ¤sslich der Weltmeisterschaft vom 7. Februar 2009 erzielten Resultate und sprach eine zweijÃ¤hrige Sperre ab 9. Februar 2009 gegen die Gesuchstellerin aus.</p>
<p><strong>B.b </strong>Am 21. Juli 2009 erklÃ¤rte die Gesuchstellerin beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung gegen den Entscheid der Disziplinarkommission vom 1. Juli 2009.</p>
<p>Mit Eingabe vom 3. August 2009 reichte die Gesuchstellerin dem TAS ihre BerufungsbegrÃ¼ndung ein.</p>
<p>Am 16. September 2009 beantragte die Gesuchstellerin, es sei ihr zu gestatten, schriftlich zur Berufungsantwort der Gesuchsgegnerin Stellung zu nehmen. Diese sprach sich gegen einen weiteren Schriftenwechsel aus. Mit Schreiben vom 23. September 2009 teilte das TAS den Parteien mit, dass es in Anwendung von Artikel R56 des TAS- Code einen weiteren Schriftenwechsel nicht zulasse. Es gewÃ¤hrte der Athletin jedoch ausnahmsweise die MÃ¶glichkeit, bis spÃ¤testens acht Tage vor dem auf den 22./23. Oktober 2009 angesetzten Hearing unter anderem neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person sowie entsprechende Bemerkungen dazu einzureichen (&#8220;to present any new evidence deriving from medical investigations performed on her, with comments thereto&#8221;).</p>
<p>Am Hearing, das am 22. und 23. Oktober 2009 in Lausanne stattfand, wurden insgesamt zwÃ¶lf von den Parteien bezeichnete SachverstÃ¤ndige angehÃ¶rt. Die Parteien hatten jeweils die MÃ¶glichkeit, Fragen an die Experten zu richten.</p>
<p>Nach den letzten ParteivortrÃ¤gen und der SchlusserklÃ¤rung der Gesuchstellerin schloss das Schiedsgericht das Hearing.</p>
<p>Mit Faxschreiben vom 23. und 24. November 2009 reichte die Gesuchstellerin dem Schiedsgericht einen dringlichen Antrag fÃ¼r die WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens ein, um im Rahmen eines KreuzverhÃ¶rs Fragen an Prof. Sottas zu stellen, der am Hearing vom 22./23. Oktober 2009 nicht teilgenommen hatte. Der Antrag wurde damit begrÃ¼ndet, dass einer der Rechtsvertreter der Gesuchstellerin vernommen habe, dass Prof. Sottas seine ursprÃ¼ngliche Meinung aufgrund der von ihr am 14. Oktober 2009 vorgelegten Beweise offenbar geÃ¤ndert habe, und dass er von der Gesuchsgegnerin aus diesem Grund nicht fÃ¼r das Hearing aufgeboten worden sei.</p>
<p>Das TAS wies den Antrag um WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens und die Berufungen der Gesuchstellerin mit Schiedsentscheid vom 25. November 2009 ab und bestÃ¤tigte die zweijÃ¤hrige Sperre der Athletin, mit der geringfÃ¼gigen Ã„nderung, dass die Sperre bereits ab dem 8. Februar 2009 gelte.</p>
<p><strong>B.c </strong>Eine von der Gesuchstellerin gegen den Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 eingereichte Beschwerde in Zivilsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Februar 2010 ab, soweit es darauf eintrat.</p>
<p><strong>C.</strong></p>
<p>Mit Revisionsgesuch vom 4. MÃ¤rz 2010 beantragt die Gesuchstellerin dem Bundesgericht, es sei der Entscheid des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurÃ¼ckzuweisen.</p>
<p>Die Gesuchsgegnerin beantragt die Abweisung des Revisionsgesuchs. Das TAS hat auf eine Stellungnahme verzichtet.</p>
<p><span id="more-9739"></span>Am 6. Juli 2010 reichte die Gesuchstellerin dem Bundesgericht eine Replik ein. Dazu nahm die Gesuchsgegnerin mit Duplik vom 3. September 2010 Stellung.</p>
<p><strong>D.</strong></p>
<p>Mit VerfÃ¼gung vom 23. April 2010 wies das Bundesgericht den Antrag der Gesuchstellerin um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme ab.</p>
<p>Mit VerfÃ¼gung vom 28. Juli 2010 wies das Bundesgericht das WiedererwÃ¤gungsgesuch vom 22. Juli 2010, mit dem die Gesuchstellerin wiederum die Anordnung einer vorsorglichen Massnahme verlangte, ab.</p>
<p><strong>ErwÃ¤gungen:</strong></p>
<p><strong>1.</strong></p>
<p>Die Gesuchstellerin macht geltend, nach dem Urteil des TAS vom 25. November 2009 habe Dr. Lutz, der Arzt des deutschen National- verbands, am 27. November 2009 &#8220;von Kollegen den Hinweis erhalten, dass es gegebenenfalls neue, bislang unbekannte MÃ¶glichkeiten der Spezialdiagnostik gebe, mit denen das Blutbild der Gesuchstellerin untersucht werden kÃ¶nnte&#8221;. Dr. Lutz habe unverzÃ¼glich mit Dr. Andreas Weimann vom CharitÃ©Centrum fÃ¼r diagnostische und prÃ¤ventive Labormedizin Kontakt aufgenommen, der dies habe bestÃ¤tigen kÃ¶nnen. Es handle sich genau genommen um erst im Jahre 2009 von einem belgischen Doktoranden entwickelte und bislang zum Teil noch nicht publizierte Auswertungs-Algorithmen zur Erfassung abortiv-milder bis schwerer Formen von Kugelzellen-AnÃ¤mie. Dr. Weimann sei auf den SphÃ¤rozytose- Quotienten erstmals auf einem Fachkongress in Istanbul im Mai 2009 aufmerksam geworden. Er sei an dieser bislang nur mÃ¼ndlich in Fachkreisen publizierten Methodik hoch interessiert gewesen und habe ab November 2009 Ã¼ber die Verfasser der dann eingereichten (aber noch nicht publizierten) Studie die MÃ¶glichkeit erhalten, den Quotienten fÃ¼r eigene Forschungszwecke zu erproben.</p>
<p>Dr. Weimann habe Anfang Dezember 2009 mittels der neuen Methodik an fÃ¼nf Tagen sechs Blutproben der Gesuchstellerin analysiert. ZusÃ¤tzlich sei die Familie der Gesuchstellerin mit der neuen Mess- methode untersucht worden. Die Ergebnisse der durchgefÃ¼hrten Untersuchungen seien der Gesuchstellerin zum ersten Mal am 7. Dezember 2009 Ã¼bermittelt worden. Dr. Weimann halte zusammenfassend fest, dass sich die &#8220;Diagnose einer hereditÃ¤ren Membranopathie in Form einer abortiv-milden Form von hereditÃ¤rer SphÃ¤rozytose&#8221; ergebe. Diese Konstellation kÃ¶nne &#8220;dauerhaft oder intermittierend â€“ also bisweilen auftretend â€“ mit auch deutlich erhÃ¶hten Retikulozyten-Werten einhergehen, was durch die erhÃ¶hten MCHC-Werte bestÃ¤tigt&#8221; werde.</p>
<p>Nach Erhalt der Diagnose habe sich die Gesuchstellerin am 15. Dezember 2009 entschlossen, die in Hamar gemessenen Blutwerte auf ihrer Internetseite zu verÃ¶ffentlichen. Hierauf hÃ¤tten sich zahlreiche Gutachter bei ihr gemeldet, so unter anderem Prof. Winfried Gassmann, Chefarzt der Klinik fÃ¼r HÃ¤matologie und internistische Onkolo- gie am St. Marienkrankenhaus, Siegen, und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Labor in der Deutschen Gesellschaft fÃ¼r HÃ¤matologie und Onkologie.</p>
<p>Basierend auf den Untersuchungen von Dr. Weimann hÃ¤tten sich weitere renommierte Experten gutachterlich zu den angeblich neuen Erkenntnissen geÃ¤ussert und die Diagnose bestÃ¤tigt.</p>
<p><strong>2.</strong></p>
<p>Das Bundesgesetz Ã¼ber das internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG; SR 291) enthÃ¤lt keine Bestimmungen betreffend die Revision von Schiedsentscheiden im Sinne von Art. 176 ff. IPRG. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts, das diese GesetzeslÃ¼cke gefÃ¼llt hat, steht den Parteien eines internationalen Schiedsverfahrens das ausserordentliche Rechtsmittel der Revision zur VerfÃ¼gung, fÃ¼r das die ZustÃ¤ndigkeit des Bundesgerichts gegeben ist. Heisst das Bundesgericht ein Revisionsgesuch gut, entscheidet es nicht selbst in der Sache, sondern weist diese an das Schiedsgericht, das entschieden hat, oder an ein neu zu bildendes Schiedsgericht zurÃ¼ck (BGE 134 III 286 E. 2 S. 286 f. mit Hinweisen).</p>
<p><strong>2.1 2.1.1 </strong>Unter der Verfahrensordnung des OG konnten sich die Parteien auf die in Art. 137 OG vorgesehenen RevisionsgrÃ¼nde berufen, und auf das Verfahren fanden die Art. 140 &#8211; 143 OG sinngemÃ¤ss Anwendung (BGE 118 II 199 E. 4 S. 204; Urteil 4P.120/2002 vom 3. September 2002 E. 1.1, publ. in Pra 2002 Nr. 199 S. 1041 ff.). Dies gilt grund- sÃ¤tzlich weiterhin fÃ¼r die geltende Regelung des BGG, namentlich fÃ¼r den Revisionsgrund gemÃ¤ss Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG, der demjenigen von Art. 137 lit. b OG entspricht (BGE 134 III 45 E. 2.1 S. 47, 286 E. 2.1 S. 287).</p>
<p><strong>2.1.2 </strong>Nach Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG kann die Revision verlangt werden, wenn die ersuchende Partei nachtrÃ¤glich erhebliche Tatsachen erfÃ¤hrt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die sie im frÃ¼heren Verfahren nicht beibringen konnte, unter Ausschluss von Tatsachen und Beweismitteln, die erst nach dem Entscheid entstanden sind.</p>
<p>Die neuen Tatsachen mÃ¼ssen erheblich sein, das heisst sie mÃ¼ssen geeignet sein, die tatsÃ¤chliche Grundlage des angefochtenen Urteils zu verÃ¤ndern, so dass sie bei zutreffender rechtlicher WÃ¼rdigung zu einer anderen Entscheidung fÃ¼hren kÃ¶nnen. Neue Beweismittel haben entweder dem Beweis der die Revision begrÃ¼ndenden neuen erheblichen Tatsachen oder dem Beweis von Tatsachen zu dienen, die zwar im frÃ¼heren Verfahren bekannt waren, aber zum Nachteil des Gesuchstellers unbewiesen geblieben sind. Sollen bereits vorgebrachte Tatsachen mit den neuen Mitteln bewiesen werden, so hat der Gesuchsteller darzutun, dass er die Beweismittel im frÃ¼heren Verfahren nicht beibringen konnte. Erheblich ist ein Beweismittel, wenn anzunehmen ist, es hÃ¤tte zu einem anderen Urteil gefÃ¼hrt, falls das Gericht im Hauptverfahren davon Kenntnis gehabt hÃ¤tte. Ausschlaggebend ist, dass das Beweismittel nicht bloss der SachverhaltswÃ¼rdigung, sondern der Sachverhaltsermittlung dient. Ein Revisionsgrund ist nicht schon dann gegeben, wenn das Gericht bereits im Hauptverfahren bekannte Tatsachen unrichtig gewÃ¼rdigt hat. Notwendig ist vielmehr, dass die unrichtige WÃ¼rdigung erfolgte, weil fÃ¼r den Entscheid wesentliche Tatsachen unbewiesen geblieben sind (BGE 127 V 353 E. 5b S. 358 mit Hinweisen; 110 V 138 E. 2 S. 141; vgl. auch BGE 121 IV 317 E. 2 S. 322; 118 II 199 E. 5 S. 205).</p>
<p>Wird die Revision eines internationalen Schiedsgerichtsurteils beantragt, hat das Bundesgericht gestÃ¼tzt auf die in diesem Urteil aufgefÃ¼hrten EntscheidgrÃ¼nde zu beurteilen, ob die Tatsache erheblich ist und â€“ wÃ¤re sie bewiesen worden â€“ wahrscheinlich zu einem anderen Entscheid gefÃ¼hrt hÃ¤tte (Urteile 4A_42/2008 vom 14. MÃ¤rz 2008 E. 4.1, nicht publ. in BGE 134 III 286 ff.; 4P.102/2006 vom 29. August 2006 E. 2.1).</p>
<p><strong>2.2 </strong>Die Gesuchstellerin reicht dem Bundesgericht zur BegrÃ¼ndung ihres Revisionsgesuchs verschiedene neue Gutachten ein, so unter anderem von Dr. Weimann, Prof. Dr. Heimpel, Prof. Dr. Schrezenmeier, Prof. Dr. Winfried Gassmann, Prof. Dr. Anjo Veerman sowie Prof. Dr. AndrÃ© Tichelli, die zwischen Februar und MÃ¤rz 2010 erstellt wurden. Ob die nunmehr vorliegenden, allesamt erst nach dem Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 ausgefertigten medizinischen Gutachten als nachtrÃ¤glich aufgefundene Beweismittel im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG zu betrachten sind, erscheint im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut (vgl. letzter Teilsatz) als fraglich (vgl. ELISABETH ESCHER, in: Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz, 2008, N. 6 f. zu Art. 123 BGG; YVES DONZALLAZ, Loi sur le Tribunal fÃ©dÃ©ral, 2008, Rz. 4710; PIERRE FERRARI, in: Bernard Corboz et al. [Hrsg.], Com- mentaire de la LTF, 2009, N. 22 zu Art. 123 BGG). Dies gilt auch, wenn davon ausgegangen wird, wie dies die Gesuchstellerin vorbringt, dass der nunmehr ins Feld gefÃ¼hrte Algorithmus grundsÃ¤tzlich bereits seit Mai 2009 zur VerfÃ¼gung gestanden habe, zumal der Algorithmus fÃ¼r sich allein kaum als Beweismittel geeignet wÃ¤re, sondern nach Darstellung der Gesuchstellerin auch Dr. Weimann erst &#8220;ab November 2009&#8243; die MÃ¶glichkeit erhalten habe, &#8220;den Quotienten fÃ¼r eigene Forschungszwecke zu erproben&#8221; und eine angebliche Diagnose erst Anfang Dezember 2009 mit Hilfe zahlreicher erneut entnommener BlutprobenÂ gestellt werden konnte. Die Frage braucht jedoch nicht abschliessend geprÃ¼ft zu werden, da das Revisionsgesuch aus anderen GrÃ¼nden abzuweisen ist.</p>
<p><strong>2.3 </strong>Die Gesuchstellerin bringt in ihrem Revisionsgesuch keine neu entdeckten Tatsachen vor, sondern beruft sich vielmehr auf angeblich neu entdeckte Beweismittel zum Beleg ihres bereits im Schiedsverfahren vorgebrachten Einwands, sie leide unter einer Blutanomalie. Wie die Gesuchstellerin selber vorbringt, versuchte sie sowohl vor der Disziplinarkommission als auch vor dem angerufenen Schiedsgericht vergeblich, ihre Behauptung, die erhÃ¶hten Retikulozytenwerte seien auf eine BlutabnormalitÃ¤t zurÃ¼ckzufÃ¼hren, durch medizinische Gutachten zu erhÃ¤rten. Der Gesuchstellerin wurde im Schiedsverfahren die MÃ¶glichkeit eingerÃ¤umt, bis acht Tage vor dem am 22./23. Oktober 2009 stattfindenden Hearing neue medizinische Erkenntnisse vorzulegen. Die Frage, ob bei der Gesuchstellerin eine hereditÃ¤re SphÃ¤rozytose vorliege, die allenfalls die in Hamar festgestellten abnormalen Blutwerte erklÃ¤ren kÃ¶nnte, wurde anlÃ¤sslich des Verhandlungstermins auch nach der Darstellung im Revisionsgesuch intensiv diskutiert, und sie wurde vom TAS auf Grundlage der verschiedenen von den Parteien eingereichten Gutachten sowie der AnhÃ¶rung zahlreicher Experten anlÃ¤sslich des Hearings vom 22./23. Oktober 2009 eingehend geprÃ¼ft. Das Schiedsgericht hat den Einwand der Gesuchstellerin verworfen und hat es aufgrund des durchgefÃ¼hrten Beweisverfahrens fÃ¼r erwiesen erachtet, dass die abnormalen Blutwerte der Gesuchstellerin vom 6. und 7. Februar 2009 sowie der am 18. Februar 2009 festgestellte starke RÃ¼ckgang des Retikulozytenwerts nicht durch eine angeborene oder erworbene Anomalie erklÃ¤rt werden kÃ¶nnten, sondern auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren seien.</p>
<p>Die Revision ist ein ausserordentliches Rechtsmittel und dient nicht einfach der WeiterfÃ¼hrung des Verfahrens. Es obliegt den Prozessparteien, rechtzeitig und prozesskonform zur KlÃ¤rung des Sachverhalts entsprechend ihrer Beweispflicht beizutragen. Dass es ihnen unmÃ¶glich war, Tatsachen und Beweismittel bereits im frÃ¼heren Verfahren beizubringen, ist nur mit ZurÃ¼ckhaltung anzunehmen (ESCHER, a.a.O., N. 8 zu Art. 123 BGG). Dies gilt ganz besonders, wenn im Revisionsverfahren mit angeblich neu entdeckten Beweismitteln bereits im Schiedsverfahren aufgestellte Behauptungen belegt werden sollen, die vom Schiedsgericht aufgrund eines aufwÃ¤ndigen Beweisverfahrens mit zahlreichen Gutachtern als unzutreffend erachtet wurden. Entsprechend hat der Gesuchsteller im Revisionsgesuch darzutun, dass er die Beweismittel im frÃ¼heren Verfahren trotz hinreichender Sorgfalt nichtÂ beibringen konnte (BGE 127 V 353 E. 5b S. 358 mit Hinweisen; Urteile 4A_42/2008 vom 14. MÃ¤rz 2008 E. 4.1, nicht publ. in BGE 134 III 286 ff.; 4P.102/2006 vom 29. August 2006 E. 2.1).</p>
<p>Die Gesuchstellerin bringt lediglich vor, sie habe erst am 27. November 2009 â€“ mithin zwei Tage nach dem Urteil des Schiedsgerichts â€“ Kenntnis davon erhalten, dass seit Mai 2009 ein neuer Algorithmus zur VerfÃ¼gung stehe, der &#8220;eine genauere Diagnose als bisher ermÃ¶glichen kÃ¶nnte&#8221;. Darauf will sie von Dr. Lutz, dem Arzt des Nationalverbands, aufmerksam gemacht worden sein, der seinerseits &#8220;von Kollegen&#8221; einen entsprechenden Hinweis erhalten haben soll. Mit diesen vagen Behauptungen legt die Gesuchstellerin nicht hinreichend dar, weshalb es ihr nicht bereits wÃ¤hrend des Schiedsverfahrens mÃ¶glich gewesen wÃ¤re, sich auf die angeblich neu entdeckte DiagnosemÃ¶glichkeit zu berufen, genauer bis Mitte Oktober 2009, als die Gesuchstellerin dem Schiedsgericht noch neue medizinische Erkenntnisse hÃ¤tte vorlegen kÃ¶nnen. Die ErklÃ¤rung der Gesuchstellerin dafÃ¼r, dass sie zwei Tage nach Abweisung ihrer Berufung durch das TAS durch blossen Hinweis des Verbandsarztes eine bisher unbekannte Methode entdeckt haben will, auf die sie sich nur wenige Wochen frÃ¼her vor dem TAS bei sorgfÃ¤ltiger BeweisfÃ¼hrung unmÃ¶glich hÃ¤tte berufen kÃ¶nnen, erscheint nicht plausibel.</p>
<p>Es kann nicht angehen, sich in einem Schiedsverfahren zunÃ¤chst auf wissenschaftlich anerkannte Methoden zu verlassen und entsprechende medizinische Gutachten und Experten zum Beweis anzubieten, um sich nach einem negativ ausgefallenen Schiedsurteil im Rahmen des Revisionsverfahrens nunmehr auf unpublizierte und wissenschaftlich noch wenig erhÃ¤rtete Methoden zu berufen. HÃ¤tte sich die Gesuchstellerin zur Untermauerung ihres Prozessstandpunkts auf weitere denkbare DiagnosemÃ¶glichkeiten stÃ¼tzen wollen, wÃ¤ren ihr entsprechende BemÃ¼hungen zur Beibringung solcher Beweismittel zumutbar gewesen. Sie zeigt in ihrem Revisionsgesuch jedoch nicht auf, welche konkreten Schritte sie in diese Richtung unternommen hÃ¤tte (vgl. Urteil 4P.213/1998 vom 11. Mai 1999 E. 3b/aa; JEAN-FRANÃ‡OIS POUDRET, Commentaire de la loi fÃ©dÃ©rale d&#8217;organisation judiciaire, Bd. V, 1992, N. 2.2.5 zu Art. 137 OG, S. 30; ANTONIO RIGOZZI/MICHAEL SCHÃ–LL, Die Revision von SchiedssprÃ¼chen nach dem 12. Kapitel des IPRG, 2002, S. 44 und 46). Auch wÃ¤re es der Gesuchstellerin unbenommen gewesen, ihre in Hamar gemessenen Blutwerte bereits wÃ¤hrend des Schiedsverfahrens weiteren SachverstÃ¤ndigen zugÃ¤nglich zu machen oder etwa auf ihrer Internetseite zu verÃ¶ffentlichen, wie sie dies nach eigenen Angaben nach erfolgtem Schiedsentscheid tat, worauf sichÂ zahlreiche Gutachter bei ihr gemeldet hÃ¤tten. Es wÃ¤re ihr wÃ¤hrend des Schiedsverfahrens sodann freigestanden, Blutanalysen bei Familienmitgliedern zu veranlassen, wie sie dies nur wenige Tage nach dem Schiedsspruch des TAS getan hat.</p>
<p><strong>2.4 </strong>Schliesslich erscheint auch fraglich, ob die nunmehr im Revisionsverfahren vorgebrachten Beweismittel angesichts der im Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 aufgefÃ¼hrten EntscheidgrÃ¼nde als erheblich zu erachten wÃ¤ren. Das TAS hat gestÃ¼tzt auf die Aussage von Prof. d&#8217;Onofrio nÃ¤mlich erwogen, dass selbst die (unwahrscheinliche) Diagnose einer hereditÃ¤ren SphÃ¤rozytose die bei der Gesuchstellerin festgestellten Schwankungen in Form von abnormal hohen Werten wÃ¤hrend der Weltmeisterschaft vom 6./7. Februar 2009 sowie dem anschliessend starken Abfall nicht erklÃ¤ren kÃ¶nnten. Die von der Gesuchstellerin im Rahmen des Revisionsverfahrens angeblich auf einen neu entdeckten Algorithmus gestÃ¼tzte Diagnose einer hereditÃ¤ren SphÃ¤rozytose kÃ¶nnte daher lediglich die schiedsgerichtliche Feststellung in Frage stellen, wonach eine solche vererbte Blutanomalie bei der Gesuchstellerin nicht habe nachgewiesen werden kÃ¶nnen. Vom angeblich neuen Beweismittel unberÃ¼hrt bliebe jedoch die fÃ¼r den Entscheid wesentliche ErwÃ¤gung des TAS, selbst eine solche Diagnose vermÃ¶ge die konkreten Schwankungen der Blutwerte nicht zu erklÃ¤ren.</p>
<p>Die Gesuchstellerin behauptet nun zwar, auch dieser Einwand des TAS sei durch die Gutachten von Dr. Weimann, Prof. Gassmann und Prof. Schrezenmeier aus dem Weg gerÃ¤umt. Die von ihr angefÃ¼hrten Experten bestÃ¤tigen auch, dass die nunmehr angeblich erfolgte Diagnose mit erhÃ¶hten Retikulozytenwerten einhergehen kÃ¶nne. Dass die festgestellten Schwankungen der Blutwerte durch eine SphÃ¤rozytose erklÃ¤rbar seien, wurde allerdings von den von der Gesuchstellerin bezeichneten Gutachtern bereits im Schiedsverfahren vertreten, vom TAS jedoch aufgrund seiner BeweiswÃ¼rdigung abweichend beurteilt. Die Gesuchstellerin zeigt in ihrem Revisionsgesuch nicht auf, inwiefern die angeblich neu entdeckte Methode Ã¼ber die Diagnose einer Blutanomalie hinaus auch â€“ bisher unbekannte â€“ RÃ¼ckschlÃ¼sse hinsichtlich der festgestellten Schwankungen zulassen soll. Wenn die angefÃ¼hrten Gutachter erklÃ¤rten, die anhand neuer Blutproben angeblich diagnostizierte SphÃ¤rozytose kÃ¶nne zu erhÃ¶hten Retikulozytenwerten fÃ¼hren, so ist damit noch keineswegs dargelegt, welche neuen SchlÃ¼sse die angeblich neue Methode hinsichtlich der konkret festgestellten Schwankungen im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft in Hamar zulassen soll. In dieser Hinsicht zielen die Vorbringen derÂ Gesuchstellerin bloss auf eine erneute SachverhaltswÃ¼rdigung ab. Ein Revisionsgrund ist jedoch nicht schon dann gegeben, wenn das Schiedsgericht bereits im Hauptverfahren bekannte Tatsachen unrichtig gewÃ¼rdigt haben sollte. Ob die ErwÃ¤gung des Schiedsgerichts, selbst eine hereditÃ¤re SphÃ¤rozytose kÃ¶nne die konkreten Schwankungen der Blutwerte nicht erklÃ¤ren, zutrifft oder nicht, kann das Bundesgericht auf Grundlage der Vorbringen der Gesuchstellerin von vornherein nicht Ã¼berprÃ¼fen. Damit erscheinen die nunmehr vorgebrachten Beweismittel unter revisionsrechtlichen Gesichtspunkten als nicht erheblich.</p>
<p><strong>3.</strong></p>
<p>Das Revisionsgesuch ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Bei diesem Verfahrensausgang wird die Gesuchstellerin kosten- und entschÃ¤digungspflichtig (Art. 66 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 2 BGG).</p>
<p><strong>Demnach erkennt das Bundesgericht:</strong></p>
<ol>
<li>Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.</li>
<li>Die Gerichtskosten von Fr. 5&#8217;000.&#8211; werden der Gesuchstellerin auferlegt.</li>
<li>Die Gesuchstellerin hat die Gesuchsgegnerin fÃ¼r das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 6&#8217;000.&#8211; zu entschÃ¤digen.</li>
<li>Dieses Urteil wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li>
</ol>
<p>Lausanne, 28. September 2010</p>
<p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p>
<p>Die PrÃ¤sidentin: Klett</p>
<p>Der Gerichtsschreiber: Leemann</p></blockquote>
<p><a href="http://flattr.com/thing/82399/Fall-Pechstein-Urteil-des-Bundesgerichts-zum-Revisionsantrag-im-Wortlaut" target="_blank"><br />
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		</item>
		<item>
		<title>Das Bundesgericht sagt im Fall Pechstein &#8230;</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2010/08/02/das-bundesgericht-sagt-im-fall-pechstein/</link>
		<comments>http://www.jensweinreich.de/2010/08/02/das-bundesgericht-sagt-im-fall-pechstein/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 10:00:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Claudia Pechstein verkauft CurrywÃ¼rste, derweil hat sich das Schweizer Bundesgericht wieder einmal zu ihrem Fall geÃ¤uÃŸert. Die Lage bleibt aussichtslos fÃ¼r die wegen Dopings gesperrte Olympiasiegerin, wenn ich das richtig lesen, wird der Revisionsantrag erfolglos bleiben. Aber ich kann es niemandem abnehmen, sich durch den Text der &#8220;ZwischenverfÃ¼gung&#8221; zu kÃ¤mpfen. Zuvor noch die obligatorische Ãœbersicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Claudia Pechstein <a title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (58) ..." href="http://www.jensweinreich.de/2010/07/30/was-vom-tage-ubrig-bleibt-58-currywurst-pechstein-munchen-2018-zwanziger/" target="_self">verkauft CurrywÃ¼rste</a>, derweil hat sich das Schweizer Bundesgericht wieder einmal zu ihrem Fall geÃ¤uÃŸert. Die Lage bleibt aussichtslos fÃ¼r die wegen Dopings gesperrte Olympiasiegerin, wenn ich das richtig lesen, wird der Revisionsantrag erfolglos bleiben. Aber ich kann es niemandem abnehmen, sich durch den Text der &#8220;ZwischenverfÃ¼gung&#8221; zu kÃ¤mpfen. Zuvor noch die obligatorische Ãœbersicht zum Fall:</p>
<ul>
<li><a title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/category/claudia-pechstein/" target="_self">alle BeitrÃ¤ge hier im Blog</a> mit einigen tausend Kommentaren</li>
<li><a title="Claudia Pechstein von der ISU wegen Blutdopings gesperrt" href="http://jensweinreich.de/2009/07/03/claudia-pechstein-des-blutdopings-uberfuhrt/" target="_self">ISU-Beschluss vom Juli 2009</a></li>
<li><a title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht" href="http://jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/" target="_self">CAS-Urteil vom Herbst 2009</a></li>
<li><a title="1. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6074" target="_self">1. VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="2. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self">2. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="3. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self">3. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="4. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6169" target="_self">4. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="... Pechstein nicht in Vancouver" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self">5. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self">6. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self"></a><a title="Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/" target="_self">7. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/" target="_self"></a><a title="Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/" target="_self">Wortlaut des Urteil des Bundesgerichts vom Februar 2010</a></li>
<li><a title="Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein" href="http://www.jensweinreich.de/2010/05/11/im-wortlaut-das-urteil-des-bundesgerichts-im-fall-pechstein/" target="_self"></a><a title="Claudia Pechstein und die Kugelzell-Anomalie" href="http://jensweinreich.de/2010/03/15/claudia-pechstein-und-die-kugelzell-anomalie/" target="_self">Materialien und Diskussion zur Kugelzell-Anomalie</a></li>
</ul>
<p>Das frische Dokument, gerade verschickt:</p>
<blockquote><p>Bundesgericht Tribunal fÃ©dÃ©ral Tribunale federale Tribunal federal,Â 4A_144/2010</p>
<p>VerfÃ¼gung vom 28. Juli 2010 I. zivilrechtliche Abteilung</p>
<p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin.</p>
<p><strong>Claudia Pechstein</strong>, vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Eva Senn, Gesuchstellerin,</p>
<p>gegen</p>
<p><strong>International Skating Union (ISU)</strong>, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, Gesuchsgegnerin.</p>
<p>Internationales Schiedsgericht; Revision,Â Revision gegen den Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p>
<p>In ErwÃ¤gung,</p>
<ul>
<li>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die Gesuchstellerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union	(Gesuchsgegnerin)	organisierten	Weltmeisterschaft	im	Eisschnelllauf erzielt hatte;</li>
<li>dass das Bundesgericht die von der Gesuchstellerin gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde in Zivilsachen mit Urteil vom 10. Februar 2010 abwies, soweit es darauf eintrat;</li>
<li>dass die Gesuchstellerin dem Bundesgericht am 4. MÃ¤rz 2010 ein Revisionsgesuch einreichte mit dem Antrag, es sei der Entscheid des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurÃ¼ckzuweisen;</li>
<li>dass die Gesuchstellerin zudem den prozessualen Antrag stellte, dass sie superprovisorisch und unverzÃ¼glich, eventualiter provisorisch, per sofort zu sÃ¤mtlichen Trainingsveranstaltungen, inkl. Trainingsrennen, die von der DESG (Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V) und deren Vereinen organisiert werden, zuzulassen sei;</li>
<li>dass das Bundesgericht dieses Gesuch mit VerfÃ¼gung vom 23. April 2010 abwies;</li>
<li>dass die Gesuchstellerin dem Bundesgericht mit Eingabe vom 22. Juli 2010 ein Gesuch um WiedererwÃ¤gung einreichte mit dem unverÃ¤nderten Antrag auf superprovisorische, eventualiter provisorische Anordnung ihrer sofortigen Zulassung zu sÃ¤mtlichen Trainingsveranstaltungen;</li>
<li>dass die Gesuchstellerin ihre Eingabe damit begrÃ¼ndet, dass einerseits ein Entscheid in der Sache vermutlich erst im SpÃ¤therbst 2010 ergehen kÃ¶nne, was bei ihr noch schwerere nicht wieder gutzumachende Nachteile hervorrufe als ein Trainingsverzicht bis im Juli 2010 und andererseits noch offensichtlicher geworden sei, dass es sich keinesfalls um ein aussichtsloses Revisionsgesuch handle;</li>
<li>dass die Gesuchstellerin dem Bundesgericht mit ihrem WiedererwÃ¤gungsgesuch ein Schreiben des DESG vom 20. Juli 2010 zu den geplanten Trainingsmassnahmen der deutschen NationalmannschaftÂ sowie einen Ermittlungsbericht der Bundespolizeiakademie vom 7. Juli 2010 einreichte;</li>
<li>dass das Bundesgericht in seiner VerfÃ¼gung vom 23. April 2010 unter anderem berÃ¼cksichtigte, dass bei normalem Verlauf des Revisionsverfahrens mit einem Entscheid Ã¼ber das Revisionsgesuch bis spÃ¤testens Ende Juli 2010 zu rechnen sei und der Ausschluss der Gesuchstellerin von den erwÃ¤hnten Trainingsveranstaltungen bis zu diesem Zeitpunkt zumutbar erscheine;</li>
<li>dass sich das Verfahren aufgrund des von der Gesuchstellerin beantragten zweiten Schriftenwechsels verzÃ¶gert hat, weshalb ein Entscheid bis Ende Juli 2010, der einen normalen Verfahrensverlauf vorausgesetzt hÃ¤tte, nicht ergehen kann;</li>
<li>dass der Gesuchsgegnerin eine Frist bis 16. August 2010 zur Einreichung ihrer Duplik angesetzt wurde, wobei im Fall eines entsprechenden Gesuchs voraussichtlich nur eine kurze Fristerstreckung gewÃ¤hrt werden wird;</li>
<li>dass die Sache spruchreif ist, sobald die Gesuchsgegnerin dem Bundesgericht ihre Duplik eingereicht hat, sofern sich die Parteien nicht nochmals vernehmen lassen;</li>
<li>dass bei der AbwÃ¤gung der sich gegenÃ¼ber stehenden Interessen nebst den Schwierigkeiten der Gesuchstellerin hinsichtlich der Vorbereitung auf zukÃ¼nftige WettkÃ¤mpfe auch das Ã¶ffentliche Interesse am Kampf gegen Doping zu berÃ¼cksichtigen ist sowie das Interesse der anderen professionellen EisschnelllÃ¤uferinnen, die zusammen mit der Gesuchstellerin am Training teilnehmen wÃ¼rden;</li>
<li>dass weder der Verweis der Gesuchstellerin auf die verschiedenen mit der Replik eingereichten Gutachten noch der mit dem WiedererwÃ¤gungsgesuch eingereichte Ermittlungsbericht der Bundespolizeiakademie einen unmittelbaren RÃ¼ckschluss auf die Erfolgsaussichten des Revisionsgesuchs zulassen, weshalb an den AusfÃ¼hrungen der VerfÃ¼gung vom 23. April 2010 hinsichtlich der Erfolgschancen eines auf Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG gestÃ¼tzten Revisionsgesuchs festzuhalten ist;</li>
<li>dass aus diesen GrÃ¼nden das WiedererwÃ¤gungsgesuch der Gesuchstellerin vom 22. Juli 2010 abzuweisen ist;</li>
</ul>
<p>verfÃ¼gt die PrÃ¤sidentin:</p>
<ol>
<li>Das WiedererwÃ¤gungsgesuch vom 22. Juli 2010 wird abgewiesen.</li>
<li>Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li>
</ol>
<p>Lausanne, 28. Juli 2010</p>
<p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p>
<p>Die PrÃ¤sidentin:Â Klett</p></blockquote>
<p>Sicher habe ich wieder etwas verpasst, kann mir deshalb bitte jemand erklÃ¤ren, worum es sich beim &#8220;Ermittlungsbericht der Bundespolizeiakademie&#8221; handelt?</p>
<p>Danke.<br />
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		</item>
		<item>
		<title>ISU-ErklÃ¤rung zum Fall Pechstein</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2010/05/18/isu-erklarung-zum-fall-pechstein/</link>
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		<pubDate>Tue, 18 May 2010 20:10:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich bin etwas spÃ¤t, war eine Weile nicht online. Der Eislauf-Weltverband ISU (International Skating Union) hat heute Nachmittag eine ErklÃ¤rung zum Fall Pechstein verÃ¶ffentlicht. Das Original auf der ISU-Webseite, hier als pdf (3 Seiten) und hier zum Studieren und Diskutieren. Was mir beim ersten Ãœberfliegen auffÃ¤llt: Die ISU zweifelt die Kugelzell-AnÃ¤mie-Diagnose an: All experts addressed [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin etwas spÃ¤t, war eine Weile nicht online. Der Eislauf-Weltverband ISU (International Skating Union) hat heute Nachmittag eine ErklÃ¤rung zum Fall Pechstein verÃ¶ffentlicht. Das Original auf der <a title="ISU" href="http://www.isu.org/vsite/vnavsite/page/directory/0,10853,4844-137020-154236-nav-list,00.html" target="_blank">ISU-Webseite</a>, <a title="ISU ErklÃ¤rung zu Pechstein, 18. Mai 2010" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/05/ISU-ErklÃ¤rung-zu-Pechstein-18052010.pdf" target="_blank">hier als pdf</a> (3 Seiten) und hier zum Studieren und Diskutieren.</p>
<p>Was mir beim ersten Ãœberfliegen auffÃ¤llt: Die ISU zweifelt die Kugelzell-AnÃ¤mie-Diagnose an:</p>
<blockquote><p>All experts addressed by the ISU have independently of each other confirmed that no new scientific method for diagnosis of HS exists and that the method alleged by the German experts to be a diagnostic method has never been validated, even as a screening procedure, in any recognized scientific medical journal, subjected to â€œpeer review&#8221; by medical experts in the same medical field, and, in the opinion of the experts consulted, has never been applied before, even as a screening tool, in actual medical practice.Â In addition, all these experts have also expressed the opinion that regardless of the non &#8211; existence of any new scientific method, the new tests did not bring evidence that C. Pechstein suffered HS.</p></blockquote>
<p>Was mir negativ auffÃ¤llt: Was hat so ein Franke-Zitat in einer offiziellen Stellungnahme zu suchen?</p>
<blockquote><p>Dr. Franke is reported to have also stated: â€œHow should the bone marrow know when sheÂ (Pechstein) has big competitions?&#8221;</p></blockquote>
<p>In Deutschland hieÃŸ das vor etlichen Wochen: Wie soll ihr Knochenmark wissen, wann wichtige WettkÃ¤mpfe sind?</p>
<p>Die ErklÃ¤rung im Wortlaut:</p>
<blockquote><p>INTERNATIONAL SKATING UNION</p>
<p><strong>ISU Position in the Pechstein Case</strong></p>
<p>The International Skating Union (ISU) filed on Monday with the Swiss Federal Tribunal in Lausanne (the Swiss Supreme Court), its Reply to the Request of Claudia Pechstein for â€œRevisionsverfahren&#8221; (a Swiss law term for a â€œRevision Procedure&#8221;).</p>
<p>Ms Pechsteinâ€™s Request seeks:</p>
<ol>
<li>cancellation of the CAS Final Arbitration Award of November 25, 2009 and,</li>
<li>return of the case to the CAS for retrial.</li>
</ol>
<p>On February 10, 2010, a first judgment of the Swiss Federal Tribunal denied Ms. Pechsteinâ€™s Appeal against the CAS Final Arbitration Award of November 25, 2009. The CAS Award upheld a Decision of the ISU Disciplinary Commission (DC) of July 1, 2009, finding C. Pechstein to have committed an ISU Anti-doping rule violation and imposing the mandatoryÂ 2 year suspension.</p>
<p>Since the publication of the DC decision in July 2009, the ISU has not publicly reacted to the numerous media campaigns against the ISU which have been organized by C. Pechstein, her lawyer Dr. S. Bergmann and her management team. These campaigns consisted of TV talk shows, press conferences, interviews and commentary on C. Pechstein&#8217;s website, and often were the source of unjustified and sometimes incredible accusations against the ISU.</p>
<p>The above campaigns included allegations that the ISU data base of blood tests results was not reliable; that the anonymity bar-codes on blood samples were wrong; that wrong blood samples were used; that the dates of certain tests were wrong; and expanded into accusations that the ISU had suppressed evidence allegedly favorable of C. Pechstein; and that the panel of CAS arbitrators had been composed in violation of the applicable rules. Incredible accusations of improper interfering were made against the Secretary General of the CAS and even against the International Olympic Committee (IOC).</p>
<p>Up until today, the ISU has respected the principle that no public-relations-type Press Releases or comments should be made while a case is pending in the CAS and in the Swiss court.</p>
<p>The ISU has fought, with patience, within the Swiss legal system, against all accusations made by C. Pechstein in the arbitration and court proceedings. None of the allegations were proven to be justified and all have been disposed of by the CAS decision and also by the Decision of the Swiss Tribunal Federal dated February 10, 2010 dismissing the Appeal of C. Pechstein against the CAS award. The Court has also dismissed accusations that the CAS proceeding and decision violated Swiss law (Swiss public order) and that the rights of Ms. Pechstein to a fair trial and equal treatment have not been respected.</p>
<p>Ms. Pechstein filed the Request for â€œRevisionsverfahren&#8221; mentioned above on March 4, 2010 based on the Swiss law rules allowing such filing on the basis of an allegation that new evidence has been found that was not available during the CAS proceedings. The substance of her new claim is that a new scientific method to diagnose a blood disease called hereditaryÂ spherocytosis (HS) has been developed in 2009 but was not known and available to C. Pechstein, and that new tests using the new method conducted by German experts in hematology after the date of the CAS decision have revealed the presence of the above disease in her body.</p>
<p>When preparing a reply to the new Request, the ISU had to use a number of experts to review the opinions of the German experts and the test results obtained by them. Among these experts was also Prof. Alberto Zanella who is a well-known expert in blood disorders and the former Director of a Hematological Unit in the Milan University Hospital.</p>
<p><strong>All experts addressed by the ISU have independently of each other confirmed that no new scientific method for diagnosis of HS exists and that the method alleged by the German experts to be a diagnostic method has never been validated, even as a screening procedure, in any recognized scientific medical journal, subjected to â€œpeer review&#8221; by medical experts in the same medical field, and, in the opinion of the experts consulted, has never been applied before, even as a screening tool, in actual medical practice.</strong></p>
<p><span id="more-7919"></span>In addition, all these experts have also expressed the opinion that regardless of the non &#8211; existence of any new scientific method, the new tests did not bring evidence that C. Pechstein suffered HS. Nevertheless, Prof. Alberto Zanella, has expressed the opinion that C. Pechstein â€œwas likely to carry hereditary red cell membrane defect of the stomatocytic type (xerocytosis?)&#8221; (HSt). However, Prof. Zanella had not the possibility to examine Ms. Pechstein and to perform his own testing of her blood samples. He was dependent on the tests results presented by Ms. Pechstein in her new Request.</p>
<p>The ISU, for proper legal order and transparency, included the opinion of Prof. Zanella with its filing with the court, but based on opinions of other experts who have specialized experience in the detection of athletic doping, the ISU remains convinced that not even the HSt can explain all the abnormal values in Ms. Pechstein&#8217;s blood profile and their variability. The ISU Reply attaches the expert opinions and carefully explains this aspect of the case.</p>
<p>These opinions explicitly exclude the possibility that her abnormal blood profile can be explained by HSt. Several renowned and reputed German doping experts, such as Dr. F.SÃ¶rgel, Dr. W. Franke and Dr.A. Ganser (the former President of the German Hematological Society), have publicly expressed similar opinions after it had been announced that Ms. Pechstein was suffering HS.</p>
<p>Dr. Franke is reported to have also stated: â€œHow should the bone marrow know when sheÂ (Pechstein) has big competitions?&#8221; The coincidence of occurrence of high reticulocytes values and unexpected outstandingÂ performances in competitions by C. Pechstein is indeed more than striking. For example:</p>
<p>In Calgary in November 2007 at the age of 36, C. Pechstein with % reticulocytes value of 3.75 made her best time ever in the 1500 m race â€“ beating her previous time reached manyÂ years ago when she was much younger. In Moscow in October 2008 at the age of almost 37 she reached the second best time ever inÂ the 5000 m race, a time very close to her personal record recorded in Salt Lake City 6 years earlier when she was 31. In addition, the Moscow rink is known to have â€œvery slow ice&#8221; while in Salt Lake City where the altitude is about 1300m, the ice is the fastest among all the rinks.</p>
<p>In Erfurt in January 2009 C. Pechstein surprisingly won the European Championships after having lost that title in the previous years (5th in 2007 and 4th in 2008).</p>
<p>Her improved performances in the years 2007-09, after 20 year long sport career, are in sharp contrast with the natural physiological consequences of aging.</p>
<p>A comment made publicly by a member of the Norwegian training group with which C. Pechstein was training, is also of interest. H. Bokko said that the members of the group were surprised when C. Pechstein, after doing often poorly in the training, suddenly reached an excellent time in some competitions.</p>
<p>In addition, Ms. Pechstein had an unusual number of last minute changes in her whereabouts information. Whereabouts information, provided under WADA Rules by the Skater, is used to quickly locate a Skater so that short-notice anti-doping urine tests may be performed by a WADA certified agency. Ms Pechsteinâ€™s changed locations number was the highest among all speed skaters and just during the month before the tests in Hamar on February 6 and 7, 2009 she had announced 12 whereabouts changes. Such changes severely impede or destroy the possibility of correct timing of out-of-competition tests and of finding EPO in the urine since it disappears from the urine quite fast and cannot be detected anymore after several days.</p>
<p>The ISU has right from the beginning openly stated that there were two possible explanations for the abnormal blood profile â€“ either doping or blood disease. The ISU, however, could not conduct any special tests of C. Pechstein without her consent and cooperation. C. Pechstein has been offered to undergo special tests already during the proceedings before the DC and the DC explicitly warned Ms. Pechstein that in case of refusal to undergo such tests she would have to bear any possible negative consequences. In spite of that, Ms. Pechtein declined that offer. As early as during the DC proceeding Prof. D&#8217;Onofrio mentioned the specialized laboratory in Milano of Prof. Zanella. In the appellate proceedings before CAS, the ISU made the offer again and in its Answer filed on September 1, 2009 to the Appeal of Ms. Pechstein proposed that Prof. Zanella be appointed as expert and C. Pechstein be ordered to undergo tests in his laboratory. However, without the consent Ms. Pechstein, such order could not work.</p>
<p>All the above facts and arguments represent the reasons why the ISU does not believe that the new blood anomaly, diagnosed as â€œlikely&#8221; possibility, is the exclusive cause of C. Pechstein&#8217;s abnormal blood profile and high values of reticulocytes at the time of some competitions. The opinion that a possible blood disorder does not exclude doping, has been expressed by experts since the beginning of the case.</p>
<p>The ISU remains convinced that the Decision of the CAS Panel in this case is correct. No grounds have been demonstrated by the Request of the Skater or the medical evaluations and analyses to justify any reconsideration of that CAS Decision. The ISU is bound by and has to comply with the ISU Anti-doping Rules based on the WADA Code and fully respects final CAS decisions in doping matters.</p>
<p>The Swiss Federal Tribunal has stated that the decision in this case would be announced in July 2010. Until the decision is received the ISU will not make any further comments.</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Im Wortlaut: das Urteil des Bundesgerichts im Fall Pechstein</title>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 15:47:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es wird jetzt etwas umfangreicher. Insgesamt knapp 30 Seiten Juristendeutsch mÃ¼ssen sein, denn das Urteil des Schweizer Bundesgerichts im Fall Pechstein vom 10. Februar 2010 liegt nun schriftlich vor. Inzwischen ist zwar einiges passiert &#8211; die Olympia-Kammer des CAS fÃ¼hlte sich nicht zustÃ¤ndig, HÃ¤matologen bescheinigen der EisschnelllÃ¤uferin eine Kugelzell-Anomalie &#8211; und wir sind tausend Kommentare [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es wird jetzt etwas umfangreicher. Insgesamt knapp 30 Seiten Juristendeutsch mÃ¼ssen sein, denn das Urteil des Schweizer Bundesgerichts im Fall Pechstein <a title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self">vom 10. Februar 2010</a> liegt nun schriftlich vor. Inzwischen ist zwar einiges passiert &#8211; die Olympia-Kammer des CAS fÃ¼hlte sich <a title="CAS-Kammer fÃ¼hlt sich nicht zustÃ¤ndig: Pechstein-Antrag abgelehnt" href="http://jensweinreich.de/2010/02/19/cas-kammer-fuhlt-sich-nicht-zustandig-pechsteins-antrag-abgelehnt/" target="_self">nicht zustÃ¤ndig</a>, HÃ¤matologen bescheinigen der EisschnelllÃ¤uferin eine <a title="Claudia Pechstein und die Kugelzell-Anomalie" href="http://jensweinreich.de/2010/03/15/claudia-pechstein-und-die-kugelzell-anomalie/" target="_self">Kugelzell-Anomalie</a> &#8211; und wir sind tausend Kommentare weiter, doch die Dokumentation des Falls mÃ¶chte ich gern komplettieren.</p>
<p>Einige Anmerkungen:</p>
<ul>
<li>Ob das Bundesgerichts-Urteil Neues bringt, weiÃŸ ich nicht, ich habe mich bei der Bearbeitung, die einige Zeit gedauert hat, vor allem auf die grafische Aufbereitung und damit Lesbarkeit konzentriert, weniger auf den Inhalt.</li>
<li>Das Argument der Kugelzell-Anomalie hat das Bundesgericht schon behandelt, lÃ¤sst es allerdings unbeachtet (D 2.4.2). Ich Ã¼berlege noch, was ich davon halten soll, dass auf dem PR-Termin der DGHO meiner Erinnerung nach (das lÃ¤sst sich anhand des Audio-Mitschnittes leicht Ã¼berprÃ¼fen und ggf. korrigieren) nicht einmal erwÃ¤hnt wurde, dass dem Bundesgericht dies bereits vorgetragen worden war.</li>
<li>Erstaunlich finde ich nach erster Durchsicht allemal, dass das Bundesgericht (dem man schwerlich Parteilichkeit vorwerfen kann), die meisten &#8220;Argumente&#8221; ins Leere laufen lÃ¤sst.</li>
<li>Ich habe den Eindruck, dass das Bundesgericht fÃ¼r mit PR-GedÃ¶ns vorgebrachte &#8220;Argumente&#8221; und sportpolitische Quacksalbereien nicht sehr empfÃ¤nglich ist. Bei der ersten Durchsicht empfinde ich durchaus nicht als skandalÃ¶s. Ganz im Gegenteil.</li>
</ul>
<p>Ich hoffe, nichts vergessen zu haben:</p>
<ul>
<li><a title="Claudia Pechstein von der ISU wegen Blutdopings gesperrt" href="http://jensweinreich.de/2009/07/03/claudia-pechstein-des-blutdopings-uberfuhrt/" target="_self">ISU-Beschluss</a></li>
<li><a title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht" href="http://jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/" target="_self">CAS-Urteil</a></li>
<li><a title="1. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6074" target="_self">1. VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="2. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self">2. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="3. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self">3. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="4. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6169" target="_self">4. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="... Pechstein nicht in Vancouver" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self">5. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self">6. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</a></li>
<li><a title="Claudia Pechstein und die Kugelzell-Anomalie" href="http://jensweinreich.de/2010/03/15/claudia-pechstein-und-die-kugelzell-anomalie/" target="_self">Materialien und Diskussion zur Kugelzell-Anomalie</a></li>
</ul>
<p>Es hat dann, wenn ich mich nicht verzÃ¤hlt habe, vor einigen Tagen noch eine</p>
<ul>
<li>7. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</li>
</ul>
<p>gegeben, nachdem Claudia Pechstein erneut ihre sofortige Trainingsberechtigung erwirken wollte. Die VerfÃ¼gung (mit einem weltrekordverdÃ¤chtig langen Satz) besagt:</p>
<blockquote><p>Bundesgericht/Tribunal fÃ©dÃ©ral</p>
<p>4A_144/2010</p>
<p>Cause cÃ©lÃ¨bre</p>
<p>VerfÃ¼gung vom 23. April 2010, I. zivilrechtliche Abteilung</p>
<p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin.</p>
<p><strong>Claudia Pechstein</strong>, (&#8230;) Deutschland, vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Eva Senn, Aeschenvorstadt 55, Postfach 659, 4010 Basel, Gesuchstellerin,</p>
<p>gegen</p>
<p><strong>International Skating Union</strong>, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, rue FranÃ§ois-Bellot 6, 1206 Genf, Gesuchsgegnerin.</p>
<p>Revision gegen den Entscheid des <strong>Tribunal</strong><strong> Arbitral du Sport</strong> (TAS) vom 25. November 2009</p>
<p>In ErwÃ¤gung,</p>
<ul>
<li>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die Gesuchstellerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union (Gesuchsgegnerin) organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;</li>
<li>dass die von der Gesuchstellerin am 7. Dezember 2009 gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde in Zivilsachen am 10. Februar 2010 vom Bundesgericht abgewiesen wurde, soweit es darauf eintrat;</li>
<li>dass die Gesuchstellerin mit Rechtsschrift vom 4. MÃ¤rz 2010 ein Revisionsgesuch einreichte mit dem Antrag, es sei der Entscheid des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurÃ¼ckzuweisen;</li>
<li>dass die Gesuchstellerin zudem den prozessualen Antrag stellte, dass sie superprovisorisch und unverzÃ¼glich, eventualiter provisorisch, per sofort zu sÃ¤mtlichen Trainingsveranstaltungen, inkl. Trainingsrennen, die von der DESG (Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V) und deren Vereinen organisiert werden, zuzulassen sei;</li>
<li>dass dazu festzuhalten ist, dass keine superprovisorische Anordnung durch das Bundesgericht erfolgte, weil die dafÃ¼r notwendigen Voraussetzungen â€“ namentlich die zeitliche Dringlichkeit â€“ fehlten, wie sich im Folgenden zeigen wird;</li>
<li>dass das TAS und die Gesuchsgegnerin mit VerfÃ¼gungen vom 10. MÃ¤rz 2010 aufgefordert wurden, bis zum 25. MÃ¤rz 2010 zum prozessualen Antrag der Gesuchstellerin Stellung zu nehmen;</li>
<li>dass sich das TAS innerhalb der angesetzten Frist nicht vernehmen liess;</li>
<li>dass die Gesuchsgegnerin mit Stellungnahme vom 25. MÃ¤rz 2010 beantragte, die prozessualen Begehren der Gesuchstellerin abzuweisen;</li>
<li>dass sich die Gesuchstellerin mit Rechtsschrift vom 29. MÃ¤rz 2010 unaufgefordert zur Stellungnahme der Gesuchsgegnerin vom 25. MÃ¤rz 2010 Ã¤usserte;</li>
<li>dass sich die Gesuchsgegnerin ihrerseits mit Rechtsschrift vom 1. April 2010 unaufgefordert zur Rechtsschrift der Gesuchstellerin vom 29. MÃ¤rz 2010 Ã¤usserte;</li>
<li>dass die Instruktionsrichterin oder der Instruktionsrichter nach den Re- geln des bundesgerichtlichen Revisionsverfahrens, die hier analog gelten (vgl. BGE 134 III 286 E. 2.1), von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei den Vollzug des angefochtenen Entscheids aufschieben oder andere vorsorgliche Massnahmen treffen kann (Art. 126 BGG);</li>
<li>dass die Gesuchstellerin zur BegrÃ¼ndung des Gesuchs um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme in der Rechtsschrift vom 4. MÃ¤rz 2010 vorbrachte, sie sei als Spitzensportlerin auf professionelle TrainingsmÃ¶glichkeiten angewiesen und ohne solche MÃ¶glichkeiten wÃ¼rde sie in ein Formtief geraten, das ein Comeback auf Spitzenniveau zunehmend illusorisch machen wÃ¼rde;</li>
<li>dass die Gesuchstellerin in ihrer Rechtsschrift vom 29. MÃ¤rz 2010, mit der sie auf die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin vom 25. MÃ¤rz 2010 antwortete, im Wesentlichen die erwÃ¤hnten Behauptungen wiederholte und zudem vorbrachte, es bestehe nach den gegenwÃ¤rtig gegebenen UmstÃ¤nden die Gefahr, dass sie ihre Profikarriere beenden mÃ¼sse, wenn sie nicht zu den Trainingsveranstaltungen zugelassen werde;</li>
<li>dass die Gesuchsgegnerin demgegenÃ¼ber in der Rechtsschrift vom 1. April 2010 â€“ wie bereits in jener vom 25. MÃ¤rz 2010 â€“ darauf hinwies, dass nicht nur die Interessen der Gesuchstellerin, sondern auch Ã¶ffentliche Interessen (Kampf gegen Doping) und die Interessen der anderen Athleten auf dem Spiel stÃ¼nden, und ihre Auffassung wiederholte, dass kein Revisionsgrund gegeben sei;</li>
<li>dass beim Entscheid Ã¼ber die Anordnung der von der Gesuchstellerin beantragten vorsorglichen Massnahme die sich gegenÃ¼ber stehenden Interessen abzuwÃ¤gen sind, wobei auch die voraussichtlichen Erfolgschancen des Revisionsgesuchs berÃ¼cksichtigt werden kÃ¶nnen;</li>
<li>dass bei der InteressenabwÃ¤gung von Bedeutung ist, dass nach den Angaben der Gesuchsgegnerin die Wettkampf-Saison fÃ¼r EisschnelllÃ¤uferinnen seit Ende MÃ¤rz beendet ist;</li>
<li>dass allerdings der Gesuchstellerin zuzugestehen ist, dass ihr aufgrund der gegenwÃ¤rtig gegebenen UmstÃ¤nde die Vorbereitung aufÂ zukÃ¼nftige WettkÃ¤mpfe wesentlich erschwert wird, weil sie nicht am Training mit anderen professionellen EisschnelllÃ¤uferinnen teilnehmen kann und das private Training, soweit es noch mÃ¶glich ist, keine gleichwertige Alternative bildet;</li>
<li>dass andererseits die Gesuchsgegnerin zutreffend darauf hinweist, dass auch das Ã¶ffentliche Interesse am Kampf gegen Doping berÃ¼cksichtigt werden muss ebenso wie das Interesse der anderen professionellen EisschnelllÃ¤uferinnen, die zusammen mit der Gesuchstellerin am Training teilnehmen wÃ¼rden;</li>
<li>dass sodann von Bedeutung ist, dass der von der Gesuchstellerin angerufene Revisionsgrund von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG an strikte Voraussetzungen gebunden ist, die relativ selten gegeben sind, weshalb die Erfolgschancen eines entsprechenden Revisionsgesuchs generell als unsicher einzustufen sind;</li>
<li>dass schliesslich zu berÃ¼cksichtigen ist, dass bei normalem Verlauf des Revisionsverfahrens mit einem Entscheid des Bundesgericht bis spÃ¤testens Ende Juli 2010 zu rechnen ist und der Ausschluss der Gesuchstellerin von den erwÃ¤hnten Trainingsveranstaltungen bis zu diesem Zeitpunkt zumutbar erscheint;</li>
<li>dass aus diesen GrÃ¼nden des Gesuch um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme abzuweisen ist;</li>
</ul>
<p>verfÃ¼gt die PrÃ¤sidentin:</p>
<ol>
<li>Das Gesuch um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme wird abgewiesen.</li>
<li>Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li>
</ol>
<p>Lausanne, 23. April 2010</p>
<p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p>
<p>Die PrÃ¤sidentin:</p>
<p>Klett</p></blockquote>
<p>Und hier nun das <strong>eigentliche </strong><a title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self"><strong>Urteil des Bundesgerichts vom 10. Februar 2010</strong></a>, das fÃ¼r alle, die sich nicht durch die ersten Entscheidungen kÃ¤mpfen wollen/kÃ¶nnen, wenigstens einen passablen Ãœberblick gibt. Der Court of Arbitration for Sport (CAS) wird hier &#8211; diese Abteilung des Bundesgerichts sitzt in Lausanne &#8211; stets in der franzÃ¶sischen Schreibweise als TAS (Tribunal Arbitral du Sport) bezeichnet. <span id="more-7870"></span></p>
<blockquote><p>Bundesgericht/Tribunal fÃ©dÃ©ral</p>
<p>4A_612/2009</p>
<p>CAUSE CELEBRE</p>
<p>Urteil vom 10. Februar 2010, I. zivilrechtliche Abteilung</p>
<p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin,<br />
Bundesrichter Corboz,<br />
Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch,<br />
Bundesrichter Kolly,<br />
Bundesrichterin Kiss,<br />
Gerichtsschreiber Leemann.</p>
<p><strong>Claudia Pechstein</strong>, vertreten durch RechtsanwÃ¤lte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, BeschwerdefÃ¼hrerin,</p>
<p>gegen</p>
<p><strong>International Skating Union</strong>, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, Beschwerdegegnerin,</p>
<p><strong>Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V</strong>., vertreten durch Rechtsanwalt Marius Breucker, Verfahrensbeteiligte.</p>
<p>Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des <strong>TribunalÂ Arbitral du Sport</strong> (TAS) vom 25. November 2009.</p>
<p><strong>Sachverhalt:</strong></p>
<p><strong>A. A.a</strong> Claudia Pechstein, Diensdorf/Deutschland, (BeschwerdefÃ¼hrerin) ist eine 37-jÃ¤hrige deutsche EisschnelllÃ¤uferin. Ihre Hauptdisziplinen sind 3&#8217;000 Meter und 5&#8217;000 Meter. Die BeschwerdefÃ¼hrerin gehÃ¶rt seit 1988 zur Eisschnelllauf-Weltelite, als sie die DDR an den Junioren-Weltmeisterschaften vertrat. In ihrer langen Karriere hat sie an fÃ¼nf Olympischen Spielen (von 1992 bis 2006) teilgenommen. Neben zahlreichen Olympiamedaillen hat sie verschiedene Welt- und Europameisterschaften sowie nationale WettkÃ¤mpfe gewonnen. Sie ist daher eine der erfolgreichsten Wintersportlerinnen aller Zeiten.</p>
<p>Die International Skating Union (Beschwerdegegnerin) ist ein Verein schweizerischen Rechts mit Sitz in Lausanne. Sie ist als Weltverband fÃ¼r die Sportarten Eiskunstlauf und Eisschnelllauf anerkannt.</p>
<p>Die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V. (nachfolgend DESG), MÃ¼nchen/Deutschland, der die BeschwerdefÃ¼hrerin angehÃ¶rt, ist Mitglied der Beschwerdegegnerin.</p>
<p><strong>A.b</strong> Die BeschwerdefÃ¼hrerin unterzog sich zwischen dem 4. Februar 2000 und dem 30. April 2009 zahlreichen Dopingkontrollen, die keine Hinweise auf verbotene Substanzen ergaben. Im gleichen Zeitraum erhob die Beschwerdegegnerin im Rahmen ihres Blutprofilprogramms mehr als neunzig Blutproben der BeschwerdefÃ¼hrerin. Insbesondere wurden zwischen dem 20. Oktober 2007 und dem 30. April 2009 siebenundzwanzig Blutproben der Athletin entnommen, die letzten zwÃ¶lf zwischen Januar und April 2009.</p>
<p>Die im Rahmen des Blutprofilprogramms der Beschwerdegegnerin erhobenen und aufgezeichneten Blutparameter beinhalten unter anderem HÃ¤moglobin, HÃ¤matokrit und den prozentualen Anteil unreifer roter Blutzellen (Retikulozyten). Der Retikulozytenwert ermÃ¶glicht als Blutparameter eine aktuelle Beurteilung der Bildung roter BlutkÃ¶rperchen im menschlichen Organismus.</p>
<p>WÃ¤hrend die Beschwerdegegnerin einen Retikulozytenwert zwischen 0.4 % und 2.4 % fÃ¼r normal erachtet, ergaben die Resultate der Blutuntersuchungen bei der BeschwerdefÃ¼hrerin Retikulozytenwerte, die weit Ã¼ber 2.4 % lagen und danach jeweils stark abfielen.</p>
<p>Am 7./8. Februar 2009 fand die von der Beschwerdegegnerin organisierte Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Hamar (Norwegen) statt. Am Morgen vor Wettkampfbeginn, also am 6. Februar 2009, wurden von sÃ¤mtlichen Athleten Blutproben entnommen. Der Retikulozytenwert der BeschwerdefÃ¼hrerin wurde auf 3.49 % gemessen.</p>
<p>Als Folge dieses Resultats erhob die Beschwerdegegnerin am Morgen bzw. am Nachmittag des 7. Februar 2009 zwei weitere Blutproben bei der BeschwerdefÃ¼hrerin. Die gemessenen Retikulozytenwerte betrugen 3.54 % bzw. 3.38 %. Die BeschwerdefÃ¼hrerin und die DESG wurden vom medizinischen Berater der Beschwerdegegnerin, Prof. Harm Kuipers, darÃ¼ber informiert, dass die Retikulozytenwerte &#8220;abnormal&#8221; seien. Obwohl die HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokritwerte dies nicht geboten, teilte die DESG in der Folge mit, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin an den Rennen des nÃ¤chsten Tages nicht teilnehmen werde.</p>
<p>Am 18. Februar 2009 wurde bei der Athletin ausserhalb des Wettkampfs eine weitere Blutprobe entnommen. Diese zeigte einen Retikulozytenwert von 1.37 % an.</p>
<p><strong>B. B.a</strong> Nach ÃœberprÃ¼fung des Blutprofils leitete die Beschwerdegegnerin bei ihrer Disziplinarkommission ein Verfahren gegen die BeschwerdefÃ¼hrerin ein. Sie warf der BeschwerdefÃ¼hrerin vor, eine verbotene Substanz bzw. eine unzulÃ¤ssige Methode (d.h. eine Art von Blutdoping) verwendet zu haben, was ein Dopingvergehen gemÃ¤ss Artikel 2.2 ihrer Anti-Doping Regeln (ADR) darstelle, die am 1. Januar 2009 in Ãœbereinstimmung mit der neuen Version des World Anti-Doping Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in Kraft getreten sei.</p>
<p>Nach einem in Bern abgehaltenen Hearing vom 29./30. Juni 2009 stellte die Disziplinarkommission der Beschwerdegegnerin mit <a title="ISU-Beschluss ..." href="http://jensweinreich.de/2009/07/03/claudia-pechstein-des-blutdopings-uberfuhrt/" target="_self">Entscheid vom 1. Juli 2009</a> ein Dopingvergehen nach Artikel 2.2 ADR in Form von Blutdoping fest, aberkannte die anlÃ¤sslich der Weltmeisterschaft vom 7. Februar 2009 erzielten Resultate und sprach eine zweijÃ¤hrige Sperre ab 9. Februar 2009 gegen die BeschwerdefÃ¼hrerin aus.</p>
<p><strong>B.b</strong> Am 21. Juli 2009 erklÃ¤rten die BeschwerdefÃ¼hrerin sowie die DESG beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung gegen den Entscheid der Disziplinarkommission vom 1. Juli 2009.</p>
<p>Am 17. August 2009 gab das TAS die Zusammensetzung des Schiedsgerichts fÃ¼r den vorliegenden Rechtsstreit bekannt. Keine Partei erhob zu jenem Zeitpunkt oder im weiteren Verlauf des Verfahrens EinwÃ¤nde dagegen.</p>
<p>Mit Eingabe vom 3. August 2009 reichte die BeschwerdefÃ¼hrerin dem TAS ihre BerufungsbegrÃ¼ndung ein.</p>
<p>Am 16. September 2009 beantragte die BeschwerdefÃ¼hrerin, es sei ihr zu gestatten, schriftlich zur Berufungsantwort der Beschwerdegegnerin Stellung zu nehmen. Diese sprach sich gegen einen weiteren Schriftenwechsel aus. Mit Schreiben vom 23. September 2009 teilte das TAS den Parteien mit, dass es in Anwendung von Artikel R56 des TAS-Code einen weiteren Schriftenwechsel nicht zulasse. Es gewÃ¤hrte der Athletin jedoch ausnahmsweise die MÃ¶glichkeit, bis spÃ¤testens acht Tage vor dem Hearing neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person sowie entsprechende Bemerkungen dazu einzureichen (&#8220;to present any new evidence deriving from medical investigations performed on her, with comments thereto&#8221;) sowie fÃ¼r das Hearing einen Experten zur Funktion des MessgerÃ¤ts Advia 120 zu benennen.</p>
<p>Am 29. September 2009 erliess das TAS eine Anordnung Ã¼ber den weiteren Ablauf des Verfahrens (&#8220;Order of Procedure&#8221;). Diese wurde von allen Parteien vor dem Hearing unterzeichnet. Das Hearing wurde auf den 22./23. Oktober 2009 angesetzt.</p>
<p>Am 14. Oktober 2009 reichte die BeschwerdefÃ¼hrerin dem TAS eine Eingabe mit verschiedenen Beilagen ein. Am 17. Oktober 2009 wen- dete die Beschwerdegegnerin dagegen ein, die Eingabe betreffe zu einem grossen Teil nicht neue medizinische Untersuchungen, wie gemÃ¤ss schiedsgerichtlicher Anordnung vom 23. September 2009 vorgesehen; angesichts des Umfangs neuer Dokumente sei es ihr zudem unmÃ¶glich, sich vor dem Hearing mit ihren SachverstÃ¤ndigen zu bera- ten und dazu schriftlich Stellung zu nehmen.</p>
<p>Mit Schreiben vom 19. Oktober 2009 hielt das TAS fest, dass zahlreiche Teile der Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin den schiedsgerichtlichen Vorgaben vom 23. September 2009 sowie Artikel R56 des TAS- Code nicht entsprÃ¤chen. Insbesondere seien die meisten der eingereichten Dokumente nicht neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an der Person der BeschwerdefÃ¼hrerin und ihre Eingabe beschrÃ¤nke sich nicht auf Bemerkungen zu diesen medizinischen Untersuchungen, sondern stelle vielmehr eine Replik dar. Entsprechend ordnete das Schiedsgericht unter anderem an, die Eingabe der Athletin vom 14. Oktober 2009 nicht zu den Akten zu nehmen, mit Ausnahme der Beilagen 37, 38, 39, 42, 44 und 53. Im Weiteren liess das Schiedsgericht sÃ¤mtliche von der BeschwerdefÃ¼hrerin genannten Experten zum Hearing zu, mit Ausnahme von Dr. Damsgaard, der in ihrer Berufungsschrift nicht aufgefÃ¼hrt worden war.</p>
<p>Am 21. Oktober 2009 reichte die DESG dem Schiedsgericht einen weiteren Schriftsatz sowie ein neues Gutachten ein. Mit VerfÃ¼gung vom gleichen Tag bestÃ¤tigte das TAS seinen Entscheid, die schriftliche und mÃ¼ndliche Expertenmeinung von Dr. Damsgaard nicht zuzulassen, da sich diese nicht auf neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an der Person der BeschwerdefÃ¼hrerin bezog und die Athletin vor Ablauf der Frist zur BegrÃ¼ndung der Berufung am 3. August 2009 auch nicht um eine Fristerstreckung im Hinblick auf die Beibringung der Expertenmeinung von Dr. Damsgaard ersucht hÃ¤tte. In Anwendung von Artikel R57 des TAS-Code wies es zudem den Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin ab, weiteren interessierten Personen eine Teilnahme am Hearing zu gestatten. Die Eingabe der DESG vom 21. Oktober 2009 nahm es schliesslich nicht zu den Akten, da sie in Missachtung der VerfÃ¼gung des Schiedsgerichts vom 19. Oktober 2009 erfolgte.</p>
<p>Am Hearing, das am 22. und 23. Oktober 2009 in Lausanne stattfand, wurden insgesamt zwÃ¶lf von den Parteien bezeichnete SachverstÃ¤ndige angehÃ¶rt. Alle Parteien hatten jeweils die MÃ¶glichkeit, Fragen an die Experten zu richten. Sie hatten daraufhin die Gelegenheit, ihren Fall zu prÃ¤sentieren, ihre Argumente dazulegen und die Fragen des Schiedsgerichts zu beantworten.</p>
<p>Das Schiedsgericht nahm anlÃ¤sslich des Hearings den Entwurf der &#8220;Athlete Biological Passport Operating Guidelines&#8221; der WADA vom Oktober 2009 von sich aus zu den Akten und gewÃ¤hrte den Parteien eine kurze Frist zur schriftlichen Stellungnahme.</p>
<p>Nach den letzten ParteivortrÃ¤gen und der SchlusserklÃ¤rung der BeschwerdefÃ¼hrerin schloss das Schiedsgericht das Hearing.</p>
<p>Am 27. Oktober 2009 reichten die Parteien ihre Stellungnahmen zum Entwurf der erwÃ¤hnten Richtlinien der WADA ein.</p>
<p>Mit Faxschreiben vom 23. und 24. November 2009 reichte die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Schiedsgericht einen dringlichen Antrag fÃ¼r die WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens ein, um im Rahmen eines KreuzverhÃ¶rs Fragen an Prof. Sottas zu stellen, der am Hearing vom 22./23. Oktober 2009 nicht teilgenommen hatte. Der Antrag wurdeÂ damit begrÃ¼ndet, dass einer der Rechtsvertreter der BeschwerdefÃ¼hrerin vernommen habe, dass Prof. Sottas seine ursprÃ¼ngliche Meinung aufgrund der von ihr am 14. Oktober 2009 vorgelegten Beweise offenbar geÃ¤ndert habe, und dass er von der Beschwerdegegnerin aus diesem Grund nicht fÃ¼r das Hearing aufgeboten worden sei.</p>
<p>Das TAS wies den Antrag um WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens und die Berufungen der BeschwerdefÃ¼hrerin sowie der DESG mit <a title="CAS-Urteil im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/" target="_self">Schiedsentscheid vom 25. November 2009</a> ab und bestÃ¤tigte die zweijÃ¤hrige Sperre der Athletin, mit der geringfÃ¼gigen Ã„nderung, dass die Sperre bereits ab dem 8. Februar 2009 gelte.</p>
<p><strong>C.</strong></p>
<p>Mit Beschwerde in Zivilsachen vom 7. Dezember 2009, die mit Eingabe vom 11. Januar 2010 innert Frist ergÃ¤nzt wurde, beantragt die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Bundesgericht, es sei der Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache sei zu neuer Beurteilung an das Schiedsgericht zurÃ¼ckzuweisen.</p>
<p>Sie stellt zudem die folgenden verfahrensleitenden AntrÃ¤ge:</p>
<ul>
<li><strong>A.</strong> Es sei die Vorinstanz zu verpflichten offenzulegen, inwiefern ihr GeneralsekretÃ¤r oder Dritte auf das Zustandekommen des angefochtenen Urteils eingewirkt haben. Insbesondere sei offenzulegen, wie das angefochtene Urteil nach dem Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin auf WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens verÃ¤ndert wurde und wie diese Ã„nderungen zustande gekommen sind.</li>
<li><strong>B. </strong>Es sei der BeschwerdefÃ¼hrerin die Gelegenheit einzurÃ¤umen, zu allfÃ¤lligen Eingaben und Beschwerdeantworten der Beschwerdegegnerinnen sowie zu einer allfÃ¤lligen Vernehmlassung des Schiedsgerichts Stellung nehmen zu kÃ¶nnen. Sollte das Bundesgericht der BeschwerdefÃ¼hrerin von sich aus durch Fristansetzung kein Recht zur Stellungnahme einrÃ¤umen, behÃ¤lt die BeschwerdefÃ¼hrerin sich vor, zu jeweiligen Eingaben der Beschwerdegegner jeweils innert 15 Tagen Stellung zu nehmen.</li>
<li><strong>C. </strong>Es seien die vollstÃ¤ndigen Akten des Schiedsgerichts beizuziehen.</li>
<li><strong>D. </strong>Es sei eine Ã¶ffentliche Verhandlung durchzufÃ¼hren.</li>
<li><strong>E.</strong> Die Beschwerdegegnerin 1 sei zu verpflichten, die vollstÃ¤ndigen Resultate der am 10.-12. Dezember 2009 anlÃ¤sslich der Weltcuprennen in Salt Lake City vorgenommenen Dopingtests sowie die Protokolle der verwendeten Messmaschinen herauszugeben.</li>
</ul>
<p>Im Weiteren beantragt sie die GewÃ¤hrung der aufschiebenden Wir- kung sowie die Anordnung verschiedener superprovisorischer bzw. provisorischer Massnahmen.</p>
<p>Die Akten des Schiedsverfahrens wurden beigezogen. Aufgrund der von der BeschwerdefÃ¼hrerin geltend gemachten Dringlichkeit im Hinblick auf die Olympischen Spiele wurden zur BeschwerdebegrÃ¼ndung keine Vernehmlassungen eingeholt. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2009 nahm das Bundesgericht vom Verzicht der DESG Vermerk, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen.</p>
<p><strong>D.</strong></p>
<p>Mit <a title="VerfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/12/08/pechstein-lauft-wieder-in-salt-lake-city/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009</a> ordnete das Bundesgericht an, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an den in Salt Lake City stattfindenden 3&#8217;000 Meter Eisschnelllauf-Weltcuprennen teilnehmen dÃ¼rfe. Mit <a title="VerfÃ¼gung vom 10. Dezember 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/12/10/fall-pechstein-und-noch-eine-eilverfugung-des-bundesgerichts/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 10. Dezember 2009</a> ergÃ¤nzte es diese Anordnung dahingehend, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin auch am Training teilnehmen dÃ¼rfe, soweit dieses als Vorbereitung auf das 3&#8217;000 Meter Weltcuprennen diene.</p>
<p>Mit <a title="VerfÃ¼gung vom 11. Dezember 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/12/11/fall-pechstein-die-dritte-eilverfugung-des-bundesgerichts/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 11. Dezember 2009</a> wies das Bundesgericht das Gesuch der BeschwerdefÃ¼hrerin ab, es sei superprovisorisch anzuordnen, dass sie in Salt Lake City auch fÃ¼r das Training und den Wettkampf in der Disziplin 1&#8217;500 Meter zuzulassen sei, sofern sie sich Ã¼ber 3&#8217;000 Meter nicht unter die ersten acht LÃ¤uferinnen klassiere.</p>
<p>Am 22. Dezember 2009 wies das Bundesgericht das Gesuch um Erlass weiterer superprovisorischer Massnahmen ab. Ein weiterer verfahrensleitender Antrag bezÃ¼glich der beantragten vorsorglichen Massnahmen der BeschwerdefÃ¼hrerin wurde mit <a title="VerfÃ¼gung vom 30. Dezember 2009" href="http://jensweinreich.de/2009/12/30/bundesgericht-lehnt-vierten-pechstein-antrag-ab/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 30. Dezember 2009</a> abgewiesen.</p>
<p>Mit <a title="VerfÃ¼gung vom 26. Januar 2010" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self">VerfÃ¼gung vom 26. Januar 2010</a> wies das Bundesgericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung und die Gesuche vom 17. Dezember 2009 und 11. Januar 2010 um superprovisorische Anordnung vorsorglicher Massnahmen ab.</p>
<p>ErwÃ¤gungen:</p>
<p><strong>1. </strong></p>
<p>Nach Art. 54 Abs. 1 BGG ergeht der Entscheid des Bundesgerichts in einer Amtssprache, in der Regel derjenigen des angefochtenen Entscheids. Wurde dieser Entscheid in einer anderen Sprache abgefasst, bedient sich das Bundesgericht der von den Parteien verwendeten Amtssprache. Der angefochtene Entscheid ist in englischer Sprache abgefasst. Da es sich dabei nicht um eine Amtssprache handelt und sich die Parteien vor Bundesgericht verschiedener Sprachen bedienen, ergeht der Entscheid des Bundesgerichts praxisgemÃ¤ss in der Sprache der Beschwerde.</p>
<p><strong>2.</strong></p>
<p>Im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist die Beschwerde in Zivilsachen unter den Voraussetzungen der Art. 190-192 IPRG zulÃ¤ssig (Art. 77 Abs. 1 BGG).</p>
<p>2.1 Der Sitz des Schiedsgerichts befindet sich vorliegend in Lausanne. Die BeschwerdefÃ¼hrerin hatte im relevanten Zeitpunkt weder ihren Wohnsitz noch ihren gewÃ¶hnlichen Aufenthalt in der Schweiz. Da die Parteien die Bestimmungen des 12. Kapitels des IPRG nicht schriftlich ausgeschlossen haben, gelangen diese zur Anwendung (Art. 176 Abs. 1 und 2 IPRG).</p>
<p>2.2 ZulÃ¤ssig sind allein die RÃ¼gen, die in Art. 190 Abs. 2 IPRG ab- schliessend aufgezÃ¤hlt sind (BGE 134 III 186 E. 5 S. 187; 128 III 50 E. 1a S. 53; 127 III 279 E. 1a S. 282). Nach Art. 77 Abs. 3 BGG prÃ¼ft das Bundesgericht nur die RÃ¼gen, die in der Beschwerde vorgebracht und begrÃ¼ndet worden sind; dies entspricht der in Art. 106 Abs. 2 BGG fÃ¼r die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht vorgesehenen RÃ¼gepflicht (BGE 134 III 186 E. 5 S. 187 mit Hinweis). Bei RÃ¼gen nach Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG ist die Unvereinbarkeit des angefochtenen Schiedsentscheids mit dem Ordre public im Einzelnen aufzuzeigen (BGE 117 II 604 E. 3 S. 606). Appellatorische Kritik ist unzulÃ¤ssig (BGE 119 II 380 E. 3b S. 382).</p>
<p>2.3 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den das Schiedsgericht festgestellt hat (Art. 105 Abs. 1 BGG). Es kann die Sachverhaltsfeststellung des Schiedsgerichts weder berichtigen noch ergÃ¤nzen, selbst wenn diese offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG beruht (vgl. Art. 77 Abs. 2 BGG, der die Anwendbarkeit von Art. 105 Abs. 2 sowie Art. 97 BGG ausschliesst). Allerdings kann das Bundesgericht die tatsÃ¤chlichen Feststellungen des angefochtenen Schiedsentscheids Ã¼berprÃ¼fen, wenn gegenÃ¼ber diesen Sachverhaltsfeststellungen zulÃ¤ssige RÃ¼gen im Sinne von Art. 190 Abs. 2 IPRG vorgebracht oder ausnahmsweise Noven berÃ¼cksichtigt werden (BGE 133 III 139 E. S. 141; 129 III 727 E. 5.2.2 S. 733; je mit Hinweisen). Wer sich auf eine Ausnahme von der Bindung des Bundesgerichts an die tatsÃ¤chlichen Feststellungen der Vorinstanz beruft und den Sachverhalt gestÃ¼tzt darauf berichtigt oder ergÃ¤nzt wissen will, hat mit Aktenhinweisen darzulegen, dass entsprechende Sachbehauptungen bereits im vorinstanzlichen Verfahren prozesskonform aufgestellt worden sind (vgl. BGE 115 II 484 E. 2a S. 486; 111 II 471 E. 1c S. 473; je mit Hinweisen).</p>
<p>2.4 Die Beschwerde verkennt diese GrundsÃ¤tze streckenweise.</p>
<p>2.4.1 So verlangt sie eine Erweiterung der Kognition des Bundesgerichts und Ã¼bersieht dabei, dass die eingeschrÃ¤nkte PrÃ¼fungsbefugnis nach Art. 77 Abs. 1 BGG in Verbindung mit Art. 190 Abs. 2 IPRG fÃ¼r sÃ¤mtliche Verfahren der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gilt, so auch im Bereich des Sports. Eine Ausweitung der PrÃ¼fungsbefugnis des Bundesgerichts, wie sie die BeschwerdefÃ¼hrerin unter Berufung auf die Rechtsweggarantie verlangt, ist nicht zu rechtfertigen.</p>
<p>Da mit einer Beschwerde gegen einen internationalen Schiedsentscheid nach Art. 190 Abs. 2 IPRG ausschliesslich die in dieser Bestimmung abschliessend aufgezÃ¤hlten BeschwerdegrÃ¼nde angerufen werden kÃ¶nnen, nicht jedoch direkt eine Verletzung der Bundesverfassung, der EMRK oder weiterer StaatsvertrÃ¤ge (vgl. Urteile 4P.105/2006 vom 4. August 2006 E. 7.3; 4P.64/2001 vom 11. Juni 2001 E. 2d/aa, nicht publ. in BGE 127 III 429 ff.), ist auf die verschiedentlich gerÃ¼gte Verletzung entsprechender Bestimmungen grundsÃ¤tzlich nicht einzutreten. Zwar kÃ¶nnen die aus der BV bzw. der EMRK fliessenden GrundsÃ¤tze gegebenenfalls bei der Konkretisierung der nach Art. 190 Abs. 2 IPRG anrufbaren Garantien herangezogen werden; angesichts der strengen BegrÃ¼ndungsanforderungen (Art. 77 Abs. 3 BGG) ist jedoch in der Beschwerde eigens aufzuzeigen, inwiefern ein in der genannten Bestimmung vorgesehener Beschwerdegrund gegeben sein soll.</p>
<p>2.4.2 Die BeschwerdefÃ¼hrerin stellt ihren rechtlichen Vorbringen eine ausfÃ¼hrliche eigene Sachverhaltsdarstellung voran, in der sie den Ablauf der Ereignisse sowie des Verfahrens aus ihrer Sicht darlegt. Sie weicht darin, wie auch in ihrer weiteren BeschwerdebegrÃ¼ndung, in verschiedenen Punkten von den tatsÃ¤chlichen Feststellungen der Vorinstanz ab oder erweitert diese, ohne substantiiert Ausnahmen von der Sachverhaltsbindung geltend zu machen. Ihre Vorbringen haben insoweit unbeachtet zu bleiben.</p>
<p>Unbeachtlich sind auch die verschiedenen neu vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel (Art. 99 Abs. 1 BGG). So trÃ¤gt die BeschwerdefÃ¼hrerin etwa unter Beilage neuer Parteigutachten vor, es habe sich mittlerweile herausgestellt, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin tatsÃ¤chlich unter einer <a title="Claudia Pechstein und die Kugelzell-Anomalie" href="http://jensweinreich.de/2010/03/15/claudia-pechstein-und-die-kugelzell-anomalie/" target="_self">Blutanomalie im Sinne einer SphÃ¤rozytose</a> leide. Zudem behauptet sie unter Hinweis auf zahlreiche nach Ergehen des angefochtenen Entscheids verfasste Dokumente, die Anti-Dopingexperten seien sich weltweit einig, dass sich die Blutwerte der BeschwerdefÃ¼hrerin durch keine bekannte Dopingmethode erklÃ¤ren liessen. Ausserdem reicht sie dem Bundesgericht diverse Unterlagen ein, die auf den angefochtenen Entscheid Bezug nehmen und die SchlÃ¼sse des Schiedsgerichts in verschiedener Hinsicht in Frage stellen, so unter anderem je ein Schreiben von Prof. Schrezenmeier vom 6. Dezember 2009 und Prof. Dr. Christoph Dame vom 7. Januar 2010 sowie zwei E- Mails vom Dr. Sottas vom 6. sowie 7. Januar 2010.</p>
<p>2.4.3 Bei den von der BeschwerdefÃ¼hrerin erwÃ¤hnten Resultaten der vom 10.-12. Dezember 2009 anlÃ¤sslich der Weltcuprennen in Salt Lake City vorgenommenen Dopingtests sowie den Protokollen der dabei verwendeten Messmaschinen handelt es sich um Noven, die im vorliegenden Beschwerdeverfahren unbeachtlich sind (Art. 99 Abs. 1 BGG). Der entsprechende verfahrensleitende Antrag auf Herausgabe dieser Dokumente ist bereits aus diesem Grund abzuweisen.</p>
<p><strong>3.</strong></p>
<p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin macht unter Berufung auf Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG eine fehlende UnabhÃ¤ngigkeit und Unbefangenheit des Schiedsgerichts geltend.</p>
<p>3.1Â Die BeschwerdefÃ¼hrerin stellt zunÃ¤chst die UnabhÃ¤ngigkeit des TAS als solches in Frage.</p>
<p>3.1.1 Sie begrÃ¼ndet dies damit, dass es im vorliegenden Fall nur in zweiter Linie um das Interesse der Beschwerdegegnerin gehe, sondern primÃ¤r um das Interesse des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) sowie der internationalen SportverbÃ¤nde im Allgemeinen, die durch die Dopingproblematik den Ã¶konomischen Wert der Olympischen Spiele und ihrer SportanlÃ¤sse gefÃ¤hrdet sÃ¤hen. Die Sponsoren und die Ã–ffentlichkeit im Allgemeinen seien an fairen sportlichen WettkÃ¤mpfen interessiert, weshalb dieses Image um jeden Preis bewahrt werden mÃ¼sse. Das IOC und die internationalen SportverbÃ¤nde hÃ¤tten zu beweisen, dass sie sich ohne EinschrÃ¤nkung voll und ganz demÂ Kampf gegen Doping verschrieben und sich fÃ¼r einen gesunden Sport einsetzten.</p>
<p>Aus diesem Grund sei es zu Prozessbeginn fÃ¼r das IOC und die internationalen SportverbÃ¤nde von Ã¤usserst grosser Bedeutung gewesen, dass der indirekte Beweis funktioniere, der durch den WADA-Blutpass eingefÃ¼hrt werden sollte und sich zu diesem Zeitpunkt gerade in der Endphase seiner Entwicklung befunden habe, zumal dieses Nachweisverfahren bedeutend billiger sei als die Urintests, die den Gebrauch unerlaubter Substanzen direkt bewiesen. Es habe daher, so die BeschwerdefÃ¼hrerin weiter, zu einer Verurteilung kommen mÃ¼ssen, koste es was es wolle; nichts sei besser gewesen, als ein Exempel an einer mÃ¶glichst bekannten Sportlerin zu statuieren. So habe Jacques Rogge, der IOC-PrÃ¤sident, vor dem Prozess erklÃ¤rt, es handle sich beim Fall Pechstein um einen &#8220;Lackmus-Test, ob das Langzeit-Profil von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde bestÃ¤tigt wird&#8221;. Nach dem Urteil habe sich der VizeprÃ¤sident des IOC geradezu euphorisch Ã¼ber das angefochtene Schiedsgerichtsurteil geÃ¤ussert und erklÃ¤rt, &#8220;[d]er Entscheid des TAS zeigt, dass das Sportrecht mehr MÃ¶glichkeiten im Kampf gegen Doping bei Athleten erÃ¶ffnet, als es staatliches Recht jemals kÃ¶nnte&#8221;.</p>
<p>3.1.2 Liegen bei einem Schiedsgericht MÃ¤ngel in Bezug auf die UnabhÃ¤ngigkeit oder Unparteilichkeit vor, handelt es sich um einen Fall vorschriftswidriger Zusammensetzung im Sinne von Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist ein solcher Einwand im Schiedsverfahren sofort geltend zu machen, ansonsten der Anspruch auf Anrufung des Beschwerdegrunds verwirkt (BGE 129 III 445 E. 3.1 S. 449 mit Hinweisen).</p>
<p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin hat das TAS selbst angerufen und die &#8220;Order of Procedure&#8221; vom 29. September 2009 unterzeichnet, ohne EinwÃ¤nde hinsichtlich der UnabhÃ¤ngigkeit bzw. Unparteilichkeit vorzubringen. Unter diesen UmstÃ¤nden ist es mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren, im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor Bundesgericht erstmals die Frage der UnabhÃ¤ngigkeit des angerufenen Schiedsgerichts aufzuwerfen. Auf die von der BeschwerdefÃ¼hrerin erhobene RÃ¼ge der fehlenden UnabhÃ¤ngigkeit des Schiedsgerichts ist daher nicht einzutreten.</p>
<p>3.1.3 Im Ãœbrigen ist das TAS entgegen der Ansicht der BeschwerdefÃ¼hrerin als echtes Schiedsgericht anzusehen. Nach der Rechtspre- chung des Bundesgerichts ist das TAS zudem vom IOC genÃ¼gend unabhÃ¤ngig, weshalb seine Entscheide auch in Angelegenheiten,Â welche die Interessen des IOC berÃ¼hren, als Urteile betrachtet werden kÃ¶nnen, die mit solchen eines staatlichen Gerichts vergleichbar sind (BGE 129 III 445 E. 3 S. 448 ff. mit Hinweisen).</p>
<p>Abgesehen davon, dass sich die Behauptungen der BeschwerdefÃ¼hrerin in tatsÃ¤chlicher Hinsicht nicht auf die Sachverhaltsfeststellungen des angefochtenen Entscheids stÃ¼tzten lassen (vgl. Art. 105 Abs. 1 BGG), wÃ¤ren ihre allgemein gehaltenen AusfÃ¼hrungen nicht geeignet, berechtigte Zweifel an der UnabhÃ¤ngigkeit des TAS zu begrÃ¼nden. Die RÃ¼ge der fehlenden UnabhÃ¤ngigkeit des TAS wÃ¤re daher ohnehin unbegrÃ¼ndet.</p>
<p>3.2 Die BeschwerdefÃ¼hrerin rÃ¼gt sodann, der PrÃ¤sident des Schiedsgerichts, Massimo Coccia, sei befangen gewesen. Er habe einem ihrer heutigen Rechtsvertreter gegenÃ¼ber im Oktober 2007 erklÃ¤rt, dass er eine &#8220;harte Linie in Dopingfragen&#8221; habe, als dieser ihn in einem anderen Verfahren als Schiedsrichter fÃ¼r einen von ihm vertretenen Sportler habe gewinnen wollen. Mit der Ernennung Coccias durch Gunnar Werner, einem ehemaligen Mitglied eines Nationalen Olympischen Komitees und PrÃ¤sidenten eines internationalen Sportverbands sowie Mitglied der IOC-Kommission fÃ¼r Sport und Recht, sei das Urteil damit faktisch gesprochen worden.</p>
<p>Die RÃ¼ge geht fehl. Der Vorwurf an den PrÃ¤sidenten des Schiedsgerichts, er habe in anderem Zusammenhang erklÃ¤rt, in Dopingfragen eine &#8220;harte Linie&#8221; zu vertreten, ist zu vage und allgemein, um berechtigte Zweifel an der UnabhÃ¤ngigkeit von Massimo Coccia zu erwecken, zumal kein unmittelbarer Bezug zum vorliegenden Verfahren erkennbar ist (vgl. BGE 133 I 89 E. 33 S. 92; 105 Ia 157 E. 6a S. 163).</p>
<p>Die RÃ¼ge der BeschwerdefÃ¼hrerin, der PrÃ¤sident des Schiedsgerichts sei befangen gewesen bzw. das IOC habe in unzulÃ¤ssiger Weise auf die Zusammensetzung Einfluss genommen, stossen ins Leere.</p>
<p>3.3 Der weiter erhobene Vorwurf der BeschwerdefÃ¼hrerin, das IOC und die internationalen SportverbÃ¤nde hÃ¤tten durch den GeneralsekretÃ¤r des TAS die Entscheidfindung beeinflussen kÃ¶nnen, indem dieser den angefochtenen Schiedsentscheid mÃ¶glicherweise nachtrÃ¤glich &#8220;korrigiert&#8221; habe, ist spekulativ und lÃ¤sst sich nicht auf konkrete Tatsachen stÃ¼tzen. So fÃ¼hrt die BeschwerdefÃ¼hrerin selbst aus, sie wisse nicht, ob der GeneralsekretÃ¤r von der MÃ¶glichkeit einer &#8220;Korrektur&#8221; des Schiedsspruchs Gebrauch gemacht habe.Â Sie zeigt zudem keinen RÃ¼gegrund nach Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG auf, wenn sie vortrÃ¤gt, Artikel R59 des TAS-Code sehe vor, dass der Schiedsspruch vor der Unterzeichnung dem GeneralsekretÃ¤r des TAS zu Ã¼bermitteln sei, und dieser &#8220;Korrekturen der blossen Form&#8221; anbringen und &#8220;ebenso die Aufmerksamkeit des Schiedsgerichts auf grundlegenden Punkte lenken&#8221; dÃ¼rfe. Entgegen der in der Beschwerde geÃ¤usserten Ansicht wird mit diesem Vorgehen nicht in Frage gestellt, dass die Entscheidung allein beim Schiedsgericht liegt. Eine unzulÃ¤ssige Einflussnahme auf das Schiedsgericht, die dessen UnabhÃ¤ngigkeit in Frage stellen wÃ¼rde, ergibt sich daraus nicht.</p>
<p>Der Vorwurf der fehlenden UnabhÃ¤ngigkeit bzw. der vorschriftswidrigen Zusammensetzung des Schiedsgerichts (Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG) ist unbegrÃ¼ndet und die in diesem Zusammenhang gestellten verfahrensleitenden AntrÃ¤ge sind abzuweisen.</p>
<p><strong>4.</strong></p>
<p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin rÃ¼gt weiter eine Verletzung des Anspruchs auf ein Ã¶ffentliches Verfahren.</p>
<p>4.1 Sie beruft sich dabei zu Unrecht auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 30 Abs. 3 BV sowie Art. 14 Ziff. 1 UNO Pakt II, da diese nach zutreffendem VerstÃ¤ndnis der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf Verfahren der freiwilligen Schiedsgerichtsbarkeit nicht anwendbar sind (vgl. Urteile 4P.105/2006 vom 4. August 2006 E. 7.3; 4P.64/2001 vom 11. Juni 2001 E. 2d/aa, nicht publ. in BGE 127 III 429 ff.). Aus den genannten Bestimmungen lÃ¤sst sich demnach kein Anspruch auf eine Ã¶ffentliche Parteiverhandlung im Rahmen des Schiedsverfahrens ableiten.</p>
<p>Indem die Vorinstanz in Anwendung von Artikel R57 TAS-Code, der eine Ã¶ffentliche Verhandlung nur bei Zustimmung der Parteien vorsieht, den Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin auf Zulassung ihres Managers Ralf Grengel zum Hearing abwies, missachtete sie keinen Anspruch der BeschwerdefÃ¼hrerin auf DurchfÃ¼hrung einer Ã¶ffentlichen Parteiverhandlung. Inwiefern der ebenfalls ins Feld gefÃ¼hrte GehÃ¶rsanspruch (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) sowie der Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG) eine Ã¶ffentliche Verhandlung in internationalen Schiedsverfahren gebieten soll, die regelmÃ¤ssig nichtÃ¶ffentlich sind, legt die BeschwerdefÃ¼hrerin nicht dar.</p>
<p>UnabhÃ¤ngig von der Frage eines entsprechenden Rechtsanspruchs wÃ¤re es angesichts der Ã¼berragenden Bedeutung des TAS im BereichÂ des Sports im Hinblick auf das Vertrauen in die UnabhÃ¤ngigkeit und Fairness der Entscheidfindung immerhin wÃ¼nschenswert, wenn auf Antrag des betroffenen Sportlers eine Ã¶ffentliche Verhandlung durchgefÃ¼hrt wÃ¼rde.</p>
<p>4.2 Im Gegensatz zum Verfahren vor dem TAS, das eine freie PrÃ¼fung von Tat- und Rechtsfragen vornimmt, ist die PrÃ¼fungsbefugnis im Rahmen der Schiedsbeschwerde vor Bundesgericht erheblich eingeschrÃ¤nkt. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist der Entscheid aufgrund der Akten spruchreif; die Anordnung einer Ã¶ffentlichen mÃ¼ndlichen Parteiverhandlung (Art. 57 BGG), wie von der BeschwerdefÃ¼hrerin beantragt, ist nicht angezeigt.</p>
<p>Eine zwingende Ã¶ffentliche Parteiverhandlung vor Bundesgericht, wie sie â€“ bei Klagen gemÃ¤ss Art. 120 Abs. 1 lit. c BGG oder wenn das Bundesgericht gestÃ¼tzt auf selbst erhobene Sachverhaltsfeststellungen (Art. 55 BGG) einen reformatorischen Entscheid fÃ¤llen will (vgl. Art. 107 Abs. 2 BGG) â€“ ausnahmsweise durch Ã¼bergeordnetes Recht geboten sein kann (vgl. HEIMGARTNER/WIPRÃ„CHTIGER, in: Basler Kommen- tar, Bundesgerichtsgesetz, 2008, N. 9 ff. zu Art. 57 BGG; JEAN-MAURICE FRÃ‰SARD, in: Commentaire de la LTF, 2009, N. 8 f. zu Art. 57 BGG), fÃ¤llt im Rahmen des Schiedsbeschwerdeverfahrens nach Art. 77 BGG ausser Betracht.</p>
<p>Der Antrag auf DurchfÃ¼hrung einer Parteiverhandlung vor Bundesgericht ist abzuweisen.</p>
<p><strong>5.</strong></p>
<p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin wirft dem TAS in verschiedener Hinsicht eine Verletzung des rechtlichen GehÃ¶rs (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) vor.</p>
<p>5.1</p>
<p>5.1.1 Die BeschwerdefÃ¼hrerin bringt vor, die Beschwerdegegnerin habe ihr erst am 28. Juli 2009 â€“ nach dem Urteil der Disziplinarkammer und kurz vor Ablauf der am 3. August 2009 endenden Frist zur BegrÃ¼ndung der Berufung an das TAS â€“ die vollstÃ¤ndigen Resultate der Bluttests vom 6. und 7. Februar 2009 offengelegt. Diese Offenlegung sei notwendig geworden, weil aufgrund der Aussagen der SachverstÃ¤ndigen deutlich geworden sei, dass sich die Retikulozyten als einzelner Wert zum Nachweis von Blutdoping nicht eigneten. Der BeschwerdefÃ¼hrerin sei daher empfohlen worden, mÃ¶glichst viele zusÃ¤tzliche Blutwerte zu ermitteln, um eine verlÃ¤ssliche wissenschaftliche Aussage machen zu kÃ¶nnen.</p>
<p>5.1.2 Die erwÃ¤hnten Vorbringen lassen keine hinreichende GehÃ¶rsrÃ¼ge erkennen. Die BeschwerdefÃ¼hrerin zeigt weder mit Aktenhinweisen auf, dass sie die spÃ¤te Offenlegung im Schiedsverfahren gerÃ¼gt hÃ¤tte noch wird aus ihren Vorbringen klar, was sie der Vorinstanz in verfahrensrechtlicher Hinsicht vorwirft.</p>
<p>Soweit sie sich in der weiteren BeschwerdebegrÃ¼ndung darauf beruft, es sei ihr nicht ausreichend Zeit zur Vorbereitung gegeben worden, so stÃ¶sst die GehÃ¶rsrÃ¼ge jedenfalls ins Leere. Wie die Vorinstanz in ihrer verfahrensrechtlichen Anordnung vom 21. Oktober 2009 festhÃ¤lt, hat die BeschwerdefÃ¼hrerin, nachdem sie am 21. Juli 2009 die Berufung erklÃ¤rt hatte, nicht um eine VerlÃ¤ngerung der Frist zur BegrÃ¼ndung der Berufung ersucht, wie dies nach Artikel R32 TAS-Code mÃ¶glich gewesen wÃ¤re. Von einer Verletzung des rechtlichen GehÃ¶rs (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) kann schon aus diesem Grund keine Rede sein.</p>
<p>5.2 Aus dem gleichen Grund stÃ¶sst auch das Vorbringen der BeschwerdefÃ¼hrerin ins Leere, wegen der Ferienzeit hÃ¤tten die Analysen der vollstÃ¤ndigen Bluttests, die von Experten hÃ¤tten vorgenommen werden mÃ¼ssen, erst nach Ablauf der BerufungsbegrÃ¼ndungsfrist an das TAS (3. August 2009) erbracht werden kÃ¶nnen.</p>
<p>Zudem kÃ¶nnen die Parteien im Schiedsverfahren, wie auch im Zivilprozess, nicht jederzeit und unbeschrÃ¤nkt neue Behauptungen und Beweismittel vorbringen. Dies stellt keine GehÃ¶rsverletzung dar, sondern entspricht allgemein anerkannten verfahrensrechtlichen GrundsÃ¤tzen. Entsprechend hat das Schiedsgericht mit Schreiben vom 23. September 2009 festgehalten, dass es in Anwendung von Artikel R56 TAS- Code keinen weiteren Schriftenwechsel zulasse. Es hat der BeschwerdefÃ¼hrerin jedoch ausnahmsweise die MÃ¶glichkeit eingerÃ¤umt, bis spÃ¤testens acht Tage vor dem Hearing neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person sowie entsprechende Bemerkungen dazu einzureichen. Die Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 14. Oktober 2009, der unter anderem verschiedene neue Gutachten beigefÃ¼gt waren, wies das Schiedsgericht mit Schreiben vom 19. Oktober 2009 grÃ¶sstenteils aus dem Recht, da es sich bei der Mehrheit der eingereichten Dokumente nicht um neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an der Person der BeschwerdefÃ¼hrerin handelte und diese daher der schiedsgerichtlichen Anordnung vom 23. September 2009 widersprachen.</p>
<p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin zeigt vor diesem Hintergrund keine GehÃ¶rsverletzung auf, wenn sie lediglich vorbringt, aus den eingereichtenÂ SachverstÃ¤ndigenmeinungen von Prof. Damsgaard sowie Dr. Faber gehe klar hervor, dass sie sehr wahrscheinlich nicht zu unerlaubten Mitteln gegriffen habe und ihre Blutwerte durch eine Blutanomalie zu erklÃ¤ren seien, und sie gestÃ¼tzt darauf ohne weitere BegrÃ¼ndung behauptet, die Gutachten seien vom Schiedsgericht zu Unrecht zurÃ¼ckgewiesen worden. Mit der Behauptung, die eingereichten Gutachten beruhten auf neuen Fakten, die ihr vorher nicht bekannt gewesen seien, legt sie nicht dar, inwiefern sie die erwÃ¤hnten Gutachten prozesskonform vorgebracht hÃ¤tte. Insbesondere zeigt sie nicht mit Aktenhinweisen auf, inwiefern es sich bei den zurÃ¼ckgewiesenen Gutachten um neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person (&#8220;new evidence deriving from medical investigations performed on her&#8221;) gehandelt hÃ¤tte. Damit verfehlt sie die BegrÃ¼ndungsanforderungen an eine hinreichende GehÃ¶rsrÃ¼ge.</p>
<p>Entsprechendes gilt fÃ¼r die RÃ¼ge, die Vorinstanz habe das von der DESG eingereichte Gutachten von Prof. Schmidt zu Unrecht unberÃ¼cksichtigt gelassen. Im Ãœbrigen stÃ¶sst sie damit ohnehin ins Leere, zumal sie mit diesen Vorbringen keine Verletzung ihres eigenen GehÃ¶rsanspruchs geltend macht, sondern eine Missachtung der Verfahrensrechte der DESG rÃ¼gt, die gegen den Schiedsentscheid keine Beschwerde erhoben hat.</p>
<p>5.3 Nicht weiter begrÃ¼ndet wird das Vorbringen der BeschwerdefÃ¼hrerin, durch die VerfÃ¼gung des TAS vom 19. Oktober 2009 sei ihr die MÃ¶glichkeit genommen worden, auf den neuen Sachvortrag der Beschwerdegegnerin zu erwidern. Ebenso wenig zeigt die BeschwerdefÃ¼hrerin konkret auf, welche ihrer Kommentierungen vom Schiedsgericht missachtet worden wÃ¤ren, was es ihm verunmÃ¶glicht habe, die Tragweite der zugelassenen Gutachten zu erkennen.</p>
<p>Im Ãœbrigen fand am 22./23. Oktober 2009 in Lausanne ein Hearing statt, an dem sich die BeschwerdefÃ¼hrerin ausfÃ¼hrlich Ã¤ussern konnte. In der schiedsgerichtlichen VerfÃ¼gung vom 19. Oktober 2009 war die BeschwerdefÃ¼hrerin zudem eigens darauf hingewiesen worden, dass sie sich anlÃ¤sslich des Hearings eingehend werde zur Frage der medizinischen Beweise Ã¤ussern kÃ¶nnen.</p>
<p>Der in der Beschwerdeschrift erhobene Vorwurf, es sei ihr nicht ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung gegeben worden, ist auch unter diesem Gesichtspunkt ungerechtfertigt. Zudem stellt der Umstand, dass nach Artikel R56 des TAS-Code grundsÃ¤tzlich nur ein einfacher Schriftenwechsel durchgefÃ¼hrt wird, bevor nach Artikel R57Â das Hearing stattfindet, anlÃ¤sslich dessen sich die Parteien mÃ¼ndlich Ã¤ussern kÃ¶nnen, entgegen der in der Beschwerde geÃ¤usserten Ansicht keine GehÃ¶rsverletzung dar. Die BeschwerdefÃ¼hrerin zeigt nicht mit Aktenhinweisen auf, inwiefern ihr das Schiedsgericht anlÃ¤sslich des Hearings verwehrt hÃ¤tte, sich in bestimmter Hinsicht zu Ã¤ussern bzw. zu den Vorbringen der Beschwerdegegnerin Stellung zu nehmen. Stattdessen bringt sie lediglich vor, es sei ihr die MÃ¶glichkeit zur schriftlichen Stellungnahme genommen worden. Eine Missachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Parteien oder des Grundsatzes des rechtlichen GehÃ¶rs (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) ist damit ebenso wenig dargetan wie mit der Behauptung, die Beschwerdegegnerin habe die Details zu den Blutproben und zur Kalibrierung der AnalysegerÃ¤te erst vor dem TAS vorgetragen. Auch lÃ¤sst sich eine Verletzung des GehÃ¶rsanspruchs nicht damit begrÃ¼nden, dass eine von der Gegenseite angebotene Zeugin nicht vor Gericht erschienen sei.</p>
<p>Schliesslich legt die BeschwerdefÃ¼hrerin nicht hinreichend dar, inwiefern sich aus dem Grundsatz des rechtlichen GehÃ¶rs ein Anspruch ergeben soll, nach den letzten ParteivortrÃ¤gen und der SchlusserklÃ¤rung der BeschwerdefÃ¼hrerin, mithin einen Monat nach Beendigung der Hauptverhandlung, aufgrund eines angeblichen Meinungsumschwungs eines SachverstÃ¤ndigen, diesen im Rahmen eines KreuzverhÃ¶rs zu befragen. Im Ãœbrigen hatte sich im Schiedsverfahren nicht die BeschwerdefÃ¼hrerin, sondern die Beschwerdegegnerin auf Dr. Sottas berufen. Der Umstand, dass Dr. Sottas von der Beschwerdegegnerin nicht fÃ¼r das Hearing aufgeboten wurde, verletzt entgegen der Ansicht der BeschwerdefÃ¼hrerin ihren GehÃ¶rsanspruch nicht. Stellte das Schiedsgericht unter diesen UmstÃ¤nden nicht auf die schriftliche Stellungnahme von Dr. Sottas ab, leuchtet nicht ein, inwiefern die Ablehnung des Antrags auf WiedererÃ¶ffnung des Verfahrens, die mit einem Meinungsumschwung von Dr. Sottas gegenÃ¼ber seiner schriftlichen Aussage begrÃ¼ndet wurde, eine unzulÃ¤ssige antizipierte BeweiswÃ¼rdigung im Sinne einer Verletzung des rechtlichen GehÃ¶rs bzw. des verfahrensrechtlichen Ordre public darstellen soll.</p>
<p><strong>6.</strong></p>
<p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin rÃ¼gt verschiedentlich eine Verletzung des Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG).</p>
<p>6.1 Die materiellrechtliche ÃœberprÃ¼fung eines internationalen Schiedsentscheids durch das Bundesgericht ist auf die Frage beschrÃ¤nkt, ob der Schiedsspruch mit dem Ordre public vereinbar ist (BGE 121 III 331Â E. 3a S. 333). Gegen den Ordre public verstÃ¶sst die materielle Beurteilung eines streitigen Anspruchs nur, wenn sie fundamentale RechtsgrundsÃ¤tze verkennt und daher mit der wesentlichen, weitgehend anerkannten Wertordnung schlechthin unvereinbar ist, die nach in der Schweiz herrschender Auffassung Grundlage jeder Rechtsordnung bilden sollte. Zu diesen Prinzipien gehÃ¶ren die Vertragstreue (pacta sunt servanda), das Rechtsmissbrauchsverbot, der Grundsatz von Treu und Glauben, das Verbot der entschÃ¤digungslosen Enteignung, das Diskriminierungsverbot und der Schutz von HandlungsunfÃ¤higen. Zur Aufhebung des angefochtenen Schiedsentscheids kommt es nur, wenn dieser nicht nur in der BegrÃ¼ndung, sondern auch im Ergebnis dem Ordre public widerspricht (BGE 132 III 389 E. 2.2 S. 392 ff.; 128 III 191 E. 6b S. 198; 120 II 155 E. 6a S. 166 f.).</p>
<p>6.2 Die BeschwerdefÃ¼hrerin verkennt bei einer Grosszahl ihrer Vorbringen sowohl den Begriff des Ordre public als auch die fÃ¼r entsprechende RÃ¼gen geltenden strengen BegrÃ¼ndungsanforderungen (vgl. BGE 117 II 604 E. 3 S. 606). Ãœber weite Strecken erschÃ¶pfen sich ihre AusfÃ¼hrungen in appellatorischer Kritik, was im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht zulÃ¤ssig ist (BGE 119 II 380 E. 3b S. 382).</p>
<p>6.2.1 So behauptet sie zunÃ¤chst unter Hinweis auf zwei Gutachten von Dr. Sottas vom 19. Mai 2009 und 28. August 2009 sowie den Entscheid der Disziplinarkommission der Beschwerdegegnerin vom 1. Juli 2009, das Schiedsgericht habe den Einfluss der Expertenmeinung von Dr. Sottas &#8220;aktenwidrig verschleiert&#8221;, indem es &#8220;in letzter Minute aufgrund der MeinungsÃ¤nderung von Dr. Sottas einfach dessen Namen aus dem Urteil gelÃ¶scht&#8221; habe. Abgesehen davon, dass diese Vorbringen spekulativ sind und durch die angefÃ¼hrten Beilagen nicht belegt werden, wirft die BeschwerdefÃ¼hrerin der Vorinstanz eine Missachtung der BegrÃ¼n- dungspflicht sowie Aktenwidrigkeit vor, womit sie weder eine Ordre public-Widrigkeit noch einen anderen in Art. 190 Abs. 2 IPRG vorgesehenen Beschwerdegrund aufzeigt (vgl. BGE 134 III 186 E. 6.1 S. 187; 127 III 576 E. 2b S. 577 f.; je mit Hinweisen).</p>
<p>6.2.2 Entsprechendes gilt fÃ¼r das Vorbringen, es liege ein &#8220;unauflÃ¶slicher innerer Widerspruch in der BegrÃ¼ndung&#8221; vor. Zwar hatte das Bundesgericht in einzelnen Ã¤lteren Entscheiden ein Urteil, das unter einem inneren Widerspruch leidet, als Ordre public-widrig erachtet und dies damit begrÃ¼ndet, dass Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG auch bezwecke, eine gewisse MindestqualitÃ¤t der schweizerischen internationalen Schiedsentscheide zu gewÃ¤hrleisten (Urteile 4P.198/1998 vom 17. Februar 1999 E. 4a; 4P.99/2000 vom 10. November 2000 E. 3b/aa; vgl. auchÂ Urteil 4P.115/1994 vom 30. Dezember 1994 E. 2b). In der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung, so insbesondere im letzten Grundsatzentscheid zum Begriff des Ordre public (BGE 132 III 389 E. 2.2.1 S. 392), wird der innere Widerspruch eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit der Auslegung des Begriffs des Ordre public hingegen nicht mehr erwÃ¤hnt. In einem weiteren in der Amtlichen Sammlung verÃ¶ffentlichten Entscheid erwog das Bundesgericht zudem, dass ein innerer Widerspruch im Dispositiv des Schiedsspruchs nicht als Verletzung des materiellen Ordre public gerÃ¼gt werden kÃ¶nne (BGE 128 III 191 E. 6b S. 198), was sich mit den erwÃ¤hnten unverÃ¶ffentlichten Entscheiden kaum vereinbaren lÃ¤sst (in diese Richtung auch BERNARD DUTOIT, Droit international privÃ© suisse, Commentaire de la loi fÃ©dÃ©rale du 18 dÃ©cembre 1987, 4. Aufl. 2005, N. 8 zu Art. 190 IPRG S. 678). Es erscheint auch unter dem Gesichtspunkt der QualitÃ¤t internationaler Schiedsurteile nicht gerechtfertigt, einen an einem inneren Widerspruch leidenden Entscheid anders zu behandeln als solche, die auf unhaltbaren Sachverhaltsfeststellungen oder einer willkÃ¼rlichen Rechtsanwendung beruhen, die ebenfalls nicht unter Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG fallen. Ein innerer Widerspruch in der BegrÃ¼ndung eines Entscheids stellt demnach keine Verletzung des Ordre public dar (Urteil 4A_464/2009 vom 15. Februar 2010 E. 5.1).</p>
<p>6.2.3 Auch mit dem Vorwurf an die Beschwerdegegnerin, sie habe im Wissen darum, dass Dr. Sottas seine persÃ¶nliche Meinung geÃ¤ndert habe, ihn wider Erwarten nicht an das Hearing vor dem TAS aufgeboten, zeigt die BeschwerdefÃ¼hrerin keine Ordre public-Widrigkeit auf. Abgesehen davon, dass sich ihre Vorbringen nicht auf die tatsÃ¤chlichen Feststellungen im angefochtenen Entscheid (Art. 105 Abs. 1 BGG) stÃ¼tzen lassen, ist es nicht am Bundesgericht, den an die Gegenseite gerichteten Vorwurf der arglistigen VermÃ¶gensschÃ¤digung im Sinne von Art. 151 StGB im Rahmen des Beschwerdeverfahrens zu prÃ¼fen.</p>
<p>6.3 6.3.1 Nach stÃ¤ndiger Rechtsprechung des Bundesgerichts reicht eine offensichtlich falsche oder aktenwidrige Feststellung fÃ¼r sich allein nicht aus, um einen internationalen Schiedsentscheid aufzuheben. Der Anspruch auf rechtliches GehÃ¶r enthÃ¤lt keinen Anspruch auf einen materiell richtigen Entscheid (BGE 127 III 576 E. 2b S. 577 f.). Zudem vermag die Verletzung von durch die Parteien formulierten Verfahrensregeln oder einer schiedsgerichtlichen Verfahrensordnung keinen Verstoss gegen den verfahrensrechtlichen Ordre public zu begrÃ¼nden (BGE 117 II 346 E. 1a S. 347). Der Begriff des Ordre public nachÂ Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG stimmt nicht mit demjenigen der WillkÃ¼r Ã¼berein, sondern ist enger als dieser (BGE 132 III 389 E. 2.2.2 S. 393 mit Hinweisen). Der Vorwurf an das Schiedsgericht, der angefochtene Entscheid beruhe auf einer willkÃ¼rlichen Sachverhaltsfeststellung oder Rechtsanwendung reicht zur BegrÃ¼ndung eine RÃ¼ge nach Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG daher nicht aus (BGE 117 II 604 E. 3 S. 606).</p>
<p>6.3.2 Unter diesen Voraussetzungen versucht die BeschwerdefÃ¼hrerin vergeblich, unter Bezugnahme auf den WADA-Code, die Anti-Doping Regeln der Beschwerdegegnerin sowie zivilprozessuale und medizinische Argumente, den Ausgang des Beweisverfahrens in Frage zu stellen. Die Ansicht des Schiedsgerichts, dass die Beschwerdegegnerin einen Dopingverstoss &#8220;to the comfortable satisfaction of the hearing panel&#8221; nachzuweisen habe, verstÃ¶sst nicht gegen den Ordre public, sondern bezieht sich auf die Beweislastverteilung sowie das Beweismass, die sich im Anwendungsbereich des Privatrechts â€“ auch wenn Disziplinarmassnahmen privater Sportorganisationen zu beurteilen sind â€“ nicht unter dem Blickwinkel strafrechtlicher Begriffe wie der Unschuldsvermutung bzw. des Grundsatzes &#8220;in dubio pro reo&#8221; und nach den aus der EMRK fliessenden Garantien bestimmen lassen. Auch mit dem Einwand, das dem Schiedsentscheid zugrunde gelegte Beweismass fÃ¼hre im Rahmen der indirekten BeweisfÃ¼hrung zu einer Missachtung des VerhÃ¤ltnismÃ¤ssigkeitsprinzips, zeigt die BeschwerdefÃ¼hrerin keine Ordre public-Widrigkeit auf. Sie Ã¼bt mit ihren Vorbringen zum Beweismass und zur angeblichen Umkehr der Beweislast vielmehr appellatorische Kritik am angefochtenen Entscheid, was im Beschwerdeverfahren nicht zulÃ¤ssig ist.</p>
<p>6.3.3 Das Schiedsgericht hat es aufgrund des durchgefÃ¼hrten Beweisverfahrens und nach AnhÃ¶rung zahlreicher Experten fÃ¼r erwiesen erachtet, dass die abnormalen Blutwerte der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 6. und 7. Februar 2009 sowie der am 18. Februar 2009 festgestellte starke RÃ¼ckgang des Retikulozytenwerts nicht durch eine angeborene oder erworbene Anomalie erklÃ¤rt werden kÃ¶nnen, sondern auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren sei.</p>
<p>In ihrer weiteren BeschwerdebegrÃ¼ndung wirft die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Schiedsgericht in weitschweifigen AusfÃ¼hrungen vor, es habe seinen Entscheid entgegen der einhelligen Meinung der Experten gefÃ¤llt und die Blutwerte kÃ¶nnten weder durch die vom TAS herangezogene noch eine andere bekannte Dopingmethode erklÃ¤rt werden. Soweit die Vorbringen angesichts der zahlreichen neu eingereichten Beweismittel Ã¼berhaupt zu beachten sind (vgl. Art. 99 Abs. 1 BGG), stellen sie lediglich das schiedsgerichtliche Beweisergebnis in Frage und erschÃ¶p- fen sich in appellatorischer Kritik am angefochtenen Entscheid. Darauf ist nicht einzutreten.</p>
<p>Entsprechendes gilt fÃ¼r die AusfÃ¼hrungen, wonach die verwendeten Testverfahren wissenschaftlich ungenÃ¼gend gewesen seien, soweit damit nicht verschiedene RÃ¼gen wiederholt werden, die sich bereits als unbegrÃ¼ndet erwiesen haben. Die BeschwerdefÃ¼hrerin fÃ¼hrt zudem unter anderem in pauschaler Weise die Wirtschaftsfreiheit nach Art. 94 BV, das Recht auf Arbeit nach Art. 6 f. UNO Pakt I, ihre PersÃ¶nlichkeitsrechte, den Anspruch auf ein faires Verfahren sowie die WADA &#8220;Athlete Biological Passport Operating Guidelines&#8221; ins Feld, die auch nach ihrer Darstellung erst am 1. Dezember 2009 in Kraft traten. Damit zeigt sie keinen in Art. 190 Abs. 2 IPRG vorgesehenen RÃ¼gegrund auf, sondern kritisiert wiederum in unzulÃ¤ssiger Weise das Beweisergebnis der Vorinstanz. Es verstÃ¶sst entgegen der Ansicht der BeschwerdefÃ¼hrerin auch weder gegen den Ordre public noch den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ihre Testresultate nach den im damaligen Zeitpunkt geltenden Richtlinien erhoben wurden, und nicht in Anwendung solcher, die erst nach dem Schiedsurteil â€“ wenn auch nur kurz danach â€“ in Kraft gesetzt wurden. Im Ãœbrigen kann von einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG) keine Rede sein, wenn das Schiedsgericht die erwÃ¤hnten WADA-Richtlinien vor Inkraftsetzung derselben fÃ¼r nicht anwendbar erachtete, sie jedoch an zwei Stellen dennoch erwÃ¤hnte, sei es zu Vergleichszwecken oder um auf ein entsprechendes Argument der BeschwerdefÃ¼hrerin einzugehen.</p>
<p>Ihre AusfÃ¼hrungen unter den Titeln &#8220;Ordre public Verletzung durch Miss- achtung der Sicherheitsmechanismen bei indirekter BeweisfÃ¼hrung&#8221; sowie &#8220;Das Verfahren der Beschwerdegegnerin 1 zur Erstellung des biologischen Blutpasses verstÃ¶sst gegen das LegalitÃ¤ts- und VerhÃ¤ltnismÃ¤ssigkeitsprinzip&#8221; lassen keine Auseinandersetzung mit den ErwÃ¤gungen des angefochtenen Entscheids, geschweige denn eine hinreichend begrÃ¼ndete RÃ¼ge nach Art. 190 Abs. 2 IPRG erkennen. Sie haben daher unbeachtet zu bleiben.</p>
<p>Die BeschwerdefÃ¼hrerin macht sodann keine Ordre public-Widrigkeit geltend, wenn sie das Datenmanagement der Beschwerdegegnerin sowie die Testresultate als fehlerhaft bezeichnet, die VerlÃ¤sslichkeit der Datenbank anzweifelt oder eine Missachtung der Richtlinien der Beschwerdegegnerin hinsichtlich Bluttests behauptet. Die Ã¼brigen RÃ¼gen werden, soweit sie sich nicht ohnehin bereits als unbegrÃ¼ndet erwiesen haben, lediglich pauschal erhoben, und verfehlen die gesetzlichen BegrÃ¼ndungsanforderungen (vgl. Art. 77 Abs. 3 BGG).Â Fehl gehen im Weiteren die RÃ¼gen, das VerhÃ¤ltnismÃ¤ssigkeitsprinzip sowie die &#8220;lex mitior&#8221;-Regel seien verletzt worden. Damit lÃ¤sst sich keine Ordre public-Widrigkeit begrÃ¼nden.</p>
<p>6.4 Die BeschwerdefÃ¼hrerin rÃ¼gt im Zusammenhang mit dem Gutachten von Prof. Schrezenmeier zu Unrecht eine Verletzung des Ordre public sowie des rechtlichen GehÃ¶rs.</p>
<p>Sie bringt zur BegrÃ¼ndung ihrer RÃ¼ge zunÃ¤chst vor, dass die Sachverhaltsdarstellung der Vorinstanz, wonach Prof. Schrezenmeier zum definitiven Schluss gekommen sei, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin und ihre Familienmitglieder nicht an hereditÃ¤rer SphÃ¤rozytose litten, falsch und aktenwidrig sei. Sie legt sodann dar, dass das Schiedsgericht den medizinischen Bericht aktenwidrig als &#8220;final report&#8221; bezeichnet habe, wohingegen im Bericht auf Seite 3 von einer &#8220;vorlÃ¤ufigen Beurteilung&#8221; die Rede sei. Der medizinische Bericht werde zudem in verschiedener Hinsicht unzutreffend wiedergegeben und es wÃ¼rden falsche Schlussfolgerungen daraus gezogen.</p>
<p>Mit diesen Vorbringen zeigt die BeschwerdefÃ¼hrerin nicht auf, inwiefern ihr das behauptete richterliche Versehen verunmÃ¶glichte, ihren Standpunkt in Bezug auf ein prozessrelevantes Thema in den Prozess einzubringen und zu beweisen (BGE 133 III 235 E. 5.2 S. 248 f.; 127 III 576 E. 2b-f S. 577 ff.). Sie behauptet zwar, das Schiedsgericht habe die weiterfÃ¼hrenden Gutachten Heimpel und RÃ¶cker nicht gewÃ¼rdigt, legt jedoch nicht dar, inwiefern dies durch das angebliche Versehen bedingt sein soll. Sie beruft sich in anderem Zusammenhang vielmehr darauf, das Schiedsgericht habe ihre Eingabe vom 14. Oktober 2009, der die erwÃ¤hnten Gutachten beigelegt waren, zu Unrecht aus prozessualen GrÃ¼nden zurÃ¼ckgewiesen und damit ihre Bemerkungen Ã¼bergangen. Die in der Beschwerde erwÃ¤hnten Gutachten mit den Folgeuntersuchungen von Prof. RÃ¶cker vom 10. Oktober 2009 sowie von Prof. Heimpel vom 7. Oktober 2009 wurden vom Schiedsgericht als Exhibit 37 und 39 zu den Akten genommen; auf Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin nahm Prof. RÃ¶cker zudem am Hearing teil.</p>
<p>Eine GehÃ¶rsverletzung infolge der angeblichen Aktenwidrigkeiten ist nicht dargetan. Die BeschwerdefÃ¼hrerin beschrÃ¤nkt sich vielmehr darauf, auszufÃ¼hren, inwiefern das behauptete Versehen zu einer fehlerhaften BeweiswÃ¼rdigung fÃ¼hrte. Darin liegt jedoch, wie auch in einerÂ willkÃ¼rlichen BeweiswÃ¼rdigung, keine Verletzung des rechtlichen Ge- hÃ¶rs (BGE 127 III 576 E. 2f S. 580; vgl. auch Art. 77 Abs. 2 BGG, der die Anwendbarkeit von Art. 105 Abs. 2 sowie Art. 97 BGG aus- schliesst).</p>
<p>Der weiter erhobene Vorwurf, das Schiedsgericht habe seine BegrÃ¼ndungspflicht verletzt, stÃ¶sst ins Leere, zumal sich nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung aus Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG kein Anspruch auf BegrÃ¼ndung ableiten lÃ¤sst (BGE 128 III 234 E. 4b S. 343; 116 II 373 E. 7b S. 374 f.).</p>
<p>6.5 Letzteres gilt auch fÃ¼r die entsprechende RÃ¼ge unter dem Titel &#8220;Ordre public Verletzung durch entscheidrelevantes Abstellen auf die Meinung eines Tierarztes in einer humanmedizinischen Frage&#8221;. Die BeschwerdefÃ¼hrerin kritisiert darin, ausgehend vom Umstand, dass der am Hearing teilnehmende Prof. Gassmann nur Ã¼ber eine Ausbildung als Tierarzt verfÃ¼ge, die tatsÃ¤chlichen Feststellungen der Vorinstanz und legt ihre eigene Sicht der Dinge dar. Abgesehen davon, dass sie nicht aufzeigt, entsprechende EinwÃ¤nde bereits im vorinstanzlichen Verfahren erhoben zu haben, sind ihre Vorbringen appellatorisch und vermÃ¶gen weder eine Verletzung des rechtlichen GehÃ¶rs noch des formellen Ordre public aufzuzeigen.</p>
<p>Der Vorwurf, es werde durch den Umstand, dass ihre Blutwerte einem Tierarzt zur PrÃ¼fung unterbreitet worden seien, der Grundsatz der MenschenwÃ¼rde gemÃ¤ss Art. 7 BV verletzt, geht im Ãœbrigen fehl. Von einer medizinischen Behandlung kann entgegen dem, was die BeschwerdefÃ¼hrerin geltend zu machen scheint, keine Rede sein. Dass der Grundsatz der MenschenwÃ¼rde es einem an der UniversitÃ¤t tÃ¤tigen Wissenschaftler, der unter anderem Ã¼ber eine tierÃ¤rztliche Ausbildung verfÃ¼gt, verbieten soll, als Experte im Rahmen eines Dopingverfahrens teilzunehmen, ist nicht dargetan.</p>
<p>6.6 Der weiteren BeschwerdebegrÃ¼ndung unter den Titeln &#8220;Ordre public widrige Erstellung des persÃ¶nlichen Blutprofils der BeschwerdefÃ¼hrerin durch das TAS&#8221;, &#8220;Ordre public widrige Verwendung erwiesenermassen falscher Messungen&#8221; sowie &#8220;Verletzung des Ordre public durch fehlerhafte bestimmte Grenzwerte&#8221; lassen sich keine rechtsgenÃ¼gend begrÃ¼ndeten RÃ¼gen nach Art. 190 Abs. 2 IPRG entnehmen. Soweit die BeschwerdefÃ¼hrerin Ã¼berhaupt auf die ErwÃ¤gungen des angefochtenen Entscheids eingeht und nicht Vorbringen wiederholt, die sich bereits als haltlos erwiesen haben, kritisiert sie in appellatorischer Weise den angefochtenen Entscheid und legt ihre eigene Sicht der Dinge, insbesondere hinsichtlich der massgeblichen Messmethoden sowie der Beurteilung der Blutwerte, dar. Dabei bezeichnet sie zahlreiche Feststellungen des Schiedsgerichts als willkÃ¼rlich, widersprÃ¼chlich, falsch oder aktenwidrig, zeigt jedoch nicht auf, inwiefern ihr dadurch verunmÃ¶glicht worden wÃ¤re, ihren Standpunkt in den Prozess einzubringen und zu beweisen (vgl. BGE 133 III 235 E. 5.2 S. 248 f.; 127 III 576 E. 2b-f S. 577 ff.). Sie behauptet lediglich an verschiedenen Stellen in pauschaler Weise einen Verstoss gegen den Grundsatz des rechtlichen GehÃ¶rs oder des Ordre public, ohne die gesetzlichen BegrÃ¼ndungsanforderungen (vgl. Art. 77 Abs. 3 BGG) zu erfÃ¼llen.</p>
<p><strong>7.</strong></p>
<p>Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Bei diesem Verfahrensausgang wird die BeschwerdefÃ¼hrerin kosten- und entschÃ¤digungspflichtig (Art. 66 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 2 BGG).</p>
<p>Demnach erkennt das Bundesgericht:</p>
<ol>
<li>Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.</li>
<li>Die Gerichtskosten von Fr. 5&#8217;000.&#8211; werden der BeschwerdefÃ¼hrerin auferlegt.</li>
<li>Die BeschwerdefÃ¼hrerin hat die Beschwerdegegnerin fÃ¼r das bundes- gerichtliche Verfahren mit Fr. 3&#8217;000.&#8211; zu entschÃ¤digen.</li>
<li>Dieses Urteil wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li>
</ol>
<p>Lausanne, 10. Februar 2010</p>
<p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p>
<p>Die PrÃ¤sidentin:	Der Gerichtsschreiber:</p>
<p>Klett	Leemann</p></blockquote>
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		<title>Vancouver, Tag 15: Sechskommanull fÃ¼r Anni Friesinger</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Feb 2010 20:57:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VANCOUVER. Ich weiÃŸ nicht, ob es kuriosere Szenen gab bei diesen Winterspielen. Aber was Anni Friesinger-Postma da gerade aufs Eis des Olympic Oval gezaubert hat, war schon sehenswert. Ich wÃ¼rde sagen: Sechskommanull, ist noch mal alles gut gegangen, und in anderthalb Stunden gibt es vielleicht sogar eine Goldmedaille. Im Halbfinale des Teamwettbewerbs gegen die USA [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. Ich weiÃŸ nicht, ob es kuriosere Szenen gab bei diesen Winterspielen. Aber was Anni Friesinger-Postma da gerade aufs Eis des Olympic Oval gezaubert hat, war schon sehenswert. Ich wÃ¼rde sagen: Sechskommanull, ist noch mal alles gut gegangen, und in anderthalb Stunden gibt es vielleicht sogar eine Goldmedaille.</p>
<p>Im Halbfinale des Teamwettbewerbs gegen die USA rutschte Friesinger gerade so ins Ziel <em>(Screenshot ARD)</em>:</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-7100" title="Screenshot ARD" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/friesinger1-web.jpg" alt="" width="530" height="311" /></p>
<p>In der Totalen sah das so aus.</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-7101" title="Screenshot ARD" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/friesinger2-web.jpg" alt="" width="530" height="328" /></p>
<p>War wirklich sehr hÃ¼bsch anzuschauen, der Moment, als sie begriff, dass sie trotzdem im Finale steht. Und ich Ã¤rgere mich, dass ich von der Bilanz-Pressekonferenz im Deutschen Haus nicht eher aufgebrochen bin, um nach Richmond zurÃ¼ckzufahren zum Eisschnelllaufen.</p>
<p>Eine verrÃ¼ckte Zuspitzung <a title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">nach all dem</a>.</p>
<p>Ganz groÃŸes Kino natÃ¼rlich auch im Langlauf der Frauen: Die Dreifachsiegerin Marit BjÃ¶rgen gegen Justyna Kowalczyk, die BjÃ¶rgen gerade Doping vorgeworfen hatte, oder sollten wir sagen: Medikamentenmissbrauch?</p>
<blockquote><p>&#8220;Ohne ihre Medikamente hÃ¤tte sie nicht gewonnen. Marit weiÃŸ genau, dass sie ohne ihre Hilfsmittel nicht viel zu bieten hÃ¤tte.&#8221;</p></blockquote>
<p>Oh, ich glaube, das war nicht nur Sport. Was fÃ¼r ein Duell. Gold fÃ¼r Kowalczyk. Bin auf den Verbal-Wettbewerb gespannt.</p>
<p><strong>13.24 Uhr:</strong> Kleine Indiskretion: Ich sitze noch im Deutschen Haus. Vor mir ein Flatscreen. Gerade kommt eine Horde jener Bundespolizisten vorbei, die hier als gefÃ¼hlte Hundertschaft fÃ¼r Ordnung und Sicherheit sorgen. Auf dem Bildschirm: der Friesinger-Sturz. Einer der Bundespolizisten im breitesten SÃ¤chsisch: &#8220;Sie hat&#8217;s versaut!&#8221;</p>
<p>Ich glaube, das war Volkes Stimme.</p>
<p><strong>14.16 Uhr:</strong> Kurz vor dem Team-ESL-Finale. Hier schon mal erste deutsche Bilanzen. Unkommentiert. Nur O-TÃ¶ne:</p>
<p>Es spricht <strong>Bernhard Schwank</strong>, ehemals NOK-GeneralsekretÃ¤r, heute einer der GeschÃ¤ftsfÃ¼hrer der MÃ¼nchner Olympia GmbH und Chef de Mission des deutschen Olympiateams in Vancouver:</p>
<p><a title="Schwank Bilanz" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/schwank-bilanz.mp3" target="_self">:</a></p>
<p>Es spricht das <strong>UDIOCM</strong> (FDP):</p>
<p><a title="Bach Bilanz" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/bach-bilanzkl.mp3" target="_self">:</a></p>
<p>Es spricht <strong>Michael Vesper</strong> (GrÃ¼ne), DOSB-Generaldirektor und Vorsitzender des Aufsichtsrats (!) der MÃ¼nchner Olympia GmbH:</p>
<p><a title="Vesper Bilanz" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/vesper-bilanz.mp3" target="_self">:</a></p>
<p><span id="more-7099"></span>Finale Deutschland vs. Japan mit Katrin Mattscherodt statt Anni Friesinger. Schnell 1,5 Sekunden zurÃ¼ck. 1,7 sogar. GroÃŸe Aufholjagd, Frau Beckert. Gold fÃ¼r die Deutschen.</p>
<p>Und noch eine Indiskretion, die Bundespolizisten stehen hinter mir, neben mir, Ã¼berall, wieder wird gesÃ¤chselt: &#8220;Gottseidank ohne Friesinger! Kriegt die etwa auch eine Medaille?&#8221;</p>
<p>Klar.</p>
<p>Ein letzter Screenshot, die AuflÃ¶sung des Ganzen, bevor ich mich hier verdrÃ¼cke, sonst werde ich wegen fortlaufender Indiskretionen noch verhaftet.</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-7113" title="Screenshot ARD" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/team-web.jpg" alt="" width="530" height="318" /></p>
<p>Sage nur niemand, die Ãœberschrift stimme nicht: FÃ¼r Sechskommanull gab es frÃ¼her immer Gold.</p>
<p><strong>16.29 Uhr:</strong> Transkript der Pressekonferenz.</p>
<blockquote><p>Â© IOC, VANOC</p>
<p>Ladies&#8217; Team Pursuit: ANSCHUTZ THOMS, MATTSCHERODT, FRIESINGER-POSTMA, BECKERT (GER) &#8211; Gold</p>
<p>RICHMOND, Feb 27 &#8211; Comments from Gold medallists Daniela ANSCHUTZ THOMS (GER),  Katrin MATTSCHERODT (GER),  Anna FRIESINGER-POSTMA (GER), Stephanie BECKERT (GER) after the Ladies&#8217; Team Pursuit Final A at Richmond Olympic Oval on Saturday.</p>
<p><strong>Daniela ANSCHUTZ THOMS (GER) &#8211; Gold</strong></p>
<p>On winning Gold:</p>
<p>&#8220;I can&#8217;t describe this feeling. I have waited so long for my luck to come back, especially after the disaster of the 3000 m.&#8221;</p>
<p>&#8220;Anni&#8217;s [Anna FRIESINGER-POSTMA, GER] fall gave us the courage to go on.&#8221;</p>
<p><strong>Katrin MATTSCHERODT (GER) &#8211; Gold</strong></p>
<p>On the Ladies&#8217; Team Pursuit:</p>
<p>&#8220;It is very important. It was a very exciting day. Both the Semifinal and the Final were very close.&#8221;</p>
<p>On their victory:</p>
<p>&#8220;It will take a couple of days to digest our win. The chance to race with the team is better than just watching [in the semifinal race she was the team's reserve].&#8221;</p>
<p><strong>Anna FRIESINGER-POSTMA (GER) &#8211; Gold</strong></p>
<p>On winning Gold:</p>
<p>&#8220;My feelings are up and down. It was like a carousel. I nearly messed it up.&#8221;</p>
<p>&#8220;I dreamt of Gold. This will be a great farewell to Vancouver.&#8221;</p>
<p>On falling at the finish line in the semifinal race:</p>
<p>&#8220;I thought, &#8216;No, No, I&#8217;m falling. Oh no, oh no no no, I thought I messed up for the team.&#8221;</p>
<p>&#8220;I yelled but no one heard me, so I just kept on going. We decided last night what would happen if one of us had to drop out.&#8221;</p>
<p>On her teammate Stephanie BECKERT (GER):</p>
<p>&#8220;Stephanie BECKERT (GER) is the kick at the end. She just keeps going and going.&#8221;</p>
<p><strong>Stephanie BECKERT (GER) &#8211; Gold</strong></p>
<p>On her teammates:</p>
<p>&#8220;The girls gave me a big push.&#8221;</p>
<p>On winning another medal at the Vancouver Games:</p>
<p>&#8220;I am ecstatic with my third medal. I feel lucky.&#8221;</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>CAS-Kammer fÃ¼hlt sich nicht zustÃ¤ndig: Pechsteins Antrag abgelehnt</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2010/02/19/cas-kammer-fuhlt-sich-nicht-zustandig-pechsteins-antrag-abgelehnt/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 01:20:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VANCOUVER. FÃ¼rs Protokoll, die Entscheidung der Ad-hoc-Kammer des CAS im Fall Pechstein. NatÃ¼rlich im Wortlaut. WOMEN&#8217;S SPEED SKATING THE COURT OF ARBITRATION FOR SPORT (CAS) DOES NOT HAVE JURISDICTION TO RE-HEAR THE CASE OF CLAUDIA PECHSTEIN Vancouver, 18 February 2010 â€“ The ad hoc division of the Court of Arbitration for Sport (CAS) has dismissed [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. FÃ¼rs Protokoll, die Entscheidung der <a title="www.tas-cas.org" href="http://www.tas-cas.org/news" target="_blank">Ad-hoc-Kammer des CAS</a> im Fall Pechstein. NatÃ¼rlich im Wortlaut.</p>
<blockquote><p>WOMEN&#8217;S SPEED SKATING</p>
<p>THE COURT OF ARBITRATION FOR SPORT (CAS) DOES NOT HAVE JURISDICTION TO RE-HEAR THE CASE OF CLAUDIA PECHSTEIN</p>
<p>Vancouver, 18 February 2010 â€“ The ad hoc division of the Court of Arbitration for Sport (CAS) has dismissed the application filed by the German speed skater Claudia Pechstein against the German National Olympic Committee (DOSB) and the International Olympic Committee (IOC). In her application, Ms Pechstein requested that she be nominated for and allowed to participate in the speed skating competitions of the Vancouver 2010 Olympic Winter Games.</p>
<p>A CAS Panel composed of Mr Yves Fortier QC (Canada), President, Mr Olivier Carrard (Switzerland) and Mr JosÃ©-Juan PintÃ³ (Spain) has ruled on the application after having received and examined the written submissions of all parties concerned, including the International Skating Union (ISU) as interested party. The CAS Panel found that Ms Pechstein did not challenge a specific decision of the DOSB not to nominate her for the Winter Olympic Games. Indeed, such a decision could not exist considering that the athlete is currently suspended for a period of two years, since 8 February 2009. As a consequence, Ms Pechstein was ineligible to compete in the 2010 Olympic Winter Games and the DOSB could not have taken any material decision not to select her. In the absence of any decision that could be appealed, the CAS ad hoc Division has ruled that it did not have jurisdiction to entertain Ms Pechsteinâ€™s application.</p>
<p>In a desperate attempt to have her case reviewed by the CAS ad hoc division, after the regular CAS in Lausanne had confirmed her two year ban on 25 November 2009, and after the Swiss Federal Tribunal had dismissed her appeal against the CAS award, Claudia Pechstein &#8211; and her lawyer &#8211; have been advised by the Panel that the CAS ad hoc division was not the proper forum for such action.</p></blockquote>
<p>Die vorherigen Entscheidungen von ISU, CAS und Schweizer Bundesgericht in der zeitlichen Reihenfolge:</p>
<ul>
<li><a title="Claudia Pechstein von der ISU wegen Blutdopings gesperrt" href="http://jensweinreich.de/2009/07/03/claudia-pechstein-des-blutdopings-uberfuhrt/" target="_self">ISU-Beschluss</a></li>
<li><a title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht" href="http://jensweinreich.de/2009/11/25/cas-urteil-im-fall-pechstein/" target="_self">CAS-Urteil</a></li>
<li><a title="1. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6074" target="_self"><span style="text-decoration: none;">1. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li>
<li><a title="2. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self"><span style="text-decoration: none;">2.  VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li>
<li><a title="3. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self"><span style="text-decoration: none;">3.  VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li>
<li><a title="4. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6169" target="_self"><span style="text-decoration: none;">4.  VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li>
<li><a title="... Pechstein nicht in Vancouver" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self"><span style="text-decoration: none;">5.  VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li>
<li><a title="Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab" href="http://jensweinreich.de/2010/02/10/bundesgericht-lehnt-pechstein-beschwerde-ab/" target="_self"><span style="text-decoration: none;">6. VerfÃ¼gung des Bundesgerichts</span></a></li>
</ul>
<p>Ich habe dazu gestern bereits O-TÃ¶ne eingeholt und eine Meldung fÃ¼r den Deutschlandfunk produziert (auÃŸerhalb der offiziellen Olympic Venues, deshalb darf ich die Audio-Datei ausnahmsweise verÃ¶ffentlichen):<br />
<a href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/02/17/dlf_20100217_1246_491f448e.mp3" target="_self">:</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vancouver, Tag 4: &#8220;I don&#8217;t know if any of you have ever experienced a German Autobahn without a speed limit&#8221;</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2010/02/16/vancouver-tag-4/</link>
		<comments>http://www.jensweinreich.de/2010/02/16/vancouver-tag-4/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 00:36:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VANCOUVER. Deutschland schlÃ¤ft, und ich taste mich langsam rein in den Tag. ZunÃ¤chst etwas Erfreuliches: Es gibt Neues von der MÃ¶we Jacques (Foto wird nachgereicht)! Jacques flirtet weiter mit dem Kollegen G., der auch wieder aufgetaucht ist und mit dem ich vorhin ein Mittagessen genossen habe (Tim Horten&#8217;s). Erstaunlich. Olympia meint es ja nicht immer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. Deutschland schlÃ¤ft, und ich taste mich langsam rein in den Tag. ZunÃ¤chst etwas Erfreuliches: Es gibt Neues von der <a title="Vancouver, Tag 1: Jacques die MÃ¶we" href="http://jensweinreich.de/2010/02/12/vancouver-tag-1-jacques-die-mowe/" target="_self">MÃ¶we Jacques</a> (Foto wird nachgereicht)! Jacques flirtet weiter mit dem Kollegen G., der auch wieder aufgetaucht ist und mit dem ich vorhin ein Mittagessen genossen habe (Tim Horten&#8217;s). Erstaunlich.</p>
<p>Olympia meint es ja nicht immer gut mit Tieren. Gedopte Pferde (Peking 2008), gebratene Friedenstauben (Seoul 1988/<em>ab 4:40 im Video</em>), das sind so die Schlagzeilen.</p>
<p>[Im Feed kann dieses Video nicht angezeigt werden.<a href="http://www.jensweinreich.de/2010/02/16/vancouver-tag-4/">Klicke zum Blogeintrag um das Video anzusehen.]</a></p>
<p>Seither mÃ¼ssen keine Tauben mehr bei ErÃ¶ffnungsfeiern ins Verderben fliegen.</p>
<p>Nicht dass sich Olympia und die Tiere am Ende noch versÃ¶hnen. Das wÃ¤re doch mal ein Thema, Ã¼ber das Journalisten berichten sollten. G. wird dazu allerdings schweigen. G. ist ein stiller GenieÃŸer. Er bevorzugt auch in seiner Arbeit die leisen TÃ¶ne und meint, wenn ich ab und an im Blog ein Foto verÃ¶ffentliche, mÃ¼sse das reichen. Er wolle seine Beziehung Â nicht Ã¶ffentlich besprechen. Das kann ich verstehen und respektieren.</p>
<p><strong>18.50 Uhr:</strong> Lassen wir also den bisherigen Tag Revue passieren. Mich haben besonders die Auftritte der Olympiabewerber 2018 interessiert, was an <a title="Kommentar von mb" href="http://jensweinreich.de/2010/02/11/munich-2018-we-do-not-want-the-games/#comment-19924" target="_self">anderer Stelle</a> kurz angerissen wurde.</p>
<p><strong>Annecy</strong> konnte ich leider nicht sehen. Allgemeines Urteil derjenigen, die ich dazu befragt habe: Â DÃ¼rftig. Aber die gesamte Bewerbung ist nicht ernst zu nehmen. Geredet wurde viel Ã¼ber das IOC-Mitglied Jean-Claude Killy &#8211; blÃ¶d nur, dass Killy durch Abwesenheit glÃ¤nzte. Guy Drut, ein weiteres franzÃ¶sisches IOC-Mitglied, fehlte ebenfalls, tauchte zwei Stunden spÃ¤ter aber als Gast in der PK von Pyeongchang auf. Was das wohl bedeutet?</p>
<p>Das Protokoll:</p>
<blockquote><p>Â© IOC, VANOC</p>
<p>VANCOUVER, Feb 15 &#8211; Comments from Edgar GROSPIRON (FRA), CEO of the Annecy 2018 Olympic bid, Jean-Luc RIGAUT (FRA), mayor of Annecy; Roselyne BACHELOT (FRA), French Minister of Sport and Health; and Denis MASSEGLIA (FRA), president of the French Olympic Committee (CNOSF) on Monday at the Main Press Centre.</p>
<p><strong>Edgar GROSPIRON (FRA) &#8211; CEO of the Annecy 2018 Olympic bid</strong></p>
<p>On the winter climate in Annecy, where weather forecasts predict rain and temperatures of 6 degrees Celsius this week:</p>
<p>&#8220;We chose the date for 2018 Olympic during February and this is the best conditions we can have in the winter. For sure not every day is sunny with big powder snow but if you take (this) Saturday and Sunday, it was great sunshine and the snow was very good over there.</p>
<p>&#8220;For sure we are going to work with the water to make artificial snow also. But the weather is the only thing we cannot totally control. The French Alps for a long time there are good conditions in winter for skiing and I think the place is good for that.&#8221;</p>
<p><strong>Jean-Luc RIGAUT (FRA), the mayor of Annecy</strong></p>
<p>On the region:</p>
<p>&#8220;Annecy is in the heart of the French Alps, at half an hour from Geneva and 45 minutes from Mont Blanc.&#8221;</p>
<p>&#8220;Mont Blanc, where snow is guaranteed.&#8221;</p>
<p>&#8220;Our region is the prime destination for winter sports in the world.&#8221;</p>
<p>&#8220;We will be able to welcome the whole Olympic family with our hearts and professionalism, but we also like to party.&#8221;</p>
<p>On existing facilities and infrastructure:</p>
<p>&#8220;It is 65 percent of the sites that are ready.&#8221;</p>
<p>&#8220;We will use the infrastructure in La Plagne in Savoie, which is in the heart of the Alps. We will use the airport in Geneva and the highways of Geneva. Geneva is 30 km, 40 minutes from Annecy. Of course we have an agreement with Geneva, which is our neighbour. But it remains a National French bid, as the rules require.&#8221;</p>
<p>On the venues they need to build:</p>
<p>&#8220;The big project is to build the speed skating oval because we don&#8217;t have one in France.&#8221;</p>
<p>&#8220;This will be the remaining legacy.&#8221;</p>
<p>&#8220;The French federation is in favour of this.&#8221;</p>
<p>&#8220;(But) at La Clusaz there will be no construction of the (ski) jumps because it is a natural slope, what is important is that they will already be inscribed in nature.&#8221;</p>
<p><strong>Roselyne BACHELOT (FRA) &#8211; French minister of sport and health</strong></p>
<p>On funding the Annecy 2018 bid after the failed Paris 2012 bid:</p>
<p>&#8220;I don&#8217;t want to talk about Paris. Paris is in the past.&#8221;</p>
<p>&#8220;We are with the athletes and we will give all the human and financial support required.&#8221;</p>
<p>&#8220;The French state has committed to two thirds of the (bid cost).&#8221;</p>
<p>&#8220;As for the 1.5 billion necessary for this project, we are going to be behind it and behind the project.&#8221;</p>
<p><strong>Denis MASSEGLIA (FRA), president of the French Olympic Committee (CNOSF)</strong></p>
<p>&#8220;France is a resolute candidate and the French Olympic Committee unanimously decided to take up the challenge of organising the Annecy 2018 bid. All the federations, summer and winter, are not only with but by the side of the 2018 bid.&#8221;</p></blockquote>
<p>Kleiner Einschub: Die Ad hoc Kammer des Weltsportgerichtshofes CAS teilt soeben mit:</p>
<blockquote><p>WOMEN&#8217;S SPEED SKATING</p>
<p>THE AD HOC DIVISION OF THE COURT OF ARBITRATION FOR SPORT (CAS) REGISTERS AN APPLICATION FROM THE GERMAN SPEED SKATER CLAUDIA PECHSTEIN</p>
<p><em>Vancouver</em>, <em>15 February 2010 </em>â€“ The German speed skater <strong>Claudia Pechstein</strong> has filed an application at the ad hoc Division of the Court of Arbitration for Sport against the German Olympic Committee (DOSB) and the International Olympic Committee. In her application, Ms Pechstein requests that she be nominated for and allowed to participate in the female speed skating competitions of the Vancouver 2010 Olympic Winter Games.</p>
<p>The application of Ms Pechstein is being transmitted to the Respondents DOSB and IOC. In the meantime, the CAS will not comment any further on this matter.</p></blockquote>
<p>Ich werde jetzt auch nicht kommentieren on this matter.</p>
<p>Weiter mit den Olympiabewerbungen:</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-6834" title="MÃ¼nchen 2018 in Vancouver, 15. Februar 2010" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/munich-2018.jpg" alt="" width="530" height="271" /></p>
<p>So strahlten Sie um die Wette, die Bittsteller aus <strong>MÃ¼nchen</strong>, von links: Bundesinnenminister Thomas de MaiziÃ¨re (CDU), Thomas Bach (FDP, IOC, DOSB), Willy Bogner, Katarina Witt (ARD). Christian Ude (SPD), Siegfried Schneider (CSU). Ich fand ja, der eindeutig beste Spruch kam vom UDIOCM, den habe ich weiter unten gefettet &#8211; umweltpolitisch ist Bachs Aussage nicht unbedingt das smarteste, was er sagen konnte, aber es war schlagfertig.</p>
<p><em>Nachtrag, einen Tag spÃ¤ter:</em> Christian Ude sah sich zu einer <a title="Vancouver, Tag 5: Christian Ude entschuldigt sich" href="http://jensweinreich.de/2010/02/17/vancouver-tag-5-christian-ude-entschuldigt-sich/" target="_self">Richtigstellung seiner Aussagen</a> gezwungen.</p>
<p>Wer es genau wissen will, dem empfehle ich die unparteiischen Notizen des Olympic News Service: <span id="more-6822"></span></p>
<blockquote><p>Â© IOC, VANOC</p>
<p>Press Conference Highlights</p>
<p><strong>Munich 2018 Olympic Bid</strong></p>
<p>VANCOUVER, Feb 15 &#8211; Comments from CEO of the Munich 2018 bid Willy BOGNER (GER); IOC Member and President of the German Olympic Sports Confederation (DOSB) Thomas BACH (GER); Lord Mayor of Munich Christian UDE (GER); German Federal Minister of the Interior and Sport Thomas de MAIZIERE (GER); and Chair of the Munich 2018 bid committee Katarina WITT (GER) during a press conference on the Munich 2018 Olympic Bid, at the Main Press Centre on Monday.</p>
<p><strong>Willy BOGNER (GER) &#8211; CEO of the Munich 2018 bid<span style="font-weight: normal;"> </span></strong></p>
<p>On his background in winter sports, including competing in Alpine Skiing:</p>
<p>&#8220;Like all Germans, I love winter sports. I grew up on skis. My father was an Olympian. I became an Olympian in 1960.&#8221;</p>
<p>&#8220;I&#8217;ve carried the Olympic Flame with me my whole life.&#8221;</p>
<p>&#8220;(As a filmmaker) I even got the chance to make James Bond look like an Olympic skier.&#8221;</p>
<p>On the Munich 2018 bid:</p>
<p>&#8220;We have a clear vision for winter 2018. We&#8217;d like to make it the friendly Games.&#8221;</p>
<p>&#8220;We&#8217;ve used existing venues as much as possible and only need to build three new permanent Olympic venues.&#8221;</p>
<p>&#8220;As a legacy we dream about making friends through sport even 20 or 30 years after the Games.&#8221;</p>
<p><strong>Thomas BACH (GER) &#8211; IOC member and president of the German Olympic Sports Confederation (DOSB)<span style="font-weight: normal;"> </span></strong></p>
<p>On the enthusiasm of the German people for winter sports:</p>
<p>&#8220;This enthusiasm you can also see if you look at TV ratings of major winter sports.&#8221;</p>
<p>&#8220;Our two major channels in Germany, they broadcast eight hours plus of winter sports with high ratings.&#8221;</p>
<p>On the proximity of the two major venue clusters, Munich and Garmisch-Partenkirchen:</p>
<p>&#8220;Never ever have the two major clusters been closer together as with Munich and Garmisch. <strong>This is about 80 km and I don&#8217;t know if any of you have ever experienced a German Autobahn without a speed limit, but even if you respect the speed limit in your own country you make it in about one hour. This is more of an advantage as we see it.</strong>&#8221;</p>
<p>On reusing the Munich Olympic Park from the 1972 Olympic Games:</p>
<p>&#8220;We hope this is one of our strengths of our bid, making use of an Olympic legacy to create a new one.&#8221;</p>
<p><strong>Christian UDE (GER) &#8211; Lord Mayor of Munich<span style="font-weight: normal;"> </span></strong></p>
<p>On Munich&#8217;s ability to host large events:</p>
<p>&#8220;Every year six million people visit our famous Oktoberfest, which will celebrate its 200th year this year and has never had a major security incident.&#8221;</p>
<p>&#8220;Last year we hosted over 300 events in the park (Munich Olympic Park) and attracted over 400 million people.&#8221;</p>
<p>On whether the 1972 massacre at the Olympic Games in Munich will have any impact on security for the city&#8217;s 2018 bid:</p>
<p>&#8220;Of course we remember the incident in 1972, but this was the rise of global terrorism in the world and every country has had its experience with terrorism since.&#8221;</p>
<p>&#8220;We learned from this incident. We&#8217;ve had more than 10,000 events in the Olympic Park without any security issue.&#8221;</p>
<p><strong>Thomas de MAIZIERE (GER) &#8211; German federal minister of the Interior and Sport </strong></p>
<p>On the support of the German government and people for the Munich 2018 bid:</p>
<p>&#8220;The German Chancellor supports this bid. The German government supports this bid. The German Parliament supports this bid.&#8221;</p>
<p>&#8220;The German public supports this bid. We have polls that show around 75 percent plus support Munich 2018.&#8221;</p>
<p>On whether the 1972 massacre at the Olympic Games in Munich will have any impact on security for the city&#8217;s 2018 bid:</p>
<p>&#8220;We learned a lesson and history never repeats.&#8221;</p>
<p>On the ability of Munich to host the 2018 Olympic Winter Games:</p>
<p>&#8220;As minister of the Interior I can assure you, and we proved this during the FIFA World Cup (in 2006), that we can organize safe and secure Games.&#8221;</p>
<p><strong>Katarina WITT (GER) &#8211; Chair of the Munich 2018 bid committee: </strong></p>
<p>On the Munich 2018 bid:</p>
<p>&#8220;In Germany, it seems that winter sport is in our DNA.&#8221;</p>
<p>&#8220;We&#8217;re planning to have a big celebration and the world should be a part of it and they shouldn&#8217;t miss it.&#8221;</p>
<p>On her recent foray in to social media:</p>
<p>&#8220;I went on Facebook 10 days ago and I already have 171 friends.&#8221;</p>
<p>ONS aj/brs/jtc/eb/adg</p></blockquote>
<p>Das muss die Kati noch lernen. Sie hat keine 171 Freunde auf Facebook, sondern Fans, denn sie hat eine Fanseite eingerichtet. Habe mich gerade als 195. Fan bei ihr gemeldet.</p>
<p>Irritierend fand ich, dass Katarina Witt als letzte von Bogner vorgestellt wurde, und auch als letzte die Journalisten begrÃ¼ÃŸte. Die Rolle der ConfÃ©rencieuse hÃ¤tte der Witt zugestanden, ich glaube, sie hÃ¤tte das auch lÃ¤ssiger erledigt als Bogner, dessen Charme mir verborgen blieb. Bach, Ude, de MaiziÃ¨re hatten ihre Lektionen gelernt, wenngleich Ude sicher seine Behauptung erklÃ¤ren muss, es habe auf dem Oktoberfest nie grÃ¶ÃŸere ZwischenfÃ¤lle gegeben. Ich habe George Hirthler aus Atlanta, der die PK arrangiert hat, gefragt, warum die Witt nicht durchs Programm fÃ¼hrte. Aber er fand das so in Ordnung. Das Beste zuletzt, meinte er. Was soll er auch auf so eine dumme Frage sagen: Etwa, dass er einen Fehler gemacht hat?</p>
<p><strong>19.56 Uhr:</strong> Bevor ich zu Pyeongchang komme, noch ein kurzer Einschub. Denn inzwischen sitze ich im Pacific Coliseum &#8211; links neben mir ein Chinese, der noch mehr Knoblauch konsumiert hat, als ich an wilden Tagen, rechts jubelnde russische Reporter &#8211; und schaue mir die Paarlauf-Entscheidung an. Wen traf ich hier wohl als erstes?</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-6836" title="Juan Antonio Samaranch" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/jas-pc.jpg" alt="" width="530" height="351" /></p>
<p>Don Juan Antonio Samaranch mit seiner Ewig-SekretÃ¤rin Annie. Ich habe ihn schon vermisst, den Patron. Muss unbedingt regelmÃ¤ÃŸiger im Westin Bayshore vorbei schauen. Gerade fragt mich Bernhard Schwank, Chef de Mission der Deutschen und MÃ¼nchen 2018 GeschÃ¤ftsfÃ¼hrer, ob Sawtschenko/Szolkowy es wohl schaffen. Woher soll ich das wissen. <span style="text-decoration: line-through;">WahrheitsgemÃ¤ÃŸ</span> <a title="Skate-Gate, Teil 2 ..." href="http://jensweinreich.de/2010/02/15/skate-gate-teil-2-das-korruptionsproblem-im-preis-und-kampfrichterwesen/" target="_self">vermutungsgemÃ¤ÃŸ</a> sagte ich: nein.</p>
<p><strong>20.24 Uhr:</strong> Kurz vor der Paarlauf-Entscheidung noch schnell das &#8211; wie immer unvollstÃ¤ndige und in diesem Fall um die putzigen Passagen (<a title="alle BeitrÃ¤ge zu Lee Kun Hee" href="http://jensweinreich.de/category/lee-kun-hee/" target="_self">Korruption</a>? Wir schauen nach vorn und nicht zurÃ¼ck!) bereinigte &#8211; Transkript der Presekonferenz von <strong>Pyeongchang</strong>. Das Bewerberthema werde ich spÃ¤ter in der Nacht in einem gesonderten Beitrag behandeln.</p>
<blockquote><p>Â© IOC, VANOC</p>
<p>VANCOUVER, Feb 15 &#8211; Comments from Yang Ho CHO (KOR) co-chair of the bid committee; Jin Sun KIM (KOR), governor of Gangwon Province; Yong Sung PARK (KOR), president of the Korean Olympic Committee; and So Hee KIM (KOR), 1994 Olympic Short Track Gold medallist, during a press conference on the 2018 PyeongChang Olympic Bid at the Main Press Centre on Monday.</p>
<p><strong>Jin Sun KIM (KOR) &#8211; governor of Gangwon Province</strong></p>
<p>On PyeongChang losing its bids for the 2010 and 2014 Olympic Games:</p>
<p>&#8220;We have had our disappointments in the past. But we have never given up our hopes and dreams.&#8221;</p>
<p>On what they have learned from their previous bids:</p>
<p>&#8220;We have learnt that Winter Olympics and all Olympics must be athlete-centred. We also need to find out what is the legacy we can take from the Winter Games.&#8221;</p>
<p>On the PyeongChang Winter Games bringing together the Korean Republic and Democratic People&#8217;s Republic of Korea:</p>
<p>&#8220;Holding the Winter Games in PyeongChang would symbolise the beginnings of reconciliation of the Korean Peninsula.&#8221;</p>
<p>&#8220;We are all making an effort to engage dialogue between North and South Korea.&#8221;</p>
<p><strong>Yang Ho CHO (KOR) &#8211; co-chair of the bid committee</strong></p>
<p>On PyeongChang&#8217;s bid:</p>
<p>&#8220;PyeongChang is the centre of Asia.&#8221;</p>
<p>&#8220;In Asia, there have only been two winter Games and both were in Japan. So Korea would be the perfect place to host another Winter Games in Asia.&#8221;</p>
<p>&#8220;We are the right time, right place, right now.&#8221;</p>
<p>On the legacy PyeongChang wishes to create by hosting the 2018 Olympic Games:</p>
<p>&#8220;We have a Dream Programme for young people who live in countries where winter sports are not developed.&#8221;</p>
<p>&#8220;Our vision is of a truly world-wide Olympic Winter Games.&#8221;</p>
<p>&#8220;Our vision of the legacy of a Winter Games in PyeongChang is to help grow winter sports around the world.&#8221;</p>
<p><strong>Yong Sung PARK (KOR) &#8211; president of the Korean Olympic Committee</strong></p>
<p>On this being PyeongChang&#8217;s third Olympic bid:</p>
<p>&#8220;We keep all the promises we made during the past two bids.&#8221;</p>
<p>On whether the Munich and the Annecy bids pose a threat:</p>
<p>&#8220;Munich is Munich. Annecy is Annecy. PyeongChang is PyeongChang.&#8221;</p>
<p><strong>So Hee KIM (KOR) &#8211;  1994 Olympic Short Track Gold medallist</strong></p>
<p>On the popularity of winter sports in Asia:</p>
<p>&#8220;The popularity of winter sports in Korea is increasing.&#8221;</p>
<p>On the PyeongChang 2018 bid:</p>
<p>&#8220;Now I look forward to realising my new Olympic dreams in 2018.&#8221;</p>
<p>&#8220;They will be the most compact Games in the history. Ninety percent of athletes will be able to reach their venue within five minutes of leaving the Athletes Village.&#8221;</p></blockquote>
<p><strong>20.31 Uhr:</strong> Tut mir leid. Aber der Strauchler von Szolkowy hat&#8217;s wohl entschieden.</p>
<p>Ich gestehe meine SchwÃ¤che. Aber Eiskunstlaufen, Paarlaufen und Eistanz vor allem, auf diesem Niveau ist was fÃ¼rs Herz. SchÃ¶ne Schnulze, toll gelaufen. GÃ¤nsehaut, das erste Mal in Vancouver.</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-6845" title="Sawtschenko/Szolkowy" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/paarlauf2010.jpg" alt="" width="530" height="287" /></p>
<p>Meine persÃ¶nliche Nummer eins aller Zeiten (vor der 88er Carmen): Marina Klimowa und Sergej Ponomarenko 1992 in Albertville!</p>
<p>Die Chinesen Pang/Tong waren perfekt. Haben das Publikum, aber nicht mich mitgerissen. Jetzt noch Shen Xue und Zhao Hongbo. GroÃŸartig. Ich glaube, in meinem zweiten Leben werde ich doch Eiskunstlaufberichterstatter und nicht SportfunktionÃ¤r. Zuletzt war ich vor acht Jahren dabei, bei <a title="BLZ, Salt Lake City 2002" href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2002/0221/olympischewinterspiele/0267/index.html" target="_blank">Kwan vs. Slutskaja</a>. Ich meine, beim Eiskunstlaufen hat man so ziemlich alles: Herzschmerz, Liebe, Leiden, Korruption, die Mafia.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vancouver, Tag 3: &#8220;Honoured worker of physical training&#8221;</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 11:50:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<category><![CDATA[sotschi 2014]]></category>
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		<description><![CDATA[VANCOUVER. 3.50 Uhr: Es soll doch ein richtiges Tagebuch werden, oder? Top-seriÃ¶s, ehrlich, investigativ. Es gilt also das Versprechen aufzulÃ¶sen, das gegen Ende des gestrigen Beitrages gemacht worden ist. &#8220;Then vodka is all around.&#8221; Aber sicher doch. Hatte da etwa jemand Zweifel? Ich glaube ja, der Russky Dom in Vancouver wird zu den gesellschaftlichen HÃ¶hepunkten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. <strong>3.50 Uhr:</strong> Es soll doch ein richtiges Tagebuch werden, oder? Top-seriÃ¶s, ehrlich, investigativ. Es gilt also das Versprechen aufzulÃ¶sen, das gegen Ende des <a title="Vancouver, Tag 2 ..." href="http://jensweinreich.de/2010/02/13/vancouver-tag-2/" target="_self">gestrigen Beitrages</a> gemacht worden ist. &#8220;Then vodka is all around.&#8221; Aber sicher doch. Hatte da etwa jemand Zweifel? Ich glaube ja, der <a title="Sotschi 2014" href="http://sochi2014.com/en/russian-house/" target="_blank">Russky Dom</a> in Vancouver wird zu den gesellschaftlichen HÃ¶hepunkten dieser Winterspiele gehÃ¶ren, so wie das Russische Haus in Peking dazugehÃ¶rte. Ist vielleicht nicht jedermanns Geschmack, aber herzhaft. Vodka ist natÃ¼rlich all around:</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-6800" title="Russky Dom" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/wodka.jpg" alt="" width="530" height="398" /></p>
<p>Es ist mir schon wichtig, das Foto ein wenig verfremdet zu haben. Niemand soll sagen, er fÃ¼hle sich bloÃŸgestellt. Und ja, Vodka flieÃŸt in hohem Bogen in den Mund, manchmal regnet&#8217;s auch Ã¼ber Kopf und Hemd &#8211; Vodka. Aber: In dieser Nacht war gar nichts los. Ich denke, die Recherche werde ich intensivieren in den kommenden Tagen. Wie es sich fÃ¼r einen olympischen Gesellschaftsreporter gehÃ¶rt, einige Promis gehÃ¶ren genannt. Im GetÃ¼mmel:</p>
<ul>
<li>Jaime Lissavetzky (Spaniens Sportminister und WADA-Vorstand),</li>
<li>Maria Teresa Samaranch (ja, die Spanier und die Russen, sag ich&#8217;s nicht immer),</li>
<li>die Spin-Doctors der Olympiabewerbungen von Peyongchang und MÃ¼nchen.</li>
</ul>
<p>Mehr dazu morgen. Alles verrate ich aber nicht.</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-6802" title="Marat Bariev, Sportminister von Tatarstan (r.)" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/marat.jpg" alt="" hspace="5" vspace="5" width="300" height="110" /></p>
<p><a title="Sportministerium Tatarstan" href="http://mdmst.tatar.ru/eng/rukov/minister.htm" target="_blank">Marat Bariev</a> war auch da. Mein neuer Freund, der Sportminister von Tatarstan. Er ist noch mÃ¤chtig stolz auf den AuswÃ¤rtssieg von Rubin Kasan im Herbst in der Champions League in Barcelona. Mir imponiert sein Ehrentitel:Â â€œHonoured worker of physical training of the Republic of Tatarstan&#8221;. Gospodin Bariev hielt einen kleinen Vortrag Ã¼ber die Vorbereitungen auf die Universiade, die Studentenweltspiele, 2013 in Kasan. Allen, die sich eventuell Sorgen gemacht haben, ob die Sportfreunde in Tatarstan das hinkriegen mit der Universiade und den 1,5 Milliarden Dollar fÃ¼r 36 nagelneue SportstÃ¤tten und die Renovierung von weiteren 28 Anlagen, sagt Bariev: Kein Ding, wir schaffen das!</p>
<p>Im Prinzip ist alles ganz einfach: &#8220;Investoren sind sehr interessiert an der Sache, also investieren sie!&#8221; Die Universiade in Kasan ist so ein kleiner Testlauf fÃ¼r die Olympischen Winterspiele im Jahr darauf <a title="alle BeitrÃ¤ge zu Sotschi 2014" href="http://jensweinreich.de/category/sotschi-2014/" target="_self">in Sotschi</a>. Und wer weiÃŸ, vielleicht ist die Universiade in Kasan auch ein kleiner Testlauf fÃ¼r die <a title="alle BeitrÃ¤ge zur WM-Bewerbung 2018" href="http://jensweinreich.de/category/wm-2018/" target="_self">FuÃŸball-WM 2018</a> in Russland. Ich persÃ¶nlich glaube ja, dass Russland genau so gute Chancen hat wie England. Die EnglÃ¤nder jedenfalls haben schon Angst, sie trauen der FIFA nicht. Und in der internationalen FuÃŸballpolitik sind die EnglÃ¤nder nun mal nicht so bewandert. Sie stellen sich auch gern tÃ¶lpelhaft an. Aber ich schweife ab. Jedenfalls, Marat Bariev wird mir bestimmt wieder Ã¼ber den Weg laufen in diesem Jahr, das ja mit der doppelten FuÃŸball-WM-Vergabe endet.</p>
<p>[Im Feed kann dieses Video nicht angezeigt werden.<a href="http://www.jensweinreich.de/2010/02/14/vancouver-tag-3-honoured-worker-of-physical-training/">Klicke zum Blogeintrag um das Video anzusehen.]</a></p>
<ul>
<li><em>Offenlegung:</em> Im Russky Dom haben mich die <a title="Sochi 2014, National Partners" href="http://sochi2014.com/en/team/partners/" target="_self">Sponsoren der Winterspiele 2014</a> bekÃ¶stigt. Ich habe folgendes zu mir genommen: 1 Krabbensalat, 1 Kaffee, 2 Vodka-Cola, 1 Baltika. An- und Abreise mit dem Taxi habe ich selbst bezahlt.</li>
</ul>
<p>In diesem Theater geht es in einigen Stunden weiter. Vancouver schlÃ¤ft friedlich.</p>
<p><strong>14.09 Uhr:</strong> Bin beim Eisschnelllaufen. Nach einer kurzen Nacht eine Schreckensnachricht. Email-Postfach stockte. BeitrÃ¤ge nicht versendet. Was will man mehr. Ein Abnehmer wurde noch bedient, wenngleich mit VerspÃ¤tung. Und hier beim ESL ist es so: Ich sehe die Bilder, dass die Trainer und die Offiziellen dort diskutieren. Ich bin vor Ort. Aber kann mir mal bitte jemand sagen, was die Kameraden im Fernsehen sagen. Gab es da schon Interviews? Sicher, ich gehe davon aus. WorÃ¼ber diskutieren die um Himmels willen?</p>
<p><strong>14.25 Uhr:</strong> Olympic Winter Games, Vancouver 2010, Eisschnelllaufen:</p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-6810" title="Olympic Winter Games" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/wintergames1.jpg" alt="" width="525" height="345" /></p>
<p>Im Ãœbrigen finde ich (ich weiÃŸ, die Erkenntnis ist nicht neu), dass olympische Eisschnelllauf-Wettbewerbe grundsÃ¤tzlich in Holland stattfinden sollten. Da wÃ¼rden sich sÃ¤mtliche Beteiligte sehr viel Geld und Zeit sparen. Okay, auÃŸer Amerikanern, Kanadiern und Japanern &#8211; lÃ¤uft sonst noch jemand Eis auÃŸerhalb von Europa?</p>
<p>Korrigiere mich leicht: Gerade lÃ¤uft Cindy Klassen. Ich hÃ¶re und sehe doch etliche Kanadier im Olympic Oval.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesgericht lehnt Pechstein-Beschwerde ab</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 16:22:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VANCOUVER. Der VollstÃ¤ndigkeit halber und wenig Ã¼berraschend: In der mittlerweile dieÂ 1-2-3-4-5-sechsten Entscheidung zum Fall Pechstein hat das Schweizer Bundesgericht heute auch den Hauptsacheantrag von Claudia Pechstein gegen die CAS-Entscheidung vom 25. November 2009 von abgelehnt. Im Gegensatz zu allen vorherigen Entscheidungen liegt diesmal aber bislang nur eine Pressemitteilung vor, der Beschluss noch nicht, der wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. Der VollstÃ¤ndigkeit halber und wenig Ã¼berraschend: In der mittlerweile dieÂ <a title="1. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6074" target="_self"><strong>1</strong></a>-<a title="2. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self"><strong>2</strong></a>-<a title="3. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self"><strong>3</strong></a>-<strong><a title="4. VerfÃ¼gung" href="http://jensweinreich.de/?p=6169" target="_self">4</a><span style="font-weight: normal;">-</span><a title="... Pechstein nicht in Vancouver" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/" target="_self">5</a><span style="font-weight: normal;">-</span></strong>sechsten Entscheidung zum Fall Pechstein hat das Schweizer Bundesgericht heute auch den Hauptsacheantrag von Claudia Pechstein gegen die CAS-Entscheidung vom 25. November 2009 von abgelehnt. Im Gegensatz zu allen vorherigen Entscheidungen liegt diesmal aber bislang nur eine Pressemitteilung vor, der Beschluss noch nicht, der wird noch geschrieben. Hier nun die Pressemitteilung und die Reaktion von Claudia Pechstein unkommentiert. <em>(Und ich gehe dann mal wieder an die olympische Arbeit.) <span id="more-6641"></span><br />
</em></p>
<blockquote><p>Medienmitteilung des Bundesgerichts</p>
<p><em>Urteil vom 10. Februar 2010 (4A_612/2009)</em></p>
<p><strong>Bundesgericht weist Beschwerde der EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein ab</strong></p>
<p>Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 10. Februar 2010 die Beschwerde der deutschen EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein gegen einen Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) abgewiesen. Das TAS hatte eine gegen die Athletin ausgesprochene zweijÃ¤hrige Dopingsperre bestÃ¤tigt.</p>
<p>Aufgrund der Blutproben vom 6. und 7. Februar 2009 anlÃ¤sslich der Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Hamar (Norwegen) hatte die Disziplinarkommission der International Skating Union nach ÃœberprÃ¼fung des Blutprofils von Claudia Pechstein mit Entscheid vom 1. Juli 2009 ein Dopingvergehen festgestellt und eine zweijÃ¤hrige Sperre gegen die Athletin verhÃ¤ngt. Die gegen diesen Entscheid erhobene Berufung wies das TAS mit Schiedsentscheid vom 25. November 2009 ab. Das TAS erachtete es aufgrund des durchgefÃ¼hrten Beweisverfahrens und nach AnhÃ¶rung zahlreicher medizinischer SachverstÃ¤ndiger fÃ¼r erwiesen, dass die abnormalen Blutwerte der Athletin vom 6. und 7. Februar 2009 sowie der einige Tage darauf festgestellte starke RÃ¼ckgang des Retikulozytenwerts nicht durch eine angeborene oder erworbene Anomalie erklÃ¤rt werden kÃ¶nnten, sondern auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren seien. Entsprechend bestÃ¤tigte das TAS die zweijÃ¤hrige Dopingsperre.</p>
<p>Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Athletin gegen den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 mit Urteil vom 10. Februar 2010 abgewiesen, soweit es darauf eintrat.</p>
<p>Aufgrund der von der BeschwerdefÃ¼hrerin geltend gemachten Dringlichkeit im Hinblick auf die Olympischen Spiele hat es den Fall befÃ¶rderlich behandelt und auf den Ã¼blichen Schriftenwechsel verzichtet.</p>
<p>Gegen einen internationalen Schiedsentscheid kÃ¶nnen im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren einzig die im Bundesgesetz Ã¼ber das Internationale Privatrecht (IPRG) einzeln aufgezÃ¤hlten BeschwerdegrÃ¼nde geltend gemacht werden (Art. 190 Abs. 2 IPRG). Dazu gehÃ¶ren in verfahrensrechtlicher Hinsicht unter anderem die vorschriftswidrige Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie eine Verletzung der Gleichbehandlung der Parteien oder des Anspruchs auf rechtliches GehÃ¶r. Das Bundesgericht erachtete im vorliegenden Fall die von Claudia Pechstein geltend gemachte Verletzung von Verfahrensrechten fÃ¼r nicht stichhaltig. Inhaltlich ist die bundesgerichtliche ÃœberprÃ¼fung von Entscheiden des TAS auf die Verletzung des sogenannten &#8220;Ordre public&#8221; beschrÃ¤nkt. Das Bundesgericht kann weder den vom TAS festgestellten Sachverhalt Ã¼berprÃ¼fen noch neue Vorbringen berÃ¼cksichtigen. Entsprechend konnte das Bundesgericht neu eingereichte medizinische Gut- achten in seinem Entscheid nicht berÃ¼cksichtigen. Es konnte zudem insbesondere nicht Ã¼berprÃ¼fen, ob die Kritik an der Feststellung des TAS, die Blutwerte Pechsteins vom 6. und 7. Februar 2009 seien auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren, berechtigt sei.</p>
<p>Das Bundesgericht hat daher die Beschwerde von Claudia Pechstein mit Urteil vom 10. Februar 2010 abgewiesen, soweit es darauf eintreten konnte.</p>
<p><em>Hinweise: Das Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen BegrÃ¼ndung auf unserer Webseite www.bger.ch / &#8220;Rechtsprechung (gratis)&#8221; / &#8220;Weitere Urteile ab 2000&#8243; verÃ¶ffentlicht werden (im Suchfeld die Urteilsreferenz 4A_612/2009 eingeben). Wann die schriftliche BegrÃ¼ndung vorliegen wird, ist noch nicht bekannt.</em></p></blockquote>
<p>Die Pressemitteilung von powerplay in Namen von Claudia Pechstein:</p>
<blockquote><p><strong>Claudia Pechstein schÃ¶pft neue Hoffnung aus der BegrÃ¼ndung der Beschwerdeablehnung des Schweizer Bundesgerichtes</strong></p>
<p>Mit Urteil vom heutigen Mittwoch, 10. Februar 2010, hat das Schweizer Bundesgericht die Beschwerde Claudia Pechsteins gegen das CAS-Urteil vom 25. November 2009 abgelehnt.</p>
<p>â€žDiese Entscheidung kommt fÃ¼r uns nicht Ã¼berraschend, schlieÃŸlich hatte das Bundesgericht bereits den Eilantrag unserer Mandantin auf ein Startrecht bei Olympia abschlÃ¤gig beschieden und damit begrÃ¼ndet, die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren seien geringâ€œ, kommentiert Pechstein- Anwalt Simon Bergmann den Entscheid.</p>
<p>In der BegrÃ¼ndung zur Ablehnung der Beschwerde stellt das Schweizer Bundesgericht wie folgt fest:</p>
<p>â€žInhaltlich ist die bundesgerichtliche ÃœberprÃ¼fung von Entscheiden des TAS auf die Verletzung des sogenannten &#8220;Ordre public&#8221; beschrÃ¤nkt. Das Bundesgericht kann weder den vom TAS festgestellten Sachverhalt Ã¼berprÃ¼fen noch neue Vorbringen berÃ¼cksichtigen. Entsprechend konnte das Bundesgericht neu eingereichte medizinische Gutachten in seinem Entscheid nicht berÃ¼cksichtigen. Es konnte zudem insbesondere nicht Ã¼berprÃ¼fen, ob die Kritik an der Feststellung des TAS, die Blutwerte Pechsteins vom 6. und 7. Februar 2009 seien auf eine Blutmanipulation zurÃ¼ckzufÃ¼hren, berechtigt sei.â€œ</p>
<p>Diese im obigen Zitat erwÃ¤hnten neuen medizinischen Erkenntnisse werden in KÃ¼rze vom Bundesgericht erneut bewertet werden kÃ¶nnen. â€žDie aktualisierte wissenschaftliche Bewertung des Blutbildes meiner Mandantin wird u.a. Bestandteil unseres Revisionsantrages sein, den wir fristgemÃ¤ÃŸ einreichen werdenâ€œ, erlÃ¤utert Simon Bergmann. Mit diesem Revisionsantrag mÃ¶chte Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.</p>
<p>â€žIch finde es bemerkenswert, dass das Bundesgericht in seiner UrteilsbegrÃ¼ndung betont, dass es ihm im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht mÃ¶glich war, die neuen Gutachten zu berÃ¼cksichtigen. Dies hatte einzig und allein formelle GrÃ¼nde. Ich schÃ¶pfe daraus neue Hoffnung fÃ¼r das Revisionsverfahren, denn hier stehen diese Erkenntnisse im Mittelpunktâ€œ, erklÃ¤rt Claudia Pechstein und macht noch einmal deutlich: â€žIch bin mir zu hundert Prozent sicher, frÃ¼her oder spÃ¤ter vollstÃ¤ndig rehabilitiert zu werden.â€œ</p></blockquote>
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		<title>Olympic Oval: PlastiklÃ¶ffel auf Papptellern</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 11:14:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VANCOUVER. 2.52 Uhr: Ich weiÃŸ nicht, ob das jetzt jemanden vom Hocker reiÃŸt, aber ich schaue nachher mal im Olympic Oval bei den EisschnelllÃ¤uferinnen vorbei. Bin gespannt. Leider sind die beiden interessantesten Figuren ja nicht dabei, die eine gar, die andere noch nicht. Deshalb setzt ich voll auf die DESG-FÃ¼hrungspersÃ¶nlichkeit Gerd Heinze und seinen, nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VANCOUVER. <strong>2.52 Uhr:</strong> Ich weiÃŸ nicht, ob das jetzt jemanden vom Hocker reiÃŸt, aber ich schaue nachher mal im Olympic Oval bei den EisschnelllÃ¤uferinnen vorbei. Bin gespannt. Leider sind die beiden interessantesten Figuren ja nicht dabei, die eine gar, die andere noch nicht. Deshalb setzt ich voll auf die DESG-FÃ¼hrungspersÃ¶nlichkeit Gerd Heinze und seinen, nun ja, Unterhaltungswert. Den kann man ihm eigentlich nicht absprechen. Bisschen schrÃ¤g.</p>
<p>Die AuflÃ¶sung bzw. die <a title="Bundesgericht lehnt Antrag ab: Pechstein nicht in Vancouver" href="http://jensweinreich.de/2010/01/26/bundesgericht-lehnt-antrag-ab-pechstein-nicht-in-vancouver/#comment-18951" target="_self">Fortschreibung</a> der unendlichen Geschichte gibt&#8217;s hier so gegen Mitternacht (MEZ).</p>
<p><strong>11.24 Uhr:</strong> Olympic Oval, Richmond. Rundendrehen. Keiner giftet, niemand zofft. Unaufgeregt stehen die deutschen Betreuer an der Bande und geben Anweisungen. (Und ich weiÃŸ, dass im Olympic Oval kÃ¼nftig lange UnterwÃ¤sche Pflicht ist. Denn nach einer halben Stunde regungslosen Beobachtens auf der PressetribÃ¼ne kriecht einem doch die KÃ¤lte in die Glieder. Eisige Sache, halt. FÃ¼r meine Befindlichkeit aber wichtiger: WLAN funktioniert in der Halle tadellos. Das macht Freude und ermÃ¶glicht SchnellschÃ¼sse an dieser Stelle in den nÃ¤chsten Wochen.) Die FÃ¼hrungspersÃ¶nlichkeit Heinze habe ich leider noch nicht gesehen. Aber seinen Kompagnon Helge Jasch.</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-6554" title="Olympic Oval, 5. Februar 2010" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/02/oval.jpg" alt="" width="530" height="312" /></p>
<p><strong>13.41 Uhr:</strong> Nach einigen GesprÃ¤chen in der Mixed Zone kann ich nichts Aufregendes konstatieren. Wie immer bei den EisschnelllÃ¤uferinnen. Eine kommt spÃ¤ter (Friesinger) und wohnt, wie ich hÃ¶re, auch nicht im Olympischen Dorf. Andere halten zusammen und schÃ¼tteln die KÃ¶pfe.</p>
<p>Weltmeisterin <strong>Jenny Wolf</strong> sagt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Da ist man ja gegen gewappnet, dass da wieder etwas hochkommt. Und es ist ja auch nichts Neues, das gerade zu HÃ¶hepunkten immer wieder etwas angesprochen wird, was nichts mit Sport zu tun hat.  Dr. Lutz hat mich ja jetzt die ganze Zeit betreut, da werde ich nicht bei Olympia davon Abstand nehmen.&#8221;</p></blockquote>
<p><strong>Daniela AnschÃ¼tz-Thoms</strong>, 2006 pikanterweise mit Pechstein und Friesinger im Verfolgungsrennen Olympiasiegerin geworden, sagt:</p>
<blockquote><p>&#8220;NatÃ¼rlich ist es Thema und man kann diesem Thema auch nicht aus dem Weg gehen. Die Diskussionen sind so unhaltbar. FÃ¼r mich unverstÃ¤ndlich. Und dass man das gerade zu diesem Zeitpunkt machen muss, sowieso. Also da hat Jenny vollkommen recht. Da gibtâ€™s Ã¼berhaupt nichts zu diskutieren.&#8221;</p></blockquote>
<p>Von den Trainern und Offiziellen lief mir nur <a title="SpOn: GeldbuÃŸe fÃ¼r Startrainer Gneupel" href="http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-30748383.html" target="_blank">Stephan Gneupel</a> Ã¼ber den Weg. Er hat natÃ¼rlich auch kein Problem mit dem Teamarzt, mit dem er ausgezeichnet auskomme, logisch. Es interessiere ihn auch nicht, was Friesinger fÃ¼r Probleme habe. Er Ã¤rgert sich momenten nur im Speisesaal des Olympischen Dorfs:</p>
<blockquote><p>&#8220;Was mich persÃ¶nlich und den einen oder anderen Kollegen vielleicht stÃ¶rt sind: Messer, Gabeln, LÃ¶ffel aus Plaste. Teller aus Pappe!&#8221;</p></blockquote>
<p><strong>22.04 Uhr:</strong> Presseschau. Was lese ich bei der Deutschen Presse-Agentur? Willi Wichtig Lemke, UN Sonderbeauftragter und Fan aller SportfunktionÃ¤re, hÃ¤lt das IOC fÃ¼r friedensnobelpreiswÃ¼rdig. Mein Gott, ist Lemke albern, naiv obendrein. Er nervt.</p>
<blockquote>
<div id="_mcePaste">&#8220;Ich wÃ¼rde das nachdrÃ¼cklich unterstÃ¼tzen. Der Sport trÃ¤gt zurÂ Entwicklung von Frieden bei, deshalb wÃ¤re ich fÃ¼r eine NominierungÂ des IOC. Es wÃ¤re auch ein positives Signal im Kampf gegen dieÂ AuswÃ¼chse des Sports.&#8221;</div>
</blockquote>
<p>Die Nobelpreiskiste werde ich in einem gesonderten Beitrag verwursten.</p>
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		<title>Wolfgang Jelkmann sagt zum Fall Pechstein &#8230;</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 16:46:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich glaube nicht, dass sich die Professoren Winfried Gassmann und Wolfgang Jelkmann oder der hollÃ¤ndische Chemometriker Klaas Faber kollektiv zu Pechstein-PR hinreiÃŸen lassen. Womit ich auch Wolfgang Jelkmann (weltweit anerkannter Epo-Experte,Â Direktor des Instituts fÃ¼r Physiologie LÃ¼beck, Leiter der AG Hypoxie und Erythropoietin) herzlich im Blog begrÃ¼ÃŸe, neben anderen Fachleuten, die &#8211; ihr gutes Recht &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich glaube nicht, dass sich die Professoren <a title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (50): Kommentar von Prof. Winfried Gassmann zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=6175" target="_self">Winfried</a> <a title="Winfried Gassmanns aktualisiertes Papier zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=6220" target="_self">Gassmann</a> und Wolfgang Jelkmann oder der hollÃ¤ndische <a title="Der CAS im Fall Pechstein: â€œabuse of science, bordering to fraudâ€??" href="http://jensweinreich.de/?p=5964" target="_self">Chemometriker Klaas Faber</a> kollektiv zu Pechstein-PR hinreiÃŸen lassen. Womit ich auch <a title="Bio Wolfgang Jelkmann, Uni LÃ¼beck, Institut fÃ¼r Physiologie" href="http://www.physio.uni-luebeck.de/cgi-bin/mitarbeiter/einzeln.pl?name=jelkmann" target="_blank">Wolfgang Jelkmann</a> (weltweit anerkannter Epo-Experte,Â Direktor des Instituts fÃ¼r Physiologie LÃ¼beck, Leiter der AG Hypoxie und Erythropoietin) herzlich im Blog begrÃ¼ÃŸe, neben anderen Fachleuten, die &#8211; ihr gutes Recht &#8211; unter Pseudonym diskutieren. Ich freue mich besonders darÃ¼ber, weil damit die herkÃ¶mmlichen Kommunikationswege &#8211; Journalist zitiert und/oder befragt einen &#8220;Experten&#8221;, der sich oft genug missverstanden/fehlinterpretiert/verkÃ¼rzt wiedergegeben fÃ¼hlt &#8211; aufgebrochen sind. Der Erkenntnisgewinn dÃ¼rfte in der direkten Kommunikation, dem 21. Jahrhundert angemessen, etwas grÃ¶ÃŸer sein.</p>
<p><strong>Wolfgang Jelkmann</strong> war als Gutachter bei der <a title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt ..." href="http://jensweinreich.de/?p=5865" target="_self">CAS-AnhÃ¶rung</a> im Oktober 2009 beteiligt. Er stÃ¼tzt die Argumentation seines Kollegen Gassmann, was nicht Ã¼berraschend geschieht, denn er hatte im Dezember ja sogar gesagt, ihn erinnere der Fall Pechstein an die Hexenverfolgungen im Mittelalter.</p>
<p>Das war nicht gerade wissenschaftlich. Aber egal. Wenn Meinung mit Fachkenntnis unterlegt ist, muss das keine schlechte Kombination sein.</p>
<p>Damit Prof. Jelkmanns <a title="Kommentar Wolfgang Jelkmann" href="http://jensweinreich.de/?p=6220#comment-17809" target="_self">Kommentar</a> nicht untergeht (die Gefahr besteht immer in einem Blog-CMS), kopiere ich auch diesen flink hinein:</p>
<blockquote><p>Ich begrÃ¼ÃŸe die fundierten Ãœberlegungen des Kollegen Winfried Gassmann zum Fall Pechstein. Als Gutachter (fÃ¼r die DESG) in dem Verfahren habe ich mich mit MeinungsÃ¤uÃŸerungen zurÃ¼ckgehalten, obwohl mich das extrem parteiische â€“ Daten und Prozessablauf verfÃ¤lschende â€“ CAS-Urteil bitter enttÃ¤uscht hat. Aus Frau Pechsteins Messwerten der vergangenen 10 Jahre lÃ¤sst sich EPO-Doping nicht belegen (Bluttransfusionen waren ohnehin nie Teil der Anklage).</p>
<p>Zu Fehlern im CAS-Urteil:</p>
<p>(i) Frau Pechsteins Blutwerte in Hamar widersprechen Blutdoping mit EPO oder Ã¤hnlichen Stoffen (fÃ¼r wissenschaftliche Leser: nach EPO Doping sind typischerweise % Makrozyten, % hypochrome Zellen und MCVr erhÃ¶ht, MCHCr und CHr dagegen erniedrigt).</p>
<p>(ii) Die CAS-Richter kannten sich mit medizinischer Literatur nicht aus (S. 48). Belletristische Werke bleiben unverÃ¤ndert (Thomas Manns â€žBuddenbrooksâ€œ ist in der 55. Auflage derselbe Text wie das Original von 1901), aber nicht naturwissenschaftliche, in die immer neue Informationen einflieÃŸen.</p>
<p>(iii) Niedrig dosiertes EPO fÃ¼hrt nicht zu erhÃ¶hten Retikulozytenzahlen. Dennoch wird dies als ErklÃ¤rung fÃ¼r die stets negativen Urinproben genannt.</p>
<p>(iiii) Nach Literaturangaben haben ca. 1% aller gesunden NordeuropÃ¤er Laborwerte, die zwischen den normalen und solchen bei Menschen mit Retikulozyose aufgrund hereditÃ¤rer SphÃ¤rozytose liegen.</p>
<p>(iiiii) Entgegen dem CAS-Urteil (S. 53) wÃ¤re es praktisch unmÃ¶glich gewesen, trotz EPO Dopings HÃ¤moglobinwerte 9 Jahre lang durch BlutverdÃ¼nnungsmaneuver im Normbereich zu halten.</p>
<p>Anders als im Fall Pechstein werden mit dem neuen â€žBlut-Passâ€œ der WADA viele Parameter bewertet. AuÃŸerdem sollen auffÃ¤llige Messdaten zunÃ¤chst anonym von Experten bewertet werden, um ObjektivitÃ¤t zu wahren. Blutabnahme, -lagerung und -analytik sollen standardisiert werden. Die Analytik soll ausschlieÃŸlich in WADA akkreditierten Laboratorien durchgefÃ¼hrt werden. Diese mÃ¼ssen sich QualitÃ¤tskontrollen unterwerfen. Die Messwerte mÃ¼ssen den Sportler(inne)n korrekt zugeordnet werden (â€žBarcodesâ€œ). Bei der Beurteilung der Messwerte sollen TrainingmaÃŸnahmen, HÃ¶henaufenthalte und der allgemeine Gesundheitsstatus der Athlet(inn)en berÃ¼cksichtigt werden. Insofern ist die Behauptung falsch, Frau Pechsteins Freispruch hÃ¤tte zukÃ¼nftige Doping-Nachweise auf Basis des Blut-Passes erschwert. Im Gegenteil, nachdem Frau Pechstein als SÃ¼ndenbock herhalten musste, ist das Verfahren jetzt erst recht mit einem Makel behaftet.</p></blockquote>
<p>Ich will&#8217;s mal so sagen: Meine Zweifel an der Interpretation von <a title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">ISU</a> und <a title="Dokumente zum Fall, u.a. CAS-Urteil in Deutsch und Englisch ..." href="http://jensweinreich.de/?p=6175" target="_self">CAS</a>, dass Claudia Pechstein eine Blutdoperin ist, sind seit Oktober kontinuierlich gewachsen.</p>
<p>Medizinisch-analytisch durchschaue ich den Wust an Daten und Meinungen natÃ¼rlich nicht, ich denke mal, da befinde ich mich in guter Gesellschaft, etwa mit den CAS-Richtern :), die ja auch keine Fachleute sind. Ich kann mir nur MÃ¼he geben, die tatsÃ¤chlichen Argumente von Finten und TÃ¤uschungsmanÃ¶vern zu trennen, die Diskussion zu moderieren und mir einen Standpunkt zu erarbeiten.</p>
<p>Etliche der VorwÃ¼rfe, die ich gerade zu Beginn der Ã¶ffentlich verhandelten AffÃ¤re formuliert habe, erhalte ich aufrecht &#8211; beispielsweise das UnverstÃ¤ndnis Ã¼ber die LÃ¼gen von DESG/Pechstein im FrÃ¼hjahr 2009 oder den Vorwurf, dass Pechstein (siehe ISU-Beschluss u.a.) in den ersten Monaten nicht genug unternommen hat, stichhaltige ErklÃ¤rungen beizubringen. Andererseits, ganz einfach formuliert: Wenn hier tatsÃ¤chlich Datenmaterial bewusst fehlinterpretiert worden sein sollte und ISU wie CAS-Beschluss einer hÃ¶heren Order folgen (was ich nicht wirklich glaube), fÃ¤llt es angemessen schwer, stichhaltige ErklÃ¤rungen zu liefern.</p>
<p>Die wohl wichtigste sportpolitische Lehre aus knapp zwanzig Jahren BeschÃ¤ftigung mit dem Dopingthema werde ich allerdings nie vergessen: Die Skrupellosigkeit, mit der BetrÃ¼ger sich als Opfer inszenieren, Ã¼bertrifft in der Regel meine schlimmsten BefÃ¼rchtungen. In der Regel. Nicht in jedem Fall.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Winfried Gassmanns aktualisiertes Papier zum Fall Pechstein</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2010/01/21/winfried-gassmann-zum-fall-pechstein-2/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 14:03:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich habe vor einigen Tagen ein Papier von Prof. Winfried Gassmann (Siegen) zum Fall Pechstein verÃ¶ffentlicht. Dazu sind mittlerweile knapp 200 Kommentare aufgelaufen. Nun beteiligt sich auch Winfried Gassmann an der Diskussion. Es kann weiter debattiert werden &#8211; zumal, Gassmann hat seine Pechstein-Thesen aktualisiert. Aus 28 Seiten Anfang von Anfang Januar sind nun (Stand 19.01.10) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe vor einigen Tagen <a title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (50): Kommentar von Prof. Winfried Gassmann zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=6175" target="_self">ein Papier von Prof. Winfried Gassmann</a> (Siegen) zum Fall Pechstein verÃ¶ffentlicht. Dazu sind mittlerweile knapp 200 Kommentare aufgelaufen. Nun beteiligt sich auch <strong>Winfried Gassmann</strong> an der Diskussion. Es kann weiter debattiert werden &#8211; zumal, Gassmann hat seine Pechstein-Thesen aktualisiert. Aus 28 Seiten Anfang von Anfang Januar sind nun (Stand 19.01.10) 48 Seiten geworden.</p>
<ul>
<li>Gassmanns <a title="Gassmann Kommentar zum CAS-Urteil, 19. Januar 2010" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/01/kommentar-zum-cas-urteil-20012010.pdf" target="_blank">aktueller (wissenschaftlicher) Kommentar</a> (41 Seiten, pdf, 1,3 MB)</li>
</ul>
<p>Sein <a title="Kommentar von Winfried Gassmann" href="http://jensweinreich.de/?p=6175#comment-17758" target="_self">Kommentar</a> hier im Blog:</p>
<blockquote><p>Liebe Leute!</p>
<p>Ich habe gerade diese Website gefunden. Ich wÃ¤re dankbar, wenn die nicht gut verstehbaren Textpassagen genau benannt wÃ¼rden. Ich kÃ¶nnte sie vielleicht Ã¤ndern. Dass HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokritwerte manipulierbar sind, ist klar. Es ist aber nicht mÃ¶glich, sich aus dem Grenzbereich zur â€œSchutzsperreâ€? in den unteren Normbereich zu manipulieren. Insbesondere geht dies nicht oder nur stark eingeschrÃ¤nkt nach WettkÃ¤mpfen und nicht bei unangemeldeten Trainingskontrollen und nicht Ã¼ber 10 Jahre hinweg.</p>
<p>Trinkt mal spasseshalber einen Liter Salzwasser (9 g unjodiertes Kochsalz in einem Liter Wasser); das Salz muss schon sein, wenn der VerdÃ¼nnungseffekt lÃ¤nger als eine Stunde anhalten soll.</p>
<p>Da die Dopingsperre wegen erhÃ¶hter Retikulozyten ausgesprochen wurde, kommt hier kein Eigenblut-Doping in Betracht. Es gibt keine andere Substanz, die solche Reti-Anstiege macht. Ãœbrigens ist fast das wichtigste Indiz gegen Epo-Doping die Zahl der Retikulozyten 7 Tage vor der WM in Hamar. Epo-Doping muss spÃ¤testens 14 Tage vor einem Wettbewerb begonnen werden, damit man den HÃ¤moglobinwert um 1 &#8211; 1.5 g/dl anheben kann. Dabei muss man jedoch hohe Dosen verwenden, die bei einer evt. Kontrolle auffallen wÃ¼rden. Bei den Ã¼blicherweise vermuteten niedrigeren Dosen muss man deutlich frÃ¼her anfangen.</p>
<p>HÃ¤tte Frau Pechstein mit Epo gedopt, hÃ¤tten die Retiwerte eine Woche vor der WM besonders auffÃ¤llig sein mÃ¼ssen. Die Retis steigen 4 Tage nach Epo-Gabe und normalisieren sich wieder etwa 7 Tagen nach der letzten Gabe. Habt ihr bei CAS-Feststellung 187 bemerkt, wie das Gericht die Tatsachen verfÃ¤lscht hat. Zusammenfassend ist vÃ¶lig klar, dass Frau Pechstein nicht mit Epo gedopt hat. Ob sie andere Dopingmittel verwendet hat, weiÃŸ niemand; niemand macht ihr entsprechende VowÃ¼rfe auÃŸer Professor Franke. Diese Unsicherheit bezÃ¼glich des Dopings mit anderen Mitteln gilt natÃ¼rlich fÃ¼r alle Sportler.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Was vom Tage Ã¼brig bleibt (50): Kommentar von Prof. Winfried Gassmann zum Fall Pechstein</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2010/01/06/was-vom-tage-ubrig-bleibt-50-gassmann-kommentar-zum-fall-pechstein/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 01:26:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einer Email aus dem PR-Hause Powerplay AG bittet das Management von Claudia Pechstein um Beachtung eines neuen SchriftstÃ¼ckes. Professor Winfried Gassmann, Chefarzt an der Klinik fÃ¼r Onkologie des St. Marien-Krankenhauses Siegen, hat mit Datum vom 5. Januar 2010 einen 28 Seiten umfassenden Kommentar zum Fall Pechstein und zum CAS-Urteil verfasst. Pechsteins Management schreibt dazu: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer Email aus dem PR-Hause Powerplay AG bittet das Manag<script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/nextgen-gallery/tinymce3/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/cforms/js/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/skype-online-status/js/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/wp-polls/tinymce/plugins/polls/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script>ement von Claudia Pechstein um Beachtung eines neuen SchriftstÃ¼ckes. Professor Winfried Gassmann, Chefarzt an der Klinik fÃ¼r Onkologie des St. Marien-Krankenhauses Siegen, hat mit Datum vom 5. Januar 2010 einen 28 Seiten umfassenden Kommentar zum Fall Pechstein und zum <a title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht" href="http://jensweinreich.de/?p=5865" target="_self">CAS</a>-<a title="Der CAS im Fall Pechstein: &quot;abuse of science, bordering to fraud&quot;?" href="http://jensweinreich.de/?p=5964" target="_self">Urteil</a> verfasst. Pechsteins Management schreibt dazu:</p>
<blockquote><p>Der VollstÃ¤ndigkeit halber sei erwÃ¤hnt, dass Prof Gassmann weder an demÂ ISU-Verfahren noch an der Verhandlung vor dem CAS beteiligt war. Er ist auchÂ kein von Frau Pechstein nachtrÃ¤glich beauftragter Gutachter, sondern hatÂ seinen Kommentar unentgeltlich aus eigenem Interesse an demÂ â€žFall Pechsteinâ€œ geschrieben.</p></blockquote>
<p>Winfried Gassmann ist nicht mit Max Gassmann (ZÃ¼rich) zu verwechseln, der im Prozess als <span style="text-decoration: line-through;">Gutachter</span> &#8220;neutraler Experte&#8221; aufgetreten war und sich medial desÃ¶fteren zu Wort gemeldet hat (<a title="Google Suche Max Gassmann + Pechstein" href="http://www.google.de/search?hl=de&amp;num=100&amp;newwindow=1&amp;q=pechstein+&quot;max+gassmann&quot;&amp;btnG=Suche&amp;meta=&amp;aq=f&amp;oq=" target="_blank">Google-Suche</a>). Nun zu den Dokumenten:</p>
<ul>
<li>Hier das <a title="Kommentar von Prof. Winfried Gassmann zum CAS-Urteil" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/01/gassmann-zum-cas-urteil.pdf" target="_blank"><strong>Schreiben von Prof. Winfried Gassmann</strong></a> im Original (pdf, 28 Seiten, 1,1 MB)</li>
</ul>
<p>AuÃŸerdem hat die wegen angeblichen Blutdopings gesperrte Olympiasiegerin das CAS-Urteil ins Deutsche Ã¼bersetzen lassen:</p>
<ul>
<li><a title="CAS-Urteil zu Pechstein, deutsch, 25. November 2009" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2010/01/urteil-cas-pechstein-deutsche-version.pdf" target="_blank">CAS-Urteil vom 25. November 2009 in <strong>Deutsch</strong></a> (beglaubigte Ãœbersetzung, pdf, 63 Seiten, 537 kb)</li>
</ul>
<p>Zur besseren Ãœbersicht noch dies:</p>
<ul>
<li>DasÂ <a title="CAS-Urteil zu Pechstein" href="http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3802/5048/0/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN.pdf" target="_self">CAS-Urteil</a> vom 25. November 2009 (<em>pdf, 63 Seiten</em>) in Englisch, und hier noch ein von mirÂ <a title="CAS Final Decision Pechstein" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/11/final-award-pechstein.pdf" target="_self">bearbeitetes Urteil</a> &#8211; Texterkennung mÃ¶glich</li>
<li>DasÂ <a title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">ISU-Urteil</a> vom 1. Juli 2009</li>
<li>DieÂ <a title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Liste der Blutkontrollen</a> von Claudia Pechstein</li>
<li><a title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">SÃ¤mtliche BeitrÃ¤ge</a> zum Fall Pechstein (mit etlichen Hundert externen Links und mittlerweile knapp 2000 Kommentaren)</li>
</ul>
<p>ZurÃ¼ck zum Tagesgeschehen, dieÂ Essenz des Gassmann-Kommentars:</p>
<p><strong>&#8220;Evidenzen gegen Epo-Doping&#8221;</strong></p>
<blockquote>
<ol>
<li>Es ist nicht sachgerecht, einzelne Retikulozytenwerte isoliert zu betrachten. Ziel des Dopings ist es, die Zahl der Erythrozyten zu erhÃ¶hen, ohne den HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokrit-Grenzwert der Dopingkontrollen von 46% (fÃ¼r Frauen) zu Ã¼berschreiten. HÃ¤tte Frau Pechstein Erythropoetin zur Steigerung der Blutbildung genutzt, hÃ¤tte sich dies nicht nur in vermehrten Retikulozyten sondern auch durch â€ždoping-optimierteâ€œ HÃ¤matokrit- und Erythrozytenwerte im oberen Normbereich dokumentieren mÃ¼ssen. Dies ist jedoch zu keinem Zeitpunkt der Fall; einmalig wurde bei ihr ein HÃ¤moglobinwert von 16.5g/dl gemessen; drei Tage danach bei einer Wettkampfkontrolle wurde wieder 13.8 g/dl gemessen. In der verfÃ¼gbaren Zeit seit 2000Â wurden<span> </span>unmittelbar<span> </span>vor<span> </span>und<span> </span>wÃ¤hrend<span> </span>Europa-<span> </span>und Weltmeisterschaften sowie Olympischen Spielen insgesamt 37 Blutkontrollen durchgefÃ¼hrt. Bei 28 dieser Messungen lag sie mit dem HÃ¤matokritwert in der unteren HÃ¤lfte des Normbereiches fÃ¼r Frauen. Dies gilt auch fÃ¼r die besonders auffÃ¤llige WM in Hamar: Start- HÃ¤matokrit bei 41%, am Folgetag 39% nach einem Wettkampf.</li>
<li>Nach erhÃ¶hten Retikulozytenwerten wurde niemals ein HÃ¤moglobinanstieg von z.B. 1 g/dl dokumentiert, wie es bei Epo-Doping zu erwarten ist. Vielmehr passt dieses Bild zu einer suklinischen HÃ¤molyse.Â Vor den hÃ¶chsten HÃ¤moglobinwerten von Frau Pechstein Ã¼ber 15 g/dl wurde niemals ein Retikulozytenwert Ã¼ber der ISU-Grenze von 2.4% gemessen.</li>
<li>Die Blutwerte von Frau Pechstein waren bei Top-Ereignissen identisch zu denen bei Weltcup-Wettbewerben und zu denen bei unangemeldeten Trainingskontrollen. Es gibt keinerlei Evidenzen fÃ¼r ein auf Top-Ereignisse zielgerichtetes Doping.<span id="more-6175"></span></li>
<li>Bei der WM in Hamar 2009 hÃ¤tte die Retikulozytenzahl bei Epo-Doping auch vor der WM erhÃ¶ht gewesen sein mÃ¼ssen insbesondere bei den Messungen am 30. und 31. Januar â€“ 6 bzw. 7 Tage vor Beginn der WM. Unter Epo-Gabe ist der Retikulozytenanstieg unvermeidlich.Â Will man die Retikulozytenzahl bei der WM durch Epo-Doping erklÃ¤ren, hÃ¤tte der spÃ¤teste Epo-Beginn bei hohen Einzeldosen hÃ¤tte 10-14 Tage vor der WM erfolgen mÃ¼ssen, bei den oft fÃ¼r Dopingzwecke vermuteten niedrigen Einzeldosen entsprechend frÃ¼her. Ein noch spÃ¤terer Dopingbeginn hÃ¤tte nur die Retizahl zur WM erhÃ¶ht, nicht jedoch die Zahl roter BlutkÃ¶rperchen. Dieser Sachverhalt wurde vom CAS in der UrteilsbegrÃ¼ndung nicht erÃ¶rtert. Ich betrachte dies als schwerwiegendes VersÃ¤umnis des Gerichts.</li>
<li>Es wurde auch und speziell kein HÃ¤moglobin-Anstieg zur WM in Hamar dokumentiert (siehe oben). Das Gericht kommentiert diesen Sachverhalt zwar, akzeptiert ihn aber nicht als ausreichenden Beleg gegen Epo-Doping. Dies ist legitim. Die BegrÃ¼ndung des Gerichts lautet, es gebe bei HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokritmessung so viele ManipulationsmÃ¶glichkeiten fÃ¼r Athleten, dass nur ein zu hoher Wert eine Aussagekraft habe, ein normaler jedoch nicht. Welche ManipulationsmÃ¶glichkeit hatte Frau Pechstein jedoch bei der Blutabnahme unmittelbar nach einem erfolgreichen Wettkampf am folgenden Tag.</li>
<li>Warum sollte die Athletin als Dopingziel einen HÃ¤moglobinwert um 14 g/dl und einen HÃ¤matokritwert um 40% anstreben, durchaus deutlich entfernt von der Sperr-Grenze. Dieser Sachverhalt wurde vom Gericht nicht erÃ¶rtert.</li>
<li>Der Trend zu steigenden Retikulozytenwerten in den letzten 10 Jahren ist bei Frau Pechstein mit einem Trend zu niedrigeren HÃ¤moglobinwerten assoziiert â€“ dieses PhÃ¤nomen spricht stark fÃ¼r natÃ¼rliche Ursachen. Wie solche gegenlÃ¤ufigen Trends in einem Doping-Konzept erklÃ¤rt werden kÃ¶nnen, ist unklar (Seite 22).</li>
</ol>
</blockquote>
<p><strong>&#8220;VersÃ¤umnisse und fragwÃ¼rdige Praktiken des Gerichts&#8221;</strong></p>
<blockquote>
<ol>
<li>Das Gericht hat alle die Athletin mÃ¶glicherweise entlastende Fakten in der UrteilsbegrÃ¼ndung unerwÃ¤hnt gelassen hat oder hat diese Fakten als Folge von Manipulationen erklÃ¤rt, ohne konkret festzustellen, wie die Manipulation an einem konkreten Tag z.B. am 7. Februar 2009 nach dem 3000m-Lauf in Hamar hÃ¤tte erfolgt sein kÃ¶<script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/nextgen-gallery/tinymce3/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/cforms/js/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/skype-online-status/js/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script><script src="http://jensweinreich.de/wp-content/plugins/wp-polls/tinymce/plugins/polls/langs/de.js?ver=311" type="text/javascript"></script>nnen.</li>
<li>In Feststellung Nr. 10 hat das Gericht die HÃ¤moglobin- und HÃ¤matokritwerte von Hamar 2009 bewusst weggelassen. Das Gericht war sich dessen bewusst, dass das der Urteilstext im Internet von Rundfunk und Presse gelesen wird. Nicht nur Ã„rzte auch Redakteure hÃ¤tten sich auf der CAS-Homepage gefragt, wie kommt man auf Doping?, Frau Pechstein hat ja weniger Erythrozyten als ich. Es stellt sich die Frage: Was bezweckt das Gericht damit, wenn in dem &#8211; im Internet fÃ¼r jedermann zugÃ¤nglichen &#8211; Urteil konkrete, Frau Pechstein entlastende Zahlenwerte unerwÃ¤hnt bleiben?</li>
<li>Es hat in seiner Feststellung 187 die Fakten verfÃ¤lschend und irrefÃ¼hrend dargestellt.</li>
<li>Bei einem Urteil von grundsÃ¤tzlicher Bedeutung hÃ¤tte das Gericht die Problematik der Normwertbereiche erÃ¶rtern mÃ¼ssen. In der UrteilsbegrÃ¼ndung findet sich kein Hinweis darauf, dass Prof. Dr. dâ€™Onofrio dem Gericht erklÃ¤rt hat, wie Normbereiche von LaborwertenÂ z.B. von Retikulozyten erstellt werden, dass sie nÃ¤mlich bei Gesunden erhoben werden.</li>
<li>Die Frage der Retikulozytenzahl bei asthmatischer Erkrankung wurde vom Gericht nicht erÃ¶rtert. FachÃ¤rzte fÃ¼r Lungenkrankheiten wurden offenbar nicht konsultiert. Eine Literatur-Recherche zu dieser Problematik wurde nicht durchgefÃ¼hrt.</li>
<li>Das Gericht hat nicht die Frage erÃ¶rtert, welches Epo-Dopingmuster mit den vorliegenden Blutdaten bei der WM in Hamar vereinbar ist, insbesondere auch nicht, wie es kommt, dass die Retikulozyten einen Monat und eine Woche vor dem Wettbewerb nicht auffÃ¤llig waren.</li>
</ol>
</blockquote>
<p>Viel VergnÃ¼gen bei der LektÃ¼re.</p>
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		<title>Bundesgericht lehnt vierten Pechstein-Antrag ab</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2009/12/30/bundesgericht-lehnt-vierten-pechstein-antrag-ab/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Dec 2009 11:45:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zum Jahreswechsel: Die vierte EilverfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts im Dopingfall Pechstein. Die fÃ¼nfmalige Olympiasiegerin wollte an den kommenden WettkÃ¤mpfen teilnehmen, um sich bis zur letzten Nominierungsrunde des DOSB am 22. Januar ihre Olympiachance fÃ¼r Vancouver zu erhalten. Abgelehnt. Die VerfÃ¼gung, wenige Minuten alt, wie gewohnt im Wortlaut. Schwierig zu konsumieren und doch eine gute Zusammenfassung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Jahreswechsel: Die vierte EilverfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts im Dopingfall Pechstein. Die fÃ¼nfmalige Olympiasiegerin wollte an den kommenden WettkÃ¤mpfen teilnehmen, um sich bis zur letzten Nominierungsrunde des DOSB am 22. Januar ihre Olympiachance fÃ¼r Vancouver zu erhalten. Abgelehnt.</p>
<p>Die VerfÃ¼gung, wenige Minuten alt, wie gewohnt im Wortlaut. Schwierig zu konsumieren und doch eine gute Zusammenfassung der verschiedenen AktivitÃ¤ten des Bundesgerichts bisher:</p>
<blockquote><p><strong>Cause cÃ©lÃ¨bre Embargo: gemÃ¤ss Anweisung des prÃ¤sidierenden Mitglieds Kolly ohne Sperrfrist</strong></p>
<p>VerfÃ¼gung vom 30. Dezember 2009 I. zivilrechtliche Abteilung</p>
<p>Bundesrichter Kolly, prÃ¤sidierendes Mitglied.</p>
<ul>
<li>Claudia Pechstein, (&#8230;), Deutschland, BeschwerdefÃ¼hrerin, vertreten durch RechtsanwÃ¤lte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Bellerivestrasse 201, 8034 ZÃ¼rich,</li>
</ul>
<p>gegen</p>
<ol>
<li>International Skating Union, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne, Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-CÃ©dric Michel, rue FranÃ§ois-Bellot 6, 1206 GenÃ¨ve,</li>
<li>Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Menzingerstrasse 68, DE-80992 MÃ¼nchen, Deutschland, Verfahrensbeteiligte,</li>
</ol>
<p>Internationales Schiedsgericht; Ordre public,</p>
<p>Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p>
<p><strong>In ErwÃ¤gung,</strong></p>
<p>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die BeschwerdefÃ¼hrerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union (Beschwerdegegnerin) organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Bundesgericht am 7. Dezember 2009 eine Beschwerdeschrift einreichte, mit der sie den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 anfocht und insbesondere folgenden prozessualen Antrag stellte:</p>
<p>â€žDer Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerin (1), eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen, sodass die BeschwerdefÃ¼hrerin per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zugelassen wird und insbesondere am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City starten darf.â€œ</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung dieses Gesuchs vorbrachte, dass das Rennen in Salt Lake City fÃ¼r sie die letzte MÃ¶glichkeit darstelle, sich fÃ¼r die Olympischen Spiele in Vancouver im Februar 2010 zu qualifizieren, und dass unmittelbar nach diesem Rennen, am 17. Dezember 2009, die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V (abgekÃ¼rzt DESG) die Nominierung des DESG- Olympiakaders vornehme;</p>
<p>dass mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme nach Art. 104 BGG superprovisorisch angeordnet wurde, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezem- ber 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eis- schnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;</p>
<p><span id="more-6169"></span>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit Eingabe vom 9. Dezember 2009 ein Gesuch um ErlÃ¤uterung und ErgÃ¤nzung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7.Dezember 2009 einreichte und den Antrag stellte, die BeschwerdefÃ¼hrerin sei superprovisorisch, ohne AnhÃ¶rung der Gegenpartei, an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend die Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 11.-13. Dezember 2009 in den Disziplinen 1500 Meter, 3000 Meter und im Teamwettbewerb zuzulassen;</p>
<p>dass<span> </span>dem<span> </span>ErlÃ¤uterungsantrag<span> </span>mit<span> </span>PrÃ¤sidialverfÃ¼gung<span> </span>vom 10.Dezember 2009 entsprochen und die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember<span> </span>2009<span> </span>dahingehend<span> </span>ergÃ¤nzt<span> </span>wurde,<span> </span>dass<span> </span>die BeschwerdefÃ¼hrerin auch am Training teilnehmen dÃ¼rfe, soweit dieses als Vorbereitung zum 3000 Meter Rennen diene;</p>
<p>dass dagegen der Antrag auf Ausdehnung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 auf andere Rennen abgewiesen wurde, weil jene VerfÃ¼gung auf einer â€“ nach der Darstellung der BeschwerdefÃ¼hrerin â€“ besonderen Situation und Interessenlage beruht habe, die in Bezug auf die anderen Rennen, insbesondere die Teamrennen, eindeutig nicht gegeben sei;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11. Dezember 2009 ein erneutes Gesuch mit dem Antrag stellte, es sei superprovisorisch anzuordnen, dass sie von der Beschwerdegegnerin und der DESG an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend das Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 12. Dezember 2009 in der Disziplin 1500 Meter zuzulassen sei, sofern die BeschwerdefÃ¼hrerin sich am Eisschnelllauf Weltcuprennen am 11. Dezember 2009 Ã¼ber 3000 Meter nicht unter die ersten acht LÃ¤uferinnen klassiere;</p>
<p>dass dieses Gesuch mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 11. Dezember 2009 abgewiesen wurde;</p>
<p>dass das TAS und die Beschwerdegegnerin je mit Stellungnahmen vom 17. Dezember 2009 die Abweisung des mit der Beschwerdeschrift vom 7. Dezember 2009 gestellten Gesuchs um GewÃ¤hrung der aufschiebenden Wirkung beantragten;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit Eingabe vom 17. Dezember 2009 in ErgÃ¤nzung ihres Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen darum ersuchte, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die BeschwerdefÃ¼hrerin sei von der Beschwerdegegnerin und der DESG per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zuzulassen, sodass sie an allen Weltcuprennen, den Eisschnelllauf Europameisterschaften vom 9.-10. Januar 2010 in Hamar (Norwegen), den Eisschnelllauf Weltmeisterschaften vom 19. &#8211; 21. MÃ¤rz 2010 in Heerenveen (Holland) und fÃ¼r den Fall der Selektionierung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an den Olympischen Spielen 2010 in Vancouver starten dÃ¼rfe;</p>
<p>dass mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 22. Dezember 2009 entschieden wurde, dass das Gesuch um Erlass von weiteren superprovisorischen vorsorglichen<span> </span>Massnahmen<span> </span>abgewiesen<span> </span>werde,<span> </span>und<span> </span>die Beschwerdegegnerin und das TAS eingeladen wurden, bis zum 18.Januar 2010 zur ErgÃ¤nzung des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen gemÃ¤ss Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 17. Dezember 2009 Stellung zu nehmen, wobei Stillschweigen als EinverstÃ¤ndnis ausgelegt werde;</p>
<p>dass in der BegrÃ¼ndung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung namentlich festgehalten wurde, dass mit Bezug auf die eventuelle Teilnahme der BeschwerdefÃ¼hrerin an den Olympischen Spielen 2010 keine zeitliche Dringlichkeit dargetan sei, die den Erlass einer superprovisorischen Massnahme im beantragten Sinn rechtfertigen kÃ¶nnte, und dass auch bezÃ¼glich der Teilnahme der BeschwerdefÃ¼hrerin an anderen Rennen bzw. an Trainingseinheiten kein dringliches und Ã¼berwiegendes Interesse dargetan sei, das nicht schon in den vorhergegangenen PrÃ¤sidialverfÃ¼gungen berÃ¼cksichtigt worden wÃ¤re und den Erlass einer superprovisorischen Massnahme im beantragten Sinn rechtfertigen kÃ¶nnte;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit Eingabe vom 28. Dezember 2009 folgenden verfahrensleitenden Antrag stellte:</p>
<p>&#8220;Die den Beschwerdegegnern und dem TAS vom Bundesgericht mit VerfÃ¼gung vom 22. Dezember 2009 angesetzte Frist, zum Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 17. Dezember 2009 Stellung zu nehmen, sei derart zu verkÃ¼rzen, dass eine Entscheidung des Bundesgerichts Ã¼ber diesen Antrag vor den am 8.-10. Januar 2010 stattfindenden Eisschnelllauf Europameisterschaften in Hamar (Norwegen), eventualiter vor der abschliessenden<span> </span>Nominierungsrunde<span> </span>des<span> </span>Deutschen<span> </span>Olympischen Sportbundes fÃ¼r die Olympischen Spiele in Vancouver (Kanada) am 22. Januar 2010, ergeht.&#8221;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung des verfahrensleitenden Antrags vorbrachte, die Ansetzung der Vernehmlassungsfrist bis zum 18. Januar 2010 verunmÃ¶gliche ihr von vornherein eine Teilnahme an den Europameisterschaften und verhindere faktisch ebenfalls, dass das Bundesgericht vor dem 22. Januar 2010, dem Tag der zweiten und abschliessenden Selektionsrunde des DOSB, Ã¼ber die aufschiebende Wirkung entscheide;</p>
<p>dass zunÃ¤chst hervorzuheben ist, dass die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 22.Dezember 2009 in Kenntnis der von der BeschwerdefÃ¼hrerin geschilderten zukÃ¼nftigen Ereignisse &#8211; Europameisterschaften in Hamar am 8. &#8211; 10. Januar 2010, Nominierungstermin am 22. Januar 2010 â€“ erging;</p>
<p>dass daraus einerseits geschlossen werden muss, dass mit der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 22. Dezember 2009 ein Entscheid Ã¼ber das Gesuch um aufschiebende Wirkung vor dem 22. Januar 2010 bewusst ausgeschlossen wurde;</p>
<p>dass andererseits mit der ausdrÃ¼cklichen Abweisung des Gesuchs um Anordnung einer weiteren superprovisorischen Massnahme und der diesbezÃ¼glichen BegrÃ¼ndung eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde, dass die von der BeschwerdefÃ¼hrerin geschilderten zukÃ¼nftigen Ereignisse keinen ausreichenden Grund bilden, eine kÃ¼rzere Frist anzusetzen;</p>
<p>dass der verfahrensleitende Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 28. Dezember 2009 somit abzuweisen ist, weil die vorgebrachten GrÃ¼nde bereits mit der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 22. Dezember 2009 verworfen wurden und unter den gegebenen UmstÃ¤nden kein Anlass besteht, auf diese VerfÃ¼gung zurÃ¼ck zu kommen;</p>
<p><strong>verfÃ¼gt das prÃ¤sidierende Mitglied:</strong></p>
<ol>
<li>Der verfahrensleitende Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 28. Dezember 2009 wird abgewiesen.</li>
<li>Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li>
</ol>
<p>Lausanne, 30. Dezember 2009</p>
<p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p>
<p>Das prÃ¤sidierende Mitglied:</p>
<p>Kolly</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Olympia ohne Pechstein</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 22:04:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Man soll nie nie sagen, aber das dÃ¼rfte es gewesen sein. Claudia Pechstein wurde Dreizehnte Vierzehnte (s. Aktualisierung am Ende des Textes) beim Weltcup in Salt Lake City. Selbst wenn die anderen Deutschen absichtlich langsamer gelaufen wÃ¤ren, hÃ¤tte es nicht gereicht. Das Rennen ist ausfÃ¼hrlich live kommentiert worden. Hier das Resultat der A-Gruppe: Egal was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Man soll nie nie sagen, aber das dÃ¼rfte es gewesen sein. Claudia Pechstein wurde <span style="text-decoration: line-through;">Dreizehnte</span> Vierzehnte <em>(s. Aktualisierung am Ende des Textes)</em> beim Weltcup in Salt Lake City. Selbst wenn die anderen Deutschen absichtlich langsamer gelaufen wÃ¤ren, hÃ¤tte es nicht gereicht. Das Rennen ist <a title="Fall Pechstein: die dritte EilverfÃ¼gung des Bundesgerichts" href="http://jensweinreich.de/?p=6133" target="_self">ausfÃ¼hrlich live</a> kommentiert worden. Hier das <a title="ISU live results" href="http://live.isuresults.eu/2009-2010/salt%20lake%20city/r515.htm" target="_blank">Resultat</a> der A-Gruppe:</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-6141" title="ESL Weltcup Salt Lake City, 3000 Meter A-Gruppe" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/12/slz-3000.jpg" alt="" width="500" height="361" /></p>
<p>Egal was jetzt passiert Anfang kommenden Jahres vor dem <a title="die drei EilverfÃ¼gungen des Bundesgerichts" href="http://jensweinreich.de/?cat=2163" target="_self">Schweizer Bundesgericht</a>. Pechstein wird sich nicht einklagen kÃ¶nnen zu den Olympischen Winterspielen 2010 in Vancouver.</p>
<p><em>Nachtrag:</em> In der B-Gruppe ist auch die HollÃ¤nderin <a title="Ergebnisse B-Gruppe" href="http://live.isuresults.eu/2009-2010/salt%20lake%20city/r535.htm" target="_blank">Elma de Vries</a> schneller gewesen als Claudia Pechstein, die demnach also Vierzehnte wurde.</p>
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		<title>Fall Pechstein: die dritte EilverfÃ¼gung des Bundesgerichts</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 16:09:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Und noch einmal hat es Claudia Pechstein versucht. Mit dieser VerfÃ¼gung stimmen wir uns so langsam auf das 3000-Meter-Rennen heute Abend ein (21.45 Uhr MEZ). Wie immer das Original, vielleicht auch wieder vor allen Nachrichtenagenturen. Diese Schnelligkeit kann ich, derzeit in ZÃ¼rich auf dem Flughafen, Ã¼brigens nur mit modernem Technikeinsatz bieten, was wir gerade an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und <a title="Fall Pechstein: und noch eine EilverfÃ¼gung des Bundesgerichts" href="http://jensweinreich.de/?p=6118" target="_self">noch einmal</a> hat es Claudia Pechstein versucht. Mit dieser VerfÃ¼gung stimmen wir uns so langsam auf das 3000-Meter-Rennen heute Abend ein (21.45 Uhr MEZ). Wie immer das Original, vielleicht auch wieder vor allen Nachrichtenagenturen. Diese Schnelligkeit kann ich, derzeit in ZÃ¼rich auf dem Flughafen, Ã¼brigens nur mit modernem Technikeinsatz bieten, was wir gerade <a title="Die Zukunft der Zeitung ..." href="http://jensweinreich.de/?p=6127" target="_self">an dieser Stelle diskutieren</a>. Ein bisschen Elan und Arbeitslust muss auch sein, aber das ist wohl selbstverstÃ¤ndlich.</p>
<blockquote><p>V e r f Ã¼ g u n g v om 1 1 . De z emb e r 2 0 0 9<br />
I . z i v i l r e c h t l i c h e Ab t e i l u n g</p>
<p>Bundesrichter Corboz, prÃ¤sidierendes Mitglied.</p>
<p>Claudia Pechstein, BeschwerdefÃ¼hrerin, vertreten durch RechtsanwÃ¤lte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Bellerivestrasse 201, 8034 ZÃ¼rich,</p>
<p>gegen</p>
<p>1. International Skating Union, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne,<br />
2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Menzingerstrasse 68, DE-80992 MÃ¼nchen, Deutschland,</p>
<p>Beschwerdegegnerinnen.</p>
<p>Internationales Schiedsgericht; Ordre public,</p>
<p>Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p>
<p><span id="more-6133"></span>In ErwÃ¤gung,</p>
<p>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die BeschwerdefÃ¼hrerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte (Dispositivziffer 3) und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Bundesgericht am 7. Dezember 2009 eine Beschwerdeschrift einreichte, mit der sie den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 anfocht und insbesondere folgenden prozessualen Antrag stellte:</p>
<p><em>&#8220;Der Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerin 1, eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen, sodass die BeschwerdefÃ¼hrerin per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zugelassen wird und insbesondere am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City starten darf.&#8221;; </em></p>
<p>dass mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme gemÃ¤ss Art. 104 BGG angeordnet wurde, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;</p>
<p>dass in der BegrÃ¼ndung der VerfÃ¼gung ausgefÃ¼hrt wurde, es bestehe unter den gegebenen UmstÃ¤nden ein Ã¼berwiegendes Interesse der BeschwerdefÃ¼hrerin daran, dass sie trotz der in Dispositivziffer 3 des angefochtenen Entscheides angeordneten Sperre am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City teilnehmen kann;</p>
<p>dass in dieser VerfÃ¼gung zudem festgehalten wurde, dem TAS und den Beschwerdegegnerinnen werde mit separaten Formularen Frist zur Stellungnahme zur Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 7. Dezember 2009 angesetzt;</p>
<p>dass dem TAS und den Beschwerdegegnerinnen mit FormularverfÃ¼gungen vom 8. Dezember 2009 Frist zur Stellungnahme zur Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 7. Dezember 2009 angesetzt wurde, wobei versehentlich der Vermerk angebracht wurde, dass bis zum Entscheid Ã¼ber das Gesuch alle Vollziehungsvorkehrungen zu unterbleiben hÃ¤tten;</p>
<p>dass aufgrund der gegebenen UmstÃ¤nde erkennbar war, dass es sich dabei um ein Versehen handelte, weil der Vermerk in eindeutigem Widerspruch zur PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 stand;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 9. Dezember 2009 ein Gesuch um ErlÃ¤uterung und ErgÃ¤nzung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 stellte, mit dem Antrag, die BeschwerdefÃ¼hrerin sei superprovisorisch, ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerinnen an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend die Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 11.-13. Dezember 2009 in den Disziplinen 1500 Meter, 3000 Meter und im Teamwettbewerb zuzulassen;</p>
<p>dass diesem Antrag mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 10. Dezember 2009 insoweit entsprochen wurde, als die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 dahingehend ergÃ¤nzt wurde, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin auch am Training teilnehmen dÃ¼rfe, soweit dieses als Vorbereitung zum 3000 Meter Rennen diene;</p>
<p>dass der Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin im Ãœbrigen abgewiesen wurde, wobei in der BegrÃ¼ndung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung festgehalten wurde, dass eine Ausdehnung der Erlaubnis auf andere Rennen nicht in Frage komme, weil die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 auf einer &#8211; nach der Darstellung der BeschwerdefÃ¼hrerin &#8211; besonderen Situation und Interessenlage beruht habe, die in Bezug auf die anderen Rennen, insbesondere die Teamrennen, eindeutig nicht gegeben sei;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11. Dezember 2009 folgendes Gesuch einreichte:</p>
<p><em>&#8220;Es sei superprovisorisch, ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerinnen anzuordnen, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin von den Beschwerdegegnerinnen an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend das Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 12. Dezember 2009 in der Disziplin 1500 Meter zuzulassen ist, sofern die BeschwerdefÃ¼hrerin sich am Eisschnelllauf Weltcuprennen am 11. Dezember 2009 Ã¼ber 3000 Meter nicht unter die ersten acht LÃ¤uferinnen klassiert.&#8221;;</em></p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung des Gesuchs einerseits auf den erwÃ¤hnten Vermerk in den FormularverfÃ¼gungen vom 8. Dezember 2009 und andererseits auf ihr Interesse hinweist, neben dem 3000 Meter Rennen auch an den anderen Rennen in Salt Lake City teilzunehmen;</p>
<p>dass bereits erlÃ¤utert worden ist, dass es sich beim erwÃ¤hnten Vermerk um ein Versehen handelt und daraus nicht abgeleitet werden kann, dass die vom TAS angeordnete Sperre vom Bundesgericht mit den FormularverfÃ¼gungen vom 8. Dezember 2009 als Ganzes aufgehoben worden ist;</p>
<p>dass sich das Bundesgerichts bereits in der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 10. Dezember 2009 zum Interesse der BeschwerdefÃ¼hrerin, auch an den anderen Rennen teilzunehmen, geÃ¤ussert hat, und keine Veranlassung sah, deswegen die Erlaubnis auf diese Rennen auszudehnen;</p>
<p>dass sich daran nichts geÃ¤ndert hat, weshalb das Gesuch der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 11. Dezember 2009 abzuweisen ist;</p>
<p>verfÃ¼gt das prÃ¤sidierende Mitglied:</p>
<p>1. Das Gesuch der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 11. Dezember 2009 wird abgewiesen.</p>
<p>2. Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</p>
<p>Lausanne, 11. Dezember 2009<br />
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts<br />
Das prÃ¤sidierende Mitglied: Corboz</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fall Pechstein: und noch eine EilverfÃ¼gung des Bundesgerichts</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2009/12/10/fall-pechstein-und-noch-eine-eilverfugung-des-bundesgerichts/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Dec 2009 14:01:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[LAUSANNE. Hier die taufrische zweite VerfÃ¼gung des Bundesgerichts im Fall Pechstein, an dieser Stelle wie immer exklusiv im Original &#8211; und noch vor allen Nachrichtenagenturen. Diesmal hat Claudia Pechstein gegen ISU und DESG (sic!) versucht, ihre Teilnahme an den 1500 Metern und am Teamwettbewerb und den dazugehÃ¶rigen Trainingseinheiten beim Weltcup in Salt Lake City durchzusetzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>LAUSANNE. Hier die taufrische zweite VerfÃ¼gung des Bundesgerichts im Fall Pechstein, an dieser Stelle wie immer exklusiv im Original &#8211; und noch vor allen Nachrichtenagenturen.</p>
<p>Diesmal hat Claudia Pechstein gegen ISU und DESG (sic!) versucht, ihre Teilnahme an den 1500 Metern und am Teamwettbewerb und den dazugehÃ¶rigen Trainingseinheiten beim Weltcup in Salt Lake City durchzusetzen &#8211; und ist abgewiesen worden. Interessant ist vielleicht die Frage: MÃ¼ssten ihre dann nicht konsequenter Weise auch die Trainingssessions in Berlin verboten werden?</p>
<blockquote><p>V e r f Ã¼ g u n g v om 1 0 . De z emb e r 2 0 0 9</p>
<p>I . z i v i l r e c h t l i c h e Ab t e i l u n g</p>
<p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin.</p>
<p>Claudia Pechstein, BeschwerdefÃ¼hrerin, vertreten durch RechtsanwÃ¤lte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann,</p>
<p>gegen</p>
<p>1. International Skating Union,</p>
<p>2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Deutschland, Beschwerdegegnerinnen.</p>
<p>Internationales Schiedsgericht; Ordre public, Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p>
<p>In ErwÃ¤gung,</p>
<p>dass mit PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 superprovisorisch angeordnet wurde, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;</p>
<p><span id="more-6118"></span>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin mit Eingabe vom 9. Dezember 2009 ein Gesuch um ErlÃ¤uterung und ErgÃ¤nzung einreichte und den Antrag stellte, die BeschwerdefÃ¼hrerin sei superprovisorisch, ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerinnen, an die WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten betreffend die Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 11.-13. Dezember 2009 in den Disziplinen 1500 Meter, 3000 Meter und im Teamwettbewerb zuzulassen;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung ihres ErlÃ¤uterungsantrags vorbringt, es bestehe die Gefahr, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin von der Beschwerdegegnerin 1 nicht zum Training (das heisst um sich auf das Rennen vorzubereiten und aufzuwÃ¤rmen) auf die Eisschnelllaufbahn gelassen werde, sondern nur fÃ¼r das eigentliche Rennen, weil eine Dopingsperre gemÃ¤ss dem neuen WADA Code 2009 Art. 10.10.1 nicht nur eine Wettkampfteilnahme, sondern auch die Trainingsteilnahme untersage;</p>
<p>dass dem ErlÃ¤uterungsantrag stattzugeben ist, weil das Bundesgericht beim Erlass der VerfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 davon ausgegangen ist, dass zur Teilnahme am 3000 Meter Rennen auch die Vorbereitung gehÃ¶rt, soweit sie allgemein Ã¼blich ist;</p>
<p>dass dagegen der Antrag auf Ausdehnung der PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 auf andere Rennen abzuweisen ist, weil jene VerfÃ¼gung auf einer &#8211; nach der Darstellung der BeschwerdefÃ¼hrerin &#8211; besonderen Situation und Interessenlage beruhte, die in Bezug auf die anderen Rennen, insbesondere die Teamrennen, eindeutig nicht gegeben ist;</p>
<p>verfÃ¼gt die PrÃ¤sidentin:</p>
<p>1. Die PrÃ¤sidialverfÃ¼gung vom 7. Dezember 2009 wird wie folgt ergÃ¤nzt (ErgÃ¤nzung in fetten Buchstaben):</p>
<p>&#8220;Es wird angeordnet, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen sowie am Training teilnehmen darf, soweit dieses als Vorbereitung auf dieses Rennen dient.</p>
<p>2. Im Ãœbrigen wird der Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin abgewiesen.</p>
<p>3. Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</p>
<p>Lausanne, 10. Dezember 2009<br />
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts<br />
Die PrÃ¤sidentin: Klett</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Pechstein lÃ¤uft wieder &#8211; die superprovisorische VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2009/12/08/pechstein-lauft-wieder-in-salt-lake-city/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 09:16:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Melde mich jetzt ab zu einer kurzfristigen Reise in die Schweiz zum IOC, u.a. wegen der Weiterungen im Fall Pechstein. Die wichtigsten Informationen zu diesem Beitrag stelle ich nachtrÃ¤glich ganz nach vorn. Gerade habe ich die superprovisorische VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts erhalten. So weit ich sehe, gibt es diese VerfÃ¼gung sonst noch nirgends zu lesen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Melde mich jetzt ab zu einer kurzfristigen Reise in die Schweiz zum IOC, u.a. wegen der Weiterungen im Fall Pechstein.</p>
<p>Die wichtigsten Informationen zu diesem Beitrag stelle ich nachtrÃ¤glich ganz nach vorn. Gerade habe ich die superprovisorische VerfÃ¼gung des Schweizer Bundesgerichts erhalten. So weit ich sehe, gibt es diese VerfÃ¼gung sonst noch nirgends zu lesen. Exklusiv, fÃ¼r wenige Minuten :) voilÃ :</p>
<blockquote><p><strong><br />
V e r f Ã¼ g u n g v o m 7 . D e zÂ e m b e r 2 0 0 9<br />
I . z i v i l r e c h t l i c h e A b t e i l u n g</strong></p>
<p>Bundesrichterin Klett, PrÃ¤sidentin.</p>
<p>Claudia <strong>Pechstein</strong>, BeschwerdefÃ¼hrerin, vertreten durch Herrn Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Froriep Renggli,</p>
<p><strong>gegen </strong></p>
<p>1. <strong>International Skating Union</strong>,<br />
2. <strong>Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V.</strong>,</p>
<p>Beschwerdegegnerinnen.</p>
<p>Internationales Schiedsgericht; Ordre public, Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.</p>
<p><strong>In ErwÃ¤gung,</strong></p>
<p>dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die BeschwerdefÃ¼hrerin wÃ¤hrend zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, fÃ¼r gesperrt erklÃ¤rte (Dispositivziffer 3) und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin dem Bundesgericht am 7. Dezember 2009 eine Beschwerdeschrift einreichte, mit der sie den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 anfocht und insbesondere folgenden prozessualen Antrag stellte:</p>
<p><em>&#8220;Der Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne AnhÃ¶rung der Beschwerdegegnerin 1, eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen, sodass die BeschwerdefÃ¼hrerin per sofort an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten zugelassen wird und insbesondere am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City starten darf.&#8221;;</em></p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zur BegrÃ¼ndung ihres Gesuchs vorbringt, das erwÃ¤hnte Rennen in Salt Lake City stelle fÃ¼r sie die letzte MÃ¶glichkeit dar, sich fÃ¼r die Olympischen Spiele in Vancouver im Februar 2010 zu qualifizieren, und dass unmittelbar nach diesem Rennen, am 17. Dezember 2009, die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V (abgekÃ¼rzt DESG) die Nominierung des DESGOlympiakaders vornehme;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin auf ein Schreiben der DESG vom 1. Dezember 2009 hinweist, das ihre Darstellung bestÃ¤tigt;</p>
<p>dass die BeschwerdefÃ¼hrerin zudem vorbringt, dass die Olympischen Spiele in Vancouver aufgrund ihres jetzigen Alters von 37 Jahren voraussichtlich die letzte Gelegenheit zur Teilnahme an solchen Spielen wÃ¤re und dass die vom TAS ausgesprochene Sperre somit ihre Karriere als Profisportlerin beenden wÃ¼rde;</p>
<p><span id="more-6074"></span>dass die Beschwerde an das Bundesgericht in der Regel keine aufschiebende Wirkung hat (Art. 103 Abs. 1 BGG), diese jedoch vom Instruktionsrichter oder der Instruktionsrichterin namentlich angeordnet werden kann, wenn von der Seite der gesuchstellenden Partei ein Ã¼berwiegendes Interesse besteht (Art. 103 Abs. 3 BGG), und gemÃ¤ss Art. 104 BGG von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei andere vorsorgliche Massnahmen getroffen werden kÃ¶nnen, um bedrohte Interessen einstweilen sicher zu stellen;</p>
<p><!--more-->dass solche Massnahmen nach der Praxis des Bundesgerichts auch superprovisorisch angeordnet werden kÃ¶nnen;</p>
<p>dass unter den gegebenen UmstÃ¤nden ein Ã¼berwiegendes Interesse der BeschwerdefÃ¼hrerin daran besteht, dass sie trotz der in Dispositivziffer 3 des angefochtenen Entscheides angeordneten Sperre am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City teilnehmen kann;</p>
<p>dass somit der Antrag der BeschwerdefÃ¼hrerin in diesem Umfang als vorsorgliche Massnahme im Sinne von Art. 104 BGG gutzuheissen ist und diese Anordnung wegen zeitlicher Dringlichkeit superprovisorisch, das heisst ohne vorgÃ¤ngige AnhÃ¶rung der anderen am Verfahren Beteiligten erfolgt;</p>
<p>dass dagegen im jetzigen Zeitpunkt kein Anlass besteht, Ã¼ber den weitergehenden Antrag auf Zulassung der BeschwerdefÃ¼hrerin &#8220;an alle WettkÃ¤mpfe und Trainingseinheiten&#8221; zu entscheiden;</p>
<p><strong></strong></p>
<p>verfÃ¼gt die PrÃ¤sidentin:</p>
<ol>
<li>Es wird angeordnet, dass die BeschwerdefÃ¼hrerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf.</li>
<li>Dem TAS und den Beschwerdegegnerinnen wird mit separaten Formularen Frist zur Stellungnahme zur Eingabe der BeschwerdefÃ¼hrerin vom 7. Dezember 2009 angesetzt.</li>
<li>Diese VerfÃ¼gung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.</li>
</ol>
<p>Lausanne, 7. Dezember 2009</p>
<p>Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts</p>
<p>Die PrÃ¤sidentin: Klett</p></blockquote>
<p><span style="text-decoration: line-through;">Wie witzig: Ausgerechnet</span> in Salt Lake City<span style="text-decoration: line-through;">, Hauptstadt der olympischen Korruption,</span> darf Claudia Pechstein beim Eisschnelllauf-Weltcup teilnehmen.</p>
<p><strong>10.16 Uhr:</strong> Das <a title="Schweizer Bundesgericht" href="http://www.bger.ch/index.htm" target="_self">Schweizer Bundesgericht</a> akzeptierte ihren Eilantrag. Wer auf der Webseite sucht, wird bisher allerdings nichts finden. Die letzte Mitteilung unter dem Punkt &#8220;aktuelles&#8221; stammt vom August :)</p>
<p>Ich habe Kontakt zum Bundesgericht aufgenommen, werde im Laufe des Tages ein bisschen mitbloggen.</p>
<p>Das ist der <a title="Weltcup Salt Lake City" href="http://live.isuresults.eu/2009-2010/salt%20lake%20city/" target="_self">Zeitplan des Weltcups</a> in Salt Lake City vom Freitag (11. Dezember) bis Sonntag (13. Dezember).</p>
<p>Eine <strong>Liste von Fragen</strong>, die wir im Laufe des Tages gemeinsam ergÃ¤nzen und verfeinern sollten:</p>
<ol>
<li>Darf Pechstein in SLC auch wieder die InfrastrukturÂ der DESG (und damit die BMI-FÃ¶rderung!) nutzen?</li>
<li>Denn sportrechtlich ist sie jaÂ gesperrt, oder nicht?</li>
<li>Und das BMI hat ja in der Pressemitteilung zusammen mit dem DOSB aufÂ die wirksamkeit des Urteils/der Sperre hingewiesen. Oder nicht?</li>
<li>War Pechstein in den letzten Wochen im Testpool der NADA?</li>
<li>LÃ¤uft Sie mit dem Bundesadler auf?</li>
<li>Kann ihr das IOC den Start in Vancouver verweigern, auch wenn sie sich jetzt qualifizieren wÃ¼rde?</li>
</ol>
<p>Wunderbare VorschlÃ¤ge von <em><a title="Kommentar von Herrn Holle" href="http://jensweinreich.de/?p=6074#comment-16632" target="_self">Herrn Holle</a></em> fÃ¼r Sponsoren auf dem GanzkÃ¶rperanzug:</p>
<ul>
<li>&#8220;Kampf dem Doping&#8221;</li>
<li>&#8220;Keine Macht den Drogen&#8221;</li>
<li>&#8220;Keine Macht den Doofen&#8221;</li>
<li>&#8220;Gegen kritischen Journalismus&#8221;</li>
<li>&#8220;Kanzlei SchertzBergmann&#8221;</li>
<li>Konto der Anwaltskanzlei (Spendenkonto fÃ¼r die Rechtsanwalts-Honorare)</li>
<li>Vielleicht unterschreiben auch Mitglieder des Bundestags-Sportausschusses sowie des DOSB auf ihrem Laufanzug.Â Am besten unter dem Slogan:Â <span style="text-decoration: line-through;">mutmaÃŸlich dopend</span> â€“&gt;Â <strong>absolut unschuldig</strong>.</li>
</ul>
<p><strong>15.03 Uhr</strong>, vom Flughafen: Manche Fragen haben sich erledigt. Das Sportkartell ist sich wieder einmal einig, die Familie hÃ¤lt zusammen. Die DESG <a title="DESG" href="http://www.desg.de/?p=2367" target="_blank">teilt mit</a>:</p>
<blockquote><p><strong>Pechstein startet fÃ¼r die DESG</strong></p>
<p>(&#8230;) Die Berlinerin ist fÃ¼r den Zeitraum des Weltcups Teil der deutschen Mannschaft. Sie erhÃ¤lt das Startrecht gemÃ¤ÃŸ Satzungen und Regularien der DESG und der ISU. Das Vorgehen ist mit dem DOSB und dem Bundesinnenministerium abgestimmt. Die vorlÃ¤ufige Startgenehmigung hat keinen Einfluss auf das endgÃ¼ltige Ergebnis des Berufungsverfahrens durch das Bundesgericht.</p></blockquote>
<p><strong>22.25 Uhr</strong>, aus Lausanne: Ein Nachtrag &#8211; natÃ¼rlich habe ich mich schon heute morgen bei Grengelbergmann nach den Details des Eilantrags/der EilantrÃ¤ge, nach dem Original also, erkundigt. Eine Antwort bekam ich nicht.</p>
<p>Kann es sein, dass bislang keine Nachrichtenagentur ihre Pflicht erfÃ¼llt und sich die MÃ¼he gemacht hat, aus dem Beschluss des Bundesgerichts zu zitieren? Dass dieser Beschluss den Agenturen vielleicht gar nicht vorliegt, weil sie sich nicht die MÃ¼he gemacht haben, ihn zu erhalten, zu lesen und auszuwerten? Kann es sein, dass eine Mitteilung/ein Anruf der Pechstein-Seite genÃ¼gte, um die Nachricht in die Welt zu setzen, Zitate aus Deutschland zu sammeln, ohne aber mit dem Dokument des Tages zu arbeiten? Ich habe bislang jedenfalls nichts gesehen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Der CAS im Fall Pechstein: &#8220;abuse of science, bordering to fraud&#8221;?</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2009/12/01/der-cas-im-fall-pechstein-abuse-of-science-bordering-to-fraud/</link>
		<comments>http://www.jensweinreich.de/2009/12/01/der-cas-im-fall-pechstein-abuse-of-science-bordering-to-fraud/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 20:14:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der hollÃ¤ndische Chemometriker Klaas Faber erhebt nach dem Studium des CAS-Urteils im Blutdoping-Fall Claudia PechsteinÂ heftige VorwÃ¼rfe. Er spricht von Missbrauch, FÃ¤lschung, Betrug &#8211; &#8220;abuse of science, bordering to fraud&#8221; &#8211; und begrÃ¼ndet das auch. Klaas Faber, der fÃ¼r Pechsteins Verteidigung ein Gutachten erstellte,Â hat die Diskussion hier im Blog lange verfolgt undÂ diesen Beitrag exklusiv fÃ¼r www.jensweinreich.de [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der hollÃ¤ndische <a title="Wikipedia: Chemometrik" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Chemometrik" target="_blank">Chemometriker</a> <strong>Klaas Faber</strong> erhebt nach dem Studium des <a title="CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt" href="http://jensweinreich.de/?p=5865" target="_self">CAS-Urteils im Blutdoping-Fall Claudia Pechstein</a>Â heftige VorwÃ¼rfe. Er spricht von Missbrauch, FÃ¤lschung, Betrug &#8211; &#8220;abuse of science, bordering to fraud&#8221; &#8211; und begrÃ¼ndet das auch.</p>
<p><a title="www.chemometry.com" href="http://www.chemometry.com/index.html" target="_blank">Klaas Faber</a>, der fÃ¼r Pechsteins Verteidigung ein Gutachten erstellte,Â hat die Diskussion hier im Blog lange verfolgt undÂ diesen Beitrag exklusiv fÃ¼r <a href="http://www.jensweinreich.de">www.jensweinreich.de</a> geschrieben. Es darf weiter diskutiert werden:</p>
<blockquote><p><strong>By Klaas Faber</strong></p>
<p>The conclusion of â€˜doping&#8217; is a result of <em>extensive shopping</em> in the data (â€˜torture the data until they confess&#8217;), followed by a great deal of â€˜hineininterpretieren&#8217;, for lack of a suitable term in English.</p>
<p>Here follows a relatively short explanation as to why I am convinced that the conclusion of â€˜doping&#8217; is an abuse of science, bordering to fraud.</p>
<p>Let me first introduce myself. I am a basic scientist (PhD) who has worked, for example, in a forensic institute for two years (1996-1998). Due to my various previous occupations, I was in an excellent position to prove, with a former colleague, that <em>generally</em> the conclusions drawn from the current biological passport are based on <em>flawed logic</em> [1]. This scientific work was the basis of the expert opinion [2] that I prepared for Mrs. Pechstein&#8217;s defence.</p>
<p>In particular, I prompted the developer of the biological passport (Sottas) to explain why he mistreated the data (last bullet of p.6). Admittedly, I was stunned to encounter the following paragraph on p.12 of the CAS award [3]:</p>
<p>&#8220;<em>By communications faxed on 23 and 24 November 2009, the Athlete submitted an urgent application for the reopening of the hearing in order to have the opportunity to cross-examine Prof. Sottas, who had not attended the hearing of 22-23 October 2009. The reason for this application was that one of the Athlete&#8217;s attorneys had apparently learned that Prof. Sottas had revised his previous opinion on the basis of the Appellants&#8217; evidence submitted on 14 October and, for that reason, the Respondent had not summoned him to the hearing. The Panel has taken into account the Athlete&#8217;s application and has determined to dismiss it because, in reaching its decision, the Panel has not relied on the written expert opinion provided by Prof. Sottas.</em>&#8221;</p>
<p>Then, who has made sense out of the data?</p>
<p>Please note that the numbers do not automatically speak for themselves. One must properly account for the uncertainty in the input data to arrive at a statement of the kind &#8220;I am 99.9% (say) certain that Mrs. Pechstein doped&#8221;.</p>
<p>Close examination of the CAS award shows that the statistical treatment is even worse than I could imagine when submitting my expert opinion. It would be an understatement to say that it is â€˜unlike&#8217; to what is presented in all the publications that I know concerning the biological passport (scientific articles, lectures, websites), see [2].</p>
<p>Just have a look at point 183 on p.51, where a maximal critical difference (see [4], p. 191) is used to support the conclusion that the values obtained in February 2009 in Hamar (3.49, 3.54 and 3.38) are â€˜abnormal&#8217;, even in comparison with her own <em>individual</em>Â  %retics values.</p>
<p><span id="more-5964"></span>The application of this maximal critical difference is flawed by at least three (3) reasons &#8211; additional to NOT analyzing the data, as it should have been done in the first place:</p>
<ol>
<li>the critical difference is defined for two consecutive results in [4], but used for the mean and a particular result (Hamar) in the CAS award;</li>
<li>population values are inserted for variability instead of the <em>individual</em> values one can estimate for Mrs. Pechstein;</li>
<li>the chosen level of â€˜confidence&#8217; is 95%, rather than 99.9%, which is the value usually published in the context of the biological passport.</li>
</ol>
<p>As you can guess, there is a lot more to say here, but what kind of sensible things can one add to this obvious nonsense?</p>
<p>I am 100% convinced that Sottas and/or close colleagues have done the proper calculations, at least by now. I performed some rough calculations myself and they show that Mrs. Pechstein would not have been prosecuted on that basis, see Figure below.</p>
<p>One last technicality: don&#8217;t forget, throughout these discussions, that the data (parameter, period) were selected in such a way that the conclusion â€˜doping&#8217; is heavily favoured. Therefore, an â€˜honestly&#8217; calculated dividing line between â€˜normal&#8217; and â€˜abnormal&#8217; will lie considerably higher.</p>
<p>If similar results really exist, as I suspect, that would make it fraud.Â </p>
<p><strong>References</strong></p>
<p>[1] <a href="http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/Faber-Sjerps">http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/Faber-Sjerps</a>,Â Science &amp; Justice, 49 (2009) 214-215.pdf</p>
<p>[2] <a href="http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/2009-10-13%20Expert%20opinion%20Faber.pdf">http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/2009-10-13%20Expert%20opinion%20Faber.pdf</a></p>
<p>[3] <a href="http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN[1].pdf">http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN[1].pdf</a></p>
<p>[4] <a href="http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/Banfi,%20Sports%20Medicine,%2038%20(2008)%20187-211.pdf">http://www.chemometry.com/Index/Anti-doping/Pechstein/Banfi,%20Sports%20Medicine,%2038%20(2008)%20187-211.pdf</a></p></blockquote>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-5970" title="Grafik 1" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/12/faber1.jpg" alt="" width="500" height="358" /></p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-5971" title="Grafik 2" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/12/faber2.jpg" alt="" width="500" height="348" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>CAS-Urteil: Claudia Pechstein bleibt gesperrt und zieht vor das Bundesgericht</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 09:10:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[9.40 Uhr: Ich werde heute quasi live mitbloggen, denn der Court of Arbitration for Sport (CAS) verÃ¶ffentlicht angeblich gegen 15.30 Uhr sein begrÃ¼ndetes Urteil im Fall der vom Eislauf-Weltverband ISU wegen erhÃ¶hter Retikulozytenwerte gesperrten EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein. An der Ausgangslage hat sich seit Februar (auffÃ¤llige Blutwerte beim Weltcup in Hamar) bzw. seit Anfang Juli (Urteil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>9.40 Uhr:</strong> Ich werde heute quasi live mitbloggen, denn der Court of Arbitration for Sport (<a title="CAS Webseite, News" href="http://www.tas-cas.org/news" target="_blank">CAS</a>) verÃ¶ffentlicht angeblich gegen 15.30 Uhr sein begrÃ¼ndetes <a title="Der CAS macht es spannend: Pechstein muss warten" href="http://jensweinreich.de/?p=5710" target="_self">Urteil</a> im Fall der vom Eislauf-Weltverband ISU wegen erhÃ¶hter Retikulozytenwerte gesperrten EisschnelllÃ¤uferin Claudia Pechstein. An der Ausgangslage hat sich seit Februar (auffÃ¤llige Blutwerte beim Weltcup in Hamar) bzw. seit Anfang Juli (Urteil der ISU-Disziplinarkommission)Â nichts geÃ¤ndert.</p>
<p>Die ISU sagt: Blutdoping &#8211; Pechstein sagt, sie habe nie gedopt.</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4578" title="Claudia Pechstein, August 2009 - Foto: Camera4/Eberhard Thonfeld" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/c4pkpechstein090806_033.jpg" alt="" width="500" height="352" /></p>
<p><strong>Basics fÃ¼r die Diskussion:</strong></p>
<ul>
<li>Das <a title="CAS-Urteil zu Pechstein" href="http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3802/5048/0/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN.pdf" target="_self">CAS-Urteil</a> vom 25. November 2009 (<em>pdf, 63 Seiten</em>), die dazugehÃ¶rige Pressemitteilung findet sich weiter unten im Volltext. Und hier noch ein von mir <a title="CAS Final Decision Pechstein" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/11/final-award-pechstein.pdf" target="_self">bearbeitetes Urteil</a> &#8211; Texterkennung mÃ¶glich.</li>
<li>DasÂ <a title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">ISU-Urteil</a> vom 1. Juli 2009</li>
<li>Die <a title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Liste der Blutkontrollen</a> von Claudia Pechstein <em>(bevor wieder das Lamento der Kritiker anbricht: diese Liste wurde zuerst hier komplett verÃ¶ffentlicht, ich kenne keine andere Stelle, wo diese Liste verÃ¶ffentlicht und diskutiert worden wÃ¤re)</em></li>
<li>Ãœber die Werte und die PR-Kampagne wird <a title="Der Fall Pechstein: Inszenierung mit Parteigutachten" href="http://jensweinreich.de/?p=4554" target="_self">hier ausfÃ¼hrlich diskutiert</a></li>
<li><a title="alle BeitrÃ¤ge zum Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">SÃ¤mtliche BeitrÃ¤ge</a> zum Fall Pechstein (mit etlichen Hundert externen Links)</li>
<li>Die Webseite von <a title="www.claudia-pechstein.de" href="http://claudia-pechstein.de/index2.shtml" target="_blank">Claudia Pechstein</a></li>
</ul>
<p>Ich halte das mehrfach verschobene CAS-Urteil, anders als manche Kommentatoren, nicht fÃ¼r ein historisches. Der Ã¼beraus sinnvollen Methode, Doper mit dem so genannten indirekten Nachweis zu Ã¼berfÃ¼hren, gehÃ¶rt die Zukunft, so oder so, egal wie die drei CAS-Richter entscheiden. Sollte das ISU-Verdikt bestÃ¤tigt werden, wird Pechstein sicher vor das Schweizer Bundesgericht ziehen. FÃ¼r kommende FÃ¤lle und den indirekten Nachweis schafft das am Ende eine gewisse Rechts- und Verfahrenssicherheit, was Pechstein selbstverstÃ¤ndlich egal sein wird (so oder so).</p>
<p>Da sich in meinem Blog zunehmend Trolle tummeln,Â der Ton rauher wird undÂ manche Kommentare auch unwahr und dummÂ sind,Â werde ichÂ heute sÃ¤mtliche Kommentare erst nachÂ LektÃ¼re freischalten. Dies geschieht allein aus juristischen GrÃ¼nden, ich habe keine Lust, erneut von klagewÃ¼tigen AnwÃ¤lten belÃ¤stigt zu werden. Ich darf um sachliche Diskussionen bitten, die sich an der UrteilsbegrÃ¼ndung des CAS orientieren, keineÂ VerschwÃ¶rungstheorien stricken und nicht die PR-Elaborate eines Randberliner &#8220;Managers&#8221; verbreiten (dafÃ¼r gibt es doch &#8220;Nachrichtenagenturen&#8221;).</p>
<p>Wer der Diskussion inhaltlich nicht folgen kann und/oder nicht Willens ist, sich auf die vom CAS angebotene BegrÃ¼ndung einzulassen, ist herzlich eingeladen, seinen Frust anderswo auszulassen.</p>
<p>Normalerweise sind derlei Hinweise nicht nÃ¶tig, denn wir befinden uns hier ja nicht in einem Forum eines so genannten QualitÃ¤tsmediums der alten Schule, wo ein derartiger Ton nach meiner bescheidenen Erfahrung an der Tagesordnung ist.Â Die sportpolitische Diskussion hier hat eigentlich durchweg Niveau und sucht ihresgleichen. So sollte es auch heute sein. Ich freue mich besonders darauf, von Juristen,Â Medizinern und Laboranten in die Feinheiten des CAS-Urteils eingeweiht zu werden.</p>
<p><strong>11.35 Uhr:</strong> Der Sportinformationsdienst verÃ¶fentlicht mal wieder eine Umfrage, deren Ergebnis (wie zuvor schon Mitte August) sicher bald als PR-Meldung hinausgeblasen wird. Same procedure. Egal, demnach glauben weiterhin rund 60 Prozent der Befragten (ich benutze mal nicht die Formulierung des SID, der schreibt: &#8220;die Mehrheit der deutschen BevÃ¶lkerung&#8221;) an die Unschuld Pechsteins.</p>
<p><strong>11.38 Uhr:</strong> Was ich bisher vergaÃŸ: Ich gehe wie andere Journalisten auch davon aus, dass die betroffene Partei, der das Urteil vorab zugehen soll, auch vorab, also vor VerÃ¶ffentlichung des Urteils auf der CAS-Webseite, an die Medien geht. Bild/Kurier/B.Z. ante portas.</p>
<p><strong>13.58 Uhr:</strong> Wie erwartet, die <a title="PM Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/11/cp_pm_sperre.pdf" target="_self">Pressemitteilung</a> <em>(pdf, 2 Seiten)</em> der &#8220;powerplay management GmbH&#8221;:</p>
<blockquote><p><strong>Claudia Pechstein zieht nach CAS-Urteil </strong><strong>vor das Schweizerische Bundesgericht </strong></p>
<p>Mit Urteil vom 25. November 2009 hat der Internationale Sportgerichtshof CAS die SperreÂ Â der EisschnelllÃ¤uferin bestÃ¤tigt. Demnach kann Claudia Pechstein bis auf Weiteres nicht beiÂ WettkÃ¤mpfen starten und auch die Teilnahme an ihren sechsten Olympischen Spielen imÂ Februar 2010 in Vancouver ist ungewisser denn je.</p>
<p>â€žDas zu akzeptieren, ist fÃ¼r mich unglaublich hart. Nach dem wochenlangen, unwÃ¼rdigen HinÂ und Her war das Urteil aber abzusehen. Ich bin nicht mehr Ã¼ber das Ergebnis geschockt, sehrÂ wohl aber darÃ¼ber, wie es zustande gekommen ist. Erst die ISU, jetzt der CAS. Ich habeÂ lernen mÃ¼ssen, dass es ausgerechnet vor Sportgerichten offenbar keinen Platz fÃ¼r das im SportÂ so oft beschworene Fair Play gibt. Ich habe nie gedopt und ein reines Gewissen. Wie manÂ mich ohne Beweis, aufgrund eines einzigen Indizes, das zudem in der Wissenschaft noch sehrÂ umstritten ist, sperren kann, wird mir fÃ¼r immer unbegreiflich bleiben. Ganz gleich, wie sichÂ die drei Richter die Entscheidung hingebogen haben. Davon, dass die mir zur Last gelegtenÂ Werte nicht einmal analytisch sauber und verlÃ¤sslich erhoben wurden, ganz zu schweigen. IchÂ habe das Urteil registriert und bereits abgehakt. Ich werde mich jetzt keinesfalls geschlagenÂ geben. Der gerichtliche Weg wird erst dann zu Ende sein, wenn die Gerechtigkeit gesiegtÂ hat&#8221;, erklÃ¤rte Pechstein.</p>
<p>Ihr Anwalt Simon Bergmann kÃ¼ndigte an, schnellstmÃ¶glich ein Verfahren vor demÂ Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne anzustrengen. â€žIch bin der festen Ãœberzeugung,Â dass der CAS die Reichweite der auch im Sportrecht geltenden Unschuldsvermutung verkanntÂ hat. Im vorliegenden Fall gab es mit den Retikulozytenwerten nur einen einzigen Parameter,Â der &#8211; zudem wissenschaftlich hÃ¶chst umstritten &#8211; generelle RÃ¼ckschlÃ¼sse auf angeblichesÂ Blutdoping<em> </em>zulieÃŸ. DemgegenÃ¼ber konnten wir mit Hilfe von namhaften SachverstÃ¤ndigenÂ natÃ¼rliche Ursachen fÃ¼r die Retikulozytenwerte plausibel aufzeigen. BerÃ¼cksichtigt man dannÂ noch die von uns nachgewiesenen Fehler bei der Erhebung der Daten, muss ein solchesÂ Verfahren zwingend zu Gunsten des Athleten ausgehen. Soweit der CAS hier nach demÂ Grundsatz â€šDer Zweck heiligt die Mittel&#8217; vorgegangen ist, kÃ¶nnte dies ein klassischesÂ Eigentor werden. Man muss damit rechnen, dass nun zahlreiche VerbÃ¤nde versuchen werden,Â Athleten auf Basis fragwÃ¼rdiger Blutwerte zu sperren. Ich rechne mit einer Prozessflut.&#8221;</p>
<p>Der Berliner Rechtsanwalt, der Pechstein vor dem CAS gemeinsam mit seinem KollegenÂ Dr. Christian KrÃ¤he vertrat, fÃ¼gte hinzu: â€žBedenklich ist insbesondere, welch geringeÂ Anforderungen der CAS an das BeweismaÃŸ der indirekten BeweisfÃ¼hrung stellt. Der AthletÂ wird hierdurch gezwungen, den Beweis fÃ¼r seine Unschuld zu erbringen. Dies wird ihm aberÂ hÃ¤ufig schon auf Grund der immensen Kosten nicht mÃ¶glich sein. Zudem sind die meistenÂ Dopingexperten direkt oder indirekt von den SportverbÃ¤nden abhÃ¤ngig, was dazu fÃ¼hrt, dassÂ der Athlet erhebliche Schwierigkeiten bei der Suche nach SachverstÃ¤ndigen hat. Mit diesemÂ Problem hatten wir auch im Pechstein-Verfahren zu kÃ¤mpfen. Alles in allem ein schwarzerÂ Tag fÃ¼r die Sportrechtsprechung.â€œ</p>
<p>Claudia Pechstein war lange Zeit fest von einem Freispruch ausgegangen. Erste ZweifelÂ waren ihr vor gut zwei Wochen gekommen, als der CAS das ursprÃ¼nglich fÃ¼r denÂ Â 5. November angekÃ¼ndigte Urteil am Abend davor um gut 14 Tage verschob.Â Â â€žSeitdem wurde ich das GefÃ¼hl nicht los, dass mein Fall nicht sportjuristisch, sondernÂ sportpolitisch entschieden wird. Als dann die nÃ¤chste Verschiebung kam, war mir mehr dennÂ je klar, was passieren wird. Ich bin fest davon Ã¼berzeugt, dass ich verurteilt wurde, weil hinterÂ den Kulissen KrÃ¤fte gewirkt haben, die den indirekten Beweis in diesem PrÃ¤zedenzfall nichtÂ scheitern sehen wollten. Wenn die Umkehr der Beweislast im Anti-Dopingkampf SchuleÂ macht, dann kann man ja zukÃ¼nftig keinem talentierten Kind oder Jugendlichen mehr mitÂ gutem Gewissen empfehlen, Leistungssport zu treiben. Denn am Ende steht man womÃ¶glich,Â so wie ich jetzt, unverschuldet vor den TrÃ¼mmern seiner Karriere. Das ist alles einfachÂ unbegreiflich!â€œ</p>
<p>Trotz des mulmigen GefÃ¼hls, welches sie seit Wochen begleitete, hatte sich PechsteinÂ professionell auf einen bis zur erneuten Verschiebung des Urteils denkbaren Start beimÂ Weltcup am vergangenen Wochenende in Hamar vorbereitet. Jetzt steht ihre sportlicheÂ Zukunft komplett in den Sternen: â€žWie es sportlich jetzt weiter geht, kann ich nicht sagen.Â Keine Ahnung, ob die Qualifikation fÃ¼r Olympia noch mÃ¶glich ist. ZunÃ¤chst haben weiterhinÂ die Juristen das Wort.â€œ</p></blockquote>
<p><strong>14.59 Uhr:</strong> Das CAS-Urteil ist jetzt oben und <a title="CAS-Urteil zu Pechstein" href="http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3802/5048/0/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN.pdf" target="_self">hier verlinkt</a> (pdf, 63 Seiten). Die dazugehÃ¶rige Pressemitteilung im Original:</p>
<blockquote><p>PRESS RELEASE, SPEED SKATING</p>
<p>CASE PECHSTEIN : THE 2-YEAR BAN CONFIRMED BY THE COURT OF ARBITRATION FOR SPORT</p>
<p>The Court of Arbitration for Sport (CAS) has rendered its final decision in the arbitration concerning the German speed skater Claudia Pechstein. The CAS has dismissed the appeals filed by the athlete and the German Speedskating Association and has confirmed the decision of the Disciplinary Commission of the International Skating Union whichimposed a two-year ban on Claudia Pechstein.</p>
<p>On the occasion of the ISU World Speedskating Championships in Hamar, Norway, in February 2009, blood samples were taken from all athletes for screening purposes. The percentage of reticulocytes value was measured at 3.49 for Claudia Pechstein. During the same event, two more blood samples were collected and showed values of 3.54 and 3.38. Ten days after the Hamar event, an out-of-competition blood sample was collected from the athlete, showing a percentage of reticulocytes value of 1.37. On 1 July 2009, the ISU Disciplinary Commission declared Claudia Pechstein responsible for an anti-doping violation under art. 2.2 of the ISU Anti-Doping Regulations by using the prohibited method of blood doping.</p>
<p>Claudia Pechstein and the German Speedskating Association (DESG) both filed appeals with the Court of Arbitration for Sport requesting the annulment of the ISU decision. Ms Pechstein put forward that she had not violated any anti-doping rule and contested that the percentage of reticulocytes values measured in Hamar were the result of the application of a prohibited substance or method. The athlete asserted that the upper limit of 2.4 in percentage of reticulocytes referred to by the ISU is not a generally accepted limit in medical practice. She stated that her high values were due to a blood disease. She also considered that the data collected by the ISU on the basis of blood screening were unreliable and unlikely to be of statistical or medical value for a number of reasons, such as cold temperature, altitude, physical stress due to intense exercise, foot pressure due to ice skates and blades, bleeding and an infection incurred in January 2009. Finally, the athlete expressed the view that the machine used for the blood analysis was subject to substantial fluctuations if it was not properly calibrated.</p>
<p>The case was referred to a Panel of CAS arbitrators composed of Prof. Massimo Coccia, Italy (President), Dr Stephan Netzle, Switzerland, and Mr Michele Bernasconi, Switzerland. A hearing was held at the CAS headquarters in Lausanne on 22 and 23 October 2009 during which the parties, their legal representatives and twelve witnesses and experts were heard.</p>
<p>The CAS Panel has decided to dismiss the appeals and to confirm the sanction imposed by the ISU Disciplinary Commission. The commencement date of the suspension has been fixed on 8 February 2009.</p>
<p>In summary, the CAS Panel has rejected the Appellants&#8217; arguments related to the sample collection and the analysis procedure and found that the calibration procedure established by the manufacturer of the automatic blood analyser used by the ISU was reliable. Furthermore, the CAS Panel found that the percentage of reticulocytes values shown by the athlete in Hamar on 6 and 7 February 2009 constituted abnormal values in comparison with both the general population in Europe and other elite speed skaters, as well as in comparison with her own usual values. The Panel also found that the variations in the athlete&#8217;s percentage of reticulocytes from 1.74 on 8 January 2009 to 3.49 on 6 February 2009 and then down again to 1.37 on 18 February 2009 was abnormal.</p>
<p align="left">The Panel found that the above abnormality could not be reasonably explained by the various justifications submitted by the athlete nor by a congenital medical condition, as the expert hematologist chosen by athlete examined her in depth and concluded that there were no signs of any detectable blood disease or anomaly.</p>
<p>The CAS Panel concluded as follows:</p>
<p><em>As a result, in exercising its discretion to consider the evidence submitted by the parties, the Panel, bearing in mind the seriousness of the allegation, and based on all the considerations made above, finds that the ISU has discharged its burden of proving to the comfortable satisfaction of the Panel that the abnormal values of percentage of reticulocytes recorded by Ms Pechstein in Hamar on 6 and 7 February 2009, and the subsequent sharp drop recorded on 18 February 2009, cannot be reasonably explained by any congenital or subsequently developed abnormality. The Panel finds that they must, therefore, derive from the Athleteâ€™s illicit manipulation of her own blood, which remains the only reasonable alternative source of such abnormal values.</em></p>
<p>The full award with the grounds is published on the CAS website www.tas-cas.org/recentdecision.</p>
<p>Lausanne, 25 November 2009</p></blockquote>
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		<item>
		<title>Der CAS macht es spannend: Pechstein muss warten</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 19:54:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8220;Das ist ein Hammer&#8221;, sagt Pechstein-Fan Gerd Heinze, PrÃ¤sident derÂ Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) gemÃ¤ÃŸ dpa. &#8220;Damit haben wir nicht gerechnet.&#8221; Warum auch, Heinze ist sportpolitisch ein kleines Licht, der es mit der Wahrheit nicht immer sehr genau nimmt, aber dafÃ¼r nicht unparteiisch undÂ auch nicht geizigÂ agiert. Jedenfalls, der Welt-Sportgerichtshof CAS hat die Entscheidung im Fall Pechstein um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Das ist ein Hammer&#8221;, sagt Pechstein-Fan Gerd Heinze, PrÃ¤sident derÂ Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) gemÃ¤ÃŸ <a title="Zeit Online: Kein Urteil in dieser Woche" href="http://www.zeit.de/newsticker/2009/11/4/iptc-bdt-20091104-289-22891932xml" target="_blank">dpa</a>. <strong>&#8220;Damit haben wir nicht gerechnet.&#8221;</strong> Warum auch, Heinze ist sportpolitisch ein kleines Licht, der es mit der Wahrheit <a title="&quot;NotlÃ¼gen&quot; und andere offene Fragen" href="http://jensweinreich.de/?p=4163" target="_self">nicht immer sehr genau nimmt</a>, aber dafÃ¼r nicht unparteiisch undÂ auch <a title="SZ" href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/834864" target="_blank">nicht geizig</a>Â agiert. Jedenfalls, der Welt-Sportgerichtshof CAS hat die Entscheidung im Fall Pechstein um rund zwei Wochen verschoben. Pechstein lÃ¤uft also nicht beim Weltcup in Berlin-HohenschÃ¶nhausen am Wochenende. Ob sie Ã¼berhaupt noch einmal lÃ¤uft, entscheidet nicht der Sportkamerad Heinze.</p>
<p>Die <a title="CAS PM zu Pechstein vom 4. November 2009" href="http://www.tas-cas.org/en/infogenerales.asp/4-3-3420-1092-4-1-1/5-0-1092-15-1-1/" target="_blank">Pressemitteilung</a>:</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-5711" title="CAS PM vom 4. November 2009" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/11/cas-pm.jpg" alt="" width="500" height="398" /></p>
<p>Nachtrag, 7. November: Eine weitere <a title="PM vom 6. November 2009" href="http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3687/5048/0/2009.11.06%20PR.pdf" target="_blank">Pressemitteilung</a> des CAS zu einem weiteren Eilantrag Frau Pechsteins:</p>
<blockquote><p><span>C</span>LAUDIA <span>P</span>ECHSTEIN <span>&amp;</span> <span>DESG</span> V<span>.</span> <span>ISUÂ </span></p>
<p><em><span style="font-style: normal;"><em>Lausanne, 6 November 2009 </em>- Last night, the German speedskater Claudia Pechstein filed an urgent request for provisional measures at the Court of Arbitration for Sport (CAS) in order to beÂ able to compete at the ISU World Cup events which will be held on 6-7 November in Berlin,Â Germany, and on 11-13 November in Heerenveen, Netherlands.</span></em></p>
<p>The CAS Panel in charge of this case has denied the request, emphasizing that the conditionsÂ which would allow it to grant the stay were not met. In particular, that the athlete had notÂ established in her request that her non-participation in both ISU World Cup events would causeÂ her â€˜irreparable harmâ€™. Â </p>
<p>The final arbitral award is expected within the next two weeks.</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Doppelpack: AbmahngebÃ¼hren im Fall Pechstein</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2009/08/07/doppelpack-abmahngebuhren-im-fall-pechstein/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 21:29:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich habe im gestrigen Beitrag zur &#8220;Fernseh-Talkshow&#8221; (FAZ) im Fall Pechstein angedeutet, dass mich juristische Komplikationen ereilten. Ein wenig haben wir darÃ¼ber schon diskutiert. Ich mÃ¶chte nun in aller KÃ¼rze den Sachverhalt aufklÃ¤ren. Gestern um 18.28 Uhr hatte ich freundlicher Weise nochÂ die komplette dreiseitigeÂ Argumentationshilfe der AnwÃ¤lte von Claudia Pechstein online gestellt, die ich nirgendwo sonst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe im <a title="Der Fall Pechstein: Inszenierung mit Parteigutachten" href="http://jensweinreich.de/?p=4554" target="_self">gestrigen Beitrag</a> zur &#8220;<a title="FAZ vom 8. August 2009" href="http://www.faz.net/s/RubCBF8402E577F4A618A28E1C67A632537/Doc~E47441BD1528544C5ACD0BC80E6F68D01~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Fernseh-Talkshow</a>&#8221; (FAZ) im Fall Pechstein angedeutet, dass mich juristische Komplikationen ereilten. Ein wenig haben wir darÃ¼ber schon diskutiert. Ich mÃ¶chte nun in aller KÃ¼rze den Sachverhalt aufklÃ¤ren. Gestern um 18.28 Uhr hatte ich freundlicher Weise nochÂ die komplette dreiseitigeÂ <a title="&quot;ergÃ¤nzende Informationen&quot; Pechstein ./. ISU" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/sammelmappe3.pdf" target="_blank">Argumentationshilfe</a> der AnwÃ¤lte von Claudia Pechstein online gestellt, die ich nirgendwo sonst gesehen habe,Â und die den Briefkopf der Berliner Kanzlei &#8220;Schertz Bergmann&#8221; trÃ¤gt, die ich von <a title="Webweiser" href="http://jensweinreich.de/?page_id=1780" target="_self">anderen</a> Auseinandersetzungen kenne.</p>
<p>Gestern um 20.04 Uhr sah ich den Briefkopf wieder, in einem Fax, das u.a. besagt:</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4591" title="Unterlassung Pechstein ./. Weinreich" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/unterlassung-pechstein-06082009.jpg" alt="" width="500" height="522" /></p>
<p>Heute um 16.20 Uhr sah ich den Briefkopf wieder, in einem Fax, das u.a. besagt:</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4592" title="Unterlassung Bergmann ./. Weinreich" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/unterlassung-bergmann-07082009.jpg" alt="" width="500" height="518" /></p>
<p>Der Unterschied zwischen beiden Unterlassungsbegehren besteht <em>imho</em> darin:</p>
<ul>
<li>Am 6. August schrieb mir Simon Bergmann fÃ¼r seineÂ Mandantin Claudia Pechstein.</li>
<li>Am 7. August schrieb mir Christian Schertz fÃ¼r seinen Sozius Simon Bergmann.</li>
</ul>
<p>Beide Schreiben sind bis auf die Namen und die Fristen <span style="text-decoration: line-through;">soweit</span> beinahe identisch &#8211; auch in der Summe der AbmahngebÃ¼hr.</p>
<p>Was ist passiert?</p>
<p>Im Grunde habe ich das gestern bereits klargestellt. Ich habe auf dem TV-PR-Termin von Claudia Pechstein in Berlin-Charlottenburg nach ca. 80 Minuten, als endlich Fragen erlaubt waren, einige Fragen gestellt.</p>
<p>Von Claudia Pechstein wollte ich etwas wissen, was ich am 7. Juli bereits ihren Anwalt per Email gefragt hatte, ohne darauf von ihm eine Antwort erhaltenÂ zu haben (<em>Ich habe lediglich die von der ISU </em><a title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_blank"><em>gesammeltenÂ Blutdaten</em></a><em> bekommen, aber keine Antworten auf andere Fragen</em>). Ich fragte Claudia Pechstein also, ob sie je von den DopingÃ¤rzten Bernd Pansold und <a title="BLZ vom 10. MÃ¤rz 1994" href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1994/0310/sport/0131/index.html" target="_blank">Hans-Joachim Wendler</a> und &#8220;dem HollÃ¤nder&#8221;, also dem mutmaÃŸlichen Dopingarzt Berend Nikkels, betreut wurde &#8211; oderÂ ob sie von einem der drei betreut wird. Die Antwort lautete verkÃ¼rzt, und ich hoffe, das bringt nicht die nÃ¤chste Unterlassung: Nein.</p>
<p>Von Pechsteins Manager Ralf Grengel wollte ich wissen, ob der Conferencier dieser PR-Veranstaltung, Thomas Reckermann,Â und ob die beiden vom Conferencier prÃ¤sentierten Gutachter Holger Kiesewetter und Rolf Kruse bezahlt worden sind. Die Antwort zu Reckermann habe ich richtig wiedergegeben: Ja. Die Antwort von Simon Bergmann zum Einsatz von Kiesewetter im Prinzip auch: Bergmann sprach von einer AufwandsentschÃ¤digung. Nur bei der Antwort zu Rolf Kruse habe ich bedauerlicher Weise etwas verpasst.</p>
<p><span id="more-4588"></span>Denn Bergmann sagte, wie ich heute auf meinem Mitschnitt Ã¼berprÃ¼ft habe:</p>
<blockquote><p>&#8220;Herr Kruse bekommt kein Geld, der hat seine Expertenmeinung umsonst geboten.&#8221;</p></blockquote>
<p>Leider hatte ich in einem Beitrag, den ich am Donnerstag, um 16.19 Uhr verschiedenen Zeitungen angeboten habe, irrtÃ¼mlich geschrieben, auch Rolf Kruse sei bezahlt worden. Denn diese Aussage von Bergmann ist mir in einer etwas hektischen Situation, als ich teilweise drei Stimmen folgen musste, u.a. auch Kiesewetter, der sich zu mir umdrehte und mir seine Art der Bezahlung darlegen wollte, wÃ¤hrend ich mich auf das Podium konzentrieren wollte. Aber kurzum, bevor mir das wieder als Ausrede oder Jammerei ausgelegt wird, dabei will ich nur dieÂ UmstÃ¤nde skizzieren, eins bleibt: Ich habe einen Fehler gemacht. Das ist bedauerlich.</p>
<p><em>Nachtrag, 8. August, 10.12 Uhr: Weil ich danach gefragt werde, ich wÃ¼rde gern meine Formulierung hier reinkopieren. Daran kÃ¶nnte man sehen, dass die Formulierung nicht einmal hundertptzentig, sondern &#8211; wie ich als juristischer Laie behaupten wÃ¼rde &#8211; gewissermaÃŸen nur fÃ¼nfzigprozentig unrichtig ist. Ohne dass ich mich damit entschuldigen will. Doch: Darf ich diese Formulierung, um einen Vorgang zu dokumentieren, noch einmal verÃ¶ffentlichen und also hier zur VerfÃ¼gung stellen, etwa durchgestrichen? Juristen, bitte melden!</em></p>
<p>Nach VerÃ¶ffentlichung meines gekÃ¼rzten Beitrages in der Online-Version der Frankfurter Rundschau erhielt ich, s. o., um 20.04 Uhr das SchriftstÃ¼ck von Bergmann im Auftrag von Claudia Pechstein, die offenbar ihre Rechte verletzt sah.</p>
<p>Ich habe selbstverstÃ¤ndlich sofort meine Zeitungspartner angeschrieben, teilweise auch zusÃ¤tzlich angerufen, und um Korrektur gebeten. In der <a title="FR: &quot;Eine Show als Verteidigung&quot;" href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/sport/aktuell/?em_cnt=1867145&amp;" target="_blank">FR-online</a> wurde der Text nach meiner Stoppuhr um 21.37 Uhr korrigiert. Ã„hnlich verhielt es sich im KÃ¶lner Stadtanzeiger, dort war die monierte Passage zweieinhalb Stunden online und wurde dann korrigiert. Dem Verlag des KStA wurde, wenn ich recht informiert bin, ein Gegendarstellungsbegehren zugestellt.</p>
<p>Ich habe gestern Abend, um 22.29 Uhr, per Email auch Rolf Kruse von meinem Versehen informiert. Er antwortete mir heute ganz nett und erklÃ¤rte, dass er kein Honorar akzeptieren wÃ¼rde und auch die Reisekosten selbst trÃ¤gt. Er habe keine &#8220;Stellungnahme zu Doping oder nicht-Doping&#8221; abgegeben, sondern, wie es Aufgabe des <a title="Referenzinstitut fÃ¼r Bioanalytik Bonn" href="http://www.dgkl-rfb.de/" target="_blank">Referenzinstituts fÃ¼r Bioanalytik</a> ist, &#8220;Ã¼ber Analytik und den Stand der Analytik unabhÃ¤ngig zu informieren und aufzuklÃ¤ren&#8221;.</p>
<p>Mein Anwalt hat heuteÂ AbendÂ die UnterlassungserklÃ¤rung 1 (s. o: Bergmann fÃ¼r Pechstein) fÃ¼r mich abgegeben, wenngleich wir den von Bergmann fÃ¼r seine Mandantin geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht sehen und auch keine BeeintrÃ¤chtigung der PersÃ¶nlichkeitsrechte der Mandantin erkennen kÃ¶nnen.</p>
<p>Jetzt wird&#8217;s juristisch. Da sollte ich aufhÃ¶ren. Alles andere habe ich sauber dargelegt.</p>
<p>Fehler werden hier im Blog Ã¼brigens, sofern ich selbst drauf komme oder darauf hingewiesen werde, gern sofort korrigiert und besprochen.</p>
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		<title>Was vom Tage Ã¼brig bleibt (40): der Kampf um die Deutungshoheit</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 10:39:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4579" title="PK Claudia Pechstein 6. August 2009 - (c) Eberhard Thonfeld/Camera4: Vielen Dank!" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/c4pkpechstein090806_0331.jpg" alt="" width="500" height="352" /></p>
<p>Um das auch mal zu sagen: Ich denke, dass ich in meinem Bericht in der Berliner Zeitung (&#8220;<a title="BLZ vom 7. August 2009" href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0807/sport/0007/index.html" target="_self">Stempel auf der Stirn</a>&#8220;) Ã¼ber die als <a title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein (2)" href="http://jensweinreich.de/?p=4540" target="_self">Pressekonferenz getarnte</a> <a title="Der Fall Pechstein: Inszenierung mit Parteigutachten" href="http://jensweinreich.de/?p=4554" target="_self">PR-Nummer</a> des Pechstein-Lagers ziemlich viele Argumente vermittelt habe, die dem Duo Grengel/Bergmann gefallen sollten. Zumal: Hier lÃ¤sst sich sogar noch die Argumentationshilfe der AnwÃ¤lte nachlesen, andere Beispiele lieÃŸen sich nennen, die darauf schlieÃŸen lassen, dass sich gerade in diesem Blog so viele Dokumente (nicht nur Meinungen) zum Fall finden, wie an keiner anderen Stelle im Netz. Jedenfalls fÃ¤llt mir keine ein.</p>
<p>Diese nervende Vorrede ist, nachdem juristische MaÃŸnahmen ergriffen wurden, wichtig. Es tut einfach mal gut, das zu sagen.</p>
<p>Den Beweis fÃ¼r meine Eingangsthese liefern die LektÃ¼re und das HÃ¶ren anderer Berichte, Analysen, InterviewsÂ und Kommentare zum gestrigen Event im Ellington-Hotel Berlin-Charlottenburg, wohin ich womÃ¶glich wÃ¤hrend der Leichtathletik-WM zurÃ¼ckkehre, denn dann wird dort die Casa Italia eingerichtet.</p>
<p>Hier also meine aktuellen Lese- und HÃ¶rbefehle:</p>
<ul>
<li>ZunÃ¤chst unbedingt mal das Interview mit Kreischas Laborchef <a title="BLZ: Analysen im weltweiten Netzwerk" href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1001/sport/0068/index.html" target="_self">Detlef Thieme</a> auf <a title="MDR Info: Interview mit Kreischas Laborchef Detlef Thieme zum Fall Pechstein" href="http://www2.mdr.de/mdr-info/6583192.html" target="_blank"><strong>MDR-Info</strong></a> hÃ¶ren (keine Ahnung, wie lang so etwas online zur VerfÃ¼gung steht). Thieme sagt u. a.:</li>
</ul>
<blockquote><p><span style="color: #000000;"><strong>&#8220;Die Irritationen kamen eigentlich nur dadurch zustande, dass hier Ã„pfel mit Birnen verglichen wurden.&#8221;</strong></span></p></blockquote>
<ul>
<li>Bericht von Michael Reinsch in der <strong>FAZ</strong>: &#8220;<a title="FAZ vom 7. August 2009" href="http://www.faz.net/s/Rub9CD731D06F17450CB39BE001000DD173/Doc~E009CE2CF751D4AC1BBBADEC89A1C5BB6~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Man wird ja irre</a>&#8220;:</li>
</ul>
<blockquote><p>Die Szene beherrschte, vor einer groÃŸen Leinwand stehend, ein Moderator mit seinem Zeigefinger. Mit diesem deutete er auf Rolf Kruse, Leiter des Referenz-Instituts fÃ¼r Bio-Analytik, Bonn, und auf Holger Kiesewetter, Leiter der Transfusionsmedizin an der CharitÃ© Berlin. Er erteilte das Wort mit dem Zeigefinger. Und er stieÃŸ ihn, mal belehrend, mal, um die Ungeheuerlichkeit des Verfahrens gegen Claudia Pechstein anzuprangern, in die Luft. â€žWir wollen jetzt das Programm durchziehen. Fragen beantworten wir spÃ¤terâ€œ, beschied Grengel einen Journalisten, der die mehr als eine Stunde lange Inszenierung mit einer Frage zu unterbrechen wagte. SchlieÃŸlich war er es, der den Zeigefinger bezahlte.</p></blockquote>
<ul>
<li>Kommentar von Evi Simeoni in der <strong>FAZ</strong> (schon gestern verlinkt und diskutiert): &#8220;<a title="FAZ vom 7. August 2009" href="http://www.faz.net/s/Rub31BAF3CC293542EBAD4C45D7027BF394/Doc~EBCCFC8D1B3584C6FB7F561E765E5CBA0~ATpl~Ecommon~Sspezial.html" target="_blank">Nebelkerzen im Dopingsumpf</a>&#8220;:</li>
</ul>
<blockquote><p>Eigentlich ist nur eine einzige Erkenntnis aus alldem Wust von Einzelheiten beachtenswert: Claudia Pechstein ist es nicht gelungen, die auffÃ¤lligen Messwerte zu erklÃ¤ren, die bei ihrer Verurteilung durch die Internationale Eislauf-Union als Doping-Indizien anerkannt wurden. Sie blieb den Nachweis einer kÃ¶rperlichen Ursache schuldig. Um diese doch noch zu finden, verlangte sie wiederum eine sechswÃ¶chige Untersuchungsreihe unter Aufsicht der Nationalen Anti-Doping-Agentur Nada. Deren Aufgabe ist aber das Betreiben eines vernÃ¼nftigen Kontrollsystems und von PrÃ¤ventionsmaÃŸnahmen. Es ist nicht ihre Aufgabe, Doping-VerdÃ¤chtige, womÃ¶glich noch auf eigene Kosten, fÃ¼r ein Berufungsverfahren reinzuwaschen.</p></blockquote>
<ul>
<li>GroÃŸes Interview von Frank Bachner mit Fritz SÃ¶rgel in der Zeitung <strong>Der Tagesspiegel</strong>: &#8220;<a href="http://www.tagesspiegel.de/sport/doping/Claudia-Pechstein-Fritz-Soergel;art2650,2866698" target="_blank">Es gab erhÃ¶hte Werte, die nicht ins normale Raster passen</a>&#8220;</li>
<li>Bericht von Claudio Catuogno in der <strong>SÃ¼ddeutschen Zeitung</strong>: &#8220;<a title="SZ vom 7. August 2009" href="http://www.sueddeutsche.de/sport/856/483304/text/" target="_blank">Werte, die alles zerstÃ¶ren</a>&#8220;:</li>
</ul>
<blockquote><p>Der Saal ist abgedunkelt, die Inszenierung beginnt. Die Dramaturgie ist so sorgfÃ¤ltig ausgearbeitet wie bei einer vielfach eingeÃ¼bten Theatervorstellung. ZunÃ¤chst lÃ¤sst Anwalt Bergmann die juristischen Fachbegriffe tanzen: &#8220;verkannte Beweislastverteilung&#8221;, &#8220;fehlende Rechtsgrundlage&#8221;, &#8220;unverzeihliche Verfahrensfehler&#8221;. Wenn formal alles korrekt zugegangen wÃ¤re, soll das heiÃŸen, sÃ¤ÃŸe man heute nicht hier. Aber nur auf Paragraphen wird sich Claudia Pechstein nicht berufen kÃ¶nnen, nicht vor dem Gericht, das sie sich ausgesucht hat: die Ã–ffentlichkeit. Deshalb folgen nun fast 90 Minuten mit Zahlen, Grafiken, Expertenstatements, die auf die Schnelle kaum Ã¼berprÃ¼fbar sind. Und schon bald wird sogar eine fast abenteuerlich anmutende Frage aufgeworfen: Sind das Ã¼berhaupt die Blutproben von Claudia Pechstein?Â  (&#8230;)</p>
<p>Ist es tatsÃ¤chlich zu Verwechslungen gekommen? Nachfragen kann man im Saal Femina des Berliner Hotels Ellington erst spÃ¤ter stellen, als die LiveÃ¼bertragung beendet ist, und mehr als Hinweise auf fehlende Dokumente erhÃ¤lt man von der Pechstein-Partei nicht. Dabei haben der ISU-Mediziner Harm Kuipers sowie mehrere Dopingfahnder den Irrtum zu diesem Zeitpunkt lÃ¤ngst aufgeklÃ¤rt: Gelegentlich haben Proben eben mehrere Codes, einen fÃ¼r die Analysemaschine, einen fÃ¼r die Unterlagen. Insofern das nachvollziehbar dokumentiert ist, gÃ¤be es nichts zu beanstanden.Â Â </p></blockquote>
<ul>
<li>Kommentar von RenÃ© Hofmann in der <strong>SZ</strong>: &#8220;<a title="SZ vom 7. August 2009" href="http://www.sueddeutsche.de/sport/846/483294/text/" target="_blank">Image-Pflege auf den letzten Metern</a>&#8220;:</li>
</ul>
<blockquote><p>Zwei TV-Sender Ã¼bertrugen den Beginn der Pressekonferenz der EisschnelllÃ¤uferin am Donnerstag in Berlin live. Wer wollte, konnte die Veranstaltung, die inklusive Fragerunde fast zwei Stunden dauerte, im Internet bis zum letzten Wort verfolgen. Derlei ist ein Novum im Sport, das zeigt, wie die Protagonisten zunehmend danach streben, die Regie Ã¼ber ihre mediale Darstellung zu Ã¼bernehmen. Die aktuelle Medienwelt, vor allem aber die modernen Kommunikationstechniken bieten ihnen dazu zunehmend mehr MÃ¶glichkeiten. Lance Armstrong pflegt sein Image auf der Internet-Plattform Twitter, Claudia Pechstein schreibt auf ihrer Homepage gegen &#8220;Pechstein-JÃ¤ger&#8221; an. Auf der Seite hatte sie auch schon lÃ¤nger fÃ¼r die Veranstaltung geworben, die ihr einen Befreiungsschlag bringen sollte.</p></blockquote>
<ul>
<li><span style="text-decoration: line-through;">In der SZ gibt es noch den Beitrag von Werner Bartens: &#8220;</span><span style="text-decoration: line-through;">Die Spur der roten Zellen</span><span style="text-decoration: line-through;">&#8220;. Ich habe den Text online nicht gefunden, vielleicht kann jemand besser suchen?Â </span></li>
<li>Kolumne von Johannes Kopp in der <strong>taz</strong>: &#8220;<a title="taz vom 7. August 2009" href="http://www.taz.de/1/debatte/kolumnen/artikel/1/fortsetzung-der-wertedebatte/" target="_blank">Fortsetzung der Wertedebatte</a>&#8220;</li>
<li>Alexandra Gross, Marcel Stein und JÃ¶rg Winterfeldt auf <strong>welt.de</strong>: &#8220;<a title="welt.de vom 6. August 2009" href="http://www.welt.de/sport/article4271171/Claudia-Pechstein-und-die-inszenierte-Unschuld.html" target="_blank">Claudia Pechstein und die inszenierte Unschuld</a>&#8220;</li>
<li>Katja Bauer in der <strong>Stuttgarter Zeitung</strong>: &#8220;<a title="StZ vom 7. August 2009" href="http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2154294_0_5360_-claudia-pechstein-die-suche-nach-der-wahrheit.html" target="_self">Die Suche nach der Wahrheit</a>&#8220;:</li>
</ul>
<blockquote><p>Vorne auf einer BÃ¼hne steht ein Herr in rosÃ©farbenem Hemd, der als Moderator bezahlt wird. Er stellt Fragen, die er von KarteikÃ¤rtchen abliest, er agiert als prÃ¤parierter Stichwortgeber fÃ¼r Pechstein, fÃ¼r ihren Rechtsbeistand Simon Bergmann und ihren Manager Ralf Grengel.</p>
<p>Der Moderator prÃ¤sentiert auch Akten, oder jedenfalls Teile davon, man sieht sie in Ausschnitten mit abgedunkelten Stellen, nicht zu identifizieren, projiziert auf eine Leinwand, genauso wie Grafiken zu Blutwerten. Journalistenfragen sind zu diesem Zeitpunkt nicht zugelassen, die Inszenierung soll nicht unterbrochen werden. Es geht juristisch gesehen um den Nachweis von Verfahrensfehlern. Vor allem aber geht es darum, die Deutungshoheit zurÃ¼ckzugewinnen.</p></blockquote>
<p>Ein Blick ins Archiv:</p>
<ul>
<li>Markus Becker auf <strong>Spiegel-Online</strong> am 26. MÃ¤rz 2009: &#8220;<a title="Spon vom 26. MÃ¤rz 2009" href="http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,615211,00.html" target="_blank">Die merkwÃ¼rdigen Mittelchen des CharitÃ©-Professors Kiesewetter</a>&#8220;</li>
</ul>
<p>Und der Hinweis in eigener Sache, dass MdB und Sportausschuss-Chef Peter Danckert (SPD) natÃ¼rlich <a title="Peter Danckert (SPD) macht Wahlkampf - aber nicht mit dem Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4564" target="_blank">keinen Wahlkampf mit dem Fall Pechstein</a> macht.</p>
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		<item>
		<title>Der Fall Pechstein: Inszenierung mit Parteigutachten</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Aug 2009 16:28:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4556" title="Ralf Grengel, Claudia Pechstein - (c) camera4/Eberhard Thonfeld" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/c4pkpechstein090806_030.jpg" alt="" width="500" height="340" /></p>
<p>Claudia Pechsteins Manager Ralf Grengel <em>(Foto: Eberhard Thonfeld/Camera4)</em> weist mich hier aufÂ irgendetwas hin. Ich meine, es ist jene Passage, als er sagt, dass &#8220;selbstverstÃ¤ndlich jeder, der hier arbeitet, Geld bekommt&#8221;. Ich hatte, nachdem ich wie alle anderen Journalisten auf der so genannten <a title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein (2)" href="http://jensweinreich.de/?p=4540" target="_self">Pressekonferenz</a>, die Ã¼ber weite Teile eher eine propagandistisch angehauchte PR-Nummer war, nach knapp anderthalb Stunden Wartezeit, als endlich Fragen erlaubt waren, mich danach erkundigt, ob denn der Moderator der Veranstaltung (<a title="Infos zu Herrn Reckermann" href="http://jensweinreich.de/?p=4540#comment-11864" target="_self">Thomas Reckermann</a>) und die beiden anwesenden SachverstÃ¤ndigen (Holger Kiesewetter und Rolf Kruse) entlohnt wÃ¼rden.Â Wer arbeitet, soll auch etwas bekommen, sagte Grengel. <em>(btw: Das hÃ¶rt ein Blogger gern)</em> Anwalt Simon Bergmann fÃ¼gte an: &#8220;Herr Weinreich, ein Parteigutachten ist ein Parteigutachten, es wurde von der Partei beauftragt, deshalb heiÃŸt es so.&#8221; Danke, das hatte ich gar nicht bestritten. Ich wollte es nur nochmal hÃ¶ren.</p>
<p><em>Korrektur, 21.09 Uhr:</em> Offenbar habe ich in der Hektik etwas Ã¼berhÃ¶rt. Denn einen <a title="Frankfurter Rundschau: Eine Show als Verteidigung" href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/sport/aktuell/1867145_Pechstein-und-die-Doping-Vorwuerfe-Eine-Show-als-Verteidigung.html" target="_blank">ersten aktuellen Text</a> habe ich am Nachmittag fabriziert,Â esÂ ist ja das Los des/der Journalisten, schnell drauflos schreiben zu mÃ¼ssen. Zu diesem Beitrag erreichte mich um 20.04 Uhr ein Schriftsatz von Bergmann im Auftrag von Claudia Pechstein, in dem es heiÃŸt: &#8220;Der von Ihnen angesprochene Gutachter Rolf Kruse wurde fÃ¼r die Erstellung seines Gutachtens nicht bezahlt.&#8221; Ich werde aufgefordert, diese Behauptung zu unterlassen.</p>
<p>Ich finde Ã¼brigens, und das meine ich gar nicht ironisch, Claudia Pechstein guckt auf diesem Foto wie unschuldig.</p>
<p>Nun versuche ich, die Ereignisse/Erlebnisse sacken zu lassen. Klar ist fÃ¼r mich, was ich spÃ¤testens seit gestern kommentiere: Geladene Journalisten wurden hier Teil einer Inszenierung, die vor allem darauf angelegt war, die Argumente der Verteidigung (die heute zum AnklÃ¤ger wurde) eine knappe Stunde lang live im Fernsehen vorzubringen. Das ist keine groÃŸe Kunst, dazu gehÃ¶rt nur Chuzpe und ein wenig ProfessionalitÃ¤t. Beides ist im Pechstein-Lager zweifellos vorhanden.</p>
<p>WÃ¤hrend ich es also noch sacken lasse und hier peu Ã  peu versuche, Gedanken eintrudeln zu lassen, stelle ich zunÃ¤chst die Hauptargumente der Pechsteins zur Diskussion. Diese auf drei Seiten gepressten &#8220;ergÃ¤nzenden Informationen&#8221; der AnwÃ¤lte. Wie aber schon im <a title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein (2)" href="http://jensweinreich.de/?p=4540" target="_self">gestrigen Beitrag</a>, in dem ich mich zu einigen Argumenten derÂ Verteidigung geÃ¤uÃŸert habe,Â weise ich auch heute darauf hin:</p>
<blockquote><p>Die LektÃ¼re des Beitrags â€œ<strong><a title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein</a></strong>&#8221; ist unverzichtbar, will man sich auf die folgenden Bemerkungen einlassen. Meiner Kenntnis nach, ich lasse mich gern korrigieren, findet sich die Aufstellung der Kontrollergebnisse Ã¼berhaupt nur in diesem Blog. Unverzichtbar ist auch die LektÃ¼re des <a title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (35): Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">Beschlusses der ISU</a> vom 1. Juli.</p></blockquote>
<p>Sollte ich mit diesen wiederholten Hinweisen jemanden nerven, tut es mir leid; allein: Ich kann und will es nicht Ã¤ndern. Denn um die einzelnen StrÃ¤nge und Argumentationslinien, um all die Behauptungen, Finten, Fakten, Vermutungen, ErklÃ¤rungsversuche u.v.a.m. einigermaÃŸen adÃ¤quat nachvollziehen (oder wenigstens erahnen zu kÃ¶nnen) ist diese LektÃ¼re unverzichtbar.</p>
<ul>
<li>Hier also die <a title="Argumente der Pechstein-AnwÃ¤lte" href="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/sammelmappe3.pdf" target="_blank"><strong>Argumentationshilfe</strong></a> (pdf, 582 kb) der AnwÃ¤lte <a title="www.simon-bergmann.de" href="http://www.simon-bergmann.de/" target="_blank">Simon Bergmann</a> und <a title="Christian KrÃ¤he" href="http://ra-kraehe.de/" target="_blank">Christian KrÃ¤he</a>, ein CAS-erfahrener Mann, der neu zum Team stieÃŸ</li>
</ul>
<p>To be continued. Dachte ich. Mal sehen, ob ich dazu nach der Anwaltspost noch Lust habe.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein (2)</title>
		<link>http://www.jensweinreich.de/2009/08/06/die-blutkontrollen-von-claudia-pechstein-2/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 23:49:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Weinreich</dc:creator>
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		<description><![CDATA[So sieht ein Blutproben-Set Ã¼brigens aus, eines der Firma Berlinger, und das ist keine Werbung, sondern dient der ErklÃ¤rung eines schwierigen Sachverhalts. Die Abteilung Attacke des Lagers von Claudia Pechstein hat sich kÃ¼rzlich zwar bei der &#8220;Recherche&#8221; im Krankenhaus von Hamar sehr dÃ¤mlich angestellt, was mÃ¶glicherweise juristische Konsequenzen fÃ¼r den SpÃ¤her haben wird. ImÂ unmittelbaren Vorfeld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So sieht ein Blutproben-Set Ã¼brigens aus, eines der <a title="www.berlinger.ch" href="http://www.berlinger.ch/de/berlinger-special/main/mensch/bereg-kit-fuer-bluttests.html" target="_self">Firma Berlinger</a>, und das ist keine Werbung, sondern dient der ErklÃ¤rung eines schwierigen Sachverhalts.</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4547" title="www.berlinger.ch" src="http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/08/bereg.jpg" alt="" width="500" height="505" /></p>
<p>Die Abteilung Attacke des Lagers von <a title="tag: Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?cat=1590" target="_self">Claudia Pechstein</a> hat sich kÃ¼rzlich zwar bei der &#8220;Recherche&#8221; im <a title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (38) ..." href="http://jensweinreich.de/?p=4347" target="_self">Krankenhaus von Hamar</a> sehr dÃ¤mlich angestellt, was mÃ¶glicherweise juristische Konsequenzen fÃ¼r den SpÃ¤her haben wird. ImÂ unmittelbaren Vorfeld einer vom Fernsehsender <strong>n24</strong> am Donnerstag (11 Uhr) live Ã¼bertragenen Pressekonferenz aber beweist man durchaus Geschick.</p>
<p>Die PK findet Ã¼brigens im Raum Femina statt, fÃ¼r den <a title="Hotel Ellington" href="http://www.ellington-hotel.com/de/TagungenUndFeiern/Tagungen.html" target="_blank">das Hotel Ellington</a> in Berlin-Charlottenburg anbietet:</p>
<blockquote><p>Business Package Femina</p>
<ul>
<li>Eventraum &#8220;Femina&#8221;</li>
<li>BlÃ¶cke und Stifte</li>
<li>zwei alkoholfreie TagungsgetrÃ¤nke</li>
<li>Kaffeepause am Vormittag mit sÃ¼ÃŸen &amp; herzhaften Minicroissants &amp; ObstspieÃŸen</li>
<li>Businesslunch laut KÃ¼chenchef</li>
<li>ein alkoholfreies GetrÃ¤nk zum Businesslunch</li>
<li>Kaffeepause am Nachmittag mit ofenfrischem Blechkuchen &amp; Mundobst</li>
<li>ab â‚¬ 59,00 pro Person zzgl. â‚¬ 5,00 bei unlimitiertem GetrÃ¤nkeverbrauch</li>
<li>Sollten Sie das komplette technische Equipment Ã¼ber das ELLINGTON HOTEL beziehen, so verringert sich die Pauschale auf â‚¬ 56,00 pro Person</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Ich bin mir unsicher, ob das der richtige Termin fÃ¼r Minicroissants &amp; ObstspieÃŸe ist. Gehandelt wird heute eher mitÂ Blutkonserven. Schon sind wir wieder beim Thema. Raffiniert hat Pechsteins Manager Ralf Grengel (und vielleicht sogar ihr Anwalt Simon Bergmann, ich bin mir da nicht so sicher) die Klaviatur der Medien gespielt, was nicht wirklich schwierig ist,Â und im Vorfeld dieser PK gewissermaÃŸen die Kommunikationsherrschaft an sich gerissen. Und wer die Kommunikationsherrschaft nicht hat, das wusste schon ein groÃŸer deutscher SportfunktionÃ¤r, lÃ¤uft Gefahr,Â Verlierer zu sein.</p>
<p>Ich bin <a title="Tagesspiegel: Claudia Pechstein - auf der Suche nach Entlastung" href="http://www.tagesspiegel.de/sport/Eisschnellauf-Claudia-Pechstein;art272,2865688" target="_blank">nicht</a> der einzige, der an keinen Zufall glaubt, dass gestern zuerst <a title="Sport-Bild &quot;exklusiv&quot; vom 5. August 2009" href="http://www.sportbild.de/sportbild/generated/article/sportmix/2009/08/05/13452400000.html" target="_blank"><strong>Sport-Bild</strong></a>, dann die <strong>Deutsche Presse-Agentur</strong> mit Informationen aufwarteten, die Claudia Pechstein entlasten kÃ¶nnten. Manche Medien haben dieÂ dpa-Ãœberschrift &#8220;<a title="n-tv" href="http://www.n-tv.de/sport/Pechstein-im-Aufwind-article448964.html" target="_blank">Daten-Chaos bei der ISU</a>&#8221; ungeprÃ¼ft Ã¼bernommen. Focus tickert sogar: &#8220;<a title="Focus.de" href="http://www.focus.de/politik/schlagzeilen?day=20090805&amp;did=1110826" target="_blank">Pechstein wurden falsche Proben zugeordnet</a>&#8220;, dabei stand das doch nicht mal im Text von Frank Thomas, oder habe ich die Passage Ã¼bersehen? Und eben gerade sendet bild.de: &#8220;<a title="bild.de" href="http://www.bild.de/BILD/sport/wintersport/2009/08/06/claudia-pechstein/wird-die-doping-sperre-aufgehoben.html" target="_blank">Pechstein-Sensation &#8230;Â Wird die Dopingsperre aufgehoben?</a>&#8221; Da in diesem Beitrag aber momentan nicht mal der Name eines der Autoren stimmt (Thorsten Felkse, der mir sehr sympatisch ist,Â heiÃŸt in Wirklichkeit Thorsten Felske), bleibe ich skeptisch.</p>
<p>Ich habe mich jetzt einen halben Tag mit den neuen Informationen befasst, habe telefoniert, gelesen, versucht zu verstehen. Das ist natÃ¼rlich nur bedingt mÃ¶glich, weil ich a) nicht Ã¼ber die Dokumente zu den behaupteten Infos verfÃ¼ge (und deshalb auch nicht exakt prÃ¼fen kann), und b) Pechsteins Anwalt meine telefonische Anfrage unbeantwortet lieÃŸ, wofÃ¼r ich in gewisser Weise sogar VerstÃ¤ndnis habe, denn viel wichtiger ist doch die Vorstellung heute live im TV.</p>
<p>Ich will dennoch versuchen, obgleich es riskant ist, einige GedankenÂ zur Lage beizusteuern. ZunÃ¤chst aber muss ich einmal mehr die Statistik zu den 95 von der ISU zusammengefassten Blutkontrollen der Claudia Pechstein empfehlen. Die LektÃ¼re des Beitrags &#8220;<strong><a title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein</a></strong>&#8221; ist unverzichtbar, will man sich auf die folgenden Bemerkungen einlassen. Meiner Kenntnis nach, ich lasse mich gern korrigieren, findet sich die Aufstellung der Kontrollergebnisse Ã¼berhaupt nur in diesem Blog. Unverzichtbar ist auch die LektÃ¼re des <a title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (35): Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">Beschlusses der ISU</a> vom 1. Juli.</p>
<ul>
<li><strong>Der Bericht von </strong><a title="Sport-Bild &quot;exklusiv&quot; vom 5. August 2009" href="http://www.sportbild.de/sportbild/generated/article/sportmix/2009/08/05/13452400000.html" target="_blank"><strong>Sport-Bild</strong></a><strong> zu den Kontrollen im Februar 2000 in Milwaukee</strong></li>
</ul>
<p>Die Differenzen zwischen den Zahlen in den drei Protokollen und den in der ISU-Tabelle aufgefÃ¼hrten Werten sind minimal und wirken sich bei der Kontrolle vom 4. Februar 2000 sogar entlastend fÃ¼r Pechstein aus, weil sie dadurch unter dem zulÃ¤ssigen HÃ¶chstwert (2,4) blieb: In der von der ISU erstellten Excel-Tabelle wird der Retikulozytenwert 2,3 Prozent gefÃ¼hrt &#8211; im Protokoll steht 2,5 Prozent.</p>
<p>Ich habe bereits vor Wochen, bei VerÃ¶ffentlichung der <a title="Die Blutkontrollen von Claudia Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4210" target="_self">Tabelle</a>, darauf hingewiesen, dass dieÂ Retikulozytenwerte nicht immer mit jenen Ã¼bereinstimmen, die im <a title="Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self"><span style="color: #6b8e23;">Beschluss der ISU-Disziplinarkommission</span></a> und der dazugehÃ¶rigen <a title="Claudia Pechstein wegen Blutdopings gesperrt" href="http://jensweinreich.de/?p=4108" target="_self"><span style="color: #6b8e23;">Pressemitteilung</span></a> genannt werden. Ãœber derlei Differenzen zwischen Protokollen und der ISU-Tabelle wurde bereits im FrÃ¼hjahr verhandelt, wie sich im 15-seitigen <a title="Was vom Tage Ã¼brig bleibt (35): Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein" href="http://jensweinreich.de/?p=4140" target="_self">Beschluss der ISU-Disziplinarkommission</a> vom 1. Juli 2009 nachlesen lÃ¤sst. Diskutiert wurde Ã¼ber Werte im MÃ¤rz 2000 in Nagano, bei den Winterspielen 2002 in Salt Lake City und im Februar 2009 in Hamar &#8211; und Ã¼ber die ZuverlÃ¤ssigkeit des hÃ¤matologischen AnalysegerÃ¤ts â€ž<a title="advia 120 VerkaufsbroschÃ¼re" href="http://www.medical.siemens.com/siemens/en_GLOBAL/gg_diag_FBAs/files/haematologie_de_pdf/advia_120_broschuere.pdf" target="_self">Advia 120</a>&#8220;, Ã¼brigens ein <a title="tag: Siemens" href="http://jensweinreich.de/?s=siemens" target="_self">Siemens</a>-<a title="Siemens diagnostics" href="http://diagnostics.siemens.com/webapp/wcs/stores/servlet/ProductDisplay~q_catalogId~e_-103~a_catTree~e_100001,1016465~a_langId~e_-103~a_productId~e_172953~a_storeId~e_10001.htm" target="_self">Produkt</a> :) Obgleich sich minimale Abweichungen nicht immer zweifelsfrei erklÃ¤ren lieÃŸen, urteilte die ISU-Disziplinarkommission, dass sich damit nichts an der Indizienkette Ã¤ndere. â€žWir haben alle Aspekte mit aller SeriositÃ¤t geprÃ¼ft&#8221;, sagte <a title="welt.de: Interview mit Beatrice Pfister" href="http://www.welt.de/sport/article4062131/Die-Gutachter-haben-Pechstein-nicht-entlastet.html" target="_blank">ISU-Richterin Beatrice Pfister</a> der Tageszeitung â€žDie Welt&#8221;.</p>
<p><span id="more-4540"></span>Manager Grengel argumentiert nun laut Sport-Bild: â€žDrei Protokolle, drei Fehler. Das sagt doch alles. Auf welcher Basis soll da den restlichen Daten der ISU ohne entsprechende Belege vertraut werden.&#8221; Was Grengel, Schwiegersohn des langjÃ¤hrigen Pechstein-Trainers Joachim Franke, nicht sagt: Die Differenzen, die sich womÃ¶glich erklÃ¤ren lassen, betreffen keinesfalls die vierzehn Extremwerte und sprengen deshalb nicht die Indizienkette. Bei den Analysen von Milwaukee handelte es sich um die ersten je von der ISU genommenen Proben. Im Jahr 2000 wurde Pechstein auÃŸerdem noch In Nagano stets bei WettkÃ¤mpfen kontrolliert. Selbst wenn man jene sechs Werte aus dem ersten Jahr wegen mÃ¶glicher Anlaufschwierigkeiten aus der Liste streichen wÃ¼rde, ergÃ¤be sich kein grundsÃ¤tzlich anderes Bild.</p>
<ul>
<li><strong>Die Blutprobe vom 15. April 2009, deren Analyse in den Dopingkontrolllabors <a title="akkreditierte WADA-Labore" href="http://www.wada-ama.org/en/dynamic.ch2?pageCategory.id=333" target="_blank">Kreischa und Lausanne</a>Â unterschiedliche Resultate erbrachte</strong></li>
</ul>
<p>Welche Resultate das sind und wie groÃŸ die Abweichungen sind, teilt uns dpa leider nicht mit. Das wird sicher heute die Pechstein-Fraktion tun. Die grÃ¶ÃŸeren Blutanalyse-Experten sitzen wahrscheinlich in Lausanne. Insofern macht die Aussage von ISU-Medizinchef Harm Kuipers, den ich leider nicht persÃ¶nlich erreicht habe, vielleicht Sinn. dpa zitiert ihn so:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es ist merkwÃ¼rdig, dass bei der Auswertung einer Probe in zwei Labors so unterschiedliche Werte herauskommen.Â Ich habe mich selbst schon versucht kundig zu machen, warum in Kreischa und Lausanne solche Differenzen ermittelt wurden. Ich kann mir nur vorstellen, dass es mit der Eichung des GerÃ¤ts in Kreischa oder einer falschen KÃ¼hlung der Probe zusammenhÃ¤ngt.&#8221;</p></blockquote>
<p>Und ich kann nur sagen: Auch diese Probe ist nicht in der 95er Liste erfasst. Dort ist als letzte Probe die Trainingskontrolle vom 18. Februar 2009 verzeichnet. Insofern verstehe ich nicht, warum das jetzt so wichtig sein soll. Das heiÃŸt, natÃ¼rlich verstehe ich die Pechstein-Fraktion ansatzweise: Man will die Indizienkette brechen und greift nach jeder Chance. Geht in Ordnung.</p>
<ul>
<li><strong>Nun zum letzten Punkt, den unterschiedlichen Barcodes bei einer Reihe von Trainingskontrollen</strong></li>
</ul>
<p>dpa berichtet:</p>
<blockquote><p>&#8220;Von den 20 Trainingskontrollen Pechsteins, die als Beweismittel vor dem ISU-Schiedsgericht am 29./30. Juni dienten, waren nach dpa-Informationen fast die HÃ¤lfte der Barcodes nicht identisch mit denen der Athletin. Mit Barcodes werden durch die Kontrolleure die Namen der getesteten Sportler verschlÃ¼sselt, jede Testampulle erhÃ¤lt einen Strichcode, der auch parallel an den Athleten vergeben wird. Betroffen von den Verwechslungen sind auch Daten, die erhÃ¶hte Retikulozyten-Werte ausweisen und im Verfahren der Angeklagten angelastet wurden. Mit diesen vertauschten Codes kÃ¶nnte die Doping-AffÃ¤re um Pechstein nun sogar zu einem Datenskandal des Weltverbandes ISU werden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Noch einmal: Dokumente dazu wÃ¼rde ich gern sehen. Wenn ich richtig gezÃ¤hlt habe, sind von den 20 &#8220;Trainingskontrollen&#8221; (ich meine, bei der ISU zÃ¤hlen mitunter auch so genannten Pre-Competition-Tests zu den &#8220;Trainingskontrollen&#8221;, und die wÃ¤ren dann keinesfalls unangekÃ¼ndigt) vier mit Ã¼berhÃ¶hten Retikoluzytenwerten versehen. Sollten einige davonÂ tatsÃ¤chlich falsche Proben sein, wie (s.o.) manche Medien mutmaÃŸen, wÃ¤re das heftig. Ich habe mir von ExpertenÂ allerdings erklÃ¤ren lassen, dass es sich eher anders verhalten kÃ¶nnte, weshalb fÃ¼r mich die von dpa ebenfalls zitierte Aussage Kuipers Sinn macht, wonach die ISU die Proben sauber zuordnen kÃ¶nne.</p>
<p>Ganz kurz, nach meinen Recherchen kÃ¶nnte es sich so erklÃ¤ren: Manche Labors versehen Proben bei Eingang im Labor mit einem zweiten, zusÃ¤tzlichen Barcode. Dies geschieht aus rein technischen GrÃ¼nden, weil die Datenverarbeitungssysteme unterschiedlich sind und mitunter Schwierigkeiten mit den bereits auf den Proben vorhanden Barcodes haben. <em>(Ich meine, in anderem Zusammenhang davon schon gehÃ¶rt zu haben, vielleicht kann jemand in der Kommentarspalte Auskunft geben.)</em> Wenn also so ein Labor-Barcode in der ISU-Liste auftauchen sollte, ist es logisch, dass dieser Code nicht mit jenem Ã¼bereinstimmt, den Claudia Pechstein in ihrem Blutpass/Dopingkontrollpass findet. Denn dort wird (je nach Art des Blutkits entweder von ihr selbst oder von einem Kontrolleur) natÃ¼rlich jener Code eingeklebt, der sich im Kit befindet. In den oben verlinkten Berlinger-Kits sind die Nummern in das Glas eingelasert, dazu liegen acht identische Barcodes bei. Acht deshalb, weil schon allein 5 (ein Original und vier Kopien) auf die Protokolle geklebt werden mÃ¼ssen, ein weiterer Sticker landet im Pass des/der Athleten. Soviel dazu, aber ich bin nicht der Experte.</p>
<p>bild.de schreibt Ã¼brigens:</p>
<blockquote><p>Pikant: Pechstein selbst ist per Zufall auf diese Verwechslung gestoÃŸen. Sie hat die Barcodes auf den ihr zur Last gelegten Proben miteinander verglichen und Abweichungen festgestellt.</p></blockquote>
<p>Vielleicht sind wir heute Mittag allesamt schlauer. Im Moment, so scheint mir,Â hÃ¤lt die Indizienkette der ISU.</p>
<p><em>Zwei letzte Anmerkungen in eigener Sache:</em></p>
<ul>
<li>Bin mal gespannt, ob es dabei bleibt, dass ich heute im Kurzinterview auf n24 die Pressekonferenz einschÃ¤tzen soll.</li>
<li>Falls jemand in verschiedenen Zeitungen (SÃ¼ddeutsche, Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau) verschiedene Varianten meiner aktuellen Texte zum Fall finden sollte, da verhÃ¤lt es sich so: Ich habe einen ersten Beitrag geschrieben und den Kunden geschickt. Die erste kurze Version der dpa-Geschichte kam am Mittwoch um 16.59 Uhr (&#8220;Pechstein wurden falsche Proben zugeordnet&#8221;),Â nach Redaktionsschluss der meisten meiner Kunden. Am Abend habe ich ihnen dann einen stark Ã¼berarbeiteten Text angeboten.</li>
</ul>
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