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Das Olympische Bildungsmagazin

update: Urteil 27 O 1204/08

Ich versprach vorgestern, das schriftliche Urteil des Landgerichts Berlin nachzureichen. Das Landgericht hat den Widerspruch des DFB gegen die von mir erwirkte einstweilige Verfügung (gegen diese Pressemitteilung des DFB) abgewiesen. Die Entscheidungsgründe kopiere ich hier flink als Bilddateien hinein. Wer mehr lesen will, vor allem natürlich für die Juristen, die vorbei schauen, hier ist das Urteil als pdf-Datei.

Zur Info kurz noch dies. Soweit ich es übersehe (ich kokettiere gar nicht, als Nicht-Jurist war/ist es nicht wirklich leicht, da durchzublicken), gibt es drei juristische Handlungsstränge:

  1. Das Landgericht und Kammergericht Berlin sind nicht der Meinung, dass der DFB/der DFB-Präsident mir die Kommentierung „uD“ aus dem Juli 2008 (keine Lust, die hier zu wiederholen, kann man ja nachlesen) untersagen dürfen und meinen, dass diese Kommentierung vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Ob der DFB/sein Präsident ins Hauptsacheverfahren einsteigen, ist unklar. Dazu gab es etliche sich widersprechende Aussagen.
  2. Am Landgericht Berlin habe ich eine einstweilige Verfügung gegen eine DFB-Pressemitteilung erwirkt. Gegen zwei Unterpunkte dieser Verfügung hat der DFB Widerspruch eingereicht, das Landgericht (siehe oben) bestätigt in seinem Urteil, das nach mündlicher Verhandlung am 20. Januar 2009 erging, die Verfügung. Schon vorher hat die Gegenseite mich aufgefordert, ins Hauptsacheverfahren zu gehen. Diese Hauptsacheklage haben wir fristgemäß am 23. Januar eingereicht, sonst wäre – so ist mein Verständnis – die Verfügung nicht mehr gültig gewesen.
  3. Am Landgericht Frankfurt am Main habe ich eine Gegendarstellung gegen einige Punkte der o. g. DFB-Pressemitteilung erwirkt. Wir haben später auch beantragt, den DFB durch Verhängung eines empfindlichen Zwangsgeldes zur Verbreitung der Gegendarstellung anzuhalten. Der DFB hat Widerspruch eingereicht (glaube ich, kann aber gerade dieses Dokument nicht finden). Ich meine, es wird in Frankfurt zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Kürzer, sachlicher, kann ich die Wasserstandsmeldung nicht formulieren. Das alles kostet nichts außer Kraft, Nerven und Geld. Habe das Gefühl, das Material reicht für ein Büchlein. (Für Stammleser: Diese Bemerkung bitte nicht als Versprechen interpretieren :))

Hier nun die Urteilsbegründung vom 20. Januar 2009:

26 Gedanken zu „update: Urteil 27 O 1204/08“

  1. Pingback: DFB findet Wundermittel gegen Internet « Stefan Niggemeier

  2. Glueckwunsch erstmal. Liest sich ueberzeugend, auch wenn Richter in Pressekammern, die den Durchschnittsbetrachter imitieren sollen, nicht immer gut damit liegen (sie wissen meist viel mehr als der Durchschnittsbetrachter). Dieses Mal aber gut gelungen.

    Das Urteil liest sich fuer mich als Durchschnittsbetrachter ausserdem so, als ob diese Kammer des Landgerichtes Berlin es nicht „gut“ fand, dass ihre Ablehnung der Einstweiligen Verfuegung nicht in der Pressemitteilung auftauchte. Naja, vielleicht lese ich auch falsch. War anscheinend eine gute Entscheidung, den „fliegenden Gerichtsstand“ auszunutzen und in Berlin den Unterlassungsanspruch anhaengig zu machen, ueber den dieselbe Kammer entschied.

    Ansonsten wuensche ich einen langen Atem, auch wenn ich der Intention, den moralischen und presselandschaftlichen Sieg juristisch zu „vergolden“ nach wie vor skeptisch sehe.

  3. Glückwunsch.

    Ich weiß, wie schwierig das ist, in solchen Verfahren die Oberhand zu behalten, vor allem, weil die Gegenseite versucht, Dich mit allen Mitteln – öffentlichen und nicht öffentlichen – fertig zu machen.

    Ich drück Dir die Daumen!! Wird schon klappen.

  4. „Das alles kostet nichts außer Kraft, Nerven und Geld.“

    Ich hoffe dass Du ein bisschen Kraft und Nerven über die moralische Unterstüzung hier zurück bekommst. Auf jeden Fall alles Gute weiterhin. Ich hoffe, dass Deine journalistische Arbeit wegen diesem Schmarrn nicht zu kurz kommt.

    Geld wolltest Du von uns ja nicht haben, aber da fällt mir eine Ankündigung Deinerseits wieder ein, die irgendwie im Sand verlaufen ist :-)))

  5. Glückwunsch.

    Bedeuten die drei separaten juristischen Handlungsstränge wirklich, dass es theoretisch zu drei Hauptsacheverfahren kommen könnte ?
    Verstehe ich das als juristischer Laie richtig ?

  6. Ich würde es mir glaube ich kaufen, aber nur wenn der Leserkommentar, der auch in diesem Meedia-Artikel war, mit drinnen ist (ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich das gesehen habe). ;D
    Ach ja, die Serviceinformation ist hiermit lobend registriert. :)

  7. @ B.Schuss: Ich verstehe das so. Aber wir sollten mal nocheinjurist fragen. Oder den verschollenen sternburg.

    @ Gua: Welchen Kommentar meinst Du?

  8. Nun mal nach ein paar Tagen die ganz deutliche Frage:

    Muss der DFB nun eine Gegendarstellung auf seiner Webseite und per PM veröffentlichen? Wann muss er das tun? Warum hat er es noch nicht getan? Gibt es deshalb Konsequenzen für den DFB? Welche?

    Dankeschön und einen weiteren Glückwunsch.

  9. In dem Meedia-Artikel zu Theo tritt nicht zurück wurde doch nur du und ein Kommentar von hier zitert. ;) Und da ich nie daran gedacht habe, dass mein Geschreibsel irgendwann irgendwo noch mal stehen könnte, fand ich das Samstag doch schon sehr lustig, als ich das gesehen habe. :D

  10. Dann schreib ich meine Anwort zu
    http://jensweinreich.de/?p=765#comment-5716
    mal befehlsgemaess hir rein.

    a) Bei der Frage, wann Stefan Niggemeier das Thema Medien angeboten aht, wollte ich vor allem Zweifel beseitigen, dass das „Produkt der Transparenz“ urspruenglich als Kampagne-Versuch (erst schreibt ein Journalist, der Infos gesteckt bekommen hat, dann schreiben alle hinterher) rohrkrepiert ist und dann als Nicht-Kampagne uberraschend erfolgreich reuessierte. Die Beseitigung der Zweifel ist leider nicht gelungen.

    b) Also der DFB hat erklaert, er wuerde ein Schriftsuteck nicht „propagandistisch ausschlachten“? Das waere eine sehr ungewohnliche DFB-Wortwahl. Aber wenn die Gefahr bestand, warum setzt man dann das Schriftstueck ab (also– schickt es los)? Und dann ist das Schriftstueck ja irgendwie auch unvollstaendig, wenn es eine muendliche Nebenabrede gibt. Aber warum sollte der DFB ein solches Schriftstueck, dass ja (auch fuer mich uebrigens) recht verstaendlich formuliert ist, ganz und gar nicht verwenden duerfen oder in einen ihm genehmen Zusammenhang setzen. So geheim war das Verfahren ja nun nicht mehr.
    Und dann gab es doch noch einen (unpublizierten) Vergleichsvorschlag von Ihnen, was ist eigentlich daraus geworden?

    c) Beim Gerichtstermin (wann ist eigentlich Termin in Frrankfurt/M.?) denke ich, dass vielleicht auch mitlesende Buerger und nicht nur Journalisten sich in einer muendlichen Verhandlung durchaus ein Bild von den handelnden Personen machen koennen sollten. Ich glaube, da denkt keiner an Kampagne, wenn im Kommentar danach geragt wird und dann eine knappe Antwort kommt.

    d) Ja, und bei der Frage des „strikens“ denke ich, sieht man die unterschiedliche Erwartung an Transparenz. Mir zeigt eine durchgestrichene Spitze, dass sich die emotionale Empoerung gelegt hat. Zum Beispiel. Ich kann dann einen Geschehensablauf leichter verfolgen. Und das geht sicher nicht nur mir so. Und wenn ich sehe, dass „gestrikt“ wird, denke ich, dass es sich als ausnahmsloses Prinzip auf der Website wiederfindet. In diesem Fall ein Irrtum.

    Ich denke auch, der gesamte Diskussions-Verlauf zeigt, dass das Transparenzverstaendnis von Journalisten sich aendert, wenn sie selbst betroffen sind und ploetzlich Objekt der Berichterstattung werden. Das finde ich eigentlich das interessante Phaenomen (war mir zwar bekannt, aber noch nie so detailliert zu beobachten). Genuessliche Artikel zu Prozessen und das Benennen von Details, die keiner der Betroffenen veroeffentlicht sehen will, bspw. in Zug, werden ploetzlich konterkariert vom Verweis auf vertrauliche Absprachen mit dem Anwalt, natuerlich auch unter den Begriff der Transparenz gebracht. Ich hatte es ja schon mal geschrieben: Ich bin gespannt, ob sie in Zukunft ihren „Berichtsobjekten“ denselben Wunsch nach Instransparenz („gewisse Offenheit“) zwecks Erreichen des Erfolges zugestehen, wie sie ihn fuer sich (gut begruendet) in Anspruch nehmen. Und das ist keine Spitze, sondern eine empirisch inspirierte Wahrnehmung zukuenftigen Geschehens.
    (Und bevor jetzt der Einwand kommt, das alles hier sei nicht mit „Zug“ zu vergleichen — der DFB-Praesident hatte von dem Prozess, zu dem kein Journalist kam, ja irgendwie seinen Ruecktritt abhaengig gemacht, die Nachrichtenlage war also gegeben und fuer Deutschland sicher wichtiger als „Zug“.)

  11. @ B. Schuss: Theoretisch kann es zu unendlich vielen Hauptsacheverfahren kommen, denn in Deutschland kann prinzipiell jeder jeden verklagen. Also auch Sie zB Jens Weinreich (vielleicht hat er einen Ihrer Kommentare beleidigend zurueckkomentiert), oder Jens Weinreich Sie.

    Man kann Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprueche auch ohne vorherige Einstweilige Verfuegung einklagen. EV sind nur vorlaeufige Regelungen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen. Im Presserecht aehneln sie haeufig den Urteilen in Hauptsacheverfahren (besonders dann, wenn muendlich verhandelt wurde, wie hier), das duerfte aber eine Auswirkung der Spezialisierung der Pressekammern sein, die die Dinge recht zielsicher und schnell ueberblicken koennen. Und dieser Effekt ist nur eine Sache der Praxis, rechtlich gesehen sind es zwei unabhaengige Verfahren (meist vor den gleichen Richtern). Mir ist derzeit nicht erinnerlich, ob beide Verfahren vor dem gleichen Gericht anhaengig gemacht werden muessen, aber vielleicht kann Sternburg dazu antworten!?

    @ enrasen: Zur Gegendarstellung ist noch nicht muendlich verhandelt worden, so lange wird der DFB warten. Das obige Dokument betrifft nur den Unterlassungsanspruch zur Pressemitteilung.

    Deshalb mal meine Frage ans Jens Weinreich (ohne Kampagnenhintergrund): Wann ist denn Verhandlung in Frankfurt/Main?

  12. Ich weiß es nicht. Bin gerade wieder in Deutschland angekommen. Werde die Tage mit meinem Anwalt sprechen und den Termin bekannt geben, sofern es schon einen gibt.

  13. Seit heute Nachmittag kenne ich den Termin: 5. März, 11.30 Uhr. Mehr später, kommende Woche.

  14. Pingback: Zwanziger/DFB ./. Weinreich: Spenden und Mitleidsbekundungen (II) : jens weinreich

  15. Gerichte und Anwälte zu überzeugen von der Richtigkeit der eigenen Gedanken und des eigenen Gebrauchs der deutschen Sprache sowie vom Verständnis, was Recht ist und was Unrecht ist, ist einfach eklig. Man redet fast wie gegen eine klebrige verschmutzte Wand.

    Die Zensurgerichte sind die falschesten Stellen, an denen Meinungsverschiedenheiten, Gefühle und Empfindlichkeiten sowie sachliche Auseinandersetzzungen ausdiskutiert und einer befriedigenden Lösung zugeführt werden können.

    Obsiegen tun immer die Zensuranwälte – auch die eigenen – sowie die Verfeinerung der Zensurregeln – in der Juristensprache, des Presserechts.

    Wenn Anwälte und Kläger keinen Ruf mehr zu verlieren haben, ist man vor Gericht verkauft, verraten und verloren.

    Spenden dienen lediglich der Bereicherung der Anwälte und der Finanzierung der Justiz, welche der Zensur dient.

    Alles, was Geld und Macht hat, wird bevorzugt, weil Geld und Macht bis jetzt angeblich funktioniert haben.

    Vielleicht ändert sich einiges in Folge der heutigen Finanz- und Strukturkrise, an der über Jahrzehnte die Anwälte maßgeblich und entscheidend beteiligt waren.

  16. Pingback: DFB ./. Jens Weinreich: Spendenaufruf : sportnetzwerk

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