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Das Olympische Bildungsmagazin

Doppelpack: Abmahngebühren im Fall Pechstein

Ich habe im gestrigen Beitrag zur „Fernseh-Talkshow“ (FAZ) im Fall Pechstein angedeutet, dass mich juristische Komplikationen ereilten. Ein wenig haben wir darüber schon diskutiert. Ich möchte nun in aller Kürze den Sachverhalt aufklären. Gestern um 18.28 Uhr hatte ich freundlicher Weise noch die komplette dreiseitige Argumentationshilfe der Anwälte von Claudia Pechstein online gestellt, die ich nirgendwo sonst gesehen habe, und die den Briefkopf der Berliner Kanzlei „Schertz Bergmann“ trägt, die ich von anderen Auseinandersetzungen kenne.

Gestern um 20.04 Uhr sah ich den Briefkopf wieder, in einem Fax, das u.a. besagt:

Unterlassung Pechstein ./. Weinreich

Heute um 16.20 Uhr sah ich den Briefkopf wieder, in einem Fax, das u.a. besagt:

Unterlassung Bergmann ./. Weinreich

Der Unterschied zwischen beiden Unterlassungsbegehren besteht imho darin:

  • Am 6. August schrieb mir Simon Bergmann für seine Mandantin Claudia Pechstein.
  • Am 7. August schrieb mir Christian Schertz für seinen Sozius Simon Bergmann.

Beide Schreiben sind bis auf die Namen und die Fristen soweit beinahe identisch – auch in der Summe der Abmahngebühr.

Was ist passiert?

Im Grunde habe ich das gestern bereits klargestellt. Ich habe auf dem TV-PR-Termin von Claudia Pechstein in Berlin-Charlottenburg nach ca. 80 Minuten, als endlich Fragen erlaubt waren, einige Fragen gestellt.

Von Claudia Pechstein wollte ich etwas wissen, was ich am 7. Juli bereits ihren Anwalt per Email gefragt hatte, ohne darauf von ihm eine Antwort erhalten zu haben (Ich habe lediglich die von der ISU gesammelten Blutdaten bekommen, aber keine Antworten auf andere Fragen). Ich fragte Claudia Pechstein also, ob sie je von den Dopingärzten Bernd Pansold und Hans-Joachim Wendler und „dem Holländer“, also dem mutmaßlichen Dopingarzt Berend Nikkels, betreut wurde – oder ob sie von einem der drei betreut wird. Die Antwort lautete verkürzt, und ich hoffe, das bringt nicht die nächste Unterlassung: Nein.

Von Pechsteins Manager Ralf Grengel wollte ich wissen, ob der Conferencier dieser PR-Veranstaltung, Thomas Reckermann, und ob die beiden vom Conferencier präsentierten Gutachter Holger Kiesewetter und Rolf Kruse bezahlt worden sind. Die Antwort zu Reckermann habe ich richtig wiedergegeben: Ja. Die Antwort von Simon Bergmann zum Einsatz von Kiesewetter im Prinzip auch: Bergmann sprach von einer Aufwandsentschädigung. Nur bei der Antwort zu Rolf Kruse habe ich bedauerlicher Weise etwas verpasst.

Denn Bergmann sagte, wie ich heute auf meinem Mitschnitt überprüft habe:

Herr Kruse bekommt kein Geld, der hat seine Expertenmeinung umsonst geboten.

Leider hatte ich in einem Beitrag, den ich am Donnerstag, um 16.19 Uhr verschiedenen Zeitungen angeboten habe, irrtümlich geschrieben, auch Rolf Kruse sei bezahlt worden. Denn diese Aussage von Bergmann ist mir in einer etwas hektischen Situation, als ich teilweise drei Stimmen folgen musste, u.a. auch Kiesewetter, der sich zu mir umdrehte und mir seine Art der Bezahlung darlegen wollte, während ich mich auf das Podium konzentrieren wollte. Aber kurzum, bevor mir das wieder als Ausrede oder Jammerei ausgelegt wird, dabei will ich nur die Umstände skizzieren, eins bleibt: Ich habe einen Fehler gemacht. Das ist bedauerlich.

[Nachtrag, 8. August, 10.12 Uhr: Weil ich danach gefragt werde, ich würde gern meine Formulierung hier reinkopieren. Daran könnte man sehen, dass die Formulierung nicht einmal hundertprozentig, sondern – wie ich als juristischer Laie behaupten würde – gewissermaßen nur fünfzigprozentig unrichtig ist. Ohne dass ich mich damit entschuldigen will. Doch: Darf ich diese Formulierung, um einen Vorgang zu dokumentieren, noch einmal veröffentlichen und also hier zur Verfügung stellen, etwa durchgestrichen? Juristen, bitte melden!]

Nach Veröffentlichung meines gekürzten Beitrages in der Online-Version der Frankfurter Rundschau erhielt ich, s. o., um 20.04 Uhr das Schriftstück von Bergmann im Auftrag von Claudia Pechstein, die offenbar ihre Rechte verletzt sah.

Ich habe selbstverständlich sofort meine Zeitungspartner angeschrieben, teilweise auch zusätzlich angerufen, und um Korrektur gebeten. In der FR-online wurde der Text nach meiner Stoppuhr um 21.37 Uhr korrigiert. Ähnlich verhielt es sich im Kölner Stadtanzeiger, dort war die monierte Passage zweieinhalb Stunden online und wurde dann korrigiert. Dem Verlag des KStA wurde, wenn ich recht informiert bin, ein Gegendarstellungsbegehren zugestellt.

Ich habe gestern Abend, um 22.29 Uhr, per Email auch Rolf Kruse von meinem Versehen informiert. Er antwortete mir heute ganz nett und erklärte, dass er kein Honorar akzeptieren würde und auch die Reisekosten selbst trägt. Er habe keine „Stellungnahme zu Doping oder nicht-Doping“ abgegeben, sondern, wie es Aufgabe des Referenzinstituts für Bioanalytik ist, „über Analytik und den Stand der Analytik unabhängig zu informieren und aufzuklären“.

Mein Anwalt hat heute Abend die Unterlassungserklärung 1 (s.o: Bergmann für Pechstein) für mich abgegeben, wenngleich wir den von Bergmann für seine Mandantin geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht sehen und auch keine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Mandantin erkennen können.

Jetzt wird’s juristisch. Da sollte ich aufhören. Alles andere habe ich sauber dargelegt.

Fehler werden hier im Blog übrigens, sofern ich selbst drauf komme oder darauf hingewiesen werde, gern sofort korrigiert und besprochen.

109 Gedanken zu „Doppelpack: Abmahngebühren im Fall Pechstein“

  1. Pingback: Jens Weinreich

  2. Unglaublich.

    Täusche ich mich denn: Ich meinte in der ursprünglichen Version nur gelesen zu haben, „alle“ seien bezahlt worden (aber nicht dass X, Y und Kruse und so … bezahlt würden)?

    Macht das dann keinen Unterschied?

    Zum Glück bin ich mit solchen Erklärungen nicht vertraut (das möge so bleiben): Aber warum soll denn der Journalist bezahlen?

    Mein gesunder Menschenverstand meint mir sagen zu müssen, dass derjenige die mir horrende erscheinden Beträge bezahlen sollte, der dem Anwalt den Auftrag erteilt.

    Ansonsten – aber ich weiß, dass kan man vergessen – sollte doch allenfalls vielleicht das Medium, dass die Sache veröffentlicht hatte, die Kosten tragen. (Auch wenn nicht das Medium, sondern eine bestimmte Person einen Fehler gemacht hatte).

    Vorsatz kann ja wohl nicht unterstellt werden!

    Was, wenn solch ein Beitrag ohne Namen veröffentlicht worden wäre – und womöglich mit z. B. „pm“ für Pressemitteilung?

    Tja, dass Herr Schertz keinen Spaß versteht (samt seiner zehn oder zwanzig Mandanten) hat man ja schon gemerkt.

    Trotzdem – ernsthaft: Kann man denn wg. jd, Stuss solch eine Unterlassungserklärung durchsetzen? Nocheinjurist, was sagen Sie jetzt? Also, ich meine, dass es sinnvoll wäre, dass die fehlerhafte Aussage im Gesamtkontext ein Mindestmaß an Relevanz haben müsste, zusätzlich jmd. einen Schaden erlitten haben sollte und womöglich eben wie ein Vorsatz des Journalisten bzw. der Redaktion gegeben sein müsste, damit …

    Versichern kann man sich für solche Fälle wahrscheinlich auch nicht, oder?

    Und in der Tat: Warum können zwei unterschiedliche, wenn evtl. sogar zusammengehörende Personen so etwas in Auftrag geben? Ich komme irgendwie nicht drauf warum Pechstein und Bergmann betroffen sein könnten, so dass BEIDE einen Anspruch haben könnten. Nicht dass auch noch die Eisschnelllauf-Eltern und was-weiß-ich-wer?

    Puh. Nicht zu glauben, vor allem wenn man weiß, wie leicht (hahaha) gerade auch Journalisten Geld verdienen …

  3. Pingback: steffen hamann

  4. @ Ralf Kohler: Sie fragen viel, aber, und nehmen Sie es bitte nicht zu persoenlich, ein bisschen Weiter-Bildung wuerde helfen, als Einzelfragen zu beantworten, denke ich. Also vielleicht mal ein Semester Recht, besser noch zwei, damit sich die Grundzuege etwas im Gehirn einschleifen, die Recht-fuer-BWLer-Vorlesungen sind fuers Grundverstaendnis nicht schlecht. Und danach auch mal Presserecht, dann verstehen Sie auch besser, was passiert. Und was Sie als Journalist duerfen, bzw. fuer welche Fehler sie irgendwann selbst gradestehen muessen.

    @jw: Ich trau mich fast nicht zu fragen — Sie haben auch ueber Herrn Bergmann angeblich etwas Unrichtiges behauptet!? Ihren letzten Satz uebrigens haben sinngemaess einige Leute in ihrem Impressum zu stehen, verbunden mit einem irgendwie lautenden Hinweis, dass die Einschaltung eines Anwaltes in der Regel nicht erforderlich ist. Oder so. Ob es (vor Kostenforderungen) etwas schuetzt — keine Ahnung.

  5. man merkt, wie wichtig es scheint, dass die Projektgruppe Pechstein unbedingt die Kommunikationsherrschafft hinnehat. Egal, ob es eine PR-Veranstaltung ist, nachdem die Bild-Zeitung und andere von Beweisen für die Unschuld berichten, oder eben die mit Argusaugen bewachte Berichterstattung derer, die kritisch/richtig berichten.

    So traurig es ist, aber mich überascht es nicht wie schnell und heftig reagiert wurde. Ich würde mich nicht wundern, wenn es beinahe ähnlich wie mit dem DFB weiter geht. Die Kontakte sind gut und ich wette einige der Herren und Damen haben auch damals die Pressemitteilung bekommen und wissen „was zu tun“ sei. Da wird wohl nicht viel über Sinn und Unsinn diskutiert werden können.

    Immerhin: Kriegst du vielleicht langsam eine Art Kundenrabatt bei den Schertz und Bergmann? Oder haben die dir die 20 Euro als einen Freundschaftsbonuns draufgeschlagen, weil die dich anrufen wollten? ;)

  6. Bieten Sie Presserechts-Seminare an, nocheinjurist? Vielleicht ein interessanter Nebenerwerb …

    Ich habe durchaus solche Seminare besucht: Ich kann mich nicht erinnern, dass da auch nur das Wort Unterlassungserklärung gefallen wäre.

    War schon interessant, aber alles in allem wohl zu dröge dargeboten.

    „Viel“ ist natürlich auch ein relativer Begriff. Wenn ich so schaue, waren das nur fünf Fragen von mir im letzten Eintrag, teilweise mit einem Augenzwinkern oder etwas Ironie versehen. An Sie richtete sich konkret eine. Das ist viel (?)

    ;_)

  7. Was mich bei all der gebührlich/ungebührlich (?) starken medialen Repräsentanz der Causa Pechstein wundert ,ist imho die Vernachlässigung der Betrachtung seiner Konsequenz. So weit ich es verfolgt habe und kann, ist ja damit erstmalig eine Sperre aufgrund von Indizien erfolgt. Somit ist eine qualitativ neue Phase der Behandlung des Dopingverdachts eingeläutet, die sowohl die Kontrollinstanzen und suksessive vor allem die Justiz als auch den Sport als solches intensivst beschäftigen werden. Liegt hier nicht der eigentliche, alles überlagernde Grund, abgesehen von der sehr persönlichen Bedeutung des Ausgangs für Claudia Pechstein, weshalb der öffentliche Fokus so scharf gesetzt wir ? Bisher „genossen“ im deutschen Sport vergleichbar nur die Fälle von Dieter Baumann und Jan Ullrich, und der Radsport als Sportart, solch eine Aufmerksamkeit.
    Wenn die Indiziensperre vom Präsedenzfall zur allgemeingültigen Anwendung werden sollte, dann ist der Sport mit einer unüberschaubaren
    Situation konfrontiert, die sich vor allem durch eine sehr subjektive Behandlung von Verdachtsfällen auszeichnen wird.

  8. Gab es jetzt die Abmahnung für Fehler in einem Zeitungsartikel oder hier im Blog?

    Aber wie ich vor zwei Tagen schon sagte: Abmahnungen dieser Art, sind meiner Meinung nach, das Ende der Pressefreiheit durch die Hintertür. Weil man sich am Ende nicht mehr traut irgendwas zu schreiben, weil es einer abmahnen könnte. Mit diesem Abmahnsystem kann man einen Journalisten ohne Ende reinreiten. Einseitig festgesetzter Streitwert, unter Umständen kann man einfach mal was behaupten (nicht in diesem Fall!) und hoffen der Journalist knickt ein, weil er den Rechtsstreit nicht bezahlen kann oder will.

    (Wenn ich beispielsweise in einem Artikel über ein Massagepraxis reinschreibe, dass Fußreflexzonenmassage wissenschaftlich umstritten ist, kann ich einfach mal abgemahnt werden, das zu unterlassen. So. Will ich das nur ausfechten, habe ich das Geld dafür? Habe ich die Nerven und die Zeit meine Kosten am Ende bei der Gegenseite wieder einzutreiben, wenn ein Gericht mir Recht gibt? Also schreibe ich gar nichts darüber. Und dann beschweren sich Leser ob der Berichterstattung über esoterische Alternativmedizin.)

    Ich frage mich auch, was eine Unterlassungserklärung in einem solchen Fall bringen soll? Denn in der Regel sind die ja nicht öffentlich, es sei denn einer plaudert. Viel wirkungsvoller sollte doch die Gegendarstellung sein. Ach ja, die haut nicht mit 775,64 Euro rein.

    @Ralf Kohler: Da nocheinjurist es vermutlich nicht weiß, versuche ich es mal: JW ist die Ursache für den Anwaltseinsatz, daher kann man die Kosten an ihn weiterreichen. Natürlich könnte JW gegen die Abmahnung oder deren Streitwert klagen, ist aber Zivilrecht, und dann braucht er einen Anwalt, der ihn sein Geld kostet etc. Und: Rechtsschutzversicherungen versichern meines Wissens nicht gegen Unterlassungsansprüche.

  9. @Herbert: Ein interessanter Punkt. Ich glaube, die Gründe, warum Claudia Pechstein gerade so sehr im Fokus steht sind vielfältig. Eben weil sie so bekannt ist und so erfolgreich war, eignet sie sich so wunderbar für die Ziele Vieler. Wie du schon gesagt hast, ein Grund ist sicherlich die Methode, dass man die Sperre nur mit Indizien ausruft. Allerdings ist auch Wahljahr und Sommerflaute.

    Das Ziel der Entourage Pechstein ist für mich sehr deutlich: Eine öffentliche Meinung generieren. So dass die Entscheidungsträger unter Druck geraten. Beispiel der Barcodes auf den Testträgern. Steht in irgendeinem der Boulevardmedien, dass es Gang und Gebe ist, die Proben mit einem Laborinternen Barcode zu versehen? Steht irgendwo, dass es überhaupt kein Problem darstellt? Dass sich Frau Pechstein durchaus in der Situation befindet, in der Beweise für ihre Unschuld besser wären, als diese Suche nach Formfehlern? Der Bildzeitungsleser kauft die heiße Luft. Ein Formfehler klingt doch viel besser und ist einfacher zu merken als die Theorien um die Entstehung (oder eben nicht Entstehung) von roten Blutkörperchen. Dem gemeinen Michl ist es egal, ob Experten bezahlt werden. Ob sogenannte Reporter illegal an Material herankommen. Er will einfach nicht wahr haben, dass seine Claudia oder sein Jan oder seine Uschi oder sein Paul gedopt haben könnte. Dafür schließt er die Augen und der Boulevard (inklusive der Sportschau) singt das Gute-Nacht-Lied

  10. Pingback: Abmahnung nach Pressekonferenz « Verwickeltes

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  12. Wenn die Indiziensperre vom Präsedenzfall zur allgemeingültigen Anwendung werden sollte, dann ist der Sport mit einer unüberschaubaren Situation konfrontiert, die sich vor allem durch eine sehr subjektive Behandlung von Verdachtsfällen auszeichnen wird.

    Andere Nachweisverfahren sind auch umstritten und nicht eindeutig. Ich erinnere daran, dass die Zufuhr körpereigener Stoffe/Hormone immer schwierig direkt als Doping nachgewiesen werden kann und letztlich andere Hinweise herangezogen werden. Siehe bspw. die langjährige Diskussion um den Testosteronnachweis. Oder die Probleme, die mit Nandrolon verbunden waren. Immer schon wurde und wird mit Grenzwerten gearbeitet, die über einen wissenschaftlichen Konsens festgelegt und auch wieder geändert wurden. Und immer wurde von belasteten Sportlern dieses Vorgehen angegriffen und subjektiv behandelt.
    Auch andere Nachweisverfahren, z. B. für EPO und dessen Varianten sind keineswegs immer eindeutig.

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die langwierigen Verfahren von Landis und Hamilton.

  13. Pingback: Weinreich wieder weggemahnt : the boy in the bubble

  14. @ nocheinjurist: Ich weiß, es ist blöd, auf eine Frage mit einer Gegenfrage zu antworten. Ich bin dennoch geneigt zu fragen, ob Sie mir die oben in kursiv nachgetragene Frage beantworten können, ob ich also diesen einen „falschen“ Satz in irgendeiner Weise hier wiederholen darf zum Zwecke der Dokumentation.

    Wenn nicht, muss ich diese Konstruktion wählen. Ursprünglich habe ich geschrieben:

    „Inhaltliche Schwerpunkte setzten die beiden von der Verteidigung beauftragten und **** Gutachter …“

    Nur darum geht es bislang, was nicht ausschließt, dass die Herren Anwälte am Kudamm, die wohl gelegentlich (oder reglmäßig? ich weiß es nicht) mitlesen, nicht noch etwas anderes finden. Aber das wissen Sie, lieber nocheinjurist, ja besser, dass man, wenn man will und ein bisschen Geld hat, fast jeden journalistischen Text angreifen kann, über dem nicht „Kommentar“ steht.

    Um beim Thema zu bleiben: Mein laienhaftes Verständnis sagt mir, dass das von mir gewählte Wort „Verteidigung“ Bergmann und Pechstein zur Ansicht kommen lässt, hier seien beider Persönlichkeitsrechte verletzt worden. Wobei eine Person offenbar erst einen Tag später zu dieser Ansicht gelangte.

    Zum Impressum. Sie schreiben:

    Ihren letzten Satz uebrigens haben sinngemaess einige Leute in ihrem Impressum zu stehen, verbunden mit einem irgendwie lautenden Hinweis, dass die Einschaltung eines Anwaltes in der Regel nicht erforderlich ist. Oder so. Ob es (vor Kostenforderungen) etwas schuetzt — keine Ahnung.

    Wenn Sie das schon nicht wissen. Mein Impressum sollte sicher mal wieder überarbeitet werden. Doch da steht seit etwa zwei Jahren diese Formulierung:

    Eine Bitte: Im Fall etwaiger Probleme setze ich einen gesunden Menschenverstand und normale Kommunikationsabläufe voraus. Ich bin keinesfalls beratungsresistent. Bitte nehmen Sie erst Kontakt zu mir auf und besprechen das Problem, bevor Sie dem Anwalt Ihrer Wahl zu besseren Umsatzzahlen verhelfen.

    Andererseits: Es handelte sich ja um kein „Vergehen“ im Blog.

  15. Wir müssen, sagen wir sollten, ja auch nochmal differenzieren.

    Der Fall liegt ja so, dass Jens Weinreich das Gegenteil von dem widergegeben hat, was gesagt wurde.

    Nur, dass was gesagt wurde auch stimmt, das wissen wir nicht. Das nehmen wir als freundliche und optimistische Menschen einfach mal an.

    Der Beweis, dass etwas NICHT der Fall ist, scheint mir gemeinhin schwer zu erbringen. Insofern: Wie könnte jmd. beweisen, dass Gutachter XY NICHT bezahlt wird.

    Aber es könnte sich in diesem oder einem vergleichbaren Fall ja herausstellen, dass das Gegenteil der Fall ist. Was wäre dann. Dann müsste derjenige, der den Fehler, der dann gar keiner wäre, ja sein Geld zurückbekommen etc.

    Grundsätzlich wäre ja auch denkbar, dass der Journalist sich gar nicht nur auf die eine Quelle bezieht, dass er sich also gar nicht verhört hätte, sondern er etwas anderes als das Gehörte schreibt, weil er andere Informationen hat und denen mehr Glauben schenkt.

    Da er seine Informanten schützen darf, sollte der Journalist dann nicht belangt werden können, wenn er nicht schreibt, woher er die Information hat … Oder? Aber müsste er dann im Artikel deutlich machen, dass die Betroffenen selbst (bei solch einer PK) das Gegenteil gesagt haben, er dem aufgrund seiner gegenteiligen Informationen aber keinen Glauben schenkt?

    Nehmen wir das simple Beispiel von Marc:

    Journalist fragt nach der Form der Erde. Der Gefragte erwidert: Sie ist eine Scheibe.

    Journalist schreibt: Die Erde ist rund. Gegenseite kommt ihm mit einer Unterlassungserklärung.

    Mal abgesehen davon, dass der Journalist es in diesem Fall auf einen Prozess ankommen lassen könnte, weil die Erde nunmal doch rund ist und nicht eine Scheibe, er also Recht bekommen sollte, könnte er doch drauf verweisen, dass er sich im Artikel nicht auf die Auskunft des Gefragten berufen hat, weil er dem widersprechende Informationen hatte, als er den Artikel schrieb, und dass diese Informationen sogar objektiv richtig sind.

    Also ich finde das spannend und bedauere so oder so den Journalisten.

    Noch `ne rhetorische Frage: Könnte man mit so einer Unterlassung denn auch gegen den unfehlbaren (THEORETISCH!) Papst vorgehen?

  16. zwei fragen liegen mir auf der zunge: 1) was soll damit bezweckt werden, einen journalisten abzumahnen, auf dessen gewogener berichterstattung man angewiesen ist (was bei jw und diesem themenkomplex in besonderer form anzunehmen ist) und 2) warum wird abgemahnt, wenn man doch eigentlich gemeinsam daran arbeitet, dieses mysterium zu erklären?

    zwei antworten drängen sich mir auf: 1) die gemeinsame, d.h. kooperative aufklärungsarbeit ist nicht gewollt, 2) von kommunikation/war tactics haben die berliner burschen keine ahnung.

  17. Jens, was hälst du denn von einem juristischen Gegenschlag? Wer als naivster Journalist diskreditiert wird, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. Als Streitwert würde ich geschätzte 2 Jahreseinkommen festsetzen,also etwa 100.000 € mal 2 = 200.000 = Anwaltsgebühren ca. 1500 € ohne Telefonpauschale :-) Aber auch von mir mal eine ernsthafte Frage mit mehr oder weniger gesundem Menschenverstand @ nocheinjurist: Ist der Streitwert willkürlich oder gibt es da feste Vorschriften?

  18. Ich bin kein Jurist, aber der Satz ist definitiv unrichtig.

    JW:

    JW:

    „Inhaltliche Schwerpunkte setzten die beiden von der Verteidigung beauftragten und **** Gutachter …�

    Daran könnte man sehen, dass die Formulierung nicht einmal hundertptzentig, sondern – wie ich als juristischer Laie behaupten würde – gewissermaßen nur fünfzigprozentig unrichtig ist

    Meinem Logikverständnis nach wären die o.a. 50% eher zu erreichen, wenn man das Wort „beiden“ weggelassen hätte.

  19. @ Wil: Du solltest wissen, dass ich a) kein Prozesshansel sein will (wie manch prominenter Zeitgenosse auch nicht), und dass b) auch der Gegenschlag kosten würde. Und weil Du das auch so fein anmerkst, bringt mich das zu

    @ Andreas: Ja, absolut entzückend dieser Zwanziger als Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV.

    @ Herbert, Nicola: Wenn ich versuche, Ihre Argumentation und die Kritik an „sehr subjektiver Behandlung von Verdachtsfällen“ nachzuvollziehen, müsste ich sagen: Lasst den Scheiß sein, stellt jede Dopingbekämpfung oder wenigstens die Versuche, Doper zu erwischen, ein. Punkt. Ich weiß also nicht, worauf sie hinauswollen?

    @ Marc: Es geht nicht um das Blog, sondern um einen Beitrag, der auf fr-online erschienen ist und dort nach kurzer Zeit korrigiert wurde, nämlich sofort, als ich per Abmahnung darauf hingewiesen wurde.

    @ palosalto: Die Fragen gefallen mir. Stellen Sie sich vor, ein Journalist könnte auf die Idee kommen, sein Hausrecht auf einem Blog wahrzunehmen und beispielsweise die Original-Statements der im Verfahren bedrängten Seite nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Das würde ein verantwortungsvoller bloggender Journalist natürlich nie tun, weil er es als fantastischen Vorteil dieses Mediums und gewissermaßen auch als seine Pflicht ansieht, das zu tun, was kaum ein anderes Medium tut, nämlich so oft wie möglich Originalzeugs zu veröffentlichen/verlinken/etc, um dem geneigten Besucher Gelegenheit zu bieten, sich ein Bild zu machen. Stellen Sie sich ferner vor, Journalist würde versuchen, noch mehr Zeit zu investieren und zum Thema Eisschnelllauf und Doping zu recherchieren. Ja, ich denke sogar, letzteres wird Journalist tun.

    Nur mal so, ganz allgemein formuliert.

  20. Ich will ja niemand auf dumme Gedanken bringen, aber gehören die Herren Grengel und Krähe nicht auch zur Verteidigung?

    Kommen da noch zwei Abmahnungen?

  21. @ Thomas Seeholzer: Ich habe doch nie etwas anderes behauptet. Lies bitte meinen Beitrag vom Donnerstag, wo ich das klar gestellt habe, meine vielen Kommentare dazu – und schließlich den obigen Beitrag.

    Wenngleich, nur um ein Spielchen zu treiben, ein Spielchen, nicht ernst gemeint, Was Du fettest, lässt sich auch so lesen: Weinreich sagt: Beide Gutachter setzten inhaltliche Schwerpunkte. Und nichts anderes habe ich gemeint. Ich habe auch in einem Interview mit n24 kurz nach der PR-Show gesagt: Das für mich Diskutierenswerte an der Show sei zumindest Kiesewetter gewesen. Inzwischen, nachdem ich manche Sachen über Kiesewetter und den Umstand, wie er sich mit dem Fall beschäftigt hat, gelesen und erfahren habe, würde ich das nicht mehr so behaupten. Aber dafür erhalte ich natürlich keine Abmahnung: Ich meine dafür, dass ich im ersten Eindruck nach besten Wissen und Gewissen behauptet habe, der Auftritt von Kiesewetter sei wichtig gewesen. Ich also, wenn man so will, rein theoretisch gesprochen: auf die PR-Nummer hereingefallen bin.

    Kann ich damit einigermaßen die Situation klarmachen?

  22. @JW

    Ich habe doch nie etwas anderes behauptet.

    Natürlich nicht. Du hast aber in deiner Frage an Juristen (kursiver Absatz oben) entschuldigend gemeint, dass der Satz vielleicht nur 50% unrichtig wäre.
    Dem habe ich widersprochen.

  23. Dann dies zur Erklärung: Das war eher als juristische Spielerei gemeint. Ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Haltung, dass ich den Fehler eingestehe. Okay?

  24. Beide Gutachter setzten inhaltliche Schwerpunkte. Und nichts anderes habe ich gemeint.

    OK.
    Aber hätte man da nicht nach dem Wort „beiden“ ein Komma machen sollen?

    „Inhaltliche Schwerpunkte setzten die beiden, von der Verteidigung beauftragten und **** Gutachter …�

    Ist alles Wortklauberei.
    Der eigenliche Grund ist ja offensichtlich: Die haben dich auf dem Kieker und sind froh überhaupt etwas gefunden zu haben.

  25. Ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Haltung, dass ich den Fehler eingestehe. Okay?

    Das steht oft genug im Blogtext und den Kommentaren.

    :-)

  26. Mir stellt sich die Frage, warum die Labore, denen Schlamperei mit bei der Codierung der Proben sowie Blödheit bei der Kalibrierung ihrer Analysegeräte unterstellt wird, keine kostenpflichtigen Aufforderungen zur Unterlassungserklärung an Frau Pechstein senden.
    Na ja, in diesem Reigen fällt mir ein, dass Frau Pechstein selbst sich ja schon zum „journalistischen Unvermögen“ des Hausherren auf ihrer eigenen WEB-Seite geäußert hat. Das war, wie ich persönlich finde, auch nicht gerade die Wahrheit. Sie sollte auch solche Äußerungen unterlassen- finde ich widerum persönlich. Und das Kostenfrei!

  27. Pingback: Sascha Borowski

  28. Das in meinen Augen widerliche Verhalten juristischerseits deutet für mich auf ganz, ganz schwache Argumente gegen den eigentlichen Hauptvorwurfs des Dopings hin.

  29. Ich meine mich in Sachen Niggemeier ./. CallInTV erinnern zu können, dass Du auch durchgestrichen nichts zeigen darfst, was Du vorher gesagt hast. Du hast das zu unterlassen und Durchstreichung reicht nicht. Schwärzung wenn überhaupt, und dann kannst Du es gleich sein lassen, weil die Aussage dann ja nicht wiedergegeben wird.

    Frag doch einfach mal den Stefan.

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  31. ich seh das genau so wie Horst.
    Wer es nötig hat, bei so einer Lappalie die große juristische Keule zu schwingen, zeigt damit nur, dass er dem Hauptvorwuf nichts entgegen zu setzen hat.
    Wer die Journalisten auf seine Seite ziehen will, sollte sich so nicht verhalten.
    Ein kurzer Anruf oder ein mail hätte doch gereicht, und Stefan hätte seinen Fehler korrigiert.

    Armselig. Peinlich. Und einer Sportlerin von angeblich so hohem Format wie Frau Pechstein unwürdig, wie ich finde.

  32. mal so in maximaler kürze:
    – missglückter krankenhausbesuch (polizei, vorschlag der geldzahlung)
    – missglückte pressekonferenz (80min show)
    – missglückte zusammenarbeit mit der presse (doppelte abmahnung)
    – ggf. auch missglücktes händchen bei der wahl zumindest einen gutachters

    –> wer zur hölle ist da der berater???? dass man sich bei solchen problemstellungen auch unsichtbar/unauffällig/geschickt verhalten kann, hat nicht nur die sportpolitik in den letzten jahren bewiesen.

    selbst wenn cp nicht gedopt hat, bleibt doch der beigeschmack, ungeschickt, wenn nicht unsauber taktiert zu haben. ein freispruch erster klasse ist damit nicht mehr zu erreichen.

  33. @ B.Schuss: Kann es sein, dass Du nicht zum ersten Mal „Stefan“ statt „Jens“ geschrieben hast?

  34. @ AKUK: Auch Sie darf ich um Korrektheit bitten, nicht dass Sie am Ende von Frau P. abgemahnt werden. Denn, wie man auf der Webseite von Frau P. in einem von ihr abgezeichneten und in fürchterlichem Deutsch verfassten Beitrag lesen kann, hat sie mich gar nicht gemeint, sondern Herrn Weinrich.

    Liebe Fans, liebe Eisschnelllauffreunde, liebe Dopinggegner,

    wenn es nicht so traurig wäre müsste man darüber lachen. Heute möchte ich Euch mal kurz den naivsten Sportjournalisten vorstellen, von dem ich bislang je etwas lesen durfte. Herr Jens Weinrich, Sie sind noch nicht lange im Geschäft – oder? Keine Bange, das werde ich Ihnen zugute halten (…)

  35. @Jens:

    mann mann mann, ich werd echt alt. Da besuch ich bloss zwei Seiten ausgezeichneter Journalisten, und schmeiss die trotzdem noch durcheinander. ^^

    Tut mir leid. Falls du mal in Köln bist, geb ich dir ein Bier aus. :)

  36. @JENS:

    das hat die wirklich geschrieben ? Wäre das nicht ein Grund, ihr deinerseits eine Unterlassungserklärung zu schicken ? Schliesslich bist du doch mindestens so lange im Geschäft wie sie….^^

  37. Vor zwei Stunden hat Wil einen ähnlichen Vorschlag gemacht. Und ich habe ihm geantwortet:

    @ Wil: Du solltest wissen, dass ich a) kein Prozesshansel sein will (wie manch prominenter Zeitgenosse auch nicht), und dass b) auch der Gegenschlag kosten würde.

  38. Ich lese gerade im Spiegel, dass sich einer der Anwälte CP von der Veranstaltung distanziert.

    Stutzig geworden bin ich bei Folgendem: „Ich hätte mir ein intelligenteres Verhalten gewünscht. Das war nicht besonders hilfreich“, so der Konstanzer Anwalt, der zu den zwölf deutschen Schiedsrichtern am Internationalen Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne gehört.

    Ist der jetzt als Anwalt Interessenvertreter von CP oder am Schiedsgericht oder beides? Wenn letzteres, wie soll das gehen?

  39. @ Linus: Bei Juristen geht so etwas. Juristen sind ein besonderer Menschenschlag, der die vielfältigen Lebenssachverhalte (der Link führt zum tag: Lebenssachverhalte und allen Einträgen dazu, die Liste wächst), zu denen ja auch Fragen möglicher Interessenskonflikte zählen, über die wir hier mitunter munter diskutieren, jederzeit problemlos meistern können. Juristen können das.

    Literatur:

    Die Liste der deutschen Schiedsrichter am CAS

    Ein ähnlich gelagerter Fall ist imho der RA Marius Breucker, der in dem Verfahren die DESG vertritt (siehe Beschluss der ISU-Disziplinarkommission).

    Darauf habe ich bereits am Abend des 3. Juli 2009, kurz nachdem die Sperre Pechsteins publik wurde, hingewiesen und RA Breucker per Email u.a. gefragt:

    Mit allem Respekt vor Ihrer Arbeit, aber so fragt der juristische Laie, der von Berufs wegen um Transparenz bemüht ist. So muss ein Journalist fragen: Gibt es eigentlich für Anwälte, die in dieser Branche in vielfältiger Art und Weise tätig sind – wie Sie oder wie Herr Bergmann, der Frau Pechstein vertritt – auch etwas wie „Befangenheit“? Gibt es eine Art Standes-Ethik? Sie sind ja beispielsweise auch für die WADA auf der Seite der Dopingbekämpfer tätig, um nur ein Beispiel zu nennen. Sehen Sie für sich persönlich einen Interessenskonflikt?

    Breucker antwortete mir fernmündlich.

    „In der Tat, wir haben nicht nur eine Art Standesethik, wir haben sogar ein Berufsrecht und auch eine Standesethik, und Interessenkonflikte sind ausgeschlossen. Dürfen wir nicht machen, machen wir auch nicht. (…) Wir vertreten den Verband, der ja eine neutrale Stellung einnimmt in diesem Verfahren und der sich unmissverständlich in diesem Verfahren, von Anfang an, 100-prozentig zum Antidopingkampf bekannt hat.“

    Das ist gut zu wissen. Ich sage doch: Anwälte sind eine besondere Spezies. Die können stets trennen zwischen diesem und jenen. Und diejenigen aus dieser trennungsfähigen Gilde, die ich schätze und mitunter mit Lob überschütte, wissen natürlich, dass ich die Trennung vielfältiger Lebenssachverhalte überaus schätze.

  40. Aha. Mehr fällt mir dazu nicht ein.

    Besonders putzig finde ich Dürfen wir nicht machen, machen wir auch nicht. Gut, dass es noch so rechtschaffene Bürger gibt.

    Apropos neutrale Haltung (der link scheint nicht zu funktionieren): War das nicht dieser stotternde ältere Herr, der für den Verband im Aktuellen Sportstudio auftrat. Das ist neutral. Hmm.

    Aber eine andere ganz naive Frage. Die Fachverbände scheinen ja (relativ nachvollziehbar) nicht daran interessiert zu sein, dass ihre Leute mit Doping in Verbindung gebracht oder aus dem Verkehr gezogen werden.

    Was für ein Interesse hat denn nun die ISU? Sind die wirklich „besser“ als all die anderen Verhinderer oder gibts da andere Gründe?

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  42. Pingback: HenningW

  43. @jens weinreich

    Na, Na, Na. Das hört der Jurist aber nicht gerne. Natürlich können wir alles und jeden trennen. Im Sport ist das doch sowieso ein Kinderspiel. Ist doch alles Familie. Außerdem sind die Athleten, die Trainer, die Verbände, die Sportgericht und eigentlich alle gegen Doping. Auch hier kein Widerspruch. Es gibt da doch noch nicht mal was zu trennen.

    Und schließlich noch ein Hinweis:

    Meines Wissens ist man in Berlin auf amtsgerichtlicher Ebene langsam der Ansicht, dass der Zwanziger als Auslagenpauschale in Zeiten von Telefonflatrate etc. nicht mehr angemessen ist. Der Kurs steht mittlerweile eher bei nem Zehner.

  44. zitat jw:

    Vor zwei Stunden hat Wil einen ähnlichen Vorschlag gemacht. Und ich habe ihm geantwortet:

    @ Wil: Du solltest wissen, dass ich a) kein Prozesshansel sein will (wie manch prominenter Zeitgenosse auch nicht), und dass b) auch der Gegenschlag kosten würde.

    und c) ist es viel effektiver mit ehrlicher journalistischer arbeit äusserungen à la „naivster sportjournalist“ zu entlarven

    ich kann mich den einschätzungen von @horst, @b.schuss und @palosalto nur anschliessen –
    pechstein’s entourage schiesst mit ihren unnötigen abmahnungen weit über das ziel hinaus.
    bei mir jedenfalls entsteht der eindruck, dass der colt dort recht locker sitzt.
    dieses bild korrespondiert auch recht gut mit der art und weise in der ra simon bergmann in video nr.3 bei n24 an der informationspolitik der isu herumnörgelt. natürlich wird auch gleich die dicke keule gezeigt und im selben atemzug beteuert, man würde deren benutzung gerne unterlassen. alles versehen mit dem dezenten hinweis an die medien:

    „…bevor sie solche sachen übernehmen, bitte rückfragen. wir können dann sicherlich näher auskunft geben.“

    simple frage an ra bergmann:

    wo war denn ihre klärende rückfrage an herrn weinreich, bevor sie und ihr kollege selbigen für diese lappalie abmahnten?!

  45. Ich bin mir nicht sicher, ob es bei den Abmahnungen wirklich um ein untaugliches Instrument handelt.

    Erstens ist das eine Stange Geld, die die Bewegungsfreiheit und -lust einschränken (können!) und es werden Nebenkriegsplätze eröffnet, die einem Ein-Mann-Betrieb Zeit und Kraft kosten. „Abnutzungsschlacht“ – wie man früher vielleicht gesagt hätte.

    Zum zweiten sollte man aber die Geschichte mit dem Zwanziger nicht vergessen. Schon damals wurde hier im Blog geäußert, dass Jens Weinreich nunmehr Partei ist und nach dem eigenen hohen jounalistischen Anspruch aus der Berichterstattung ausgeschlossen ist. Gleiches könnte hier im Motivbündel zumindest mitschwingen. Frau Pechstein hat Jens Weinreich auch direkt angesprochen. Provoziert könnte man es auch nennen.

    In diesem Sinne:
    „[…]equo ne credite, Teucri. Quidquid id est, timeo Danaos et dona ferentes.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Danaergeschenk).

    Passt eigentlich gar nicht so richtig. Aber es ist so schön.

  46. @jw: ich hatte es ja auch mit einem Smilie geschrieben, ich habe weder in den zehn Jahren vor noch nach Kündigung meiner Rechtschutzversicherung derlei Beistand gebraucht und will im Alter auch kein Prozesshansel werden.

    @jurist III:

    Ich bin mir nicht sicher, ob es bei den Abmahnungen wirklich um ein untaugliches Instrument handelt.

    Erstens ist das eine Stange Geld, die die Bewegungsfreiheit und -lust einschränken (können!) und es werden Nebenkriegsplätze eröffnet, die einem Ein-Mann-Betrieb Zeit und Kraft kosten. “Abnutzungsschlachtâ€? – wie man früher vielleicht gesagt hätte.

    Da haben Sie nur zum Teil Recht, doch das Mittel der Abmahnung endet oftmals schon bei einem festangestellten Journalisten mit einem Verlag im Rücken. Die Frage ist jetzt: Suchen die Anwälte der unglaublichen P. auch in anderen Zeitungen nach missliebigen Zeilen (was ihre Pflicht wäre, um der bekannten Abmahnung juristisches Gewicht zu verleihen)? Da wird aber die ein oder andere Telefonpauschale fällig werden ;-)

  47. Ich bin heute spät dran. Hoffentlich nicht zu spät für dieses tolle neue Medium. Gestern hab ich ja schon in die „richtige“ Richtung gefragt. Es gilt jetzt hier weiterzumachen:

    Jens Weinreich

    Ich fragte Claudia Pechstein also, ob sie je von den Dopingärzten Bernd Pansold und Hans-Joachim Wendler und “dem Holländerâ€?, also dem mutmaßlichen Dopingarzt Berend Nikkels, betreut wurde – oder ob sie von einem der drei betreut wird.

    Also, ich weiß, dass Du im Moment eher juristische als moralische Hilfe brauchst, damit kann ich Dir leider nicht dienen.

    Aber jetzt die moralische Stütze: Wenn ich in deiner Position wäre, würde ich mir nicht mehr die tollen Sachen auf Frau P.`s Website durchlesen. Ich denke sie versucht Dich zu dikreditieren. Wie armselig. Und warum? (Achtung Verschwörungstheorie!) Sie weiß wie gefährlich Du für sie bist. (Könnte auch ein Satz aus einem Hollywoodfilm sein) Ich hoffe Du hälst das alles einigermaßen aus.

  48. @ jw: Waere es mein Satz, wuerde ich ihn nicht nochmal reinschreiben (keine Rechtsberatung!), mich hat nur grundsaetzlicher interessiert, warum Herr Schertz jetzt von Herrn Bergmann mandatiert worden sein koennte.

    Tatsaechlich hatte ich das Impressum nicht nochmal gelesen :-/. Haben Sie Erfahrungen mit dieser „Klausel“ gemacht?

    @Jurist III: Ganz so ernst wie bei Zwanziger sehe ich das Problem hier nicht. JW hat sich bei einer Tatsache verhauen, nicht eine harte Meinung gegen „unseren Fussball-Praesidenten“ geaeussert, das wird man ihm eher nachsehen. Befangenheit betrifft ja eher subjektive Elemente. Das Geld, vermute ich, wird mehr wehtun, da muss man schon einige Radiotakes mehr produzieren, um die Summen zu verdienen.

    @ palosalto: So naiv, von Herrn Weinreich eine „gewogene“ Berichterstattung in einem Dopingfall zu erwarten, ist Claudia P. sicher nicht. Maximal waere wohl eine „aus-gewogene“ Berichterstattung drin. Bzw. drin gewesen, denn der Hausherr hat ja schon im Vorbericht deutlich gemacht, was ihn von den vorab bekanntgewordenen Argumenten beeindruckt hat.

    @Wil: Klar gibts Vorschriften ueber den Streitwert (Hallo Deutschland, hallo Rechtsstaat!), hier mal ne klitzekleine Einfuehrung

    http://de.wikipedia.org/wiki/Streitwert

    Und weil der Rechtsstaat ja ne ganz verlaessliche Sache ist, hier mal ein Artikel, der das Problem huebsch illustriert.

    http://www.competence-site.de/allgemeine-rechtsfragen/Streitwert-bei-unerlaubter-E-Mail-Zusendung

    Alles klar? ;-)

    @ Linus: Einer meiner Professoren hat mal das schoene Wort „Atomisieren“ verwendet. Er bezog das zwar auf die Frage, wie man am besten juristische Probleme loest. Aber es passt auch auf die Gemengelage von Juristen, die sich ein einen Themenkomplex eingearbeitet haben, ganz gut. Ob es nun Anwaelte sind, die sowohl Medienhaeuser als auch Promis beraten, oder Anwalete, die sowohl Dopingopfer vertreten wie auch Taeter verteidigen, oder auch den genannen Fall – sie Atomisieren einfach das Mandat aus der restlichen Welt.

    @ Ralf Kohler: So, wie Sie fragen, habe ich das Gefuehl, dass sie vom Rechtssystem nicht ganz soviel wissen. Sonst saehen Fragen (und die Saetze dazwischen) irgendwie anders aus. Deshalb der Hinweis, es sich mal grundlegend, laenger und besser erklaeren zu lassen. Presserechts-Seminare geben? Nein, lassen Sie mal, sie sehen am vorliegenden Fall ja, wem es nuetzt. In solch einem Seminar wuerde man Journalisten derzeit fast nur Angst machen koennen, und das mache ich nicht so gerne. Fuer „die andere Seite“ geht es letztlich darum, Leute mit hohen Geldforderungen einzuschuechtern. Da war ich noch nie gut drin.

    Und wenn in ihrem Presserechtsseminar nicht ueber Unterlassungserklaerungen gesprochen wurde, dann fragen Sie doch mal einen Anwalt, ob das vielleicht ne Schlechtleistung war und evtl. Schadenersatzansprueche bestehen (Achtung, keine Rechtsberatung!). Oder hat es Ihr Verlag/Arbeitgeber bezahlt und dachte, das sei fuer Sie nicht noetig, weil der Verlag sie deckt?

    @ marc: Danke fuer die Aufklaerung. Wusste ich wirklich nicht. Ich dachte, jw muss verklagt werden, wenn er nicht unterschreibt. Und wenn er die Texte aendert, es also faktisch unterlaesst, und dann dennoch nicht den gegnerischen Anwalt bezahlt, muss er ebenfalls verklagt werden. Letzteres vor dem Amtgsericht, wo er keinen Anwalt braucht. Wieder was gelernt.

  49. ich denke dass sport eines der überbewertesten themen überhaupt ist, gründe für dieses phänomen sind meines erachtens labile politische systeme und darin enthaltene labile charaktere. was ist den soooo besonders daran schneller als andere zu sein (oder stärker, motorisch begabter, etc.).
    jeder schimpanse kann nach jahrelangem training schneller laufen als seine untrainierten artgenossen. superleistung für einen menschen?
    für den sporttreibenden ist es ein vernünftiger weg sich mit selbstbewußtsein aufzuladen, respektiere ich, sogar sehr.
    was ich absolut nicht nachvollziehen kann, ist das dem öffentlichkeitssport entgegengebrachte interesse der meist sehr unsportlichen unverhältnismäßig zahlreichen konsumentenliga, und hier machen auch alle mit. ich finde das einfach nur sehr sehr traurig.

  50. Pingback: ojour.de

  51. jW: Messen nach Maß

    Jens Weinreich, den Insider oft den »Sportjournalistenpapst« nennen (man wagt kaum zu erwähnen, daß er einst eine Lehre bei der jungen Welt absolvierte), illustrierte die bei der PK herrschende Atmosphäre, indem er die von ihm gestellten Fragen auf seiner Webseite dokumentierte.

  52. Ralf,
    finde Deine Links absolut verdienstvoll. Aber für Huhn, der aus vielen guten Gründen nur noch im Stalinisten-Blatt Junge Welt schreiben darf, ist das nun doch zu viel der Ehre. Oder?

  53. Ich find’s schon fast wieder lustig. Ist doch wunderbar zu sehen, wie Huhn, auch schon 81, in alter Manier seine Wirklichkeit strickt. Zu anderen, auch zu mir, war er schon mal garstiger. Typisch aber sein Vorgehen in handwerklicher Art: Flink aus verschiedenen Quellen ganze Passagen hineinkopiert, flink die zitierten Personen madig gemacht, umgedeutet und ein bischen aus der Ferne hinzugedichtet – und fertig ist das Pamphlet. So hat er Dutzende Bücher produziert. Und natürlich tausende Artikel für das Neue Deutschland und andere Publikationen.

    Herr Huhn, schön, dass Sie hier mitlesen. Da können Sie noch etwas lernen. Oder beteiligen Sie sich gar unter Pseudonym an der Diskussion?

  54. … jedenfalls hat Huhn womöglich Einordnung verdient, der DDR-Sportjournalistenpapst des ND. Andererseits, Ralf, eine Info: Auch der liest hier mit.

  55. @ Grit Hartmann: Habe mich immer gefragt, warum er vor der Wende unter anderem Namen veroeffentlicht hat als jetzt. Gibt es dafuer einen Grund?

  56. Waren immer verschiedene Namen, auch vor 89. Auch heute sind es verschiedene. Keine Ahnung, warum. Missverstandener Tucholsky vielleicht. Künstlername? Kampfname?

  57. Ich kenne eigentlich nur zwei Namen, die sich beide aus seinem Namen zusammensetzen (sollen). Aber Pseydonyme sind ja dafuer gedacht, nicht zuordenbar zu sein.

  58. Ich habe zwar gerade anderes zu tun, aber für eine Spielerei bin ich doch immer zu haben. Lassen Sie uns doch mal gemeinsam suchen, ich fange an, ohne Gewähr, weshalb ich hinter die möglichen Pseudonyme Fragezeichen setze:

    1) Klaus Ullrich
    2) Knut Holm

  59. @ nocheinjurist, Grit Hartmann: Ich habe ja etliche seiner Bücher im Regal, alle Täve-Bücher, alle IOC-Bücher usw. usf. – und auch, wie ich mich gerade erinnere:

    *** WERBUNG ***

    „Mein drittes Leben“
    von Klaus Ullrich Huhn
    Spotless-Verlag, 2007, 10 Euro

    *** WERBUNG ***

    Ein seltenes Stück Literatur. Fast schon Pflichtlektüre, um ein wenig zu begreifen.

    Ich hatte kurz nach seinen Pseudonymen gesucht, weil mir so war, er habe in irgendeinem seiner Elaborate mal drüber geschrieben.

    Habe aber auf die Schnelle nur dies auf der Rückseite gefunden:

    Klaus Ullrich Huhn, Jahrgang 1928, begann siene journalistische Laufbahn am 20. Juni 1945 bei der Deutschen Volkszeitung in Belrin und wurde von den zuständigen sowjetischen Offizieren – die Zeitung erschien in Ostberlin – gebeten, ein Pseudonym zu wählen, weil er im amerikanischen Sektor wohnte. Fortan schrieb er unter Klaus Ullrich und war nach Gründung von Neues Deutschland 1946 auch Leiter der Sportredaktion.

    Bis 1990 übrigens. Und den Tag, als die Redaktion sagte, sie wolle nicht mehr mit ihm arbeiten, schildert er in dem Buch auch.

  60. Finde ja doch, zu viel Aufmerksamkeit, aber sei’s drum. Sein zweites Pseudonym war dann wohl, falls das hier auch zählt:

    * Heinz Mohr (als Gesellschaftlicher Mitarbeiter Sicherheit, GMS des MfS)

    Ein neueres, dazu passend, über der Spotless-Schrift „Der Fall Gauck“

    * Sven Dorlach

    1971 hielt mal eine Diplomarbeit an der DHfK fest, dass zwischen Januar 1968 und Juli 1971 exakt 297 Artikel im ND gegen den „Missbrauch“ der Spiele in München erschienen. Allerdings war

    * Schnitzler

    nicht sein Pseudonym.

  61. Pingback: Wenn der Abmahner zweimal klingelt « Stefan Niggemeier

  62. Also, wenn ich Stefan Niggemeiers Erklärung richtig verstanden habe, dann sehe ich hier für Frau Pechstein bestenfalls einen wackligen Unterlassungsanspruch, aber keinesfalls einen für die mandatierten Anwälte selbst. Um das genau beurteilen zu können, müsste man aber etwas mehr über den Fall wissen (dein Anwalt weiß vermutlich besser Bescheid).

    In Bezug auf das Veröffentlichen des Originaltextes kann ich leider auch keine klare Antwort geben. Es kommt sicherlich auch auf den genauen Wortlaut der Unterlassungserklärung an (z.B. bedeutet es unterschiedliches, ob du dich nun verpflichtet hast, etwas bestimmtes nicht mehr zu „verbreiten“ oder zu „behaupten“). Wäre ich Richter, würde ich die nachträgliche Veröffentlichung der streitgegenständlichen Passage erlauben, aber nur unter der Voraussetzung, dass du im Kontext klarstellst, dass die Passage inhaltlich falsch ist und du ihren Inhalt nicht mehr vertrittst. Ich bin aber kein Richter…

  63. Ich würde gerne mal eine Stellungnahme von Freu Pechstein dazu hören. Herr Weinreich sollten sie sie nichtmal kontaktieren und Fragen was so etwas soll?
    Meine Unterstützung haben sie auf alle Fälle!

  64. Jens, könntest Du nicht der Pechstein eine Nicht-Abmahnung schicken mit der Bitte, die Diffamierung „naivster Journalist“ von der Webseite zu nehmen.
    Nur um mal zu demonstrieren wie man sowas auch ohne hohe Kosten machen kann.
    Und sie kann dann gleich mal demonstrieren, ob sie ohne anwaltliche Drohung und Kosten sinnvoll reagieren kann, oder ob sie sich für was besseres hält.

    Sie wird darauf wohl nicht reagieren, aber wer weiß wozu das mal nützlich sein könnte.

    Ansonsten hast Du wohl unseren Segen die übriggebliebenen 20iger-Spenden-Millionen für diese überzogene Abmahnung zu verwenden (oder hast Du das Geld inzwischen weitergereicht?!?!).
    Ob die zweite Mahnung gerechtfertigt ist sollte natürlich erst mal überprüft werden.

  65. @hoppel
    wenn ich das nicht geschriebene im beitrag richtig deute, hat jw die zweite erklärung ja auch nicht abgegeben…

    die anzapfung der zwanziger-„millionen“ für diesen fall wäre hingegen wohl keine so gute idee — wenn man spenden mit zweckbindung einsammelt, sollte man diesen verwendungszweck im sinne des guten stils anschließend nicht allzu oft ändern. (der aktuelle stand der verteilung würde mich aber durchaus auch interessieren)

  66. @ hoppel, cf: Kurz zur Klarstellung. Die Zahlen der Spendenaktion habe ich seit Ende Juni, als die größte Rechnung bezahlt wurde. Im Juli hatte ich eigentlich die Zahlen veröffentlichen wollen. Habe es dann, u.a. weil ich auch ein paar ruhigere private Tage haben wollte, leider versäumt. Nun kam blöderweise diese Sache dazwischen, weshalb ich es für keine gute Idee hielt, im Zusammenhang mit den Abmahnungen die Spendenaktion aufzulösen. Ich werde es unmittelbar nach der Leichtathletik-WM Ende August tun, versprochen. Nehmt mich gern beim Wort. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es blieb etwas Geld übrig, wohin das überwiesen werden soll, können wir dann diskutieren. Ist das okay?

  67. @jens
    jaja… da sollte jetzt auch gar nicht irgendwie ein vorwurf mitschwingen. war nur eben so eine diffuse erinnerung, dass da ja noch eine abrechnung versprochen war.

  68. @ Grit Hartmann: Danke fuer die Muehe, Klaus Ullrich und Klaus Huhn stammen ja irgendwie beide von seinem Namen ab, also keine echten Pseudonyme. Und die Stasi-Kiste … frage mich dabei, was wohl passiert, wenn einer der meist recht kaltgestellten Ex-IM mal unter seinem Decknamen veroeffentlichen wuerde… Egal.

  69. Jaja, kein Stress deswegen. War ja nur eine Idee und soll hier gar nicht weiter diskutiert werden.

    Was mich aber wirklich interessieren würde wäre, ob Du der Pechstein eine Nicht-Abmahnung schickst.
    In ihrem Text unterstellt sie Dir ja nicht Naivität, sondern immerhin auch Kokainkonsum.
    Wenn auch zwischen den Zeilen.

  70. Pingback: Neue Regeln zur Meinungsfreiheit gefordert » mein-parteibuch.com

  71. Jens, Stefan N. nennt Dich eine „unfassbare journalistische Nervensäge“, wäre das nicht ein Anlass zur Abmahnung? Man hört, er wird rechtlich nicht mehr so gut vertreten ;)

  72. Pingback: walbeobachter

  73. Presserechtlicher Anfänger

    Ausgangslage: Jens hat offensichtlich falsch berichtet. Das/die „Medienopfer“ haben nun die Möglichkeit der Gegendarstellung. Die Kosten für den ersten Anlauf bleiben beim Opfer hängen.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine für Jens kostenpflichtige Unterlassungserklärung durchsetzen zu können?

  74. Pingback: Die Kuh vom Eis holen « rauskuckers Blog

  75. Presserechtlicher Anfänger: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine für Jens kostenpflichtige Unterlassungserklärung durchsetzen zu können?

    Nach der Rechtsprechung deutscher Zensurgerichte bedarf es bei einem – auch einem sehr geringen – Fehler keines Verschuldens, um eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung durchzusetzen. Also einfach kostenpflichtig abmahnen. Unterwirft sich der Störer/Abgemahnte nicht, dann klagen. Unterwirft sich der Störer/Abgemahnte, zahlt aber nicht, dann ebenfalls auf Zahlung klagen und nach Vertragsbruch suchen.

    Schwierigkeiten kann es geben, wenn Jens den abmahnenden Anwälten z.B. schreibt:


    Nach Rücksprache mit meinen Rechtsanwälten gebe ich hiermit Ihrer/Ihrem Mandanten, Frau/Herrn Musterfrau/Mustermann die von Ihnen und Ihrer/Ihrem Mandantin/Mandanten gewünschte, Ihrem Schreiben vom dd.mm.yy beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, – allerdings eine einfache, keine strafbewehrte, und ohne Präjudiz, d.h. ohne Anerkennung des Sachstandes und der Rechtspflicht, sowie ohne Anerkennung der Kostenpflicht – ab.

    Ich informiere Sie nochmals darüber, dass die streitgenständliche Äußerung unverzülich gelöscht wurde und ich alle mir bekannten Medien, welche den Fehler ebenfalls machten, gebeten habe, diesen zu korrigieren.

    Für zivilisierte Menschen gibt es aber auch einen kürzeren und klügeren Weg:

    Ein Mail oder ein Telefonanruf an Jens Weinreich. Von “Durchsetzung� absehen. Diese schadet den Mandanten und deren Juristen mehr als sie Nutzen bringt.

    Gründe

    Wozu eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung durchsetzen? Welches Interesse hätte Jens Weinreich, weiterhin auf dem Fehler zu beharren?

    Fehler wird es immer geben. Diese sind unvermeidbar. Die Frage ist, wie geht man mit Fehlern um.

    Entsteht z.B. ein Fehler am Auto, dann mahne ich den Hersteller oder den Verkäufer doch nicht kostenpflichtig ab und verlange von denen keine erniedrigende, menschenunwürdige Unterwerfung, sondern die Beseitigung auf deren Kosten, wenn der Fehler in die Garantiezeit fällt. Mit der Abgabe einer Garantie wird ja garantiert, dass es Fehler geben wird. Später entdeckte Fehler muss ich auf eigene Kosten beseitigen.

  76. Pingback: Was vom Tage übrig bleibt (42): JAKO AG vs. Trainer Baade und der Fluch des rechtsfreien Internets : jens weinreich

  77. Pingback: DFB ./. Weinreich: Abrechnung der Spenden : jens weinreich

  78. …wenn ein Journalist nicht die Wahrheit schreiben kann, aus Hektik oder sonst welchen Gruenden, sollte er sich einen anderen Job suchen.

  79. Am 22./23. Oktober befasst sich also der CAS mit dem Claudia Pechstein-Fall.

    Zum Gossier in der aktuellen Zeit hat noch niemand was angemerkt: „Jäger und Gejagte.“

    Beim Autorennamen habe ich gleich mal gestutzt: Markus Wolff. Mir war, als hätte ich noch nie von ihm gelesen. Nun gut, der andere schrieb sich „Markus Wolf“. Wäre also eher eine zarte Anspielung, wenn sich`s um ein Pseudonym handeln würde.

    Gute Arbeit in jedem Fall.

    Hier gilt die Unschuldsvermutung.

    Ein Fehlerchen habe ich nur in einer Nebensache entdeckt. Als der Autor ausführt, die Eisschnellläuferin sei fast überall gewesen, habe aber kaum etwas gesehen, fällt auch der Begriff Australien, zu dem ihr einfalle „langer Flug“.

    Bin mir ziemlich sicher, dass sie noch keinen Wettkampf in Australien hatte. Und tatsächlich spricht die Internet-Blitz-Recherche dafür, dass sie durchaus dort war, aber ohne Schlittschuhe und dass sie dort etwas gesehen hatte. 2004 war sie für n-tv auf Australien-Entdeckungstour.

    Lese-Empfehlung!

  80. Ach ja, im Markus Wolff-Text spricht Claudia Pechsteins Manager Ralf Grengel von den Nachbarn seiner Schwiegereltern.

    Da hätte der Autor eonfügen können, dass das (auch) die Nachbarn ihres Trainers Joachim Franke sind. Muss man aber nicht wissen. Der Beitrag ist schon gut. Eher sehr gut.

  81. Sollte Frau Pechstein vom CAS verurteilt werden, würde ich mir Wünschen, daß sie sich an Herrn U. ein Beispiel nimmt und sich nicht weitere drei Jahre als „Opfer eine Intrige“ inszeniert…

  82. Denken ist wirklich Glücksache:

    Eigenblutdoping lässt sich kaum nachweisen. Es ist ein aufwendiges Verfahren, das Sauberkeit erfordert, Personal, Infrastruktur. Pechstein reist oft allein. Könnte eine Einzelsportlerin wie sie das organisieren? Schänzer zuckt mit den Schultern.

    Märchenstunde mit Markus?
    Schänzer hätte ihm erklären sollen,dass bei Eigenblutdoping die Retis nach unten gehen;-)

  83. @walter
    Das weiss der Schänzer nicht. Das Labor in Köln ist sicher sehr bewandert, wenn es um gaschromatografische Methoden geht, aber in Sachen Blut hängt man dort Jahre hinter anderen Labors zurück. Zudem darf man von Biochemikern (Schänzer) nicht die Interpretation medizinischer Werte erwarten. Das ist einfach nicht ihr Metier.

  84. @ Walter
    Ja, damit muss man rechnen. Insbesondere bei den von der Presse immer wieder gerne zitierten „selbsternannten“ Experten. Da steht die Fachkompetenz in keinem Verhältnis zur Medienpräsenz. Wenn man sich ein Bild über die Kompetenz eines Experten machen möchte, so empfiehlt es sich den Namen des Experten in eine wissenschaftliche Datenbank (z.B. PubMed) einzugeben und mal zu schauen, zu was für Themen der Experte denn so gearbeitet hat. Oft erlebt man da nette Ãœberraschungen..(z.B. „Soergel F“ mal als Test ;-)).

  85. anonymator,
    was sagt mir das?
    soergel f 6 Themen
    saltin b 404 Themen
    schänzer w 133 Themen
    thevis m 108 Themen
    sottas pe 20 Themen

  86. @ walter
    Nicht die Themen, sondern die Forschungsarbeiten sind interessant. Bei Soergel F finde ich z.B. nix was auch nur im entferntesten mit Blutdoping, Sport o.ä. zu tun hat. Der Mann ist Pharmakologe und hat scheinbar im Wesentlichen Antibiotika erforscht. Eine einzige Epo Studie ist bei ihm zu finden, aber da ging es nicht um irgendwelche Blutwerte oder Sportler, sondern um Pharmakokinetik.
    Anders ist das z.B. bei Sottas PE, der hat viel in die Richtung Blut etc. veroeffentlicht. Saltin B ist auch kompetent.

  87. Thomas Kistner in der SZ: Heikle Fragen

    Dabei eignet dem Fall nach Einschätzung zentraler Instanzen der Dopingbekämpfung, vorneweg der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada, nicht der Präzedenzcharakter inne, der ihm allgemein zugeschrieben wird.

    Und es gibt auch Cas-Richter, die diskret darauf hinweisen, dass es ja bereits spektakuläre Entscheide gab auf der Basis von reinen Indizien, vorneweg die Verurteilung sechs österreichischer Skiathleten und diverser Betreuer nach der Turiner Winterspiel-Affäre 2006.

    Endlich weist darauf mal jemand hin! Vielleicht ein Präzedenzfall in Sachen Blutparameter, aber sicher nicht in Sachen Indizienprozeß. Solche gibt es z.B. in Italien am laufenden Band!

  88. Tolle Sache, so eine Letzte-Kommentare-Spalte: Da sieht man mal, was man so „schönes“ verpasst hat.

    Wir sollten das ganze Instrumentarium der Gegendarstellung einfach abschaffen. So wie hier ist es doch viel eleganter gelöst.
    Merke: als Journalist sollte man immer auch einen handwerklichen Lehrberuf zur Absicherung haben. Für den ganz sicher auftretenden Moment, an dem man auf den ganzen Quatsch keinen Bock mehr hat.

    Gegenöffentlichkeit wird für ein funktionierendes Gemeinwesen sowieso total überbewertet.

  89. anonymator,
    unser Experte darf sich in der SZ wundern:

    Experten wie Professor Fritz Sörgel winken da ab. Der Nürnberger Pharmakologe sagt, jeder bessere Laborant wisse, dass Advia höhere Werte messe als Sysmex, weshalb jedes Geräte eigene Normalbereiche habe. Das sagen auch die Dopingfahnder in Köln und Kreischa: Für jeden Gerätetypus brauche es eigene Grenzwerte.

    Nicht nur denken ist Glücksache,sondern auch für CP ob sie an eine Advia oder Sysmex gerät.

    Dazu müßte man wissen,ob es schon Unterschiede in der Meßmethode der Ribosomenreste der Retis gibt.

    Das wäre ja lustig im Straßenverkehr…Sie sind zwar 30 gefahren aber heute habe ich mit Advia 50 gemessen…weiß aber jeder ,auch die in Köln oder Kreischa,dass die Advia mehr mißt,alles nur eine Frage der Normbereiche;-)

  90. Walter, das gehört jetzt hier zwar gar nicht hin, aber du würdest dich wundern, wie sehr man über verschiedene Messmethoden für die Geschwindigkeit im Strassenverkehr streiten kann.

  91. @walter

    Dem ist schon Rechnung getragen. Es gibt verschiedene REFERENZbereiche je nach Gerät, die GRENZwerte der Verbände sind jedoch davon unabhängig, was daran liegt, dass jeder Verband in der Regel mit einem Gerätetyp arbeitet.

  92. sternburg,
    das weiß ich ,ein guter Richter mit Sachverstand ist da Gold wert.

    Mich regt das auf,die Jungs von der Journaille werden doch mal einen Experten auftreiben,der dieses Problem glaubhaft erläutert.

  93. NZ-Interview mit Fritz Sörgel zur Androhung einer Klage: Pechstein-Lager übt Druck aus

    Im Vorfeld des Cas-Verfahrens hat Claudia Pechsteins Manager Ralf Grengel angekündigt zu prüfen, ob seine Klientin gegen den Heroldsberger Doping-Experten Prof. Fritz Sörgel juristisch vorgehen werde, weil der Pharmakologe dem Ansehen Pechsteins mit «unqualifizierten Äußerungen» geschadet habe.

  94. Angenehm, dass Sörgel auch Argumente vorträgt, nur ein Beispiel:

    Für die von mir geforderte Quarantäne hätte eine geringere Summe ausgereicht. In einer Quarantäne hätte schnellstens die ominöse Krankheit nachvollzogen werden können, mit der Pechstein ihre Werte erklärte.

    Und, Walter, jetzt bitte nicht behaupten, die Nada habe das nicht gewollt. Nein, Pechstein hatte nicht diese zweiwöchige Quarantäne im Sinn.

  95. Pingback: Pechstein verpasst Edelmetall klar

  96. Pingback: IOC-Countdown (11 Tage): Kandidat mit Säbel oder: Bach lässt Anwalt Schertz schreiben (II) : sport and politics

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